Am 15. Okrober ist: 5. Johannes Mang, Schmlid von Wald- dorf, Oberamts Nagold, wegen mehrerer zwar kleiner, jedoch theils ausgezeichne: ter, theils unter erschwerenden Umständen verübter und dabel im rechtlichen Sinne dritter Dlebstähle, sodann wegen fortge- setzter Widerserlichkelt, Concublnats und Hausfriedensbruchs mit schwerer thätll- cher Mißbandlung des Schwmids Mutsch- ler von Schwarzenberg, endlich wegen rachsüchtiger Eigentbums- Beschädlgung, unter Elnrechnung eines Ddbeils des er- standenen Arrests, zu elner fünfzehn- monatlichen Zuchthausstrafe nebst der- bem Willkomm, so wle zu nachheri- ger wenigstens achtmonatlicher Eln- schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus, neben der Verbindlichkelt zum Schadens- Ersatz, so wie zu Erstattung seiner Ver- haft- und elnes angemessenen Thells an den Untersuchungs-Kosten veruriheilt; Thomas Schek, von Rehrdorf, Groß- berzoglich Badischen Bezirksamts M#- kirch, auf die zu Tuttlingen stangebabte Untersuchung wegen fortgeseter, theils mit ernstlicher Androhung, thells mir wirklicher Anwendung von Gewalt ver- bundener Widersetzlichkelt gegen einen im Dienst begriffenen Gensd'armes, ne- ben Verfsllung in selne Verhaft= und 848 süämtliche Untersuchungs-Kosten, unt einer olermoenatlichen Zuchthausstrefe belegt, und zuglelch verfügt worden, da derselbe nach Erstehung dleser Stesfe aus dem Kbnigrelch ausgewiesen v##- den solle. An demselben Tage wurde fer- ner: . auf die zu Tuttlingen Kattgehabte Unur suchung verurthellt: a) Fldel Kupferschmid, von Wurm, lingen, wegen groben, In Genossenschet verübten und durch Mißbrauch bellimr Gegenstände erschwerten Betrugs wmit Räcksicht auf einige mildernde Umsä- de zu einjähriger Festungsorbeit; b) Joseph Liebermann, von Wuemlu- gen, wegen hauptsächlicher Beihälfe #1 den obengenannten Verbrechen zu neun monatlicher Festungsarbelt und c) Andreas Liebermann, von Wu#n- lingen, wegen der dabel gelelsteten Hült unter Elmechnung der Strafe elati unbedeutenden Fund-Diebstahls urd anerlaubten Gewehrbesitzes zu fleben= monatlicher Festungsarbeit; wobel jedem derselben die Erstattung seiner Arrest= und elnes angemessenen Tell #an den Untersuchungs-Kosten oufersen worden ist.