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        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821.</title>
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          <msIdentifier>
            <idno>srbl_wuerttemberg_1821</idno>
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        Königlich  Württembergisches

Staats—

und

Regierungs-Blatt

vom  Jahr  1821.

Stuttgart,
sedruckt  bei  Gottlieb  Hasselbrink.
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        <pb n="3" />
        Nro.  1.

Königlich-Württembergisches
Staats,  und  Regierungs-Blakk.

Montag  den  1.  Januar  1884.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A.)  Ordens-Verleihung.

S##ne  abalall=  (Majestät  baben  Württembergischen  Krone  zu  ernennen  gevermdge
  gnuͤdigsten  Dekrets  vom  heutigen  ruht.

Tage  den  Ober-  Rechnungs·  Rath  Her  zog  Stuttgart  den  zr.  December  1820.
jum  Nirter  des  Kbulglichen  Ordens  der  Wice-Ordens-Kanzler,  Staats  Minister

Pbull.

"ß.)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Khnisliche  Mojestät  haben  dem  Präsidenten  des  Criminal-Senats
vermbze  hächsten  Dekreis  vom  31.  v.  M.  vom  Ober-Tribunal  von  Gros,  seitdem
  Geheimen  Raih  von  Wächter  beriges  außererdentliches  Mitglied  des  Gedas
  Prär#kat  „Erceilen)“  zu  verlelhen;  beimen  Raths,  jum  zweiten  Gehelmen
        <pb n="4" />
        Rath  und  ordentlichen  Mitglied  dieses  Collegiums,
  und

den  Stauts-Rath  von  Füscher,  bisber
  außerordentliches  Mitglied  des  Gehelmen
  Raths,  zum  ordentlichen  Miglied
desselben  zu  ernennen;

sofort  zu  außerordenklichen  Mithliedern
  des  Geheimen  Raths  für  das
Jahr  1821  den  Ober-  Regierungs-  Rath
von  Schmidlin,  und

den  Ober-Flnanz-Rasß  von  Herdeg  en
zu  berufen  geruhet.

II.  Verfügungen  der  Departement'#s..
Des  Jußstiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referendar  zweiter  Elasse  Johann
Jakob  Wldmann  aus  Balingen,  welcher
  bei  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
  Dienst-Präfung  das  Zeugniß  dritter
Classe  erhalten,  und  sich  selt  dem  11.  Februar

  1820  als  Assistent  bei  dem  Königl.
Oberamtsgerichte  Tuttlingen  befunden  hat,
ist  auf  sein  Ahsuchen  dem  Könlgl.  Gerichtshofe
  in  Tuͤbingen  zugetheilt  worden.
Stutegart  den  28.  December  1820.
Maucler.

 

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  z:.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Mörike  ist  die  Pfarrel

  Burgstall,  Dekanats  Marbach,  erledlgt
worden.
        <pb n="5" />
        Nro.  2.

Königlich-Württembergisches

Stgatlts=  und  Regierungs-Blakk.

#  —

Samstag  den  6.  Januar  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S##e  Kbulgliche  Majestät  haben  dle  erledigte  katholische  Kaplanel  in  Ervermöge
  bochster  Emtschließung  vom  :7.2.  lenbach,  Dekanate  Reckarsulm,  dem  Pfar-M.
  den  kaibolischen  Pfarrer  Zlnsmeister  rer  Gotthard  in  Stockheim  gnaͤdigst
in  Rammingen  auf  sein  Ansuchen  in  den  uͤbertragen.

Rubestand  versezt,  und  demselben  einen

Unterm  zo.  v.  M.  wurde  dem  zur
jährlichen  Ruhegeholt  gnädlest  bewilligt;

katholischen  Pfarrei  Seebronn,  Land-Kaplvermöge
  bochster  Entschliehung  vom  30.  v.  tels  Rottenburg  ernannten  Pfarrer  Vicker,

M.  die  erledigte  Kaplanei  zur  heiligen  von  Wendelsheim,  die  Konigl.  Bestaͤtigung
Morla  in  Netzwell  dem  Professor  Bran=  erthellt.

der  sm  Gymnasium  daselbst,  und
        <pb n="6" />
        4

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Der  Departements  ver  Justifx  und  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

Der  Ministerien  der  Justiz  und  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

In  Betreff  einer  proviserischen  Uebereinkunft  mit  der  Großherzogl.  Badenschen  Reglerung  über  die
Einrichtung  der  höheren  Civll  Geriches  -Instanzen  für  den  Condeminat-Ort  Widdern.

Die  Konigl.  Wuͤrttembergische  und  die
Großberzogl.  Badensche  Regierungen  haben
für  nethwendig  erachtet,  zur  Befbrderung
der  Justiz-Pflege  in  dem  unter  der  beiderseitigen
  Staatshoheit  besindlichen  Condeminat-Orte
  Widdern  sich  über  angemessene
provlsorlsche  Elnrichtungen  der  höheren  Instanzen
  bei  der  Cioll-Rechts-Verwaltung
zu  verelnigen;  so  wie  dieses  schon  im  Jahr
1809  in  Ansehung  der  Strafrechts-Pflege
geschehen  ist.

In  Folge  der  eingelesteten  besonderen  Unterhandlungen
  ist  nun  hierüber  eine  Uebereinkunft,
  als  provisorische  Norm,  abgeschlossen
  und  belderseits  genehmigt  worden,

welche  hier  im  Auszuge  zur  öIffentlichen

Kenntniß  gebracht  wird.

1.)  Fär  die  zweite  oder  Appellatlons=Instanz
  in  der  Cioll-Rechts-Plege
werden  für  den  Condominat-Ort  Widdern
  thells  der  Kinigl.  Württembergische
  Gerichtshof  in  Eßlingen,  thells
das  Großherzogl.  Badensche  Hefgerlcht

in  Mannze#m,  nach  elnem  elnzufährenden

  Turnus  bestimmt.

An  diese  Stellen  gehen

a)  die  Appellatlonen,  Nullitäten-Klagen,
welche  nie  bel  dem  Unterrichter  anzubringen
  sind,  Klagen  wegen  verzbgerter
  oder  verweigerter  Justiz.

Dlefelben  besorgen

b)  die  Ober-Aufsicht  über  die  erste  Instanz
  im  Allgemelnen,  und  insbesondere
  über  das  Pupillen--Hypothekenund
  Depostten-Wesen.

Was

D)  die  Art  der  Appellotions-Ergreifung
und  Elnlegung,  se  wie  die  Grundsäte,
  wann  appellirt  werden  kann,  betrifft,
  so  werden  hieruͤber  die  Württembergischen
  Gesetze  in  Anwendung
gebracht,

d)  die  Prozeß  ·  Behandlung  aber  in  det
zweiten  Instanz  richter  sich  nach  den
Formen  des  betreffenden  Gerichts;
bingegen  wird  der  materlellen  Ens-
        <pb n="7" />
        scheidung  immer  das  Wuͤrttembergische
Recht  zu  Grund  gelegt.

3.)  Der  nach  dem  vorhergebenden  Ar#lkel
  elnzuföhrende  Turmus  wird  in  der
Art  bestimmt,  daß  derfelbe

2)  ven  Jahr  zu  Jahr  unter  ven  belderseulgen
  Appellations-Gerichten  wechselt,
  jedoch  mir  der  auf  die  Verßältnise
  der  belderseitizen  Antbelle  an
dem  Ort  gegründeten  Modisication,
daß

d)  gleichwohl  der  dritte  Turnus  zwei
Jahre  für  dasn  Großberzogl.  Bobeusche
  Appellations-Gericht  dauert;

Bßc)  mit  dem  Turnus  In  der  Cloll.  Rechts-Pflege
  wechselt  auf  gleiche  Weilse  der
schen  eingeführte  Turnus  n  der  Straf-Rechts-Pflege;


der  Jobrs-Turnus  Ffängt  jedesmal
mi  dem  1.  Januar  zu  laufen  an.,

und  witd  in  der  Woraussezung,  daß
der  schon  bestehende  Turnus  bel  der
Criminal-Rechts-  Pflege  mit  dem  1.
Januar  des  kuͤnftigen  Jahrs  an  das
Großherzogzthhum  Baden  übergebt,  zu
leicher  Zeit  auch  bei  der  Kioll-Rechts-Pflege
  von  Greßberzogl.  Badenscher
Seilte  zuerst  in  Ausübung  gebracht;
wobei  noch  weller  bestimmt  wird,  daß
von  der  Mansicatlen  der  gegenwärtiaDb
  zeen  Uebereinkunft-an,  Die  Appellations-5



Fälle  on  das  Greßherzegl.  Appellationsgerlcht
  gehen  und  von  demselben
nach  den  Bestlinmungen  dleser  Uebereinkunft
  werden  erledigt  werden.

3.)  Bel  der  Civil:  Rechts-Pflege  wird

durch  den  Tag  des  ausgesprochenen
ersten  Instang  =  Urtbeils.,  von  welchem
appellirt  wird,  bestimmt.,  vor  welches
der  beiden  Pbberen  Gerichte  zur  Zeit
des  Wechsels  die  Berufung  gehbrt.

Klagen  äber  versbgerte  oder  verwel-#erte
  Justiz  sind  an  leine  Zeit  gebunde#n.,
  ebenso  auch  andere  Klagen  oder
Instrurtions-Einbolungen;  diese  geben
an  diejenlge  bhe#re  Behbrde,  dle  gerade
  zur  Zelt  Dder  Cingabe  den  Turuns
  bat.

4&amp;amp;.)  Wenn  in  Prozeßsachen  Ineldent=Werfügungen

  elner  hbhern  Behbrde  erlossen
  worden  sind,  und  die  definltioe
Erledigung  nach  dem  Turnus  an  das
hbbere  Gericht  des  andern  Souverains
##mmt;  se  hat  der  Alchter  erster  Instonz
  alles  den  Akten  geneulich  belzutegen,
  und  an  den  böhern  Richter  mintn
solchen  einzusenden;  so  wie  auch  die
bbberen  Gerichte  selbst  ouf  Ansuchen
einander  alles  Bendehlgte  mlothellen
werden.

Handelt  #en  sich  hingegen  von  mcht
Projeffualischen  Gegenständen,  so  bleibt
        <pb n="8" />
        eine  Sache  bei  derjenlgen  boͤhern  Beberde,

  wo  sie  einmal  angebracht  ist,

wenn  auch  vor  der  definitiven  Erledihung
  der  Gerichtsbarkeits-Wechsel  vor
sich  gehen  sollte.

5)  Prozesse  bleiben,  wie  es  sich  von  selbst
versteht,  des  Wechsels  ungeachtet,  bei

demjenigen  Gerichte,  wo  fle  einmal
anhängig  find.

6.)  Das  Rechrs-Mittel  der  Restitution
wird,  so  lange  der  Prozeß  noch  bei
dem  Untergerichte  anhaͤngig  ist,  auch
bel  demselben  angebracht  und  kann  nur
dann  den  höheren  Instanzen  zugewiesen

werden,  wenn  die  Sache  durch  andere

Rechrs-Muil  dahin  gebracht  ist.

7.)  Wird  die  Visitation  der  ersten  Instanz
  für  ndthig  befunden,  so  geschiebt
solche  durch  Commissarien  der  beiden
höhern  Gerichte  gemeinschaftlich  und
aguf  Kosten  der  beiden  Seuverains,  die
sich  auch  Über  dle  durch  die  Refultate
dtbig  werdenden  Verfügungen  vereiniigen
  werden.  Die  commissarische  Untersuchung
  eines  speclellen  Falls  aber
wird  einseitig  von  demjenigen  höhern
Gerlchte,  das  gerade  den  Turnus  hoat,
oder  bei  welchem  die  Sache  nach  yF.  5
anhängig  ist,  angeordnet  und  von  demselben
  über  das  Resultat  entschleden.

Macht  jedoch  das  Resultat  eine  Normal=

  Verordnung  oder  Aenderung  untbig;
  so  haben  sich  beide  hdheren  Gerichte
  darüber  zu  vereinigen,  ehe  sse
Gültigkeit  haben  kann.

6.)  Die  Erkenntnisse  und  Berfügungen

jeder  der  höhern  Gerichts-Behdrden
ergehen,  wie  es  auch  dei  Criminal-=Sachen
  geschleht,  in  gemelnschaftlichem
Namen.

19.)  In  Räcksscht  der  Familien  Angelegenheiten

  der  Freiherren  von  Zollenabardt

  und  von  Gemmingen  blelbt

hbei  der  schon  bestehenden  provisorlschen
  Uebereinkunft,  daß  solche  als
Eremte  und  zwar  die  von  Gemmingen
  bel  den  Württembergischen
tnd  die  von  Zollenhardt  bel  den
Badenschen  höheren  Gerichten  ihre  Instanz
  haben.

10.)  Als  deitte  Instanz  ist  immer  dasjenige

  höchste  Gericht  der  besden  Souverains
  das  geelgnete,  bei  welchem  die
zweite  Instanz  war;  es  geht  demnach
die  weitere  Berufung  von  dem  Gerichisbofe
  in  Eßlingen  an  das  Küönlgl.  Ober-Telbunal
  in  Stuttgart,  und  von  dem
Hofgerichte  in  Mannbeln  an  das  dortige
  Ober-Hofgericht.

11.)  In  Ansehung  des  Revisions-Mittels

wird  es  ebenso  gehalten,  wie  es  bamst
in  dem  betressenden  Staat  gegen  seine
        <pb n="9" />
        ausschlleßlichen  Unterthanen  gebalten  (Genebmiger,  Corkerube  den  ar-  Nowird.
  vember  182305;  Stuttgart  den  6.  December
11.)  Da  in  Widdern  die  Anwendung  der  1670.)

Wörtsembergischen  Gesetzgebung  hbergebracht
  ist,  so  hat  es  hierbel  fernerhin
sein  Bewenden.  Maucee###  Winszingerede.

Stuttgart  den  26.  December  1820.

.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Die  Belobung  des  Gensdarmerle=  Obermanns  Hehl  in  Tuttlingen  betreffend.

Der  zu  Tuttlingen  stationiete  Gensd’ar:  hülfe,  mit  lobenewerther  Unerschrockenbelt
wreie-Obermonn  Hehl  hat  innerhalb  we=  und  Klugheit  aufgefangen,  und  zur  geriger
  Wochen  den  berüchilgten  Gauner  fünglichen  Haft  gebracht.

Jeseob  Gugelban,  von  Upslambr,  sodann  Vermige  hbehsten  Befehls  vom  16.  d.  M.
desen  Genossem,  den  Vaganten  Andreas  wlrd  dem  gedachten  Obermann  Hehl  res-Rayer,
  von  Welldorf,  und  noch  weitere  halb  die  verdiente  Belobung  ertheilt.

diei  der  dffertlich  a  Sicherheit  gefaͤhrliche  Stuttgart  den  25.  December  1820.
Persenen,  allein  und  ohne  weitere  Bei-  J.  Otto.

1.  Kdniglichr  Regierung  des  Neckar-Kreises.
Beka##ntachung,  die  Carl  v.  Kulestedt'sche  Stifung.  betreffend.

Rach  einer  testomentarischen  Anordnung  dem  zum  voraus  ernannten  Administrater
bes  im  Jahr  76·5  in  Caxlerube  verster=  der  Stiftung,  von  dem  Siifter  aus  besonlenen.
  Großherseglich.  Badischen.  Gehei:  derem  Jutrauen  die  nähere  Auvführung  der
men  Narbs  von  Knuiested##ist  elge,  be=  wodlthätigen  Absichten  desselben  in  Beziedeutende
  Summe  zu  Errichtung  einer  mil-  hung  auf  die  Verwendung  der  Silftungsden
  Stiftung  aus  dessen  Verlassenschaft  aus-  Einkaͤnfte  übertragen  worden.
tesett,  und  dem  NRentammann  Zeller  in  Die  in  Felge  dieser  Verfägung  von  dem
Kleln-Bottwal,  Oberams  Marbach,  als  Nentamtmann  emntworfene  Silftungs-  ur-
        <pb n="10" />
        kunde  hat  permige  Allerhöchster  Entschliezung
  vom  36.  v.  M.  die  Allerböchste
  Genehmlgung  erhalten,  und  die
Wollzlehung  derselben  soll  mit  dem  38.  Janmuar
  künftigen  Jahrs  zum  erstenmal  ins
keben  treten,  weshalb  man  sich  veranlaßt
findet,  diese  Stiftung  mittelst  nachstehenden
  Auszugs  aus  der  Stiftungs-Urkunde
zur  bffentlichen  Kenn#niß  zu  bringen,  damlt
  dlejenlgen,  welche  nach  den  Statuten
der  Stiftung  Ansprüche  an  den  Genuß  der
Stipendlen  derselben  zu  machen  paben,  sich
Darnach  zu  richten  wissen.

V.  1.
Die  Stiftung  erhält  die  Bememung
„  Carl  von  Knlestedi'sche  Seiftung.“

"  2.

Sie  i#st  ausschließlich  fuͤr  Wuͤrtteniberger
bestimmt  oder  solche,  denen  das  Indigenatrecht
  zukommt.  Mothwendige  Bedingung
aber  ist  der  gewöhnlsiche  Wohnsitz  ännerbalb
des  Vaterkandes.

F.  3.

Der  Grumsteck  darf  nicht  nur  iunlcht  vermindert,
  sondern  er  wird  nach  und  nach
auf  fünfzig  tausend  Gulden  HLebracht
werden.

Die  J/I0.  4  bis  15  eenthalten  Bestimmungen

  für  die  Verwaltung,  deren  Beconntmachung
  bler  überfäsfig  ist.

+.  16.

Die  Auechellung  geschieht  am  Carlstas
eder  38.  Januar  jeden  Jahrs.  Diejengen,
  welche  sich  um  einen  Beltrag  bewerben
  wollen,  muͤssen  ihre  Gesuche  kuͤnftig
vor  dem  1.  December  den  betreffenden
Stellen  übergeben;  später  einlaufende  Gesuche
  kbanen  nicht  mehr  berücksichtiget  werden.
  Die  Gesuche  müssen  Hortofreil  eingelendet
  werden.,  und  mit  den  ubthigen  Bewelsen
  belegt  seyn,  und  zwar  hat  man  ssich
zu  wenden:

1.)  Wegen  Wittwen-Mortlenen  und  Gratiallen
  für  Kranke,  Gebrechliche  und-Hülflose
  an  die  Administratien;

.)  wegen  Stipendlen  für  die  Unloersitär
Tüblugen  unmittelbar  an  den  akademischen
  Senat;  für  das  obere  Gymnaslum
zu  Stuttgart  on  das  Nektoratamt  dieser
  Anstalt.

J.)  Wegen  der  nur  perlodisch  eintretenden
Bau-Belträge  zu  Schukbäusern  thells
an  den  evangelischen  Synodus,  theils
an  den  katholischen  Kirchenrath;  je
mochrem  der  Turnus  dlese  ·  oder  jene
Glaubens-Werwondte  trifft,  wovon  Un
Lorkommendem  Fall  Nachrischt  ertheilt
werden  wird.

.  17.  und  13.  6“
Die  Seiftung  beschränkt  sich  vuf  drel
Paupt-Abchellungen,  auf  welche  aljährsich
        <pb n="11" />
        der  Ueberschuß  der  Stiftungs-Einkuͤnfte

gleich  ausgerhellt  wird:

A.  auf  Wittwen=  Portlonen,  theils  zu
50  fl.,  bells  zu  36  fl.  für  Winwen
aus  dem  Mittelstande  ohne  Rücksicht
auf  die  verschledene  Art  des  christlichen
Glaubens-Bekenntnisses.  Der  gewöhnche
  Wohnste  der  Wittwe  muß  aber
innerhalb  des  Reckar-Kreises  seyn,  wie
solcher  durch  das  Edikt  vom  35.  Nov.
#  bestimmt  ist  und  können  nar
Wittwen  konkurriren,  dle  drel  unerzotzene
  Kinder,  nämlich  Sbhne  unter
10,  Toͤchtern  unter  17  Jabren  haben,
ausgenommen  sie  haͤtten  das  60.  Jahr
wurückgelegt,  und  bel  großer  Kränklichkelt
keine  Kinder,  die  sle  binlänglich  unlerstätzen
  könnten.  Nur  ausnahmsneise
  önnen  aus  den  an  den  Reckar-Kreis
  engrönzenden  Ober=  Aemtern
Witiwen  von  Geistlichen  und  von  Lehrern
  an  gelehrten  Anstalten  und  Schulen
  bis  zum  Prözeptor  einschließlich  zutelasee
  werden,  wenn  sle  fänf  unerzehene
  Kinder  besitzen,  oder  bel  zurückbelegtem
  6o.  Jahr  und  großer  Kränk-Uchkelt
  drei  derselben.

Der  Begriff  „Mirttelstand“  i#
bel  dleser  Selftung  beschränkt  auf
Winen  von  Geistlichen,  von  Lehrern
e#n  gelehrten  Anstalten  und  Schulen,

bis  zum  wissenschaftlich  gebildeten  behrer
  einer  Real-Schule  und  bis  zum
Prézeptor  einschließlich,  auf  Cloll=Sctaatsdiener
  bürgerlichen  Standes,
vem  Nath  einschließlich  abwärts,  sodavn
  auf  Beamten  der  Standes=  und
Guto-Herrn  und  der  Gemeinden,  inlbfern
  alle  diese  fürmlich  wlssenschaftlich
gebilder  sind,  oder  dem  Schreiberstande
angehbren,  ferner  auf  Wittwen  von
Aerzten  und  wissenschaftlich  gebildeten
Wund-Aerzten,  von  privatistrenden
Gelehrten,  von  Advokaten,  Sobstituten,
  Renovatoren  und  ähnlichen  Angestellten;
  endlich  von  Apothekern,  gebildeten
  Kausleuten,  Fabrik-Inhabern
und  enerkannt  gedildeten  Künstlern.

In  befonderer  Anerkennung  des
Werthes  elnes  treuen  Lehrers  kbnnen
auch  die  Wlitwen  von  ulcht  wissenschaftlich
  geblldeten  Real  Lehrerr,  Kollaborateren
  und  von  tehrern  an  deutschen
Schulen  bel  den  Portienen  zu  25  fl.
konkurriren.

Witwen,  welchen  die  Erziehung
mebrerer  Kiünder  obliegt  und  die  anderwärts
  keine  oder  wle  z.  B.  die
Wutwen  der  Geistlichen  keine  genuͤ-gende
  Pension  haben  oder  von  der  Gemeinde
  ihres  Wohnorts  keine  Unterstuͤpung
  zu  erwarten  haben,  werden
        <pb n="12" />
        vor  anderen  beruͤcksichtiget  und  bei
gleichen  Umstaͤnden  haben  sich  Wittwen
aus  den  Orten  Kletin-Bottwar  und
Heutingshelm  eines  Vorzugs  zu  erfreuen,
auch  wird  das  bbhere  Aller  berückllchtiget.


Wer  nun  Ansprache  an  dlese  Classe
der  Stiftung  machen  wlll,  hat  über
Vermözen,  Alter,  Kinderzahl,  Stand
und  Familienverhälinisse,  Gesundheits-Umstinde,
  verschlossene  Zeugnisse  von
geistlichen  und  weltlichen  Oets-Vorsiehern,
  oder  Oberémtern  und  Oberamts.Richtern
  beizubringen.

3.  Die  zweite  Classe  der  Stlftung  entbält
  Umerstützungen  für  Kranke,  Hülflose,
  Arme,  Alte  und  Gebrechliche  jeder
  Art  und  jeden  Standes  mit  besenderer
  Berücksichtigung  der  Orte  Klein-Bottwar,
  Heutingsheim  und  Rübgarten.

Diese  Unterstützungen  sind  auf  die
Oberämter  Marbach  und  Ludwigsburg
beschränkt;  es  muß  aber  der  Nochstand
des  Empfingers  von  dem  geiftlichen
und  weltlichen  Ortsversteher,  oder  statt
des  letzteren  von  dem  Ober=  oder  Untek-Amts=
  Arzte  glaubhaft  In  verschlossenen
  Zeugnissen  bestätiget  feyn.

Ausnahmswelse  darf  die  Summe
von  50  fl.  jährkich  an  derlel  Personen

auserhalb  der  bezeichneten  Oberämter
vertheilt  werden.

C.  Die  dritte  Abthellung  für  das  Erziehungswesen
  begreift  die  zwel  Unter-Abtbeilungen:
  1.)  Stipendlen  zu  Befbrderung
  der  Wissenschaften;  a.)  Belträge
  für  das  deutsche  Elementar=Schulwesen.

1.)  Die  Stlpendien  nb  nur  für  evangelisch

  lutherische  oder  reformirte  Sne
von  Eltern  aus  dem  bezelchneten  Mittelstande
  bestimmt,  und  zwar  sollen
bleran  jährlich  50  fl.  elnem  oder  zwei
Jünglingen,  welche  in  dem  obern
Gomnastum  studleren,  ohne  Nückscht
welchem  Theile  des  Landes  der  Candidot
  ongehdrte,  zu  Thell  werden,  alles
weltere  aber,  was  auf  dlese  Classe  fällt,
Studlerende  auf  der  Unloersität  in
Tübingen  in  jährlichen  Portionen  von
50  fl.  erhalten,  deren  Eltern  in  dem
Neckar-Kreise  wohnen,  oder  zur  Zeit
ihres  Ablebens  gewohnt  haben;  ausnahmsweise
  kann  der  akademlsche  Senat
  einen  Jüngling,  welcher  sich  durch
Betragen,  Fleiß,  Talente  und  Kenntmisse
  vorzüglich  auszelchnet,  auch,  wenn
er  dem  NReckar-Kreise  nicht  angehbri,
und  aus  elnem  geringeren  Stande  ist,
da#  Stipendium  als  Prämie  zuthellen.
        <pb n="13" />
        Nothwendige  Bedingung  bel  allen,
welche  das  Stipendium  empfangen,
sind  unzureichende  Mittel,  gute  Sitten
und  bel  mehrerer  Concurrenz  werden
theils  ausgezeichnete  Kenninisse,  theils
die  Famillen-Umstaͤnde,  thells  bei  gutpraͤdijirten
  Soͤhnen  die  Verdienste  der
Väter,  theils  die  Candidaten  von
Klein-Bottwar  und  Heutingeheim  beracksichtiger.


Ven  vollbürtigen  Brüdern  oder  von
Helb,  Brüdern,  wovon  eines  der  Eltern
noch  am  -eben  ist,  kann  nur  einer  das
Sipendium  zu  gleicher  Zelt  genießen,
und  ein  Sohn  einer  Wittwe  kann
dessen  nicht  thellhaftig  werden,  so  lange
sein#r  Mutter  aus  dieser  Stiftung  eine
Witt#en=  Portien  zuflleßt.

Spéötere  schlechte  Aufführung  und
Unsleiß  begränden  die  Entzlehung  des
verwiligten  Stipendiums  und  wurde
nementlich  in  Absicht  auf  Duelle  bo-Limm,,
  daß  unter  keinen  Umständen
elnem,  der  zu  einem  Duell  herausgeferdert
  har,  das  Stipendium  zukommen,
  und  daß  ein  Candidet  vor  jebezmaligem
  Empfang  sich  auf  Ehre
scrlftlich  erklären  solle,  sich  einer  solchen
  Herausforderung  noch  nie  schulbig
  gemacht  zu  haben.

Dlejenigen,  welche  sich  um  den

Genuß  eines  Stipendlums  bewerben
woklen,  haben  ihrer  Elngabe  die  usebigen
  Dokumente  über  Stand,  Vermogen,
  Wohnort  und  Famillen-Umstände
  anzuschlleßen:  und  über  ühre
Kenntnisse,  Fleiß  und  Aufführung  verschlossene
  Jeugnlsse  von  sämtlichen  Lehrern,
  bei  welchen  sie  Umgerricht  paben,
belzubringen.

2.)  Die  für  des  deursche  Elementar=Schulwesen
  bestimmte  Unter:  Abehellung
  wird  jedesmal  gesammelt  bis  zu
elnem  Fond  von  2000  fl.  und  sodann
zu  Erbauung  oder  Verbesserung  deut.
scher  Schulhéuser  verwendet,  in  Beiträgen,
  die  nicht  unter  500  fl.  betragen
dürfen;  dle  Boulast  wuß  aber  einer
bedürfilgen  Gemeinde  obliegen.  Diese
Stiftung  dehnt  sich  über  das  ganze
Knigrelch  aus;  nur  werden  die  Gemeinden
  Klein=  Bottwar,
beim  und  Räbgarten,
kenkurriren  sellten,  besonders  berücksichtiger.
  Bei  dieser  Abtheilung  dee
Stifiung  siunder  der  Turnus  statt,  doß
die  dritte,  sechste,  neunte  Austbellung
katholischen,  dle  erste,  zweite,  olerte,
fünfte,  stebente,  achte  und  lehnte  aber

Heutingswenn
  sie  je
        <pb n="14" />
        evangelisch--lutherischen  oder  reformirten
  Gemeinden  zukommt.

Der  19.  und  2.  s.  beschaͤftigen
sich  mit  Bestimmungen  über  zweckmäßige
  Aenderungen,  und  der  #F.  21
verordnet,  daß  ein  Zuwachs  durch
Stiftungen  und  Legete,  im  Fall  hierüber

  nich's  besonderes  bestimmt  seye,

dem  übrigen  Stiftungs  -Vermdgen
gleich  gehalten  werde.

Indem  dieser  wesentliche  Inbalt  der
Stiftungs=  Urkunde  hlemtt  allgemein  bekannt
  gemacht  wird,  bemerkt  man  zugleich
in  Ansehung  der  ersten  Austheilung  der

Seciftungs=  Elnkünfte  von  2310  bis  1371,
welche  am  28.  Januar  161  Katt  haben
wird,  daß  für  diesmal,  neben  dem  Sltipendium
  von  50  fl.  für  das  obere  Gomnasium
zu  Stuttgart,  nur  ein  Stipendium  von
5#  fl.  der  Universität  Tübingen  zukommt,
und  nur  drei  Wittwen-Portionen,  eine  zu
Go  fl.  und  zwel  zu  35  fl.  vertheilt  werden;
ouch  daß  für  dieses  Jahr  zu  Elnrelchung
der  Gesuche  um  dlese  Belträge  ausnahmsweise
  bis  zum  15.  Januar  16-1  Raum
gegeben  wird.

Ludwigsburg  den  35.  December  102e.
Roell.

Dienst  =  Erledigung.

Durch  das  am  35.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Gmelin  ist  die  Pfarrei

  Nattbeim,  Dekanate  Heldenbeim,  erledlgt
  worden.
        <pb n="15" />
        13

Nro.  5.
Königlich-Württembergisches

Staals=  und  Regierungs-Blakt.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

#

Samstag  den  153.  Januar  1821.

Dienst-Nachrichten.

Sane  Könleliche  Majestät  haben
unter  dem  5.  d.  M.  dom  Weg=  Inspekior
Bäumleln  auf  sein  Ansuchen  den  Cbemkter
  als  Oberlleutenant  ertheilt.

Umerm  g.  d.  M.  wurde  dem  ven  Buch
Erbürsigen,  jur  katholischen  Pfarrel  Eichbalden,

  Landkapltels  Oberndorf,  ernannten:
Vikar  Michael  Wenner,  und

unterm  nämlichen  Dage  dem  von  Ellwongen
  gebürtigen,  zur  katholischen  Pfarrei
Rennngen,  Oberamte  Geißlingen,  ernepnten
  Vikar  Joseph  Aleys  Mager  in  Zipplingen
  die  Konigliche  Bestaͤtlgung  ertheilt.

U.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justi=  Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referandär  zweiter  Classe,  Cbristian
Kriedrich  Orplich,  von  Welkersheim  „

Oberams  Mergenthelm,  welcher  bel  dermit
  ihm  vorgenemmenen  ersten  Dienßt=
        <pb n="16" />
        Pruͤsung  das  Zeugniß  dritter  Clase  erhalten
  und  seit  dem  10,  Februar  1820  als
Aslistent  bei  dem  Königl.  Oberamtsgericht
Reutlingen  Dlenste  geleistet  bat,  ist  auf

sein  Ansuchen  dem  Könial.  Gerichtehefe

In  Täblngen  zugethellt  worden.

Siturtgart  den  #.  Januar  2327.
Maueler.

bB.)  Des  Departements  des  Junern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.
Di#  Besuch  der  LKaudes=  Uni##sttät  betreffend.

In  dem  gegenwärtigen  Wlnter-Halbjahr
befuuden  sich  auf  der  Landes-Unlversttät
Tübingen:

I.  Theologie  Studierende  von  der  protestantischen

  Confesslon:

1.  Württemberger

iIIm  Kimgl.  Seminar.  93

b)  in  der  Standt  „%

1.  Auslndernr  644
—  10

II.  Theologie  Studlerende  von  der

kathollschen  Confession:

1.  im  Khnigl.  Convpikt  41.

R  Auslaͤnder  ...2222  6
—  46

III.  Rechtswissenschaft  Studlererde:
1.  Wür##emberger  553

2%  Auslaͤnder  ———.  13
—  166

IV.  Medieln  und  höbere  Chlrurgie
Studlerende:

1.  Württemberger  beo#

„A08  Ausländer  468

Höhere  Chirurgie  5

Hbbere  Thier=  Arznelkunde  1
Niledere  Chirurgge  44
Aledere  Thlex=  Arzneikunde

V.  Phisesopbie  Studlerende:
1.  Württemberger
a)  im  Kduigl.  protestamischen
Seminer.  97
b)  im  Kinigl.  katholischen  Convikt
  383
c)  Iin  der  Stadddt  46
#.  Ausländer

—————————.do-b

6
—  156
VI.  Kamcralwissenschaft  Studlerende:
1.  Württemberger  101

a.  Ausländer
—  105

Die  Zahl  der  Studlerenden  beträgt
demnach
an  Inländeernr  642
an  Auelndern

 

Stuttgart  den  10.  Janpuar  i821.
v.  Otto.
        <pb n="17" />
        2.  Des  Koͤnigl.  Studlenrtaths.

Velarntmachung  in  Beteff  der  hiernächst  statt  habenden  Prüfong  solcher  Jünglinge,  welche  für  das
Scudium  einer  höhern  Wissenschast  die  Unkversität  bezlehen  wollen.

Die  diesjährige  Fraplings-Prüfung  der
Stdien  -Candldaten,  welche  nach  einer
neueren  Perordnung  vom  26.  Jan.  1310
(Sitaats=  und  Reglerungs=  Blatt  Nr.  4)
je  am  zweiten  Montag  des  Monats  Februar
lören  Anfanz  nimmt,  wird  am  :2.  künf.
tlzen  Wronats  und  die  folgenden  Tage  wiekerum
  In  dem  hlesigen  Kbnigl.  Gymnasium
star  haben.  Diejenlgen  Jänglinge,  welche
auf  nächste  Ostern  die  Universit##  für  das
Studium  der  Rech'te,  der  Mediein,  der
kbern  Chlrurgle  oder  der  Kamcrol-Wissenschaften
  bezlehen,  oder  von  der  Kameral=Wissenschaft

  zum  Studium  der  Rechts-Wissenschafr,
  von  der  nlederen  zur  hhheren
Chirurgle,  oder  von  der  hhheren  Thlrurgie
zur  Medicin  übertreten  wollen,  Faben  sich
remnach,  wenn  sle  auf  ihre  Gesuche  um
Zulassung  zu  jener  Prüfung  nicht  durch
besondere  Erlasse  zurückgewlesen  worden
sind,  oder  noch  zurückgewiesen  werden,  am
12.  Februar  und  folgende  Tage,  je  Morgens
  ?)  Uhr,  im  hlesigen  Gomnasium  einzusinden,
  und  Tags  zuvor  bel  dem  Nekter
dleser  Anstalt  zu  melden.
Suttigart  den  3.  Januar  1841.

Suͤskind,

5.  Des  Königl.  Medielnal-Collegiums.

Von  dem  Koͤnigl.  Medicinal  «  Colleglo
wurde  dem  Med.  et  Chir.  Dr.  Friedrich
Hbring,  von  Willsbach,  Oberamts  Weinsberg,
  gebürulg,  nach  erstondener  Prüfung
in  der  Medicin,  pdhern  Chirurgie  und  Geburtshülfe,
  und

dem  Mc.  Dr.  Carl  Kammerer,  von
Romweil  gebürtig,  nach  erstandener  Prü.
fung  in  der  Medleln,  dle  Erloubuß  zur
Ausübung  dieser  Wlssenschaften  erthellt.

Etuttgart  den  11.  Jannarx  i841.

assenbach.
        <pb n="18" />
        10
Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  28.  v.  M.  erfolgte  Ab-  durch  das  am  1.  d.  M.  erfolgte  Ableben
leben  des  Pfarrers  Marx  ist  die  katholi-  des  Pfarrers  Kern  dle  Pfarrel  Oberstetten,
sche  Pfarrei  Guͤndringen,  Dekanats  Horh;  Dekanats  Blaufelden,  und

durch  das  am  29.  v.  M.  erfolgte  Ab-  durch  das  am  3:  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Kocher  die  katholische  leben  des  Pfarrers  Scherer  dle  katholische

farrel  zu  Mastenstadt,  Oberams  Ehlin=  Pfarrei  Ballmertshofen,  Dekenats  Neresgen;
  heim,  erledigt  worden.
        <pb n="19" />
        Nro.  4.
Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

 

Montag  den  15.  Januar  1821.

1.  Königliche

Verordnung.

Dle  verlängerte  Vertagung  der  Stände-Versammlang  betreffend.

Wilheim,

don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

l  nach  der  Uns  zugekommenen  Anzelge
die  ven  der  Kammer  der  Abgeordneten
Ju  Prüfung  des  Haupt-Finanz-Etats  gewihlte
  Commissson  ihre  Arbelten  in  der
mit  dem  32.  dieses  Monats  zu  Ende  gebemen
  Zei  der  durch  Unser  Reseript  vom
v.  December  vorigen  Jahrs  angeordneten
Veriagung  der  Staͤnde.  Versammlung  zu
beendigen  nicht  vermag,  und  zu  diesem
Geschäfte  wohl  noch  einiger  weiterer  Wochen
Kürfen  wlrd;  so  haben  Wir,  damit  ibre
Glicher  bie  zur  Vollendung  der  ihnen  auf.
r  olchtigen  Vorbereltungs-Arbeit
nicht  durch  andere  Beschsftigung  gestbrt,
verden,  nach  Anhbrung  Unseres  Gceheimen
  Raths  beschlossen,  die  Vertagung  der

Stände=  Versammlung  vom  z2.  d.  M.
ble  zu  dem  5.  Februar  dieses  Jahrs  zu
verlängern.

Wir  erwarten,  daß  die  Mitglieder  der
Stände-Versammlung  sich  an  dem  letztgenannten
  Tege  hier  wieder  einfinden  werden,
damit  an  dem  folgenden  die  Verhandlungen
  derselben  fortgesetzt  werden  können.

Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Jan.  1811.

Wilhelm.
Der  Minister  des  Innern:
v.  Otto.

Auf  Befehl  des  Koͤniss.
Der  Staats-Secreikr:
Vellnagel,
        <pb n="20" />
        18.
I.  Verfügungen  der  Departement.
Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referender  zweiter  Classe  August  amt#gerichte  Sulz  Dlenste  geleistet  har,
Pfäfflin,  von  Resenfeld,  Oberamts  Sulz,  1f#t  auf  sein  Anfüchen  dem  Könlgl.  Gerichtswelcher
  bel  der  mic  lihm  vorgenommenen  pofe  in  Tübingen  zugetbellt  worden.
ersten  Dsenst  Pruͤfung  das  Zeugniß  dritter  Stuttgart  den  13.  Januar  1821.
Elasse  erhalten  und  seit  dem  22.  Februar
1330  als  Assistent  bei  dem  Koͤnigl.  Ober-  Maueker.
        <pb n="21" />
        Nro.  5.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstas  den  20.  Januar  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Sr  Khnialiche  Majestät  haben
usge  ollerhöchster  Entschließung  vom
n.  d.  M.  dle  erledlgte  Hfarrel  Holzelfinlen,
  Dekmats  Reutlingen,  dem  Dfarrer
Diekeleer  in  Rommelsbach,  Dekanato
Tübagen,  gnaͤdigst  übertragen.

Sehemn  haben  Hüchstdleselben  durch
Hchste  Dekrer  vom  15.  d.  M.  dem  Konklisten
  Beaupré  bei  dem  Kbnigl.  Gehtszese
  zu  Cllwangen,  und

dem  Kanjellisten  Roschmenn  bei  der
A#sstons=  Cemmisson  zu  Stnttgart  die
nachgesuchte  Erlaubniß  eriheilt,  ibre  Stellen
  begenseltlg  dertauschen  zu  därfen.

derner  hoben  Hochstdieselben  vermge

  Entschließung  vom  13.  d.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Renningen,  Dekanats
beonberg,  dem  Pfarrer  Faber  in  Weinslelm,
  und

vermüge  Refolution  vom  14.  b.  M.  dle
erledigte  Haupt-Salz-Cassters-Stelle  dem
bleherigen  Tobaks-Gefäll-Cassier  Zlegler
cguädigst  zu  übertragen  geruht.

Die  Uebertragung  der  durch  die  Resignation
  des  blsherigen  Posthalters  Prielmaler
  zu  Friedrichshofen,  Oberomts  Tettnang,
  erledigten  Posthalters  Stelle  daselbst
an  den  dortigen  Gastwirih  Kees  hat  durch
Königl.  Enischließung  vom  1½2.  d.  N.  dle
bchste  Bestäelgung  erhalten.
        <pb n="22" />
        II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Khnigl.  kethelischen  Kirchenratbeo.
)  Die  Dleast=  Prüfung  der  karhollschen  Geistlichen  betnessend.

Die  Dlenst-Präfung  der  kathollschen
Gelstlichen  für  das  laufende  Jahr  uled
auf  den  3.  Mai  festgesetzt,  und  es  findet
zu  kelner  andern  Zelt  und  in  keinem  andern
  Orte  eine  außerordentliche  Prüfung
statt.  Dabei  werden  nur  diejenigen  Geistlichen
  zugelassen,  welche  im  Jahre  1818
and  fräher  Prlester  geworden  fund.

Die  Candldaten  haben  sich  vier  Wochen
vorher  schriftlich  zu  melden,  und,  wenn

keine  Abwelsung  erfolgt,  am  Montag  den
7.  Mal,  Abends  4  Uhr,  auf  der  diesseltigen
  Kanzlei  zum  Einschreiben  zu  erschelnen.


Uebrigens  beruft  man  sich  auf  die  im
Staats=  und  Regierungs  =  Blatt  vom  16.
Februar  1619.  S.  111  bakannt  gemachten
Anordnungen.

Stuttgart  den  11.  Jannar  1331.

Camerer.

hb)  Die  Präfungen  der  kathollschen  Schullehrer  und  Schul-Candidaten  betrefsend.

Die  ordentliche  Dlenst=  (Konkurs-)
Prüfung  dahier  in  Stuttgart

a)  für  diejenigen  Schullehrer,  welche
Schul-Irclplenten  bilden  wollen;

b)  für  die  Schullehrer  und  Proolsoren,
welche  in  Stadtschulen  angestellt  zu
werden  wünschen,  und

P)  für  alle  verelts  in  Folge  der  früher
bei  den  Präfungs  =  Commisstonen  erstandenen
  Prüfung  angestellten  Lehrer,
welche  befbrdert  werden  wollen,  ist
dleses  Jahr  auf  den  az.  Mal  festgesetzt.

Die  Gesuche  um  Zulassung  zu  dileser
Prüfung  müssen  vler  Wochen  vorher  mit
schulinspectoratamtlichen  Belberlchte  elngereischt
  werden;  die  Candldeten  selbst  aber
baben  sich,  wenn  keine  Abweisung  erfolgt,
am  Montag  den  21.  Mai,  Abende  4  Uhr,
auf  der  dlesseitigen  Kanzlei  zum  Einschrelben

  zu  stellen.

Dabei  wird  den  Schullebrern  und  Provlsoren
  ein  fuͤr  allemal  bemerkt,  daß  sle
bei  Stadtschulen  nicht  als  wirkliche  Lehrer
angestellt,  und  auch  von  ihrer  dermaligen
        <pb n="23" />
        Stelle  nicht  auf  einen  bessern  Dienst  bestrdert
  werden  koͤnnen,  wenn  sie  sich  nicht
durch  die  dahler  zu  erstehende  Befbrderungs,
  Präfung  daju  befählget  haben.

Die  Schul=  Inspectoren  werden  ange-##lesen,
  die  Schullehrer  und  Oroolsere#n
chres  Bezirks  auf  diese  Verordnung  besonders
  aufmerksam  zu  wachen,  da  känftlg
keine  Entschuldigung  mehr  berücksichtiget
werden  kana.

Die  zwel  ordemlichen  Präfungen  für
Voserate  und  für  dle  erste  Anstellung

auf  einen  Derfschuldlenst  werden  in  den
Hrüfungs-Städten  Rotiwell,  Reckarsalm,
Ellwangen,  Rledlingen  und  Ravensburg
den  a#2.  Mal  und  18.  September  obgeb#lten.
  Die  Candidaten  sollen  sich  jederlelt
  14  Tage  vorher  bei  dem  vorsitzenden
Dräfungs=  Commissär  melden,  und  am
Tage  vor  der  Präüfung  zum  Elnschreiben
erscheinen.

Stuttgart  den  11.  Januar  1821.

Camerer.

B.)  Des  Kriegs-Departements.

Des  Ober-Rekrutirungsraths.

Lorladunz  der  Wilirärpftlchtigen  zur  Berichtigung  der  Rekrutfrungs-Listen  und  zur  Jiehung
des  o  für  die  diesjährige  Aushebung.

Den  3.  Februar  d.  J  wird  in  sämtll-#hen
  Oberams--  Bezirken  die  Berlchtigung
der  kisten  und  die  vorlänsige  Prüfung  der
Befreiungsgeünde  zum  Behuf  der  dlesjährigen
  Aushebung  vorgenommen,  und  hlerauf
lor  Ziehung  des  Looses  geschritten,  wozu  die
iu  den  Stuttgarer  allgemeinen  Anzelgen
N#  S  und  9  benannten  Millitärpstichigen,
deren  Aufenthaltsort  außer  Landes  oder
unbekannt  ist,  se  wie  üäberhaupt  alle  im
Jahre  1800  geborne  Juͤnglinge,  denen

keine  besondere  kadung  zugekommen  seyn
sollte,  hlerdurch  bffentlich  vorgeladen  werden.


Für  diejenigen,  welche  nicht  erscheinen,
wird  das  Loos  durch  Andere  gezegen,  und
von  Jedem,  der  es  unterläßt,  die  Befrelung
von  der  Aushebung,  die  ihm  zu  Statten
kommt,  entweder  selbst  oder  durch  Audere
bei  seinem  Oberamt  anzuführen,  wird  vorerst
  angenommen,  daß  er  kelne  Befrelung
anzusprechen  habe.
        <pb n="24" />
        De  nun  die  vorläusige  D##fung  der
Befrelungsgruͤnde  den  Zweck  hat,  die  Mi-Litärpflichtigen
  über  das,  was  ihnen  zu  bewelsen
  obliegt,  zu  belehren,  so  haben  die
Nlchterscheinenden  Ach  selbst  zuzuschreiben,

a2

wens  ste,  aus  Mangel  an  dleser  Belehounsg,
sich  an  dem  ihnen  obliegenden  Bewelse
verskumen  würden.
Stungert  den  15.  Jan.  1337.
Kapfl-
        <pb n="25" />
        à3

Nro.  6.
Königlich-Württembergisches

Staats  =  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag  den  35.  Jannar  1831.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keilne.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  der  Finanzen:
des  Finanz-WMinisterium.

Beerduung,  die  Nachgebote  bel  kffentlichen  Uuf-  und  Abstreich-Verhandlungen  über  Gegenstände
der  Finanz=  Verwaltung  betreffend.

D.  bej  dffentlichen  Auf-  und  Abstreich.  Finanz-Beboͤrden,  welche  dffentliche  Auf-Verhandlungen
  über  Gegenstäende  der  Fl-  und  Abstreich-Verhandlungen  vorzunehmen
nenz=  Verwalkung  dle  Nachgebete  sehr  paben,  zur  Pflicht  gemacht:

ükerhand  genommen  haben;  so  wird,  um  1.  Dergleichen  Verhandlungen  in  Zeiten
diesem  Mitzbrauche  und  den  daraus  ent-  und  in  zureichender  Austehnung  bfstetenden
  nachthelligen  Folgen  zu  begegnen,  femllch  bekannt  zu  machen,  und  sich
biemit  vererdnet,  daß  künfilg  in  der  Regel  hieruͤber  in  den  Protokollen  genügend
keine  Ruͤckicht  mehr  auf  dergleichen  Nach-  auszuweisen;

gebeit  genommen  werden  sell.  2.  urkundliche  Schätzungen,  welche  den

Um  so  nachdrücklicher  wird  aber  den  Versteigerungen  zur  Grundlage  die-
        <pb n="26" />
        nen  sollen,  nur  sachverständigen,  rechtüchen
  und  verpflichteten  Personen,  die
in  der  Sache  nicht  betheiligt  sind,  zu
übertragen:

5.  bei  der  Verhandlung  selbst  die  ge.
setzlichen  und  administrativen  Vorschriften

  aufs  genaueste  zu  beobachten,

und

4.  auf  unerlaubte  Einverständnisse  der

Kauf=  Pacht=  und  Miethlustigen  unter
  sich  ein  wachsames  Auge  zu  haben.

Zu  den  hoͤhern  Verwaltungsstellen,  welche#

die  Auf=  und  Abstreich  =  Verbandlungen

entweder  selbst  zu  genehmigen  oder  dem

Königlichen  Finanz=  Ministerium  zur  Genehmigung

  vorzulegen  haben,  verssebt  mansich,

  daß  sie  darüber,  ob  alle  Erfordernisse
beobachtet,  der  wahre  Werch  wirklich  erzielt,
und  das  Interesse  der  Koͤnigl.  Ober.  Finanß
Kammer  auf  keine  Weise  verletzt  worden
sey,  genaue  Pruͤfung  anstellen,  und  nach
dem  Ergebniß  derselben  ihre  Entschließung
fassen,  oder  ibre  Antraͤge  bei  dem  Kodnigl.
Finanz-Ministerium  machen  werden.

In  besondern  Fällen,  wo  sie  ein  Nachgebot
  aus  erheblichen  Gründen  für  siattbaft
  balten,  und  es  den  Umständen  angemessen
  finden  werden,  daß  der  Nachbleter
unter  Vorbeha##t  elnes  nochmaligen  Aufoder
  Abstreichs  verbindlich  gemacht  werde,
ist  vor  Annohme  des  Rachgebot#  die  Sache

dem  Finanz-Ministerium  zur  Entscheldung
vorzulegen.

Diejenigen  Offerte,  welche  zwar  nach
bereits  erfelgtem  letzten  Streich  und  Zuschlag,
  jedoch  noch  vörher  angebrocht  werden,
  ehe  das  Protokoll  von  den  Urkunds-Personen
  unterzeichnet,  und  dadurch  dle
Verbandlung  geschlossen  ist,  sind  ulcht  els
unzuläáßige  Nachgchote  zu  betrachten;  vlelmehr
  ist  in  diesem  Falle  der  Auf=  oder
Abstreich  auf  der  Stelle  zu  erneuern.

Obschon  übrigens  bel  Verträgen,  welche
in  Folge  elnes  bffentlichen  Auf=  oder  Abstreichs
  geschlossen  worden  sind,  eine  Klage
über  Verletzung  in  der  Regel  nicht  Statt
findet;  so  versteht  es  sich  doch  von  selbst,

daß  im  Fall  eines  der  Ober-Finanz  Kammer

  nachtheiligen  Einverständnises  unter
den  dicitanten  eder  eines  vorgegongenen
Betrugs  oder  wesentlichen  Irribums  der
Ober=  Finanz-Kammer  auch  nach  erfelgter
  Genehmsgung  des  Vertrags,  vas  in  den
Gesetzen  gegründete  Recht  zustebt,  je  nach
den  Umständen  entweder  auf  Wlederaufbe"
bung  des  Vertrags  oder  auf  Entschädigung
zu  klagen.

Hlenach  haben  sich  nun  sämtliche  Flnanz--stellen
  zu  achten.

Stuttgart  den  8.  Januar  19871.
Weckherll##n.
        <pb n="27" />
        145

Nro.  7.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

r

 

Montag  den  29.  Januar  1821.

 

——

I.  Unmittelbare  Kinigliche  Dekrete.
Keine.

Uu.  Verfügungen  der  Departementé.
Des  Justiz-Departemente.
Di  in  ien  Monat  Deb  20  von,  den  Gerichtshöfen  des  Kölgreichs  ausgesprochene  Erkenmul#te
betreffend.

In  dem  verslessenen  Monat  December  find  ven  fämtlichen  Gerscktsh#fen  des  Klmlereiche
  nachstehende  Erkenmtnisse  euegesprechen  worden,  wobei  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  doß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal=  Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Neglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  elne  längere,  als  drelmonatliche
Freihels,  Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertribuna.
7.  Criminal  =  Senat.

Den  13z.  December  wurde:  von  dem  Criminal,  Senate  des  Gerlchtsn
  Die  von  Jesepd  Strobel  zu  Weig-  befs  in  Täbinsen  wider  ihn,  wegen
beim,  Oberanns  Turilingen,  gegen  das  Pferde,  Diebstahls,  unter  dem  24.  Aug.
        <pb n="28" />
        d.  J.  gefällte  (in  dem  Staats  -  und
Reglerungs-Blatt  Nro.  55.  S.  486
eingerückte)  Straf-Erkenntunß  erhobene
Berufung,  als  durch  das  sp#tere  Betreten
  des  Weges  zur  Gnade  verzlchtet,
weggewiesen,  und  Rekurremt  in  die  Kosten
  zweiter  Instanz  verurthellt.

Den  20.  December  wurde:

a.  In  der  Rekurssache  des  vormaligen
Bäürgermeisters  Bäuerle  zu  Essingen,
Oberamts  Aaken,  das  von  dem  Criminal-Senate
  des  Gerichteshofs  in  Ellwangen
  unter  dem  :9.  Mal  1819  geftllte
(in  dem  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
Nro.  37.  S.  333  enthaltene)  Strof-Erkenntniß,
  nach  weiterem  Untersuchungs-Verfahren,
  dahln  abgeändert,  daß  Rekurrent
  nicht  nur  wegen  des  Verdachts
einer  beabsichtigten  Unterschlagung  von
Amtsschadensgeldern,  sondern  auch  wegen
  angeschuldigten  Kassen.  Restes  von  der
Instanz  zu  entbinden,  bingegen  wegen
Fälschung  einer  Rechnungs-Urkunde  und
damit  versuchten  großen  Betrugs,  dessen
#  nach  dem  Erkennmmiß  erster  Instanz

fär  überwlesen  anzunehmen,  sodann  wegen
  des  in  Ansehung  jener  Amtoschadensgelder
  ihn  jedenfalls  treffenden  greben
  Rechnungdô-Unordnung  und  welterer
Unrichtigkelten  in  seinem  Kassen=  und
Rechnungewesen  von  seiner  Stelle  als
Bärgermeister  zu  cassiren,  zu  jedem  bffentlichen
  Amtae  für  unfählg  zu  erklären
und  mit  elner  viermonatlichen  Zuchtbausstrase
  in  Gotteszell  zu  belegen,  auch
zum  Ersatze  sowohl  selner  Arrest  Azungsund
  17  der  Untersuchungs-Kesten,  als
auch  der  Kosten  der  Rekurs-Instanz  anzuhalten
  sey;  und  endlich

5.  in  der  Rekurssache  des  Johann  Georg

Matktmann,  von  Mossbeuren,  Oberamte
  Riedlingen,  das  gegen  ihn  wegen
nächsten  Versuches  der  Nothzucht  von
dem  Criminal-Senate  des  Gerichtebofs
in  Ulm  unter  dem  13.  September  1320
gefällte  (in  dem  Staats=  und  Regierungs.
  Blatt  Nro.  63.  S.  5)05  aufge:
nommene)  Straf-Erkenntusß  lediglich
bestätlgt,  und  Rekurrem  in  die  Kosten
der  zwelten  Instanz  verurtbellt.

77.  Cioil  =  Senat.

Den  1.  December  wurde:
1.  die  gegen  das  von  dem  Civil=  Senate
des  Gerichtshofs  in  Eslingen  unter  dem

7.  Juni  d.  J.  gefällte  desertorische  Erkenniniß
  im  Wege  der  Appellatlon  nachgesuchte
  Restltutlon  der  Landkrämer  Jo-
        <pb n="29" />
        bkes  Isger  und  Jakeb  Frledrich  Burger
zu  Ebningem  Kläger,  Appellanten,  wlder
ren  Baͤrcnwirih  Golz  in  Bernhousen,
Bellazten,  Appellaten,  einen  Kauf-Vertrag
  betreffend,  als  vor  denselben
Nicter  gehbrig,  weggewlesen,  und  oppellantischer
  Theil  in  die  seinem  Geßner
bichurch  verursachten  Kosten  verurthellt.
Den  3.  December  wurde:

1.  In  ber  Appellatsonssache  von  dem  Closl-Senate
  des  Gerichtshofs  in  Ulm  zolshen
  der  Kbalgl.  Ausstandd-Commissten,
  Vorbeklagten,  Wiedetklägerin,  Appellanln,
  und  dem  vormoligen  Guts-Beständer
  Georg  Rommel  zu  Juslingen,
Vorkläger,  Wlederbeklagten,  Appellaten,
begenwärtig  rie  Wlederklage  wegen  eines
Pochtgeld-Rückstandes  betreffend,  das  Urleil
  voriger  Instanz  vem  13.  April  „3819
dabi#n  abgendert,  doß  Wilederbeklagter
Uesen  Rest  samt  Verzugs-Zlnsen  zu  belohlen
  schuldig  sey  z  jedoch  unter  Ver-Kelchung
  der  Kosten  dleser  Instangz.

Den  :1.  December  wurde:

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Sevate
  de  Gerlchishofs  zu  Tübingen
wischen  dem  vormallgen  Rentbeamten
Obistlan  Frledrich  Rämelin  zu  Kilchberg,
Kläger,  Appellamen,  sodann  der  Freiberrlich
  von  Tefflu'schen  Gutsherrschaft
daselbst,  Beklagten,  Appellaten,  Dlenst-*



Entlasung,  Privat=  Genugthuung  und
Schadens=  Ersatz  betreffend,  die  Berur

fung  theils  wegen  Wersäumnisses  der

peremterischen  Frist  zu  Elnreichung  der
Beschwerdenschrift,  theils  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten  Beschwerde  von
Amts  wegen  verworfen.

Den  15.  und  3z#.
wurde:

December

.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senote

  des  Gerichtehofs  zu  Eßlingen
zwlschen  den  Erben  der  Ehefrau  des
Advokaten  Gemming  zu  Hellbronn,  Beklagten,
  Appellanten,  und  dem  Kronenwirih
  Meurer  zu  Boͤnnigheim,  Klaͤger,
Appellaten,  eline  Schuld-Forderung  betreffend;


5.  in  der  Appellationssoche  von  dem  Cioll-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwlschen

  Jakob  Essinger,  als  Bevollmächusg.
ten  des  Johann  Gebhard,  von  Buchan,
Kläger,  Appellanten,  und  Joseph  Graf
zu  Engeliz  und  dessen  Streitgenossen,
Beklagten,  Appellaten,  Vorzugsrecht
im  Gante  betreffend,  und

in  der  Appellaiionssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerlchtshofs  zu  Tübingen
zwischen  Anne  Marle,  Ehefrau  des  Franz
Michael  Blesinger  zu  Rottenburg,  Aiquldantin,
  Appellantin,  und  der  Gantmasse
libres  Ehemanns,  Liquldatln,  Appellatin,
        <pb n="30" />
        bie  kLokation  des  Belbringens  des  Appellantin
  betreffend,  dle  Berufung,  je  wegen
Versäumung  der  Nothfrist  zu  Elureichung
  der  Beschwerdenschrift  von  Amts
wegen  für  verlassen  erklärt.

Den  18.  December  wurde:

7.  in  der  Appellationssache  von  dem  voraligen
  Ober-Justiz-Collegium  zwlschen
der  Khulesl.  Flnanz-Kammer  zu  Ludwlgsburg,
  Klägerin.,  Appellantin,  und
den  Erben  des  vormaligen  Pflegers.,
Hofrath  Heigelln  zu  Heilbronn,  Beklagten,
  Appellaten,  Erstattung  bezogener
Amts-Nutzungen  betreffend,  das  Erkenntulß
  voriger  Instanz  vom  a7J.  August
"196  16  bestätigt,  und  appellantischer  Theil
in  die  Prozeß,  Kosten  verurtheilt;

8.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioil-Senate
  des  Gerichtsbofs  zu  Eßlingen
zwischen  dem  Contradicter  in  der  Debitsache
  des  verstorbenen  General-Majors
von  Vischer  zu  budwigsburg,  Beklagten,
Appellanten,  und  Jakob  Josepb  Heiden
in  Esßlingen,  als  Cesstonar  des  Meses
Bacher  aus  Hechingen,  Kläáger,  Appel-4#ten,
  das  Elgenthum  von  Schuldschelnen

  betreffend,  das  unter  dem  5.  Juni
d.  J.  gefällte  Erkenmulß  voriger  Instanz,
unter  Vergleichung  der  Kosten,  lediglich
bestätigt.

Den  31.  December  wurde:

9.  in  der  Appellatlonssache  van  dem  Cioll-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Tübingen
zwischen  Johann  Dreher  zu  Hausen  am
Thann,  Beklagten,  Querulanten,  jetzt
Auppellanten,  und  Fidel  Mager,  von
Neukiech,  Kläger,  Duerulaten,  nun
Appelloten,  Wirthschaftskauf  betreffend,
die  Berufung  wegen  Mangels  an  elner
Beschwerde  von  Amts  wegen  verworfen,
und  dem  Alppellanten  wegen  seiner  muthwlllsgen
  Streitsucht  elne  sechstägige  Gefänguißstrafe
  zuerkannt.,  und

a0.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioll-Senate

  des  Gerschtshofs  zu  Ulm  zusschen
der  Wittwe  des  Georg  Aichroth  zu  Boll,
Beklagten,  Appellantin.,,  und  Christop#
Alchroth  daselbst,  Kläger,  Appellaten,
Vergleschs-Erfüllung  betreffend,  die  Berufung
  wegen  innerer  Grundloslgkele  von
Amts  wegen  verworfen.
        <pb n="31" />
        39
ITI.  Ehegerichtlicher  Senat.
G.e  s.ch  i.e  dem  wurden::
Des  7.  Derember:  Gottlieb  Jäger  von  da,  Beklagten,  we-1.
  Daold  Hamlehle,  von  Wemlingen."  gen  Ehebruchs,  unter  Verurtbellung  des
Oberamts  Eßlingen.,  Kläger,  von  Ca-  Beklagten  in  die  Kosten.
charine,  geb.  Schmid  von  da,  Beklag-  Den  ré.  December:
ues,  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkett  .  Ehristoph  Oettinger,  Bäcker  zu  Schwalkin
  Fertseyung  der  Ehe,  unter  Verur=  beim,  Oberamts  Wolblingen,  Kläger,
Hällung  der  Beklagten  in  dle  Kesten.  von  Dorothee,  geb.  Wieland  ven  do,
1.  Chrlstlan  Frledrich  Künzer,  Sallermel-  Heklagten,  wegen  Ehebruchs,  unter  Verster
  zu  Walblingen,  Kläger,  von  Je-  urtheilung  der  Beklagten  in  dle  Kesten.
hanne  Margareihe,  geb.  Behringer  ven  5.  Johann  Michael  Häring,  Bäcker  zu

da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wider=  Gaihingen,  Kläger,  von  Regine,  geb.
shenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ebe,  un-  Frbschler  von  da,  Beklagten,  wegen  beler
  Vergleichung  der  Kosten.  Harrlicher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung

5.  Margarethe,  geb.  Wohlfarth,  von  Mönch--  der  Ehe,  unter  Verurthellung  der  Bebos,
  Oberamts  Welzhelm,  Klägerln,  ven  lagten  in  die  Kosten.
)  Kreis  Gerichtshfe.

1.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Crimln#al=  Senar.

Am  1.  December  wurden  ver-  falschen  Namens  um  Geburtsorts  bd
urtpellt:  der  Untersuchungs-Bebdrde,  frechen  Lä-1u.

  die  zu  Maulbronn  in  Unterfuthung  ge-  #gens  vor  Gerichr,  fortgesetzten  ungüchtie
kemmene  Cathacine  Caroline  Hasser,  gen  Lebenswandele  und  Wagirens,  neben
don  kachweiler,  Oberemts  Weinsberg,  dem  Ersatze  des  Schadens,  und  ihrer
wegen  wlederholten  und  ausgezeichneten  Arrest-,  aauch  M  der  Untersucht  gs.

Dibstabls  und  Betrugs,  Angabe  eines  Kosten  zu  jeßenmonatlicher  Zucht-
        <pb n="32" />
        bausstrafe,  nebst  einem  ihrer  koͤrperlichen
Beschaffenheit  angemessenen  Abschled,
und  zu  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs=  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenlgstens  jedoch  auf  dle
Douer  von  fünf  Monaten;

.  ouf  die  ven  dem  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg
  geführte  Untersuchung:

)  Georg  Adam  Jägle,  von  Eberdingen,
  Oberamts  Voihlugen,  wegen  wiederholten
  Diebstahls,  Conkublnats  und
aglrens,  neben  dem  Erfaße  des  Schadens
  und  Bezahlung  selner  Arrest-,
auch  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  zwel  und  einhalb  ähriger
  Zuchthausstrafe  mit  Willkomm
und  nachheriger  Elnschließung  in  eln
Zwangs=  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  jedoch  auf  die
Dauer  von  achtzehen  Monaten;
b.)  Johanne  Ellsabethe  Weber,  von
Freudenibal,  Oberamts  Besighelm,  wegen
  wlederholten  Diebstahls,  Conkubinats
  und  Vagirens,  neben  Erstattung
lbrer  Arrest=  Azungs=  und  der  HFälfte
der  Untersuchungs-Kosten,  auch  Ersatz
des  Schadens  zu  achtzehenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbaltshaus
  auf  neun  Monate;

3.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene

  Kuͤferknecht  Ferdinand  Danlel
Schwarz,  von  Muͤnster,  Oberamts
Cannstadt,  wegen  wiederholten  Dlebstahls
und  Namens-Fälschung,  neben  dem  Ersatze
  des  Schadens  und  Bezahlung  seiner
  Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
  Festungsstrafe;

4.  die  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung

gekommene  Christine  Muͤnz,  von  Ulm,
wegen  dritten  Dlebstahles  und  Vagabundliät,
  neben  dem  Ersetze  des  Schadens
  und  Bezahlung  ibrer  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten  zu
achemonatlicher  Zuchthausstrafe  und
nachheriger  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  auf  wenlgstens  vier  Monate.


Am  7.  December  wurde:

5.  gegen  Catharlne  Eypple,  von  Feuerbach,

  Amts-Oberamts  Stuttgart,  welche
zu  Maulbronn  in  Verhaft  kam,  wegen
drictten  Diebstahls,  Angabe  eines  falschen
Namens  und  Geburtsorts  vor  Gericht,
auch  wegen  wlederholten  Vaglrens  und
Betitelns,  neben  Erstaltung  sämtllcher
Arrest=  Azungs=  und  Umtersuchungs-Kosten
  elne  achtmod  natliche  Zuchthausltrafe
  und  nachherige  Einschließung  in
        <pb n="33" />
        31

ein  Zpongs  Arbelzshaus  bie  zu  erprob-  monatliche  Zuchthausstrase  zuerter

  Besserung,  miudestens  aber  auf  die  kannt.

Dmer  von  oler  Monaten;  Am  1é.  December  wurden  ver-6.
  gegen  den  zu  Marbach  in  Untersuchung  urtheilt:

gekommenen  Juden  Law  Oetenheimer,  9.  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gevdon
  Nordstetten,  Oberamts  Herb,  wegen  kommene  Carollne  Mayer,  von  Ludwiederholten
  Betrugs,  neben  dem  Ersobe  wigeburg,  wegen  wiederholter  verbotsdet
  Veruntreuten  und  Bezahlung  selner  widriger  Rückkehr  in  die  Restdenzstadt
Arrest--  Azungs=  und  Untersuchungs-  Suttgort  und  wegen  Vagirens,  neben
Kosten  eine  achmonatliche  Zucht-  dem  Ersatze  der  Arrest=  und  Unterfus
bausstrafe  erkannt.  chungs-Kosten  zu  olermonatlicher

Am  3.  Derember  wurde:  Zuchthausstrafe;

:  der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  ge=  10.  der  vormalige  Substltut  Carl  Mezkommene
  Jehann  Jakob  Mager,  Schu-  tger,  von  Affaltrach,  Oberamts  Welnsster
  von  Endersbach,  Oberamts  Walb-  berg,  wegen  rücksichtlich  seiner  damaligen
lingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls  amtlichen  Verhbaͤltnisse  ausgezelchneter
und  Bagirens,  neben  dem  Ersetze  des  Umierschlagung  von  Stempcl:  Gelde#n,
Schadens  und  Bezahlung  der  Unterfu-  und  wegen  zu  viel  elngezogener  Thellungschungs
  Arrest=  und  Azungs  Kosten  Kosten,  neben  dem  Ersatze  des  Unter:
mit  neunmonatlicher  Festungsstrafe  schlagenen,  und  zu  olel  Erpobenen,  auch
und  nachberiger  Einsperrung  in  ein  Bcezahlung  sämtlicher  Untersuchungs-Ko-Zwangs
  Arbeitshaus  bie  zu  erprobter  sten  zu  viermonatlicher  Festungs-Beserung,
  mindestens  aber  auf  die  strafe  mir  angemessener  Beschäfegung
Deuer  von  fünf  Monaten  belegt.  innerhalb  der  Festung;

Am  12.  December  wurde:  11.  kudwig  Friedrich  Laiblen,  von  Walbder
  gegenwaͤrtig  im  Zuchthause  zu  Lud-  lingen,  wegen  Bigamie,  neben  Bezahlung
nlgoburg  befindlichen  Marie  Agnes  der  Untersachungs  Kesten  zu  fünf.-Maler,
  von  Ehningen,  Oberamte  Urach,  zehenmonatlicher  Festungsstrafe.
wegen  wiederholten  Betrugs,  neben  dem  Am  19.  December  wurde:

Ersote  des  Schadens  und  Bezahlung  12.  gegen  den  zu  Stuttgart  in  Unterfubder
  Untersuchungs  Kosten  eine  sechs-  chung  gekommenen  Schul-Provisor  Jakeb
        <pb n="34" />
        Friedrich  Wolbolt,  von  Sindelfingen,
Oberamts  Bdblingen,  wegen  mehrerer
fortgesetzter  und  gewerbemäßig  verübter.
Betrügereien,  neben  dem  Ersetze  des
Schadens  und  Bezahlung  seiner  Arrestund
  Umersuchungs-Kosten  eine  vlermonatliche
  Festungsstrase  mit  angemessener
  Beschäftigung  innerhaolb  der
Festung  erkannt,  auch  derselbe  von  selner
  Schul-Provoisorats-Stelle  entsetzt,
und  zu  Bekleldung  Irgend  eines  bffentlichen
  Amtes  für  unfäblsg  erkläre.

An  demselben  Tage  wurdent
g.  felgende  zu  Stutigart  in  Verhaft  gekommene
  Ingqulflten,  nämllch

a)  Cbhristeph  Helnrich  Specht,  von  Zell,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  theils  vollbrachten,
  theils  versuchten  wiederbolten
  großen  und  ausgezeichneten  Dlebstable,
  neben.  Ersatz  des  Schadens  und
Bezablung  selner  Arrest-,  auch  :  der-Untersuchungs-Kosten
  zu  dreijährlher-
  Juchthausstrafe  und  nachherigerr
Einschließung  in  ein.  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  ein  Jahr;

b)  Leonhard  Mutschelknaufk,  von  Kleln-Aspach,
  Oberamts  Marbach,  wegen
Versuchs  der  Belbülfe  zu  elnem  greßenund
  ausgezelchneten  Diebstahl,  neben.
Ersatz  seiner  Arrest=  und  der  Untersiüchungs-Kosten

  zu  olermon  atlicher
Zuchthausstrafe  verurthellt.
Am  ::.  Derember  wurdet

14.  der  zu  Beslgheim  in  Untersuchung  ge#

kommene  Jakob  Schauler,  von  Ulm,
wegen  wiederhelten  Diebstahls,  neben
dem  Ersatze  der  Untersuchungs=  Kesten
mit  vlerwonatlicher  Festungsstrafe;

15.  Barbara  Froschle,  von  Kemnath,

Oberamts  Stuttgart,  wegen  elnes  mit
Fälschung  verbundenen  Betrugs,  so  wle
wegen  wiederholter  Unzucht-Vergehen,
neben  Bezahlung  sämtlicher  Kosten  mit
fünfmonatlicher  Zachthausstrafe
belegt.

Am  23.  December  wurden

verurtheiült:

16.  der  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  gekommene

  Jakob  Heinrich  Weber,  von
Ellbofen,  Oberomte  Weinsberg,  wegen
vierten  Dlebstabls  und  wegen  Ueberschreltung
  der  Confination  in  dem  Ort
Ellhofen,  neben  dem  Kosten--  und  Schadens-Ersatze
  zu  vierzehnmonatllcher
Zuchtbausstrafe  und  nachberiger  Einschlleßung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
bis  zu  errrobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  die  Dauer  von  sieben  Menaten;


17.  Christoph  Frlerrich  Voge,  ven  Nel-
        <pb n="35" />
        33

singen,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  wie-  großer  ist,  neben  dem  Kosten=  und  Schaderhelten
  Diebstohls,  neben  dem  Ersatze  dens-Ersatze  zu  drei  und  ein  Halbres

  Schadens  und  Bezahlung  seiner  monatllcher  Festungsstrafe.

Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-“*

  ju  feonsteh  menetlich-n  Fe-  Am  30.  December  wurde  verstungsstrase

  und  nachheriger  Einschließung  ½  ribeilt:

in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  ev:?  20o.  Christiane  Dorothea  Hleber,  von

prebier  Besserung,  wenigstens  jedoch  auf  Egloshelm,  Oberamts  Ludwigsburg,  wesieben

  Monate;  hen  wiederholtier  Unzucht  in  der  Residenz-M.
  die  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung  stadt  udwigsburg,  wiederholten  Vagirens

zekemmene  Nosine  Margarethe.  Heubach,  und  Unterschlagung,  neben  Erstattung

von  Eßlingen,  wegen  dritten  und  aus-  lbrer  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten

geleichneten  Diebstahls  und  wegen  wie-  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe

berholten  müßigen  Umherlaufens,  neben  mit  Abschied;

Bezahlung  sämrlicher  Kosten  zu  zehn=  1.  die  zu  kudwigsburg  in  Untersuchung

menatlicher  Zuchthausstrafe  und  nach-  gekommene  Jebanne  Graf,  von  Warth,

beriger  Einschliezung  in  ein  Zwangs-Ar-  Oberamts  Nagold,  wegen  eines  großen

beitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung,  Hausdiebstahls,  Fälschung  elner  dffentliwenigstens
  jedoch  auf  dle  Dauer  von  chen  Urkunde,  Angabe  falscher  Namen
fünf  Monaten;  und  Geburtsorte  und  Vagirens,  neben
19.  der  ju  Ludwigsburg  in  Umtersuchung  dem  Ersatze  des  Entwendeten  und  Behekommene
  Friedrich  Hübner,  von  lohlung  ihrer  Arrest=  Azungs=  und  Un-Hechderf,
  Oberamts  Weiblingen,  wegen  tersuchungs-Kosten  zu  siebenmonatlsweier
  Dlebstähle,  wovon  der  eine  eln  cher  Zuchthausstrafe.

.)  Cloil  =  Senar.

1.  In  der  Appellatlonsseche  von  dem  vo-  und  Moses  Abraham  Hochstetter,  Hanrigen
  Oberamtsgerichte  zu  Heilbronn  delsmann  zu  Heinshelm  im  Großherzogwoischen
  dem  Adlerwirth  Johann  Gott-  thum  Baden,  Kl.,  Aten,  Schuldforde=#ieh
  Gschwend  daselbst,  Bekl.,  Anten,  rung  aus  einer  Intercesston  betreffend,

2
        <pb n="36" />
        34

wurde  vermige  Beschlusses  vom  17.,  berg,  Bekl.,  Producten  am  andern  Theil,
insin.  den  329.  Mov.  unter  Abänderung  Schadens-Ersatz  betreffend,  wurde  verdes
  am  18.  Jannar  1814  erbffneten  möge  Erkenntulsses  vom  1.,  und  publ.
unterrichterlichen  Erkenninisses  dahin  er-  den  29.  Nov.  u.  2.  Dec.  der  Beklagte
kannt,  daß  Bekl.,  Ant,  von  der  gegen  von  der  gegen  ihn  angestellten  Klage
ihn  angestellten  Klage  unter  Compensi-  entbunden,  und  der  Klaͤger  in  die  Kosten
rung  der  Kosten  erster  und  zweiter  In-  des  Prozesses,  auch  wegen  muthwilligen
stanz  zu  entbinden  sey.  Streits  zu  einer  Gefängnißstrafe  von

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  acht  Tagen  verurthellt.

maligen  Stadtgerlchte  Stuttgart  zoi-  4.  In  der  Appellationssache  von  dem

schen  dem  Kaufmann  Meef  daselbst  und  Oberamtsgerichte  zu  Stuttgart  zwischen
mebreren  andern  in  den  Akten  benann-  Leopeld  Vogel,  von  Harthausen,  Bekl.,
ten  Gläubigern  des  in  Conkurs  gerathe-=  Anten,  und  Mlchael  Widmann,  Schfer
nen  Kaufmenns  Kylius,  vormals  zu  zu  Untersielmingen,  Kl.,  Aten,  Scha-Berg,
  Enten,  Anten,  uhd  der  Ehefrau  dens.  Ersatz-Forderung  betreffend,  wurde
des  genannten  Kyllus,  nun  zu  Schut-  vermöge  Beschlusses  vom  28.  September
tern  im  Großherzogthum  Baden,  geb.  und  publ.  5.  Nov.  das  unterrichterliche
Ströhlin,  Mit-#Lurin,  Atin,  Location  ei-  Erkenntniß  vom  r3.  Jun.  d.  J.  unter
ner  Ferderang  im  Gante  ihres  Ehe-  Bergleichung  der  Kosten  der  zweiten
manns  betreffend,  wurde  gegen  das  am  Instanz  bezlehungsweise  bestätigt  und
9.  Febr.  1818  eröffnete  Locations-Ur-  abgeändert.
theil  am  7.  Nov.,  insin,  den  2  Dec.  5.  in  der  Arpellationssache  von  dem  vorunter
  Vergleichung  der  bisher  aufgegan-  maligen  Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen
nen  Prozeß-Kosten,  jedoch  mit  Bewels-  den  Georg  Friedrich  Weigle'schen  Erben
Vorbehalt  für  die  Alin,  reformatorisch  von  Schwaikbheim,  Kl.,  Anten,  und
erkannt.  dem  Schustermeister  Gettlieb  David  Lin-3.
  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi-  denmayer  von  Stuttgart,  Bekl.,  Aten,
schen  Davld  Eßlinger,  Sattler  In  Weins-  eine  Hauskaufschillings-Ferderung  betrefberg,
  Kl.,  Produrenten  an  einem,  und  fekd,  wurde  vermoͤge  Beschlusses  vom
dem  Hofralh  von  Fezer  zu  Stuttgart,  2.  Oktober  und  ins.  den  26.  November

vormaligen  Oberamtmann  zu  Weins-  das  unterrichterliche  Urtheil  vom  15.  März
        <pb n="37" />
        1819  dahln  reformirt,  daß  der  Bekl.,
At,  schuldig  sey,  die  eingeklagte  Summe
ron  1000  fl.  nebst  Zinsen,  so  wie  saͤmtliche
  Prozeß-Kosten  erster  und  zweiter
Instanz  dem  Kl.,  Anten,  zu  ersetzen.

é.  In  der  Schuldforderungs-Klagsache  der
Erben  des  verstorbenen  Hoffactors  Gbtsch
Meses  zu  udwlgsburg,  Kl,  gegen  den
pensonirten  Major  von  Grimmenstein
zu  Waiblingen,  Bekl.,  wurde  durch  Erkenminiß
  vom  15.,  ins.  38.  November,
der  Beklagte  zu  Bezahlung  der  eingeklogten
  Posten  nebst  Zinsen  unter  Verurtheilung
  in  die  Prozeß  Kosten  verurtheilt.


7.  In  Sochen  erster  Instanz  zwischen  dem
Lofschmied  Schaufele  zu  Stuttgert,
Kl.,  und  der  Königl.  Ausstands-Commission
  daselbst,  Bekl.,  Werzugszinsen-Ferderung
  betrestend,  wurde  durch  Bescheid
  vom  9.  Oktober  und  ins.  den
3.  December  die  Beklagte  unter  Verurtbeilung
  in  die  Kosten  des  verzbgerten
Prozeßes  für  schuldig  erkanne,  sich  auf
die  gegen  sie  erhobene  Klage  einzulosen.


Ganz  auf  gleiche  Weise  wurde  an
demselben  Tage  und  wegen  des  gleichen
Prezeß-Gegenstandes  erkannt:

8.  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem
Hofwagner  Herrmann  in  Stuntgart,  Kl.,

35

und  der  Königl.  Ausstands-Conmmission
daselbst,  Bekl.;

9.  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Georg#
  Friedrich  Landauers  Sühnen  in  Stuttgart,
  Kl.,  und  der  Kbnigl.  Ausstands-Commission
  daselbst,  Bekl.;

10.  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem
Hofsatiler  Froͤhlich  in  Stuttgart,  Kl.,
und  der  Koͤnigl.  Ausstande-Commission
daselbst,  Bekl.;

11.  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem
Kaufmannn  Foͤhr  in  Stuttgart,  Kl.,
und.  der  Koͤnigl.  Ausstands-Commission
daselbst,  Bekl.,  und

12-  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem
Hofschreiner  Schweikle  zu  Stuttgart,
Kl.,  und  der  Kdnigl.  Ausstands:  Commission
  daselbst,  Bekl.;

15.  in  der  Appellatsonssache  von  dem  Ober.
amtsgerichte  Siuttgart  zwischen  der  Sisf.
tungs-Werwaltung  Eßlingen,  Lmin,
Antin,  und  dem  Apotheker  Waldbauer
zu  Mbbringen,  als  Administrator  der
Reicher'schen  Curatel  daselbst,  Mit-Tnten,
  Aten,  Vorzugerecht  im  Gante
des  Wilhelm  Grleb  zu  Möhringen  betreffend,
  wurde  unterm  6.  Oktober  und
publ.  29.  November  das  von  dem
Richter  vorlger  Instanz  unterm  21.  Juni
1819  gefällte  Prioritäts-Erkenntulß  un-
        <pb n="38" />
        ter  Verurtheilung  der  Antin  in  dle
Kosten  dieser  Instanz  bestärigt.

14.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Leonberg  zwlschen
  den  in  Akten  benannten  Geschwistern
  des  für  todt  angenommenen  Soldaten
  Johann  Georg  Klingel,  von  Wimsheim,
  Bekl.,  Anten,  an  einem  und  der
ledigen  Christine  Dorothee  Reule  von
da,  mit  ihrem  gerichtlich  verpflichteten
Geschlechts-Vormund,  Kl.,  Atin,  am
andern  Thell,  verschiedene  Ansprüche  an
die  Klingel'sche  Verlassenschaft  aus  dem
Grunde  unehelicher  Schwängerung  betreffend,
  wurde  das  unterrichterliche  Urtbell
  vom  5.  Juli  1618  durch  Urtheil
vom  4.  September,  ins.  den  :  7.  Oktober
tbeils  für  rechtskräftlg  erkannt,  tbeils
bezlehungsweise  bestätigt  und  abgeändert,
unter  Vergleichung  der  Kosten  beider
Instanzen.

15.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
vorigen  Oberamtsgerichte  Vaihlngen  zwischen
  der  verwittweten  Stabskellerln  Werner
  daselbst  mit  ihrem  Krlegsvogt,  Bekl.,
Antin,  und  den  Erben  des  Anwalds
Oestreicher,  von  Kleln=  Glattbach,  Kl.,
Aten,  eine  Anlehens  =  Forderung  betreffend,
  wurde  vermbge  Beschlusses  vom
1.  December  durch  ein  am  g.  desselben
Menats  erbffnetes  Urtheil  das  von  dem

56

Richter  vorlger  Instanz  den  16.  Juli
1818  ausgesprochene  Erkenntulß  unter
Verurtheilung  der  Bekl.,  Anun,  in  dle
Kosten  dleser  Instanz  lediglich  bestäiigt.

16.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz

zwischen  der  Ehefrau  des  Kaufmanns
Bahnmaler  zu  Eßlingen,  Klägerin,  und
der  verwittweten  Frelfrau  von  Ricer
zu  Stuttgart,  Bekl.,  Schuldforderung
betreffend,  wurde  die  Bekl.  durch  Urtheil
vom  35.  Oktober  und  insin.  3.  December
von  der  gegen  sie  anzestellten  Klage  unter
  Cempensirung  der  Prozeß  =  Kosten
enbunden.

17.  In  der  Appellationssache  von  dem  ve-Drigen

  Stadtgerichte  zu  Stuttgart  zwischen
dem  Hofschuhmacher  Johann  Friedrich
Mayer  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  dem
Kanzlei=  Rath  Geisheimer  ebendaselbst,
Kl.,  Aten,  Bürgschaftsforderung  betref,
fend,  wurde  vermige  Beschlusses  vom
21.  Nov.  und  publ.  den  9.  Dec.  nach
der  von  dem  Kl.,  Aten,  geschebenen
Eidesleistung  das  unterm  #9.  December
1619  bedingt  ausgesprochene  Urtheil  für
unbedingt  erklärt.

1.  In  Wechsel-Klagsachen  des  Handlungsbauses

  Stahl  und  Federer  in  Stuttgart,
Klägers  an  einem  wider  den  Handelsmann
  Johann  Christian  Dinkelacker  zu
Sindelsingen,  Bekl.,  am  andern  Theil,
        <pb n="39" />
        57

wurde  am  #2.  December  der  Beklagte  licher  in  diesem  Rechtsstreite  verursachin
  die  Bezohlung  des  elngeklagten  Wech-  ten  Kesten  mit  ihrer  unstatthaften  Klage
sel,  Forderungsrests  von  45  fl.  20  kr.  abgewiesen.

nebst  Verzugszinsen  zu  5  pCr.,  vom  20.  In  der  Aspellationssache  von  dem
2.  März  18320  an  zu  berechnen,  so  wle  Oberamtsgerichte  Maulbronn  zwischen

in  alle  Kosten  und  Schäden  verurthellt.  Johannes  Vollmer,  von  Oetiselm,  Kl.,
19.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  Anten,  und  dem  Bürgermeister  Gottwischen

  der  Ehefrau  des  Säckler-Mei-  fried  Ade  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Rechsters
  Jehannes  Grleb  zu  Sindelsingen,  nungs=  Ablegung  über  dle  gemeinschaftmit
  diesem  ihrem  geseblichen  Kriegsvogte,  lich  gepachteten  Fruchtzehnten  im  Jahr
Kl.,  und  dem  Ober-Regierungsrath,  Ober-  1812P  betreffend,  wurde  durch  Dekret
emtmann  Fischer  zu  Bbblingen,  und  vom  2.  Oktober  ins.  den  18.  December
dem  vormaligen  Oberamts-Aktuar,  jezi-  die  von  dem  Kl.,  Anten,  gegen  das
gen  Amtsverweser  Haas  zu  Sindelfingen,  oberamtsgerichtliche  Urihell  de  publ.  10.
Bekl.,  Entschädigung  wegen  widerrecht-  Mal  d.  J.  ergriffene  Berufung  wegen
licer  Behandlung  betreffend,  wurde  ver-  Mangels  an  einer  gegründeten  Bemiige
  Beschlusses  vom  238.  November  schwerde  unter  Verurtheilung  des  Anten
und  ins.  12.  December  die  Klägerin  in  die  Prozeß  Kosten  dieser  Justanz  von
unter  Verurtheilung  zu  Erstattung  sämt-  Amts  wegen  verporfen.

Nachträge  vom  Monat  November.

Am  10.  November  wurde:  35.  In  der  Appellationsache  von  dem
u.  die  Debitsache  des  gewesenen  Ober-  vormaligen  Oberamtsgerichte  Bracken-Lleuenant
  Joachim  Friedrich  von  Maltiz,  beim  zulschen  dem  Hofgärtner  Richter
und  zu  Stuttgart,  Inten,  in  dem  Ganie
#ean  dem  selben  Tage:  des  Johann  Georg  Günthner,  von
#.  die  Debusache  des  gewesenen  Unter-  Catharinen-Plaisir,  und  Anten  an  einem

bieutenant  Wilhelm  Friedrich  von  Maliitz  und  der  Ebefran  des  Ezechlel  Günthner
durch  Verwelsung  zur  Erledigung  ge-  zu  Wahlheim,  Johanne  Cabtbarine,
bracht.  Mit-Intin,  in  bemelrtem  Gant-Prezeß
        <pb n="40" />
        38
und  Atin  am  andern  Theil,  die  Ruͤck-  säumter  Nothfrist  zu  Einreichung  der

erstattung  von  voo  fl.,  als  einer  Schuld  Beschwerdeschrist  von  Amts  wegen  für
der  Günthner'schen  Gantmasse-Curatel  verlassen  erklärt,  und  der  Amt  in  dlie
betreffend,  wurde  vermbge  Beschlusses  durch  seine  Berufung  verursachten  Kosten
vom  16.  August  und  ins.  den  29.  Sep-  verurtheilt.

tember  1630  die  Berufung  wegen  ver-71.

  Gerichtshof  für  den  Schwarzwalb-Kreis.
1.)  Crimlnal-Senat.

Am  4.  December  wurde:  übten  Betrugs,  wegen  Thellnahme  an
1.  a)  der  sfuspendirte  Schultheiß  Riekert  einem  Betrugs  Attentat  minelst  eines
in  Lustnau,  Oberamis  Tüäbingen,  wegen  gefälschten  Brod-LieferungsScheins,
Fälschung  einer  Brod  Lieferungs-Qult-  dann  wegen  Unterschlagung  von  oler
tung  und  mittelst  derselben  versuchten  Scheffeln  Csmmun-Haber,  eigenmäch-Betrugs,
  wegen  unbefugten  Bezugs  tiger  Verfügungen  über  das  Vermbgen
einer  Holz-Besoldung,  so  wle  wegen  der  Gemeinde  zu  deren  Nachtbell,  endmehrerer
  eigenmächtigen  Verfügungen  lich  wegen  grober  Fahrläßigkeit  in  Verüber
  das  Eigenthum  der  Gemeinde  und  waltung  des  Elgenhums  der  Commun,
zu  deren  Nachthell,  auch  wegen  Dlenst-  neben  der  Verblndlichkelt  zum  Ersatze
nachläßigkeit,  neben  der  Verbindlichkeit  des  Schadens,  so  wie  der  hälftigen  Unzum
  Ersatze  des  der  Gemelnde  verur-  tersuchungs-Kosten  des  Bürgermeistersachten
  Schadens,  so  wie  der  hälfeigen  Amts  entsetzt,  zu  Bekleldung  eines
Untersuchungs-Kosten  des  Schulthelßen=  bffentlichen  Amtes  für  unf  ähig  er-Amis
  entsetzt,  zu  Bekleidung  einer  klärt  und  zu  sechsmonatlicher
bffentlichen  Stelle  für  unfählg  er-  Festungs=  Arbeitstrafe  verurtheilt.

klärt  und  mit  dreiwdchiger  Ge-  Am  y.  December  wurde:
fängnißstrafe  belegt;  :.  der  zu  Rottenburg  in  Untersuchung  geb)
  der  suspendirte  Bürgermeister  Schaal,  kommene  Unterfbrster  Johann  Arnold
von  Lustnau,  wegen  Fälschung  einer  in  Hundersingen,  Oberamts  Rledlingen,
Quartlers  =  Rechnung  und  damit  ver-  vormaliger  Hutamtsverweser  zu  Nosek,
        <pb n="41" />
        59

wegen  Bestechung,  deren  er  für  über-  Am  1r.  December  ist:  "
wiesen  angenommen  worden,  so  wie  we-  5.  Frledrich  Martin,  von  Alpirspach,
gen  Annahme  einer  unerlaubten  Zech-  Oberamts  Oberndorf,  wegen  einet  Real-Freibaltung,
  neben  Confiscation  der  von  und  einiger  Verbal-Injurlen  gegen  seine
ihn  ongenommenen  vier  kleinen  Thaler,  Mutter,  ausgestoßener  Drohungen  gegen
seiner  Stelle  als  Untersürster  entsetzt,  den  Oberbeamten  und  unbotmäßigen  Bezu
  Bekleidung  eines  bffentlichen  Amtes  nehmens  in  dem  Gesängniß  unter  Einfür
  unfählg  erklärt  und  zu  Erstat-  rechnung  eines  Tbells  des  erstandenen
tung  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  Arrests  als  Strafe,  neben  der  Verbindverurtheilt.
  lichkeit  zum  Ersatze  sämtlicher  Untersu-An
  demselben  Tage  ist:  chungs  Kosten,  so  wie  des  von  ihm  in
z.  die  lerige  Gortliebin  Gde,  von  Trall=  dem  Gefängnisse  gestifteten  Schadens
kingen,  Oberamts  Urach,  wegen  wieder-  mit  drei  und  einhalbmonatlicher
bolten  und  dabel  ausgeselchneten  Dieb-  Zuchthausstrafe  belegt  worden.
stahls,  auch  wegen  eines  durch  Anlehen  An  demselben  Tage  ist:
umer  falschen  Vorspleglungen  verübten  6.  die  zu  Sulz  in  Untersuchung  gekom-Betrugs,
  neben  der  Verbindlichkelt  zum  mene  Benedikta  Steiner,  von  Birken-Ersetze
  der  entwendeten  Geldsumme,  s  bhard,  Oberamts  Blberach,  wegen  Verwie
  der  Arrest,  und  Umeersuchungs-  bindung  mit  Gaunern,  Berrugs  durch
Kesten  zu  ein  und  einhalb  jährlger  Annahme  elnes  falschen  Namens  und
Juchthausstrafe  mit  derbem  Willkomm  dabel  bartnäckig  fortgesetzten  Läugnens,
und  zu  nachheriger,  wenigstens  ein  jäh-  dann  wegen  längere  Zelt  angedauerten
riger  Elnsperung  in  ein  Zwangs=  Ar-  Conkublnats  und  Vaglrens,  ferner  webeltehaus
  verurtbellt  worden.  gen  nachgefolgter  Tbeilnahme  an  zwel.
Am  3.  Derember  wurde:  Diebstählen,  neben  der  Verbindlichkeit
I.  Johann  Georg  Rähle,  von  Bezingen,  zum  Ersatze  ihrer  Verbaft.,  so  wie  eines
Oberamts  Reutlingen,  wegen  ehebrecherl-  noch  zu  bestimmenden  Antbeils  an  den
schen  Conkubsnats,  neben  Zuscheldung  der  Untersuchungs  Kosten  und  des  Schadene
Hälfte  der  Umersuchungs-Kosten  zu  drei  zu  neunmonatlicher  Zuchihausstrase,
und  einhalbmenatlicher  Festungs-  nebst  Willkomm  und  zu  nachheriger  we-Arbelt

  verurppeilt.  nigstens  fünfmonatlicher  Einsper=
        <pb n="42" />
        40
vung  in  elnem  Zwangs-Arbeltshause  ver-  Verbiudlichkeit  zum  Ersatze  sämtlicher

urtheilte  worden.  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  des  ver-Am
  14.  December  wurde:  ursachten  Schadens,  so  welt  solcher  noch
.  der  zu  Oberndorf  in  Untersuchung  ge-  nicht  gelelstet  ist,  zu  oiermonatllcher
kommene  Scribene  August  Christian  Zuchthausstrafe  verurthellt  worden.
Ziegler,  von  Stuttgart,  wegen  mehr-  Am  13:  December  wurde:
facher  Unterschlagung  zum  Tbell  bedeu--  9-  Matthäus  Schledinger,  von  Hossintender
  und  nur  zum  Theil  ersetzter  Geld-  gen,  Oberamts  Tuttlingen,  wegen  großen
summen,  welche  von  demselben  in  seiner  und  ausgezelchneten,  auch  in  Genossenamtlichen
  Eigenschaft  als  gewesener  ver-  schaft  verübten  Diebstahls,  so  wie  wegen
pflichteter  Privat-Gehülfe  des  Oberamt=  Medicastrirens,  neben  der  Verbiadlichmanns
  Daub  in  Oberndorf,  zu  Besor-  keit  zum  Ersatze  des  Schadens,  so  wie
gung  an  dle  Gläubiger  eingenommen  seiner  Haft=  Azungs-,  und  sämtlicher
worden,  erschwert  durch  zum  Theil  ganz  Untersuchungs-Kosten,  unter  Einrechnung
unbefugten  Einzug  jener  Gelder,  und  eines  Theils  des  von  ihm  erstandenen
durch  Fälschung  eines  von  ihm  ausge-  Arrests,  noch  mit  fünfmonatlicher

stellten  Empfangscheins  zu  Verhuͤtung  Festungs=  Arbeitsstrafe  belegt;

der  Entdeckung  seines  Vergehens,  neben  10o.  der  zu  Nagold  in  Untersuchung  geder
  Verbindlichkeit  zum  Ersatze  des  ge-  kommene  Joseph  Kreidler,  von  Altstifteten
  Schadens,  so  wie  sämtlicher  beim,  Oberamts  Nageld,  wegen  zwar
Umersuchungs-Kosten,  zu  Bekleldung  kleinen  und  erfetzten,  jedoch  im  rechtlleiner
  bffentlichen  Stelle  für  unfähig  er-  chen  Sinn  dritten  Dlebstahls,  neben  der
klärt,  undzuachtmonatlicher  Festungs-  Verbindlichkeit  zum  Ersatze  seiner  Haktstrafe

  mit  angemessener  Beschäftigung  Azungs=  und  der  Untersuchunge-Kosten
verurtheilt.  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe
Am  15.  December  ist:  und  zu  nachberiger  wenigsteus  dreimo-8.
  Anne  Marie,  Johannes  Werners  natlicher  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Ebefran,
  von  Bobndorf,  Oberamts  Arbeltspaus  verurtheilt.
Herrenberg,  wegen  wiederholten  und  aus-  Am  19.  December  ist:

ßezeichneten,  äbrigens  kleinen  und  zum  u1.  der  gewesene  Brüderschafts-Pfleger
Tbeil  ersetzten  Diebstahls,  neben  der  Liebermann  zu  Nottwell  negen  des
        <pb n="43" />
        4½

vom  Iöm  als  Waldmelster  gesetzten  Case#
sen=  Reste  unter  Berücksichtlgung  der
ihm  zur-  Selte  stehenden  Mllderungs=Gründen,
  neben  Emtlassung  von  den  durch
ihn  bekleldrten  Aemtern  und’  Unfählgklts.
  Erklärung  zu  Bekleldung  einer  verrechnenden
  Stelle  zu  elner  Geldbuße  vom
tzwonzig  Reschsthalern  und  zum  Ersatze
der  Umersuchungs=  Kosten  verurtheilt;

m#  der  Stadt  =  Pfteger  und  vormalige:
Stadt=  Baumelster  Morlz  Steiner,
von.  Rottenburg,  wegen  Verwendung  fsentlicher
  Gelder  zu  unwassirlichen  Ausgaben,
  und  unterlassener  Verrechnung
Mrselben,  naben  Verurtheilung  in  den-Ersatz
  des  Schadens  und  der  Umersuchungs
  Kosten  von  den  durch  ihn  bekleldegen
  Cemmun-=  Stellen  entlassem
vorden.

Am  20.  December-  wurden:

15.  folgende  Bärger  von  Glatten,  Oberants
  Freudenstadt,  welche  sich  emwederals
  Mlturbeber  oder  als  gewbhnliche
Thellnebmer  an  dem  daselbst  in  der  Nacht
vom  8.  auf  den  g.  Maͤrz,  1819  entstandenen
  Aufruhr  und  den  dabel  vorgefallinen
  Unordnungen,  so  wie  an  den  gegen:
bre  Vorgesetzte  blch  sten  Orrs  vorgebrach,
ten  groben  Verläumdungen  und  andermiigen.
  Beschimpfungen  mepr  ober:

minder  thätlge  gezeigt  habßen,  mir  nach-Kehenden
  Strafen  belegt:

a.))  der  suspendlite  Gemeinde:  Roth  Christion
  Mutz  mie  fü#fzebemonatlicher;.


b))  der  fuspendirte  Gemelnde=  Nath  Andreos
  Schillinger  m  drelzehenmonatlicher;


c).  Michael.  Bellhar)  mit  dreizebenmonatlicher;


2)  der  suspendirte  Gemesnde  Deputlrte
Johann  Georg  Haug  mit-  drelzebenmonatlicher;


e)  der  suspendirte  Gemeinde-  Deputlrte
Mathaͤus  Ekk  ardi  ·  mit  zwoͤlf  monatlicher;


f)  der  suspendlete  Gemelnde  Deputirte
Jakob  Harr.  mit  hlebenmonatllcher,

und'

8)  der  suspenditte  Gemeinde-Rath  Berne
bord  Finkbohner  mit  sechsmonatlicher
  Zuchthausstra  fe;  sodann

b))  der  Gemeinde  =  Deput##rte  Frledrich
Seeger:  mit  fünfzebenmonoatllcherz


i1)  Frledrich  Renner  mit  v  lerzebenmenetlicher;


1)  Ccristlian  Weigeld  mit.  dreizehenmonatlicher;


3
        <pb n="44" />
        1)  Gottlleb  Mayer  mit  dreizehenmonatlicher;


m)  der  suspendirte  Gimelnde  Deputlrten-Aktuar
  Johannes  Beilbarz  mit
neunmonarlicher;

m)  der  suspendlrte  Gemelnde,  Deputicte
Mathäus  Heß  mit  slebenmonatllcher;


JJacob  Käbler  mit  sechs=  und
einhalbmonatlicher;

pP)Jacob  Schlalch  mit  fünfmonatlicher;
  endllch

der  suspendirte  Bärgermeister  Mathäus
Knaus  mit  dreimonatlicher  Festungs-Arbeltstrafe.


Daneben  find  die  unter  Lit.  a.  b.  d.

e.  f.  g.  h.  m.  n  und  q  vorkommemen

Indloiduen  bbrer  bisherigen  Stellen  entsetzt

  und  zu  Bekleldung  bffentlicher  Aemter

  für  unfählg  erkannt,  auch  sämtlich
vorbenannte  PDersonen  zu  Erstattung  angemessener
  Theile  an  den  Untersuchungs-Kosten

  verurtheilt  worden.

Am  22.  December  wurde:

14.  der  suspendirte  Schultheiß  und  Helligenpfleger
  Mathias  Dreher,  von  Hausen
  am  Thann,  Oberemts  Spalchingen,
wegen  der  bel  der  Heiligenpstege  und
einer  ihm  anvertraut  gewesenen  Sequester-Verwaltung
  durch  Kassen-Eingriffe

gesetzten  Geld-Reste,  sedann  we  en  tbeils
dolofen,  thells  culposen  Pflegschafts-Rests
und  endlich  wegen  Unterschlagung  meh-Frerer,
  selner  besondern  Vorforge  anvertrauter
  Gelder,  von  allen  bis  jetzt  bekleideten
  Stellen  cassirt,  zu  jeder  kffentlichen
  Anstellung  für  unfählg  erklärt#,
und  neben  Erstattung  des  verursachten
Schadens  samt  Zlnsen,  so  wie  sämtlicher
Untersuchungs-Kosten  mit  siebenmenatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt;

15.  Joseph  Klenk,  von  Unterthalhelm,
Oberamts  Nagold,  wegen  Ebebruchs
mit  der  ihm  in  verbotenem  Grade  verwandten
  Agatha  Klenk  von  da,  neben
Zuscheldung  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  einer  Festungs-Arbeitstrofe
von  drei  Monaten  und  8  Tagen
derurtheilt.

Am  28.  Detember  ist:

16.  a)  Jatob  Baur,  von  Kiebingen,
Oberamts  Rottenburg,  wegen  wiederbolten
  Ebebruchs  zu  sechsmonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe;

b)  Sabina  Zahn  von  da,  wegen  gleichen
  Vergehens  zu  zwanzigwüchlger
  Zuchthausstrafe  verurthellt,  und
jedem  Inquisiten  die  Erstattung  der
bälftigen  Untersuchungs-Kosten  auferlegt
werden.
        <pb n="45" />
        45
Nachtrag  vom  November.

Am  13.  November  wurde:  der  Schultheißen  =  Stelle,  se  wie  der

der  Schultheltz  Jorob  Lörcher,  von  Bein-  Verbindllchkei  zu  Erstattung  der  Unterberg,
  Oberamts  Neuenbärg,  wegen  Khdr-  suchungs=  und  Kur-Kosten  milt  einer
vur  Verlegung,  neben  Entlassung  von  Geldbuße  von  elner  großen  Frevel  belegt.

uan.)  Cloll-Sesat.

Am  5.  December  ist:  Aten,  Liqusdat  und  Vorzugkrechte  ein-1.

  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober=  geklagter  Forderungen,  so  wie  die  Gülemtecgerichte
  Horb  zulschen  dem  Juden  tigkeit  des  Verkaufs  der  Seeger'schen
Meises  Marr,  von  Baisingen,  Kläger,  bl#egenschaft  betreffend,  Querulant  nichs

Anten,  und  Conrad  Raible,  Rößlens-  mur  mir  der  von  ihm  erbebenen  ungewirths
  Wletwe,  von  Göttelsingen,  Bekl.,  gründeten  Michtigkelts=  Klage,  sondern
WMin,  Forderungen  aus  einem  Darlehens-  auch  mit  seinen  Einwendungen  gegen  den
md  aus  einem  Tauschvertrag  betreffend,  biegenschafts-Verkauf  abgewiesen,  im

daz  die  Berufung  an  den  hlesigen  Ge-  übrigen  aber  das  oberamtsgerichtliche
nchtshof  wegen  Mangels  der  Appella-  Kokations-Urthell  theils  bestetigt,  #bells
luonssumme  abschlgende  oberamtsgericht-  ebgeändert,  und  wurden  die  in  dleser
liche  Dekret  vom  10.  August  d.  J.  Instanz  verursachten  Kosten  zum  Theil
umer  Perfällung  des  Anten  in  die  da-  dem  Anten  zugeschieden,  zum  Thell
durch  verursachten  Kosten  bestärigt  worden.  zwischen  den  Parthleen  compenstrt.

Am  3.  Derember  wurde:  An  demselben  Tage  ist:

2,  in  der  Nichtigkeits-  und  Ationssache  3.  die  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamse
von  dem  vormaligen  Oberamtsgerichte  gerichts  Täbligen  ergriffene  Berufung
#  Neuenbuͤrg  zwischen  dem  Rath  Korn-  des  Christtan  Nagel,  von  Sikenhausen
bek,  von  Calmbach,  dlauldanten,  im  Bekl.,  Anten,  wider  Anna  Monte
Cencurs  des  alt  Michael  Seeger,  von  Schäfer  daselbst,  Kl.,  Acn,  antceliche
Schwann,  Querulanten,  Anten,  sodann  Schwängerung  betreffend,  wegen  Ver
kudwig  Aldinger  von  da,  und  Consor-=  fäumung  der  Notbfrist  zu  Einrelchung
ten,  Mit-  Liquldanten,  Querulaten,  der  Beschwerdeschrift  unter  Perfällung
        <pb n="46" />
        des  Anten  in  die  hlerdurch  verursachten
  Kosten  für  verlaßen  erkannt  worden.

Am  13#3.  Derember  wurde:

4.  In  der  Appellationssache  des  Dionissus
Straub.,  Adlerwlrths  von  Bileringen,
Llausdanten,  Anten,  gegen  den  Gäter=Ffleger
  des  Ignaz  und  Joseph  Albus
von  da,  Liquldaten,  Aten,  verschledene
Forderungen  betreffend,  das  Verfahren
des  Oberamtsgerichts  Horb  als  geseszwidrig
  aufgehoben,  das  Oberamtögerlcht

#  In  die  dadurch  verursfachten  Kosten  verurtheilt,

  und  ein  neues  Verfahren  angeordnet.

Am  13.  December  wurde:

5.  in  der  Nullitären=  und  Appellationssache
von  dem  Oberamtsgerichte  Reuttlingen
zwulschen  dem  suspendirten  Adockaten
Fetzer  daselbst,  Bekl.,  Qnten,  Amen,
und  Christeph  Friedrich  Koch,  von  Ehningen,
  Kl.,  Quaten,  Aten,  Rechnung
über  empfangene  Gelder  zu  Besorgung
zeines  Schuld-Akkords  betreffend,  das
von  dem  Untertichter  am  :J.  April  d.
J.  ausgesprochene  Erkennens#ß  beststigt,
und  Cut  in  die  Kosten  zwellter  Instanz
erurtheilt,  auch  wegen  muthwilligen
Prozesstrens  und  Appellirens  mit  einer
Fliscalstrafe  von  fünf  Reichsthalern  belegt;
6.  die  von  dem  suspendirten  Advokaten
Feter  zu  Reuttlingen  erhobene  Michiig-44



keitskloge  gegen  einen  Bescheid  des  Oberomtsgerichts
  daselbst,  vom  35.  Januar
13877  in  seiner  Rechtssache  wider  Chiistoph
  Friedrich  Koch,  von  Ebuingen,
einen  Mandats=  Contrakt  betressend,  als
unstatthaft  verworsen,  und  der  Querulant
  in  dle  Kosten  dleser  Instanz  verzurhhellt.


Am  19.  December  ist:

7.  dle  gegen.,  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsgerichts

  Reuttlingen  ergriffene  Berufung
der  Erben  der  Anna  Moria  Mak,  von
Oberhausen,  Bekl.,  Anten,  wider  die
Erben  des  Matthäus  Bertsch  zu  Alperg,
Kl.,  Aten,  Anserüche  aus  elner  Schenkung
  betreffend,  wegen  Versäumung  der
Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerde-Sschrift
  unter  Verfllung  der  Anten  in
die  hlerdurch  vexrursfachten  Kesten  für
verlassen  erkannt  worden.
Am  30.  December  wurde:

B.  In  der  Appellailonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgetichte  Horb  zulschen
der  Freiherrlich  von  Raßler'schen  Vormundschaft
  und  dem  Freiherrn  Joseph
von  Raßler  zu  Weitenburg,  Kl.,  Anten,
  und  der  Gemesnde  Bbrstingen,
Bekl.,  Atin,  das  Schafwelderecht  auf
Borstinger  Markung  betreffend,  das  erstrichterliche
  Erkenntulß  unter  einer  abändernden
  Modisikation  und  unter  Ver-
        <pb n="47" />
        45
gleschung  der  Prozeß  Kosten  belder  In=  Ddann  Georz  Helprch  Hang  ouf  dem

Ponzen  bestätlgt.  Hof  Hoben-Reuthin,  Bekl.,  Atm,  dle
Am  :s.  December  wurde:  Wollziebung  des  Fechtsträftigen  Kazischen

9.  in  der  NRlchrigkelts=  und  Appellatlons-  „Ganturtheils  und  Schadens-Ersatz  betrefsache
  von  dem  vormaligen  Oberomtsge-  fend,  die  Appell  ation  wegen  Mangels
richte  zu  Balingen  zwischen  dem  vor-  an  einer  gegründeten  Beschwerde  unter

maligen  Pollzel  =  Inspektor  Christlan  PVerféllung  der  Anten  in  die  Kosten  die-Wiedmann
  daselbst,  Bekl.,  Anten,  ser  Instanz  verwerfen  worden.
Queralaten,  und  der  Witlwe  Elisabethe  Am  29.  December  wurde:
piister  ebendaselbst,  cum  curatore,  t.  n  der  Rechtesache  erster  Instanz  zwie
Kl.,  Mir=  Antin,  Querulamin,  p#  eschen  den  Erben  des  Kaufmanns  Chridebi#
  et  compensationis  unter  Ver-  stoph  Friedrich  Jenssch  in  Stuttgart,
verfung  der  unstatthaften  Nichtigkeits=  Kläger,  und  der  Gräsin  Amalie  von
klage  das  unterrichterliche  Erkenntniß  da-  Uerkäll-Gollesband,  geb.  von  Göllniz
bin  reformirt,  daß  der  Ant  Wiedmann  iu  Rottenburg,  cum  curatore,  Bell.,
der  Klägerin,  Mit  =  Antin,  die  für  si#  keine  Wgaren-Schuldforderung  samt  Zinan
  zwei  Posten  eingenommenen  Sum-  sen  betreffend,  die  Beklagte  ouf  den  ihr
men  za  erstatten  schuldlg,  und  ihm  bles  lugeschobenen  und  von  ihr  abgeschwore:
der  Abzug  seiner  im  Pfister'schen  Gant  nnen  Haupt=  Eld  von  der  angestellten

unbefriedigt  gebliebenen  Forderung  und  Klage  entbunden,  unter  Ausgleichung
seiner  an  die  Mit-Amrin  gelelsteten  Zahe  der  Prozeß-Kosten.
lung  gestattet  seyn  solle,  unter  Bewels-  Am  zo.  Derember  wurde:
Vorbehalt  fär  den  Anten  wegen  einer  12.  In  der  Ationssache  von  dem  vormallbehanpteten
  wellern  Zaohlung,  und  unter  dgen  Stadtgerlchte  zu  Nagold  zosschen
bbeilweiser  Condemnation  des  Anten  in  Jebann  Michoel  Kempf,  von  Ebhausen,
die  Prosetz  Kosten  zweiter  Instanz.  Bekl.,  Amten,  und  Jakob  Kewrf,
An  demselben  Tage  ist:  Sattler  in  Altenstaig,  Kl.,  Aten,  eine
10.  in  der  Aienssache  von  dem  Oberames=  Schuldferderung  betreffend,  der  von
gerichte  zu  Herrenberg  zolschen  Jehann  dem  Bekl.,  Anten,  in  Folge  Erkennt-Martin
  Kaz  und  desen  Eheweib  Elisa-  nisses  des  vormaligen  Ober-Jusüz-Celedeiha

  zu  Thailfingen,  Kl.,  Anten,  so-  hlums  vom  à4.  December  1814  ange-
        <pb n="48" />
        46

tretene  Bewels,  als  unstatthaft  verwor-  benz  von  da,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anfen,
  sofort  der  demselben  durch  gedach-  tin,  und  dem  Referendeaer,  nunmehrigen
tes  Erkenntniß  nachgelassene  Beweis  für  Oberamtsgerichts-Aktuar  Panzer  zu
verlassen  erklärt,  und  in  der  Hauptsache  Leonberg,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,
erkannt,  daß  es  bei  dem  gedachten  Er-  Drivat-Genugthuung  und  Kindes-Ernäéhkenntusß
  vom  34.  December  18714  un-  vung  betreffend,  der  von  der  Antin  anbedingt
  sein  Verbleiben,  auch  der  Bekl.,  getretene  Bewels  als  unstatthaft  verwor-Ant,
  sämtliche  inzwischen  erwachsene  fen,  und  das  erstrichterliche  Erkenntniß
Prozeß-Kosten  zu  tragen  habe.  unter  Verfällung  der  Antin  in  sämtliche
An  demselben  Tage  ist  ferner:  Prezeß-Kosten  zweiter  Instang  bestärigt
73.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  Ober-  worden.

amtsgerlchte  Zübingen  zulschen  Friedrike

*W

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  2.  December  wurde:  welsche  jedoch  im  rechtfichen  Sinn  als
1.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Welzheim  wlederholte  erscheinen,  und  von  welchen
in  Unrersuchung  gestondene  Ulrich  Be-  zugleich  der  eine  als  Hausdiebstahl  ausreis,
  von  der  Strauben,  wegen  wleder-  gezeichnet  wur,  so  wie  wegen  Vaglrens,
holten  Vaglrens  und  Bettelns,  neben  neben  dem  Ersatze  des  Entwendeten,  in
Bezahlung  sämtlicher  Kosten,  zu  einer  so  weit  solcher  noch  nicht  gescheßen  ist,
selnen  kränklichen  Umständen  angemesse-  auch  neben  Bezahlung  der  Arrest-Agzungenen
  einmonatlichen  Zuchrhausstrafe  und  Untersuchungs  =  Kosten,  zu  einer
zu  Gotteszell,  und  nachherlger  dreimo-  zweimonatlichen  Suchthausstrafe  in
natlicher  Recluston  in  das  Zwangs-  Markgrbningen,  und  nachherlger  zwei-Arbeltshaus
  zu  Ellwangen;  monatlicher  Einsperrung  in  dem
1.  Maria  Margaretha  Buckler,  veon  Zwangs=  Arbeitshause  zu  Ellwangen,
Aalen,  welche  bek  dem  Oberamtsgerschte  verurtheilt.  "
Welzbeim  in  Untersuchung  gekommen,  Am  g.  December  wurde:

wegen  zwei  verübter  kletner  Diebstähle,  3.  in  der  von  dem  Oberamtsgerichte  Hei-
        <pb n="49" />
        denheim  gefuͤhrten  Untersuchungs-Sache
gegen  Johann  Georg  Maier,  ven  Gussenstadt,
  erkannt,  daß  derselbe  wegen
verübter  sch  werer,  thätlicher  und  wörtlicher
  Injurien  gegen  den  gewesenen  Schulebelßen
  Maler  in  Gussenstadt,  und  gegen
den  nunmehrigen  Schultheißen  Fink  daselbst,
  sodann  wegen  vorgebrachter,  als
ungegründet  erfundener  Anschuldigungen
gegen  die  genannte  Schultheißen,  so
wle  wegen  respektwidrigen  Benehmens
vor  dem  Oberamt,  neben  Bezahlung
eines  Teils  der  Untersuchungs-Kosten,
von  seiner  Stelle  als  Obmann  der  Gemeinde
  =  Deputirten  zu  entfernen,  zu
Bekleldung  der  Stelle  eines  Mitglieds
des  Gemeinderaths  für  unfählg  zu  er-Uren,
  und  zu  dreimonatllcher  Festungsstrafe
  zu  verurtheilen  seye.
Am  1:.  December  wurde:

(.  2)  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Welzbeim
  In  Untersuchung  gestandene  Jacob
Schuster,  von  Pfablbronn,  Oberamis
Welzheim,  wegen  mehrerer  theils  alleln,
thells  in  Gevossenschaft  verübten  kleiner
und  erster  Diebstähle,  wovon  einer  qualifeirt
  und  zwel  ausgezelchnet  sind,  neben
Ersatz  des  Schadens  unter  solldarischer
Verbiadlichkelt,  und  Bezahlung  der  eigeaen
  Arrest=  Ajungs=  und  #  der  Untersuchungs-Kosten,

  zu  sechsmonatlicher
  Festungsstrafe;  sodann

b))  Jehannes  Straub,  von  Muthlangen,

Oberamts  Gmünd,  wegen  wiederhe#ten,
in  Gemeinschaft  mit  gedachtem  Schuster
verübten,  theils  qualificirten,  thells  ausgezeichneten
  Diebstahls,  neben  Ersetz
des  Schadens  sub  obligatione  in  solilum,
  und  Tragung  selner  elgenen
Arrest=  und  Azungs-,  auch  #/  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  achtmonatlicher
  Festungsstrafe;  und

2Michael  Fütterling,  von  Muthlangen,

  wegen  dreier  mit  dem  erwähmen
Schuster  verübter  Diebstähle,  worunter
einer  ausgezelchnet  ist,  se  wie  wegen
Ankaufs  gestohlener  Waaren,  neben
gleichmäßlgem  Schadens-Ersatz,  #auch
Tragung  seiner  eigenen  Arrest=  und
Azungs  =  und  #36  an  den  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  einer  ein  und  einhalbjährigen
  Festungsstrafe  und
nachheriger  wenigstens  sechsmonar:=licher
  Reclusion  in  ein  Zwangs:  *
beitshaus;  "

auch  an  demselben  Tag:

5ö.  der  bel  dem  Oberamtsgerschte  Gerabronn
  in  Untersuchun
hann  Georg  Brand
Oberamts  Gerabrenn,

6  gestandene  Jevon
  Kirchberg,
wegen  wiederholten
        <pb n="50" />
        4

Bettelns  und  müßigen  Herumstreichens,

n#rben  Bezahlung  seiner  Arrest:  Azungs--und

  Untersuchunge-Kosten,  zu  vierwö

chiger  Festungsstrafe  und  nachheriger
Recluston  Iin  das  Zwangs-Arbeitshaus
zu  Ellwangen  auf  die  Dauer  ven  drei

Monaten  derurthellt.

Am  24.  December  wurde:
6.  die  bei  dem  Oberamtsgerschte  Heldenbelm
  in  Untersuchung  gekommene  Anna

pofflster,  Ebefrau  des  Johonn  Geerg

fiter,  von  Zang,  Oberamts  Heldenbeim,

  wegen  verübter  schwerer  Khrper-Verleyung,

  neben  Bezahlung  sämollcher-Kosten,

  zu  achtzehenmonatllcher-Zuchthausstrafe

  in  Ludwigsburg  veruretheilt.


Am  19.  December  wurde:

v.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Heidenheim

  in  Untersuchung  gestandene  Joseph

Erdle,  von  Kleln-Rördlingen  im  Khnigreich
  Balsern,  wegen  vieler  in  Gemeinschaft

  mit  zwel  andern  Genossen  verübtn:
ausgezeschneten  zum  Theil  Feld-Dlebstäble,

  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=

  und  Untersuchungs-Kosten,
desgleichen  Ersatz  des  Schadens,  sub.
obligatione  in  solidum,  zu  bffentlicher

Ausstellung  als  „Felddleb“  und  fünfmonattlcher
  Festungsstrafe  verurtheilt.

*-Am

  23.  Deeember  wurde:

6.  der  bel  dem  Oberamtsgerlchte  Schorndorf

  in  Untersuchung  gewesene  Schulmelster
  Wilhelm  Braun,  von  Baltmannsweller,
  welcher  neben  einem  Polijei=
  Vergeben  durch  Schseßen  im  Dorfe,
der  Fälschung  elner  #fentlichen  Urkunde
in  betrügerischer  Absscht  sich  schuldig  gemacht
  hat,  neben  Bezablung  sämtlicher
Untersuchungs-Kosten,  von  seiner  Stelle
ols  Schulmeister  cassirt,  zu  Bekleldung
  eines  bffentlichen  Amtes  für  unfähig
  erklärt,  und  zu  einer  Festungsstrafe
von  sechs  Wochenz;  ferner-.

  die  bei  dem  Oberamtsgerschte  Mergentheim

  in  Unrersuchung  gewesene  Elisabetha
Margaretha  Neubert,  von  Welkersheim,
  wegen  eines  kleinen,  aber  durch
Aufsorengen  einer  Thüre  ausgezeichneten,
so  wle  wegen  elnes  verübten  großen  Diebstabls,
  welche  Diebstäble  im  rechtlichen
Slne  als  zweiter  erschefnen,  neben  Bejahlung
  lhrer  Arrest=  Azungs=  und
der  Untersüchungs  Kosten,  auch  neben
dem  Ersatze  des  Entwendeten,  in  s
weit  solcher  noch  alcht  geschehen,  zu
neunmonatlicher  Zuchthausstrafe  in
udwlgsburg;  und-10.

  der  von  dem  Oberamtsgerichte  Neresbeim,

  untersüchte  Joseph  Traub,,  vo#
        <pb n="51" />
        Dischingen,  wegen  theils  veruͤbter,  theils
atientirter  Wilderei,  neben  Bezahlung
der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kesten,
und  dem  Ersatz  der  Arrest=  und  Azungs=Kosten,
  auch  neben  der  Conslskation
seines  Gewehrs,  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
  Festungsstrafe  verurtheilt.
Am  29.  December  wurde:

11.  die  verwittweie  Magdalena  Qurz,  von
Hbßlenwarth,  welche  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  in  Unter  suchung  stand,
wegen  Widersetzlichkeit  mit  thaͤtlicher
Mißbandlung  gegen  einen  obrigkeltlichen
Diener,  neben  Bezahlung  von  z  der
Umersuchungs-Kosten,  zu  vlermonat-=licher
  Juchthausstrase  in  Markerkningen;
  und

1..  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Nereshelm
in  Untersuchung  gekommene  Kaver  Wengert,
  von  Hofen,  Oberamts  Neresbelm,
wegen  in  Genossenschaft  veruͤbter  Koͤrperverlezung,
  zu  vlermonatlicher  Festungsflrafe
  verurthellt,  und  wegen  der
berursachten  Untersuchungs=  und  Kur-Kosten
  das  Angemessene  verfügt.

An  zo.  December  wurde:

u3.  in  der  von  dem  Oberamtsgerschte  Helkenhelm
  geführten  Untersuchung  gegen
die  Gemelnde  Depiirten  Conrad  Barth
und  Conserten  von  Sbhustetien,  Oberemts
  Heldenhelm:

a)Jacob  Gösele  wegen  verwesgerter

Ausfolgung  der  Gemeinde-Rechnungen
zu  Sbönstetten  von  den  Jahren  1816
bis  1818  an  das  Kbuigl.  Oberams,  so#
wie  wegen  gegen  den  Oberamtmann
Mbglng  zu  Heidenbeim  bei  der  Königk.
Regierung  des  Jaxt-Kreises  in  Bezlehung
  aouf  dlese  Rechnungen  vorgebrachter
  falscher  Beschuldlgungen,  neben
Emfernung  von  seiner  Stelle  als  Obmann
  der  Gemeinde-Deputirten,  und
Unfähigkeits-Erklärung  zu  Bekleldung
der  Stelle  eines  Gemeinde-Deputirten,
zu  vierwbchiger  Gefängnißstrafe  verurtheilt;
  sodann

b)  gegen  den  Gemeinde-Deputlrten  Conrad

  Barth  wegen  Thellnahme  an  dem
von  Jacob  Ghsele  zu  Schulden  gebrach--ten
  Vergehen,  zu  der  schon  unterm
14.  Nov.  d.  J.  gegen  ihn  ausgeshrochenen
  Festungsstrafe  von  zwei  Menaten,
  noch  ein  welterer  Zusatz  von
vier  zeben  Tagen  erkannt,  auch  derselbe
  von  seiner  Stelle  als  Gemelnde=Deputlrier
  entfernt;  auch  wurden

Bc)  die  Gemeinde=  Deputirten  Johannes

Niederberger,  Christian  Kolb
Johannes  Maler  und  Georg  Friedeich
Prinzing,  wegen  gleichmäßiger  Thellnahme
  an  den  Wergehen  des  Jacob
Ghsele,  neben  Emfernung  von  ihremn
        <pb n="52" />
        5o

Stellen  als  Gemeinde-Deputirie,  und  Prin#ng  aber  jeder  zu  vierzebenzwar
  Johannes  Niederberger  zu  drei-  tägiger  Gefängnißstrafe  verurtheilt,
wdchiger  Gefängnißstrafe;  die  übri-  und  wegen  des  Kosten  =  Punkts  das
tgen  Inculpaten,  Christian  Kelb,  Jo-  Geeignete  verfägt.

bannes  Maler,  und  Georg  Friedrich

a.)  Cloil  =  Senac.

Am  4.  December  wurde:  von  Aufhausen,  Beklagten,  Appellanten,
1.  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  und  Caspar  Mendel,  von  Röttingen,  und
amtsgerichte  Mergentheim  zwischen  Con-  Consorten,  Kläger,  Appellaten,  Eigenrad
  Mbgel,  von  Kreglingen,  Beklagten,  thums  =  Ansprüche  betreffend,  die  Beru-Appellanten,
  und  Matthäus  Kleider,  von  fung  wegen  versäumter  Nothfrist  zu  Ein-Oberndorf,
  Kläger,  Appellaten,  eine  reichung  der  Beschwerdenschrift  für  ver-Schuldforderung
  betreffend,  das  unter-  lassen  erklärt,  unter  Verurtheilung  des
richterliche  Urtheil  theils  bestärigt,  theils  Appellanten  in  die  Kesten  dieser  Inin
  Absicht  auf  das  Beweis-Thema  re-  stanz.

farmirt,  unter  Vergleichung  der  Kosten  An  demselben  Tage  wurde:
belder  Instanzen.  4.  in  der  Berufungssache  von  dem  Ober-Am
  6.  December:  amtsgerichte  Hall  zolschen  Frledrich

2.  in  der  Appellatiͤonssache  von  dem  Ober-  Schneider,  von  Rieden,  Beklagten,  Apamtsgerichte
  Ellwangen  zwischen  dem  pellanten,  und  Christian  Mak  daselbst,
Bäckermeister  Joseph  Kohler  zu  Neuler,  Kläzger,  Appellaten,  eine  Schuldforderung
Beklagten,  Appellanten,  und  Maria  betreffend,  die  Appellation  wegen  Ver-Kieninger

  von  da,  cum  curatore,  Klä=  säumung  der  Nothfrist  zu  Einrelchung
gerin,  Appellatin,  Verbindlichkeiten  aus  des  Gravatorial-Libells,  für  verlassen  ereinem
  Kaufvertrag  betreffend,  der  Appel-  klärt,  und  der  Appellant  in  die  Kosten
lant  gegen  den  Ablauf  des  Fatals  der  dieser  Instanz  verurtheilt.
Appellations-Interposltion  restitulrt;  Am  9.  December  wurde:

3.  in  der  Appellatlionssache  von  dem  Ober=  5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtdgerichte
  Neresheim  zwischen  dem  amtsgerichte  Künzelsou  zwischen  den

Bürgermeister  Berberich  und  Conforten  Gabriel  Walz'schen  Klindern  zu  Asch-
        <pb n="53" />
        hausen,  Klaͤgern,  Appellanten,  und  den
Kupn'schen  Kindern  daselbst,  Beklagten,
Appellaren,  Ansprüche  auf  anerstorbenes
uelterllches  Vermögen  betreffend,  die  Bemfung
  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Einreschung  der  Beschwerdenschrift  für
verlossen  erklärt,  und  die  Appellanten  in
dle  Kesten  dieser  Instanz  verurtheilt;

5.  In  der  Berufungssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Ellwangen  zwischen  Joseph
Wolf  zu  Dinkelsbül,  Kläger,  Appellenten,
  und  der  Hauberschen  Gantmasse
ju  Schnepfenmühle,  Beklagte,  Appellatin,
  Loration  im  Conkurs  betreffend,  die
Appellation  wegen  Ablaufs  der  Noth-Peist
  zu  Einreichung  des  Gravatorlal=#bell#,
  für  verlassen  erklärt,  und  der
Apvellant  in  die  Kosten  gegenwärtiger
Instanz  verurthellt;

J.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Oehringen  zwischen  dem  vormaligen
  Justizrath  Keber  zu  Adolzfurth,
Kläger,  Arpellant,  und  dem  Güterösteger
  der  Gantmasse  der  Wittwe  des
Frerrich  Sekel  zu  Untersteinbach,  Beklagten,
  Appellaten,  eine  Hypotheken-Forderung
  betreffend,  die  Appellation
wegen  Mangels  einer  gegrändeten  Beschwerde
  unter  Verurtheilung  des  Appellanten

  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verworfen.


61

Am  16.  Deeember  wurde:

8.  in  der  Berufungssache  von  dem.  Ober-*



amtsgerichte  Aalen  zwischen  dem  Drelkönigwirth
  Roschmann  zu  Aalen,  Beklagten,

  Appellanten,  und  der  Wittwe

des  Bürgermelsters  Enslin  daselbst,
Klägerin,  Appellatin,  Zinse  aus  einem
rückfälligen  Vermdgen  betreffend,  das
von  dem  Richter  erster  Instanz  gefällte
Urtheil  bestäligt,  jedoch  mit  Bewels-=Nachlaß,
  unter  Perglelchung  der  Kosten
zweiter  Instang.
Am  20.  December  wurde:
in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Mergentheim  zwischen  Friedrich
  Bauer,  von  Noßau,  Beklagten,
Imploranten,  Appellanten,  gegen  das
Fürstlich  Hobenlohesche  Rentamt  Weis
kersheim,  Kläger,  Imploraten,  Appellaten,
  rückständige  Abgaben  betreffend,
das  vorgebrachte  Restitutions  Gesuch  gegen
  Ablauf  der  Nothfrist  in  Eintreichung
  des  Gravatorlal·  Libellg  abgeschlagen;
  und  endlich  ist
am  :9.  December:

10.  in  der  Appellatlons=  und  respektloe

Nullitären-Klagsache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Werzbeim  zosschen  Daniel  Hinderer
  zu  Rudereberg,  als  Güterpfteger
der  alt  Gottlieb  Hindererschen  Gam
masse  daselbst,  Appellanten,  Querulanten,
        <pb n="54" />
        1.

und  Georg  Michael  Abele,  von  Lorch,  der  Nothfristen  und  die  eventuell  angeals
  Güterpfleger  der  jung  Gottlieb  Hin-  brachte  Nichtigkeits-Klage,  von  Amts
dererschen  Gantmasse,  Appellaten,  Que-  wegen  als  unstatthaft  verworfen,  auch
Frulaten,  Absonderungsrecht  betreffend,  der  Appellant,  Querulant,  in  dle  Kesten
dle  eingewandte  Berufung,  sodann  das  der  zweiten  Instanz  verurtheilt  wor,

Restliutions-Gesuch  gegen  den  Ablauf  den.

7.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
u.)  Criminal=  Senat.

Den  4.  December  wurden  .  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsverurtheilt:
  gerichte  Ulm  geführten  Untersuchung

1.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch  Felir  Althammer,  von  Leipheim,  wein
  Untersuchung  gekommene  Franz  Jo-  gen  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
seph  Schuster,  angeblich  von  Pfärrich,  zum  Ersatze  des  gestifteten  Schadens,
wegen  zweier  großer  und  unter  erschwe-  unter  Aussetzung  des  Kosten=  Punkts
renden  Umständen  verübter  Diebstähle,  zu  elner  sechsmonatllchen  Festungswelche
  dessen  ersten  Räckfall  begründen,  Arbeitsstrafe  und  nachheriger  Ausweiund
  wegen  wiederholter  Landstreicherei,  sung  aus  dem  Königreiche,  unter  Strafneben
  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz  Androhung  auf  den  Wiederbetretungszu
  einjühriger  Festungs.:  Arbeits-  fall.
strafe;  Am  r2.  December  wurde:

.  auf  die  von  demselben  Oberamtsgerichte  4.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
geführte  Umersuchung  der  Kaufmann  Saulgau  in  Untersuchung  gekommenen
Johann  Joseph  Schmid,  von  Leutkirch,  Bonaventura  Renz,  von  Saulgau,
wegen  Eidesbruchs,  wegen  Ehebruchs  wegen  Injurien,  muthwilliger  Beschädiund
  wegen  schwerer  Injurien,  unter  Ein-  gung  fremden  Eigenthums  und  Widerrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen  setzlichkeit  gegen  obrigkeitliche  Diener  mit
Arrests  und  Verféllung  in  die  Kosten  thätlicher  Mißhandlung  derselben,  welch
zu  fünfmonatlicher  Festungsstrafe;  letzterer  derselben  für  überwiesen  anges
        <pb n="55" />
        nommen  wurde,  so  wie  wegen  frechen
und  beharrlichen  Laͤngnens,  neben  der
Verbindlichkeit  zum  Kosten=  und  SchadenErsag,
  eine  viermonatliche  Festungs=
  Arbeitsstrafe  erkannt;

5.  auf  die  von  dem  Oberamtögerichte  Klrchbeim
  gefährte  Untersuchung  gegen  Sasomon
  Hukh,  von  bindorf,  wegen  wiederbolten
  Diebstahls,  unter  Zuscheidung
sͤmtlicher  Kosten,  eine  viermonatli—
che  Festungs-Arbeitsstrafe,  mit  Berücklichtigung
  seiner  Khrper=  Beschaffenheit
ausgesprochen;

6.  Catharine  Heumann,  von  Blochingen,
  auf  die  bei  dem  Oberamtgerichte
Saulgau  geführte  Untersuchung  zwar
ben  dem  wider  sie  entstandenen  Verdachte
  elner  strafbaren  Vernachläßigung
ihrer  Leibesfrucht  freigesprochen,  dagegen
derlelben  wegen  wiederholten  Vagirens
und  Bettelns,  auch  wegen  Fleisches-Vergehens,
  neben  Zuscheidung  eines  angemessenen
  Theils  der  Arrest=  Azungsund
  Untersuchungs=  Kosten,  eine  zweimonatliche
  ZJuchthausstrafe  zu  Markrbningen
  und  nachherige  Elnsperrung
in  dem  Zwangs=  Arbeitshause  zu  Ulm
bie  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  die  Dauer  von  drei  Monaten
  zuerkannt.

Gu
EG#

Den  1u.  December  wurde:

).  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Ulm

geführte  Untersuchung:

a)  die  Wittwe  Margaretha  Braun,  von
Ulm,  wegen  versuchter  Kuppelei,  auch
wegen  gewerbsmäßig  getrichener  Flei.
sches-Vergeben,  in  Betracht  ihrer  schon
mehrmals  wegen  liederlichen  debens
fruchtlos  erstandener  bedeutender  Strafen,
  ferner  wegen  frecher  und  beharrlicher
Lügen  vor  Gerichr,  mit  einer  einjábrigen
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg,
und  nachheriger  Einseerrung  in  dem
Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  sieben  Monate;

b)  die  ledige  Anna  Maria  Khrner,  von
Ulm,  wegen  gleicher  Vergehen,  in  Betracht
  ihrer  gleichfalls  wegen  liederlichen
Lebens  erstandener  Strafen,  mit  viermonatlicher
  Zuchthaussirafe  und
nachheriger  Einsperrung  in  dem  Zwangs=Arbeltshause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  sechs
Monate  belegt.

Zugleich  wurde  jeder  dieser  beiden  Inquisitinnen

  ein  angemessener  Theil  an

den  Untersuchungs-Kosten  zugeschieden.

Am  13.  December  isi:

3.  auf  den  Grun  der  von  dem  Oberamts-
        <pb n="56" />
        gerichte  Kirchheim  geführten  Unterfuchung
  gegen  Jakob  März,  von  Oethlingen,
  wegen  gefährlicher  und  mir  bleibendem
  Nachthelle  verbundener  Mißhandlung
  des  Muͤllerknechts  Johann  Jaͤ-ger,
  von  Dettingen,  neben  Zuscheidung
seiner  eigenen  Arrest=  Azungs=  und
eines  angemessenen  Theils  an  den  Untersuchungs=
  und  Hellungs  =  Kosten,  elne
sechsmonatliche  Festungsstrofe;

9.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerichte
Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Anna
Maria  Bokstadt  von  da,  wegen  Ehebruchs,
  längere  Zeit  fortgesetzten  Vaglrens
  und  Bettelns,  afotischen  Lebens
und  ungebührlichen  Betragens  vor  Gericht,
  neben  Zuscheidung  eines  angemessenen
  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
eine  zehnwöchige  Zuchthausstrafe  zu
Merkgrbningen,  und  nachherige  Einsperrung
  in  dem  Zwangs-Arbeitshause
zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenlgsiens  aber  auf  die  Dauer  von  drei
Monaten  erkannt;

ro.  Magdalena  Auer,  von  Gutenberg,
wegen  fünften  Flelsches-Vergebens,  über
die  ihr  unterm  :7.  Juni  1818  wegen
olerten  Flelsches-Vergebens  zuerkannte
olermonatliche  Arbeitsstrafe  in  herrschaftlichen
  Geschäften,  neben  Zuscheldung
  der  Untersuchungs-Kosten  mit  einer

weitern  olermonatlichen  Arbeitsstrafe

  in  herrschaftlichen  Geschäften  belegt

  worden.

