911 2. Johann Andread Rudolph Springer, Weingärtner, von Heilbronn, wegen Pfleaschafts-Kassenresto, und wegen zu Deckung seiner Kassen-Eingriffe began- gener Fälschungen, neben der Verbind= nchreit zum Ersatze des Rests nebst Zln- sen von der Zelt der geschehenen Kassen- Eingriffe an, auch zur Bezahlung von 1 der Untersuchungs-Kosten, über die ihm unterm 3. März dieses Jahrs wegen gslelchen Vergehens zuerkannte achtmonat- liche Zuchthausstrasfe, (Staats= und Reglerungs-Blatt S. 311) zu welterer achtmonatllcher Zuchthausstrafe. Am 3. November wurde: 5. dem Johann Cbristian Räüßle, Stadt- Inventirer zu Stuttgart, wegen fortge- setzter ausgezelchneter, sehr großer Ver- untreuungen, wegen einer klelnen Unter- schlagung, und versuchten groben Be- trugs, auch wegen Verschuldens an sel- nem Vermbgens Zerfall, neben Bezah= lung seiner Arrest= Azungs= und : der Untersuchungs Kosten, auch Ersatz des verursachten Schadens, eline dreijäb- elßeT Festungsstrafe zuerkannt. Am 6. Noember wurden ver- urtheilt: 4.#. auf die von dem Oberamtsgerichte Reckar- sulm geführte Umersuchung: Gottlieb Schoch, von Jettenboch, Oberamts Marbach, wegen Vaglrens und Conkubinats, zu fünfmonatll- cher Festungsstrafe; b) Philppine Konrad, ven Affaltrach, Oberamts Weinsberg, wegen gleicher Vergehen, zu vlermonatlicher Zucht- bausstrafe, unter Verfällung einer je- den dleser beiden Personen in dle eige- nen Arrest- und in # der Umersu- chungs-Kosten; 5. auf dle von dem Oberamtsgerschte Weins- berg gefährte Untersuchung: a) Pbllipp Hasenmaler, don Altlau- tern, Soldat, wegen zweier in verab- redeter Verbindung begangener quals, flizirter kleiner Dlebstähle, und wegen elnes Wald-Ercesses, zu füufmonat, licher Festungsstrafe; b) Wilhelm Hasenmaler, von Altlau- tern, Soldat, wegen eben dleser Dieb- stäble, eines elnfachen kleinen Dieb- stahls, und eines Wald-Ercesses, glelch- falls zu fünfmonatlicher Festungs- strafe; c) Johann Dauchert, von Altlautern, verabschledster Soldat, wegen eines quallsizirten Dlebstahls, und wegen nachgefolgter Thellnahme an einem Dlebstahle, zu drei und ein balb monatlicher Festungsstrafe, neben WVerfällung eines Jeden dleser Perur- 2