372 lI. Verfügungen dee Departementts. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Der Referendär zweiter Classe (Regle= runge-Blatt von 1821. S. 18) August fäfflin, von Rosenfeld, ist nach erstan- dener zweiter Dienst- Prüfung als zum Richteramt und zur Adookatur befähigt er- kannt, und hlernach in das Verzelchulß der Referendäre erster Classe eingerragen ne#n- den. Scuttgar den 36. November 18#1 Maueler. :8.) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. -a) Die Einsendung der Genod'armeric-Kosten-Verzeichnisse betreffend. Durch die Verordnung vom 9. Juli d. J. (Staats= und Reglerungs Blatt Nre. —) die Bezablung der Loͤhnung und Verpflegungs-Gelder an die Gened armerie betreffend, ist den Amtspflegen der Auf- urag ertheilt worden, die olerteljährigen Verzeschnisse der Gensd'armerie= Kosten je spaͤtestens olerjehn Tage nach der Verfall- zeit an das Revisorat des Ministerium des Inneen elnzusenden. Dilser Anordnung ungeachtet sind meh- rere Amtspflegen mie den am 3o. Septem- ber d. J. verfallenen Verzeichnissen jetzt noch im Räckstande. Indem daher diesel- ben zur unverzüglichen Einsendunz re letztern erinnert werden, sleht man sich #“ gleich veranlaßt, die pünkilichere Einsendr#g dleser Verzeichyisse für die Zukunft wiede holt einzuschaͤrfen. Uebrigens sind die Forderungen für k selt dem 1. Jull d. J. abgegebenen Feuraze NRatlonen in diese Verzelchnisse ulcht urf zunehmen, indem wegen der dlesfollsges Emtsschädigung elne besondere Verfügung demnächst erfolgen wird. Stuctgart den :6. November 1371. Schmidllu.