Am  18.  Derember  wurden  ver,
urtheilt:

11.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte

Goͤppingen  geführte  Untersuchung:

a)  Catharlna  Hösch,  von  Helningen,
wegen  mehrerer  thells  großer  gewerbsmäßig,
  tbells  in  Genossenschaft  verübter
  Diebstähle,  welche  lihren  ersten
Räckfall  begründen,  zu  zweijähriger
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg,
und  nachheriger  Einsperrung  in  dem
Zwangs  ·  Arbeitshause  zu  Ulm  bis  ju
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  sechs  Monate;

b)  Ursula  Falch,  von  Ulm,  wegen
großen  Diebstahls  und  gewerbemößiger
Begünstigung  von  Diebstählen,  zu
zebumonatlicher  Suchthausstrafe  zu
Markgröningen.

Zugleich  wurden  beide  Inqulsieinnen  zum

Schadens-Ersatze  verurthellt,  der  Kestenpunkt
  aber  noch  ausgesetzt;

12.  der  bel  dem  Oberamtsgerschte  Wibllngen

  in  Untersuchung  gekommene  Jebann
Michael  Geiger,  von  Huͤttishelm,
wegen  zum  drittenmal  wiederbolter  Landstreicherei,
  neben  Verfaͤllung  in  die
Kosten,  zu  einer  Zwangs-Arbeitshaus-
        <pb n="57" />
        55

strafe  zu  Ulm  bls  zu  erprobter  Besserung,  Baler,  von  Langenau,  wegen  eines
wenigstens  aber  auf  sechs  Monate,  großen  und  unter  erschwerenden  Umund
  jugleich  verfügt,  daß  Geiger  nach  ständen  an  seinem  Dienstherrn  verübten,
seiner  Entlassung  unter  genaue  orkspoll-  jedoch  größtemtheils  ersetzten  Diebstohle,
leiliche  Aufsicht  gestellt  werde;  neben  Verfällung  in  den  Kosten;  und
13.  Melchior  Greeß,  von  Langenau,  Ober=  Schadens-Ersatz  zu  sechsmonetllcher
amts  Ulm,  wegen  eines  qualifijirten  und  Festungs-Arbeitsstrafe.
umer  erschwerenden  Umständen  verübten  Am  zz.  December  wurde:
lleinen  Diebstahls,  neben  dem  Schaden-  17.  gegen  Jacob  Thumm,  von  Bolheim,
und  Kesten:  Ersatze  zu  fünfmonat=  Oberamts  Heldenheilm,  auf  die  bei  dem
licher  Festungs-Arbeitsstrafe;  Oberamtsgerichte  Ehingen  gefährte  Un-18.
  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Saul-  tersuchung  wegen  zwar  kleinen  und  ergau
  in  Umersuchung  gekommene  Chrl-  setzten,  aber  durch  Einsteigen  qualificirstun
  Mayer,  von  Oberdigiehelm,  we-  ten  und  unter  erschwerenden  Umständen
zen  fortgesetzter  Fälschungen  Iffentlicher  verübten  Diebstahls,  neben  Zuscheidung
Urkunden,  auch  wegen  wiederholter  Land-  lämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  elne
streicherei  und  Bettelns,  ferner  wegen  vlermonatliche  Festungs-Arbeltsstcakügen
  vor  Gericht  zu  sechsmonatli-  fe  erkannt;  «
checFestnnqssAcbcltssttofez  Is.detbeidemOberamtsgeklchkkTmmug
is.Ckeseenti-Naqel,voantltigen,  in  Untersuchung  gekommene  Jehann
welche  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  Georg  Mdsle,  von  Beznau,  wegen
in  Untersuchung  kam,  wegen  sieben  klei-  jwar  einfachen  und  grüßtenibells  ersetzner
  und  ersetzter  Markt-Diebstähle,  neben  ten,  aber  großen  und  wilederholten  Dieb-Zustheidung
  der  Untersuchungs-Kosten,  stahls,  neben  Perfällung  in  den  Kostenju
  viet  und  ein  halbmonatlicher  und  Schadens-Ersotz  mit  achtmonat.
Jochihausstrafe  zu  Markgröningen  und  licher  Festungs-Arbeits  strafe  belegt;
nachberiger  Ausweisung  aus  dem  Konig-  ferner  wurden  w„v  urhe
reich,  unter  Straf-Androhung  für  den  2g.  a)  auf  die  von  dem  Oberamtogerichte
Witderbetretungsfall;  Ulm  geführte  Untersuchung  Geerg  Witt-16.
  der  bel  demselben  Oberamtsgerichte  in  mann,  von  Braltingen,  wegen  mehr-Untersuchung

  gekommene  Johannes  jährigen  Conkubinate,  se  wie  wegen  Lam
        <pb n="58" />
        strelcherel  und  Bettelns,  sodann  wegen
Fälschung  öffentlicher  Urkunden,  ferner
wegen  frecher  Lügen  vor  Gericht  zu
siebenmonatlicher  Festungs-Arbeltsstrafe,
  mit  Rücksichtnahme  auf  selne
kdrperliche  Beschaffenheit;
b)  Maria  Margaretha  Rögelein,  von
Seidelsdorf,  Kbdnigl.  Baierischen  Landgerichts
  Dinkelsbühl,  wegen  mehrjährihen
  Conkubinats,  Landstreicherei  und
Bettelns,  sodann  wegen  Mitwissenschaft
und  Theilnahme  an  den  dem  Ge%org
Wittmann  zur  Last  fallenden  Fälschungen
  öffentlicher  Urkunden,  so  wie  wegen
frecher  und  hartnäckiger  Lügen  vor  Gericht
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe
  in  Markgrdaingen  mit  Abschied
und  nachheriger  Ausweisung  aus  dem
Kduigreich  unter  Straf-Andrebung.
auf  den  Wlederbetretungsfall.
Zugleich  wurde  jedem  dieser  beiden  Inquislten
  ein  angemessener  Thell  der  Untersuchungs=
  Kosten  jugeschleden.

Am  28.  December  wurden  verurtheilt:



320.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Saulgau
in  Untersuchung  gekommene  Mathias
Nell,  von  Bollstern,  wegen  wiederholter
  Landstreicherei  und  einbekannten  Fleisches
  =  Vergebens,  neben  Zuscheldung
(ämtlicher  Umersuchungd=  Kosten,  1

fünfmonatlicher  Einsperrung  in  das
Zwangs-Arbeltshaus  zu  Ulm;

21,  der  bel  demselben  Oberamtsgerschte  in

Untersuchung  gekommene  Thomas  Conrad,
  von  Oeffingen,  wegen  fortgesetzter
Verläumdung  des  Oberamts  Riedlingen
und  wegen  fortgesetzter  öffentlicher  Injurien
  gegen  das  Oberamtsgericht  daselbst,
ferner  wegen  Injurirung  des  Schultbeißen
  Grether,  von  Oessingen,  auch
wegen  versuchter  gewaltsamer  Entsetzung
des  Wilbelm  Stelner  aus  dem  Besttz
elnes  erkauften  Hauses,  neben  Verfällung
  in  einen  angemessenen  Dheil  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  einer  Festungsstrafe
  von  zehben  Monaten;

!.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gbppingen  geführten  Untersuchung
  Johannes  Reiß,  von  Albersbausen,
  wegen  verübter  erster,  kleiner,
zum  Thell  ersetzter,  jedoch  qualificirter
Diebstäble,  neben  Zuscheidung  sämtlichrr
Umersuchungs-Kosten,  zu  einjähriger
Festungs-Arbeitsstrafe  mit  Räcksicht  auf
selne  körperliche  Beschaffenheit;

23.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Wantgen

  in  Untersuchung  gekommene  Benedikt
  Mayer,  von  Eberspach,  Oberamts
  Saulgau,  wegen  eines  einfachen,
in  Genossenschaft  verübten  großen,  zum
Thell  ersetzten,  aber  den  zweiten  Räck-
        <pb n="59" />
        fall  begruͤndenden  Diebstahls,  dessen  derselbe
  seines  Lugnens  ungeachtet  für  überwiesen
  angenommen  wurde,  sodann  wehan
  unerlaubter  Ueberschreitung  des  ihm
volizeilich  angewiesenen  Aufenthaltsorrs,
neben  Verfällung  in  den  Schoden=  und
Kesten=  Ersatz,  zu  einer  Festungs-Arbeitsstrafe
  von  eilf  Meonaten  und
nechberiger  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten.

Sogleich  wurde  verordnek,  daß  Mayer
nach  erstandener  Swase  unter  strenge
bollzeiliche  Aufslche  gesetzt  werden  solle.

Am  Jo.  December  wurde:

10.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerichte
Neensbug  in  Untersuchung  gekommene
Josepha  Kreyer,  von  Sonntag,  Kaiserlich
  Oesterreichischen  Landgerichts  Sonnenberg,
  wegen  Aussezung  ihres  Kindes,
neben  Perfällung  In  ihre  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs=  Kosten,  oiermonatliche
  Zuchthausstrafe  in  Markgrdalngen
  und  nachherige  Ausweisung  aus
dem  Küngreiche,  unter  Straf-Androhung
  auf  den  Wlederbetretungsfall  ausgesprochen;


25.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
Ulm  gefährte  Umersuchung  Marsa  Anna
Selmer,  von  Sflingen,  wegen  in

57

moͤrderischer  Absicht  an  ihrem  neugebornen
  Klude  verübter  Gewalt,  sedann
wegen  kleinen  Hausdlebstahls,  auch  wegen
Unterschlagung,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  Zuscheidung  eines  angemessenen
  Theils  der  Umersuchungs-Kosten,
  unter  Einrechnung  eines  Theiks  des
erstandenen  Arrests,  eine  Zuchthausstrafe
von  drei  Jahren  und  neun  Menaten
  erkanne,  räcksichtlich  den  an  Josepf
  Schie,  von  Stetten,  Oberamts
Wiblingen,  angeblich  veräbten  Diebstahle
aber  die  Inquisiein  von  der  Instang  entbunden.


Zuglelch  wurde  vevordner,  das  Inculpetin
  nach  erstandener  Juchthausstrafe
den  Rest  der  ihr  unterm  24.  Oktober
1619  (Staars=  und  Regierungs-Blan
vom  Jahr  1819.  S.  854)  zuerkonnten
Zwangs=  Arbeitshausstrafe  nachträglich,
zu  erstehen  habe.

Ferner  wurden  verurtheilt:

36.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtegerichte

  Ulm  geführten  Untersuchung
Carl  Ludvig  Boley,  von  Biberach,
wegen  drltten  Dlebstahls,  neben  dein
Ersatze  sämtlicher  Kosten  und  anter
Worbehalt  elnes  Serafzusatzes  auf  den
Fall,  daß  sich  vurch  die  noch  anbaͤngige
Untersuchung  ein  welterer  Reat  desselben
ergeben  sollte,  zu  sechsmonatlicher
43
        <pb n="60" />
        Festungs=  Aebeitsstrafe  und  nachherl#ger
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  drei  Monaten;

27.  auf  den  Grund  der  von  demtelben
Oberamtsgerlchte  vorgelegten  Untersüschung
  Joh.  Nepomuk  ZSacher,  von
Dietenheim,  Oberamts  Wiblingen,  wegen
  wlederholter  ausgezeichneter  Dieb-68



vlermonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe;


38.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gelßlingen
  in  Untersuchung  gekommene  Marla
Anna  Straub,  von  Wiesenstalg,  wegen
zzweiten  Diebstahls,  neben  Zuscheidung
„eines  angemessenen  Thells  der  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  einer  dreimonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg
und  nachberiger  Einsperrung  In  dem
Zwangs=  Arbeitshause  zu  Ulm  bls  zu

sjähle,  neben  der  Verbindlichkeit  zum  erprobter  Besserung,  wenigstens  ober  auf
Ersatze  sämtlicher  Kosten,  zu  einer  "die  Dauer  von  zwel  Monaten.
#.)  Civoil  =  Senatt.

Am  1.  December  wurde:
½.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gdppingen  zwischen  Johann
Georg  Strobel,  von  Maftis,  Kl.,  Anten,
  und  Anna  Catbharina  Strobel  von
da.,  Bekl.,  Atin,  Befreiung  von  fernerer
  Abreichung  eines  Lelbgedings  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  wegen
  Mangels  einer  gegründeten  Belchwerde,
  unter  Verfällung  des  Anten
.iAn  die  bledurch  veranlaßten  Kosten  ab,
gewiesen;

v„à,  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wiblingen  zo#schen  den  Michael
Buer'schen  Relikien  zu  Dietenheim,

Bekl.,  Anten,  und  Mlchael  Geiger,  von
Halningen,  Kl.,  Aten,  Schuldforderung
  betreffend,  die  eingelegte  Berufung.
wegen  innerer  Grundlosigkeit,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten
verworfen;
3.  die  negatorische  Klage  der  Färstlich  Zell-Wurzach'schen
  Vormundschaft  gegen  die
Stiftungs-Verwaltung  zu  Leutkirch,  Kirchenbau-Concurrenz-WVerbindllchkeit
  betreffend,
  wegen  nicht  begründeten  Gerechtsstandes
  der  Bekl.,  abgewlesen.
Am  5.  Derember  ist:  "„
4.  In  der  Auonesache  von-dem  Oberamts-Lerichte
  Tetinang  zuischen  Theresia  Karg
        <pb n="61" />
        daselbst;  mit  lbrem  gesetzlichen  Belstand,

Kl.,  Anmin,  und  Joseph  Dortenmann
von  da,  Bekl.,  Aten,  Ersatz-Forderurg
eus  geführter  Pfleschaft  und  angebliche
Bürgschaft  betreffend,  das  Erkenntniß
des  Richters  voriger  Instanz,  unter-Vergleichung
  der  Kosten  zwester  Instanz,
bedingt  unter  Vorbehalt  ezwaigen  bessern-Bewelses
  des  Klagegrundes  bestärlgt:
vorden.
Am  8.  December  wurde:

K.  die  Mulliräten  Klahsache  des  fürstl.
Taxis'schen  Ober-Rentames  Buchau,
Querulanten,  gegen  Jakob  Schlegel,  von
Duͤrmetingen,  Querulaten,  und  das  Oberemtsgericht
  Rledlingen,  den  Verkauf  ela#
  Holz-Gerechtigkelt  betreffend,  durch
Orbination  erledigt;

6.  der  Rekurs  der  Conrad'  Walz'schen
Ebeleute  von  Justingen,  gegen  das  Gant-Erkenntusß
  und  Gen-Verfahren  des
Oberamesgerichts  Münsingen  verwerfen,

und  wegen  Entstellung  der  Wahrheit!

Wo  zu  viertäsizer  Einthürmung,  dessen
  Chewelb  aber  zu  zweitählger  Einthürmung
  verunhellt.

Am  12.  December  ist:

7.  In  der  Mlonssache  von  dem  vormaligen:

Oberamssgerichte  Biberach  zwischen  Joseph
  Correy  und  Consorten  von  Obervorf,,

  Kl.,  Anten,  und  Balthasor  Aschen-69



brenner  daselbst,  Bekl.,  Aten-,  Jurück;
ferderung  zu  olel  bezahlter  Steuren,  jeg#t
Versäumung  des  Beweis-Termins  be-#treffend,
  die  Berufurg  wegen  versäumten
Noetbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurtheilung  der  Anten
in  die  Kosten,  für  verlossen  erklärt,
und'

6.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zulschen

  den  Anton  Fuchs'schen  Eheleuten
von  Oberhofen,  Oberamto  Navensburg,
Kl.,  und  der  gräflich  von  Sternbergschen-
  Patrimonial,  Herrschaft  Welßenau,
Bekl.,  die  Vindicatlon  der  Nutzung
eines  Falllehenguts  und  elniger  FMMstücke
  betreffend,  unter  Vergleichung  der
Prozeß-Kosten,  theils  absolutorisch,  theils
condemnatorisch  erkannt  worden.

Am  29.  December  wurde:

9  .  ln  der  Ationssache  von  dem  vormallgen-Oberamtsgerichte

  Bilerach  zwtschen  den
Gottfried  Halder'schen  Kindern,.  bezlebungsweise
  deren  Crben,  ous  Kirchberg,
  bnten,  Anten,  und  den  Gläubigern
  der  dritten  Klasse  des  Christoph
Bogt  daselbst,  Mit-Lnien,  Aten,  Vorzug
  in  dem  Gante  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  nicht  beobachteter
  Ations-Fdemlichkeit,  unter  Verurtheilung
  der  Anten  in  die  Kosten  welter.
  Instanz,  verworfen;
        <pb n="62" />
        6P%
10.  Iin  der  Ationssache  von  demselben  fällee  Erkenntnsß,  unter  Berurhheilung

Oberamtsgerichte  zwischen  der  Wittwe  des  Anten  in  die  Koesten,  bestärigt;

Gerster,  von  Winterreuthe,  nun  deren  33,  die  Atlonssache  von  dem  vormaligen

Erben,  Lntin,  Antin,  und  der  Anton  Oberamtogerichte  Wangen  zwischen  dem
Gerster'schen  Gammesse  daselbst,  Latia,  Forstoerwalter  Joh.  Meukam  zu  Wurzach,
Artin,  Vorzug  des  Leibgedings  in  dem  dem  Schulthelßen  Kling  und  Alois
Gante  betreffend,  die  ergriffene  Beru-  Jäger  zu  Teuschwendi,  Imploranten,
fung  wegen  innerer  Grundloslgkelt,  unter  Anten,  und  den  Erben  des  Posthalters
Verurtbeilung  der  Antin  in  die  Kosten,  Pbilipp  Jakob  Leber,  von  Holzleuthe,
von  Amts  wegen  verworfen.  Imploraten,  Aten,  Kosten.  Ersatforde-Am
  22.  December  wurde:  rung  wegen  unrichtiger  Vermessung  be-11.
  In  der  Ationssache  von  dem  vormall-  treffend,  worin  das  vormalige  Prooinzlalgen
  Oberamtsgerichte  Biberach  zwischen  Justiz=  Collegium  in  Ulm  in  erster  Inder
  Gemeinde  Birkendorf,  Bekl.,  An-  stanz  erkannte,  durch  Ordlnation  erletin,
  und  Joh.  Geerg  Akermann  und  digt:
Consorten,  Kl.,  Aten,  Uebernahme  14.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
der  Lasten  und  Abgaben  von  Wiesen  Oberamtsgerichte  Gbppingen  zuoischen
betreffend,  nach  geführtem  Beweise,  das  Christoph  Pfaff,  von  Heslach,  Kl.,

von  dem  vormaligen  Provinzial-Justiz=  Anten,  und  Jehannes  Schott,  von  Hoch-Collegium
  in  Ulm  in  erster  Instanz  dorf,  Bekl.,  Aten,  eine  Forderung  ven
gesällte  Erkenntniß,  unter  Vergleichung  einem  Chausseebau-Akkord  betressend,  die
der  Kosten,  abgelindert;  eingewandte  Berufung  wegen  Mangels
17.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen  #an  der  appellablen  Summe,  unter  Ver-Oberamtsgerichte
  Ravensburg  zwischen  urtheilung  des  Anten  in  die  Kosten,

Mathlas  Kesenheimer  zu  Hochberg,  Kl.,  verworfen;

Anten,  und  Mathlas  Fischer  zu  Emel=  #5.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts,
bosen  und  Conforten,  Bekl.,  Aten,  gerichte  Münslugen  zwischen  Wilhelm
Bärgschafts  -Leistung  betreffend,  das  Eberhord,  von  Mehrstetten,  und  Magvon
  dem  vormaligen  rovinzial-Justig-  dalens  Haueisen,  von  Bditingen,  cum
Collegium  in  Ulm  in  erster  Justanz  ge-  curatore,  Kl.,  Atin,  Ansprüche  aus
        <pb n="63" />
        unehelicher  Schwaͤngerung  betreffend,  die
ergriffene  Berufung  wegen  Versaͤumung
der  Nothfrist  zu  Cinreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt,  und
Am  in  dle  Kosten  zwelter  Instanz  verurlheilt.


Am  35.  Deeember  wurden:

16,  die  Joh.  Georg  Hutterschen  minderjührigen
  Töchter  von  Amtszell,  Enten,
Amen,  Juten,  in  ihrer  Ationssache  wider
  die  Gläubiger  des  Ernard  Friker,
von  Haslach,  Laten,  Aten,  Jaten,  Belahlung
  einer  gemeinschaftlichen  Schuld
betreffend,  gegen  die  verstumte  Rothferisten
  der  Berufung  in  den  vorigen
Siond  wleder  eingesetzt  und  weitere  Verbandlung
  eingeleitet.

Am  :½9.  Derember  wurden:

17.  in  der  Alionssache  von  dem  vormalihen
  Oberamtsgerichte  Göppingen  zodischen
ndkem  Besitzer  der  Untern-Mühle,  Geerg
Hefele,  nunmehr  Johannes  Scheuerle
iu  Nechberghansen,  unter  dem  Beirrite
der  gräflich  Degenfeld'schen  BVormundschest,
  Kl.,  Anten,  und  dem  Obern-Müster
  Bernhard  Welchmüller  ebemaselbst,
  Bekl.,  Aten,  Wehrbau=  Concur-Vinspflicht
  betreffend,  das  von  der  Juristen
  Fakuliét  zu  Tübingen  in  erster
Jastanz  an  die  Hand  gegebene  Erkeuntniß,

  unter  Vergleichung  der  Kofien
zweiter  Instanz  abgeändert;

18.  die  Nichtigkeitsklage  des  Unterfbrscers

Franz  Joseph  Lochmuͤller  zu  Gruͤnkraut,
in  dessen  von  dem  Oberamtsgerichte
Navensburg  entschledener  Streltsache  mit
Jeseph  Bemntele,  von  Blaser,  Bezablung
  geleisteter  Steinfuhren  betreffend,
unter  Verurthellung  des  Querulanten
in  dle  Kosten,  als  unstatthaft  verworfen.
Ebenso  wurde  erkannt:

19.  auf  die  NRullitärenklage  des  Georg  Jakob,

  Jakeb  Durst,  und  Johann  Geoeg
Kehm,  von  Blaubeuren,  Bekl.,  Anten,
  Onten,  gegen  Jakob  Wälde,  von
Freudenstadt,  KXI.,  Aten,  Qaten,  Entschaͤ-digungs--
  Anspruͤche  wegen  nicht  erfuͤlltea
Vertrags,  nun  Bitte  um  Aufhebung  des
Erkenntnisses  des  Oberamtsgerichts  Blaubeuren
  voch  verlassen  erklärter  Berufung

betreffend.

Am  So.  December  wurde:

a0.  in  der  Ationssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  Riedlingen  zwischen
den  sogenannten  Neubaͤnßlern,  von  Duͤrmentlugen,
  Kl.,  Anten,  und  der  Mehrbeit
  dieser  Gemeinde,  Bekl.,  Aumn,  Benutzung
  eines  Waldes  betreffend,  das
von  dem  vormaligen  Proolnzlal-Justiz-Cellegium
  in  Ulm  gefaͤllie  Erkenniuiß,
        <pb n="64" />
        anter  Verurtheilem=  der  Appellanten  indie
  Kosten  besiätiot;

21.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wangen  zwischen  dem  Kaufmann
  Helnrich  Schnabel  in  Stuttgark,
Kl.,  Anten,  und  Nikelaus  Mayer  in
Wangen,  Bekl.,  Aten,  eine  Schuldforderung
  berreffend,  die  eingelegte  Berufung

  wegen  innerer  Grundlosigkeit

verworfen,  und  Ant  in  die  Kosten  verurtheiltz:


„#2.  die  Klage  des!  Stadtraths  zu  Nledlingen,
  Kl.,  gegen  den  katbolischen  Kirchenrath,
  Bekl.,  auf  Aufhebung  der  Verblndung
  der  St.  Catharinen:  Pfründemit
  dem  Dekanats-Vikarlat,  als  zur

richterlichen  Entscheldung  niche  geelgnet.

abgewlesen  ;

12.  in  der  Attonssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Biberach  zwischen
dem  Füärstlich  Metternich'schen"  Ober--Rentbeamten
  Kirn  zu  Ochsenhausen,
Bekl.,  Nachkl.,  Amen,  und  Antom
Geiß,  von  Alberweiler,  nun  dessen  Erben,
  Kl.,  Nachbekl.,  Aten,  Ersatz
elnes  Kapitals  betreffend,  erkonnt,  daß.
Anc  dasjenige,  was  ihm  durch  Urtbell
vom  28.  April  186  (Staats=  und
Reglerungs-Blatt  von  1830  pag.  371)

zu  bewelsen  noch  nachgelassen  worden,
nicht  erwiesen  habe;  «

MJIIder-Ationssache-von·demOberamtsgerichteKlrchhelarzwlschenMichael


Schumacher,  Mäller  zu  Wellbeim,  Bekl.,
Anten,  und  Johann  Georg.  Müller  und
Crns.  daselbst,  Kl.,,  Aten,  elne  Wässerung
  betreffend,  die  eingelegte  Berufung,
  unter  Verurtheilung  des  Appellanten
  in  die  Kosten,  wegen  innerer
Grundloslgkeit  verworfen  z-15.

  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamisgerichte

  Waldsee  zwlschen  den  Jehann
Nepomuk  Linder'schen  Erbsinteressenten
in  Schweinhausen,  Bekl.,  Anten,  und
Johann  Georg  Ege,  von  Hagenbuch,
Kl.,  Aten,  Hypothekarkloge  betreffend,
das  Erkenntniß  erster  Instanz,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  dle  Kosten
zweiter  Instanz.  bestätigt;  endlich

26.  in  der  Ationsfache  von  dem  vormaligen

Oberamtsgerichte  Ehingen  zwischen  der
Gemeide  Deppenhausen,  Jatin,  An#n,
und  der  Stadt  Munderkingen,  Intin,
Atin,  Schafwelderecht  betreffend,  daserstrichterliche
  Erkenntniß  unter  näherer
Bestimmung  defselben  bestätigt,  dle
Kosten  zweiter  Instanz  aber  verglichen.

Stuttgart  den  s9.  Januar  1831.

Maurler.
        <pb n="65" />
        63

Nro.  8.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch  den  7.  Februar  1821.

1.  Unmittelbare  Koͤnigsliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Se  Khnigliche  Majestät  haben
durch  bochstes  Dekret  vom  18.  v.  M.
ken  Oberamtsgerichts-Aktmar  Model  zu
Crellsheim  als  solchen  zu  dem  Königlichen
Oberamtsgerichte  in  Ulm  zu  versetzen  geriht.


Sodann  haben  Hoͤchstdieselben  durch
GEchste  Euschließung  vom  21.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Bibersfeld,  Didcese  Hall,
dem  Pfarrer  Wolff  in  Hausen,  Discese
Brackenheim;

vermige  Entschließung  vom  34.  v.  M.
dle  erledigte  evangelische  Pfarrei  Erflugen,
Dileefe  Biberach,  dem  Prͤzeptor  und
Pfarramta-  Verweser  Merkle  zu  Leuttinch;
  —

die  erledigte  katholische  Garnisons-Hfarrei
  auf  dem  Hohenafperg  dem  Vikar  Sprc,
ter  in  Altshausen;

die  erledigte  evongelische  Hfarrei  Neuweiler,
  Didcese  Calw,  dem  Pfarrer  Votteler
  zu  Hausen  ob  Lontbal,  und

die  erledigte  katholische  Kaplanei  In  Wiesenstaig
  dem  Vikar  Beck  in  Uniergrieshelm
gnaͤdigst  übertragen.

Vermdge  hoͤchster  Entschließung  vom  1½6.
v.  M.  ist  der  Regierungs  Sekreiär  Schef
kold  in  Reutlingen  in  gleicher  Eigenschaft
jzur  Regierung  nach  Ulm  versetzt  worden,
und

vermbge  Enischließung  vom  31.  o.  M.
der  bleherige  Umbersi###=  Techmeister
        <pb n="66" />
        Roux  in  Tüblingen  in  den  Rubestand  rerseot,
  und  die  dadurch  erledigte  Fechtmelsters-Stelle
  dem  Fechtmeister  Kastropp  aus
Marburg  äbertragen  worden.

Ferner  haben  Höchstdieselben  vermöge
  Resolution  vom  3.  d.  M.  dle  erkedigte
  Reoisers  Stelle  bei  der  Finanz=Kammer
  In  Ludwlgsbarg  dem  bieher  bei

84

der  Ausstands  =  Commission  angestellten
Ober-Reolsor  Binder  gnaͤdigst  zu  uͤbertragen
  geruht.

Unterm  20.  v.  M.  wurde  dem  zur  neuerrichteten
  katholischen  Pfarrel  Helligenbrunnen,
  Landkapltels  Horb,  ernannten
Vikar  Johann  Eoangelist  Fösch  in  Brstingen
  die  Kbnigliche  Bestätigung  erthellt.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Oer  Rechts  =  Candidat  Franz  Anton
Sch#bell,  von  Ingelsingen,  Oberamts
Künzelsgu,  welcher  bei  der  mlt  ihm  vorgenommenen
  Dienst-Prüfung  das  Zeugniß
dritter  Classe  erhalten  pat,  ist  auf  sein  Ansuchen

  als  Referendär  zwelter  Clage  bel
dem  Kbnigl.  Gerichtshofe  in  Ellwangen
aufgenommen  werden.
Stuttgart  den  35.  Januar  1831.
Maucler.

 

Dienst-Erledisungen.

Unterm  r9.  v.  M.  wurde  dem  Oberbleutenant
  v.  Michelberger  der  Ariillerie
  dle  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Milirär,  mit  Beibehaltung  des  Charakters
eals  Ober-Lleutenant,  bewilligt.

Den  29.  v.  M.  I#st  der  Reolsor  Sbz
bel  der  Zoll-Rechnungs  =  Kammer,  und

don  *4.  v.  M.  der  Oberamts=  Arzt
Dr.  Brotbeck  zu  Aalen  gestorben.

 

Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung  des  Medicinak.
Collegil,  die  Präfung  des  Med.  ei  Chir.
Dr.  Haux  betreffend,  (Staats=  und  Neglerungs=

  Blat#  Nro.  vo.  vo#m  Jahr  5800)
ist  binie  2,  statt  Med.  er  Chir.  Candldat,
„  Med.  et  Chir.  Docior“  zu  lesen.
        <pb n="67" />
        65

Nro.  9.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  deu  16.  Februar  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.a  Khulgliche  Majestät  haben
vermge  Entschließung  vom  r.  d.  M.  den
Dr.  der  Philosophle  Jacob  Gerlach,
von  Genf,  zum  außerordentlichen  Professor
der  franzbüschen  Sprache  an  der  Universitaͤt
Tähingen  zu  ernennen  geruht.

Sodann  haben  Sdchstdieselben  veraange
  Entschließung  vom  nämlichen  Tage
die  erledigte  katholische  Caplanel  in  Waldsee
dem  Vicar  Maier  in  Well  der  Stadt;

vermige  Entschließung  vom  2.  d.  M.  die
erledlgte  edangelische  Pfarrei  Ensingen,
Dibjese  Vaihingen,  dem  Diakon  Mohr
in  Winnenden,  Dibzese  Walblingen;.

vermge  Eneschließung  vom  v.  d.  M.
die  erledigte  Caplanei  zum  bell.  Rochus
in  Mergenthelm  dem  Professor  Galler
daselbst,  und

vermöge  Resolution  vom  9.  d.  M.  die
erledigte  Kameral-  Verwaltung  Zwiefalten
dem  vormaligen  Kameral-Perwalter  in
Neuenbürg,  Fezer,  gnädigst  in  übertragen
geruht.

Umterm  5.  d.  M.  wurde  dem  zur  Caplanel
  in  Grunzhelm,  Dekanats  Ehingen,
ernannten  Caplan  Egle,  von  Seekirch,  die
Kdnigl.  Bestätigung  ertheilt;

unterm  7.  d.  M.  wurde  der  penftonlre
        <pb n="68" />
        Obrist  v.  Koseritz  auf  sein  Ansuchen  wieder

  in  Dicnusithátinkeit  gesetzt,  und  dem
dritten  Infanterie-  Regimem  zugerhellt;

auch  den  Unterlieutenants  v.  Bischer
des  dritten  Reiter-Reglments  und  Dünger
  der  Artlllerie  dle  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  Milltär,  und  zwar  ersteren
mit  dem  Chbarakter  als  Oberlieutenant  erthellt,
  und

unterm  9.  d.  M.  wurde  der  der  Gensd'armerie
  zur  Di.  ustleistung  zugetheilte

66

Artillerie-Umerliertenant  v.  Wallbrunn
zum  Olerlleutenam  ernannt;

der  dem  ersten  Reiter-Regiment  zugetheilte
  Unterlieutenant  v.  Malchus  bel
dem  dritten  Relter-Reglment  cingerheilt;

der  Unterlieutenant  Graf  v.  Waldburg-=Zeil-Trauchburg
  des  ersten  Infanterie:
Regiments  zur  Artillerle  versetbt,  und
endlich

der  dem  zwelten  Infanterle-Regbnem
zugetheilte  Oberlieutenant  v.  Schade  beie
dem  ersten  Infanterie-Regiment  eingethellt.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Allgemelne  Bekanntmachung,  die  landu#tyschartlichra  Fecke  betrend.

Damit  der  bel  Gründung  des  land  wirtbschaftlichen
  Festes  zu  Cannstadt  vorgeschte
Zweck,  die  Verbesserung  der  Vlebzucht  durch
Auszeichnungen  zu  beftrdern,  umfassemer
erreicht  werde,  haben  Se.  Kdnigliche
Majestät  allerzuädigst  onzuordnen  geruht,
  daß  zugleich  auch  jährlich  in  den
steben  Oberamts-Städten  Biberach,  Rledlingen,
  Münsingen,  Göppingen,  Hall,  Besigbeim
  und  Rottenburg,  je  16  Dreis-Medaillen
  an  die  Besttzer  der  vorzäglichern

im  Lande  gefallenen  und  erzogenen  Pferde,
Rindvieb-Stäcke,  Schafe  und  Schweine

ausgetheilt  werden  soll.  u.

Um  die  Cigemhümer  der  Pferde  über
den  Werth  derselben  vorher  zu  belehren,
wird  der  Königl.  Land-Ober-Stallmelster
künfeig  bei  Regullrung  des  Bescheel-Registers
  die  hiezu  auf  die  Bescheel-Platten
einberufenen  vlerjährigen  Hengste  und  Stuten
  untersuchen.

An  dem  von  dem  Oberamt  oblger  Staͤdte
        <pb n="69" />
        bekannt  gemachten  Tage  haben  alle  um
Hreise  ssh  bewerbenden  Elgenthümer,  ihre
Tlere  mögen  zuvor  geprüft  werden  seyn
cer  ucht,  zur  festgesetzten  Stunde  in  der
Lberamts  =  Stadt  mit  den  olerjährigen
Hengsten  und  Stuten,  zweljährigen  Zucht-Süeren
  und  Kühen  mlt  dem  ersten  Kalb,
vierschauflichen  felnwolligen  Widdern  und
Mutter-Schafen,  so  wic  den  Ebern  und
Mutter=  Schwelnen,  versehen  ml  den  ersorderlichen
  Zeugnissen  Der  Abkunft  zu  erscheinen,
  und  durch  das  nledergesetzte  Schau-Gericht
  die  Prüfung  vornehmen  zu  lassen,
elches  dann  den  ersten  und  zweiten  Prels
je  an  zwel  Hengste,  zwel  Stuten,  zwel
Sucht-Stlere,  zwei  Kühe,  jwel  Widder,
w#ei  Mutter-Schafe,  zwel  Eber  und  zwel
Mutter-Schweine  erthellen,  und  die  Namen
der  Eigenthümer  durch  bffentliche  Blätter
bekanm  machen  lassen  wird.

Ale  Pferde,  welchen  in  den  sleben  Oberemt#
  :  Städten  Hreise  zuerkannt  wurden,
mäsen  am  27.  September  Mit#ttags  zu
Connstadt  sich  einfinden,  um  zur  hbbern
Preis=  Ertbellung  gezogen  werden  zu  können;
  die  Eigenthümer  derselben  erhalten
für  jede  Stunde  der  Entfernung,  worüber
Lhe  oberamtliche  Urkunde  mirzubringen  ist,
fünfjehen  Kreujer  Reise=  und  Einen  Gulden
Aufembalts=  Kosten=  Entschädigung.  Die
Eigemhümer  der  Rindoleh  =  Stücke  und

Schwelne,  welchen  in  den  Oberamts-Slädten
  Gbppingen  und  Besigheim  Preise
zuerkannt  wurden,  haben  gegen  glelche  Entschsigung
  ihre  Thlere  am  obigen  Tage  in
Cannstadt  zu  stellen.

Bei  der  alle  Jahre  am  2#.  September
Mittags  zu  Cannstadt  beginnenden  Präfung
der  vorzüglichern  Pferde,  Rindoieh-Stäcke,
Schafe  und  Schweine,  wozu  jeder  Eigenthümer
  elngeladen  ist,  wird  ohne  Räcksicht
auf  frühere  Auszelchnung  oder  andere  Bejiehungen
  nur  dem  Besseren  der  Preis
juerkannt  werden,  jedoch  mit  des  Zeschränkung
  bel  den  Schafen,  daß  diejenigen
Schafhalter,  welche  Prelse  für  ein
schlecht  erhalten  haben,  in  den
drel  Jahren  zu  der  Bewerlunng  niehnt
gelasen  werden.

Die  im  vorigen  Juhre  stantgefundene  Weit.
Preise  follen  durch  vorliesenre  Morenunz
weg.

Zu  dem  mit  dem  landolrthschaftlichen
Feste  verbundenen  Wettrennen  wird  der
Kdnigl.  Land-Ober-Strallmelster  am  Tage
der  Preis-Vertheilung  in  den  sicben  gomannten
  Oberamts=  Städten  von  den  vorbandenen,
  zum  Rennen  tauglichen,  im
Lande  gefallenen  und  erzogenen  ferden  je
Drei  auswählen,  deren  Elgenthümer  ebenfalls
die  obige  Reise=  und  Aufenthalts-Kesten-Entschädigung
  erhalten;  sie  haben  sich  aber,

#uK
        <pb n="70" />
        so  wie  uͤberbaupt  alle,  welche  sich  zum
Wetirennen  in  Cannstadt  einsinden  wollen,
mit  einem  Zeugniß  über  die  Abkunft  ihrer
Merde  zu  versehen.

Der  erste  Rennprels  besteht  in  einer
Medoille  und  30  Dukaten.

Der  zweite  in  elner  Medgille  und

#z0  Dukaten.

Der  dritte  in  einer  Medeille  und
ro  Dukaten.

Endlich  wird  zu  Erböhung  des  allgsmeinern
  Interesse  bei  dem  landwirthschaftkichen
  Feste  auch  die  Vorkehrung  getreffen
werden,  daß  die  bei  dem  landwirthschaftlich

  n  Vereine  und  Instltute  vorgekommenen,

68.

der  Sffentllchen  Aufmerksamkest  würdigen
Natm=  und  Kunst-Produkte  zur  Schau
gestellt  werden;  wer  daher  irgend  ein  dersleichen
  Produkt-  bffentlich  bekannt  machen
wlll,  wird  hledurch  eingeladen,  entweder
am  2y7.  September  Nachmittags  sich  damit
iu  Cannstadt  einzusienden,  oder  dasselbe  vor
Ende  Augusts  an  die  Central-Stelle  des
landwirthschaftlichen  Vereins,  mit  schriftlicher
  Angabe  der  sich  auszeichnenden  Elgenthümlichkeiten,
  so  wie  der  Anwendung,
einzusenden.

Stuttgart  den  7.  Februar  3831.
v.  Otto.
        <pb n="71" />
        69

Nro.  10.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  z7.  Februar  1831.  2

4

Kuigliche  Verordnung.
Die  Einführung  des  Londboten“  und  Güter=  Juhrwesens  beneffend-Wilhelm,


don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

D.  Wir  Uns  in  dem  mlt  dem  Färsten  I.

von  Thorn  und  Taris  abgeschlossenen,  Alle  Versendungen  von  Belefscheften,
und  von  Uns  unterm  #.  September  1819  Geldern,  Akten  und  andern  Gegenständen,
henehmigten  Post-Lebens=  Vertrag  dle  n3=  kückslchtlich  welcher  zum  Vortheile  der
beren  Besilmmungen  in  Ansehung  des  Land-  Staatskasse  für  verschledene  Staats=  Be
boten=  und  Güter-Fuhrwesens  vorbehalten  Pbrden  und  Anstalten  ein  Dost  Frelthum
poben;  so  verordnen  Wir  nach  Maßgabe  nach  den  Gesetzen  besteht,  werden  und  folder
  hierüber  vertragsmäßig  festgesezten  len  auch  künfücg  durch  die  Post  gescheben.
Grundsie  und  nach  Anhbrung  Unsers  Eben  so  haben  alle  Kdnigliche  Seellen  in
Geheimen,  Roths,  wie  folgt:  Ausehung  desjenlgen  amtlichen  Briefwech-
        <pb n="72" />
        sels  und  solcher  Versendungen,  wofuͤr  das
Postporto  seither  von  den  Koͤnlgl.  Kassen
der  Postkasse  verguͤtet  worden  ist,  der  Posten
fortwährend  wie  blsher  sich  zu  bedienen,
und  dieses  auch  bei  ihrem  amtlichen  Brlefwechsel
  unter  sich  und  ihren  gegenseitigen
Versendungen  in  Sachen  der  Partien,
von  welchen  das  Postporto  zu  erstatten  ist,
ju  beobachten.
Dagegen  koͤnnen

K.

zum  Behufe  des  übrigen  bffentlichen

und  Prloatverkehrs  im  Innern  des  Königrelchs

  nach  allen  Richtüngen  gehende,  reitende

  und  fahrende  Boten  sich  hin  und  her
begeben.

Dieselben  dürfen  jedoch  unterwegs  keine
Merde  wechseln,  Rothfälle,  z.  B.  bei  dem
Erkranken  elnes  Oferdes  und  Vorspannen,
ausgenommen.

Auf  denjenigen  Straßen,  wo  kein  regelmäßiger
  Postenlauf  besteht,  findet  in  Anshung
  der  durch  die  bLandboten  und  Fuhrleute
  zu  versendenden  Gegensténde  keine
Beschränkung  statr,  und  eben  so  ist  auch
jeder  Bote,  oder  Fuhrmann,  der  von  einem
Drt  ausgeht  wo  sich  keine  Post  befindet,
Belefe  und  Effekien  ohne  Unterschied,  sowohl

  für  seinen  ·  Bestimmungsort,  wenn

70

glelch  daselbst  ein  Post-Amt  aufgestellt
waͤre,  als  auch  für  die  an  seinem  Weg
oder  im  Umkreise  selnes  Bestimmungsorts
Lliegenden  Ortschaften.  In  sofern  in  dlesen
die  Post  kelme  Briefe  oder  Pakete  abgibt,
zu  übernehmen  und  daselbst  abzugeben  berechtigt.


Wenn  hingegen  belde  Orte,  für  deren
wechselseltigen  Verkehr  ein  Bote  oder  ein
ordlnäres  Fuhrwerk  aufgestellt  ist,  durch
elne  Post  in  Verbindung  stehen,  so  treten
für  diesen  Fall  folgende  Beschränkungen
ein:

1.)  In  Hinsicht  auf  die  zu  versendenden
Pakete  und  andere  Effekten  haben  sich
die  Landboten  und  Güter-Fuhrleute
nach  dem,  als  Beilage  hier  beigedruckten
Verzelchnisse  zu  achten,  worin  die  Gegenstände
  genauer  bezeichnet  sind,  deen
  Versendung  der  Post  ausschlleßlich
  vorbehalten  ist,  so  wie  diejenigen,
zu  deren  Uebernahme  die  Post  ucht
angehalten  werden  kann,  und  endllch
solche,  welche  nach  der  Willkühr  des
Aufgebers  durch  die  Post  oder  durch
Boten  oder  Land-Fuhrleute  versendet
werden  können.

In  Ansehung  derjenigen  Effekten,
welche  bei  einem  Gewlchte  von  mehr
        <pb n="73" />
        71

els  35  Pfund  von  dem  Dostzwange  Pofst  zur  Versendung  gehörige  Gegenbejreit
  sind,  verbleibt  es  bei  der  be-  stände  und  Briefe  an  andere  Landbosebenden
  Vorlchrife,  wornach  jeder  hten  zu  übergeben  oder  von  dlesen  zu
Aufçeber  berechtigt  ist,  die  von  ihm  uͤbernebmen.  .-iuvessevdegpctwvstwsßkgmGEM-
  «.)-Dok2«pvks·ts-v»nstvevs,zuwewenn
  sle  gleich  für  verschiedene  Em-  gang  der  reltenden  und  fahrenden  Posteu.
fänger  bestimmt  sind,  unter  der  Adresse.  bestimmten  Tagen  niche  an  denfelbem
en  eine  Person  zusammen  zu  packen,  Ort  abgeben,  es  würde  denn  die  Lteis
oder  auch  postmäßigen  Gätern  solche,  ctende  Post  alle  Tage  durch-  oder  abs
die  nicht  postwäßig  find,  belzuyacken.  gehen.

2.)  Brlefe  darf  der  Lendbote,  wenn  5.)  Auf  Straßen,  auf  welchen  regel-Kleich
  zulschen  dem  Orte,  wo  er  ab-  mähig  die  fabrende  Post  geht,  darf
gebt,  und  selnem  Bestimmungsort  der  Landbote  zu  selnem  Gewerbe  sich
eine  Post-Verbindung  ist,  von  beiden  kelner  Kutsche,  Kalesche,  noch  eines.
K  und  per  befördern,  In  die  an  sel-  denselben  öhullchen  Geföhrtes  bedlenenz.
nem  Weg  oder  im  Umkrelse  seines  doch  istm  gestertet,  auf  selnem  Wagen
elgentlichen  Bestlmmungsertes  befind-  auch  Relsende  von  einem  Orte  des  Lanlichen
  Onschaften  aber  nur  dann,  des  in  das  andere  zu  bringen  7  und
wenn  dern  die  Post  kelne  Briefe  abglbe.  deshalb  auf  dem  Wagen  einen  Sit

Es  ist  daher  dem  Landboten,  wenn  einzurlchten.
er  unterwegs  einen  Ort  beruͤbrt,  wo  m

ein  Postamt  sch  besindet,  nicht  gestattet,
  in  diesem  Orte  Brlefe  auszugeben
rder  zu  übernehmen,  ste  seyen  denn
lu  solche,  auf  seiner  Bahn  befindllche
Or#schaften  bestimmt,  worln  ven  der  durch  Boten  gebracht  werden.

den.
Posi  keine  Brlese  abgegeben  werden  Es  darf  deewegen  der  Landhöte  sns  Aus
5.)  Mt  Vorbebal  eben  derselben  Aas-  land  gerichtete  Briefe  mur  zur  Aufgabe  an
schme  K  dem  kandbetet,  verboten,  der  ein  luländisches  Pestame,  daß  ericüf  fuR

Ins  Ausland  sollen  weder  Brlefe  noch
solche  Pakete,  welche  nach  ihrem  Inhalte
eder  Gewichte  CArt.  U.  1.)  sfelbst  im  Ins
nern  nur  durch  die  Post  zu  versenden  fund,
        <pb n="74" />
        ð

nem  Weg  oder  in  seinem  Bestimmangsa#
  antrifft,  Übernehmen.

.Postmätzizs  Pakete  bingegen  dürfen  von
dem  Boten,  wenn  im  Orte  selnes  Abganges
elne  Post  t,  gor  nicht,  w#nn  aber  in  dem
On,  aus  welchem  er  abgeht,  keln  Postamt
sich  besindet,  nur  zur  Ueberlieferung  an  dasjenige
  nlöndlsche  Postamt,  welches  er  zuerst
  auf  selnem  Weg  anteisst,  äbernommen
werden.

W.

Dle  Aufsiellung  von  Landboten  bleibt  den
Gemeinden  und  Amts-Khrperschaftem  unter
der  Aufslche  der  Oberämter  überlassen.  Es
stnd  aber  zuvor  die  Kbhulgl.  Postämter,
welche  in  dem  Ort,  aus  welchem  der  Bote
abgeben,  oder  an  der  Straße,  welche  derselbe
  einhalten  soll,  sich  besinden,  um  ihre
Ertkinetunen  zu  vernehtnen  und  dlese,  wenn
ste  gegründet  sind,  zu  beachten.

Auch  ist  da,  wo  kelne  Postémter  bestehen,
sändern  jur  Befbrderung  der  Brlefschaften
ans  iächste  Postamt  Statlons-Beten  aufgestellt
  sind,  welche  elnen  jährlichen  Lohn
ans  Kameral-Kassen  bezlehen,  im  Fallirgend
  eine  Abänderung  in  der  bisherigen
Elnrichtung  beabsichtigt  wird,  vorher  mit
den  betresfenden  Kamerol:  Beamten  Räck-#reche
  11  neßmen.

7#.

Als  Landboten  sollen  rechtschaffene,  im
bLesen,  Schreiben  und  Rechnen  hinreichend
erfahrene  Männer  angenommen  werden,
und  dieselben  angemessene  Sicherheit  leisten.

Die  mlt  den  Landboten  zu  errichtenden
Dienst-Verträge  sflud  zur  Prüfung  und  Genehmigung
  der  betreffenden  Kreis-Regierung
vorzulegen,  welche  auch  über  eintretende
Einreden  Königl.  Poststellen  und  über  andere
  Anstände  nach  den  in  gegenwärtiger
Verordnung  enthaltenen  Bestlmmungen,  ju
entschelden  hat.

Der  General.)  Direktion  der  Königlichen
Posten  ist  von  der  Kreis-Reglerung  nach
sechs  Wochen,  von  Bekannmachung  dleser
Verordnung  an,  ein  Verzeichniß  aller  in
Gemäßhelt  derselben  im  Kreise  aufgestellten,
oder  schon  selt  längerer  Zeit  bestehenden
und  belbehaltenen  Boten  mitzuthellen.

In  diesem  Verzeichn#lsse  muß  der  Name

des  Boten,  der  Ort  von  welchem,  und  der

Tag,  an  welchem  er  abgeht  eder  fährt,  der
Ort  wohln  er  sich  beglbr,  die  Straße,
welche  dem  Boten  zu  seiner  Reise  vorgeschrieben
  ist,  und  der  Betrag  der  Sicherheits-Leistung
  desselben  aufgeführt  seyn.
Sollten  nach  diesem  Zeltpunkte  noch  weltere
  Beten  aufgestellt  werden,  so  hat  hievon
dee  Krels-Reglerung  esne  aleich  umständ-
        <pb n="75" />
        liche  Nachricht  der  General-Direktion  der
Kuuigl.  Posten  nachträglich  zu  geben.

Wenn  in  der  Folge  ein  Bote  vom  Dieaste.

kemmt,  und  ein  anderer  angestellt  wird,
hne  doß  im  Tage  des  Betengangs,  im
Bestimmungsort  und  in  der  einzuhaltenden
Sraße,  oder  in  den  schon  elnmal  genehmigten
  Bedingungen  des  Dienst:Vertrags  eine
vefentliche  Beränderur  no

ke##
wird,

in  welchem  Falle  weder  eine  vorherige  Ruͤckserache

  mit  den  Post-Behoͤrden  noch  eine

Prujung  und  Genebhmitzung  von  Seite  der
Kreis:Regierung  erforderlich  ist;  se  hat  vas

Lberamt  die  Obllegenheit,  von  der,  in  der
Petson  deg  Boten  eingetretenen  Verändewung
  und  von  der  geschehenen  Sicherheits-Bestellung
  nicht  nur  die  betreffenden  Yost-Iimter,
  sondern  auch  dle  General-Direktion

der  Känigl.  Pesten  schriftlich  in  Kenniniß

X
V.

Ein  Ordinari-Fuhrwerk  in  Kutschen,  Kaleshen

  eder  ähnlichen  Gefährten  darf  auf
Siraßen,  worauf  regelmͤßlg  der  Postwagen
  gesuͤhrt  wird,  nicht  gehen,  es  sey  denn
ven  dem  Erhland.  Postmelster  im  Wege  der
Verpachtung,  welche  ihm  vorbehalten  ist,
jugelassen.

Unter  einem  Ordinarl-Fuhrw#e#k  wird  dat

75.

jeuige  verstanden,  welches  dos  Jahr  bindurch
  alle  Wochen  oder  alle  vierzehn  Tage,
oder  alle  Monate  an  einem  gewissen  Tag
ab=  oder  zufährt,  und  Personen,  Woaren
und  YHakete,  ohne  vorher  ven  jemand  besonders
  bestellt  zu  seyn,  hin,  und  herfährt.
Dle  Ordlnari-Kutsche,  welche  schon  seit
früberen  Zelten  zwischen  Stuttgart  und
kudwigeburg  täglich  hin=  und  hergleng,
und  unter  der  Beschränkung,  daß  sie  mit
kelnen  Gätern,  Paketen,  Briefen  und  Geldern,
  die  weiter  als  nach  Stuttgart  oder
udwigsburg  geben,  befrachtet  werden  dürfe,
don  dem  Verbote  des  Ordinari-Fuhrwerks
ausgenommen  war,  soll  auch  künftig  unter
gleicher  Beschraͤnkung  wieder  bestehen.

Wir  uͤberlassen  aber  dem  Erbland--Postmeister
  diese  Ordinaxl-Kutsche  unter  eben
denselben  Bedingungen,  unter  welchen  sle
vormals  für  Rechnung  des  Finanz-Kammer
  verpachtet  war,  elnem  dazu  geeigenschafteten
  Einwohner  von  Stuttgart  oder
kudwigsburg  zu  verleihen  und  den  Pacht-#ins
  zu  beziehen.

VI.
Bel  dem  kondfuhrwesen  finden  künftig
keine  weitere  Beschränkungen  statt,  als

dlejenigen,  welche  den  Landboten  in  dem
Art.  U.  F.  u.  z.  3.  5,  und  in  dem  Art.  III.
        <pb n="76" />
        vorgeschrieben,  und  von  dem  Landfuhrmann

  innerhalb  des  Konigreichs  ebenfalls

genau  zu  beobachten  sind.

Wenn  aber  demselben  im  Auslande  Gegenstaͤnde,
  welche  im  Koͤnigreiche  der  Post
zur  Versendung  vorbehalten  sind,  uͤbergeben
werden;  so  darf  er  sie,  in  soferne  deren
Einfuhr  nicht  uͤberbaupt  verboten  ist,  unter
Beobachtung  der  Zollgesetze  ins  Koͤnlgreich
und  bie  an  seinen  Bestimmungsort  bringen,
wo  dieselben,  wenn  sie  an  elnen  Einwohner
des  Orts  gerschtet  sind,  diesem,  oder  wenn
ste  welter  befbrdert  werden  sollen,  dem  Postamte
  zu  überllefern  sind,  und  der  Landfuhrmann
  ist  nicht  verbunden,  dem  Postamt
an  der  Grenze,  wo  er  Ins  Künigresch  eintritt,
  dergleichen  Gegenstände  oder  den
Frachtbrief  abzugeben,  oder  von  jener
Grenze  an  bie  an  seinen  Bestimmungeort
ein  Postporto  dem  Postamte  zu  bezahlen.

VII.

Den  Oberämtern  llegt  es  ob,  die  Ihnen.

Lvon  den  Postbeamten  angezeigten  Vergzebungen
  gegen  den  Inhalt  dleser  Verordmung
  und  der  Postgesetze  zu  untersuchen,
und  die  Strafen,  nach  dem  Maße  der  ihnen
  im  Allgemeinen  zustehenden  Befugnisse,

zuerkennen,  oder  die  Akten  der  geeigneten  Beborde
  zur  Straf-Bestimmung  zu  übergeben.

74

In  jener  Beziehung  haben  die  Oberäm,
ter  auf  Ansinnen  der  Postbeamten  solche
Beten  und  Fuhrleute,  gegen  welche  der
Verdacht  einer  Uebertretung  der  Gesetze
begründet  ist,  durch  dle  Or#o#  Pollzel,
Bebbrde  anhalten,  und  ibre  Wagen  und
die  Gegenstände,  welche  sie  führen,  im  Beiseyn
  des  Postbeamten  durchsehen  zu  lassen.
Flnden  sich  darunter  solche,  deren  Befbederung
  den  Boten  und  Fuhrleuten  nicht
gestattet,  sondern  der  Post  ausschließlich
vorbehalten  ist,  so  ist  zum  Behuf  der
Straf-Bestlmmung  das  entzogene  Porto
von  dem  Postbeamten  zu  berechnen,  und
dlejenigen  Gegenstände,  welche  aicht  an
einen  Einwohner  desselben  Orts  gerlchtet
sind,  sondern  weiter  versendet  werden
müssen,  sind  zu  diesem  Zwecke  den  Postbeamten
  gegen  Qultitung  zugustellen.

In  Ansehung  der  Serafen  blelbt  es
bei  den  frühern  Bestimmungen;  insbesondere
  besteht  bel  einer  Uebertretung  der
Vorschriften  in  Bezlehung  auf  dle  der
Pest  zar  Befbrderung  vorbehaltenen  Gegenstände
  die  Strafe  in  Gemäßbelt  der  Verfägung
  vom  ½7.  Juni  1317  in  dem  zehenfachen
  Betrage  des  tarlfmäßigen  Postporto.

Der  Oberamtmann  hat  den  Elnzug  zu
besorgen  und  ##  dleser  Strafe  dem  Kameral.
  Verwalter  zur  Verrechnung  für  die
        <pb n="77" />
        76
Stoatskasse,  v#  aber  als  Ersetz  des  der  zeben  Reichsthalern  zu  erkennen,  welche
Post-Anstalt,  entgangenen  Perto  dem  Post=  der  Staatskasse  zugehhrr.  «

beamten,  auf  dessen  Anzeige  die  Untersu-  Gescheßen,  Sturtgarr  den  16.  Febr.  180.
chung  vorgenommen  worden,  oder  welcher  —

dem  Oberamtssiz  am  naͤchsten  ist,  zur  Wilhelm.
Verrechnunz  fuͤr  dle  Ober-Dostkasse  ju  Der  Minister  des  Innern:
übergeben.  v.  Otto.

Gegen  denjenigen,  welcher  ein  Ordinari-Fobrwerk
  (dem  Art.  VI.  zuwlder)  sich  an-  Auf  Befehl  des  Klalgemaßt,
  ist  die  in  der  Verordnung  vom  Der  Staats-Sekretär:
n#.  December  1815  festgesetzte  Strafe  vo#n  Wellnagel.

 

Verzeichniß

berjenigen  Gegenstände,  welche  außer  dem  Brieswechsel,  worüber  die  Vererdmung  die
genaueren  Bestimmungen  enthält:

1  ansschließlich  der  Post  zum  Transpo#t  Alles  Geld,  Pretlssen  aller  Art,  nae
vorbehalten  sind;  mentlich  verarbeitetes  und  unverarbel-U.
  nilche  die  Pog  zur  Beftederung  za  tetes  Gold  und  Silber,  geschliffene
übernehmen  nicht  verbunden  ist,  und  und  ungeschliffene  Edelstelne,  Perlen,
m,  onche  alllühelich  durch  die  Post  oder  auie  und  sllberne  Uhren,  Bizoutedurch
  Boten  und  Fuhrleute  befbrdert  “  und  Galanterie  ·  Waeren,  in  sowerden
  können.  ferne  se  aus  Gold  oder  Silber  verfertiget,
  oder  mit  echten  Edelstelnen,  oder
I.  Der  Post  sind  zum  Transport  ausschließ-  Perlen  besert  sind,  Gold=  und  Silberlich
  vorbehalten:  Koffe,  echte  goldene  und  silberne  Borten.
A)  Ohne  Unterschied  des  Gewichts  und

B)  Wenn  die  Dakete  28  Pfurd  und  wes

Wirhe.  niger  im  Gewichte  haben.
        <pb n="78" />
        Baummwolle  (verarbeitete)y,  Baumwollen--Fabrikate,


Bernstein  und  Fabrikate  davon,

Blumen,  gemachte,

Borten,  unechte,

Bücher,  gebundene  und  ungebundene,

China,

Edelstelne  (balbe),  z.  B.  Agat,  Jaspls,
Carnsol,  Onlr  2c.

Elfenbein,  und  Fabrlkate  davon,

Fischbein  und  Fabrikate  davon,

Flitrern  von  Gold  und  Silber  (echt  und
unecht),

Floretseide,  verarbeitete  und  unverarbeltete,


Goalanterse=  Waaren,  mnechte,

Karmin,

Korallen  und  Fabrikate  davon,

Kupferstiche,

Landkarten,

beder,  felnes,  Saffian,  Corduan,

Molereien  (ohne  Gläser),

Meerschaum,  Meerschaumkbyfe,

Mustkalien,

Nat#rallen  von  Fossillen  und  Pflanzen,

Perlenmutter  und  Fabrikate  davon,

Putzwaaren,

Quluqualllerie-Waaren,

Saiten,

76

Schildkroͤten  Waaren,

Seide  und  Seidenwaaren,
Spitzen,  Sbhawls,  Spielkarten,
Tabak,  Tapeten,  Thee,
Wollen-Fabrikate.

II.  Die  Gegenstände,  welche  die  Post  zur

Befkrderung  nicht  anzunehmen  verbunden
  ist,  und  den  Boten  und  Fuhrleuten
ohne  Unterschled  des  Gewichts  und
Wertho  zum  Transport  uͤberlassen  werden,
  sind:

1.)  Alle  fluͤssige  und  fuͤr  die  Postguͤter
verderbliche  Sachen  und  alle  durch  Reibung
  oder  Luftzudrang  leicht  entzünd—
bare  Gegenstaͤnde,  wie  Schleßpuloer,
Schwefel,  Farbwaaren  2c.

#3.)  Ceicht  zerbrechliche  Gegenstände  als
Splegel,  Glaszwaaren,  Porzellain,  Fayence,
  Stelngut,  Kinderspiel-Waaren,
Maschinen  oder  künstliche  Werke,  deren
linnere  Elnrichtung  auf  dem  Postwagen
Schaden  leiden  und  dergleichen.

Solche  zerbrechliche  Gegenstände  werden,
  jedoch  wenn  sle  nicht  von  zu  großem
Umfang  und  Gewicht  sind,  zwar  auch
von  der  Post  zum  Transport  übernommen,
  jedoch  in  Ansehung  der  Zerbrechlichkelt
  nur  auf  die  Gefahr  des  Verlenders.
        <pb n="79" />
        3.)  Die  dem  Verderben  oder  der  Faͤulniß
unterworfenen  Viktualien,  als  Fleisch,
Fische,  Federvieh,  Wildpret,  frische
Baum=  und  Gartenfrüchte,  in=  und
ausländische  Gewichse.

Die  Pest  nlmmt  nur  ausnahmswese
#.  B.  Baum=  und  Gartenfrüchte,  inund
  ausländische  Gewächse  2c.  auf  Gefobr
  des  Versenders  an.

4.)  Ohne  Unterschied  des  Gewichts  und
Werths  sind  den  Boten  und  Fuhrleuten
jum  Transport  die  Sachen  überlassen,
bie  wegen  zu  großen  Raums  slch  nicht
schiclich  auf  dem  Postwagen  packen
lasen,  3.  B.  Meubles  und  dergleichen,
-o  vle  guch  nachstehende  Gegenstände  als:
Arsenik,  Auripigment,

Buumwolleballen,  Baumwolle  (unverarbeitet);


Bilnschwarz,  Bettfedern,  Bleiwelß,
Campfer,

Daͤrme,

Eisen  und  alle  grobe  Gattungen  von

Elsenwaaren,  Enzlan,

Felle,  rohe  und  ungegerbte  Häute,

Flrniß  (nasser),

Gyps,  Glaͤtie,  Gruͤnspahn,
Hafnerwaaren,  Harz,  Haubrath,

Kllnische  Waeren,  Krelde,  Kremserweiß,

77

beder,  Soht=  Rinds,  und  Kalbleder,
Leimnleder,

Marmor,  Materialwaaren,  (nasse  entzuͤndbare
  beschmutende)  Meubles,

Pech,

Queksilber,

Salz,  Schlefersteine,  Nechnungsafeln,
Schwefelblüthe,  Schmalte,

Wachstaffent,

Zunder.

III.  Ohne  Umerschled  des  Gewichts  und
Werths  kbnnen  nachstehende  Gegenstände
  willkührlich  mit  der  Post  oder
durch  die  Boten  und  Fuhrleute  befordert
  werden:

Alabaster,  Alabasterarbelt,  Alos  Ambra,
Ananas,  Anis,  Avothekerwaaren,
Aofelsinen,  Arzneien,  Austern,

Balsam,  Bastwaaren,  Baumwollengarn,
Bergblau,  Berggrän,  Berllnerblau,
Bisem,  Blech  (Stiurz  und  verzinntes),
  Blechfabrikate,  Blel  und  Fabrikate,
  Blelzucker,  Boror,

Cacas,  Caffee,  Capern,  Chins,  Cameel-Larn,
  Comeelhaare,  Castanfen,  Cbhocolode,
  Clbeben,  Clchorien-Caffee  und
Wurzeln,  Cltronar,  Cleronen,  Colequlnten,
  Conditorelwaaren.

Datreln,  Dochtgarn,

Erie  alle  Gattungen,
        <pb n="80" />
        Faden,  Farbhöljer,  Farbkästchen,  Fayence,
Federn,  Schrelb=  und  andere  Federn,
Fenchel,  Feigen,  Fir.5,  trockener  Fernambuk,
  Feuersteine,  Flschotterfelle,
Flachs,  Früchte,  Baum-Garten=  und
Felofrüchte,

Garn,  leinenes,  Galgant,  Gallépfel,
Gewehre,  Gewürze,  in  soferne  bel  einigen
  Gattungen  nlicht  Ausnahmen
gemacht  Knd.,  Glaswaaren,  Gläser,
optssche,  Glosperlen,  Gummi,
Grize,

Haare,  Hausenblase,  Hauf,  unverarb  itet
und  verarbeitet,  Hirschborn,  unverarbeltet,
  KFol#,  ausländlsches,  Cedern,
Kork,  Sbenholz,  Meerrohre,2c.  Horn,

Jadigo,  Ingwer,  Instrumente,  musikallsche,
  ppofikalische,  astronomische  und
dergl.,

Kalmus,  Kinderspielwearen,  Kocheüille,
Konigsgelb,  Korlander,  Kork,  Kräuter,
  Krapp,  Kupfer,

bebkuchen,  Lack,  Lockmus,  Leim,  Leinwand,
  Limonen,  Lorbeer-Pflanzen  und
Blättic,

Malerelen  mit  Gläsern,  Mandeln,  Manne,
Messing,  Marmorwaare,  Mastir,  Milchjucker,
  Muskatnuß,

73

Neapolstanergelb,  Neublau,  Muͤrnberger
Holzwearen,

Obloten,  Obst,  Oliven,  Opium,  Orleans,

DPalmen,  Papier,  Schrelb-Druck-Pack=
  und  gefärbtes  Papler,  Pappendeckes,
  Pastell,  Pfeffer,  Pergement,
Pelz=  und  Rauchwerk,  Pemeranzen,
Porzellain,  Puder,

NReis,  Rbabarbar,  Rostnen,  Röthel,

Saamen,  landwirthschaftliche,  Feld-Garten-Holz=
  und  Blumensaamen,
Saffran,  Sago,  Seilerwaaren,  Saßaparllle,
  Schlrme,  Senf,  Schrot,
Schüttgelb,  Schwämme,  Senesblätter,
Serpemin  und  Arbelten  davon,  Slegellack,
  Spiegel,  S.ärke,  Stahl,
Soceingut,  Sternanis,  Storax,  Stbcke
(Röhre),  Süößbolz.

Tombak,  Trüffeln,  Trippeln,

Ubren,  belzerne,  Ulmer  Gerste,  Ulmer
Brod,  Unschlittlichter.

Vanllle,

Wachs,  Wechslichter  und  Wachsfabrikate,
  Weinstein,  roher  und  praͤparirter,
  Wolle  (Schafwolle),  Wollengarn,


Zinn,  Zucker,  Zolen.
        <pb n="81" />
        79

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben
nge  Entschliegung  vom  16.  d.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Burgstall,  Dekanats  Marbich
  dem  Pfarrer  M.  Sattler  zu  Frommern,
  Dekanats  Balingen;

vermge  Entschlleßung  vom  18.  d.  M.
die  erlerigte  Pfarrel  Molmshelm,  Didzese
—lnd.
in  Fengen,  Didjese  Urach,  und

vermoge  Entschlieung  vom  19.  d.  M.
die  erledigte  Stadtpfarrei  Güglingen,  Dekkanats
  Brackenheim,  dem  Pfarrer  Wurster
  in  Oberurbach,  Dekanar#s  Schoendorf,
übertragen.

Unter  dem  13.  d.  M.  wurde  der  Hauptmann
  zwelter  Classe  v.  Häußler,  vom
zwriten  zum  slebenten  Infanterie  ·  Regiment
versetzt.

U.  Verfüsungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz=Der

  Neferendar  zweiter  Classe  Marimllan
  v.  Himberger  aus  Tettnang,  welcher
  bei  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
  Dienst,  Prüfung  das  Zeugniß  dritter
Close  erhalten,  und  sich  seit  dem  6.  April
1810  als  Assistent  bei  dem  Kbuigl.  Ober-Ministerium.



eomtsgericht  Hellbronn  befunden  pat,  ist
auf  sein  Ansuchen  dem  Konigl.  Gerichts.
bofe  in  Eßlingen  zugetheilt  worden.

Stuttgan  den  16.  Februar  1621.

Maucler.
        <pb n="82" />
        80

Dienst-Erlebigungen.

Die  evangelische  Pfarrel  Kemnatb,  Didlzese
  Stuttgart,  ist  durch  das  Ableben  des
Pfarrers  Al.  Baumann,  und

die  katholische  Kaplanei  zu  Haypingen,
Oberamts  Münfingen,  Landkapltels  Zwlefolten,
  durch  das  Ableben  des  Kaplane
Wied  in  Erledigung  gekommen.

Am  16.  d.  M.  ist  der  kathollsche  kendkepltels-Kammerer,
  Schul-Inspektor  und

Pfarrer  Held  zu  Dellmensingen,  Dekanate
Wiblingen,  gestorben.

Unterm16.  d.  M.  wurde  dem  Haupt
mann  zweiter  Classe  von  Liesching  des
siebenten  Infanterie-Regiments,  die  nachgesuchte
  Entlassang  aus  dem  Milltärdsenst
ertbeilt,  und

am  nämlichen  Tage  ist  der  Unterlleutenant
  Göt  vom  General  Quartiermelkterstab
  zu  Ludwigsburg.  georben-  *
        <pb n="83" />
        ##r
Nro.  11.  *“
Königlich-Württembergisches

Stnats=  und  Regierungs-Blatt.

Sanstag  den  5.  März  1821.

—###

—

L  Unttelbare  Köntollch#  Dekrete.
Kelme.

U.  Verfützungen  der  %t  6

Des  Justize  Departementt.
Di  la.dem  Monat  Jannar  18a1  von  den  Serichtohoͤfen  des  gdnlirelhs  ugiehrocher-  il.
betreffend.

dem  verstossenen  Monat  Januar  find  von  sämtlichem  Gerlchtshfen  des  Köoihgrechs
  nachstehende  Erkenntulsse  ausgesprochen  worden,  eben  lmn  Aügemelnem.  bemerkt
ELEIIIIIDIIILIE  Gerichtss  Siellen  M'das  Staate  und
Negleung  =  Blatt  apfgenommen  werden,  wodarch  reer  als  bi  cho
Frez#s  Strafe  erkannt  wird.

A)  Qbertribunnal
J.Ceimingl=  Senat.

Des  20.  Jannar  wurder  hegen  denselben  wegen  wiederpolker  grund=1.
  In  der  Rekurssache  des  Danlel  Becks,  leser  Beschuldlgungen  wider  den  gewe-#
  Stenen,  Oberamte  Caunstadr,  des  senen  Oberamts-M#tuer  Sanler  und  den
        <pb n="84" />
        Bꝛ

Orts  Schuliheißen  Dietelbach,  auch  eines  Schulibelß  Buͤchle,  von  Oeblbronn,
Bestechungs  Bersuches  bei  genannteimn.  Oberamts  Maulbronn,  das  von  dem
Sattler,  von  dem  Criminal  Senate  des  Criminal-Senare  des  Gerichtshofs  zu
Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unter  dem  Eflingen  unter  dem.  10.  Oktober  v.  J.
4.  März  18  9  gefällte,  (in  dem  Staatz=  "6  gesällte,  (in  Nre.  6)  des  Stacts  und
und  Reglerungs  Blatt  Nro.  20.  S.  176  Reglerungs-Blatts  vorkommende)  Ereiggeräckte

  Erkenntpiß  is  ber  Hauptsache  tkenntniß  abge  aͤndert,  und  der  Anzeschulheschärft,
  und  Rekurrent  zu  elner  fünf  digte,  wegen  eines  mit  Fälschüng  vermenatlilchen

  Zuchthausstrafe  in  Mark-  bundenen  Pfleoschaftsrestes,  neben  Ergrbningen,
  neben  Consiskarlon  des  Ge-  stattung  der  Zinsen  aus  der  unterschlagenen
schenkes  und  dem  Kosten-Ersatz  verur-  Summe  bis  zur  Zest  des  gelelsteten
thallt.  4  Rests-Erfatzes,  zu  sechewöchiger:  seiner

Den  33.  Januar  wurdet  ü#w#erlichen  Beschoffenheit  ongemessenen
„.  JInder  Rekurssache  der  wegen  Diebstahls=  Festungs=  Arbeit  verurtheist,  zu  Beklei-Begüänstlgung
  und  Verbergung  eines  Ge-  dung  elnen:  ffemlichen  Amtes  fär  unfangenen
  zu  Cannstadt  in  Umeersuchung  föhig  erklärr,  und  in  die  Kosten  belder
gekommenen  Ursula  Sptb,  von  Fuch-  Iustonzen  verfällt;

senhof,  Oberamts  Göypingen,  das,  vor  4.  in  der  Rekurssoche  des  Salemon  Hek#,
ben  Efinicel.  Senere  dev  Gerichtotes?  ¶  von  kindorf,  Obeyamts  Kirchhelm,  vurde
w  Eßlingen  unter  dem  90.  Jull  v.  J.  das  wider  ihn  wegen  wiederholten  Diebsgusgesprochene
  (Iin  dem  Staattz  ·  und  stehlo  von  dern  Celminal,  Senat  des
Rieglerungs.  Blatte.  N#o.  46  enthaltene)  Gerichtehofe  zu  Ulm,  unter  dem  J.  De,
Ertenninlßzß,  uotef  Verurchellung  dee  eomber  u.  J.  gefsllee,  (un  M#e.  5  des
Nureenten  in  dle  Kohen  zweiter  Ir  Staat#=  und  Reglerungs  =  Blatte  vos
anz,  lediglich  bestätigt.  —————  le—
Den  7.  Janber  wurde  diclich  bestätlgt,  und  Rekurrent  in  die

5.  In  der  Rekurssache  des  vormallgen  4on  Ichelter  Instonz  verurthellt

—
        <pb n="85" />
        I  twil  ·  Senat

Den  2.  12.  18.  19.  u.  29.  Janu#r
wurde  in  den  Appellatlons.
Sachen:  «

I.VovdekiiClill-S·eu«te·ded9GäJchtis
lese  zu  Ulm  zolschen  Sterhan  Herdier

#zu  Hayingen,  Imploranten,  Appellenten,

und  Mathiat-  Weber  allda,  Auftebong.

elnes  Kaufoertrags,  nun  Wlederelnsetzung
in  den  vorlzen  Stand  betreffend;

1.  von  dem  Cioll=  Senate  des  Gerichtshofs
Ju  Eßlingen  zolschen  Gottlieb  Ottenbacher
  zu  Murrhardt,  Beklagten,  Appellenten,
  und  den  Casimie  Seeger'schen-Eheleuten
  daselbst,  Kläger,  Appellaten,
Bestez=  Emsetzung  bareffend;

5.  von  dem  Cloil.  Senate  des  Gerichtobofs
ju  Ellwangen  zwischen  Michoel  Reinba#rd
  zu  Oebringen,  Kläger,  Appellanten,
  und  den  Erben  des  Peter  Conräd
zu  Schudllbronn,  B.klogten,  Appellatet,
Emschärigung  betresfsend;

4.  don  dem  Cloll-Senate  des  Gerschtehofs
zu  Ublagen  zwischen  dim  Kaplan  Hanmann
  zu  Vollmaringen,  Kläger,  Appellanten,
  und  der  Gemeinde  Doutmergen,
Bklagten,  Appellain,  Zurückgobe  sequestruter
  Vermögenestinke  betreffend  ;

5.  von  ebendemselben  Cioll  Senate  zwischen
den  Erben  des  Conrad  Dierlinger  zu

Gunningen,  Bekkagten,  Appellanken,  und
Iriedrich  Mauthe  z#  Schwenningen,
Kläget,  Appelloten;  Anfnräche  aud  elnem
Padtnachlasse  berrefsehn  und

6.  von  demselbeb  Cloil  =  Senate  zwlschen

Michael  Klen,  Rothgerber  zu  Altenstelg,
Kläger,  Appellanten,  und  dem  Magstrate
  daselbst,  Beklagten,  Appellaten,

eine  subsidlarische  Klage  betreffend,  die

Berufung  je  wegen  Versäumung  der
teseplichen  Nothfrist  zu  Elnrelchung  der

PBeschwerdenschrift  von  Amts  wegen  für

verlassen:  erklaͤrt.
Dem  n#.  18.  19.  Jannar  wurde
in  den  Appellations-Sachen:

7.  von  dem  Cioll  Senate  des  Gerichtöhofe,

zzuu  Ellwangen  zwischen  der  Juden  Gemeinde
  zu  Oluhausen,  Oberamts  Neckarsulm,
  Klaͤger,  Appellanten,  und  dem
Stsatsrathe  Grasen  von  Berlichlagen
zu  Jar#hausen,  Beklagten,  Appellaten,
Beisihgeld  betreffend;  sodann

8.  von  demselben  Clvil  ·  Senate  zwischen

Moriz  Bleu  auf  dem  Rallhof,  Oberamts
Künzelsan,  Beklagten,  Appellanten,  und
dem  Johann  Georg  Deuber  zu  Bütteldronn,
  Kläger,  Abbellaten,  Losung  betreffend;
  und

9.  von  dem  Cloll-Senate  des  Gerichtshofe
        <pb n="86" />
        zu  Tüblugen  zoischen  der  Wittwe  des
Sebastian  Biestnger  zu  Nottenburz,  Klägerin,
  Appellantin,  und  dem  Sllchen-Beneslclum,
  allda,  Beblagten  Appella-#ten,
  Gältfrächte-  betreffend  die  Berufung,
  je  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  von-  Amfs-  wegen  verworfen.

Den  3.  Jänuar  wurde:

20,  In  der  Appellanonssache,  vo#n  dem  vormuligen
  Ober-Justiz-Colleglum  1zwischen
dem  Königkichen  Fiskus)  Bürbeklagten,
Wilederkläger,  Appellanten,  Appellaten,
und  dem  Staats-Minister  Grafen  von

Normann=  Ehrenfels,  jetzt  dessen  Lehens-Machfolger,
  Vorklaͤger,  Wlederbeklaͤgter,
Mit  -  Appellanten.  Appellaten,  wechselseltige
  Anspruͤche  wegen  der  Lehen  Ehren-64#:



fels  und  Mashalterbuch  betreffend,  das.

Erkenntniß  voriger  Instanz,  jedoch  unter
Rachlassung  des  Beweises  über  elnen
Dunkt  in  der  Vorklage,  mit  Verglelchung
  der  Kosten  dieser  Instanz,  bestitigt;
  und

11.  Iin  der  Appellatsonssache  von  dem  vormgligen
  Ober-Justiz=  Calleglum  zolschen
der  Königl.  Ober-Finanz-Kammer,  Beklagten,
  Appellanten,  und  der  Gemelnde
Sontheim,  Klägerin,  Appellatin,  Entschädigung
  aus  einem  Pochr-Vertrage
betreffend,  das  nuter  dem  30.,  Okt.  1818
ausgefprochene  Erkenmniß,  da  der  benen



pellaten,  Wieder

EG—G*  den  ihm  darin  nachgelasseeweis
  nicht  hergestellt  hat,  sowohl
In  dem  Haupt.-  als  Kosten-Punkte  fuͤr

purificirt  erklaͤrt.

Den  19.  Jaunar  wurde:

173.  In  der  Nichtigkests-Klage  der  Generalin

  ven  Werneck'schen  Erben  zu  Meubronn,
  Imploranten,  gegen  Frlederike
Böählmaler,  geb.  von  Thaunhausen  zu
Mönchsrosum  cur.,  Implorstin,
Vorzus  in  Gante  betreffend,,  die  erbebene

  Klage  als  unstattpaft  von  Amts

wegen  verworfen.
Den  s:.  Ignuar  wurde!;

15.  In  der  Appellarlonssache  von  dem  Cioll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ellwancdgen

  zwischen  den  Erben  des  Dreikhulg
wlrths  Frizlen  zu  Hall,  Kläger,  Appellanten,
  Wieder-Appellanten,  und  Daold
Friedrich  Holch  daselbst,  Beklagten,  Ap-Aoppellaten,
  die  Benutzung
  des  Vermögens  eines  legitlmirten
  Kindes,  und  Alimemen=  Ersatz  bettreffend,

  dle  Berufung  des  Johann  Conrad.

  Wolf  und  dessen  Ehefrau,  als  bleber

  nicht  erwachsen,  abgewiesen,  in  Ansehung

  der  mitappellantischen  Tochter,
der  Frlederike  Gremenberger,  das  desertorlsche
  Erkenntnit  des  vorlgen  Richter#s

vom  4.  Jannar  18:20  von  Amts  wegen,
aufgeheben,  die  Appellatlon  der  übrigen
        <pb n="87" />
        Appellanten  aber  wegen  Mangels  an
einer  Beschwerde  verworfen,  und  denselbin
  die  Eingabe  eines  Restitutlond-Ge-65



ssches  bel  dem  Richter  veriger  Instanz

anbeimgestellt.
Den  26.  Jaunat  wurde:
14.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ciall-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßllugen

  zwlschen  der  Stadt.  Gemeinde  Stuttgart,

  Beklagtin,  Appellantin,  Wledew
Appellantin,  und  den  Erben  des  Buͤrgermeisters
  Renner,  von  Dornstedt,  Klaͤ-ger,
  Appellaten,  Wleder-Appellaten,  eine
Teichel-Eieferungs-Fordefung  betreffend,
die  Berufung  wegen  Moangels  der  appellablen
  Summe  von  Amts  wegen  verworfen.

IK.  Shegerichtlicher  Senat.

Geschieden  wurden:

Den  11.  Januar:

1.  Jchonn  Georg  Rößle,  von  Menenstade,
Oberamte  Neckarsulm,  Kläger,  von  Cawoline
  Dorothee,  geb.  Gebbhard  von  da,
Beklagten,  wegen  Ehebruchs,  unter  Verurhellung
  der  Beklagten  in  dle  Kosten.

1.  Jakeb  Hengsteler,  von  Oberrleringen,
Oberamts  Valhingen,  Kläger,  von  Elisebetze,
  geb.  Rothaker  von  da,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit
ku  Fortsezung  der  Ebe,  unter  Verglelhung
  der  Hesten.

3.  Jokob  Ketterer,  Schuhmacher  von  Valbingen,
  Kläger,  von  Johanne,  geborne
Schbaheinz,  von  Mülaker,  Oberemts
„Maulbronn,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Wlderspenstigkeit  in  Fortsetzung  der
Ehe,  umer  Verglelchung  der  Kosten.

Den  18.  Jaauart

t.  Johann  Jakob  Beil,  von  Botenheim,

Oberamte  Brackenheim,  Kläger,  von
Eriederike,  geb.  Blll  von  da,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeu
in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichung
  der  Kosten.

5.  Michael  Hübner,  Weber  von  Hochdorf,

Oberamts  Walblingen,  Klaͤger,  von  Rosine,
  geb.  Wißmann  von  da,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verglelchung
der  Kosten.

Den  235.  Januer:

6.  Eva  Catharina,  geb.  Korrer  von  Tüe

bingen,  Klägerin,  von  Johann  Schuhmacher
  von  da,  Beklagten,  wegen  beborrlicher
  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
        <pb n="88" />
        der  Ehe,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten
  in  die  Kosten.

7.  Johannes  Gugel,  von  Tübingen,  Klätger,
  von  Rostlne,  geb.  Kurz  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widersper
  stigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
Veruntellung  der  Beklogten  in  die  Kosten.

5.  Anna  Barbara,  geb.  Höll,  von  See

burg,  Oberamts  Urach,  Klägerin,  von
Stephan=  Kuͤnkelin,  Baͤcker  von  da,  Beklagten,
  mittelst  Aufbebung  der  Ebe
wegen  Irrthums,  unter  Berurthellung
des  Beklagten  in  die  Kosten.

1)  Kreis  =  GSerichts#  höfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Triminal-Senat.

Am  2.  Januar  wurden  verurtbeilt:


1.  Helnrich  Funk,  von  Ludwigeburg,  weben
  entfernten  Versuchs  elner  Nothzucht,
neben  Zuscheldung  seiner  Arrest=  Azungsund
  Untersuchungs=  Kesten,  zu  neunmosatlicher
  Festungsstrafe;

4.  a)  Christine  Margaretbe  Fißler,  von
Benfeld,  Oberamts  Hellbrenn,  wegen
#lederholten  müßigen  Herumlaufens  und
Unzucht,  auch  ungebährlichen  Betratens
  vor  der  Yollzel-Bebbede  zu  Hellbrenn,
  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  der  Hälfte  der  Umersu-"hungs-Kosten,
  zu  vlermonatlicher

Ebebruchs,  neben  Bezahlung  von  7  der
Uniersuchungs-Kosten,  zu  elerbh
chiger  Zuchthausstrafe.

Am  5.  Januar  wurde:

5.  der  zu  Eßlingen  in  Umtersuch  ung  ge,

kommene  Joachlm  Hof,  von  Schnaltbeim,
  Oberamts  Heldenhelm,  wegen  elner
  kielnen  Veruntreuung  und  mehrerer
Diebstäble,  worunter  eln  großer  und  ein
Haubdlebstahl  begriffen  ist,  neben  dem
Ersade  des  Schadens  und  Bezohlung
seiner  Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,
  mit  fünfmonatlicher
Festungsstrafe  belegt.

Am  9.  Januar  wurde:

t.  dem  Johannes  Barth,  von  Wangen,
Oberamts  Cannstadt,  der  zu  Eßlingen
in.  Umersuchung  gekommen  ist,  wegen

Zuchthaus  strafe;
b)  Cbristine  Günther,  von  Hellbronn,
wegen  zum  viertenmale  wiederholten
        <pb n="89" />
        gefhelicher  Mltzbandlung  selner  Famille
nehen  Verurtbellung  in  seine  Arrest"
ond  Untersuchungs  Kesten,  eine  vlermonatliche
  Zuchthausstrafe  mit  Willkomm
  juerkannt.

Am  #11.  Januar  wurdes  verur"
tbellt
5  Ernst  Schbahut,  der  ättere,  von  Lausen,
  wegen  wledeshelter  Felddiebstähle
und  Baum-Verderbens,  neben  der  Ver-Ue#lichkeln
  zum  Ersode  des  Schadens
im  Bezehlung  der  Untersuchungs-  Koken,
  zu  einständiger  Ausstellung
auf  der  Schandbuͤhne  mit  aufgeheftetem
Zetiel  WBaumdieb  und  Baum-Verderber“
  und  zu  einjabriger  Zuchtbausstrafe,
  auch  nachberiger  Einschließung  in
ein  ZIwangs-Arbellshaus  bis  zu  erprobte
  Besserung,  wenlgstens  aber  auf  die
Deuer  von  sechs  Monaten;

k.  die  u  Hellbrenn  in  Untersuchung  geb#mmene
  Christine  Gebring,  von  Bietigbeilm,
  Oberoms  Besighelm,  wegen
mehrerer  wiederbolter  Hausdiebstähle,
einer  kleinen  Veruntreuung,  grober  #ä#
#en  und  unverschämten  Betragens  vor
Gericht,  auch  wegen  Scertatlon,  neben
Bezablung  ihrer  Arrest:  Azungs=  und
Untersuchungs  =  Kosten  zu  siebenmen#tlicher
  Zuchthausstrafe.

#r

Am  1(3.  Jonuge  wurdet

7.  der  Barbara  Frbschle,  von  Kemnath,
Oberamts  Stuttgart,  wegen  sechsten  Scortatlons
  Vergebens  zu  der  am  2  z.  Dejember

  vorigen  Jahrs  gegen  sie  ausgesprechenen
  fünfmonatlichen  Juchthausstrafe
  (Sieats=  und  Regierungs.  Blat
v.  J.#831.  S.  3:.)  eln  Jasetz  von
elinmonolllcher  Zuchthausstrefe  zuevkannt.

An  demselben  Tage  wurde:

8.  Jebann  Jakob  Pfeifer,  von  Stungart,
  wegen  beirügerischen  Geld-Einsammelns,
  mit  Räcksicht  auf  die  wegi  n
Beeinträchtigung  fremden  Elgenthums
schon  früber  erstandenen  Crimivelstrafen,
neben  dem  Ersatze  des  Eingesammelten
und  Bezahlung  felner  Arrest=  Azungsund
  Umersuchunzs-Kesten  mit  olerme
natlicher  Festungsstrafe  belegt.

An  demselben  Toge  wurden
ferner  verurtpellt:

9  ·  a)  der  zu  Welnsberg  in  Untersuchung
gekommene  Frledrich  Horlacher,  von
Jarthausen,  Oberamts  Meckarsulm,  wegen
  verschiedener  Hausdiebstähle,  ferner
wegeneines  qualisizirten  und  großen  Dlebe
ttahls,  auch  frecher  Luͤgen  vor  Gericht,
neben  dem  Ersatze  des  Entwendeten  und
Bezablung  z  der  Uniersuchungs  Kesten,
sechszehnmonatlicher  Juchthaus,
        <pb n="90" />
        88

Krafe  und  elner  kürperlichen  Zächilgung
mit  zwanzig  Stockstreichen;

b))  Joham  Frledeich  Keppler,  von  Bizfeld,
  Oberamts  Weinsberg,  wegen  eines
qualistzirten  und  großen  Diebstahls,  neben
  Bezahlung  von  der  Untersuchungs-Kosten,
  und  Berlust  der  Mll#tär-Verdienst.
  Medallle,  zu  neunmonatllcher
  Festungsstrafe;

10.  Christlane  Friedrike  Frank,  von  Bleüghelm,

  Oberamts  Besigheim,  wegen

Ehebruchs  und  Schwangerschafts-Verbeimlichung,

  neben  der  Verbindllchkeit

zu  Erstattung  von  3  der  Untersuchungs-Kosten,

  zu  acht  und  ein  palbmonatlicher

  Zuchthaubstrafe.

Am  16.  Jonuar  wurde:

11.  Philiopp  Enderle,  Schultheiß  von
Höpsigbelm,  Oberamts  Marbach,  wegen
oleler  aus  grober  Fahrläßigkeit  bei  Bestellung
  von  Unterpfändern,  und  Führung
des  Unterpfands-Buchs  begangener  Verfeblungen

  und  sonsilger  Versehen  in  selner.

  Amtsführung,  neben  Verurthellung
jum  Schadens-Erfate  und  Bezahlung
von  2  der  Untersuchungs-,  so  wie  von

3  der  Unterpfandsbuchs=  Renovations=Kosten

  von  seinem  Dienste  als  Schultpelß

  entlassen  und  mit  vierwchlger

  Gesängnißstrafe  belegt.

Am  i8.  Jannar  wurdet

12.  die  zu  Seungart  in  Untersuchung  96

kommene  Catharina  Schäle,  von  Kicchbeim,

  wegen  fortzesetzter  Unzucht  in  der

Restdenzstadt  und  Vaglrens,  neben  Bejahlung
  ihrer  Arrest=  und  Azungs  auch
##der  Untersuchungs-Kosten,  zu  drei
und  einpalbmonatlicher  Zuchthausstrafe
  verurtheilt.

Am  20.  Jonuar  wurde:

15.  dem  Rudolph  Springer,  Weingärtner

  zu  Hellbronn,  wegen  Verwendung
einer  bedeutenden  Summe  pflegschaftlicher
Gelder  in  seinen  Nutzen,  neben'der  Verbindlichkelt
  zu  Erstattung  der  veruntrenten
  Geldsumme  samt  Zinsen,  und  zu
Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten  eine
einjährige  Zuchthausstrafe  zuerkannt,
auch  derselbe  zu  Bekleldung  eines  bffeurlichen
  Amtes  für  unfähig  erklärt.

Am  :5.  Januar  wurden  verurtheilt:


14  der  im  Zwangs-Arbeltshause  zu  Eßtingen

  befindliche  Christoph  Lang,  von
Wlnnenden,  Oberemts  Waitblingen,  wetgen
  gewaltsamen  Ausbruchs  aus  dem
Zwangs=  Arbeleshause  und  begangener
  Vernutreuungen  zu  elnem  Zusatze
von  dreimonatkicher  Zwangs=  Arbeitshausstrafe
  und  einer  körperlichen
        <pb n="91" />
        Züchtlgung  mit  fünf  und  zwanzigs
Stockstreichen;

–v.  der  zu  Ehlingen  in  Untersuchung  gemmene
  Melchior  Steegmayer,  von
Albershausen,  Oberamts  Gbppingen,  weten
  wiederholten  und  großen  Diebstabls,
nben  dem  Ersatze  seiner  Arrest=  und  Unursuchungs

  Kosten,  auch  des  Schadens,  zu

sechomenatlicher,  seiner  etwas  schwachen
  korperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
  Festungsstrase  und  nachheriger  Einschliezung
  in  ein  Zwangs=  Arbeltshans
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens-.
abet  auf  drel  Mongte;

16.  Ur.  zu  Stutegart  in  Verhaft  gekommene
  Marle  Regine  Friedrike  Reichmann,
  von  Göppingen,  wegen  wledersolter
  Unzucht  in  der  Restdenzstadt,  mit
Jrrest  verbunden,  neben  Bezahlung  iht
  Arrest=  und  Untersuchungs  Kosten,
wsechsmonatlicher  und  achttäglget
  Zuchthausstrafe.

Am  35.  Januar  wurden  verurtheilt:


17.  Andreas  Mäz,  von  Murrhardt,
Oberams  Backnang,  wegen  naͤchsten
Versuchs  eines  ualificirten  und  großen
Diebstohls,  welcher  als  driner  Diebstahl
esscheint,  auch  wegen  Lügens  vor  GerichL,
  neben  Bezahlung  sämtlicher  Unarsuchungs
  Kosten,  zu  elner  Züchtigung.

mlt  fünf  und  zwanzig  Stockstrekchen,
  und  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe,
  auch  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber  auf

die  Dauer  von  drei  Monaten;
18.  Michael  Bölker,  von  Boyfeld,  Oberamts

  Heilbronn,  wegen  fortgesetzter  Ml  =

bandlung  seiner  Mutter,  neben  dem  Ersabe

  der  Untersuchungs-Kosten,  zu  iweljäbriger

  Zuchthausstrafe:
79.  a)  Andreas  Kolb,  von  Oetisheim,

Oberamts  Maulbeonn,  wegen  Anstiftang
  der  Mißbandlung  des  Waldschützen
Mayer  in  Oelbrenn,  neben  Bezahlung
seiner  Arrest=  Agungs=  und  #der  Un:
tersuchungs-Kosten  zu  sechsmonatlicher
  Festungsstrafe;
b)  Georg  Adam  Ldehrer,
e)  Jakob  Walter,
d)  Jakeb  Lehrer,  und
e)  Maitbaus  Vollmer,  von  Oetisbeim,
  wegen  in  verabredeter  Verbindung
  verübter  thätlicher  Mißhandlung
des  Waldschützen  Mayer,  neben  Bezahlung
  selner  eigenen  Arrest:  .-.
der  Untersuchungs  Kosten,  jeder
vlermonatlicher  Fesiungsstrafe.
Von  den  Heilungs,  Kosten  des  Waldschüten
  Mayer  wurden  dem  Andreas
Kolb  z  und  den  uͤbrigen  vien  Inquißten
2
        <pb n="92" />
        jedem  #  unter  solldarischer  Verbindlichkelt

  zugeschieden.

20.  a)  Peter  Mylilus,  gewesener  Schultheiß

  zu  Thalhelm,  Oberamte  Hellbronn,
wegen  einer  während  selner  Amtsführung
als  Schultheiß  verübten  Verfälschung

Iffentlicher  Urkunden  in  eigennäiger
Absicht,  und  wegen  grober  Fahrläßigkelt,
  neben  Bezahlung  des  der  Almosen-lege
  zu  Thalheim  schuldigen  Capitalrests
  nebst  Zinsen  und  der  Untersuchungs-Kosten.,
  zu  zweimonatlicher
  Festungsstrafe  mit  angemessener
Beschäftigung  innerhalb  der  Festung,
auch  wurde  die  Unfähiskelt  zu  Bekleldung
  eines  dffentlichen  Amtes  gegen
lihn  ausgesprochen;

b)  Conrad  Gmehlich,  vormaliger  Heiligenpfleger
  und  Gemeinderath  zu  Thalbelm,
  wegen  vorsétlicher  Verletzung
selner  Amtepflicht,  als  vormaliger  Almesenpfletzer,

  durch  Verflschung  bffentlicher
  Urkunden,  neben  solidarischer  Verbindlichkelt
  zu  Bezahlung  des  von  Peter
M0olius  der  Almosenkasse  entzogenen  Ca-Pitalrests
  samt  Zinsen,  auch  3  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  olerzehntägiger
  Gefängnüßstrafe,  und  wurde
daneben  Cassatlon  von  selner  Stelle
als  Gemeinderath,  und  Unfählgkeit
zu  Bekleldung  elnes  öffentlichen  Amtes
gegen  lhn  ausgesprochen.

Am  Jo.  Januar  wurde:

aà#1.  gegen  Eoa  Carollna  Oberländer,

von  Groß.Bottwar,  Oberamts  Merbach,
wegen  Ehebruchs,  Scortation  und  wlederholter
  Calumnie,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  fünfmonotliche  Zuchtpausstrafe
  und  Züchtigung  mit  oler  und
#zwanzls  Streichen  erkannt.

a.)Cxioil  =  Senat.

1.  durch  einen  unter  IElchterlicher  Leitung
zu  Stande  gekommenen  BVergleich  der
Credstoren  unter  sich  und  mit  der  Wittwe
des  Gemeln-Schuldners  d.  d.  14.  Nov.
und  respect.  32.  Dez.  1820,  hat  das  Deblewesen
  des  selt  dem  russlschen  Feldzuge
vermißten  Obristen  und  Batalllons-Commandeurs
  Leopold  von  Schmld  auf  Altenstedt,

  vom  vormaligen  Khnigl.  Infanterle-Regiment
  Nro.  6.  selne  Erledigung

zeerhalten;
a.  In  der  Appellationssache  des  Marlmillen

Unkel,  von  Winnenden,  Namens  seiner
Ehefrau,  Kl.,  Anten,  gegen  Ferdinand
Huß,  von  Großheppach,  Bekl.,  Aten,
dle  Erstattung  des  Abgangs  von  dem
        <pb n="93" />
        muerlichen  Erbgut  der  klaͤgerlschen  Ebeftau
  betreffend,  wurde  verm#oge  Beschlussen
  uom  15.  Nov.  und  publ.  den  6.  Dez.
in,  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Anmeldung  der  Berufung  an  den  boͤhern
Achter  von  Amtswegen  non  devolutoesh
  erkannt,  und  der  anmaßliche  Ay-#elam
  zum  Ersate  der  Kosten  dieser  Instanj
  verurtheilt.

.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  vormoligen
  Stadtgerichte  Stuttgart  zolshen
  dem  Tuchmacher-Obermelster  Eberka
  zu  Stuttgart,  Nochkläger,  Anten,
und  dem  Schneldermelster  Scheerer  desselot,
  Nachbekl.,  Aten,  Vertrags-Erstlug
  und  Abrechnung  betreffend,
muree  durch  Beschluß  vom  ua.  Decembet
  #320  und  ins-  den  19.  Jan.  1331
urter  Vergleichung  der  Prozeß  Kostem
tcher  Inskanzen  und  mit  Beweis-Vorbebalt
  fuͤr  den  Aten  reformatorisch  erkaant.


4.  Inder  Appelletsonssache  von  dem  Stadtgerichte
  zu  Sturtgart  zulschen  Gettlieb-Khner,
  Schuster  daselbst,  Bekl.,  Anten,
  und  dem  Schuster  Kornbrust  zu-Veihingen,
  Kl.  „  Aten,,  Erfüllung  elnes.
Schoh,  kleferungs=  Akkords  betreffend,
wurde  die  vor  dem  Beklagten  geten
les  am  3.  August  #820  erbffnete  erst-Uchnrüche
  Urthell  elngewandle  Berufung

9r

unterm  15.  Nov.,  ins.  den  4.  December
  1830  wegen  versaͤumter  Nothfrist
zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  von  Amts  wegen  fuͤr  verlassen
erklaͤrt.

6.  In  der  Klagseche  des  Andreas  Lillich,  von

Rielingshausen,  Oberamts  Marbach,
Bekl.,  Inten,  gegen  Gottlieb  Desselber,
ger,  Lammwirib  vom  Groß-Ahpach,
Oberamts  Backnang,  und  Cpristian  Gruber,
  von  Murr,  Oberamts  Merbach,
Kl.,  Jaten,  Schuldforderungen  betreffend,
  wurde  die  von  dem  Bekl.  gegen
bas  ihm  am  17.  April  1820  erbffnete
oberamtsgerlchtliche  Erkenntniß  erhobene.
Muchtigkeitselage:  vermbge  Beschlusses
vom  5.  und  ins.  den  20.  Januar.  unter-Verurthellung
  des  Inten  in  die  Kosten
als  unstatthaft  verworfen.

6.  In  ver  Rechtssache  ersker  Instanz  zul-—à



schen  dem  Kaufmann  Georg  Friedrich
Saitler  zu  Stuttgart,  Kl
verwittweten  Majorin  von  Fribolin  zu
Cannstadt,  Bekl.,  eine  Waarenschuld
betreffend,  wurde  unterm  10.  September
und  ins.  den  3.  Oltober  1820  auf  den
angetragenen  und  von  der  Bell.  angenommenen
  Eid  erkannt.

.,„und  der

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober.

amtsgerichte.  Backnang.  iwischern  dem
        <pb n="94" />
        Oberamtsarzt  Dr.  Kehringer  zu  Gmuͤnd,
Kl.,  Anten,  und  dem  Resenwiri  Buck
und  Bäcker  Wieland,  von  Surlzbach,
Oberamts  Backnang,  Bekl.,  Aten,  Forderung
  für  gelieferten  Hopfen  betreffend,
wurde  dle  gegen  das  erstrichterliche  Urthell
  vom  10.  April  1820  ergriffene
Berufung  wegen  Mangels  elner  gegründeten
  Beschwerde  unterm  5.  und  ins.
den  16.  Junuar  von  Amts  wegen  verworfen,
  und  der  Ant  in  die  Kosten  dieser
  Instanz  verurtheilt.

8.  In  der  Appellationdsache  von  Brackenheim
  wurde  vermbge  Beschlusses  vom
16.  August  und  ins.  den  19.  September
  180  wegen  Versäumnisses  der  Nothfrist
  zu  Elnrelchung  der  Beschwerdeschrift
  die  von  dem  Hofgértner  Alchter
zu  Sturtgart,  als  klquldanten  in  dem
Gante  des  Johann  Georg  Guͤnthner,
von  Kleebronn,  gegen  das  von  dem  vorwallgen
  Justlz-Collegium  zu  Rouenburg
on  Hand  gegebene  und  em  7.  Juli
1819  erbffnete  Erstigkeirs-Urtbell  ergrif.
fene  Berufung  von  Amts  wegen  für
verlassen  erklärt,  und  der  Ant  in  die
dadurch  verursachten  Kosten  verurtheilt.

9.  Durch  Beschluß  vom  18.  December
1820  und  ins.  den  13.  und  :9.  Januar
131  wurde  In  der  Appellatlonssache
von  dem  Oberamtsgerichte  Reckarsulm

92

zwischen  Abraham  Aschur,  von  Nufringen,
  Kl.,  Anten,  und  dessen  Schwager
und  Schwester,  den  Isaak  Moͤses'schen
Eheleuten  von  Olnhausen,  Bekl.,  Aten,
die  Erbebelluchh  der  elterlichen  Verlassenschaft
  beider  Thelle,  auch  Vindikatlon
verschledener  Fahrnißstäcke  betreffend,  das
Urthell  erster  Instanz  vom  5.  November
  187  lediglich  besiärlgt,  und  Kl.,
Ant,  in  den  Ersatz  der  in  zwelter  Instan)
aufgegangenen  Prozeß-Kosten  verurthellt.

10.  In  der  vor  dem  Stadtgerichte  Stuttgeart

  verhandelten  Rechtssache  zulschen
der  Khnigl.  Ober-Flnanz-Kammer,  Kl.,
und  den  Kindern  des  zu  Brackenheim
verstorbenen  Kameral-Verwalters  Klalber,
  Bekl.,  den  Ersatz  eines  Rechnungs-Restes
  betreffend,  wurde  unterm  36.  Rovember
  1820  und  ins.  den  38.  Derember
  1820  und  8.  Januar  1831  die  von
beiden  Theilen  gegen  Las  stadtgerschtliche
Erkenntniß  vom  a1.  August  1819  eingewandte

  Berufung  auf  Seiten  der  Kl.

zu  Folge  ihrer  abgelegten  Erklärung  für
verzichtet  angenommen,  auf  Selten  der
Bekl.  aber  wegen  Versäumnisses  der
Frist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  fär  verlassen  erklärt,  umer  Verurthellung
  der  Bekl.  in  den  Ersosz  der
in  dieser  Justanz  aufgegangenen  Prejeß-Koßten.
        <pb n="95" />
        u.  In  der  Appellakionssache  von  dem
Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen  dem
Siadtrathe  Frledrich  Deeg  allda,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Stadtrathe  Beker  da-Clbst,
  als  Verwalter  der  Kaufmann
Heigelinschen  und  Landauerschen  Debitmasse,
  Kl.,  Aten,  In  der  Hauptsache  eine
Spollenklage,  hler  die  Zuléßigkelt  der
von  dem  Kl.  übergebenen  Fragstücke

93

und  Gegenbewels  Antretung  betreffend,
wurde  vermge  Beschlusses  vom  19.  Detember
  183°6  und  inf.  den  45.  und..
Jannar  1331  die  Berufung  wegen
Mangels  an  einer  gegvündeten  Beschwerde
  von  Amts  wegen  verwerfen,
unter  Verurcheikung  des  Anten  in  dle
in  gegenwärtiger  Instanz  verursachten
Koften.

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.

1.)  Criminal-Senat.

Am  15.  Januar  ist  ,
1.  Mariln  Maag,  von  Ebingen,  Oberamts
Balingen,  wegen  mehrerer  fortgesetzten,
im  rechtlichen  Sinne  dritten,  großen  und
ausgezeichneten  Diebstähle,  sodann  wegen
einer  jedoch  minderbedeutenden  Verunneuung,
  zu  olerjähriger  Juchthausstrefe
  nebst  Willkomm  und  Abschled,  und
munachheriger  Einschließung  in  ein  3##angs-Arbellshaus
  auf  wenigstens  iwel  Jahre,
se  wle  zum  Ersatze  des  Schadens,  seiner
Haft=  und  eines  angemessenen  Theils  an
des  Untersuchungs=  Kosten  ogrurthellt,
worden.
Am  18.  Januer  wurdet
1.  Maria  Straub,  von  Nordstetten,
Oberamts  Horb,  wegen  zwar  klelnen  abet

dritten,  und  in  Genossenschaft  verüblen
Diebstahls,  und  wegen  Bettelns  jzu
einer  siebenmonatlichen  Juchchausstrafe
  und  zu  nachheriger  wenigstens  drei
und  eln  halbmonotlicher  Einfperrung
  in  ein  Zwangs=  Arbeltshaus  verurthellt,
  das  Erkenntniß  äber  den  Kesten.
pünkt  aber  bis  zu  der  auf  noch  -ausstehender
  Veriftkatlon  beruhenden  definltieen
Aburtheilung  ihrer  Murschuldlgen  zur  Zelt
noch  ausgesetzt.

Am  15.  Januar  wurde:

5.  a)  der  resignirte  Schu  ltheiß  kudwig

Kühfueß,  von  Bempflingen,  Obere
emts  Urcch,  wegen  verschjedener  Dienstund
  gemeiner  Wergehen,  namentlich
wegen.  Führung  von  Nebenrechnungen
        <pb n="96" />
        lurch  Verhelmlichung  eines  Communbolz
  ·  Erloͤses  und  Verwenduns  dessellen,
  so  wie  eines  der  Commun  von  der
Amspfsege  geleisteten  Chausseée=  Bau:
kosten=  Ersatzes  zu  ungesetzmäßigen  Ausgaben,
  verbunden  mit  Fälschung  des.
Flecken=  Protokolls  „,  södann  wegen  betüglicher
  Verrechnung  eines  fälschlich
übersetzten  Baukosten-Zettels  und  Verwendung,
  des  Mehrbetrags  zu  unpesslrlichen
  Zechen,  ferner  wegen  elgenmächtig
  ohne  Abstreich,  und  unvorslchtig  abgeschlossenen
  Mauer-Bauakkords  für-Rechnung
  der  Commun,  neben  dem  Ersatze
  des  der  letztern  verursachten  Schadens
  samt  Zinsen,  unter  salidarischerr
Verbindlichkelt,  von  selnem  Amte  entsezt,
  zu  jeder  dfffentlichen  Stelle  fürunf
  äblg.  erklärt,  und  mit  fünfwmöbchiger
  Zuchthauestrafe  belegt,  auch,
in.  4  der  Untersuchungs-Kosten  verurtheiltz.


b)  der  resignirte.  Bürgermeister  Jakob#
Lleb,  vom  Bempflingen,  wegen  derr
sub  a  bezeichneten,,  lihm  mit  selnem  vorgenannten
  Mitschuldigen  Kühfneß  in  Genossenschaft
  zur  Last  fallenden  Vergehen,
dann  aber  wegem  unerdentlicher  Rechnungsfährung
  und  dadurch,  verschuldetem
bedeutenden  Kassenrests,  unter  gleicher
solidarischer  Verbindlichkelt  zum  Ersatze

94

der  der  Commun-Kasse  durch  Verhelmlichung
  entzogener  Gelder,  allelniger  Verbludlichkelt
  zur  Erstattung  des  ihm  gesogenen
  Rechnungs-Remanets  samt  Zinsen
vom  Tage  der  Liquldatson,  so  wle  von
4  an  den  Untersachungs-Kosten,  neben
Entsetzung  vom  Amte,  und  Unfählgkelts-Erklárung
  zu  jeder  bffentlichen
Stelle,  zu  zwesmonatllcher  Zuchthausstrafe
  verüurthellr.

An  demselben  Tage  istr

4-  Anton  Häberle,  von  Rottenburg,

wegen  dritten  Diebstahls  und  wlederholten.
  Vagirens,  neben  der  Verbindlichkelt
  zum  Ersatze  des  verursachten  Schadend,

  so  wie  zu  Erstattung  selner  Arrestund.

  Untersuchungs-Kosten,  mit  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
  wenigstens  vlermonatlscher
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
belegt  worden.  «
Am:S.-Janusrwurder

I.Ton1·at-F«ti·edklchBet,.vons"Tübinge-c,-wegen

  zwar  kleiner  aber  wiederholter
Dlebstähle,  wovem  elner  ein.  ausgezeichneter
  ist,  nebem  der  Verbindllchkelt  zum
Ersate  des  gestlfteten  Schadens,  so  wie
zu  Erstattung  seiner  Haft-Azungs=  und
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu  drelund
  ein  halbmonatllcher  Festungs-=Prafe
  verurthellt.
        <pb n="97" />
        95

Erkenntnisse  in  Rebisions-Fällen.

Am  4.  Januar  ist:

1.  zegen  dle  zu  Horb  in  Untersuchung  gekommene
  Theresia  Ströbbel,  von  Frommenhausen,
  Oberames  NRottenburg,  erkonmt
  worden,  daß  dleselbe  wegen  verübten
  Kindsmords  mit  dem  Schwerte
vom  Leben  zum  Tede  zu  bringen,  und
der  Ersatz  ihrer  Arrest:=  Ajungs-Defensions-,
  sämtlicher  Untersuchungs=  und
der  Hlerichtungs-Kosten  aus  ihrem  Vermigen
  zu  leisten  seh.

Auf  den  Sr.  Königl.  Majestät
durch  das  Königl.  Justiz-Ministerlum
um  Behuf  ekwalger  Begnadigung  erstuteten
  Vortrag  haben  Höchstdieselben
  vermige  Dekrets  vom  32.  December
  v.  J.  der  Delinquentin  dle  zoaerkonnte
  Todesstrafe  gnädigst  erlassen  und
salche  ouf  eine  sechszebenjährige
Juchchausstrafe  gemildert.

Am  24.  Januar  wurde:

1,  auf  die  bel  dem  Oberamte  Reuklingen
und  dem  vormaligen  Criminalamt  Urach
enzefangene,  von  dem  Oberamtsyerschte
zu  Reullingen  beendigte  Umersuchung
erkannt,  daß

a)  der  gegen  Franz  Joseph  Wollmann,
von  Bronnen,  erhobene  Verdacht  fräher
  von  ihm  allein  gefertgten  und  aushebenen
  falschen  Geldes  in  Ermanzelung

  näheren  Bewelses  auf  sich  zu  beruhen
  habe,  daß  aber  Inquisit  wegen
des  später  in  Gemeinschaft  T  seinen
nachstehenden  Genossen  durch  Verferüagung
  falscher  Münzen  begangenen.,
fobwohl  nicht  durch  wirkliches  Ausgeben
derselben  von  ihm  vollbrachten  Münz=Verbrechens,
  dann  wegen  Verschuldung
in  Hinsicht  des  von  selnen  gedachten
Genossen  geschehenen  betrüglichen  Aus-Lebens
  einiger  falschen  Münzen,  welche
er  zu  einem  andern  nicht  streflichen
Zweck  früher  gegossen,  und  diesen  machber
  überlassen,  so  wie  wegen  elgenen
Ausgebens  elnes  als  falsch  eingewechselten
  weiteren  Sechsbäzners,  endlich
wegen  in  Genossenschaft  verübten,  zwar
klelnen  und  ersetzten,  aber  qualifizirten
Diebstahls,  unter  Brrücksichtigang  der
vorwaltenden  Milderungsgründe  und
Elnrechnung  eines  Theils  seines  erstandenen
  langen  und  schweren  Arrests
noch  zu  fuͤnfiähriger  Zuchthausstrafe,
  so  wie  zu  Bezahlung  der  Hälfte
einer  Arrest:  Azungs-Defensionsund
  eines  Vierthelle  der  Uneersuchungs-Kosten;


b)  Jakob  Maler,  von  Bronnen,  wegen

betrüglichen  Ausgebens  einiger  falschen
Münzen  ohne  erwiesene  Theilnahme  an
        <pb n="98" />
        deren  Berfertlgung,  so  wie  wegen
nachberiger  Miturheberschaft  an  dem
bei  vorgenanntem  Vollmann  angeführten,
  aber  auch  von  ihm  uucht  durch
wirkliches  Ausgeben  der  gemeinschafttich
  verfertigten  falschen  Münze  vollbrachten
  Münz-Verbrechens,  in  Hinsicht
der  für  dlesen  Inqulssten  auf  pleiche
Art  sprechenden  Milderungs-Gründe
und  verhältnißmäßiger  Berücksichtigung
selnes  erstandenen,  jedoch  minder  langen
  Arrests  gleichfalls  noch  zu  fuͤnfjäbriger
  Zuchthausstrafe,  so  wie  zu
Bezahlung  selner  Arrest=  Azungs-Defenstons=
  und  eines  Vlertheils  der  Untersuchungs-Kesten;


###)  Marquard  Eisele,  von  Bronnen,
wegen  des  jzuerst  in  Genossenschaft  mit

den  belden  verbenannten  Inqufssken
unternommenen,  dann  aber  später  für
sich  allein  fortgesetzten  und  durch  wirkliches
  Ausgeben  der  selbst  gefertigten
salschen  Münzen  vollbrachten  Münz-Verbrechens,
  unter  ebenmäßlger  verbältulßmäßiger
  Beräcksichtigung  der  bei
den  belden  andern  Inqulsiten  erwähnten
  rechtlichen  Mllderungs-Gründe  zu
lJehenjährlger  Zuchthausstrafe,  so
wie  zu  Bezahlung  selner  Arrest=Azungs=
  Defenslons,  und  eines  Vierthells
  der  Umersuchungs-Kosten  verurtheilt
  seyn  solle.

Se.  Majestät  der  Khnig  baben  aber
durch  hochstes  Dekret  vom  #6.  Febr.  diese
Strafe  auf  die  Dauer  von  steben  Jahren
tm  Wege  der  Gnade  gemildert.

a.)  Tivil  =  Seust.

Am  3.  Janucr  wurden:

„V2.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Reuttlingen  zwischen  dem
Hfarrer  M.  Dörr,  von  Erpfingen,  Be-Magten,
  Anten,  und  Carlotte  Braun,
von  DTäbingen,  cum  curatore,  Klägerin,
Atin,  Genngthuung  wegen  ulcht  erfüllten
  Eheoersprechens  betreffend,  und

:.  in  der  Appellationssache  von  dem  Obereamtsgerichte
  zu  Reurlingen  zwischen  den
Schuhmachern  Johannes  Rbsch  und  Cons.
von  da,  Beklagten,  Anten,  und  den

Lederhändlern  Koch  und  Restler,  dem
Weil  der  Stadt,  Klägern,  Aten,  elne
Ferderung  aus  einem  Vergleich  betreffend,
  die  ergriffenen  Berufungen  wegen
WVerskumung  der  Nothfrist  zu  Einrelchung
  der  Beschwerdeschriften  unter  Verurtheilung
  der  Appellamen  in  die  Kesten
dieser  Instanz  für  verlassen  erkannt.
Am  5.  Jonnar  ist:

5.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen

  der  Kdulgl.  Retardaten-Cemmission,
Sektion  der  Flnanzen,  Klägerlu,  und
        <pb n="99" />
        den  Exben  des  Schiffers  Adam  Rehfues
iu  Aoch,  Beklagten,  Ersatz  doppelt
unpfangener  Jahlungen  betreffend,  conkemnaterisch
  jedech.  mit  Beweis-Verbesall
  für  die  Beklagte,  unter  Compen--Ktien
  der  Prozeß  Kosten  erkanm  worden.

Am  9.  Januar  wurdenr

I.  In  der  Milons  fache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Sulz  zwischem  Johann  Frledrich
Dük,  oon  Dornstelten,  Kläger,  Anten,
Mu-Aten,  und  Barbara  Sieber,  von
Dürrenmetstetten,  Beklagten,  Anin,  Mit-Amin,
  Entschädfgung  wegen  Aufhebung
eine  Cheverlbbullses  beweffend,  die-  von
belden  Theilen  ergriffenen  Berufungen
wegen  Versaͤumung  der  Nothfrist  zu
Einrelchung  der  Beschwerdeschrlften  unter
  Vergleichung  der  Kosten  für  verlassem
erkL#rt.

Am  12.  Januar  ist:

b.  In  der  Aulonssache  von  dem  vormallgem
Obermtsgerlchte  Horb  zwischen  Frany
Jesep  Wivemamm,  von  Bbrstingen,
Vorbeklagten)  Nachkläger,  Anten,  undder
  Frelherrlich  von  Raßlerschen  Guts:
kerrschoft  zu  Weltenburg,  Vorklägerin,
Nochbeklogten,  Atin,  gegenseitige  Entschädigunge=
  Anspröche  aus  einem  Pacht-Vertrage
  betreffend,  das  erstrichterliche-Erkenntuiß
  umer  Verfällung  des  Ancem
ir  die  Kosten  zwelter-  Instanz  bestaͤtlgt

6.  Im  der  Rechtssache  erster  Instanz  zukschen

  dem  Ober-Finanzrath  v.  Splttler
in  Stutrgart,  als  Besitzer  des  Ammerbofguts,
  Kläger,  und  dem  Königlichem
Stenuer-Collegium  in  Stuttgart,  Bekl.,
Emschädigung  wegem  entzogenen  Rechts.
des  Umgeldrs-Bezugs  betreffend,  die  be-Nagte
  StsH  von  der  Klage  unter  Verurthellung
  des  Kläger#  in  die  Drozeß

„Kosten  entbunden  worden-Am

  16.  Januar  wurden

7.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  Herrenberg  zwischen  dem  Hof-Seckler
  Lienharde  zu  Stuttgarr,  Llausdanten,
  Anten,  und  dem  Güterpfteger
der  Gantmasse  des  Barblerers  Jakob
Frledrich  Schindele,  von  Göärtringen,
Jobannes  Exhardt  vaselbst,  Llquidaten,

Aten,  unrichilge  Verwelsung  einer  Forderung

  betressend,  die  ergriffene  Berufung
  weger  Mangel#s  an  einer-  gegrän.
betem  Beschwerve  unter  Verurthellung
des  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz
abgewiesen

8.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zulschew

  Joseph  Fallmann,  von  Birstingen,
Kläger,  und  der  Freiberrlich  von  Raßlerschen
  Vormunkschoft  zu  Weltenburg

daun  dem  Obrist-Lleutenant  Baron  Joseph

  von  Raßler,  Bekl.,  verschledene
Entschädigungs-Ansprüche  aus  einem
3
        <pb n="100" />
        Pacht-Contralt  betreffend,  der  beklagte
Tbeil  ju  Bezahlung  der  eingeklagten
Forderungen  und  Erstattung  der  Prozeß-Kesten
  verurtheilt.

Am  9.  Januar  ist:  .

9.JndersAtiongsachevondeinObeeamm
gerichte  Balingen  zwischen  Christian
Widmann,  vormaligem  Polizel-Inspektior
daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  seiner  Ehefrau
  Anna,  geb.  Wagner,  cum  curatore,
  Klägerin,  Atin,  Alimenten-Reichung
  betreffend,  die  Appellation  wegen
Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde

abgewiesen  und  Am  in  die  Kosten  dieler
Instanz  verurtheilt;

10.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormaligen
  Oberamisgerichte  Nuͤrtingen  zwisch  en
dem  Ehewelb  des  Alt  Johann  Georg
Fempel,  von  Unter-Ensingen,  Bell.,
Antin,  und  dem  Ochsenwirth  David
Stumpp,  von  Köngen,  Kl.,  Aten,  Ansechtung
  eines  Vergleichs  betreffend,  das
erstrichterliche  Urthell,  unter  der  Bedin-=gung
  der  Abschwirung  des  dem  Kläger,
Aten,  äuferlegten  Ergänzungs-Eides  bestätigt,
  auf  den  Fall  der  Verweigerung
dieses  Elres,  aber  der  Beklagte  von  der

Kloge  freigesprochen  und  jedenfalls  die
Compensation  der  Prozeß-Kosten  erkannt
worden.

go

Am  23.  Januar  wurde:

11.  In  der  Atienssache  von  dem  vermali--—



gen  Oberamtegerichte  zu  Nagold  zwischen
Moses  Abraham  Herger  und  Benedikt
Maier  Herzberger  zu  Bretten,  Kl.,
Anten,  und  Johann  Georg  Maler,  von
Ober-Haugstett,  Befl.,  Aten,  Enschsdigung
  für  ein  in  der  Gewährzelt  gefallenes
  Pferd  betreffend,  „nachdem  schon
früher  das  oberamtsgerichtliche  Erkenntniß
  aufgehoben  werden  war,  den  Klägern,
Anten,  die  Abschwdrung  eines  Ergänzungs-Eides
  auferlegt  und  für  den  Fall
der  Ableistung  deselben  in  der  Hauptsache
  rondemnatorisch  erkannt  unter  Vergleichung
  der  Prozeß=  Kosten,  für  den
Fall  der  Eides-  Verweigerung  aber  der
Bekl.  von  der  Klage,  freigesprochen,  unter
  Verurtheilung  der  Kläger  in  dle
Prozeß-Kosten.

Am  24.  Januar  ist:

2.  In  der  Atienssache  von  dem  als  Remissions-Gericht

  besiellten  vormaligen
Oberamtsgerichte  Reutlingen  zaischen
der  vormaligen  Sektion  der  Kron-Domänen
  des  Königl.  Departements  der
Finanzen,  auch  der  Stadt  Tübingen,
.  Kle  Anten,  und  dem  Maurermeister
Carl.  Stoll  und  Cansorten  von  do,  Bekl.,
Aten,  Zurück  Erstattung  erhaltener  Vor-
        <pb n="101" />
        schuͤse  zu  einem  Bruͤckenbau  beireffend,
das  erstrichterliche  Erkenntniß  abgeaͤndert
  und  auf  Condemnation  der  Bekl.,
f#doch  unter  Vergleichung  der  Prozeß-Kosten
  erkannt;

15.  in  der  Alionssache  von  dem  vormalihen
  Oberamtsgerlchte  Herrenberg  zolschen
  der  Ehefrau  des  Substliuten  August
Hofacker  in  Bobndorf,  Klägerin,  Amin,
und  Johannes  Werner,  Oelmüllers
Sohn  daselbst,  Bekl.,  Aten,  eine  anbedingte
  Erblosung  und  Wieder-Einsetzung
in  den  vorigen  Stand  gegen  die  Verstumung
  der  Losungs  Fbrmllchkelten  aus
dem  Grund  eines  Betrugs  betreffend,
dos  erstrichterliche  Urthell  bestäligt  und
die  Amin  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
verurihellt  worden.

Am  15.  Januar  wurde:

11.  In  der  Ationssache  von  dem  vormaliden
  Oberamtsgerichte  Rottenburg  zwilschen
  dem  Güterpfleger  der  Florlan
Stbleschen  Gantmasse,  Bürgermeister
Klenzle,  von  Obernau,  Bekl.,  Anten,
und  den  Simon  Leondhardschen  Eheleuten
  daselbst,  Kl.,  Aten,  Rechnungs-=Ablegung
  betreffend,  das  unterrchterliche
Erkenmulß  umer  Verfällung  des  Anten
in  die  Kosten  zweiter  Instang  bestäuigt.

Am  5°%  Januar  wurde:

u#8.  In  der  Mienssache  von  den  Oberamts-99



Lerichte  Freudenstadt  zulschen  Mathäus
Bühler,  von  Reinerzau,  Bekl.,  Anten,
und  Christine  Heinzelmonn,  von  Freudenstadt,
  Klägerin,  Atin,  Leibgedings=Vertrag
  betreffend,  das  ersirlchterllche
Urebeil  beställgt  und  Ant  nicht  nur  in
die  Kosten  zweiter  Instanz  verurtheilt,
sondern  auch  wegen  muthwilliger  Streltsucht
  mit  einer  Fiskalstrafe  von  fünf
Reichsthalern  belegt.

Am  3.  Jannar  ist:

16.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Urach  zwischen  den  Handelsleuten
  Johannes  Finkh  und  Sohn  zu
Reutlingen,  Imploranten,  Anten,  und
dem  Curator  des  Hieronimus  Sauter,
von  Ehningen,  Iten,  Aren,  die  Ver,
weisung  einer  Waaren-Schuldferderung
auf  das  in  der  väterlichen  Nutuleßung
stehende  mütterliche  Vermigen  des  Cridars
  betreffend,  und

17.  in  der  Arionssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Sulz  zoischen  Chrisilne,  Matbäus
  Sauers  Ebewelb  von  Reutbin,
cum  curatore,  Klágerin,  Antin,  und
Abraham  Wenkler,  Pftugwirtb  in  Dornban,
  Beklagten,  Alen,  Herausgabe  eines
Abrechnunge  =  Rests  und  Rechnungs-Ablegung
  betreffend,  reformatorlsch  erkannt
  worden,  unter  Vergleichung  der

Prozeß-Kosten.
        <pb n="102" />
        100

An  eben  diesem  Tage  wurde
ferner:

18.  In  der  Ationssache  von  dem  vormallen
  Oberamtsgerichte  zu  Tübingen  zwischen
  dem  ehemaligen  Land-Umgelder
Kegele  zu  Lustnau,  Bekl.,  Anten,  und
dem  gewesenen  Amtspfleger  Kling,  von
Bebenhausen,  Kl.,  Aten,  Schadens-Ersatz
  aus  einem  Bevollmächtigungs-Vertrag
  betreffend,  auf  die  Abschwbrung
des  dem  Kl.,  Aten,  zurückgeschobenen

Paupt=  Eides,  unter  thellwelser  Abänderung
  der  vom  Unterrichter  bestimmten
Eides-Formel  erkannt,  und  auf  den  Fall
der  Eides-Leistung  der  Bekl.  in  der
Hauptsache  condemnirt,  unter  Compensation
  der  Prozeh-Kosten  dieser  und  der
vorigen  Instanz,  für  den  Fall  der  Eides-Verweigerung
  aber  der  Bekl.  von  der
Klage  freigesprochen  und  Kläger  in  dle
Prozeß-Rosten  erster  und  zweiter  Instam,
veruttheilt.

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal=  Senat.

Am  2.  Januar  wurden:

1.  In  Folge  der  von  dem  Oberamtegerlchte
Oehringen  geführten  Untersuchung,  wegen
in  Gemeiaschaft  verübter,  durch  nächtliches
  Auflauren  erschwerter  Körper-Verletzung:


5)  Johann  Georg  Mathlas,  von  Garnberg,
  Oberamts  Künzelsau,  neben  Bezablung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und
der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  zu
sechsmonatll  cher  Festungsstrafe,  und

")  Philiop  Hammel,  von  Garnberg,
desselben  Oberamts,  neben  Bejahlung
seiner  Arrest-Azungs=  und  der  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  viermonatlicher
  Festungoftrafe  verurthellt.

Am  g.  Januar  wurde:

2.  Barbara  Schwarz,  ledig,  von  Nosenberg,

  zu  Felge  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ellwangen  geführten  Untersuchung,
  wegen  mehrjährigen  Vaglrens,
Concublnats  und  thätlicher  Unterstützung
ühres  Beihälters,  zum  Behuf  selner
Entweschung,  neben  Bezahlung  sämtllcher
Aerest=  Azungs  =  und  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einmonarllcher  Zuchtbausstrafe
  in  Markgröningen,  und  nachberiger
  dreimonatlicher  Einsperrung
in  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ellwangenz
  ferner
an  demselben  Tage:

3.  die  bel  dem  Oberamtsgerich#  Galldorf
        <pb n="103" />
        101

in  Untersuchung  gezogene  Marla  Okerin,
lediz,  von  Kemnathen,  wegen  Faͤlschun-##,
  Bettelns  und  Vagirens,  und  wezen
  Scortation,  sodann  wegen  Luͤgen  vor
Gericht,  neben  Bejiahlung  saͤmtlicher
Artrest-  Azungs--  und  Untersuchungs-Kosten,
  zu  zweimonatlicher  Zuchtbausstrafe
  in  Markgröningen,  und  nachberiger
  zweimonatlicher  Einsperrung
in  dem  Zwangs-Arbeltsheuse  zu  Ellwangen
  verurthellt.
Am  11.  Januar  wurden:

4  die  bel  dem  Oberamtegerichte  Welgzgeim
  in  Untersuchung  gekommene  Josepha
bang,  von  Klechheim,  Oberamts  Neresbeim,
  wegen  veilten  Diebstahls,  und  fortgesetzten
  unzüchtigen  Lebens,  zu  neun'
menatlicher  Zachthausstrafe  in  budwigsburg,
  und  nachberiger  dreimonatlicher
  Rellusion  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus,
  se  wie  zum  Ersatze  deb  Schadens
im  Tmtlscher  Kosten;  wie  auch

au  demselben  Tage:

S5,  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Neresbeim
  in  Umrersuchung  gekommene  Matbes
Gutkuecht,  von  Zang,  Oberamts  Heideuheim,
  wegen  dritten  Dlebstabls,  zu
elner  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeltsstrafe,
  und  nachheriger  dreimonatc##cher
  Nekluston  in  ein  Zwangs-Arbeits-B.

  Sebastian  pfeife  r,

baus,  so  wie  zum  Schadens=  und  Kosten-Ersatz
  verur  theilt.

Unterv'  16.  Januar  wurden:

6.  Joseph  WBelstler,  von  Weisensteln,

Oberamts  Geißlingen,  auf  die  von  dem
Oberaml.ögerichte  Aalen  geführte  Untersuchung,
  wegen  wiederholten  Vagirens
und  Unzucht-Vergebens,  neben  Bezahlung
  der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kest#en,
  zu  viermonatllcher  Cinsperruwg
  in  das  Zwangs-  Arbeitthaus  in
MKI’m;  sedann
an  demselben  Tage:

bder  bel  dem  Oberamtsgerichte  Hall  in

Untersuchung  gestandene  Jude,  Indos
Doold,  von  Umerlimburg,  Oberams
Hall,  wegen  in  Gemeinschaft  mit  Jehann
Specht,  von  Stelnbach,  attentirten  und
verübten  Betrugs  an  dem  Beuren  Mortin
  Hommer,  von  Hewentbal,  so  wie  wegen
versuchter  Verleltung  des  Johann  Specht
zu  Ablegung  elnes  falschen  Zeugnised,
und  endlich  wegen  versuchten  Mißbrauchs
des  Eldes,  neben  Bezahlung  der  Kilfte
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  viermo-=natlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgriningen
  verurthellt.
Am  18.  Januar  wurde;

von  Bernsselden
welcher  bei  dem  Oberamtegerichte  Mer-
        <pb n="104" />
        gentheim  in  Untersuchung  stand,  wegen
veruͤbter  Mlßhandlung  des  Schmids  Sdoͤller
  zu  Asfeld  und  Vilchland,  und  wegen
eines,  jedoch  erst  während  der  Müßhandlung
  beschlossenen  und  vollfährten  Raubs,
neben  dem  Ersatze  des  erwelskichen  Schadens,
  so  weit  dieser  nicht  berelts  geleistet
worden,  sodann  neben  Bezahlung  der
Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  der  etwa  verursachten  Heilungs-Kosten,
  unter  Berücksichtigung  der
verminderten  Zurechenbarkeit  des  Inqulstten,
  und  der  vorllegenden  übrigen  mildernden
  Umstände,  zu  eln  und  ein
balbjähriger  Festungsstrafe,  und  nachberiger
  Ausweisung  aus  den  Kinigl.
württembergischen  Staaten  verurthellt.

Am  33.  Januar  wurden:

9.  Aloys  Walz,  von  Lalbach,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerichte  Künzelsan  in  Untersuchung
  gekommen,  wegen  eines,  an
dem  Schäfer  Reinhard  zu  Assumstadt
verübten  großen,  qualifizirten,  im  rechtlichen
  Sinne  dritten  Dlebstahls,  unter
WVorbehalt  eines  Strafzusatzes,  der  etwa
durch  die  welter  angeordnete  Untersuchung
begründet  werden  sollte,  so  wie  der  Bestimmung
  des  Kostenpunkts,  mit  dreljährlser
  Festungs-  Abbeitsstrafe,  und
nachberiger  Einsperrung  in  das  Zwangs=Arbeitshaus
  zu  Ellwangen  ble  zu  erprobter

  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  einem  Jahre  belegt;  auch

an  demselben  Tage:

10.  Jehann  Carle,  von  Willspach,  Oberamts
  Weinsberg,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Oehringen  in  Untersuchung  stand,
wegen  kleinen  einfachen,  aber  wlederholten
  Diebstahls,  neben  Bezoahlung  selner
Arrest=  Azungs=  und  der  Hlfte  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  fünfmonatlicher
  Festungsstrafe  verurthellt.

Am  35.  Jannar  wurde:

11.  Xaver  Egele,  von  Eschingen,  welcher
bel  dem  Oberamtsgerschte  Reresheim  in
Untersuchung  gestanden,  wegen  des  als
Unter-Acclser  DTurch  Cessen  =  Eingriffe
gesetzten  Rests,  und  wegen  Vermischung
der  bffentlichen  mit  seinen  Prloatgeldern,
neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  und  Berichtigung  der  allenfallflgen
  Ersatz-Posten,  von  seinem  Amt  elnes
  Unter-Acclsers,  so  wie  von  seinen
übrigen  Aemtern  cassirt,  zu  Bekleldung
  elnes  öffentlichen  Amtes  für  unfäbig
  erklärt,  und  zu  zehenwdchlger
Zuchtbausstrafe  zu  Markgrönlugen  verurthellt.


