921 Ersos mit einer sechsmonoflichen 3Zwangs-Arbeitehausstrafe beleze. Am 2c. November ist: 6. Anton Fischer, oon Beffendorf, Ober= aomts Oberndorf, auf elne zu Spaichin- gen staltgehabte Untersachung wegen mebrerer wlederholten, in Genossenschaft und gewerbsmäßig veräbten ausgezeich= neten Diebstähle, sosann wegen Versachs elnes guallsicirten Dlebstahls, wle auch wegen Tonkublnats und endlich wegen nun erst erhobenen früheren hartnäckigen Läugnens und dügens vor Gericht zu drelzehenmonatlicher Zuchthausstrafe nebst Willkomm und zu nachberiger wenlastens sechomonaklicher Einschlie- ßong in ein Zwangs-Arbeitshaus, neben solldarlscher Verbindlichkeit zum Ersot des verursachten Schadens und zu Er- Ktattung seiner Verhaft= und Unterfu- chungs= Kosten verurtheilt, ouch zugleich gegen den Angeschuldigten nicht nur für den Fall, daß er elne körperliche Zächti- tung zu erstehen als unfáhlg erfunden würde, sondern auch für den welteren Fall, wenn bei Fortsetzung des Berfah- rens eine größere Verschuldung gegen ibn erhoben werden sollte, zin Sirafzusotz vorbeholten worden. Am ag. Redember wurde: 7. Gottlieh Frledrich Gayß, caslirter För# ster von Mdfsingen, Oberamts Retten- kurg, wegen Ehebruchs, Fälschung einer bffentlichen Urkunde und damit verbun- denen entfernten Betrugs-Autentats, endlich wegen eines an dem Waldschützen Carl Gauß, von Neubulach, veräbten großen und nur zum geringeren Theil ersetzten Betrugs, dessen er Läugnens ungeachtet als überführt angenommen wurde, in Betracht der von ihm wegen Vermdgens-Beeintröchtigung schon frü- ber erstandenen peinlichen Strafen und unter Vorbehalt elnes Straf-Zusatzes im Fall das eine oder andere der auf- gezählten Vergehen in der Folge sich als wlederholtes, im rechtlichen Sinne dar- stellen sollte, neben der Verbindlichkelt zum Ersotz des Schadens und zu Er- stattung selner Arrest= Ajungs= und eines angemessenen Theils an den Unter- suchungs= Kosten mit sechs und ein- halbmon atlicher Zuchthausstrafe be- legt; 6. auf die zu Calw stattgehobte Untersu- suchung: ) der gewesene Schulthelß Hertter, von Martinsmoes, wegen verübter Faͤl- schung öffenilscher Urkunden zum Zweck geführrer, Nebenrechnungen, unter Wie- deraushebung der von dem Oberamte Calw. unter dem 3 4. Jganar 1818