919 blquldatlon zu ersetzender Deblen= Bau- kosten betreffend, das Urthell erster In- stonz, unter Werglelschung der Kesten beider Instanzen, thells abgeändert, tbeils bestätigt, jedoch belden Partpelen noch weiterer Bewels vorbehalten. 13. In der Rechtssache von dem Oberamts-- gerlchte zu Eßlingen zwlschen dem gewese- nnen Handelsmann Johann Jakob Kod- weiß daselbst, Querulanten, und den Er- ben des Zinugleßers Kedweiß ebendoselbst Querulaten, Schul forderung betreffend, wude unterm 18. September, Inf. den 8. Okteber, Qnerulant mit der gegen die om 18. Juni 1319 ezhffneten Urthelle erßer Inganz erhobenen Richtigrelts-Klage als 14 nystat:haft abgewlesen, in die Kosten verurtheilt, und wegen muthwilligen Querulirans mit elner achttaͤgigen Ge- faͤngnißstrafe belegt. . In der Appellationssache von dem Ober- amisgerichte zu Walblingen zwischen den Besstzern des Zillbardt-Hofes, Kl., Anr ten, und der Gemelnde Hohenacker, Bekl., Alln, einen Schafweldgang bertveffend, wurde durch Erkennenlß vom 29. Okto- ber, Ins. den :3. November, das unterm 19. Juni 2870 erbffnete erstrichterliche Urtbell bestätlgt, und wurden dle Kl., Anten, zum Ersatze von 1 der der Be- klagten, Alln, in Meser Instanz verure. G#chlen Koften verurthellt. 1IX. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 1.) Cilnlsel-Senst. Am :. November wurde: r. Johann Georg Maler, von Walddorf, Odberamts Tübluge#n, auf die zu Naͤrtin- gen stattgehabte Untersuchung wegen drit- ten und dabel greßen, ausgezelchneten und in Genossenschaft veruͤbten, auch durch ihiliche Mißhandlung des Bestob- lenen erschwerten Diebstohls, dann wegen Vegleens, neben solidorischer Verbind= lchreit zum Schadens-Ersat und umer- Vorbehalt eines Straftusatzes,, sofer# kurch die noch anßängige fernere Untrr- suchung ein welterer Reat gegen densel- ben erhoben werden sllte, zu achtze- benmonatlicher Zachthausstrafe nebst Willmm und zu nachberiger wenig- stens neunmonatlicher Einschließung in ein Zwangs- Arbeliehaus, so wie zu Erstattung seiner Verhaft- Azungs- und sämtlicher Umersuchungs- Koßen verur- HFellt.