Am  :7.  Januar  wurde:

1.  Geerg  Michael  Steinbrenner,  von

Wakershofen,  welcher  bel  dem  Oberamtsgerichte
  Hall  in  Untersuchung  stand,  we-
        <pb n="105" />
        105

gen  verübten  klelnen,  ersetzten,  aber  qua-  Unterm  30.  Januar  wurde:
lifzrten  und  zweiten  Diebstahls,  dessen  14.  in  Folge  der  ven  dem  Oberamtsgerichte
er  für  überwiesen  angenommen  wurde,  Galldorf  verhandelten  Untersuchung:
urken  Bezahlung  sämtlicher  Kosten,  zu  ·Michael  Kettemann,  von  Mittelsebenmonaetllcher
  Festungsarbeit  ver-  Fischbach,  Oberamts  Galldorf,  und
unb-ilt,  dagegen  wegen  Bezüchts  eines  db)  dbessen  Stieftochter  Catharina  Röger,
ortübten  weitern  großen  Diebstehls  nach  wegen  ehebrecherischer  Blutschande,  unfruchtios
  erstandenen  Zwangewmitteln  von  ter  Berücksichtigung  der  vorllegenden
der  Instanz  entbunden;  sodann  wurden  Milderungs-Gründe,  neben  Verurthelan
  demselben  Tage:  lung  in  die  Untersuchungs-Kosten,  mit
n.  drei  bei  dem  Oberamitsgerichte  Hei-  solidarischer  Verbindlichkelt,  und  zwar
denheim  in  Haft  und  Untersuchung  ge-  ersterer  zu  achtzebenmonatlicher
kemmene  Juden=  Junge,  die  scch  Suchthausstrafe  in  Gotteszell,  und  letzfilsclicer
  Weise  für  Akroham  Levi,  tere  in  zohlfmenatlicher  Jucht,
Iseph  gevi  und  Isaak  Maler,  von  Je-  bausstrafe  in  Ludwigsburg;  sodann
benhausen,  Oberamts  Gbrpingen,  aus-  an  demselben  Tage:
gegeben,  ohne  daß  bis  jetzt  ihre  Ramen  #35.  die  unterm  22.  Febr.  vorigen  Jahrs
und  Geburtsorte  ausgemittelt  werden  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  und
konnten,  wegen  ersten  kleinen,  jedoch  in  viermonatlicher  Rekluston  in  eln  Zwangs,
jedem  Anthell  einem  großen  nabe  kom-  Arbelishaus  verurtheilte  Anng  Maria
menden,  durch  Gaunerkünste  gemein-  Bullins,  von  Alfderf,  Oberamts  Welzschaflich
  veräbten  Diebstahls,  unter  beim,  in  Folge  einer  vor  den  Oberamtg=Verbehalt
  eines  Strafzusatzes,  je  nach  gerichten  Galldorf  und  Ellwangen  gedem
  Ergebniß  der  über  Uhre  persbulichen  führten  weltern  Untersuchung  wegen  ei-Verhälnisse
  welter  zu  pftegenden  Unter-  nes  veuerlich  erhobenen  weitern  greßen
sachung,  neben  Bezahlung  sämtllcher  Diebstahls,  neben  Bezahlung  der  Upter,
Kesten  und  Ersad  des  gestifteten  Scha-  sochungs-Kosten  und  Ersatz  des  Entwendend
  je  zu  olermonatlicher  Zucht-  deten,  noch  zu  elner  weltern  viermohovsstrafe
  in  Markgrbningen  und  elnem  natlichen  Reclusson  in  dem  Zwangs:=Abschied

  von  zehen  Stockstreichen  ver,  Arbeitshause,  in  welchem  sie  sich  berelts
urchelll.  befindet,  verurthellt.  ·
        <pb n="106" />
        104

Erkenntnisse  in  Redisions-Fällen-In

  der  vor  der  w  Oberamtsgerichte  Aalem
verhandelten  14ämiersuchungs-Sache  gegem
die  Johann  Jakob  Rlesenmannschem
Eheleute  vom  Fachsenfeld,  Oberamts-Aalen;
  wurdc  erkannt,  daß  Johann  Jakob
  Rlese  mmann,  Schullehrer  zu:
Fachsenfeld  #„,  und  dessen  Ehefrau,  Elisabetha
  Magskalena,  geborne  Fuchs,  vom
Heubach,  eines  mittelst  Verschwbrung:
an  dem  panslonkrten  gutsherrschaftlichem
Verwalter  und  Schullehrer  Sartori  zu-Fachsenfeld,
  verübten  Giftmords,  und
einer  unter  gleschen  Umständen  verübtem:
Verglstung  der  Ehefram  desselben,  fürschuldig
  zu  erklären,  und  sonach  beide-Inquisiten
  auf  den  Richtplotz  zu  schleifen,
  dort  aber  zuerst  die  Ehefrau  mit
dem  Schwerte,  sofort  der  Ehemann,
mie  dem.  Rade  von  oben,  vom  bebem

lum  Tode  zu  bringem,  und  der  Kürper
auf  das  Rad  zu  slechten,  daneben  jedesderselben
  seine  Arrest=  Azungs-Wertbeldigungs=
  und  Erecutlons-Kosken  zutragen
  habe,  beide  aber  für  dle  Kosten
der  Untersuchung  und  der  versuchten
Heilung  der  Sartorischem  Ehefrau  solldarisch
  verhaftet  bleiben  sollen.

Seine  Kbnigliche  Mejestät
haben  aber  die  gegen  den  Ehemann  erkannte
  Todesskrafe  durch  vas  Rad  in  die
Strafe  des  Schwerts  mit.  Belbehaltung
ver  sonst  mit  jener  Strafe  verbundenen
Aufsteckung  des  Kopfs  auf  einen  Spleß
im  Wege  der  Gnade  gemildert,  worauf
an  beiden  Eheleuten  die  Todesstrafe
durch  das  Schwert  am  8.  Jannar  dieses
  Jahrs  in  der  Oberamtsstadt  Aalen
vollzogen  wurde.

2.  )  Clol=  Senar-Amg.

  Januar  wurde:

1.  In  der  Allonsfache  ver  dem  Oberamtsgerichte
  in  Mergenthelm  zwischen  Ludwlg
  Welßmann  zu  Althausen,  Vorbeklagten,
  Nachkláger,  Anten,  und  Johann
  Bauer  vom  daher,  nunmehr  dessem
Ceben,  Vorkläzer,  Nachbeklagee,  Aten,
Schuldforderungen  in  der  Ver=  und

Rechnungs-Ablegung  in  der  Nachklage
betreffend,  dle  Berufung  wegen  Verfäumung
  der  Nothfrist,  zu  Einreichung
der  Beschwerdenschrift,  für  verlassen  erklört,
  und  der  Ant  in  vle  Kosten  der
zweiten  Instanz  verurthellt;  ·

I«..lit-det-Rechtgstch"ederinectisgenamv

ten  Frohnbauren  zu  Gebenweller,  Kläger,
        <pb n="107" />
        und  den  Erben  des  verstorbenen  General=Keldzeugmelsters,
  Grafen  von  Päkkler,
Billagten,  angeblich  widerrechtlich  angestochene
  Frohndienste  betreffend,  die
Beklagten  unter  Verurtheilung  der  Kläger
  in  die  Kosten  dieser  Instanz,  von
der  Klage  entbunden,  jedech  diesen  Bebeit
  nachgelassen.

Aum  13.  Januar  wurde:

3.  In  der  von  dem  vormaligen  Oberamtsterichte
  Hall  verhandelten,  durch  die
A##ugl.  Justiz-Retardaten-Commssien
untschledenen  Streitsache  zwischen  dem
Expeditionsrath,  Kameralverwalter  Kdnig
in  Galldorf,  Kläger,  Anten,  und  dem
Jebann  Georg  Hannemann,  Beklatten,
Aten,  Bezahlung  zweier  Pfandschulden
betreffend,  die  Berufung  wegen  Manzels
  einer  gegründeten  Beschwerde,  unur
  Verurthellung  des  Anten  in  die
Kesten  dieser  Instanz  verworfen;

.  in  der  Strelsache  zwischen  der  Hüligenpfege
  zu  Bartholomä,  Imploramin,
und  der  Freiherrlich  von  Holzischen  Debimasse
  Juln,  eine  Kapltalforderung  beneffend,
  die  von  der  Heiligenpffetze  Bartholonk

  nachgesuchte  Wiedereinsetzmg  in

den  vorigen  Stand,  ans  Mangel  eines
Grundes  blezu  verworfer',  und  dieselbe
unter  Perurthellung  un  die  Kosten  dieser

106

Instanz,  mit  lhren  Anspruͤchen  an  den
Freiherrn  von  Holz  verwlesen.

Unterm  15.  Januar  wurde:

5.  In  der  Arionssache  von  dem  vormaligen

Oberamtsgerichte  Gerabronn  zwischen  der
Gemeinde  Elchenroth,  Beklagte,  Anein,
gegen  Johann  Bernhard  Herrschner,  von
Schbugras,  Kläger,  Aten,  Entschädltungeforderung
  betreffend,  das  unterrichterliche
  Urtheil  unter  Verwerfung  des
-angebrachten  Restltutlonsgesuchs  bestätigt,
und  Ant  in  dle  Kosten  dleser  Instanz
verurtheilt.
Unterm  s#s.  Januar  wurde:

6.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts=—



in  der  Ationssache  von  Ellwan

gerichte  Neresbeim  zwischen  Joseph  Maler,
vormaligem  Wirth  in  Aufhausen,  Kläger,
Anten,  und  Joseph  Maler,  Bréumelster
  allda,  Beklagten,  Aten,  dle  Aufbebung
  eines  Kaufs  betressend,  dos  von
der  Kbnigl.  Retardaten.  Commission  in
Rottenburg  gefällte  Erkenntniß,  umer
Werurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
bestärigt;
en  2
schen  Joseph  Maier,  von  en
Kläger,  Anten,  und  Hayum  Israel,  von
Oberdorf,  Beklagten,  Aten,  das  von
dem  vormaligen  Proolnzlal-Justh-Collegium
  in  Ulm  ausgesprochene  Erkenniniß
        <pb n="108" />
        unter  Verglelchung  der  Kosten  dieser
Instanz  in  der  Hauptsache  zwar  beftaͤrigt,
ledoch  Bewels  nachgelassen.

Am  :4.  Januar  wurde:

68.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen

—–—

Drovinzlal-Justiz-Colleglum  in  Ludwigsburg
  zwischen  dem  Staabs-Schulcheißen
Rer  zu  Wiesenbach,  und  den  in  Akten
benannten  Consorten  desselben,  Liquldanten,
  Anten,  dann  dem  Kduigl.  Baiernschen
  Stadtgerschis-Assessor  Rücker  zu

Hof,  lquidanten,  Aten,  Lokatlon  im

Conkurs  der  Gläubiger  betreffend,  der
dem  Anten  auferlegte  Bewels  für  verlassen
  erklärt,  und  das  unterm  7.  Sept.
1614  erbffnete  Urthell  erster  Instanz,
lediglich  bestäriget,  unter  Verurthellung
der  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz.

9.  In  der  Allonssache  von  dem  vormallgen

Oberamtsgerichte  Gerabronn  zwischen  den
Seltenverwandten  der  verstorbenen  Anna
Barbara  Busch,  geborne  Herrmann  zu
Scheinbach,  Kläger,  Anten,  und  Andreas
  Busch  zu  Scheinbech,  und  dessen
Erbln,  Morla  Barbara  Wirth,  geborne
Busch,  unter  Belstond  ihres  Ehemanns
Johann  Georg  Wirth  zu  Asbach,  Beklagte,
  Atin,  Erbschafts  t  Ansprüche  betreffend,
  das  Urtheil  voriger  Instanz
bestätigt,  und  Kláger,  Anten“  in  die
Kosten  dleser  Instanz  verurthellt.

Am  27.  Januar  wurde:

bl0.  In  der  Alionssache  von  dem  ebemall-1



gen  Oberamtsgerschte  zu  Känzelsou  zwischen
  dem  Löwenwir#ch  Johann  Doold
Maler  in  Oehringen,  als  Luten,  und
Cessionar  des  von  dem  Amtmam  Welgel
in  Lüwenstein,  bel  der  Gantmasse  des
Kronenwirths  Happold  zu  Braunsbach,
eingeklagten  Kapltals  von  1550  fl.,  Antem,
  und  dem  Kaufmann  Schwarz  zu
Hall,  Enten,  Aten,  die  Zurückgabe  eines
Kaplrals  von  1550  fl.  betreffend,  das
Urchell  erster  Instanz,  unter  Verurthellung
  der  Anten,  in  die  Kosten  zwelter
Instanz,  jedoch  mit  Beweisnachlaß  beslaͤtiget;


I#n  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  zwischen  Johannes
Wieler,  von  Hanbersbronn,  für  sich  und
seine  Kinder  erster  Ehe  daselbst,  Beklagten,
  Amen,  und  Anna  Marla,  Jehann
  Buͤhlers  Wittwe  allda,  unter  Belstand
  ihres  gerichtlich  bestellten  Kriegsvogts,
  und  des  Pflegers  ihrer  unmündlgen
  Klnder,  Johannes  Rube,  Kläger,
Aten,  Gäöliigkeit  einer  Llegenschafts-Schenkung
  betreffend,  dle  ergriffene  Berusumg
  wegen  Ungrundes  der  erhobenen
Beschwerde,  unter  Vernrthellung  der
Antien  in  die  Kosten  dieser  Instanz,  von
Amts  wegen  verworfen.
        <pb n="109" />
        107

Am  50.  Januar  wurde:  Michael  Wibel  und  Johann  Caspar
u.  In  der  Mionssache  von  dem  Ober-  Sollmanns  Wittwe  von  do,  Kläger,  Aten,
umsgerichte  Künzelsan  zwischen  dem  Schadloshaltung  betreffend,  das  Urthell

Fürstlich  Hohenloheschen  Rentbeomten  erster  Instanz  bestätlgt,  und  Beklagter,
Moler  zu  Künzelsau,  Beklagten,  Anten,  Ant,  ln  die  Kesten  verurthellt.
und  Johann  Christopp  Bähl,  Geeorg.

7F.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Eriminal=  Senat.

Am  8.  Januar  wurden  verur=  .  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtstberlt:
  gerichte  Gdppingen  gefuͤhrten  Untersu-1.

  Johannes  Frank,  von  Feldstetten,  chung  Johann  Walter,  von  Ulhingen,
Oberamts  Muͤnsingen,  wegen  fortgesetzter  wegen  versuchter  Faͤlschung,  und  zum
Asotie  und  Landstreicherei,  neben  Ver-  weltenmol  wlederholter  Landstrelcherei,
sälung  in  sämtliche  Untersuchunzs-Ko-  neben  der  Verblindlichkeir  zum  Ersatze
sten,  zu  einer  Zwangs-Arbeitshausstrafe  sämtlicher  Kosten,  zu  zweimonatll:
m  Ulm,  bis  zu  erprobter  Besserung,  cher  Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachhewenlastens
  aber  auf  sechs  Monate,  riger  Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arunter
  Vorbehalt  eines  Straf-Zusatzes,  beitshause  zu  Ulm  bis.  zu  erprobter
falls  durch  die  noch  anhängige  weitere  Besserung,  wenigstens  aber  auf  dle
Umersachung  sein  Reat  sich  erhdhem-  Dauer  von  sechs  Monaten;
sollte;

2.  Nagdalena  Wohrlin,  von  Nattheim,
Oberams  Heidenheim,  wegen  Miturheberschaß
  an  elnem  großen  Diebstahl,
neben  Verfällung  in  den  Schadens-Ersas,
  zu  olermonatlicher  Zucht-4.

  Michael  Bitterling,  von  Gbppingen,
welcher  bei  demselben  Oberamtsgerlchte
in  Verhaft  und  Untersuchung  kom,  wegen
  Conkubinate,  thätlicher  Mißbandlung
der  Wittwe  Schnell,  von  Gbppingen,

und  wegen  lebensgesährlicher  Drohungen,
housstrase  zu  Markarbninger,  die  Ent-  deren  er  zum  khell  für  überwiesen  anscheldung

  über  den  Kosten=  Punkt  aber  genommen  wurde,  neben  Zuscheidun  )a
noch  ausgeseht;  eines  angemesenen  Theils  der  Unersu—
        <pb n="110" />
        chungs  =  Kesten  zu  elner  nach  selner
Kbrper-Beschaffenhelt  zu  bemessenden
olermonatlichen  Festungs-Arteitsstrafe;


5.  der  bei  dem  Oberamtegerlchte  Wiblingen
  in  Untersuchung  gekommene  Simon
Zehrfelder,  von  Kodalsbofen  im  Kkbnigreich
  Balern,  wegen  dreler  complottmäßig
  verübter  Diebstähle,  nachgefolgter
Dlebstahls  =  Thellnahme  und  Angabe
eines  falschen  Ramens,  ferner  wegen
bügen  vor  Gericht,  Landstreicherei  und
Räckkehr  in  das  Kdngreich,  ungeachtet
der  früher  erfolgten  Auswelsung,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  eines
angemessenen  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  siebenmonatlichen
Festungs-Arbeltsstrafe  mit  Abschied  und
nachberlger  Ausweisung  aus  dem  Kdugreiche
  unter  Androhung  empfindlicher
Abndung  auf  den  Wlederbetretungsfall;

6.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Kirchheim  geführten  Unterfuchung:


a)  Herrmann  Bacher,  von  Wendlingen,
wegen  complotemäßlg  und  in  Genossenschaft
  verübter  Verwundung  und  Mßbandlung
  des  Caspar  Rehm  von  da,
neben  Perfällung  in  die  Hälfee  der
Untersuchungs=  und  Hellungs-Kosten
unter  solldarlscher  Verbindlichkelt,  zu

viermonatlicher  Festungs-  Arbelts.
strafe,  und

b)  dessen  Bruder,  Gortlseb  Bacher,
wegen  gleichen  Vergebens,  neben  Zuscheidung
  der  andern  Hälfte  der  Untersuchungs=
  und  Heilungs  Kosten,  glelchfalls
  unter  solldaorischer  Verbindlichkelt,
zu  drel  und  einhalbmonatlicher
Festungsstrafe.
Am  15.  Jonuar  ist:

7.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerschte
Ulm  in  Untersuchung  gekommenen  Jebannes
  Rau,  von  Ulm,  wegen  gewaltsomer
  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkelt,
  Gotteslästerung,  Drohungen  und
Injurlen,  auch  wegen  höchst  frechen  und
unbetmäßigen  Benehmens  wöhrend  der
Untysuchung,  neben  dem  Erset  sämlicher
  Kosten,  unter  Einrechnung  elnes
Thells  des  erstandenen  Arrests,  einjährige
  Festungs  Arbeltsstrafe  mit  derbem
  Willkomm  erkannt  worden.

Am  16.  Januar  wurden  verurtheilt:


8.  der  bei  dem  vormaligen  Crimlnalamte
Gdppingen  in  Untersuchung  gekommene
suspendirte  LKand-Cameralamts-Kastenknecht
  Johann  Jakob  Unkel,  von
Goͤppingen,  wegen  eines  theils  durch
unerlaubte  Elngriffe  in  die  ihm  anvertrauten
  Frucht  =  Vorräthe  und  deren
        <pb n="111" />
        Verwendung  in  elgenen  Nutzen,  theils
durch  grobe  Fahrläßiakelt  und  Unordnung
in  seiner  Amtsführung  verschuldeten  und
ult  unerlaubten  Verkäufen  von  Zehentun
  Gältfrüchten,  mit  Fälschungen  in
den  Kasten  =  Partlkularlen  und  einem
entfernten  Versuch  zu  Verfälschung  des
Szgzettels  verbundenen  großen,  jedoch
lheils  durch  ebschlägige  Zahlungen,  thells

D  EOF  Sicherbeltelelt  9
**  g;,  maan  6  Cescherten

  Kassenrests,  neben  Entsetzung
von  selner  Kastenknechts-Stelle
und  Unfählgkeits-Erklärung  zu
Bekleldung  eines  öffentlichen
Amts,  zu  einer  zweljäbrigen  Festungs
  =  Arbeitsstrafe  mit  einer  selner
Ky#per-Beschaffenhelt  angemessenen  Beschäftigung
  und  zum  Ersatz  des  Schadens
nebst  Verzugszinsen,  so  wie  sämrllcher
Untersuchungs-Kesten;

9.  auf  dle  bel  dem  Oberamtsgerichte  Kirchbelm
  geführte  Untersuchung:

a)  Christine  Linsenmaser,  von  Holzmaden,
  wegen  elnes  unter  erschwerenden
Umständen  verübten  großen  Diebstahis
und  elnes  einfachen  Unzucht-Vergebens
zu  slebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  zu  Markgröningen;

b)  deren  Vater  Johann  Georg  Linsenmaier
  von  da,  wegen  Diebflahls=Wellnahme,
  so  wle  wegen  mehrerer

199

0.
welcher  bel  dem  Oberamtsgerschte  Ulm

a)  Marla  Anna  Rledmann,

einfacher  klelner  Dlebstéhle,  mie  Räcksicht
  auf  dle  früher  wegen  dieses  Verbrechens
  erstandene  Strafe,  zu  fünf,
monatlicher  Festungs-Arbelt,  unter

erbehalt  der  Enescheidung  über  den

Kosten-Punkt;
Oswald  Müäller,  von  Achstetten,

in  Untersuchung  kam,  wegen  mebprerer
elnfacher  kleiner  Diebstéhle  und  eines
ausgezelchneten  Diebstahls,  se  wie  wegen
längere  Zeit  gedauerter  Landstreicherel,
mit  Räcksichtnahme  auf  die  früher  wegen
Diebstohls  erstanrene  Strafe,  neben  der

Verbindlichkelt  zum  Ersatze  des  gestifteten

Schaodens  und  eines  angemessenen  Thells

der  Untersuchungs=  Kosten,  zu  fän  fmonatlicher
  Festungs:  Arbeltsstrafe  und

nachheriger  Einsperrung  in  dem  Zwangs  .
Arbeitohause  zu  Ulm  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  auf  die  Dauee
von  vier  Monaten.

Sugleich  wurde  bestimmt,  vaß  Inquisit
nach  erfolgter  Entlassung  aus  dleser

Aastalt  unter  strenge  pollzelli
Jelliche  A
gestellt  werden  solle.  züüce

Am  18.  Januar  wurden

ve
urtheilt:  “

1.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte

Tennang  geführte  Untersuchung:

von  Bl,
        <pb n="112" />
        -

118

zenhofen,  wegen  Ehebruchs,  versuchter
Kinds-Abtrelbung,  entfernien  Versuchs
des  Kindsmords  und  versuchter  Kinds=Aussetzung,
  zu  drei  und  elnbalb,
jähriger  Juchthausstrafe  zu  Ludwigsburg;


d.)  Jehann  Georg  Wolfensberger,

von  Blzenbofen,  wegen  Ehebruchs  und
intellektueller  Urheberschaft  bel  der  von
der  Riedmann  versuchten  Kinds-Abtrelbung,
  zu  zweijährsger  Festungs-Arbeitsstrafe;
  auch  wurde  jedem  dieser
beiden  Inquisiten  ein  angemessener  Dheil
der  Untersuchungs-Kosten  zugeschleden;

14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirchbeim

  in  Untersuchung  gekommene  Johannes
  Strehle,  von  Böhringen,  wegen
  elnes  großen,  wlederholten  und  unter

arschwerenden  Umständen  verübten  Diebstahls,

  neben  Verfkllung  in  den  Schaden=
  und  Kosten-Ersatz,  zu  siebenmonatllcher
  Festungs-Arbeitsstrafe.

Am  20.  Januar  ist:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Waldsee  geführten  Untersuchung
  gegen  Anton  Ereth,  von  Binsdorf,
  wegen  Bienen-Diebstahls,  so  wie
wegen  wlederholter  bendstrelcherei  und
Bettelus,  neben  Zuscheidung  lämtlicher
Untersuchungs-Kesten,  drelmonatliche
  Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachherige

Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeittbause
  zu  Rottenburg  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  fünf
Monate  erkannt  worden.
Am  22.  Januar  wurden  derurthellt:


14.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte

Saulgau  stattgebabte  Untersuchung:

a)  der  suspendirte  Unterfoͤrster  Gottlicb

Reutter  zu  Lichtenfeld,  wegen  Veruntreuung
  von  herrschaftlichem  Holze,
ferner  wegen  Versuchs  elner  Füälschung,
so  wie  wegen  beharrlichen  Läugnens  und
Lügen  vor  Gerlcht,  neben  Entsf  etzung
von  seiner  Unterfbrsters-Stelle,
  zu  drei  und  einpalbmonatlicher

  Festungsstrafe;

b)  der  Revierforster  Corl  Obermüller

zu  Aleshausen,  wegen  glelcher  Vergeben,
  neben  Entsetzung  vos  seiner
Revierfbrsters-Stelle,  zu  dreimonatlicher
  Festungestrafe  mit  angemessener
  Beschéftigung  inneralb  der
Festung.
Zugleich  wurde  wegen  des  Schadens
und  Kosten=  Ersatzes  das  Aagemessene
verfägt.

15.  Oullle  Hunfinger,  von  Seekirch,

welche  zu  Biberach  in  Untersuchung
kem,  wegen  vieljähriger  Landstreicherei,
um  kheill  in  Verbindung  mit  berüch-
        <pb n="113" />
        tigten  Jaunern,  wegen  unerlaubter  Ueberschreitung
  ihrer  Confinatien,  serner
w#igen  fortgesetzten  unzüchtigen  Lebensgandels
  und  Conkubinats,  so  wie  wegen
Mitwissenschaft  und  nachgefolgter  Theilnahme
  cen  Dlebstählen,  endlich  wegen
Angabe  elines  falschen  Geburtsorts  vor
der  Obrigkeit,  unter  Einrechnung  eines
Tbeils  des  erstandenen  Arrests,  noch  zu
einer  sechsmonatlichen  Zuchthausstrafe
  zu  Markgrdnigen,  so  wie  zum
Ersatz  des  Schadens  und  der  Kosten
und  zu  nachberlger  Einsperrung  in  ein
Zwangs-Arbelthaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  sechs
Monate;  jugleich  wurde  bestimmt,  daß
Ingussitin  nach  Erstebung  dleser  Strafe
unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht  gestellr
werden  solle.

Am  24.  Januar  wurden:

16.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichee
Woldsee  geführte  Untersuchung:

a)  Anton  Kloz,  von  Biberach,  wegen
vler  in  Genossenschaft  veruͤbter,  zum
Deil  ausgezeichneter  und  erschwerter
Diebstähle,  die  den  zweiten  Räckfall
besselben  begränden,  sodann  wegen  Fälschung
  und  Landstreicherel,  so  wie  wegen
frecher  gügen  vor  Gerlcht,  mit  einer
Festungs=  Arbeiesstrafe  von  Einem
Johr  und  känf  Monaten  und

nachherlgen  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
  zu  Ulm  auf  die  Dauer
don  sleben  Monaten  belegt;

b)  gegen  den  Scheerenschleifer  Kaver
Wohlháter,  von  Biberach,  wegen
oler  in  Genossenschaft  verübter,  zum
Dheil  ausgezeichneter  und  erschwerter
Dlebstähle,  v#ierjebenmonatllche
Festungs-Arbeitsstrafe  erkannt;  auch
wurde  gegen  beide  Inqulstten  wegen
des  Schedens=  und  Kosten=  Ersatzes
das  Angemessene  verfügt.

Ferner  wurden  an  demselben
Tage  verurtheilt:

17.  der  bei  dem  Oberamtögerichte  Blaubeuren

  in  Untersuchung  gekommene  Jobann
  Georg  Kramer,  von  Dornstetten,
  wegen  thätlicher  Mißhandlung  seiner
Mutter,  auch  wegen  liederlichen  Lebenswandels,
  und  ehrenrührigen  Betragens
gegen  sein  Pfarramt,  neben  dem  Ersatze
  sämtlicher  Kesten,  zu  sech  monatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe,  und  nachberlger
  Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Vel.
serung,  jeden  Falls  aber  auf  die

Dauer
von  zwei  Monaten;

13.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen

  in  Untersuchung  gekommene  Anton
Millar,  von  Hochwang,  Koͤnigl.  Balrischen

  Landgerichts  Günzburg,  wegen
        <pb n="114" />
        elnfachen  kleinen,  aber  wlederholten  Dleßstahls,
  so  wie  wegen  wlederholter.  Landstreicherei,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens
  Ersatz,  zu  viermonatllcher
Festungs-Arbeitsstrafe,  und  nachheriger
Ausweisung  aus  dem  Kbnigreich,  unter
Androhung  empfindlicher  Ahndung  auf
den  Wiederbetretungsfall;

19.  Adam  Frech,  von  Jebenhausen,  welcher
  bei  dem  Oberamtsgerschte  Gbppingen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  zweler,
tbeils  qualisizirter,  thells  erschwerter  Diebstähle,
  und  wegen  unbefugten  Gewehrbesitzes,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Schadens-Ersatz,  und  Zuscheldung  eines
angemessenen  Tbells  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sechsmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe,
  und  einer  Geldbuße  von
wel  kleinen  Freveln;

J0.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
  vorgenommene  Untersuchung:

a))  Johann  Georg  Stdbckler,  von  Schlucht,
Khnigl.  Balrischen  Landgerichts  Immenstadt,
  wegen  wiederbolter  zum  Theil
qualistzirter  und  ausgezeichneter  Dieb-Kähle,
  ferner  wegen  verbotswidrigen
Wiederbetretens  des  Königreichs,  auch
wegen  Conkubinaks  und  Landstreicheres,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Schaden-Ersatz,
  und  Zuschekdung  elnes  angemessenen
  Thells  der  Umersuchungs-Koften,  zu

fünfzehnmonatlicher  Festungs=  Arbeitestrafe
  mit  Abschied,  und  nachherlger
Ausweisung  aus  dem  Könlgreich,  unter
Andrehung  geschärfter  Serafe  auf  den
Wiederbetretungsfall;
b.)  Genovefa  Mawarr,  von  Blumegg,
wegen  wiederholter  Thellnahme  an
einem  Diebstahl,  so  wie  wegen  fortgesetzten
  Conkubinats  und  Landstreicherei,
neben  Zuscheidung  eines  angemessenen
Tbeils  der  Kosten,  zu  sechomonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgrb#ngen,
  mit  Willkomm  und  nachheriger
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeiltshause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besse,
rung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten;  zugleich  wurde
verordnet,  daß  Inquistuln  nach  erstandener
  Strafzeit  unter  genaue  polizelliche
  Aufsicht  gestellt  werden  solle.
Am  35.  Jannar  ist:
auf  den  Grund  der  von  dem  Oberam'sgerichte
  Ravensburg  geführten  Uvotersuchung:

a)LConrad  Adler,  von  Mockenhefen,
wegen  elnes  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  großen,  jedoch  ersetzten
  Diebstahls,  serner  wegen  zwel  kleiner
  elnfacher  Diebstähle,  auch  wegen
intellekrueller  Urheberschaft  bei  Ablegung
eines  falschen  Zeugnistes  ver  der  Obrig=
        <pb n="115" />
        113

keit,  nehen  Verfällung  in  einen  ange-  monatllcher  Festungsstrafe  mit  einer
messenen  Theil  der  Untersuchungs-  seiner  Kirper-Beschaffenheit  angemesse-Kosten
  und  in  den  Ersatz  des  gestifte-  nen  Beschaͤftigung  innerbhalb  der  Feten
  Schadens,  mit  siebenmonatli-  stung;
cher  Festungs-Arbeitsstrafe;  24.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberb)
  Joseph  Dietenberger,  von  Filden=  #amtsgerichte  Ulm  geführten  Untersuchung
meos,  wegen  unmlttelbarer  Beihülfe  Jehann  Rlebling,  von  Langenau,
zu  dem  von  Adler  verübten  großen  wegen  mehrerer  klelmer  und  einfacher
um  erschwerten  Diebstahl,  neben  Zu-  Diebstéhle,  auch  wegen  elnet  kleinen,
scheinung  eines  Tbeils  der  Untersu-  aber  ausgezeichneten  Diebstahls,  neben
chungs=  Kosten,  mit  olermonatli-  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz,  zu
cher  Festungs  =  Arbeitsstrafe-  belegt  drei  und  elnhelbmonatlicher  Feworden.

  stungs--Arbeitsstrafe;
Am  29.  Januar  wurden  ver=  35.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Riedurtheilt:
  lingen  in  Untersuchung  gekommene  Bar-M1,

  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Klrch-  bara  Berlocher,  von  Buchen,  Kantons
beim  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  St.  Gallen,  wegen  wlederholten  Ebe-Eppinger,
  von  Oeshlingen,  weten  bruchs,  kleinen  und  ersetzten  KArchen,
Guullcher  Mißhandlung  seines  Vaters,  Diebstabls,  Ueberschreltung  des  Verbots
neben  Verfällung  in  sämtliche  Untersu-  des  Wieder-Eintritts  in  das  Kbnlgrelch,
chungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher  sodann  wegen  Landstreicherel  und  Bet-Festangs.

  Arbeltsstrafe;  telns  und  wegen  dügen  vor  Gerichr,

23.  Gottlieb  Walter,  von  Machtolsbeim,  neben  Zuscheldung  eines  angemessenen
elcher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blau-  Theils  der  Untersuchungs.=  Kosten,  zu
beuren  in  Untersuchung  kam,  wegen  durch  lebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
grobe  Fahrläßigkeit  bewirkter  Brandstif-  mit  Abschied  und  nachheriger  Ausweitung
  und  polizeiwidrigen  Gebrauchs  el-  sung  eus  dem  Kbulgreich  unter  Andrones
  Feuergewebrs,  neben  dem  Ersatze  bung  empfindlicher  Strafe  auf  den  Wiedes
  gestifteten  Schadens  und  Verfͤllung  derbetretungsfall;

in  die  Untersichungs=  Kosten,  zu  ver-  6.  Irbann.  Braun,  don.  Rieblingen,
5  -  --".
        <pb n="116" />
        114

welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte  da-  Verfällung  in  millche  Untersuchungsselbst
  in  Untersuchung  kam,  wegen  thät-  Kosten,  zu  einjährlger  Festungtlicher
  Mißhandlung  selnes  Vaters,  neben  Arlbeitsstrafe.

Erkenntnisse  in  Reölsions-Fällen.

Am  20.  Jannar  ist:  gefolgter  Theilnahme  an  elnem  Marktauf

  den  Grund  der  von  dem  vormaligen  Dlebstahl,  ferner  wegen  Landstrelcherel
Criminalamte  Altdorf  und  dann  von  und  oendlich  wegen  Conkublnats  und
dem  Oberamtsgerschte  Leutkirch  gefährten  Angabe  elnes  falschen  Ramens  vor  der
Untersuchung  Andreas  Braun,  von  Obrigkelt,  unrer  Elarechnung  eines  Thells
Muttersweiler,  wegen  eines  in  Genossen-  des  erstandenen  Arrests,  zu  einer  sechs

schafe  und  unter  erschwerenden  Umständen  und  einhalbjährigen  JZuchthausveräbten
  Raubs,  wegen  sleben  Dieb-  strafe  in  Gotteszell  und  zum  Ersetz  des

stählen,  welche  zwar  klein,  unter  denen  verursachten  Schadens,  so  wie  zu  Beeber
  einer  qualifzirt  und  die  übrlgen  zahlung  seiner  Arrest  =  Verpflegungsunter
  erschwerenden  Umständen  und  Vertheldigungs=  und  elnes  angemessenen
sämtlich  in  Genessenschaft  und  gewerbs-  Tpeils  der  Untersuchungs=  Kosten  vermäsi#g
  verübt  sind,  sodann  wegen  nach-  urtheilt  worden.  «

:.)«Clo«-Se.»t.

Am  g.  Januar  ist:  Fremllchkelten,  unter  Verurthellung  der

1.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts=  Anten  in  die  Kosten  verworfen  worden.
gerichte  Blaubeuren,  als  Remlsstons=  Am  19.  Januar  wurde:

gericht  zwischen  Johannes  Doͤbler,  Jo-  3.  In  der  Nichtigkeits=  und  Atlonssache

bannes  Beßler  und  Genossen  von  See-  von  dem  Oberamtsgerichte  Biberach  zoiburg,

  Kl.,  Anten,  und  der  Stadige-  schen  Abraham  und  Hirsch  Maier  aus
meinde  Münsingen,  Bekl.,  Atln,  Mühl-  Laupheim,  Liquldanten,  Anten,  und  den
bannpflicheigkeit  betreffend,  dle  einge-  in  den  Akten  genannten  Gläublgern  der
wandte  Berufung  wegen  Mangels  in  den  letzten  Klasse  in  der  Gantsache  des  Je-
        <pb n="117" />
        115
henn  Georg  Schmld#  von  Westersach,

Mit  dlquldanten,  Aken,  Beiiritt  zu  einem
Nachlaßoerglelch  betreffend,  die  eingenandte
  Berufung,  neben  Berwerfung
der  unstatthaften  Nichtigkeitsklage  und
unter  Verurthelluns  des  Anten  in  die
Kosten  dieser  Instanz,  nicht  angenommen.

3.  In  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  Biberach  zwischen  Francska
  Hog,  von  Offenburg,  cum  curarore,
  Kl.,  Antin,  und  der  Landschaftskesse
  zu  Ochsenhausen,  Bekl.,  Atin,  sedann
  Joseph  Bendel,  von  Steinhausen,
Adcitaten,  die  Gültigkeit  der  Cesslon  elner
Forderung  betreffend,  das  von  dem  vormaligen
  Provinl#al-Justiz-Collegium  in
Ulm  in  erster  Instanz  gefällte  Bewels-Erkenntuiß
  aufgehoben,  und  die  ubthige
weltere  Verbandlung  angeordnet.

Am  23.  Januar  ist:

(.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsheriche
  Wangen  zolschen  Walpurga
Werz,  geborne  Bosch,  Ehefrau  des  gewesenen
  Kißlegg-Wurzachschen  Landschafs-Kossters
  Werz,  diguldantin,  Aatin,  und
den  Gläublgern  erster  Klasse  in  dem
Conkurse  lihres  Ebemanns,  Alquldaten,
Auen,  Wledereinsetzung  in  den  verigen
Stand  gegen  den  Ablauf  des  Beweistermins
  betreffend,  die  eingewandte  Beztufung

  wegen  Mangels  einer  gegründeten
  Beschwerde,  unter  Verunhellung.
der  Amin  in  die  Kosten  dleser  Instanz
verworfen  worden.

Am  g6.  Jonuar  wurde:

5.  In  der  Atienssache  von  dem  Oberamisgerichte

  Ravensburg  zwischen  Joseyhs,
Wlttwe  des  Braumeisters  Franz  Anton
Lauterweln  zu  Altdorf  bei  Weingarten,
Bekl.,  Antin,  und  dem  Handelsmann
Joseph  Wollrath  zu  Altdorf  bei  Nürnberg,
  Kl.,  Aten,  eine  Hopfen-Lleferung
betreffend,  das  Erkenntniß  erster  Instanz,
umter  Verurtheilung  des  Aten  in  die
Kosten  zweiter  Instanz  beslätlgt.

Am  30.  Januar  wurde:

5.  In  der  Atiens=  und  Nichtigkelts  ·  Klagsache

  von  dem  Oberamtsgerichte  Münsingen
  zwischen  dem  Koufmann  Johann
Georg  Baur  in  Ulmm,  dlauldamen,  An.-ten,
  Querulanken,  und  der  Gantmasse
des  Michael  Fälle,  von  Ennabeuren,
Aten,  Querulaten,  die  Gantverwelsung
der  Baur'schen  Forderung  betreffend,  die
elngewondte  Berufung  wegen  versäumter
gotägiger  Nothfrist  fär  verlassen  erklärt
und  Querulant  mit  selner  brundlesen
Michtigkeitsklage,  unter  Verurtheilung
1  die  Kosten  dieser  Instauz  abgewleen;
        <pb n="118" />
        7.  In  dei  Rechtssoche  erster  Instanz  zwlschen
  Andreas  Raner,  Lehenbauren  zu
Oberhöfen,  Oberamts  Biberach,  Kl.,
und  dem  Grafen  von  Stadion  zu
Warthausen,  Bekl.,  angesprochene  Steuerund
  Kriegskosten  Frelbeit,  nun  Holz-Gerechtigkelt
  und  diesfällige  Entschaͤdigung
  fuͤr  die  vergangene  Zeit  betreffend,
das  Erkenntniß  vom  31.  Det.  1819
(Staats=  und  Reglerungs-Blatt  vom
Jahr  1820,  pag.  55)  wegen  des  dem
Kläger  in  demselben  noch  nachgelassenen,
aber  nicht  angetretenen  Beweises  für
puristeirt  erkannt,  und  sonach  der  Beklagte
  unter  Verurtheilung  detz  Klägere
in  sämtliche  Kosten  von  der  Klagte  gänzlich
  frelgesprechen;  ·
eben  so  wurde  erkannt:

116

dem  Grafen  von  Stadion=  Warthauß,

Bekl.,  angesprochene  Steuer  =  und

Kriegskosten-Freiheit,  nun  Holz-Gerechtigkelt

  und  diesfälllge  Emschädigung  für

die  vergangene  Zelt  berreffend.
Endlich  ist:

9.  In  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen

Oberamtsgerichte  Gbppingen  zeolschen
Helnrich  Liebhard,  Wagmeister  daselbst,
Bekl.,  Anten,  und  dem  Handlungshause
Helurich  Färber  und  Sohn  in  Biberach,
Kl.,  Aten,  Ersatz  eigenmächtig  aus  dem
Waghause  abgegebener  Wolle  betreffend,
das  voi  dem  vormaligen  Provinzial-Justiz=
  Collegium  in  Ulm  in  erster  Instanz
  gefällte  Erkenntulß,  unter  Verurtheilung
  des  Anten  in  die  Kosten  bestätigt
  worden.

#.  In  der  Rechtssache  erster  Jastanz  zwischen
  Anton  Lus.  behenbauren  zu  Oberböfen,
  Oberamts  Biberach,  Kl.,  und

Stuttgart  den  3.  März  1683  1.
Maucler.
        <pb n="119" />
        417
Nro.  12.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag  den  4.  März  18831.

I.  Könisliche  Verorduung.
Gesetz,  die  Aushebung  für  das  Jahr  15  #  k

Wilheilm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

W.  baben  nach  Auhdrung  Unseres
Gehelmen  Raths  und  unter  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände,  die  Zahl  der
für  daz  Jahr  1641  auszuhebenden  Rekrulen
  auf  Vlertausend  Mann  in  der  Maahe
festgesest,  daß  die  ungehorsam  Abwesenden

Unsere  Ml#ster  des  Jnnern  und  ded
Kriegswesens  und  beauftragt,  biernach  in
Gemäßheit  des  Rekrutirungs-Gesetzes  vom
7.  August  1819  das  Weltere  anzuordnen.

Gegeben  Stutigart  den  3.  März  1631.

und  die  wegen  Berufs  Ausgenommenen,  Wil  beim.
in  se  sern  die  Aushebung  sie  trifft,  als  Der  Minister  des  Jnnernz
Eestelt  in  die  Rekrutenzahl  elngerechnet  v.  Otte.
werden.  6  Der  Minister  ves  Krlegswesens:
Demnach  verordnen  und  verfügen  Wlr  Graf  v.  Franquemoyt,
baß  aus  der  Zahl  der  im  Jahre  1800  ge-  Auf  Befehl  des  Klinige.
bo#men  Jünzlinge  Vlertausend  Mann

Der  Staats:  Sekretze

k  ber  angegebenen  Art  ausgepoben  werden.  Wellnagel.
        <pb n="120" />
        118

II.  Verfügungen  der  Departements.
Der  Departements  des  Innern  und  des  Krieges.
Des  Ober-Rekrutirungsraths.
Die  nach  dem  Gesetz  vom  2.  März  1931  nech  Verhältniß  der  in  den  Rekrulirungsheuer
  auszuhebenden  4000  Rekruten  sind  Listen  verzeichneten  Anzahl  von  Milltärauf
  die  Kreis=  und  Oberamts-Bezirke  pflichiigen  folgendermaßen  vertheilt  worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Reckar-Krels.  II.  Schwarzwald-Kreis.
Zahl  *.
——..  —  4  "6  —
Oberamt.  3  J  Oberamt.  J
ilitaͤrpflich-  Militdrpflich.
uigen.  Mekruten.  x  rigen.  Rekruten.
Backnang  .  .  .  ..  250  77  Balingen  222  74
Besigheim.  .  .  ..  226  76  Calw  ...  ....  172  57
Bbblingen  187  62  Freudenstadt  219  75
Brackenhen.202  67  Herrenberg  258  60
Cannstat  189  65  Horee  166  55
Eßlingen  202  67  Nagoldl  J225  75
Heilbron  1664455  Neuenbürg  153  5
Leonbereg  ..  168  56  Närtingen  213  71
Ludwigsburg.  ...  177  59  Oberndorf  .  .  ...  173  58
Marbach  222  74  Reutlingen  20  7o0
Maulbronn  164  55  Rottenbutg  2569
Neckarsulum.  .  .  207  bg  Notwell  147  9
Stuttgart  271  91  Soalchingen  157  5
Valhingen  119  50  Suls  1  164  5
Walblingen  234  73.  Tübingen  20  5n
Weinsberg32:3234  Kuttlingen  *
···’-  22
Summe  5215  1073  Summe  –  -
«  —l—  .
        <pb n="121" />
        U.  Jart-Kreie.  IV.  Donau-Kreis.

Zahl  Zahl
Oberamt.  vnt  4  Oberamt.  #ud  *  4

Militrp#lich-  mekruten.  tarpf  Rektuten.

tigen.  «  tigen.  "
Aalen  2½0  50  Biberach  .....  162  534
Gilahein  181  60  Blaubeueen  56
Ellaangen  1836  65  Ehingen  171  5½
Geildorr  207  69  Geißlingen  ....  157  5#
Gerabroon  216  72  Gdpplngen  .  ...  240  80
Gmünd.  *  144  48  Kirchbeim..  206  69
Hall  *êv•°  179  60  Leutkirc.439  46
Heidenheim.  183  61  Münsingen  124  41
Künzelsa  267  89  Ravensburg  151  50o
Mergenthei.  2  75  Riedlinggen  171  57
Netesheim.  ..  ..  161  54  Saulgau  .  ...  156  52
Oebringen  257  686  Tettnag  149  50
Echorndorf  ·..  263  38  uln.  175  59
Welihelm.  169  56  Waldsese  108  56
Summe  929  Wongen  22  115  53
—  —  —  Wiblingen  ..  ...  151  4
Summe2  822

—
Rekapikeulation.
I.  Neckar-Kreis.  .  3
II.  Schwarzwald-Kreis  5  S  2nn
II.  Jart-  Kreis  *7  „  2781  1nt"

HW.  Donau-Krees  .  2462  339
Stadt  Stuttgart  33:  5
Gesamtjahl  aller  vier  Krelse  11960—  1%44
        <pb n="122" />
        120

Vorkadung  der  Militärpfüchtigen  zur  heurigen  Anshedung.

Die  Rekruten.  Aushebung  für  das  heuüge
  Jahr  wird  in  den  verschiedenen  Oberamts-Bezirken
  des  Kduigreichs  an  hienach.
bemerkten  Tagen  vorgenommen,  als:

Den  16.  März
in  Walblingen,  Backnang,  Herrenberg,
Ballagen,  Hall,  Nereshelm,  Geiglingen,
Blberach.
Den  2e.  März.
in  Cannstadt,  Marbach,  Freudenstadt,
Tuttlingen,  Oehringen  ,  Heldenhelm,,
Gbppingen,  Waldsee.
Den  35.  März
in  Eßlingen,  Besigheim,  Ragold,  Spalchingen,
  Känzelsau,  Aalen,  Kirchheim,
beutkirch.
Den  27.  März
in  dem  Amts-Oberamt  Stisttgart,  Bracken--belm,
  Neuenbärg,  NRottwell,  Mergentbeim,
  Gmünd,  Münflingen  ,  Wangen.
Den  80.  März

in.  Büblingen,  Hellbronn,  Calw,  Oberndorf,

  Gerabronn,  Schorndorf,  Ehingen,
Tttnang,  Stadt  Stuttgart.
Den  3.  Aprilin
  Leonberg,  Neckarsulm,  Tübingen,  Sulz,
Crallsheim,  Welzhelm,,  Blaubeuren,
Ravensburg:

Den  6.  April.
in  Walhlngen,  Weinsberg,  Mürtingen.
Horb,  Ellwangen,  Gaildorf,  Wlbllngen,
Saulgau.
Den  10.  April
in  Maulbronn,  Ludwigsburg,  Urach,  Rettenburg,
  Ulm,,  Riedlingen.

Den  15.  Apri  L
in  Reutlingen.

Hierzu  werden  die  Milltärpflichtigen,  am
deren  Altersklasse  Heuer  die  Reihe  der  Ausbebung
  ist,  nemlich  die  im  Jahr  1800  gebornen
  Jünglinge,  unter  den  im  Rekrutirunge,
  Gesetz  vom  7.  August  819  ange
drohten  Rechtsnachtheilen  Hlerdurch  vorgeladen,
  wobel  zu  ihrer  Belehrung  folgendeDn
bemerkt  wird#2.

½)  Jeder  Mllitärpflichtige  hat  sich  anvem

  Tage  der  Aushebung  in  dem
Hauptort  desjenigen  Oberomtsbezrk,
dem  er  nach  den  Bestimmungen  des
Art.  6.  des  Rekrutirungs-Gesetzes  am:
gehdrt,  einzufinden.,

.)  Dlejenigen"  welche  elne  Befrelung:
wegen  Familien-Verhöltnsse  (als  einzige
  oder  älleste  Sbhne  u-  s.  w.)
eder.  wegen  Berufs  (als  Studirende,
Schulproolseren.  u.  s.  w.)  ansprechen,
        <pb n="123" />
        #nnen  solche  durch  ihre  Eltern,  Vormünder
  oder  sonstige  Bevollmächtigte
beltend  machen;.  dagegen.

.)  wird  jeder,  welcher  bei  der  Ausbebung
  alcht  erschelm,  für  diensttüchg
  angenommen,  In  so  ferne  seine
Dlenstuntächtigkelt  uscht  notorisch  ißt.

Wer  elnen  Befrelungsgrund  bel  der
Aushebung  anzufüpren  verstumt,  kann
solchen  spärerhim  nicht  mehr  geltend
machen:  auch  har

S.)  abflchtliches  oder  verschuldetes  Wegblelben
  von  der  Aushebung  dle  weltere.
nachthellche  Folge,  daß  der  Mlchterscheinende,
  in  so  ferne  ihn  dle  Reihee

keifft,  und  kelne  Befrelung  für  ihm
nachgewlesen  wird,  unwlderrustich  zum
Coneingent  bezeichner,  und  selner  Zeit
mi  verlängerter  Dienstzeit  elngereiht,
in  so  serne  ihn  aber  die  Relbe  ulche
trifft,  mit  Gefängnißstrafe  belegt  wird.

6.  Gegenwärtiger  Aufruf  gilt  allen  Militärpflichtigen,
  denen  keine  besondere
adung  zugekommen  seyn  sollte,  besonders
  aber  denen,  welche  als  abwesend
  in  Nummer  36  der  Stuttgarter
  allgemeinen  Anzelgen  namentlich,
angefährt  sind.

Sturtgarr  den  5.  März  1811.

Kepff.
        <pb n="124" />
        <pb n="125" />
        113

Nro.  13.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch  den  7.  März  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.nn  Khulsliche  Majestät  haben
wumge  hüchsten  Dekrets  vom  zr.  v.  M.
der  von,  dem  Posthalter  Klag  zu  Oberndos
  nachgesuchten  Adjunktlon  seines  Sohnes
*  Joseph  auf  den  dortigen  Postdienst
die  allerhochste  Bestätigung  zu  erthellen
geruht.

Sedann  hoben  Hbchstdieselben  ver,
mge  Entschliezung  vom  34.  v.  M.  die
Eleigte  Stodt.  Pfarrel  Bellstein,  Dekanats
Anech,  dem  biehersgen  Diakon  Sälzlin
elda,  onävigst  verllehen.

Cii  boben  Hchstdleselben  unin
  27.  v.  M.  dem  Salomon  Jakob

Kaulla  in  Stuttgart,  auf  sein  Ansuchen,
den  Tliel  eines  Khnigl.  Württemberglschen
Hof-Azenten  ertheilt,  und  zuglelch  erlaub#t,
den  ihm  von  Selner  Majestét  dem  Kbulg
von  Balern  verliehenen  Titel  eines  Königl.
Balerischen  Hof-Agenten  in  den  diesseltigen
Staaten  führen  zu  dürfen,  und

vermge  Entschließung  vom  nämllchen
Tage  wurde  zur  kathollschen  Pfarrei  Kirchberg,
  Landkapltels  Bibcrach,  dem  gewesenen
  Pfarrer  in  Frommenhofen,  Dreper,
die  Königl.  Bestärigung  ertheilt.

Unterm  34.  v.  M.  wurde  an  die  Stielle
des  den  33.  v.  M.  zu  Ludwigsburg  gestor-
        <pb n="126" />
        benen  Oberlieutenants  v.  Rappeld,  der
dem  fünften  Infanterie-Reglment  bishor
zugetheilte  Oberlleutenant  Dürr
lechsten  Infanterie-Regiment,  und

belm

124

unterm  27.  v.  M.  der  dem  achten  In
fanterie=  Regiment  bisher  zugetheilte  Oberlieutenant
  Pfau  beim  sechsten  Infanterle-NRegimemnt
  eingetheilt.

1.  Verfügunges  ver  Departemensts.

A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

a.

Der  Rechts-Candidat  Christlan  Frledrich
Hartmann  aus  Heidenheim,  welcher  bei
der  von  ihm  erstandenen  ersten  Dienst-Präfung
  das  Zeugniß  zwelter  Classe  „sehr
gut  bestanden  "  erhalten  pat,  ist  auf  sein
Ansuchen,  als  Referendär  zwelter  Classe
bei  dem  Kbnigl.  Gerichtshofe  in  Elingen
aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  36.  Febr.  1821.

Maueler.

2.

Der  Rechts-Candldat  Geerg  Carl  Baur,
von  Blaubeuren,  welcher  bei  der  mit  ihm
vorgenemmenen  ersten  Dlenst-Prüfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  „guk  bestanden“  erhalten
  hat.,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Feferendär
  zwelter  Classe  bei  dem  Konigl.  Gerichtshofe
  zu  Eßlingen  aufgenommen  worden.


Stattgart  den  1.  Maͤrz  1821.

Mauchlher.

B.)  Des  Departements  des  Innern#
1.  Des  Khnigl.  evangelischen  Consisterim-Schul-
  Conferenz-Direltoren  berressend.

Als  Nachtrag  zu  den  bekannt  gemachten
  Schul-Confevenz-Direktoren  wird  biemit
  zur  Kenntyltz  gebracht,  daß  dem  Pfarrer
  Setuckrad  in  Lulzhausen  auf  sem  Anvereinige,

  und  Pfarser  Baeur,  von

schen  wegen  Kränklichrele  rie  Dirertton
der  Schul-Conferenzen  abgeno#mme,  kdleser

Beji  eensteiten
Conferenz-Bezirk  mit  dem  von  N  de
        <pb n="127" />
        1a6

schieß,  zum  Theilnehmer  an  dieser  Confe-  zirks  die  Stadt  Heldenheim  bestlmmt,  und
tenz=  Direktion  ernannt  worden  ist.  unter  Oberleltung  des  Dekans  der  Pfarrer
Ferner  ist  nach  Befoͤrderung  des  Pfar=  Keller,  von  Fleinheim,  zum  Dilrektor
ans  Votteler  in  Hausen,  Heidenheimer  dleses  Conferenz-Bezleks  ernanm  werden.
DMe,  bisberigen  Schul  =  Conferenz=  Situngart  den  30.  Febr.  18  31.
Drckors,  zum  Conferenz-Ont  seines  Be-  Wcchter.

a.  Des  Khaigl.  Mediel#sal-Colleglums.

1.  24

Ven  dem  Kinigl.  Medichnal-Collegle  Won  dem  Königl.  Medieinal-Collegle-###de
  dem  Karl  Wilhelm  Eschenmayer,  wurde  dem  Dr.  Hermann  Brandeis,
von  Düremenz,  Oberamts  Maulbronn,  aus  Drag  gebürtig,  nach  erstandener  Pränach
  erstandener  Präfung  in  der  Toier=  fung  in  der  Mediein,  Augen-Heilkunde
Heilkunde,  die  Erlaubuniß  zu  Ausübung  und  Geburtsbälfe  die  Erlaubniß  zur  Aus-Meser
  Wissenschaft  ertheilt.  Abung  dleser  Zwelge  ertheilt.

Suultgart  den  a6.  Febr.  1321.  Stuttgart  den  28.  Febr.  1821.

Massenbach.  Massenbach.
C.)  Des  Kriegs-Departements.

Des  Kriegs-Ministerium.

U#mechung  des  Kriegs-Ministerlams  in  Derf  der  Prüfung  derjeuß
en  I

die  Anl.  t  fur  ffüzzers  =  Itglinge  aufzenommen  werden  ——n  2  wche  in

Am  2.  April  wird  die  Präfung  derjeperbau

  haben
ngen  jungen  Leute,  welche  sich  um  die  aritliches  Jonih  solches  durch  els

Aufnahme  in  die  Kdnigliche  Anstalt  für  à))  bes  sechsehme  3#,  b  und

Offgters-Aglinge  bewerben,  vorgenommen  müssen,  welches  durc,  .  ckgelegt  baben

werden.  beurkunden  i  ;  en  aufschein  zu
Hlebei  wisd  bemerkt,  daß  die  Bewesber  r  lie  von  Hause  ei

ne;
1)  einen  gesunden  und  fehlerfrelen  Kor-  Unnn  ven  wenigstens  2  bri
1
        <pb n="128" />
        1126

.)  mässen  ste  über  #r  bisheriges  Wohl=  Diejenigen  Jünglinge,  welche  sich  dliesem  zu
verhalten  und  über  ihr  Studlum  die  Folge  zur  Aufnahme  geeignet  halten,  haben
Zeugnisse  ihrer  frühern  Lehrer  eingeben,  sich  Sonntag  den  7.  April  d.  J.,  Ver,
wobel  bemerkt  wird,  daß  sie  in  der  Re=  mlttags  9  Uhr,  in  der  Kanzlei  des  Kriegsgel
  diejenigen  Kenntnisse  besitzen  müssen.  Ministerlums  in  Stuttgart  persbulich  zu
welche  man  von  einem  Jüngling  erwar=  melden,  wo  sie  binsichelich  der  zu  bestehentet,
  der  mit  gutem  Erfolge  die  achte  den  Prüfung  das  Weltere  erfahren  werden.
Klasse  des  obern  Gymnastums  zu  Stutt-  Stuttgart  den  3.  März.  1831.
gart  absololrt  hat.  Graf  v.  Franquemont.

 

Dienst-Erledigung.

Unterm.  :4.  vorigen  Monats  wurde  der  fanterle  -Regiment  euf  seln  Aunsuchen
Unterlieutenant  Hölder  im  sechsten  Ins  penstonlre.
        <pb n="129" />
        127

Nro.

14.

Königlich-Württembergisches
Staats  =  und  Regierungs-Blatt.

.

Montag  den  1z.  März  18°21.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Na

S#en  Kbulezliche  Majestät  haben
vernöge  Entschließung  vom  2.  d.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Suppingen,  Dekanats
Blaubeuren,  dem  Drézeptor  M.  Zeller,
von  Besigheim,  übertragen.

Sodann  hai  am  20.  vor.  Monais  der  zur
Pfarrei  Adolzhausen,  Didcese  Weikersheim,
  ernannte  Pfarr-  Wikar  Ammon

ja  Criezbach  die  hochste  Westätigung  erbalen.


chrichten.

Ferner  wurde  am  26.  vorigen  Monats  dle
Wahl  des  M.  Braun  lum  Präzepter  an
der  lateinlschen  Schule  zu  Cannstadt  bestätlgt,
  und  der  bisperige  präzent  -
Assistent  Bonjelĩus  leptoratsallda,

  zum  C
ollabo.
rator  an  eben  derselben  ernannt  abo-Unterm

  6.  dieses  Monats
ersten  Relter:  Regim

meister  zwelter  Klasse
Kiugl.

wurde  der  de

ent  aggregirte  Rlit
v.  Adels
Invaliden=  Corpo  versetzt
        <pb n="130" />
        II.  Verfügungen  der  Departemente.

A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candldat  Friedrich  Ludwi#g
Krauß,  von  Weikersheim,  Oberamts
Mergentheim,  welcher  bei  der  mit  ihm  vorgenommenen
  ersten  Dleust=  Prüfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  „gut  bestanden“  erbalten
  pat,  Ist  auf  sein  Ansuchen  als  Referendär

  zwelter  Classe  bel  dem  Künigl.
Gerichtshofe  in  Ellwangen  aufgenommen
worden.

Stuttgart  den  5.  März  18  #u#.

Mauerer.

.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Königl.  Studlenratßs.

Bekanntmachung  der  zum  akademischen  Studlum  höherer  Wiffenschaften  legitimirten  JIlnglinge.

Rachstehende  Studlen-Candidaten  find
in  Folge  der  von  ihnen  am  17.  und  13.
d.  M.  erstandenen  gesetzlichen  Präfung,
zur  Bezlehung  der  Untversität  für  das
Studlum  hbbherer  Wissenschaften  legltimirt
worden:

A)  Fär  das  Studiam  der  Rechtswissenschaft.


Carl  Friedrich  Bauder,  von  Stuttgart;
Frledrich  Bauer,  von  Waldsee;
Friedrich  Ernst  Bleibel,  von  Tübingen;

Alerander  Burger,  von  Nereshelm;

Christian  Conz,  von  Tübingen;

Carl  August  Firnbaber,  von  Aldingen;

Carl  Friedrich  v.  Gemmingen,  von  Reutlingen;


Moriz  Helnrich  Burkhard  Pfaff,  von
Stuttgart;

Georg  Rapp,  von  Stuttgart;

Wilhelm  Renz,  von  Marbach;

August  Ludlg  Reyscher,  von  Unter=Rieringen;
        <pb n="131" />
        Heinrich  Ludolg  Rlecker,  von  Wllrberg;

Gonlob  Schwelzerbarth,  von  Stuttgart;


Vehann  Joseph  Stelger,  von  Kißlegg;

gndinand  Carl  Friedrich  Stierlin,  von
Ellwangen;

Ihann  Friedrich  Sting,  von  Balingen;

Ohristion  Gottlieb  Strlin,  von  Stuttgartz


Ger#lob  Adolph  Velel,  von  Marbach;

keoin,  Graf  v.  Winoingereda,  von
Siuttgart.
8)  Für  das  Studlum  der  Mediein

und  hoͤhern  Chirurgie.

Uleich  Bauer,  von  Schorndorf;

Albert  Becher,  von  Stuttgart;

Joh.  NRepomuk  Blumenstetter,  von
Zwiefalten;

tudwig  Heiarich  Jenisch,  von  Närtinsen;

Jehann  Helnrich  Kreuser,  von  Schorndorf;


Gasto  Friedrich  Mär  klin,  oon  Täbin,
genz

129

Georg  Heinrich  Nick,  von  keonberg;
Carl  Friedrich  Renz,  von  Freudeastadt;

Joh.  Christeph  Schütz,  von  Hildrizhau#s

sen;
Friedrich  Sicherer,  von  Hellbronn;
Stephan  Steinhardt,  von  Rledlingen.

C)  Für  das  Studlam  dei  Kememeralolssenschaften.

Georg  Albert  Hardegg,  von  Ludwigsburg;
Johann  dudwig  Krauß,  von  Mergents
beim;
Joh.  Georg  Lindauer,  von  Zalserswelher;
Carl  Christian  Mörike,  von  Heldenheim;
Rudolph  Friedrich  Moser,  von  Stmttgart;

Jeb.  Christ.  Räßlin,  von  Biberach  ;3
Carl  Friedrich  Riecker,  von  Wildberg;
Mar  Stelnhauser,  von  Waldsee;
Franz  Georg  Stumyf,  von  E
Joseph  Veit,  von  Ellwangen;
Franz  Wächter,  von  Stuttgart.
Stungart  den  19.  Februar  1821.

Suͤskind.

ßlingen;
        <pb n="132" />
        130
Dienst-Erledigungen.

Am  r.  dleses  Monats  ist  der  aggregirte  Unterm  .  d.  M.  wurde  der  Hauptmann
Hauptmann  zweiter  Klasse  v.  Rauchhaupt  erster  Klasse  im  vlerten  Infankerle  =  Negldes
  ersten  Infanterle  Regiments  zu  Göy=  ment,  Major  Graf  v.  Seckendorf.,  auf
pingen  gestorben.  sein  Ansuchen  pensionirt.
        <pb n="133" />
        Nro.  15.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  15.  März  1831.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

See  Khalgliche  Majestät  haben
vermige  Entschließung  vom  7.  d.  M.  die
weite  Hauptlehrer:  Stelle  an  dem  Schullübrer.
  Seminar  in  Eßlingen  dem  M.  Bärlin
  daselbst  mit  dem  Charakter  als  Confucktor
  übertragen.

Umerm  9.  dieses  Monats  wurde  der
He#ptmann  zweiter  Klasse  des  siebemen

Infanterse-Regiments  vd.  Ba
ium  Hauptmann  erster  Klasse  i
Infanterie:  Regimem  ernannt,

dagegen  der  dem  ersten  Infan
giment  zugethellte  Hau
.  Seeger,  belm
Regiment  eingeiheilt.

umann,

m  vilerten
und

terie-  Reiter
  Klass,
Jufamerse,

ptmann  zwe
siebenten
        <pb n="134" />
        131

1.  Verfüsungen  der  Departements.

Des  Depsrtements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium.

Bessimmungen  fuͤr  den  Kasten-  und  Keller-  auch  AUchabgang  bei  obersinanzkammerllchen
Vorrãthen.

Se.  Kodͤnigl.  Maje  staͤt  haben  durch

boͤchste  Entschließung  vom  16.  Nov.  1820

folgende  Bestimmungen  für  den  Kastenum

  Keller  =  auch  Achsabgang  bei  oberfinanzkammerlichen
  Vorräthen  zu  genehmigen
  geruht.

1.)  Für  den  Kasten=  und  Kellerabgang
von  neuen  Vorräthen  wird  als  Marlmum
  nach.  Maßgabe  der  allgemeinen
Verordnung  vom  13.  Mal  1761  festgesetzt,
  je  von  loo  Scheffeln  Frächten
  3  Scheffel,  und  von  100  Eimern
Wein  4  Eimer.  In  Absicht  auf
kleinere  Verwaltungen,  deren  Ver-#tath
  an  alten  und  neuen  Produkten
die  Summe  von  Zoo  Scheffeln  Früchten
  und  75  Eimern  Wein  nicht  uͤbersteigt,

  bleibt  es  jedoch,  was  die  neuen

Verräthe  betrifft,  bei  der  allgemeinen

Verordnung  vom  29.  Mal  1769,  wornach

  je  auf  go  Scheffel  3  Scheffel,

und  vom  Wein  5  vom  Hurdert  als
zuläßiger  Abgang  anerkannt  werden.

:)  Von  den  alten  Früchten  und  Weinen
  wird  künftig

a)  von  Früchten  nur  1  Scheffel  vom
Hundert,  und

b)  vom  Wein  nur  13  Elmer  vom  Hundert
  als  Abgang  zuläßig  erkannt,  dergestalt,
  daß  bei  den  ad  1)  bemerkten
  kleinern  Vorräthen  dieses  Morimum
  je  auf  go  Scheffel  alte  Frucht
seine  Anwendung  findet,  und  daß  bei
Weinvorräthen  unter  75  Eimern
13  Prozent  berechnet  wird.

3)  Dieses  Maxlmum  für  neue  und  alte
Vorräthe  wird  als  Regel  für  die  Rechnungs-Periode
  vom  2.  Juli  bis  zum
50.  Juni  eines  jeden  Jahraes  ouze“
orndet.
        <pb n="135" />
        135

Et  finden  jeboch  folgende  Ausnehmen
Fieoon  Statt:

)  Wenn  eine  Verwaltung  zwischen
dem  1.  Mal  und  3o.  Jundi  wech  kieserungen
  an  Getreide  oder  Wein
empfängt,  so  kann  dadon  nur  die
Hälfte  des  regulotlomäßigen  Betrages,
  alse

bel  neuen  Früchten  1I  vom  Hundert,

bel  alten  Frächten  #  om,  Hunderr,

bei  neuem  Wein  2  vom  Hundert,

bel  altemn  Weis  #  vom  Hunderk,
alt  Abgang  zugelassen  werden.

b)  Ven  denjenigen  Vorrthen,  welche
innerhalb  der  ersten  zwei  Monate
nach  dem  Sturze  vem  Kasten  oder
aue  dem  Keller  kommen,  wird  nur
die  Hälfte  des  für  die  alten  Vorrälhe
  bestimmten  Maximums,  und
wwer:

bel  den  Frächten##
bel  dem  Wein  q  dom  Hundert
els  Abgang  berechnet.

4.)  Wenn  Getreide  oder  Weis  vo  elnem
  O#te  zum  andern  geführt  wird;
so  konn  von  derglelchen  kleferungen
der  Achsabgang  nach  dem  bestehenden
  Tarlf,  wobel  die  Eutfernung  und
Beschaffenheit  der  Wege  in  Betracht
kommt,  doch  nicht  ohne  nähere  Prifonh

  des  wileklichen  Berlustetz  anzes
set  werden,  sondern  et  soll  bei  der
Ankunft  in  Gegenwart  des  Kameral-Beamten
  oder  Buchbälters  das  Ges
treide  auchgemesstn,  der  Wein  geelcht,
und  nur  der  urkundlich  erfundene
und  attestirte  Abgang,  übrigens  in
kelnem  Falle  welter  als  das  bieherige
Maximum  verrechnet  werden.  Für
das  weiter  Fehlende  find  die  Fuhrleute
verantwortlich,  welche  hlerauf  belm
Abordnen  allfmerksam  zer  maches
And.
Wo  Filialkästen  oder  Keller  noch  besteben,
  ist  statt  des  Beamten  oder  Buchhalters
  eine  verpflichtete  Urkundsperson  beljuziehen.

Endlich  bleibt  es  in  Beziehung  auf  elnen
  Abgang  oder  Ueberschuß  bei  herrschaftlichem

  Getrelde  oder  Wein  bei  den  Bestimmungen

  der  Dienst=  Justrukiienen  fär
Kastenknechte  und  Küfer,  wornach,  wena
sich  eln  unpasstrlicher  Abgang  ergeben  würde,
  nad  der  angestellte  Diener  sch  deßbhalb
alcht  vollkemmmen  rechtfertigen  kbante,  derselbe
  nicht  nur  diesen  Abgang  aus  eigenen
Mirteln  zu  ersetzen,  sondern  auch  noch  eine
Engemessene  Bestrafung,  und  nach  Erfund
der  Umstände  sogar  Dienstemlassung  zu
gewarten  hat;  daß  aber,  weun  der  wirkliche
        <pb n="136" />
        134

Abgang  üichr  so  vlel  betragem  sollte,  als  kein  Abgang  vorhanden  wäre,  ulcht  das
nach  dem  angenommenen  Maximum  pas-  Geringste  für  sich  ansprechen  darf.

tren  könnte,  ein  Kastenknecht  oder  Küfer
bel  Verlust  selnes  Dienstes  sich  nichts  davon
  zueignen,  oder  selbstt,  wenn  etwa  gar  Weckherlin.

Stuttgart  den  c.  März  1871.

Dien  st  „Ersebigungen.

Unterm  #:#½  dleses  Monets  wurde  der  Den  15.  dleses  Monats  Ist  zu  Stutt-Umerlieutenont
  Wencher  der  Gensd'ar=  gart  der  Ober  =  Finanzrath  Nast  gemerie
  penfionirt.  storben.
        <pb n="137" />
        145

Nro.  16.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch  den  au.  März  1831.

-

 

1.  Unmittelbare  Kͤͤnigliche  Dekrette.

Dienst-Nachrichten.

S.  Khnikgliche  Moajestät  haben
vermuge  Entschlletzung  vom  r0.  d.  M.  die
erledigte  katholische  Pfarrel  Unter=  Griesbeim,
  Landkapitels  Neckarsulm,  dem  Vikar
Heß,  von  Engertshofen,  übertragen.
Unterm  2o.  d.  M.  wurde  dem  von
Mengen  gebürtigen,  zur  karbollschen  Kablanel
  in  Arnach,  Landkapitels  Waldsee,

ernannten  Vikar  Simon  Beller  die  Klnigliche
  Bestätigung  erthellt,  und

unterm  15.  d.  M.  den  beiden  Hauptleuten
  zweiter  Klasse,  v.  Wölkern  des
fünften  und  v.  Seeger  des  siebenten  Infanterie
  Negiments,  dle  Erlaubult  er#
tbeilt,  ihre  Stellen  gegenseitig  zu  vertauschen.
        <pb n="138" />
        156

II.  Verfüsungen  der  Departements.

Des  Devartements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Inmern.

Die  neue  Brandschadens=  Umlage  betresfend.

Die  am  5.  Movember  1819  auzgeschriebene
  Brandschadens  =  Umlage  von  6  kr.
fär  das  250  fl.  Gebäude-Anschlag  ist  durch
die  der  Stadt  Mengen  zugegangene  Entschädlgung
  von  6  1,775  fl.  und  die  seitherigen
weltern  Brandfälle  beinahe  erschbpft,  wodurch
  das  Bedürfniß  einer  neuen  Brand.
schadens  =  Umlage  eingetreten  ist.  Seine
Kbhnigl.  Majestät  baben  daher  solche
durch  allerhochste  Entschließung  vom  g.  d.
M.  auf  4  kr.  vom  100  fl.  Gebéude-Anschlag
  festgesetzt.

Die  Könlgl.  Oberämter  erhalten  demnach
den  Befehl,  zu  Vollziehung  dieser  Umlage
die  erforderlichen  Vorkehrungen  und  die
zuverläßige  Elnleitung  zu  treffen,  daß  die
erste  Hälfte  derselben  bis  1.  Mal,  dile
zwelte  aber  bis  1.  September  d.  J.  zum
Einzug  gebracht,  und  an  die  Brandschadens
  Kasse  eingeliefert  werde.

Da  man  übrigens  die  Bemerkung  gemache
  bat,  daß  die  Urkunden  über  den
Betrag  der  letzteren  Umlage  zum  Dheil

sehr  mangelhaft  und  spät  eingesendet  worden

  sind,  so  werden  die  Kbnigl.  Oberämter

wlederholt  angewlesen,  diese  Repartitlons-=Urkunden,
  über  den  Betrag  der  Umlage

nach  dem  am  28.  März  1816,  Staatsund

  Reglerungs=  Blatt  Nro.  13  erthellten
Formular  mit  vollkommener  Genauigkelt
zu  fertigen  und  binnen  vier  Wochen,s%
wie  die  Abrechnungen  der  Amtspfteger  über
die  eingelleferten  Brandschadens=  Beiträge
(letztere  in  doppelter  Ausfertigung))  nebft
den  Interims-Qutttungen  an  die  Brandschadens-Versicherungs-Kasse
  um  so  gewisser
elnzusenden,  als  der  Brandschadens-Versicherungs
  =  Kassier  angewlesen  worden  ist,
auf  den  Fall,  daß  derglelchen  Urkunden
wleder  mangelheft  oder  zu  spät  elnkommen
sollten,  hlevon  die  Anzeige  zu  machen,  um
gegen  die  Schuldhaften  die  geelgneten  Maßregeln
  eintreten  lassen  zu  können.

Stuttgart  den  13.  März  1841.
v.  Otte.
        <pb n="139" />
        137

a.  Des  Künigl.  Studlenratße.

Die  Anordnunz  der  Misttation  der  latelalschen  Lehranstalten  des  Könsgreichs  betreffend.

Do  wegen  der  Visttation  der  latelnischen
kehranstalten  des  Kbnigreichs  elulge  neue
Anordnungen  getroffen  worden,  so  wird
sämtlichen  Scholarchaten  in  den  unten  gegannten
  Städten  aufgegeben,  dle  Lehrer
lur  ungeskumten  Abfassung  der  jährlichen
Schul-Berichte  aufzufordern  und  diese
innerbalb  vler  Wochen  an  die  unten  genannten
  Wisitatoren  einzusenden.

Die  Verzelchnlsse  er  Schule,  welche
dlesen  Schul=  Berlchten  beigelegt  werden,
lind  mit  möglichst  genauer  Angabe  der
Anjahl,  welche  nach  dem  voraussichtlich
erfolgenden  Austritt  und  Eintritt  den
Schülern  um  die  Zelt  der  Frühlings-Consiematlon
  vorhanden  seyn  wlrd.,  und  mit
Bezelchnung  der  känftigen  Beselmmung
der  Schüler,  se  welt  von  den  Eltern  derselben
  im  Allzemeinen  oder  Besondern  entschieden
  ist,  abzufassen.,  in  den  Lehrplanen
aber  ist  mmer  die  Zahl  der  Stunden,  die
jedem  kehrfach  gewidmet  find,  besonders
aussuwerfen.  In  den  känfilgen  Jahren
##  diese  Schul,  Berichte  jedesmol  vor
Ostern  vurch  die  betreffenden  Schorlarchate
en  die  Visttatoren  einzuschlcken.

I.  An  den  Gymnastums-Rektor  Fran##

in  Stuttgart  sind  einzusenden  dle

Schul-Berichte,  von  Baknang,  Bellsteln,
  Besigheim,  Bleilgpeim,  Bönnigheim,
  Brackenhelm,  Cannstodt,  Eßlingen,
  Groß-Bottwar,  Güglingen,
Heilbronn,  Knittlingen,  Laufen,  Ludwlgsburg,
  Marbach,  Markgröningen,
Murrhardt,  Neuenstadt,  Valhingen,
Walblingen,  Weinsberg,  Winnenden.


II.  An  den  Professor  Schott  in  Tuͤbingen
  die  Schul-Berichte  von  Alpirsbach,
  Balingen,  Blberach,  Bbblingen,
Calo,  Ehingen,  Freudenstadt,  Herrenberg,
  Leonberg,  Nagold,  Neuenbärg,
Neusfen,  Näürtingen,  Dfullingen,
Davensburg,  Reutlingen,  Rosenfeld,
Sindelsingen,  Sulz,  Tübingen,  Tuttlingen,
  Wildberg.

III.  An  den  Rektor  Gräter  in  Ulm
von  Aalen,  Blaubeuren,  Bopfingen,
Gbppingen,  Giengen,  Heldenbelm,
Kirchbelm,  Münsingen,  Urach.

Av.  An  den  Rekter  der  Real-Anstalt
in  Stuttgart,  Weckberlin,  von  Crailsbelm,
  Hall,  Ingelsingen,  Kicchberg,
Langenburg,  M#ckmähl,  Oehringen,
Schornderf,  Welklersbeim.
        <pb n="140" />
        Und  da  künftig  auch  die  lateinischen
behranstalten  in  Ehingen,  Gmünd,  Horb,
Mi#rgemheim,  Nottenburg,  Riedlingen,
W  #1  ien,  Tettnong,  im  gegenwärtigen  Jahr
auch  in  Mengen  und  Scheer  mit  Zuziehung
der  betrefferden  Dekaue  oder  Schul-Inspektoren
  inkirt  werden  sollen,  so  wird  den
Lehrern  an  diesen  Anstalten  von  den  Visi-133



takoren  eine  schriftliche  Anwelsung  zukom,
men,  nach  welcher  sle  die  Schul-Berichte
abzufassen  und  auf  die  von  den  Bisitatoren
zu  bestimmende  Zeit  zur  Uebergabe  bereh
zu  halten  haben.

Stuttgart  den  5.  März  13.1.
Suͤskind.

5.  Des  Königl.  Medleinal-Colleglume.

Von  dem  Königl.  Medleinal-Collegio
wurde  dem  Johann  Michael  Münchinger,
  von  Oetisheim,  Oberamts  Maulbronn,
nach  erstandener  Prüfung  in  der  Thier=Heilkunde,

  die  Erlaubulß  zu  Ausübung
dlaser  Wissenschaft  ertheilt.
Stuttgart  den  15.  März  1871.
Massesbach.

 

Dienst-Erledigungen.

Der  Reglerungs-Reolsor  Kielmenn
zu  Ellwangen  ist,  auf  den  Antrag  des
Kbulgl.  Geheimen-Raths,  vermhge  allerhöchster
  Entschließung  vom  8.  d.  M.,  aus
dem  Staats-Dienste  entlassen  werden.

Durch  das  am  12.  d.  M.  erfolgte  Ab.
leben  des  Professors  Kielmann  ist  die
Pfarrei  Plieningen,  Discese  Siuttgart,  in
Erledigung  gekommen.
        <pb n="141" />
        139

Nro.  17-.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

m————2.

Donnerstag  den  zz.  März  1821.

—

4

Ksnigliche  Verordnung.

Gesch,  dle  Uebernahme  der  Staatsschuld  von  den  neuen  Landestheilen  bekreffend.
Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Wiürttemberg.

snaeihen  des  f.  119.  der  Verfasls
  die  auf  den  neuen  Landesenden
  Staatsschulden  betrefend,
d  verfügen  Wir,  nach  Anhb-Geheimen
  Raths  und  unter
nserer  getreuen  Staͤnde:

theilen  hafte
derordnen  und
rung  Unseres
Zustimmung  u

1.
V
leichn  e  den  in  dem  angeschlossenen  Verlions
  se  genannten  30  Steuer-Contribund
  kandschafte-  Kassen  vormals

teichs=  und  krelsständischer  Gebiete,  werden
  unter  den  belgefägten  besondern  Bestimmungen
  2,833,  oo  fl.  Passio-Schulden
zur  Staatsschuld  übernommen;  und  die,
über  Abzug  der  in  diesem  und  im  vorigen
Finanz-Jahr  denselben  vorläufig  geleisteten
Unterstätzungen  von  15-,5  1.  fl.  nech  übrigen
  :,6-9,96  fl.  als  eine  vom  1.  Juli  :820
mit  5  vom  Hundert  verzinsliche  Kapitalschuld
  auf  die  Sctagts-Schulden-Zahlungs=Kasse
  angewiesen.
        <pb n="142" />
        .  2.

So  wie  die  von  den  Kassen  der  gedachten
  Landesthelle  zu  übernehmenden  Schuldensummen
  durch  frelwilllige  Uebereinkunft
bestimmt  worden  find,  werden  auch  mit
den  noch  übrigen  Landschaften  und  vormaligen
  Relchsstädten  die  bereits  eingeleiteten
Vergleichs-Unterhandlungen  fortgesetzt,  und
sofort  die  sich  weiter  ergebenden  Suammen
nachträglich  zur  Staatsschuld  übernommen
werden.

F.  3.

Durch  die  Lelstung  der  ausgeworfenen
Aoersalsummen  werden  alle  und  jede  Ferderungen
  und  Ansprüche  der  betbeiligten
einzelnen  Kassen  gegen  den  Staat  aufgeboben;
  der  Staatskasse  hingegen  bleiben  ihre
Aktio-Kapitalforderungen  samt  Zinsen  bei
jenen  Kassen  vorbehalten,  In  so  fern  sie  nicht
auf  einzelne  ausdrücklich  verzichtet  hat.

F.  4.

Die  betheilligten  Kassen  behalten  ihr  gesamtes
  Aktio  -Vermögen,  in  so  welt  se
blevon  nicht  einzelne  Ansprüche  und  Forderungen
  der  Staatskasse  ausdrücklich  eingeräumt
  haben;  sie  erfüllen  dagegen  aber
auch  alle  bisher  auf  ihnen  lastenden  Verbindlichkeiten,
  in  so  weit  der  Staat  für
dleselben  nicht  besonders  elngetreten  ist,  oder
durch  Ueberwelsung  auf  die  zugestandenen
Aversalsammen  noch  elntritt.

140

s.  6.

Auf  Abrechnung  an  diesen  Aversalsummen
  sind  zuerst  die  der  Staatskasse  bel  den
betheillgten  Kassen  zustehenden  Altiv-Kapltal-
  und  Zinsforderungen  auf  die  Staats-Schulden--Zahlungs-Kasse
  zu  uͤberweisen.

Zu  Ausfuͤllung  des  uͤbrigen  Betrags
baͤngt  die  spezielle  Ueberweisung  der  Glaͤubiger
  lediglich  von  den  betheiligten  Kassen
ab,  welchen  auch  uͤberlassen  bleibt,  sich  mit
ihren  Glaͤubigern  in  Absicht  auf  kuͤnftige
Erhbhung  des  Zinsfußes,  uͤber  Zahlungsfeisten
  wegen  der  Zinsreste  und  andere  vorkommende
  Anstände  zu  verglelchen.

F.  6.

Dle  von  dem  fruͤheren  landschaftlichen
Verband  herruͤhrenden  Koͤrperschafis  Kassen
sind  in  der  Regel,  und  wo  es  mdoglich  ist,
binnen  Jahresfrist  aufzulbsen.  Die  nach
vollzogener  Schulden=  Ueberwelsung  an  dle
Staats-Schulden=  Zablungs  "*  Kasse  noch
übrigen  Passto-Schulden  und  andere  Verbindlichkelten,
  so  wie  die  Aktloen  werden
daber  auf  die  elnzelnen  bethelligten  Gemeinden
  nach  dem  bisherigen  Conkurrenz-Verbäleniß
  und  mit  Räcksicht  auf  die  einschlagenden
  besonderen  Bestimmungen,  Rechte
und  Gewohnhelten,  ausgeschleden  werden.
Den  auf  einzelne  Gemelnden  verwlesenen
Gläubigern  blelbt  jedoch  die  Gesamthelt
der  zuvor  betheillgten  Orte  substdlarlsch  ver-
        <pb n="143" />
        bindlich,  bei  welcher  in  dleser  Hinsicht  auch
jede  einjelne  Gemeinde  sich  alljaͤbrlich  ausjuweisen
  hat,  in  wie  weit  die  auf  sie  verchellten
  Verbindlichkeiten  erfällt  sepen.

s.  17.

Die  Forderungen  einzelner  Stiftungen
an  die  aufzulbsenden  Korperatsons-Kassen
sind  in  der  Regel,  wie  jene  anderer  Gläubiger
  zu  behandeln.

Dircftigen  Gemelnden  blelbt  jedoch  überlosen,
  wenn  eine  ihnen  zugehbrige  Stifkung
  nach  vollkommen  erfülltem  Stiftungs=Iweck
  noch  einen  Vermgens=  Ueberschuß
bat,  solchen  zur  Schuldentilgung  in  se  welt
in  Anspruch  zu  nehmen,  als  die  Stiftung
wegen  künfülger  Vermehrung  der  für  ihren
Joeck  erforderlichen  Ausgaben  desselben  voreusslchtlich
  nichr  felbst  bedarf.

s.  8.

Die  Auseinandersetzung  der  bishersgen
Kperschafts-Kassen  mlt  ihren  Gläubigern,
die  meue  Elsnwelsung  der  letzteren,  so  wle
die  Auflbsung  der  Kassen  ist  unter  der  Lei-#ung
  der  Oberämter  zu  bewirken,  welche  in

Anstandofällen  von  der  vorgesetzten  Reglerungs-Behbrde
  Bescheid  eingußolen  baben.
*9.  .
Fürbitnachc.s.·latketendeBekmebrunq-detStaats-Schctcvums,679,986si.

werden  der  Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse
  neue  Deckungemittel  in  der  Maße  zugewlesen,
  daß  der  nach  F.  4.  des  Staats=Schulden-Statuts
  anzuwelsende  jäheliche
Beltrag  um  dle  jener  Kapltal-Vermehrung
entsprechende  Zinssumme  mit  einem  Zehentthell
  Zulage  erhöht  wird.

Gegeben  Stuttgart  den  14.  März  1831.
Wilheim.

Der  Minlster  des  Innern:
v.  O  tt  o.
Der  provisorische  Chef  des

Finanz-  Departements:
v.  Wechherlin.

Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats--Sekretär:
Vellnagel.

 

Beilage  zu  dem  Gesetz  wegen  Uebernahme  der  Staatsschuld  von  den  neuen
Landestheilen  vom  14.  Maͤrz  1821.

Verzeichnlß  der  von  den  Steuer-  Contributions-  und  Landschastskassen  der  vormaligen  reichs-  und
beisständischen  Gebiete  nach  getroffener  Uebereinkunft  auf  die  Staats-Schulden-ZJahlungs-Kasse  zu
übernehmenden  und  vom  1.  Juli  u##so  an  zu  verzinsenden  Passiven.
        <pb n="144" />
        142

 

 

 

Averlau
summerder
Namen  auf  den  Vorliufis  SBleibt
der  bethelligten  kand,rundherrschaft.  Olaneant  erbaltene  Un-  zu  esondere  Bestlammunges.
schaften  und  Städte.  unben  *  terstützung.  übernehmen.
Passiven.
Jart-Kreis.  n.  s.  n
Ingelfinzen.  Der  Fürst  von  23000  Boo  22200  IMWoneben  dleStaatsfasse  d
wegen  der  vormals  Mainzi-Hbenl
  chen  Besitzungen  Un  leisten
GHehringen.  den  Sustentations,Pel##räge
bestrelter;  die  Landschaftskasse
  aber  dagegen  die  Ansprache
  wegen  der  früber
#uf  sie  angewielenen  Gehalte,
  in  sofern  sie  gegründet
ei  Der  St  find,  zu  vertreten  hat
impurg--  er  Staat.  6  —
Schmidelfeld.  ooo  60%
Limpurg-  Der  Graf  von
Gaildorf.  b-  sooo  —  Sooo
Limpurg-  Der  Staat
Solms-Assenheim.  7  *i“  –  4800
der  Graf  von
Waldeck  und  der
raf  v.  Isenburg.
EAmpurg-  DerFürsstv.  Collo200  —  Lktoe  «
Groͤningen.  redo-Manusfeld.
Schwarzwald-Kreit.
Rottenmuͤnster.  Der  Staat  Soo
.  o0  o0  300
Rottweil  -  s
ohne  die  Stadt.  Der  Staat.  145000  5000  140000  sDer  Staatslasse  werden  dagegen
  die  Anspruͤche  auf  dle
Eenkurrenz  der  an  Baden
atgetrekenen  Orte,  so  wie
deren  Antheil  an  den  Aktlven
  der  Landschaft  einges
räumk,  indem  alle  über  vorliehende
  1#15.000  fl.  vorhandene
  Passtven  von  den  wuͤrttembergischen
  Gemelnden
der  vormallgen  Landschen
-  treten  werden.
235000  6500  228500
        <pb n="145" />
        143

 

Namen
bee  bethelllgten  Landscaften
  und  Staͤdte.

Grundberrschaft.

Aversal-=summe
  der
auf  den
Gesamksicat
zu  uͤbervehmenden

Passiver.

Vorldͤufiag
erhaltene  linterstuͤtzung.


Blelbt

zu
übernehmen.

IBesendere  Vestimmungen.

 

Donau-Kreis.
zwiefallen-Eelngar

  ten.

Schmarberg.

Bachau.

 

Der  Staat.

Der  Staat.

Der  Fürst  von

Thurn  und  Tarié.

Derfelbe.

K.
55000

460000

25000

K.
1414

4ogeo

n.

53636

419100

24400

bseeo

Deneben  verzichtet  der
Staat  auf  elne  unverzirs#lle
che  Forderung  an  die  dand“
schaft  von  869626  fl.;  wogegen
  übrigens  die  Ferder#ungz
ber  Landschaftslasse  an  dle
vormalige  Krelstasse  als
aufgehoben  gu  betrackten  ist-Mlt

  Inbegriff  der  früher  abgerissenen
  und  jest  wleder
mit  der  Lundschaft  vereiniq
kten  Thelle,  nmlich  den  Amts
Ausneng,  der  32  Höfe,  der
Vogkel  Hofen,  Lietenau  und
der  3  Hoͤfe  in  Baienfurt.
Auch  wird  hiedurch  der  in
dem  Münchner  Staats  Vertrag
  begruͤndete  Anspruch
an  die  Staatskasse,  wegen
der  Herrschaft  Blumenegs
(in  Vorarlberg)  ausgeglichen.


Der  Landschaft  blelben  dle
Anspruͤche  an  den  Fürsten
von  Taris,  als  Nachfolger
des  Stifts  Buchan,  welches
früber  in  den  Krlegekesten,
wovon  dle  Schulden  dbertüh'
ren,  keinen  Theil  genommen,
  wobl  aber  gegen  mehvere
  Gldukiger  selnen  Credlit
elngelegt,  und  von  selnen
Domainen  verpfaͤndet  bat,
um  so  mehr  vorbehalten,  als
sie  noch  sehr  belastet  ist.

 

 

640000

53914

 

 

586086
        <pb n="146" />
        144

 

 

 

 

 

 

 

Aversalsumme
  der
Namen  auf  den  Vorlaͤufig  Bleibt
der  betheiligten  Land-  J  Grundherrschaft.  Gelam#estaar  erbaltene  Un-  zu  Besondere  Bestimmungen.
schaften  und  Städte.  -  »Das-F  tekflüqunpübeknehmssp
Passiven.
·  si.  n.  n.
Donau-Kreis.
Frankenhofen.  Der  Fürst  von  8800  600  6300
Thurn  und  Taris.
Obermarchthal.  Derselbe.  108000  3600  104400
Scheer.  Derselbe.  120000  2500  117500
Waldsee.  Der  Fürst  von5255000  10000  245000  er  Steattest=  wird  de
en  der  Ansoruch  auf  da
Waldburg-Wolf-  geon  dem  Fürsten  an  sich  6%n
egg-Waldsee.  zogene  Vermögen  der  landas
  .  schaftlichen  Chaussee,  Kasse
eingeräumt.
Wolfegg.  Derselbe.  225000  B000  21  7000
-  130000  B000  122000  IAußer  den  fruͤher  schon  auf
Neutrauchburz.  Der  Furst  von  die  Staats=  Schulden,  Zah-Waldburg=
  Zeil.  lungs=  Casse  übernommenen
Trauchburg.  65  vo  fl.  Passto,  Capltallen.
Durch  die  Aversalsumme
  wird  Insbesondere  auch
der  Ansrruch  wegen  der
an  Gasern  abgetretenen
Sculdbeißereien  Wengen
und  Weiler  ausgeglichen,
welchen  die  Staatskasse  in
Gemäßheit  des  Münchner
Staats  Vertrags  zu  vertreten
  hätte.
Zeil.  Derselbe.  100000  4500  95500  1
ü  1235000  1000  125  Die  Ansbrüche  an  die  nun
Wusczach.  Der  Sürst  von  oooo  5%  unter  balerischer  Oberbobeit
Waldburg-Zeil-  Hebenden,  Hhber  zur  Landschaft
  gehörlg  gewesenen
Wurcch.  Orte  Altrach  und  Fertbofen
blelten  der  Landschaftekasse
„  worhehalten.
Gutenzell.  Der  Gras  von  32000  600  34400
Törring  -Guten
zel.
1113800  47700  1066100
        <pb n="147" />
        145

 

 

 

 

 

 

 

NWrecker
summe  der
Name  auf  den  Vorlaͤufig  Bleibt
der  betbeiligten  Land.  Grundherrschaft.  beleensea  erhaltene  Un-  zu  HGBesondere  Bestlmmungen.
soaften  und  Städte.  Guukernehung.  übernehmen.
menden
Passiven.
Donau,  Kreis.  n  ;  a4
Egloffs.  Der  Furst  von  13000  1000  vca3ooo  Dem  Stoate  werden  15%
udi  &amp;amp;  aen  die  Anspruͤche  auf  die
Windisch-Gräz  Conkarrenz  der  jetzt  unter
Hbalerisächer  Oberbebeit  ste#
beuden  Orte  der  vormallges
  Landschaft  elngerdumt.
Wei#e#nau  Der  Graf  von  28000  1000  27000
Sternuberg.
Schafseuried.  Derselbe.  110000  4000  106000
Aulendorf.  Der  Graf  von  5#%%%#%#½  3000  47000
Konigsegs-Aulendorf.

Köuigseggwald.  Derselbe.  41000  1200  39800
Ebenweller,  Ebendieser.  13500  —  13500
Roth.  Der  Graf  von  i148000  11000  115000  Wodbur  insbesondere  auch
die  Ansprücke  wegen  der  an
krbach-Warver  Baiern  abgetretenen  Orte
berg-Roth.  Karrdorf  und  Steintach
Jausgeglichen  werden,  welche
die  Staatskasse  in  Gemaßheit
  des  Muͤnchner  Staats-Vertrags
  zu  vertreten  gehabt
  hätte.
Ochsenhausen,  Der  Fürst  von350000  12000  338000
Metternich.
733500  33290  Joosco
        <pb n="148" />
        146

 

 

 

 

 

 

 

A#
umm,  der
Namen  en  nen.Vorläufigeibt
ber  bethelligten  Lande,Grupbberrschaft.  Srseemesaeerbel  —  Un-  zu  Besondere  Bestimmungen.
schaften  und  Städte.  menden  terstüazung.bernehmen.
Passloen.
Donau-Kreis.  6  na4
Heggbach.  Die  Grafen  von]  30000  1000  29000  IMit  Inbegriff  von  Mletln-Waldbott
  -  Bas-  gen  und  Sulmingen.
senheim  und  von
lettenberg.
Ißny  Der  Graf  von  Boooo  10000  70000  Gegen  Aufbebung  der  anvormall
  ·  gesprochenen  Umgelds-  Entvormallge
  Reichssladt.  Quadt-  Ißny.  T#bibigung,  und  öberupe
aller  welteren  Ansoröche  an
den  Staat,  welcher  dagegen
die  Ansprüche  des  Grafen
v.  Quadt  zu  Gunsten  der
Stadt  zu  vertreten,  übrigens
  auch  gegen  dlesen  die
Theilnahme  an  den  Schulden
  der  vormaligen  Relchs-#
  stadt  geltend  zu  machen
bat.
120000  11000  99000
iiff
Susammen33300o  153514
        <pb n="149" />
        Nro.  18.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

—

Dienstag  den  27.  März  1631.

I.  Unmittelbare  Künigliche  Dekrete.

Dienst-Nachricht.

Se#e  Khnigliche  Moajestät  haben
lembge  bichsten  Dekrets  vom  15.  d.  M.
dee  Sielle  elnes  Oberamtsgerichts-Aktuars
zu  Balinzen  dem  Advokaten  Hobbhahn
daselbst,  und

vermoge  Entschlleßung  vom  19.  d.  M.

die  erledigie  Pfarrei  Bentelsbach,  Dekasts

  Scherndorf,  dem  Hfarrer  Valhln-=zer

  za  Melmsheim,  Dekanats  Brockenim,
  uͤbertragen.

gebe  Hlchstdleselben  un,
im  35.  d.  M.  den  Commandeuc  des

vierten  Relter  Regiments,  Obersten  von
Milkau,  in  Beräckstchtigung  der  von
demselben  geleisteten  Dienste,  mir  einer
erhbhten  Pension  zur  Ruhe  gesetzt;

au  dessen  Stielle  Allerh#Ichst  Ihren  Adjutamen
  und  seitherigen  Direktor  der  Gebelmen
  Kriegs-Kanzlei,  Obersten  Grafen

v.  Sonthelm,  unter  Belbehaltung  der

ersteren  Stelle,  zum  Commandeur  des
olerten  Reiter-Regiments,  und

den  seitherigen  General-Ouartiermelster-Lleutenant,
  Obersken  v.  Bangold,  ju
Allerbchst  Ihrem  Adjutanten  ernannt-
        <pb n="150" />
        II.  Verfügungen  der  Departemente.

Des  Devartements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.
2)  Den  Fourage-Verzütungs  »Preis  fuͤr  die  Gensd'armerie  betreffend.

Den  saͤmtlichen  Amtspflegen  wird  hiemit
  erdffnet,  daß  der  Vergütungs=  Prels
für  die  in  den  Monaten  Januar,  Februar
und  Märj]  d.  J.  an  dle  Genod'armerie

abgegebene  Feurage  auf  #8  kr.  für  ple
Ratlon  festgesetzt  worden  ist.  #
Stuttgart  den  17.  März  1821.
v.  Otte.

b)  Die  Belobung  des  Oberamtmanns  Desß#ler  zu  Mottenburg  betreffend.

Da  Seine  Kdulgl.  Mejestát  auf
eine  Alerhbchsidenselben  vorgelegte  Eingabe
des  Stadtraths  und  Bürger-Ausschusses
zu  Rottenburg  in  Betreff  der  Verdienste
des  Oberamtmanns  Deüßler  daselbst  um
d#6  städtische  Rechnungswesen,  verm#iöge
bechster  Entschliehung  vom  14.  d.  M.  demselben
  nicht  nur  dle  allerhdchste  Zufriedenbeit
  mit  seinen  erfelgreichen  und  uneigennützigen
  Bemühungen  um  Wledeyherstel,

lung  der  Ordnung  in  dem  Verwaltungsund

  Rechnungswesen  der  Stadt  Rottenburg
  zu  erkennen  gegeben,  sondern  auch
welter  verordnet  haben,  daß  derselbe  wegen
des  Hlebel  an  den  Tag  gelegten  Dienst-Elfers
  öffentlich  belobt  werden  soll;  so  wird
solches  hlemlt  zur  allgemelnen  Kemmms
gebracht.
Smetgart  den  26.  März  1331.
v.  Otto.

2.  Des  Kbulgl.  evangelischen  Consistorlum.

2)  Das  Anschaffen  einer  von  dem  Sekretär  Schmidlis  zu  Stuttgart  herausgegeben  #  Schrift
aus  ken  Gemelnde=  und  Siiftungs-Kassen  betreffend.

Sämtlichen  gemeinschaftlichen  Oberämtern
  wird  hiemit  die  von  dem  Sekretär
Schmidlin  zu  Sruttgart  herausgegebene

zweckmäßige  und  gemelnnätzige  Schrife#
„,  Ueber  öffentliche  Kinder-Indu-=„strie-Anstalten
  überhaupt,  und
        <pb n="151" />
        „Insbesondere  für  Württemberg,
.  Stutigart  151  zum  Anschaffen
ars  Gemeinde  =  und  Silftungs-Kassen
empfehlen,  und  versiehet  man  sich  zu  ihnen
um  se  mehr,  daß  sie  dieser  Aufforderung
entsprechen  werden,  als  die  Industrieschulen
das  wirksamste  Mitel  sind,  dem  Müßiggong

  und  Bettel  der  Kinder  zu  skener#n,
und  sie  zu  gesitteten  und  arbelnsamen  Menschen
  zu  bilden.
Stuttgart  den  13.  März  2811.
Auf  besondern  Befehl.
Wchchter.

b)  Schul  =  Conferenz,  Direktoren  betreffend.

Dem  Stadepfarrer  Meister  zu  Welkersheim
  ist  die  erledigte  Schul-Conferenz-Direktors-Stelle
  der  Welkershelmer  Diddese;
dem  Pfarrer  M.  Wucherer  In  Zwerenberg
  die  durch  dle  Beferderung  des  Pfarters
  M.  Reiniger,  von  Neuweiler,  in
Erleigung  gekommene  Schul-  Conferenz-Direktors-Stelle
  in  dem  obern  Theile  der
Colwer  Dlörese;  dem  Pfarrer  Büchelln
#u  Schwalkheim  die  durch  die  Befbrderung
des  Diakonus  M.  Mobr  in  Winnenden
alaigr  Schul-Conferenz=  Direktors-Seelle

des  Wlnnender  Distriktes  übertragen,  und
der  Pfarrer  Zals,  von  Gräfenhausen,  auf
seine  Bitte  der  Conferenz;  =  Direktion  des
Neuenbürger  Bezirke,  welche  er  mit  lobenswerthem
  Fleiße  geführt  hat,  emthoben,  und
der  Dlakonus  Seybold  zu  Wildbad  zum
Schul=  Conferenz-Direktor  ernonnt  worden;
  welches  daher  zur  öffentlichen  Kenncniß
  gebracht  wlrd.

Stuttgart  den  13.  Maͤrz  1841.
Waͤchter.

5.  Des  Khnigl.  Medlelnal-Colleglums.
WBrlehrang  über  die  Klauen=  Seuche  der  Schafe  und  hierauf  sich  bezlehende  Anordnung.

Sei  dem  Jabr  1814  hat  sich  besonders
baler  den  selnwolllgen  Schafen  eine  früher
ln  Frankreich  bekannt  gewordene  Krankhel#t
auch  in  Deutschland  allgemelner  gezelgt,
ie  se  genannie  Klouenseuche.  Im  J.  1816
warden  dle  den  günstigsten  Erfolg  lelsten

den  einfachen  Heilminel  dagegen  dffentlich
bekannt  gemacht,  aber  wie  die  Erfahrung
zeigte,  nicht  immer  oder  zeltgemäß  angewandt.
  Um  alle  Schafbesitzer  über  dlesen
Gegenstand  in  Kenntniß  zu  letzen,  und  das
aus  demselben  entspringende  Machtheilige
        <pb n="152" />
        mdglichst  zu  entfernen,  wird  daher  folgende
Belehrung  und  Anordnung  gegeben:

Während  der  Winter-Monate,  wenn  die
Schafe  bei  olelem  Stall-Aufenthalte  nasse
Stellen  hfters  zu  betreten,  oder  darin  zu
verwellen  haben,  bemerkt  man,  daß  sie
einen  oder  mehrere  Füße  schonend,  oder
kaum  aufsetzend,  lahm  gehen.  Wird  man
dies  sogleich  gewahr,  so  findet  man  die
Klauen  des  ergriffenen  Fußes  ungewöhnlich
warm;  dlese  Wärme  verllert  sich  bel  fortdauernder
  erhöhter  Empfindlichkeit;  untersucht
  man  die  Klauen  genauer,  so  findet
man  dleselben  mehr  und  minder  angeschwollen,
  und  bei  dem  Druck  auf  die  hornigten
  Thelle  sowohl  der  Wände  als  der
Sohlen,  Strahlen  und  Ballen,  eine
Schmerz  ußernde  Stelle,  die  béufig  sich
schon  durch  eine  veränderte  Farbe  ausleichnet,
  Ist  der  Sitz  des  Uebels  in  den
weichen  untern  Hormhellen,  so  werden  dlese
allmähllg  abgestoßen,  und  die  Heilung  erfolgt
  öfters  von  selbst  in  10o—  14  Tagen;
ist  er  unter  den  festern  Wänden,  so  werden
  die  blutreichen  empfindlichen  Dhelle
immer  mehr  krankhaft  ergriffen,  und  nicht
selten  wird  bel  mangelnder  Hülfe  das
Organ  der  Hornbildung,  der  Sanm  verletzt,
  und  die  ganze  Klaue  geht  mit  dlesem
verloren.  Je  ausgebreiteter  das  Geschwür,
je  näher  der  Krone  oder  dem  Saume,  deste

mehr  leidet  das  erkrankte  Thier,  bei  dem
Umermbgen  auf  dem  kranken  Fuß  stehen
zu  konnen,  und  Abmagerung  stellt  s#ch
ein.

Obgieich  die  Krankheit  bel  treckener
Witterung  nicht  vorzukommen  pflegt,  bald
viele,  bald  nur  einzelne  elner  Heerde  ergriffen
  erschelnen,  die  ergriffenen  dfters
auch  zwei  bis  dreimal  nach  einander  während
  des  Winters  in  zwei  bis  drei  verschiedenen
  Jahrgängen  wlederholt  erkranken,
  so  erfordert  es  dennoch  dle  Vorslchr,
solche  so  viel  moglich  von  den  übrigen  sogleich
  abzusondern,  in  trockene  Ställe  zu
bringen,  und  darin  bis  zur  gänzlichen
Hellung  zu  belassen.

Hat  man  die  durch  Schmerz  und  Farben-Veränderung
  sich  auszelchnende  Stelle
der  kranken  Klaue  aufgefunden,  so  entfernt
man  sogleich  die  hornigten  Dhelle  mittelst
elnes  scharfen  Messers  nach  dem  Umfeng
des  krankhäften  Zustandes,  und  befeuchtet
solche  mit  elner  Wicke,  bereltet  aus  Werk
(abgängigem  Hanf  eder  Flachs)  und  getränkt
  mut  Spleßglanzbutter;  für  eln  Loth
derselben,  binreichend  um  50  Stellen  damit
  zu  befeuchten,  darf  jeder  Apotheker  36
diesem  Gebrauch  höchstens  vier  Kreujer
ohne  Gefäß  verlangen.  Zu  verbindern,
daß  die  6ende  Spießglanzbutter  nlcht  zufällig
  getroffene  Thelle  an  Kleldern,  Händen  2c.
        <pb n="153" />
        wwecklos  verändern,  hat  man  solche  nur
mi  kaltem  Wasser  sogleich  zu  befeuchten.
Ist  am  folgenden  DTage  die  gedupfte
Sielle  nicht  trocken,  sondern  nössend,  so

wird  das  Befeuchten  mit  Spleßglanzbutter

wlederholt;  ist  sle  aber  trocken,  so  bestreicht
man  dieselbe  mit  einer  einfachen  Salbe  aus
Her)  und  Fett  zusammengesetzt,  wozu  die
meisten  sogenannten  Karrensalben  taugen,
euch  die  braune,  aus  Schiffstheer  bestehende,

wenn  nicht  viele  Klauentheile  durch  Krankket

  und  Operation  verloren  gegangen
saad;  in  dlesem  Falle  muß  letztere  mit
etwas  Fett  vermischt  werden.  Das  Bestreichen
  mit  der  Solbe  wird  bis  zu  gänzlicher
  Hellung  fortgesetzt.

Verband  milt  Lelnwand  vorfichtig  angelegt,
  ersordern  nur  die  der  Krone  zunächst
legenden  Stellen.

Stan  der  Sgleßglanzbutter,  die  sich  im
Erfolg  sehr  bewährte,  kann  man  auch  verdüane
  Salpetersäure  anwendenz  will  man
sich  des  gleichfalls  päufig  angewandten,  aber

1fl

minder  schnell  und  sicher  wirkenden  Kupfer-Vltriol
  Puloers,  oder  anderer  Kupfer=Mischungen
  bedienen,  se  sind  die  damlt  beschäftlgten

  Schäfer  auf  die  für  die  Gesundbel#t
  so  nachthelligen  Einwirkungen  des
„Kupfers  genau  aufmerksam  zu  machen.

Jedem  Schafhelter  wird  hiemit  jur
Pflicht  gemacht,  den  Ausbruch  der  Klauen-Senche
  bel  selnen  Thieren  fogleich  dem
ferchmeister  anzuzeigen,  welcher  auf  die
lorgfältige  Behandlung  der  Kranken  zu
wachen,  und  bei  vorkommenden  Hindernissen
  die  amtliche  Anzelge  zu  machen  hat,
damit  solche  durch  Sachkundige  bei  Zelten
gehoben  werden  kbanen.

Für  Schafe,  welche  mit  der  Klauen-Seuche

  behaftet  sind,  am  wenigsten  für

solche,  welche  auf  Schafmärkte  geführt
werden  sollten,  darf  kein  Ortsvorsteher  Gesundbeits=
  Urkunden,  bel  scharfer  Abndung,
ausstellen.
Stuttgart  den  16.  Maͤr;  1821.
Massenboch.

4.  Königl.  Semlner=  Inspektorat=Die

  Prüfung  der  in  das  Haupt-Schullchrer=  Semlnar  neu  auszunehmenden  Fünglinge  betreffend.

Die  Präfung  derjenigen  Jünglinge,
welche  in  das  Konigl.  Haupt-Schullebrer=Seminarium
  aufgenommen  werden  wollen,
wird  Mittwoch  den  11.  und  Donnerstag

den  213.  April  d.  J.  statt  finden.  Es
haben  daher  die  jungen  Leute  an  dem  ersten
dieser  Tage,  Morgens  halb  3  Uhr,  in  dem
hlesigen  Seminar-Gebäude  für  dlesen  Zweck
        <pb n="154" />
        zu  erscheinen  und  sich  gefaßt  zu  halten,
daß  sie  vor  Mittag  des  zwelten  Tages  nicht
entlassen  werden  können.  Jugleich  werden
##uch  diejenlze  Donnerstags  den  ##:.  zu  erscheinen
  aufgefordert,  welche  erst  an  Georgli
1842  aufgenommen  werden  wollen,  um

die  Crsordernisse  kennen  zu  lernen,  nach
welchen  ihre  Aufnahms-Jähigkeit  beurtheilt
wird.

Eßlingen  den  àu.  März  1837.
Denzel.

5.  General-Direktion  der  Königl.  Württemberglschen  Posten.

Bekauntmachung,  die  Einführung  eines  neuen  Postwagen,  Curses  zwischen  Stattgert  und  Um,
und  die  Einstellung  des  bisherigen  Postwagen  -Curses  zwischen  Stuttgart  und  Göppioßen
berreffend.

Dem  Publlkum  wird  bekaunt  gemachr,
daß  die  Postvagenfabrt,  welche  bisher  am
Montag  von  Stuttgart  nach  Goͤppingen,
und  von  dort  am  Dlenstag  nach  Stuttgart
Statt  hatte,  vom  2.  April  d.  J.  an  elngestellt
  wird.

Dagegen  ist  die  Elinrichtung  getroffen
worden,  daß  vom  1.  April  d.  J.  an,  alle
Sonntage,  vom  April  bie  Ende  September
  früh  )  Uhr,  und  vom  Oktober  bis  Ende
März  fräb  3  Uhr,  eln  Postwagen  von  Stuttgart
  über  Eßlingen,  Plochingen,  Göpoinhen,
  Geißlingen  und  Lulzhausen  nach  Ulm

abfahren,  und  von  Ulm  alle  Dienstag  auf
dem  nämlichen  Wege  zurückkehren  wlrd.
Die  Abfahrt  des  Wogens  In  Ulm  geschleht
  oom  April  bls  Ende  September
früb  =  Ubr,  und  vom  Okteber  bis  Ende
März  früh  3  Uhr.
Frankfurt  a.  M.  den  :4.  März  1821.
Alexander  Frelberr  v.  Prints-Berberich.


Dienst-Erledigung.
Am  3.  d.  M.  lst  der  penslonlrte  Oberst
v.  Bequlgnolle  zu  Ulm  gestorben.
        <pb n="155" />
        Nro.  19.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag  den  5.  April  1821,

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.e  Kbnigliche  Majestét  haben
vermöge  Entschlleßung  vom  a1.  v.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Nattbelm,  Dekonats
  Heldenheim,  dem  Pfarrer  Raser
in  Sersbeim,  Dekanats  Valhingen;

ble  biedurch  in  Erledigung  gekommene
Plarrel  Serbheim  dem  Pfarter  Schmid

zu  Hausen  ob  Verena,  Dekanats  Tuxtliagen,
  und

vermge  Entschließung  vom  :4.  v.  M.
die  erledigte  DPfarrei  Frommenbausen,
Oberamts  Novensburg,  dem  Mlor
Bäuerlen  in  Mergemheim  gnaͤdigst  uͤbertragen.
        <pb n="156" />
        164

I.  Verfügungen  der  Departemente.
A.)  Des  Justiz-Departemeats.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts=  Candldat  Anton  Bellino,
don  Rottenburg,  welcher  bei  der  mit  ihm
Lvorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  erhalten  hat,  ist  auf

sein  Ansuchen  als  Referendär  zwelter  Classe
bei  dem  Knigl.  Gerichtshofe  in  Tübingen
aufgenommen  worden.
Stuttgart  den  37.  März  18-1.
Maurler.

6.)  Des  Departements  des  Innerns:
1.  Des  Khnigl.  katbolischen  Kirchenratß#.
Das  Schul  Inspcktorat  Munderkingen  betreffend.

Da  dem  Pfarrer  Schmid  zu  Oberstadion
  wegen  Kränklichkeit  die  nachgesuchte
Entlassung  von  dem  Schul-Inspektorat  Munderkingen
  ertheilt  murde,  so  hat  man  diese
Stelle  dem  Stadt-  Pfarrer  Sch  werdt  in
Munderkingen  übertragen.

Zugleich  wird  unter  Beziehung  auf  tie
neue  Eluthellung  der  kathollschen  Schul-Inspektorate

  (Reglerungs-Blatt  v.  9.  Nev.
1320  Nro.  62)  die  Pfarrschule  in  Alberweller
  von  dem  Schul-Inspekterat  Ehlngen
Hetrennt,  und  dem  Schul-Insrektorat  Munderkingen
  einverleibt.

Stuttgart  den  3##.  März  1821.

Camerer.

2.  Des  Kodnigl.  Stublenraths.

ie  Einsendung  der  Notizen  wegen  der  Jahr-Märkte  zum  Behuf  der  Aufnahme  in  den  Kalender
betresfsend.

Um  das  Verzelchniß  der  Jahr,  Märkte,
welches  den  Land-Kalendern  beigefügt
wird,  mdglich  vollständig  und  richtig  geben
äu  khunen,  werden  die  Kdnigl.  Oberämter

angewiesen,  von  jeder  blelbenden  Veränderung
  mit  Jahr  =  Märkten  In  Orten  ihres
Amts-Bezlrks,  alse  wenn  eln  neuer  Jahr-Markt
  eingefüßrt,  oder  ein  sellheriger  auf-
        <pb n="157" />
        geboben  oder  die  Zelt  zur  Abbaltung  des.
selben  anders  bestimmt  wrd,  jedesmal  dim
HK##gl.  Studienrathe  als  der  D  ichts-Bebbrde
  fär  dle  Redaktion  der  Klender
dle  Anzelge  zu  machen.  Zuglesch  werden
die  Königl.  Oberämter  aufgefordert,  es

155

eben  dieser  Stelle  zur  Kenntniß  zu  brlngen,
  wenn  sie  etwa  bereits  in  das  seltherlge
  Märkie  Vereschuß  eingeschlichene  unrichtige
  Angaben  bemerken.
Sungart  den  19.  Mäcz  2871.
Süskind.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium.

Köuigl.  Verordnung  in  Betreff  des  statisiisch=  topographischen  Bürcau.

Nach  einer  bereits  unterm  168.  November
  1839  (Staats=  und  Reglerungs-Blatz
NRro.  vo)  bekannt  gemachten  allerhdchsten
Entschlesung  haben  Se.  Könisl  Maje-Ktät
  ein  statistisch=  tepographlsches  Bürean
iu  errichten  geruht.  Dasselbe  hat  die  Bemmung,
  eine  genaue  und  vollständige
bondes  Volke=  und  Ortskunde  von  Wärttemberz
  zu  llefern,  und  die  in  jedem  Jabre
blerunter  sich  ergebenden  Veränderungen
sorzfältiz  zu  sammeln,  so  daß  jede  Regletungs=
  Behbrde  und  jeder  Württemberger
fertdauernd  eine  richilge  und  umfassende
Kenniniß  von  dem  Zustande  und  den  Verbͤlinissen
  des  Voterlandes  sich  zu  verschafsen,
  Gelegenheit  habe.

Um  nun  dlesen  Zweck  erreichen  zu  künnen,

  baben  Se.  Königl.  Majestät  verordnet,
  daß  (ämtliche  Prooinzial-Stellen
und  Beamte,  namentlich  auch  die  Gelflichen,
  Aerzte  und  Ortsvorsteher  denjenigen
Anforderungen,  welche  das  Büreau  in
der  angrebenen  Beziehung  an  sie  zu  machen
für  n#thlg  erachten  wird,  eslichtmäßig  zu
entsprechen  gehalten  seyn  sollen.

Insbesondere  werden  dieselben  angewit,
sen,  die  tabellarischen  Fragen-Plane,  welche
das  Büreau  zu  bestimmten  Zeiten  aus,
schicken  wird,  mit  Fleiß  zu  beantworten,
um  zur  gesetzten  Zeit  pünktlich  ousgefülle,
und  mit  ihren  Unterschristen  versehen,  an
dasselbe  zurückzusenden.

Dabei  wird  bemerkt,  daß  man  es  gerne
sehen  wird,  wenn  auch  Liebhaber  der  Va-
        <pb n="158" />
        156

terlande  kunde,  welche  nicht  amtlich  dazu  vorgesetzten  gemeinnuͤtzigen  Zweckes  beltroverbunden
  sind,  dem  Buͤreau  ihre  Beobach-  gen  werden.

tungen  und  gesammelte  Nachrichten  mit-  Stuttgart  den  :6.  März  1831.
tbellen,  und  somit  zur  Befbrderung  des  Wekhperlin.

–

 

Dienst-Erledigungen.

Dle  evengelilsche  Pfarrei  Heimertingen,  die  evangelssche  Pfarrei  Welzbeim,  De-Dekanats
  Leonberg,  ist  durch  das  unterm  kanats  Schorndorf,  durch  den  am  3.  v.
à.  v.  M.  erfelgte  Ableben  des  Pfarrers  M.  erfolgten  Ted  des  Pfarrers  M.  Stein-M.August
  Ferdlnand  Lenz,  und  pofer  daselbst  in  Erledigung  gekommen.
        <pb n="159" />
        165
Nro.  20

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.
Freitag  den  6.  urrn  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Sr.  Khnlekiche  Majestät  haben  ten  Minisker  am  Könlgl.  Balcrischen  Hofe
lurch  Allerhöchstes  Dektet  vom  36.  vori  zu  ernennen  geruht.

gen  Monats  den  bleherigen  Vice-Präslbenten

  deg  Königlichen  Ober-Reglerungs=  Unterm  2.  dieses  Monats  wurde  dem
Collegil,  Staats-Rath,  Frelherrn  von  vormallgen  Unterlieutenam  von  Graff
Schmitz=  Grollenburg,  zum  außer=  bie  vachgesuchte  Erlanbniß  ertbeilr,  die
andentlschen  Gesandten  und  bevollmächtig-  ArmeeT  Unlferm  zu  trogen.
        <pb n="160" />
        168

tIl.  Verfügzungen  der  De  a#tements.

Des  Departements  des  Innernt

Rektorstamt  der  Univer  sität  Täbingen.

Bekanntmachung  der  Vorlesungen  auf  der  Universität  Tübingen,  wie  sie  von  der  akademischen
Behörde  für  das  besiehende  Sommer-Halbjahr  angekündigt  sind.

Theologie.
a)  Evangelische  Fakultät.

Dle  öffentlichen  Vorträge  über  Rellgson
und  Christenthum  für  Studirende  der  evangelischen
  Confession  aus  allen  Fakultäten
wird  OD.  Steudel  jeden  Donnerstag  von
3—9  Uhr  balten.

Ueber  die  chelstliche  Dogmatik  setzt
D.  Wuem  seine  öffemllchen  Vorlesungen
von  3—9  Uhr,  und  seln  Examinatorlum
  pdchentlich  in  zwel  Stunden  fert.

Eben  diese  Wissenschaft  wird  Prälat  D.
Bengel  In  elnem  halbjährlaen  Curfus
bffentlich  vortragen  von  —86  Uhr.

Die  christliche  Moral  wird  in  bffentlichen,
  auf  einen  halbjährigen  Curs  berechneten
  Vorlesungen  gelehrt,  und  diese  demnächst
  noch  bestimmter  angezeigt  werden.

Die  wichtigsten  Beweilsftellen  derselben
  erläutert  Dliakonus  M.  Pressel
wöchenslich  in  3  Stunden.

Supplewente  zu  seiner  Einleltung
  ins  A.  T.  gibt  D.  Steudel  in
elner  wöchentlichen  Stunde,  dle  er  noch
bestimmen  wilrd,  bffentlich.

Die  Welssagungen  des  Esojes
wird  Ebenderselbe  Iffentlich  Nachmittags
von  4—5  Uhr  zu  erklären  fortfahren.

Die  kleinen  Propheten  erläutert
Hrof.  Jäger  von  3—4  Uhr  in  Drioat=Vorlesungen.


Ueber  die  meßlanischen,  im  N.  T.
angeführten  Weissagungen  des  A.
T.  bält  O.  Steudel  Prloat-Verlesungen
WVormittags  von  10—::  Uhr,  an  den
Tagen,  an  welchen  Prälat  D.  v.  Flatt
nicht  lesen  wird.

Die  Erklärung  der  Paulinischen
Brlefe  wird  Prälat  D.  v.  Flatt,  wenn
es  seine  Gesundheit  gestattet,  von  10—11
Uhr  fortsesen.

Die  katholischen  Briefe  erläutert
        <pb n="161" />
        D.  Wurm  In  Orloat,  Vorlesungen  von
5—4  Uhr.

Den  zwelten  Theil  der  christlichen
Klrchengeschichte  trägt  Prélat  D.  Benzel
  bffentlich  von  11—13  Uhr  vor.

Zur  blstorlsch-vergleschenden  Darstellung
  der  dogmatischen  Hauptsosteme
  gibt  Ebenderselbe  nach  dem
Plenk'schen  Abriß,  Anleltung.

Die  Pädagoglk,  mit  Räcksicht  auf  den
besondern  Beruf  des  Predigers,  wird  Rebetent
  Schmid  vortragen.

Die  homlletischen  und  kstechetlschen
  Uebungen  des  Prediger-Insticurs
wird  Ebenderselbe  leiten,  und  damit  wle
blaher  wöchentlich  in  einer  Stunde  die
Fientliche  Censur  der  in  dlesem  Instltute
schaltenen  Vorträge  verbinden.

Die  vaterländischen  Kirchen=  und
Schulgesetze  erläutert  in  Verbindung
m  Uchungen  Prof.  und  Dekan  Münch.

5)  Katholische  Fakuleäke.

Ueber  biblische  ArchKologle  und  Geschtchte
  des  järischen  Volkes  llest
D.  Herbst  drelmal  wdchentlich.

Die  allgemeine  Einleitung  ins
N.  T.  nägt  D.  Fellmoser  zwelmal
obchemtlich  vor.

159

D.  Herbst  setzt  seine  eregetlschen
Vorlefungen  über  das  Buch  Hiob
fort,  wochentlich  dreimal.

Die  Brlefe  an  Timstheus  und
Titus  erlutert  Fellmoser  .in  oier,
den  Brlef  an  die  Phllipper  urd  den
zweiten  an  die  Korinther  in  eben  so
olelen  wbchentlichen  Vorkesungen.

Den  zweiten  Theil  der  chelstlichen
Kirchengeschlchte  trägt  nach  Dannen--mayers
  kehrbuche  D.  Herbst  täglich  vor.

Klirchenrecht  der  Kotbollken  lebr
Prof.  D.  v.  Dresch.

Apolosgetische  Theologle  trägt  vor
D.  Drey  woͤchentlich  dreimal.

Ueber  Dogmatik  hälr  Ebenderselbe  fünf,
und  über  Dogmengeschichte  zwei  Vorlesungen
  wöchentlsch.

Die  Vorträge  über  christliche  Moral
setze  D.  Hirscher  fort  ubchemtlich  fünfmak.


Katechetik  und  Homlletik  wird  derselbe
  täglich  lehren,  und  damit  Uebungen
im  Ausarbeiten  und  Vortragen  verbinden.

Derselbe  wird  die  schwereren  Stellen

der  evangelischen  Perlkopen  homiletisch
  =  praktisch  erléutern.

Rechtswissenschaft.
Die  Metbodolegle  erklärt  Pref.  D.
Christ.  Helnr.  Gmelin  bdffentlich  wöchent-
        <pb n="162" />
        lich  :  Stunden  von  4—5  Uhr  nach  seinem
kehrbuch.

Ueber  Encyklopädle  und  Methedelogle
  nach  Eisenh##t  hält  Bibliothekor  D.
Clossius  wöchentlich  in  5  Stundon  Verlesungen.


Ueber  Literatur  der  Rechtswissenschaft
Ebenderselbe  nach  Fugo  wöoͤchenilich  in
5  Stunden.

Zu  Vorlesungen  über  Rechtsgeschichte
  erbietet  sich  Prof.  D.  Christlan  v.  Gme-In
  nach  eigenen  Heften.  Dieselbe  trägt
auch  Prof.  L.  Schrader  nach  Hugo  von
5—4  ver.

Zu  Vorlesungen  über  Institutionen
des  rimischen  Rechts  erbietet  sich
Prof.  10.  Christ.  v.  Gmelin  nach  Hefacker,
  Prof.  D.  v.  Malblank  nach  der
H#pfnerischen  Ansgabe  des  Heineccius  ron
—5.  Aauch  wird  Pref.  Wächter  daräber
  nach  Warnkinig  lesen  von  3—4  Uhr.

Die  Vorlesungen  über  die  Pandekten
w#lkerd  Professor  U.  v.  Malblank  über
seln  Lehrbuch  in  den  gewbhulichen  Stunden
  von  9—i0  und  von  11—1  fertsetzen.

Auch  wird  Prof.  D.  Schrader  seine

Vorlesungen  über  die  Pamekten  nech
Gänther  anfangen  und  in  denselben  Stunden
  halten.

Ueber  daß  romsche  Erbrecht  hält
Prof.  Wächter  Verlesungen  In  wöchent-160



lüch  8  Stunden  von  4—5  oder  11——51
nach  Schweppe.

Ueber  das  Kirchenrecht  erbletet  sich
zu  Vorlesungen  Prof.  D.  Hofacker.Auch
trägt  Prof.  D.  Michaelis  nach  Böhmer
dasselbe  vor  von  19—11  Uhr.

Das  deutsche  Prloatrecht  lehren
Prof.  D.  Christ.  Heinr.  Gmelin  nach
Runde  von  6—9  Uhr,  und  Drof.  D.  Michaelis
  nach  seinem  eigenen  Grundriß
zu  Vorlesungen  über  das  deutsche
Prlvatrecht,  nebst  Beisägung  des
Cameral-Rechts,  von  4—5  Uhr.

Ueber  das  gemeine  und  württemberglsche
  Strafrecht  bält  Prof.  Wähter
  Vorlesungen  nach  Grolmann  in  ubchemlich
  6  Stunden  von  0—9  Ubr.

Das  wücrttembergische  Prlost=Recht
  leh#t  Prof.  D.  Schmid  nach
Weißhaar  von  7—8  Uhr.

Zu  dem  Wechsel-Recht  erblietet  Vorlesungen
  Prof.  D.  Hofacker.

Den  Cioll-Prozeß  trägt  Prof.  D.
v.  Malblank  nach  eigenen  Heften  Morgens
  von  7—8  Uhr  vor.

Den  gemelnen  und  württembero#ischen
  Criminal-Prozeß  mit  praktlschen
  Uebungen  Prof.  D.  Hofacker  nach

seinem  eigenen  Buch:  Uebeosicht  des
Straf-Prozesses,  Tübliugen  1610,  um

8  Uhr.
        <pb n="163" />
        Afa.

Deu  Conkurs-Prozeß  lehrt  Prof.
D.  Schmid  zueimal  wochentlich  von  5—6
Uhr.

Zu  examinetorischen  Uebungenutiitet
  sich  Prof.  D.  Michaelié.

Heilkunde.

Eneyklopädie  der  Hellkunde  trägt-Prof.

  D.  Hofacker  vor.

Verlesungen  emtweder  über  allgemeine
RKaturwissenschafe  oder  über  Minetalogie
  ist  Prof.  D.  F.  G.  Gmelin  zu
dalten  erbotig.

Botanli  in  näherer  Beziehung  auf
Metiin  in  Verbindung  mit  Pflanzen=Demonstrationen
  liest  Prof.  Schübler
  von  1—3  Uhr  wöchentlich  5  Stunden.

Pflanzen-Phosiologie  llest  dersekbe
In  3  Sumen  der  Weche  ven  8—9  Uhr
###r  9—i0  Uhr.

An  Donnerstagen  hält  derselbe  botanische
  Exceursionen.

Eten  so  wird  Prof.  D.  Sigweet  betanlsche
  Demonstrationen  und  Exrursionen
  halten.

Obemie  wled  Ebenderselbe  vortragen.

Pharmatevtische  Chemle  in  Verbindung
  mit  Waaren=  Kunde  wird  in
der  Stunde  von  10—11  Uhr  Prof.  D.
C.  G.  Gmelln  vertragen.

Anatomle  des  Menschen  oled  Prof.
D.  Baur  in  der  Frähstunde  von  6—7
Uhr  mlt  Demonstratlonen  lesen.

Derxselbe  erbletet  ssch  zu  anatomlschen
Repetltienen.

Phosiolesle  der  Thlere  mld  Pra.
D.  Hofacker  vortragen.

Materia  modica  trgt  Prof.  D.  F.  E.
Gmelin  ver.  "

Toxlcologle  durch  Verfurhe  etlaͤutert,
wird  Prof.  D.  Rapp  vortragen.

Wiece-Kanzler  D.  v.  Autenrieth  wird
allgemeine  Parß  ologie  vortragen,  mh
welcher  sein  praktischer  behr-Cursus  beginnt,
  der  in  den  nächsten  Jahren  micht
mehr  unterbrochen  werden  wlrd.

Derselbe  wlrd  auch  wahrschelulich  *-richtliche
  Arzuelkunde  vortragen,  und
besorgt,  wie  gewoͤhnlich,  ven  11  -12  Uhr
das  Clinicum  selnem  medicinischen  Thelle
nach.

Prof.  D.  Riedcke  traͤgt  den  zwelen  Thell
der  Chlrutgie  vor,  und  bkesorgt  den

chirurgischen  und  geburtshuͤlslichen  Theil
des  Clinlcums.

Derselbe  erbletet  sch  lu  Vorlefungen
über  die  Geburtsbüälfe.

Prof.  D.  v.  Gärtner  trägt  gleichfalle
ECbitrursle  und  Geburtshülfe  vor,  und
        <pb n="164" />
        erbletet  sich  zu  Repetitlonen  öber  diese
Fächer.

D.  Weber  setzt  dle  in  dem  Winter-Halbjahre
  angefangenen  Vorlesungen  über
gerichtliche  Arzneikunde  fort,  und
erbletet  sich  zu  Vorlesungen  über  Kinder-Krankheiten
  dreimal  in  der  Woche  und
zn  medicinischen  Repetitionen.

Philosophische  Wissenschaften.

Prof.  Schott  trägt  bffenrlich  von  7—3
Ubr  die  Metaphosik  vor,  und  erbletet
stch  zu  Prsoat=  Vorlesungen  über  die  En-#eyklopi#ie
  der  oblkosobischen  Wissenschaften
  nach  Schulze,  oder  öber
allaemeine  Geschichte  der  alten
eder  neuen  Phllosophle.

Prof.  D.  v.  Dresch  trägt  das  Natur-Recht
  oder  das  Eurepkische  Volker=Recht
  vor.

Prof.  v.  Eschenmayer  trägt  öffentlsch
von  10—:1  Uhr  das  Ratur-Recht  vor,
Frlvatim  setzt  er  die  Vorlesungen  über  die
übrigen  Theile  der  Rellgions-Phllosopble
  von  7—6  Uhr  fort.

Prof.  Sigwart  lehrt  von  3—9  Uhr
dle  Logik,  und  wird  auf  Verlangen  von
11—11  uhr,  oder  zu  einer  andern  belieölgen
  Stunde,  die  Metaphysik  vortrogen.

Mathematik  und  Naturlehre.

Prof.  v.  Pfleiderer  erklärt  bffentlich
von  6—10  Uhr  den  zweiten  Theil  der
tbeoretischen  Phosik.

Prof.  v.  Bohnenberger  lehrt  von
5—6  Uhr  die  Experimental  Pbosik
und  erbietet  sich  zu  Vorlesungen  über  die
Algebra.

Geschichte.

NRepetent  Haug  wird  die  Geschichte
des  Mittelalters  drelmal  in  der  Woche
vortragen.

D.  Eifenbach  llest  über  württem,
bergische  gandes=  Geschichte  zur  beliebsgen
  Stunde.

Schône  Wissenschaften,  alte  und  neue
Sorachen  und  ELiteratur.

Prof.  Conz  wird  von  4—5  Uhr  Horaozens
  Brlefe  und  den  Ajax  des  So,
phokles  erklären.

Prof.  Tafel  trigt  von  9—10  Uhr  Enceyklopädie
  der  romischen  Dichter,
Geschichrschrelber  und  Redner  vor.
Auch  wird  er  entweder  Theophraslt
Charaktere,  oder  doß  2.  und  #.  Buch
der  Annalen  des  Taeci#tus  zu  elner  beliebigen
  Stunde  erklären,  und  erbietet  sich
zu  Uebungen  im  Latelnischen.
        <pb n="165" />
        EEIEIIIIIX
lellebigen  Stunde  sein  Buch  à  Collection
ol.  Voyages  and  Travels  erk’é#ren,  prl#a-#n
  erbletet  er  sich  zu  Verlesungen  über
Mellenssche  und  englische  Sorache.

Prof.  D.  v.  Scheerer  erklärt  hffentlich
von  1—3  Uhr  den  zwellen  Theil  des  Numa
bompilins  von  Florian  in  Verbindung
mut  praktüschen  Uebungen  und  Gesprächen,
orloatim  setzt  er  selne  Vorlesungen  über  die
froanzbsische  Sprache  fert.

Peôf.  Gerlach  wird  olermel  in  der
Woche  Iffenelich  über  die  franzf'sische
Sorache  lesen,  und  erbletet  sich  auch  zu
Prlvat-Vorlesungen  über  dieselbe.

Zu  Vorlesungen  äber  philologissche  und
endere  wissenschaftliche  Gegenstände
  erbleten  sich  auch  die  Repetenten
bes  tvangelischen  Seminariums,  namentlich
erbieret  sich  Repetent  Paul  y  zu  einer  Uebersicht
  der  zrlechtschen  Symbollk.

Auch  erbieten  sich  die  Repetenten  des
katholischen  Convikte  zu  Prloat-Vorlesungen
über  yhilologische  und  ohilosophische  Gegenttinde,
  wementlich  erbietet  sich  Repetem
Schöniager  zu  Privat-Vorlesungen  über
dle  Trige  nometrie.

Staatswir#thschaft.

Encyklopédle  der  dkonomlsch-politischen
  Wissenschaften  trägt  Pref.

164

Fule  von  1½1—ü12  Uhr  nach  seinen
Grundsätzen  der  bkonomssch  polktischen
  oder  Kameral-Wissenschaften,
welte  Ausgabe,  Täbingen  1830,  vor.
Relne  Mathematik  mllt  befonderer
Räcksicht  ouf  dle  Bedärfaisse  der  Seudirenden
  der  Staats-Wirrhschaft  wird  YHrof.
Poppe  nach  seinem  Lehrbuch  der  reinen
  Mathematik,  wweite  Auflage,  Frankfurt
  1820,  6  Stunden  wbchentlich  von

9i1o  Uhr  lehren.

Oekenomische  Botanik,  oder  Betanlk
  in  näherer  Bezlehung  auf  hkonomische
Wissenschaften  überhaupt  in  Verbindung
mit  Pflanzen-  Demonstrationen  und  den
Grundsaͤtzen  der  Pflanzen-Physiologie  traͤgt
Prof.  Schübler  von  4—5  Uhr  vor.

Forstbotanik  in  Verbindung  mit  der
Pbossologle  der.  Forstgewächse  und
Bodenkunde,  als  Einleitung  In  die
Forstwissenschaft,  lehrt  Prof.  Hun  desbagen.



Landwirthschaft  lehrt  Prof.  v.  Forstner
  Morgens  von  7—8  Uhr,  oder  in  einer
ondern  den  Zuhbrern  bequemen  Stunde.

Encoklopädie  der  Forstwissenschaft
und  Forstpolizel  trägt  Prof.  Hundes:
bagen  von  3—9  Uhr  ver.

Speclelle  Technologle  trägt  Prof.
Popoe  nach  seinem  Lehrbuch  der  spe-
        <pb n="166" />
        eielsen  Technologie,  Stuttgart  ru#d
Tübingen  :819,  von  10—11  vor..

Zu  Vorlesungen  über  die  Lan  dwirthschafts
  -Polizei  erbietet  sich  Prefessor
5.  Forstner.

Zu  Vorlesungen  über  die  Poltzeilehre;
verbunden  mit  Pollzei-Recht,  5  Stunden
  wbchemlich,  Abends  von  5—6  Uhr
erbletet  sich  Prof.  Krehl.

Zu  Verlesungen  über  die  Grundsse

der  Finanz-Wissenschaft  erbletet  sch
Prof.  Fulda

Die  Grumsötze  des  Steuerwesens
insbesondere  wird  Prof.  Krehl  3  Slunden
  wöchentlich  von  5—4  Uhr  vortragem

Der  Anfans  der  Vorlesungen  ist  auf
den  2.  Mal  fesigesetzt.

Tübingen  den  s.  April  1871..
D.  Drey.

 

Dienst-Erledigung.

Die  evangelische  Pfarrei  Neunkirchen,
Dekanats  Welkershelm,  ist  durch  das  am.

17.  v.  M.  erfolgte  Ableben  des  Dfarrers
Wengert  in.  Erledigung  gekommen.
        <pb n="167" />
        166

Nro.  21.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Freitag  den  15.  April  1831.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

r  Khalgliche  Majestskt  haben
durch  Achste  Enrschließung  vom  6.  d.  M.
die  kachollsche  Pfarrei  Winzeln,  kandkapi-#els
  Oberndorf,  dem  Kaplan  und  Préceptor
Schwalbold  zu  Biberach  übertragen.

ESedann  haben  Hoͤch  stdieselben  veraahge
  Resolution  vom  2°0.  d.  M.  gnaͤdigst
geruht:

Dem  Ober-Flnanzrath  von  Spittler
dle  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand
  mit  Penslon  in  Gnaden  jzu  beollll-□—


dem  bisherigen  Tabaks-Magazine=  Verwalter
  Zindel  die  Salz.  Magazins-Verwaltersstelle
  bei  der  Sallne  Friedrichshall
zu  übertragen;

den  bisherlgen  Gradiemeister  Gebbardl,
von  Hall,  zum  Materiallen=  und  Holz-Verwalter
  in  Friedrichehall  mit  dem
Titel  eines  Controleur#,  und

den  bieherigen  Berg.  Cadet  von  ÖOsten
in  Hall  zum  Salinen.-  Jufpektor  in  Hall
zu  ernennen.
        <pb n="168" />
        166.

