& 33. Verbeimlichung eines Einkommer- theils wird wie bei der Kapital-Steuer ge- ahndet, 367. K. 34. Derordnung für die Ausnahme und den Einzug der Apana, #en-Kapirasien -Gefäll= und Besoldangs- GStener, ihid. &. 55— 37. — Indirekte Steuern bektr., 368.. 38.— Vorschrift für die Vollziehung des Abgaben-Gesetzes, 549. Für die Aufnahme der steuerbareà Objekte, die Fertigung und Einsendung der Verxzeich- nisse hierüber und über den Steuer-Berrag, 550. Für den Einzug und die Einlieserung der verschicbenen Steuern, 559. Für die Be- rechnung und Prüfung der Kosten, ibid. Formulare der Urkunden über die Steuer- Aufnahme, Steuer-Ertrag 2c. 561 s. Accise, Markttaggelder, Stempelwesen, Straßen- bau-Abgaben. Abgang. Bestimmungen für die Kasten= und Keller= auch Achs-Abgang bei oberfinanz- kammerkichen Vorräthen, 1327. Abschied. (Landtags-) Die Organisatton der Gemeinde= PVerfassung, die Rechtspflege, das Notariats-Edikt, und die Kreis-Stellen der., 469. Gemeinde-Verfassung. Was geschehen soll, wenn Meinungs-Per- schiedenheit zwischen dem Gemeinde- Rathe und dem Börger, Ausschusse obwalten, in Fällen wo der Beschlußz des erstern die Zustimmung des ktztern bedarf, 470. A. 1. fälle in welchem die Beschlässe des Gemeinde- Rarhs der Genehmigung der Reglerungs= Bchörde nicht mehr unterliegen, tbid. K 2. Fälle wo sie diese Genehmigung bedürfen, 4 ½½ S.Durch das UAnsereten aus dem 14 Börger-Ansschusse find die Mitglieder dess ben zu einem Gemeinde-Amt wihlbar, il#. & 4. Die Obmäuner können den Bin, Ausschuß zu jeder Jeit zusammen lensa, 472. K. 5. Stifrungs-Rath, dessen Dirch torinm und Abstimmung betr., Mid. Die Wahl der Orts-Vorsteher bcharf dr landesherrlichen Bestätigung, idid. # Was zur Gältigkeit der Wahlhandlunge forderr wird, und wie die Beslaͤnigung g schieht, 472. K. 8. 475. . De 21 zum Recurs von den Sraf= Erkenntnisun beir., 473. K. v0., ((. Stras-Rekurs.) . nodisch thellwrise Erncuerung der Gemeiu Rätbe wird nicht gestam#et, ibid. K. 1. 11. Gemeinde-Rechner betr., Ubid. 3. u. 1, 474 #. 22. Beeidigung der Mitgliedn e Böürger-Ausschusses betr., 43. K. 1. D# Einberufung der Mitglieder des Gemei## MRaths zu dessen Verhandlungen ben., i . 5. Der Gemeinde-Rechnungs-Taus bleibt vorläusig unverändert, ibid. K . Classen = Abtheilung sämtlichen Gemeinka und Benennung ihrer Vorsteher betr., ibid. . 17. Vereinigte Gemeinden solen nach Thunlichkeit abgesondert werden, ibid. il Semessde-Banten betr., ibid. §. 10 2# Einziehung der Staats-Steuern in den Gt meinden betr., ĩhid. K. 20. Die agee böbren der Orts-Vorlleher sollen duche Negulatio bestirrmt werden, ibig, K. 11 Semelude, Rechnuns-Strll-Temine ber, 4)5. & 23. Lusferrigung der Schonor Sbreihongen ver., ibid. K. . 2 ————— e