929 übung elnes western klelnen Diebstahls, und elner Amotlon, wegen wlederboltem Wegleens, und unzächilgen Umgange. mit Belstler, Verletzung des Handge- lüdes, Annahme gestohlener Waaren als Geschenke und Angabe elnes fal- schen Namens, zu achtmonatllcher- Juchthousstrafe zu tudwigsburg mit Abschted, neben Ersatz des Schadens, unter solidarischer Verbindlichkelt und. Jehlung ibrer Arrest= Azungs= und 3#. der Untersachungs.-Kosten verurtheilt. Den 6. NRovember wurde: a. in der vor dem Oberamtsgerichte Ne- resbelm verhandelten Untersuchung wider- Johannes Herdeg, verbeiratheten Zim- mergesellen von Kerkingen, erkannt, daß verselbe wegen Wldersetzlichkelt gegen ei- nen Forst. Officlanten und dabei verschul- deter Tödtung desselben, so wie wegen wiederholter Wilderei, und ersten kleinen. qualisicirten Diebstahls in Beräcksichi- gung der sehr verminderten Zurechnungs- Föbigkeit und anderer verliegender Mll### derungsgründe, neben Bezahlung selner Arrest= Azungs= Vertheldlgungs-Hell- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, so- wie neben Ersatz alles Schadens, über den erstandenen Arrest, wovon ihm ein: Dbell als Strafe anzurechnen, noch zur lerjéheiger Zuchthausstrafe in. Got- tesgell verurthellt seym soll, wobel zu- oleich verorknet wurde, daß derselbe wess gen seiner in einer angebernen Melan- cholle liegenden Gefährlichkeit, nach er- standener Strafe unter besendere- orispo- lizelliche Aufücht zu stellen sey. Am 8. November wurde: J. in der von dem Oberamssgerichte Ell- wongen verbandelten Umersuchung The- rese Hehn, von Kbüssingen, wegen wle- verholten Vaglrens und Bettelns, unter Zuscheidung der Arrest= und Unterfu- chungs = Kosten zu olermonatlicher- Zwangs= Ardeitahauestrase mit Will- komm verurthellt. An demselben Tage wurde: 4. in der von dem Oberomtsgerichte Gmünd- gefährten Untersuchungssache: a)Johann Bender, von Unterbdbingen, eines wiederholten Conkubinats für über- wiesen angenommen, und desbalb zu olermonatlicher Festungsstrafe, und b) Barbare Ruef, von Untergröningen“ wegen glelichen Vergehens, Vagirens# und Beitelns, außer der berelts unterm 19. Moal d. J. gegen sie ausgesprochenem jehnwöchigen Zuchtbausstrofe in Mark- orbningen, zu einem Strafzusotz vom weltern vier Wochen veruntbellt, auch wurde beiden dle. Hölfte der Untersu- ( .