1.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Departements  des  Innern:
Des  Khnigl.  evongekischen  Consistorium.

Die  Einführung  der  gemeinnützlichen  Schrift:  „Die  Volks-Schule'  betreffend.

Es  hat  der  Seminar  Inspektor  und.
Prefessor  Deniel  zu  Eßlingen  eine  berächtliche
  Anzahl  von  Erxemplarien  seiner
temelmüglichen  Schrift:  „Die  Volks-Schule“
  zur  Bildung  eines  Grundstkocksfür
  die  zu  errichtende  evangelische  Schullehrer
  -Wierwen,  Anstalt  unentgeldlich  angeboten,
  wofür  des  Königs  Majestät
remselben  das  hochste  Wohlgefallen  auszudrücken
  befohlen  haben.

Je  mehr  nun  dlese  Schrift  zur  Verbes
serung  des  Unterrichtes  in  den  Volks-Schulen
  hinzuwirken  und  die  Schullehrer
mit  dem  Gemeinnütlgssen  und  Anwendbarstin
  der  neuen  Pädagoglk  und  Metbodik
bekannt  zu.  machen  geeignet  ist,  desko  mehr
steht  sich  die  unterzeichnete  Stelle  veranlaßt,
den  Ankauf  dleser  Schrift  den  Geistlichen,
und  Schullehrern  für  dlesen  Zweck  zu  empfehlen

  und  zuglesch  zu  verordnen,  daß,  #
es  nicht  schon  geschehen  ist,  dlese  Schrlft
aus  den  Schul-Fonds,  wenn  lhre  Kräfte
es  nur  immer  erlauben,  angeschafft  werde.

Sämtliche  Dekane  und  Schul-Conferenz-Direktoren
  werden  mit  Vollzug  dleser  Anordnung
  beauftragt,  und  versieht  man  sich
zu  ihnen,  daß  site  außer  diesem  Heuptwecke
  auch  die  Befbrderung  der  wohlibällgen
  Nebenzweckes  sich  werden  bestens  angelegen
  seyn  lassen.

Die  Verzeichussse  des  Bedarfs  von  Exemplarten
  nebst  dem  Geld-Betrage  dafür
(zu  :  fl.  für  das  Exemplar)  find  an  die
Registratur  der  unterzeichneten  Stelle  innerhalb
  eines  Monats  einzusenden,  werauf
sogleich  die  Absendung  der  verlangten  Exemplarlen
  erfolgen  wird.

Stuttgart  den  3.  Aprll  1822.

Wchter.

Dienst-Erlevrtgungen.

Die  Wtholische  Pfarrel  Erlenhofen,  Oberund
  Dekanat-Amts  Wangem  ist  kurch  das
em  3r.  v.  M.  erfolgte  Ablehen  des  Pfarrers
  Jäger,  und

die  färstl.  Tarische  Patronats-Kaplanel

-zu  Oepfingen,  Ober  und  Dekanat-Amts
Ehingen,  durch  das  am  3.  d.  M.  erfolgte
Ableben  des  Kaplans  Schml!  In  Erledgung
  gekommen.
        <pb n="169" />
        167
Nro.  22.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch  den  18.  April  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keie.

U.  Verfügungen  der  Departementéê.
Des  Justiz-Devartements.
D#  in  dem  Monat  Februar  1821  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenmtnisse
betreffend.
In  dem  verflossenen  Monat  Februar  sind  von  sämtlichen  Gerichtshüsen  det  Kulgreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprechen  worden,  wobel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  selche  Unbeile  der  Criminal-Gerschis-Stellen  in  dos  Staats=  und

Neglerungs-Blatt  ausgenommen  werden,  wedurch  elne  längere,  als  dreimonatliche
Freihcite=  Strafe  erkennt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat

Den  5.  Februar  wurde:  wegen  abermallger  Entwelchung  von  der
1.  In  der  Rekurssache  des  Festungs-Strf.  Festung  von  dem  Criminal-Senate  des
Ungs  Frey  aus  Gmünd  das  gegen  ihn  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unter  dem
        <pb n="170" />
        165

14.  Nov.  v.  J.  gefällte  (in  dem  Staatsum
  Reglerungs-Blatt  Nro.  73.  S.  656
eingerückte)  Erkenntniß  im  Wesentlichen
bestärigt,  die  erkannte  Festungsstrafe  aber
in  elne  Zuchthausstrafe,  nach  dem  bestebenden
  Verglelchungs-Verhältnisse,  verwandelt,
  und  Rekurrent  in  die  Kosten
der  zwelten  Instanz  reruphheilt.
Den  17.  Februar  wurde:

a.  in  der  Rekurssache  des  Jakob  März,
von  Oetlingen,  Oberamts  Kirchhelm,  das

von  dem  Crimlnal=  Senate  deß  Gerlchtsbofs
  zu  Ulm  gegen  ihn  wegen  gefährlicher,
  mit  bleibendem  Nachthell  verbundener
  Wißbandlung  des  Joh.  Jäger,
von  Dettingen,  unter  dem  z5.  Deember
  v.  J.  gefällte  (in  dem  Staats=  und
Regierung=  Blatt  vom  7441.  Nro.  y.
S.  54  vorkommende)  Erkenntalß  abgeänndert,
  und  Rekurrent,  neben  Verfsllung
in  die  Kosten  zweiter  Instanz,  zu  einer
viermonatlichen  Festungsstrafe  verurthellt.

77.  Lioll  =  Senat.

Den  5.  9.  und  123.  Februar  wurde
in  den  Appellationssachen:

u.  von  dem  Cloll=  Senate  des  Gerichtsbofs
  zu  Eßlingen  zwischen  der  Ehefrau
des  Johann  Geerg  Hafners  zu  Neus,
stedt,  Oberamte  Walblingen,  und  deren
Geschwistern,  Imploranten,  Appellanten,
  und  der  Gantmasse  der  Wlu#e
Küölz  allda,  Implorakn:  Appellacin,
Vatergut  betreffenb

2:  von  dem  Eloll-Senate  des  Gerichtshefs
zu  Tübingen  zwischen  Johann  Schwarz,
von  Leinstett,  Oberamts  Sulz,  Beklagten,
  Appellonten,  und  Conrad  Schlerlen
  daselbst,  Kläger,  Avpellaten,  Lelbgeding
  betreffend  ;

5.  von  dem  Cloll=  Senace  des  Gerschts
hofs  iu  Ulm  zwischen  dem.  berrschaftllchen
  Maler  Johann  Georg  Kober  in
Thiergarten,  Oberamis  Saulgau,  Klaͤ-ger,
  Appellanten,  und  Johann  Georg
Vollk  zu  Pfulllngen,  Beklagten,  Appellaten,
  Abrechnung  betreffend,  und

4.  von  dem  Cioil-Senate  des  Gerichtshofs
  zu  Tuͤbingen  zwischen  Jakob  Frledrich

  Schräágle  zu  Neunek,  Oberamts-Freudenstad;,
  Beklagten,  Appellanten,
und  Andreas  Träck  daselbst,  Kläger,
Aoppellsten,  Brenn=  und  Bauholz-Abhabe
  betreffend,  die  Bernfung,  je  wegen
Versäumung  der  geseglichen  Notbfrift
in  Elvnrelchung  der  Beschwerdenschrift,
non  Amts  wegen  für  vexlassen  erklärt.
        <pb n="171" />
        169

Den  19.  Febrsar  wurde:

5S.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Eloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tübingen
wischen  den  Bäcker  Stephan  Schmid'“
schen  Ebeleuten  zu  Ofterdingen,  Klöger,
Appelloanten,  Wleder=  Appellanten,  und
Johann  Martin  Sulz  Ada,  Beklaͤgten,
Appellaten,  Wieder-Appellaten,  Ebrentrͤnkung
  und  Entschädigung  betreffecd,
dle  Berufung  wegen  Mangels  an  elner
Beschwerde  von  Amts  wegen  verworfen.

Den  5.  Februar  wuürde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtehofs  zu  Ellwangen
zwischen  der  Ebefran.  des  Heinrich  Mezler
  zu  Miederstetten,  Liquidantin,  Appellantin,
  Wleder.  Aopellantin,  und  der
Gantmasse  ihres  Ehemannes,  Liquidatin,
Appellarin,  Wieder  =  Appellatin,  eine
Belbringens,  Ferderung  besreffend,das
Urihell  vorlger  Instam  vom  à3.  Februar
1d20,  unter  Verurtbellung  der  Appellamin
  in  dle  Kosten  dieser  Instanz.  bestailgt.


Den  g.  Febrnar  wurder

7.  ku  der  Appellatlonssache  von  dem  vormallgen
  Ober-Justiz  Colleglum  zulschen)
dem  Freiherrn  v.  Bommelberg  zu  Exolsbeim,
  Beklagten,  Appellanten,  und  dem
Dfarrer  Eggle  daselbst,  Kläger,  Appellaten,
  Noval-Zehnten  Bezug  beireffend,

das  unter  dem  #r.  Oktober  1375  gefaͤllte
erstrichterliche  Erkenutniß  bestärigt  und
Appellant  in  die  Kosten  dleser  Jastanz
verurthellt.

Den  12.  Februar  wurde:

ö.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen
der  Ebefrau  des  Georg  korenz  Käser  zu
Schmalfelden,  cum  curatore,  Imploran#in,
  Appellantin,  Wieder-Appeklamin,
  und  der  Gantmasse  ihres  Ehemanns,
  Imploraten,  Appellaten,  Wleder:
  Appellaten,  Zulassung  zum  Genusse
der  weiblichen  Rechts-Wohlt#aten  betreffend,
  das  unter  dem  38.  August  #8.3
ausgesprechene  appellatlong.  rchterliche
Urthell,  unter  Verurthellung  der  Appellantin
  in  die  Kosten  dleser  Instanz
bestärigt.
Den  16.  Febrvor  wurder

9.  In  der  Appellatienssache  von  dem  Ciolk-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen

zwischen  der  Curstel  des  Carl  Relnhard,
Freiherrn  v.  Gemmingen,  Kläger,  Appellanten,

  und  dem  Ernst  Eugen,  Grefen
v.  Gbel  zu  Ludwigsburg,  Beklagten,

Appellaten,  dle  Zuläßigkeit  elner  Spolien-Klage
  betreffend,  das  unter  dem

1.34.  September  1819  gefällte  erstrichterliche
  Erkenmtlß,  mit  Nachlassung  eines

Beweises  fuͤr  den  appellantischen  Thell
        <pb n="172" />
        1%

and  unter  Verglelchung  dee  Kosten  dieser
  Instanz  beställgt.

Den  16.  Februar  wurde:
ro.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
zwischen  Marháäus  Maler,  von  Kirchbelm,
  Oberamts  Nercoheim,  Appellanten,

  und  der  Gantmasse  des  Velt  Hafele
daselbst,  wie  auch  Kaver  Wecker,  als
Beslter  der  verkauften  Llegenschaft,  Appellaten,
  Leibgeding  betrreffend,  das  umer
dem  29.  September  1819  ausge  prochene
Erkenmanß  voriger  Instanz,  unter  Vereleichung
  der  Iin  dleser  Inssanz  aufgegangenen
  Kosten  abgeändert,

III.  EShegerichtlicher  Senat.

Geschleden  wurden:

Den  1.  8.  15.  und  z2.  Februar:

.  Georg  Martin  Heß,  Bäcker  zu  Roßwag,
  Oberamts  Valhingen,  Kläger,  von
Catharine,  geb.  Rammensteln  von  da,
Beklagten;

2.  Michael  Schsnleber,  Kronenwirth  zu
Weil  im  Schbnbuch,  Oberamts  Bbblingen,
  Kläger,  von  Chßristine,  geb,
Speidel  von  da,  Beklagten;

5.  Eva  Catharlna,  geb.  Bäsler  von  Eßlingen,
  Klägerin,  von  Jakob  Friedrich
Wisbeck,  Schnelder  daselbst,  Beklagten,
je  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  dle  Kosten.

4.  Melchlor  Hodum,  Nadler  zu  Glengen,
Oberamts  Heldenheim,  Kläger,  von
Anne  Marie,  geb.  Gerold  won  da,  Beklagten;


5.  Jakoh  Schäfer,  von  Breuningsweller,
Oberamts  Walblingen,  Kläger,  von
Christine  Catharine,  geb.  Diener  den
da,  Beklagten;

6.  Gottlieb  Küntmann,  Musikus  bei  der
zweiten  Infanterle:  Brigade,  ven  kudwigsburg
  gebärtig,  Kläger,  von  Rosine,
geb.  Epel  ous  Stuttgart,  Beklagten;

7.  Frledrich  Bertrand,  Weginspekior  zu

Heilbronn,  Kläger,  von  Elisobethe,
geb.  Herz,  von  Stuttgart,  Beklagten,
ebenfalls  je  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit
  die  Ehe  fertzusetzen,  jedoch
unter  Verglelchung  der  Kosten;  sedann

8.  Anne  Marie,  geb.  Mänj,  von  Heselwangen,
  Oberamts  Balingen,  Klägerin,
von  Benedikt  Jemer,  Zimmermann  allda,
  Beklagten;

9.  Frledrich  Weber,  Condltor  zu  keutkich,
        <pb n="173" />
        171

Klsger,  von  Barbara,  geb.  Welrler  1.  Eva  Catharina,  geb.  Braun,  von

von  da,  Beklagten,  und  Bernek,  Oberamts  Nagold,  Kiägerln,
10.  Barbara,  geb.  Freitag,  von  Roten-  von  Conrad  Seeger,  Weber  daselbst,

ader,  Oberamts  Ehingen,  Klägerin,  von  mitrelst  Aufbebung  der  Ehe  wegen  Frr-Jehann

  Georg  Kramer  von  da,  Be-  thums,  unter  Verurthellung  des  Beklagliogten,

  je  wegen  Ehebruchs,  unter  Ver-  ten  in  dle  Kosten.

urthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

8)  Kreis  =  Gerichtsh#ife.

7.  Gerichtshof  für  den  Reckar-Kreis.
1.)  Crimlnal-  Senat.

Am  1.  Febtuar  wurde:  Azungs-,  auch  dle  Haͤlfte  der  Untersu-1.

  dem  Georg  Mariin  Blank,  von  Sont  chungs  „,  so  wle  in  die  Inspektiensbeim,
  Oberamts  Hellbronn,  wegen  elnes  und  Heilungs-Kosten  des  Knodel  und
treßen  und  ausgezelchneten  Betrugs,  seiner  Beglester,  mit  viermonatllneben

  dem  Kosten  =  und  Schadens-Er-  cher  Festungs=  Arbeltsstrafe  belegt.
sade,  eine  ofermonatliche  Festungsstrafe

  zuerkannt.  Am  6.  Februar  wurde:
Am  3.  Februar  wurde:  3.  der  gewesene  Zoll-Wisttator  Uhl  m
2.  der  zu  Maulbronn  in  Untersuchung  ge-  Laufen,  Oberamts  Besigheim,  wegen
lommene  Albrecht  Wirth,  von  Enfin-  wlederholter  grober  Injurien  gegen  den
hen,  Oberamts  Valhingen,  wegen  ge-  Onts  Verstand  und  wegen  Bestechungen,
waltthällger  Wlderseslichkeit  gegen  den  neben  Ersatz  der  Arrest=  und  Unterfuin
  Ausübung  seines  Amtes  begriffenen  chungs  =  Kosten,  auch  Censkekotien  des
Dorfschaͤzen  Knodel,  von  Schübingen,  ihm  zum  Behuf  der  Bestechung  gegebeso
  wie  wegen  grober  „und  gefahrlicher  nen  Geldes,  zu  dreimenallicher
Mishandlung  desselben,  auch  Mißhand=  Festungsstrafe  verurttellt,  und  zu  Belung
  der  Begleiter  des  letzteren,  nebei.  kleidung  elnes  dfentlichen  Amied  fuͤr

Veruntheilung  in  seine  Atrest  und  unfaͤhilg  erklärt.
        <pb n="174" />
        172

An  demselben  Tage  wurde:
4.  der  Christiane  Günther,  von  Hellbrom,
  wegen  dägen  vor  Gericht  ein
Zusatz  von  v'lerzehen  Tagen  zu  der
am  2.  Januar  d.  J.  wegen  wiederholten
Sbebruchs  gegen  sie  ausgesprochenen
vlerzigwöchigen  Zuchthausstrafe  zuerkamn.


Am  8.  Februar  wurde:
5.  der  suspendirte  Heiligenpfteger  Martin
Wilßelm  zu  Ilsfeld,  Oberamts  Besigheim,
  wegen  Betrugs  und  Faͤlschung,
auch  Nachlaͤßigkeit  in  Fuͤhrung  seines
Amts,  so  wie  bei  Verwaltung  einer
Plegschaft  von  seiner  Stelle  als  Helligenpfleger
  und  den  sonst  etwa  von  ihm
bekleldeten  bffentlichen  Aemtern  entlasseen,
  auch  in  sämtliche  Umersuchungs-Kosten
  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:
&amp;amp;.  der  Christiane  Margarethe  Fißler,
von  Bonfeld,  Oberamts  Heilbronn,
wegen  unzächtigen  Zuwandels  und  wlederholten
  Vaglrens  eln  Zusatz  von  einem
  Monate  ju  der  am  a.  Januar
d.  J.  gegen  sie  ausgesprochenen  viermonatlichen
  Juchthausstrase  zuerkannt,
  auch  derselben  ihre  Arrest=  und
Azunge  -,  se  wie  die  Hälfte  der  neuen
Umersuchungs=  Kosten  zugeschleden.

An  demselben  Tage  wurdt
ferner:

7.  Conrad  Wörz,  Bickergeselle  von  Zuffenhausen,

  Oberamts  Ludwigsburg,  wehen
  wiederholter  Wanderbuchs-Fälschung
und  Vagirens,  neben  Bezahlung  der
Untersuchungs  Kosten  zu  dreimonalllcher
  Felstungs-Arbeit,  und  nachheriger
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitsbaus
  euf  zwei  Monate  verurhheilt.
Am  13.  Februar  wurden  verurtbeilt:


8.  Carl  Koͤgel,  von  Heilbrenn,  wegen

fortgesetzten  Ebebeuchs  und  versuchter
Bigamie,  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-  Kosten,  zu
neunmonatlicher  Festungs=  Arbeltsstrafe;


9.  Elisabethe  Dorotbee  Hemminger,  von

Eßlinsen,  wegen  vierten  Diebstahls,  neben
Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungs=  und
Umeersuchungs  -Kosten,  zu  sechs  und
ein  bhalbmonatlicher  Luchthausstrafe
und  nachberiger  Einschließung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  von  drei  Monaten.
Am  15.  Februar  wurde:  4

10.  Christian  Bauer,  von  Mdckmähl,

Oberamts  Reckarsulm,  wegen  ungücht-
        <pb n="175" />
        173

ger  Betastung  elnes  unmannbaren  Mäd--  und  Untersuchungs-Kosten,  eine  sechschens,
  neben  Verurthellung  in  seine  Ar-  monatliche  Zwongs-Arbelkshausstrefe
rest.  Aungs=  und  Untersuchungs  Kesten,  und  nachperige  polizeillche  Aufsicht  ermit
  viermonatlicher  Zuchthausstraft;  kannt.
u.  Georg  Michael  Keefer,  von  Unter-  Am  22.  Februar  wurden  vertürkheim,
  Oberam#e  Cannstadt  wegen  urtheil:
mttelst  Fälschung  verübter  Bercügereien,  16.  Florlan  Bazenschläger,  von  Well
Diebstahls,  und  verschuldeter  Insolvenz,  der  Stadt,  Oberamts  Le#nberg,  wegen
niben  der  Werblidlichkelt  zum  Ersatze  eines  unter  erschwerenden  Umständen
bdes  Schadens,  se  wie  selner  Arrest=  und  verübten  kleinen  Diebstahls,  und  eines
Untersuchungs,  Kosten  mie  ein  jähr!,  Unzucht=  Vergehens,  neben  Bezahlung
ger  Festungsstrafe;  seiner  Arrest=  und  Azungs=  auch  der
In,  die  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  ge-  Hälfte  der  Untersuchungs  =  Kosten  zu
kommene  Cacharine  Rosine  Beyerli#  viertbelbmonatlicher  Festungsven
  Mokmühl,  Oberamts  Reckorsulm,  strofe;
wegen  dritten  Diebstahls,  neben  Zuschei:  5.  Rosine  Dankel,  von  Jaxtfeld)  Obeedung
  ihrer  Arrest-Azungs=  und  Unter-  amis  Reckarsulm,  wegen  unehelicher
sochungs  Kosten,  mit  sechsmonatli-  Schwängerung,  verhelmlichter  Schwanche#n
  Juchthausstrafunebst  Willkomm  gerschaft,  versuchter  Abtreibung  ihrer
und  tochheciger  Einsperrung  in  ein  Leibesfrucht,  beimlicher  und  huͤlfloser
Jwangs,  Arbellshaus  bis  zu  erprobter  Entbindung  und  Versuchs  der  Heimlichen
Beserung,  jedoch  wenigstens  auf  drei  Wegschaffung  ihrer  Geburt  mit  einlger
Monate  buegt.  Näcksicht  anf  ihren  erstandenen  Arrest,

Am  :7.  Februar  wurde:  zu  einjähriger  Suchthausstrafe  und
15.  gegen  Eberhard  Schmid,  von  Lien-  Betablung  saͤmtlicher  Untersu  hungeziugen,
  Oberamts  Maulbronn,  wigen  Kosten.
in  der  Trunkenbeit  mehrfach  zu  Schuld  Am  ay.  Februer  wurde:

gebrachten  Injurlbsen  Benehmens  gegen  15.  der  zu  Weinsberg  in  Untersuchung  ger
süne  Mutter  und  fortgesetzten  asotlschen  kommene  Christlan  Klenk,  von  Allkebenswandels,
  neben  der  Verbindlich=  mersbach,  wegen  verübter  Diebstähle,
leit  #  Bejohlung  selner  Arrist-Ajungs:  welche  zum  Theil  ausgezelchnet  nd,
        <pb n="176" />
        und  worunter  ein  großer  ist,  neben  Ver—
uttheilung  zum  Ersatze  des  Entwendeten,
und  zu  Bezahlung  sämtlicher  Kosten,
mit  sechsmonatlicher  Festungs=  Arbeitsstrafe
  belegt.
An  demselben  Tage  wurde:

15.  der  vormalige  Stadtumgelder  und  suspe
  dirte  Stadtrath  Gottlob  Werner

774

zu  Weinsberg  wegen  fortgesetzter  Beträgereien
  von  selner  Stadtralhs  =  Sielle
casstirt,  zu  Bekleldung  eines  bffentllchen
Amntes  für  unfählg  erklärt,  und  neben
Bezahlung  der  Umersuchungs  Kosten
zu  neunmonotllcher  selner  lrperlichen
  Beschaffenhelt  angemessener  Festungsstrafe
  verurtheilt.

„a.)  Cioll=  Senat.

1.  In  der  Conkurssache  zolschen  sämtlichen
Competenz=  Gléublgern  des  Freiherrn
Carl  von  Klllinger  zu  Schwabbach,
Ober  mie  Welnoberg,  Inten,  an  elnem,
und  dem  verordneten  Güterpfleger  und
Contradiktor,  Konzlelrath  Geieheimer
zu  Stuttgart,  Joten  am  andern  Thell,
wurde  unterm  4.  Sept.,  Ins.  31.  Okt.
182o  das  Erstigkeits-Urtbeilaus  gesprochen.

a.  In  der  Appellatlonsfache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Hellbronn  zwischen  Ferdlnand
  Carl  Krall,  Weinschenk  daselbst,
und  den  Kindern  des  Hufschmids  Georg
Oechslin  allda,  eum  curatore,  Johann
Georg  Hofmann,  Kl.,  Anten,  und  Wleder-Anten,
  und  Caspar  Lang,  Bürger
und  Herrschaft-Küfer  ebendaselbst,  Bekl.,
Aten,  und  Wieder=  Aten,  eln-  Bau-Sireitigkeit
  betreffend,  wurde  die  gegen
das  unterrichterliche  Er  kenntniß  eingelegte

  Berufung  unkerm  ig.  Dec.  1830,
ins.  den  20.  Jan.  1331  wegen  Versäumniß
  der  Nothfrist  zu  Elnreichung
der  Beschwerdenschrift  unter  Verurthel.
lung  der  Anten  in  die  Kosten  von  Amts
wegen  für  verlassen  erkläre.

5.  In  der  Afppellatlonssache  von  dem

S:adtgerichte  Stuttgart  zwi#schen  dem
Buchhändler  Sonnenweld  daselbst,  Bell.,
Anten,  und  dem  Buchhändler  Ritter  in
Gmuͤnd,  Kl.,  Aten,  Forderung  für
Commissions-Artlikel  betreffend,  wurde
die  gegen  das  unterrichterliche  Erkenntaulß
  de  publ.  9.  August  1319  ergriffene
Bero#  fung  unterm  g.  und  ins.  den  17.
und  18.  Jan.  1831  wegen  Versäummß
der  Nothfrist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdenschrift
  von  Amts  wegen  für  verlassen
  erklärt,  und  Ant  in  dle  Drozeß=Kosten
  dleser  Instanz  verurhheilt.
        <pb n="177" />
        4.  in  ber  Appellationssache  von  dem  Oberamt-gerichte
  Brackenheim  zwischen  dem
ledigen  Gottlob  Menz,  von  Neipperg,
cum  curatore,  Bekl.,  Anten,  und  der
ledigen  Catharine  Hafner  von  da,  cum
curat.,  Kl.,  Atin,  Anfptuͤche  aus  unahelicher
  Schwängerung  betreffeod,  wurde
die  gegen  das  unterrichterliche  Erkenntulß
  de  publ.  13.  und  36.  Jul.  1336
erhobene  Beschwerde  durch  Erkenninl
dom  5.,  publ.  den  28.  Der.  desselben
Jobrs  theils  für  nicht  anber  erwachsen
erklärt,  thells  wegen  Mangels  an  einem
blareichenden  Grunde  von  Amts  wegen
verworsen,  und  Ant  in  die  Kosten  dieser
  Instanz  verurtheilt.

b.  In  der  Rechtsfache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Amtmann  Fischer  zu  Neufen,
A.,  und  dem  Ober-Finanzrath  v.  Seuben
  zu  Stuttgart,  Bekl.,  Wald-Geld-Forderung
  betreffend,  wurde  am  9.  Februar
  i821  nach  Abschmbrung  des  von
dem  Bekl.  dem  Kl.  angetragenen  Eides
vermbge  Beschlusses  vom  10.  Nevember
1610  der  Bekl.  unter  Verarthellung  in
lämtliche  durch  diesen  Rechtsstreit  verunsachten
  Kosten  für  verbunden  erklärt,
nkem  Kl.  die  elngeklagten  275  fl.  36  kr.
Iu  bezahlen.

b.  In  der  Appellatlons  sache  von  dem  vormoligen
  Oberamtsgerlchte  zu  Mardach

175

7

zwischen  Christlon  Gottlleb  Dähn,  Färber
  in  Stelnheim  an  der  Murr,  Bekl.,
Anten,  und  Christoph  Schmserer,  Gerichts-
  Verwandten  daselbst,  als  Pfleger
des  ledigen  Christoph  Kächler  von  de,

Kl.,  Aren,  Entschädigung  aus  elner  geführten

  Pflegschaft  betreffend,  wurde
ve#möge  Beschlusses  vom  50.  December
1320  und  publ.  20.  Januar  1821  die
Berufung  wegen  Mangels  der  gesetzlichen
  Appellatsonssumme  unter  Verurtbeilung

  des  Anten  in  die  dem  Kl.,
Aten,  dadurch  verursachten  Kosten  für

anber  nlcht  erwachsen  erklärt.

7.  In  der  Appellatsonssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  Ludwigsburg  zwsschen  Margarethe
  Schaͤfer,  von  Plaitenhardt,  Oberamis
  Stuttgart,  cum  curat.,  Kl.,  Antin,
  und  dem  Unterfoͤrster  Thomas  Leins,
von  Gaeilenkirchen,  Oberamts  Hall,
Bekl.,  Aten,  verschiedene  Forderungen
betreffend,  wurde  mittelst  Erkenntnisses
vom  50.  Okt.,  ins.  den  20.  und  28.
Det.  1820  die  von  der  Kl.,  Antin,
gegen  das  Urtheil  erster  Justanz  er  griffene
  Berufung  wegen  Versaͤumnisses  der
Nolbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeuschrift
  unter  Verurtbeilung  der  Amtin
in  die  Kosten  dieser  Instonz  von  Amts.
wezen  für  verlassen  erklärt.
        <pb n="178" />
        176

II.  Gerichtshof  fuͤr  ven  Schwarzwald-Kreis.
1,)  Crimlnal-Senat.

Am  55.  Februar  ist:

1.  Tomas  Volz,  von  Deilingen,  Oberamts
  Rottwell,  wegen  elned  zu  Stetten
verübten  Kirchendiebstahls,  dann  wegen
mehrerer  kleinen  nur  zum  Dheil  ersetzten
Diebstähle,  so  wie  wegen  eines  Dieb=Kahls
  =  Attentats,  auch  unredlichen  Besiees
  einer  gestohlenen  Sache,  neben  der
Verbladlichkelt  zum  Schadens-Ersatze,
und  zu  Erstattung  seiner  Arrest  Azungsund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu
einer  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  verurchellt  worden.

Am  a2.  Februar  wurde:

a.  Johann  Georg  Keinath,  von  Dettingen,
Oberamts  Urach,  wegen  eines  großen,
in  Genossenscheft  verübten  und  ausgezeichneten
  Diebstahls,  so  wie  wegen  Gebrauchs
  eine#  frremden  Wanderbuchs,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Schadens=Ersatz,
  so  wie  zu  Bezahlung  seiner
Hafe=  und  der  bälftigen  Untersuchungs-Kosten,
  mit  liebenmonatlicher
Festunge=  Arbeltsftrafe  belegt;

3,  auf  die  vor  den  Oberamtsgerichten  zu
Sulz  und  Tuktliungen  statt  gehabte  Untersuchung:


a)  Josepb  Gugelban,  von  Upflembr,

Oberamts  Rledlingen,  wegen  zweler
großen  In  Genossenschaft  sehr  geféhrlicher
Gauner  verübken  durch  gevaltsamen
Einbruch  qualifizlrten  Dlebstähle,  wegen
eines  in  gleicher  Genossenschaft  verübten
  Einbruchs-Versüche,  sodann  wegen
eines  in  Genossenschaft  des  hienach  vorkommenden
  Johannes  Baumgärtner
mit  großer  Verwegenbeit  ausgefährten,
durch  Aufsteigen  und  Einbruch  guallfiolrten
  großen  Dlebstahls,  ferner  wegen
zweler  in  Genossenschaft  mie  Ceeille
Zuber  verübten,  theils  durch  Einbrr
quallfizirten,  tbells  durch  Elastesgen
ausgezelchneten  Dlebstähle  so  wie  wegen
eines  allein  veräbten  Einbruchs  und
einfachen  Diebstahls,  auch  wegen  ehebrecherischen
  Conkubinats,  Betrugs
durch  Angabe  falschen  Namens  und
Fäbrung  falscher  Urkunden,  endlich
wegen  mehrjährigen  Vagirens,  zu  elner
elerjährigen  J3uchthausstrofe  nebst
derbem  Willkomm  und  Alschled,  und
zu  nachheriger  wenigstens  zweljährlger
  Einschließung  in  eln  Zwangs=  Arbestohaus
  verurtheilt;

5)  der  heimalhlose  Jehannes  Baumgärtner,

  wegen  eines  In  Genossenschoft
        <pb n="179" />
        177

Gugelhans  unter  erschwerender  Dheilnahme
  verübten,  mehrfach  quallfizirten
Diebstahls,  mit  Räckstcht  auf  drei  von
Im  wegen  Dlebstahls  berels  erstandene
peinliche  Strafen,  sedann  wegen  nachzefolgter
  Thellnahme  an  elnem  von
andern  angeblich  zu  Basel  veräbten  bedentenden
  Diebstabl,  serner  wegen
mehrjährigen  Conkubinal#F  und  Betrugs
durch  wlederholte  Angabe  falschen  Nemens,
  und  endlich  wegen  wiederholten
mehrjshrigen  Vagirens,  mit  elner  Zuchtlausstrafe
  von  drel  Johren  und
eacht  Mogabelegt;

hausstrase  verurkheilte  Therese  Burkhardt,
  ven  Hermatingen,  im  Fürstentbum-Sigmeringen,
  wegen  der  neuerlich
  gegen  sie  erhobenen  Verbrechen,
némlich  wegen  nachgefoltzter  Tellnahme
an  dem  von  Joseph  Gugelhan  und  Jehannes
  Baumgämner  gemeinschafilich
verübten  oben  angeführten  Diebstaßl,
und  wegen  Betrugs  durch  Angabe  folschen

  Mamens,  auch  wegen,xgroher  Frechbeit
  im  ügen,  neben  einer  khrperlichen

Sächilgung  von  zwanzig  Ruthenhleben,
mit  einer  weiteren  zwei  und  einbolbmonatlichen
  Juchthausstrafe

e)  Vee  Ehefrau  des  obengenannten  Gugel-  belegt.
han  Magdalene,  geb.  Kohlmus,  wegen  Zugleich  wurde  wegen  des  Schadennachgefolgter
  Theilnahme  an  drel  von  und  Kosten=  Ersodzes  das  Angemessene
□h#r#em  Manne  verübten  Diebstählen,  in  verfätt.
NRäcksicht  der  früher  erstandenen  Stra-  Am  a26.  Februar  ist:.
sen,  sodann  wegen  wlederholten  Vagl-  4.  dle  ledige  Therese  Alchelmann  von
ens  und  wegen  Betrugs  durch  Angabe  Epfendorf,  Oberamts.  Oberoderf  zegen
salschen  Namenk,  auch  frechen  Lügens  mehrerer  ersten  und  klelnen  Dietscchle
dor  Gericht,  neben  einer  kbrperllchen  worunter  ein  durch.  Esssieigen  aualisn  —
Züchtigung  von  zwanzig  Rutbenhieben,  ler,  neben  der  Verbindlichrelr  #um  Sb
##u  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  dens  =  Ersotze  und  4  Erstazung  *
und  nachheriger  wenigstens  viermonat-  Haft-  Azungs-  und  Untersachungs,  Kolcher
  Einschleßung  in  eln  Zwangs-Ar-  sten,  unter  Berücksichtigung  der  von
britshaus  verurthellt;  ihr  wegen  Diebstahls  berei##  erstand
hkie  berelts  unterm  20%.  Oktober  v.  J.  ner  pollzellichen  Correkilon,  zu  füaof  W
(Staats=  und  Reglerungs-Blatt  von  natlicher  3ochheusfaft  verunthefe
1936  S.  605)  zu  fünfmonatlicher  Zacht-  wWorden.
        <pb n="180" />
        173

.)  Tlol!=  Senat.

Am  6.  Februar  wurden:
1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zju  Hetrenberg  zwischen
Jung  Jebannes  Buͤhler  zu  Bohndorf,
Kl.,  Inten,  Anten,  und  dem  Ablerwirth
Mast  und  Cons.  daselbst,  Bekl.,  Jaten,
Aten,  eine  Eigenthumsklage  betreffend;
24  in  der  Appellatlondsache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Reuttlingen  zwischen  Jakob
  Bezler  und  Cons.  von  Gemaringen,
Bekl.,  Anten,  und  der  Gemeinde  Großengstingen,
  Kl.,  Atin,  Entschaͤdlgung
wegen  Walduͤbertriebs  betreffend,  die  ergriffenen
  Berufungen  wegen  Versaͤumung
der  Noibfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschriften
  unter  Verfaͤllung  der
Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz  für
verlassen  erkanm:

Am  ?.  Februar  wurden:
3.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  zu  Rottenburg  zwischen
Margarethe  Holzherr  von  da,  cum  curatore,
  Bekl.,  Antin,  und  Joseph  Holzbeer
  und  Cons.  daselbst,  Kl.,  Aten,  die
Vindikation  elines  Hauses  berreffend,
und

1.  in  der  Atlenssache  von  dem  vormallgen

Oberamtsgerlchte  zu  Horb  zwischen  der
Gemeinde  Mordstetten,  Kl.,  Antin,  und
dem  Bürgermeister  Schertlin  u.  Cons.

von  HorH,  Bekl.,  Aien,  Versteurung
eines  Waldes  betreffend,  die  erstrichterlichen
  Erkenntnisse  unter  Vergleichung
der  Peoze-Kosten  belder  Instanzen“  abgeaͤndert.


An  demselben  Tage  ist:

5.  in  der  Ationssache  ven  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Urach  zwischen  Jobann  Georg
Hummel,  von  Ehningen,  Kl.,  Anten,
und  Mathlas  Leuze,  Traubentitib  daselbst,
  Bekl.,  A#en,  Schadens-  Ersatz
betreffend,  das  er  ichterliche  Erlenniniß
  bestaͤtigt,  und  Ant  n  dle  Kosten
zweiter  Instanz  verfaͤllt

6.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen

Oberamtsgerichte  zu  Rottenburg  zwischen
Moriz  Bifingers  Wittwe  von  da,  oum
curatore,  Liquidamsn,  Antin,  und  der
Gantmasse  ihres  verstorbenen  Ehemanns,
Liquldatln,  Anin,  Beibringens  Forderung
  betreffend,  das  ersteichterliche  Erkenntniß
  theils  bestätigt,  tbeils  abgeändert
  worden,  unter  Vergleichung  der
Prozeß=  Kosten  zwelter  Instong.

Am  14.  Februar  wurdet:

.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  Georg  Friedr.  Lbenz,  Kaufmann  zu
Urach,  Kl.,  und  dem  Oberamtmann
Engel  zu  Nagold,  Bekl.,  eine  Schuld-Forderung
  betreffend,  nach  Abschwdrung
        <pb n="181" />
        179

des  dem  Kl.  deferlrten  Haupt-Eldes,
das  unterm  15.  Sept.  2320  bedingt
ausgesprochene  condemnatortsche  Urtheil
unbedingt  bestaͤtiget,  unter  Berurtheilung
ded  Bekl.  in  die  neuerdings  aufgeganhgenen
  Kosten;
##  dle  Arionssache  von  dem  Oberamtsgegerichte
  zu  Nagold  zwischen  Barbara,
Alt  Friedrich  Wursters  Ehefrau  von
Bernek,  Kl.,  Antin,  und  dem  Schultbeißen
  Christian  Därr  und  Cons.,  Bekl.,
Atken,  Emschädlgung  betreffend,  wegen
Mangels  an  der  Atlonssumme  unter
Verurtheilung  der  Antin  in  dle  Kosten
dieser  Justanz  weggewlesen.

Am  16.  Februar  ist:
9.  in  der  Ationssache  von  dem  vormallgen
Oberamtsgerlchte  zu  Horb  zwischen  der
Freiberrlich  von  Raßlerschen  Gutsherescheft
  zu  Weitenburg,  Kl.,  Antin,  und
Mathaͤus  Blank  und  Cons.  von  Balingen,
  Bekl.,  Aten,  Gültreichung  beweßend,
  erkanmt  worden,  daß  es  bei  dem
unterm  9.  Febr.  1820  in  zwelter  Instenz
  ausgesprechea#n,  bedingt  bestä#igenden
  Unhell  nunmehr  sein  unbedingtes
Verbletben  und  Autin  die  weiteren  Kosten
  zu  tragen  pabe.

Lgang,  Zlmmermenn  in  Waldderf,
Bekl.,  Anten,  und  Ellsabethe  Barbara
Restlin,  von  Weil  im  Schbnbuch,  Kl.,
Atin,  Kindes-Anerkennung  und  Ernäöhrung
  betreffend,  und

11.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Ragold  zwischen  dem  Hirschwirth
  Kempf,  von  Rothfelden,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Loͤwenwirth  Graf,  von
Ebhausen,  Kl.,  Aten,  Fesihaltung  elnes
Pacht-Pervags  betrefsend,  die  elngewandten
  Berufungen  wegen  Versäumung
der  Nothfeist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschriften
  unter  Verfällung  der
Anmtin  in  dle  dadurch  verursachten  Kosten
für  verlassen  erkannt.

An  demselben  Tage  ist:

#18.  in  der  Rechtsseche  erster  Jastanz  zwischen

  dem  Gastgeber  Helnrich  Speldel
zu  Ludwigsburg,  Kl.,  und  dem  Justiz-Aseesser.
  Christen  in  Rottenburg,  Bekl.,
eine  Schuld-Forderung  betreffend,  der
Beklagte  von  der  Klage  entbunden  und

Klger  in  die  Hrozeß-Kosten  verurtheilt,

demselben  jedoch  noch  Bewels  selnes.
Klagegrundes  nachgelassen  worden.
Am  1.  Februar  wurde:

13.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormali.
gen  Oberamtsgerichte  zu  Oberndorf
zwischen  dem  Gewehrfabrik-Inspektor
Ulrich  zu  Rottweil,  Bekl.,  Anten,  und

Am  20.  Febrnar  wurden:
1%  in  der  Allonssache  von  dem  Oberamts-Erichte
  zu  Tübingen  zwischen  Jakob
        <pb n="182" />
        dem  Kaufmann  Frledrich  Schmid  zu
Bern,  Kläger,  Aten,  Schuld  Forderungen
  aus  einem  Lieferungs-Akkord  betreffend,
  das  ersteichterliche  Erkenn#mis
besiätigt  und  Ant  in  die  Kosten  zwelter
Instanz  verrtheilt;
##4.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Freudenstadt  zwischen  dem
Kameral-Verwalter  Martz  in  Altenstaig,
  Kl.,  Anten,  und  Jakob  Pfelfle
zu  Gbttelsingen,  Bekl.,  Aen,  Wandelungs,
  Klage  betreffend,  reformatorisch
erkannt,  unter  Vergleichung  der  Prefeß-Kosten
  belder  Instanzen.

An  demselben  Tage  findt
B.  in  der  Ationssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  zu.  Sulz  zwischen
der  Ehefrau  des  Chbristian  Bilger  zur
bbringen,  cum  curat.,  Kl.,  Antin,
und  Andreas  Wegenast,  von  Holzhau-=sen,
  Bekl.,  Aten,  unehellche  Schwängerung
  betreffend,  und
16.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamésgerschte  zu  Horb  zwschem
der  Wittwe  des  Adlerwirths  Wldenmann
  zu  Tübingen,  cum  curat.,  d#
quldantn,  Antin  und  der  Ebefeau  des.
in.  Gant  gerathenen  Juden  Immanuel:
Semuel;  von  Mührlügen,  curn  curat.,
Mit-Llauldantin,  Min,  Zurückferderung,
##  Belbringens  betreskend,  dlei  erstrichterlichen

  Erkenmulsse  unter  Verfällung
der  antischen  Pertien  in  die  Prozeß-HKosten
  zwelter  Instanz  beslärigt  worden.

Am  23.  Februar  wurde:

17.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtgerlchte

  zu  Freudenstadt  zwischen  der
Wlttwe  des  Amtspfletzers  Beck,  von
Reschenbach,  cum  curatore,  Implorantin,
  Antin,  und  der  Gantmase  des  Kaufmanns
  Oslander  zu  Balerbbronn,  Itln,
Atin,  Absonderungsrecht  betreffend,  das
erstrichterliche  Erkenn#nsß  #beils  bestätigt,
theils  abgeändert,  unter  Verglelchung
der  Kosten  beider  Instanzen;

1.  in  der  Nichisgkelts-Klag=  und  Ationssache

  von  dem  vormallgen  Oberamtsz#-richte
  zu  Rottenburg  zwischen  der  Gemelnde
  Frommenhausen,  Bekl.,  Querulantin,
  Antin,  und  dem  Hfarrer  Kern
zu  Hirrlingen,  Kl.  .  Qten,  Aten
Zehentrelchung  betreffend,  das  erstrschterliche
  Erkenntulß  abgeändert)  und  auf
Einleitung  des  vom  Unterrichter  als
nnerheblich  verworfenen  Bewels-Werfabrens
  erkannt,  unter  Verglelchung  der
Prozeß  Kosten  Pelder  Instanzen.

Am  27.  Februar  wurde:

19.  in  der  #chtigkelts-Klage  und  Atlenslache

  von  dem  Oberamtsgerlchte  zu  Rottenburg
  zwischen  Jehenn  Mariis  Ka,
Water  und  Sohn  zu  Nemmingshelm,
        <pb n="183" />
        Kl.,  Aten,  jetzt  Querulanten,  Anten,
und  Jehannes  Hertkorn  daselbst,  Bekl.,
Anten,  jetzt  Laten,  Aten,  das  Eigenhum
  eines  Hofrasch-Platzes  betreffend,
wegen  mangelnden  Nichtiokelts=  und  Beshwerdegrundes
  abweisend  erkannt,  unter
  Verfällung  der  Qnten,  Anten,  in  dle
Kosien  dieser  Instanz;

10.  In  der  Acionssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Freudenstadt  zwischen  Johonn
Adam  Rapp,  von  Bbsingen,  Kl.,  Anten,
  und  Joh.  Georg  Schmiv  u.  Cons.
ju  Pfalzgrafenweiler,  Bekl.,  Aten,  die
Gäliigkelt  elnes  Pfandrechts  beereffend,
das  oberamtsgerschtliche  Erkenntniß  vom
19.  November  1819  als  nichtig  aufgeboben,
  und  dlese  Sache  zu  nochmaliger
Verhandlung  und  Entscheidung  an  das
in  die  bisherigen  Prozeß  Kosten  verurtbeilte
  Oberamtsgericht  in  Freudenstadt
Wrückgewlesen.

Am  28.  Februar  find:

21.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  qulescirenden  Verwaltungs-Ne
  Toblas  von  Wachter  zu  Memulngen:
  Kl.,  und  dem  Obrist-leutenant

  Baron  Joseph  von  Naßler,  sodann
der  Freiherrlich  von  Raßler'schen  Curatel
  zu  Weitenburg,  Bekl.,  eine  Kaplealund
  Zins-Forderung  betreffend,  dle  Beklagten
  sowohl  in  der  Hauptsache  als  im
Prozeß=  Kostenpunkt  condemulrt  worden.
Ganz  auf  gleiche  Wesse  wurde  an
demselben  Tege  und  wegen  des  gleichen
Prozeß-Gegenstandes:

12.  auf  die  Klage  des  Khalgl.  Balerischen
Aopellations-Gerschteraths  Dr.  v.  Wachter
  zu  Memmingen;

5.  auf  die  Klage  des  Ulrich  Benedikt
von  Wechter  zu  Memmingen:

23.  auf  die  Klage  der  Johann  Jakob  von
Zellerschen  Curatel  und  der  mejerennen
Regine  von  Zoller,  cum  curatore,  zu
Memmingen;

25.  auf  die  Klage  des  qulescirenden  Rentbeamten
  Tobias  Pilgram,  von  Memmingen,
  und

6.  auf  die  Klage  des  Johann  von  Heutß
auf  Trunkelsperg  zu  Memmingen,  im
Namen  seiner  Ebegattin  Regine,  geb.
von  Stoll,  gegen  dieselben  Beklagten
erkanut.

III.  Betichtshof  fuͤt  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal--Senat.

Am  r.  Februar  wurde:
1.  Franeisca  Brenner,  von  Waldhausen,

HOberamte  Rereshelm,  in  Folge  der  voe
dem  Oberannegerichte  Nereshelm  gegen
        <pb n="184" />
        ste  verbandelten  Untersuchung,  wegen
mehrerer  elnfachen,  arbßientbells  ersetzten
Diebstähle,  worunter  ein  großer  Diebstahl
sich  besindet,  neben  dem  Kosten=  und
Schodens-Ersotz,  zu  elner  oiermo-=natlichen
  Zuchrhausstrafe  in  Markgrningen
  verurthellt.

Am  6.  Februar  wurbe:

2.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Heldenheim
  verhandelten  Untersuchungssache
tzegen  Bernhard  Mailänder  zu  Fleinbeim
  und  Consorten,  Bernhard  Mailländer
  von  dem  Verdachte  einer  Verläumdung
  des  Oberamtmanns  Mdbgling  zu
Heidenheim  freigesorochen;  dagegen  aber
wegen  gegen  den  Schultheißen  Burgi
zu  Fleinbelm  ausgesprochener  dffentlicher
und  schwerer  Injurle,  so  wie  wegen  vor
versammelter  Gemeinde  und  in  Gegenwart
  des  Oberbeamten  bezeugter  Unbotmuaͤßigkeit
  und  wegen  Aufreitzung  mehrerer
  Gemeinde-Glieder  zu  Verhinderung
der  Wollzlehung  eines  oberamtlichen  Besehl#,
  neben  Bezahlung  eines  angemessenen
  Theils  der  Kosten,  unter  solidarlscher
  Verbindlichkeit  mie  den  üb.  igen
Angeschuldigten,  von  seiner  Stelle  als
Obmann  der  Gemeinde-Devutlrien  entfernt,
  zu  Bekleidung  der  Stelle  eines
Gemelnde  Deputlrken  und  Gemeinde-Raths
  für  unfähls  erklärt,  und  ju

dreimonatlicher  Festungsstrafe  verurtheilt.


An  demselben  Tage  wurde:

5.  Franz  Pbllipp,  Seeger,  von  Gundelbardt,

  Oberamts  Crallebe#m,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerichte  Hall  in  Haft  und
Untersuchung  gekommen,  wegen  vlerten
qualisizirten,  jedoch  kleinen  Diebstabls,
neben  Bezahlung  sämtlicher  Kosten  und
Ersatz  des  gesilsteten  Schadens,  zu
jweijähriger  Zuchthausstrafe  in  Goetteszell,
  und  nachherlger  Einsperrung  in
das  Zwongs-Arbeinshaus  in  Ellwangen
bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens
  auf  die  Dauer  ven  neun  Monaten
  verurtheilt.
Unterm  8.  Februar  wurden:

4.  die  bei  dem  Oberamtsgerlchte  Gaildorf

in  Untersuchung  gestandene  7,

a)  Barbara  Krauter,  von  Laufen  am
Kocher,  wegen  Vagirens  und  wegen
mehrerer  kleinen,  aber  gewerbemäßig
verübter  und  im  rech'lichen  Sinne  dritter
  Diebstähle,  neben  solldarischer  Verbindlichkeit
  zum  Ersotz  des  gestifteten
Schedens,  und  neben  Bezahlung  der
eigenen  Arrest=  Azungs=  und  3  der
Untersuchungs  Kesten,  zu  fünfmonatlicher
  Zuchrhausstrafe  zu  Ludwigsburg
und  sechsmonatlicher  Reclusion  in
ein  Zwangs-Arbeitshaus;
        <pb n="185" />
        183

b)  Christine  Bekin,  von  Rölhling,
Oberamts  Craileheim,  wegen  derselben
Vergeben,  neben  solldarlscher  Verbindlichkeit
  yum  Ersatze  des  gestifteten
Schadens,  und  neben  Bezahlung  der
eigenen  Arrest-Azungs=  und  #  der  Untersuchungs
  Kosten,  zu  zehunmonatlicher
  Zuchchausstrafe  zu  Ludolgeburg
und  viermonatlicher  Rekluston  in
en  Zwongs:  Arbeltshaus;  und

#6)  Catharlne  Wahl,  von  Laufen  am
Kocher,  wegen  nachgefolgter  Theilnahme
an  mehreren  Dlebstäblen  der  Krauter
md  Bekin,  in  Betracht  ihrer  früheren
Bestrafungen,  neben  Bezahlung  der
eigenen  Arrest=  Azungs=  und  9  der
Untersuchungs  Kostev,  zu  olermonatlicher
  Zuchtausstrase  zu  Ludwigsburg
Verunheilt.

Unterm  13.  Febrnar  wurde:

b.  Taiheriae  Antifuhr,  von  Mönster,
Oberams  Geilderf,  welche  bei  dem
Oberamtegerichte  Hall  in  Untersuchung
stond,  wegen  greßen,  ausgezeichneten
und  vierten  Diebstahls,  desgleichen  wegen
  lntellektueller  Urheberschaft  on  der
hällchung  eines  Reise  Posses,  so  wie
tegen  Vaglrens,  neben  Ersatz  des  Schakenzund
  Bejahlung  lhrer  Arrest-Azungsund#der
  Untersuchunge  Kesten,  zu  fünf.
zehenmonatlichert  Juchthausstrafe  zu

N

7

budwlgsbarg  mit  Willkomm  unb  Abschled,
  und  nach  Erstehung  dieser  Serafe
zu  wenigstenk  sechsmonatlicher  Rekluston
  in  das  Zwangs-  Arbeite  haus  zu
Ellwangen  verurthellt;  ferner

wurde  an  demselben  Tage:

.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Welzbelm

in  Untersuchung  gekommene  Ehefrau  des

Friedrich  Stohrer,  Cbristine,  zu  Ge,
hausen  bel  Bruk,  wegen  Theilnahme
on  der  im  Jahr  1819  von  ihrem  Eh#
mann  verübten  Brendstiftung  und  früherem
  Abbrennen  seines  elgenen.  Hauses,
beides  in  bettuͤgerischer  Abslenn,  so  wie
wegen  mehrerer  hluzugetretener  erschwerender
  Verfehlungen,  veben  Verartkheslung
  in  ipre  Arrest:  Azungs=  und  1
der  Untersuchungs-Kosten,  mit  zweijährlser
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
  belegt.

Am  15.  Februar  wurden-Aauf
  den  Grund  der  vor  mimnDndE[n
gerichte  Ellwangen  geführten  Un
chung:

a)  Johann  Michael  Sturm,  von  Hangendenbuch,
  wegen  vierten,  jedech  einfachen
  und  klelnen  Diebstahls,  zu
neunmoenatlicher  ZJuchehausstrafe  in
Gotteszell  mit  derbem  Willkomm
und  Abschleb,  und  nachberiger  Ein-Perrung
  in  ves  Inongs-Arbeitshaus

3

tersu-
        <pb n="186" />
        mu  Ellwangen  bis  zu  erprobter  Besserung,

  wenigstens  ober  auf  die  Dauer  «

von  sechs  Monaten;

b)  Johann  Georg  Schilling,  von
Klein=  Altdorf,  wegen  gleichen  in  Genossenschaft
  mit  Sturm  verübten  Vergebens,
  das  auch  bei  ihm  als  vlerter
Diebstahl  zu  prädlciren  ist,  in  Räcksscht
der  von  ihm  früher  schon  erstandenen
pärtern  Strafen,  zu  fünfzehenmeonatlicher
  Zuchthaussträfe  in  Gottesjie
  mit  derbem  Willkomm  und
Abschied  und  nachheriger  wenigstens
sechsmonatlicher  Einsperrung  in
das  Zwangs  Arbeltshaus  zu  Ellwangen
verurthellt,  auch  jeder  in  die  Bezablung
  der  Arrest=  und  Azungs  Kesten,
beide  aber  zusammen  mit  solidarischer
Werbindlichkeit  io  den  Ersatz  des  gestifteten
  Schadens,  in  soferne  solcher
noch  nlcht  vollständig  geleistet,  und  der
sämtlichen  Untersuchungs-  Kosten  verfällt.
  ·

Unterm1-.Februarwukde:

8.  Michael  Schleicher,  von  Waͤschenbeuren,
  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Welzheim  in  Untersuchung  gestanden,
  wegen  Mißbandlung  selnes  Schwiegervaters,
  Faͤlschung  seines  Wanderbuchs,
Injurien  gegen  den  Oberamtérichter,
Unbotmäßigkelt  gegen  seinen  Ortsvorgesetzten

  und  Vaglrens,  neben  Bezablung
sämtlicher  Arrest:  Azjungs=  umd  Untersuchungs-Kosten,
  über  den  erstandenen
Arrest,  don  dem  ihm  Ein  Monat  als
Theil  der  Strafe  angerechnet  worden,
noch  zu  zwesmonatlicher  Festungsistrafe
  und  zwekmenetlicher  Einsperrung
  in  das  Zwengs=  Arbeltehaus  zu
Ellwangen  verurtheift.

Amn  2o.  Februar  wurde:

5.  Kaver  Weeber,  von  der  Streltmäbhle,

welcher  bel  dem  Oberam'sgerlchte  Gmänd
in  Uneersuchung  gekommen,  wegen  greber
  Kdroer=  Vesletzung  des  Mlcheel

Hefele,  von  Zischberg,  neben  Verurtheliung

  in  saͤmtllche  Kosten  und  der  Verbindlichkelt

  zum  Schaden=  Ersetz,  11

einer  Festungsstrafe  von  sechs  Monsteu
  verurtheilt.

Unterm  zr.  Februar  wurde:

ao.  Barbara  Kling,  von  Böhlerihann,

welche  bei  dem  Oberamtsgerlchte  Ellwan#
gen  in  Verheft  und  Untersuchung  gekommen,
  wegen  einer  verübten,  zwar  klelnen,
  aber  ausgezelchneten  Amotlon,  wegen
  Unzucht  und  Baglrens,  in  Erwaͤ-gung
  der  wegen  Beeinträchtigung  fremden
  Eigenihums  schon  wiederholt  erstandenen
  polizeilichen  und  peinlichen  Strasen,
  neben  Bezohlung  ihrer  Arrest-
        <pb n="187" />
        188

Azungs=  und  Untersochungs-Kosten,  elner  lechem  onotlichen  Zuchthauteuch
  neben  Ersatz  des  Entwendeten,  ju  strafe  in  Ludwigsburg  verurthellt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

In  der  von  dem  Oberamtsgerschte  Welz-  Hälfte  seinem  verhelratheten  Sohn  geheim
  verhandelten  Untersuchungssache  bbrigen  Wohnhauses,  welches  letztere
gegen  den  Söldner  Frierrich  Stehrer,  Verbrcchen  als  eine  wirkliche,  obwoh!
ron  Gehhausen  bel  Bruck,  Oberamt#  einfache  Brandstiftung  anzusehen  war,
Welzbelm,  ist  am  6.  Februar  :3  3  „:  er-  mit  zublfjäbriger  Zuchthausstrafe  in

kennt  worden:  daß  der  Angeschuldigte  Gotteszell  zu  belegen,  und  neben  Ersatz
wegen  des  im  Jahre  1816  durch  bbeli-  des  erzlelten  betrüglichen  Gewinns  und
ches  Abbrennen  selnes  eigenen  einzeln  des  gestifteten  weitern  Schadens,  selne
stehenden  Hauses  begangenen  groben  Be-  elgene  Arrest  Azungs=  und  3  der

truge,  dann  wegen  des  #n  glelcher  Absicht  sämtlichen  Untersuchungs  Kosten  zu  ertm
  Johr  13:9  verübten  abermallgen  statten  schuldig  seve.
Angändens  seines  neu  erbauten,  zur

au.)  Cloil-Senat.
Den  2.  Februar  wurde:  Schultbeißen  Herrmann,  von  Criesbach,
1.  in  der  Appellatlonsseche  von  dem  Ober-  Kl.,  Amen,  und  Georg  Holch,  von
emn#gerichte  Galldorf  #wischen  Rezine  Bobachshof,  Bekl.,  Aten,  einen  Kauf-Noller,
  von  Wolfenbrück,  Bekt.,  An-  Contrakt  berreffend,  die  Berufung  wegen
tin,  und  Barbara  Jung,  von  Muͤnster,  wersaͤumter  peremtorischer  Frist,  zu  Ein-Kl.,
  Aun,  eine  Forderung  aus  einem  reichung  der  Beschwerdeschist,  unter
Vertrage  betreffend,  das  Urthell  des  vorl-  Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
den  Schiers  abgeändert,  unter  Ver-  tiwelter  Justanz  für  verlassen  erklän  worgleichung
  der  in  beiden  Instanzen  auf-  den.
ezangenen  Kesten.
Am  20.  Februar  ist:
7.  in  der  Alonsseche  von  dem  vorwallgen
Oberamtsgerichte  Känzelsau  zwischen  dem

Am  10.  Februar  wurde:
5.  die  Berufung  in  der  Ationssache  von
dem  Oberamtsgerichte  in  Kau  wischen
Jstob  Hübsch,  Gemeindeschäfer  in  Hes-
        <pb n="188" />
        senthal,  Vorkl.,  Rachbekl.,  Anten,
gegen  die  Gemeinde  Hessenthal,  Vorbekl.,
Machklaͤgerin,  Antin,  Entschädigung  aus
einem  Mleih-Contrakt  betreffend,  wegen
versäumter  Nochfrist  zu  Elnreichung  der
Peschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt;
ferner

wurde  an  diesem  Tage:

4.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  Crallshelm  zwischen  Jakeb
  Kraͤnzlein  in  Ansbach,  Kl.,  Anten,
gegen  den  Sonnen  wirth  Lindner  in  Crailsbeim,
  Bell.,  Aien,  eine  Liedlohns--Forverung
  betreffend,  das  Urtheil  erster  Instanz,

  jedoch  mit  Bewelßnachlaß  bestätige,

unter  Verurthellung  des  Amen  in  die
Kesten.

—

An  demselben  Tage  wurde:

bK.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormeligen
Oberamtsgerichte  zu  Gaildorf  zwlschen
der  Sophie  Wieland  zu  Seehblzle,
Oberamts  Galldorf,  Kl.,  Antin,  und
Gonlieb  Nothdurft  zu  Frankenberg,  desselben
  Oberamts,  Bekl.,  Aten,  dle
Alimentation  eines  Kindes  und  die  Wiedererstattung
  der  Tauf=  und  Kindbett-Kosten
  betreffend,  das  Urtheil  erster  Instanz
  bestätlgt,  und  Antin  in  die  Kosten
zwelter  Instang  verurtheilt.

186

Am  17.  Febeuar  ist:

6.  in  der  Allonosache  von  dem  Oberamtsgerlchte

  Hall  zwlschen  beonhard  Wurst,
Mäller  in  Bubenorbis,  Bekl.,  Anten,
und  Heinrich  Ruth,  gewesenen  Wirth
zu  Neunkirchen,  Kl.,  Aten,  eine  Ferderung
  von  60  fl.  0ö  kr.  betreffend,  das
Urtheil  erster  Instanz  jedoch  mit  Bewelsnachlaß
  beslärigt  worden,  unter  Verurthellung
  des  Anten  in  die  Kosten  dleser
  Instanz.

Unterm  17.  Febiuar  wurde:

7.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtstgerichte

  in  Känzelsan  zwischen  Georg
Michael  Schalk,  von  Herrenthlerbach,
Kl.,  Anten,  und  dem  Jehann  Georg
Schalk,  von  Ettenhausen,  Bekl.,  Aten,
elne  Schuldbferderung  betreffend,  die  Berufung
  wegen  versäumter  Nothfrist  fuͤr
verlassen  erklän,  und

in  der  Atlonssache  von  Gmünd  zoischen
dem  Kaufmenn  Franz  Stawl  daselbtt,
Linidanten,  Anten,  und  der  Gantmasse
der  welland  Salome  Staßl,  Karfmanns
Wittwe  allda,  dlausdatin,  Atin,  elne
Schuldforderung  betreffend,  die  Berwfung
  wegen  versäumter  peremtorlscher
Frist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrife,
  unter  Verurtheilung  des  Antenin
  die  Kosten  dleser  Justanz  fü#r  verlas,
sen  erklärt,
        <pb n="189" />
        181

Am  ig.  Februar  wurde:  An  demseben  Tage  worden

.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts"  11.  in  der  Allonssache  von  dem  Oeramttsgerichte
  in  Künzelsan  zwischen  Jehan#  gerichte  Crailsheim  des  Frledrich  Kepp
Georg  Schmezer,  Bürger  und  Fuhr-  #u  Asbeach,  Kl.,  Anten,  gegen  Andreas
mann  allda,  Kl.,  Anten,  und  Wichcel  Baumenn  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Lelb-Stein,
  von  Hohbach,  Bekl.,  Aten,  einen  gedings-Abreichung  betreffend,  das  von
Kauf,Contrakt  betreffend,  die  Berufung  dem  Prooinzial-Jostig-Collegium  zu  Ulm
wegen  versäumter  Nechfrist  zu  Eirrei=  ausgesprochene  Urtheil  bestärigt,  unter
chung  der  Beschwerdeschrift  für  verlasen  Verurthellung  des  Anten  in  die  Proerklärt,
  unter  Verurthellung  des  Anten  zeß-Kosten.

in  die  Kosten  dleser  Instanz.  Am  33.  Februar  wurde:
12.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-An
  demselben  Taße  wurde:  gerichte  Ellwangen  zwischen  Franz  Rieglo,
  der  von  dem  Andreatz  Mayer,  ves  gers  Wittwe,  von  Dfablheim,  Bekl.,

Dersen,  Oberamts  Neresheim,  gegen  Antin,  gegen  Jonas  Israel,  von  Oberdat
  von  dem  Oberamtzgerichte  Neres-  dorf,  Kl.,  Aten,  eine  Ferderung  von
heim  ausgesprechene  Gant-Erke##mtalt  l#  fl.  betreffend,  das  Urtheil  des  Oberergiiffene

  Rekurs,  wegen  verscumten  amtsgerichte  unter  Verurthellung  dese
Lermins  zur  Einreichung  der  Nekurs#-  desselben  in  dle  Kosten  wegen  Incompeschrift,
  für  verlassen  erklärt.  tenz))  als  nichtig  aufgchoben.

IV.  Gerichtsbof  fü#r  den  DonauKreis.
1.)  Crisinel  =  Senat.

Am  1.  Februar  ist!  kerner  wegen  Conkublnats,  kandstrelcherel

1.  gegen  die  beli  dem  Oberamtsgerschte  und  Lügen  vor  Geriche,  neben  Verflllung

Rledlingen  in  Untersuchung  gekommene  in  den  Schadens=  und  Kesten-Ersoz

Agache  Rösler,  von  Alleshausen,  ##r  fünfmenatliche  Zuchthausstrase  zu
ten  Diebehehlerel  und  nachgefolgter  Thell=  Markgrbningen  erkannt  werden.
nahme  an  mehreren  von  Nlkolaus  Muschel  Am  3.  Februar  wurde:

und  TConserten  veräbten  Dlebstshlen,  2.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leurkirch
        <pb n="190" />
        in.  Untersuchung  gekommene  Genoveve
Schornsteln,  von  Altenstadt,  K.  K.
Oesterreichischen  Eandgerichts  Feldkirch,

183

wegen  verbotener  Wiederbetretung  des

Kbhgreichs,  und  wlederbolter  Landstreicherel,
  ferner  wegen  ConkubInats  und
falscher  Angaben  vor  der  Obrigkelt,  neben
Verfällung  in  einen  angemessenen  Theil
der  Umersuchungs-Kosten  zu  fünfmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgrialugen
  nebst  Abschied  verurtbeilt.

Zugleich  wurde  verordnet,  daß  Inqulstuln
  nach  erstandener  Strafe  unter  Androhung
  geschärfter  Abndung  auf  den
Wiederbetretungsfall  aus  dem  Khnigreich
susgewlesen  werden  solle.

An  demselben  Tage  wurde:

3.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gelßlingen
  geführte  Untersuchung  Catharine
Berchthold,  von  Gospach,  wegen  wiederholten
  Ehebruchs  und  Lügen  vor  Gericht,
  neben  Verfällung  in  die  Hälfte  der

Untersuchungs-Kesten  mit  drei  und
einhalbmonatlicher  Zuchthausstrafe

in  Markgrbningen  belegt.

Ams.  Februar  wurden  verurtheilt:



4.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemts-=gerichte
  Veltnang  geführten  Untersuchung:
u)  Xaver  Fuchs,  von  Mehetsweller,  wegen

  sechs  theils  großer,  thells  quallfl  irter,
  tbeils  unter  erschwerenden  Umstaͤn  ·
den  und  größtentheils  in  Genossenschaft,
auch  gewerbsmäßig  verübter  Diebstaͤhl-,
welche  bel  demselben  den  ersten  Ruͤckfal
anemachen,  zu  vlerjähriger  Festungs=Arbeltsstrafe;


b)  Kaver  Schütterle,  von  Tennenmoos,

wegen  sechs  wiederholter,  theils  qualisl-Urter,
  theils  unter  erschwerenden  Umständen
  und  grbßtentheils  in  Genossenschaft,
  auch  gewerbsmäßig  verübter
Diebstäble,  noch  über  dle  berelts  unterm
A#  Febr.  v.  J.  (Staats=  und  Regiémugs-Blatt
  v.  18  20.  p.  16y)  wegen  anderer
  Diebstähle  gegen  ihn  ausgesprochene
  neunmonatliche  Festungs,  Arbeitsstrafe,
  in  einer  weitern  Festungs-Ar
beilostrafe  von  vier  Jahren;

)  der  Wachezlieher  Benedikr  Lingg,  von

Nadensburg,  wegen  der  ihm  in  der  Untersuchungssache
  gegen  Fuchs  und  Schütterle
  zur  Last  fallenden  gewerbemäßig
getriebenen  Diebebehlerel  und  Thellnahme
  an  dem  Geftohlenen.  zu  einer
zweljhrigen  Festungs-Arbeirsstrefe,
unter  Vorbehalt  des  weltern  Spo-Erkenn#inisses
  in  Betreff  der  lbm  in
Untersuchungesachen  gegen  Josepp  Pfster,
  von  Willlsau,  und  Genossen  zor
bast  fallenden  Vergehen;  zugleich  wurde
        <pb n="191" />
        gegen  saͤmiliche  Inqulsiten  hinsichilich
des  Kosten  =  und  Schadens-Ersetzes
das  Angemessene  verfügt;
dle  bei  dem  Oberam'tsgerichte  Ulm  in
Untersochung  gekommene  Maiie  Canrida
  Maler,  voen  Biberachze#l,  Khnigl.
Balerischen  #adgerichts  Roggenburg,
wegen  fortgesetzten,  jedoch  einfachen  Haus-Dlebstahls,
  wegen  fortgesetzten  unzgüchiitigen
  Lebens  und  polipelwidrigen  Herumziebens,
  ferner  wegen  Theilnahme  an
Faͤlschung  einer  bffentlichen  Urkunde,
auch  frecher  Luͤgen  nund  ungebuͤhrlichen
Benehmens  vor  Gericht,  neben  Erstt
des  gestifteten  Schadens  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  Markgtoͤ-ningen
  und  nachheriger  Answeisung  aus
dem  Koͤnigrelche,  untor  Straf-  Andeobung
  auf  den  Wiederbetretungsfall;  der
Kesten-Punkt  aber  noch  ausgesetzt.
Am  12.  Februar  ist:
(.  zegen  Donat  Kaplan,  von  Woliertschoende,
  welcher  bei  dem  Oberamugerichte
  Weldsee  in  Untersuchung  k#m,
wegen  zweler  unter  erschwerenden  Umständen
  verübter  Kirchen-Diebstäble  und
wegen  zum  Dheil  betrügerischen  Bettems,
neben  Verurthellung  in  den  Kosten=  und
Schedens  Ersatz,  einjährlge  Festungs-Acbeitsstrase
  erkannt  worden.

Am  15.  Februar  ist:

7.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberawte.
gerichte  Ulm  geführten  Untersuchung  gegen
  den  Oberamts  =  Dlener  Leonbard
Schwager  daselbst,  wegen  Ehebruchs,
und  wegen  intellekrueller  Urheberschaft
bel  Fälschung  einer  Privat-Urkunde,
neben  dem  Ersatz  sämelicher  Kosten  elne
drei  und  elinhalbmonatliche  Festungsstrafe,
  mie  Näcksichinahme  auf
selne  khrperliche  Beschaffenheit  ausgesproche#n
  worden.

Am  19.  Februar  wurdesn  verurtheilt:

8.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  geführte  Untersuchung:

a)  Ursula  Friker,  von  King,  wegen
fünf  zum  Theil  großer  und  meistentheils
in  Genossenschaft,  auch  gewerbsmäßig
#erübter  Betrügerelen,  ferner  wegen  drei
kleiner  Diebstähle,  worunter  zwei  Kaus-Liebstähle,
  se  wie  wegen  Verletzung  des
Heandgelübds,  Gebrauchs  eines  falschen
Tauf-Zeugnisses  und  unzüchtigen  Lebenswandels,
  zu  einer  Zuchthausstrafe  in
Ludolgsburg  von  elin  und  einem
palben  Johre,  mit  eliner  lbrer  kbrperlichen
  Beschaffenheim  angemessenen.
Beschäsflgung;

b)  Veronlka  Scheck,  von  Neukirch,  we-
        <pb n="192" />
        190

gen  sechs  neuerdings  gegen  sie  erhobener,
zum  Theil  großer  und  in  Gen,sssenschaft
auch  gewerbe  maͤßig  verübter  Betrügerelen,
  so  wie  wegen  Beihülfe  zu  einem
großen  Betrug,  über  die  bereits  unterm
5.  Jannar  18230  (Staats-  und  Regisrungs-WBlatt
  v.  830  Pag.  120)  gegen
fle  eusge'prochene  neun  und  einhalbmonatliche
  Zuchthausstrafe,  zu  einer
weitern  Zuchthausstrafe  von  neun  Menaten.


Zugleich  wurde  gegen  beide  Ingulsuin
  wegen  des  Kosten=  und  Schadens-Ersatzes
  das  Angemessene  verfägt.

An  demselben  Tage  istt
gegen  Johann  Rall,  von  Ebulnges,
Oberamts  Urach,  welcher  bei  dem  Oberemtsgerichte
  Saulgan  in  Unterfuchung

kam,  wegen  wilederholter  Wanderbuchs-Fälschung,

  wlederholter  und  längere  Zeit
fertgesetzter  Landstrelcherei,  sodann  wegen

Uabotmäßlgkeit  gegen  den  ihn  arretirenden

  Gensd'armes,  auch  wegen  Conku-Unats
  und  Lägen  vor  Gericht,  neben
Perfällung  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten,
  olermosstliche  Festunss-Arbeitsstrafe
  und  nachperige  wenlastens
drelimonnatliche  Slosterrung  in  elnem
Iwangs=  Arbeltshause  erkonnt  woden.

Am  23.  Februar  wurde  veran
theilt:

10.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  keunlirch

  gefährte  Untersuchung,  Franz  Joserh
  Lau,  von  Motten,  wegen  zoeler
großer  und  qualistzirter  Diebstähle,  welche
dessen  ersten  Räckfall  begründen,  ferner
wegen  nahen  Versuchs  eines  qualifizirten
Diebstahls,  sodann  wegen  Betrugs,
Landstreicherel  und  frecher  dügen  vor
Gericht,  neben  Verfällung  in  den  Schsdens=
  und  Kosten  Ersotz,  zu  achtzehnmonatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe
  mit  derbem  Abschled.

Zugleich  wurde  verordnet,  daß  Inqul-#t
  nach  erstandener  Strafe,  unter  Androhung
  empfindlicher  Ahndung  auf  den
Wiederbetretungsfall,  aus  dem  Könlgniche
  ansgewlesen  und  an  das  Kkbolgl.
Beierische  Landgericht  Weiler  gefönglich
elngeliefert  werden  solle.

An  demselbes  Tage  ist:

11.  gegen  Marie  Aune  Straub,  von

Piesenstalg,  welche  bel  dem  Oberamtsserlchte
  Geißlingen  in  Untersuchung  kam,
vegen  elnes  in  Gerstinschaft  veräbten
teinwand-Diebstapls,  ferner  wegen  kond,
srrelcherei  in  Verbiadung  mit  beruͤchtigtem
  Dlebsgesindel  und  nachgefolgter
Thellnahme  an  mehreren  von  dielem
        <pb n="193" />
        191

verübten  Diebsläplen.,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schadens=  und  Kesten-Ersotz,
  unter  Einrechnung  der  gegen  sle
unterm  30.  December  1820  (Staatsund
  Reglerungs  =  Blatt  v.  J.  1811.
p.  54)  erkannten  Strofe  sechsmonatliche
  Suchthausstrafe  zu  Ludwigeburg:
und  nachhersge  Elnsperrung  in  dem-Zwangs,
  Arbeitshause  zu  Ulm  ble  zu  erwrobter
  Besserung,  wenigstens  ober,  auf
kie  Dauer  von  vier  Momaten  er-##nnt
  werden,

Am  26.  Februar  wurde  verurtheilt:



.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangenin
  Untersuchung.  gekommene  Franz  Anton
  Helm,  ven  Oberreuthe,  Königl.
Balerischen  Landgerichto  Weller,  wegenmebrerer“
  theils  ansgezelchneter,  theils

mit  hffentlicher  Gewaltthätigkeit  verübter-Diebstähle

  und  Wiederehmri#ts  in  das
Khaigreich  nach  vorausgegangener  Ausweisung,

  unter  Strasbedrohung  für  dle-Näckkehr,

  neben  Verfällung  in  den  Ersod
  des  gesilsteten  Schadens  und  sämtlicher
  Kosten,  mit  Vorbebalt
Steaferhöhung,  wenn  sich  wegen  einlher,
  durch  sein  bleßes  Geständuß  erbeiner
  Diebstähle  in  der  Felge  ein  beleder.
  Reat.  u#gen  ihn  ergeben  sollte,  zu

elnerneunmonotlscher

  Festungs-Arbeltsstrafe,
  ouch  wlederholter  Auswelsung
aus  dem  Königreiche,  umer  Androhung
geschärfter  Strafe  im  Wlederbetretungsfall;


18))  Jobann  Jaudas,  von  Aichelau,  wlcher

  bel  dem  Oberamtsgerichte  Mänfintgen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  verabredeter
  Stbrung  einer  bffemlichen  oberomtlichen
  Verhandlung,  ferner  wegen
beleidigender  Ausdrücke  gegen  den  Oberemtmann,
  den.  Ortsschultheltzen  und  den
Obmann  des  Bürger-Ausschusses,  auch
wegen  Widersetzlichkelt  gegen  einen  Polizeidiener,
  neben  Zuscheldung  eines  ans
gemessenen  Tbells  der  Uniersuchungs=Kosten
  zu  viermonatlicher  Fesiungsstrafe;



14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangen

In  Untersuchung  gekommene  Soerikea#
Joseph  Gebbard  Burger,  von  Wirghen,
  wegen  muttelst  Verferrigung  falscher
Dekrete  Kinigl.  Bebbrden  theils  vollbrachten,
  tbeils  versuchten  Beirugs,  neben
  dem  Ersatz  des  gestif#eten  Schadens
und  eines  angemessenen  Theils  der  5
tersuchungs-Kosten,  zu  einjschriver
Festungsstrafe  mit  esper  seiner  Kkrper-Beschaffenbeit
  angemessenen  Beschsf.lgung.

4

)
        <pb n="194" />
        191
natlicher  ’estungs-Arbeitsstrafe  und
einer  Geldbuße  von  zo  Pfund  Heller
belegt;
16.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Am  2-:.  Februar  wurde:
15.  Anton  Stenzel,  von  Eseach,  auf
die  von  dem  Oberamtsgerichte  Saulgau
gegen  ihn  geführte  Untersuchung,  wegen

zweler  kleiner  Diebsiähle,  sodann  wegen
fortgesetzten  kleinen  Beirugs  durch  Anmaßung
  einer  Amtsbefugniß,  ferner  wegen
  Unterschlagung  dffentlicher  Gelder,
Verunkreuung,  versuchter  Wilderei,  unerlaubten
  Gewehrbesitzes,  ersten  Unzuchts-Wergehens,
  Landstreicherel  und  Bettelns
und  endlich  wegen  frecher  Lügen  vor
Gericht,  neben  Zuscheidung  sämtlicher
Untersuchungs-Kosten  mit  siebenmonlm

  in  Untersuchung  gekommenen  Daoid
  Eckle,  von  Bermaringen,  wegen
fortgesetzten  unzüchtigen  Lebens  und  polizeiwldrigen
  Herumziehens,  so  wie  wegen
JFälschung  einer  dffentlichen  Urkunde  und
wegen  Lügen  vor  Gericht,  neben  Zuscheidung
  sämtlicher  Untersuchungs-Kesten
eine  viermonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  erkannt.

„.)  Cloil-Senat.

Am  3.  Februsr  wurde:

1.  nach  erfolgter  gütlicher  Schuldentilgung
die  über  die  Freiherrlich  von  Rietheimischen
  Güfer,  Stetten  und  Kaltenburg
verhängte  Sequestration  und  Administ  ation
  für  aufgehoben  erklért.

Am  6.  Februar  ist:

2.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Göppingen  zwischen  Johann  Alber,
  von  Reichenbach,  Kl.,  Anten,  und
dem  Hof-Kameral-WVerwalter  Kausler
  zu  Stetten,  Kl.,  Aten,  die  Erfüllung
  eines  Heu-Kauf-Vertrags  und

Wergleichs  betreffend,  dle  eingelegte  Betufung
  wegen  innerer  Grundlosigkeit,
unter  Verurtheklung  des  Anten  in  die
Kosten,  von  Amts  wegen  verworfen
worden.

Am  6.  Februer  wurde:

5.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ulm  zwischen  Dorochee  Reuk,
don  Baimersterten,  Kl.,  An#In,  und
Leonh.  Mäller,  von  Wittau,  Bell.,
Aten,  Vaterschaft  und  Kindes  Ernäßrung
betreffend,  die  Berufung  wegen  Versäumnisses
  der  gesetzlichen  Nothfrist  zu
        <pb n="195" />
        Einrelchung  des  Beschwerde  Libelle,  unter
Verurtheilung  der  Antin  in  die  Kosten,
für  verlassen  erklärt;

ebenso  wurde  erkannt:

4.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Waldsee  zwischen  Johannes  Mäller,
  von  Wolferksweller,  Bekl.,  Angen,
und  Jakob  Joseph  Elnstein,  von  Buchaou,
Kl.,  Aten,  Schuldforderung  betresffend.

An  demselben  Tage  wurde:

5.  in  der  Atienssache  von  dem  Oberamts-=zerschte
  Blaubeuren,  als  Remlsstonsgericht,
  zulschen  den  Erben  des  Joham
bcenhard  von  Nachtrab,  von  Um,  Kl.,
Anten,  und  der  Stadt  Ulm,  Bekl.,
Aten;  so  wle

6.  in  der  Atlonssache  von  demselben  Oberamisgerichte
  zwischen  Matthias  und
Wolfgang  Neubronner  in  Ulm,  Kl.,
Anten,  und  der  Stadt  Ulm,  Bekl.,
Aten,  Forderungen  von  einer  Brennbl-Eleferung
  betreffend,  die  eingewandtt
Berufung  wegen  innerer  Grundlosigkelt,
unter  Verurtheilung  der  Anten  in  die
Kosten,  verworfen.

Am  20.  Februar  ist:

J.  In  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Göppingen  zwischen  Leonhard
Welhmüller,  von  Zell,  Bekl.,  Anten,
und  Heinrich  Magel,  von  Oberberken,

193

Kl.,  Aten,  Bezohlung  eines  Kapltals
nebst  Zinsen  betreffend,  die  ergriffene
Berufung  wegen  versäumter  Einrelchung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklär,
  und  Ant  in  die  dadurch  veranlaßten
  Kosten  verurthellt;

B.  in  der  NRechtssache  erster  Instanz  zwischen

  dem  Khnigl.  Forstamt  Gelßlingen,
Kl.,  und  dem  gräfl.  von  Degenfeldilschen
  Rentamt  Cybach,  Bekl.,  Ersatz-Forderung
  wegen  eines  gegen  das  Jagdfolgerecht
  sich  zugeelgneten  Hirsches  betreffend,
  unter  Verunhellung  des  beklagten
  Thells  in  die  Kosten,  condemnatorlsch
  erkannt;

.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Wansen  zwischen  dem  Mezger
Joseph  Burkhark,  von  Rahdenried,  Kl.,
Anten,  und  Aleis  Rummel  und  Genossen
  von  da,  Bekl.,  Aten,  Entschödl-Lung
  betreffend,  die  Berufung  wegen
versäumter  Nothfrisft  in  Elnreichung  der
Beschwerdeschrift,  unter  Verurtbeilung
des  Anten  in  die  Kosten  für  verlassen
erklärt  worden.
Am  33.  Februar  wurde:

n#o.  Iin  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Biberach  #w#schen  Alols
Reusch,  von  Ochsenhausen,  Kl.,  Anten,
and  dem  gräfl.  von  Törringenschen  Com-
        <pb n="196" />
        mis  Ar  Banghard,  Bekl.,  Aten,  elne
Schuldforderung  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  Mangels  einer
gegründeten  Beschwerde.,  unter  Verurthellung
  des  Anten  in  dle  Kosten  „„  vom
Amts  wegen  verworfen.

Am  2--.  Februar  wurde::

D.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts“
gerichte  Wangen  zwischen  Anne  Marle-Salis,
  von  Wangen,  und  Consorten,
Kl.,  Antin,  und  Audreas  Maler  daselbst.
und  Consorten,  Bekl.,  Aren,  dle  gemelnschaftliche
  Benutzung  einiger  DThelle
eines  Hauses  betreffend,  das  Verfahren
r#rs  Rlchters  erstr  Instanz,  unter  Ver-194



urtheilung  desselben  in  die  oufgelaufenen
Kosten  als.  nichtig  aufgehoben  und  elne
neue  Verhandsung  angeordnet;

12.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Göppingen  zwischen  Jokob  Buk
von  da,  Kl.,  Anten,  und  Jebannes
Sibler,  von  Klein  Eielingen,  Bekl.,
Aten,  Ne  Erfälung  elnes  Kauf-Contrakte
  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung
wetzen  versäumter  Nothfrist  zu  Cinreichung
  des  Beschwerde  =  Lhibells,  unter
Verurtbellung  des  Anten  In  die  Kosten
für  verlassen  erklärt..

Stutrgert  den  6.  Aprll  161  1.

Maurler.
        <pb n="197" />
        195

Nor.  .

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Donnerstag  den  29.  April  18  31.

#

Körnigliche  Verordennung.

##esct  wegen  der  Umläge  des  letzten  Drikttheils  der  dirciten  Grund-Häuser=  und  Gewerbe-  Steuer
für  das  Etats-Jahr  1812.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemderg.

Million  und-D.

  an  der  direkten  Grund-  Haͤuser-  und
Gewerbe--ESteuer  fuͤr  das  laufende  Etals
Jnhr  !3;  im  Berrag  ven  2,400,  o000  fl.
durch  Unsere  Verordnung  vom  .  Juni
1820  nur  Fas  erste,  und  durch  das  Gesetz

um  13.  Juni  1820  das  zweite  Drittheil,

zusammen  mit  Einer
sechsmal  bundert  tausend  Gulden
eusgeschrieben  worden  sior,  ein  umfassendes
  Abgaben-Gesetz  für  die  Finanz-Yeriode
von  1855  aber  zur  Zeit  nech  nicht  erlassen
  werden  kann;  so  verordnen  und  urr-
        <pb n="198" />
        196

fuͤgen  Wir,  zu  Beseitigung  nachtbeillger  Unser  Finanz-Ministerium  ist  mit  der
Stdrung  in  dem  Bezug  der  Staats-Ein=  Vollzlehung  dieses  Gesetzes  beauftrogt.
nahmen,  nach  Anuhbrung  Unseres  Gebeimen
  Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer
  getreuen  Stände:  Wilheim.

Daß  nunmehr  auch  der  Betrag  der  Ter  provisorische  Chef  des

direkten  Grund-Häuser=  und  Gewerbe-  Finanz-Departements:

Steuer  sär  die  oler  letzten  Monate  v.  Weckherlin.

des  laufenden  Etaks-Jahrs  mit  Acht-  „

malbundert  tausend  Gulden  Auf  Befebl  des  Kinige#:

umgelegt  und  zum  Einzug  gebracht

werden  sell.

Gegeben  Stuttgart  den  16.  Aprll  1811.

Der  Staats=  Sekretär:
Vellnagel.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nacheichten.

Seine  Königliche  Mojestét  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  15.  b.
durch  höchste  Entschließung  vom  11.  d.  M.  M.  die  erledigte  Pfarrei  Frommern,  Dedie
  erledigte  katholische  Pfarrei  Rammin=  konats  Balingen,  dem  Pfarrer  Lang  iu
gen,  Landkapitels  Ulm,  dem  Vikar  Bo=  Flbzlingen  zu  übertragen  geruht.
denmüller  in  Haslach,  und

II.  Verfügungen  der  Depaertemnents.
A.)  Des  Departements  des  Innern

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Erinnerung  an  das  Verbot  in  dem  §F.  1.  der  Brand-Versicherungs=  Ordnung  vom  Jahr  1807,  in
Beziehung  auf  eine  oͤffentliche  Bekanntmachung  der  Feuer-  Versicherungs-Bank  des  deutschen
Handels=  Standes.

In  einer  Bellage  zu  Nro.  79  des  Schwä=  fassung  einer  zu  Getha  errichteten  Feuerbischen
  Merkurs  vom  3.  d.  M.  ist  die  Ver.  Versicherungs-Baak  des  dentschen
        <pb n="199" />
        197

Handels  standes,  unter  deren  Gegen=  „erden  dürfe,  bel  Corstheatien  der  ganstinden.
  namentlich  auch  Wohnhäuser  „  zen  auf  den  Brandfall  von  elner  andern
und  andere  Gebäude  aufgeführt  sind,  „  Gesellschoft  zu  bezlehen  habenden  Entmit
  dem  Anhang  bekannt  gemacht  worden,  „schádigung  und  beil  weilterer  unfehlbarer
doß  wer  von  dleser  Anstalt  Gebrauch  ma=  #„  Strafe;  fo  sieh:  man  sch  veranlaßt,
chen  wolle,  sich  deshalb  an  Louis  Duvernoy,  dicjenlgen,  welche  an  jener  Feuer-Versi-Materlalisten
  in  Stungart,  wenden  könne.  cherungs=  Bank  des  deutschen  Handelsstan-Da

  aber  durch  den  (#.71  der  Könlgl.  des  Theil  nehmen  wollen,  auf  die  gedachte
Wäürttembergischen  Brand=  Versicherungs=  gesetzliche  Bestimmung  aufmerksam  zu  ma-Ordnung
  vom  17.  Der.  130)  (Stasts=  chen,  und  ste  umer  Hinwelsung  auf  die
und  Regierungs-Blatt  von  1808.  S.  30)  Rechtsnachtheile,  deren  sie  sich  aussetzen,
bestimmt  ist,  „daß  elin  inländisches  vor  einer  Benuͤtzung  derselben  in  Beziehung
Gebäude  in  kelner  andern  Gesellischaft  auf  inländische  Gebäude  ausdruͤcklich
„,  als  in  der  inländischen  allgemelnen  Brand=  Hiemit  zu  verwarnen.
"schedens-Versscherungs-Anstalt  versichert.  Stuttgart  den  9.  April  1877.

v.  Orte.

2.  Des  Khnigl.  katholischen  KirchenratHb#

Das  Schul-Inspektorat  Dberndorf  betreffend.

Da  der  bleherige  Schul-Inspektor  dorf  gebeten  hat,  so  wurde  dlese  Stelle
Pfarrer  Krachenfels  zu  Altoberndorf,  dem  Pfarrer  Schwalbold  in  Winzeln
lelner  anderen  Geschäfte  wegen,  um  Ent=  bbertragen.
losung  von  der  Schul,  Inspektorat  Obern-  Stuttgart  den  123.  April  1877.

Camerer.

#.)  Des  Departemenks  der  Finanzen:

1.  des  Finanz-Ministerium.
Se.  Könlgl.  Majestet  haben  vermsge  Weisser  aus  Stutegart  und  Dahm  eus
bchster  Resolutlon  vom  16.  April  gnädiast  Schwenningen,  welche  bel  der  mit  ihnen
ßeruht,  die  belden  Cameral-Candidaten  vorgenommenen  Dlenst-Präfung  das  Prä-
        <pb n="200" />
        196

ditat:  „Sehr  gut“  erhalten  baben,  als
Referendäre  bei  dem  Finanz-Departement,
und  zwar  den  ersteren  bei  dem  Büreau  des
Finanz-Ministeriums  und  den  zweiten  bei

der  Ober=  Rechnungs=  Kammer  anzuß##
len.
Stuttgart  den  18.  April  1811.
Weckberlis.

a.  Staats-Schulden-Zaßlungs-Casse.

Erinnerung  an  die  Königl.  Obcramts-Pflegen,  betreffend  die  Ablieferung  der  Militär-Cantiont-Gelder.


Die  neuerliche  Aushebung  von  Milliérpstichtigen
  und  die  dabel  elmretende  Stellung
  von  Ersatz-Männern,  für  welche  dle
gesetzliche  Cautidn  je  à  4oe  fl.  durch  dle
Khnigl.  Oberomts-Pflegen  einzuxiehen  und
an  die  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse
abzullefern  ist,  veranlaßt  letztere,  dle  sämtkich
  Konigl.  Oberamts-Oflegen,  unter  Beziebung
  auf  das  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  von  1830.  Nro.  19.  hleudurch  wiederholt
  aufzufordern,  die  für  eingestandene
Soldaten  bei  ihnen  hinterlegten  Cantionen
nagesäumt  und  portofrei  einzusenden,  Indem
  nur  von  dem  Tag  an,  an  welchem
dlose  Gelder  bei  diesseitiger  Casse  einkommen,

  dle  Zinse  bezahlt  werden,  dle  betrefe
fenden  Einsteher  aber  solche  oon  dem  Tage
der  Cautions=  Leistung  an  verlangen,  was
hingegen  bei  verspäteter  Ablieferung  urcht
stott  haben  kann,  und  wodurch  sodann  bie
Einsteher  bfters  in  bedeutenden  Schaden
kommen.

Sollten  demungeachtet  solche  Fälle  vorkommen;
  so  haben  die  Kinigl.  Oberams-Pflegen
  es  sich  selbst  zuzuschrelben,  wenn
ste  zu  Erstattung  der  Zins-Raten  in  Anspruch
  genommen  werden.

Stuttgart  den  13.  Aprll  1831.
Steinhell- 



Dienst-Erledigungen.

Die  evangellsche  Pfarrei  zu  Well  im
Schoͤnbuch,  Dekanats  Boͤbllugen,  ist  durch
das  am  2.  d.  M.  erfolgte  Ableben  des
Pfarrers  Holland,  und

durch  das  am  4.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Dekans  und  Pfarrers  Rlegger
das  Dekanat  und  die  Stadtpfarrei  zu  Spaichingen
  in  Erledigung  gekommen.
        <pb n="201" />
        Nro.  24.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch  den  25.  April  1682  1.

—

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichtes.

—

Seine  Konigliche  Majestäͤt  haben
durch  hichstes  Dekret  vom  1.  d.  M.
den  bisberlgen  geheimen  Justiz=  Mlnisterial=Kanzellisen
  Gnelting  wegen  mehrfacher
Dienst-Verfehlungen  nach  Maßgabe  des
s.  41  der  Verfassungs-Urkunde  auf  dle
Eielle  eines  Ober-  Justlz-Kanzellisten  zuüüchgesetzt.


Durch  bichstes  Dekret  vom  16.  d.  M.
sedenn  der  Kanzelist  Gneiting  bel.
dem  Königl.  Gerichishofe  in  Ulm  eingetheilt,
  und  dagegen  der  seither  bei  letzelem
  Gerichtehofe  angestellte  Kanzellist

Buob  zum  gehesmen  Kanzellisten  bel  dem
Kdnigl.  Justiz-Ministerium  gnédigst  ernannt
  worden.

Ferner  haben  Sbchstdieselben  durch
höchste  Entschließung  vom  :4.  d.  M.  den
bisherlgen  Lehrer  der  dritten  Klasse  an
dem  Gymnasium  zu  Ellwangen,  Professor
Hdg  auf  dle  vehrstelle  an  der  viertem
Klasse  befbrderr,

durch  bchste  Entschlletzung  vom  nämllchen
  Tage  die  erledigte  Pforrel  Ganslosen-=Dekanats
  Gbppiugen,  dem  blsherigen  Vikar
Baumann  daselbst  überragen,  und
        <pb n="202" />
        vermodge  hoͤchster  Entschließung  vom  14.
dleses  Monats  dle  Ernennung  des  Carl
Wilbelm  Hennenhofer,  von  Tübingen,
zum  Posthalter  in  Waiblingen  bestslget.


Sedann  haben  Seine  Königliche
Majestét  vermige  höchster  Entschließung
vom  ::.  d.  M.  dem  Ober-Regierungerath
o.  Schmidlin  den  Tltel  und  NRang  eines
Staats-Raths  zu  erthellen  gerubt.

II.  Verfügungen  der  Deparetementée.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Miniskerium.

Der  Rechts  -Candidat  Carl  Friedrich
Wilhelm  Wergo,  von  Cannstadt,  welcher
bei  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
Dienst-Prüfung  das  Zeugniß  dritter  Classe
erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  ZReferendär

  zweiter  Classe  bel  dem  Kdniglichen
Gerichtshefe  zu  Tüblingen  aufgenommen
worden.
Siuttgart  den  17.  April  18:1.
Maurcler.

a0  Bekanntmachung,  die  Gesuche  um  Unterlassung  der  bfentlichen  Bekanntmachung  von  Straf-Erkenmtnissen
  betreffend.

Da  bei  dem  Kdnigl.  Justiz-Minssterlum
bäufig  Gesuche  um  Richtbekanmmachung  eon
Straf-Erkenntuissen  durch  das  Staats=  und
Reglerungs=  Blatt  angebracht  werden;  so
sleht  sich  dasselbe,  in  Folge  erhaltenen  Befehls
  Seiner  Kbnigl.  Majestét,  veraniaßt,
  unter  Hinweisung  auf  die  Koͤnigl.
Verordnung  vom  26.  Juni  1811  (Staatsund
  Reglerungs-Blatt  vom  Jabr  1811
S.  541)  wonach  die  einen  Verbrecher  treffende

  Strafe  nur  auf  ihn  allein  wirken,
keineswegs  aber  seine  Berwandten  an  ihrer
Ebre  kränken  soll,  hiermit  zur  allgemelnen
Kennt#nß  zu  bringen,  daß  Gesuchen  der  obenerwähmen
  Art  aus  Rücküchten  für  die  Fa##-mille
  des  Veruktheilten  nicht  entsprochen,
und  auf  solche  in  Zukunft  keine  Verfägung
ertheilt  werden  könne.
Stuttgart  den  18.  Aprll  1821.
Maucler.
        <pb n="203" />
        b)  Bekauntmachung,  die  bevorsteheude  Semestral-Pruͤfung  bei  dem  Königlichen  Ober-Tribunal
betreffend.

Alle  Rechts-Candldaten,  welche  sich  um
Zulossung  zu  der  nach  Ark.  1  der  Dienst-Prüfungs-Instruktien
  für  das  Könlglich=Ober-Trlbunal
  vem  20.  November  1830
(Staa's=  und  Reglerungs-Blau  S.  6:5)
im  Monat  Junius  des  leufenden  Jahrse
bei  dem  Königl.  Ober-Tiibunal  Statt  findenden
  Semestral-Prüfung  melden  wellen,
verden,  in  Gemäßbeit  der  Vorschrift  des
so  eben  erwähmen  Artlkels,  hiermit  aufgeferdert,
  ihre  diesfslligen  Gesuche,  welche
benau  nach  den  Vorschriften  der  Bekanntwachung

  vom  3.  Oktober  1818  (Staatsund
  Regierungs-Blatt  S.  59)7)  elngerichtet
seon  müssen,  bis  zum  15.  Mal  d.  J.  bel
der  unterzelchneten  Stelle  um  so  gewisser
einzurcichen,  als  im  Falle  der  Nicht-Einbeltung
  dieses  Termins  der  Nachlbeil  des
Ausschlusses  von  der  nächsten  Semestral-Prüfung
  für  die  Säumigen  unfehlbar  elntreten

  würde.

Stutigart  den  35.  April  1821.

Maucler,

B.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Aussorderung  zu  Vollzichung  der  gegen  die  Theilnabme  an  auswärtigen  Lokterien  bestebenden  Ver--ordnungen
  betrefsend.

Aus  Veranlassung  der  selt  elniger  Zeie
in  den  bfentlichen  Blättern  erschelnendem
Ankümigungen  und  Aufforderungen  zum
kotterie  Spielen  findet  man  sich  bewogen,
dle  gegen  dle  Tbeilnahme  an  ausn  i#r#gen
benterlen  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen
  und  namentlich  die  deshalb  unter  dem
9.  Junl  130)  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt

  Nro.  42)  erneuerte  Vererdnung

biemit  wiederholt  einzuschärfen,  und  den

Polizel  =  Behbrden  aufzugeben,  für  den  genauen
  Vollzug  der  gedachten  Verordnung
noch  ihrem  ganzen  Inhalte  bei  Vermeidung
eigener  Verantwortlichkelt  besorgt  zu  seun.
Stmegart  den  35.  April  7871.
v.  Otto.
        <pb n="204" />
        208

2.  Des  Khnigl.  katbolischen  Kirchenrakbe.
Die  Industrie-Schulen,  und  die  Schrift  des  Sekretärs  Schmidlin  darüber  betreffend.

In  dem  F.  :4  der  allgemeinen  Schul-Ordnung
  vom  10.  Sept.  1308  wurde  angeerdnet,
  daß  überell  mit  den  Elementar-Schulen
  eine  Arbeitsschule  verbunden  werden
  foll,  um  die  Kinder  früher  an  eine
nätzliche  Thärigkelt  zu  gewbönen,  und  sie
mit  allerlel  Hülfsmitteln  der  Industric  bekonnt
  zu  machen.

In  der  Druckschrift:

„  Ueber  bffeutliche  Kinder-In-„dustrie-Anstalten

  äüberhaupt,

„  und  lnSsbesondere  in  Württem-„berg,

  von  Johann  Gottlieb

„  Schmldlin,  Sekretär  der  Cen-„

  tral-Leitung  des  Württember-„

  gischen  Wohlthéátigkeits-Ver-„

  eins  (Stuttgart  1881.  Preis  43  kr.

„  bel  dem  Verfasser)“
tnd  die  Erfahrungen,  welche  In  den  ver-Schledemen
  Arbeitsschulen  hlerüber  bisher  gemaldt
  wurden,  gesammelt  und  mli  neuen,
fshr  zweckmäßigen  Vorschlägen  verbunden.

Den  gemeinschaftlichen  Oberämtern  und
Schul.  Inspektoraten  wird  deshalb  die  Aur
schaffung  dieser  Schrift  für  dle  Lokal-Schul?
Bibliotheken  aus  den  Gemeinde=  und  Siiß
tungs-Kassen  nachdräcklich  empfohlen.

Zugleich  wird  der  Auftrag  erneuert,  in
ihren  Amtsbezirken  den  Industrie·  Schulen
und  Kinder-  Beschaͤftigungs-Anstalten  ferner
alle  Aufmerksamkelt  zu  widmen.  Die  Schul-Inspektoren
  haben  in  ihrem  Visltailons=Bericht
  jährlich  von  elnem  jeden  Orte  ihres
Bezirks  bestimmt  anzugeben,  ob  eine  Invustrie=
  Schule  vorhanden  sey;  womit  die
Kinder  in  derselben  beschäftigt  werden;  ob
alle  Schüler,  oder  nur  dle  Kinder  der  Armen
  daran  Theil  nehmen;  ob  der  Unterricht
im  Winter  und  Semmer  gegeben  werde;
wie  vlele  Stunden  täglich  oder  wochentlich;
wer  ihn  ertheile,  und  welche  Belehnung
dafär  ausgesetzt  sen;  ob  keine  arbeilsfäbise
Kinder  unbeschäftigt  gelassen  werden;  welche
Geistliche  und  Orts-Vorsteher  sich  um  die
Einführung  ordemtlicher  Industrie  Schulen,
oder  wenigstens  um  Beschäfiigung  der  armen
  Schüler  Verdienste  erwarben,  oder
der  ihnen  zu  Gebot  stehenden  Mittel  ungeachtet,
  saumselig  bewlesen  haben.

Stuttgart  den  13.  April  1821.
Auf  besondern  Befehl.

Camerer.
        <pb n="205" />
        105

Nro.  25.

Königlich-Württembergtsches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  50.  April  16  31.

 

#1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrsete.

Dienst-Nachrichten.

Seine  Khnigliche  Majestät  paben
durch  hochste  Entschließung  vom  18.  d.  M.
die  erledigte  Pfarrel  Hausen,  Dekanats
Beackenheim,  dem  Pfarr=  Vikar  Paret
K  Friedrichshafen;

durch  bichste  Entschllehung  vom  nämllchen
  Dage  die  erledlgte  Pfarrei  Wimsheim,
Dekanats  beonberg,  dem  Pfarter  NM.  Febleisen
  zu  dombach,  Dekanats  Freudenstadt;


durch  höchste  Entschließung  vom  20.  d.  M.
ble  erledigte  Helfersstelle  zu  Winnenden,
Delanats  Walblingen,  dem  Pfarrer  M.

Heim  zu  Reichenbach,  Dekanats  Freudenstadt,
  und

durch  böchste  Entschließung  vom  à1.  d.  M.
die  erledigte  katholische  Pfarrei  Naßgen=Ktadt,
  Dekanats  Ebingen,  dem  Pfi#rrer
Klemmer  zu  Nordstetten,  Oberamts  Horb,
übertragen.

Unter  dem  2e.  d.  M.  wurden  die  Ofsiziers-Zöglinge
  v.  Malersbach,  Cammerer,
  Bregenzer,  Graf  v.  Gronsfeld,
  und  Wißmer  zu  Unterlleutenents
ernann.
        <pb n="206" />
        204

HM.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.
Allgemeine  Bekanntmachung  der  Termine  für  die  landwirtbschaftlichen  Partikular-Fesie.

Uum,.  Bezlehung  auf  die  Bekunntmachungvem

  .  Februar  d.  J.  die  landwirthschaftlichen
  Fesle  betreffend;  (Staats=  und  Reglerungs
  Blatt  Nro.  9)  wird  blemit  zur

western  bffenillchen  Kenntniß  gebracht,  daß.

Ne  Austhellung  der  in  jener  Bekanntma-=chung
  erwähnten  Partikalar=  Preise
zu  Roettenburg  den  9.  Juni  d.  J.=zu
  Münsingen  den  24  —  —
zu  Hall  den
zu  Besigbeim  den  29  —  —
zu  Gbppingen  den  2o.  Aug.  —

.  256.  —  ––

zu  Blberach  den  3.  Aug.  P.  J.
und
zu  Niedlingen  den  27.  —  —
statt  baben  wird.

Die  zur  Preis-Bewerbung  bestimmten
Thiere  sind  daher  an  dem  für  jeden  Ort
bezeichneten  Tage,  Morgens  um  20  Uhr,
an  Ort  und  Stelle  zu  bringen,  und  dem
dortigen  Schaugerlchte  zur  Präfung  vorzufähren.


Stuttgart  den  17.  April  1821.

v.  Otto.

8.)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Krieges.
Des  Ober.-Rekrutirungsraths.
Vorladung  der  abwesenden  Militärpflichtigen  zur  Nachaushebung.

Dliejenigen  Militärpflichilgen,  welche  bei

Nr.  heurlgen  Aushebung  nicht  erschlenen

fund,  ohne  daß  für  sie  eine  Befreiung  nach-Lewlesen
  worden  wäre,  stud  nach  Maßgabe

ihrer  Koos-Nummer  zum  Contingent  oderzu
  dessen  Ergänzung  vorläuflg  bezeichnet.

worden.
Da  nun  den  vorléufig  Bezeichneten  gestatlet
  ist,  sich  wegen  ihres.  Wegkleibens

von  der  Aushebung  bei  der  Rachzushebung.

zu  rechtfertlgen  und  solchenfalls  ihre  etwalgen
  Befrelungsgründe  nachträglich  ausjuführen,
  so  werden  dieselben  hlemit  dffemlich
aufgerufen,  sich  zu  diesem  Ende  bei'  der
Nachaushebung,  welche  den  15.  Mai  endigt,
n  der  betreffenden  Krelsstädt  eliksinden,
widrigenfallt  gegen  ste  als  -  Ungeborfme
nach  Vorschrift  des  Nekrutlrungs.  Gesches

verfahren  werden  wird-Stunigart

  den  10.  April  231..
Kapff.
        <pb n="207" />
        205
Nto.  26.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag  den  6.  Mai  1631.

 

1I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Kelne.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern#
1.  des  Ministerium  des  Innern:
Nachtrag  zu  der  Bekanntmachung-  wegen  Vertbeilung  der  landwirthschaftlichen  Partikular-Preis“
für  die  vorzüglicheren:  Hausthiere..

Au  Veranlassang  mehrerer  Anfratzen:  Feste  bestimmten  sseben  Oberomts-Sicte
wird  biemit  bekannt  gemacht,  daß  es  jedem  er  seine  Tbiere  zur  Prels--Bewerbung  ab-Vich.
  Tigentbuͤmer  frei  stebe,  in  welche  der  senden  wolle.
si#  dlee  landwirihschaftlichen.  Partikular=  Stuttgart  den  3.  Mal  18:7.

v.  Otte
        <pb n="208" />
        206

„.  Des  Künigl.  evangelsschen  Conflstorlum.

Die  Einderufung  der  evangelischen  Schullehrer,  Provisoren  und  Incipienten  zur  Consistorial-Prüsong
betreffend.

Dlejenigen  deutschen  Schullehrer,  Proolsoren
  und  Jucigienten.,  welche  um  die
Consinorlal  Prüfung  geberen  haben,  und
nicht  durch  besondere  Erlasse  davon  zurückgewlesen
  worden  sind,  baben  sch,  und
zwar

1)  die  Incipienten  des  Uracher,  Ulmer

und  Maulbromner  Generalats  den
25.  Mal;
4)  ble  Ineipleuten  des  Tuͤblnger,  Hellbronner

  und  OHehringer  Generala##
den  38.  Mai;

3)  die  Schulprooisoren  den  30.  Mol,
und

4)  die  Schullehrer  den  4.  Junlk  d.  J.,
Morgens  8  Uhr,  auf  der  Kanzlel  der
unterzelchneten  Sielle  zur  Conkurs-Prüfang
  einzufinden.

Stuttgart  den  4.  Mal  1831.

Wéchter.

5.  Des  Köntal.  Medieinal-Colleglums.

Von  dem  Kbnigl.  Mediceinal  Colleglo
wurde  dem  Med.  ei  Chir.  Dr.  Joseph
Zimmer,  von  Abtsgmünd,  Oberamts
Aalen,  nach  exrstandener  Pruͤfung  in  der

Mediein,  die  Erlaubniß  zu  Ausäbung  dieser
  Wissenschaft  ortheilt.
Stuttgart  den  28.  April  1821.
Massenbach.

8.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Kbnigl.  Steuer-Collegiums.
DOrkret  an  sämtliche  Oberämter  wegen  der  Umlage  des  letzten  Drittels  der  direkten  Grund-Häuser
und  Gewerbe-Steucr  für  das  Etats-Jahr  1827.

In  Felge  des  Gesetzes  vom  16.  d.  M.
(Staats=  und  Regierungs  Blart  Nr.  „83)
wornach  zu  Beseitigung  nachtheillger  Stlrung
  in  dem  Bezug  der  Staats-Einnabmen,
  und  bis  ein  umfassendes  Abgaben=Gesey
  für  die  ganze  Finanz-Persode  von
1822  erlassen  werden  kann

der  Betrag  der  direkten  Grund-Huserund
  Gewerbe-Steuer  für  die  vier  letzten
  Monate  des  laufenden  Etats-Jahr#
von  22  mit  Achtmalhundert  Te“
send  Gulden  umgelegt  und  zum  Eiszug
  gebracht  werden  solle,

wird  den  Kougl.  Oberämtern  biemit  s
        <pb n="209" />
        207

erkennen  gegeben,  daß  die  Anns-  Corpora·  eintern  aufgeßeben,  uscht  mur  dee  Subre.
tionen  die  in  dem  anllegenden  Versheilungs=  partition  sogleich  anzuordnen,  sondern  auch
Dlan  ausgeworfenen  Quoten  zu  übernehmen  folche  Einieltungen  zu  treffen,  daß  die  Obersaben.
  amtspflegen  mit  Ablleferung  der  Steuern
De  es  für  die  Erbaltung  der  Ordnung  pünkilich  elnjuhalten  im  Stande  find.

ln  dem  Staatshaushalt  und  für  die  Be-  Im  äbrigen  werden  die  Kdnigl.  Oberstrelung
  der  Staats-Bedürfnisse  von  großer  amter  auf  die  wegen  der  Umlage  und  des
Wichtigkelt  und  dringend  nothwendig  ist,  Sinzugs  der  Seeuern  im  Allgemelnen  und
doß  die  bereits  von  zwel  Monaten  verfal-  insbesondere  auf  die  unterm  zu.  Jund
leuen  Steuer-Gelder,  welche  die  Staats=  1389  (Staats=  und  Regilerungs-Blatzt
Kosse  bisher  entbehren  mußte,  se  bald  wie  Mit.  39)  gegebenen  Bestimmungen  hingemlglich
  eingellefert  werden,  das  übrige  aber  wiesen.

auf  die  Verfall-Zeit  richtig  eingehe,  besenders
  da  hievon  vor  der  Hand  auch  noch
die  WVersorgung  der  Schulden-Zahlungs=  Auf  bbchsten  Befehl.
Kosee  abbängt;  so  wird  den  Königl.  Ober-  Jäger.

Stuttgart  den  4.  Mai  1831.

Repartition

de#  nach  dem  höchsten  Reseript  d.  d.  16.  April  1831  für  die  Monate  März,  Apille
MNal  und  Junl  1831  auszuschreibenden  letzten  Drirels  der  Johrs.  Steuer  von  *182
mit  Soc,  doo  fl.  und  zwar:

Reckar-Kreis.  Oberamt  .k#
Oberamt  f.f.  kr.  Kurdwlsbureg  ....  1-96  4%
Becknang  11,39310  Marbuiueueuc  16%  0  2
Besigben  15,36  4  Maulbren  11,910  —
Beblingge  14,05%  —  Neckersulrnrn  ...  1%  15½  %
Drackenteen  15,53648  Stne#art,  Amt.  13,630.  —
Eßlingen  .  .·  10,  o0o0  —  Paihinan  13,163  20
Heilbronn...........  13,0#46  4%  Waolblingen  13,  2790  —
Kanustadt.  ..  .....  —iie  —  asbeereegeg.  3,055  :o

w##bereg  279766  40  —
        <pb n="210" />
        Schwarzwald-Kreis.

—

Oberaomt.  ft.  k##
Balingen  -14795  20
Lallyyyw  8,846  20.
Freudenstadt.  0J07695  20
Herrenberegg  15,356.  40
Horbt  d000909.4n#  420  —
Nagoll  9,766  40
Meuenbrlee  5,810  —
Nürctingen  ...  1½,685  20.
Oberndoif  7,:46  J0.
Reutlinegen  .  .  12,025  20
Nouenbuncsg  13,186  40.
Rotrwweil  9,505  2o
Sopalchingen  7,  05  20.
Susz  9,056  40
Tübingen  .  13,636  40
Dutlingen  11436  4%
Uroch  3220956  40

—  180,016  0.
Jart.  Kreis:.

Oberamn  st.  krr..
Aale  ..  6,  5.  2o.
Oallsben.  11,783  30,
Ellwangen.  12,916  40.
S————I.  O2o  —.
Gerabroon  1797863  20.
GSGmüänd  2170  —.
Halll.  2—10370  —1
Heldenheennnn  1276  40%

1754740

Künzelsan

Oberamt-  fl.  kr
Mergentheelin.  109766  4f%
Neresheem..  10,1266  40
Oehrlingen  1966  400
————  5  ...  11,283  20
Wel  heim..  P29706  40

—  480#55  20
Donau,=  Kreic.

Oberamt.  ff.  kr.
Biberahh)  ....  15,  900  —
Blaubeuren  .  t9,.880-·
Ebingen  .  12,5ö10  —
Geißlingen.  11,256  40.
Obbpingegen  16,  .  —
Kirchhehhin  12/919  —
Leuskrrieg  10,2316.  40“
Münsingen  9,9oo  —
Ravensbunteg  12,936  d0.
Riedllingen  13,520  —
l———-—-.-.....  11,846.  40
Tettmaog  10,4405  20.
Ullm.  5,%0#16  40

samt  dem.  vormallgen  O.  Amt  15,666  40
Aipeck  9720.  —
Waldsee  .  11,460  —
Wanggen  11,225  10
Wiblingen  11,636  40

—  19/296  4%
Stuttgart,  Stadt  1,753  40
Pof,  Domalnen=  Kammer.  Hoo  —

—  Bou,ooo

—
        <pb n="211" />
        209

Nro.  27.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  den  1:4.  Mai.  1621.

I.  Unmittelbare  Könisliche  Dektete.
Keine-.

  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem.  Monat  März  1821  von  den  Gerichtshöfen  des  Khnigteichs  ausgrsprochenen  Erkenntnisse.
betreffend.
Im  dem  verffessenen  Menat  März  flnd  von  sämtlichen  Gerichtshlfen  des  Ki-Moreichs.
  nachstehende  Erkenntulsse  ausgesprechen  werden,  wobei  im  Aligemelnen  bewerkt
#lrd,  daß  nur  selche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts  =  Stellen  in  das  Stoats=  und

Regierunge  =  Blatt  aufgenommen  werden,  wedurch  eine  längere,  als  dreimonatliche.
örelheb.=  Strafe  erkanm  wirde.

Asl  Obertribunal.
1.  Criminal  =  Senat.

Den  3.  März  wurde:  das  Erkenntult  des  Gerschtohofs  zu  Täu.
  Ja  der  Rek'  rsache  des  Rehlerförsters  bingen  vom  3.  Juni  1830  (Staots-C##l
  Frledrich  Koch,  von  Waldenbuch,  und  Reglerungs-Blatt  Nre.  40.  S.375)
        <pb n="212" />
        dahin  abgeändert,  daß  der  Angeschuldigte
zwar  wegen  des  Bezüchtes  der  Erpressung
und  einer  eigentlichen  Bestechung  von
der  Instanz  zu  entbinden,  dagegen  wegen
erwiesener  vlelfachen,  mit  erschwerenden
Umständen  verknüpften  Geschenk-Ansahmen
  von  Amtsuntergebenen,  wegen
Bezugs  unerlaubter  Accidenzien,  illegaler
  Behandlung  der  Holz-Abgabe-Reolster,
  grober  Elgenmächtigkeit  und  Rachläßigkeit
  im  Dienste,  unter  Aufhebung
der  ihm  deshalb  früher  oberforstamtlich
angesetzten  Geldstrafen,  neben  dem  Ersatze
des  Schadens,  der  Geschenke  und  wildervechtlich
  bezogenen  Accidenzlen,  wle  auch
sämtlicher  Untersuchungs  =  Kesten,  von
seiner  Stelle  als  Reolerfbester  zu  entlassen
  sey;  sodann

2.  in  der  Rekurssache  der  Marie  Regine
Frlederike  Reichmann,  von  Gbpoingen,
das  gegen  sie  wegen  wlederbolter  Unzucht
ln  der  Resldenz  und  conrurrirenden  tepischen
  Incestes  von  dem  Crlminal-Senate
des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unter  dem
35.  Jan.  d.  J.  gefällte  (in  dem  Staatsund
  Regierungs-Blott  Nro.  15.  S.  89
vorkommende)  Erkenntniß  abgeändert,
und  Rekurrentin  zu  einer  olermonatlichen
  Zuchtbausstrafe  in  Ludwigsburg,
neben  dem  Ersatze  der  Kosten  beider  In-Kanjen,
  verurthellt.

Den  ro.  März  wurde:

3.  in  der  Rekurssache  des  Georg  Mariin

Blank,  von  Sontheim,  Oberamts  Heilbronn,
  das  gegen  ihn  wegen  des  an  selnem
  Dienstherrn  veräbten  Betruges  von
dem  Crimlnal-Senate  des  Gerlchtotofs
zu  Eßlingen  unter  dem  1.  Febr.  ö.  J.
gefällte  Erkennunsß  (Staats  und  Re-Hlerungs,
  Blat:  Nro.  ::.  S.  177)  binsichtlich
  der  Strafe  abgendert,  und  Rekurrent
  zu  zweimonatllcher  Festungsarbelt
verunbeilt,  der  Punkt  des  Schadens:  und
Kosten=  Ersatzes  aber,  neben  Verfällung
in  die  Kosten  zweirer  Instanz,  bestärigt.

Den  20o.  März  wurde:

4.  in  der  Rekurssache  des  Aloys  Walz,  von

Lalbach,  Oberamts  Künzelsan,  das  don
dem  Criminol=  Senate  des  Gerschtshef#  zu
Ellwangen  gegen  ihn  unter  dem  33.  Jan.
d  J.  gefällte  (in  dem  Sraats=  und  Reglerungs-Blatt
  Nr.  11.  S,  203  enthaltene)
Erkeantniß  abgeaͤndert,  und  Rekurrent
ruͤcksichtlich  des  ihm  angeschuldigten  großen
und  quallfielrten  Diebstahls,  wegen  Mangels
  an  zureichendem  Beweise,  von  der  Instanz
  enebunden,  übrigens  in  selne  Werbaftseund
  elnen  ven  dem  Gerlchtebose  noch
zu  bestimmenden  Dbeil  der  Umtersuchungs-Kosten
  verurthellt;  sodann

5.  in  der  Rekurssache  des  Jehann  Michael

Vbleer,  von  Bonfelo,  Oberomts  Hell-
        <pb n="213" />
        212

bronn,  das  gegen  ihn  wegen  Mißhand-  Senate  des  Gerlch'shofs  zu  Eßlingen

lunz  seiner  Mutter  von  dem  Criminal-=  unter  dem  320.  Jan.  d.  J.  gefällte  (in
Senate  des  Gerichtshofe  zu  Eßlingen  dem  Staats=  und  Reglerungs=  Blatt
unter  dem  25.  Jan.  d.  J.  gefällte  Er-  Nro.  11.  S.  68  elngerückte)  Erkenniniß
kenntnitß  (Staats=  und  Regierungs  Blatt  abgendert,  und  Rekurrent,  neben  Er-Nro.
  11.  S.  89),  unter  Verurtbeilung  klärung  seiner  Unfählgkelt  zu  Bekleldung
des  Rekurrenten  in  die  Kosten  dieser  elnes  bffentlichen  Amtes,  Verurthellung
Jastanz,  lediglich  bestärigt.  in  den  Ersatz  des  Rests  samt  Zinsen
Den  :4.  März  wurde:  von  Zelt  des  Eingriffs  an,  und  Verfäl-6.
  In  der  Nek##  sache  des  Gottsfried  Klem-  lung  in  die  Kosten  beider  Instanzen,
mer,  von-  Hochdorf,  das  Erkenmniß  des  mit  einer  achtmonatlichen  Zuchthaus-Crimlnal"
  Senates  zu  Eßlingen  vom  strafe  zu  Markgröningen  belegt;  endlich
16.  Nov.  v.  J.  (Staats=  und  Regie:  3.  in  der  Rekurssache  des  Johann  Wirth,
rungs=  Blatt  Nro.  *3.  S.  656)  abge-  von  Ensingen,  Oberamts  Valhingen,  das
#ndert,  und  Nekurrent  wegen  eines  ein-  tzegen  ihn  wegen  gewaltthäriger  Widersachen,
  großen,  aber  ersetzten  Diebstahle  setzlichkeit  von  dem  Criminal-Senate  des
mu  neunmonatlicher  Festungsstrafe  Gerichtshofs"  zu  Eßlingen  unter  dem
und  zu  Bezahlung  der  Kosten  belder  5.  Febr.  d.  J.  gefällte  (in  dem  Staats-In#tinzen
  verurtheilt.  und  Regierungs-Blatt  Nro.  .  S.  101
Den  31.  März  wurde:  enthaltene)  Straf-Erkenn#uniß,  unter
7.  in  der  Rekurssache  des  Rudolph  Sprin-  Verurthellung  des  Rekurrenten  in  die
ger,  von  Heilbronn,  das  gegen  ihn  we-  Kosten  zwelter  Instanz,  lediglich  begen
  Pftegschartsrestes  von  dem  Criminal=  stäiigt.

17.  Civil.-Senat.

Den  März  wurde:  ·  pellaten,  nun  Apellanten,  und  der  Ge-1.

  In  der.  Appellatlonssache  von  dem  Cioll-  meinde  Gronau,  Oberamis  Marboch,
Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ep#l  ngen  Vorbeklagten,  Widerklägerin,  nun  Apwiischen
  dem  Kbuigl.  Ober-Finanz-Col-  vellatin  und  Mit-Appellantiy,  Baubolzligium,

  Vorkläger,  Wirerbeklagten,  Ap-  Ersos  in  der  Vor=  und  Entschädigunge
        <pb n="214" />
        Forderung  in  der  Widerklage  betreffend,
  die  Berufung  der  mitappellantischen
  Gemelnde  wegen  Versaͤumnisses
der  Nothfeist  zu  Einrelchung  der  Beschwerdenschrift
  von  Amts  wegen  fär
poerlassen  erklärt.

Sbease  wurde  den  29.  und  zo-Närz
  in  den  Appel  lationssaochen


à.  von  dem  Cloll-Senate  des  Gerichtshofs
zu  Ehlingen  zwischen  Johann  Vollmer,
von  Oetlsheim,  Kläger,  Agopellanten,
und  dem  Bürgermeister  Ade  daselbst,
Beklagten,  Appellaten,  Zehentbestands-Forderung
  bet  esfend;  sodann

J.  von  dem  Cioll-Senate  des  Gerlchtsbofs
  zu  Täbingen  zulschen  den  Erben
der  Kaufmann  Wuchererschen  Erben  in
Neutlingen,  Kläger,  Queruloten,  Av-Fellaten,
  jetzt  Appellanten,  und  dem
Reoisor  Grözinger  zu  Freudenstadt,  Beklageen,
  Querulanten,  Appellanten,  nun
Appellaten,  einen  Erbantheil  betressend;
endlich

4.  von  dem  Cloll-Senate  des  Gerichtshofs
zu  Tübingen  zwischen  Anton  Hofmeister
zu  Rottenburg,  Beklagten,  Appellanten,
Und  Joseph  Ledermann  daselbst,  Kläger,
Appellaten,  Benutzung  eines  Brunnens
betreffend,  je  aus  demselben  Grunde
auf  gleiche  Welse  erkannt-Den

  :.  Mä#z  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Lioll-Senate

  des  Gerichtsbofs  zu  Tübingen
zwischen  Herz  und  Maier  Ottenheimer
zu  Mordstetten,  Oberamte  Horb.,  Beklagten,
  Appellanten,  und  den  Erben
des  edo  Auerbachers  daselbst.,  Klägern
Aopellaten,  eine  Wechselschuld  betreffend,
das  Erkenm#iß  der  vorigen  Instanz  vom
9.  Febr.  1620  unter  egleichimg  der
Kosten,  theils  bestaͤrigt,  theils  abgeaͤndert.

Den  5.  März  wurde:

56.  in  der  Nichtigkelrsklagsache  von  dem

Cioll-Senate  des  Gerichtsbofs  zu  Eßlingen
  zwischen  Georg  Adam  Geiger,  von
Pleidelsheim,  Oberamts  Marbach,  Klilger,
  Appellaten,  Querulanten,  und  Caspar
  Aiperspach,  von  Groß-Ingersheim,
Beklagten,  Appellanten,  Qnerulaten,  die
Zuräckforderung  einer  Nichtschuld  beireffend,
  die  Klage  ohne  weltere  Verbandlung
  als  unstatthaft  verworfen,  und  das
vorrichterliche  Erkenntaiß  vom  au.  Juli
1830  unter  Werurtheilung  des  Queruloanten
  in  die  Kosten  dleser  Instanz  be-Ktätigt.


Des  1.  Der.  1820  und  12.  Märl

1841  wurde:

7.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cioll-Senate

  deß  Gerichtshofe  zu  Täblingen
        <pb n="215" />
        zulschen  dem  Schutz=  Juden  Abraham
Fe##  zu  Nordstetten,  Beklagten,  Avpellanten,
  und  dem  Braumeister  Peter
Rähl  zu  Neu-Oetingen,  Klägern,  Avpellaten,
  eine  Kaufschillinge-Forderung
samt  Verzugszinsen  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  von  Amts  wegen  verworfen.

Den  t2.  März  wurde:
K.  in  der  Richtigkeltsklagsache  von  dem
Cioll  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Tübingen
  zwischen  dem  iuspendirten  Advokaten
  Fetzer,  von  Neutlingen,  Beklagten,
Avpellamen,  nun  Querulanten,  und  Jas
kob  Melchlor  Kaufmann,  Nadler  daselbst,
Kläger,  Appellaten,  jetzt  Querulaten,
Schuldforderung  betreffend,  die  #bhobene
Klage,  tbeils  als  hleher  niche  erwachsen,
Eells  als  grundles  weggewiesen,  und
Querulant,  neben  Verfällung  in  den
Ersaz  der  Kosten,  wegen  seines  muthwilligen
  Streltens  in  elne  Fiskel-Strafe
von  jehn  Thalern  verurthellt.

Den  16.  März  wurde:
v  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtsbefs  zu  Ulm  zwischen
  den  Steuer-Comrlbuenten  des  vormaligen
  Stift:  Kalscrsheimischen  Pflegemtes
  iu  Mlederstotzingen,  Beklagten,
Appe  lanten,  und  den  Verwalter  Sautberschen
  Erden  zu  Genderkingen,  Klägern,

243

Appellaten,  Liefernng  betreffend,  das  Erken#tniß
  voriger  Instanz,  unter  Verwerfung
  des  appellantischen  Restlanlons-Gesuches,
  jedoch  mit  Vorbeholt  des  Beweises
  geleistetor  Zablung  für  die  Beklagten
  bestärigt,  ond  aprellanrischer  Theil
in  die  Kosten  dleser  Instanz  verurthellt.
Den  15.  März  wurden:

do.  In  der  Appellatlomssache  von  dem  Cloll-11.

  in  der  Reoislonssache

Senate  des  Gerichtehofs  zu  Eßlingen
z#wisschen  dem  Weinschem  Bayh  zu  Stuttgart,
  Beklagten,  Aprellanten,  und  der
Ebefrau  des  Trompeters  Huber  in  Ludolgeburg,
  Klägerin,  Appellatin,  Erbfelge
  betreffend,  die  Erkenntnisse  vorlger
Instanz  vom  38.  Febr.  und  17.  Mai
16  20  unter  Verglelchung  sämtllcher  HrozeßKosten,
  tbeils  abgeändert,  thells  bestätigt;
  sodann

zwischen  den
Seiten--Verwandten  des  Fidel  Rheins
zu  Althelm,  Oberamts  Ehingen,  Klaͤ-gern,
  Appellanten,  Reoldenten,  und
den  entfernteren  Collateralen  desselben,
PBeklagten,  Appellaten,  Reviun,  Erbschafts-Ansprüche
  betreffend,  die  Reolslon
  auf  den  Grund  der  provisorischen
Berordnung  vom  :3.  September  139
(I.  23.)  ohne  Verhandlung  der  Sache
weggewiesen:  endlich

13.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cioll.
        <pb n="216" />
        114

Senate  des  Gerichtshofs  zu  Tuͤblngen
pwischen  David  Schkbttle  zu  Ebhausen,

Oberamts  Ragold,  Beklagten,  Appellanten,

  und  Jakob  Vetter  daselbst,  Kléger;
Aoppellaten,  eine  Nichtigkeitsklage  betreffend,
  die  Berufung  wegen  Mangels  an
der  appellabeln  Summe  durch  Urtheil
verworfen,  und  Aovellant  in  die  Kostendieser

  Instanz  veruriheilt.

Den  236.  März  wurde:
13.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloil=Settate

  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen
der  Bürgerschaft  zu  Wurzach  und  den
zu  dleser  Stadt  lehnbaren  Bauren  in
Wizmanns,  Klägern,  Appellanten,  %,
Tann  der  Fürstl.  Waldburg-Zeil.  Wurlachschen
  Vormundschaft,  Beklagte,  Appellatin,
  Jagdfrehnen  betreffend,  das
von  dem  Richter  voriger  Instanz  unter
dem  29.  Januar  1319  ausgesprochene
Erkenntniß,  unter  Verurthellung  des
appellantischen  Tbells  in  dle  Kosten  dieser
  Instonz  lediglich  bestäugt.

777.  Ehegerichtlicher  Senak.
Geschlieden  wurden:,

Den  1.  8.  15.  :2.  u.  :9.  März:

1.  Anne  Marie,  geb.  Schnärlin,  von  Ottenbronn,
  Oberamts  Calw,  Kléägerin,  von
Johann  Georg  Wohlleber  daselbst,  Beklagten,


z.  Anne,  geb.  Herr,  von  Glatten,  Oberamts
  Freudensiad:,  Klágerin,  von  Jakob
Wolf  zu  Schopsioch,  Beklagten,

3.  Deaniel  Schleb,  von  Weitmars,  Oberamts

  Wellhelm,  Kläger,  von  Anne  Marie,

geb.  Kunlin  daselbst,  Beklagten,
(.—5)  je  wegen  beborrlicher  Widerspenstisk.it
  in  Ferusehung  der  Ebe,  unter

Veruriheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten;



4,  Gesrg  Friedrich  Wagner,  Schnelder  zu

Stuttgart,  Kläger,  von  Frlederike  Christine
  Boßler  von  da,  Beklogten,

5.  Jobann  G##gGaugel  zu  Münster,

Oberamts  Cannstadt,  „„Läget,  von  Marle
Barbare  Bayh  von  *5S5s  Beklagien,

6.  Ferdinand  Daniel  Mayer,  Traubenwirth

  zu  Unter-Ensingen,  Oberamte  Nürtungen,
  Kläger,  von  Marie  Elisabethe,
geb.  Hbfelln  von  da,  Beklagten).

7.  Jehann  Michoel  Schüle  zu  Magstadt,

Oberamts  Bbblingen,  Kläger,  von  Christine,
  geb.  Schmid  von  da,  Beklagten,

8.  Johann  Rub,  Kübler  zu  Pläverhausen,

Oberamts  Welzheim,  Kläger,  von  Mar-
        <pb n="217" />
        garethe,  geb.  Walter,  von  Alfdorf,  Beklagten,


9.  Anne  Catharine,  geb.  Braun  zu  Blberach,
  Klaͤgerin,  von  Christian  Gottlieb
Fieger,  Salfensieder  daselbst,  Beklagten,

((4—9)  eberfalls  je  wegen  bebarrlicher
Widerspenstigkelt  in  Fortsetzung  der  Ehe,
jedoch  unter  Verglelchung  der  Kosten;
sodann

10.  Jakob  Knuddler,  von  Hall,  Klöger,
von  Anne  Catharine,  geb.  Weber  vaon
da,  Beklagten,

u.  Marle  Magarerhe,  geb.  Wolf  zu  Haag,
Oberamts  Oehringen,  Klägerin,  von
Martin  Carle,  von  Mainhardsall,  Beklagten,


##atharine,  geb.  Kengeter,  zu  Vorder-·



steinenberg,  Oberamts  Welzbeim,  Klägerin,
  von  Friedrich  Bauer,  Kübler
von  Alfdorf,  Beklagten,

C###:  )  je  wegen  Chebruchs,  unter
Verortbeilung  der  Betlagten  in  die
Kesten;  endlich

43.  Matie,  geb.  Woͤrner  ju  vdalchingen,

Oberamts  Muͤnsingen,  Klaͤger,  von  Johann
  Georg  Khlle  daselbst,  Becklagten,
und

14.  Marie  Elisabethe,  geb.  Bunz  zu  Rürtingen,

  Klägerin,  oon  Johann  Caspar
Schäfer  daselbst,  Beklagten,

(15—14)  je  wegen  bbslicher  Verlassung,
  unter  Verurtheilung  der  Beklaglten
  in  die  Kosten.

nr)  Kreis  Gerichts  b  öfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1#.)  Erimine!  =  Senat,

Am  1.  März  wurde:

1,  die  zu  Bestabeim  in  Untersuchung  gekommene
  Maris  Barbara  Model,  von
Oferelbach,  Oberam's  Oehringen,  wegen
dritten  und  quallsicirten  Diebstabls,  auch
wlederhelten  Betrugs  und  Vaglreus,

neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersosz
in  ein  jäbriger  Zuchchausstrafe  und
nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangearbeitsbaus
  bis  zu  erprobter  Beserung,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  don
sechs  Monaten  verurtheilt.
        <pb n="218" />
        416.

An  demselhben  Tage  wurde:

der  vormalige  Bürgermelster  Christiam
Krügele,  von  Mundelshelm,  Oberamts.
Marbach,  wegen  zum  Theil  verschuldeten
  Kassenrests  und  unordentlicher  Amtsfährung,
  zu  Brkleldung  eines  verrechnenden
  Amtes  fäür  un  fählg  erklärt,
mit  einer  Geldstrafe  von  dreißig.
Relchstbalern  belegt,  und  ihm  :  der

Untersuchungs-Kosten  zugeschieden,  auch.

der  Ersatz  des  Restes  auferlegt.

Am  3.  März  wurde:
3.  Jobann  Georg  Betsch,  Schufter  ##u:-Cannstadt,
  wegen  thärlicher  Widersetzlichkeit
  gegen  obrigkeltliche  Diener,  neben-Bezahlung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und-Umersuchungs-Kosten,
  zu  fünfmonatlcher.
  Zuchtbansstrafe  verurtheilt.

Am  6.  März.,  wurden  verurtbellt::



5,  wegen  in  verabrederer  Verbindung  verübter

  lebensgefäbrlicher  Mitzandlung  des-Michgel

  Klenzle,  vom  Klein-Hegnacher-Hof,
  Oberamts  Walblingen,  unter  Vorbehalt
  eines  Strafzusotzes  auf  den  Foall,
Jaß  Klenzle  an  den  erlittenen  Verletzungen
  terben,  oder  dadurch  eln  bleibenden

Nachtbell  für  selne  Gesundbeit  entstehen

sollte,  folgende  Personen  von  Hegnach,
Overaints  Waiblingen,  nämlich
2).  Johannes  Heckel,  neben  Bezahlung

  von  7  der  Untersuchungs=  und
der  Heilungs  Kosten  des  Klenzle,  zu
sechemonatllcher  Festungs,  Arbeitsstrofe
  und  fünf  und  zwanzig  Stockstrelchen
  vor  der  Ablieferung  an  den
Strafort;,

5)  die  belden  Solbaten  Danlel  Dobler
  und  Matthäaͤus  Dobler,  neben
Bezahlung  von  der  Untersuchungsund
  Heilungs-Kosten,  jeder  zu  fuͤnß
monatlicher  Festungsstrafe;

c)  Mattbäus.  Herrmann.,  Frlerrich
Dobler,  Christlan  Ludwlg  und
Georg  Dobler,  neben  Bezahlungvon
  der  Untersuchungs=  und  Hellunge-Kosten,
  jeder  zu  viermone!
Ucher  Festungsstrafe.

Dabel  wurde  jedem  dieser  Verurchellten
  die  Bezahlung  selner  Arrestund
  Azungs-Kosten  auferleg.,  und
im  Ansehung  der  Hellungs-Kosten
solidarische  Verbindlichkeit  gegen  slo#
ausgesprochen.

