8441 sicher Festungsstrafs derurthellt, auch ihm die Bezahlung seiner Arrest-Azungs-= nnd 1 der Untersuchungo-Kosten, so wie der Ersatz des Schadens auferlegt. Am 2. Okteber wurden verurs. tbellt 20. die zu Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Barbare Veit, von Feuerbach, Oberamts Stuttgart, wegen wiederholter, im rechtlichen Sinne vlerter Dlebstaͤhle, worumer elm großer und ausgezelchneter begriffen ist, vann wegen wiederhelter Unzucht, Vaglrens und Lügen vor Ges richt, neben dem Ersoatze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest= Azungs= und’ Untersuchungs-Kosten zu olerze- benmenatlicher Zuchthausstrafe nebst Abschied und nachheriger Einsperrung. in ein Zwangs, Acbeltshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf sieben-Monote; . Losenz Lättmunn, Glaser von Schwal- tern, Oberamts Broackenlelin, we#en- Widersehlichkeit gegen obrigkeitliche Per- sonen, wegen elnes kleinen Diebstahls und Injurlen, neben dem Ersatze des Schadens und der Hälfte der Unterfu- chungs = Kosten zu fünfmenatlicher- Festungsstrofe. Am 2).L Okteber warde: #dem Georg Frledrich Lauterwasser, von Rielingshaustn, Oberamts Marbach, wegen elgenmächtiger Zuelgnung Unter= legter Früchte, neben Bezahlung der. Umersuchungs-Kosten zu der unterm 15. September d. J. gegen ihn erkann- hten fünfmonatlichen Juchthausstrafe eine wellere vierzehentäglte, und *5. dem Mattihäus Kähnle, von Enders- bach, Oberamts Walblingen, wegen Fäl- schung einer öSffentlichen Urkunde und versuchten Betrugs, neben dem Ersatze der Unteesuchungs-Kosten zu der unterm- 12. Apo#l. d. J. gegen ihn ausgesproche- nen zwblf und elinhalbmonatlicher Zucht- hausstrafe eine weitere zehenwöchige Zuchthausstrafe zuerkannt. An demselben- Tage wurde- ##. Wllhelm Sprandel, Jäger= Pursche von Murrhard', Oberamts Backnang, wegen fortgesetzter, zum Thell mie kör- perlicher Mißhandlung verbundener Wl- dersezlichkelt gegen die Obrigkelt, grober bifentlicher Injurlen gegen die ihm vor- gesetzte Beamtung, versuchter thärllcher Mißbandlung, des Amtmanns Schllz, poitzelwidrigen und gefährlichen Schleßens- und dadurch verschulderer Verwundung?. auch mehrfach zu Schuld gebrachter- Rubeslbrung, sodann wegen gewaltsomen Ausbrechens aus dem Geföngnisse und Verletzung elnes eldlichen Angeldbnisses,