An  demselben  Tage  wurbde:

5##  der  suspendirte  Amtmann  und  Amttschreiber
  Schliz,  von  Murrpordt,  Oberams
  Backnang,  wegen  gesetzuldriger
üöbertriebener  Anrechnungem,  betrügerlscher
  zum  Thell  mit  Fälschungen  verbondenen
  Vorenthaltung  durchftrichener
Videntur-  und  Thellungs-  Gebuͤhren,
        <pb n="219" />
        227

unerlaubter  Geschenk-  Annahmen,  beträgerlscher
  Erschleichung  einer  übermäßigen
Belohnung  für  selne  Bemühungen  bei
Auothellung  von  Sustentattone-Früchten
und  ordnungswideiger.  Erhebung  dleser
enschlichenen  Summe,  fodann  wegen  elgenmaͤchligern
  Besorging·  des  #m.  nicht
zugekommenen  Frächte=  Ausebeilungs.  Geschfto
  und  ordaungswioriger  Behandlung
  desselben,  endlich  wegen  unordentlcher
  Rechnunge-Föhrung  und  Nach-Läßigkeit
  im  Amte  durch  Mangel  an  gezehlriger
  Aussicht  äber  seine  Gehülfen,
neben  der  Verbindlichkelt  ###  Bergütung
des  bel  Austhellung  der  Sastentatlons=Früchte
  erhobenen  Fruchtrestes  samt  Znken,
  so  wie  zum  Ersatze  des  dur  seine
rechtswidrigen  Handlungen  überhaupt
emstandenen  Schadens,  auch  zu  Erstatmng
  sämtlicher  Untersuchung=  Keflen,
von  seinen  Aemtern  kassirr,  und  zu
Beklezdung  eines  Iöffenlichen  Amtes  fär
unfaͤhig  erklärt.
Am  10.  März  wurde:

(.  die  Ehegatmn  des  Regierungsrathe  Bolgeol,
  Wishelmine  Amalie  Resine,  zu  Eßlingen,
  wegen  Ehebruchs,  Berheimlichung
der  Schwangerschaft,  belmlicher  und  hülfloser
  Geburt,  auch  lebensgefährlicher
Behandlung  ihres  neugeborenen  Kindes,
neben  der  Werbludlichkeit  zu  Bezohlung

PEämilicher  Untersuchangs=  Arrest=  und
Azungs-Kosten  zu  wei#berttzer  Juchthausstrafe
  verurthellt.

Am  13.  März!  wurde:

7.  der  zu  Stuttgart  in  Untersschung  gekommene

  Josepb  Biedermann,  von
Dürchhausen,  Oberamts  Tutilingen,  wegen
  mehrerer  kleiner,  aber  als  Hausdiebstaͤble
  ausgezelchneter  Entwendungen,
neben  dem  Ersade  ded  Schadens,  auch
der  Acrest=  und  Untersuchungs-Kesten
mit  olermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;

Wllhelm  Wagner,  süspendirter  Schultbeiß

  in  Zaberfeld,  Oberamte  Brackenbeim,
  wegen  grober  Fahprläßigkeit  bei
Fährung  der  ihm  anwertralsen  Geschäfte
und  Plegen,  und  dadurch  berbeigefährten

  Kassen-Restes,  auch  wegen  unordent.

lichen  und  umvördigen  Betragens,  neben
der  Verdludlichkeit  zuln  Erfatze  des  bei
seinen  verschledenen  Gäterpfeegen  gesetztem
Restes  samt  Zinsen,  so  wie  ju  Bezahlung

Fmeticher  Untersuchungs-Kosten  von  der

Stelle  eines  Schultheitzen  entlassen,

und  zu  viersbger  Gefngmsßstrafe

verurthellt

.  Ceroline  Wenbreter,  von  Hellbronn,

wegen  im  vechtlichen  Sinne  dritten  Diebstahle,

  mit  sechsmonstlscher  Zachthausstrafe

  und  nachperiger  Einschlietng
2
        <pb n="220" />
        18

in  ein  Zwangs--  Arbeltehans  bis  zu  erprob-  #g##erungs-Blan  S.  po)  zu  westerer  drelter
  Besserung,  mindestens  ater  auf  die  mongtlicher  Zuchthausstrafe;
Dauer  von  drei  Monaten,  neben  dem  33.  der  zu  Brackenheim  In  Unters  chung

Erfatze  des  Schadens  und  Bezahlung
Ure  Rrrest  Azungd  und  Unte  rsuchunss-Kesien;
  «  -«

10.  Derothea  Reuz,  von  Neckat-  Garkach,

Oberamis  Heilbronr,  wegen  zweler  quallsicirter

  und  eines  ausgezelchneten  Diebstabls,

  neben  dem  Ersetze  des  Emwendeten
und  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azunssund
  Untersuchungs  Kosten  mit.  sechemonatlicher
  Sochthausstrafe  belegt.
Am  15.  März  wurden  verustbeilt:.


.  Jehann  Phllipp  Benz,  von  Heslach,
Stadt-Oberamts  Stuttgart,  wegen  im
rechtlichen  Siane  dritten  Dlebstahls  neben

dem  Ersahe  des  Schadens  und  Bejzahlung
  selner  Arrest,  Azungs=  und  Unterçuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatllcher
Festungsstrafe  und  nachheriger  Einspervrung
  in  ein  Zwangs-Arbelishaus  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber  auf

dle  Dauer  von  drel  Monaten;

12.  E  Caroline  Oberlndes,  von  Greßbottwar,

  Oberamts  Marbach,  wegen  wiederholker
  lügenhafter  und  verläumderlscher
  Angaben,  äber  die  am  30.  Januar
d.  J.  gegen  sle  ausgesprochene  fünfmonnt.
H□che  Juchthauestrafe  (Staats=  und  Netgekommene

  Maurersgeselle  Johann  Michael
  Gäßele,  von  Meulautern,  Oberamts.
  Weinsberg,  wegen  uim  rechelichen
Sinne  vierten  Diebstahls,  neben  dem  Erla#ze

  den  Emwendeten  vod  Bezablung
sämtlicher  Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kostenza##siebenmowmotlicher


Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachheriger
Eiaschlleßung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus

ble  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens

aber  auf  Ne-  Dauer  von  drei  Moneten,

Am  27.  März  wurde:

14.  dem  zu  Brackenhelm  in  Untersuchung

gekommenen  Jakob  Härle,  Schafksecht
von  Abstadt,  Oberamts  Beslgbeim,  wegen
Tabake-Einschwärzung,  Vagirene,  Werletzung
  elnes  erdlichen  Versprechens  und

Lügens  vor  Gericht,  neben  Ersatz  seller

Arrest-Azungs=  u.  Untersuchungs-Kosten
eine  siebenmonatllche  Festungestrafez

n—  Carl  Kügel,  von  Hellbrenn,  ween
  Cokublnals,  ein  Zusotzvon  einem

Monate  zu  der  wegen  Epebruchs  und

versuchter  Bigeémie  unterm  15.  Februar
d.  J.  gegen  ihn  ansgesorochenen  neunwmenatlichen-Festungestrafe,
  neben  Zuscheidong
  selner  Arrest=  und  Azungs  ,  auch
        <pb n="221" />
        219
der  Hälfte  der  Umtersuchungs-  Kosten  #u-  keit  bel  Besörgung  von  Holz#erkuse

erkunnt.  für  die  Commun,  Verwendung  eines  Theils-Am
  3.  Dee.  182°0  u.  17.  März  des  Holz-Erlbses  zu  ungeseollchen  Zwecken,
83„:  wurden  verurthellts  mmordentlicher  Rechnungsführung  und  das

16.  a)  Cetharina,  Ebek##au  deh  jung  Chrle  Sorch  verschuldeten  Cassenrests,  von  der
sttan  Blumer,  Wsbers  zu  Knit#lingcn,  von  ihm  bekleideren.  Stelle  elnes  Buͤrger-Oberamis
  Maulbronn,  und  moalsters  entlassen,  und  neben  ber  Verd)

  Dorohes,  David  Henping,  Webers  bindlichkelt  zum  Scheodens-Ersag,
daselbst,  Ebefran,  wegen  Tdellyahmen  wie  zu  Bezehlung  sämtlicher  Untersuden
  rechtswidrigen  Vortbellen  der  ble-  chungsKosten  mit  einer  Gelpbuße  von
nich  unter  den  Erkennalssen  in  Reol-  dreißbis  Relchsthelern  bestraft,  auch
sfionsfällen  sub  nr.  2-  aufgeführten  Ver-  Bekleldung  eines  verrechnenden  Amtes
brechen  ihrer  Ebemánner,  Jede  neben.  für  unfählg  erklärt.
Bezeblung  von  r  der  Untersuchungs-  Anm  :z.  März  wurde:

Kosten  zu  viermonstlicher  Zucht=  33.  ded  zu  Böblingen  in  Untersuchung  gebausstrafe;
  kemmene  Joham  Mertin  Welß,  ###n

B)  Pierre  Enoch  Pouet,  von  Klein-Wil-  Althengsteit,  Oberamts  Calw,  wegen  wlelars,
  wegem  wiederholter,  in  verabrede-  derbolter  Dlebstähle  und  Bettelns,  neben
ter  Verbindung  mit  mebreren  Persene#  dem  Schadens-Ersot  und  Bezehlung
sortgesetzter  Wilberek-Vergehen,  unbe-  seiner  Arrest=  Aungs=  und  Untersufugien
  Gewehr«  Besitzes  und  Luͤgen  vor  chungs-  Kosten  zu  vlermonatlicher
Gerlcht,  neben  Consiskation  des  Gewebrs,  Vestungsstrafe  verurtbellt.

Ersatz  des  gestifteten  Schadens  unter
selidarlscher  Haftung  fär  seine  Genossen,
Bezahlong  seiner  Arrest=  und  Azungs-,

—

Am  :4.  März  wurden  verur.
tbeilt:

19,  Jakob  PVogel,  Schusters:  Geselle  vo
auch  ½  der  Untersuchungs-Kosten  zu  E7  mi  wegen
#achtmonatlicher  Festungstrafe-  dreler  Dlebstähle,  worunter  ein  großer
Am  20.  März  wurde:  und  ausgezelchneter  ist,  neben  dem  Ersotz

„7.  Jchann  Frledrich  Orth,  gewesener  des  Schadens  und  Bezahlung  selner  Ar-Büörgermeister
  von  Klein-Bottwar,  Ober-  rest  ·  Azungs·  und  Unter  suchunss  ·  Kosten
EEIILIEIIBII
        <pb n="222" />
        15  der  zu  Bestgheim  in  Unmtersuchung  ge-  Va#mes"  neben  dem  Ersotze  des  Scha-„Mommene
  Carl  Gotlieb  Rampmaier,  dens  und  Bezahlung  der  Uncersuchungs-#on
  Gemmingen  im  Großberzogihum  (  Kosten  eine  olermenalliche  Festungs,
„Baden,  wegen  zweler  Diebstähle,  neben  Arbelt;

Bezahlung  seiner  Arrest=  Azungs=  und  24.  gegen  Jakob  Geiter,  von  Pleldels-„Umersuchungs-Kosten'zu

  oter  monatbi-  beim,  Oberamts  Marbach,  wegen  Wldercher
  Festungsstease  und  nachheriger  Aus-  setzlichkelt  gegen  einen.  Gensd'armes  und
cselsung  aus  den  Kbniglichen  Staaten;  nunerlaubten  Gewehr-Beslees,  neben  Conau,

  der  zu  Backnang  in  Untersuchung  ge-  siskation  des  Gewehrs  und  Bezahlung
kommene  Johan##  Georg  Kugler,  von  feiner  Arrest=  Azungs-,  auch  3  der  Un-Mannenberg,

  Oberames  Welzheim,  wegen  tersuchungs-Kosten,  eine  drei  und  ein,
wiederholten  Diebstabls,  Asotie  unb  Va-  Halbmonarliche  Festungsstrafe;
alrens,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens  35.  gegen  Johann  Georg  Koch,  geweseand
  Bezahlung  selner  Arrest=  Azungs-  nen  Anwalt  zu  Rledenberg,  Oberamts
und  Untersuchungs-Kosten,  zu  vierme-  Stuttgart,  wegen  elgenmächtiger  Anleh-A#tlicher
  Festungsstrafe.  nung  eines  Kapltals  von  200  fl.,  und

An  „7.  März  wurde:  des  der  Gemeinde  Kasse  dodurch  zugeon.
  gegen  den  zu  Brackenb-im  in  Verbaft  fuͤgten  Schadens,  sodann  wegen  wledergekommenen
  Heter  Dreyd,  end,  Bäckers-  bolter  Diebstähle  und  fortgesetzter  Waldgesellen
  aus  Helwing  in  Frankreich,  we-  Ercesse,  neben  Bereb  lung  der  Untetsugen
  großen  unb  ausgezeichneten  Dleb-  chungs-Kosten,  und  Erses  der  ange-T
  neben  dem  Ersabe  bes  Schadens  liehenen  i1  00  si.  nebst  Zinsen,  auch  des
und  der  Kosten,  unter  Elnrechnung  eines  durch  seine  Wold-Ercesse  verursochten
Wells  des  erstandenen  Arrestes  eine  Schadens,  eine  vlermonatliche  selner
drei  und  einhalbm  onatliche  Fe-  schwachen  Koͤrper  ·  Beschaffenhelt  angemes-Kungs
  Arbell  und  nachberige  Auswelsung  sene  Festungs  ·  Ardeltostrafe  erkannt.
aus  dem  Konigreiche;  Am  219.  Mérz  wurden  verur-"-5.

  gegen  Johann  Georg  Günter,  von  6  tbellr:  ·
www-gernObersmtsStuttgort-svegevIsisskvaemmkrUnOpvnObst-WakdEkkessey
  Unbbtmaͤßigkelt  und  thär=  Rleringen,  Oberamts  Valhin#gen,  wegen
licher  Wdeersetzlichkelr  gegen  einen  Gens-  mehrerer,  thells  gesetzlich  ausgezeichneter,
        <pb n="223" />
        4½1

Wells  einfacher  Diebstähle,  auch  wegen  apfel  durch  die  ihm  zugefligte  Mißdandeagens
  vor  Gericht,  neben  dem  Erlate  luns  elnen  bleibenden  Schaden  an  seiner
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  viermo-  Gesundhelt  erleiden  sollte.

natlicher  Festungs-Arbeirsstrafe;

½).  Simon  Leist,  von  Neckarsulm,  wegen  Am  51.  März  wurde:

Mizhandlung  seiner  Ehefrau  und  lebens=  28.  der  zu  Marbach  in  Uptersuchung  gegefährliches
  Verwundung  des  Ancon  kommene  Gottfried  Klemmer,  von
um  deonhard  Helzapfel,  neben  Belch-  Hochdorf,  Oberamts  Walblingen,  wegen

lung  der  Hellungs-Kosten  der  Verwun-  mehrerer  gegen  den  Schultheißen  Zlegler,
deten,  so  wie  selner  Arrest=  Azungs=  von  Siegelhausen,  und  einige  Welbsund
  sämtlicher  Untersuchunge-Kosten,  zu  Dersonen  vorgebrachter  verläumderischer
blexmonatlicher  Festungs=  Arbelts-  Bezächte,  neben  Verurthellung  in  dle
sKafe,  unter  Vorbehalt  eines  Straf-Zu-  Untersuchungs-Kosten,  mit  fänfmonatsotes
  auf  den  Fall,  doß  Anton  Holz-  licher  Festungs--Acbeltsstrofe  belegt.

Erkenntnisse  in  Reodisions-Fällen.
Am  /#8.  März  wurde:  Am  9.  Februsr  und  77.  Maͤrz

1.  der  zu  Brackenbeim  in  Verhaft  gekom-  wurden:

mene  Johann  Sebastian  Lindenber-  3.  a)  David  Henning  und

der,  von  Rapbach,  Oberamts  Weins-  b)  Jung  Christlan  Blumer,  beide
berg,  wegen  im  Affekte  verübter  Khrper-  Weber,  von  Kalulingen,  Oberames
verlezung  und  dadurch  verschuldeter  Tod-  Maulbronn.

zung  eines  Menschen,  auch  Verwundung  wegen  dreler  StrefenpwebteHonasanzan,
weler  Anberer,  neben  der  Verbindlich-  welche  durch  vorangegangene  Werabrerung
kelt  zum  Ersatze  der  Legal-Inspektions-  und  bezlebungswelle  urch  Fuͤhrung  von
und  Sectlons,  so  wie  der  auf  die  Hel-  Waffen  und  gefebrlichen  Schlag  Jalung
  der  Verwnndeten  aufgelaufenen,  steumenten,  Wermummung  und  nicht
dann  seiner  Arrest-  und  Azungs-  auch  unbedoutende  Mißbandlung  der  Ber  auh  ·
simlllcher  Untersuchungs;  und  der  Ver-  4#n  erschwert  s###,  sodann  weteeines  ente
chelelgungs-Kesten,  ju-  fänfiähriser  Fe#en  StraemroDWersuchs,  seraer
Festungsstrafe  verurthellt.  #41  wetzen  sleler  grüßtenbelle  komplotmößtg
        <pb n="224" />
        verdbter,  zum  Thelk  greßer,  qualisiclrter
umd  ausgezelchneter  Diebsiaͤble,  endlich
wegem  komplottmößlg  verübter  Wlldereksoder
  zu  zwanzigjährkger  Zuchthaus-Krafe,
  neben  dem  Ersotze  des  Geraubten
und  Entwendeten,,  unter  solidorlscher  Verz
bindlichkelt  in  Begiehung  auf  dle  gemelncchaftlich
  verübten  Verbrechey,  und  Begzahlung
  ihrer  Arrest=  Azunge=  und  Ver-222



t

theidlgungs-,  auch  je  3  der  in  der  neueren,

  und  der  Hälfte  der  in  der  früberen

Umeersuchung  aufgegangenen  Kosten  derurthellt.
  *
Seine  Königl.  Majestät  haben

bef  der  Beschaffenbest  der  von  den  Ingulstten

  begongenen  Verbrechen  einer
Milverung  der  obigen  Strafen  im  Wege

der  Gnade  nicht  Stan  gegeben.

2.)  Eivit—  Sengt-  #.

r.  In  der.  Appellotsonsfache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ludwigsburg  zwischen  Ludwig.
  Hirsch,  von.  Reckatwelhingem,  Kl.,
Anten,  und  dessen  Bruder  Abraham,
Hlrsch,  und  deren  Schwester  Christine=Catharlne,
  Bekl.,  Atem,  Erbschafts-Thellungs,
  Strelt  betreffend,  wurde  mitulst
  Erkenntnisses  vom  9.  Jan.,  Iins.den
1-  Febr=  die  von  dem  Kl.,  Anten,  gegen
ras  nnterrichterliche  Urtheil  vom.  :  1.  Julb
1620,  ergriffene  Appellatlon  wegem  Mangel#.
  am  elner  gegründeten  Beschwerde
unter  Verurthellung  des  Antem  in  die
OProzeß  Kosten  dleser  Instanz  von.  Amts
wegen  verwotfen.  «
zzsnm  RechtssachesstetJasianHvb
.—schm-vem-Fedbotmspmtbmvstdws
«znrMüb1b-usea,;sthtzmxsk  Comsstadt,
WBell.,  Anten,  und  der  Konigl.  Hofbauk
miSpagent,  Kl.  .  Atin,  ine  Schptforderüng

  betreffend,  wurde  vermige  Er:
kenntnisses  vom  164  Januar  und  publ.

den  g.  Febr.  der  Bekl.  fär  schaldig  erkannt,

  der  Kl.  die  eingeklagte  Forderung
von  2259  fl.  4y  kr.  samt  Zinsen  zu  bezahlen,
  und  die  Prozeß-Kosten  zu  erstatten.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ludwlgeburg  zwischen  Conrad
  Stein,  Müller  zu  Hebenek,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Stodtrathe  Ludolg
Gros  zu  Ludwigsburg,  Kl.,  Aten,  Erfällung
  eines  Kaufvertrags  betreffend,
murde  die  von  dem  Bekl.,Amen,  gegen

  das  am  29.  Sept.  2670  erbffnet#

erstrichterliche  Urebeil  eingewandte  Berufung
  unterm  10.  Jen.),  Iins.  den  20.
Febr.-  wegen  verscumter  Nothftist  z#
Einrelchung  der  Beschwerdeschrift  unter
Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
ron.  Amts  wegen  luͤr  verlassen  erklaͤrt.
        <pb n="225" />
        .  In  der  Appellatlonssachẽ  don  dem  Oberomtsgerichte
  Marbach  zwischen  Chrifstlan
Friedrich  Schnell,  Mezger  von  Besigheim,
  Kl.,  Anten,  und  Philipp  Adam
Jig,  von  Steinhelm,  Oberamts  Marbach,
  als  Güterpfleger  in  der  Gantsache
des  Rosenwirihs  Wirth  von  da,  sodann
der  Ehefcan  des  gedachten  Wirth,  Bekl.,
Aten,  Lokatlon-im  Gante  und  Nachgebot
  auf  ein  Haus  betreffend,  wurde  die
don  dem  Kl.,  Anten,  gegen  das  am
15.  April  2620  erbffnete  ersteichterllche
Unhell  eingewandte  Berufung  unterm
18.  Aug.  und  Ins.  den  2.  Sept.  160
wegen  verscumter  Nolhfrist  zu  Einreicung
  der  Beschwerdeschrift  unter  Ver,
mtheilung  des  Anten  In  die  Kosten  von
Amts  wegen  für  verlassen  erklärt.

b.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberberichte
  Bdblingen  zwischen  Johannes
Roh,  Adlerwirih  von  Dbffingen,  Kl.,
Anten,  und  Jakob  Fischer,  nun  dessen
Erbin,  der  Ehefrau  des  Bäcker#s  Widmoeon
  daselbst,  Bell.,  Atlo,  einen  Hauslauf
  bemeffend,  wurde  die  ron  dem  Kl.,
Aaten,  gegen  dan  am  7.  Julb817
ersfnete  ersteichterliche  Urthril  eingec#ndie

  Berufung  unterm  33.  Jamarund

  ins.  den  #..  März  wegen  Mangels
en  einer  gegrltadeten.  Beschwerte,  verworfen,

  und  der  Ant  in  die  Kosten  dieser
  Instanz  verurtbellt.

6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtegerichte

  Ludwigsburg  zulschen  kudwig
  Gehweller,  von  Markgrdningen,
Inten,  Anten,  und  Daold  Zllhardt  vonda,
  Jaten,  Aten,  das  Eisemhum  und
den  Besitz  eines  Hauses  betresfend,  wyr
de  vermdge  Beschlusses  vom  14.  Febr.
und  ins.  den  6.  Mäz,  das  um#erm
20.  Juli  1818  erbffnete  Urthell  erster
Ihstanz  lediglich  bestätlget,  und  der  Ant
in  den  Ersatz  der  Prozeß,  Kosten  diesch
Instanz  verurtheilt.

J.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Stadtgerichte

  Stungart  zwischen  dem  Kaufmonn
  Uhl  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und
Johann  Miche#el  Rau,  von  Roßwälden,
Kl.,  Aten,  Erfällung  elnes  Kaufoertrags
  bewessend,  wurde  vermige  Be
schlusses  vom  J.  Febr.  und  erbffnet  den
32.  Febr.  und  5.  März,  die  Berufang
wegen  Verssumung  der  Motbfelst  zu

Emmreichung  der  Beschwerdescheift  unter

WVerurthellung  des  Amten  in  dle  Koslen
dieser  Instanz  für  verlassenl  erkit.

8.  In  der  Appellatlonssoche  von  dem  Okeramtsgerichte

  zu  Neckarsulm  zwischen  der

Ebcfrau·  des  ·  Sebastlan  Meyle  zu  Thann,

Oberamts  Ludwygsturg,  Anna  Morie,
        <pb n="226" />
        cum  curatore  legit.,  Kl.,  Antin,  und
dem  Stadtrath  Christoph  Friedrich  Schil-Ung
  in  Brackenhelm,  Bekl.,  Aten,  In
Betreff  angeblich  widerrechtlich  exportirlter
  Effekten  und  des  Verlustes  eines
Pfandrechts,  wurde  die  Berufung  vermige
  Beschlusses  vom  ).  Febr.,  und
publ.  den  33.  und  2y7.  desselben  Monatk,
wegen  Versäumnisses  der  Nothfrist  zu
Einreichung  der,  Beschwerdeschrift,  unter
Verurthellung  der  Antin  in  die  Kosten
dleser  Instanz  für  verlassen  erklärt.

9In  der  Appellstlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Leonberg  zwischen  Franz
Adis  zu  Weil  der  Stadt,  Bekl.,  Anten,
und  Bernhard  Sickle  daselbst,  Kl.,
Aten,  Festhaltung  eines  Hauskanfes  beweffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom

124

232.  Dec.  1820,  publ.  den  6.  Febr.  1821,

die  gegen  das  Erkenntulß  des  Oberamts-Hgerichts
  vom  50.  Aug.  v.  J.  ergeiffene
Berufung  wegen  Verfaͤumung  der  Nothfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
unter  Veruriheillung  des  Anten  in  die
Kosten  diefer  Inskanz  von  Amts  wegen
fuͤr  verlassen  erklaͤrt.

10.  In  der  Aoppellatkonssache  von  dem
Oberamesgerichte  Welblingen  zwischen
Georg  Beutter,  Loͤwenwirth  von  Groß-Heppoch,
  Bekl.,  Amen,  und  Georg
Michael  Bosch,  Bauer  von  Bbetlingen,

Kl.,  Aten,  die  Vindikätion  elnes  Ochsen
betreffend,  wurde  vermoge  Beschlusses
vom.  17.  Febr.,  ins.  den  8.  Maͤrz,  untter
  Compensleung  der  Kosten  belder  Instanzen,

  und.  mie  Bemeis-Vorbehalt  für

den  Aten  reformotorlsch  erkaunt.

1-In  der  Appellatlonssache  Son  dem  Stadtterichte

  Stutigart  zwischen  dem  Kaufmann
  Käppler  zu  Wattwyl,  Kl.,  Anten,
und  dem  Mezgermeister  Motz  zu  Stuttgart,
  Bekl.,  Aten,  Bürgschaft  betreffend,
  wurde  vermbge  Beschlusses  vom
50.  Jan.  und  publ.  den  7.  Febt,  die
von  dem  Kl.  gegen  das  den  13.  Okr.
v.  J.  erbffnete  erstrichterliche  Erkenbiniß
eingewandte  Berufung  wegen  Verskumnisses
  ver  Notbfrist  zu  Einreichung  der
Beschwerdesthrift  für  verlassen  erkiäm

und  der  Aut  in  die  dadurch  verursachten

Kosten  verurtheilt.

12-  In  der  Appellationsfache  von  dem  Stadtterlchte

  Seurtgart  zwischen  dem  Küfermeister

  Johannes  Groß  daselbst,  Kl.,
Anten.,  und  Aien,

un  dem  Küber=Obermelster
  Erbe,  Küfer  Diehm,  und
Schubmacher  Kreuziger  ebendaselbst,
Bekl.,  Ateh,  und  Mitanten,  Possessorium

  ordinarium  einer  Kelter,=  Benugdund

  betreffend;  wurde  vermige  Beschluffes,
  vom  39.:  Nov.  und  publ.  den
19.  Dec.  v.  IJ.  die  von  den  Bell.,
        <pb n="227" />
        Aten,  und  Mit  Anten,  gegen  das  ihnen
em  11.  Juli  v.  J.  erbesnete  Erkenm#tßt
elngelegte  Berufang  wegen  versäumier
Notbfrist  zu  Einrelchung  der  Beschwerreschrift
  von  Amts  wegen  fär  verlassen
erklärt,  und  wurden  die  Bekl.,  Aten,
Mu-Anten,  in  die  dadurch  verursachten
Kosten  verurthellt.

15.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtegerichte
  Reckarsulm  zolschen  Sable,
  Ehefrau  des  Erhard  Gautscher,
Müllermeisters  zu  Rletb,  Oberomts
Vaihlngen,  cum  curat.,  Kl.,  Antin,
und  Christian  Herrmann,  Bäckermeister
zu  Neustadt,  Bekl.,  Aten,  elne  Fidel-#ommiß
  -Klage  auf  Beschränkung  der
obterlichen  Rutzniefung  des  großmütterlichen
  Vermögens  des  Kindes  des  Bekl.
betreffend,  wurde  vermge  Beschlusses
vom  20.  Febr.  und  ins.  den  8.  März,
die  von  der  Antin  gegen  das  oberamtsßericheliche
  Erkenntniß  vom  29.  Sept.
180  elngewandte  Berufung  wegen
Mangels  an  elner  gegründeten  Beschwerde
  verworfen,  und  die  Amtin  in
die  Kesten  dieser  Jostanz  verurtheilt.

I.  In  der  Rechtesache  erster  Instanz
wwischen  dem  Rittmeister  Carl  Siegkried
  von  Scherlel  zu  Arche  hofen,  Oberamts
  Mergenmheim,  Inten,  und  dem
Consleuten,  Dr.  Weishgar  zu  Seutt-225



gart,  als  Vormund  des  Karl  August
von  Schertel,  Jaten,  ein  spolium  hinsichtlich
  des  Bezugs  der  Zinse  aus  dem
sogenannten  Gelstuger  Lehen:  Stamms-Capital
  à  30,00  fl.  betreffend,  wurde
unterm  3.  Febr.  und  ins.  den  15.  März
der  Int  umer  Verurtheilung  in  dle
Kosten  dieses  Prozesses  mic  selner  Spo-Lieaklage
  ab=  und  mit  seinen  Ansprächen
-auf  die  fraglichen  Zinse  auf  den  ordentlichen
  Rechtsweg  verwiesen.

15.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Heilbronn  zwischen  der  Verlassenschoftsmosse=
  Cura#el  des  verstorbes
nen  Heffaktors  Mayer  Löw,  von  Sombelm,
  Bekl.,  Antin,  und  der  Conkursmasse-Curatel
  des  Advekaken  Hoser  zu
Heilbronn,  Kl.,  Atin,  Entschaͤdigung
wegen  ulcht  angezeigter  Handlohnspflichtigkelt
  eines  verkauften  Hauses  betreffend,
wurde  die  von  der  Bekl.,  Aniin,  gegen
das  unterm  9.  Jun.  v.  J.  erbffnete
erstrichterliche  Erkenntniß  eingewandte
Berufung  vermöge  Beschlusses  vom  35.
Jan-  und  ins.  den  8.  März,  wegen
Mangele  an  elner  gegründeten  Beschwerde
  unter  Werurtheilung  der  Antin  in
die  Kosten  dieser  Instanz  von  Amts
wegen  verworfen.

26.  In  der  Appellationsfache  von  dem  Ober-Zmtegerichte

  zu  Brackenheim  zwischen
5
        <pb n="228" />
        dem  Hofgärtner  Richter  zu  Stuttgart,
Kl.,  Anten,  und  dem  Müller  Michael
Deker  zu  Schkkingen,  nun  dessen  Erben,
und  dem  Ziegler  Samnel  Schmid  zu
Bnulghelm,  Bekl.,  Aten,  Bürgschaft
betreffend,  wurde  unterm  30.  Jan.  und
ins.  den  19.  März,  das  ersteichterliche
Urthell  vom  7.  Juli  v.  J.  bestärigt,
und  der  Ant  in  die  den  Aten  durch
seine  Berufung  berursachten  Prozeß-Kosten
  verurthellt.

17.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Obecamtsgerlchte
  beonberg  zwischen  Sufsanne
Wellinger,  von  Magstadt,  Oberamts
Bblingen,  cum  curat.,  Jakob  Schmid,
Kl.,  Antin,  und  Tobias  Seuferle  und
Georg  Adam  Mozer,  ven  Rutesbeim,
Bekl.,  Aken,  Forderung  eines  Güter=Kaufschillings
  betreffend,  wuxde  durch
Beschluß  vom  20.  Oktober,  erbffnet
den  21.  NRovember  und  20.  December
1320  die  ergriffene  Berufung  für  desert
erkannt.

13.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Leonberg  zwischen  Susanne
Wellinger,  von  Magstadt,  Oberamts
Bblingen,  cum  curatore,  Matthlas.
Wiomaler,  Kl.,  Antin,  und  Tobles
Seuferle,  Jakob  Pflüger,  und  Georg
Adam  Mozer,  von  Rutesheim,  Bekl.,
Aten,  verschledene  Forderungen  betrefoberamtsgerlchtliche



fend,  wurde  durch  Beschluß  vom  17.
Januar,  erdffnet  den  2o.  Febr.  die  ergriffene
  Berufung  für  desert  erkannt.

19.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlschen

  der  Curatel  der  Verlassenschafts-Masse
  des  verstorbenen  Hoffaktors  Mayer
Löw  zu  Sonthelm,  Klägerin,  Produktin,
Reproducentin,  und  dem  Freiherrn
Friedrich  Christoph  v.  Weller  zu  Weller,
  Bekl.,  Producenten,  Reprodukten,
Schuldforderung  betreffend,  wurde  verindge
  Beschlusses  vom  2.  März  unter
Aussetzung  des  Erkenmnisses  über  den
Kostenpunkt  der  Bekl.  von  der  in  Be-Betreff
  der  Wechsel-Schuldforderungen
von  Nro.  1—6  lncl.  angestellten  Klage
entbunden,  in  Betreff  der  übrigen  Forderungen
  aber  weltere  Verhandlung  erkannt.


20.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Eßlingen  zwischen  Mattbäus
  Gunzenhäuser,  Schuhmacher  deselbst,
  Kl.,  Anten,  und  Panl  Gunzenbäuser
  und  Consorten  ebendoselbst,  Bekl.,
Aten,  Tbellungsstreir  betreffend,  wurde
vermbge  Beschlusses  vom  20.  Febr.,  und
erdffnet  den  9.  März,  die  gegen  des
Erkenntsß  vom
16.  Juni  v.  J.  elngewandte  Berufung
wegen  versäumter  Noethfeist  zu  Elurelchung
  des  Beschwerde-  Libells  fuͤr  ver-
        <pb n="229" />
        227

lossen  erklärt,  und  der  Ant  ln  die  Kosten  einem  Kaufoertrage  betreffond,  wurde
dleser  Instant  verurtheikt.  dbie  gegen  das  am  1.  Noov.  1876  erdffnele
a1.  Vermidge  Beschlusses  vom  17.  Febr.,  unterrichtesrliche  Urtheil  ergrissene  Beund
  ins.  ren  2.  März,  wurde  in  der  rufung  wegen  Versaͤumnisses  der  Moth-Appellatione
  sache  von  dem  Oberamtoge-  frist  zu  Elnreichung  des  Beschwerderichte
  Heilbronn  zwischen  der  Witiwe  Libells  unter  dem  14.  Febr.,  ins.  den
des  Kronenwiribs  Elias  Christian  Moll  6.  Maͤrz,  von  Amts  wegen  fuͤr  verlaszu
  Unter  ·  Eisi-beim,  cum  curat.,  Kl.,  sen  erklärt,  und  der  Amt  in  die  Kosten
Amin,  nachher  Atin,  und  der  Ehefrau  dleser  Instanz  verurtheilt.
des  Elias  Schuh  von  da,  cum  curatore,
  Bekl.,  Atin,  nachher  An#ln,  Auf=  33.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
b#ebung  eines  Erkbschafs-Verglelchs  be-  Oberamtsgerichte  Weinsberg  zwischen
treffend,  das  Urtheil  vom  15.  Aug.  v.  Jakob  Kübler,  von  Schinhordr,  und:
I.,  da  die  Brkl.,  Atin,  den  ihr  darin  Consorten,  als  Erben  des  versiorbenen
auferlegten  Bewels  binnen  der  ihr  be-  Jakob  Kübler  von  da,  Bell.,  Anien,
stimmten  Frist  zu  führen  versaͤumt  hat,  und  Melchlor  Kübler  zu  Parie,  Kl.,

für  unbedingr  und  purifteirt  erklärt.  Aten,  Aussolge  des.  elterlichen  Vermb-22.
  In  der  Aodpellatlonssache  von  dem  ens  betreffend,  wurde  vermbge  Ber-Siodtgerichte
  Stuttgart  zwischen  dem  schlusses  vom  1.  Febr.,  und  ins.  den
Buchbändler  Sonnenwald  daselbst,  Bekl.,  28.  Maͤrz,  die  Appellatlon  wegen  Man-Amen,
  und  der  Curatel  der  Verlassen=  gels  an  der  appellabeln  Summe  nicht

schafts=  Masse  des  Buchhändlers  Uebel  angenommen,  unter  Verurtheilung  der
cbendaselbst,  Kl.,  Atin,  Klage  aus  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz,

T.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Er#lminal-Senat.

Am  2.  Mérz  wurde:  )  Martin  Gißler,  von  Neunuifra,
5.  ouf  die  zu  Tutilingen  ffangehabt  U##-  Oberemts  Freudenstadt,  wegen  zweleu
        <pb n="230" />
        nern  derübten  Diebstähle,  von  welchen
der  elne  durch  Einbrechen  und  Einstelgen
  quallsicirt  und  dessen  Gegenstand
die  Summe  eines  großen  Diebstahis
weit  überstelzt,  der  andere  aber  ausgezeichnet
  ist,  dann  wegen  Concubinats,
wlederholter  Paßfälschung  und  wlederbolten
  Vaglrens,  neben  solldarischer
Mitoerbludlichkelt  zum  Ersetze  des  vernursachten
  Schadens  und  neben  Erstattung
  seiner  Arrest=  und  eines  Drittheils
  sämtlicher  Untersuchungs  Kesten
zu  zwanziemonatlicher  Zuchthausstrafe
  mit  derbem  Willkomm  und  iu
nochherlger  wenigstens  sechsmonatlicher
  Eiaschließung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  verurthellt,  mach  deren  Erstehung
  er  unter  besondere  polizeiliche
Aussicht  gestellt  werden  soll;

b)  Andreas  Maver,  belmathlos,  wegen
dreier  in  Genossenschaft  mit  Gaunern
gerübten  Dlebstähle,  von  welchen  zoel
quallfielrt  sind,  und  einer  die  Summe
eines  großen  Diebstabls  welt  übersteigt,

der  dritte  aber  ausgezelchnet  ist,  dann.

wegen  wiederholten  Vagirens  und  Bettelns,
  auch  wegen  vor  Geriche  vorgebrachter
  Lügen,  mit  Räcksichmahme
auf  die  wegen  nachgefolgter  Thellaahme
an  Dilebstählen  früher  erstandene  peinliche
  Stcafe,  neben  solldarischer  Mitverbindlichkeik

  zum  Ersatze  des  gestlfteten
  Schadens,  selner  Arrest=  und  eines
Drittheils  der  Uotersuchungs  Kosten
mit  ein  und  zwanzlemonatlicher
Zuchthausstrafe  und  derbem  Wlllkomm
belegt;

(c)  Eoa  Marla  Beonner,  von  Egllgen,
  Oberamts  Münfingen,  weten  nachgefolgter

  Thellmahme  an  zwelem  Diebstäblen,
  Concubinats  und  wiederholten
Vagirens,  auch  wegen  Führung  elnes
kalschen  Namens  und  frechen  Lügens
vor  Gertch#,  neben  Rachßolung  der  ihr
früher  zuerkannten,  aber  noch  ulcht  erstandenen
  dreimonatlichen  Zachtbausstrafe
  und  nachhetigen  wenigstens
sechomonatlichen  Elöschllefung  in
ein  Zwangs,  Arbeitshaus;  unter  der
Verbindlichkelt  zum  Ersotze  den  Schadens,
  so  wle  ihrer  Arrest=  und  eines
Sechsthells  der  Untersuchungs-Kesten

fzzu  weiteter  (tebentnonatticher  Söchtbausstrafe
  verurtheilt,  noch  deren  Erstehung

  sie  unter  polizeiliche  Aufsicht  zu

stellen;
d)  Barbara  Boni,  von  Wurmlingen,
Oberchnts  Tuulingen,  wegen  nachgefolgter

  Thellnahme  an  zweien  Diebstählen,

doann  wegen  Concubinats,  wlederpolter

Scortation,  auch  wlederholten  Bettelns
und  Vaglrens,  neben  der  Verblodlichkeit
        <pb n="231" />
        429

zam  Ersatze  dessen,  was  sie  von  dem

Gestohlenen  erbalten  bat,  so  wie  ihrer

Arrest=  und  eines  Sechstbells  am  den

Untersuchungs-Kosten  mit  fünf  und

elnhalbmonatlicher  Zuchthausstrafe
kbelegt,  nach  deren  Erstehung  sle  anter

polizelliche  Aufsicht  zu  setzen.

Am  5.  März  wurde:

#.  Ishann  Georg  Junger  vom  Hof
Neuthin,  Oberamts  Hertenberg,  wegen
nächsten  Versuchs  einen  großen  Betrugs,,
  betrügerlschen  Schuldenmachens
und  verschuldeter  Insolvenz,  neben  der
Verbindlichkelt  zum  Ersatze  des.  verurcsLachten
  Schadens,  so  wle  seiner  Verhaft-Azungs
  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Beräcksichtigung  des  von
hm  erstandenen  Arrests  zu  sechs  und
tinbalbmonatlicher  Festunghe-  Arbeltsstrafs
  derurtheilt.

Am  12.  Maͤrz  ist:

5.  Konrad  Bek,von  Dettingen,  Oberams.
  Urach,  wegen  elnes  in  Genossenschaft
  verübten,  ausgezelchneten  und
großen  Dlebstahls,  neben  solidarischer
Verbindlichkelt  zum  Ersätze  des  Schadens,
  wie  auch  seiner  Hast=  Azungsund
  der  hälfiigen  Untersuchungs-Kosten
m  siebenmonatlicher  Festungs  Arbeitstrafe,
  so  wie  zu  Erstattung  der  verursachten
  Arrest=  und  Umtersuchungs-Kosten.

  verurtheilt,,  der  erhobene  Verdacht
  versuchten  Mänzfälschung  ober  in
Ermanglung  näberen  Bewelses  bis  de-HPiv

  für  beruhend  erkannt;
.  Christian  Pfaff,  von  Rb#henbach,  Ober-„mts
  Oberndorf,  wegen  eines  im  rechtlichen

  Sinne  drliten,  jedoch  kleinen
Diebstahls,  neben  der  Verblndlichkei#
zum  Ersatze  des  Schadens  und  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten  zu  sechsmenatlicher
  Festungs  =  Arbeitstrase  und
nachheriger  dreimonatlicher  Einschlleßung
  in  ein  Zwangs=  Arbeltshaus
verurtheilt  worden.
Am  15.  März  wurde:

9.-  auf  die  zu  Freudenstadt  vorgenommene

Untersuchung:

a)  Alt  Schultheiß  Matthaͤus  Kok,  von

Oberiflingen,  wegen  naͤchster  Theilnabme
  an  den  bel  der  Gemeinde-Verwal.
tung  daselbst  entdeckten  Nebentechnunten
  und  wegen  Fälschung,  so  wie  wehen
  anderwärtiger  Dieast-Vergehen,
neben  Entsezung  von  allen  selnen
Aemtern  und  Unfählgkelte  Erkl.
rung  zu  Wersehung  irgend  elner  bffentlichen
  Stelle  zu  sechswbchiger
Festungs-Arbeitsstrafe  3

b)  der  gewesene  Bürgermelster  Matthäus

Haas,  von  Oberistingen,  wegen  Fübrung
  von  Nebenrechnungen  und  Theil-
        <pb n="232" />
        234

nahme  an  Fälschungen  zu  Bedeckung

derselben,  auch  wegen  anderer  Dienst-Vergehen,

  neben  Entsetzung  von  allen
seinen  Aemtern,  und  Unfählgkeits-Erklärung
  zu  Versehung  irgend  einer

Afeutlichen  Stelle,  zu  vierwöchiger
Gefängnißstrase  verurtheilt,  auch  wegen
Erstattung  des  verursachten  Schadens.
und  der  Untersuchungs-Kosten  das  Angemessene
  verfuͤgt.

Am  16.  März  wurde:

6.  auf  die  bei  dem  vormallgen  Crimlnabamte

  Urach,  und  fofort  bei  dem  Oberemtsgerichte

  daselbst  Kottgebabte  Unter:
suchung:

e)  ber  gewesene  Bürgermeister  Johannes.
Baumann,  von  Zoainingen,  wegen
elnes  durch  umordentliche  Kassen=  und
Rechnungsfäheung  emsstandenen,  durch
Fälschungen  zeltig  verdeckten,  jedoch
noch  vor  Elpleltung  einer  Untersuchung
vollständle  ersetzten  Kossenreste;  sovann.
wegen  fortgesetzten  Betruge  mittelst  der
von  ihm  und  selnem  Mltrechner  mehuere
  Johre  fortgeführten  falschen  Uebergaben,
  ferner  wegen  verschledener  Beeinträchilgungen
  des  Gemelnde.  Vermögens,
  neben  Entsetzung  von  den
durch  ihn  beklelderen  Aemtern,  ouch
Uunféählekelts-Erklrung  zu  Verkrhung

  jeden  bffemlichen  Amrs,  und

neben  der  Verblndlichkeit  zum  Ersaze
des  unliquidirten  Remanets  samt  Zlasen,
  se  wie  des  der  Gemeinde  sonst  verursachten
  Schadens,  auch  eines  angemessenen
  Theils  an  den  Umersuchungs-Kosten,
  mit  ssebenmonatlichen
Zuchthausstrafe  belegt;

b)  der  Schultheiß  Jakeb  Mutschler  in

Zainingen,  wegen  naͤchster  Thellnahme
#an  den  durch  die  belden  Gemeinds-Rechner
  Baumann  und  Höberle  verübten
Fälschungen,  sodann  wegen  Beelnträchtigung
  des  Gemeinde-Vermögens  und
wegen  Nachläßigkelt  in  der  Ausfsicht
über  die  Gemeinde=  Verwaltung  über:
baupt,  neben  der  Verbindlichkeit  zu
Erstattung  des  der  Gemeinde  zugefügten
  Schadens,  so  wie  eines  angemessenen
  Theils  an  den  Untersuchungs-Kosten,
  von  seiner  Sielle  entsetzt,  zu
Bekleldung  eines  dffemlichen  Amtes
für  unfählg  erklärr,  und  zu  vkerwchb
ger  Gefängnißstrafe  verurthelle.

Am  9.  März  ist:

7.  der  ledige  Schneider  Chrlstlan  Welß,

von  Bettenhausen,  Oberamts  Sulz,
wegen  Versuchs  der  Unzucht  mit  unmannbaren
  Médchen,  neben  Verféllung

In  die  aufgegangenen  Untersuchungs-Arrest
  =  Azungs  und  Vertheldigungs-
        <pb n="233" />
        231

Kosten,  mit  einer  vlerjäht  iger  Zuchtbausstrafe
  belegt  worden.

Am  26.  Maͤrz  wurde:

a.  Georg  Bahnbolzer,  ven  Lauffen,
Oberamts  Rottwell,  wegen  mehrerer,
zum  Thell  grober  Beträgereien,  mit
Näcksicht  auf  den  hlerdurch  gestifteten
nicht  unbedeutenden,  größtenthells  unersetzten
  Schaden,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  desselben,  so  wie  seiner
Hast-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,

zu  achtmonatkicher  Festungs-Arbelle
strafe  verurthellt.
Am  29.  März  ist:

.  auf  die  zu  Närtingen  stattgehabte  Unters

suchung  Christlan  Friedrich  Mayer,  von
Kirchheim  u.  T.,  wegen  wlederhelter
Asotle,  neben  der  Verbindlichkelt  zu  Bezablung
  seiner  Arrest=  und  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  einjährlger  Zoangs
Arbeltshausstrafe  und  zu  nachherlger  welterer
  Reclusson  bls  zu  erprabter  Beserung
  verurtheilt  worden.

2#.)  Eioell=  Senar.

Am  6.  März  wurden:

1.  In  der  Nichtigkeits-Klagsache  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Urach  zwischen  Jakob
  Vatter,  von  Sirchingen,  Bekl.,
Qmen,  und  Catharlna  Plankenhorn,  von
Gschingen,  Kl.,  Qaiin,  Kindes-Ernäbrung
  betreffend,  und

1#.  In  der  Richilgkelts-Klagsache  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  NRagold  zoischen
dem  Kronenwirth  Lambach,  von  Altenstaig,
  Bekl.,  Qnten,  und  Johann  Georg
Gdltenbort,  von  Minderspach,  und  Consorten,
  Kl.,  Qaten,  räckständigen  Arbeitslohn
  beireffend,  die  Qnten  wegen
mangelnden  ichiigkeitsgrundes  unter
Verurthellung  in  die  Kosten  dleser  Instanz
  abgewiesen.

Am  7.  Märg  ist:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Tuttlingen  zwischen  Je.
bann  Jakob  Haller  und  Philipp  Klaiber,
  von  Hausen  ob  Verena,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Salzfaktor  Friedrich
Wenz  in  Tübingen,  Kl.,  Aten,  Bärgschaft
  betreffend,  das  oberamtsgerlchtliche
Urthell  unter  einer  Modißkatlon  und
unter  Bewels-Nachlaß  für  die  Bekl.,
Anten,  bestärigt,  und  auf  Verglelchung
der  ProjeßKosten  zwelter  Instanz  erkannt
  worden.
Am  g9.  März  wurde:

4.  in  der  Michtiskelts,  Klagsache  von  dem

vormaligen  Oberamtzgerlchte  zu  Horb
#ulschen  Johannes  Girdrer,  von  Wiesen-
        <pb n="234" />
        stetten,  Jaten,  Quten,  und  Xaver  Hank
von  da,  Inten,  Qaten,  die  Wiederherstellung
  elner  Dachrinne  und  elne  Einfahrts
  Gerechilgkelt  betreffend,  Querulant
  wegen  mangelnden  Nischtigkeltsgrundes
  abge  piesen  und  in  die  Kosten
dieser,  Instanz  verurtheilt.

Am  14.  Moͤrz  ist:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  zu  Horb  zwischen  den  Erben
des  zu  Schramberg  verstorbenen  Oberamtmanns
  von  Khuon,  Kl.,  Wlederbekl.,
  Anten,  und  den  Erben  des  versterbenen
  Lw  Maler  Auerbacher  zu
Nordstetten,  Bekl.,  Wiederkl.,  Aten,

die  Herausgabe  einer  Urkunde  in  der
Vor=  und  die  Bezeahlung  elnes  Kapitals
  samt  Verzugezinsen  in  der  Nochklage
  betreffend,  das  ersteichterliche  Erkenntul½ä
  unter  Verfällung  der  Anten  in
die  Kosten  dieser  Instanz  bestätigt  woriden.


Am  230.  März  wurde:

6.  in  der  Appelleatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Horb  zolschen  der  Gemelade
  Ahldors,  Bekl.,  Antin,  und  der
DHfarrei  Möhringen,  Kl.,  Ativ,  Steueröstichtigkelt
  betreffend,  das  erstrichterliche
Erkenntniß  abgelndert,  und  die  Bekl.,
Antin,  unter  Vergleichung  der  Prozeß=Kosten

  belder  Instanzen  von  der  Klage,

  wie  sle  angebrache  worden,  entbun
den;

7.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vor
maligen  Oberamtsgerichte  zu  Rettenburg
zwischen  alt  Johannes  Kußmaul,  Bauer
zu  Nelllugsheim,  Bekl.,  Amen,  und  der
Unloersitäts-Kamrralverwualtung  Täübingen,
  in  Vertretung  der  P##rei  Welfenbausen,
  Kl.,  Atin,  ein  Obstzehentrecht
betreffend,  das  ersteichterliche  Urthell
unter  einer  Modifstkatlon  besttigt,  ond
die  Vergleichung  der  M#ozeß-Kosten
zwester  Instanz  ausgesprochen;

#  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oderamtsgerschte  zu  Ballngen
zwischen  dem  bleutenant  Christion  Indermühle
  zu  Ultrendorf  in  der  Schwelz,
Kl.,  Anten,  und  Jakob  Höschle,  Schloßwirth
  zu  Balingen,  jetzt  dessen  Erben,
Bekl.,  Mit-Anten,  eine  vom  Gläubiger
cedirte  Bürgschafts  -Klage  betreffend,
das  erstrichterliche  Urtheil  thells  bestätigt,
thells  abgeändert,  die  PDrezeß  Kosten  dieser
  Instanz  aber  wurden  zum  Theil  verglichen,
  zum  Theil  den  Erben  des  Min
Anten  Hüschle  auferlegt.

Am  :1.  März  find;:

9.  in  der  Appellarionssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Neuenbücg  zwischen  dem
Amtspfleger  Eschenmayer  daselbst,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Buͤrgermeister  Siek  zu
        <pb n="235" />
        253

Wlldbad  Kl.,  Aten,  Ersah  tined  ·  Ab  ·  ¶  Schultheißen  Carl  Benz  und  Consi,  von
rechnungs  ·  Posten  bemeffend  Umerbolbipgen,  Befl,,  Auen,  jedt  Anv120.
  in,  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-  ten,  sedann:  dem  Freih.  von.  Thumbmallgen
  Oberawisgerichte  zu.  Balingen  Meuburg  und  Conf,  daselbst,  Kl.,  Anwischen
  dem  Stabsvog#.  Jukah  Schic,  ten  „Jetzt  Aten,  eine  Weg-  Gerechtiglelt
on  Weilbeim,  Bell.,  Anten,  und  dem  betresfend,  das  vontder,  Kbnigl.  Insut-Teler
  Conrad-  Shlle  daselbst,  nun  des-  Retardatem  Commission  gefällre  Urbeil
#en  Erben,  Kl.,  Aven,  elnen  Abrechnungs=  unter  Verfällung  der  Amten  in  die  Kosten

Preir  betreffend,  dle  oberamtsgerschtli-  zweter  Jnstanz  bestärlgt  worden.,
chen  Eskenntstiss  unter  Verfällung  der  Am  35.  März  wurde:
Amen  in  dle  Drozeß=  Kosten  zwelter  In:  #36.  in  der  Appellatiynssache  von  dem  Ober-Kanz
  besiällgt  worden.  amtsgerichte  zu  Urach  zwischen  dem  Chrl-An.
  demselben  Tage  wurde!  stopp  Friedrich.  Kochschen-  Ebeleuten,
m.  In  der  Rechtssache  erster.  Instanz  zwl-  von  Edningen,  Bekl.,  Anten,  und  den
scen  dem  vormaligen  Kameralverwalter  Erbemoes  Melchior  Rall  von  da,  Kl.,
und  jetzigen  Flnanz=  Kammer-Registrator  Aten#  eine  Darlebensforderung  betref-Heller
  zu  Lubwlgoburg,  Kl.,  und  dem  fend,  die  ergriffene  Berufung  wegen.

Khnigl.  Kammerherrn  Grasen  Carl  von-  Werszumung  der  gesetlichen  Nothfrist  zu
beutrum,  so  wie  dem  Ober-Tribunals=  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift  unier
Prorurater  D.  Schott  in  Stuttgart,  als  Perfällung,  der-Anten  in  dse.  Kostea-  wei
Administrater  des  gräflich  Clemens  von  ter  Instanz  fuͤr  verlassen  etkannt;

beutrumschen.  Fidelcommiß-  Vermbgens,  14.  in  der  Appellatkonssoche  von  dem  Ober=Bekl.,
  Ersatz  von  Arministratlons-Kosten  amtsgerichte  zu  Rottenburg  zoischen  Thoberreffend,
  dle.  Entbindung  ver  Belag-  mas  Biesinger,  Bäcker  daselbst,  Bekl.,

an  von  der  Klage  ausgeforochew#  und  Anten,  und  dem  Stodirath  Amton  Horn-Alsger
  in  die  Projeß  ·  Kosten  verurthtilt,  steln  ·  allbda,  Kl.,  Aten,  Aslimatorische
bemselben.  iedoch  noch  Bewels,  nachge,  Klage  wegen  erlittener  Injurlen  betrefen.
  fend,  die  ergriffene  Berufung.  wegen
Am  nämlichen  Tage  ist:  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwer-.
  In  der  Appellatlonssoche  von  dem  Oher-  de  unter.  Veruribeilung  des  Anen  in

amisgerichte  zu  Nuͤriingen·  iwischen:  dem  #e  Koten  dleterInstonz  abgewilesen  3
4
        <pb n="236" />
        #5.  un  n  Appellalloussachte  vodn  dem  Oberamis

  gerichte  zu  Roltenburz  zwischen  Karoline
  ·Biesinger,  vo  Oberndorf,  cum
guraterc  ,  K  Auchn;  und  den.  Elben
7  de  Anton  Schäffer,  voh  Wemwelsbelm,
Gekl.,  Aten#  idle  erhelsfem  Verofung
wegen  Versäumung  der  Boochfristr  zu  Ein-*
  reschung  ker  Besihwerdeschrist,  unter
Versällung  der  Autin’,  in  die  dadyrch
verursichten  Kostetz  g.  verlesen  petidrt.
Am  Mayz  if##  .
IchdesREchtdsachcketftek  Instanz  Zwischen
MwchudasOchdzuNotdstettele
WemmedpkodMåZihInspeäisteid
skdkMümhzuMühcingmsBK1L",.IHEten,
-’Meu-pvsk1c"cnten’,stiesscelflstißWurst
speechenen  Belohnung  und  den  Ersatz
oon  Kosten  und  Sch#den  betreffend,
#be#  den  zeführten  Bewels  unk  Gegen-„Babiwels=
  sd  wie  die  Staithaftlgkeit
des  vom  Kläger  #  Brklagten  eventell
augetragenen  Eldes  erkannt  worden.
An  demselben  Tage  wurdesv
  .  Inrder  Nichiidke  iterege  und  Appella-#lonssacht
  von  dem  Obéromtegerscht#  zu
Sulz  zwischen-Der  Ehefrau  des  in  Gant
gerathenen  Jehannes  Eberhard  zu  Boll,
cum.  cur.  Jatin,  Qutn,  Amtin,  und
Georg  Jakob  Bührfet  daselbst,  Inten,
Qaten,  Aten,  vis  Vevbindischkeit  "  zu
Dezablung  elnse  Schulbfesherung  bes

g

*3

EIIIZI  Nichtlgetli  Uage
EEILLLEIIII
thell  unter  Verfällung,  der  Antin  in  die
1.  Proseh-Kostem  zwelter  Instanz=  bestänigt,

der  Attin  jedoch  wmach  Beweis,  nucgefassen;
  unn  .-IBJU

  der  dlppellablondsach-  von  dem  Oberamtegerichte
  ju  Satz.  zwischen  Moritn
„Dayyer,  von  Boll,  lemern,  Aoten,  und
HGGerrrg  Jatob  ien  kasestn,  Mit-  Lnten,
Aien,  vLokauion  im  Barni  des  Iohannes
Eberhard  von  da  betreffend,  das  oberamtgerichiliche
  Urtheil  unter  Veiglelchung

der  Prbzeß-  Kosten  welet  W  abgeändert.



Am  18.  Maͤrz  ist:
19.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vermaligen
  ·  Oberamtsgerichte  zu  Horb  jwi-.
  schru  der.  Geimeinde  Retingen;,  Bekl.,
Antin,  Pirodultin,  undi.  ##  Kätzigl.
Fin#anzkammer  des  Schwarjwald  Kreises
in  Reutlingen,  Kl.,  Atin,  Producentin,
Spolienklage  wegen  Pferchertrags  berref-Ilukend,

  #forosch  auf  Embindung#den

nüdr  Klage  unter  Cothpensatien  der  vor
dem  in  zweiter  Instanz  gefällten  Bewelsbescheld
  aufgegangenen  Prozeß  Kosien
und  unter  Verfällung  der  Kl.,  Alin,
Probducentin,  n  die  nachherlgen  Kesten
"erkonnt  worden.  -
        <pb n="237" />
        *55

An  demselben  Tage  wurde:
ꝛ0.  in  ·  der  Appellatiynosache  yon  dem  Hbers
amtsgtrichte,  zu  Reutlingen  zwvjschen  dem
Handlungehaus  Harpprecht  und  Haveisen
  ·  zu  Saungart,  enten,  Anten,  und
der  Ehefau  des  in  Gent  gerathenen
#phserz  Jehonn  Morits  Kchler.)
Tunliugen  qhin.  CKhh:  M  ,
Atl,  Lokaliom  und  Porzyggrecht  im
Keblerschen  Gam  betreffeud,  das  erstrichlerliche
  Urthell  untee  Verfällung.  der
————————MHie
¶  lanz  besterig,  den  Auzey,  jedoch  voch
Beweit  nachgelesenz.
hau  in  der  „Uschtigkeitekloge  und  Appellatlonsoche

  von  dem  Oberamsegerschte  ##
Uauch  wischen  der  ·  Sliftuugb:  Bgt  paltung
  daselbst,  als  Vertreterin,  Ler  #der#-gen
  Hospitalpflege,  Kl.,  Antin,  Antin,  sodonn
  dem  Schultheißen  Bühringer  und
den  übrigen  Gerichts-Mitglledern  uns
F’belp.  veren  Erben,  in  MWrhlin
2Bill.,  Quten,  Aten,  Wbsiricrische  Klaͤge
cbeeressend,  das  oberomtsgerichrilche  Urthril
  umer  einer  ausdebnenden  Morlfikotlon
  des  in  erster  Instanz  nachgelassenenu
  Bewelses  /bistͤtigt,  und  atif  Wr-FKeichung
  dor  Prozeß:  Koften  beirer  Inistanzen
  erkaunt.

LII.  Gerfchtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Crminel.-Senst

Am  5.  März  wurden:

1.  In  bee  vor  dem  Oberamtsgerichte  Aulen
verbenkelten  Unterfuchungssache  sehen
Johann  Georg  Schmid,  von  Adelmannsfelden,
  und  Beronlka  Icotzin  6
ven  Fachsenfeld,  "

a)  Jeharn  Georg  Schmid  wegen  ausgejeichnetent
  imurechrichenn  Sinne  Prus
##n  Diebstahle,  wegen  obbefugten  Umherlaufens,
  ·nod  wrgen  unjzuͤchtigen  ·  Zusammenlehtens
  mit  der  Bexonika.  Jagobin,
  zu  einer  Festungsstruch  von  drei

1

Jahren  und  nochheriger  Reclasson  #n
dem  Zwangs:  Arbeiishaust  zu  Elltbangen
  auf  Ein'  Jahr;  *5
db).  Weofk  Fbiczen  ungchtigen
.  Juschawmmmletent  ik  #  chäno#  Geurg
Schmt,  vokangegangener  Wiseenschäft
von  dem  von  demselben  veräbten  Dieb-Inn
  Koble;  und.  gen  ub  nvsst  —m
saufens;  mit  eicer  Zuchtb#sstafe  iu
Ludwisbrg  af  vlesnei  nate  ver,
urtheilt,  und  jedem  der  Verartbellken
seine  eigenen  Arrest=  und  Ajungr,  und
        <pb n="238" />
        436

die  Hälfte  der  Uncersuchungs-Kosten

zgugeschleden,  auch  dem  Inquisiten  Schmid
de#r  Ersetz  des  Schadens  auferlegt.

An  demselben  Tage  wurde!
„.  Georg  Bldlingmaler,  von  Lenglinen,
  der  bei  dem  Oberemtsgerschte  Welzbeim
  in,  Untersuchung  stand,  wegen  der
.  gegen  ihn  erbobenen,  im.  Jahr  1845  uüttemirten
  Faͤlschung,  neben  Verurtheilung
in  fämtliche  Umerluchungs-Kosten,  don
„#einen  zur  Zeit  dleses  Bergessena  mich
Fekleldeten  Stellen  eines  Gerchts  -Mieglieds,
  Walsenrichters  und  Untergängers
im  Lenglinger  Staabe,  entlassen,  und
mit  einer  Geldbuße  von  einer  großen
Frevel  belegt.

Am  68.  März  wurde:

3,  Jehann  Georg  Zeltter,  von  Steinhelm,
  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
Heldenhelm  in  Perhaft  und  Untersuchung
  gekommen,  wegen  sich  zu  Schald
gebrachrer  mehrfacher  Betrugshandlongen,
  so  wie  wegen.  Vagivens,  Betttlns,
und  erster  Scortotion,  zu  zwelmonatlicher.
  Festungs-Arbeit  und.  nachberiger
iweimonatlicher  Reclusion  in  einem
Zwangs-Arbeltshause,  so.  wle  zum  Schadens-Ersatz
  und  zu  Bezahlung  sämellcher
Arrest-  Azungs  =  und  Umersuchungs=„Kosten
  verurtbellt.

Unterm  15.  M###kIsst=.

  Georg  Maler,  von  Barkoloms,  welccher

  bel  dem  Oberamtsgerichte  Nalen  In
Vetbaft  und  Unterfuchung  zekommen,
wegen  wlederholrer  Landstreicherel  und
Beitelns,  neben  Bejahlung  seiner  Arnirest.
  und  Azungs-Kosten,  ju  einmonatlichtr
  Zuchthausstrafe  und  vachberiger
  dreimonatlicher  Nerlusson  in
einem  Zwangs-  Arbeitshause  verurtheilt
worden.
Am  2½,  Mari  wurde:

5.  In  der  loor  dem  Oberemrsgerchte  Oehringen
  verhandeken  Untersuchungssache
gegen  ben  Festungs-  Straͤfilng  Jalob
Friedrich  Fischer,  von  Pfedelbach,
Oberamts  Oebringen,  erkannt:  daß  derselbe
  des  gebrochenen  Handgelöbde  für
berwlesen  anzunehmen,  und  desbalb,
neben  Ersatz  der  aufgelaufenen  Kosten,
noch  mit  einem  Zusatze  von  vler  Wechen,
  in  der  ihm  unter  dem  12.  Oktober

  1319  wegen  großen  Diebstahls  zuexkannten
  drei  und  einhalbmonatlichen
Festungs=  Arbeit  zu  belegen  sey.

Unterm  20.  März  wurden:

6.  Boaltthasär  Schelling,  voß  Oberstetten,

Oberamts.  Gerabre#nn,  und  Geöorg’  Me-#häus
  Konrad,  Schafknecht  von  Untererbhlngen,
  Oberamts  Galldorf,  welche
vor  dem  Oberomtogerichte  Metgentheim
        <pb n="239" />
        in  Untersachung  gestanden,  wegen  schwerer
  Kürper-Verletzung,  neben  Bezahlung
der  sämtlichen  Hellkosten  und  3  der  Untersuchungs-Kosten
  mit  soltdarischer  Berbindlichkelt,
  und  zwar

e)  Schelling  zu  oler  und  elnhalbmonatlicher
  Festungsstrafe;

15)  Konred  aber  in  Ruͤcksicht  elner  fruͤ-hern
  wegen  gleichen  Vergehens  erstandener
  Festungsstrafe,  zu  sechsmonatlicher
  Festungsstrafe,  und  jeder  derselben
  in  den  Ersatz  selner  Arrest=  und
#jang,  Kosten  verurtheilt.

As  demselben  Tage  wurde-1.

  Jehann  Joseph  Schwarz,  von  Stelnbach,
  Oberamts  Hall,  welcher  bel  dem
Oberamtsgerichte  Hall  in  Verhaft  und
Untersuchung  gekommen,  wegen  zwei
kleiner  infachen  Diebstähle,  die  im  rechtlichen

  Sinne  als  fuͤnfter  Diebstahl  erscheinen,
  neben  Ersatz  des  gestifteten
Shadens  und  Bezablung  der  samtlichen
Artest.  Ajungs-  und  Umtersuchungs
Kosten,  ja  itbeljbriger  X
strafe  in  Gottesjell  und  nachberlger  Einsperrung
  in  das  Zwangs-Arbeltshaus  in
Elwangen  bis  zu  erprobter  Besserung
wenigstens  aber  auf  dle  Dauer  von  Einem

  Jahr  verurthellr;  ferner  Wu

ö  Salomine,  Christopbs  Wẽllerd  Ebefrau
  zu  Alfdorf,  Obereints  Welzhelm

231

wegen  nachgefelgter  Thellnahme  durch
Angahme  gestohlener  Effekten,  und  wegen
  Mitarheberschaft  an  einem  —
quaͤlfficirten  Diebstahl,  neben  dem  Rosen#
  und  Schadens,  Ersatze,  zu  olermongtlicher
  Zuchthausstrafe  In  Mark-—
  verurtheilt  worden.

Ain  22.  März  wurde:

**  Marla  Anna  Walter,  von  Nereshelm,

welche  bel  dem  Oberamtsgerlchte  zu  Nereshelm
  in  Umteersuchung  Kand.,,  wegen
klelnen  einfachen,  jedoch  drltren  Dieb-Habls,
  so  wie  wegen  Vagltens,  neben
Schadens=  und  Kosten-  Ersat,  zu  sechsmonatlicher
  Juchthausstrafe  in  Ludwigsburg
  und  nachheriger  dreimonatlicher
  Rerluslon  in  ein  Zwangs-Arbestzbaus
  verurtheilt.
Am  5..  Märg  ist:

10.  Christlan  Walter,  von  bi#ndach,  Oberamts

  Gmänd,  der  bel  dem  Oberamtsgerichte
  Ellwöngen  n  Verhaft  und  Unrsuchung
  gekommen,  wegen  des  in  Gesellschaft
  mit  der  Anne  Marie  Bulling,
von  Alfdorf,  am  „1.  Juni  18719  an
Job.  Müller  in  Alfdorf  verübten  großen
Diebstabls.  welcher  als  dessen  dritter
Diebstabl  erscheim,  neben  Bezoblung
seiner  Arrest-  und  der  wegen  der  Untersuchung
  zu  Ellwangen  am  26.  März
6.  J.  sich  ergebenen  Koh##n,  auch  neber
        <pb n="240" />
        158

de#m  Ersatz  des  Entwendeten  unter  solldarisch
  Verbindlichkeit  mi  der  Anne
Marie-  Bulling,  zu  finer  welern  Fe-I
  tungestrafe  von  drel  Monaten,  als
Zusatz  zu  der  unterm.  217.  Junk  o.  J.

22  Civil--Senat.

Unterm,  .  Maͤrz  wurde:

2.  dle  Konlgl.  Staats-  Herpilasn  Verwaltung
  in  Stuttgart  wegen  versaͤuinter
Rothfrist  zu  Einleguns  der  Appellailon

gegen  das  von  der  Kbnigl.  Justiz.  Re-64

  tardaten  ·  Commisfion  in.  Rottenburg  gefaͤllte

  Locations  Urtbeil  in  ver  Gantsache
der  Franj  Knbrzerschen  Eheleute  von
Eberbach  in  integrum  restimirt,  und
des  Weltere  vurch  Oidination  verfuͤgt.

Am  22.  März  wurde:

2.  die  Atlonssache  soltschen  dem  Hofrath
Herwig  in  KpfersellB  Bekl.,  Wiederklaͤger,
  Neoldemten,  Querulanten,  nun
Amen,  und  dem  Kaufmana  Catl.  HZiledeich
  Christlieb,  von  Hetheingen,  z#
dessen-  Erben,  Kläger,  Wlederbeklagten,
Reolsen,  Querulaten,  nun  Aten,  Fer  erungen
  und  Gegenforderungen,  jetzt
Richtigkelt.  des  von  der  ehemallgen.  Reglerung.

  zu  Waldenburg  n  der  Sache
erdffneten  und  in  Neoife  bestätigten

Urth.l  betrefend,  wegen  versumter
goiagiget  Moihlris  #u  Eimuelchung  her

schon  gegen  ihn  erkannten  fünfjehumo.
natlichen.  Festungsstrafe  und  fechsmonotlichen
  Cinsperrung  in  einem,  Zwangs=Arbeltshause
  verurthellt  worden.

...  nI
„Beschwerdeschrift,  far,  verlassen  erklart,
zund  Aut  in.  soͤmtliche  Kosten  der  Atlom-Instanz
  veruriheilt  ;.  ·

älndekAtiotigsachxs,vpni.demOberst-Itssacht-HONIdezopscheanajbwstqi

genkljstzuStmsidockssBoHöqescund
Nachkfqugtcr  Anten,onki·nc-n,nad
Jo  seph  Schludi,  Vorbekl.  uad  Nachkliger,
  Aten,  am  andern  Theil,  Erfül-4

  lung  eines  ouf-  Congrokts;  in  der.  Voru
  Entschäigung.  wtzgen.  uscht.  gebirtg
eitailten  Kapf·  Contrakts=  in  def.  Pachklage
  betreffend,  die  ##nsewandte,  Berufung
  wegen  verstzumter  gotaͤgiger  Nothfrist
  in  Einreichung  def.,  Beschwerde-Schrife
  „f  unter  Verurthellung.  den  Anten
*Wl  die  Kesten  der  Aiions=  Ingem.  fuͤr
verlossen  erklaͤrt;

4  in  ter  Aionssache  von  dem  Oberamts-T
  e  Gei  abt  enn  iwischen  Iopbanne

"  Cbristine  Hdlziin,  von  Beilstein,  Obgramis
  Matbsch,  Klägerip,  Droduserty
Amin,  und  Miliop  B  von  Rotb
am  See,  Bekl.,  Produksen,  Aten,  Pri-
        <pb n="241" />
        0

Frioathehusshuang,  Kindes-  Ernhrung,  und

Ersatz  von  Kindbetrkosten  betreffend,  resermatorisch:

  auf  Abschwbrung  des  Rel-:

  Algunzs.=  Eides  und  #evemell  in  der

Gouptsache  selbst'erkan##t#:

*s.,  dir  in  der  Attkonssache  zwischen  dem
NRotbgerber  Doold  Stblle  zu  Obersontbeim,
  Jaten,  Anten,  und  den  übrigen
Erben  der  verwittweten  Margarethe

Mauurer  #  *xm  Janten,  Aten,  die
verweigerte  Abschmbeung  eines  Mauifestallns:
  Eides  betreffend,  eingewandte
Berufung  wegen  versaͤamter  qutögiger
Noihfrist.  zu  Cimeichuug  der  Beschwer·
deschrift  für  verlassen  erklärt,  und  Amt
in  die  Kosten  Fieser  Instanz  verurthellt.

Unterm  :17.  März  wurde:

(.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
Oberamtsgerichte  in  Gmünd  zoischen
dem  Webermeister  Johann  Michoel  Haveluch

  zu  Heubach,  im  Namen  selner
Ebefrau  und  deren  Kind:  erster  Ebe,
Kläger,  Aaten,  Produkten,  und  dem

lvormaligen  Amtspfleger  Jakob  Schneider
  daselbst,  Bekl.,  2len,  Producente#n,
Ansprüche  aus  einer  Oletschaft  betrefsend,
  der  dem  Penten  durch  Erkenntniß
vom  26.  August  318  auferlegte  Beweis
  für  nicht)geführt  angzenemmen,  und
roduke  von  der  Verbimlichkest  zu.  Pelahlung
  des  an  ihn  geferderten  Akco-Remaneis

  aus  der  Leoharb  Schnelderschen
  Pflegschaft,  unter  Verurthellung
des  Producenten  in  die  Kesten  dleser
Jastanz  frelpesprochen;

7.  In  der  Alsonssäche  von  vem  vormallgen

Oberamtsgerichte  in  Holl  zwischen  dem
Cameraloerwalter  Seiferheld  in.  Münsingen
  und  Consorten,  diquldenten,  Anten,
  und  den  Gläubigern  der  Gentmase
des  verstorkenen  Steuer  Einnehmers
ebchner  in  Hall;  Liquidanten,  Aten,  die
Berufung  wegen  Versäumung  der  Atoneförmlichkelten
  voon  Amts-  wegen  verworfen,
  und  die  Amen  in  die  Kosten  verurkheilt

Am  21½.  März  *

6.  die  Ationssache  von  dem  Oberamtsger

richte  zu  Gerabronn  zwischen  dem  Juben

Maiet  Salomon  gzu  Michelbach  an  der

häcke,  Kl.,  Eldesdelaten  und  Referenten,
nun  Anten,  und  der  Cacharina  Bekin
daselbst,  Bekl.,  Eldeedeferentin  und  Re--latin.,

  nun  Atle,  einen  Kaufschillingsrest.

  o  10  fl.  betreffend,  wegen  Mängels
  an  viner  gezründeten  Beschwerde

don  Amts  wegen  verworfen,  urd  #tt  in

die  Kosten  der  w  Instanz  verurtheilt;


3.  die  Atlonssache  von  dem!  Oberamtsge.
richte  Hall  wischen  Joseph  Burthard
von.  Thanhemhal,  Bekl.  #  Anten,  und
        <pb n="242" />
        240

Osar  Bär  und  Maͤndle  Manasses,  von  forrerung,  Beklagter  von  der  gegen  ###
Mulsingen,  Kl.,  Wen,  Schuldforderung  angestellten  Kloge,  jedoch  mit  Bewelsbetreffend;
  nachlaß  für  den  Kläger,  entbunden,  räck
20.  die  Ationssache  von  dem  Oberamts-  sichtlich  der  anderen,  Forderungen  aber
gerichte  Oehringen  zwischen  dem  Kauf-  die  Klage  angebrachter  Maßen  verwormann
  Blezinger  in  Oehringen,  Bekl.,  ken,  und  Kläger  dem  Bekl.  sämtllche

Anten,  und  dem  Stadtschultheiß  Welz-  von  ihm  aufgewandte  Kosten  zu  ertet
sͤler  allda,  als  Kuhbachlscher  Masse-  ten  für  schuldig  erklärt.
Curator,  Kläger,  Aten,  elne  Zins-Rück-  Am  28.  März  ist:

standsforderung  betreffend,  wegenverfum=  F3.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormaliter
  Nothfrist  zu  Elnreichung  des  Gravato-  gen  Oberaomtsgerichee  Galldorf,  des  Gonrlol
  Abells,  unter  Verurthellung  der  An-  lieb  Fahr  zu  Sulzboch  am  Kocher,  Bekl.,
ten  in  dle  Kosten,  fär  verlassen  erklärt.  Anten,  gegen  die  Königl.  Finanzkamworden.

  mer  des  Jart-Krelses,  Nomens  des
Unterm  27.  März  wurde:  Kameralamts  zu  Galldorf;  Kl.,  A#n,
11.  bazarus  Salomen,  von  Crallsbeim,  Restliution  eines  ohne  lehensherrliche  Be-Ant,
  in  seiner  Alenssache  wider  An-  wllligung  erkauften  Lehens  betreffend,  die
dreas  Pihger,  von  Mögersbronn,  Aten,  gegen  das  von  dem  vormaligen  Provinelne
  Schuldforderung  berreffend,  gegen  das  Kal-Justiz  Collegsum  zu  Ulm  ausgesprowegen
  versäumter  peremtorsscher  Frist  zu  chene  Urtheil  ergriffene  Bervfung  wegen
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  dies-  Mangels  elner  gegründeten  Beschwerde
feits  ausgesprochene  desertorische  Erkennt-  verworfen,  und  Bekl.,  Ant,  in  die  Keiß
  in  integrum  restltuirt,  und  das  sten  verurtbeilt;
Weitere  durch  Ordinatlion  verfuͤgt.  14.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormall-Den
  23.  März  wurde:  gen  Oberamtsgerichte  Känzelsau“  der  in
13.  in  der  Rechtssoche  erster  Instanz  des  den  Akten  genannten  Gemeinden  bes

Kalserlich  Oestreichischen  Flokus,  Klaͤger,  vormaligen.  teutschordenschen  Amts  Ballgegen
  den  Kinsglich  Wünembergischen  bach,  Kl.,  Anten,  gegen  die  in  den  Ak-General,
  Lleutenant  vom  Whllwarth,  ten  genann##en  Gemelnden  des  veormall-Bekl.,
  verschledene  Erfatzferderungem  gen  tentschoreenschen  Amie  Nirenbausen,
betreffend,  rücksichtlich  der  einen  Haupt-  Bekl.,  Aben,  Krlegekosten=  Verga#ung
        <pb n="243" />
        74#.

üetreffend,  das  von  dem'vormallten  Pre-  dantin,  #i##st#geyen  aam  i16.  Nov.
einglal-Justiz-Collegium  in  Ludwigsburg  1317  imb#er  Freiherrlich  von  Kudringeme-Cusgesprochene
  Erkennins½z,  unter  Ver-  schen.  Gamsache  ausgesprochene  Dräkluunhellung
  der  Anten  in  die  Kesten  be-  sio=  Erkenmni#  in  integrum  restliulte,

siͤtigt;  und  des  Weltere  durch  Ordinatlon  ver-16.
  in  der  Ations  sache  von  dem  Oberamts=  kügr  worden.
herichte  zu  Oebringen  zwischen  dem  ver-  Den  zo.  März  wurden.

mallgen  Hofrath  Herwig  zu  Kupfersell,  #7.  in  der  Ationsfache  von  dem  vormali-Kl.,
  Anten,  gegen  den  Bauern  Mck-  #en  Oberamtsgerichte  Känzelsau,  der
tin  Nied,  von  der  Tanne,  Bekl.,  Aten,  Stadtgemelnde  Mergentheim,  Klägerim.
die  Vindikation  elnes  Pferdes  betreffend,  Antin,  gegen  die  in  den  Akten  genann-Ue
  Berufung  unter  Verwerfung  der  ten  Gemeinden  des  vormallgen  teurschoreventuell
  angebrachten  Rlchrigkeltsklage  Teuschen  Amts  Nizenhausen,  Bekl.,
wegen  Mangels  au  elner  gegründeten.  Aien,  Krlegskosten=  Wergütung  barrf.
Beschwerde  von  Amts  wegen  abgeschle-  fend,  das  von  dem  vormaligen  Provingen,
  und  der  Ant  in  die  Kosten  dleser  tlal=  Justig.-Collegium  in  Ludwigeburg
Instanz  verurtbellr;  ausgesprochene  Erkenntniß,  unter  Verv6.

  in.  Sachen  der  Maximlliane  Eyberger  urtheilung  der  Aniin  in  die  Kosten  der
d#  bu,igsburg,  Imploramla,  Aüqul#  zwriten  Instanz  bestätigt

-  7.  Gereichtshof  für  den  Donau-Kreis.
u.)  Criminal-Senat.

Ami.  Mͤrz  ist:  Hen  angemessenen  Theil  der  Untersu-1-#
  bei  dem  Oberamtsgerichte  Saulgan  chungs  Kosten  mit  viermonatllicher
in  Untersuchung  gekommene  Ferdinand  Festungs-Arbeitostrafe  belegt  worden.

Brändle,  von  Saulgau,  wegen  fortgeseiter

  Wanderbuchs  =  Füälschung  und  Am  5.  März  wurden  veror

mehrfäbrigen  arbeilslosen  Herumzlehens  btiohellt:

und  Beuelns,  neben  ·  Verfͤllung  in  el.  3.  auf  den  Grund  der  von  dem  SÖberomte:
6
        <pb n="244" />
        gerichte  Blaubeuren  vorgenommenen  Untersuchung
  der  Chirurg  Schweizer,
ven  Herrlingen,  wegen  grober  Verlaͤumdung
  des  Wirths  Hblz,  von  Herrlingen,
  dann  wegen  Mißhandlung  seiner
Familie  und  Asotie,  neben  Verfällung
in  sämtliche  Untersuchungs  =  Kosten  zu
drelmonatlicher  Festungs=  Arbestsstrafe
  mit  einer  seinem  schwächlichen
Kbrper  angemessenen  Beschäftlgung  und
nachherlger  Einsperung  in  dem  Zwangs=Arbeltshause
  zu  Ulm  bis  zu  erprohter
Besserung,  wenlgstens  aber  auf  die  Dauer
von  drei  Monaken;

5.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Waldsee
  geführte  Untersuchung:

a)  Ellsabetha  Keßler,  von  OÖsterhofen,
wegen  Aussetzung  ihres  neugeborenem
unehelschen  Kindes  und  wegen  Fleisches-Vergehens
  zu  sechemonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen

b)  Xaver  Zaͤngerle,  von  Ellwangen,
Oberamis  Leutkirch,  Vater  des  ausgesetzten
  Kindes,  wegen  gleichen  Vergehens,
zu  sechsmonatlicher,  seiner  kbrpertichen
  Beschaffenhelt  angemessenen  Festungs-
  Arbeltsstrafe;

zugleich  wurde  gegen  belde  Inquislten

wegen  der  Kosten  dos  Ingemessene  verfuͤgt.



An  demselben  Tatge  wurde:

4.  gegen  Joseph  Abt,  von  Muͤhlhausen,
welcher  bei  dem  Oberamtsgerichie  Ehingen
  in  Untersuchung  war,  wegen  wiederholten
  Diebstahls,  neben  Zuscheidung
sämnlicher  Untersuchungs  -Kosten,  elne
vriermonatliche  Zuchthausstrafe  In
Markgriningen  mit  elner  seiner  körperichen
  Beschaffenhelt  angemessenen  Beschäftigung
  erkonnt,  und

5.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Biberach
  gefährte  Umersuchung  gegen  Anton
  Rapp,  von  Mettenberg,  wegen  mit
chätlicher  Mißhandlung  verbundener  Wi,
bersetzlichkelt  gegen  den  ihn  arretlrenden
Gensd'armes,  sodann  wegen  wlederholten
ungüchilgen  Lebens  und  Vagirens,  neben
Verfällung  in  sämtliche  Kosten,  olermonatliche
  Festungs=  Arbeitsstrafe  und
nachherige  Elnsperrung  in  dem  Zwangs=Arbeltshause
  zu  Ulm  ble  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  zwei  Monaten  ausgesprochen.

Am  13.  März  wurden  verur:-tbellt:


6.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Saulgas
in  Untersuchung  gekommene  Martia
Seofrled,  von  Blochingen,  wegen  mehrerer
  Betrügerelen  und  Conkublnats:
        <pb n="245" />
        1453

neben  Verfaͤllung  in  den  Kosten=  und
Schadens=  Ersatz  zu  olermonatlscher
Juchthausstrafe  in  Markgebningen;

7.  ouf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Biberach

  gefährte  Untersuchung:

)  Johannes  Merkle,  von  Wolfsbähl,
Kbnigl.  Baler.  Landgerschts  Rürdlinzen,
  wegen  eines  nach  vorbergegangener
Verabredung  mit  elnem  Mligefangenen
complott=  und  planmäßig  veräbten  gewaltsamen
  Angriffs  auf  zwel  Gehülfen
des  Gefangenwärters  und  dadurch  versuchter
  Befreiung  aus  dem  Gefängnsß,
auch  wegen  weitern  im  Gefängniß  bebangenen
  Unfugs  zu  viermonaltllcher
  Festungs-Arbeltsstrafe  und  kbrperlicher

  Züchtigung  mit  50  Stockstreichen;

b)  Joseph  Zech,  von  Oberrieden,  Kantons
  St.  Gallen,  wegen  glelchen  Anhriffs
  auf  zwei  Gehülfen  des  Gefangenwärlers
  und  dadurch  versuchter  Befrelung
  aus  dem  Gesängniß,  zu  viermonatiicher
  Festungs=  Arbeitsstrafe
und  kbrperlicher  Zächtigang  von  z0
Seeckstreichen;

mgleich  wurde  gegen  belde  Inqulslien

wegen  des  Kosten=  und  Schadens=  Ersotes

  das  Angemessene  verfägt  und  das

Erkenntniß  wegen  der  denselben  angeschulbigten

  welrern  Verbrechen  vorbehalten.

An  demselben  Tage  wurde:

6  gegen  die  bel  dem  Oberemtsgertchte

Leutkirch  in  Umersuchung  gekommene
Franziska  Kleiner,  von  Leder,  Khnigl.
Balerischen  Landgerschte  Buchloe,  wegen
wiederholten  verbotswidrigen  Elntritte  in
die  Könlgl.  Staaten,  wiederholter  Londstreicherei
  und  wegen  Angabe  eines  falschen
  Namens,  in  Betracht  der  wegen
tzleicher  Vergehen  berelts  erstandener
Strafen,  neben  dem  Ersatze  sämtlicher
Kosten  sechswöchlar  Zuchthausstrafe
zu  Markgröningen,  nebst  Willkomm  und
Abschled  und  nachberige  Answeisung  aus
dem  Königrelch,  unter  Androhung  geschärfter
  Strafe  auf  den  Wiederbetrer
tungsfall  erkannt;

9.  gegen  den  bel  dem  Oberamtogerichte

Münsingen  in  Untersuchung  gekommenen
Joh.  Al#,  von  Drakensteln,  Oberamts
Geißlingen,  wrgen  wiederheiten-  Betrugs
und  fertgesetzten  klederlichen  Lebenswandels,
  neben  der  Verbiadlschreit  zum  Kosten=
  und  Schadens=  Ersatz  eine  sechsmonatlkiche
  Zuchchausstrafe  in  Gotteslsell,
  mit  Willkomm  und  nachherige  Einsperrung
  in  dem  Zwangs:  Arbeitshause
zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Beserung,  we.
nigstens  auf  die  Dauer  von  sechs.  Mowaten
  ausgesprochen;
        <pb n="246" />
        244  %

na.  Fidel  Bentele,  von  Daugendorf,  den,  daß  Zirn  nach  erstandener  Straft
welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ried-  unter  genae  ortspolizelliche  Aufsicht  zu
lingen  in  Umersuchung  kam,  wegen  eln-  stellen  seve.
ffachen,  kleinen  und  ersetzten,  aber  im  #  ·
stechtllchenSinsoccrtenDicbstath,so  Am  17.  März  wurden  versewle
  wegen  polizelwidrigen  Herumzlehens,  tbeilt:
neben  Zuscheldung  eines  angemessenen  12.  auf  den  Grund  der  von  dem  Ober-Tbeils
  der  Untersuchungs  =  Kosten,  zu  amtsgerichte  Tettnang  geführten  Unterachtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  suchung  Agatha  Rueß,  von  Ettenkirch,
Markgiöningen,  mitl  einer  selner  körper-  wegen  eines  großen,  jedoch  größtentheils
lichen  Beschaffenhelt  angemessenen  Be-  ersetzten  Betrugs  und  wegen  drei  kleiner
schäftigung,  und  nachheriger  Einsperrung  und  eipfacher  Diebstähle,  durch  welche
in  dem  Zwangs=  Arbeiteha#se  zu  Ulm  dieselbe  sich  des  wlederholten  Räckfalls

bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  in  das  Verbrechen  des  Betrugs  und
aber  auf  die  Dauer  von  sechs  Mona-  Diebstahls  und  der  fortgesetzten  gewerbsten

  verurthellt  und  verfägt,  daß  Ben-  mäßigen  Beelntrschtigung  fremden  Eltele
  nach  erstandener  Strafe  unter  strenge  genthums  schuldig  gemacht  hat,  so  wie
polizelliche  Aufsicht  gestellt  werden  solle.  wegen  Landstreicherei  und  Bettelus,  neben
  Verfällung  in  den  Kesten  *  und
Am  15.  Mär  ist-  Schadens=  Ersatz  zu  oler  jähriger
#.  gegen  Mathias  Zira,  von  Dhalheim,  Zuchtbausstrafe  zu  Ludwigeburg,  mit
welcher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Bibe-  Willkomm  und  Abschled  und  nochhertrach
  in  Untersuchung  kam,  wegen  wie-  #er  Einsperrung  in  dem  Zwanc  Arlerholten
  Diebstahls  und  wlederbolten  beltshanse  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Def,
Vaglrens,  neben  Verfällung  in  sämrliche  serung,  wenigstens  aber  auf  zwel  Jah-Kosten,
  eine  zwelmonatliche  Festungs-  te,  mit  der  Bestimmung,  daß  dieselbe
Arbeltestrasfe,  und  nachherige  Einsper-  nach  ihrer  Entlassung  aus  dem  Zwangsrung
  in  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Arbeitshause  unter  strenge  polizeiliche
ulm  auf  dle  Deuer  von  zwel  Mona-  Auflicht  gestellt  werde;
buen,  mit  der  Destimmung  erkonm  wor=  13,  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Ravens-
        <pb n="247" />
        burg  in  Untersuchung  gekommene  Franz
Joseyb  Moser,  von  Appenberg,  wegen
mehrfacher,  zum  Thell  ausgezeichneter
Diebstähle  und  wegen  Umeerschlagungen,
neben  dem  Kesten=  und  Schadens  Ersatz#
u  ftebenmenatlcher  Festungs-Arbelisstrafe;


14.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichee  Gepbingen
  geführte  Untersuchung:

)  Mlchael  Stetzmaler,  von  Ottenbach,
wegen  rübter  Mißbandlung,  Verbal-Injurien
  und  Drivatconcussion,  neben
Juscheidung  der  Hälfte  der  Unterftchungs
  und  etwalgen  Heilungs  Kosten
m  drei  und  einpalbmonotlicher
Festungs=  Arbeitsstrafe  mit  Räcksichtnahme
  auf  selne  kbrperliche  Beschaffenbeit;


d)  dessen  Chewelb,  Cäcllla,  wegen  glelcher
Vergeben,  neben  Zuscheldung  der  andern
  Hälfte  der  Kosten,  zu  drei  und
einhalbmonatlicher  Zuchthausstrafe
tu  Markgrbuingen.  –

Am  19.  März  wurden  veror:
tbell#t:
ib.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemtsgerichte
  Tettnang  geführlen  Untersachung:

)  ager  Harrer,  von  Primieweller,

245

wegen  Sachgefolgter  Tphellnhme  an
mehreren  Dlebstählen,  Bezänstigung
elnes  qualiffeirten  Kirchen,  Diebstaßls
und  wiederholren  Beherbergung  elnes
Jouners  und  flüchtigen  Verbrechers  zu
sechemonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe,
  und

b))  dessen  Ehefrau,  Monlka,  wegen  gleicher

  Vergehen,  zu  sechsmonatlicher
Zuchchausstrafe  zu  Ludwigsburg;

:a)  Franz  Joseph  Horter,  von  Primis=  *

weller,  wegen  Theilnahme  aͤn  mehreren
Dlebstählen  und  Begünstigung  eines
quallsicirten  und  großen  Kirchen-Diebstahls
  zu  viermonatlicher  Festungs=Arbeltsstrafe;


d)  Benedikt  Lingg,  ben  Ravensburs.

wegen  Theilnabme  an  zwel  großen
Kirchen-Dlebstählen  und  einem  andern
großen  Diebstahle,  deren  derselbe  elnes
Läugnens  ungeachtet  für  überwiesen  angenommen
  wurde,  äber  die  berelts  unterm
  5.  Febr.  d.  J.  in  der  Untersuchungsfache
  gegen  Kzoer  Schsttle  ung
Genossen  gegen  denselben  ausgesprochene

  zweiljaͤhrige  Festungs  Abeitsstrafe
zu  elner  weirern  Festungs-Arbelrestrafe
von  ein  und  einem  halben  Jahrez

zugleich  wurde  hinsschillch  des  Kestenund
  Schadens-Erliges  gegen  säntlche
        <pb n="248" />
        ohlge  Inqulslten  das  Angemessene  verfägt.


An  demselben  Tage  wurden  verurtheilt:


16.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerschte
Rledlingen  geführte  Untersuchung:

a)  Josepb  Zinkenstein,  von  Pfannenstiel,
  Oberamts  Aalen,  wegen  eines
qualisteirten,  in  Genossenschaft  und  unter
  erschwerenden  Umständen  verübten
Dlebstahls,  über  den  erstandenen  Arrest
zu  oiermonatlicher  Festungs=  Arbeltsstrafe;


d)  Joseph  Bevmbast,  von  Egeingen,
wegen  Mltwissenschaft  und  gewerbemdßlg
  getriebener  Beguͤnstigung  und  Theilnahme
  an  Diebstaͤhlen,  sodann  wegen
Verbindung  mit  berüchtigten  und  gefaͤhr-Uchen

  Jaunern,  unter  Einrechnung

eines  Tpells  des  erstandenen  Arrests,
zu  zebumonatllscher  Festungs-Arbeltsstrafe;


u64)  bessen  Schwester,  Appolonio  Baumbast,
  von  Volkersheim,  wegen  Mitwissenschaft,
  gewerbsmäßig  getriebener
Begünstigung  und  nachgefolgter  Theilnahme
  bei  verübten  Diebstaͤhlen,  wodurch
  sie  sich  des  ersten  Ruͤckfalls  schulaig
  gemacht  hat,  dann  wegen  wleder-246



e)  Crescentia  Gaul,

bolten  Vaslrens  und  unzüchtigen  bebens
mit  einem  berüchtigten  Jauner,  unter
Einrechnung  eines  Theils  des  erstandenen
  Arrests,  noch  zu  fuͤnfmonatlich
  er  Zuchthausstrafe  zu  Markgroningen,
  und  nachheriger  diermonatlicher
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitshause
  zu  Ulm;

d)  Ellsabetha  Baumbast,  ven  Volkersheim,

  wegen  Mitwissenschaft,  nachgefolgter
  Theilnabme  und  Begtuͤnstlgung
  bei  einigen  in  Genossenschaft  veruͤbten
  Diebstaͤhlen,  dann  wegen  wiederbolter
  Landstreicherei,  auch  wiederholten
  Unzuchts-Vergehens,  über  den  erstandenen
  Arrest  noch  zu  fünfmonatlicher
  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbellshause
  zu  Ulm;

von  Achstetten,
wegen  wiederholten  Concublnats  und
Vagirens,  auch  nachgefolgter  Diebstahls
  -Theilnahme,  unter  Elnrechnung
eines  Tbells  des  erstandenen  Arrests,
zu  zweimonatlicher  Zuchthausstrofe
zu  Markgröningen,  und  nachberiger
lweimonatlicher  Einsperrung  In
dem  Zwangs=  Arbeltshause  zu  Ulm;

1)  Anng  Maria  Anisch,  von  Bettighofen,

  Oberamts  Ehingen,  wegen  entfernter
  Beihhlfe  bel  einem  Raube,
        <pb n="249" />
        247

wegen  Dlebstahls-Theilnahme,  sodann  ser  in  ·  Untersuchung  gekommene  Johanwegen
  wiederholter  Landstreicherei  in  nes  Huber,  oon  Bregenz,  wegen  eines
Gesellschaft  von  berüchtigtem  Dlebsge-  zwar  kleinen,  aber  lm  rechtlichen  Sünne
sisdel,  auch  fortgesetzten  unzuͤchtigen  drltten  Dlebstahls,  und  wegen  Wieder-Lebens,
  uͤber  den  erstandenen  Arrest  betretung  des  Köolgrelchs  nach  erkonnter

noch  zu  viermonatllcher  Zuchthaus-  Landes,  Verweisung,  ferner  wegen  eines
strafe  zu  Markgröningen,  unter  Be-  klelnen  Funddlebstahls,  und  wegen  frecher
räcksschtigung  ihrer  krankhaften  Körper-  bügen  vor  Gericht,  neben  Zuscheldung
beschaffenhelt,  und  nachheriger  Einsper-  lämtlicher  Kosten,  zu  sech  smonall##
rung  in  dem  Zoangs=  Arbeitsha#use  zu  cher  Festungs-Arbeltssteafe  mit  Abschled,
Ulm,  bie  zu  erprobter  Besserung,  wenig-  und  nachheriger  Auswelsung  aus  dem
stens  aber  auf  die  Dauer  von  sechs  Knigreich,  unter  Androhung  empfind=Monaten;
  licher  Strafe  auf  den  Wlederbetretungsugleich

  wurde  gegen  sämtliche  obige  In-  fall,  auch  gefänglicher  Elnlleferung  anqulsren
  wegen  des  Kosten=  und  Scha-  das  Kalserlich  Königl.  Oesterrelchlsche
dens-Ersatzes  das  Angemessene  verfägt.  Landgericht  Bregenz.

l

Am  z.  März  ist:  Am  26.  März  wurden  verur,
17.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerichte  theilt:
Ehiagen  in  Umersuchung  gekommenen  19,  der  bel  dem  Oberammsgerschte  Wlblin-Leopold
  Scheuble,  von  Munderkingen,  gen  in  Untersuchung  gekommene  suspenwegen
  ehebrecherischen  Concubinats,  neben  dirte  Ober,  Umgelder  Jehann  Georg  Mol-Verfüllung
  in  die  Untersuchungs-Kosten,  denbaver,  von  Wiblingen,  wegen
eine  olermonatliche  Festungsstrafe  mehrfältiger,  elne  bedeutende  Summe  bemit
  Räcksichttahme  auf  seine  kürperliche  tragender  Betrügerelen  an  den  Wirthen
Beschaffenheit  erkannt  worden.  und  Bierbrauern  seines  Distelkts,  und
jum  Theil  erhobener  culposer  Beschaͤdi-Am
  34.  März  wurde  verur-  gung  des  Aerariums  an  den  Umgelds,
tbeilt:  Einkünften,  auch  wegen  anderer  Dienst-18.
  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wald-  Vergehen,  neben  Emsetzung  von  seinem
        <pb n="250" />
        248

Anmte,  Unfazigkeits-Eeklsrung  zu  Be--klefdang
  einer  Iffentlichen  Stelle  und
Zuerkennang  samtlicher  Untersuchungs-.Koten,
  unter  Einrechnung  eines  Theils.
De  erstandenen  Arrests,  zweiner  Festungs-(Krafe
  von  einem  Jahr  und  acht
Monaten,  mit  angemessener  Beschäfttgung
  innerhalb  der  Festung;
20.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtagerichte
  Ulm  geführten  Untersuchungr
a)  Ursule  Jeblin,  von  Regglisweiler,
Oberamts  Wiblingen,  wegen  drel  kleiner,
  ersetter)  aber  In  Genossenschaft  ve#m
#bter  Makkidiebstähle,  welche  bei  derselben
e  zwelten  Rückfall  begränden,  vann.
wehen  beharrlicher  und  frecher  ügem
vor  Gerichth  zu  elner  kbrperlichen  ZächtlqgLung
  mit  zwanzig  Ruthenstreichen,  undener
  Zuchthausstrafe  #m  Ludwigsburg
von  eilf  Monatem  auch  nachheriger
Einsperrung  in  dem  Zwangs  -  Arbeitsause
  zu  Ulm  bis  ·  zu  erprobter·  Bessemng.,
  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  fuͤnf  Monaten;
uI  XÆader  Ott,  von  Beutelreusch,  Oberamts

  Wiblingen,  wetzen  drel  kleiner  erfetzter,
  aber  in  Genossenschaft  verübter,
bel  demfelben  den  drleren  Räcfall  bebegründender
  Marktdiebstähle,  dann
wegen  beharrlichen  und  frechen  #äugnens
  vor  Gericht,  zu  elner  kbrperllchen
Züchttgung  von  zwanzig  Soockstreichen,
  und  ein  jshriger  Festungs-Arbeitsstrafe,
  auch  nachheriger  Einsperrung
  in  das  Zwangs=  Arbeitshaus  zu
Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten.

Am  29.  März  istr

4.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerlchte

Klrchhelin  In  Umersuchung  gekommene
Marla  Dorothea  Widmaler,  von  ell,

wegen  mebrerer  kleiner  Hausdiebstähle,

von  denen  einer  einem  großen  nahe  kommt,
neben  Verfällung  in  einen  angemessenen
Well  der  Untersuchungs  =  Kosten,  und

den  Ersag  des  gestifteten  Schadens,  eine

echtmonstliche  Zuchthausstrafe  zu
kudwigsburg  ausgesprochen  worden.
        <pb n="251" />
        249

2.)  Cioll=  Senat.

Am  13.  Maͤrz  wurde:

1.  in  der  Appellatlons  sache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Tettnang  zwischen
Michael  Dbrler,  von  Saulgau,  jetzt  dessen
Güterpsteger,  Kl.,  Anten,  und  Kaver
Bärnwlg  in  Tetimang,  Bekl.,  Aten,  Forderung
  aus  elnem  Gerstenhandek  betreffend,
das  von  dem  gedachten  Oberamtsgerlchte
eusgesprochene  Erkenntalß  unter  Berglelchung
  der  Kosten  reformirt.

Am  20.  Mäcz  ist:

1,  die  Appellatienssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Ulm  zwischen  dem  pensionirten
Nevlerfbrster  Herele  daselbst,  Namens
selner  Ehefrau,  Kl.,  Anten,  und  der  Mathlas
  Küchelschen  Stiftungspflege  daselbst,
Bekl.,  Atin,  Verwendung  der  Stiftungs=Gelder
  betreffend,  durch  Ordination  erledigt
  worden.

Am  :5.  März  wurde:

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Waldsee  zolschen  Franz
Joseph  Bhringer,  von  Hüttelkofen,  Kl.,
Anten,  und  Joseyh  Maler  von  de
Bekl.,  Aten,  Wohnungs=  und  Nagmleßungsrecht
  betreffend,  die  Berufung
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  ale  unstatthaft  verworfen;

k.  In  der  Rechtesache  deß  gewesenen  gräflich
  Fuggerschen  Reoler=  Jägers  Alols

Edelmann,  von  Dietenhelm,  Janten,  gegen
den  Justizrath  Christmann  in  Rotten-=burg,
  als  Käufer  des  vormallgen  gräflich
  Fuggerschen  Guts  Brandenburg  und
Cesslonar  des  größten  Thells  der  graflich
  Fugger-Brandenburgschen  Gläubiger,
  Jaten,  angebliche  Besoldungs-Guthabens-Forderung,
  dermalen  Wlederelnsetzung
  in  den  vorigen  Stand  betreffend,
Int  mit  der  blquldatlon  seiner  Pensions-=Ansprüche,
  nach  der  Zeit  des  Dräklussoe
Erkenninisses  zugelassen,  für  das  Vertangene
  aber  mit  selinem  Restliutions=Gesuch
  unter  Verglelchung  der  Kesten
abgewlesen.  —

Ebenso  wurde  erkannt:

5.  in  der  glelchen  Rechtssache  der  Wittwe

des  verstorbenen  Amtsdleners  Ritter  zu

Dietenheim,  Intin,  gegen  den  Justizrath

Christmann  in  Rottenburg,  Jaten.
Am  :7.  März  ist:

6.  In  der  Wechsel-Klagsache  des  Handelsbauses

  Emanuel  Laroche  zu  Basel,  Kl.,

gegen  den  Handelsmann  Meses  Mayer

zu  Buchau,  Bekl.,  eine  Wechsel  Forderung

  von  1500  fl.  betreffend,  Belkl.,
6
        <pb n="252" />
        2

zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung
  samt  Zinsen,  Kosten  und  Schäden,
jedoch  unter  Cautlons-Auflage  an  Klétger
  für  die  Widerklage  verurtheilt  worden.


Am  30.  März  wurde:
in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Gastgeber  Schwaderer  in
Stuttigart,  Kl.,  und  dem  Freiherrn
Ernst  von  Menzingen,  Bekl.,  eine
Schuldforderung  betreffend,  Kläger  mit

250

selner  Klage,  als  vor  dem  incompetenten
Gericht  angebracht,  abgewlesen;

8.  in  der  ältern  Deblrsache  des  vorstorbe:
nnen  Kanzellisten  Grimminger  in  Ulm
das  Drioritäts  =  Erkenntulß  ausgesprochen,
  und  ein  gleiches  Erkenntniß  ergieng


9.  In  der  Verlassenschafts-Debltsache  ebendesselben.



Stuttgart  den  14.  Mai  1821.
Mautler.
        <pb n="253" />
        Nro.  28.

Königlich-Württembergischek
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freitag  den  13.  Mai  1831.

I1I.  Unmittelbare  Könisliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  1  Koͤnigliche  Majestät  haben
durch  höchste  Entschließung  vom  21.  vorlgen
  Monats  die  erledigte  katholische  Pfarrei
  Rasgenstadt,  Dekanats  Ebingen,  dem
bisherlgen  Dekanats-Commissär,  Ofarrer
Klemmer  zu  Nordstetten,  Oberamts  Herb,
ouf  seine  Bitte  äbertragen.

Sodann  haben  H#chndieselben  vermoͤze
  echster  Enischließung  vom  3.  d.
M.  den  Reglerungsrath  Oberamtmann
Günzler  zu  Rärtingen,  auf  sein  Ansuchen
der  von  m  bleher  bekleldeten  Stelle  Altersbalber

  zu  entheben.,  und  der  Akten:  Ausscheldungs-Commisston
  zuzurhellen,  und

vermige  hüchster  Entschließung  vem  4.
d.  M.  dem  Wirtbschafesrath  André  in
Brünn  den  Charakter  und  Rang  elnes
Kbnigl.  Hofraths  zu  verlelben  geruht.

Ferner  haben  Hbchstdleselben  durch
bbchstes  Dekret  vom  nämlichen  Tage  den
Repetemen  Schmid,  den  Jüngern,  zum
außerordentlichen  Professor  der  evangelischen
  Theologie  on  der  Unloersirät  Tuͤbingen;
  und-
        <pb n="254" />
        Den  prooisorisch  zum  Professor  an  der  Anstalt
  der  Offiziers-  Zbglinge  zu  Ludwigsburg
  berufenen  Repetenten  Speldel  definitiv
  hiezu  gnaͤdigst  ernamit.

252

vernsdge  hoͤchsten  Dekrets  vom  5.  d.  M-Umer

  dem  6.  d.  M.  ist  den  Oberlieutenants
  Hauf  des  vierten  und  v.  Baumann
  des  achten  Infanterle-Regiments

„die  Erlaubniß  estbellt  worden,  ihre  Stellen

gehensellig  zu  vertsuschen.

ILI.  Verfügungen  Ver  Depeartemente.

4A.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

Verleihung  der  silberuen  Verdienst-Medaille  an  den  Gensd'armerie-Obermann  Hehl  za
Tuttlingen.

Se.  Königl.  Mazjestät  haben  vermöge
  böchster  Entschlletzung.  vem  5.  d.  M,
auf  die  Allerhbchstdenselben  gemachte  Anzeige,
  von  dem  durch  den  zu  Tuktlingen  stationicten
  Gensd'armerle  =  Obermann  Hehl
be#i  Verfolgung  eines  gefährlichen  Igungs

und  im  Handgemenge  mit  demselben  bewiesenen
  Myith,  gedachtern  Hehl  als  Aufmunterung
  zu  Fortsetzung  seines  Cifers  in  Verfolgung
  der  Vaganten,  die  silberne  Verdienst-Medaille
  zu  ertheilen  geruht.
Stutgaxt  den  5.  Mai  1331.
-  oskmoz

2.  Des  Kbnisl.  kathbolischen  Klrchenraths.

Die  von  don  Taubsiummen.-Lehrer  Alle  in  Gmüny  kerausgegebene  Druckschrift  über  den
Unterricht  der  Taubssummen  betreffend.

Da  es  sich  aus  den  elngezegenen  Berichten
  ergiebt,  daß  bei  der  groͤßen  Anzabl
von  Taubstummen  in  dem  kaibolischen
Theile  des  Khmgrelchs  Württemberg  das
Taubstununen.,  Instiuud  im  Gmuͤnd  nicht
hlareichen  kann,  alle  bildungsfählgen  Tayb-Kummen
  aufzunehmen  und  zu  unterrichten,

  sondern  daß  auch  die  Lehrer  in  Stuͤdten
  und  Dörfern  in  der  Felge  an  dlesem
Unterrichte  Thell  nehmen  müseen,  um  dem
Bebuͤrfnlsse  jener  ungluͤcklichen  Menschenklasse
  ganz  zu  entsprechen;  da  auch  bereitd
Elnige  Geistliche  und  Eehrer  blerin  glüclche
  Versuche  gemacht  haben,  so  wird  den
        <pb n="255" />
        Schul,  Jnspekroren  aufgeträgen,  dafür  zu
sorgen,  daß  die  von  dem  Taubstummenbehrer
  Alle  in  Gmünd  berausgegebene
„  Anleitung  taubstumme  Kinder
im  Schreiben,  Lesen,  Rechnen  und
Reden  zu  unterrichten  tc.  2c  in  den
Stodt=  und  rand-Schulen  angeschafft
werde.

253

Die  Schul-Inspektoren  haben  södann
in  eigenen  Conferenzen  sich  mit  den  Schullehrern
  über  dle  zweckmäßigste  Benützung
dieser  Schrift  zu  besprechen,  und  dadurch
Versache  des  Taubstummen=  Unterrlchts
unter  ihnen  zu  veranlassen.

Stuttgart  den  :6.  Aprll  16:1.

Camerer,

5.  Des  Khnigl.  evangellschen  Couslstorlum.
Schut-Conferenz-Dikckkoren  betreffend.

Die  durch  Befbrdcrung  des  vormaligen
Stadtpfarrers  Hlezel,  von  Gäglingen,
erledigte  Dlrektlon  der  Schullehrer=  Conferrnsen
  des  Güglinger  Distrikto  ist  dem
Oforter  M.  Kraus  zu  Jaberfeld  übertragen,

  dle  Stadt  Gäglingen  aber  als  Conferenzort

  belbehalten  worden.
Stuttgart  den  4.  Mal  1821.
Wachter.

3.  Des  Khnlgl.  Medleinal-Colleglums.

Von  dem  Koͤnigl.  Medicinal-Collegio
wurde  dem  Med.  Dr.  Unfried  in  Markarbningen,
  Oberamts  Ludwigsburg,  nach
erstandener  Pruͤfung  in  der  Medieln,  dle

Erlaubnitz  zu  Ausübung  dleser  Wissenschafe
eribellt.
Stuttgart  den  15.  Mal  1881.
Massenbach.

III.  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.
Die  Vergleichung  der  im  Etats-Jahr  161  bezahlten  Jinse  betreffend.

De  des  Etats-Jahr  .8377  nun  bald  zu  Cameral-Aemter,  Oberamts-Pflegen  und
Ende  gehet,  so  werden  diejenigen  Könlgl.  Alcise  Verwaltungen,  welche  sich  wegen  be-
        <pb n="256" />
        264

jablter  Zinse  aud  Cautionde-  und  andern
Staats-  Kapltalien  fuͤr  dieses  Etats  ·  Jahr
noch  zu  vergleichen  haben,  biemlt  ersucht,
diese  Vergleichungen  unter  Anschluß  der
Original-  Zlns-  Qultiungen  noch  vor  Ablauf

  dieses  Etals·  Jahres  unfehlbar  einzusenden.


Smittgart  den  16.  Mat  1821.
Stelnbeil.

 

Dienst-Erledigungen.

Die  katholische  Pfarrel  Bühlerihonn,
Dekanats  Ellwangen,  lst  durch  den  am
5.  v.  M.  erfelgten  Tod  des  Pfarrers
Helnrich  Gottlieb  Heß  allda,  und

die  katholische  Pfarrel  Altheim,  Dekenats
  Ehingen,  durch  den  Tod  des  bisberigen
  Pfarrers  Wilbelm  Schüßler  am
näömlichen  Tage  erledigt  worden.

Das  Dekanatamt  Bbblingen  ist  durch
das  Ableben  des  Dekans  M.  Schmid,
und

die  evengelische  Pfarrel  glenzingen,  Detanais
  Knlttlingen,  durch  das  Ableben  des

Pfarters  M.  Sigel  in  Erledigung  gekommen.

Am  3.  d.  M.  ist  der  Brigade  Audltor

Be##z  zu  Oehringen  gestorben.

Unter  dem  6.  d.  M.  hat  der  aggregiete
Oberlieutenant  Krölk  von  Grimmensteln,
  der  Artlllerle,  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  Mill#r#  erpalten,  mit  dem
Charakter  als  Hauptmann  zweiter  Klasse.

Der  Umeerlleutenant  Parrok,  des  sechsten
  Infanterie-Reglments,  wurde  unter
dem  #1.  d.  M.  auf  sein  Ansuchen  Penslonirt.
        <pb n="257" />
        288

Nro.  29.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mitt  woch  den  33.  Mai  18a  .

I.  Königliche  Verordnnagen  und  unmittelbare  Dekrete.

)  Gesetz  über  die  Erhebung  und  Verwaltung  des  Umgelds.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Könis  von  Württemberzg.

U.-  die  Beschwerlichkelten  zu  eutfernen,  Erhebung  und  Verwaltung  dleser  Abgabe
welche  die  bieherige  Erhebungeform  des  beschlossen,  indem  Wir  Uns  vorbehalten,
Umgeles  in  dle  demselben  unterworfenen  die  Gesetze  über  dle  Indirekren  Ababen  äber-Gewerbe
  und  in  dle  Verwaltung  selbst  legt,  haupt,  so  wie  insbesondere  uͤber  die  Wirthund
  um  jugleich  jn  diesen  Zweig  der  schafes-Abgaben,  elner  Revision  und  durch-Staats
  =  Einnahmen  mehr  Sicherheit  zu  greifenden  Verbesserung  zu  unterwerfen.
bringen,  baben  Wir,  nach  Anhbrung  Wil  verordnen  und  verfägen  daher  wie  felgt:
Unseres  Geheimen  Raths  und  unter  1

Zustimmung  Unserer  gelreuen  Stände,  Die  bieher  durch  die  Flnanz-Behbrden
blgende  vorläußge  Abänderungen  in  der  nach  den  peciellen  Vorschriften  der  Um-
        <pb n="258" />
        266

gelbs  Ordnung,  im  Einzelnen  gefährte
Verwaltung  des  Umgelds  wird  vorläuflg
für  die  Periode  vom  1.  Juli  1821  bis
dahin  1814  aufgehoben.

9.  2.

Es  wird  dagegen,  mit  Ruͤcksicht  auf  den
Ertrag  des  Jahres  1612  und  auf  den
Lss  der  Etats-S##e  für  die  Jahre

32  3,  die  Averfalsumme  auf  Slebenmal
smxf  Sechs  und  Dreißlg  Tausend,
  Einbundert  und  Fünfzig  Guldev
  bestimmt,  welche  die  Oberemts-Bezirke,
  und  zwar  jeder  für  selnen  Antheil,
der  Staatskasse  an  Umgeld,  Sud=  und
Halbthalergeld  und  Wietbschefts-Accise
  von  Weln,  Bler,  Obstmost,  Essch,
Branntwein  und  Liqueur,  in  se  welt  zu

gewähren  haben,  als  die  Aversalsumme  des.

Bezirks  bei  der  WVerthellung  auf  die  einzelnen
  Wirrbschefts-Gewerbe  nicht  vellständig
  umgelegt  werden  follte.

Fär  dle  Brauerelen  und  übrigen  Wlrtpschafts-Gewerbe
  der  Guts=  und  Standes-Herrschaften
  werden  besondere  Ansätze  de-Kimmt
  werdeni*.is

  ·

Dle  für  den  Oberamts  =  Bezirk  ausgemittelte
  Aversalsamme  wird  von  der  Amts-Versammlung
  unter  Mitwirkung  des  Kameralbeamtenuf

  die  elnzelnen  Wlrthschafts-Gewerhe

  in  dem  Oberamts,Bezirke  ausgethellt,

  nachdem  ste  die  Austhellung  W
durch  einen  aus  ihrer  Mitte  gewahlten
Ausschuß  hat  vorbereiten  lassen.

Als  Anhaltspunkte  werden  hiebei  die
bieherigen  Lelstungen  derselben,  wle  sie  aus
den  Rechnungen  herrorgeben,  und  die  für
die  Wewerbesteuer  aufgenommenen  Rotizen
über  den  Umfang  der  Gewerbe  benuͤtzt.

Dle  hiezu  absuordnenden  Mitglieder  der
Gemeinde=  Räthe  werden  sich  mit  dlesen
Notizen  versehen,  und,sich  überhaupt  von
dem  Betrieb  der  einzelnen  Gewerbe  vollständlge
  Kenntusz  zu  verschaffen  suchen.

1

Diese  Austheilung  wlrd  jährlich  ergänzte,
erneuert  und  berlchtigt.  Den  in  dem  kaufe
des  Jahrs  neu  entstandenen  Gewerben  werden,
  auf  den  Grund  eines  gemeinderätbll.
chen  Gutachtens,  von  dem  Oberamt  unter
Leommunlkation  mit  dem  Kameralbeamten
Zoschen  =  Ansätze  gemacht,  dle  gegen  die
Amtspflegkasse  verrechner  werden,  von  welcher
  nach  Maßgabe  der  im  F.  2.  enthaltenen
  Bestimmung  die  bel  der  Werthellong
etwa  entstandenen  Ausfaͤlle  zu  decken  sind.

Beschwerden  von  Sele  der  Abgabe-Pfllchuigen
  gegen  den  Betrag  der  lhnen  gemachten
  Ansaͤhe  sind  nur  dann  zuläßig,  wenm
eln  Abgabe-Pflichtiger  nachzuwelsen  vermag,
  daß  die  Anhalls-Punk,  ouf  welche
        <pb n="259" />
        251

ber  Ansah  gegruͤndet  ist,  unrichtig  auf  lhn
##ewendet  worden  sind.

Dast  Recht,  solche  Beschwerdem  vorzu-Kingen,
  wird  auf  die  Zelt  von  14  Dagen,
von  Bekanntmachung  der  entworfenen  Austheilung
  an  gerechnet,  beschränkt.

Zu  Präfung  und  Erledlgung  solcher
Beschwerden  wird  in  jedem  Oberamts-Be-Ukke
  elne  besondere  Commission  nledergesetzt,
nelche  aus  dem  Ober=  und  Kameral-Beemten
  und  fünf  Mitgliedetn,  wovon  drei
nicht  zuglelch  Mltglieder  der  Amtsversammlung
  seon  dürfen,  bestehrt.

Diese  Commissten  wird  vor  Regulirung
ber  einzelnen  Ansätze  durch  die  Amtsversämmlung
  gewählt.

9.  6.

Der  Elnzug  von  den  elnzelnen  Wirtbschefts-Gewerben
  wird,  in  olerteljährigen  Raten
durch  den  Kameral,  Beamten  besorgt  der  sch
Mezu  der  bisherigen  Oberillmgelder  zu  bedienen
  hat,  so:  lange  fie  noch  keine  andere
Bestimmung  erbalten  haben.

Es  wird  dafuͤr  eline  Einzugsgebühr  vonakr.
  vom  Gulden  bestlmmt-Die

  Erhebunge-Beomten  siad  für  die
Anwendung  der  gesetzlichen  Minel  und  Anmfung
  der  oberamtsgerichilichen  Hülfs:
Volsstreckung  zum  Bebhuf  des  Einzugs:
ber#antwortlich.

Je  auf  den  3o.  Junl  wledmik  der  Amtseafege

  über  den  wlrklichen  Betrag,  dlenachgekommenen
  Zolschenansähe  und  dle
entstandenen  Ausfälle  abgerechnet,  und  ihr
der  Mehrbetrag  abgellefert,  se  wle  der.
Minderbemag  von  ühr  ersegtzt,  den  sle  jedech
im  nächsten  Jahr  wleder  zur  umzulegenden:
Summe  hinzuzufägen  hat.

s.  1.

Doas  Recht,  Concesslenen  zu  Wirthschafts-Gewerben
  zu  erthellen,  blelbt  der  Regierung
  vorbehalten.

In  verkommenden  Fällen  wird  der  benefende
  Gemelnderath  hleräber  vernommen,
  und  dessen  Aeußerung  dem  amtlichen
Berlchte  belgeschlossen.

Die  gesetzlichen  Conresslons-Gelder,  so  wie
die  jährlichen  Necognitions=  Hafen:  und
Kessel-Gelder,  werden  neben  den  obenge:
nannten  Umgelds-Gefsllen  von  den  Kameralämtern
  gegen.  die  9.  5.  bestimmte
Einzugsgebühr  erhoben.

Der  den  Welnbergs-Besttzern  nach  F.  5..
der  Umgelds-Ordnung  gestartete  Ausschan“
ibres  selbst  erzeugtren  Weins  darf  nicht  eber
arbffnet  werden,  als  das  Ober·  und  Kameralamt
  dafür,  unter  Eindelung  einer
tutächtlichen  Aeußerung  des  Gemelnderalbe
über  den  Betrag  und  Werth  des  auszuschenkenden
  Produkts  die.  Abgaben  berechnet
  hat.
        <pb n="260" />
        "r

Die  für  die  elnzelnen  Oberamtsbezirke
audgemmittelten  Avbersalsi,  umen  betragen  folgendes:



8.

Besghelm  .  ...

Backnangg
Bkolineo
VGrack  heim.
Cannstadt
Eßlingen

4

*

Heilbron

Ludwigsburg
Leonberg  .  ..
Marbach
Maulbronn
Neckarsulm  ..

fl.
94149
11,021
5,809
8,440
9,484
9.814
24,907
21,501
9,64
6,778
7,232
11,954

Stuttgart  Stadt.  35,  282

—  Amt
Valhingen
Walblingen
DTeinsberg
Balingen
Calo.
Freudenstadt
Herrenberg
Horbeo
Nagold
Neuenbürg
Nürtingen
Oberndorf  .  .

7,  b#

6,991

6,564
6,553
8,304
7,903
6,441
7,051
5,066

8,023

9,075
7540
6,926

28

Reutlingen
Reitenburg
Rottreil.

v

Spaichingen  ..
Sulz  .  ....

Tübingen
Tuttlingen  ..
Urach  ....
Aalen  ...
Crallshelm
Ellwangen
Gerabronn.
Gmünd

Gaildorf

Hall

4

v

Heidenheim  ..

Künzelsan
Mergenthelm
Neresheim.
Oebringen.

Schorndorf
Welzheim  ...

Biberach  ..
Blaubeuren.

Ehingen

Ghppingen

Geißlingen

Klrchheim.
Leutkirch.  ..

2

·#

*

·

4

Mähsngen

sl.
13/706
15919
6,056
2,234
6,112
18,465
4,  375
17,883
9,566
13,  198
20,787
14,011
12,724
6,952
17,  308
14,481

11/431

12,355
12,  196
121,678

7485
7°900
20,592
9,267
10,614
18,7½3
17752
12.4119
6,590
13,137
        <pb n="261" />
        289

*7

Ra#ensburg.  13,703
Rledlingeen  9740
Saulguo.  6,  14
Tetmang  90565
Uum.  43,5,869
Wangeen  88½16
Waldse  5,793

Wlblingen  53/ä#e
Summe  735,150

Zum  Behuf  der  Unter-Austheilungen
werden  den  Am:o=  Versammlungen  nicht
nur  die  für  dle  Bestimmung  der  Aversalsummen
  entworfenen  Berechnungen,  sondern
  auch,  in  Anstandsfällen,  einzelne
NRechaungen  und  Aktenstücke,  zum  Jweck
einer  nähern  Aufelärung,  mitgethellt  werden.


s.  g.
Die  Kosten,  welcht  durch  Mltwirkung

der  Ober"  und  Kameral-  Beamten  entstehen,
werden  auf  die  Staatskasse  äbernommen;
dle  Kosten  aber  welche  die  Amtsversammlung,
  der  vorbereltende  Ausschuß  und  die
angeordnez2e  Rekurs  -Behbede  verursachen,
sind  von  der  Amtspflege  zu  bezahlen,  wegegen

  derselben  von  der  Staatskasse  ztel

Procent  der  Aversalsumme  als  Vergütung
durch  das  Kameralamt  erstattet  werden.
Unser  Finanz.  Ministerium  ist  mit  der
Vellzichung  dleses  G  setzes  beauftragt.
Gegeben  Stuttgart  den  19.  Mai  1831.
Wilheim.
Der  provisorische  Chef  des
Finanz-Departements
Weckherlin.
Auf  Befehl  des  Khulgs:
Der  Staats-Sekretär

Wellnagel.

B)  Dienst-Nachrichten.

S.in-  Königliche  Majestät  baben
dermoͤge  boͤchster  Enischließung  vom  5.  d.
M.  den  bisher  bel  der  Regierung  des
NReckar  Kreises  angestellten  Reolser  Rutbard'iIn
  gleicher  Elgenschaft  zu  der  Re-9rrung
  des  Jaxe  Kreises  zu  versetzen  ge:
ruht.

Sodann  baben  Höchstdleselben  vermoͤge
  hoͤchster  Emschließung  vom  2o.  d.
M  die  erledigte  Pfarrei  Erzingen,  Dekanats
  Balingen,  dem  Vlkar  àl.  Glöckler
zu  Kirchbeim;

vermbze  hbbchster  Entschlleßung  vom  72.
d.  M.  dle  erledigte  Stelle  elnes  Lehrers
        <pb n="262" />
        260

an  der  drliten  Klasse  des  untern  Gymna
sams.  in  Rettweil  dem  katholischen  Priester-Keller
  allde-  mit  dem  Charcektor  elnes
Prekessers.,  undrie

  Sielle  an  der  zwelten  Klage  desselben.
Gymnasiums  dem  Priester  Hauber  allda,
mit  dem  Charakter  eines  Präcepter#s  zu.
übertragen  geruht.

Ferner  haben  Höchstdleselben  vermiuge
  hochster  Entschließung  vom  nämlichen
  Tage  die  Kaplonel  zur  bell.  Moria
in  Rotiwell  dem  Professor  Brander  an
dem  dortigen  Gymnassum  selnem  Wunschetemäs
  wieder  abgenommen,  und  dagegen
dem  neuernannten  Präeptor  Hanber#s#
allda),  undvermöge

  Hochster-Enrschlleßung  vom  13.6
M.  die  erledigte  Pfarrel  Ober-  Urbach,
Oekanats  Schorndorf,  dem  Dfarrer  M.
Barolli  zu  Bbrtingen,„Dekonate  Mänslngen;
  äbertragen.
umterm  15.  d.  M.  istldie  Stelle  eines!
Oberamts  Atzts  zu  Aolen  dem  ausübenden
Arzt  Dr.  Böshler,  daselbst!  übertregen
worden.

Unter  dem·  16.  dꝛ  Me  wurde  der  Unter-Nemenant
  Kllom  ersten  zum  secheten,,
undder:

  Unterlientenant  Rblll
vmersten,  Ipfenterle:  Reglme###  versedt.

Unterm’  13.  d.  M.  ftüd  folgende  Ver-4nderungen
  und  Befrderungen  lin  der  K#
ulglichea  Jafanterie  vorgenommen  worden.

Penflonirt  sind:  Der  bisherige  Commandeur
  des  slebenten  Infanterie-Regiments,
Oberst  v.  Konig,  die  Mojors  v.  Brechr,
v.  Rottenhof  des  ersten,  vr.  Naufesterdes
  slebenten;  und  v.  Trhltsch  des  achtem
Reglments.

Berset  wurden:  Die  Batalllons#  Cöme
mandeurs,  Oberst  o.  Seybotben  und
Oberstlieutenant  v.  Gaisberg  in  glelcher-Eigenschaf#,
  Ersterer  vom  fünften  zum  slebenten,
  Letzterer  vom  sechsten  zum  fünften
Regimente,  Oberstlieutenant:  v.  öfflervom
  olerten  als  Batolllons  =  Commandeur
zum  sechsten,  Major  und  Bataillons-Commandeur
  v.  Flemming  als  solchervom
  fünften  zum  siebenten  Retziment,  so
wie  die  Majars  v.  Sattler  vom  slebenten
zum  fünfren,  und  v.  Arlt  vom  General-Quartiermeisterstabe
  zum  sechsten  Regiment.


Befbrdert  ist:  Der  bisberige  Batalllons--Cömmandeur:
  im:  stebenten.  Regimente,
Oberstio.  Hohorst  zum  Commoadeur  jenes·
  Regiments,

und  zum  Betaillons  Commandeur  ernennt:
  Der  Major  Franz;  v.  Millet:  des
fuͤaften  Regiments..
        <pb n="263" />
        I.  Verfuügnngen  der  Departements.

Des  Departements  der  Finanzen:

Kbͤnigl.  Cataster-Commisslen.

Ankündigung,  die  Errichtung  einer  Zeichnungs=  und  lithographischen  Unterrichts-Mastalt
betreffend.

Die  Fortschrirte,  welche  in  neueren  Zelten
  die  ithographie  gemacht  hat,  haben
ür  als  Kunst  und  als  Erwerbszweig  elnen
Werth  gegeben,  der  die  Aufmerksamkeie
jeder  Reglerung  in  Anspruch  nehmen  muß.
Schon  früher  war  mit  der  Köhnigl.  ithographle
  in  Setuttgart  elne  Lehr=  Anstalt
verbunden,  in  welcher  Jünglingen  aus  dem
blestgen  Walsenhause  freier  Unterricht  ercheilt,
  und  se  vorjugsweise  fär  die  Tataster-Arbelten
  nachgebildet  wurden.  Seine
Khalgl.  Mejestät  Haben  sich  entschlos-Een,
  dlesem  Instltute  elne  geößere  Vollkommenbelt
  und  eine  gemelnnüzigere  Ausdehmung
  in  der  Maße  zu  geben,  daß  nun
ulcht  uur  dle  Gegenstände  des  Unterriches
vermehrt  worden  sind,  sondern  auch  auderen
  Jünglingen,  welche  sich  dlesem  Kunst-WWelge
  entweder  ganz  widmen,  oder  denselben
  in  anderer  Bezlehung  nöher  kennen
lernen,  oder  auch  nur  in  einzelnen  Fächern
sich  umerrichten  wollen,  die  Thellnahme
bestattet  ist.

Die  Gegenstände  des  Unterrichts  und
dle  blefür  angestellten  Lehrer  sind  foltende:

1)  Schbnschrift  Lehrer  der  blihotzra-2)
  Planzelchnen  phie:  Wenng.
5)  Anfangsgründe  der  Geometrie,  wozu
nur  die  Zeit  des  Winters  und  einer
der  angestellten  Trigonometer  oder  Ober-Geometer
  bestimmt  wird.
4)  Freie  Handzeschnung;
##ehrer:  Ekemonn-Allessos.
5)  Elubogrophle  nach  lhren  verschledenen
Methoden,  als  durch  Gravlren,  chemlsche
  Dinte,  Krelden  Manler  1c.
und  zwar:
a.  Geschichte  und  Hälfskenntnisse;
Lehrer:  Ekemann  Allesson.
b.  Praktische  Anwendung  der  Krelde.
Manler;
Ebendetselbe.
c.  Graviten  und  mit  chemischer  Dinte;
kebrer:  Inspektor  Fleischmann.
Die  Juͤnglinge,  welche  zum  Zweck  ihrer
Ausbildung  als  wirkliche  Llibhographen  den
vollstaͤndigen  Unterricht  in  allen  dlesen
Faͤchern  empfangen,  bezahlen  monatlich
3fl.  12  kr.,  dlejenlgen,  welche  aur  Unterricht

  in  der  frelen  Handzeichnuug  erhalten,
        <pb n="264" />
        monatlich  fl.  und  (fär  den  Umerricht  in
den  übrigen  Lehrfächern,  deren  Auswahl
Inen  überkossen  ist,  für  jede  Stunde  3  kr
Für  die  bereits  in  das  licographische  Institut
  oufgenommenen  Zdglinge  bleiben  die
bleberlgen  Bestimmungen  besteben.
Diejienigen,  welche  nun  an  dem  Unter-Dricht
  Thell  zu  nehmen  gesonnen  Und,  haben

sich  vor  dem  r.  Jull  d.  J.  bei  dem  Sekretaer
  der  Cataster-Commissten,  Hefele,
zu  melden,  wonach  sodann  die  Zelt,  wann
der  Unterricht  beginnt,  näher  angezelgt  werden
  wird.

Stuttgart  den  17.  Mal  1331.
Jéger.

 

Dienst-Erleditzung.

Die  katbolische  Kaplanei  zu  St.  Georg
in  Allmendingen,  Dekanats  Ehingen,  uft
durch  das  am  y.  d.  M.  erfolgte  Ableben
des  Kaplans  Boos  in  Erledigung  gekommen.


Se.  Köhn'sgl.  Majestät  haben  vermüge
  Dekrets  vom  9.  d.  M.  dem  Konzlei=Direkior
  Stahl  In  Stutzgart  die  wegen
Kränklichkelt  nachgesuchte  Versetzung  in
den  Ruhestand  in  Gnaden  gewährt.
        <pb n="265" />
        Nro.  30.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Samstag  den  26.  Mai  1821.

 

1.  Unmittelbare  Koͤnigliche  Dekrete.

Kelne.
II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Justi3-Departements.
Die  in  dem  Monat  April  183  von  den  Gerichtshöfen  des  Konigreichs  ausgesprochenen  Erkenatnisse
betreffend.

In  dem  verflessenen  Menat  Aprik  sind  von  fämtlichen  Gerlchtshbfen  des  Kialgresche
  nachstehende  Erkenntulsse  ausgesprochen  worden,  webel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  solchs  Uribelle  der  Criminal-Gerichts=  Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs  Blatr  oufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Kreibelre-  Serefe  erkannt,  oder  die  Dienst.  Emfernung  elines  Staats  oder  Commun=Dieners
  verfügt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat
Den  :-4.  Aprll'wurde:  Oberndorf,  das  von  dem  Crimlnal,  Senate

1.  In  der  Rekurssache  des  Serlbenten  des  Gerlcheshofs  in  Täblugen  unter  dem
Lanberes;  zu.  Alpirsbach,  Oberamts  14.  Febr.  v.  J.  g###ällte  (im  Staats=
        <pb n="266" />
        und  Regierungs--Blatt  von  1820.  Nra.
16.  S.  164  enthaltene)  Erkenntniß  abgeaͤndert,
  Rekurtent  in  Hinsicht  eines
Betrugs  durch  falsche  Verrechnung  von
35  Louisd#or  von  der  Instanz  entbunden,
  hingegen  theils  eines  Bestechungs-Versuchs,
  tbeils  der  falschen  und  thellweise
  betrüglichen  Verrechnung  eines
Gold-Aufwechsels  von  *5  fl.,  deren
er  für  überwlesen  angenoinchen  worden,
so  wie  einer  weltern'’  Unredlichkeit#gegen
selnen  Gesellschafter  während  der  Unterbondlungen
  über  den  Gesellschafts-Wertrag
  für  schuldig  erkannt,  und  deswegen
sowohl.  als.  wegen  Hrundlosen.  Injuelbsen.
Vorbringens  gegen  verschledene  Iffentliche
  Beamte,  unter  Beräcksichtigung  einerseits
  der  von  ihm  schon  früher  wegen
Becrugs  erstondenen  Strofe,  andererseits
  des  während  der  neuen  Unterfuschung
  schon  erlictenen  Ae#este  noch  zu
sechsmoönatlich#l  Festungsstvefe,  Unfi-164



1

hlekeits  Etrlärung  zu  Beklelbang:  eines.

bfenellchen  Amis,  und  Ersätz  der  sämtlichen
  Kosten  beider  Instanzen  verurtbeilt.

Den  zu.  April  wurde:

2.  in  der  Rekurssache  des  Maurers  Jakob
Eppinber,  von  Oetlingen,  Oberamts
Kirchheim  ,  das  gegen  ihn  wegen  chaͤtlichei
  Mhandlung  selnes  Vaters-  von

dem  Criminal=  Senate  des  Gerichtshefs
in  Ulm  unter  dem  39.  Jan.  d.  J.  #e#-#
fällte  (im  Staats  =  und  Reglerungs-Blatte
  Nro.  11.  S.  113  vorkommende)
Erkenn#niß  abgeändert,  und  Rekuxrent,
neben  Verfällung  in  die  Kosten  zweller
Instanz,  zu  einer  zehenmonatlichen
Festungsstrafe  verurtheilt

5.  un  der  Rekurssache  des  Johannes  Rau,

von  Ulm,  das  gegen  ihn  wegen  wiederholter
  Beträgerelen,  gefährlicher  Drehungen,
  Angabe  elnes  falschen  Nament,
frecher  Lügen  vor  öffentlichen  Behbrden
und  Vagirens  von  dem  Criminal=  Se-„Jate

  des  Gerichtshofs  in  Ulm  unter

dem  9.  Sept.  130  gefällte  (in  das
Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Rro.
é5..  S.  5)y3  elngeräckte)  Erkenntniß  lediglich
  bestätlgt,  und  Rekurrent  in  die
Kosten  zweitet  Instonz  verurthellt;  hingegen


4.  in  der  weiteren  Rerurssache  des  vorgenannten

  Nau,  von  Ulm,  das  gegen  ihn
unter  dem  23:  Jan.  d.  J.  gefaͤllte  Erkenntniß
  (Staats  ·  und  Reglerungs·  Blatt

Qro.  11.  S.  08)  dahln  abgeändert,

daß  der  Angeschuldlate  wegen  geweltsomer
  Wldersezlichkeit  gegen  die  Obrigket,
  Geneslästerung,  Drohungen,  Injurien
  und  hüchst  frechen  Benehmens  wöbrend
  der  Untersüchöng,  als  derselben
        <pb n="267" />
        168

Berbrechen  Aberwiesen,  vehen  dem  Ersatze
  fämilscher  Kosten  und  unter  Einrechnung

  eines  Thells  des  erstandenen.

Arrests,  zu  einer  achtmonatlichen-Festungestrafe
  mit  derbem  Willkemm
verurtbeilt,  dagegen  wegen  des  Bezächts
bffen#lich  ausgestoßener  injuribsen  Aeußerungen
  gegen  des  Königs  Majestit  und

wegen  injurlhfen  Betragens  gegen  Mis
Meär=  Personen,  von  der  Instanz  ent“

bundem  seyn  soll.
Den  atu.  April  wurde:
5.  in  der  Rekurssäche  der  Gebrüder  Herrmann
  und  Gottlseb  Bacher,  von  Wendlingen,
  Oberamts  Kirchheim,  das  von

dem  Cilminal=  Senate  des  Gerlchtshofe“

in-  Umm  unter  dem  6.  Jan.  d.  J.  gefällte
  (in  dem  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  Nro.  11.  S.  ros  enthaltene)  Erkenntniß
  abgendert;  und  zwar  Herrmann
  Bacher,  wegen  Verwundung  und
Mißhandlung,  zu  einer  dreimonatlichen,
  Gottlieb  Bacher,  wegen  thürllicher
  Theilnahme,  zu  einer  zweimonatlichen
  Festungsstrafe  verurtheilt,  und
übrigens  beiden  der  Ersat  ihrer  elgenen
Arrests-,  sodann  der  Untersuchungsund
  Kur-Kesten  zu  gleichen  Theilen,  s
Ansehung  der  letzteren  unter  solldarischer
Verbindlichkeit,  endlich  die  Erstattung
der  in  zwelter  Isstanz  erwachsenen  Kosten
  nach  Verhälmiß  zugeschleden.

77.  Lidil  =  Senat

Den  6.  und  9.  April  wurde  in
der  Appellatlions-Sache:
n  von  dem-  Cioik:  Senate  des  -erichtsbofs

  zu  Tübingen  zwischen  den  Johanm

Moartin  Kaz'schen  Ebeleuten  zu  Thallfingen,

  Oberamis  Herrenberg,  Klaͤgern,
Appellanten,  Wieder-Appellanten,  und

Georg  Heiurich  Haug  zu  Reuthln,  Beklagten,

  Appellaten,  Wieder-Appellaten,

Abrechnung,  betreffend;
u#  von  dem  Cloil-Senate  des  Gerlchtöhofs

Ellwangen  zwischen  dem  vormalige

Oberlieutenant  Roschmam  zu  Aalen,

Beklagten,  Appellanten)  und  der  verwittweten
  Bürgermeisterin  Enslin  alldo,

Klägerin,  Apvpellanein,  Zinsen  aus  einem
Räückfall  betreffend;  und

5.  von  dem  Cloll-Senate  des  Gerichtshofs

zu  Ulm  zoaischen  Mathlad-  Kesenbelm#m#e#r
iu  Hochberg,  Oberamts  Ravensburg,
Klaͤger,  Appellanten,  und  Mathias  Fischer
  zu.  Emelhofen  und  Consorten,  Beklagten,
  Appellaten,  Bürgschaft  betrefsend,die.
  Berufung.,,  i  wegen  Versäu-
        <pb n="268" />
        mung  der  Nothfrist  zu  Elnrelchung  ber  ten,  Appellaten  nun  Appellanten  und
Beschwerdenschrist  von  Amtswegen  für  dem  fürstl.  Hobenlohe  Oehrlugen'schen
Lerlassen  erklärt.  Ober-Rentemt,  Mitliculdanten,  Aprel-Den-.

  April  wurde:  lamen,  jetzt  Appelloten,  Vorzugerecht

4.  In  der  Appellatlons-Sache  von  dem  Cl-  beir.,  dle  Berufung  wegen  Mongels  a#n
oll-Senate  des  Gerlichtsbofs  zu  Eßlingen  der  appellablen  Summe  von  Amit  vtzwischen
  Johann  Georg  Mayer  und  den  ##  verworfen.
übrigen  vormaligen  Beständern  des  Gu-  Deng.  April  wu  rde:
tes  Ruͤbgarten,  Klägern,  Appellanten,  7.  Un  der  Appellations  Sache  von  dem  Clund
  dem  Grafen  von  Dlllen  zu  Däzin-  oil:  Senate  des  Gerlchesbofs  zu  Eßlingen,

  Bekla  zten,  Appellaten,  Ersagfor=  gen  zwlschen  Johannes  Hauser  von  Plederung
  betreffend,  das  unter  dem  Sien  chlogen,  Kläger,  Appellanten,  Wicder-May
  o.  J.  gefällte  Erkenntniß  erster  Appellanten,  und  der  Cakharine  Mar-Instant,
  unter  Vergleichung  der  Kesten,  garethe  Schurr  daselbst,  Beklasten,  Apabgeändert.
  vellatin.,  Wieder  Appellatin,  die  Ausfolge

  elner  Erbschaft  betreffend,  die  Be-*iesJ
  rufung  wegen  Mangels  an  der  oxpella,
5.  in  der  Appellations-Sache  von  dem  Cl-  teln  Somme  für  hieher  uich-  awochsen
oil  =  Senate  des  Gerichtshofs  in  Ulm  .
erkannt,  und  Appellant  in  dle  Kosten
zwischen  Frant  Joserß  Haldenried  #  dleser  Instanz  verurtheilt
Ausnang,  Beklagten,  Appellanten,  Wie-  .
der-Appellanten,  und  der  Viktorie  Kar-  Den  av.  Aprklwurde:
rer,  verebellchen  Veeser,  vom  Unterroth,  9.  Un  der  Appellatlens,  Sache  von  tem  El-Klägerin,
  Appellatin,  Wleder-Appellotin,  oll  Senane  des  Gorlchtehose  zu  Täbin=Prloaigenugthuung
  berrefend,  dle  Bee  gen  zolschen  Jakeb  Schsfer,  von  Reutrufung
  wegen  Mongels  on  elner.  gegrün=  lingen,  Kläger,  Appellanten  um  dem
deten  Beschwerde  verworfenz  und  Herch  Färsten  von  Thurn  und  Teris,
6.  In,  der  Appellatlane-Sache  ven  dem  Ti-  Beklagten,  Appellaten,  Pacht.  Entschädivil-Senate
  des  Gerichtshofe  in  Ellwan-  hung  betreffend,  das  untei  bem  12.  Jar.
gen  zwischen  den  Gläubigern  des  Küfers  1820  gefdllte  Erkenntniß  voriger  Instanz
Wlpfpeimer  zu  Beutingen,  Llauldan-=  ##  iwel  Punkten  bestatige,  in  Ansehung  des

Den  6.  April  wurde:
        <pb n="269" />
        dritten  aber  die  Berufung  fär-  unssatt--haft
  erkannt;  unter  Wergleishung  der
Kosten  dleser  Instanz.

Den  zo.  April  wurde:

9.  In  der  Appellarlons  Sache  von  dem  Cioll-Senote
  des  Gerichtshofs  zu  Täbingen
  zwischen  Johann  Michael  Kempof  zu
Ebheausen,  Oberamts  Nageld,  Beklagten,
Aopellonten,  Wicder-Arrellanten,  und
Jakob  Kempf  zu  Altenstalg,  Kläger,
Avpellaten,  Wieder-Appellaten,  Schuld-=Forderung
  betreffend,  dle  Ber  lung  weten
  Mangels  an  der  appellabeln  Summe,

  unter  Werurthellung  des  Appellonlen
  in  die  Kosten,  für  hletzer  alcht  erwachsen
  eiklärt,  und

„10.  In  der  Appellations-Sache  von  dem

Cloll  Senate  des  Gerichtehofo  zu  Ulm,
zolschen  Kaver  kinder,  Braumeister  zu
Unenweller,  Oberamts  Rledlingen,  Kläger,
  Appellanten,  Wleder-Appellanten,
und  Nicolaus  Baumeister  daselbst,  Bekl.,
Appellaten,  Wieder,  Appellaten,  einen
Vergleich  beireffend,  das  unter  dem  16.
April  ##0  gesällte  Erkenntniß  voriger
Instanz  bestätigt,  und  Appellant  in  die
Kosten  Lieser  Instanz  verurthellt.

7I7.  Shegerichtlicher  Senat.

Geschieden  wurden:

Den  6.  und  ::.  Noril:

1.  Anne  Marke,  geb.  Ber:sch,  von  Igelsloch,
  Oberamts  Nevenbürg,  Klägerin,
von  Benjamin  Kusterer  zu  Schwarzenberg,
  Bekkagten,

2.  Sophle,  geb.  Marquard  zu  Sturegart,
Klägerin,  von  Christlan  Kasten,  Kupferschmid
  daselbst,  Beklagten,

5.  Michnel  Lang  zu  Ho#nberg,  Oberamts
Gerabrenn,  Kläger,  von  Margereihe,
tgeb.  Deschner,  Beklogten,

je  —3)  wegen  beharrlicher  Widerspeustigkeit
  in  Forisezung  der  Ehe,  unter

  Verurthellung  der  Beklagten  in  die
Kesten;
sodann  den  232.  April:

4.  Mlchael  Groß  zu  Hllpertshausen,  Oberamte

  Geräbronn,  Kiäger,  von  Barbaro,
geb.  Walter,  Beklagten,  aus  demselben
Rechiegrunde,  jedoch  unter  Vergleichung
der  Kosten.

Den  5.  Aprll:

5.  Gottlob  Renner,  Salzmagasins-Aufseber
  zu  Holl,  Kläger,  von  Restae  Magdaleue,
  geb.  Stähker,  Beklagten,  wegen
muthmaßlichen  Epebruches,  und  ·
        <pb n="270" />
        168

6.  Frledrlch  Ginsle,  Schuhmache#  zu
Neuenbauͤrg,  Klaͤger,  von  Friedrile,  geb.
Märcklin,  von  Schwan,  Beklagten,  wegen

  Ehebruchs;  je  (5—6)  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  in  die  Kosten,

1)  Kreis.  Ge##  ##ch  ##sh  #.
7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis..

1.)  CrlmIinal-Senate

Am  3.  April  wurden  verurtheilt:


m—0  der  zu  Walblingen  In  Untersuchung  gekommene
  Michael  Baumelster,  Keßler
  von  Ebersberg,  Oberamts  Baknang,
wegen  mehrfältiger,  gewerbsmäßig  verübter,
  wiederholter,  zum  Thell  ausgezelchneter

  und  qualisicirter,  auch  zum  Theil

großer  Dlebstähle  neben  dem  Ersatze  des

rens,  Annahme  elnes  falschen  Namens
und  wegen  frecher  Lügen  vor  Gerlcht,
neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatze
zu  eince  Züächtigung  mit  fünf  und  zwanzig
  Stockstreichen  und  zu  fünfzehnmonatlicher
  Festungsstrafe,  auch  nachberiger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
weniestens  aber  auf  die  Dauer  von  acht
Menaten;

Schadens  und  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersachungs-Kosten  zu
drel  jährlger  Zuchthausstrafe  mit  derbem
  Willkomm,  und  nachheriger  Einsperrung
  in  eln  Zwangs--Arbeltshaus  bis  zuerprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  achtzehn  Monaten;
z#.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
  Mtlchael  Eisenbart,  von-Deufringen,
  Oberamts.  Bbblingen,  wecen
  im  rechtlichen.  Sinne.  dritter  Diebstähle,
  worunter  ein  quallsichrter  begriffen
  ist,  (dann.  wegen  wiederholten  Vagi-.

  Jakob  Friedrich  Sllber,  von  Denkem
dorf,  Oberamts  Eßlingen,  wegen  mehrerer
  zum  Thell  im  Zustande  der  Trunkenheit,
  aber  unter  sehr  erschwerenden
Umständen,  verübter  grober.  Excesse;
dann  wegen  wlederholter,  mie  thätllcher.
Mißhandlung  und  Ausstohung,  gefaͤhrllcher
  Drohungen  verbundenen  Wldersetzlichkelt
  gegen  seine  Orts-Obrigkeit,  zu
fünfmenatlicher  Festunge-  Acbeltsstrafe,
  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Kesten,

G#
        <pb n="271" />
        auch  Ersatz  des  durch  selnen  Ausbruch
  aus  dem  Gefängnisse  verursachten
Schadens;

4.  Jehannes  Boßbüschel,  von  Bierlgbeim,
  Oberamts  Besigheim,  wegen  elnes
qualisieirten  und  zweier  einfacher  kleiner
Diebstäble,  auch  wegen  Hazard-Splelens
und  Unbotmäßigkeit  euf  dem  Transporte,
neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz
m  fünf  und  einpbalbmonatlicher
Festungsstrafe  mit  elner  seiner  Leibes-=Beschaffenheit
  angemessenen  Arbelt.

Am  7.  April  wurde:

5.  dem  Johann  Frledrich  Rester,  ven
Eglosheim,  gewesenen  Helligen=  Pfleger,
wegen  Kassen-Rests  bei  der  von  ihm  verwalteten

  Helligen  Pfleg-Kasse,  neben  dem

Ersatz  des  Restes  samt  Zinsen  und  Bezahlung
  der  Untersuchungs-Kosten  elne
kwelmenatliche  Zuchthausstrafe  zuerkonnt,
  auch  derselbe  von  seinem  Amt
entsetzt,  und  zu  Bekleldung  clnes  bffentlichen
  Amtes  für  unfähig  erklärt.

Am  10.  April  wurden  verurtheilt:



6.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
  Mäuhäus  Kühnle,  von  Endersbach,
  Oberamis  Walblingen,  wegen
tgroßen  Beteugs  und  Fälschung,  auch
ausgezeichneen  Diebstahls,  neben  dem
Ersade  den  Schadens  und  Bezablung

seiner  Arrest:  Azungs,  und  Umerfuchungs-Kosten
  zu  fünfzehenmonatkicher
  Festungsstrafe;

7  der  zu  Neckarsulm  in  Untersuchung  gekommene

  Schafknecht  Jakob  Frledrich
Eltel,  von  Aurlch,  Oberamts  Valhln=Lgen,
  wegen  mehrerer  kleiner,  zum  Thell
ausgezelchneter  Diebsiéchle  und  Weruntreuungen,
  sodann  wegen  Vaglrens,  Beibülfe
  zu  zwelmalsgem  Salz.  Einschwärzen,
und  frechen  Lügen  vor  Gerlcht,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz  za
slebenmonatlicher  Festungsstrafe;

8.  der  zu  Stuttgart  in  Verhaft  gekommem

Caspar  Helner,  von  Bissingen,  Oberamts
  Ludulgsburg,  wegen  mehrerer,
auegezeichneter  und  wiederholter  Diebstähle,
  ferner  wegen  eines  ausgezeichneten
  um  wiederholten  Betrugs,  auch  Lähgens
  vor  Gerlcht  zu  slebenmenatlichen
  Festungestrafe  und  nachheriger  Einschließung
  in  ein  Zwengs-Arbeitehaus
bl#  zu  erprobter  Besserung.,  wenlestens
aber  auf  die  Dauer  von  vier  Moneten,
  neben  Ersotz  des  verursack  #en  Schadens,
  und  Bezoahlung  seiner  Arrest=  und
Azungs  auch  #der  Untersachungs-Kosten;


9.  Heinrike  Raiser,  oon  Stuttgart,  wegen

driiten  und  auegeleichneten  Die  ble,
neben  Bezahlung  der  Kesten  u  zehen-
        <pb n="272" />
        110.

Wonoeticher  Juchthansslrafez-und-nachbrriger
  Einschließung  in  eln  Zwango-Arbeirehaus
  bie-zu  erprebter  Besserung,
menigstens  aber  auf  die.  Dauer  von.  fünf-Monaten;z.


Am·  z.  April  wurde:

10  gegen  den  suspendirten  Büegermelster
Gottfried  Binder,  von  Gruppenbach,
Oberamts  Belslghelm,  wegen  unerlaubter
Selbsthälfe  durch.  Angrif  von  Kassen-=Geldern
  und  wegen  zu.  Deckung  dieses
Aogriffs  verübter  F#lschung  bffentlicher
Uekunden,  auch  wegen  Bestechung  und
Verumreung,  die  Cassatlon  von
seiner  Stelle  und  Unofêhigkelt  zu  Bekleidung
  elnes  bffenilichen  Amtes,  ferner
Confiskatlon  des  zur  Bestechung  erhaltenen.
Geschenkes  und  eine  sechsmonatliche,
selner  schwachen  kdeperlichen  Beschaffenheit
  angemessene  Festungsstrafe  erkannt,
auch  demselben  den  Ersotz  des  Restes
samt  Zinsen,  se  wie  die  Bezahlung  von
4,  der  Untersuchungs-Kosten  auferlegt.

An  demselben  Tage  wurde:

1.  der  zu  Walblingen  in  Untersuchung

gekömmene  Daold  Mayer,  von.  Herbrechtingen,
  Oberamis  Heldenheim,  wegen
  mit  ihätlicher  Mißhavdlung  verbundener

  Widersetzlichkeit  gegen  elnen  Forst-Offteienten

  mit  viermonatlicher  Festungsstrafe,
  nebem  Bezahlung  seiner  Ar--reste

  Azungs-  und  Un#tersuchungs  auch
der  Heilungs-Kosten  des.  Verwundete#n“
belegt.

Am=  i-.  Aprll-wurde:

123.  dem  zu  Neckarsulm  in  Untersuchung:
tgekemmenen  Jokeb  Frlerrich  Baler,
ven  Klingenberg,  Oberamts  Brackenheim,
wegen  zweler  Diebstähle,  woven  der  elne:
troß  und  qualifirirt  ist,  neben  dem  Schadens-
  Ersotz  und  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  eine  sechsmonatliche:
Festungsstrafe  zuerkennt:

Am  18.  April  wurdet

13.  Jakob  Maisch,  vormallger  Wald-Melster
  von  Gerlingenz  Oberamts  been#-berg,
  wegen  theils  durch  vorsätzlichen
Kassen  Eingriff  und  Verwendung  bffeatlicher=
  Gelder  zu  seinem  Prloat-Gebrauch,
theils  durch  grobe  Fabrlässigkeit  gesetzter
Kassen-Reste,  von  seiner  Stelle  als  Gemeinde-Rath
  entseszt)  zu  Bekleidung
elnes  bfseutlichen  Amtes  für  unfählg
erklärt  und  za  zweljäbriger  Zuchtbausstrafe
  mit  einer  seiner  kbrperlichen
Beschaffenheit  angemessenen.  Beschäftigung,
  auch  zu  Bezahlung  seiner  Arrest=
  Azungs=  und  Untersuchungs-K  jien,
so  wie  zum  Ersatz  der  Kassen-Reste  sam
Zinsen  verurthellt.

Am  :.  April  wurde:
14  gegen  Johanne  Rostne  Vogelsang,
        <pb n="273" />
        L

von  Breitach,  Oberamis  Meckarsulm,
wegen  thaͤilicher  Mißhandlung  ihres  Ehemannes

  und  verschuldeter  Toͤdtung  des

selben,  in  Rücksicht  auf  besondere,  den
Reat  der  Dotung  mildernde  Umstände,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  ihrer

  Arrest-  und  Untersuchungs-Kosten

eine  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
erkannt.
Am  26.  April  wurden  verurtheilt:


15.Charlotte  Bauer,  von  Klein-Bottwar,
Oberomts  Marbach,  wegen  gewerbsmäßig.

verübter  Marktdiebstähle  neben  dem  Ersaotze
  des  Schadens  und  der  Unterfuchungs-Kosten

  zu  sechsmonatlicher

Zuchthausstrafez.

16,  der  zu  Ludwlgsburg  in  Untersuchunggekommene

  Johann.  Georg  Schimpf,

von  Schsnasch,,  Oberamts  Blbblingenfwegen
  vlierten  Dlebstahle  zu  zehenmo
natlicher  Zuchthausstrase  und  nachbe-Driger
  Einschliefung  in  ein  Zwangs-Arbeltehaus
  bls  zu  erprobter  Besserung,
mindestens  aber  auf  die  Dauer  von  fünf
Monaten,  neben  dem  Ersatze  seliner  Arrest-
  und  Untersuchungs-Kosten..

Am  28.  April  wurde:

17.  Christian  Goͤz,  von  Schepbach,  Oberamts

  Weinsberg,  wegen  eines  bel  einer
Pflegschaft  gesetzten  dolosen  Kassenrestes
und  wegen  Fälschung  zu  Bedeckung  dieses
  Restes,  auch  verschuldeten  Vermk#-tzens=
  Zerfalls  neben  der  Verbindlichkelt)
zu  Bezahlung  der  Untersuchunge-Kosten.
mie  achtmonatlicher  Festungsstrafe.
belegt.  ·

Erkenntnisse  in  Rebisions-Fällem:

18.  In  der  Untersuchungs=  Soache  gegen

Catharine  Hammer,  von  Allmerspach,

Oberamts  Backnang;  hat  der  Crimlnal=Senat
  des  Königlichen  Ober-Tribunals
umerm  10.  März  d.  J.  das  Erkennin#ß
Lefell::  doß  die  Inqulsstin  wegen  versachter.

  Abtreibung  lbrer  Leibesfrucht
und  vollbrachten  Kindsmords  mit  dem
Schwert  vom  Leben  zum  Tode  za

bringen  und  der  Ersatz  ihrer  Arrest-Verpflegungs=

  Vertheldigungs-  *-!
der  Untersuchungs=  so  wie  die  Erstartung
der  Hinrichtungs-Kosten  aus  dem  Vermoͤgen
  der  Inquifitin  zu  lelsten  sey.

Seine  Königllche  Mojestät  haben
  jedoch  vermöge  Dekrets  vom  30.
Maͤrz  der  Deliquentin  die  erkannte  Todes-Strafe
  im  Wege  der  Gnade  erlaflen,
  und  dieselbe  auf  zwanzigjährige:
Sachthausstrefe  gemildert.

2
        <pb n="274" />
        272
2.)  Ciobil--Senat.

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  Z.  In  der  Appellationssache  von  dem  Kdoͤ-vormaligen
  Stadt=  Gerlchte  Stuttgart  nigl.  Stadtgerichte  Stuttgart  zulschen
wolschen  Regine  Gleßer,  geb.  Drieß-  dem  StliftsMößner  Benz  daselbst,  Enten,
lein  zu  Berg,  Bekl.,  Aneln,  und  dem  Anten,  und  der  Debit-Masse  des  Feld-Sternwirth
  Benedlkt  Grimminger  zu  Steuslers  Lastlen  allda,  Lailn,  Atin,

Gmänd,  Kl.,  Aten,  einen  Hopfenkauf  verschsedene  Forderungen  betrefsend,  wurde
betreffend,  wurde  dle  Berufung  durch  vermüge  Beschlusses  vom  :.  März  und
Erkenntal½ß  vom  16.  Jan.  und  insinuirt  instnulrt  den  #15.  desselben  Monats,  die

den  5.  März  d.  J.  wegen  Mangels  an  Berufung  wegen  verskumter  Nothfrist  u
elner  gegrändeten  Beschwerde  unter  Ver-  Einreschung  der  Beschwerde,Schrift  für
urthellung  der  Antin  in  die  Kosten  der  verlassen  erklárt  und  der  Ant  in  die  Pre,
Appellations-Instanz  verworsen.  ceß-Kosten  dieser  Instanz  verurkbeilt.
.m#lIn  der  Aovellatlonssache  der  Ehefrau  4.  In  der  Rechts-Sache  erster  Instang
des  Johann  Georg  Zügel  zu  Murrhardt,  zwischen  dem  Kkbniglichen  Finanz-Depoar,
Marie  Dorothee  Ellsabetbe,  cum  cu-  tement,  Kl.,  und  der  Gemelnde  Großrat.,

  Liquidantin,  Amtn,  gegen  den  ge-  Gartach,  Intervenlemin  eines,  und  dem
richtlich  constlruirten  Gärer-Pfleger  der  Kbnigl.  Preußischen  Geheimen  Hofrath
Gantmasse  ihres  Ehemannes,  Wilhelm  Cotta  von  Cettenderf,  Bekl.,  andern
Häckel,  Rathsoermandten  in  Murrhard',  Theils,  Zehend=  und  resp.  Markunge,
blquidaten,  Aten,  Gantverwelsung  der  Streltigkeit  betreffend,  wurde  die  Inter
Jlaten--  Forderung  der  Entin,  Antin,  venientlin  am  23.  Febr.,  insinuirt  den
betreffend,  wurde  vermoͤge  Beschlusses  20.  März,  mit  ihrer  Intersention  ab,
vom  26e.  Jan.  und  publicirt  den  r.  gewlesen,  und  in  sämtliche  dadurch  ver-Febr.
  die  gegen  die  am  6.  Aug.  1318  ursachten  Kosten  verurthellt.

pudlieirte  Schulden-Werweisang  in  der  5.  In  der  Rechts-Sache  erster  Jastanz
Züzel'schen  Ganrsache  ergriffene  Appella=  zwischen  dem  Khalgl.  Preußischen  Ge
nson  wegen  Verscumung  der  Nothfrist  belmen  Hofrath  Cotta  von  Cottendorf,
zu  Elnrelchung  des  Beschwerden,  -Libells  Inten,  und  dem  Küniglichen  Finanzunter
  Verurthellung  der  Autin  in  die  Departement,  Jaten,  Bestitz  einer  Ze-Kosten
  dleser  Instanz  für  verlassen  erklärt.  bend,=  Gerechtigkelt  betreffend,  wurde  der
        <pb n="275" />
        275

Int,  unterm  29.  December  180,
insinuirt  den  19.  Micz  13:1„„  unter
Cempenstrung  der  Prozeß=  Kosten  mit
seiner  Blite  um  Schus  in  dem  Besitze
des  Zchend-Rechts  anf  dem  streitigen
Disirlet  abgewlesen,  auf  dem  unterm  12.
Mai  1315  gerichtlich  angelegten  Sequester
  aber  bis  zu  Ausgang  des  petiterischen
  Rechtsstreits  äber  denselben  Gegenstand
  beharre.

6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Seedt-—



gerichte  Stuttgart  zwischen  dem  Handelsmann
  Abraham  G#sch  zu  Ludwigzsburg,
  Kl.,  Anten,  und  dem  vormoalsgen
Ober-  Post-Stallmeister  Vegelwald  zu
Stuttgart,  Bekl.,  Aten,  Gewährschaft
elner  verhandelten  Schuld  betreffend,
wurde  vermbge  Beschlusses  vom  17.
März,  und  insinnirt  den  9.  April,  die
Berufung  wegen  Mangels  elner  gesrän,
reten  Beschwerde,  verworfen,  unter  Verurthellung
  des  Anten  in  die  in  zwelter
JI'stant  verurfachteu  Kesten.

Durch  Beschluß  vem  (8.  Febr.  und.

Infinuirt  den  :.  März  wurde  in  die  Avrellatienssache
  ven  dem  Oberamtsgerichte
  Heilbrenn  zwischen  dem  Posthalter

Ttanz  Imhof  iu  Faͤrfeld,  Kl.,  Anten,

und  dem  Gastgeber  Frierrich  Redwitz  in

Sonthelm,  Bekl.,  Aten,  pct.  querelae#
kaerionis  enormis,  das  unterm  11.  Jul.

v.  J.  erbffnete  erslrichterliche  Erkenn#nsß
abgcändert,  und  auf  Verwerfung  der

von  dem  Bekl,  vorgeschützten  Einrede

des  Wergleichs,  jeroch  unter  Wergleichung
  der  Hrozeß,-Kosten,  erkannk.

18.  In  der  Appellationssache  von  dem  Obereamtsgerlchte

  Cßlingen  zwischen  dem
Stadtwerkmeister  Früh,  von  Stuttgart,
Inten,  Anten,  und  dem  Advokaten  Dr.
Romer  dasclbst,  Rothgerber  Schaller  in
Eßlingen,  und  Eberhard  Frledrich  Hehl,
Kaufmann  zu  Stuttgart,  Jaten,  Aten,
bLocation  im  Substitut  Bilfinger'schen
Gante  betreffend,  wurde  vermöge  Be,
schluqtes  vem  9.  Febr.,  und  instnuirt  den
12.  und  14.  März,  die  Verrfung  weben
  versäumter  NRothfelst  zu  Elnreichung
der  Beschwerdeschrift  fär  verlassen  er,
klärt,  und  Aut  in  die  durch  selne  Aypellation
  verursachten  Kosten  verurthellt.

8.  In  der  Rechts-Sache  erster  Jostanz
zwischen  dem  Finanzkammer,  Seerretair
Heller  zu  Reutlingen,  Kl.,  Hreducenten,
und  den  beiden  Majors  Morlj  und  Franz

von  Miller  zu  Ludwigsburg,  Bekl.,  Predurten,
  Bezahlung  einer  Richt.  Schuld
betreffend,  wurde  durch  Erkenntulß  vom
9.  März,  insinuirt  den  1.  April,  auf  den.
Ergänzungs-Eld  erkaunt.

ro.  In  der  Arvellatlenssache  von  dem  vormallgen

  Stadt-Gerichte  Stungart  zwi-
        <pb n="276" />
        274

schen  dem  Hof-TDhierarzt,  Medicinal=  sache  von  Stuttigart  zwischen  Aaron
Rath  Hördt  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  Pfeifer,  Bekl.,  Anten,  Wleder-Anten,
Dem  Kammerherrn,  Oberforstmeister  von  und  dem  Medieinal-Rath  und  belb-Kahlden
  allda,  Kl.,  Aten,  Entschädl-  Medieus  Dr.  v.  Jäger,  Kl.,  Aien,
tung  für  ein  betm  Englistren  zu  Grunde  Wleder  =  Aten,  beide  von  Stattgart,

gegangenes  Pferd  betreffend,  wurde  das  Dienstbarkeit  betreffend.,  wurde  umkerm
unterrichterliche  Urtheil  vom  34.  März  :7.  Febr.  und  instnulrt  den  J.  Apeil
1310  unter  Compensation  der  Kosten  theils  reformatorisch,  theils  ronfirmato-Durch

  Erkenntniß  vom  23.  Febr.,  inst-  risch  erkannt,  und  jeder  Parthie  die  von
nulrt  den  zo,  und  z1.  März,  bestätigt,  ihr  in  dlesem  Rechtsstreit  in  sämtlichen
jedoch  dem  Bekl.,  Anten,  ein  Beweis  Instanzen  aufgewendeton  Kosten  zgugenachgelassen.
  sprochen.

a1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  33.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-Oberamtsgerichte
  Böblingen  zwischen  maligen  Oberamtsgerichte  Ludwigeburg
Jakob  Friedrich  Seldel,  Bauer  zu  Alt=  ltolschen  dem  Dreher-Obermeister  Johandorf,
  Bekl.,  Anmten,  und  der  Ebefrau  nes  Conrad  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und
des  Wagners  Ichann  Georg  Härtner,  Margarethe  Hay,  non  Steinhelm  an  der
Marle  Dorothee,  geb.  Auch  zu  Täbin  Murr,  cum  curetore,  Kl.,  Atin,  Entgen,
  cum  curat,  legit.,  Kl.,  Ain,  schädigung  wegen  elnes  aufzuhebenden
Vindication  der  Hölfee  elner  Behausung  Lelbgeding-Vertrags  betreffend,  wurde
samt  Garten  und  alternatio  die  Bezah=  unterm  26.  März  und  insinulet  den  11.

lung  eines  Kausfschkllings-Rückstands  be-  Apell  dos  unterm  33.  No.  161n3  ge·
treffend,  wurde  die  gegen  das  am  :7.  fällte  Urthell  unter  Compensation  der

April  1818  erbffnete  Urthell  eingelegte  Kosten  theils  bestärlgt,  thells  abgeändert.
Appellarkon  durch  Erkenntalß  vom  -.  14  In  der  Nichtlgkelts-Klagsache  des  Jo-März,
  insinulrt  den  7.  und  g.  April  bann  Georg  Heysls,  Böärenwirths  zu
unter  Verurthellung  des  Anten  in  die  Stuttgart,  Kläg.,  Qanten,  orlder
Kosten  dieser  Instanz  wegen  Mangels  den  Baͤrenwirth  Gottlob  Zitfeld  zu
an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde  ver-  Möbringen,  Amts-Oberamts  Stuttgart,

Bekl.,  Qaten,  elne  Schuldforderung

worfen.
12.  In  der  untergänglichen  Appellatlans-  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
        <pb n="277" />
        von  27.  Febr.,  und  Instnuirt  den  7.
Aprll,  die  gegen  den  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  Stuttgart  am  9.  Nov.
1618  erdffneten  Bescheld,  und  das  am
5.  December  desselben  Jahre  erfolgte
Urtheill  erster  Instanz  angebrachte  Nicheigkeitsklage,
  unter  Verurthellung  des
Qanten  in  die  in  dleser  Instanz  verursachten
  Prezeß-Kosten  von  Amts  wegen
verworfen.

1b.  In  der  Appellatlonssache  van  dem
Oberamtsgerichte  Hellbronn  zalschen
dem  Lammwlrh  Herrmann,  von  Flein,
Bekl.,  Anten,  und  dem  Wegenspanner
Heinrich  Grumbach  zu  Hellbronn,  als
Bernerscher  Pfleger,  Kl.,  Aten,  Unterpfandeklage
  betreffend,  murde  vermdge
Beschlusses  vom  à7.  Febr.,  und  insinulrt
den  à3#1.  März,  auf  Eides  =  Ablegung
erkannt.

46.  In  der  Appellatkonssache  von  dem
Oberamtsgerichte  Stuttgart  zwl#schen  Jakob
  Murrihum,  von  Echterdingen,  Bekl.,
Wlederkl.,  und  Ludwig  Murrihum  von
da,  Intervenienten,  Anten,  an  einem,
und  dem  resignirten  Schulthelßen  Morlok,
  von  Däziugen,  Oberamte  Böblingen,
  Kl.,  Wlederbekl.,  Aten,  am  andern
  Theil,  verschledene  Ansprüche  aus
elnem  Oferdekauf  betreffend,  wurde  das
erstrichterliche  Urtheil  vom  3.  Juli  1830

unter  Verurtbellung  der  Auten  in  die
Kosten  dleser  Instonz,  durch  Erkenn:niß
vom  -.,  und  insinulrt  den  22.  April,
bestätigt.

a.  In  der  Appellatlonssache  vom  dem  vormaligen

  Stodtgerlchte  Stuttgart  zulschen

der  Kdulgl.  Ober-Finanzkammer,  Vorkl.,

„Nachbekl.,  Antin,  und  der  Curatel  der
Gammasse  des  Kaufmauns  Welß  In
Stumtgart,  Verbekl.,  Nachkl.,  AMiiy,
Salpetergrabens-Pacht  betreffend,  wurde
mittelst  Erkenntuisses  vom  y.  März,  und
Instnulrt  den  5.  und  6.  Abril,  der  erstrichterliche
  Bescheld  theils  abgeändert,
tbeils  bestätigt,  unter  Verglelchung  der
Prozeß  Kesten.

AaBb.  In  der  Aopellationssache  von  dem  vormaligen

  Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen

dem  General-Major  v.  Theobald  daselbst,
  Kl.,  Amen,  und  dem  vormallgen
Holzmesler,  nunmehrigen  Kornhaus-In-Hektor
  Johann  Adam  Horkbeimer  allda,
Bekl.,  Aten,  elne  Forderung  aus  dem
Bilsingerschen  Gante  betreffend,  wurde
durch  Erkenntniß  vom  4.,  un  ir  stnulre  den
21.  Apiil,  die  Appellation  nach  Abfluß
der  zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift
zerstdrlich  anberaumten  zwelten  Frist  fuͤr
verlassen  erklärt,  und  Ant  in  die  Kesten
der  Appellations=  Instang  verurkheilt.
        <pb n="278" />
        276

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald  Kreis.
1.)  Cilmlnal-Senat.

Am  1.  April  wurde:

1.  auf  die  zu  Oberndorf  statt  gehabte  Untersuchung
  Karl  Bertrand,  von  Wellendingen,
  Oberamts  Nottwell,  wegen
wlederholter  zum  Theil  ausgezeichneter
Olebstshle,  worunter  eln  großer  begrifsen
  ist,  so  wle  wegen  Vaglrens  unter
Einrechnung  elnes  Thells  des  erstandenen
  Arrests  und  unter  Vorbehalt  eines
Strafzusatzes  für  den  Fall,  daß  sich  durch,
die  angeordnete  weilere  Untersuchung  eine
böhere  Verschuldung  gegen  denfelben  herausstellen
  sollte,  neben  der  Verbindlichkelt
  zum  Ersatze  des  durch  selne  Dlebstäple
  gestifteten  Schodens,  so  weir  solcher
  noch  nicht  geleistet  ist,  und  neben
Verfaͤllung  in  selne  Haft,  und  z  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  neunmonatlb.
cher  Zuchthausstrafe  verurthellt.

Am  2:2.  April  list:  "

4.  Jehann  Georg  Groz,  von  Vöbringen,
Oberamis  Sulz,  wegen  ersten  und  einfachen
  aber  greßen  Dlebstbls  unter  Beräckich
  launz  der  von  lm  wegen  Dieb-Koble
  schom  fröher  erstan  denen  Correcilon
z  einer  fünfmonatllchen  Festungs-Acbeltsst.ofe,
  #2„  wie  zu  Erstatung  seiner
  Hait.  uid  sm  licher  Untersuchungs-Kosten

  verurtyellt  worden.

Am  13.  April  wurde:

3.  dle  zu  Tüblugen  la  Untersuchung  gekommene

  ledige  Dominlka  Wachendorfer,
  von  Bühl,  Oberamts  Rotlenburg,
  wegen  mehrerer  zwar  kleinen  dabel
  aber  größtenthells  ausgezeichneten  und
gewerbsmäßig  verübten  Diebstähle,  so
wle  wegen  zweler  Unzerschlagungen,  auch
wegen  Vagirens,  unzüchtigen  Lebenswamdels
  und  frecher  Lügen  vor  Gerscht,
unter  Beräcksichtigung  der  fruͤber  erstandenen
  pollzellichen  Correction,  neben  der
Verbindlichkeit  zum  SchadensErsat,
auch  Verföllung  in  ihre  Verhaft,  und
slämtliche  Untersuchungs.  Kosten  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  milt  elnem
  Willkomm  von  15  Ruthenhleben,
  so  wle  zu  nachberiger  wensastens
viermonatlicher  Einsperrung  In  ein
Zwangs-Arbeltehaus  verurtbeilt;

4.  auf  dle  zu  Tunlingen  starrgepabte  Untersuchung:



a)  der  fuspendirte  Schulehelß  und  Geriichtsschreiber
  Johannes  Sauter,  von
Hausen  ob  Verena,  wegen  Bewilligung
und  Leltung  der  bel  der  Gemelnde  daselbst
  geführten  Neben  Rechnungen,  erschwert
  durch  wissentlich  falsche  Beurkundung
  mehrerer  Rechnungs,  Belege
        <pb n="279" />
        und  Eintraͤge,  sodann  wegen  mehrerer
Beelnträchtigungen  der  Gemelndekasse
und  verschiedener  Dienst.-Vergehen,
veben  Entsetzung  von  seinen  Aemtern
m  sechsöchiger  Festungs-Arbeltsstrafe;


d)  der  suspendlete  vormallge  Richter  und
nunmehriger  Gemeindepfleger  Johannes
Haller  daselbst  wegen  Mütbewilligung
von  Neben-Rechnungen,  Theilnahme
on  unerlaubten  Sbbrungen  und  anderer
  Dienst=  Vergehen,  neben  Entsebung
  vom  Amte  zu  zwblftäglger  Gefängnißstrase;


Wa)  der  resignirte  Bürgermelster  Friedrich
Glunz  wegen  geführter  Neben-Rechnungen
  und  Verwendung  des  (einer
Verwaltung  anvertrauten  Commun=Vermdgens
  zu  unpassirlichen  Ausgaben,
erschwert  durch  falsche  Rechnungs-Einträge
  und  den  Gebrauch  falscher  Rechmungsbelege
  zu  deren  Bedeckung,  so
wie  wetzen  anderer  Dlenstvergeben,  neben
  Unfähigkeits-Erklárung  zu  jedem
  Hientlichen  Amte  zu  fünfwöchiger
  Festungsstrafe  mit  angemessener  Beschäftigung
  verurthellt,  auch  wegen  des
Sch-den=  und  Kosten=  Ersützes  das
Angemessene  verfügt.

Am  16.  April  ist:
I.  War  der  wider  den  Pfarrer  M.  Harp,

277

precht  in  Kusterdingen,  Oberamts  Tübingen',
  vorliegende  Verdacht  verübter
oder  doch  versuchter  Ebebruchs  Vergehen
als  unerwlesen,  Iin  einem  Fall  auch  als  verjährt

  für  beruhend  erkannt,  dagegen  derselbe

  wegen  Bestechung,  so  wle  wegen  eines
geringern  Dlenstoergepens  neben  Cassation
  von  der  bis  jetze  bekleldeten  Stelle
eines  Orts-Gelstlichen  und  Unfäzlgkelts-Erklárung
  für  fernere  Bekleldung  elnes
bffentiichen  Amtes,  zu  elner  vlerohchigen
  Festungestrase  mit  angemessenen
Beschäftigung,  auch  zum  Ersatz  sämt.
licher  Umersuchungs=  Kosten  verurtbellt
worden.

Am  17.  April  wurden  verurtheilt:


6.  der  zu  Tuͤbingen  in  Untersuchung  ge.

kommene  Gabriel  Leuzing,  von  Tigerfeld,
  Oberamts  Münsingen,  wegen  Iin
Genossenschaft  mit  geföährlichen  Gannern
verübten  großen  und  durch  Einlruch  qualificeirten
  Dlebstahls  neben  der  Verbind-=lichkeit
  zu  Erstattung  selner  Arrests=Azungs=
  und  elnes  angemessenen  Theils
an  den  Untersuchungs-Kosien  zu  einer
zwanzigmonatlichen  Zuchthausstrafe
mit  derbem  Willkemm;

).  dle  zu  Täbingen  In  Untersuchung  gekommene

  Katharine  Einzig,  von  Schwall-=dorf,
  Oberamts  Rottenburg,  wegen  ehe-
        <pb n="280" />
        278.

wecherischen  Contubinats,  Vatitens  und
Bettelns,  neben  der-Verbindlichkelt  zum

Ersate  ihrer  Arrest-Kosten,  unter  Aussetzung
  des.  Erkennpnisses  über  die  Untersuchungs-Kosten
  zu  oler  und  elnhalbmonatlicher
  Zuchthausstrafe,  nach  deten
  Erstehung  sie  unter  polizelliche  Aufsicht
  zu  stellen;

##  Gottleb  Hartlieb,  von  Bal#holz,

Oberamts  Närtingen,  wegen  dritten  Dlebstahls
  und  Obst-Entwendung,  so  wie  wegen
  Jagd.  Excesses  und  unerlaubten  Besides

  eines  Schleßgewehrs,  neben  der

Confe#cation  des  letztern,  zu  einer  einjährigen
  uchthausstrafe  und  zu  nachhrriger

  wenigstevs  se  chsmonatlichee
Einspevrung  in  ein  Zwangs--Arbeltshaus,
auch  zum  Ersatze  selmer  Haft=  und  sämtlicher

  Uotersochungs  Kosten-Am.
  86.  April  ist:

Mlchael!  Finkbelner,  von  Bslersbronn,

  Oberamts  Freudenstadt,  und  Jakobina

  Mast  von  da:  wegen  incestuosen

Ehebr  uchs  jedes,  neben;  der  Verbindlichreit
  zu  Erstartung  der  hälfülgen  Untersuchungs-Kosten,

  mit  siebenmonatlicher

  Zuchthausstrafe  belett;

10..  Matthäus  Sch#  h,  von  Goͤnningen;
Oberamts  Tuͤbingen,  wegen  Fund-Diebstahls

  und  abermaligen  Vaglrens,  in  Begrachtung,

  daß,  derselbe  wegen  Diestahls.

amd  Vaglrene  schon  wlederholt  bestraft
worden,  neben  der  Verbludlichkelt  zum
Ersatz  selner  Arrest=  so  wie  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermdnatlicher.
Zuchthausstrafe  und  nachheriger  wenigstens
  zweimonatlicher  Elnusperrung:
in  eln  Zwangs-Arbeltshaus  verurtbeilt
und  zugleich  verfägt  worden,  daß  er  nach
seiner  Entlassung  unter  genaue  ortspollzelliche
  Aufstcht  gestellt  werden  solle.

Am  30.  Aprik  wurde::

14.  Jobann  Mariin  Rledmüller  vom

Thailsingen,  Oberamts  Herrenberg,  wegen
  Unbotmägigkeln,  tbstlicher  Wider
setzlichkeit  gegen  einen  Gensdarmes  belselner
  Arretirung,  sodann  wegen  mehrfach
  erschwerter-Schlaghändel,  neben  der-Verlündlichkeit
  zu  Erstattung  selner  Arrest
  und  der  Hälftigen  Untersuchungs-Kosten
  mit  vler  =  und  einhalbmonatlicher,
  Festungs  =  Arbeitsstrafe  be:
legt;

18.  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene

  Jakob  Baumann,  von  Iselshausen,
  Oberamts  Nagold,  wegen  widerpolter
  Dlebstähle  auch  Angabe  elnes  falschen
  Ramens  und  falscher  persbullcher.
Verhälenisse,  neben  der  Werbindllchkelt,
zum  Ersatz  des  verurfachten  Schadens,
so  weit  solcher  nicht  berelts  statt  gefunden
  hat,  se  wie  zu.  Erstattung  selner-
        <pb n="281" />
        Arrest=  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten
  zu  Vreimonatlicher  Festungs-Arbeit

  und  35  Srockstreichen,  auch  zu

2.)  Civin-Am

  4.  April  wurde:
#.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtegerichte
  zu  Herrenberg  zwischen  den  Gemeinden

  Ober=  und.  Unterbschelbronn,
Bekl.,  Anten,  und  der  Gemelnde  Behndorf,

  Kl.,  Alln,  einen  Markungsstrei#t
betreffend,  das  erstrichterliche  Urtheil
unter  Ver  faͤllung  der  Anten  in  die  Kosten
  zweiter  Instanz  bestaͤ:igt;

2.  in  der  Nichtigkeits,  Klagsache  von  dem
Oberamtegerlchte  zu  Urach  zolschen  den
Gebrädern  Samuel  und  Friedrich  Lieb,

don  Deitingen,  Bekl.,  Querulanten,

und  dem  Gemelnde-Rathsschreiber  Peter
Nath  von  de,  Kl.,  Querulaten,  Entschͤdigungs-Forderung
  aus  elnem  Pacht-Vertrag
  betreffend,  das  erstrichterliche
Erkenntniß  jedech  unter  Vergleichung
der  Proze#=  Kosten  dleser  Instanz,  und
unter  Bewels-Rachlaß  für  den  Quernlanten
  bestbtigt.
An  6.  April  iste

5.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsterlchte
  zu  Balingen  zwischen  dem  Handelemonn
  Krimmel  in  Ebingen).  iquldamen,
  Anten,  und  der  Gantmasse  des

nachherlger,  wenlgstens  sechtw#chlee
Elaschlieung  in  einem  Zwange=  Ae
beltohause  verurthellt.

Senat.

verstorbenem  Handelsmonns  Cdrifliam
Adam  Landenberger  daselbst,  Liquldatin,
Atin,  eine  Schuldforderung  betreffend,
dle  ergriffene  Berufung  wegen  Versäu-=mung
  der  Nothfrist  zu  Elnrelchung  der
Beschwerdeschrift  als  verlassen  erklaͤrt,
und  Ant  in  die  dadurch  verursachten
Kosten  verfaͤllt  worden.

Am  10.  April  wurde  auf  gleiche

Weise  erkannt:

4.  ln  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsr

gerlchte  zu  Oberndorf  zwischen  Ferdinand
Salzgeber,  von  Schramberg,  Bell.,
Anten,  und  Lorenz  Mbhrlin,  von  Na
vensburg,  Kl.,  Aten,  eine  Waarenrests-Forderung
  betreffend  ;,

5.  in  der  Ailonssache  von  dem  Öberamtsterichte

  zu  Speichlugen-  zwischen  dem
Khnigl.  Kameralamte  in  Rottenmünster,
Aquldanten,  Anten,  und  den  übrigen
Eläubigern  des  Mathl#s  Schneckenburger,
von  Alrbelm,  Mit-Lliauidanten,  Aten,
Verzugsrecht  im  Gante  betreffend;

6.  in  der  Arlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Ballagen  zulschen  dem  Steuer-Elnnehmer
  Maurer,  von  Ebingen,  Llquil•#
        <pb n="282" />
        danten,  Anten,  und  dem  Kaufmann
Hökle  und  Cons.  von  da,  Mit  Liquidamen,
  Aten,  Lekation  im  Gante  betreffend.

Am  11.  April  wurden:

7.  In  der  Nichtigkeitsklage  und  Ations  sache
von  dem  Oberamtsgerichte  zu  Oberndorf,
#wlschen  Jehannes  Nall,  von  Seedorf,
Vorkl.,  Nachbekl.,  Querulanten,  Anten,
  und  Johann  Georg  Schnelder  von
da,  Vorbekl.,  Nüchkl.,  Querulaten,
Aten,  die  Erfüllung  eines  Kanf  Centrakis
  in  der  Vor-,  und  die  Emrichtu
eines  Kaufschillingsrests  in  der  Nocklage
  berreffend,  die  von  dem  vormalitzen
Hreoinzsal=  Justly-Cellezium  und  der
Jastiz-Rerardaten:  Commisston  gefdllien

und  am  15.  Sept.  1816  und  21.  Aus.

1620  oberamtsgerichtlich  erbffneten  Erkennehisse
  umer  Verfällung  des  Querulanten,
  Anten,  in  dle  Kosten  zweiter
Instanz  bestärizt.
Am  18.  April  ist:

3.  Iin  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Ballugen  zwlschen  Aloi#
Moser,  von  Unterdigishetm,  Bekl,  Anren,
  urd  dem  Freiherrn  Anton  von  Ulm
zu  Werrenwag,  Kl.,  Aten,  verschiedene
gutsbörrliche  Forderungen  berreffend,  das
erstrichterliche  Erken#tniß  bestärlgt,  und
Ant  in  dle  Kosten  zwelter  Instanz  verurcheilt
  worden.

Am  25  April  wurde:

9.  In  der  Arionssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Tuttlingen  zwischen  dem  Hendlungshause
  Harpprecht  und  Haueisen  in-Stutegark,
  Liquldanten,  Anten,  und  den
Handelsleuten  Schelling  Stbnen  urd
Pfster  zu  Schafbausen,  Mit-Liquidantes,
Aten,  die  Herausgabe  elnes  Leluwand-Erlbses
  von  35.,  fl.  39  kr.  zur  Gantmasse
  des  Condilors  Kohler  In  Tuttlingen
  betreffend,  das  oberamtsgerichtliche
Urtheil  und  die  Verweisung  in  dem  gedachten
  Gante  best##tügt,  und  Ant  in  dle
Kosten  zwelter  Instanz  verurtheilt;

10.  in  der  Rechtssache  erster  Justanz  zwischen

  der  Gemelnde  Nordstetten,  Oberamts
  Horb,  Kl.,  und  dem  Freih.  Christian
  von  Münch  zu  Mähringen,  als
Besitzer  des  Schleßguts  zu  Nordstetten,
Bekl.,  Befrelung  von  Frohndlensten  betreffend,
  der  Bekl.  unter  Verfülllung  in
die  Prozeß-Kesten  für  schuldig  erkannt,
die  Klägerin  von  allen  zum  Schloßgut
in  Nordsteiten  schuldigen  gemessenen  und
ungemessenen  Frohndiensten  ohne  Ausnahme
  auf  immer  und  unentgeldlich  loszuzählen.


An  demselben  Tage  sst  ferner:

11.  in  der  Atloussache  von  dem  vormollgen

  Oberamtegerichte  zu  Nageld  zwischen
dem  Bürgermeister  Boller,  von  Helterbach,
  Bekl.,  Anten,  und  dem  Juden=
        <pb n="283" />
        281

Vorsteber  Jesaias  Gidion,  so  wie  dem  der  Anten  in  dle  dadurch  verursachten
Schugjuden  Moses  HFirsch,  von  Nerin-  Kosten  für  verlassen  erkennt  worden.
zen,  Kl.,  Aten,  das  Jnteresse  aus  einem  Am  :-.  Apiil  wurde:
nicht  vollständig  erfällten  Kauf-Contrakt  44.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberbetreffend,
  Taß  erstrichrerliche  Urtheil  be-  emtsgerichte  zu  Rottenburg  zwischen  Jostäugt,
  und  Ant  in  die  Kosten  zweiter  honn  und  Cark  Camesasca  daselbst,  Kl.,
Instanz  verfällt  Anten,  Wieder  =  Anten,  und  Bernhard
17.  In  der  NRichtigkelts-Klassache  von  dem  Sautermelsker  allda,  Bekl.,  Aten,  Wie-Oberamtsgerichte
  zu  Oberndorf  zwlschen  der  Aten,  Zurücksetzung  eines  Hausecks
dem  Stadt=  und  Amtsschreiber  Klett  und  Eigenthums  =  Anspräche  an  elnen
daseibst,  Drovocaten,  Querulanten,  und  Winkel  betreffend,  das  erstrichterliche  Ur-2e:
  säestl.  Hehenlohe  Waldenburg'schen  tbeil  umer  Werfällung  der  Anten  in  die
Arminlstrations  Cimmlsstlez  zu  Oehrin-  ProzeßKesten  dieser  Instanz  beställgt,

ten,  Provecantin,  Querulatin,  Forderun-  des  Anten  jedoch  noch  Beweis  als  Rehen
  und  Gegenforderungen  aus  einer  ger  selulo:  Bedingung  nachgelassen;.
führten  Verwaltung  berreffend,  das  Ver-  15.  In  der  Ationssache  von  dem  vormalse
sahren  des  Oberamtegerlchts  Oberndorf  gen  Oberamtsgerichte  zu  Oberudorf  zwlals
  nichtig  aufgehoben  und  unter  Ver-  schen  Joseph  Hils,  von  Hintersulgen,
fällung  des  Oberamtsgerlchts  in  die  bis-  elquwante,  Anten,  und  Ferdlnand  Wolberlgen
  Kesten  eine  neue  gesetzmößige  ber,  von  Schramberg,  und  Censorten,
Verhandlung  und  Entscheldung  angeord-  Mit=  Lluldanten,  Aten,  Absenderungsnei;
  Recht  im  Gante  des  Johannes  Reuter,
15.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-  von  Friedrichsberg  betresfend,  das  obergerichte
  zu  Horb  zwischen  den  Leenhard  amtsgerichtliche  Urthell  unter  Verfällung.

Teufelschen  Cheleuten  zu  Rehrdorf,  Kl.,  des  Anten  in  dle  Kosten  zweiter  Instanz
Anten,  und  Anten  Müsslzmann  zu  Voll-  bestärigt.

maringen  und  Conserten,  Bekl.,  Aten,  An  demselben  Tage  find:
eine  Gleichstellungs=  Forderung  betref.  15.  In  der  A.ionssache  von  dem  vormalsfend,
  die  ergrissfene  Berufung  wegen  gen  Oberamtegerichte  zu  Reutlingen  zwi-Versiumung

  der  Noitbfrist  zu  Cinrelchung  schen  dein  Steinhauermeister  Jehann
der  Beschwerdeschrift  unter  Verfällung  Jakob  Weiß  zu  Stuttgast,  Kl.,  Anten,
        <pb n="284" />
        und  dem  Barchent-Fabrikanten  Johann  isch  zu  Bezahlung  der  eingeklagken
Bernhard  Aikele  zu  Reutlingen,  jeszt  Hauptsumme  samt  Zinsen  verurkdellt  und
dessen  Erben,  Bekl.,  Aten,  eine  cedirte  die  Prozeß  Kosten  belder  Instanzen  com-Darlehens=
  Forderung  samt  Zinsen  be-  penstet  worden.

treffend.,  die  Bekl.,  Aten,  reformato-III.

  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal  =  Senar.

Den  7.  April  wurde:  dung  eines  Thells  dieser  Früchte  und
1.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Cralls=  des  Erldses  in  selnen  eigenen  Nugen,
heim  verhandelten  Untersuchungs-Sache  sedann  wegen  Berützung  elner  gerichterkannt,

  daß  Marie  Margarethe  Koch,  lichen,  bei  lihm  deponlrten  Summe,  fer-Ehefrau
  des  Corl  Caspar  Koch,  von  ner  wegen  elnes  durch  seine  Nachläßig=Spraltbach.,
  Oberamts  Gmänd,  wegen  kelt  entstandenen  Rests  bei  elner  ihm  an:

eines  durch  Anwendung  abergléubischer  vertrauten  Streßenbau-Rechnung,  neben
Mlttel  verübten  wlederbolten  Betrugs,  Ersatz  des  säwtlichen  Interesses  und  sämtneben
  Bezohlung  khrer  eigenen  Arrest-  licher  Unrersuchungs-Kesten,  von  selner

um  Azungs-Kosten,  so  wie  eines  An-  Stelle  als  Schultbeiß  entsctzt,  zur  Betheils
  an  den  Untersuchungs-Kosten,  zu  kleidung  eirer  dffenilichen  Stelle  fuͤr  unsechsmonatlicher

  Zuchthausstrafe  in  fäbig  erklärt,  und  zu  dreimonatlll-Markgrönningen
  zu  verurtheilen  seye.  cher  Festungsstrafe  mit  einer,  seiner
Am  1to.  April  wurde:  kbrperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gail-  Beschäfngung  verurthellt.
vorf  in  Untersuchung  gekommene  Amts-  Unterm  124.  April  wurde:
schullbelß  Johann  Pbilipp  Meufel,  .  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Schornvon
  Sulzbach,  wegen  bei  der  im  dorf  ln  Untersuchung  gekemmene  Ki-Jahr
  167)  übernommenen  Au"stbheilung  fer  Michael  Schikler,  don  Heb,
von  Sustentations  Frächten  sich  zu  sack,  wegen  der  bel  mehreren  Pleg=Schuld

  gebrachter  Unordentlicher  Rech-  schaften  durch  Cossen-Eingriffe  gesetzten,
nungsführung,  eigenmächtiger  Verwen-  aber  vollsländig  wieder  ersetzten  Zeste,
        <pb n="285" />
        *

neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  von  der  Seelle  tines  Gemeinde-Raths
  cassirt,  zu  Bekleidung  eines
HMentllchen  Amtes  für  unföhls  erklärt,
und  zu  eilner  Festurgestrafe  von  oler
Wechen  verurthellt.

An  demselben  Tag  wucde:

der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Crailsbeim
  in  Untersuchung  gekommene  verhelrathete
  Christian  Hertfelder,  von
Schbnbrunn,  wegen  begangenen  Ehebruchs
  mit  einer  Blbdsinnigen,  neben
Bezahlung  der  aufgegangenen  Kesten  zu
elner  Festungsstrafe  von  vier  Monate#n
verurthellt.

Den  zu.  A#ril  wurde:

5,  die  bei  dem  Oberomtsgeeichte  Gmünd

verhaftet  gewesene  Catharine  Pattermann,
  von  Pfannenstiel,  Oberamts
  Aalen,  wegen  in  Gesellschaft  ihrer
ledlgen  Techter  gleichen  Ramens,  verübten,
  zwar  kleinen  und  einfachen,  auch
restinirren,  aber  zwelten  Diebstahle,  desken
  ste  Läugnens  unerachtet  für  rechtlich
überwiesen  angenommen,  neben  der  Hälfte
der  Umersuchungs-,  so  wie  der  sie  beweffenden
  Verpflegungs-Kesten,  zu  einer
vlermonatlichen  Juchthausstrafe  lu
kudolgsburg  verurtbeilt.
Am  nämlichen  Tage  wuxde#:

6.  die  bri  dem  Oberamtsgerichte  Hei-265



denbeim  in  Untersuchung  gewesene  Doroiben
  Ortner,  von  Schnaltheim,
wegen  verübfer  vierter  Scortation  zu  elnem
  Strafjusatz  von  veier  sehn  Tagen
Acbelt  in  perrscheft#schen  Geschäften  in
der  gegen  dleselbe  unterm  r#.  März  d.
J.  wegen  dritter  Scortatson  erkannten
dreimonailichen  Arbest  in  herrschaftlichen
  Geschäften  verurtheikt.

An  demselben  Tage  wurde  ferner:


die  bel  dem  Oberams#gerichte  He#
in  Umersuchung  gestandene  Rosine  Dovothea
  Stein,  von  Lachweller.,  Oberamts
  Weinoberg,  wegen  kleinen  einfa
chen,  aber  drinen  Diebstahls,  wegen  wlederholten
  Vagirens  und  wegen  Scortoe
tion,  neben  Ersatz  des  Schadens  und
sämtlicher  Kosten,  zu  einer  siebenmo,
natlichen  Zuchthausstrafe  in  Ludulgs
burg  verurtheilt.

Unterm  :4.  April  wurde:

B.  die  bei  dem  Oberamtsgerschte  Aalen  in

Verhaft  und  Untersuchung  gelommene
Catharine  Stadelmaler,  von  Heuchlingen,
  wegen  wlederholten  Vagirens  und
unzüchtigen  Lebenswandels  zu  elner  viermonatlichen
  Zachrhzusstrefe  in  Markgrdningen
  und  nachberiger  drelmonat,
licher  Recluslon  ia  einem  Zwangs-r-
        <pb n="286" />
        beltshause,  so  wie  zu  Bezahlung  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

Am  236.  April  wurdet

5.  Jobann  Peter  Daold  Selbetß,  Bürger
  und  Salssleder  zu  Hall,  wegen  tbärlcher
  Wirersetzilchkelt  gegen  einen  Po-Uzeidiener,
  welche  als  ein  wilederholtes
Vergehen  dleser  Art  erscheint,  neben
Bezohlung  seiner  Arrest=  Ajungs=  und
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  jzu
fünfmonatllcher  Festungsstrafe  veruxtheilt.


Unterm  33.  Aprll  wur  de:

16.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen
  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Rosine  Birk,  von  Michelbach
an  der  Lücke,  Oberamts  Gerabronn,  die
Agngeschuldigte  wegen  zwar  einfachen  und
zum  größten  Thell  restiluirten,  aber  groben
  und  vierten  Diebstahls,  zu  achtmonatlicher

  Zuchthausastrafe  in  Lud—
wigsburg  und  nachheriger  viermonatlicher
  Unterbringung  in  das  Zwangs
Arbeltshaus  in  Ellwangen,  wle  auch
jum  Ersatz  ihrer  Arrest=  Ajungs,  und
Umersuchungs-Kesten,  so  wie  des  Schodens,
  in  so  weit  er  noch  nicht  vergület
worden,  verurthellt.

An  demselben  Tage  ift:
Leonhard  Bach,  von  Waldmannshe,
fen,  welcher  bel  dem  Oberamtsgerschte
Mergenhelm  in  Untersuchung  stand,
wegen  eines  kleinen  ausgezeichneten,  und
mit  einem  Einbruchs-Versuch  verbunde,
nen  dritten  Diebstahls,  neben  dem  Schadens-
  und  Kosten-Ersatz  zu  achtmenatlicher
  Festungs-Arbeltsstrase  und
nachheriger  oiermonatlscher  Rerclusion
  in  dem  Zwunge-Arbeitshause’in  Ellwangen,
  verurtheilt  worden.

1.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

12.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerischte  Ellwangen
  verhandelten  Untersuchungssache
zegen  den  lerigen  Maurers-Gesellen  korenz
  Sing,  ven  Forstweiler,  Oberamts
Ellwangen,  wurde  erkannt:  daß  der  Angeschuldlgte
  wegen  des  am  4.  Jullus
1619  an  dem  Zlmmergesellen  Andreas
Spegel,  von  Thannhausen,  Oberamts
Ellwangen,  veräbten  vorsätzlichen  Tedtzu

  welchem  Berbrechen  nech
vlele  großen  Theils  beweffnete,  qualift
ELIIIIIIIIII
wle  mebrere  andere  geringere  Vergehen
hinzukommen,  mit  dem  Schwerdt
vom  Leben  zum  Tede  zu  bringen,
und  der  Crsah  des  durch  ihn  Pestlfteten
Schadens,  so  ale  selner  Arrest=  Ajungsund
  Vertheidlgungs-Kosten,  Ingleichen

schlags,
        <pb n="287" />
        286

der  fuͤr  die  Hellung  des  Erschlagenen  nach  boͤchster  Entschließung  vom  7#7.
eufgewendeten,  auch  der  sämtlichen  #o-  Aorll  #3:1  n  im  Gnadenwege  vorstehencal=
  und  der  Hälste  der  übrigen  Unter-  des  Urthell  nicht  gemildert  haben,  s
suchungs-,  erdlich  voch  der  Hlurichtungs-  wurde  an  Lorenz  Sing  die  Tedesstrafe
Kosten,  aus  dem  Vermgen  des  Ingul,  durch  das  Schwerdt  am  3.  Mal  d.  J.
siten,  so  welt  ein  solches  vorhanden,  zu  in  der  Oberamts,  Stadt  Ellwangen  vollleisten
  seo.  zogen.
Da  Selne  Koͤnigliche  Majestaäͤt

2#.)  TCioll=  Senet.

Unterm  4.  April  wurde:  ber'schte  Aalen  #wischen  den  in  den  Akten

1.  Ie  der  Mionssache  von  dem  Oberamts=  benan#tien  Geschwistern  des  zu  Abtsgerichte
  Gerabrenn  zwischen  dem  Mäller  tmänd  verstorbenen  Jeseph  Fuchs,  von

Hefmann,  von  Oberstätten,  Oberamts  Mazenbach,  als  dessen  Intestat=  Erben,
Gerabrenn,  Kl.,  Anten,  und  dessen  Kl.,  Anten,  und  den  im  Joseph  Fuchs“,

Bürgen,  Bekl.,  Aden,  die  Aufbhebung  schen  Testament  aufgesübrten  Legatarsen
des  Verkaufs  seiner  Mühle  betreffend,  und  Besitzern  des  Fuchs'schen  Verm#-die
  ergriffene  Appellallan  als  unstatthaft  tgens,  namentlich  der  Stftungs-Verchalverworfen)

  und  Act  in  die  aufgegangenen  tung  zu  Ellwangen,  Bekl.,  Aen,  die
Kosten  verurthellt.  Nichtiokeit  des  Testaments  sowohl  als

Unterm  3.  April  wurde:  des  TCedicüls  betresseed,  die  ergriffene
2.  in  der  Ationssache  von  dem  Ober,  Berufung  wegen  verskumten  peremtori

amisgerichte  Gerabronn  zwischen  Heln-  schen  Termins  zu  Einreichung  der  Berich
  kLuttenberger  zu  Lendsitedel,  An-  schwerdeschrift,  für  verlassen  erklärt,  und
ten,  und  seimen  Gläublgern,  Aten,  die  die  Anten  in  die  Kosten  dleser  Instanz

Nichtigkeit  eines  Haus-  und  Guts-Prr-  verurtheilt.  «

kaufs  betreffend,  die  ergriffene  Berufung  An  demselben  Tage  wurde:

als  unstatihast  verworfen,  und  Ant  in  4.  das  Gest.  des  Bürgers  und  Handelsdie

  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.  manns  Franz  Stahl  in  Gmänd  um  Wie-Dea
  #.  Avril  wurde:  derelnseung  in  den  vorigen  Stand  we-S5.

  be  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts=  gen  Desert-Exklaͤrung  seiner  Atlonssache
        <pb n="288" />
        —

gegen  die  Stohlsche  Gantmosse  unter

Verurihellung  dos  Imploranten  in  die

biesfalle  verursachten  Kosten,  als  unstatt
Paft  verworfen..
Dem  r.  April  worde:

6.  In.  der  Atlonssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  Künzelsau  zolschen'dem
vormaligen  Gutspächter  Matthéus  Relnbard#,
  von  Schloß  Stetten,  Bekl.,  Anten,
  und  dem  Frelberrlich  von  Siettenschen
  Rentamt  in  Kocherstetten,  Kl.,  Aten,
Eneschädlgung  wegen  vernachläßigten  Feldbaues
  betreffend,  das  Erkeiuntniß  des

vorigen.  Rlchters,  unter  Verurtheilung.

des  Anten  In  dle  Kosten  bestätlgt.
Unterm.  16.  April  wurde:

6.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormalitem.

Oberamtsgerlchte  Gmünd  zwischen  Jebann

  Aich,  Handelsmann  in  Gmünd,

und  dem  Juden  Lö#w)  von  Jebenhausen,

Beklagte,  Anten,  und  Johannes  Mäller,

von  Täferroth,  Kl.,  Aten;,  die  Bezahlung:

elnes  Reukauf-Geldes  von  g00  fl.  be-(reffend
  das  von  dem  vormaligen  Oberemtsgerichte
  Gmänd-  ausgesprochene  Erkenntniß

  bestälgt,  und.  dle.  Anten  in  die-Kosten

  dieser  Jostanz  verurtheilt.

Den  :z5.  April  wurde:
J7.  in  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsgerichte-
  Gerabronn.  zwischen  Mlchoel
Renners  Wiitwe,  von  Saalbach,  cum.

#

curatore,  Kl.,  Aatln,  und  Joeßa##

Adom  Strbbel,  von  Hengstfeld,  Bekl.,

Aen,  Schuldforrerung  betreffend,  die
von  der  Klägerir,  Antin,  erhriffene  Atlon
wegen  verscumter  Notbfrist  zu  Eirrelchung
  der  Beschwerdeschrift  für  desert
erklärt,  unter  Berurthellung  der  An#n.
in  die  Kosten  dieser  Instanz.

An  eben  dliesem  Toge  wurde:

..  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerlchte

  Gerabronn  zwischen  dem  Bürgermelsster
  Ehrler,  von  Blllingsbach,  Namens
  seiner  Frau,  Kl.,  Anten,  und
Johann  Georg  Oberdörfer,  von  Centersweiler,
  Bekl.,  Aten,  elin  versprochenes
Helrathgut  betreffend,  die  von  dem  Kl.,
Amen,  ergriffene-Atlon  wegen  verslumter
  Rothfeist  zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift
  für  desert  erklärt,  unter
Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
dieser  Instanz.

An,  demselben  Tage  wurde  ferr

ner:

9.  in  der  Ationssache  von  der  vormoalig

Füärst-Bischsflichen.  Regierung  in  Wärzburg

  zolschen  dem  Schutzjuden  Nathan

Baruch,  von  Veltshbcheln  im  Königeeich
Balern,  Kl.,  Amen,  und  dem  Schusjuden
  Isak  Jakob,  von  Mleders#ett#en,
Bekl.,  Auen.,  Forderung  aus  einem
Mäckler-Vertrag  betreffend,  Kläger,  Am,
        <pb n="289" />
        ab5

degen  bab:  von  der  vormalig  Fuͤrst  Bk  wleber  elngesedt,  and  sofort  die  Appellaschflichen
  Regierung,  s#Würzburtz  um  ü#n  ale  an  den  Gerichtshof  erwachsen,

term  18.  Jannar  1802  ausgesprochene  angenommen.
beferkorlsche  Erkenninlß  zu  inregrum  r  Fernet  wurde:
Kitulrt.

17.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtszerlchm
  Gerabronn  zwischen  Marie  Barkbüre
  Fram  und  Conforten;  von  Heimshofen,
  Bekl.,  Anten,  und  Sopbie
Franz,  verehlichte  Stemmler,  von  Geroldshausen,
  Kl.,  Atin,  Herausgabe  des
vaͤterlichen  Vermögens,  jett  Wieder-Eisetzung
  ir  den  vorigen  Stand,  gegen  dem
Bescheld  vom  19.  Jan.  #1378  bemwefend,
die  Verhandlung  des  Oberamtsgeuchts.
Gerabronn  vom  7.  December  :320  als.
uchtig  aufgehobem  und  durch  Ordimntlom
das  Mbthige  verfägt;
#ch  wurder
is.  die  Ationssache  von  dem  Oberdisgerichte
  Heidenheim  zwlschen  dem  Burg-Kosten
  zwelter  Instanz  verurthellt  vogt  und  Kastenknecht  Kinselmam  zu
Av  demselben  Tage  wurde:  Heldenheim,  Bekk-,  Anten,  unv  dem
u.  hn.  dber.  Atlonssache  von  dem  Oberamts-  Quartiermelster  Glanz  zu  Sturthart,
gerichte  Ellwangen,  zwischen  dem  Siif-  Kl.,  Atem  Bürgschaft-  betreffend,  wegen
tungsrathe  zu  Lauchhelm,  Imploranken,  Versäumung  der  gotäsigen  Notbfrist  zu-Anten,
  gegen  die  Ebhefrau  des  Kanzli-  Einreichung  der  Beschwerdeschrift  für
sten  von  Schiller  zu  Mergentheim,  Im-  verlassen  erklärt;
bloratin,  Acin,  poro.  arresti,,  die  antische  24.  in  der  Atlonssache  von  dem,  vormali#.
Partbie  gegen  die  Wersäumung  der  go-  he#n  Oberamtsgerlchte  Crailshelm  zoischen
zlgen  Northfrist  zu  Einreichung  der-  Jehann  Christoph  und  Christien  Gürner,
Veschsdeschrift,  in  den  vorigen  Stand.  ven  Ganzach,  Bekl.,  Anten,  gegen  dle:

4

Am  30.  April  wurde:

10..  Un  der  Ationdsache  von  dem  Oberamtsgerichto
  n  Gmünd  zwischem  dem  dorelgem
Amtspfleger  Ralnpa#rd,  Beklagten,  Anten,
  und  dem  Juden  Seligmann  Hirsch
zu  Lehrensteinsfelv,  Oberamts  Weinsberg,
K..,  Aten,  die  Bezahlung  elnes  Capitak=Rests
  samt  Zlasen  betreffend,  unter  Verwerfung
  ves  angebrochten  Gesuche  um
Wleder-Einsetzung  in  den  vorigen  Stond
gegen  den.  Ablauf  der  Fatallen  zu  Einwendung
  und  Verfolgung  des  Rechtsmttels
  der  Aion  gegen  das  in  der  Soche
gefaͤllie  Beweis-Erkenntniß  /  das  Urtheil
erster  Instanz  belrigt,  und  Ant  in  die
        <pb n="290" />
        Gemelnde  Guͤnzach,  Kl.,  Atin,  eln

Waldrecht  betreffend,  das  ganze  unter-286



richkerlsche  Verfahren  als  nichtig  gufge-Poben,
  die  Kosten  aber  verglichen.

7F.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
·  s.)"th"å1«inqk-Scuat.

Ams.»A-priiw»urdenver«urthellt:
  ·
1.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsherichte
  Leutkirch  geführten  Untersuchung:
a)  Marie  Stephani,  von  Karllebofen
lm  Balernschen,  wegen  ehebrecherischen
Conkubinats,  wlederholter  Landstrescherei
und  Wleder-Eintritts  in  das  Königreich
nach  vorausgegangener  Vergarnung  unter
  Straf-Androhung,  zu  fünfmonatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg;
b)  Franz  Joseph  Häberle  zu  Leutkirch,
wegen  ehebrecherischen  Conkublnats,  zu
oiermonatlicher  Festungs-Arbelisstrafe,
  und  nachheriger  Einsperrung
in  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenlgstens
aber  auf  zwei  Monate;
zugleich  wurde  jedem  dieser  belden  Inquisiten
  ein  angemessener  Dhell  der  Kosten

zugeschieden.
An  demselben  Tage  wurde:
2.  gegen  Xaver  Hiller,  von  Waln,  welcher
  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wibllngen

  in  Untersuchung  kam,  wegen  wiederbolten

  Ehebruchs  und  pollzelwidrigen
Herumjiehens,  neben  Verfaͤllung  in  saͤmt.
liche  Untersuchungs,  Kosten,  eine  sechsmonatliche
  Festongsstrafe  mit  einer
seiner  schwachen  Krper=  Beschaffenbelt
angemessenen  Beschäftigung  erkannt,  und
dabei  bestimmt,  daß  derselbe  nach  erston“

dener  Strafe  unter  genaue  polizeiliche
Aufsicht  gestellt  werden  solle.

Am  9.  Aprll  wurden  ve  ur,
tbeilt:

3.  der  bel  dem  Oberamtsgerschte  Rovtnsburg
  in  Untersüch#ing  gekommene  16jährite
  Josepd  Bauz  von  da,  wegen  eines
großen  und  ausgezeschneten,  aber  ersetzten
  Dlebstahls,  neben  Zuscheldung  sämtlicher
  Umersuchungs-Kosten,  zu  olermonatlicher
  Einsperrung  in  dem
Zwangs-Arbeitehaufe  zu  Ulm;

4.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen:
  geführte  Umersuchung,  Cospar
Bauer,  von  Oberbalzhelm,  wegen  ver:
schuldeter  Tödtung  des  Küfers  Jrban
Georg  Stark,  von  Wain,  neben  Zuscheldung
  der  Untersuchunge-Kostept  #
        <pb n="291" />
        dlermonatlicher  Festungsstrafe  innerhalb
  der  Festung;

5.  Jakob  Schwarz,  von  Göppingen,  welcher
  bei  dem  dortigen  Oberamtsgerichte
in  Untersuchung  kam,  wegen  Unterschla-Lung
  von  Zunftgeldern,  neben  Entsetzung
von  seiner  Stelle  als  Zunftmelster  und
Zuscheidung  eines  angemessenen  Tbeils
der  Kosten,  zu  viermonatlicher
Festungsstrafe.

Am  12.  April  Aft:

6.  gegen  die  bek  dem  Oberamtsgerichte
Gyppingen  in  Untersuchung  gekommene
Margarethe  Buk,  von  Boll,  wegen
mum  vliertenmal  wlederholten  Diebstahle
und  wiederholter  Landstrelcherei,  neben
Verfkllung  in  den  Kosten  und  Schadens-Ersat,
  einjährige  Zuchthausstrafe  zu
Markgröninger  und  nachberige  Einsperrung
  in  einem  Zwangs-Arbeirshause  bis
in  erprobter  Besserung,  wenisstens  aber
euf  die  Dauer  von  sieben  Monaten
erkannt  worden.

Am  16.  April  wurden  verurtbeilt:
  «

7.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
in  Untersuchung  gekommene  Wachszieher
Benedikt  eingg,  von  Ravensburg,
wegen  gewerbsmäßiger  Wellnahme  an
drei  großen  Pferde=  Diebstäblen,  neben
Verfällung  in  den  Kosten=  und  Schadens-Ersetz,

  äber  dle  bereits  unterm  5.  Febr.
und  19.  März  gegen  ihn  erkannten  Strafen,
  zu  welterer  Festungsstrafe  von  sechs
Monatenz;

8.  auf  die  bei  demselben  Oberamtsgerichte

geführte  Untersuchung:

a)  Michael  Lanf,  von  Siggenweller,  und

b)  Beotist  Veeser,  von  Hergensweller,
wegen  komplottmäßig  verübter  Verwundung
  und  schwerer  Mißhaplung
des  Joseph  Bentele,  von  Hergensweiler,
  neben  solidarischer  Verbindllchrese
zum  Ersatze  der  verursachten  Hellungs=Kosten,
  unter  Einrechnung  elned  Thells
des  erstandenen  Arrests,  zu  sechsmonatlicher
  Festungs,  Arbeitostrafe;
zugleich  wurde  jedem  dleser  beiden  Inquisiten
  ein  angemessener  Theil  der  UntersuchungsKosten
  zugeschleden.

An  demselben  Tage  wurde:

9.  gegen  Benedikt  Heinrich,  von  Daugevdorf,

  welcher  bei  dem  Oberam'sgerichte
  Tettnang  in  Uncersuchung  kam,
wegen  Conkubinats,  kleinen  und  einfachen
Diebstahls  und  Landstrelcherei,  neben
Verfällung  Iin  einen  Thell  der  Untersachungs=
  Kesten,  zweimonaellche
Zuchthaussteafe  zu  Markgrbningen,  mit
Räcksichtnahme  auf  seine  körperllche  Beschaffenheit,
  und  nachherige  Einsperrung
in  dem  Zwange;  Arbeitshause  zu  Ulm
        <pb n="292" />
        290

bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  sämtlicher  Untersuchungs  Kesten  verureber
  auf  die  Dauer  ven  zwei  Mona-  thellt  worden.

ten  erkanm  Am  zo.  Aprik  ist:

20.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  12;  auf  den  Grund  der  von  dem  Ober-Wangen
  in  Untersuchung  gekommene  emtsgerichte  Mänflugen  gefährten  Umer-Johanne
  Knoll,  von  Waldsee,  wegen  suchung  gegen  Jakob  Nusser,  von  Ulm,

kleinen  in  Genessenschaft  veräbten  Bie-  wegen  durch  Medicastriren  und  Segennen-Diebstahle,
  wodurch  sle  sich  des  zwel-  sprechen  wiederholt  verübter  Betrügereien,
uen  Dlebstahls  im  eechtlichen  Siose  sodann  wegen  Veruntreuung,  wlederbol,
schuldis  gemache  hat,  ferner  wegen  Ver-  ten  leichtsinnigen  Schuldenmachens  und
untreuung  und  wegen  bandstrelcherei,  Landstreicherei,  so  wie  wegen  Unguchtneben
  Zuscheldung  sämtlicher  Unterfu-  Wergebens  und  wiederbolter  falscher  Anchungs
  =  Kosten,  vier  und  elnhalb-  taben  über  seine  persbullchen  Verhältmonetliche
  Zochthausstrafe  in  Mark-  asse,  neben  dem  Kosten=  und  Schadensgeiningen,
  mit  Räcksichtnahms  auf  tbre  Ersatz,  achtmeonatliche  Festungs-Arkbrperliche
  Beschaffenheit  ausgesprochen.  beitsstrafe  und  nachherige  Einsperrung  in

"  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm  bl#

An  *1çv'  April  ist:  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
1#l.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang  auf  die  Dauer  von  fünf  Monaten
im  Uncersuchung  gekommene  vermalige  erkannt  worden.
Postholter  und  Salffaktor,  Conred  An  demselben  Tage  wurden  feu-Prlelmeler,
  von  Frledrichshafen,  we-  #ner  verurtheilt:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Riedlingen  geführten  Untersuchung:


a)  Barbare  Moll,  von  Hunderslngen,
Oberamts  Ehingen,  wegen  Mitwissenschaft
  und  nachgefolgter  Theilnahme  bei
den  zu  Eichen  und  Kerzenweller  von
Gottlleb  Schempp  und  Cons.  verübten
NRaubverbrechen,  ferner  wegen  nochgegen

  Kossenrests  und  Umerschlagung  von
zwel  ihm  in  der  Elgenschaft  als  Post-Halter
  zur  Befbrderung  uͤbergebenen
Gelsd=  Poqueten  und  Briefen,  neben
Cassation  und  Unfkbigkelrs-Erklärung  zu
WVerwaltung  eines  öffentlichen  Amtes  zu
olerjäbriger  Festungsstrafe  mit  ongemessener
  Beschäfelgung,  se  wie  zu  dem
Ersatze  selnes  Kagenrests  und  Bezahlung
        <pb n="293" />
        (olster  Diebstohls-Thellaahme  und  Begänstigung,
  auch  wegen  Annahme  getblener
  Effekten  unter  verdächtigen  Um-Känden,
  endlich  wegen  wiederholten  unschugen
  Lebens  und  Landstrelcherel  in
Gesellschaft  von  berüchtigten.  Jaunern,  utter
  Elnrechnung  elnes  theils  des  erstandenen
  Arrests,  zu  achtzebnmonatlhi—
cher  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg,
und  nachheriger  dreimonatllcher
Einsperrung  in  dem  Zwangs-  Arbeltshause
  zu  Ulm;

b)  Elisabethe  Hartmann,  von  Gamerswang,
  Oberamts  Ehingen,  wegen
Mltwissenschaft  und  nachgefolgter  Dhellnahme
  bel  einem:,  unter  erschwerenden
Umständen  und  komplottmäßig  verübten
Diebstahl,  sodann  wegen  zum  zwelten
mal  wiederholten  Conkublnats  und  Landstreicherei,
  über  den  erstandenen  Arrest,
noch  zu  zwei  und  einhalbmonatlicher
  Juchthausstrafe  zu  Markgrinintgen,
  und  nachberiger  dreimonatlicher
  Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arbeltehause
  zu  Ulm;

)  Tloil
Am  6.  April,
1.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamits#
gerlchie  Soulgau  zolschen.  Danlel.  Müller,
  von  Wuemberg,  Kläger,  Anien,

luglch  wurde  binsich'llch  des  Schädener

Ersatzes  gegen  diese  belden  Ingaisiten
das  Angemessene  vorfügt,  der  KHostenvunkt
  aber  noch  ausgesetzt;

14.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Saul-HLau
  in  Untersuchung  gekommene  Marle
Magdalene  Vollmen,  von  Rled,  wegen
zum  drittenmol  wiederholter  Landstrelcherei
  und  Bettelns,  so  wie  wegen  Unzuche
  =  Vergehens,  neben  Juscheldung
sämtlicher  Untersuchungs  Kosten,  zur
Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arbeits-Fause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Bese-#ungu„
  jedoch  wenigstens  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten;

15.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Um  in
Umtersuchung  gekommene  Marle  Kramer,
  von.  Allelsingen,  wegen  kleinen,
eber  in  Genossenschaft  verübten  Blenen-Diebstahls,
  klelnen  Funddlebstahle  und
dritten  Scortatlons  =  Vergehens,  auch
wegen  eaͤgen  vor  Gericht,  unter  Aussetzung
  des  Kestenpunkts,  zu  diermonatlicher

  Juchthausstrafe  zu  Mark,
gerdningen.

Sen

und  Johann  Keßler,  von  Mengen,
Bekl.,  Aten,  die  Erfällung  eines  Kontrakts
  betrefend,  die  Berufung  wegen
.Versumnustes  der  gefezlichen  Rothfrist
        <pb n="294" />
        iu  Elneeichung  des  Beschwerde,  Libells,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  dlie
Keosten,  für  verlassen  erklärt;

2.  die  Nullitaͤten-Klage  des  Johannes

Fallscheer  und  Johann  Georg  Staͤbler,

von  Oberbehringen,  Jaten,  Qnten,  gegen
  Jobann  Georg  Preßmar  daselbst,
Inten,  Aaten,  durch  Ordinatlon  erledlat.


Am  20.  Aprik  wurde:

5.  der  Jude  Harburger  in  Ulm  mlt  seinem
  nach  Verfluß  der  Nothfrist  von
3f0  Tagen  vorgebrachten  Rekurs  gegen
des  von  dem  Oberamtsgerschte  daselbst
wider  ihn  gefällte  Gant-  Erkenntniß,  abgewiesen;


4.  in  der  Atsonssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Leutkirch  zwischen  Anton  Härle,
von  Ellwangen,  Kl.,  Anten,  und  Sebastlan
  Riß  und  Consorten  von  da,
Bekl.,  Aten,  eine  Schuldforderung  betreffend,
  die  Betufung  wegen  Mangels
#an  der  appellablen  Summe,  unter  Verurthellung
  des  Anten  In  die  Kosten  dieser
  Instanz  verworfen;

5.  in  der  A#onssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Riedlingen  zwischen  dem  Sch#-fer
  Michoel  Vester,  von  Detiingen,  Kl.,
Anten,  und  K###e#  Mähle,  von.  Neufra,
mun  desser  Erben,  Bekl.,  Aten,  einen
Mandats-Contrakt  berreffend  die  Beru-292



fung  wegen  Beschwerdenmangels  verworfen.


An  demselben  Tage  wurde:

6.  in  der  Allonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Biberach  zwischen  den  Mltglledern
  des  im  Jahr  1614  bestandenen
Moglstrats  zu  Ehingen,  Bekl.,  Anten,
und  der  Woalsenkassen=  Administratlon
in  Obermarchihal,  Kl.,  Atin,  Regrefi-
  Anspruͤche  betreffend,  die  Berufung
  wegen  versaͤumter  Noihfrist  in  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift,  unter
Verurtbellung  der  Anten  in  dle  Kosten,
fuͤr  verlassen  erklaͤrt.

Am  15.  April  wurde:

7.  der  von  Sebastlan  HOetlee  Lon  der
Reumühle,  ergriffene  Rekurs,  gegen  das
von  dem  Oberamtsgerlcht  Leurkirch,  ausgesprochene
  Gent=  Exkenntnß  verwerfen,
  .und

8.  die  don  dem  Oberamesgerschte.  Tettnang.
im  Cloil  Rechtswege  gefaͤllte  Sentenz,
In  der  Zehend-  Defraudatlons-  Denunciatlonssache
  des  Joseph  Stauder,  von
Brandt,  gegen  den  Schultheißen  Buiher,
  den  Umermöggenbeuren,  aufgehoben.

Am  27.  Apr##I.  Istz  6

9.  I##  der  Aelonsfüche  von  dem  Oberamtsgerichte
  Leutkircht  zwischen  dem  ·  vormaligen

  ·  graͤflich  Wartembergischen  Patrimo-
        <pb n="295" />
        #9a
nlel-  Oberboge  Grmtsbel  19,  bechngen,  ilt.  dem  tst  W.  slter  Insten)
in  Estghereephn  Beden,  Berl.,  Jo  aelerocheney  Jesh,  ch  in  die  Hollten,
  Anden,  bnd  der  Khalgl.  Ausstands.  Lerschtigresten  esnkaufen,  ium  besen-Cemm
  isslen,  Kl.  Jatin,  Atin,  Stam-  dern  Mtrfahren-  vextie  senpel·
  Exsab  nun  Avresis-  Recht  sertialng  Am  us.  Apell  wurdet
bereffend,  die  elngewandte  Berufung,  12.Ia  des  Ationssache  von  dem  Oberumer
  Perurthetlung  den  Auten  ##dle  om'#sgerichee  Wangen  zwischen  Fbeel
Kosten,  wegen  Mangelanciner  gegrür#e  Biggel,  von  Kirnathen,  und  Joseph  Friden
  Beschwerde  verworfen;  -§3  #%  os  Schmlpberg,  Kl.,  Anten,  und
10.  in  dor  Atioossache  von  de#tt  vermmll  Gebhard.  Hensler  zu  Dorreute,  Bekl.,
hen  Oberamrsgerlchts.  Biberach!  zwschen  „A#en,  ple  Giße  und  Entrichtung  eines
dem  Muͤller  Vincens  Ott,  Van;  Wart-  Suts-  Kaufschillings  betreffend,  de
bousen,  Kl.,  Anten,  und  der  Gemeinde  Nerufaog,  in  Hinslcht  des  ersten  Punkts,
Rißegg,  Bekl.,  Arem  Mählbannsteiclg=  umier.  Berurtbellung,  der  Anten  in  dle
keit  brireffend,  die  Berufung  wegen  vper-  „Kosten  zweiter  Instan),  wegen  Mangels
sumert.  Nothföst.,  zu  Eiarelchung  der  elner  gegründeren  Beschwerde  verworfen,
Beschwerdeschrift,  unter  Verurtheilung  und  nur  nech  hinsichtlich  des  zweiten
des  Amten  in  '  ster-  für  verlesen  Punkts  Verbandlung  zugelassen.
erklér  dorden  Am  27.  April  wurde:
Am  z  #prei##  ist:  13.  in  der  Ationssache  von  dem  Ober-.
  der  Atlonssache  von  dem  Ober=  omtszerichte  Wangen  zwischen  Anton
amtegerichte  Blaubeuren  zwischen  Jo-  DBaschor,  von.  Hazenweller,  Bekl.,  Anbannes
  Domeni  Merr  On  und  Cen-  ten,  und  Johann  Bruder,  von  Slbrazsorken,
  von  Suppingen,  Kl.,  Anten,  und  weller,  Kl.,  Aten,  Schuldforderung  beden
  Waldnutzungs  =  Jnhobern  daselbst,  treffend,  das  Erkenntniß  erster  Instanz
Bekl.,  Win,  Anthell  an  den  Wald-  unter  Verurtheilung  des  Amen  in  die
nutzungen  betreffnd,  das  In  erster  In-  Kosten  bestärigt;
stanz  von  der  Jurisien  =  Fakuliäk  in  44.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamis-Tübingen

  gesällte  Erkenmniß,  unter  gerichte  Rievlingen  zwlschen  den  Cura-Veruriheilung
  der  Apten  in  die  Kosten,  toren  des  Handlungshauses  Jopann  Sigbesteaiigt

  worden;  zugleich  wurden  die  mund  Mayer  zum  Schwane  Iin  Mem-
        <pb n="296" />
        194

i  mingen,  Anten,“  und  Gedrtz  Frlebrich
Östermaser  dem  süßterit  in  Blberach,

Aten,  Anspruͤche  aüf  legierem  cedirte
Obligatlonen  betreffend;  bie  tingewandte
Berufung,  unter  Verurchellung,  des  Anten
  in.  die  Kesten  wegen!  Mengels  einer
hegründeten,  Beschwerde  verwarfen

Am'7.  Abril  wurden:

.  in  dev-Ationssache-  von  dem  Obesazmisgerichte
  Gelßlingen  zwischen  Johln##
Allgower,  Georg  Geyer  und  Cocfötlen,
von.  Greßsässen,  Inten,  Anten,  und  Jo-Fann
  Michael  Vlllforch,  Michael  Element,
  Joseph  Fetver  und  Consorten;,  von
Gingen,  Inten,  Aben,  eine  Brunnenwöhr.=
  Bauconcurrenz-Streitigkelt  betref.
fend,  die  Anten  geaen.  d-o  vesertorische
Erkennemit,  wegen-  versäumter  gbtögiger
Motbfristt  zu  Einrelchung  der  Beschwerveschrift,,
  nach  bergestelltem  Bewetse,
doß  solche  dorch  die  Schuld  ihres  Anwoalts
  veelumt  werden,  wleder  im  den
vochger  Stand  eingesert,  und  wettere
Verhandluns.  angeosdnet.

s  dimsehen  Toßge  I.
.  le  ber  Atioßesuche  von  um  Oberamsgerichte
  Wibliagen  zwischen  ·  Anton  Ignaz
  Landihaler,  vcn  Dellmensingen,  El.,
In  Anten,  und  den  Gebrädern  von  Helder
kin  Bcckerach  Brkl.,  Aen,  Lllon  bei
eeiner  Gefellschafts  =  Auflsung  und  Ze
Hgen##-  Pochtuag  betreffend.,  die  Berufung
  wegen  Mangels  an  elner  gegraͤniderrn
  Beschwerde,  umer  Verurthellunz
#4  Auten  in  die  Kosten  zweiter  Intanz
  verworfenzin
  der  Rechtsfache  erster  Instanz  ·  zwischen
  dem  Pfarrer  Joseph  Eggle  zu
Eroltheim,  Kl.,  und  dem  dortigen  Gutsderrn,
  Freiberrn  van  Bommelberg,  Be
tlagten;  den  Umfeng  des  pforrlichen
AKleizehend  =  Reches  und  den  Bezus.
des  Noval„  Zehenden  ·  betreffend,  unter
Vergleichung  der  Kosten,  thells  absolu
torisch,  chells  eandemngtorlsch  erkanne
werden.
Siattgart  den  36.  Mat  r671
Maurfesk.
        <pb n="297" />
        195

Nro.  7  .
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs  -Blatt.

—

Dienstag  ven  29.  Mai  1851.

——

T.  Unmittelbare  Königliche  Dekretes-Dienst-Nachrichten.



So#  Kknigliche  Mozestát  haben
korch  höchstes  Dekret  vom  :7.  d.  M.  dem.

Konzelliten  Gneiting  bel  dem  Kbnigl.
Gerichtshofe  in  Ulm  und  dem  der  Kbuigl.

Ober,  Rechnungs-Kammer  in  Stuttgart.
lugetheilten  Kanzellisten  Kemmeter  die

nachgesuchte  Erlaubniß  ertheilt,  ihre  Stellen
  gegenselllz  vertauschen  zu  dürfem.

Sedanr  haben  Höchstdleselben  vermige
  bochster  Entschtleßung  vom  18.  d.
M.  die  aledigte  Pfarrei  Meimehelm,  Dekanats

  Brackenheim,  dem  Blkar  Nl.  Nle#
tger  in  Münchingen,  Dekanots  Leonberg,
und

vermbge  höchster  Entschließung  vom  nämlichen
  Toge  dem  Gebelmen  Narhs-Kanzellisten
  Nahm  die  erledigte  Stadischreiberel-Amtsverweserei
  Saulgau.  nädigst  zu
übertragen  geruht.

Am  20.  d.  M.  wurde  die  Wahl  des
Vikars  M.  Osiander  zum  Präzeptor  ander
  lateinischen  Schule  zu  Beslgheim  bestaͤtigt.
        <pb n="298" />
        I.  Verfügungen  der  Departement#.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

ay  Verlelhung  der  goldenen  Civil-Verdienst-Medaille  an  ·  den  Orts--Vorlkeher  Kaipf
in  Herbrechtingen.

Selne  Königl.  Majestät  haben  vermbge
  böchster  Entschließung  vom  16.  d.  M.
dem  Orts-Vorsteher  Kaipf  in  Herbrechtingen,
  Oberamts  Heldenhelm,  aus  Ver-#enlassung
  seines  beoerstehenden  Amts=  Jub)

  Verleihung  der  silbernen  Verdienst=  Medaillc

Seine  Khnigl.  Majestlt  haben  in
böchster  Entschlletung  vom  13.  d.  M.  dem
Schullehrer  Maurer  zu  Reckarthallsingen,
Dekanats  Närtingen,  aus  Veranlassung

belfestes  als  Belohnung  seines  kangjährigen
treu  erfüllten  amtsichen  Berufs  die  golksne
  Tioll-Verdlenst:  Medallle  in  Gnaden
verliehen.
Giuttgart  den  15.  Mal  4821.
v.  Otto.

an  den  Schullehrer  Maurer  zu  Netkarthailfingen.

seiner  Amts-Jubelfeler  die  sllborne  Vordienst-Medallle
  zu  ertheilen  geruht.
Stuttgart  den  zu.  Mal  3331.
v.  Otte.

a.  Königliche  Reglerung  des  Neckar-Kreises.

Bekanntmachung,  die  Einsendung  der  Ober-Einbiingerei-Rechnungen  über  idie  Zuchthaus,  Gesäste
bemeffend.

Durch  die  Anzelge,  daß  die  Ober-Einbringer
  über  dle  Zuchthaus=  Gefälle  ihre
Rechnungen  so  spät  an  dle  Zuchthaus-Pfle“
gen  übergeben,  daß  diese  nicht  im  Stande
sind,  ihre  Amts  Rechnung  in  der  gesetzlllichen
  Frist  zu  Ktellen,  sieht  man  sich  ver:
anlaßt,  den  Ober-Einbringern  der  Gefkélle
sär  die  Zuchthéuser  Ludwigaburg  und  Markarbningen

  bei  Vermelbung  der  in  der  Koͤrigl.
Verordnung  vom  1.  Maͤrz  i818  (Staaisund
  Reglerungs  -Blate  Mro.  92)  festgeseeten
  Strafe  gemessenst  aufzugeben,  ihre
Rechnungen  längstens  bis  zum  15.  Jual
I.  J.  an  die  genannten  belde  Zuchthaus-Pflegen
  einzusenden.
Ludwlgsburg  den  19.  Mal  871.
Böhler.
        <pb n="299" />
        19
B.)  Des  Departements  der  Finanzem

.  Ober=  Rechnungs  =  Kammer.
Wegen  Erledigung  der  Forderungen  an  die  Staats-Kasse.

Ja  der  Verordnung  vom  y.  Junlus  1820
(Stauts=  unb  Reglerungs.  Blatt  1880
Nr.  0)  ist  anter  F.  2.  dle  Bestimmung
enthalten,  dah  die  Rechnungen  über  Forderungen
  an  die  Staats-  Kasse  spaͤtestens  auf
den  10.  Junlus:  den  betheiligten  Verwaltungs-Stellen
  vorgelegt  werden  sollen,  und
ist  diesen  zugleich  zur  Pflicht  gemacht
werden,  die  Prüfung  und  Vorlegung  der-Felben
  an  dle  Königl.  Ministerien  so  #Au  becchleunlgen,
  daß  sie  noch  vor  dem  r5.  Julius

  auf  die  Staats-Kasse  angewlesen  werden

  lonnen.
Die  pünkiliche  Wollztshung  dieser  Vorschrift
  istt  unerlüßlich,  um  elnen  -olländleen

  Rechnungs-Abschluß  und  mur  diesem
relnen  wesenllichen  Zweck  der  Etats  Wirthsschaft
  zu  errkichen,  und  dle  Ober-Rechnungs-Kammer
  findet  sich  in  Folge  bübemen
  Auftrags  veranlaßt,  bei  dem  herosiunchenden
  Ende  des  Etats-Jahres  sämtllche
„Stellen  und  Personen,  welche  entweder  For-(derungen
  an  die  Staats:  Kasse  zu  machen,
ieder  zur  Amweisung  vorzubereiten  baben,
zouf  jene  Bestimmungen,  mit  dem  Anfügen
aufmerksam  zu  machen,  doß  sle  die  aus
der  Nichtbeuchmung  derselben  entstehenden
Machtheile  sich  selbst  belzumessen  haben.
S.nurtgart  den  35.  Mal  16  n.
Raht.

2.  Des  Koͤnigl.  Steuer-Collegiums.
Vewordnung  wegen  des  letztmals  vorzunehmenden  Umgelds-Absicchs  auf  den  letzten  Juni  d.  J.

In  Folge  des  wegen  künftizer  Verwaltung
  und  Erhebung  der  Wirihlchafts-Abteben
  bekanmt  gemachten  Gesetzes  vom  19.
d.  M.  hat  die  bisherige  Erhebungs-Art
derselben  mit  Ende  dis  laufenden  Quartals
od#er  mit  dem  letzten  Juni  d.  J.  au#zuboͤren.


Da  nun  mit  dlesem  Termin  der  letzte
und  End-Abstich  elntritt,  bisher  aber  der

Quartal-Abstich  in  dem  elinen  Bezieke  frber,
  in  dem  andern  splier  vorgenommen
und  zum  Dbell  vor  dem  Quartol-Schluß,
zum  Theil  ober  auch  erst  nach  demselben
beendigt  werden,  bingegen  die  Abgaben  voo
diesem  letzten  Abstichs--Quortal  vollständlg,
  aber  auch  nicht  welter  hinaus  ins
künftige  Quartal  zu  erheben  #d,  se  werden
  den  Ober-  Umseldern  folgende  Wel-
        <pb n="300" />
        —

sungem  in  Bezlebung  auf  dlesen  letztmals.
vorzunchmenden  Abstich  ertheilt:
u#.)  Muß  der  Abstich  bis  zum  letzten  Tag
des  Quartals  durchgängig  vollendet
seon,  es  darf  aber  damit  nur  um  so

stch  ergebenen  Betrags  von  dem  Jeit
raum  der  in  Abstich  gekemmenen  Tage,
zu  berechnen  und  zur  Abstichs-Summe
zu  schlagen;

5.)  ist  der  Abslich  um  so  mehr  mit  Gevlele

  Tage  früher  angefangen  werden,
als  hlezu  im  Ganzen  unumsänglich,
erforderlich  sind;

1.)  da  es  jedoch  bel  größeren  Bezirken

oder  wenn  ein  Ober-Umgelder  mehrere
Bezirke  zu  besorgen  hat,  nicht  zu  vermeilden
  seyn  därfte,  mit  dem  Abstich
klelleicht  schon  einige  Wochen  vor  dem-Quartal=
  Schluß  zu  beginnen,  sao  ist
denjenigen  Wlrihen,  bel  welchen  der

naulgkelt,  und  im  Beiseyn  der  Wirthe
und  Brauer  vorzunehmen,  als  nachher
  kelne  Einwendungen  mehr  berück,
sichilgt  werden  kbnnen;  envlich  und-4.)

  ist  das  Gefäll  vollständig  einzuzlehen

und  abzuliefern,  und  die  Rechnung,
wenn  solche  ja  nicht  in  dem  bestimmten
  Termin  eingesendet  werden  kbnnte)
längstens  in  den  nächsten  olerzehen
Tagen  darauf,  mithin  bis  zum  15.

Abstich  nicht  erst  am  Ende  des  Uuar-  August  zu  übergeben.

tals,  nämllch  in  den  letzten  drei  Tas.  Den  Ober=  und  Kameralämtern  wird
gen,  sondern  früher  vorgenommen  hiebei  noch  angefügt,  daß  ihnen  hlernächst.
wird,  für  das  Umgeld,  Halbthalergeld  die  näheren  Vorschriften  für  die  Vollzieund
  die  Arcise  auf  die  Zeit  der  nich:  hung  des  Gesetzes  vom  19.  d.  M.  zuin
  Abstich  gekommenen  DTage,  das  kommen  werden.

Ratum  nach  Maßgabe  des  durch  den-  Stuttgart  den  35.  Mal  1831.
s##hnlichen  Wirthschafts  =  Betrieb-  Jäger.

Dienst-Erledigungen.

Unterm  20.  v.  M.  wurdr  der  Unter-  Der  Sekretär  des,  Königlichen  Studlen
Heutenant  v.  Bahnscheck  lm  stebenten  raths“,  Hezer,  ist  am  zu.  d.  M.  6%
Infanterle-Resiment  auf  sein  Ansuchen  in  Korben.,

Denslonsstand  versetzt..
        <pb n="301" />
        Nro.  32.
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  4.  Juni  18a#r.

I  Unmittelbare  Königliche  Dekvrete-Dienst-Nachrichten.


S#  Kdulgliche  Majestät  haben  Unterm  :6.  v.  M.  wurde  dem  zur  Pfarrei
hurch  hochste  Entschließung  vom  34.  v.  M  Herdorf,  Landkapitels  Rledlingen,  ernannble
  erledigte  Pfarrel  Kemnath,  Dekanato  ten  Kaplan  Munving,  von  Herheriingen,
Siurtgort,  dem  Pfarrer  Faber  Iin  Dach=  die  Kdnigl.  Bestätigung  erthellt,  und

ul„,  Dekanato  Calw,  übertragen.

Sedonn=  baben  Höchstdieselben  durch  unterm  31.—.  M.  die  bei  dem  vierten
bKörste  Enischtlegung  vom.  a7.  v.  M.  den  Infanterie-Reglment  erledigte  Auditorsbieherigen
  Stadtpfarrer  Schertlin  in  Stelle  dem  ehemaligen  Ober-  Lleutenant
Herb  zum  Dekan  des  dortigen  Landkapi-  v.  Mundorff  uͤbertragen.
tels  rnannt.
        <pb n="302" />
        800

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Jutkiz-Ministerium.

1.

Der  Referender  zweiter  Classe  Frledrich
Herbort,  von  Stuttgart,  welcher  bei  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dieust-Hräfung
  das  Zeugniß  dritter  Classe  erhalten
  und  seit  dem  6.  September  1820  als
Asststent  bei  dem  Kbnigl.  Oberamtsgerichte
Stuttgart  Dienste  gelelstet  hat,  ist  auf  sein
Ansuchen  dem  Königl.  Gerichtsbofe  in  *
lin  zen  zugetheilt  worden.

Stuttgart  den  35.  Mal  1821.

Maueler.

2.
Der  Referendär  zwelter  Classe  Wilbelm
Murschel,  von  Stuttgart,  welcher  bel  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dleut-Hräfung
  das  Zeugalß  dritter  Classe  erbalten
  und  sich  seit  dem  v.  Juni  1820  als
Assistent  bel  dem  Kbnigl.  Criminal-Amt
Stuttgart  befunden  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen
  dem  Königl.  Gerlchtshofe  in  Eßlingen
  zugetheilt  worden.

Stuttgart  den  35.  Mal  1831.
Maueler.

Bekanntmachung  in  Betreff  der  Einsendung  der  Gebühren  für  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt
auf  dac  zweite  Semester  18a1.

Fär  das  mit  dem  ersten  Juli  d.  J.  beginnende
  zwelte  Semester  des  Staats=  und
NRegierungs  -Blatts  flad  die  Gebühren
hn  stl.  30  kr.  vom  Eremplar  durch  die  mit
dem  Einzug  in  den  Oberamts.  Bezirken
beauftragten  Stellen  und  Personen,  so  wie
durch  die  Kdnigl.  Postämter  im  Laufe  des
Monats  Juni  1331  an  das  Kassenamt  des
Regierungs  -Blats  einzusenden,  von  den
in  Stungart  wohnenden  Abonnenten  aber
auf  dem  Büregu  der  erwähnten  Stelle  zu

berichtigen.  Sollten  für  das  zwelte  Semester
  dleses  Jahres  irgendwo  mehr  oder
weniger  Exemplare  als  lim  ersten  Semester
erforderlich  seyn,  so  ist  der  genannten  Behörde
  hlevon  in  Zeiten  Nachricht  zu  gebenindem
  nach  Ablauf  des  Monats  Juni  kelne
Abbestellungen  mehr  angenommen  werden
konnen.

Stuttgart  den  35.  Mais  1a##1.
Maueker.
        <pb n="303" />
        301

B.)  Des  Departements  des  Innern"

Des  Köbnigl.  evangelischen  Consfistorium.

2)  Schul-Couferenz-  Dircktoren  betreffend.

Die  Schullebrer-Conferenz-  Direktors-Stelle
  im  Distrlkt  der  blutern  Alp  der
Münsinger  Dibcese,  welche  durch  Befördetung
  des  Pfarrers  Tritschler,  von  Kohlstetten,
  erledlgt  worden  war,  ist  dem  Pfarrer

  M.  Busch,  von  Sceingebronn,  übertragen,
  und  der  Pforrort  Gomadingen  zum
Conferenzort  bestimmt  worden.
Stuttgart  den  23.  Mal  1831.
Wchter.

b)  Die  Erledigung  einiger  Pfarreien  bstreffend.

Zu  den  erledigten  Pfarreien  Oberstetten,
Dlöcese  Blaufelden,  Kohlstetten,  Dibcese
Münsingen,  und  Splelberg,  Diöcese  Wildberg,
  baben  sich  tbeils  keine,  thells  so  wealge
  Bewerber  gefunden,  daß  man  sch
veronlaßt  siehz,  die  Verhältnisse  dieser  Stellen
  mie  der  Bemerkung  bekannt  zu  machen,
  daß  weitere  Bewerber  ihre  Eingaben
innerhalb  4  Wochen  bei  dem  e#vangellschen
TConsigerium  elnzureichen  haben.

Dle  Pfarrel  Oberstetten  enthält  „20  Seelen,
  har  kelne  Fillal=  Gottesdlenste,  und  ist
mle  einem  meistens  in  Güter=  und  Zehenten:
  Genuß  bestehenden  Einkommen  von
40°  fl.  nach  Etaks=  Prelsen  verbunden.

Die  Dfarrei  Kohlstetten  mit  Einschlußn
des  Eine  Stunde  entfernten  Fllials  Klein-Enugstingen

  bat  660  Seelen.  In  dem
Fillal  wird  an  Sonn-Fest=  und  Felertagen,
  se  wie  in  dem  Mutter:  Ort  geprediget.,
  und  abwechslend  Kladerlehre  gehalten.
  Das  Einkommen  berechnet  sich  nach
Etats-Preisen  auf  770  fl.

Die  Pfarrel  Splelberg  in  Verbindung
mit  dem  Fillal  Egenhausen  enthält  2#260,
Seelen.  Das  Fillal  ist  eine  halbe  Stur  de
von  dem  Mutter  Ort  entfernt,  und  die
Gottesdlenste  an  Sonn,  Fest-  Feler:  und
Bußtagen  werden  abwechslend  in  der
Mutter:  und  Filial-Kirche  gehalten.  Das-Elnkommen
  ist  boo  fl.  nach  Etats-Prelsen-Stutigart

  den  39.  Mal  1321.

Wéchter.
        <pb n="304" />
        Dienst-Erledigung.
Der  Ohber-Justiz-Prokurator  Erbe  zu  kedigung  gekommene  Stelle  haben  sich  im
Ulm  ist  am  19.  v.  M.  gestorben.  nerhalb  vler  Wochen  von  beute  an  bei  dem

Die  Bewerber  uem  die  hlerdurch  u  Er-  Künigl.  Gerlchte  befe  in  Ulm  zu  melden.
        <pb n="305" />
        305
Nro.  33.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  8.  Juni  1821.

1  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichtem.

S.  Köniskiche  Masjestät  Habem  und  General=  Superintendenten  von  Geilvermöge
  hoͤchsten  Dekrets  vom  29.  v.  M.  bronn  dem  blieberigen  Dekan  Märkiln  lden
  bleberlgen  außerordentlichen  Professor  Meuenstadt  zu  übertragen,  und  ihm  denlder
  Fechte  an  der  Unloersträt  Tüblngen,  Tltel  elnes  Prälaten  nebst  dem  Hrälaten=Dr.
  Schmid,  selner  Bitte  gemäß  in  das  Kreuze  zu  verlelben.,  und
Justlx=  Deportement  versetzt  und  ihn  zum  vermöge  höchster  Entschließung  vom  näm-Ober-Justlz,
  Aßessor  ndoigst  ernannt.  lichen  Tage  das  erledigte  Dekanat  Herren-Sedem
  hoben  Höchstdleselben  verm#  berg  dem  Dekan  der  Gelslinger  Dlhzese,
z  böchster  Entschlletzung  vom  r.  d.  M.  dle  MW.  Gaab  zu  Alltenstadt,  Oberos#ts  Gelsaledigte
  Stelle  elnes  ersten  Stadtgelstlichen.  I##en,  In  übertragen  geruht.
        <pb n="306" />
        304

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Vorläufig  besetzte  Revisorat-Stelle  bei  der  Regierung  des  Neckar-Kreises  betreffend.

Aus  Veranlassung  eingekommener  Gesuche
  um  die  durch  die  Versetzung  des
Reolsors  Ruthardt  erkedigte  Revisorat=ScGelle
  bei  der  Reglerung  des  Meckar-Kreises
  wird  bekannt  gemacht,  daß  wegen

vorläufiger  Besetzung  dleser  Stelle  berelts
Fürsorge  getroffen  worden  ist.

Stuttgart  den  39.  Mal  1851.
v.  O  tto.

2.  Des  Khnigl.  Medielnal,  Celleglums.

Bekannmmachung  eines  vorzüglichen  Mittels  gegen  den  Bandwurm.

Der  Kürbiekern  oder  Kettenwurm  (Ternia
solinm)  ist  ein  in  Württemberg  zlemlich
verbreitetes,  und  in  einigen  Gegenden  einbeimisches
  Uebel.

Zu  seiner  Hebung  scheint  die  Dtung
des  Wurms,  von  welcher  der  Abgang  selnes
  Kopfes  die  einige  sichere  Ueberzeugung
gewährt,  eine  unumgängliche  Bedingung
zu  seyn.  Die  bis  jetzt  bekannten  zu  diesem
Zwecke  vorgeschlagenen  Mittel  erreichen  dene
selben  héofig  nicht,  indem  sie  zwar  oft
große  Massen  von  dem  Kärper  des  Wurms
ousleeren,  den  Kopf  aber  zurücklassen,  und
die  hieme#lt  im  Widerspruch  stehende  Erfah:
rung  in  andern  Ldäudern,  namentlich  in  der

dodurch,  daß  dort  eine  ganz  andere  Gattung
  von  Bandwurm,  nämllch  der  sogenannte
  breite  Bandwurm,  mit  jenen  Mitteln
gläcklich  bekämpft  wird.  So  wle  aber  der  Gebrauch
  derselben  gegen  dle  hieländische  Bondwurm-Gattung,
  den  Kettenwurm,  gar  est
ven  gewuͤnschten  Erfolg  nicht  gewaͤhrt,  also
ist  er  uͤberdies  in  Hinsicht  auf  den  Zelt.
Aufwand  sowohl,  ols  auch  wegen  ded  bel
den  Kranken  ·  gewdhnlich  bald  sich  elnstellenden
  greßen  (Ekelt  dagegen,  für  diese  sehr
besthwrrlich.  Desto  mehr  verdient  daher
ein  Mietel,  welches  bisher  geheim  dehalten,
nunmehr  aber  von  dem  Besitzer  gegen  eine
Mth  ige  Belohnung  zur  bffentlichen  Bekanntbenachbarten

  Schwriz,  enklärt  sich  zum  1.  mathong  öbergchen  worden  ist,  die  Auf-
        <pb n="307" />
        nerksamkelt  der  Aerzte,  da  dasselbe,  wenn
ues  glesch  als  ein  in  allen  Flllen  untrüg-Üches
  Specisikum  sich  alcht  bewährt  hat,
vornämlich  dadurch  sich  auszeichnet,  daß
es  nicht  nur  von  schneller  und  sehr  bedeutender
  Wlrksamkelt,  für  die  Pattenten  in
Bezlehung  ouf  die  Beschwerden,  die  es
durch  Geschmack  und  dlätetisches  Verhalten
  verursacht,  nicht  besonders  lästlg,  wohlkell
  and  äberall  leicht  und  ächt  zu  haben,
sondern  auch  An  seinen  Mebenwirkungen  aus

305

dle  Gesundbeit  der  Kranken  gefabrloser,

als  dle  meisten  der  sonst  angerühmten  Mittel
  ist.

Es  besteht  nun  das  bier  angekuͤndlgte
Mlttel,  und  das  Verfahren  bel  dessen  Anwendung,
  in  folgendem:

I.  Von  der  münnlichen  Farrenkrautwurt
b#el,  (Rad.  fllicis  maris)  welche  same
den  Blattansen  im  Frühjahre  gesommelr,
  klein  geschnltten,  und  vorsichilg
  gerrocknet  wird,  aber  nicht  über
ein  Jahr  lang  aufbewahrt  seyn  darf,
werden  2  Loth  mit  3  Schoppen  Wasser
  in  elnem  bedeckten  Topfe  elne
Stunde  lang  gekocht.  Dem  beißen
Absude  wird  ein  Quint  zerschnittene,
uht  alte  Kellerhals--  (Seldelbast-)
Rinde  (Corter  mererei  )  zugeseszt,

II.

und  nach  etwa  10—12  Minuten  wird
die  Fluͤssigkelt  durch  ein  Tuch  geselht,
worauf  derselben  :  Leih  (füär  stärkere
Personen  3  Qulnt)  feln  gepuloerte
Farrenkrautwurzel  zugemischt  wlrd.
Dleser  ganze  Absud  wird,  nachdem
der  Kranke  Abends  jzuvor  blos  elne
sehr  fette  Wassersuppe  genossen  hat,
Mergens  nüchtern,  wo  möglich  auf
einmcl,  oder  wenn  dses  ulcht  gut
Lehr,  auf  zwel,  Pöchstens  dreimsl  in
Zolschenzeiten  von  elner  Stunde  genemmen,
  worauf  sich  der  Kramke  starke
Bewegung  in  feeler  Luft  machen
muß.

Wenn  nach  3—4  Stunden  dasß  Auflioßen
  und  die  unangenehmen  Empfindungen,
  welche  das  Mittel  im  Magen
erregt,  aufgehhrt  haben,  so  nimmt  der
Kranke  rin  Pulver  aus  20  gr.  Calomel!
und  20  gr.  felsch  bereitetem  Eisen-Bltriol
  (bel  Kindern  und  Schwachen
von  jerem  nur  4  gr.).  Sollte  dieses
blnweggebrochen  werden,  so  ist  die
Gebe  zu  wiederhelen.  Bis  zum  Abtange
  des  Wurme,  welcher  gewbbullch
noch  am  Abend  desselben  Dags  erfolgt,
darf  kelne  Speise  genessen  werden.
Geht  der  Wurm  nicht  an  demselben
Tage  ab.,  so  wird  Abends  wiederum
        <pb n="308" />
        3°6

eine  fette  Wassersuppe,  am  nüchsten.  schwchhllcheren  Personen  nur  15  kl#
Morgen  ober  nöchtern  ein  Pulver  aus.  20  gr.  von  jedem)  genommen.
40  gr.  Rbabarber,  und  eben  so  viel  Seuttgart  den  19.  Mal  18a31.
Jelappen-Wurzel  (bei  Kündern  und  Masseubach.

 

Dienst-Erledigungen.

Den  36.  #.  M.  ist  der  Stutenmelsten  den  28.  v.  M.  der  Oberamts-Arzb’  Dr.
Dür  in  Offenhausen,  und.  Reuchlin  in  Boblingen  gestorben.
        <pb n="309" />
        507
N  r  5.  34.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.
Donnerstag  den  #.  Juni  1öar.

1.  Unmittelbare  Köntgliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S..#  Kbakgkiche  Majestdt  baben  unterm  7.  b.  M.  dle  erlersgte  Oberanterm
  23.  v.  M.  den  bieberigen  Vikar  Amtsarzts-Stelle  zu  Wangen  dein  biehe-M.
  Frrnbaber  in  Hall  zum  Präceptor  rigen  Unter:  Amtsarzt  Dr.  Banwarth
#  lateinischen  eepranstalt  allda  ermannnt,  zu  Ißny  Snädigst  übertragen.

1#d

U.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern  und  der  Finauzen:

der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.
Vorschrift,  die  Ausbezahlung  und  Verrechnung  der  n;  den  Etat  des  Ministeriums  des  Junerm
kommenden  Straßen=  und  Brücken=  N####sien  bel#fend.
Um  die  regelmäßige  Bezahlung  der  sichern  und  eine  fertlaufende  genaue  Ueber-Enoßen=
  und  Brücken=  Baukosten  iu  cht  über  dlesen  Siaats=  Aufwand  vermit-
        <pb n="310" />
        Sos

telst  einer  geordneten  Verrechnung  herzustellen,

  baben  Seine  Königliche  Majestät

  am  5.  März  d.  J.  zu  verordnen
geruht,  daß  von  dem  künfilgen  Etats-Jahr

an  die  auf  den  Etat  des  Mlnisteriums  des

Innern  kommenden  Straßen=  und  Brücken-Baukosten,
  auf  Anwelsung  des  Miniskers
des  Innern,  von  den  Amtspflegen  auf  Abrechnung
  an  den  Steuern  unter  der  Aufsicht
  der  Oberämter  bezahlt  werden  sollen.
und  über  dlesen  Aufwand  elne  besondere
Haupt-Rechnung  zu  fuͤhren  sey,  womit
der  Komptabilitäts  =  Beamte  bei  dem  Deportement
  des  Innern,  Konzlelrath  Lerch,
allergnädlast  beauftragt  worden  ist.

Es  treten  daher  folgende  Bestimmungen
ein,  deren  genaue  Beobachtung  pledurch
vorgeschrichen  wird.

1.  Das  Milsterlum  des  Innern  setzt
die  Staatskasse  von  Zeit  zu  Zeit  über
die  Summe  In  Kenm'ß,  für  welche
dem  Hauptrechner  Credit  von  der
Staatskasle  erbffnet,  und  bezeichnet
derselben  die  Amtspflegen,  auf  welche
der  Betrag  des  Credlis  ausgeschrieben
  werden  soll.

Die  Stsatskasse  bemerkt  den  Betrag
in  einem  Vormerkungsbuch,  um  bei
andern  Zaßhlungs=  Anwelfungen  auf
vle  #uu#spflegen  Uch  varnach  sichten
in  Lanetn.

2.  Der  Hauptrechner  wird  durch  der
Ministerlum  des  Innern  von  dem
lhm  angewlesenen  Credit  und  von  den
Amtspflegen,  auf  welche  er  gegeten
ist,  in  Kenntnit  gesebt.  Er  bemerkt
die  Summe  in  elnem  befsondern  Abrechnungsbuch,
  in  welchem  er  jeder
Amtepfleyge  den  bel  Ur  echffveten
Credle  als  Soll  zuschreibt.

3.  Auf  den  Grund  dleses  Credits  wer,
den  von  dem  Ministerium  des  In,
nern  Anwelsungen  an  die  Amtepflegen
zu  Bejahlung  der  eingelnen  Baukoßten-Ferderungen
  dem  Haupt-Rechnungsführer
  zugestellt,  welcher  die  Forderungen
  in  dem  Abrechnungsbuch  als
angewlesen  elnschreibt  und  gewohl  in
dem  Journal,  unter  Bemerkung  der
Nammer  der  Zahlungs=  Anwelsung,
als  auch  in  dem  Menuoal  unter  der
geelgneten  Etats.=  Rubrik  in  Ausgabe
setz#,  sofort  die  Anwelsung  dem  be#-breffenden
  Oberamte  #ufertige.

4.  Dleses  at  dafür  zu  ortzen,  daß  die
angewlesenen  Posten  richtig  und  ehne
Verzbgerung  bezahlt  werden,  und  des
wegen  in  ein  dafür  zu  haltendes  Heft
den  Inhalt  der  Anwessung  jedesmal
sogleich  einzuschreiben,  sodann  dleselbe
nlt  Belsetzung  des  Tages,  an  welchem
        <pb n="311" />
        sie  abgegeben  wlrd,  dem  Amtspfleger
r##  Ausbezahlung  juzustellen.

5.  Nach  geleisterer  Bezahlung  und  läng-Lens
  bie  zum  7o.  des  nächsten  Monats
  haben  dle  Amtspflegen  dle  ihnen
mngekommenen  Anwelsungen,  so  wi
dle  von  den  Empfängern  gutttirten
Kosten=  Zettel  mit  deren  Bellagen,
nebst  einem,  in  Form  elnen  Gegenscheins
  anszuferugenden,  Verzelchnisse
und  einer  entworfenen  Steuer-Quit-#nug
  an  den  Haupt-Rechnungsführer
am#ex  der  Ueberschrift:

n„  An  das  Mloisterinm  des  Innern“.
„  für  dessen  Rechnungsam  “
mmäckzusenden,  welcher

6.  ulcht  allekn  die  an  uhn  zuräckkommen
den  Jahlungs-Anweisungen  und  Kosten-Zettel,
  welche  Belege  seiner  Rechnung
werden,  mit  den  Verzeschnissen  zu  ver-Meichen,
  sondern  auch  die  Kosten-Tettel
  und  deren  Beilagen  in  Bezlelung
  auf  Zahl,  Inbalt  und  Empfanger
Beurkundung  zu  prüfen,  im  Fall  er
Anstände  fludet,  deren  Erledigung.
einzulefren,  im  andern  Fall  aber  die
ven  den  Amtspflegen  bezahlten  Sum
men  in  dem  Abrechnungsbuch  als
„  Hat“  zu  bemerken  und  In  Einnahme
  zu  stellen,  die  Verzeichnisse
durch  selne  Unterschrift  ale  richtig  zu

509

bezeichnen  und  sofort  dieselhen,  nebst
den  entworfenen  Stener:  Quttiungen,
an  die  Staatskasse  abzugeben  hat.

7.  Bel  dieser  wird  der  Belauf,  als  elne

Steuer-Lleferung  der  Anmepflege,  in
Einnahme,  dagegen  als  Straßen=Bau-
  Aufwand  summarisch  in  Ausgabe
  gebracht,  die  Steuer-Qulteung
aber  unterschrieben  der  betreffenden
Amtspflege  zugefemigr.

3.  Der  Haupt-Rechnungsführer  erslartet

  dem  Ministerium  des  Innern  am
Ende  elnes  jeden  Mon#ats  einen  Rechnungs
  -Bericht,  worin  nachguweisen
iß,  wie  viel  bei  jeder  Amtspflege  auf
den  gegebenen  Credli  angewiesen,  wie
dlel  hieran  bezahlt,  auch  ob  und  in
welcher  Maße  ein  welterer  Credit  beieiner
  Amtspfkege  ubthig  ift.

9.  Am  Ende  des  Erats-Jahrs  legt  der-#elbe

  elne  Haupt-Rechnung  ab,  worin,
um  den  gesamten  Aufwand  ven  elnem
  Etats.  Jahr  darzustellen,  auch
die  am  Schlusse  des  Jahrs  etwa  noch
ncht  bezahlten  Straßen=  und  Brücken-Bankosten
  aufzunehmen,  und  alo  Reste
nochzuführen  find.

Dieselben  werden  in  der  neuen
Rechnung  als  Reste  wieder  vorgetren
en,  vod  als  folche  bei  deg  Anweifungen
  bezeichnet,  damit  ste  bei  der
        <pb n="312" />
        Staats-  Hauptkasse  gleichermaßen  als
Reste  verrechnet  werden.

10.  Die  Pruͤfung  der  Haupt-Rechnung
und  dle  Emtledigung  des  Rechners

hehhrt  zu  den  Obllegenheiten  der  Ober.

Rechnungskammer.
Stuttgart  den  4.  Jun.  1857.
#.  Otto.  Wecherlin.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

a)  Vorschrift  in  Brtreff  des  Wirkungskreises  des  Oberamtmantis  und  der  Ortebehörden  bei  dem
Straßen-Bauwesen  des  Staatz.

Zur  Eeläaterung  der  Insteukrion  vom
19.  Junt  1818  über  die  Leitung  des  Straßen=Bauvwesens,
  insbesondere  im  Hinsicht  auf
die  Mitolrkung  der  Oberamtmänner  und
Ortsbehbrden,  wird  in  Gemäßbelt  Königl.
Entschließung  vom  So.  v.  M.  und  unter
Beziehung  auf  die  in  Betreff  der  Ausbegahlung
  der  Stroßen,  Bankosten  getroffene
Einrichtung  folgendes  verordnet:

1.
Allgemeink  Bestemmungen  über  das  Zusammensammenwirken
  des  Oberamtmanus  und  Weginspektors
  bei  dem  Straßen-Bauwesen  des  Staats.

Dem  Oberamtmann  llegt  in  Gemeinschaft
  mit  dem  Weginspektor  die  Aufsicht
aber  die  von  dem  Scaate  zu  unterhaltenden
  Straßen  und  Brücken  und  über  deren
Erhaltung  in  selnem  Bezirke  ob.

Vornämlich  hat  der  Oberamtmann  eine
unausgesetzte  Aufmerksamkeit  darauf  zu

richten,  daß  die  Straßen  in  unizeschmaͤlertem
  Zustande,  immer  gut,  jedoch  mit  den
mäßigsten  Kosten;  erhalten,  da  wo  es  erforderlich
  ist,  mir  Schranken  oder  Schusdämmen
  versehen  werden;  daß  der  Baumsatz
  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  hergestellt
  urd  unterhalten,  daß  von  allen  denjeulgen,
  welchen  in  Bezlehung  auf  Sitaßen,
Beüäcken  und  deren  Zugehhrungen  nach  Gesetzen,
  Observanz  oder  Verträgen,  Verbind=Tichkelten
  obliegen,  diese  vollständig  und  zu
gehdriger  Zeit  erfällt,  daß  der  Statskasse

keine  Kosten  zu  welchen  sie  nicht  verbunden

ist,  zugeschoben;  daß  über  die  auf  Rechnung
  des  Staats  vorzunehmenden  Straßenbau=
  Arbelten  genaue  Akkords  geschlossen,
von  den  Unternehmern  Sicherheit  geleistet
und  dleselben  von  der  elngegangenen  Ver“
bindlichkelt  nicht  eher,  als  bis  sie  derselben
vollkommen  Genäge  gelelstet  paben,  losgesprochen;
  daß  endlich  dle  Verzeschuisse
        <pb n="313" />
        311

über  die  vom  Staate  fu  tragenden  Kosten
Kbald  als  migllch  richiig  gestellt,  zur  Präfung
  und  Genehmigung  der  bbhern  Behdrde
vorgelegt  und  nach  erfolgter  Anwelsung
unezüglich  ausbezahle  werden,  und  daß
Iberha##t  bei  dlesem  Verwaltungs-  Zweige
eine  regelmäßige  aber  rasche  Geschäftefühvung
  eintrete.  .

Der  Oberamtmann  soll  daher  bei  seinen
Relsen  im  Amtsbezirk  immer  auch  den
Zustand  der  Straßen  beobachten,  wenn  er
Moͤngel  entdeckt,  entweder  hlevon  dem
Weglaspektor  Nachricht  ertheilen,  oder  der
SIbigl.  Kreis-Reglerung  Bericht  erstatten,
vder,  wenn  es  blos  darauf  aukommt,  daß
4ingelne,  welchen  etwos  zu  thun  obliegt,
.  B.  Wegenechte,  Güterbesltzer,  Gemeinden
  x.  ihre  Verblndlichkelt  erfüllen,  hiezu
Dleelben  enhalten.  Er  darf  jedoch  eelnseilig
  keine  Anordaung  machen,  welche  eine
technische  Beurthellung  erfordert,  oder  eine
Auslage  der  Staatskasse  verursacht.

Eben.  so  wenig  darf  der  Weginspektor,
der  im  Uebrigen  auf  seine  Dienstes  =  Instrukiion.
  verwiesen  wird,  Verfügungen,
welche  einen  Aufwand  fuͤr  die  Staatskasse
zur  Folge  haben,  treffen,  ohne  daß  bievon
k#r  Oleramtmann  unterrichtet  sey.  Vielmehr
  #nüssen  bei  dlesem  Verwaltungszwelge,
welcher  neben  der  techulschen  Behandlung
mancherlel  rechtliche,  polizelllche  und

finanzielle.  Rücksichten  erfordert,  die,  ob
ü##e  schon  dem  Beu-Beamten  nicht  fremd
eyn  därfen,  doch  vorzüglich  zur  Beachtung
des  Oberamtmanns  gehbren,  belde  Beamte
Hemelnschafrlich  zusammenilrken.  Es  soll
deswegen  der  Weglespckter  von  allen  seinen
Anordaungen  im  Straßenbau  den  Oberammann
  schriftlich  oder  mündlich  In  Kenntalß
  setzen,  besonders  die  Gelegenhest,  wenn
er  bel  selnen  olerteljährigen  Besichtigungs-Relsen
  in  die  Oberemtsstadt  kommt,  zur
mündlichen  Räcksprache  mit  dem  Oberamtmamn
  benätzen,  auch  demselben  dlejenigen
Gemeinden,  Göterbesteer  oder  Unternehmer
siner  Arbelt,  wesche  eiwa  ihre  Obllegen-HFei#en
  ücksichtlich  der  Straßen  verstumen,
benennen,  damit  ste  zu  Erfällung  jener
Lermocht  werden.

II.
Besondere  Besiimmungen  hecköber.

In  Bezlehung  auf  die  Behandkung  einzelner
  Geschäfte,  und  war

A.  bei  der  Unterhaltung  der  Straßen  und
Brücken  wlrd  festgesetzt:

2)  Der  Weginspektor  bat  bei  seinen
vlerteljährigen  Beslchtigungs-Reisen
jevesmoal  auch  dasjenige  zu  bemerken
um  aufzuzeichnen,  was  er  zur  Aufnahme
  in  den  Strahenbar  Ekat  des
        <pb n="314" />
        nchsten  Jahres  fur  noihwendlg  sindet
den  ganzen  Etat  abet  hat  er  zu  der
in  der  Berordnung  vom  19.  Jull  1818
bestimmten  Zeit  zu  verfassen,  und  nebst
den  dazu  gehbiigen  Rissen  und  Ueberschlägen
  und  mill  selnem  an  die  Kreis-Regierung
  bestimmten  Berichte  dem
Oberamtmann  zu  übersenden,  welcher,
wenn  er  dabel  Anstände  findet,  hlerüber
  die  ubthige  Aufklärung  sich  verschafft,
  sofort  seine  Bemerkungen  in
alnem  besondern  Bericht  an  die  Krels-Regierung
  aufnimmt,  ader,  wenn  er
elchts  zu  bemerken  Ka##  dles  in  Kürze
auf  dem  Etat  beisetzt,  endlich  den  letztern
  mit  den  Berlchten  und  allen  Beilagen
  an  die  Kreis  Reglerung  befbrdert.

2)  Von  dleser  wird  der  Etat,  nach  erfolgter
  Genchmigung,  dem  Oberamt--mann
  und  Weginfektor  zugeferilge;
Tener  har  davon  Einsicht  zu  nehmen,
das  Erforderliche  sch  aufzuzeschnen,
und  sodann  den  Etat  dem  Weginspeltor
  zur  Ausfuͤhrung  zu  schicken.

3)  Dle  gewobnlicher  Welfe  nur  auf  ben
Grund  eines  dffentlichen  Aufgebots
abzuschlleßenden  Contrakte,  sowobl  uͤber
Kreckenwelse  Leistung.  saͤmtlicher  Unter
haltumags-·  Arbeiten,  als  auch  uͤber  einelne
  Verrichumgen,  z.  B.  die  Bel-Schoffung
  des  Unterhaltungs-Motersats,

Welche  in  Fer  Retzel  auf  mehrere  Jaht
ebgeschlossen  werden,  ferner  über  bedeu
tende  außerordentliche  Ausbesserungti
find  von  dem  Oberamtmann  und  de-Bau-Beamnen
  gemeinschaftlich  zu  tref
sen.  Alkords  uͤber  kleine  Ausbesso
rungen  aber,  wovon  der  Anschlag  nich
mehr  als  Zoo  fl.  beträgt,  har  der
Weginspektor  unter  Beizlehung  des
trsten  Worstebers  und  eines  Gemeinderatho
  aus  dem  Orte,  auf  bessen  Marlung
  die  Baustelle  liegt,  oder  das  dieser
  am  naͤchsten  ist,  abzuschließen.
Die  Entschl  ießung  der  hihern  Behbrde
#ber  die  getroffenen  Contrakte  ist  nchs
nur  an  den  Wegiespektor,  sondern  auch
en  den  Oberamtmann  auszuschrelben,
damic  dieser  immer  von  der  ganzen
Geschaftsfäührung  und  befonders  von
allem,  was  auf  Ausgaben  sich  begleht.
amterrichtet  sen.

Wa  die  Untersuchung  und  Ueber

nahme  geleisteter  Sitraßenbau-  Arbelten
anberrifft,  so  werden  das  beigeführte
Seraßen-Unterhaltunge-Material,
Hie  gerlugere  Ausbesserungen  und  Bam
ten,  welche  nicht  äber  Soo  f.  kosten,
von  dem  Weglaspektor  unter  Beiziehbung
  des  Vorstehers  und  eines  weltern
Mugliedd  vom  dem  Gemeinderotbe
der  jenigen  Gemeinde,  guf  deren  Mor-
        <pb n="315" />
        34

ltund  dle  Arbeit  stam  gefunden  hat,
#bernommen.  Der  Orts-  Porsleher
und  der  Gemeinderalh  erhält  für  diese
zur  Ortspollzel  gehdeige  Berrlchtung
innerhalb  der  Gemeinde-Markung  aus
der  Staatskasse  keine  Belohnung.

Ileht  eine  Straße  durch  ein,  in
kelne  Gemelnde  elngecheiltes  Staats-Eigenum,
  z.  B.  Kron=  Waldungen;
so  geschlehet  die  Uebernahme  des  Materlals
  in  Gegenwart  des  Orts-Worr
stebers  und  elnes  Gemelnderaths  der
nächstliegenden  Gemelnde,  welchen  in
dlesem  Falle  ihre  Zeir=  Verstumuß
nach  dem  allgemeinen  gesetlichen  Maßstabe
  von  dem  Stte  vergütet  wird.
Der  Uebernahme  bedeutender  Bauten
hat  sich  der  Oberamtmann  selbst  mit
dem  Ban=  Bean#den  zu  umerzleßen.

Ist  ein  Sttaßen:  eder  Bräckenbanwesen
  ven  der  Erheblichkeit,  daß
der  Aufwand  dafuͤr  auf  rood  fl.  oder
Hober  kommt,  so  ist  die  Unitersuchung
and  Uebernahme  des  hergestellten  Werben
  nicht  von  eberdemtelben  Baubeamten,
  Kelcher  die  Arbelten  geleltet
Vat,  ondeen  von  elnem  andern,  ln  der
Negel  von  dem-Krels=  Baurathe,  zu
volliebe

icher  Uebernehme  muß  ein  seraueb.
  Potekell  geführt  werden,  dessen

Aufnahme  In  denjenigen  Fällen,  da
d#er  Oberamtmann  beiwehm,  dlesem,
in  ondern  Fällen  aber  dem  Wegluspektor
  obllegt.  Dasselbe  istt  ven  allen  an
der  Uebernahms-Verhandlung  tbellneh-Mmenden
  Bebrden  zu  unterzeichnen,
welche  dadurch  für  den  Inchals  des
Hretekolls  verantwortlich  werden,  dagetzen
  aber  auch  das  Recht  haben,  Erinnerungen,
  welche  ste  auf  den  Grund
dleser  VerantwortlIchkeit  für  ndthig
balten,  zu  Protokoll  zu  geben.

5)  Die  Kostenzettel  äber  die  hergestell,

ten  Arbelten  hat  der  Weglaspekter  dei
den  vierteljührigen  Besichtlgunge-Rel,
len  immer  zu  sammeln  und  gebdrig

Lerüft  und  berichtigt,  nebst  den  Uebernehms

  Protekollen  und  Urkunden
und  unter  Bellegung  seines,  an  die
Regierung  bestimmaen,  Beslchügungs-Berlchtes,
  sobeld  ale  mi#llch  dem
Oberammenn  zu  übersenden,  von  welchem
  der  Bericht  nebst  allen  Bellstdgen,
  nach  elngezogener  Aufklérung
über  etwalge  Anstände,  und  unter
Beifägung  felner  Bemerkungen,  wenn
er  deren  zu  machen  hat,  an  die  Krels-Reglerung
  zu  befdrdern  ist.

Dae  jedoch  der  Weglnspektor  nicht
immer  alle  Kostenzetel  soglelch  zur
Hand  bringen  kann,  bingegen  unter
        <pb n="316" />
        a14

Besbachtung  vorstehender  Bestimmungen,
  der  Oberamtmann  vor  allen  Anerdnungen
  im  Staaßenbau  vollkom?
men  unttrrichtet  ist,  miehin  auch  wissen
  muß,  ob  über  irgend  eine  Stroßenbau-Arbelt
  eine  Kostenrechmung  noch
sicht  eingegeben  senz  so  hat  derselbe
in  solchem  Falle  diese  selbst  einzufordern,
  und  dem  Weglaspekter  zur  Präfung
  und  unmittelbaren  Befbrderung.
an  die  Krels-Reglerung  zuzufertigen.
6  Die  vem  Oberemm#n  in  der  Verordnung
  in  Betreff  der  Ausbezahlung

der  Straßen  =  Baukosten  aufgetragene-Buchfübrung

  über  dit  zur  Jahlung  angewiesenen
  Posten,  hat  den  mehrfachen
Zweck,  nicht  allein,  dem  Oberammimann
ein  Huͤlfomittel  zu  Erfuͤllung  der  ibm

ebllegenden  Sorzze  für  richilge  und
haldige  Ausbezohlung  jener  Baukosten

und  eine  vollständige  Ueberssche  öber
den  jährlichen  Betrag  derselben,  so
wie  elne  Controle  für  den-  Falb  einer
zwelmallgen  Anrechnung  oder  Nachforderung
  zu  gewähren;  sondern  auch
denselbem  in  den  Stand  zu  seten,  daß
ar  durch  Berglelchung  dieses  Buchesmit
  dem  über  die  eingesandten  Kostenzettel
  zw  haltenden  Verzeichnisse  jeder
Zeit  finden  kome,  ob  und  welche  derfelben
  noch  nicht  zur  Zablung  angewiesen

  seyen.  Da  es  nun  seht  daͤran
Lelegen  ist,  daß  mit  dem  Schlusse  dis
Eiats-Jahrs  auch  alle  Straßen;  und
Brüäcken  =  Baukosten  vollkommen  berichtiget
  seyen,  so  wird  dem  Oberamtmann
  zur  Pflicht  gemacht,  nicht  nur
von  Zeir  zu  Zeir,  sondern  auch  sechs
Wochen  vor  Ende  des  Etats-Jahrs
eine  Untersuchung  in  Betreff  der  noch
unberschilgten  Kosten  vorzunehmen,
und  die  Kreis-  „Reglerung  an  alle  diejenigen
  Kostenzettel  zu  erinnern,  welche
zwar  an  dieselbe  zur  Zohlungs.  Einleitung
  eingeschickt,  aber  noch  nicht
zur  Jahlung.  angewiesen  worden  sind.

B.  Bei,  Neubauten,  besonders  bei  neuen

Straßen=  Anlagen,  wolche  immerhin  eine

vorherige  sorgfältige  Erwägung  aller

Verbälralsse  erfordern,  hat  der  Ober=#mmmonn
  die  verschledenen  in  Borschlag“
gekommenen  Bau-  Linlen  gemelnschaftlich
  mit  dem  Baubeamten  zu  beangenscheinigen,
  die  für  jede  derselben  sprechenden
  Rücksichten  zu  untersuchen,  neben
  dem  Zwecke  des  Staats,  auch  die
besondern  Vorthelle,  welche,  Unzelne
Gemeinden  und  Grund=  Elgenthämer
von  der  neuen  Ankage  ssch  versprechen
dürfen,  und  die  sowohl  hlexquf  als  auf
fruͤhere  Vertraͤge  tc.  zu  gruͤndenden  Anspruͤche
  auf  Baubriträge  zu  erörtern,
        <pb n="317" />
        —

lerüber  an  die  höhere  Behorde  Berlcht
zu  erstatten,  die  Unterhandlungen  über
Baubeitrge  elnzulelten,  die  Contrakle
#ber  den  etwa  auf  Kosten  des  Staats  erforderlichen,
  Ankauf  von  Grunkstücken,
so  wie  über  die  Arbelten  gemelnschaftlich
mit  dem  Bau=  Beamten  abzuschließen;
wegen  der  Sicherheit  Leistung  der  Bau-Unternehmer
  die  erfordertichen  Einleimngen
  zu  treffen;  wäöbrend  der  Arbeiten
  den  leitenden  Bau-Bemten  in
Fällen,  da  derselbe  elner  amtlichen  Belhülfe
  und  Einschreltung  bedarf,  zu  unterstätzen;
  über  Zablungen  und  Verrechnung
  die  Aufslcht  zu  führen,  und
seiner  Zeit  wegen  der  Uebernabme  der
vollendeten  Bauwerke  in  Gemeinschaft
mit  dem  Kreis-Baurath  oder  demjealgen
  Bau-Beamten,  wolcher  hlezu,
als  vorher  nicht  mit  der  Leitung  der
Arbelten  beschäftiget,  beauftragt  werden
wird,  das  Geeignete  zu  besorgen.

Indem  man  nun  von  den  Oberamt:
männern  erwartet,  daß  sle  dem  In  jeder
  Beziehung  so  wlchilgen  Smaßen=Bauwesen
  eine  verzügkiche  Aufmerksamkelt
  und  TWötigkeit  widmen  werden,
wird  fuͤr  diejenigen,  welche  zu  ihrer
Psflicht·  Erfuͤllung  noch  elnes  besondern
Anirlebs  bedurfen  mbchten,  beigefuͤgt,
daß  Selne  Koͤnlgliche  Majestat

bei  Hochst  Dero  Reisen  im  karde  den
Zustand  der  Straßen  und  in  wie  ferne
die  Oberamtmanner  den  ihnen  in  dieser
Bezilhung  neuerdings  ur"  bestimmiee
auferlegten  Obllegenhelten  nach  ukemmen
  sich  angelegen  seon  lasen,  Hlchst-Sich
  zum  besondern  Aunemerk  machen
werden.

III.
Obliegenbeiren  der  Orköbeherden.

Die  Ortsbeh#eden  fünd

1)  dafür  verantwortlich,  daß  Innerhalb
der  Orts-Markungen  von  den  Gemein
den  und  Güter  Besitzern  dasjenine,  was
denselben  zu  Folge  der  Wegordnung
in  Ansehung  der  Erhaltung  der  Strahen
  innerbalb  Etters  und  der  Bruͤcken,
des  Ausschlagens  der  Chausseegraͤben
und  der  Reinigung  der  Dohlen,  ferner
in  Bezlehung  auf  die  Sicherheits-Schranken
  oder  Dimme,  auf  Wegzels
ger  und  auf  Baumpflanzung  zu  belden
Seiten  der  Straße,  endlich  wegen  Erbaltung
  der  Nummern  Steine  und
wegen  des  Transports  der  Steinwage
oebliegt,  immer  und  zu  gehdriger  Zelt
erfällt  werde.

)  Haben  dleselben  dlie  or#epollzelllche
Aufsicht  darauf  zu  richten,  daß
a)die  Straßen  in  lhrer  gonjen  Breite
stets  für  den  Wandel  sei  erhelten,

2
        <pb n="318" />
        und  dieser  nirgends  durch  Anbaͤufung
mit  Unrath,  Dung,  Bau  Materialien
oder  andern  Gegenstaͤnden  gehemmt
werde;  daß  ferner  die  Straßen  weder
  durch  Bauwerke  und  Verzäunungen
  verengt,  noch  durch  das  Abgraben
der  Bdschungen  an  den  Chaussee-Grsben
  geschmälert  werden.

Ist  eine  solche  Schmälerung,  dle
sich  oft  auffallend  darin  zeige,  daß  steinerne
  Brücken  und  Dehlen,  welche
ursprünglich  mit  der  Breite  der  Straße
gleich  waren,  nunmehr  auf  der  Seite
über  die  Straße  hervorstehen,  eingetreken;
  so  haben  die  Ortsbehdrden
durch  Vermessung  der  Straße  und
durch  Aufsuchung  der  Grenz  Steine
an  den  benachbarten  Grundstäcken,
dle  wahren  Grenzen  der  Strahe  ausmumitteln
  und  von  dem  Erfund  an
das  Oberamt  Bericht  zu  erstatten,
damtt  daseelbe  gemeinschaftlich  mit  dem
Weg-Inspektor  zur  Wlederherstellung
jener  die  geelgnete  Anordnung  treffe.

b)  Daß  alle  dlejeuigen,  welche  Stra-Hen-Bauerbeiten
  äbernommen  haben,
ihre  Berbindlichkeit  vollkommen  und
zur  gehbrigen  Zelt  erfällen,  daß  insbesondere
  das  Unterhaltungs-Materlal
binnen  des  von  dem  Weg.Inspekter
bes  der  Angabe  bestimmten  Termins

31#

beigefährt,  hlevon  alchts  entfremdet,
daß  bei  d#r  Uebernahme  des  Materlals,
welcher  der  Ortsvorsteher  und  eln  Mitglied
  des  Gemeinderaths-belzuwehnen
baben,  nicht  nur  das  Nachzzählen  der
beigeführten  Haufen  mic  Dünkilichkelt
vorgenommen,  sondern  auch,  nach  elner
  jedesmal  vorher  zu  gebenden  Erklärung,
  der  wie  vielste  (z.  B.  bie
oder  Gte  oder  ste)  Haufen  nachzumigen
  sey,  das  Abwägen  genau  vorgenommen
  und  sowehl  die  ganze  Zohl
aller  Material-Haufen  als  das  Gewicht
  jedes  Einzelnen  derjenigen,  welche
  abgewogen  werden,  um  hieoon
einen  Durchschnitt  berechnen  zu  kön?
nen,  in  dem  Protokell  eingeschrieben
werde.  «

Daß  ferner  die  Wegknechte  in  Ansehung
  des  Einleisens  bel  geeigneter
Wliterung  und  des  Relnigens  der
Straße  von  Morast  sich  nicht  versaͤumen,
  und  daß  der  Letztere  unverzuͤglich
  rein  abgefährt  werde.

c)  Daß  endlich  nicht  von  einzelnen

Personen  an  Straßen,  Bräcken  und
deren  Zugehbrden  durch  verbotene
Handlungen,  3.  B.  Rauhsperren,
Schleifen  von  Baustämmen  u.  s.  w.
Schaden  verursacht  werde.

Im  Allgemelnen  werden  die  Orts=
        <pb n="319" />
        41.1.

behteden  vaf  di  Weg,  Ordnung  ver=  den  Behbrden  pünktlich  zu  befolzen,  die
wiesen.  Kreis-Reglerungen  aber,  welche  zunächst
Verfehlungen  gegen  dleselbe  haben  über  die  Vollzlehung  zu  wachen  habes,  werste
  mu  den  gesetzlichen  Strafen  zu  rü=  den  dabei  aufgeferdert,  die  Erfahrungen,
gen,  oder,  wenn  jene  das  Maß  ihrer  welche  fle  hinslchtlich  der  Veroollständigung
Strafbefugniß  übersteigen,  dem  Obee=  und  Vereinfachung  der  den  Geschäftsgang
amt  anzuzeigen;  wie  ihnen  denn  über=  und  die  treue  Pflichterfüllung  der  concurrihaupt
  obllegt,  in  allen  Fällen,  welche  renden  Behdrden  betreffenden  Verschriften
elns  hbhere  Elnschreitang  erfordern,  ju  machen  in  den  Fall  kommen  kbunten,
an  das  Oberamt  Bericht  zu  erstatten.  sergfältig  zu  sammeln,  und  dem  Ministe-IV.
  rium  des  Innera  vorzulegen.
Aufforderung  an  die  Kreis-Regierungen.
rt  Verschrifen  sind  vom  ersten  des  Stunigart  den  4.  Junü  131.

künftigen  Monats  an,  von  allen  betreffen-  v.  Otte.

b)  Den  Feurage-Bergötungs-Preis  für  die  Gensd'armerie  betressend.
Den  sämellchen  Amtspflegen  wlrd  hiemit  Feurage  auf  1)  kr.  für  die  Ratlon  bestimmt
erhffnet,  daß  der  Vergütungs-Preis  für  worden  I#st.
dle  in  den  Monaten  April,  Mail  und  Juni  Stungart  den  8.  Juni  1831.
b.  J.  an  dle  Gened'armerle  abgegebene  v.  Otto.

c)  Erinnerung  wegen  Einsendung  der  Gesd'armeric-Kossen=  Verzeichnisse.

Nach  den  bestehenden  Vorschriften  sollen  sam  gemacht,  die  Einsendung  der  Genod#a##
die  Rechnungen  über  die  Forderungen  an  merie  Kosten=  Verzeichniste  auf  die  Menate
die  Staatskasse  so  zel#lich  vorgelegt  werden,  Aoril,  Mai  und  Juni  d.  J.  so  zu  beschleudaß
  sie  noch  vor  dem  15.  Juli  auf  die  let=  nigen,  daß  sle  längstene  in  den  ersten  5  Tatere

  angewiesen  werden  knnen.  gen  des  Mona#ts  Juli  bel  der  unterzeichne-Do
  dlese  Vorschriften  auch  bei  den  Gens=  ten  Stelle  eingekommen  sind.
d'armerle  Verpflegungskosten  ihre  Anwen-  Damtt  aber  die  Amtspflegen  an  der  pünktdung

  sinden;  so  werden  sämtliche  Oberamts=  lichen  Befolgung  dleses  Auftrags  nicht  ver-Pflegen
  pierauf  mit  der  Welsung  aufmerk=  hludert  werden;  so  erhalten  die  Bejlirke-
        <pb n="320" />
        318

Kommandamen  der  Gensd'armerie  die  Weifuns,
  die  Quittungen  über  die  am  30.  d.  M.
verfallenden  Extra-Gelder  den  betreffenden
Amtepfltegen  mit  dem  Schlusse  dieses  Menats

  unfehlbar  zur  Werrechnung  zu  über
geben.
Stuttgart  den  6.  Junk  1871.
e.  Otto.

„.  Des  Könsgl.  evangellschen  Confistorlum.
#a)  Die  Erledigung  des  Dekanats  der  Didces.  Geißliugen  zu  Altenstadt  betreffend-Dusch-###-Befkrderung

  des  Dekans  Gaab.
auf  das  Dekanat  Hervenberg,  Ist  das  Dekanat
  der  Dibrese  Geislingen  ,  wovon  der
Wobns  Altenstadt  ist,  erlediget.  Die  Bewerber
  um  dleses  Dekanat  erster  Classe,  welches

  mit  einem  Elnkommen  von  2000  fl.
nach  Erate-Preisen  verbunden  ist,  haben  binnen
  sechs  Wochen  ibre  Bittschriften  bel  dem
evangelischen  Comsterlum  elnzugeben.
Stuttgart  den  3.  Juni  1837.
Wcchter.

5)  Die  Erledigung  des  Dekanaks  Neuenstadt  bekreffend.

Durch  Beshrderung  des  Dekans  Märkkin
  zu  Neuenstadt  auf  die  Stelle  eines  Geu##ral:
  Superintendentem  und  ersten  Geistlichen
  zu  Feilbronn  ist  das  Dekanat  Neuen-23
  adt  erxlediget.  Es  ist  solches  als  ein  Delanat
  zwelter  Classe  mit  einem  Cinkommen

von  i10o  sl.  nach  Etats-Preisen  verbunden,
und  die  Bewerber  haben  ihre  Blitschriften
EEEEEIIIT
sistorlum  einzureichen.
Stuttgart  den  8.  Junt  1825.
Waͤchter.

3.  Des  Kobnigl.  Medicinal,  Colleglums.

Von  dem  Königl.  Mrdicinal-Collegle.
wurde  dem  Med.  Dr.  Carl  Friedrich,
Hopfengártner  in  Stuttgart  die  Erlaubalß

  zur  Ausübung  der  Medlein,  nach
juvor  erstandener  Präfung,  entbellt.
Stuttgart  den  7.  Junt  1837.
Ma  ffenbach.

 

—  —  —  —

Gedruckt  bri  G.  Haffelbrink,  Buchdrucker.
        <pb n="321" />
        319

Nro.  35.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

N

Freitas  ben  22.  Juni  1821.

I.  Ksigliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

l  Gesetz,  die  Gehalte,  Taggelder  und  Reife-Kosten  der  Mitglieder  der  Stände-Versammlung  und
bes  Ausschusses,  se  wie  der  ständischen  Beamten  und  Diener  betressend.

«  «W.,·ich.:c-kcm,

don  Sottes  Gnaden  König,  von  Württembers.

D.  dle  Berfassungs.=  Urkunde  s.  195.
ist  die  Festsehung  der  Taggelder  und  Reise-Kosten
  der  Slänre-Mitglizder,  #eo  wie,  der
Besoldungen  der,  Mliglieder  des  Ausschusses
und  der  slä#dischen  Beamten  auf  Wexabscledang
  ausgesiht  worden;.  Wir  verordnen
  und  verfügen  doher  in,.  dleser  Bezlehung
nach  Auhlrunz  Unserces  Geheimen  Rgihs

und  umer  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  wie  folgt:
7.  1.
Taggelder  und  Reise-Kosten.
Won  den  standesherrlichen,  so  wie  vonden

  erblichen  und’  den  nicht  in  Stuttgart

wohnenden  lebenslaͤnglichen  Mltgliedern  der
Kammer  der.  Standesherrn.  haben  die  jenl
        <pb n="322" />
        W%

gen,  welche  ihre  Absicht,  von  dleser  Befugniß
  Gebrauch  zu  moachen,  erklären,  dieselben
Taggelder  und  Relse-Kostent  anzusprechen,
welche  hiernach  für  die  Mitglieder  der
Kammer  der  Abgeordneten  festgesetzt  sind.

Die  Taggelber  aller  Mitglieder  der
Kammer  der  Abgeordneten  werden  auf  Fänf
Gulden  und  dreißig  Kreuzer  festgesetzt.  Die
Denfelben  gebührende  Entschi#gons  für
Relse=  Kosten  beträgt  Eluen  Gulden  auf
jede  Poststunde  der  Entfernung  ihres  Wohnorts
  von  Stuttgart.

mit  Fünf  Gulden  dreißlg  Kreuzer  anzu-Hrechen.


Während  der  Benrlaubung  elnes  Mirglieds
  hrt  die  Berechtlgung  zum  Bezug
von  Taggeldera  auf;  auch  sindet  bei  Relsen,
welche  im  Urlaub  unternommen  werden,
kelne  Kosten  =  Vergüätung  statt.

Die  Präsldenten  belder  Kämmern  erhalten

  als  Mitglieder  des  Ausschusses  Entschäbigungs=
  „.  Gehalte,  die  Ihnen  auch  während
  der  Dauer  der  Stände=  Versammlung
sortgerelcht  werden.

J.  4.
Smiscilen  der  Ausschuß-Mittglieder.
Die  Enrschsdiguns  des  Prästdenten  der
ersten  Kammer  wird  mie  Inbegriff  ver
Wohnung  jöbrlich  auf  Slebentausend  Fänf
Hundert  Galden,  die  des  Präsldenten  der

Außerdem  haben  si  sie
je  für  zehn  Poststunden  elne  Tagegebühr

zwelten  Kammer  glelchfolls  elnschläßls  der
Wohbnung  jährlich  auf  Fünf  Tausend  Gulden
  bestimmt.

Eben  so  erbalten  die  Abrigen  oler  Mitglleder
  des  Ausschussed,  -elche  nach  dem
s.  2go.  der  Verfassungs  Uek#unde  in  Stutt  -·
gart  anwesend  seon  müssen,  eine  Entschligung

  von;  -Eiseanse  Acht  **

den.  1%

Wöährend  der  Dauer  eines  emmenn
vie#  lehtge  nannten  **  Mitalledern
auf,  und  diese  treten  dagegen  fuͤr  die  genannte
  Zeit  in  den  Bejug  der  oben  setgesetzten
  Tasgeldet  ein.

·  I.
Brsoldungen  der  sanmischen  Beamtek.

Die  Jahres=  Besoldunsen  der  staͤndischen
Beamten  werden  auf  folgende  Art  regulirt:

1)  Fuͤr  den  Kassler  der  Schulden-  Tiltungs-Kasse
  auf  Eintausend  Achthunabert
  Gyldent  [emfelben  sind  hlerneben
zu  Deckung  etwalgen  Kassen  Abganzs
dem  Jehre  n#ch  Zwelhumeri  Gulbea
bewlllige;

·  für  den  Archlaa  auf  —.
Sechsßundert  Gulden;  ·

stürdencdntmlevcder  Schacht-Ellsungs
  Kasse  auf  Eiatausend  Vlerbunderi
  Galden

4)  für  die  zwei  Reglstraroven  der  erften
        <pb n="323" />
        52t1

und  zwesten  Kammer  je  auf  Elmausend
  Zwelhundert  Gulden;

5)  für  die  Buchhalter  erster  Klasse  bel
der  Schulden-Tilgungs-Kasse  auf  Einbeusend,
  für  die  Buchhalter  zulter
Klasse  auf  Achthundert  Gulden;

6)  für  die  zwei  Kanzellisten  der  Kammern
  je  auf  Sechshundere  und  fänfzig
Gulden.

Es  können  sedoch  die  Grhalte  des
Kasslers,  des  Archloors,  des  Comrok#ure,
  der  zwei  Registratoren,  so  wieder
  Buchbalter  nach  den  ersten  fünf
Jahren  ihrer  Dlenstzelt  um  100  fl.,
amd  nach  welteren  fünf  Jahren  wieder
am  100  fl.,  sodann  aber  ulcht  weiter
erhböt  werden.  Auf  91.  Weise
koͤnnen  auch  die  Gehalie  der  beiden
Kanzellisten  à  um  50  fl.,  also  nach
Verfuß  von  zehn  Jahren  auf  böchstens
575°  l.  stelgen.

7)  Dem  Verwalter  der  ständischen  Sustemations
  -Kasse,  wozu  die  Stände
einen  ihrer  Beamten  wählen  mögen,
Keine  jährliche  Belohnung  von.  Dreihundert
  Gulden  ausgesetzt.

»  1
Delohnung  außerordentlicher  Arbeirer  und
Gchülfen.
Wenn  nach  dech  Erachten  des  Vorstand
Siände  Versammlung,  der  Ilazlnen

Kammern  oder  des  Ausschusses,  die  stämdlechen
  Beamten  oder  niedern  Dlener  einer
zeltigen  Aushälfe  bedärfen,  so  sollen  dle
biebei  verwendeten  Personen=  durch  Taggelder
  brlohnt  werdem  deren  Betrag  sich  nach
den  Bestimmungen  richtet,  welche  in  dergleichen
  Fällen  für  den  Kduigl.  Dlenft  enheilt.
Ind.
K  5.
Gchalte  der  niedern  Diener.

Der  Jahres-Gehalt  der  belden  Kanzlei-Diener
  der  Stände-Versammlung,  welche
zugleich  die  Stelle  von  Hausmeistern  in
dem  Ständehaus  zu  versehen  haben,  wird
bei  dem  dltern  auf  Vlerhundert  und  fünfz##
  Gulden,  bei  dem  jüngeren  auf  Dreibundert
  Galden  festgesest.

Ven  diesem  Gehalt  haben  sch  diese  beiden
  Dirner  dlie  in  der  Verordnung  vom
20.  Jan.  1320  (Reglerungs-Blatt  S.  12)
vorgeschriebene  bloree  selbst  anzuschaffen.

s.  6.
Allgemeine  Bestimmung.
Wenn  elnem  Mitgllede  der  zweiten  Kammer

  ober  den  Ausschusses,  einem  Kändlschen

  Offielalen  oder  niedern  Dleuer  über
beren  ordentliche-Gehalte  oder  Taggelder,
eine  Zulage,  Gratlsikation  und  dergleichen
aus  der  ständischen  Sustentatlons-  Kass#
hewilllge  werden  will,  ##  konm  dleses  na#
eu  dem  Wege  verPerabschleung  gelchepen.
        <pb n="324" />
        .  7.
Vorübergebende  Anorbnungen.

1)  Der  gegenwärtige  Schüldemn  Zahlangs-Kassier
  und  die  von  belden  Kammerm
erstmals  gewählten  Registratoren  tretem
von  jetzt  an  in  den  höchsten  Betrag  des
fuͤr  fie  bestimmten  Gehalts,  beziehungswelse
  von  Zwel  Tausend  und  von  Vlerzehn
  Hundert  Gulden.

Elne  weltere  Vermehrung  desselben
finder  für  ihre  Personen  nicht  statt.

2)  Den  bei  der  Schulden-Zahlungs-Kasse
gegenwärtig  angestellten.  Buchhaltern
blelbt  der  Räcktritt  in  den  Kbniglichen
Dienst  in  so  lange  vorbebalten,  bäs  über
die  zu  Besorgung  der  Geschäfte  ubthige
Zahl  derselben,  endliche  Ueberelnkunft
getroffen  seyn  wird.

Bis  zu  diesem  Zeltpunkte  hin  bezlehen
sie  die  ihnen  srither  ausgesetzten  Gebalte,
  mit  Ausnahme  des  zweiten  Buchvbalters,

  dem  vom  i.  Jull  182:  an,
eine  Zulage  von  Zwei  Hundert  Gulden
derwilligt  wird.

35)  Sorlange  die  Stelle  des  stäwischen
Archloars  unbesetzt  bleibt,  können  dessen
Geschäfte  von  den  Ständen  elnem  oder
mehreren:  ihrer  Beamten  übertragen
werden,  welchen  daflr  elne  Gesammt-Entschädigung
  von  Drei  Hundert  Gulden
  ausgesetzt  wird.

Unsee  Flnatg=  Ministerlum  ist  m

Vollziehung  dleses  Gesetzes  beouftragt.
Gegeben  Stnetgart  den  2o.  Jund  #####-Wilhem.


Der  provisorische  Chef

des  Finanz-Departements:
ov.  Weckherlin,

Auf  Befebl  deg  Kobnlgea
Der  Staats-Sckretke
Vellsssel.

b)  Gesetz,  die  Einberufung  der  abwesenden  Mitglieder  des  Kändischen  Ausschusses  betreffend.
Wilhelm,,

von  Gottss  Gnaden  Koͤnig  von  Wuͤrttembers.

Erwägung,  väß  der  h.  290.  der
8  Urkunde  ziat  im.4  Allzemeinen
festseht,  doß  die  abwesenden  Mitglieder  deW
Stände  -  Ausschusses  von  ven  ·  anwesenden

Mitolledern  deselben  so  oft  nbexusen  eden
  sollen,  als  es#die  Umsstände  erfordern,
Kßtere  aber  nichn  näher  beprichn  find,  be
vetordnen  und  verfuͤgen  Wlr  n  getsches
        <pb n="325" />
        Bezlebung  nach  Auhbrung  Unseres  Gebelmen
  Raths  und  unter  Zustimmung  Uslever
  getreuemn  Stände  wie  nachsteht:
1

Dle  anwesenden  Mitglieder  des  stän-Uschen
  Ausschusses  sind  verbunden,  die  abwesenden
  Mitglieder  desselben  n  felgenden
Elllen  einzuberufen:

à)  So  oft  dle  anwesenden  Mitslieder  dafür
  balten,  daß  die  Reglerung  um  Einberufung
  einer  außerorrentlichen  Stände
  Versammlung  zu  bluten  seyn  möchte;

3)  wenn  nach  Verstuß  eines  Etats-Jahrs
das  Flnanz-Mialsterlum  dem  ständischen
Ausschusse  die  richilge,  der  Werabschlelung
  angemessene  Verwendung  der  verwilligten
  Steuern  in  dem  verflossenen
Stats-Jahre  nachwelst,  und  selyen  hierauf

  gegrändeten  Etat  fär  das  folgende

Jahr  dem  Ausschusse  zur  Berathung
mittheilt

5)  bei  Abtr  der  Jahres-Rechvung  der
Schulden-Zahlungs-  und  Sustentatlous-Kasse;


4  bel  der  Berathung  des  Recheaschafts-Berichts
  (Verf.  Uck.  .  191.)

3#

J.  v.

In  Bezlehung  auf  andere,  in  verste-Vendem
  F.  nicht  genannte  mbglicher  Weise
eintretende  Fälle  bleibt  die  Frage  von  Einberufung
  der  Abwesenden  der  verfassungsmäßlaen
  Beurthellung  der  anwesenden  Mttolleder
  des  Kändischen  Ausschusses  anheimgegeben.


J.  3.

Wes  jeder  Eluberufung  der  Abwesenden
  hat  der  anwesende  Dheil  des  ständischen
  Ausschusses  Unsd  Anzeige  jzu  er-Katten.


Unser  Minister  des  Inners  ist  mie
Wollzlehung  des  gegenwäriigen  Gesetzes  beduhragt.


Gegeben,  Stuttgart  den  20.  Juni  18  a1.

Wilzeln.
Der  WMinisier  des  Innern:
v.  Otte.
Auf  Befepl  des  Khulgs

Der  Stants-Secretäre
Bellnagel.
        <pb n="326" />
        514

A.)  Erlaubniß  zu  einer  Ordens-Annahme.

Sebkne  Khnigliche  Majestäát  haben
vermöge  gnädigsten  Dekreis  vom  ro.  d.  M.
dem  General  -Majer  und  Gesandten  am
Großherzoglich=  Badenschen  Hofe,  Grafen
v.  Bismark,  dle  nachgesuchte  Erlaubulß
erthellt,  den  ihm  von  Sr.  Königl.  Hohe##

dem  Kurfürsten  von  Hossen  verliehenen  Kurhessischen
  Militaͤr-Werdienst-  Orden  tragen
zu  duͤrfen.
Stuttgert  den  15.  Juni  1637.
Der  Vice-Ordens-Kanzler:
Staats-  Minlster  Phull.

B.)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Kynkgliche  Mejestät  haben
vermöge  höchster  Entschlleßung  vom  6.  d.  M.
Die  katholische  Kaplanei  zum  helligen  Fran-Kkus
  in  Ravensburg,  in  Verelnigung  mi#t
der  Stelle  eines  Lehrers  an  der  dortigen
Real-Anstalt,  dem  Repetenten  Ziyfelliin
  Conoikt  zu  Täbingen,  und

verm#oge  böchster  Entschliezung  vom  J.  d.
M.  die  erledigte  Sekretär#s-Stelle  bei  dem
Studienrath  dem  Sekrezär  Reicheneker
zu  uͤbertragen  goruht.

Sodann  paben  Höchstvlefelben  vermge
  Resolution  vom  11.  d.  M.  gnävigst
geruhr,  den  proviserlschen  Bau-Jaspektor
Gabrtlel  aus  dem  Ben.=  Juspektorats-Bezirke

  Gmünd  in  glelscher  Elgenschaft  in
den  Bezirk  Bietighelm,

den  Bau=  Inspektor  Manz,  von  Holl,
in  den  Brzirk  Gmünd  zu  versetzen,  Und

das  von  letzterem  feliher  versehene  Bau-Inspektorat
  dem  Saline-Baumeister  Stok
in  Halk  neben  selner  seitherigen  Sielle  gusdigst
  zu  übertragen  gerutbt.

Unterm  9.  d.  M.  wurde  dem  zu  der  Kaplanel
  in  Seekirch,  kandkapitels  Rledlingen,
ernamtem,  von  Scheer  gebuͤrtigen,  Carl
Helm,  bisherigen  Vikar  in  Hochmbsfingen,
die  Kbnigliche  Bestätligung  erthellt,  und

unterm  :1.  v.  M.  der  Ober-bieutenant
v.  Siegel  von  den  Garnisons-Compagnsen
mm  dritten  Infanterle:  Regimemt  versesz.
        <pb n="327" />
        545

II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Mirnssterium.

1.

Oer  Referendär  zweiter  Classe  (Staatsand
  Reglerungs-Blatt  von  1820.  S.  661)
Theoder  Friedrich  Becker,  von  Stuttgar,
Knach  erstandener  zwelter  Dlenst-Präfung
als  zum  Richteramt  und  zur  Adookatur  befäbist
  erkannt,  und  hiernach  ln  das  Werwichniß
  der  Referendärs  erster  Classe  ein-Setragen
  worden.

Stuttgart  den  123.  Juni  1321.

Maucler.

n.

Der  Rechts=  Candldat  Gustav  kanbeuer,
  ven  Stuttgert,  welcher  bei  der
ussten  Dienst=  Prüfung  das  Zeugniß  dritter
Classe,  gut  bestanden,  erholten  pat,  ist  auf
fels  Ansachen  als  Referendar  zwelter  Classe

bel  dem  Konigl.  Gerichtshofe  des  Meckar-Areises
  aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  14.  Junl  1821.
Maueler.

3.

Der  Rechts=  Canvidat  Ferdinand  Frlevrich
  Heyd,  von  Bissingen,  Oberamts
kudwigsburg,  welcher  bei  der  ersten  Dlenst-Pruͤfung
  das  Zeugniß  dritter  Classe  erbalten
  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Refecendär
  zwele#er  Classe  bel  dem  Künigl.
Gerichtshofe  in  Ellwangen  aufgenommen
—.

Stuttgart  den  16.  Juni  1821.

Mauclher.
        <pb n="328" />
        <pb n="329" />
        327  .-Nro.

  36.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag  den  236.  Juni  1821.

Känigliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Gesetz,  den  Ablösungs-Maßstab  für  die  Grund-Abgaben  betreffend.
Wilhelm,

vdon.  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

in  die  Ablbsung  der  dem  Grund-Eigen,
thuͤmer  sowohl  als  der  Finanz-Verwaltung
läslgeren  Grund=  Abgabe-Ganungen  zu
erlelchtern,  haben  Wir  für  ubthig  erachtet,
  in  dem  Maßstabe  der  für  jene  Abblung
  in  dem  zweiten  Organlsotlons-Edikt.
dvom  18.  Nov.  1817,  und  in  der  dasselbe
erlͤuternden  Verordnung  vom  15.  Sept.
1818  gegeben  ist,  in  Beziehung  auf  die
dem.  Sitaate  angohbrigen  Gefaͤlle,  einstwellen

  und  bis  zu  einer  allgemeinen  Revislon
der  früheren  Gesetze,  einlge  Abaͤnderungen
elntreten  zu  lassen.

Wir  verordnen  und  verfügen  daher  nach
Anhbrung  Unseres  Gebeimen  Raths  und
mit  Zustimmung  Un  serer  getreuen  Stände,
wle  folgt:

1
Fär  die  Abldsung  der  Laudemlen  und.
DThellgebähren,  der  Frohnen  und  Frohngel=
        <pb n="330" />
        der,  der  lebendigen  oder  Blutzehnten,  so
wle  der  Hen-Zehnten,  soll  kuͤnftig  statt
des  zwanzigfachen  der
Sechszehenfache  Betrag
des  Gefälls  als  Entschsplgung  angenommen
  werden.
f.  ##

Die  Abgabepflichilgen  sind  berechtigt,  die
Ablbsung  der  Dhellgesalle  mit  Ausnahme
der  Zehnten  zu  verlaugen,  es  mog  die
Dbeilgebühr  in  einer  gederen  oder  kleineren
Quote  Des  Ertrags  bestehen.

Fö.  3.

Bel  unveränderlichen  oder  solchen  Gelrund
  Natural-Gefällen,  welche  in  fest  bestimmten
  Summen  abzutragen  sind,  ist  die
Abldsung  bie  zu  dei  Beirage  von  Zewßen
Gulden  einschließlich,  durchgäpgig  im  zwanzigfachen
  Betrage  des  Gefälls  gestantet.

F.  4.

Qel  der  Ablbsung  der  vorbenannten  Gefälle
  sind  für  die  Berechuung  des  Geldwerths
  der  Naturallen  solgende  Preise  zum

Grunde  zu  legen:
s.  kr.

Schfl.  Kernen.  .  .  .  .  .  ..  9  56
1Schfl.  Waijzen,  Erbsen,  Linsen,
Welschkorn..

1  Schfl.  Muͤhlkorn
à  Schfl.  Roggen,  Ackerbehnen.

8  —
7  12
6  44

313

1  Schst.  Gerste  und  gemischtes  *“

Konn

Sct  Wi.  s
:  Schst.  Dinkke  —
1  Schst.  Elnkorn  und  Emer  3  15
1  Schffl.  Habbern  ..  224
1  Wanne  Heu......  .  848
1  Fuder  Stroh.....  8—
EELIIIITT
nach  einem  angemessenen  Durchschulite  zu
berechnen.

J.  6.

Alle  Abgaben  und  Kosten.,  welche  mie
der  gerichtlichen  Infinuatlon  der  Contrakte
verbunden  zu  seyn  pPflegen,  so  wie  dle  Concessions-Tarxen
  find  in  Bezlehung  auf  die
Geféll-Ablösungs-Verträge  aufgeboben.

Unser  Finanz-Minlsterlum  ist  mit  der
Vollziebung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  beauftragt.


Gegeben,  Stuttgart  den  35.  Juni  1674.

Wilheim.
Der  provisorische  Chef
des  Finanz-Departements:
v.  Weckherlin.

Auf  Befehl  des  Kbnle#:
Der  Staaks=  Sekretär:
Vellnagel.
        <pb n="331" />
        329

l  Verfügusngen  der  De#teme#st#.

1.  Kbulgl.  Staats-Hauptkassen-Verwaltung.

Derordnong  in  Betreff  des  Drucks  und  Verkaufs  der  Kalender.

Oas  ousschlleßende  Recht  des  Drucks,
Verlags  und  Verkaufs  aller  inländlschen
  Quart-  Schreib-  Taschen-  Wand-Kupfer,
  und  anderer  Kalender  im  ganzen
Umfange  des  Könlgreichs  auf  die  20  Jahre
von  133;  bis  1831  ist  dem  Bachdrucker
Benjamin  Gotilob  Kurz  und  der  Wirtwe
des  Buchrruckers  Justus  Flelschhauer  in
Nautlingen,  unter  der  Bedingung  überlassen
  worden,  daß  für  einen  Quartkalender
b6  kr.,  für  einen  Schreibkalender  ro  kr.,  fär
elnem  Taschemkalender  3  ke.  und  für  einen
Wandkalender  :  kr.  gefordert,  dlese  Prelse
eber,  bei  welchen  sauberes  Papler  und  gute
Schrift  zu  llefern  sind,  unter  kelnerlei  Verwand
  und  bei  Serafe  von  Zehen  Gulden
und  Confiskation  des  Mehrerhobenen  weder
von  den  Pächtern  noch  von  andern  Verkäufern
  erhöhe  werden  dürfen.  Die  Prelse
der  Übrigen  Kalender  hingegen  fund  wlllkührrlich.
  Die  Admodiateurs  haben  längst
im  Monat  Oktober  die  Kalender  für  das
naͤchste  Jchr  zum  Verkauf  zu  bringen,  und
defür  zu  sergen,  daß  in  jedem  Oberanme
wenigstens  Ein  Derail-Verschließer  sich  belinde.


Nur  mit  Beollligung  der  Admodlateurs

lung  unterworsen.
lender  ungestempels  verkauft  oder  feildürfen

  von  Andern  Kalender  gedrucke,  oder
die  von  den  Admodiateurs  und  ihren  Kommissionärs
  gedruckten  Kakender  verlegt,  fell-Heboten
  und  verkauft  werden.  Durch  dlese
Berecheigung  der  Adwokleteurs  ist  jevoch
die  Befugniß  Anderer  zu  Einführung  ausländischer
  Kalender  zum  eigenen  Gebrauch
oder  zum  Wiederverkauf  nlcht  ausgeschlossen.

Diese  Katender  sind  aber  nach  den  be-Kehenden
  oder  während  der  Pachtzelt  noch
mu  erlassenden  Verordmungen  der  Stempe:
Wer  auslänrische  Kableter,

  oder  wer,  außer  den  Admodlateues
und  deren  Kommissionärs,  öhne  deren  Elnwilllgung
  Kalender  druckt,  und  felbst  oder
durch  andere  fellbletet  oder  verkauft,  oder
er  solche  von  Andern  gedruckte,  inländische
  Kalender  fellbietet  oder  verkauft
verfällt  in  eine  Strafe  von  Zwanzig  Gukden
  und  Consivkatlon  aller  vorräthigen  Exenplare.


Hingegen  ist  den  Inländischen  Druckern
nicht  verboten,  auf  Bestellung  und  um  den
Lehn  für  elnen  auswärtigen  Kakender  Verle:
ger  zu  drucken,  jedoch  mil  der  Einschränkung,
daß  der  inländische  Drucker  niemals  das

2.
        <pb n="332" />
        So

Welbletn  eiten  solchen,  Kalenders  druckem

daurf,  bel  elner  Serafe  von.  Zwanzig.  Gulden
  und  Chasiskatlon  des  gegen  dleses  Verhot:
  gedruckten  Vorraihs.

Wer  ausländische.  Kalender  im  Künlgulche
  ungestempelt,  oder  wer  inländische.
nicht.  von  den  Admedlateurs  oder  deren-Kommisssonalrs
  gedruckte  Kalender  kauft,
eder  auf  irgend  elne  Art  am  sich  bringt,
rerfällt  lm  elne  Strafe  von  Zehen  Gulden.
und  Confiskatlom  der  vorräthigen.  Exemnlare.


Wer  einem  ausländischen),  nur  zu  selnem-Hausgebrauch
  bestimmten,  und  erweisllch.
selbst  aus  dem  Auslande  verschriebenen  oderaus
  diesem  selbst  eingeführten.  Kalender  ungestempelt
  beßält,,  verfällt,  im  die  geseeliche:
Stempelstrafe.

Von  allen  dlesen  Strafen  habem

vie.  Angeber  Ein.  Viertihril,
die  Admodlateurs  Elu:  Vlerthell„

T.-und-


  Königl.  Flekus.  Zwel  Vierthelle
zu  bezlehen.
Saͤmtliche  Kbnigl.  Polizel-Behbrden  wer,
den  hierdurch  sowohl  zur  eigenen  Wachsemkeit

  auf  Uebertretungen,  als  auch  insbesondere

  dazu  aufgefordert,  den.  Grenzzollern,
Gensd'armen,  Pollzel=  und.  Amtsienern,

Zoll=  Wisttatoren  2c.  unter.  Zusscherung  der
eben,  bestimmten  Anbrinsgebühren  einzuschärfen,

  daß  sle  auf  alle.  Uebertretungen
genaue  Aufslcht  tragen,  die  verbotenen  Kalender
  bel  Druckern,  Verkäufern,,  Känfern
und  andern,  und  daher  auch  bel  Fuhrleuten,
deren  Pakets  bei  zureichendem  Verdocht
durch  die  Orts-Pollzel  eder  Zollbep#rden
untersuchen  zu  lassen  ind  „  wegnehmen  und
den  Kduigl.  Oberämtern  zur  weltern  Verfügung
  übergeben  sollen..
Stungart  den  18.  Juni  18a#.
Auf  beseondern.  Befebl.
Süekind.

Künigl.  Frucht=  und  Welin=  Verwaltungs-Commisslson.

Früchte-Verkauf  betreffend.

Diejenigen  Kameral,  Aemter  der  Kdnigl.,
Ober=  Flnanzkammer,  welche  die  bis  jetz
bel  denselben  zum  Werkauf  ausgesetzten.
Früchte  vor  dem  Sturz  nicht  mehr  verwerthen
  konnten,  werden,  hiemit:  angewlesen,

sogleich  nach  dem  Sturz  mit  dem  Verkauf
fortzufahren,  und  sich  die  vonhellhafte  Verwerthung
  der  herrschaftlichen.  Früchte  besonders
  angelegen.  seyn  zu  lassen

Stuttgart  den  z:.  Juni  1831.
Süskind.
        <pb n="333" />
        3t

Nro.  37.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs  Blatt.

 

Mittwoch  den  27.  Juni  1821.

 

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Königl.  Bestätigungs-Urkunde  der  Geschäfts-Ordnung  für  die  Kammer  der  Abgrordncten.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

N  die  Kammer  der  Abgeordneten
Unserer  getreuen  Stände  den  Emwurf
Vrer  Geschäfts-Ordnung  zu  Unserer  Kkalglichen
  Bestätigung  unterthänigst  vorgeletzt
  hot,  welcher  wbrtlich  also  lautet:

Geschäfts-Ordnung  der  Kammer

der  Abgeordneten.
Von  Erdffnung  der  Kammer.
1.p

Wenn  der  Künig  den  Landteg  erbffner

hat  (Verf.  Urk.  s.  160),  so  vevanstaltet

der  Vorstand  der  Kammer  längstenè  innerbalb
  der  nächsten  drel  Tage  dle  erste
Sleung.

Von  dem  Präsidium  und  dem  Seerctariat.

1#ßn-Zu
  den  ersten  Geschäften  gehbrt  in  der
neugewählten  Kammer  der  Bericht  des  Ausschusses
  über  die  Legltlmation  der  Mitglieder
(Verf.  Urk.  6.  159),  sodann  die  Wahl  des
Präsidenten  und  des  Wice-  Präfldenten,
und  auf  jedem  Landtag  die  Wehl  der  Se
        <pb n="334" />
        eret&amp;amp;re.  (Ebendas.  F.  164.)  Ver  der  Wahl
der  bettern  wird  dleses  Amt  durch  die  jüngsten
  Mirglleder  versehen.  Die  Namen  der
gewählten  Serreräre  sind  dem  Koͤnige  anzulelgen.


F.  3.

Die  Amtsbefugulß  des  Präsidemen  ist
im  Allgemeinen  durch  die  Verf.  Urkunde
(#.  65)  bezelchnet.  4

Das  gesammte  Amts,  und  Dieaft-Personal
  der  Kammer  ist  ihm  untergeordnet.
Er  verwaltet  die  Pöllzel  in  den  Gebäuden
der  Kammer.  Won  ihm,  oder  nach  seinem
Auf#wag  von  dem  Registrator,  werden  die
an  die  Kammer  gerlchteten  Schrelben  er-Hnet.


Von  den  Sitzungen.
F.  4.  "

Wenn  beide  Kammern,  außer  dem  Fall
der  Konigl.  Sitzung  (Verf.  Urk.  s.  160.)
förmlich  vereiniget  sind  (Ebendas.  s.  s.  190.
191.  195.  196.),  so  bat  der  Präsident  der
ersten  Kammer  die  Sitzung  zu  erdffnen  und
zu  schließen.  Derselbe  macht  die  Proposllon;
  er  sorgt  für  Erhaltung  der  Ordnung
und  des  Anstandes.  Dle  Leitung  der  Verbandlung
  liegt  dem  Präsldenten  der  zweiren
Kammer  ob.  Das  Drotokoll  wicd  durch
Secretäre  beider  Kammern  gemeinschaftlich
geführt.

332

F.  5.

Als  elne  Vereinlgung  belder  Kammern
ist  es  nicht  anzuseben,  wena  dle  Mltglieder
elner  unvoll#éhligen  Kammer  den  Si#zungen
der  andern  Kammer  anwohnen.  (Verf.  Urk.
s.  160.  164.)

F.  6.

Ver  Ausbebung  einer  Sitzung  bestlmmt
der  Präsident  die  Zelt  der  nächnfolgenden.
Kann  er  dieselbe  nicht  genau  angeben,  #
bestimmt  er  den  äußersten  Zeitpunkt,  Innerbalb
  dessen  die  nächste  Sieung  Katt  finden
soll.

#.  7.

Erbebe  sich  Wlderspruch  gegen  dle  Zelt-Bestlmmung
  des  Présidenten,  s0  entscheldet
  der  Beschluß  der  Kammer.  Ein  Mitglled,
  welches  Elnwendung  macht,  muß  aber
von  drei  andern  unterstützt  werden.  Bevor
solcher  Widerspruch  zugelassen,  und  derüber
entschleden  ist,  kann  die  Sitzung  nicht  uufgeboben
  werden.  Nur  wenn  der  Prästdem
veranlaßt  ist,  wegen  Unordnung  in  der  Kammer
  die  Sibung  aufzubeben,  so  #t  biegegen
keine  Einwendung  zulátzg.  Die  Umerbeechung
  darf  jedoch  in  diesem  Fall  nicht  länger
  dauern,  als  ble  zum  dritten  TageF.

  8.

Von  der  Zest  der  Sitzungen  ulred  dem

Khnigl.  Gehelmen  Nathe  durch  elne  ab  dle
        <pb n="335" />
        333

Kanjlel  desselben  gerichtete  Mittheilung  bes
Eecretarlats  der  Kammer  Nachricht  ertbellt.

«  9.

Die  Sihungs=  Protokolle  werden  in  der
Regel  beim  Anfange  der  nächstfolgenden
Sizung,  oder  In  besondern  hlezu  besiimmten
  Sitzungen  verlesen,  und  nach  Erledizung
  otwaiger  Erinnerungen  dagegen,  durch
die  Secretaͤre  unterzeichnet.  Dlejenigen
Pretokoll-,  welche  in  der  letzten  Sitzung
elnes  Landtags  noch  nicht  vevlesen  worden
sind,  werden  neben  der  Unterschrift  der
Serrerkre  durch  den  Präsidenten  und  den
Vire  Präsidenten,  oder  in  Abwesenheit  des
Letzteren,  durch  ein  Mitglied  des  Ausschafses
  beglaubigt.

F.  10.

Ueber  die  Verhandlungen  in  geheimer
Sitzung  (Verf.  Urk.  F.  #  58.)  werden  abgefonderte
  Protekolle  geführt.  Ohne  aus:
Prückliche  Genehmigung  der  Kammer  künnen
  dleselben  nicht  bekannt  gemacht  werden.
Wenn  die  Sitzung  auf  Begehren  der
Minister  oder  Königl.  Commissarlen  gehelm
teworden  ist,  so  kann  nur  mit  Zustlmmung
der  letztern  oblge  Genehmigung  ertheilt,
oder  die  Beraihung  in  dffentlicher  Sitzung
forigeseht  werden.

#F.  11.

Fär  d#n  dffemlichen  Sitzungen  (Verf.  Urk.

1.  167.)  geschleht  die  WBertheilung  der

Elntritts=  Karten,  welche  nur  fuͤr  Maͤnner
bestimmt  sind,  von  der  zweiten  Kammer
durch  das  Prästdium  in  der  Art,  daß  eine
verhältnigmäßige  Zahl  der  Reglerung  und
dem  Dräsidenten  der  ersten  Kammer,  der
übrige  größere  Thell  aber  den  Mitglledern
der  zweiten  Kammer  zugestellt  wird.

F.  12.

NRlemand  darf  in  der  Kammer  ##tend
sprechen,  wenn  er  oicht  hlezu  besondere
Genehmigung  erhölt.  Die  Rede  wird  gegen
  das  Prälsldium  gerichtet.  Die  Form
der  Vorträge  ist  durch  den  g.  u71.  der
Verf.  Urkunde  bestimmt.

K.  3.

Rlemand  darf  unterbrochev  werden;  auch.
M  es  nicht  erlaubt,  von  dem  an  die  Tages=Ordnung
  gekommenen  Gegenstand  abzuschwelfen.
  Beleldlgungen  oder  Verläumdungen
  derelgenen  oder  fremder  Reglerungen,
  des  deutschen  Bundes,  der  Stände=Versemmlung
  oder  einzelner  Personen  sind
der  Bestrafung  nach  den  bestehenden  Ge,
setzen  in  dem  ordentlichen  Wege  des  Rechts
unterworfen.

9.  14.

Wird  irgend  eine  dieser  Vorschrlften
(V.  #½.  13.)  verletzt,  und  der  Praͤsident
unterlaͤßt  die  Ruͤge,  (Verf.  Urk.  9.  136.)
so  hat  jedes  Mliglled  das  Recht,  ihn  darauf
  aufmerksam  zu  machen.
        <pb n="336" />
        Von  der  Tages-Ordnung.
F.  15.

Die  Geschäfte  der  Kammer  werden  in  derjenigen
  Zeitfolge  vorgenommen,  In  welcher
die  Gegenstände  derselben  nach  dem  Tagbuche
  an  dle  Kammer  gebracht  worden  find.

#.  16.

Eine  Ausnahme  findet  Statt:

1)  Beil  Vorträgen  der  Könlgl.  Minister
und  Commissarien,  wenn  sie  erklären.

daß  sle  elnen  Anteag  lm  Namen  des
Ki#lgs  zu  machen  haben,  in  welchem
Fall:e  jene  Vorträge  die  Verhordlung
so  lanae  unterbrechen,  bis  der  Antrag
an  eine  Commission  verwiesen  ist.

2)  Bei  Koͤniglichen  Erlessen,  welche  in
der  ersten  Sitzung  nach  ihrem  Einlauf
ven  len  rerden.

5)  Bei  Vor'ränen  über  Legitimatlon  und
Beeidiaung  eines  Mitglieds,  welche  zu
jeder  Zeli  den  ersten  Gegenstand  der
Tages-Ordnung  ausmochen.

4)  Bei  Berichten  von  Commissarien,  worunier
  wieder  denjenigen,  welche  Koͤnigl.
Antraͤge  betteffen,  der  Vorzug  gebuͤhrt.

6)  Vermdge  besondern  Beschlusses  det

Kammer,  aus  Gründen,  welche  entweder
  in  der  Wichtigkelt  oder  Dringlichkeit
  eines  Geschäfts,  oder  in  dessen  Zusammenhang
  mit  einem  andern  llegen.

J.  15.

Wie  es  mit  der  fortgesetzten  Verdandlung
  der  in  der  Kammer  vorgekommenen
Gegenstände  zu  halten  sey,  ist  bei  jeder
Art  don  Geschäften  besonders  bestimmt.

F.  18.

Wenn  die  Kammer  in  elnzelnen  fuͤt  dringend
  oder  unwicheig  erkanmten  Fällen  von
der  Regel  abgehr,  daß  kein  Gegenstand  in
derselben  Slaung,  in  welcher  der  sich  auf
ihn  bezlebende  Autrag  gemacht  wird,  zur
Verhandlung  und  Abstlmmung  gebracht
werden  solle  (Werf.  Urk.  s.  113.);  so  ist
dleses  nebst  der  dem  Beschluß  zum  Grunde
liegenden  Stimmenzehl  ausdruͤcklich  im  Protokoll
  zu  bemerken.

s.  19.

Ver  dem  Schlusse  der  Sitzung  macht
der  Präsident,  so  weit  es  möglich  ist,  dle
Tages  Orrnung  der  folgenden  bekanm.
Die  Tages  Ordnung  wird  im  Saale  angeschlagen.


Pon  den  Eingaben.
s.  10.

Zur  vorläusigen  Prüfung  der  bel  der
Kammer  einlangenden  Eingeben  wird  füe
dle  Dauer  jeden  Landtags  eine  ständige
Commissson  gewählt.  Dilese  erbält  die  ein,
kommenden  Elngaben  segleich  noch  der  Eltragung
  ins  Tagbuch  von  dem  Secretarlat,
        <pb n="337" />
        berathschlagt  daruͤber,  und  erstattet  der  Kammer

  ihren  Vorrrag.
¾.

Dle  an  einzelne  Mitglieder  der  Kammer
gelangenden  Eingaben  werden  von  denselben
  nicht  in  der  Kammer  vorgetragen,  konnen
  aber  von  ihnen  der  Registratur  zur
Vorlegung  an  das  Prsidium  zugestellt  werden.
  Eingaben  von  Ungenannten  werden
nicht  berückscchtiget.

.  ::.

Deas  Verzeichniß  der  neu  eingekommenen
Elngaben  wird  nach  Erledigung  des  Prokekells
  obgelesen.  Jedes  Mitglied  hat  das
Recht,  von  dlesen  Elngaben  auf  dem  Setretarlat
  Einsicht  zu  nehmen.

9.  25.

Die  Kammer  wird  die  einzelnen  Staatsbärger
  sowohl  als  Kbrperschasten  von  den
auf  deren  Elngaben  gefaßten  Beschlüssen,
mitrelst  Auszug  des  Protokolls,  In  Kenntuß
  sezen.

Von  den  Anträgen  der  Mitgliecder.
9.  24.

Jedes  Mitglled  der  Kammer  bat  das
Necht,  Anträge  an  dleselbe  zu  bringen.
Der  Amtragsteller  überglebt  seinen  Antrog
ehne  nähere  Begründung  oder  Emtwicklung
schriftlich  der  Registraur.  Derselbe  muß
so  gefaßt  seyn,  daß  solcher,  wenn  er  un-335



veraͤndert  durchgebt,  den  Beschluß  der  Kammer,
  wie  dieser  lauten  müßte,  ausdrücke.
Die  Registratur  hat  die  ihr  öbergebenen
Amrige  sofont  in  das  Tazbuch  einzutragen,
und  solche  jedesmal  in  der  nächsten  Situng
nach  der  Zelterdnung  des  Eimrags  zuglelch
mit  dem  Verzeichniß  der  neu  eingekomme  ·
nen  Elngaben  (.  ##2.)  abzulesen.

[*I  15.

Wenn  nach  der  Zell  der  geschebenen  Uebergabe
  bei  der  Reglstratur  die  Tages  Ordnung
  (99.  15.  16.)  auf  den  Antrag  zu,
rückführt,  so  wird  der  Antragsteller  von
dem  Präsldenten  aufgerusen.  Ersterer  verllest
  jetzt  seinen  Antrag,  und  läßt  demselben
  die  kurze  und  bändige  Angabe  der
Gründe  felgen,  welche  der  Registratar
schriftlich  übergeben  werden,  worauf  dle
Kammer  die  Begutachtung  des  Antregs
durch  eine  bestehende  oder  neu  zu  bestellende
Commissten  beschließe,  oder  aber  dessen  un.
mlitelbare  Berathung  sich  vorbehalten  kann.

bF.  26.

Geschleht  betzteres,  se  blelbt  dem  Anmtrag
sein  Vorjus  in  der  Tages=  Ordnung,  jedoch
in  der  Art,  daß  er  alche  eher  als  nach
Versluß  von  drel  Tagen  zur  Berathung

kemmt;  alsdann  wird  er  ven  dem  Antragsteller

  abermals  verlesen,  und  nach  Gefallen
  schrifelsch  oder  mündllch  entolckelt,  womit
  sich  die  Berathung  erbffnet.
        <pb n="338" />
        856

J.  21.

Dieser  erdentliche  Gang  der  Antraͤge
kann  zwar  wegen  Dringllchkeit  oder  Unwlehtigkeit
  des  Gegenstandes,  oder  wegen
desen  Zusammenhang  mit  einem  endern,
durch  befondere  Beschlüse  der  Kammer,
abgekürzt  werden.  Wenn  aber  dieselbe  In
den  durch  den  F.  173.  der  Verfasungs  Urkunde
  vorgesehenen  Fällen  einen  Antrag  in
der  nämlichen  Sitzung,  worin  er  zoerst
vorgetragen  wurde  (F.  24.)  zur  Verbandlung
  bringt,  oder  wenn  sie  schon  bei  dem
zweiten  Vortrage  (K.  45.)  dessen  unmittelbare
  Berathung  boschließt,  se  wird  dadurch
das  Recht  des  Antragstellers  auf  vorberige
Begründung  oder  Emwskelung  seines  Antrags
  nicht  aufgehoben.

(#  "

Will  ein  Antragsteller  seinen  an  elne
Commission  verwlesenen  Antrag  schriftlich
näher  entwickeln,  so  hat  er  dlese  Entwickelung
  der  Kammer  zur  gleichmäßigen  Verwelsung
  an  die  Commission  zu  übergeben,
und  kann  dieselbe  unmittelbar  vor  der  commissarischen
  Bericht#-Erstattung  vortrogen.

J.  29.

Nach  der  Berichts-  Erstattung  gebuͤhrt
das  Wort  zuerst  wleder  dem  Antragsteller,
worauf  sich  die  frele  Debaite  erbffnet.

g.  30.
Dem  Antragheller  ist  zu  jeder  Zeit  erlaubt,

  den  von  ihm  gemachten  Antrag  zu

rückzunehmen;  es  steht  aber  jedem  ondern
Mitgllede  frei,  diesen  Amtrag  auszunebmen
und  zu  dem  selnigen  zu  mochen,  was  jeech
den  Stand  der  Verhandlung  ulcht  abändert.

Von  den  Commissionen-#F.
  31.

Jere  Cemmission  bestcht,  wenn  die  Kammer
  nicht  eine  andere  Jahl  beschließt,  aus
sieben  Mitgliedern,  welche  durch  relative
Stimmen-Mehrheit  gewählt  werden.

l  3„#

Ein  Mitgkied,  welches  in  eine  Commmissson
gewählt  worden  ist,  kann  aus  dem  Grundt,
weil  es  schen  Iin  andern  Commi'sloncn  beschäftigr
  ist,  die  Enthebung  von  der  neuen
Wapl  nachsuchen,  dle  ihm  in  dliesem  Folle
nicht  zu  erschweren  Ist.  Lehmt  eln  Mitslied
eine  solcht  Wahl  eus  andern  Gründen  ab,
fo  hat  die  Kammer  über  die  Zuläßlgkelt  der
lehteren  durch  sbrmliche  Abstimmung  12
entschesden.  In  jedem  Falle  wled  on  die
Stelle  elnes  austretenden  Mitglieds  eio
anderetz  gewählt.

.  33.

Die  Liste  des  Personals  der  bestehenden
Commissionen  wird  im  Sitzungssaale  angeschlagen.


F.  34.

Dasjenige  Mitglied,  welches  dle  meisten

Stimmen  erhalten  hat,  laͤßt  die  erste  Stzung
        <pb n="339" />
        #ansagen;  in  dieser  wählt  die  Commisston
ihren  Vorstand  und  dessen  Stell  ertreter;
so  wie  jedesmal  lhren  Aktuar,  und  späterhin
elnen  oder  mehrere  Berschts=  Erstatter  aus
der  Zahl  ihrer  Mitglieders.

  33.

Der  Präsdent  der  Kammer  kann  zu  keiner
  Commlssson  als  Mieglied  gewählt  werden;
  dagegen  stehr  ihm  frey,  allen  Commisstens
  Sltungen,  jedoch  ohne  Stimmrecht,
  anzuwohnen;  deswegen  ist  ihm  von
jeder  Situng  zeitige  Anzelge  zu  machen.

4.  36.
Die  Commilsienen  #önnen,  außer  von
Mieglledern  der  Kammer,  kelne  Elngaben
edee  sonsilge  Mirthellungen  annehmen,  noch
Aumräge  an  den  Gehelmen  Rath  bringen,
wohl  aber  bel  vorkommenden  Anständen  mit
den  betreffenden  Ministerien  Räcksprache

pflegen,  odet  die  Minister  zur  personlichen

Theilnabhme  an  ihren  Berathungen  olnlat
den.  (Verf.  Urk.  h.  169.)  Lehteres  kaun
lusbesendere  dann  geschehen,  menn  die  zur
Verberathung  eines  Königlichen  Gesetzes-Emwurfs
  bestellte  Commission  auf  Modifaationen
  desselben  anzutragen  sich  veranlaßt
findet.  Mit  andern  Staats-Behdrden  ist
den  Commissionen  keine  Räcksprache  ges
stottet.
37.
Di  Slungen  der  Cemmisstenen  ###

337

nicht  #fentlich.  Ißre  Verhandlungen  Unnen
  nur  mit  Genehmlgung  der  Kammer
Hekeanst  gemacht  werden.

s.  a8.

Zur  Gältigkest  eines  Commisstons-Ber
schlusses  wird  die  Anwesenhelt  von  wenigstens
  zwel  Dritthellen  der  Mitglieder  erfordert.


.  3##.

Sobald  die  Cemmisston  ihre  Berathun-#en
  beendiget  und.  ähr  Gutachten  abgefaßt
bat,  wird  solches  dem  Prästventen  zur  weltexen
  Anordnung  angezeigt.

Kb.  40.

Hat  eine  Cemmissten  elnen  olchtigern
Gegenstond  G.  4.)  mittelst  Vortrags  i
der  Kammer  begutachtet;  #%o  würd  der  Gegeustand
  vertagt,  und  kann,  so  ferne  die
Kammer  nicht  elne  fröhere  Crdrterung  wecen
  Dringlichkeit  der  Soche  befonders  beschlleßt,
  vor  Ablauif  vey  drei  Tegen  ulcht
in  Berathung  gelogen  werden.

V.  4
Der  Commisstens.  Berucht  betrifft  aber
elnen  wichiigern  Gegerstand"  wenn  er

1)0  einen  Gesetzes  Vorschlag  den  Regiu

rung  begutachtet,

oder

a)sich  mit  einem  von  dem  Beschlusse  der
zweiteg  Kammer  abwelchenden  Beschlaß
der  ersten  Kamwer,  pen  Fall  der  Abga-
        <pb n="340" />
        536

ben  Werwilligung  ausgenommen,  hauptsöchlich
  beschäfeigt.  Desglelchen

5)  wenn  die  Commissien  eine  Beschwerde

oder  Vorstellung  bel  der  Reglerung,
ader  die  Blite  um  eln  Gesetz  in  Antrag
  bringt;
endlich
4)  überhaupt  alsdann,  wenn  die  Kammer
elnem  von  der  Commisston  bearbelteten
Gegenstande  gleiche  Wichtigkeit  mit  den
vorgenannten  beilegt.
F.  4##

In  minder  wichtigen  Fällen  kann  ein
Commisstons-Gutachten  in  der  ersten  Slbung
  nach  dessen  Erstattung  von  der  Kammer
  berathen,  und  durch  einen  Beschluß
erlediget  werden;  en  wäre  denn,  daß  die
Kammer  sogleich  zur  Berathung  schrelten
wollte.  Wled  die  Berathung  nicht  unmittelbar
  nach  der  ersten  Verlesuns  des  Commissions:
  Berichts  votgenemmen  ;  so  ist  der.
selbe  vor  Erbffaung  der  Berathung  noch
enmal  zu  verlesen.

s.  3.

Wenn  Im  Leufe  der  Berathung  sich  neue
Auslchten  entulckeln,  oder  neile  Zusäßze  und
Abänderungen  zur  Sprache  kommen,  welche
burch  das  vorllegende  Commisssens-Gutachten
  nicht  erschbpft  ##nd  so  kann  die  Kammer

  dleselben  zäür  nähern  Präfung  en  die
Commisson  zurückgeben.

Von  der  Dehatte.
s.  44.

Wenn  der  Praͤsident  dle  Debatte  erdffnet
  hat,  so  sprechen  die  Mitglleder  in  dert
jenigen  Folge,  in  welcher  ste  von  ihren
Siszen  aufgestanden  stad.  Jedoch  ist  derjeuige,
  dessen  Vortrag  zunéhhst  berährt
wurde,  darauf  zu  erwledern  berechtigt.

F.  45.

Der  Préstdent  ordnet  den  Gang  der  Verbandlung
  und  leitet  die  Berathung  und
Abstimmung.  (Verf.  Urk.  F.  165.)

Er  nimme  an  der  Debatte  se  wellt  Thell,
öls  es  zu  Erfüllung  jener  Pflcht  udibig
ist.  Will  derselbe  als  Abgeordneter  an
der  Verhandlung  Antheil  nehmen,  so  verläßt
  er  dem  Drästldentenstuhl,  und  konn
denselben  hinsichtlich  der  Verhandlung  über
diesen  Gegenstand  so  lange  nicht  wieder
elnnehmen,  bis  dle  Sache  definltio  erledigt
ist.  In  solchen  Fällen  verfteht  der  Buce-Drästdent
  die  Seelle  des  Präfldemen.

s.  46.

Jedes  Mitglied  kann  darauf  aufmerksam
machen,  daß  die  Debacte  erschbpft  ser.
Der  Präsldent  erklärt  nach  vorgängiger  Befragung
  der  Kammer,  welche  im  Zwelfelt,
falle  zu  entschelden  hat,  die  Debatte  für
geschlossen.
        <pb n="341" />
        Von  der  Abstimmung  unb  den  Beschlbessenß.
  47.

Jeder  Antrag,  welcher  zur  Abstimmung
gebracht  wird,  wird  von  dem  Präfldeuten
in  elnzelne  elnfache  Fraten  aufçeldst,  so
daß  jedes  Mitglied  durch  bletze  Bejahung
oder  Vernelnung  seine  Summe  abgeben
konn.  (Verf.  Urk.  J.  #:74.)  Verbestetungs-Vorschlätze
  werden  in  der  Regel  vor
der  Hauptfrage  zur  Abstimmung  gebracht.

F.  8.

Jedem  Mligliede  Ist  gestattet,  gegen  dle
Stellung  der  Fragen,,  sowohl  im  Einzelnen,
als  in  Beslehung  auf  deren  Reihenfolge  Erlanerungen
  vorzubringen,  welche  der  Pruͤsiden
  entweder  von  Amts  wegen  berücksichtlten,
  oder  dem  Urtheil  der  Kammer  unterstellen
  wlrd.

1

Nach  erfolgter  Fragestellung  sindet  in  der
ARegel  die  Abstimmung  Statt.

F.  bo.

Die  Sümmen  werden  mit  Ausnahme
der  Mernach  (y.  5.  und  55.)  bemerkten
Fälle,  auf  namentlichen  Aufruf  des  Prälldeuten
  oder  nach  dessen  Auftrag  elnes  der
Secretkre  In  der  durch  )  26-z,  der  Verfassangs-Urkunde
  bezelchneten  Ordnung  abgelegtz;
  dem  Präsldenten  gebührt  im  Falle
der  Summengleichpeit  dle  enscheldende
Eillmme,  der  Vice-Prälsldenk  und  die  Se.

339

eretaͤre  slimmen  In  der  ihnen  als  Mlitglie:
dern  der  Kammer  gebührenden  Ordnung.

F.  61

Wenn  auf  dle  Frage  des  Prästdenten:
ob  ein  von  ihm  angetragener  Beschluß  keinen
  Anstand  finde?  Solllschwelgen  erfolgt,
so  wird  dlefer  Beschluß  als  durch  allgewelne
Zustimmung  gefaße,  angesehen.  Sollte  jedoch
  bei  Verkündung  des  Beschlusses  sich
ergeben,  daß  ein  Mißverständniß  obgewaltet,
  so  ist  namenrlich  umzufragen.

.  57.

Bei  nementlichem  Aufruf  geschieht  die
Abstimmung  durch  Bejahung  oder  Vernelnung.
  Bedingte  und  abwelchende  Abstlmmungen
  sind  nicht  zuläßig.  Auch  i#st  kein
Mirgliod  berechilget,  dle  Abstimmung  ju
verweigern,  es  wäre  denn,  daß  die  Frage
dessen  persbnriche  Verhältulsse  beträfe.  Wer
dessen  ungeachtet  die  Abstimmung  verwelgert
  oder  aussetzt,  oder  wer  nicht  unbedingt
mit  Ja  oder  Neln  abstimmt,  wlrd  als  getgen
  den  Antrag  stimmend  gezählt.  Eine
berelis  abgelegte  Stimme  dorf  vicht  zurückgenommes
  werden.

63.

Enthält  ein  Gesetzet=  Entwurf  eder  legend
ein  Antrag  mehrere  Punkte,  wotüber  besonders
  abgestimmt  wurde;  se  wuß  nach
der  Abstimmung  über  die  einzelnen  Punkt
noch  über  das  Ganze  abgestimmt  werdes.

2
        <pb n="342" />
        840

F.  54.

In  der  Regel  wird  blos  dle  Zahl  der
bejabenden  und  der  vernelnenden  Seimmen
ohne  die  Namen  der  einzelnen  Selmmfährer
  im  Protokoll  verzeichnet.  Nur  bei  den
Fragen  über  Abgaben-  Verwilligung  (Verf.
Urk.  F.  181.)  und  über  elne  Abänderung
der  Verfassung  (Ebendas.  J.  276.),  oder
in  Folge  elnes  besonderen  Beschlusses  der
Kammer,  ist  die  Siimme  jedes  elnzelnen
Mitglieds  namentlich  im  Protekoll  zu  bemerken.


Auch  außerdem  kann  jedes  Mitslied  dle
namentliche  Anfüährung  setner  Stimme  verlangen.


9.  66.

Durch  geheime  schriftliche  Seimmgebung

wird  abgestimmt:
2)  wenn  auf  den  Druck  eines  in  der  Kammer
  gehaltenen  Vortrags  engetregen  ist;
2)  bel  den  in  der  Stände-Bersammlung
vorkommenden  Wchlen.
JF.  ß56.

Slad  für  dieselbe  Stelle  mehrere  Candleaten,
  oder  sonst  zu  demselben  Zwecke
mehrere  Mitelieder  zu  wählen,  so  wird
durch  jedes  slummende  Mltglied  die  erforderliche
  Zahl  auf  Einem  Stelmmzettel  verzeichnet.

  Wenn.  jedoch  zu  elner  Wahl  mehrerer

  Mitglleder  absolute  Stimmen-  Mehr-Heit

  erfordert  wird,  se  kann  nur  ein  Mit,
glied  nach  dem  andern  gewöhlt  werden.
s.  57.
Die  Stlmmen  werden  in  den,  s.  55.
bemerkten  Fällen  durch  die  Seeretäre  während
  derselben  Sltzung  gezählt,  mit  Zuglebung
  wenigstens  eben  so  vieler  anderer  Mitglieder,
  welche  der  Präsident,  nach  der
Stimm-Ordnung  abwechselnd,  dazu  bezelchnet.

  Bel  denjenigen  Wahlen,  welche  durch

die  verelnigten  Kammern  geschehen  (Verf.

Urk.  V#  190.  1953.  196.),  sind  aus  jeder

Kammer  glelch  olel  Serutatoren  zu  nehmen.
F.  58.

Finden  sich  auf  elnem  Stimmzettel  meht
Mitglieder  verzeichnet,  als  zu  wählen  sind,
so  werden  die  zuletzt  geschriebenen,  insowelt
durch  ihre  Benennung  dle  erforderliche  Zahl
überschritten  ist,  nicht  gezählt.

hF.  59.  «

JstbeselnekWabknufmehrere"M«-glleder
  die  gleiche  Stimmenzahl  gefallen,
so  gibt  das  natuͤrliche  Alter  den  Vorzugs.

  60.

Der  nach  der  Stimmen-  Mehtheit  gezogene
  Beschluß  wird  der  Kammer  durch
den  Präsidemen  verkündet.  Erhebt  #
Zweifel  gegen  die  Richtigkelt  der  Siimmenzaͤhlung,
  so  wird  nochmals  umgt  ·
fragt.
        <pb n="343" />
        .  61.

Die  Ausfertigung  der  Beschluͤsse  geschiebt
in  der  Regel  durch  das  Secretariat,  oder
aub  Auftrag  der  Kammer  durch  die  Bericht
  erstattende,  oder  eine  neu  zu  bestellende
Commission.  In  wichtigern  Fällen  oder  so
oft  es  der  Dréásidem  eder  dle  Kammer  sonst
für  nbihlg  erachtret,  wird  dle  Ausferiigung,
der  Kammer  zur  Beurtheilung  vorgelegt.

Ven  den  Cemmunicationen  der  Kammern  unter

sich  und  mit  der  Regierung.
1½5

341

Ein  Zusammentritt  beider  Kammern  zu

dertraullcher  Besprechung  finder,  außer  den
in  der  Perf.  Urkunde  #(9.  181.  und  163.  beleichneten
  Fällen,  nur  zufolge  freiwllliger  Entschliesung
  belder  Kammern  Statt.  (Ebendas.
  s.  177.)  Mit  der  Einladung  zu  einer
solchen  Besprechung  ist  jedesmal  die  Anjeige
  des  Gegenstandes  derselben  und  abschrifiliche
  Mittheilung  des  betreffenden  Antrage
  zu  verbinden.  Der  Prästdent  derjenigen
  Kammer,  von  welcher  der  Zusammentritt
  veranlaßt  wurde,  macht  bel  demselben
  die  Yropositlon.
J  63.

Außerdem  gescheben  die  Mii#heilungen
der  belden  Kammern  schslftlich.  SlIe  werden
  vom  Mrässdenten  unterzelchnet,  und  von
eivem  Secretaͤr  contzasigultt.

7

J.  64.

Die  Königlichen  Anträge  sind  von  der
Kammer,  an  welche  dleselben  zuerst  gebrachn
worden  sind,  jedesmal  der  andern  Kammer
zur  gleichmäßigen  Berathung  mitzuthellen.
Dleses  muß  auch  dann  gescheben,  wenn  sle
die  Zustimmung  der  Kammer  olcht  erpalten
  haben.  (Verf.  Urk.  f.  299.)

.  66.

Wenn  durch  Uebereinstimmung  der  Kammern
  oder  in  dem  Falle  des  g.  181,  der
Vorf.  Urkunde  mitielst  Durchzaͤhlung  eln
Staͤndebeschluß  zu  Stande  gekommen  ist;  so
wird  derselbe  von  jeder  Kammer  besonders
der  Regierung  vorgelegt.  Im  entgegeygeleyten
  Falle  wird  von  jeder  Kammer  elne
Anzeige  gemacht.  (Verf.  Urk.  F.  183.)

ß.  66.

Die  Berathung  bestimmter  Formen  für
die  gegenseltige  Mitthellungen  der  Kammers
unter  sich  und  Letzterer  an  die  Regierung,
soll  auf  dem  nächstkänfelgen  Landtage  Statt
finden.

s.  67.

Mit  den  elnzelnen  Mlnisterlen  communicirt

  die  Kammer  durch  ihr  Présidlum.
Von  den  Deputationen.
F.  68.

Depuatienen  (Verf.  Urk.  h.  20.)  werden

  von  dem  Prästdenten  ernannt,  wenn
        <pb n="344" />
        34

nicht  eine  formliche  Wahl  durch  die  Kammer
  beschlossen  wird.  Der  Ptraͤsident  befindet
  sich  jedesmal  au  der  Spite  der  Abordnung.

Vom  Ausschusse
9.  69.

In  dem  fländischen  Ausschusse,  dessem
Gaschá#ts  -Verpältuisse  durch  die  Verfasfungs-Urkunde
  (9Vf.  121.  125.  169.  160.
167—295.)  bestimmr  und,  führe  der  Prsstdem
  ver  ersten  Kammer,  und  wenn  dieser
verhlndert  ist,  der  Präfldent  der  zwelten
Kuammer  den  Vorsitz.  Außerdem  fuͤhrt
betzterer  die  erste  Stimme.  Dem  Vorstande
  gebührt  nur  im  Falle  der  Seimmengleichheit
  die  emtschelidende  Stimme.  Im
Uebeigen  rlchter  sich  die  Geschäfts-Ordnung
des  Ausschusses  nach  den  allgemelnen  Regeln
  der  Colleglal-Verhandlung.

fl.  70

Die  Stellvertreter  der  Mleglieder  des
Ausschusses,  welche  jedoch  bel  nur  vorübergehender
  Verhinderung  eines  Mltglieds  nicht
elnzuberufen  sind,  werden  jeder  Zeit  aus
derselben  Kammer  genommen,  welcher  dasabgehende
  Mitglied  angehbrte.  Sollte  aber
jedes  Mitglied  dieser  Kammer,  auf  welches
Stimmen  für  den  Ausschuß  gefallen  und,
einzutreten  verhindert  senn,  so  kommt  dle
Relbe  an  dlejenigen  Mlrglieder  der  aadern.

Kammer,  welche  Silmmen  füär  den  Ausschuß
erhalten  haben.
·1—

Dem  Ausschuß  ist  nach  Verschledenheir
der  Fälle  die  Communikation  mit  dem  Ksniglichen
  Geheimen  Rathe,  oder  mh  den
einzelnem  Ministerken,  nlemals  aber  mit
andern  Staatsbehbrden  gestattet.

K..  77.

Sollte  die,  dem  Ausschuß  übertragene
Pruͤfung  ver  Seuer-Verwendung,  dle
Berathung  des  Jahrs-Etats,  oder  die  Ereterung
  von  Gesetzes  Entwärfen,  welche
dem  Ausschuß  von  der  Siände-Versammlung
  zu  nöherer  Pröfung  zagestellr,  oder
von  der  Regierung  zur  Vorberathung  mitgetheilt
  werben,  dle  mündliche  Räcksprache
mit  einzelnen  Ministerlen  wünschenswertöß
machen;  so  find  Letztere  kurch  den  Ausschuß
  zur  Besprechung  einzuladen.

#  7.

In  dem  Rechenschafts-Berlchte,  welchen

DVer  Ausschußf  bei  Wleder-Erdffnung  der

Stände=  Versammlung  über  kie,  von  ihm

in  der  Zwischenzelt  gepstogenen  Verhandlungen
  abzulegen  hat,  ist  jedesmal  zu  u#m
kerscheiden,  was  in  dem  vollen  Ausschuß
oder  von  den  zu  Seuttgart  anwesenden
Glledern  desselben,  was  zufolge  der  ordentlichen
  Amtsbefugulß  des  Ausschusles,  oder
        <pb n="345" />
        343

Kraft  deföndern  Auferags  bder  Kammern,
verhenkelt  worden  Ist.  Der  Berlche  i#t.
von  sämmtlichen  Mitgliedern  des  Ausschusses.
ju  unterzelchnen.

.  24

Denjenlgen  Mitgliedern,  welche  zur
geuen  Stände:  Versammlung  nicht  wieder
gewaͤhlt  worden  sind,  ist  die  persoͤnliche
Thellnahme  am  Vortrag  des  Berichts  glelchfalls
  gestattet.

9.  15.

Sollie  die  Stände-Versammlung  burchden
  Bericht  des  Ausschusses  sich  zu  irgend
einer  naͤheren  Untersuchung  oder  sonstigen
Beschlußnahme  oeranlaßt  sinden,  fo  sind  die
Anträge  hierüber  in  abgesonderter  Sigung
der  einzelnen  Kammern  zu  mwachen,  und
im  ordentlichen  Wege  zu  verhonkeln.  Zu
alberer  Aufklävung  ist  der  Ausschuß  gegem
wede  elnzelne  Kammer  verpflichtet.

Besondere  Bestimmung.
#.  6.
Vorsteßende  Bestimmungen  (F.  1—)5.)
Fllen  nach  alleruntevrthänigst  nachgesuchter

mmd  erkangter  Bestärlgung  Seiner  Mejestät
  des  Königs  vorerst  auf  die  Dauer
der  jetzigen  Stände-Wahl  eingefährt  „se
dann  aber  nach  Maßgebe  der  knzwichhen  gesammelten
  Erfahrungen  einer  Reolsion  ur
terworfen  werden.

 

So  haben  Wir  vorskehender  Oeschafes.
Ordnung  der  Kammer  der  Abgeordneten
Unserer  getreuen  Stände,  nach  Anhdrung.
Unseres  Gebeimen  Raths,  ihrem  ganzen
Juhalte  nach,  Un  sere  Kbnigk.  Bestätigun:
ertheilt,  und  dle  blerüber  ausgefextigte  gegenwärtige
  Urkunde  zu  dem  Ende  elgen.
händig  unterzelchnet.

Gegeben,  Stungart  den  33.  Juni  1821.
Wilhe!  m.

Der  Minister  des  Innern:
v.  Otte.

Auf  Befeßl  des  Königs:

Der  S#ats,  Serrctär:
Pellnagel.
        <pb n="346" />
        344
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

privilegium  für  den  ausschliehlichen  Verkauf  neu  erfundener  Getreide-Handmüblen.

Se.  Khnigl.  Majestät  baben  ver=  unter  dem  Vorbehalt  gleichmäßiger  Begünmdyge
  höchster  Entschließung  vom  17.  d.  M.  stigung  derjenigen,  welche  die  Erfindung
dem  Hof.  Mechanlkus  Eberbach  dahier  auf  wesentlich  verbessern  würden,  auf  die  Dauer
sein  unterthänlgstes  Ansuchen,  ein  Prlolle=  von  zehen  Jahren  gnädigst  zu  erthellen  gegium
  zum  oausschließlichen  Verkauf  einer  ruße.
von  ihm  nach  einem  von  der  priollegirten  Es  wlrd  dabe  ,
tragbaren  Getreide-Handmähle  des  Jufstin  ochtung  ie,  aee  hee  Nach—
Helfenber  ger  und  Compagnie  aus  Rorschach
  in  der  Schwelz  verschledenen  Princip  Stuttgart  den  3#.  Juni  1831.
neu  erfundenen  Getreide  =  Handmähle,  v.  Otto.

„.  Kdnigl.  Gemeinschaftliches  Oberamt  Rledlingen.

Der  Bürger  und  Taglbhner,  Menrad  Dlese  edle  Handlung  wird  andurch  ift
Schll  zu  Reufra  hat  zur  dortigen  fentlich  bekannt  gemacht.
Schule  ein  Capital  von  Einhundert  Gul-  Riedlingen,  den  16.  Junk  13a1.
den  gestiftet.  Oberamtmann  Baͤuerlen.
Dekan  Sirdbel.

 

Dienst-Erledigung.
Den  22.  d.  M.  1st  der  Justitlar  des  Kt.  rektor  der  Ausstands.  Commission,  Gehelmer
unglichen  Ober-Finanz-Cellegiums  und  Di=  Ober-Justlzrath  v.  König  gestorben.
        <pb n="347" />
        345

Nro.  33.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  29.  Junt  1831.

1  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Ecketz,  die  Aufhebung  der  bisherigen  Tabaks-Gefäll-Verwaltung,  und  die  Einführung  einer  Auflage
auf  den  Tabak-Handel  beneffend.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

D.  Wir  Uns  bewogen  gefunden  haben,  sß.  1.

ble  bisherige  Verwaltung  der  Tabaks-Ge-  Dle  biszberige  Verwaltung  der  Tabakhe
fälle  aufzuheben,  und  dafür  eine  Auskage  auf  Gefflle  mit  allen  damit  zusammenbängenden
  Tabgehandel  einzuföhren,  so  verordnen  den  Vererdnungen  über  den  Tabakbandek
und  versügen  Wir  nach  Anhhbrung  Unseres  und  Tabakbau  Cjedoch  unter  Belbehaltung.
Gehelmen  Roths  und  unter  Zustimmung  der  bisherigen  Zoll-  Ausätze)  ist  von  dem
Anferter  getreuen  Staͤnde,  wie  folgt:  1.  Jull  vieses  Jahrs  an  aufgehoben.
        <pb n="348" />
        9.  2.

Fär  das  Fla#anz-Jahr  1337  erstmals
und  bis  auf  weltere  Verordnung  soll  eine
Auflage  auf  den  Tabakhandel  mit  einem
reinen  Ertrag  für  die  Staats=  Kasse  von

WVierzig  Tausend  Gulden
erhoben  werden.
s.  3.

Diese  Auflage  wird  auf  saͤmtllche  Tabak-Fabrikanten
  und  mit  Tabak  handelnde  Kaufleute
  nach  Maßgabe  ihres  jährlichen  Verschlusses
  im  inländischen  Verkehr  von  dem
Kbnigl.  Steuer-Collegium  ausgetbeilt.

Jeder  Tabakfabrikant  oder  Kaufmann
bat  daber  jaͤbrlich  bei  der  gewbbhnlichen
Acclse-Datent-Classifikatlon  eine  eigenhändig
von  ihm  unterzeichnete  Fassion  zu  übergeben,
  in  welcher  sein  wahrscheinlicher  Absotz
an  Schnupf=  und  Rauchtabak  im  Jnlande,
sewohl  nach  dem  Gewicht  als  nach  dem
Erlds  aus  demselben,  angegeben  wird.

Dlese  Fasslonen  werden  von  der  Petent.
  Classisikatlons  -Commissson  gesammelt
und  geprüft.

Ergeben  sich  blebel  Zweifel  über  die
Richugkeit  der  Fasstonen,  se  werden  solche
unverweilt  durch  das  Oberamt  unter  Zuziebung
  der  Commlssion  untersucht  und  be-Sichtigt.


Das  NResultat  der  auf  dlese  Welse  berichtigten
  Fassionen  von  jedem  Kameral-546



Bezirk  wird  in  einer  spezificlrten  Liste  unter
  Beischluß  der  Kostenzettel  uͤber  die
Aufnahme  an  das  Steuer-Cellegium  eingeschickt.


J.  4.

Das  Steuer-Collegium  wird  sodann  auf
den  Grund  des  fatirten  Erlbses:

a)  den  für  die  Staats-Kasse  zu  erhebenden
  reinen  Ertrag  von  40,  voo  fl.;
b)  die  Kesten  der  Aufnahme  und  des

Elnzugs,  und

Ip)  zur  Sicherstellung  gegen  einzelne  Ausfälle
  elne  Zulage  von  Drei  vom  Hundert


auf  saͤmtliche  dieser  Abgabe  unterworfenen
Gewerbetreibenden  umlegen,  die  vollzogene
Vertheilung  nach  Kameral-Bezirken  absendern,
  und  durch  den  Druck  oͤffentlich  bekannt
  machen.

F.  5.

Der  Einzug  der  Tabaks=  Austage  wird
durch  das  Ober-Acclse-Amt  zugleich  mit
der  Patent  -Accise  und  unter  den  gleichen
Bestimmungen,  welche  bei  dleser  binscchtlich
der  Belohnung  statt  finden,  besorgt.

F.  6.

Wer  ohne  elne  Fassion  elngereicht,  und
ohne  die  gesetzliche  Abgabe  entrichtet  zu
beben,  mit  Tabak  bandese,  unterlieg#,  nebin
Nachbezahlung  der  nicht  entrichteten  Abgabe,
  elner  Srofe  pon  zehen  Neichsthalen,
        <pb n="349" />
        welche  im  Wlederholungefall  geschaͤrft  und
bis  zur  lebens  änglichen  Ent,lehung  des
Rechis  mit  Tabak  zu  handeln,  gestelgert
werden  kann.

Betrügerische  Angaben  werden,  nach  den
allgemelnen  geseglichen  Grundsätzen  bestraft.

*%

Wenn  ein  Tabakbandel  im  Laufe  des
Stats=  Jadrs  erdffnet  wird,  so  ist  bel  der
nächsten  Aufnahme  der  Fassionen  das  in
der  Zwischenzeit  abgesetzie  Quantum  zugleich
anzujeigen,  und  der  Berref  der  Abgabe
nachzuholen.

Dlejenlgen  Tabaksbandlungen,  welche  im
baufe  elnes  Erats-Jahrs  aufgelbet  werden,

347

enteschten  die  Abgebe  une  noch  fär  dos
Quartal,  in  welchem  dle  Außtbsung  statt
gefunden  hat

Unser  Finanz:  Mlnisterium  ist  mit  der
Wollziehung  rieses  Gesetzes  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart  den  s7.  Juni  1651.
Wilheln.

Der  provisorische  Chef
des  Finanz-Departements:

v.  Weckberlin.

Auf  Befehl  des  Khalgs:
Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.

Dienst-Nachrichten.

Se.  Khulgl.  Majestät  haben  vermige
  böchster  Entschließung  vom  37.  d.  M.
den  Staatsreth  von  Weckherlle,  bisber
prodisorischen  Chef  des  Finanz-Departement,
  zum  Geheimen  Rath  und  Finanz-Minister
  gnäͤdigst  ernannt.

Ferner  haben  Höchstdieselben  durch
ellerhöchstes  Decret  vom  :u.  d.  M.  dem
Siaats-Minister  und  Ordens  =  Kanzler

Grafen  von  Winzisgerode  neben  den
von  ihm  bereits  bekleldeten  Missienen  auch
den  Gesandtschafts-Pesten  am  Könlgl.  Sächsischen
  Hofe  gnddießt.  übertragen.

Unterm  36.  d.  M.  erhlelt  der  zur  Pfarrei
Begenweller,  Landkapliels  Rlerlingen,  ernannte
  Pfarrer  Müller  in  Herbertingen,
Lamkapltels  Saulgau,  die  Königliche  Be-Ntätigung.
        <pb n="350" />
        8546

N.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innerst
Des  Königl.  erongelischen  Consistorium.
Das  erledigte  Diakonat  Münfingen  betreffend.

Das  durch  Befkrderung  erledigte  Dlokonat
  Muͤnsingen  ist  mit  einem  Einkommen
von  620  fl.  nach  Etats-  Prelsen  verbunden,
und  der  Dlakon  hat,  neben  Versehung  der
gewbbnlichen  Diakonats-Geschäfte  zu  Münngen,
  in  dem  elne  halbe  S#inde  auf  gutem
  Wege  entfernten  Pfarr-Onte  Auingen
mie  500  Seelen  je  am  zweiten  Sonntage
eine  Predig  mit  angehängter  Catechlsatton,

alle  Cast#al  =  Gottesdienste,  und  vor  der
Communion  die  Verbeveltungs-Predigt  z#

palten.

Die  Bewerber  baben  ihre  Blttschriften
binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangellschen
Consistorlum  einzugeben.

Siuttgart  den  22.  Jum  13-1.
Waͤchter-
        <pb n="351" />
        349

Nro.  39.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag  den  30.  Juni  1821.

*

—  —

l.  Koͤnigliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

GEcsetz  über  die  Gerichts=  Sporteln.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Koͤnisg  von  Württemberg.

D.  in  den  bestehenden  Gesetzen  begrändete
  Verschledenar#gkeit  des  Maßstabes  der
Sportel-Ansätze  für  gerschtliche  Erkenntnisse
nach  dem  Unterschlede  der  Instanzen,  und
die  aus  der  Anwendung  der  Tax  Ordnung
vom  Jahr  1808  slch  ergebende  verhältulßmäßige
  Unglelchhelt  dieser  Abgabe  in  dem
Appelkations  =  Instanzen,  slud  Unserer
Aufmerksamkelt  nicht  entgangen.

Um  daher  in  Ansehung  dieses  Gegem

standes  die  Gesetzgebung  auf  mglich  einfache
  Grundsaͤte  zuruͤckzufuͤhren,  eborch
neben  Werelnfachung  der  Geschäfts=  Bebandlung
  bauptsächlich  eine  Gleichheit  der
Verthellung  der  in  Frage  stehenden  Abgabe,
  mit  gleichzeitiger  Ruͤcsichinabne
auf  das,  sämtliche  Steuerpflichtige  mitelbar
berührende  Interesse  der  Staats  Kasse  begrändet
  würde,  verordnen  und  vrrfügen.
Wir,  nach  Anhdrung  Unseres  Gehei-
        <pb n="352" />
        men  Raths,  und  unter  Zustimmung  Un-EEIIIEAUMIIIIII


F.  1.

Durch  alle  Gerichts-  Instanzen  hindurch
findet  ein  Sportel-Ansotz  fär  richterliche  Erkenntnlsse
  in  bürgerlichen  Rechteostreitigkelten
  statt.

F.

Der  Betrag  der  Sporkel  für  ein  Erkenmß
  richtet  sch  durchgänglg  nach  der
Grbbe  des  Strelt-Gegenstendes,
ohne  Umerschled  zwischen  dem  Haupt-Aspruche
  und  den  etwaigen  Neben  Forderungen,
  jedoch  mit  Ausschluß  der  Prozeß-Kosten.


J.  3.

Bel  Berechnung  dieser  Groͤße  des  Strelt-Gegenstandes
  kommt  es  einzig  auf  den
Werth  des  eingeklagten  Objekes,  in
wie  ferne  solches  nämlich  in  der  Klaye
als  streitig  bejzelchnet  ist,  an,  ohne
Räcksicht  darcauf,  worin  das  elgentllche
Interesse  bel  dem  Streite  für  die  Porthelen
testehe,  oder  ob  im  Werfolge  der  Verhand-=lungen
  eln  Thell  der  elngeklagten  Ferderung
  von  dem  Beklagten  zugestanden
werde.

J.  4.
Wean  der  Stiele-Gegenstand  zwer  nicht

455]0

in  Geld-SSummen  besteßt,  aber  doch  auf
einen  bestimmiten  Geldes-Werth  sich
zurückführen  läßt;  so  bedlem  sich  der  Richter
  bei  dessen  Schätzung,  wenn  es  ihm  nsethig
  scheint,  der  Hülfe  vo#n  Sach=  eder
Kunft  Verständigen.

Wird  der  Rechtsstrele  gerade  äber  den
Wertb  einer  Seche  geführe;  se  glebt  dlejenige
  Schäung,  auf  wesche  die  Entscheldung
  des  Zechtsstrelts  selbst  ssch  gränden
auch  dle  Norm  für  den  Sportel,  Aasagz

bßt  aber  der  Stcelt,  Gegenstand  selner
Natar  nach  elne  bestimmte  Schöung
nicht  zu  (res  ingestimabilis):  so  wird  dach
blos  zum  Behufe  des  Sportel.  Ansabes,
  nach  Maßgabe  der  Umstände,  ela
Hewisser  Geld-Anuschlag  vom  Gerichte
  festgesetzt.

J.  6.

Die  vom  Rlchter  erster  Jastanz  festge
setzte  Bestimmung  des  Streitwerihes,  ist
in  Hlnsicht  auf  den  Spertel-Ansah
auch  für  dle  folgenden  Instanzen  emscheldend.


Dem  höberen  Nichter  stehr  ordemtlicher
Weise  eine  Abänderung  derselben  nlcht  zu

Beruht  jedoch  der  Spertel-Ansatz  auf
dem  Anschlag  einer  nach  ihrem  wahren
Werthe  ulcht  zu  schtenden  Soche;  so
        <pb n="353" />
        352.

EILIIIIIEIIIIIIEI
sich  dabel  nicht  beruhigen  will,  bei  dem
nächst  böern  Richter  eine  einfache  Beschwerde
  erheben,  welche  innerhalb  acht
Togen  dem  Alchter  erster  Instanz  zu  über;
geben  ist.  Der  Anschlag  wlrd  sodann  von
senem  definltio  bestimmt,  und  gegen  dessen
Ausspruch  sindet  kein  welterer  Resurs  Katt.

Außerdem  ist  in  allen  Fällen,  in  wel-#en
  dem  Sportel-Ansatz  elne  affenbare
Unrichtigkelt  zum  Grume  llegt,  die
bbhere  Behlrde  nicht  nur  auf  das  Begehk.
  der  Parthelen,  sondern,  vermdge  dis
Rechies  der  Oberaufsscht,  auch  von  Amte
wegen  einzuschreiten  befugt.

Endlich  wird  bei  dem  Sportel-Aafäz.
in  den  hbheren  Instanzen,  dle  in  erster
Instanz  angenommene  Bestimmung  des
Streltwerthes  nur  in  Hinsicht  auf  denjenibben
  Theil  des  Streit-Gegenstandes  zum
Maßstabe  genommen,  welcher  auch  in  die-Ubere
  Instanz  als  streitig  gebracht  wurde.

F.  6.

Mag  der  Strelt=  Gegenstand  inm  elner
Geldsumme  bestehen,  eder  doch  seiner
Natur  nach  durch  Schötzung  auf  elnen
brstimmten  Geldeswerth  sich  zuräckführen
lassen,  oder  mag  der  Werth  desselben  bloß
um  Behuse  des  Sportel-  Ansatzes  nach

richter  lichem·  Ermessen  festgeseht  seyn;
so  werden  die  Sporteln  für  das  Erkrantulß
  in  folgender  Abstufung  berechnet.

F.  7.

Fuͤr  ein  Urtheil  des  ersten  Instanz
beträgt  der  Sportel-Ansotz,  wenn  der
Werth  rnes  Streit=  Gegenstandes  zweihundert
  Gulden,  ader  weniger  beträgs,  drel.
Procent.

Belaufe  sch  dieser  Strektwerth  auf  mehr.
als  zwelhundert  Gulden,  so  werden  fär  die
Sporteln  berechnet:

a)  bls  auf  Zwelhundert  Gulbden,  drei

Ptocent;

5)  von  da  an,  ble  auf  Fünfzehnhundert

Gulden,  zwei  Procent;

c)  von  da  an,  für  jeres  westere  Einhun,

dert  Gulden,  ein  Hrocent.

Alle  Sechen,  welche  im  Wege  des  Rekurses
  oder  der  Berufung  von  den  Ge.
meinde=  Räthen  an  das  Oberamtspericht
gelangen,  werden  bei  dlesem  binsichtlich  der
Sportel  =  Berechnung  mle  Sachen  eister
Instanz  behanbelt.

s.  8.

Fur  ein  Erkenntniß  zwelter  Jast  anz
Cerster  Appellations.  Instanz).  werden  bis
auf  zweihundert  Gulden,  ole  in  der
ersten  Instanz  drei  Procent,  von  da  an,
        <pb n="354" />
        352

bis  auf  dreitausend  Sulden,  jwei
Prorent,  für  jedes  weltere  Elnhundert
Gulden  aber  ein  Hrorent  des  Streltwerip#
als  Sportel  berechnet.

F  9.

In  der  dritten  Instanz  C(zwelrer  Appellatlons-Instanz)
  werden  als  Sportel  bis
auf  zwelhundert  Gulden  drei  Procent,
von  ds  an  bis  auf  Sechstausend  Gulden,
zwei  Procenk,  für  jedes  weltere  Einhundert
  Gulden,  Ein  Procent  des  Sereltwerths
  angesegtzt.

20.

Reoisions-Sachen,  werden  in  Ausehuns
  der  Sportel  Berechnung  durchaus
wie  Appellationssachen  behandelt.

Wenn  demnach  gegen  eln  von  dem  Ober-Tridunal
  in  erster  Instanz  ausgesprochenes
Erkenninis  die  Revision  ergriffen  worden
is;  se  findet  für  das  Neolslons-Urcbeil
eben  dleselbe  Sportel  statt,  welche  für  ein
in  der  zwelten  Instanz  (ersten  Appellations-Instanz)
  ausgesprochenes  Erkenntniß  berechnet
  wird.  (9.  8.)

Ist  dagkgen  die  Revision  gegen  ein  von
dem  Ober-Tribunal,  als  iweiter  Inslanz
(Geset  dom  22.  Sept.  ibig  F.  i8.  )gefaͤlltes
  Urthell  eingelegt  worden;  so  taltt  fär
das  Reolsions=  Erkenntuiß  derjenige  Sportel-Ansetz

  eln,  welcher  (##r  die  Erkenntnise
EEIEIIEI
Instanz)  bestimmt  ist.  (.  9.)

Die  nach  der  bisberigen  Gesetzgebung,  in
Ansebung  dieses  zweiten  Falles,  noch  begrän,
det  gewesene  Verbindlichkeit  zu  Erlegung
einer  Succumbenz  Summe  von  Elnhundert

Tbalern  wird  blermit  für  aufgepoben  erklärt.
(Vergl.  Verordn.  vom  20.  Jull  24611
Staats=  und  Reglerungs-Blatt  S.  55)  f.)

(1  11.
Der  Spertel-Ansotz  in  einer  Instanz
darf  folgende  Summen  nicht  überstelgen:

1)  Wenn  der  Strelt-Gegenstond  in  einer
Geld-Summe  besteht,  oder  doch  auf
elnen  bestimmten  Geldeswemb  sich  zuräckfähren
  lä##t:

#a)  in  erster  Instanz  die  Summe  vas

Zwelhundert  Gulden;

b)  in  zwelter  Intkanz,  die  Summe

von  Zweihundert  und  Fünfslg  Guldenz

c)  in  dritter  Instonz  die  Summe

von  Dreihundert  Gulden.

1)  Läßt  aber  der  Streit  Gegenstand  kel#e
solche  bestimmte  Schézung  zu;  se  kons
in  seder  Instanz  im  höchsten  Falle  nut
die  Hälfte  der  hler  angegebenen  Sunme
  als  Sperzel  berechnet  werden.
        <pb n="355" />
        4.  124
In  einer  und  ebenderselben  Instanz  finde,
  der  Regel  nach,  nur  ein  Sportel-Auseh
  Sien.

Istt  rober  in  olnem  bedingt  entscheldenden
  Erkenntuisse  der  Parthel  voch  Beweils
nachgelassen  worden,  (IV.  Ediet  F.  124)
und  es  wird  in  Folge  dleser  Beweisfühtung
  das  Urtheil  purifickre,  oder  wird  ausnahmewelse
  (ebendaselbst  f.  65.)  zuerst
über  den  Auspruch  des  Klägers  im  Alltemeinen
  erkannt,  nachber  eber  zu  Beslimmung
  der  Grbe  der  Forderung  ein  beson-363



deres  Verfahren  eingeleitet;  so  kann  in.

dlesen  Fällen  nur  Einmwal,  bei  Fällung
des  End  Erkenntnisses,  die  Sportel  angestht
  werden.

Dagegen  ist  beil  abgesonderter  Verhandkung
  und  Entscheidung  über  den  ordentllchen
  Betz=  und  über  den  Rechtsstand,  so
wie,  wenn  aus#n#ahmsweise  (J.  66.)  die  vetschlerenen
  Streitpunkte  getrennt,  und  einleln
  nach  besonderer  Verhandlung  enischleden
  werden,  für  jedes  Erkenninit  der  Sper-#.
  Ansatz  begrändet.

.  13.  6  6
In  Felse  yrzben  oufgestellten  Grundt
P#  ((#zwi  Intbefondere  die  lu
den,  bieherlgen  Ehesehen  bagtjndet.  gewesens

Appellatlons-  Tare  (Einlege  Tare)
bemit  ausdräcklich  für  aufgehoben  erklärt.

J.  14.

Erkenntnisse,  wodurch  der  Kläger,  obne
Vernehmung  des  Beklagten,  gänjlich  abbewlesen,
  oder  wodurch  über  eine  Berufung
von  Amts  wegen,  obne  vorausgegangene
Berhandlung  in  der  Aprellatlons-Instang
und  opne  Erbffnung  eines  fb#ullchen  Ure
wells,  auf  endliche  Welse  entschleren  wird,
(IV.  Ediet  f.  37;  Gesetz  vom  32.  Sept.
1819.  J.  14  15.)  untelegen  dem  gleichen
Sportel=  Aufatz,  wie  frmliche  Ur#helle.

s.  16.

Eben  dieses  sindet  in  Absicht  auf  Erkenninisse
  im  Nulliräts=  und  im  Restliue
tions  =  PDrozesse  alsdonn  statt,  wenn  die
Nullitäio-  Klugr  derworfen,  oder  die  Re-Kirutien
  abgeschlagen  wird;  es  mag  in  belden
  Fillen  solches  durch  fbrmlichee  oder
nicht  fbemliches  Erkenntniß  9°'scheben.  Der
Sporiel-Ansatz  richtet  sich  nach  der  In  ·
stanz,  in  welcher  dergleichen  Erke.intnisse
ausgesprochen  werden.

Wlrd  dagegen  eln  unterrichterliches  Verfabren
  eder  Erkenutultz  von  Amts  wegen
Efpeheben,  se  fällt  ein  Sportel=  Anso#
binweg·

.  16.
Der)  Ausatz  der  Sportel  und  dle  Be-
        <pb n="356" />
        364

##mmung  der  Berkbladlichkult  zu  deren
Emt#chtung  muß  jederzelt  auf  einem  Collegial
  -Beschlusse  keruhen,  und  ist  in  allen-Fällen,
  im  dem'  Erkenmnisse,  in  welcher
Form  dasselbe  arlessen  senx,  auszudrücken.

Bel  förmlichen  Urtheilen,  und  fo  oft.
über  die  Zuscheidung  der  Kosten  eines-Rechtsstreites
  überhaupt  zu  erkennen  ist,  hat
ssch  des  Gerlcht  in  Abstcht  auf  die  Sporhtel
  nach  ebendenselben  Rechts=  Grundsätzen
zu  richten,  wolche  über  die  Zuerkennungder
  Drozeßkosten  im  Allgemeinen  gäültig
sind.

Im  Falle  der  Compensation  der  Kosten
wird  daher  die  Sportel  von  beiden  Parchelen
  zu  glelchen  Theilen  getragen.

FV9.  17.

Bei  Wleverklagen  welche  als  sölche,  und
nicht  in  ver  Form  von  Elnreden  vorgebracht
  werden,  wird  der  Streitwerth,  woruͤ-ber
  in  der  Wiederklage  erkannt  worden  ist,
in  Bezlehung  auf  den  Sportel-Ansatz
ebenfalls  in  Berechnung  genommen.

F.  18.

Die  Spertel  ist  soleich,  zu  #richten
wenn  schon  etwa  gegen  das  ergangene  Urtheil
  ein  Rechtsmittel  eingelegt,  oder  gegen
den  Beirag  des  Shortel-  Ansabes  (W  5.7

elne  Beschwerde  erboben  worden  ist,  eder
erhoben  werden  will.

Dem  hühern  Rlchter  bleibe  es  jedoch
vorbebalten,  über  die  Erstattung  der  Spo#rteln,
  se  wle  über  den  Csatz  anderer  Pr#s
zeß  ·  Kosten  zu  erkennen.  (9.  16.).

s.  19

Bel  Vergleichen,  welche  nach  erfolg
ter  oder  eingekommener  ersten  Vernehmung
der  Parthelen  zu  Stande  kommen,  es  mag
solches  durch  richterliche  Vermittlung  oder
ohne  dieselbe  gescheben,  ist  mit  nachstehender
  Ausnohme  (.  2o.)  die  Hälfte  derjenigen
  Sportel  zu  entrichten,  die  in  der
betreffenden  Instanz  bel  Erlevigung  der
Sache  vurch  richterliches  Urchell  zu  bezahken
  gewesen  wäre.

Eben  dlese  Bestimmung  ist  auf  diejen“
gen  Fälle  anwendbar,  In  weolchen  der  Klä,
ger  der  Appellane  nach  Vernehmung  des
Beklagten  oder  Appellaten  auf  seine  Klotze
oder  Appellation  verzichtet.

K.  20
Fü#  dle  Erledigung  von  Gantsachen,  ohne
Unterschled,  ob  dieselbe  durch  Erkenmuß
oder  Vergleich  (F.  19.)lerfolgt;  wird  nach
dem  Betrage  der  Actiov-Masse  die  Hölfte
der  für  die  Urtheile  erster  Instanz  (7  7.)
festgeletzten  Sportel  bevechnet;  #o,  doß  dien
        <pb n="357" />
        755

An  einer  Gemsache  die  Summe  von  Ein
hundent  Gulden  niemals  überschreiten.  Fuͤr
die  Gantoerweisung,  auch  wenn  solche  abgesondert
  von  dem  Locations:  Erkenntuise
erbffnet  wird  (1V.  Ed.  F.  176.),  findet  ein
Sportel-Ansatz  nicht  Statt.

J.  21.

Wird  gegen  das  Gant  Erkenmalt  die
Appellatlon  an  das  höhere  Gericht  elagelegt,
so  tritt  in  Ansehang  des  darauf  erfolgenden
  Erkenmisses  des  hbberen  Nchiers  der
##haliche  Spor##l-  Anfatz  ein.

Eben  dieses  gile  von  #em  auf  #in  Gant-Erkenntuiß
  süch  beziehenden  Michtigkelessder
  Restleuions-Verfahren,  unter  den  im
J.  25.  enthaltenen  Bestimmungen  und  Voreussegungen.


J.  22.

In  Wechsel-Sachen  ist  fuͤr  jedes
Extenntniß  die  Hälfte  der  gewbbulichen
Sportel  (F.  7.)  anzusetzen.  (Vergl.  Ge-Pee
  vom  23.  Sept.  1819.  s.  27.)

F.  13.

Hluflchtlich  der  fuͤr  ebegerichtliche
Erkenntnisse  angusetzenden  Sporteln  (Taren)
verblelbt  es  elnstweilen  und  bis  zur  NReol-#o##
  der  Ehe,  und  Ebegerichts  Ordnung
irt  den  bloherligen  geseglichen  Bestlmaunges.


—  —  J+.  24.
Arme  Partbheseu  nd  von  der  Verbiadlichkelt
  zu  Egtrichtung  der  Sportel.  frelo

s.  16.
Der  Betrag  der  Sporteln  flleßt  in  die
Staa:s  Casse  mit  nachstehender  Ausnahme.

ß.  26.

An  dem  Sportel-Extrage  von  den  durch
das  Oberamtsgerlcht  selbst  geséllten  ordentilchen
  Civll=  und  Gant-Erkennenifsen  (vergl.
IV.  Editt  f.  179.)  wit  Ehnschluß  der  del
demselbrn  vorkommenden  Fälle  ven  Versleichen
  vdert  Verzichten  (F.  #19.  20.)  sindet
  zu  Gunsten  der  gewählren  Gerichts-Beistzer

  rin  Abzug  ia  der  Maße  Start,

daß  Ein  Deiteh##ll  von  dem  Betrage
elner  jeden  solchen  Sporiel  sogleich  kune:
behalten,  und  die  dadurch  sich  ergebende
Summe  bei  der  perlodischen  Ueberzabr  der
Sportel-Elnnahme  an  das  Cameralam  abgerechnet
  wird.  Die  verhälenihmäßige  Verthellung
  dieser  Summe  unter  die  gewaͤhlten
  Gerichtsbeisttzer,  bleibt  biesen  selb  st
lediglich  uͤberlassen.

Bel  Gantsachen,  velche,  nach  oberamtsgerichlich

  erkanntem  Gant:  Prozesse,  vor  den

Gemeinde  Raͤthen  verbandelt  werden,  wird

Won  jenem  Drlechell  zunächst  die  Belobnung

  der  bel  dieser  Verhandlung  woehw#e###
        <pb n="358" />
        digen  Gemeinderaths  Glleder  nach  der  im
J.  48.  festgesezten  Norm  entrichtet,  und
der  Ueberrest  sodann  den  Oberamtsgerichts-Belsttzern
  ohne  Rücksiche  darauf,  ob  dleselben
  an  Erledigung  dleser  Gantsachen  durch
Verglelch  oder  durch  gerichtliche  Entscheldung
  Tbell  genommen  haben  oder  nicht,
zugeschleden.

#.5

Dle  Dläten  und  Relsekosten  der  Oberamts-Richter
  bel  den  Gant-Verhandlungen
übernimmt  känftig  dle  Staats-Casse.  Solche
  werden  olerteljährig  von  dem  Sportel-Betrag
  in  Abzug  gebracht,  und,  unter
Belbehaltung  der  über  die  Deerstur  dieser
Kosten  getcoffenen  Elarichtung,  mit  der
Amispflege  verrechnet.

Jeue  Dläten  und  Reise  Kosten,  so  wie
die  Belohnung  der  Gemeinde-Räthe  werden
  jedoch  in  denjenigen  Fällen  von  der
Gammasse  besteitten,  in  welchen  sie  die
geseylich  begrändete  Sportel  Summe  über-1—.———-



+

Durch  dlese  Bestimmung  ist  die  Vor-Schift
  des  IV.  Edlets  vom  3..  Debbr.  15½,
I  48,  in  Absicht  auf  die  Belohnung  der
gewählten  Gerichts-Beisigzer  fär  ibre  Amts-366



Verrlchtungen  is  bürgerkichen  Rechtosecher,
außer  Wlrkung  gesetzt.

Es  zaben  jedoch,  neben  der  im  9F.  16.
für  sämtliche  gewählte  Gerichts-Bellser
festgesetzten  Belohnung,  die  Einzelnen  derlelben
  auch  fernerhin  elne  Entschädlgung
für  die  Zellverslumniß  in  denjeulgen  Fallen
  anzusprechen,  wo  sie  eals  Scablnen
#n  Criminal-Untersuchungen  beiges
zogen  werden.  Dilese  Entschädlgung  bemägt
  je  für  zehn  Stunden  Einen
Gulden.  Dile  Staats-Casse  hat  hlesir
lubsldlarisch  zu  haften.

s.  19.

Bel  den  böheren  Geischtsstellem  Ist  ein
Abzug  an  dem  Sporteln,  Ertrag  zu  Gon,
sten  irgend  elnes  Dleners  in  kelnem  Folle
zulaͤßig.

In  allen  Appellationssachen,  worin  bel
diesen  Behoͤrden  erkannt  wird,  treten  die
durch  gegenwaͤrtiges  Gesetz  bestimmten  Spor  ·
teln  an  die  Stelle  der  fuͤr  solche  Rechis-Gegenstaͤnde
  bisher  noch  in  Berechnung  genommenen
  Taxen,  Taxschreibgebuͤhren  und
Stempel.  Surrogate.

ö6l.  3%

Außer  dlesen  Ansätzen  und  den  für  Gem
Inventare  und  Gant-Verwelfungen  festgesezten
  Taxen  haben  dle  Parthelen  fär  Ab-
        <pb n="359" />
        schriffen,  wesche  denselben  auf  Begehren
erihellt  werden,  dle  im  V.  Edicte  vom  31.
Dechr.  1875.  ßh.  Zo.  c.  festgesehten  Gebuͤhten
  zu  entrichten,  die  in  allen  Instanzen
nach  gleichem  Maßstabe  zu  berechnen  sind.

Nameutlich  sind  diese  Gebaͤhren  von  den
Abschriften  der  oberamtsgerichtlichen  Erkenntulsse
  und  Emscheidungsgründe,  ulcht
nur,  wenn  solche  auf  Verlangen  der  Parthelen
  ausgeferigt  werden,  sondern  auch  im
Felle  des  f.  149.  des  1IV.  Edlets  zu  bejahlen.


Dagegen  werden  dlese  Abschriften  von  den
Erkenninissen  und  Entscheldungs=  Gründen
der  Kreis-Gerlchtshbfe  und  des  Ober-Tribunals,
  den  Parthelen  von  Amts  wegen  unemgeltlich
  mitgetheilt.  (Gesetz  vom  23.
Scht.  1619.  F.  u72.)

9.  31.
Die  Entrichtung  irgend  einer  andern  Gebühr
  (F.  3o.)  #n  unzuläßig.

F.  37.
Das  gegenwörtige  Gesetz  ist  von  dem
ersten  Jull  1831  an  bei  sämtlichen  Gedchten
  den  Kbnigrelchs  in  der  Maße  in
Anwendung  zu  bringen,  daß  die  durch  dasselbe
  bestimmten  Sporteln  fär  alle  dlejenl-#en
  Erkenntnisse  anzusetzen,  einzuxiehen  und

to  berechuen  sind,  welche  an  diesem  Tage,

357

und  von  da  an  den  Parthelen  oder  deren
Anwaͤlten  erbffnet  werden.

In  Appellatlonssachen  hoͤrt  die  Verbindsichkeit
  des  appellantischen  Theils  zu  Entrichtung
  der  Elnleg-Taxe  (K.  13.)  mle  erwähntem
  Tage  glelchfalls  auf;  derzgestalk,
daß  in  denjenigen  Appellatlons-Prozessen,
worln  dle  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift,
bel  dem  höheren  Richter  om  1.  Jull  1331
oder  spätex  erfolgt,  diese  Toxe  ulcht  mehr
angesetzt  werden  darf.  (Vergl.  Gesetz  vom
22.  Sept.  1819.  .  21.)

Die  Bestimmungen  des  vorllegenden  Geseves
  wegen  der  Sportel-Ansäpe  bei  Wertleichen
  und  Werzichten  (.  19.  20.)
wie  wegen  Belohnung  der  gewählten  Bess
steer  der  Oberamtsgerichte  ((.  z6.  15.)
sind  glelchfalls  von  jenem  Tage  an  In
Ausübung  zu  bringen.  «

DlevokdemLJtilltsnbeschltcs
Einlege  Taxen,  so  wle  die  himerlegten  Succumbenz-Gelder,
  sind  in  den  an  dlesem  Tage
noch  unerledigten  Sachen  bel  deren  endllcher
Emscheldung  den  Parthelen  zu  ersetzen.

ß.  33.

Vem  ersten  Juli  1371  an  Und  die  bisberlgen
  gesetzlichen  Bestimmungen  über  den
Sportel=  und  Tax.  Ansetz  für  gerichtliche
Urtheile  und  für  Vergleiche,  mit  alleiniger

à
        <pb n="360" />
        353

Ausnahme  der  Ebesachen  (F.  :5.)  als  aufgehoben
  zu  betrachten.

Insbesondere  trltt  dleses  Gesetz  fuͤr  die
unteren  Gerlchts-Instanzen  an  die  Stelle
des  V.  Ediets  vom  31.  Decbr.  1818.  y.  30.
KA.  I11.;  fär  die  hhheren  Gerlchts-Beherden
ober  bezlehungswelse  an  die  Stelle  des  Gesetzes
  vom  #7.  Sept.  1319  f.  38.,  und
der  betreffenden  Bestimmungen  der  Taxordnung.
  vom  Jahre  1808,  so  wle  (in  Hinsicht
  auf  das  Stempel-Surrogat)  der  Wererdnung
  vom  14.  Jan.  1817.

F.  34.
Die  Vorschriften  des  gegenwärtigen  Gesetzes
  sind  auf  die  bei  den  Omts-Obrigkelten

dem  Gemelnde-Nathe)  zu  verhandelnden
an#rrmn:  und  auf  die  Mitglleder
dieser  Behoͤrden  aicht  anwendbar.

Eben  so  bezleht  sich  dasselbe  nicht  auf
die  bei  Ausuͤbung  der  willkuͤhrlichen  Geuchtsbarkelt
  rc.  statisindenden  Sporteln
———

Unser  Mloister  der  Justiz  ist  mit  Voll-RNebung
  des  gegenwärtigen  Gesetzes  beauftragt.


Gegeben,  Stuttgart  den  26.  Junl  1841.
Wilhelm.

Der  Minister  der  Justiz:
Freiberr  v.  Maurler.
Auf  Befehl  des  Khnigs:
Der  Staats,  Sccreräe#:
Bellnagel.
        <pb n="361" />
        359

U.  Verfuͤgungen  der  Departements.,

Des  Departements  der  Finanzen:
des  Finanz-Ministerium.

Verordnung  an  fümtliche  Camrral=  und  Ober-Acciseämter,  Veränderungen  in  den  indirekten  Abgaben
berreffend.

Da  in  Gemäßhese  der  Verabschledung
über  den  Haupt-Flnanz-Etat  fär  dle  Etats-Herlode
  1820  ble  1835  vom  1.  Jul.  1621
#an  folgende  indirekle  Abgaben  nicht  mehr
erhoben  werden  sollen,  nämlich:

a)  bie  Akcise  vom  Vlehhandel,  wle
sie  im  y.  45.  der  Acceise-Ordnung  vom

18.  Mal  1808  enthalten  ist;

b)  dle  Aceise  von  Feld  und  Garten
  =  Früchten,  nach  dem  sechsten
Abschnlite  der  Accise  -Ordnune  J.  41.
mit  Elnschluß  des  Repses  und  der
übrigen  Sämereien  im  neunten  Abschaltte
  y.  67.;

Wc)  die  Accise  von  dem  im  Herbst  und
noch  vor  Martini  durch  die  Weingärtver
  oder  Güter  Beflser  selbst  abgesetzten
  Weinmost  und  Obstmosst;

d)  das  in  s.  u7.  der  Acelse-Ordnung  bestimmte
  Markttaggeld  inländischer
Kauf-  und  Handwerksleute,  und

e)  die  durch  das  Gesetz  vom  2.  Februar
1817  F.  :.  Artikel  10.  auf  amtliche
und  gerichtliche  Obllgatienen,  Swuldund
  Bürgscheine  gelegte  Stempel,:  Abgabe;


so  werden  dle  Cameral=  und  Ober-Aeciseämter
  hleoon  zu  lihrer  Nachochtung  und
weitern  Verfägung  bie  zur  Erschelnung
des  allgemelnen  Finanz-Gesetzes  für  die
Etats,  Perlode  1623  vorläufig  in  Kenmu#ns#ß
geseszt.

Stuttgar  den  37.  Juni  1821.

Weckherlin.
        <pb n="362" />
        <pb n="363" />
        361

Nro.  40.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag  den  1.  Juli  1821.

**—

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Eesetz  über  die  Straßenbau-Abgaben.

Wilhelm,

vdon  Gottes  Gnaden  König  von  Wurttemberg.

Wir  haben  Uns  bewozen  gefunden,  die
bisherlge  Straßenbau-Abgaben.  Ordnung
vom  Jahr  1610  elner  Reolsion  unterwersen
  zu  lassen,  in  deren  Folge  Wir  nach
Anhbrung  Unseres  Geheimen  Raths  und
unter  Zustimmung  Unserer  getteuen
Stände  hinsichtlich  der  Erhebung  der
Staats-Straßen-Abgaben  verfügen  und
vererdnen  wile  selgt:

I.  Allgemeine  Bestimmungen.

ß.  1.

Die  bleher  im  Innern  des  Khnigrelchs
au  gehebenen  (für  Rechnung  der  Staats-Kasse
  früher  unterhaltene)  Chaussee  Wegund
  Bräcken=  Geldstätte,  und  die  mie
denselben  zuror  verbunden  gewesenen  Gebühren
  blelben  aufLehcben;  ebenso  unter-
        <pb n="364" />
        362

blelben  auch  künfiig  die  von  elnzelnen  Gemelnden
  zur  allgemeinen  Strahenbau.  Kasse
gelelsteten  besonderen  Straßenbau=  Unlerhaltungs-Beiträge.


Zugleich  werden  die  von  den  Gemeinden
und  Amts  =  Kdrperschaften  auf  Vicinal=Straßen
  bisher  erhobenen  Weg-Gelder
gegen  eine  denselben  aus  der  Staats,  Kasse
zu  leistende  Entschädigung  aufgehoben;  die
brilichen  Thorsperr-flaster=  und  Brücken-Gelder
  aber  bleiben  wie  blsher  bestehen.

II.  Künftige  Straßen-Abgaben-A.
  Vonm  inländischen  Vich.

.  2.

Von  dem  vie  der  Inländer  besteht
künftig  für  den  Gebrauch  der  Stts,  und
Vicinal=  Straßen  nur  eine  Patent-Abgabe
nach  folgenden  Classen,  deren  Festsetzung
nicht  von  dem  Gewerbe  der  Pferde-Besiter,
  sendern  von  dem  Gebrauch  abhängt,
der  von  den  elnzelnen  Pferden  gemacht
wird:

1.  Classe  mit  einem  Ansatz  von  jährlichen

zoplf  Gulden  für  jeres  Pferd.

In  diese  kommen  dlejensge  Pferde  der
Frachefabrer,  welche  zu  dem  Betrieb  eines
anhaltenden  Fuhrwerks  bestimmt  find.

I1.  Classe  mit  jihrlichen  acht  Gulden

  für  jedes  Pferd.

In  dlese  kommen:

Dle  Pferde,  welche  die  Lohnkutscher
für  das  eigentliche  Hauderer=  Gewerbe
verwenden;

b))  die  Pferde  der  Landboten,  welche  w#-chentlich
  16  Poststunden  und  darüber
(sey  es  auf  einmal  oder  mehrmal,  jedoch
  ohne  Einrechnung  des  Ruͤckwegs)
auf  den  Staats-  oder  Vicinal-Straßen
fahren;

)  alle  diejenlge  Pferde,  welche  nur  jum
Vergnügen,  zur  Bequemllchkelt,  eder
um  des  Ranges  und  Standes  wlllen  gebalten
  werden.

III.  Classe  milt  jährlichen  vier  Gulden
  für  jedes  Pferd.
In  diese  Classe  gehbren:

a)  Die  Pferde  der  Landbeten,  welche  w#-chentlich
  6—18  Poststunden  (einschließlich
  wie  oben  II.  Classe  b)  auf  Staatsund
  Vieclnal=  Straßen  zorücklegen;

b)  dle  Pferde,  welche  von  den  Besitzern
bedeutender  Mahlmühlen  zum  Transport
  der  Früchte  und  des  Mehls  außerbalb
  der  Orts-Markung,  unter  Benützung
  der  Staats  =  und  Viclnal-Straßen
  verwendet  werden;

c)  die  Pferde,  welche  die  Eigenthuͤmer
vorzuͤglich  zum  Reiten,  Fahren  oder
Vorspann  vermiethen,  oder  zu  Accords-Fuhren
  auf  jenen  Straßen  verwenden;
        <pb n="365" />
        865

#)  diejensgen  Pferde,  welche  von  den  Im
Cioll=  eder  Mllickr-Dlenst  Angestellten
wegen  des  Amtes  oder  Dlenstes  gehalten
  werden,  jedoch  soll  jebem  Subaltern=Offizler,
  nämlich:  Rittmelster,  Hauptmann
  und  von  diesem  Grade  abwärts,
ekn  Dienst.  Pferd  von  der  Steuer  frei,
bleiben.

IV.  Classe  mit  jährlichen  ein  Guldem.

k#olf  Kreuzer  von  jedem  Pferde.

Hieher  gehhren  nunmehr  alle  in  den  vorbergehenden
  drei  Classen  ulcht  genanntem
ferde  über  zwei  Jahre  im  Alter  ,  ohne-Ausnapme.


F.  3.

Eben  diesen  Bestimmungen  unterllegem
sruch  die  Pferde  der  Post  Stallmeister  und
Posthalter;  Wir  behalten  Uns  jedoch
vor  entweder  mit  der  General-Post-Kasseüber
  elin  angemrssenes  Aversum  einen  Versleich
  abzuschließen,  oder  die  Straßenbau-Abgabe
  von  den  Post-Beamten  nach  Maßhabe

  ihres  Gewerbes  und  der  vorstehendem

Classisicatlon.  im  Einjelnen.  einziehen  zu
lassen.
sJ.  4.
Von  den  übrigen  Wiehgattungen  soll  folgende
  Abgabe  erhoben  werden,  von
Zug-Ochsen  oder  Zug-Stieren  36  krr.  2.
Eseln  oder  Maulthieren.  4  kr.  —
Schaffen...  kkir.  SO-Foblen

  Cunter  #  Jahren),  Kuͤhe  und
Rinder,  so  wie  Ziegen,  Kälber,  émmer
und  Schweine  bleiben  frei.

F.  5.

Derjenige,  welcher  mit  knländischem  DVleh
Lom  Auslande  herelnkommt,  oder  durch  das-Königreich
  durchreist,  oder  ins  Ausland
sich  beglebt,  hat  sich  bei  dem  Grenz=  Jollamte
  mit  dem  für  das  laufende  Etats-Jahr
gelbeten  Straßen-Abgabe-Patent  zu  legi,
timiren,  widrigenfalls  aber  das  für  auslänvisches
  Blieh  bienach  (F.  7.)  bestimmte
Straßengeld  besönders  zu  emrlchten.

1½t½

Von  der  Straßen=  Paten#  Abgabe  bleiben
  frei:

Dle  Pferbe  unb  uͤbrigen  Zug-  und  Trag-Thlere
  des  Khulgs,  der  Kbnigl.  Familie,
der  fremden  Gesandten  und  dlejenigen
Dlenstpferde  der  Subalkerm#  Offlzlere,  welche
oben  F.  z.-III..Classe  lit.  d.  ousgenommen.
slnd.

B.  Vom  ausländischen  Vieh.

F.  7.

Von  dem  ausländischen  Vleh,  wesches  herein,
  hinaus,  oder  durch  das  Land  geht,  wird
folgende  nach  der  Weite  des  Wegs  (von
der  Grenze  an  bis  zu  dem  Bestimmungs-Ort
  oder  von  dlesem  bis  zur  Grenze)  berechnate
  Straßen-  Abgabe  erboben;  naͤmlich
  auf  eine  Stunde:·
        <pb n="366" />
        Bon  elnem  Pferd  oder  Fohlen  ohne
Unterschied,  drei  Kreuzer,
von  einem  Ochsen,  Srier,  Esel,  elner
Kuß,  so  wie  von  zwel  Kälbern,
zwei  Schafen,  zwei  Zlegen,  zwei
Schweinen,  vier  Lämmern,  vier
jungen  Ziegen,  vler  Milch-Schwel,
nen,  ein  Kreuzer,
in  der  Maße,  daß,  wenn  an  der  Grenz-Jollfiätte
  eine  geringere  als  dlie  zurückgelegte
  oder  noch  zu  benützende  Straßen-Krecke
  angegeben  oder  verweggeldet  werden
würde,  bei  dem  nächstgelegenen  Accise,  Amt
ver  betreffende  weltere  Straßenschein,  bei
Serafe  des  fünffachen  Ersatzes  des  welter
betreffenden  Straßen=  Geldes,  zu  Thsen  lst.

Wenn  das  Vieh  an  demselben  oder  an
dem  folgenden  Tage  wleder  über  die  nämliche
  Grenzstätte  zurückkehrt,  so  darf  wegen
des  Rückoegs  kelne  weltere  Abgabe  entrichtet
  werden.  Wobel  übrigens  bemerkt
wi#rd,  daß  von  dem  durch  elinen  Ausländer
im  Lande  erkauften  Vieh  dle  ausländische
Straßen-  Abgabe  von  dem  Orte  an,  wo
dleses  Kebt,  zu  besohlen  ist.

F.  8.

Hlestchelich  der  ausländischen  Vorspannsferde,
  welche  der  Relsende  oder  Fuhrmann
  neben  seinen  eigenen  Pferden  gebraucht,
wird  bestimmt,  daß  von  den  Vorspanns=Pferden

  vas  Straßen-Geld  nor  bis  zu  dem
Orts  von  welchem  sie  wieder  in  daß  Ausland
  zurückkehren,  zu  bezahlen,  und  hiefär
ein  besonderer  Scheln  zu  lösen  ist,  welcher
dem  Acciser  des  Orts,  von  welchem  die
Vorspanns-Pferde  zurückgehen,  vorzulegen,
und  von  diesem  der  zurückgelegte  Weg  attesliren
  zu  lassen,  sefort  mit  dem  elgentlichen
Eingangs-Scheln  dem  Acciser  desjenigen

Ons,  ble  zu  welchem  der  Relsende  oder

Fubrmann  fährt,  oder  beim  Durchreisen,
dem  Grenz-Zollamte  zugestellt  werden  Uoll.

s.  9.
Frei  von  dleser  Abgabe  find:

Kdnigliche  Estaffetten  und  Kurlere,  regierende
  Fürsten  und  Gesandte,  und  diejenigen
  ausländischen  Grenz  Nachbarn,  welche
Feldgürer  auf  diesseltigem  Gebiete  besitzen,
und  um  ihres  Baues  und  der  Erndte  willen
  über  die  Grenze  gehen  müssen;  vorausgesetzt,
  doß  auch  der  Nachbar-Staat  glelche
Räcksicht  Statt  finden  laße.

#F.  10.

Wir  behalten  Uns  vor,  für  Fuhrwerke
mit  breiten  Felgen  eine  weltere  Ermähigung,
so  wie  für  dlejenigen  Fuhrwerke,  welche
bervorstehende  Rad-Mägel  führen,  eine  Erhbhung
  der  Abgabe  im  verfassungsmaͤßlgen
Wege  eintreten  zu  lassen.
        <pb n="367" />
        III.  Administrative  Vorschriften.

sJ.  11.

Am  1.  Jullus  jeden  Jahrs  laͤßt  der
Gemelnde-Rath  jeden  Orts  durch  die  veroflichteten
  Piehschauer  unter  Beigebung
eines  Aktuars  das  in  F.  2.  und  3.  genannte
Bleh  elnes  jeden  elnzelnen  Einwohners  verseichnen;
  dleses  Verzeichasß  wird  dem  Gemelnde-Rath
  vorgelegt,  welcher  bel  den  Pferden
  insbesendere  die  nach  der  bezelchneten
Elgeuschaft  derselben  betreffende  Klasse  ge-#lssenhaft
  belschrelbe,  und  den  Ansatz  regu-IIre.
  Aus  dleser  eiste,  welche  in  der  Orts-NReglstratur
  aufzubewabren  ist,  ferilgt  der
Magistrat  das  jenige  Verzeichniß,  welches
dem  Ober-Acciser  des  Distrikts  zu  uͤbergeben
  ist,  in  welchem  die  Pferde  je  nach  den
Klassen  und  ihrer  Anzahl  mit  dem  Ramen
ihrer  Elgenthämer,  und  hernach  die  Stlere,
Elel  und  Maulthlere  unter  Bemerkung  der
Elgenthümer  aufjufähren  sind.  Die  Abhoben
  freien  Stücke  aber  bleiben  ganz  wey.

a.  12.

Sobald  der  Ober-Acelser  die  Orts-Listen
erhasten  hat,  revldirt  er  ste  in  Gemeinschaft
mic  dem  Cameral-Verwalfer;  sie  belde  betichiigen
  die  etwa  sich  ergebenen  Anstaͤnde,
und  machen  hierauf  gemelaschaftliche  Anielge
  an  die  Acelse-Rechnungs-Kammer
daruͤber,  wie  olele  Patent  Fermularien  für

565

den  ganzen  Distrikt  erforderkich  sepen,  mie
Bemerkung

a)  des  Total-Belaufs  des  Gefälls,

b)  der  Pferde,  je  nach  den  4  Classen,

c)  der  Ochsen,  Stlere,  Esel,  Phaultbiere.

2  35.

Nach  Einlangung  der  Patent-Fermularien
  ferilgt  der  Ober—  Ataͤser  solche  unter
seinem  Namen  aus,  läßt  soglelch  den  olerten
  Theil  des  Belaufs  elnzlehen,  und  verrechnet
  ihn  unter  Beischluß  eines  von  dem
Cameral-Verwalter  beglaubigten  summarl  ·
schen  Auszugs  aus  den  specisiken  Orts-Listen
  in  seiner  nächsten  Quartal-Rechnung
über  dle  Straßen-Abgaben  unter  der  Rubrik
„von  Straßen-Geld-Patenten“  und  llefert
das  eingegangene  Geld  unter  der  ausdrücklichen
  Benennung  „Straßen-  Abgoben“  an
dle  Staats-Kasse  vellstämig  ein.

Mit  diesem  Elnzug,  der  Verrechnung
und  bleferung  wird  von  Quartal  zu  Quartal
  fortgefahren,  und  in  der  letzten  Quartal-Rechnung
  des  Jahres  werden  sodann  die
specifiken  Orts  Reglster  beigeschlossen.

s.  14.

Die  einzelnen  Abgabe-  Pfllchtigen  werden
von  den  Orts-  Accisern  auf  den  Patenten
bescheinigt;  es  wird  durchaus  kein  Ausstand
  geduldet,  und  es  muß  daher  das,
was  vier  Wochen  vor  dem  Einteit  des
        <pb n="368" />
        566

nächstfolgenden  Quartals  ulcht  bezablt  ist,
mittelst.  Erxecutlon,  beigetrieben  werden.

10

Der  Viehstand  vom  ersten.  Julius  jedem
Jahres  bestimmt  die  unveränderliche  Schuldigkelt
  für  das  ganze  Johr,  ebgleich  dieselbe
  in  vier  Quartas-Fristen,  abgetragenwerden
  darf,  oder  im  Laufe  des  Jabres
Veränderungen  im.  Vlehstand  oder  Besltzer-Lorgeben..
  «

Gchr  dleser  letztere  zwlschen  dem  Jahr  mit-Tod
  ob,  so  ist  der  Räckstand  an  dem  ganzen
  Jabres-Betrag  vor  der  Erbs-Abtheilung,
  elnzuziehen.

J.  i16.

Die  Kosten  der  jöhrlichen  Vleh  Aufnahme
  und  Classisicatlon,  so.  wie  der  Verzelchnisse,
  fallen-  auf  die  Gemeinde-Kassen
und  fiad  nach  Vorschrift  der  Commun=Ordnung
  zu  berechnen  ;  hlngegen  erhalten
die  Aeciser  von  dem,  was  sie  im  Detall.
einzlehen,  eine  Eilnzugs-Gebühr  von  2#  kr.
vom  Gulden,  und  die  Ober-Aceiser  vondem,
  was  durch  die  Orts-Acclser  an  ste  gellefert
  wird,  elnen  halben  Kreuzer  vom

Euldem  von  dem.  Skraßenbau.  Gefuͤll..

s.  19.

Das  Straßen-Geld  vom  ausländischen

Vieh  wird  kuͤnftig.  unter  dieser  Rubrik  verrechnet

  und  eingeliefert.

Die  Acciser=  und.  Grenz-Zoller  führen
hieruͤber  elgene  Journallen  oder  Register
nach  der  Zeitfolge,  ste  nummeriren  die  Posten,
  so  wie  die  dagegen  ausgegebenen
Scheine,  wozu  sle  die  Formularlen  von
der  Accise  =  Rechnungskummer  erhalten.
Sie  werden.  biefär  dle  bisherige  Belohnung
beziehen.

(i&amp;amp;  18.

Das'  gegenwärtige  Gesetz  tritt  mit  dem
ersten  Julius  183:  in  Wirksamkest.

Unfer  Flnanz-Miussterlum  ist  mit  der
Wollzlehung,  desselben  beauftragt.

Gegeben,,  Stuttgart  den  36.  Jun.  1811.

Wilhelm.
Der  Finanz-Minister-Weckherlin.



Auf  Befehkvdes  Königs:
Der  Staats-Scerctär:
WVellnagel-
        <pb n="369" />
        350
Gesetz,  betreffend  die  Aufbebung  des  Ausfuhrzolls  don  Tebensmittiln.
Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Köntg  von  Wuürttembers.

um  dle  Freihelt  des  Verkehrs,  und  indbesondere
  den.  Absatz  der  landolrthschaftlichen

  Erzeugalsse  zu  befbedern,  verordnen

und  verfügen  Wir,  noch  Anhlrung  Unsers
  Gebelmen  Raths  und  unter  Zustimmung
  Unserer  getreuen  Stände,  in  Be-Uebung
  auf  den  Ausfuprzoll  von  Lebensmitreln,
  wie  folgt:

15  1.

WVon  dem  1.  Juli  1331  an,  bis  auf
weltere  Verordnung  ist  der  Ausfuhrzell,
den  der  gegenwärtig  bestehende  Zoll-Tarif
#anf  nachstehende  Artikel  gelegt  hat,  aufgeboben,
  nämlich:

Getrelde,  (glatte  und  rauhe  Frächte.)

Hälsen  Früchte,  Grüze,  gerändelte

Gerste,

Kartoffeln,

Brod  und  Mehl,  (besonder#  auch  fo#r
genanntes  Ulmer-Brod)

gränes  und  gedbriees  Obst,

Soren,

Malz,

Bier  und  Blerwefe,

Braumwels  und  Esl#g,

Schlachtvieh,

Federoleh,

frisches  und  dürres  Fleisch,
Butter  und  Schmalz,
Eler,

Garten-  Gemüse.

s.  2.

Alil  dlese  Artleel  können  auf  sämtlichen
Zellstärten  des  Landes  ungehindert  ausgehen,
jedoch  sind  die  elnzelnen  Artlkel  und  die
Menge  derselben  jedesmal  an  der  Grenz-Zollstärte,
  bei  Vermeldang  einer  Strafe  von
drei  Gulden  fünfzehn  Kreuzer  für  jeden
Unterlassungsfall,  genau  anzugeben.

ö  3.
Unser  Ficknz=  Mialsterium  ist  mit  der
Wollzlehung  dleses  Gesetzes  beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart  den  9.  Juni  1831-.

Wilheim.
Der  Finanz-Minister:
Weckherlin.
Auf  Befehl  des  Königs:

Der  Staars-Sekretär:
Vellnagel.
        <pb n="370" />
        568

Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben

durch  bochste  Entschließung  ovom  #*  o.  M,
dle  erledigte  kathollsche  Hfarrel  Gündringen.
Landkepitels  Horb,  dem  Vlkar  Glökler
zu  Untertholhelm  gnädigst  zu  übertragen
geruht.

Sodann  haben  Hbchstdleselben  vermöge
  bdchsten  Dekrets  vom  22.  v.  M.
den  Oberamtsgerichts=  Aktuar  Panzer,
von  beonberg.  eiin  gleicher  Eigenschaft  zu
dem  Oberamtsgerichte  Reutlingen  verseht.

Ferner  haben  HShchstdleselben  vermige
  Resolutkon  vom  2).  o.  M.  dle
erlehigte  hereschaftliche  Waagmeisters-Stelle
in  Ulm  dem  blsherigen  Gen#darmerle=Lleutenant
  Gärtner,  und

durch  bochstes  Dekret  vom  38.  v.  M.
den  Gehelmen  Sekreidr  Weisser  zum
Assessor  bel,  dem  Cioll  Senet  des  Koniglichen
  Ober,  Tribunals  mit  dem  Titel  und
Rang  elnes  Ober-Justizraths  ernannt,  und
demselben  zuglelch  die  Kanzlel-Direktion
bei  dem  Ober  Tribunal  übertragen.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:
Des  Khnigl.  evangelischen  Consistorlum.

Die  erledigte  Pfarrei  Dachtel  betreffend.

Die  durch  Befbrderung  erledigte  Pfarrei

Dachtel,  Dibcese  Calw,  hat  kein  Fillal,
360  Scelen,  und  ein  Einkommen  von

6o  fl.  nach  Etats-  Preisen.

Die  Bewerber  haben  ihre  Blitschriften
binnen  vler  Wochen  bel  dem  evangelischen
Confistorium  elnzugeben.

Stuttgart  den  26.  Juni  1821.

Waͤchter.

 

Dienst-Erledigung.

Durch  das  Ableben

des  Keplans
Schwelger  ist  die  katholische  Kaplanei  worden.

Deggingen,  Landkapitels  Eybach,  erlebigt

—  —
        <pb n="371" />
        369

Nro.  41.

Königlich-Württembergisches

Dienstas  den  5.  Juli  182  r.

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Gesetz  in  Betreff  der  Straf-Recurse.
Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden.  Känig  von  Württemberg.

J.  unserer  organischen  VPerordnung  vom

65.  Mal  18618  haben  Wir  die  näheren  Vorschriften
  über  die  im  gerichtlichen  Wege  zu
ungreisenden  Rechtsmütel  gegen  Erkenntallse
  der  Criminal,  Gerichte,  der  neuen
Straf-Preceß  Ordnung  vorbehalten.
Inzuischen  sinden  Wir  Uns  elnes  Theils
durch  die  bleherige  Unbestimmihelt  in  diesem
  Theile  des  gerichtlichen  Verfahrens,
andern  Thells  aber  und  vornehmlich  durch

den  allgemeinen  Wunsch  nach  moͤglichster
Abkürzung  und  Verelnfochung  des  Recurs-Ganges
  veranlaßt,  die  bleberigen  Normen
der  Straf-Recurse  überhaupt  elner  vorläu,
sigen  Reolslon  zu  unterwerfen.

Wir  vererdnen  und  verfügen  daher,  nach
Anbdrung  Unseres  Gehelmen  Rathes  und
unter  Zustimmung  Unserer  getreuen.  Stän,
de,  ble  zur  Erscheinung  der  allgemeinen,
Straf  Preceß-Ordnung,  wle  folgt:
        <pb n="372" />
        I.  Abschnitt.
Von  den  gerichtlichen  Recursen  in  Strafsachen.
#".  7.

Der  Recurs,  in  gerschrlichen  Strafsa

chen,  als  elgentliches  Rechtsmitrel  mii  Suspersio-Wirkung,

  kann,  außer  den  Fällen,
w  die  Straf-Erkenninisse  der  Kreis=  Gerichtshöfe
  nach  Vorschrift  der  bestebenden
Gesetze  an  das  Ober-Trübunal  zur  Reolsion
  von  Amts  wegen  einzusenden
sind,  von  dem  Angeschuldigten  oder  in  des.
#en  Namen  von  dem  piernach  genannten

Personen  gegen  ein  Erkenntniß  eines  Oberamtsgerschts
  (Oher#emtsgerlchts-Celleglum
oder  eines  Krels.  Gerichtshofe  ergriffen.  werden.,
  wenn  jener  aus  irgend  elnem  rechtllchen
  Grunde  dadurch  für  beschwert  erachtel
  wird.

J.  2

Dlees  Rechtemlttel  sindet  nur  Statt:
½)  gegen  jedes  definitte  Erkenntniß,

es  meg  basselbe  eln  verurthellendes,  oder

ein  bles  von  der  Instanz  entbindendes

seyn;

2)  gehen  Zwischen-Erkenmnisse,  welche  die
Wiekang  eines  Endurtheils  haben,  (Erkenntnise
  auf  Zwangemittel  zu  Erforschung
  der  Wahsheit  und  auf  den  Relnigungs-:
  Eid);

50  gegen  elne  zichterliche  Verfügung,  in

deren  Folge  der  Angeschuldigte  an  der
wirklichen  Ausuͤbung  oder  dem  wirklichen
  Genusse  selner  staatsbürgerlichen
Activ-  oder  Passiv  v-  Wahlrechte  gehlndert
wörds.  (Verf.  Ue#.  AA  135.  141.
158.)

Außerdem  hat  der  Angeschuldigte,  und
ia  Fällé#as  des-  Verb  auch  die  in
F.  3.  erwähnten  ihn  vertretenden  Personen
ohne  besondern  Auftrag,  zu  jeder  Zelt  das
Recht  der  elnfachen  Beschwerdeführung  über
geseb-  und  ordnungswidriges  Verfahren  der
Gerlchts-Behörde,  oder  eine  Verzbgerung
#der  Entscheidung  von  Selte  dersfelben.
kWerf.  Urk.  s.  36).

Insbesondere  soll,  wenn  uͤber  die  Anlegung
  der  Haft  eine  solche  Beschwerde

erboben  wlrd,  der  höhere  Richter  laͤngstent
binnen  acht  Tagen,  nachdem  solche  mit

den  Emscheldungs.  Gründen-Ddes,  Umersu“
chungs  Rlchters  bel  ihm  elngekommen  K#

barber  zu  entschelden  verbunden  seyn.  Die

Einsendung  der  gedachten  Entscheldungt  ·
Gruͤnde  soll  stets  obne  Verius  bewikli
werden.

Wied  im  kaufe  der  Untersachung  gegen
elnen  öffentlichen  Dlener  auf  Susi  pensien
vem  Amte  erkanm;  se  hat  die  Wiekunt
der#selben  sch  ledlglich  auf  die  Bestellung
eines  Amts-Verwesers  auf  Kosten  des  fu-Heudir#eri
  Dlener#s  mitelst  Gehales,  Abzugz
        <pb n="373" />
        #beschréaken,  und  es  sol,  wenn  der  Anzeschuldigte

  in  der  Felge  durch  das  End-Erkeontulß

  gänglich  frei  gesprochen  würde,

om  dleser  Abzug  nebst  Zinsen  aus  der

bfemtlichen  Kasse  vollständig  ersetzt  werden.
ö.  .

Bei  Ergreifung  und  Verfolgung  des  Reemses
  kann  der  Angeschuldigte  von  selnem
Vercheldlger,  Vater,  Vormund  oder  Ebegatten
  vertreten  werden,  und  auch  ohne  besondern
  Auftrag  knnen  dieselben  an  seiner
Stau  den  Recusfs  anmelden  und  ausführen.


*  4%

In  allen  für  die  Ergrelfung  des  erwähnten
  Nechtemlttels  geeigneten  Fällen,,  finder
nur  Ein  Recurs  Statt.

Es  entscheldet  daher  der  Kreis-Gerichtslof
  über  einen  Rerurs  gegen  ein  oberamtsgerlcheiiches
  Erkenntniß  in  letzter  Instang.

Eben  se  entscheldet  das  Ober-Tribunal
in  letzter  Instanz  äber  Recurse  von  den
durch  die  Kreis-Gerichtshbfe  In  erster  Instenz
  ausgesrrochenen  Erkenninissen.

“.

In  belden  vorbemerkten  Fällen  steht  der
Nerurs-Instanz  zu,  dos  Straf-Erkenninss

der  ersten  Instanz  nach  Beschaffenbelt  der
Umstände  zu  betölgen,  zu  mildern  oder
schärken.,

54

ö.  6.

Unmlttelbar  noch  Erbffnpng  des  Erlennnnisses,
  die  immer  in  Gegenwart:  bet
Oberamtsrichters  und  zweler:  G####–-n
eichts-Belsitzer  geschehen  muß,  ist  den-Angeschuldigte,
  es.  mag  dos  Oberamtsgericht
  (Oberamtsgerichts-Colleglum)  erkemnender
  oder  bloe  untersuchender  Nlchter  gewesen
  seyn,  über  das  ihm  zustehende  Rechtsmittel
  des  Recurses,  dessen  Fristen,  und
die  mbglicherwelse  (F.  5.)  gänstigen  oder
ungünstigen  Folgen  desselben  deutlich.  zu  un
terrichten,  und  zu  befragen,  ob  er  sich  des
Rechtsminels  bedienen  wolle  oder  nicht.  Diese
Belebrung  und  die  Zuzlebung  zweler  Gerichte-Belsitzer
  gehört  zur  wesentlichen  Form
des  Verfahrens,  und  muß  daher  zu  den
Akten  beurkundet  werden.

Zugleich  ist  dem  Angeschuldigten  selbst.
oder  der  ihn  vertretenden  Person,  bel  der
Erdffnung  des  Urthells  iu  erklären,  daß
ihnen,  wenn  sie  es  verlangen,  eine  unerstreckliche
  Bedenkzest  von  zwelmal  oler.
und  zwenzig  Stunden,  binnen  welcher
thnen  das  Recht  der  Recurs-Elnlegung
Eaffen  bleibt,  gestotter  sey.

ß.  5.

Wird  der  Recurs  binnen  dieser  gesetzlichen
  Bedenkzeit  nicht  ausdruͤcklich  eingelegt,
oder  wird  demselben  entsagt;  so  geht  das
Erkenniniß  unminelbar  nach  Ablauf  solcher.
        <pb n="374" />
        Frist,  se  wle  im  Augenblicke  des  Verxlchtes,
  In  Rechtekraft  über;  d.  h.  das  Erkenneniß
  konn  jetzt  vollgogen  werden,  wenn
der  Verurthellte  den  Weg  der  Gnode  ulcht
betreten  willl.

J.  8.

Im  Falle  der  Recurde-Einlegung  kann
der  Angeschuldlete,  oder  wer  dessen  Stelle
vertritt,  (y.  ö.)  die  Gründe,  aus  welchen
das  Eskeuneuß  erster  Instanz  für  beschwevend
  erachtet  wlrd,  entweder  sotlesch  bei
Erbffnung  desselben,  oder  wenn  auf  Verlangen
  (F.  6.)  dle  gesetzliche  Bedenkzele
verstattet  worden,  zugleich  mit  der  Einlezung
  des  Rechtsmittels  innerhalb  derselben
vor  dem  Oberamtsgerichte  mündlich  zu  Pre
kok.  ausführen.

Es  ist  aber  binnen  dleser  Frist  auch  getattet,
  elne  besendere  Ausführung  sich  vorzubehalten;
  fär  welchen  Fall  zur  Einscche
der  Akten,  die  jedoch  nur  im  Gerichtshause
unter  Aufsicht  (allenfalls  in  dem  Wohnorte
des  Wertheidigers)  zuläßig  lst,  zur  Verfertigung
  und  zur  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift,
  eine  weltere  unerstreckliche  Frist  von
fünfzehn  Tagen,  wenn  das  Oberamtsgericht
  selbst,  und  von  dreißig  Tagen,
weun  der  Kreis-Gerichtshof  das  Erkennt-=niß
  gefällt  hatte,  hiermit  festgesetzt  wlrd.

.  9.
Die  Verstumung  dieser  gesetzlichen  Frist,

3172

welche  von  Anmeldung  des  Recurset  an
laufr,  übrigens  nach  der  Vorschrift  des
vlerten  Edikts  vom  3.  Der.  13.3.  r  69.
zu  berechnen  ist,  macht  zwar  nicht  des  erariffenen
  Rechtsmittels  selbst,  wohl  aber
der  Befugniß  zu  noch  besonderer  Ausfübrung
  der  Beschwerden  verlustlg.,  soferne  dogegen
  kelne  Wledereinsetzung  in  den  vorlgen
  Stand  aus  rechtsgülilgen  Geaden
nachgesucht  und  erlangt  wulrd.
ß.  104

Innerhalb  acht  Tage,  nachdem  die  Be
schwerden-Ausführung  zu  den  Akten  gekemmen,
  oder  der  gesetzliche  Termin  für  die.
selbe  (#.  8.)  fruchtlos  obgelaufen  ist,  bat
das  Oberamtsgericht  sämtliche  Akten  mit
Bericht  an  den  Krels-Gerichtshof  elnju
senden.

Ist  gegen  eln  von  dem  Oberamtsgerlchie
selbst  gefälltes  Erkenntniß  das  Rechtsmlitel
des  Recurses  ergriffen  worden,  so  blelbt

dlesem  Gerichte  unbenommen,  In  selnem

Bericht,  womit  die  Akten  dem  Gerlchtspbofe
vorgelegt  werden,  in  gedrängter  Kücze  anzuführen,
  wos  es  in  Bezlehung  auf  die
Beschwerden  des  Recurreiten  und  deren
Gehalt  besonders  zu  erlunern  findet.
Wenn  hingegen  der  Rccurs  gegen  ein
Erkenntniß  des  Gerlchtshofs  elngelegt  werden
  ist;  so  Fat  ssch  das  Oberamtsgerich
bel  Zurücksendung  der  Akten  Kets  auf  elne
        <pb n="375" />
        einfache  Begleltungs  =  Anzeige
schränken.

in  be-4.

  11.
In  leerem  Felle  ist  von  dem  Krels-Gerlchtehofe

  innerhalb  fünfzebn  Tage,
nach  Elnlangung  der  Akten,  deren  weltere
Befbrdecung  an  das  Ober-Tribunal  zu  bewerkst,ligen,
  und  es  steht  dabel  dem  Geelhrehofe
  gleich-alls  frei  sich  über  den  Gegenstand
  und  Gehalt  der  Beschwerden  kürzlich
  zu  dußern.
J.  15.

Die  Verslumniß  der  in  den  belden  vorstehenden
  V.  .  und  #.  festgesetzten  FrlsKten
  wird  mit  Ordnungs-Strafen  geahndet.

II.  Abschnitt.
Ve  den  augergerlchtlichen  Recursen  in  Strafsachen.

51  13.

Gesen  Dlseipliner-Stras-Erkenntalsse  der
Gerichtshbfe,  gegen  die  außergerlchtlichen
Straf  Verfügungen  der  Oberamtegerschte,
so  wle  geden  die  Straf-Erkenntnisse  der  h#-bern
  und  nledern  Verwaltungs  Seellen  und
der  Gemende-Ob#gkeiten  findet  elne  außerherichttiche
  Berufang  an  dle  luständige
Oberbehbrde  Statt.

s.  14.

Dieser  eudergerichtliche  Recurs  steht  gegen

  alle  und  jede  Stea  Erkzntnttsse  der

373

GemelndeObeigkelten  und  der  unkern  Gerichts=
  oder  Verwaltangs-Stellen  ohne  Räcksicht
  auf  dle  Art  und  Größe  der  Strafe,
gegen  die  Colleglal-Erkenntnisse  der  hbber#n
Gerichts=  und  Verwaltungs  Behbrden  hlngegen
  nur  In  denjenlgen  Fällen  osfen,  wo
es  sich  von  elner  Frelhelis-Strafe  von  mehr
als  acht  Tagen,  oder  von  einer  Geldbuße
von  mehr  als  zwanzig  Reichsthalern  pandelt.

F.  15.

Wenn  in  einem  der  se  eben  (J.  #4.)
bezeichneten  Fälle  der  Angeschuldigte  um
Rachlaß,  Verminderung  oder  Verwandlung
der  Strafe  ans  rechtlichen  Gründen  ansuchen
  will;  so  hak  er  hleoon  derjenigen  Be,

bbrde,  welche  das  Erkenntulß  ihm  e.  ffnet

bat,  längstens  binnen  zweimal  oler  und
klwanzig  Stunden  (von  jener  Erbffnung
  an  zu  rechnen)  die  Anzelge  zu  machen.

J.  16.
Zu  Ausfährung  seiner  Beschwerde  wird
dem  Gesttaften

1)  wenun  es  sich  von  der  Straf:  Verfuͤ.
gung  einer  Gemelnde  Obrigkelt  handelt,
eine  weitere  Frist  von  acht  Tagen;

2)  wenn  dle  Beschwerde  gegen  das  Erkenntulß
  elnes  Oleromtsgerschis,  eines
Oberams  oder  Ferstamts  gerichtet  ist,
elne  Frist  ven  fünfzehen  Tagen;
        <pb n="376" />
        874

3)  wenn  das  Erkenntuiß  von  elner  höhern
Gerlchts=  oder  Verwaltungs,  Stelle  gefällt
  worden  ist,  eine  Frist  von  dres,
bis  Tagen  von  der  Anmeldung  des
Rerurses  (.  15.)  an  zu  rechnen,  gestarte“.


s.  174

Binnen  der  so  eben  (s.  16.)  angejzelgten
  Frist  hat  der  Augeschuldigte,  wenn  er
slch  durch  die  Straf.  Verfügung  einer  Gemeinde
  Obrlgkeit  beschwert  erachtet,  (F.  6.
Nr.  )  sich  unmittelbar  an  das  der  Ge-Weinde
  vorgesetzte  Oberamt  oder  Oberamisgericht
  zu  wenden,  und  dlesem  selne  Beschwerde
  mündlich  oder  schrifelich  vorzutragen,
  worauf  das  Weltere  von  Amts  wegen
nach  Maßgabe  der  Gesetze  verfügt  wird.

1.

Ist  hingegen  die  Beschwerde  gegen  ein
St##af-Erkenn#tniß  des  Oberamtsgerichts,
des  Oberamts,  des  Forstamts,  oder  elner
hhhern  Beh#rde  gerichter,  so  hat  der  Ge-Hrafte
  binnen  der  oben  C(V.  16.  Nr.  1.
und  3.  )5  festgesedten  Frist,  eine  schriftlichs
Beschwerde  Ausführung  derjenigen  Amtsstelle,
  welche  das  Erkenntniß  ihm  erdffnet
bot,  zu  uͤbergeben,  welch'  letztere  diese  Eingabe
  laͤugstens  binnen  fünfzehn  Tagen,  unter
  Anschluß  der  bel  ihr  vorliegenden  Akten,
  on  dle  zuständsde  Necurs-Behdrde  elnkusenden

  hat.

J.  tg.

Die  zur  Anmeldung  und  Ausfübeunsz
des  Rerurses  festgesetzten  Fristen  (F.  15.
16.)  nd  unerstrecklich;  dle  Vers#umolß
derselben,  so  wie  die  Umgehung  derjenlgen
Amtsstelle,  welche  das  Erkenn###ß  erhffnet
bat,  (V.  16.)  ziehe  den  Verlust  des  Beschwerde-Rechts
  nach  sich.  Eine  Wieder
einfetzung  lu  den  vorigen  Stand  ist  nur
lm  Falle  unverschuldeter  Verhinderung  zu
läßig.

Die  WVersäumniß  des  zu  Elnsendung  der
Recursschrift  vorgeschrkebenen  Termins  (V.
13.)  wird  mit  Ordnungs.  Strase  gegen  den
Bezmten  geahndet.

.  20.

Die  Recurs-Behörde  ist  nach  der  koge
der  Sache  zu  Bestärigung,  Milderung  oder
Schärfung  der  an  ste  gebrachten  Straf-  Erkennenisse
  und  Straf.  Verfägungen  berech,
tigt.

s.  21.

Ueber  die  Noihfrist  zu  Anmeldung  det
Recurses  (9.  15.)  ist  der  Gestrafte  bel  der.
Erdffnung  des  Straf-  Erkenntnisses,  uͤbet
die  weltern  Fhrmlichkelten  (#F.  16.—15.).
bingegen,  so  wie  über  die  Folgen  elner  dleß
fälllgen  Versäumniß  (F.  19.)  bel  der  Anmeldung
  desselben  zu  belehren,  und  daß  falches
  geschehen  sey,  durch  seine  Unterscheift,
bekräftigen  zu  lassen.
        <pb n="377" />
        Dle  bleruͤber  aufzunebmende  Urkunde
wied  dem  amtlichen  Berichte  (F.  18.)  belgeschlossen,
  die  Zeit  der  Einreichung  der
Rerursschrift  aber  auf  der  Vorderseite  derselben
  von  Amts  wegen  beglaubigt.

sJ.  22.

Durch  den  in  gesetzlicher  Ordnung  (s.
14.  15.)  elngelegten  Recurs  wird  die  Vollliehung
  der  Strafe  bis  zum  Ablauf  des  zu
Ausführung  desselben  bestimmten  Termins
(.  16.),  durch  die  Wahrung  des  Lettern
eber,  bis  zur  Entscheldung  der  Recurs-Beblede
  gehemmt,  unbeschedet  jekoch  der
Slcherbelrs-Leistung  in  den  gesehlich  biezu
geeigneten  Faͤllen.

Nur  wenn  es  sich  von  Aufrechthaltung
bes  obrigkeltlichen  Ansehens  handelt,  kann,
des  ergriffenen  Recurses  ungeachtet,  eine
Einthärmung  von  der  Gemelnde  Obrigkelt
bie  auf  vl#er  und  zwanzig  Stunden,
don  dem  Oberamtsgericht  oder  Oberamt
eber  bis  auf  dreimal  oler  und  zwanils
  Stunden  vollzogen  werden.

Dem  Gestraften  blelbt  jedoch  auch  ia
diesem  Falle  die  Beschwerde-Fäßrung  noch
erstandener  Strafe  während  der  geseplichen
Nerursfeist  (#.  16.)  offen.

375

#F  13.

Gegen  dle  Eatscheldung  der  Recurs-Beberde
  ist  kein  weiterer  Necurs  an  elne
bbbere  Stelle  gestattet.

1

In  ollen  Cbrigen  durch  das  gegenwäreige
Gesetz  nicht  abgeänderten  Punkien  hat  e#
bei  den,  dle  Ordnung  der  Scre#-Recurse
betreffenden  Besllmmungen  der  Edricte  vem
8.  Mal,  20.  Nov.  und  31.  Dec.  18n8,
auch  11.  Juli  und  :2.  Nov.  1819  bis  zu
verfassungemößiger  Revoision  derselben,  nch
fernerhin  sein  Verblelben.

Unsere  Minister  der  Justiz  und  des  Innern
  sind  mit  Wollzlehurg  des  gegenwärttigen
  Gesetzea  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  36.  Junl  1331.
Wilhelm.

Der  Minister  der  Juftiz:
Freiberr  v.  Maucler.
Der  Minister  des  Innern:

v.  Ottoe.

Auf  Befehl  des  Koͤnigs:

Der  Staats-Secretar:
Vellnagel.
        <pb n="378" />
        <pb n="379" />
        577

Nro.  42.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

-  —

Mittwoch  den  4.  Juli  1821.

 

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete-Abgaben-Gesetz

  für  die  Etats-Jahre  1820  bis  1823.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg.

N.  hdem  die  direlte  Steuer  fuͤr  bas  Etats-Jehr
  13#  durch  die  Gesetze  vom  32.  Juni
1810  (Staats  =  und  Reglerungs-Blatt
S.  06)  und  6.  Aprll  18#a#  (Staatsund

  Realerungs-Blan  S.  195)  bereits.

festgeset:  werden,  so  versägen  und  verordnen

  Wir  sowobl  in  Brzlehung  auf  die

birekte  Steuer  für  dle  Etats-Jahre  198271
und  1033  als  auch  auf  die  übrigen  in  der

Etats-Perlede  1320  bis  „:823  zu  entrichtenden
  Abgaben,  nach  Anbbrung  Unserres
  Geheimen  Naths  und  unter  Zustimmung
  Unserer  getreuen  Stände,  wie
folgt:

A)  Direkte  Steuern-9.

  1.
Dle  direkte.  Steuer  auf  Gebaͤude,  Ge-
        <pb n="380" />
        werbe  und  das  Grund-Eigenthum  ist  fuͤr
die  Etais:  Jahre  1834  und  #64;  auf
jaͤhrliche

Zwel  Millionen,  Vlermalhundert

Tausend  Gulden
bestimmt.
#F.  .

Wegen  der  auf  die  Staats-Kasse  von
den  Amts  Corporationen  übernommenen
bLasten  im  Betrag  von  104,8353  fl.  wlrd  dle
Summe  von

Elnmalhundert  Tausend  Gulden
für  die  EtatsJahre  1644  und  162:  nach
dem  Maßstabe  der  direkten  Steuer  umgelegt
  und  erhoben.

s.  3.

Fuͤr  die  Etats.  Jahre  1832,  1834  und
183  sellen  die  Apanagen,  die  Akrio  Capltalien,
  die  Grund-Gefälle  und  Renten,
so  wie  die  Besoldungen  und  Pensslonen
unter  folgenden  näheren  Bestimmungen  in
dle  Besteurung  gezogen  werden:

I.  Apanagen.

#F.  4.

Die  Aopanagen  unterliegen  in  der  Art
der  Besteurung,  daß  von  einem  Bezug
von  jährlichen

Vlertausend  Achthundert  Gulden
  1413  fl.

3573

von  jedem  welteren  Hundert  Gulden
aber  6  fl.  40  ke.
zu  entrichten  sind.

**  ·  *

II.  Akriv-Capitalien.

F.  5.
Von  jedem  Hundert  Gulden  Capltal

werden  ohne  Rückskcht  auf  den  böheren  oder

nlederern  Zinsfuß
Zwanzig  Kreuzer
Steuer  erboben.

Von  selbst  versteht  sich  jedoch,  daß  die
bei  der  Staots-Schulden-Casse  stehenden
balbzinsenden  Capitalien  auch  nur  zur  Hälfte
ihres  ursprünglichen  Rennwerthetz  in  Berechnung
  genommen  werden.

s.  6.

Dieser  Steuer  sind  alle  verzindliche  Capitalien
  der  Privaten,  so  wie  der  Communen,
  Corporationen,  der  bffentlichen  und
Fomillen=  Stiftungen,  der  Zunftkossen  und
anderer  bfsentlicher  und  Privat  =  Anstalten
la  der  Maße  unterworfen,  daß  dle  dlesseltigen
  Staatsbürger  ihre  sämtlichen  Capltalien
  in  und  außer  den  Kbnigl.  Staaten,
dlejenigen  Württemberger  aber,  welche  sich
im  Auslande  aufhalten,  und  denen  das
Unterthanen  -Recht  oder  der  Regreß  ins
Vaterland  vorbehalten  worden  ifst,  nur  ihre
lm  Larde  angelegte  Capltalien  zu  versteuern
  haben.
        <pb n="381" />
        Diejenigen,  welche  in  verschledenen  Staaten
  domlscilirt  snd,  baben  die  Capltalien,
welche  ste  in  den  andern  Staaten  besshen,
worin  ste  zugleich  domscilirt  nd,  nicht  zu
versteuern.

s.  1.

Zu  den  verzinslichen  Capltallen  geh#ren
auch  nicht  aur  dlie  verzinslichen,  sondern
selbst  die  unverzinslichen  Zieler.  Jedoch
werden  dle  letztern  nur  nach  Abzug  des
darunker  enthaltenen  Zoischenzlnses  nach
rem  wahren  Capltalwerthe,  dle  erstern
aber  nach  ihrem  Nennwerthe  versteuert.
Was  übrigens  dle  Steuer  Reste  betriffi,
welche  Gemeinden  oder  Amtspfleg=  Cassen
zu  fordern  haben,  sie  seyen  verzinslich  oder
unverzinslich,  so  find  dleselben  der  Besteuerung
  nicht  unterworfen.

s.  8.

Frei  von  der  Besteurung  sind:

1)  die  Zucht=  Waisen=  und  Irrenhäuser;

2)  die  Universitaͤt  Tuͤblngen  mit  ihren

Instituten;

5)  der  geistliche  und  weltliche  Wiarwen-Fiskus,
  so,  wie  die  Wittwen  Casse  in
Ellwangen  und  die  doreige  geistliche
Verwallung;

40  dlejenigen  Kirchen=  und  Heillgenpstetgen,
  se  wie  die  übrigen  unter  öffenellcher
  Verwaltung  stehenden  milden  Stif-379



tungen,  welche  erwelslich,  d.  b.,  nach
ihrer  letzten  bereits  gestellten  Rechnung
an  einem  Desicit  leiden;

5)  dle  allgemeine  Spar=  Casse  und  die
Hülfs=  Casse  in  Seuttgart;

6)  dle  Schullehrer-Wiitwen-Cassen  und
die  Schulfonds;

7)  diejenigen  Wittwen,  Walsen  und  gebrechlichen
  Personen,  welche  nicht  über
Zwel  Tausend  Gulden  Capitollen  besitzen,
  und  deren  Haupt=  Nahrungsquelle
in  den  Zinsen  aus  dlesen  Capltallen  besteht.


Wobei  jedech  eine  Absonderung  der
eigenen  und  der  in  der  Beyvuͤtzung
stehenden  Capltalien  nicht  Statt  findet.

8)  die  Aktiv-Capltalien  der  Gant.  Massen.

Ueber  die  einzelnen  Fällc  hat  das  Oberamt

  nach  gewissenhaster  Prüfung  aller  Verhaͤltnisse
  zu  erkennen,  und  sämtliche  Erkenninisse
  dem  Steuer-Collegsum  einzusenden,

  in  Anstandsfällen  aber  solche  der  Entschelidung

  desselben  zu  unterwerfen.
s.  g.

Wenn  von  den  im  Auslande  stehenden
Capitalien  einige  auewaͤris  mit  ciner  Steuer
belegt  seyn  sellten,  so  sind  zwar  dleselten
nach  darüber  geführtem  Beweise  ganz  oder
zum  Theile  frei  zu  lassen,  je  nachdem  der
auswaͤrtige  Stener  Ausetz  den  diesseigen

ertrelcht##oder  ulcht;  es  ist  aber  selches  bel
        <pb n="382" />
        der  Tapltallen-Angabe  anzuzelgen,  damst

ble  im  Kdnigrelche  stehenden  Capitalien

der  Einwohner  der  auswärtigen  Staaten  auf

die  gleiche  Weise  bebandelt  werden  kbnnen.
S  10.

Die  Passto-Capitallen  därfen  von  den
Aktio-Capltallen  nicht  abgezogen  werden.

#.  1.

Bei  der  Capitallen:  Steuer  entscheidet  für
das  Etats-Jahr  1672  der  Besitzstand  vom
1.  Juli  1820;

für  das  Etats-Jahr  1824  der  Besigzstand
vom  2.  Juli  1831,  und

für  das  Etats-Jaßr  1833  der  Besitzstand
vom  1.  Juli  1822.

Wird  ein  Capital  innerbalb  dieses  und
des  zur  Steuer-Zahlung  festgesetzten  Termins
  In  Ablosung  gebracht,  so  bleibt  es
dessen  ungeachtet  für  den  Lauf  des  Etats-Jahrs
  der  ganzen  Besteurung  unterworfen.

·  17.

Von  allen  bel  bffentlichen  Cassen  angelegten
  Capltalien  Ist  dle  Steuer  von  den
Cassen  für  dle  Gläubiger  auf  den  in  F.  36.
bestimmten  Zahlungs-Termin  vorzuschleßen,
und  bol  der  nächsten  Zins-Zahlung  abzu-Vehen.
  6

Die  verschledenen  Haupt=  Casslere  I#
Stuttgart  baben  den  Steuerbetrag  unmittelbar
  an  die  Staats-HauptCasse,  dle  Cassen
  Beamten  auf  /  dem  Lande  aber  an  die

380

betreffenden  Amispflegen  mit  den  erforderlichen
  Urkunden  abzullefern.

sJ.  15.

Ueber  alle  nicht  bei  bffentlichen  Cassen
angelegten  Capitalien,  wozu  die  verzinslichen
Prioat-  Altiv-  Forderungen,  so  wie  die  im
Auslande  stehenden  Capitalien,  in  gleichem
alle  Zieler  nach  ihrem  wahren  Capitalwerthe

gehdren,  haben  die  Besitzer  derselben

fuͤr  das  Etats-Jabr  1537
gleich  nach  Bekanntmachung  des  gegenwärtigen
  Gesetzes  eine  summarische  Anzeige

nach  dem  Beslestand  vom  1.  Juli  1830

der  Obrigkeit  des  Orts  zu  übergeben.

In  den  zwei  känftigen  Etats-Jabren  ist
diese  Anzelge  je  zwischen  dem  16.  Jul
und  1.  August  zu  machen.

Von  Personen,  welche  elnen  prülollegirten
  Gerichtsstand  haben,  wird  die  Anzeige
den  Oberämtern  übergeben,  welche  verm#öge
dieses  Auftrags  das  Erforderliche  zu  besergen
  paben.

F.  14.

Wenn  ein  der  Bestenrung  unterworfenes
Caplial  ganz  oder  zum  Thell  unangezelgt
gelassen  wird,  so  ist  ordentlicherweise  der
fünfzehnfache  Betrag  der  zurückgebllebenen

Sceuer  Unserem  Fiekus  als  Strefe  vere

fallen,  und  diese  Strafe  findet  Statt,  obschon
  die  Thatsache,  durch  welche  sie  be-
        <pb n="383" />
        gruͤndet  wird,  erst  nach  dem  Tede  des  Besleers
  bekannt  wird.

g.  15.

Vormuͤnder  und  andere  Verwalter  von
fremdem  Vermdgen,  so  wie  die  Nutznießer
von  solchen.Capitalsen,  worüber  das  Elgenthum
  Andern  zustebt,  haben  für  die  richtige
  Annabe  zu  haften.  Fällt  ihnen  eine
Verbeimlichung  zur  Last,  so  werden  sie  mit
der  im  F.  1.  bestimmten  Strase  belegt,
an  deren  Stelle,  wenn  sie  solche  nicht  entuchten
  können,  eine  verhältalhmäßige  Frelheitssirafe
  trütt.  «

f.16.

Da,  wo  in  elner  Gemeinde  der  Fall  vorkommt,
  daß  die  Capitalien  schon  nach  dem
Maßstabe,  welcher  von  früheren  Zeiten  ber
bel  der  Austhellung  der  Jahrssteuer  angewendet
  wird,  entweder  unter  dem  Gesamt-Vermözen,
  ober  für  sich  besteuert  werden,
nuß  dessen  ungeachtet  die  Aufnahme  der
Copitalien  nach  allen  Punkten  des  gegenwärtigen
  Gesetzes  gescheben,  der  Steuer-Betrag
  davon  berechnet  und  der  Gesamt-Beleuf
  von  der  Gemelnde-Casse  an  dle
Amtepflege  abgeliefert  werdenz  es  sind  aber
in  einem  solchen  Falle  zur  Gleichstellung
der  Capital-Besitzer  mit  den  übrigen  Steuer-Pflichtigen
  diejenigen  Maßregeln  anzuwendem
  welche  zu  eben  dlesem  Zwecke  bel  den

3:

fruͤhern  allgemeinen  Capltal-Steurrn  angeordnet
  worden  sind.

Uebrigens  kann  neben  dleser  für  den
Staat  angeordneten  Besteurung  der  Capltallen
  der  Einzug  der  in  der  Commun-Ordnung
  regulirten  Capltal-Steuer  nicht
zugleich  Statt  haben,  und  muß  letztore  fär
die  Jahre  1832  unterbleiben.

ö.  17.

Kein  Besitzer  eines  Coapitals  ist  berechtigt,
  von  dem  Schuldieer  sich  die  Capitalsteuer
  vergüten  zu  lassen.  Werletzungen
dleses  Geseßes  werden  nicht  nur  mit  der
Strafe  des  fünfzehnfachen  Betrags  geahndet,
  söndern  dem  Schuldner  blelbt  auch

übersassen,  auf  Zurückforderung  der  vergü,

teten  Steuer  zu  klagen,  oder  dieselbe  künftig
  von  seiner  Ziusen?  oder  Capital-Schuldigkeit
  in.  Abzug  zu  bringen-Auch

  werden  frühere  Verträge,  durch
welche  dem  Schuldner  die  Uebernahme  der
Capl#elsteuer  zur  Bedingung  gemacht  wurde,

außer  Wikung  geseszt.

II.  Grund-Gefälle  und  Renten.
.

Der  Geféll-  und  Remen-Steuer  find  unterworfen:



a)  alle  auf  dem  Grund-Elaenthum  haftende
  Abgaben,  als  Zehnten,  Zinse,
Gälren,  Landachten  u.  s.  w.,  in  so
welt  sle  entweder  gjaͤhrlich,  oder  nach
        <pb n="384" />
        bestimmtem  Zeit-Umlauf  zu  bezleben
sind;

b)  die  auf  Grund-Eigenthum  oder  bestimmte
  Gefälle  fundirten  jöbrlichen
Renten,  ste  werden  bel  der  Staats-Casse,
  bel  Corporatlonen  oder  Prioaten
erhoben;  hlerunter  gehbren  nicht  nur
dle  durch  den  Reichs-Deputatlonsschluß
von  1303  bestimmten  ewigen  Renten,
sondern  auch  jene  Entschädigungs-Summen,
  welche  verschledenen  Standes  und
Grand-Herrschaften  und  Corporationen
für  den  verlorenen  Umgelds-Bezug,
oder  aus  andern  prioatrechtlichen  Titeln,
  in  Folge  der  abgeschlossenen  Revenü#en-Ausscheldungs-Verträge
  gerelcht
werden.

ß.  19.

Frel  von  der  Besteurung  sind:

a)  die  saͤmtlichen  Gefaͤlle  und  Renten  der
Sctaats-Casse;

b)  die  Renten  und  Gefälle  der  Unloersi-=tär
  Tüblugen,  und  der  damit  verbundenen
  Institute;  desgleichen  der  geistlichen
  Verwaltung  Ellwangen  und  derjenigen
  Kirchen=  und  Heiligen-Pflegen
und  übrigen  unter  bffentlicher  Verwaltung
  stehenden  milden  Stiftungen,  welche
  erwelslich,  d.  b.  nach  der  letzten
berelts  gestellen  Rechnung  on-  einem

Deficit  leiden;

381

)  die  Nutzungen  der  Gerichtsherrlichkel
und  miederen  Pollzel-Gewalt,  namentlich
  alse:  dle  Strafen,  Taxen,  Sporteln
  Eiokünfte  rc.;

d)  die  K  #udemlen  und  Foll-Gebähren;

e)  dle  Geiälle  der  viesseliigen  Staatsbürger
  in  auswärtigen  Scaaten.

F.  20.

Alle  im  F.  it.  genannten  Einkuͤnfte
sind  in  dem  Betrage  einer  jährlichen  Nudung
  in  der  Maße  zu  besteuern,  doß  je
auf  fünf  Gulden  Ertrag  ein  Capltal  von
Hundert  Gulden  angenommen,  und  daden
eln  Steuer  Bemwag  von  Zwanzig  Kreuzert
entrichtet  wlrd.

11  21.

Dlejenigen  Einkünfte,  deren  Betrag  j#hr:
lich  voraue  bestimmt  ist,  werden  in  diesem,
und  die  Naturalien  in  folgenden  Prelsen
in  Berechnung  genommen:

1  Schstl.  glatte  Fruch.  5  1l.

1  Schfl.  Duͤnkel  5  fl.
:  Schfl.  Haber  3  fl.
1  Eimer  Wein.  ..55  fl.

Die  äbrigen  NRaturalien  werden  in  den  laufenden
  brilichen  Preisen  angeschlagen.
Solche  Einkünfte  aber,  deren  Betrag
entweder  wandelbar  ist,  wie  Zehenten  und
Tdeil-Gebühren,  oder  welche  nur  nach  gewissem
  Rotationen,  wie  z.  B.  Landachten,
zu  bezlehen  sind,  werden  elner  Durchschniutst
        <pb n="385" />
        583

Verechnung  unterworfen.,  wezu  die  drel
Jahre  1817,  1618  und.  1819  zu  waͤhlen
sind.

Die  darunter  begrlffenen  Naturalien  werden
  in  oblgen  Preifen  zu  Geld  berechnet.

s.  22.
Ven  dem  auf  diese  Weise  berechneten
jöhrlichen  Betrage  der  Gefälle  finden  foltende
  Abzüge  Statt:
a)Dle  auf  den  Gefällen  haftenden
  beistungen,  wie  dieses  der  Fall
seyn  kann,  wenn  auf  elnem  Zehenten
die  Baulast  einer  Kirche,  die  Besoldung
elnes  Geistlichen  oder  eine  andere  Verbindlichkelt
  ruhr,  welche  Leistungen  nach
den  bel  der  Flaanz-Verwaltung  bestebenden
  Normen  zu  berechnen  fünd.
Der  jährliche  Betrag  solcher  beistungen
  wird  auf  dle  gleiche  Weise,  wie  der
jührliche  Betrag  der  Gefälle  angeschlagen.

beisungen,  woju  eine  Grund-Herrschafe
  nur  im  Allgemelnen  ohne  besondere
  Bezlebung  auf  die  ihr  zustehenden
Gefälle  verbunden  ist,  so  wie  die  Zinse
von  auf  den  Gefällen  haftenden  Passio-C#ltallen,
  sind  vom  Abzuge  aucgeschlossen.
  «
VsDIOEtbstvgsststemMike-,
ehne  Röcksicht  auf  dich  Person  des  Bescders
  durchaus  ein,  Zobarhell  in  Abzug

zu  bringen  ist.  Bei  Zehenten,  deren
Ertrag  nach  Selbst-Ein,ügen  in  Berechnung
  genammen  ist,  sind  die  wirklichen
  Erbebungs-Kesten  abzuzlehen.
behenbare  Gefälle  werden  übrigens.
wle  dle  eigenen  besteuert.
s.  17.

Die  Aufnahme  der  steuetpflichtigen  Gefslle
  und  Renten  wird  den  Kbalgl.  Oberämtern
  in  der  Maße  übertragen,  daß  sle
von  sämtlichen  Gefäll=  Besleern  In  ihrem
Bezlrke  vollständige  Verzelchulsse  und  Berechnungen
  nach  dem  zu  erthellenden  Formular
  elnzufordern,  solche  zu  prüfen  und
besonders  dle  Beweise  dofür,  deß  dle  in
Abzug  gebrachten  Leistungen  auf  den  Gesllen
  haften,  sich  in  Anstandsfällen  vorlegen
  zu  lassen  haben.

8r

Die  Gefllle  werden  in  der  Regel  ortweise
  aufgenommen  und  in  BVerzeichnisse
gebracht;  es  wsed  jedoch  denjenigen  Standes=
  und  Grund-Herrschaften,  welche  in
mehreren  Orten  und  Oberamis  Bezirken
Gefälle  bezlehen,  zugestenden,  solche  in  dem
Oberamts-Bezlrk  ihres  Aufenthalts  zur  Besteurung
  anzuzelgen;  dleses  Oberamt  hat
aber  in  einem  solchen  Falle  wegen  der  Richligstellung
  der  Gefäll-Verzeschnlsse  mit  den
betrefsenden  Oberäm#ern  zu  communlciren.
        <pb n="386" />
        s.  48.

Die  Verhelmlichung  steuerbarer  Gefélle
und  Remen  wird  auf  dieselbe  Welse  geahndet,
  welche  bel  der  Capital-Steuer  F.  14.5
bestimmt  sst.

IV.  Besoldungen  und  Pensionen.
F.  „6.

Der  Besoldungs-  Steuer  sind  unterworfen:


a)  Die  Gehalte  derjeulgen,  welche  eln
Hof=  oder  Slratsamt  beklelden,  der-Milltär
  =  Personen  bis  auf  den  Giad
eines  Lleutenants  elnschlietzlich,  der
Gelstlichen,  der  Lehrer  an  Universstäten
und  andern  höhern  und  niedern  Lehr-Anstalten,
  Ingleichem  der  Communalund
  Stlftungs-Beamten;

b)  den  Gehalten  dieser  Diener  wird  in.
Beziehung  auf  die  gegenwärtige  Steuer
gleich  gestellt:  das  Einkommen  gutsberrschaftlicher
  Beamten,  der  Angestellden
  bei  der  Hofbank,  der  ausübenden
Aerzte,  der  Advokaten,  Akiuarlen,
Bachbalter,  Substituren  und  Handmungs-Commis,
  so  wie  der  besoldeten,
Künftler.

;  27
7%.  W  veren  jährliches  Elnkom:

a)  Diejenigen/,  Eintundert  Gaß

men  den  Betrag  von  -

ven  nicht  übersteigt!

384

b)  Diejealgen  Schullehrer,  deren  jhili
ches  Elukommen  den  Betrag  von  Drek
sundert  Gulden  nlcht  öberstelgt;  s#
daun  werden

ck)  Getreide  =  Besoldungen  bie  auf  den
Betrag  von  Zweihundert  Gulden  im
gesetzlichen  Anschlage  frei  gelassen,  se
deß  in  Sinsicht  auf  die  F.  31.  enthaltene
  Stafenfolge  der  Steuer-Ansäte
dlese  soo  fl.  an  den  ersten  6o0  fl.,
welche  ein  Besoldeter  bezleht,  in  Abzus
kommen.

s.  28.

Steuerbar  ist  dae  ganze  Amts-Einkommen,
  es  mag  aus  bffeutlichen  Cassen  oder
andern  Quellen  sließen,  es  mag  in  veraus
bestimmten  Summen  an  Geld  oder  Naturallen
  oder  in  veränderlichen.  Summen
z.  B.  aus  dem  Ertrage  von  Gütern  und
Zehenten,  in  Gülten  oder  In  (eseplichen
Sporteln,  Einzugegebühren,  Scholboerdienst
  oder  andern  zufällsgen  Elnnobmen
bestehen,  ferner  der  Genuß  der  Amts-Wohnungen.


Uebrigena  koͤnnen  die  unter  den  Besoldungen
  begrissenen  Capitalien  und  Gefälle,
  nicht  neben  der  Besoldungs-Stener
noch  zu  den  auf  jene  Objekte  gelegten  Steuers
gezogen  werden

2.

Die  Naturallein  werden  in  denselben
        <pb n="387" />
        385

Preisen#  und  die  veräß  derlichen  Dhelle  des

Einkommens  nach  denselben  Grundsätzen

berechnet,  walche  bel  den  Gesällen  und
Nem#  in  h.  ꝛu.  vorgeschrleben  sind.  Der
Guͤter-  Genuß  wird  nach  brilichen  Pachtwerthen
  eingesetzt-Wenn

  der  Zebent  -  Ertrag  nach  Selbst-Einzügen
  berechner  wlrd,  se  werden  dle.
Erbebungs-Kosten  vas#on  abgesogen  hußerdem
  sinder  bei  den  Gefällen  überhanßt  der
Abzug  jenes  Zehenttheils  seine  Anwendung,
#ilcher  bel  der  Gefällteuer  #9.  12.  bestunmt
iß.

Die  Wohnungen  der  Staeiediener  unterlieqen
  nur  un  so  welt  der  Besteurung,,  als
l  ale  ein  wirklicher  Besoldungerheil  verlieip##o
  Und,  und  als  solcher  uch  in  Fällen  der
Versohung,  Quiedirung  und  .eslonlkl#
  iin  *  Gehelt  #i  Fsieche
—

Inn  der  Regel:  werden  vieselbe  u  dem
Anschlag  versteuert,  In  welchem  ste  in  die
Mesoknung  eingerechnet  sind.  Wo  aßer  dleves
  nicht  der  Fall  ist,  odes  wo  vie  Staats-Kossen
  uod  Gemeldem  aus  etner  gemitheten
  Wohnung  selbst  nicht  elnen  geringerem
Hauszius  bezahleo,  sinden  folgende  Ausätze
Stati:

Die  Wohnungen  ver  rré  der

Collegien  werden  pr  ,  e  dar  Dis

r  vlez#n  zu.  50  fl.,  die  der  Vorsteher  und

Prefetseren  an  der-Unsoerstre,  dem  Gynnaslum

  in  Stuttgark,  und  #er  Gesstlichen

daselbst  zu  roo  fl.,  dle  der  Professoren,  und
dder  Gelstlichen  in  den  #audstädten,  der
DOberomts-Aexzte,  und  der  Stiftungs-Verwalter
  zu  voo  fl.,  die  der  Präceptoren  in
den  Städten,  der  Geistlichen  auf  dem
TLanuye,  der  gutsberrschaftlichen  und  der
Communal-Beamten  zu  50  fl.,  dle  der

Deusschen  Schullehres  zu  ab  fl.  angeschlogen.


**)*  J.  50.

Das,  was  ein  Diener  als  Ersatz  von
Anslagen  für  Gehülfen  oder  Dienstboten,
„  Canzlrlkosten,  oder  in.  Pferds-Natlonew#s#.

bezieht,  wird  nicht  in  Berechnung  genommen.

Eben  so  wird  jenen  Befoldeten,  welchen
zwar  fäs,  Geh#lfeo  veln  besonderer  Gehalt
nemsgesett  Ist,  düe  aber  gleichwobl  um  ihm###

Amtes  wlllen  solche  zu  halten  haben,  gestatret,
  dafür  elnen  angemessenen  Betreg
F  Abjug.  zu  bringen,  dissen  Grs#e  die
Obe#ter  j##  beurthellen  habon--  Aaf
slelche  Welfe  sind  dle  Aerite  und  Advoka-#rn
  u.  n#s  zu  Verfteurung  ihrer  reinen  Eiskünfte
  nach  Abzug  des  mie  der  Ausübung
Hren  Wlssenschaß  verbundenen  Aufwandes
G##ppichteg

s.  31.

Von  dem  nach  verstebenken  Bestimmungem

  ausgemlitelten  Gehatz#und  Ein-1*
        <pb n="388" />
        tonimen  wirð  eine  Clasfen  -Stener  mlt
folgendem  Tarif  entrichtet:
Ein  Dlenst;  Einkommen  das  mehr  als
100  s.  betraͤgt/  entrichtet  bis  auf  bob  fl.
von  jedem  100..  ..  Ufsl.  a0  kr.
lbon  jedem  wrlter#  händen  Gulda.
blse  auf  #00  KfSKS  K  fl.4  kr.

–—  —  1800  fl.  6f  —
fl.  40  kr.

—–  —  3600  fl.  5Pffl  kr.

—  —  4800  fl.  6·fl  —
sodann  von  jedem  weitern  roo  fl.  6  fl.  40  kr

gs.  31.

Gleicher  Steuer  find  unterworfen  rakle
Heaslonen,  deren  Betrag  die  Summe
don  Einhundert  Gulden  uͤberstelgt.

Bestehen  dieselbe  ganz  oder  zum  Theil
In  Naturalien,  so  sind  sie  nach  den  im
9.  21.  28.  bis  bo-  ertheilten  Worschrifton
in  behondeln.  «

—  —  2400  fl.

F.  33.

Die  Anzabe  des  Einkimwens  tind  der
Pensionen  bleibt  zwar  in  det  Regel  jedem
Steuerpflichtigen  aͤberlassen,  jedoch  werden
in  dleser  Beziebung  folgende  nähere  Bezangen

  erthellt:
#r#e  sein  gesammtes  Einkommen  aus
s  Casse  beziebt,  von  dem  wird
r  durch  Abjug  an  der  Bein
  der  Maße  erverschiedenen
  Ti-1)


der  Staat
die  Steue
Seldung  eder  Pension

*  eben,  daß  die  unter

486

teln  stehenden  Empfänge,  aks  z.  B.
SBesoldungen  uad  Ergänzunzgs  :  Pen
stonen,  auf  eine  Hauptsumme  gerech,
nei  werden,  daß  za  denselben  der  Beri
  der  Amts-Wehnungen  noch  f.  19.
gelegt  wird,  und  daß  solche  Empfänge,
welche  ein  Besoldeter  eus  elner  Rebe-Caste
  bezieht,  von  dleser  derjeulgen  Case
Engezeigt  werden,  welche  den  Haupthhell
des,  Einkommens  abzurelchen  and  dle
Steuer  ju  erbeben  hat.
2)  Auf  ·  die  gleiche  Welse  wird.  es  in  Ausebung
  derjenigen  Indioiduen  gehaltrn,
welche  ihren  Gehälr  #der  Penslon  nicht
unmittelbar  aus  der  Staats-Haupi  ·  Case,
sondern  ecutweder·  aus  Hof-  oder  aus  Spttlal-Cassen
  in·  Stuttgart  bezlehen.  Der
Steuer-  Betrog  Wind  don  drn  Cassca
Weamten  an  die  Siaats  -  Haupt  -Case
mit  einer  Urkunde  abgellefert,  und  ein
*½  Verzeschuiß  dab#ber  #an  dos  Steuer=Tellegtum:ueingesender

3)  Diejenigen  Staats-Dlener,  wesche  Pe-«
  chcclbtsvjen  ideehsltesansdepI
dgl-Eässen«sivfdemkaitdesicheer
wusch-scsbsosiIIEccmedtaesVeskskoatkuagsi
Aasdsbenszbqlchok,ksosjvitPlesKlkcheas
undSchul-chnet,diebdbetennudnles
deben  Fobst·  Beamten,  die  Communal
und  Silftüngs-Dlenershabes  lbr  siriries
a##d  zufllliges  Elukommen,  lederes  nach
        <pb n="389" />
        twewisenbafter  Schaͤzung,  nach  einem

vorjoschrefbenven.  Formular  in  Verzeichnisse
  zu  bringen,  und  dlese  den
Oberämtern  ihrer  Bezirke  zu  überbeben.


Dasselbe  haben  aach  dlesenigen  Personen  -

subtobachtetywckchezudeeimp.26.
nacaLic.b.bezelchneteaClassewan
Meshxdukebtmm

’Dle-siu«Stnttsattsich--ufha!tesdeu.J--IchsduefdksethlassebahethdlefeBausch-



Ists-Dle

  Verheimlichung  eines  Einkommen-Dells,
  oder  eine  zu  geringe  Angabe  desselben
  uled  dach  der  bei  der  Caypital-Steuer
K.  14.  gemachten  Bestimmung  geohndet.
V.  zer  bie  T#ufnahme  und  den  Einzug  der  Apanaten-Capital=

  Geséll=  und  Besoldungs-Skeuer
wird  noch  insbesondere  verordnet:

.  38.

Die  Art  und  Welse  der  Aufnahme,  so
wle  die  formelle  Geschäfts.  Behandlung  werben
  in  elnere  von,  dem  Könlgl.  Stener-Collegium
  zu  erlassenden  Vollziehungs-Instruktlon
  unter  Anwendung  der  hlerüber  im  Gesehe
  vom  a#.  Juni  1820.  F.  33.  bie  35.
entbaltenen  Anordnungen  näher  bestimmt
werdes.

9.  36.
Die  Capltallen=  und  Gesll=  Steuer  ist;

385

Für  das  Etats-Johr  1931
auf  den  ao.  August  1821
zum  Einzug  zu  bringen;  sedann
fuͤr  das  Etats-Jabr  321
zur  Hälfte  den  15.  November  16811
und
zur  Hälfte  den  16.  Februar  1872;
endlich:
für  das  Etats-Jabr  18;1
tur  Hälfte  den  15.  November  18#3
und  "
jut  Haͤlfte  den  15.  Februar  1833
in  entrichten.

Die  Besoldungs=  und  Penslons-Steuer,
so  wie  die  Steuer  von  Apanagen  ist  fär
das  Etats-Jahr  162#  auf  den  Termin  Jacobi
  1831„  für  die  zwel  folgenden  Etats-Jabre
  aber  je  auf  den  3.  Februar  zu  berichiigen.



Die  Capltal-Steuer  erheben,  se  welt  se
ulcht  von  den  öffemlichen  Cassen  nach  F.  12.
obgeliefert  wird,  die  Gemelnden,  und  llefern

  sie  an  dle  Amtspftegen;  die  Geféll=  und
Besoldungs-Stener,  letztere  so  weit  sie  nicht

von  den  Cassen-Beamten  nach  F.  35.  der

Staats-Haupt-Casse  öbergeben  wird,  wird
von  den  Amtspflegen  unmiitelbar  eingezogen.



9.  37.
Zur  Belobnung  für  den  Einzug  und  die
bleferung  der  Steuer  dürfen  im  Ganzen
        <pb n="390" />
        388

oler  Heller  vom  Gulden  Iin  Abzug  g#
brocht  werden,  wovon  bei  der  Capltalsteuer
dem  Steuer  Einbringer  1  Heller  und  dem
Amtepfleger  „3  Heller  gebühren.

Die  Kosten  der  Aufnahme  werden  nach
dem  voon  dem  Steuer,  Colleglum  unterm
16.  August  „310  (Stoats=  und  Reglerungs:
  Blatt  Seite  06)  ertheilten  Regulatlo
  berechnet,  und  von  den  Oberämtern
gepräft  und  dekreiirt.

Jede  unrichtige  Angobe  in  Absicht  auf
den  Zeltaufwand  wird  in  Gemäßbest  des
V.  Edikts  vom  31.  Dezember  1816  alo
eine  Fälschung  bestraft  werden.

:)  Judirekte  Sterern.
s.  36.
Inun  dem  Acise-Geser  vonn  18.  Mal  2808
veten  vom  1.  Juli  1634  an  folgende  Vernderungen
  ein:
Es  sell  nämlich  von  diesem  Tage  an  nicht
mehr  erboben  werden,
a)  die  Accise  vom  Vlehhandel  wie  sie  im
s.  45.  der  Accise-Ordnung  enthalien

1  %

b)  m  Acelse  von  Felb=  und  Gordenföchten
  nach  dem  6.  Abschultt.  der  Actclse-Orenung
  9.  -  mit  Elnschluß  des
Neosee  und  der  äbrigen  Sümereen

)  die  Accise  von  dem  im  Herbst  und

npgoch  vor  Mortial  durch  die  Weingärtn
  «  .

ner  oder  Guͤterbesltzer  selbst  abgesedten
Weinmost  und.  Obstmost  nach  .  25.
der  Accise=  Ordnung;
endlich
d)  das  im  F.  17.  jener  Ordnung  bestimme
Markttaggeld  inländischer  Kauf“  und
Handwerksleute.
F.  39.

Dle  durch  des  Gesetz  voin  1.  Februe#t
181)  (Staats=  und  Reglerunze  Blat
Selte  59)  ##.  a.  Art.  2°0.  auf  omilliche
und  gertchelche  Obligationen,  Schulbz  und
Bärgscheine  geleqzte  Stempel,  Abgabe  I#st

vom  2.  Juli  183:  an  aufgehoben.

F.  40°.

Dle  Aufhebung  des  Ausfuhr,  Zölls  won
bebensmineln,  so  wie  die  Austsuog  N
Tabaks=  Verwaltung  und  die  Bestinmuogz
einer  Auflage  auf  den  Tabakdandel  fud
durch  besondere  Gesetze  ausgesprochen,  welche
vom  1.  Juli  1331  an,  in  Wirkung  treten.

Unfer  Finanz-Ministexium  ist  mii  der
Vollzlehung  dieses  Gesetzes  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  29.  Junl  1911.

Wilhee  im.

Der  Finanz-Minister:

Weckherlin.
Auf  Befehl  des  Khulgzgs:
Der  Staats=  Sckretär#:
Velloagel.

Sm#it  ##E.  Hasselbrink,  Dachdrucker
        <pb n="391" />
        389

ANto.  45
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  6.  Juli  18a31.

4.

k.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete-Gesetz

  wegen  writerer  von  den  neuen.  Landestheilen  zu  übernehmenden  Staatsschulden.

Wilhelm,
den  Gottes  Gnaden  Ksnig  von  Württemberg:

N.#  durch  die  zu  Folge  des  Gesetzes

vom  15.  März  d.  J.  fortgesetzten  Unterbandlungen
  wegen  der  von  den  neuen  Landestheilen
  zu  übernehmenden  Staatsschulden
  wleder  mehrere  Verglelche  erzlelt  worden

  slad,  so  verordnen  und  verfügen  Wir

nach  Anhbrung  Unseres  Gehelmen  NRatbs
und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Staͤnde:

9.  1.

Von  den  In  dem  angeschlossenen  Verieschalse
  genannten  11  Cassen  vormalig  reichsständischer
  Geblete  und  ehemaliger  Relchsstärte,
  werden  unter  den  belgefügten  besondern
Bestlmmungen,  Achtmal  Hundert  Sieben
  und  Fänfzle  Tausend  Fünf  und
Achtzzls  Gulden  Passko-Schulden  zur
Steatsschuld  übernommen,  und  dle  überr
        <pb n="392" />
        Abzug  der  in  den  belden  Finanz-  Jahren
von  aa?  denselben  vorlaäͤufig  geleisteten  Untersluͤzdungen
  ron  22,800  fl.  noch  übrigen
·54,  35  fl.  als  eine  vom  1.  Jull  1820
mit  5  vom  200  verzinsliche  Capitalschuld
auf  die  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse
angewiesen.
**  2.

Die  in  dem  Gesetze  vom  13.  März  2.
J.  V.  3  .  ö.  é6.  7.  und  38.  ausgesprochenen
  Bestimmungen  sinden  auch  hier  Anwendung,
  in  sofern  die  elnzelnen  Verglesche
nicht  abwelchende  Bedingungen  enthalten.

9.  3.

Fuͤr  die  nun  eltretende  weitere  Vermehrung
  der  Staatsschuld  um  336,185  fl.
werden  der  Staats-Schulden-Zahlungs"
Casse  neue  Deckungs-Müttel  in  der  Maße

590

zugewiesen,  daß  der  nach  F.  c.  des  Staats-Schulden=
  S#tatuts  onzuwelsende  jöbrliche
Bellrag  um  die  jener  Capltal-Vermehrung
  entsprechende  Zinslumme  mit  einem
Jehentehell  Zulage  erhöht  wird.

Gegeben,  Stitgart  den  29.  Juni  1817.

Wilbelm.

Der  Minister  des  Innern:
v.  Otto.

Der  Minister  der  Finanzen:
v.  Weckherllin.
Auf  Befehl  des  Knigst

Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.
        <pb n="393" />
        391

Bellage  zu  dem  Gesetze  wegen  weiter  zu  uͤbernehmender  Staatsschulden.

Weiteres  Verzeich  niß

der  von  den  Steuer=  Contriburions=  und  Landschaft-Cassen  vormals  reichs=  und  kreisständischer

Gebietc  und  von  ehemaligen  Reichsstdten  im  Wege  der  Ucbereinkunst  auf  die  Staats-Schulden-Jahlungs-Casse
  zu  übernehmenden,  und  vom  1.  Juli  1820  an  zu  verzinsenden  Passiven.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Avr###lt
emen  samme  der
·  auf  den  Vorlaͤufiag  Bleibt
ber  bethelligten  Lande  Grundberrschast.Gesamtstaat  erdaltene  Un  zu  Besondere  Bestimmungen
schasten  und  Stuaͤdte.  zu  überneh-  cerstugung.  übernehmen.  s  Bestimmungen.
menden
—  Bassiven.
—4/
Jart-Kreis.  11  si.  s.

Elwangen.  Der  Staat.  350,  ooo  11,  000  339,  odo  Neben  dleser  Summe  wer-Universal-Eteuer-
  Casse  den  die  unverzinslichen  Forund
  Contributions-Casse  berunse  des  Staats  ne
N###  Fuͤrste  eiden  Cassen  mit  77,653  fl.

ormal.  Fuͤrsteuthums.  50  fr.  nachgelassen.
Ochringen  Der  Fürst  von  5  #r  oo  Die  Contritutlens,  Casse
-  chgc  .  Fkst  95«ooo  4%  2%  bat  die  Ansoruche  wegen  der
mit  Neucustein  Hohenlohe-Och=  fraber  auf  sie  angewlesenen
Connihurions-Casse.  ringen.  Gebolte  versaledener  Diener,
  In  solern  sie  gegröndet
sind,  zu  vertreten,  wogegen
der  Staar  die  wegen  der
vormals  Mainziscen  Besisungen
  zu  leistenden  Su-Ktentattons=
  Belträge  des
streltet.
Durch  die  Aversalsumme
It  namenklich  auch  elne  vermeinklicke
  Forderung  wegen
in  olel  brzablter  Steuern
an  den  Staat  mil  15,  56  fl.
ausgeglichen-Dlie
  Contributions  -  Casse
#  hngenburg,  Der  Fürst  don  21.  boo  boo  5%%  vertritt  die  Anspräche  wemiibutions-Casse.
  Hohenlohe-Lan-  gen  ter  fruͤber  auf  r  n
(gewlesenen  Gehalre  ln  so
genburg.  4%  sie  gegrandet  Ind.
.  z—  16,50%  50%
        <pb n="394" />
        392

 

 

 

 

 

 

###el“  7—
summe  der
Nemen  auf  den  Vorlänfig  Bleibt
der  bethetligten  LindeGrundberrschaft.Gesamtstaat  serhaltene  Un-  zu  Besondere  Bestlmmunges.
schaften  und  Siddte.  zu  überneh:tütung.  übernhmen.
menden
"  Paisiven.
*r  si.  fl.  si.
Jert-Kreic.
Waldenburg,  Der  Bürst  von%%  2,  00  68,  000  *m—ix-  *  #tean
Contridurions-Casse.  Hohenlohr-Wal-  einiger  zum  Tbell  aus  der
de  Contrtib##rions,  Casse  desoldenburg-Walden-
  103  gewesenen  Tlener  a#
burg.  dle  Contridurions,  Casse
.  Iclaes.klusp·so,-«wsos
«  letztere  die  weitern  Gehalts-Anspruiche,
  ln  sosern  sie
gegründet  sind,  zu  verkteten
4  .  dai.
Eglingen,  Der  Fürst  von  5,50%  —  EEIIIIIIIIIIII
Landschafts=  Casse.  Thurn  und  Taris.  dlierer  Steuer,  Müchstand
der  Landschast  an  die  Aus
Kands,Cage  begahlt.
Bopfiugen.  Der  Staat.  70½e%#0#0  4,  Soo  69,  5%  Die  besondern  Bestlmmunt
vormalige  Reichsstadt.  gen  sind  in  dem  über  dee
·  hng:  der  Stadt  abgeo
  entn  Le  i
gebeulr  ergleiq  angt-Schwarzwald=


Rotwweil,  Der  Staat.  40,  ooo  —  0,0
porinalige  Reichsstadt.  4%%  eeerzenuh  z4.  u#
4  reks  (#  Casse  de-4
  «  SMUIUESHIMM  do,.pp
1  Vestimmuhatal  die  westen
über  die  er  eind  in  dem
Stadt  zeschenlertr  der
bern  Verzleichearn  kesen
!  -  —  —
*1955%  6,5%
i  166,0290.
        <pb n="395" />
        593

 

 

 

 

 

 

 

Avetsallumme
  der  "
Namen  auf  den  Vorlausig  Blelbt
ber  betdeillaten  Lande#  Grunbherrschaft.]  Gesamtstaat  serhaltene  an  zu  Besondere  Besiimmungen.
schasten  und  Städte.  zu  an  vernucuns.  übernehmen.
6  menden  .
Vasliven.
·  si.  si.  si.
Douau-Kreis.  #
—  Neben  Verilchtleinung  des
Gundelfingen,  Der  Fürst  von  B,00  ooe  n,  Verwcmeiiung  76
Neufra,  Fürstenberg.  vormaligen  Central,  Landn.
  schaft,  Calse  in  Donau=Landschaft
  ·  Casse  Eschingen  derrührenden,
#eed)  4.940  fl.  4%  kr.  erlau6D)
senden  Rückstände  der  Landsckaft
  an  die  Ausstands,
Cage.
—  60#  ußer  den  bereles  nech=Insingen,
  Der  Staat.  Geoe  gelassenen  unverzinslichen
utributlous  Casse.  Räcständen  zur  Stgats=Casse
  und  Kriegs-  Casst
mit  24,665  si.  42  It.
—  Neben  der  berelts  bel  der
#  Der  Staat.  45%00  45%  %  Dher,  vee,  "v7.
vorwalsge  Reichsstadr.  lungs-Casse  elngewiesentn
chest  S  *  Summe
60,  ooo  sl.
Die  naͤhern  Bestlmmungen
enthaͤlt  der  uͤber  die  Auspruͤche
  der  Stadt  uͤberdanpt
  geschlosene  Werelelch.

—i“““"“s-A
E  —  5#%%  .
        <pb n="396" />
        394

 

 

 

 

 

 

 

Aver  jale
  summe  der
amen  auf  den  Perläuk#  Plelbt
der  bethelligten  LandGrundherrschaft.]  Gesamtstaat  serbaltene  Un-  u  Besonder
schasten  und  Städte.  m  überneh,berstätzuung.  ernihmen.  sonbere  Besilmmuagen.
menden
Pasuven.
Donau-Kreis.  P5  5  si.
Ravensburg,  Der  Staat.  122,765  —  122,583  sVeken  der  fuͤr  dle  Stadtvormalige
  Reichsstadt  —
mit  Gebiet.  Sluats  Soulden,  Zahlungs
  Casse  bereits  einges
wlesenen  Capital:  Samme
von  182,215  fl.,  wovon  nan
definitiv  der  Stadt-Casst
EIIIIII
burger  Schulden-  Tilgungs-Caffe
  neben  der  nenen  Uebernahme
  144,215  sl.  zugeschrleben
  werden,  so  daß
lettere  Casse  überhaupt
267,000  si.  ærhilt.
Die  nähern  Bestimmungen
sind  in  dem  getroffenen  Ber#
glesch  enrhalten.
122,785  —  122,  705
l
Summe  85-,085  22,800  —  «
        <pb n="397" />
        ö95

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

Da  Se.  Königl.  Majestät  vermbge
böchsten  Dekre'#s  vom  #6.  Juni  dem  Oberemts-
  Rlchter  Rlchter  zu  Aalen,  zur  Annahme
  der  auf  ihn  gefallenen  Wahl  elnes
stäuoischen  stellvertretenden,  Mitglieds  des
Siaats-  Gerichrshofs,  Hoͤchst  Ihre  Genehmigung

  zu  erthellen  geruhe  haben;  so  wird
solches  hiemlt  zur  öffentlichen  Kenniniß  gebracht.

Stuttgart  den  30.  Juni  18231.
Fär  den  Justlz-Minister:
r.  Otte.

.)  Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Privilegium  für  eine  neu  erfundene  Hand-Gerbmühle,  nebst  Verlängerung  eiucs  Privilegiums
für  eine  Hand-Mahlmhle.

Se.  Khalgl.  Mejestêt  haben  vermüge
  bbchster  Entschließung  vom  #4.  des
laufenden  Monats,  dem  Justin  Helfenberger
  und  Compagnie  aus  Rorschach  im  Canton
  St.  Gallen,  auf  ihr  Ansuchen  ein  Prlollegium
  für  den  ausschlleßlichen  Verkauf
der  von  ihnen  neu  erfundenen  Hand-Gerbmühle
  auf  die  Dauer  von  jehen  Jahren,
unter  dem  Vorbeha#lt  glelchmäßiger  Begünstigung
  derjenlgen,  welche  die  Erfinbung
  wesenlich  verbessern  würden,  gnädigst

zu  erthellen,  auch  das  ihnen  bereits  unter
dem  35.  Aprll  16720  verllehene  Prlolleglum
für  die  von  ihnen  erfundene  Hand  =  Mahlmähle
  (Staats=  und  Reglerungs=  Blatt
Seite  196))  von  sechs  auf  gleichfalls  zehen
Jahre,  somit  bis  zum  z5.  Aprll  2830  zu
erstrecken  geruht;  welches  zur  Nachrscht
und  Nachachtung  hlerdurch  öIffentlich  bekonnt

  gemache  wird.

Stuttgart  den  3o.  Junl  1327.
v.  Otte.
        <pb n="398" />
        398
Dienst-Erledigungen.

Se.  Khalsk.  Mo  jestät  baben  ven.  Dedn.  2.  d.  M.  ist  der  Oberst  und  Eommöge
  böchster  Entsschließung  vom  25.  v.  mandeur  des  ersten  Relter  =  Reglmentss,
M.  den  Amtmann  Volz  zu  Willmandin-z  v.  Relnhardt,  gestorben.
gen,  Oberamts  Reutlingen.,  auf  sein  Gesuch
  mit  Belassung  seines  Gehaktes  in  den
Nubestand  zu  verseten  geruht.
        <pb n="399" />
        597

Nro.  44.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag  den  7.  Juli  18214.

 

1  Unmittelbare  Koͤnigliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  Khnigl.  Majestät  haben  vermöge
  allerhöchster  Entschllehung  vom  29.

v.  M.  den  Rektor  des  Gymnastaums  in

Sturttgart,  Franz,  auf  selne  allerunterthaͤnigste
  Biite,  mit  Beibehaltung  der  Stelle
eines  Paͤdagogarchen,  und  mit  Pension,
seines  Amtes  an  dieser  Lebranstalt  zu  ent.
heben  und  ihm  den  Charalter  und  Rang
nebst  der  Dekeration  einos  Drälaten  zu
verxleihen  geruht,  und

kurch  allerhbchste  Emschlietung  von  eben
dlesem  Toge  ist  dle  Stelle  eines  Rekr.3
em  Gymnasium  in  Stuttgart  dem  an  diesem

  Lehr  Instltut  angestellten  Ellesten

Professor  Cammerer  gnddigst  übertragen
worden.

Sedann  haben  Höchstdleselben  vermige
  Enschließung  vom  nämlichen  Tage
die  erledigte  Pfarrel  Helmerdingen,  Dekonats
  Leouberg,  dem  vormaligen  Pfarrer

zu  Gruibingen,  Christmann,

das  erledigte  Dekonat  Bdblingen  dem
Hsarrer  Kies  zu  Deizisau,  Dekanats  Eßlingen,
  und

das  katbolische  Dekanat  und  Stadtpfarramt
  Spolchingen  dem  Schul-Jnfrektor
und  Pfarrer  Biedermann  zu  Bußmannshausen,
  Landkapltels  Wiblingen,  zu  übertragen
  geruht.
        <pb n="400" />
        398

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

1.  Criminal-Senat  des  Königl.  Gerichtsbefe  für  den  Schwatzwald—

Kreis.

Straf-Erkenntniß.

In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Spaichingen
  verhandelten  Untersachungs-Seache
gegen  den  Amtsschreiber  Bozenhard  in
Spalchingen  und  Consorten  erkennt  der
Criminal-Senat  des  Gerichtshefs  für  den
Schwarzwald,  Kreis:

Daß  #)  der  Angeschuldigte,  Amtsschreiber
  Bozenhard,  wezgen  des  im  Verkehr
  mit  seinen  Amts=  Angehbrigen
sich  schuldig  gemachten  Wuchers,  dann
wegen  Besorgung  wucherlicher  Darleben
  und  der  biefür  unter  Benutzung
des  Norhstands  der  Hüälfebedürftigen
bezogenen  Übermäßlgen  Drevlsionen,
neben  der  Werbindlichkelt  zum  Erfatz
ven  :3  der  Untersuchungs-Kesten,  so
wie  zur  Zuräck-Erstattung  des  wucherlichen
  Interesse  und  der  bezogenen
Proolsonen,  so  welt  solche  alcht  bereits
  erfolgt  ist,  von  seicen  bleher  bekleldeten
  Stellen  auf  ein  anderes,  jenen
  gleich  zu  achtendes,  jedoch  nicht
selbstständiges  Amt  auf  selne  Kosten

zu  versetzen  und  überdies  mit  elner
Geldstrafe  von

Fünfzig  Relchstholern
zu  belegen,  auch  der  Betrag  der  ven
ihm  gegen  wucherliches  Interesse  ausgeliehenen
  Summe  von  3356  fl.  36  kr
zu  confisziren;  sodann

#))  der  Stlftungs:  Verwaltungs-Diener
Kupferschmid  zu  Sfpalchingen
wegen  Wuchers,  gelelsteter  Belbülfe
  zu  wucherlichen  Geschssten  und
des  Bezugs  übermäßiger,  übrigens
bereits  zurück  erstatterer  Proolssenen,
veben  der  Verbiydlichkelt  zum  Ersetz
von  3  der  Untersuchungs-Kosten,  und
neben  der  Conßskatlon  des  Betratz
der  von  ihm  wucherlich  ausgellehenen
Summe  von  368  fl.  mies

olerwdchiger  Gefängnißstrafe
zu  belegen  ####

Tübingen  den  16.  Ap##il  18:1.
Baver.
        <pb n="401" />
        399

#.  Teimineal=  Se#  de#  Khasiol.  Gerichesbe#t#e  fär  des  Jort-Keit.
Rechts  Ekenntuiß.

Unterm  Heutigen  wurde  auf  den  Grund
elner  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Nereebelm
verhandelten  Untersuchungs-  Soche  Anion
Reichberzer,  Wirih  von  Aufhausen,
von  dem  Bezüchte  der  Exmerdung  des
NRui##ers  Santo  Zanantonl,  Cvulge
Saferbub,  wohnhaft  in  Euwangen,)  nachdem,
  abgesehen  von  der  been  Wahrscheinlichkeit
  deo  Lebens  des  augeblich  Ermordeten,
  alle  gegen  Reichherzer  vorgedrachten

Verdochtsgründe  als  völllg  grundlen  erfunden
  worden,  vermbge  Erkenntnisses  des
CrimInal:  Senats  des  Kbnlgl.  Gerschisbofs.
  für  den  Jart  Keels,  vollkommen  frelgesporochen;

  was  zu  dessen  Ebrenreitung

biemit  -zur  bffentlichen  Kenntniß  gebracht
wird.

Ellwangen  den  12.  Juni  1821.
Gdi.

.)  Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern:

der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Verordnung  der  Minisicrien  der  Jnxziz  und  des  Innern,  in  Betreff  der  Controle  über  die  Bornahme
der  Zubringens-Inventuren  und  der  Theilungen  bei  außer  ihrem  Wohnorte  getrauten  oder  gestorbenen

Personen.

Da  der  Fall  sich  blußig  ereignet,  daß
Eben  an  einem  andern  als  dem  von  den
Getrauten  gewählten  Wohnorte  geschlossen
werden,  oder  daß  Personen  an  dem  Oete
eines  blos  zeltlichen  Aufeuthalts  versterben,
und  es  in  solchen  Fällen  darum  zu  thun
I/t,  daß  das  Waisengericht  des  Wobnorts,
oder  überhaupt  diejenlge  zuständige  Sielle,
welcher  die  Inventur=  oder  Theilungs-Geschäfte
  ebliegen,  del  Zellen  und  auf  zuver,
laͤzige  Art  von  der  Verehelichung  oder  dem

Todesfalle  in  Kemntuß  gesetzt  werde:  s
wird  zu  Begründung  einer  sicheren  Controle
  über  die  Richt-Umerlassung  der  in
Beziehung  auf  auswärts  getraute  oder  versterbene
  Personen  nothwendig  werdenden
walsengerlchtlichen  Geschäste,  nomemlich  der

Vornahme  der  Zubringens-Inventuren  und

Eventual-Theilungen,  hlermit  verordnet,
daß  jedes  Pfarramt  verbunden  seon  soll,
von  Vlerteljahr  zu  Vlerteljabr,  vom  ersten
Icnuor  jeden  Jahres  an  gerechnet,  die
        <pb n="402" />
        400

T#Fa#ungs=  und  Totten,  Register  ducchzugehen,

  und,  wenn  in  gedachtem  Zeltraumeeln

  Fall  der  befragten  Art  vorgekommen,
dem  Oberamtegerichte,  in  dessen  Bezlek
das  Pfarramt  sich  besindet,  blerüber  eine.
Anzeige  zu  erskatten;  wo  sodann  von  dem
Oberamtsgerschte  unverzüglich  derjenigen.
walsengerlchtlichen  oder  sonst  juständigen.
Dellungs  =  Behbrde,  in  deren  Bezirk  dla

tetrauten  Personem  ihre  Miederkassung  ges
nommen,  oder  der  Gestorbene  wohnhaft  gewesen,
  Nachricht  hleroon  zu  erthellen  ist,
damlt  diese  Stellen  hiaflchtlich  der  nach  den
Gesetzen  dlesfalls  vorzunehmenden  Geschäfte
das  Erforderliche  einzuleiten  oder  zu  besorgen

  im  Stande  seyn  moͤgen.

Stuttgart  den  30.  Junl  1821.
v.  Maucler.  v.  Ottt.

C.)  Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Verordnung.,  die  bei  Ertheilung  der  pelizeilichen  Erlaubniß  zum  Besitz  don  Feuer-Gewehren  #
Beziehung  auf  Abschraub-Gewehre  zu  machende  Bediugung  betreffend.

Da  man  in  Erfahrung  gebracht  hat,
daß  Personen,  welche  in  Folge  der  Verordnung
  vom  :5.  Jan.  1817  ven  ihrem
vorgesetzten  Oberamt  zum  Besitze  eines
Feuer=  Gewehrs  ermcchtigt  worden  find,
basselbe  hle  und  da  mißbrauchen,  und  um
diesen  Mißbrauch  desto  eher  verbergen  zu
kbnnen,  sSch  eines  Abschraub=  Gewehres
bedienen:  so  werden  in  Folge  Kdniglicher
Entschließung  vom  :35.  d.  M.  sämtliche
Oberämter  hiemit  angewlesen,  für  die  Zukunft

  die  Erlaubniß  zum  Gewehr-Beßtze,
welche  sie  einem  Oberamts-Eingesessenen
zur  Sicherbeit  wegen  der  einsamen  und
abgesonderten  Lage  seiner  Wohnung,  oder
wegen  selnes  Gewerbs,  oder  wegen  eines
Waaren=  Lagers  ertheilen,  jedesmal  ausdrücklich

  an  die  Bedingung  zu  knüpfen,

daß  von  derselben  Abschraub=  Gewehre

ausgenommen  seyen.

Stuttgart  den  28.  Junk  13#r9
v.  Ote  .
        <pb n="403" />
        40%2

Nro.  45.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

.——

Sonntag  den  8.  Juli  1621.

I.  Unmittelbare  Königliche  Oekrete.

Kelne.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium,

Verordnung  des  Finanz-Ministeriums,  die  der  Sta-Schulden-Zahlungs-Casse  für  das
Jahr  1873  zugewiesenen  Einnahmen  kbetreffend.

□G
In  Gemößbelt  des  Staats  -Schulden-Statuts
  F.  4.  ist  der  Schulden-Zahlungs=Caffe
  ihr  eratmäßiger  Foms  für  das  Johr
dom  :½.  Juli  1821  mlt.  1,3)5,  coo  fl.  durch
gemeinschafeliche  Ueberelnkunft  von  folgenden
  St##-Elnkänften  angewlesen  worden:
1)  von  den  Salz=  Geföllen  400,  voo  fl.
3)  von  dem  Fonds  der  DispofigensCasse


110,000  —

3)  von  der  Capital-Steuer.  68,  ooo  fl.

4)  von  der  Accise  ..  .  ..  250,000  —

65)  von  den  Umgelds  Gefallen  Z0o,  ooo  —
6)  von  der  direkten  Steuer
auf  Gebaͤude,  Gewerbe  und

Grund=  Elgenthum.  36%%00—

1,3  1000  —

Die  Summen  1  und  a  sind  von  den

betreffenden  Haupt-  Cassen  in  monaillhen
        <pb n="404" />
        Naten  an  die  Schulden  Zahlungs  Casse  abzutragen;
  und  die  Summe  3  ulrd  von
letzterer,  mittelst  des  Einzugs  der  Capital=Steuer
  von  den  Staats-Gläublgern,  selbst
erhoben.

Die  Sammen  von  4,  5  und  6  blngegen
werden  der  Staaits,  Schu'den  Zeblungs=Casse
  zum  unmltielbaren  Bezuge  von  den
einzelnen  Erhebe  Cassen  auf  folgende  Welse
angewlesen:  #

)  Bel  den  nachstehenden  Ober-Aecsse=Aemtern,
  der  ganze  muthmaßliche
Jahrs-Ertreg,  und  zwar:

NReckar-Kreis.

Bietigheim.  .  ...  3,600  fl.
Eßlingen  8,000  —
Großbottwar..  ..  4,boo  —
Guͤglingen.  .  .  ..  2,200  —
Kochendorf  5,  3oo  —
Gundelshelm.  ...  1,200  —
Ludwigsburg....  9,000  —
Marbach.  ..  ...  b,000  —
Markgrningen.  ..  2,200  —
Moalbron  3,600  —
Merklingen  J—
Murhardt....  44t00  —
Melliagen  goo  —
Sindellugen  5,000  —
Waihinden  3#500  —
Walblingeen  36,6%  —
Weil  im  Schbnbuch  99800  —

40  2

Weinsberg  4,  coo  fl.
Wlernsheln  86800  —
Freudenthal.  .  ..  t,400  —
Kiltenwesten..  1,400  —
auaseen  6  3,200  —
Winnenden  .  .  ..  8,600  —
Schwarzwald-Krels.
Aliensteig  1,600  —
Balinggen  42½6½10°  —
Bebenhaufsfen  .  1000  —
Dornhan  6,  4o%  —
Ebingen  140%  —
Freudenstade  2  200  —
Herrenalb..  neoo  —
Hirsan  ..  ....  2800  —
Horb.  ..  ..  .eoo  —
Neuseen  39050  —
Oberndofr.  50#0  —
Dfullingen  9200  —
Reuchln  „  4%  —
Roseufeld  ."?2  1,  100  —
Rottenbuns  36,800  —
Ronenmünster  380°  —
Jaxt=  Kreis.
Asllen  1469½6%  —
Beutelsbach.  .  ..  8,200  —
Erallsbeim.  .  3,  80%  —
Ellwangen,  Stadt  10%#  —
Ellwangen,  Laydd.  4°%nt  —
SM——————
Gmäün.  1586%  —
        <pb n="405" />
        Hull....
Herbrechtiagen  ...
Kapfenburg  .  ..
Kunzelsan..  ...

Oehringen
Roth  am  See
Schbniball
Schorndorf
Weikersheim

Donau-Krels.

Bleubeuren
Frledrichsbafen
Gelßlingen
Stppingen,  kand
Helllgkreuzehalr
LkLangenau  .  .  .  ..

Wangen
Welngarten

Wiblingen
Wlesensteigs.
Jwlefalten

Altspausen  -

UBeidessetkesindenTametällth
dteUmqeldssGefällesoMchendee

Ober#amts=  Bezleke:.

8,000

3,  600
2,  o00
6,  Boo
2,  500
6,  200
2,  600

 

260,  000

——

405

Nekar=  Krel#.
Backnang
Bbblingen
Brackenheim.  .  ..
Kennstaddt
Hellbronn
Stuttgart,  Stadt

Schwarzwald-Kreis.

Herrenberg
Ragoloo
Neuenbürg
Rottweilm
Tunlingen
Urach
Jort-Kreis.
Gmünd
Halll.
Heidenheim
Hebringen
Mergentheim  ...
Denau-Krelis.
Biberach.
Ehingen  ..  .  ...
teurkinbboe
Ravensburg
Saulgen
Tettnang  ..  ...

11,021  sl.
5beSog  —
6,44%  —
9484  —

24907  —
55,.282  —

12,724  —
17,506  —
14.481  —
12,673  —
12,555  —

Woengen  an  3,116  fl.  7,69  —
        <pb n="406" />
        c)  Ber  den  nachstehenden  Oberamtepsteaen
dle  dfrekte  Steuer,  und  zwar:

Neckar-Krele.

Leonberg  ..  65,  300  fl.

Statcgart,  Amt  ..  40,  690  —
Schwarjwald-Krels.

Täblngden  40,910  —

Donau-Kreis.
Gdppingenan  B,  6oost.-  1,790  —
Kirchbeln  38,750  —
Waldlese

 

1250,000  —

Die  Accise  und  dlrekte  Steuer  find  .
olel  möglich  in  gleschen  elnmonatlichen,
die  Umgelds.  Gefälle  aber  In  drelmonatlichen
  Raten  on  die  Schulden-Sahlungs=Casse
  abzullefern;  und  dle  betreffenden
Ober-Cinbringer  nd  dafür  verontwortlich,
doß  sle  die  der  Schulden-Zablungs-Casse
angewlesenen  Gelder  unter  keinem  Borwande
an  eine  andere,  als  die  Schulden-Zahlungs=Casse,
  oder  auf  eine  von  derselben  im  geledzlichen
  Wege  ausgestellte  Anwellung  verebfolgen.


Füär  dle  Bejzahlung  der  nach  elner  neueren
Verordnung  in  der  Regel  durch  die  Amtsegen
  auszuzahlenden  Straßenbau.  Kosten
wled  in  denjenlgen  Oberomrs-Bezlrken,  wo
die  Steuersummen  ganz  der  Schulden-Zahlungs
  =  Casse  zugewiesen  sind,  von  der

Stasts-Haupt,  Casse  durch  anderwärtige
Anweisungen  gesorgt  werden.  Sollten  aber
demungeachter  diese  Amtspflegen  in  den
Fail  kommen,  für  die  Staats-Haupt  Case
Zahlungen  zu  leisten;  se  wled  viese  den
Betrag  jedesmal  besonders  erstatten:  5
wie  auch  die  mit  der  Erhebung  der  Umgelds
  Gefaͤlle  verbundenen  Kosten  den
Cameralaͤmtern,  welche  jenes  Gefaͤll  an
die  Schulden,  Zehlunge=  Casse  obzullefern
baben,  werden  vergütet  werden.

Uebrigens  haben  die  an  die  Schulden-Zahlungs
  Casse  abliefernden  Oberelabringer
ihre  Verrechnung  auf  die  bieherlge  Welse
fortzuführen,  ihre  monatlichen  Casenberichte
  ferner  an  die  Ober=  Rechnungs  Kammer
  zu  erstatten,  und  dasjenige,  was  s#e
an  die  Staats,  Schulden-Zahlungs=  Casse
abllefern,  der  Staats  Haupt-Casse  als  mittelbare
  Lieferungen  aufzurechnen.

Von  der  Staals  Schulden,  Zahlungs-Casse
werden  dle  von  ihr  untrrfertlgten  Qnittungen
  für  die  elnzelnen  Zohlungen  jedesmal
ungestkumt  der  Staats=  Haupt-Casse  überdeben,
  damit  bei  dieler  die  Zohlungen  ebenfalls
  auf  die  Bächer  gebracht,  daß  dleses
hgeschehen  auf  den  Qulttungen  bemerk!,  und
letzere  sedann  erst  den  liefernden  Beamltungen
  zugeseodet  werden.

Stuttgart  den  4.  Jull  1B21.

Weckberlin.
        <pb n="407" />
        Nro.  46.
Koͤniglich—  Württembergisches

Staats-  und  Regierungs.  Blatt.

 

i:  .-Donnerstag

  den  51.  August  1—

 

1.  untielbare  &amp;amp;  #niolich-  Decrete.
T
I.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Jußtz-Departements.

Die  in  dan  Monat  Juli  1820  von  den  Gerichtshofen  des  Koͤnigteichs  ausgesprochene  Erlenntnis

betressend.

In  dem  verflossenen  Monat  Juli  sind  von  samtlichen  Gerichtöbbfen  des  Kznigreichs

  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt

wird,  daß  nur  solche  Unthelle  der  Criminal=  Gerichts-  Siellen  in  dos  Stagts=  und

Regierungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimenatlche
Freiheits-Strese  erkanni  wied.  «

A)  ——e
7.  Criminal  =  Seneß
Den  13.  Juli  wurde:  ,  untreuung  bei  dem  Oberamtsgerichte

7.  Ju  der  Rekurssache  des  wegen  einer  zu  Ludwigsburg  in  Umersuchung  gekommit
  Fälschung  verknäyften  großen  Wer-  .menen  Wilhelm.  Ludwig  Friedrich  Kal-
        <pb n="408" />
        4t#t

lenberg,  Zlungleßer  daselbst,  dat  von
dem  Gerlchtehofe  in  Eßlingen  unter  dem
.  gelaͤllte,  (in  das  Staats-„rungs-Blatt

  1810  Ntro.  5.  S.  31
vorkommende)  Straf-Erkenntniß  besti--,

  „lgt,  und  Rekurreyt  In  die  Kosten  der

22.  Juni  d.
und  Ponnsrol,  1t.u—  7  -cpekek  Innn  K##nu  z  und

eingerückte)  Straf-Erkenntaiß,  unter

Perurthellunb  def.  Rektreczen  ###  Vier
FNTekommässe  ChristineFre.

„Kesten.  zweller  Ingkeé  bestängr.
EII
2.  In  der  Rekurssache  des  bel  dem  Oberamtögerichte

  Gerabronn  wegen  Diebstähls

—

390

3,In  der  Rekurosache  der  wegen  Thellnahme

n  Mij-  Werbeede  N  y  Dy
odn  ,

Okeramte  Welzbeim,  das  von  dem  Ge-—

  dks  —

sichte  bofe  zu  Ellwanber  uanse  dem  3.  Junl
18ig  gefäille  (In  Nro.  46.  13119  des

I#  üntersachung  gekommenen  Michael  Stä#ck  und  Keh-ens###=Lüllich,

  das  von'  dem  Gerichtshofe  zu
Ellwangen  unter  dem  2:3.  Dez.  v.  J.
gefällte  (in  dem  Stasts  =  und  Regle-*Ku#ckte)

  Seraf-Er#nnutoh,  unter  Verurthellung
  der  Rekurrentin  in  die  Kesten
der  zweltem  Instanz,  lediglich  bestäilgt.

——....x

Den  3.  Jull  murdet
1.  In  der  Acpellarlonssache  von  dem  vo#m
maligen  Ober-Justiz-Cellegium  zwischen
  dem  Substituten  Bilfinger  in  Eßlingen,

  Klaͤger,  Appellanten,  und  dem

Seifts-Fräulein  v.  Humbracht  zu  Frankfurta.
  M.,  Betlagzten,  Appellatin,  Ersat-Forderungen
  betreffend,  nach  vollführtem
Beweise,  zu  Recht  erkanne)  vaß  Klägir
Appellant  und  Liqguldant  das  jenige,  was
thm  nach  der  rechtskräftigen  Urthel  dom
J  Junl  .  J.  (Staöts  und  Regserungs=Blatt
  Nro.  46.  S.  394)  wegen  zwel
besondrer  Ersotz  Kosten  zu  beweisen  wäch,

#rlasten  worden  ist,  und  er  zu  hewelsen  sich
v  angemaßt  hat,  nicht  erwieseu  habe;  dem
nach  es  bei  jenem  Erkenntulß  verbleihen,
und  Appellant  zu  Erstattungder  demappellallschen
  Dbeil  purch  blese  Beweisführunz
verursachten  Hrozetz-Kesten,  nach  derselben
iquidirung  und  vberrichterlicher  Ermäfl
zung,  zu  erstatten  verbunden  sion  soll.
Den  a0.  wurde:
2.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Appellations  =  Gerichtshofe  #1
Tüblugen  zwischen  dei  Geoerg  Küaupp=1
  scheh  Pftegschaft  in  Stut#zact)  Beklasseen,
  Appellatln,  #etzt  Appellantim,  und
        <pb n="409" />
        428

dem  Handlungohause.  Stahl  unb  Feberer
udastlbst  ..Klaͤgern,  Aphellaten',  jetzt
Appelloten;  Schavens  -Erfa  bettestend,
bhas  Erkenntniß  der  nuͤchstoorlgen  Jnstanz
dabin  abgeaͤnderth  daß  es  bei  ver  erstnuchterlichen
  Urthel  sel  Verbleiben  haben
f#ll,  unter  Bergleichung  der  in  gegenwaͤrtiger
  Instas  buftegangenen  Proges=Kesten.

Den  14.  Juli  wurde:

5J.  In  der  Avpellationssache  von  dem  Cloll=Sthaie
  des  Gerichtshofs  in  Ellwãangen

izwischen  dem  Advokaten  Seeer  in  borch,

(Hhundien,  Appellante#n,  und  der  Josahn

  Gerrg.  Hlrzel  schen  Gantniasse  von
WDegenfeld,  Liquidalin,  Appollatin,  Ausiegen
  zuny  Verdienst  =  Forderung  bewyessenk,
  ie  Appellatkon  wegn  Mangels

Sltbrs  #estünbelen“  Beschwerdé  verawbrfenn;.


.  ih  der  Appellatsonesache  von  #em  Cioll=Senar
  des  Gellchtebofe  zu  Tuͤbingen
zwischen  den  Tuchmacher  Braun  In
Iteudenstadt·,  Beklagten!,  Appellanten,
und  der  Barbate  Bosch:  daselbst,  Klaͤ-gerin,
  Appellatin,  Prloat  Senugthuung
unb  Kindes-  Ernahrung  betreffend,  die
Berufung.  wegen  Versaͤumnisses  der
EIIIIIII  Beschwerde-Schrift
  bon  Ainteswegen  sat  v

erklärt  “

Des-  .  Juli  wurde:

b.  In  der  ppillailontsache  von  dem  Cloll-Senate

  des  Gerichtohofs  *  Tuͤbingen
twischen  Jakeb  Friedrich  Wilhelm  in
Unter-  „Fetelngen,  Sber#amts  Karenbei,
Beklagten,  Aprellamen,  und  der  Wll#ne
des  Jehann,  Gerrg  Welfers,  samt  drei
Conforten  daselbst,  einen  Hauskausschilfing
  betreffend,  das  Erkenntuiß  voriger
Justanz  dahln  abgeändert:

Wuͤrde  Beklagter  Appellank,  ver  dem
Oberamtegerschte  zu  Herrenberg  eiklich
erbbeken,  daß  es  die  elnem  Jeren  der
oler  Kläger,  Appellaten,  bel  der  müteerlschen

  Erbtheffung  schuldig  gew  ordene
Kaufsumme  von  500  fl.,  (zusammen  von
12dest.)  baar  ober  durch  Abrechnung  bekohit
  habe,  se  wird  aufdiesen  Fall,  Beklagkler
  Apxellanf  don  der  gegen  ihn  erhobenen
lage,  unter  Vergleichung  smtlicher  Prozetß=
  Kosten,  entkunden;  würde  aber  derselbe
diesen  Eid  abzulegen  berweigern,  so  wird  er
kinem  Jeden  der  vier  Kläger  die  Kauf  ·
summe  von  Zoo  F..,  (zusar  men  von
1av  f.)  samt  Ver  ʒugs  Zinser  zu  5  von
trboiff.,  von  Jacobi  B0  a  zu  kezablen,
und  den  Klägern,  Appellaten,  alle  in  den
drei  Instanzen  verursachten  Ptojeß  Kofien,
nach  derselbem  kiquld  irung  und  oberkichternither
  Ermsguig  in  erstatttñ  suͤr  schaͤldls
  erkannt;
        <pb n="410" />
        6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tuͤblngen  zwischen
  Marle  Agnes,  Ebefrqu  pe-  Zleglers
Jakob  Moaler  in  Ebingen,  Oberamis  Reutxa



lingen,  biguldamun,  Appellantin,  und

Jakob  Helnrich  Keller,  Kaufmann  in
Reurlingen,  Mlt-  klauldamen.  Appellaten,
elne  Sociolschuld  betreffend,  die  Berufuns
wegen  Versiumnises  der  Voihfrisi  zu  Einreichung
  der  Beschwerdenschrift,  von  Amtes
  wegen  für  verlassen  erklärt.

Den  21.  Juli  wurde:

7.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ciosl-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zolschen
den  Andreas  Weberschen  Ebeleuten  in
Herzogenau,  Oberamts  Kirchbeim,  Beklagten,
  Appellanten,  und  den  Erben  des
Fbesters  Riecker  zu  Ringiugen,  Kläger,
Appellaten,  das  Erkenntulß  der  nächstvorigen
  Instanz,  unter  Verurtheilung
der.  Appellanten  in  die  Kosten,  bestaäͤtigt.

Den  13.  Juli  wurden:

#.  In  der  Appellotionssache  von  dem  Cloil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zolschen
Jakob  Frank  zu  Laichingen;  Oberamts
Müänstugen,  Kläger,  Appellanten,  und
dem  Gerlchte  zu  Westerheim,  Oberemts
Geißlingen,  Beklogten,  Appellate##
Ersatz  eines  im  Michael  Soller'schen
Gante  durchgefollenen  Kapitals  bereffend,
  die  Alten  von  Amtes  wegen  für

geschlossen  pngenommen,  und  die  Er#-kenntoisse
  belder  voriger  Instanfen,  untee.
  Verglselchung  der  Kosten  in,  dieser
Jnstonz,  bestarigt.;  jedoch  unter  Vorbebalt.
  des  appelhantischen  Beweises  (urd
bezlehungsweilss  den  appeslatischen  Gegen,
beweises,)  daß  und  um  wle  viel  das  9p-PHelluische
  Gericht  das  Wirthhaus  des
Michael  Sailers,  in  Bezlehuug#  auf.  die
Klgerische  Schuld.=  Varschreihung,  in
boch  geschsse  babe,  auch  daß  und  wie
weit  Appellane  biedurch  mit  selner  Keplial=
  und  Zinsen-  Forderung  in  Verlust
gerathen  sep:  als  ouf  weschen  Fall  dat

Weltere  erkanni  werden  soll;  sodann

r.  In  der  Appellatlonssoche  von  dem  Cloll

Sengte  des  i  nr  z  Täbinge#n
zwischen  dem.  Johenn  Georg.  Rommel
zu  Justingen,  Vorbeklagtev,  Nachrläges
Arpellaten,  jetzt  Appellanten,  und  den
Jakob  Friedrich  Krumm,  von  Meckarbausen,
  Vorkláger,  Nachbeklagten,  Apvellanten,
  nun.  Appellaten,  gegenseitlge
Forderungen  beéveffend.,  das  Erkenminiß

„vom  29.  Jull  v.  J.  dahin  theils  abge-Andert,
  theils  bestätige,  daß  der  Vorbeklagte
  Rommel  voh  der  gegen  ihn  e-Hobenen
  Klage  entbunden,  derselbe  eber,

als  Nachkläger  mie  selner  Injurien-Klage
  ab,  und  mie  Elnen  übritzen  anf
demselben  Wege  angebrathten  Forderun
        <pb n="411" />
        gen,  wenn  er  darouf  bestehen  sollie,  zur
besondern  Ausführung  vor  dem  ordentlichen
  Gerlchtsstande  des  Nachbeklagten
verwlesen  sepn  soll,  unter  Verglelchung

der  in  saͤmtlichen  Instanzen  qufgegangenen
  Prozeß=  Kosten;  und

10.  In  der  Wechselklagseche  de)  Oher-Te##,
bunel.  Prokurators  Moser,  Kläger,  wider
den  hiesigen  Apotheker  Frankk  Beklag

ten,  eine  Wechsel  Forderung  von  rooo  fl.

samt  Znsen  betreffend,  Beklagter  zu  Be-1#5



jablung  derselben,  mle  auch  aller  Kesten

und  Schäden,  verurtheilt.
Den  31.  Juli  wurde:

11.  Jn  der  Appellationssache  von  dem  vor:-,

„Mellgen  Appellarions=  Gerichtshofe  za

Zar.  Ezegerchilcher  Senat.
aptdenz  ·  ,

Den  é.  Julld:
1.  Ellsabeche  Christine,  Beborne.  Kerler,
vdon  Korch,  Oberam#s  Welzbelim,  Klägerin
  von  Georg  Mlchael  Kreischmaler,
noon  da,  Beklagten,  weyen  bbslicher  Verlassung,
  unter  Werurtheilung  des  *
klagien  in  die  Kosten.
a,  Geitlieb  Schlefer,  Weber  zu  obertil.
cken,  Oberamts  Backnang,  Kläger,  von
Marie,  geborne.  Pftzer  ven  da,  Beklagb#en,
  wegen  beharrlicher  Widerspeng#ig=Tübingen

  zolschen  den  Erben  des  Salz-Fektors
  Schmid,  bon  Sulz  a.  R.,  Alaver,
  Appellanken)  und  der  Wlttwe  des

Johann  Mariln  Osters  zu  Gültsteln,

Oberam###  „Hercberg  Beklagten,  Appellatin,

  elnen  Hachsschilling  betreffend,

dos  Erkenumiß  ger  nächstoorlgen  In-Kang

  dahin  obgeändert,  daß  der  Bes

klagte  dié  Hüälfte  der  befragten  Ferdetung

  voen  :4  20  fl.  33r,  poehst  -Ver-.ugS

  =  Znsoen  von  her-  Zelt  der  Abrechnung

  am  S-  Mah  1820  an,  zu  bezahlen

  verßunden.  Eo,  ##c  nnter  Ver-·
gltichung  der  eln.  in  den-  spiia
Instanzen.

keie  In  Fortsetzung  der  ei,  (  ie  ½
lchaagMKsle  77

5.  Pbilipp  Karches,  voß  zehbrennech,  'i

amts  Neuenbüch',  Kläger,  Lom:  Unne
„Mcrie.  gebarne  Schönthaler  ven.  da;  ·
Beklagten,  wegen  behartlicher  Widerspenstigkeit
  ·  im  Fortsezund  der  Ebe,  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  In  die
Kosten.

42  Joha###n  kutz,  Unter-Aceiser  zu  Aichschieß,

  Oberamts  Schornderf,  Kläger,
        <pb n="412" />
        456

von  Anne  Morlse,  geborne  Kicßling  von  Verurehallung  der  Vellegn  in  dle
da,  Bellagten,wegen  beharrlicher  Wider  -  ¶  Kosten·  5½
Hensiigkett  in  Fortseunz  der  Ehe,  unter

5*;  —EIIIIT  5  oͤße.
L.  Gerichtebof  fuͤr  den-  Neckar  Rreis.

½7  K#mlnalSk

nt  4.  Jall'  wottre;  Am  :2.  Jull  wurden  verur-1#
  der  Marik  Misstele  Mulfngr  tbeilr:
—t-  Stthare  —————  S  Ebe  Refine  Wahler,  von  Hortbelm,
rile  deiholtem  miftgiger  Hernalaiiftna/  An-  Oberamts  Baldingen,  welche  zu  Eßlinner
  ·  Bcruͤllschrlhutigh  Melfslliger“  fruher  gen  in  Umtersüchung  kom,  wegen  wieerstandener
  pollzellicher  Correctleweill  nd  derholten  Diebstablo,  neben  dem  Kostes,
einer  wegen  desselben  Vergebens  erlitte-  vund-  Schchens-  Essbe,  zu  achkikonktnen
  Criminal-Strafe,  neben  Zuscheldung  licher  Zuchthausstrafe  und  nochberiger
der  Untersuchungs-Kesten  12  Ant  drs:ii:  Böeln  Zwangs-Arbeitshaus
monatliche  Zuchthausstrafe  und  nach.  bie  117  erprobter  Besserung,  wenlgstens
herige  Einsperrung  in  ein  Zöchl  Artr  ubek-  u  vier  Monate;
Seebe#s,  bis  Ju.  z##pnebter,  Besterung,  4.  Daofd  Mayer,  von  Nelllagen,  Obermindestens
  aber  auf  die  Dauer  nan  /  dere  i  anint  Eßlingen,  wegen  abermals  wleder  ·
Mynaqten,  guerkanut.  -  1  chelteo,  Bettelus  tund  Bögirens,  neben
Am  6.  Jull.  wurdes  -  JPqchlmßchttkllätstfnchungsicøstcsip
«segmsChrlstiatteS-chiiepp,,-oon  Stohs  assiksechsaiöuaxjtlskchir  Eli-schlichequ-.p«erg,Ober-ewigMarbuch,.·wmen«w1e-
  sti--.Zoq.ngs-Acbeitsbanssts«
Wetbokth«katatlociUmfangen-Pyr-5.  Cathartne«Friedrich-Renten-III
»zumqunkkejstkurshcnmsglajsessEßliticicsxmgiiichkettösEMWWM
lcntersttchticnjs-Kosien,JUNGE-de  7TVIILIVCNIUMTWWSAMKHIII-OstslxlfbclbukcostfsscckacAcht-OWNEde
  JUIfteNtIch1inggaKVstUijU  siebenmoausgesprothens
  i.  31/1  5  Notllcher-  Jachihausstrafe  ond  ach=
        <pb n="413" />
        *41

#  Keeigh  Elnspercüng  ###ientmise-Ar-Peltrsbaus
  anf  die.  Daber  von:  drel
8  *  *7“  maten.

knn  1.  Inlunr  rbe:
z  un  zu  EStu  taart  in  nrerhichen  getomnzenen·
  Goufriede  Nd  fioipen  Lülchen
#uln-  Schlesien-  wchen  großen,  und  quegeaelchneten.
  Diebstabls,  sodansn  wegen
t  mabtertz-  ꝓoei:  eren.  Futwendungan  und
Megev.  Sonbin,  guch  seche  kLijgen
anch#rden-Untersuchungs-che#e  u#e#
EeNöcksschrnahme  auf  elur.  mo#  ihm  gen
mDiebstsble  Werehs  erstaudeme  pollzelhche
W——n—————  ——
aulschenlSche####E
ugkeyteriz,  unda,  Babe  I#Awestie  so
wie  fämtlicher  Unse##schungan  Küßen,
mit  —  udsn  8  o  ubine
Sislana  HPoherz  5“  5
uachen.  nti,)  gre  9  1
Schasse  Apbeltestrafe=  EW*4  mit
dem.  Anhange,  baß  *  n6g  siahdener
GStrafe  aus  den  Kduigk.  Staaten  bru
werben  solle.  **  6

MNM  %  9  Jurdenle  „vr  rU:
z  „bellg%  —n.p.p-P#d
  Waczungn  uausterhihung  ·  geekominene
  Helurich·  Padwla  Webrii,  Ehi-%buch
  won  ·  Deibronni,  Oberamnta  Maul-##isz(hen
  lebeh  #ewlnguche,

nui  Miilastrirens-  und  husgezesch  he##.Betrüscreien

  durch  Segensprechen,  neben

esn  dy  ·  Ersadel  seiner  Arrest.  Kesten,  zu
u#20  fünmfmonakliche  Zuchlbansstrasen#  mit

dem-  Anhange,  daß  er  nach  erstanbener
.  Eirajenunter  ·  dJenmue  polijeiliche  Auf-7

  siche  geKeilt,  und  ihm  seinl  Gewerbe  als
STEhirurg  wuͤhrend  z2eine  blben  Jahres.

nach.  Entlassimg  aus  dem  Zuchthause
tmteberhelegt  senn  selle;  .

6.  die  zu  St#itger  in  Unietfuchung  ge-ELXIITII
  Friederite  Modnth,
%#  Gchßet  Oberamts  Besthbelm,
hẽegkult  abrtmallger  BVatletung'ben  Ver-Gihoch
  bes  Wiiichlis-  W#  bil:  Recsbeh  stadt

*!’l  Siitchari  wegrii  Wahitine  glherba-*fahlg

  Uetilchenck  Unlichegen,  vor
Giricht  aznnestwischrh  as  dem

’ilrn  itben  Besahlng  br  —

ELILIITLIIIII  oe
EILEILLELIEIIE

:  Aibellihatd  1chllienz  m4124
Ga#t  z#oen  hni  ilnicrsachling  getommeois
  Tuifabelh-  Maͤgbalene  Thr  nk,
von  Obristenfeld,  Oberavits  Morbch,
wegen  wiedochulr#er  iuscher  Stttalion

u  zene  Umuch#  un  der  Restvenzstem
Karwissburch-auch  wegen  Va#girene,  auu,

#er  R#stchtmöme  auf  Zim  wrgen  Pa-ELIEI
  erstaͤndee  Rẽcrection,!  ne-#bon-Werfällyunhrt

  h#sn  Ar#est  undiUn·
        <pb n="414" />
        448

tersuchüngs-Kosten,  zu  drek  ung  -"
balbmonat  licher  Zuchthausstrafe

q10.  bie  zu  Keilbronn  in  Untersachung  zekommene

  Magdalene  Kausler,  von
Groß"  Asbach,  Oberames  Backnong,

wegen  wiederholter  Scortatiom,  wiederderholter

  Verheimllchung  der  Schwängerschoft

  und  hälfloser  Geburt,  neben  CBejahlung
  der  Arrest  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  sleben  und  einbathmenatlicher
  JuchthausKtrofe,

u.  a).  Josepb  Forst  ner,  von  Ruter-1



1  r1n  Stutigart,  *

dbelm,  Oberamts  Leonbersz),  wegen
mhrihrigen  Cantubinais  mit  Barlase
  Schweiler,von  Eberdingen-  und
.Pegen  Consublnats,  mit.  Ellsabsthe
Allmendinger,  pon  Siuttgart,  zu  ve  r-Monatlhe),
  Feungs  „Achell.
l-  Elisabethe  Alhmendingf  von
Fee  Msederhelser.  Spo,
ublncts  und  Pozlteus  ln
balbmenatlicher  Zuchchausstrefe:

dabel  wurden  ·  jedem  Theil  feine  eig'nen

Atrest-  und  der  Untersuchungs-  Kosten

dugeschleden.

Am  20o.  Jull  worde:

13.  gegen  Dorothra  Rosins  Wanner,

von  Ludmigeburg,  wesgen  gesevlich  auszezeichmeter

  Theilnahme  an  der  Desertlon
  drs  Sobdaten  Fidel  Ruß,  von  Ettentirch,
  Obtrumis  Teitnang,  wegen  abermaligen

  Vazgirens,  Faͤlschung  ihres  Nomene

  und  iprer  Herkunft,  und  Entweichens
  aus  dem  Dienst,  neben  Beiahlung
  der  Arrest-  und  Untersuchungs,
Kosten  elne  eee  -
Kteafe;

(13.  gegen  Ursfüla.  Späth,  von  Fuchchet
Oberamts  Göppingen,  welche  zu  Cannstadt
  in  Untersuchung  gekommen,  wegen

Aufnatzme  und  Verbergung  der  aus  dam
Gefaͤngnlß  entsprungenen  Verkbrechers
Eristian  Kiesel,  von  Alchelberg,  dann
wegen  sortgese  btet  ;  mit  dem  Ginuß

elnes  Theils  der  Beute  verbundener

Dilebstaßls  :  Begünfligonk,  nüer  Elnk
  vhn  relies  Thells  #Hrecz  erstandenen
Alrests  elnẽ  füntwnailich  Zuthibanestraft
  erbannt.
Am  „  ’l1  würde:

**e  geelen  -  Kemnien  5n  *

Hlmil  Lteiense  PBeibleß  n,  wlgen  Hekupiun
  Ethkkaung  Weser#  ibm  J#u
eberlicf.  tun  anverirauten  Belefe,  uͤnd
Unierschlagung  des  in  deni  einen  enthaltenen
  Geldes,  sewie  wegen  Unterschl
zung  elses  Fellelsens,  nebem  Etfatze  des
Schodens  und  Bezahlung  der  Untersachungs
  Kößte,  vew,  ver  tühm  umerm
Ml  F.  J.  wegen  Widersetzlichkelt  ic.
Szuerkaonten  sech  me##llZuchlk

  haus#tafe,C  Sisel=  und  MNeglerungs=
        <pb n="415" />
        429

Blait  von  1820,  S.  321)  ein  Zusad
  von  sechswichiger  Zuchthausstrafe
ausgesprochen.

Am  29.  Juli  wurden  veruftbeilt:



15.  der  zu  Maulbronn  in  Untersuchung
gekommene  Johannes  Müller,  von
Minrelstadt,  Oberamts  Urach,  wegen
mehrerer  wlederholter  zum  Theil  im
Coemplott  mit  Gottlleb  Hofsäß,  von
Illingen,  verübter  Diebstähle,  worunter
ein  großer  und  qualisigirter  begriffen,  nelen
  Ersad  seiner  Arrest=  und  3  der  Untersuchungs-Kosten,
  auch  Ersatz  des
Schadens,  beziehungsweise  unter  folldarischer

  Verbindlichkeit  mir  Getrlieb
Hefsäß  zu  achtmonatlicher  Festungs-Arbelt;


6½  Daniel  Dbbel,  von  Illingen,  Oberamts

  Maulbronn,  wegen  eines  großen
und  im  rechtilichen  Sinne  dritten  Diebstahls,
  sodann  wegen  Vagirens  und
Fälschung,  neben  Ersatz  des  Schadens
und  Bezahlung  seiner  Transpork-,  Verbaft=
  und  Untersuchungs=  Kosten  zu
neunmonatlicher  Festungs=  Arbeit,
und  nachberlger  Einsperrung  in  ein
Zwangs=  Arbeirshaus  bie  zu  erprobter
Besserung,  mindestens  aber  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  18.  Jull  wurde:

der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene
  Johannes  Fromberger,  von
Waschenbeuren,  Oberamts  Welzheim,
wegen  vorsetzlicher  gefährlicher  Werwundung
  und  dadurch  verschuldeter  Thddtung
  des  Jakob  Heilig,  von  Weiler,
sedann  wegen  Versuchs  eines  durch  Einbruch
  qualisizirten  und  zuglelch  gefährlichen
  Diebstahls,  unbefugten  Gewehr-Besitzes,

  Conkublnats,  Srortation  und
Wagirens,  auch  elnes  Betrugs,  neben
Confiskation  des  Gewehrs  und  Ersatz
seiner  Arrest=  Azungs=  und  Vertheidlgungs=
  Kosten,  se  wie  der  durch  die
L#egal-Inspection  und  Sertion  des  ge-EEIIIIIIT
  Kosten,  auch
3  der  sämtlichen  Untersuchungs  Kosten
zu  zwoͤlfzaͤhriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt.
        <pb n="416" />
        40
1u.)  CirlI  =  Senat.

1.  In  s  i
In  der  Appellationsfache  von  dem  Finanzratb  von  Seubert  in  Stucegart,

..  .
gäkexxmztsäedrrtidzchte  Xxikgigeäinzgzstzn  Bekl.,  Waidgel  de  Ferderung  betreffem,
n  wurde  vermoͤge  Beschlusses  vom  .
Kl.,  Anten,  und  David  Rau  daselbst,  und  insin,  den  -.  Juni  der  Beklagte
Bekl.,  Alen,  die  Giltigkeit  eines  obrig-  zur  Bezahlung  der  einneklagten  „3  fl.
keitlichen  Haus  -Verkaufs  betrefend,  8  kr-  und  zum  Ersage  der  durch  diesen
wurde  vermbge  Beschlusses  vom  35.  Mal  ech:estreit  verursachten  Kosten  verutund
  publ.  den  10.  Inni  1320,  die  theilt,  jedoch  demselben  noch  Beweis
elngelegte  Berufung  wegen  Mangels  an  vorbebalten.
einer  gogründeten  Beschwerde  von  Am=  4.  In  der  Afppellatlons'ache  von  dem
tes  wegen  verworfen,  und  der  Ant  in  Oberamtsgerichte  Stutegart  zwischen  der
dle  Progeß-Kocken  der  gegenwärtiger  Ehbefrau  des  Ebristlan  Jenter,  Anna
Jostanz  verurcteilt.  Moria,  zu  Engstloit,  Obexamis  Balin-2.
  In  der  Appellationssache  von  dew  gen,  Bekl.,  Anein,  und  dem  Hirschmirth
Oberam'tsgerichte  Reckarsulm  zwischen  Grieb  zu  Möhringen,  Amts-Oberans
der  Ebefran  des  Buchbindere  Wilhelm  Siagare,  nunmehr  dem  Gäterrfeze

Kühtwein,  ven  Oebringen,  Kl.,  Amzin,  der  Gantmasse  desselben,  Jakob  Braun,
und  Georg  Breyer,  Gerichis  Verwand-  Bürgermeister  daselbst,  KlAnem  Ge
ten  zu  Gochsbeim,  Bekl.,  Wien,  Pfleg-  tickeit  einee  Vergleichsrbetreffend,  wurde

rechnungs=  Siellung  bstreifend,  wurde  vermoͤge  Beschlusses  vom  5.  id  Mlvermüge
  Beschluses  vom  51,  Mai  und  den  „5.  Juul  das  umterrichterliche  Urrubl.
  31=  Juni,  die  eingewandte  Be-  theil  unter  Verur#heilung  der  Amin
rufung  wegen  vertcksmter  Nothfrist  zu  die  Prozeß=  Kesten  dieser  Instanz  ledi-Einreichung
  der  Beschwerdelchrift  von  lich  bestätigt,

Amtes  wegen  für  verlassen  ereiärt,  und  5.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwidie
  Antin  in  die  Prezeß-Kosten  dieser  schen  N  Juden-Gemeinde  zu  Olybu=Instanz
  verurtheilt.  sen,  Hberamts  Neckorsulm,  Kl.)  und
3.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi-  dem  Staatsrathe  Grafen  von  Berlischen
  dem  Amemann  und  Amtsschreiber  chingen  zu  Jarxthausen,  Bekl.,  Beißs-Fischer
  in  Neufen,  Kl.,  und  dem  Ober-  held  betreffend,  wurde  vermüge  Be-
        <pb n="417" />
        —

451

schluses  vom  36.  Juni  und  publ.  4.  Jull.
die  Klégerln  mit  ihrer  unstatthaften

Klags  abgewiesen,  und  in  sämtliche  Projeß
  Kosten  verurtheilt.

.  In  der  Arppellationssache  von  dem-Statgerichte

  Sautgar#  zwischen  dem
Weirgermeister  Carl  August.  Krous  daselbst,
  Kl.,  Anten,  und  dessen  Ehefrau-„Coroline,

  geb.-Wolfarth,,  Bekl.,  Atimdie
  geforderte  Zurückgabe  der  von  letzterer

  mitgenommenen  Csserten  betressend,
ist  durch  ein  am  :  #.  Mai  gefälltes  und
em  3.  Junl  den  Poartheien  erdffnetes
Erkenniniß  die  Appetlation  von·  Amtes
wegen  für  verlassen  erklärt,  und  der  Antlam
  Kosten-Ersatz  verurtheilt  worden.

.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen.
  Catoline  Schoner,  von  Haarburg,
jedt  deren  Erben  „  Kl.  an  einem,  und
den  Testaments-Erben  der  zu  Stuttgart

verstorbenen.  Witlwe  des  Geheimen=Rothe

  Remz,  Amoͤne  Marie,  geb.  Storr,

Beklagten  am  andern'  Theile,  ein  Spo--lium

  beitreffend,  wurde  vernige  Beschlusses
  vom  au.  Mai,  und  insin.  den-15.

  Junl  die  Kléberin,  nur  deren  Erben
  mit  der  erhobenen  Klage  obgewiesen,

Kosten  an  die  Beklagten  verurtheilt.

6.  In.  der  Richtesache  zwischen  eben  denslben

  Mafibeien,  eine  Permächtnißund

  zu  Erstattung  der  Drozeß-—G



Sontheim,  Bell.,

und  Entschsdigungs=  Forderung  betreffend.,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom-74.
  Mat,  und  insin,  den  33.  Juni  ein
betsehungsweise  verurtheilendes  und  obweisendes
  Erkenntniß,  unter  Vergleichung
  der  Prozeß-Kesten,  ausgesprochen.

.  In  der  Appellationssache  des  Ober-Regierungs-Raths

  Kleiner  zu  Ludwigsburg,
  Kl.,  Aten  und  Mit-Anten,  gegen
den  Kaufmann  August  Schreiber  In
Anten  und  Mleé-Aten,
  Puullanische  Klage  detrefeend,
wurde  die  gegen  das  unterm  #r4.,  Febr.
d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte  Heilbronn
  erbffnete  Erkenntniß  ergelssene
Appellation  wegen  Verstumung'  der
Moibfrist  zu  Einreichung  der  Beschwer-Teschrift

  durch  Dekret  vom  à4.  Moi,

ond  ins.  210.  Juni  unter  Compensicung
der  Prozeß=  Kosten  dieser  Instanz.  von
Amtes  wegen  für  verlassen,  erklärt.

10  In  der  Appellationssache  von  dem

Kronenwirib

vormaligen  Oberamtsgerichte  Besi.  beim
zwischen  Christian:  Gotilieb  Meurer,
in  Bbnnigbeim,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Kaufmann  Jehann
Andreas  Neidhardt  zu  Lurwigsburg,  als
Cessiener  des  Bürgermeisters  Bihl  zu'
Bbnnigheim,  Kl.,  Aten,  Bürgschaftsund

  Wechsel  Kerderong  betreffend,  wurde.

die  von.  pem  Bekl.  gegen  das  unterrich-
        <pb n="418" />
        terliche  Zwischen=  Erkenntulß  do  publ.
16.  März  1818  ergriffene  Berufung,
wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
Beschwerde  durch  Dekret  vom  ##a.  Juni
und  inf.  2.  Juli,  unter  Verurthellung
des  Anten  in  dle  Prozeß-Kosten  von
Amtes  wegen  verworfen.

1I.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
Oberamtsgerichte  Brackenheim  zwischen
Jakob  Beil,  von  Botenhelm,  Bekl.,

Anten,  und  dessen  Ehewelb  Frtederkke,

Klégerin,  Atln,  Vermbgens-Herausgabe
  oder  Allmenten-Forderung  betreffend,
  wurde  die  gegen  das  om  r.  Januar
  d.  J.  publicirte.  unterrichterlsche
Erkenntniß  ergriffene  Berufung  wegen
Mangels  elner  gegründeten  Beschwerde,
unter  dem  1½z.  Mai  und  publ.  den
19.  Juni,  von  Amtes  wegen  verworfen,
und  Ant  in  die  Kosten  dieser  Instanz
verurtheilt.

In  der  Appellatlonssache  von  dem
vorigen  Oberamtegerichte  Leonberg  zwlschen
  Christian  Wendel,  Nagelschmid
doselbst,  Bekl.,  N#en,  und  Friedrich
Sülzle,  Derfschützen  zu  Iptingen,  Oberamts
  Maulbronn,  Kl.  Aten,  elne
Schukldforderung  betreffend,  ist,  uachdem
der  Beklagte,  Nr,  den  ihm  durch  das
Erkenntusß  vom  28.  Febr.  d.  J.,  zugestellt
  den  :6.  März,  nachgelassenen

432

14.

Beweis  binnen  der  vorgeschriebenen  zer,
stbrlichen  Frist  ncht  angetreten,  derselbe
durch  ein  Urthell  vom  24.  Mol,  erbffnet
  den  6.  Jum  füe  erloschen  erklärt,
und  der  Veklagte,  Ant,  zu  Bezohlung
der  fraglichen  Forderung  samt  Zinsen
und  der  Kosten  belder  Instanzen  verurtbeilt
  worden.

15.  In  der  Nullitten-Klage=  und  resp.

Appellatlonssache  von  dem  Oberamtégerichte
  Weinsberg  zwischen  den  Testsments-Erben
  der  Helena  Magdalens
Mdbes,  von  kehrensteinsfeld,  Bekl.,
Interventen,  Querulanten,  Anten  an
einem,  und  Caroline,  des  Senators
kudwig  Wirtwe  zu  Stuttgark,  Drlucipal-Intervenkenein,
  und  Friederlke  Fei,
von  Sulzbach,  und  Conforten,  Kl.,  Interventen,
  Querulaten,  Aten  am  andern
Dhelle,  Nichtigkelt  elnes  Testaments  betreffend,
  wurde  von  Amtes  wegen  die
Nullitäten  =  Klage  unter  dem  13.  Junl,
publ.  den  7.  Jull,  abgewiesen,  und  dle
Berufung  wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
  Beschwerde  verworfen,  unter
Verurtheilung  der  Anten  in  dle  Projeß-
  Kosten  dieser  Instanz.

In  der  Appellatlonssache  von  dem
vormallgen  Oberamtsgerichte  Böblingen
Iwischen  Georg  Heinrich  Kellers  Söhnen
zu  Stuttgart,  Lnten,  Anten,  und  dem
        <pb n="419" />
        433

Feldwebel  Blasius  Buk,  unter  dem  Stadegerichte  Stngart  zolschen  den
Adnigl.  Infanterle  Regiment  Nr.  6.  Gebrüdern  Leol  zu  Eßlingen,  Enteg,

zu  budwigsburg',  dem  Kaufmann  Jo-  Anten,  und  der  Debltmasse  desn  Kaufhann
  Jakob  Neef  zu  Stuttgart  und  manns  Weckberlin  zu  Stuttgart,  Latin,
Johanne  Friederike,  der  Ehefrau  des  Atin,  Location  zweier  Wechselforderun-Glasers
  und  gewesenen  Heiligen-Pflegers  gen  im  Gante  betreffend,  wurde  vermbge

Johannes  Koͤnlg  zu  Doͤffingen,  Mit-  Beschlusses  vom  15.  und  publ.  den
emin,  Atin,  die  Elgenschaft  einẽs  Pfan-  12.  Juni  das  erstrichterliche  Uriheil  dades
  als  dffentliches,  oder  den  Vorzug  im  bin  abgeaͤndert,  daß  die  Anten  mit  den
Gläubiger-Concurs  des  bemeldten  Kbnig  an  die  Gantmasse  getnachten  Wechselbetreffend,

  wurde  die  gegen  das  unter-  forderungen  samt  Zinsen  zu  6  pCt.  in
üchterliche  Urthell  vom  3.  Oktbr.  1817  der  dritten  Klasse  unter  den  Drloatelngelezte
  Berufung  wegen  versäumter  Pfamgldobigern  nach  der  Zeitordnung
peremtorischer  Frist  zu  Einrelchung  der  in  lociren,  die  Kosten  des  Prozesses
Beschwerdeschrift  durch  Erkenntniß  vom  dieser  Instanz  aber  gegen  elnander  auf-36.
  April  und  ins.  3.  Juli  von  Am-  zubeben  seyen.

tes  wegen  für  verlassen  erklárt,  und  das  )J.  In  der  Appellatlons=  und  resp.  Nich-Amtische
  Handlungshaus  in  die  Projeß=  nigkeits=  Klassache  gegen  das  Erkeontai
Kosten  der  zweiten  Instanz  verurthheilt.  des  vorigen  Oberamtsgerichts  Besthheim

15.  In  der  Appellationssache  zwischen  der  zwischen  dem  Amtsschreiber  Kehl  zu
Ehefrau  des  Derruquier  Wilhelm  Im-  Waldenbuch,  Bekl.,  Anten,  Imen,  und
gart,  Friederike  Dorothee  zu  Stuttgort,  Cbristian  Adam  Eberhard,  Schneider

Bekl.,  Antin,  und  Dyrethee  Frey,  von  zu  Gruppenbach,  Kl.,  Aten,  Jaten,  eine
Roßwag,  Kl.,  Atin,  Schuldforderung  subsldiarische  Klage  betreffend,  wurde
betreffend,  wurde  vermw#ge  Beschlusses  vermöge  Beschlusses  vom  a9.  Moei,  und

vom  a6.  Mai  und  ins.  9.  Juni  der  publ.  11.  Juni  die  Nichtigkeits-Klage
Ehemann  der  Antin,  Imgart,  mit  sei-  als  unstatthaft  verworsen,  in  der  Appelnem
  Restitutions  Gesuche  wegen  ver-  latlonssache  aber  zu.  Recht  exkannt,  daß

liumer  Einreichung  der  Beschweyde-  das  unterelchterliche  Erkenntniß  zu  reschrift
  abgewlesen.  formiren,  und  der  Beklagte,  Aut,  von
16.  In  der  Appellationssache  von  dem  der  gegen  ihn  angestellten  Klage  zu  ent-
        <pb n="420" />
        434.
Linden,  die  Kesten  ##  Przesses  wbeer-  Aten,  Verabolgunge  zines-  Kapitalkriefs

gegen.  einander.  auitubeben  senen.  von  rooo  fl.  betreffend,  würde  vermige

13.  In  der  Arvpellatioßslache  von  dem  Beschlusees  vom  b.  und  publ.  den  23.

Stadtgerichte  Stutkgart  zwischen  dem.  Juli  unter  Campensirung  der  Kosten
Kaufmann  Erust  Bernhard  Wagner  zu-  beider  Instanzen  das  unterrichterscche
Calw,  Kl.##  Anren,  und  dem  Kaufmann  .  Erkeiß  de  publ  ::.  März  1819
Echweizerbart.  jzu.  Stutigart,  Bekl.,  theils  bestätigt,  theils  reformirt.

1II.  erichtshof  für  den.  Schwarzwald-Kreis.
1.7  Cr###m  In  al-  S  enat.“

Am  3-  Juli  wurdem  verur-  worden  ist,  neben  der  Verbindlichkein
tbeilt:  zu  Erstatrung  seiner  Arrest=  und  Umter-1.,
  Johann  Micha#l  Laur,  von,  Reusten,  lichungs-Kosten,  zu  achtmonatlicher
Oberamts  Herrenberg,  wegen  Fälschung-  Zuchtbausstrafe  und  nachberiger  wenigund
  Betrugs-Auentats,  In:  Betracht,  stens  piermonatlicher  Verwahrung

raß  derselbe  wegen  gleichen  Verbrechens.  im  einem  Zwangs-Arbeitshause;
schen  zweimal  peinlich  bestraft  worden,  3.  Caroline  Gunzenhuser,  von  Eblinneben=

  der  Verbindlichkeit  zum  Ersotze  gen,  auf  die  zu  Herrenberg  ffattgebabte
seiner-  Hafr=  und  Untersuchungs-Koslen  Untersuchung:  wegen  fortgesetzter  Beiräzu
  viermonotllcher  Juchthausstrafe  gercien,  so  wie  wegen  frechen  kuͤgens

mit  Willkemm  und  nachberiger  Ein-  or#.  Gerlcht,  im.  Betracht  der  von  ie
schliehung:  inrein  Zwangs=  Arbellshhus,  schon  fruͤber  wenen  Boeuge-erstondenen
auf.  wenigstens  zwei.  Momatt;  mebrfachen  Strafen;  neben  der  Verbindll
  teit  zu  Erstattung  des  verursachten

2..  Jobann  XX  Strobel,  von  From-Schadens,
  ihrer  Haft-  und  ber  Umer—

mern-  Oberamts  llingen,  wenen  wiedecholten

  und.  an  pezeschneten,  jedoch  re-  suchungs  =  Kosten,  zu  zweime,  alllstirnirken
  Diebstabss,  in  Beiracht,  daßß  Ccher  Zucheau-Krfe  und  nachseriger

verselbe  wegem  gleicher  Verbrechen  be-  wenigsiens  zweimenatsscher  Cinstetreiis
  zum  drittenmal  peinlich  bksttaft.  tung  in.  einem  Zwangs-  Arbeitshause.
        <pb n="421" />
        45

Am  6.  Juli  ist:

uf  die  zu  Reutlingen  stutgehabte  Unksuchung:


der  gewesene  Dorfschütze  Eugen  Eisele,
  von  Bronnen,  Oberamts  Reutlingen,
  wegen  mehrerer  im  Genessenschaft
  verübter  qualisicirter  Diebstähle,
dann  wt  Dlebsbeberbergung,  neben
Erstattung  selner  Haft-Kesten  und
solidarischer  Verbindlsichkeit,  zum  Ersatze
  des  verursachten  Schadens,  mit
einjähriger  Festungs-Arbei-sstrofedie
  Ebefrau  des  Franz  Joseph  Strobel,
  von  Fachsenseld,  Obcrams  Aalen,
  wegen  nochgefolter  Theilnahme
an  mehreren  Diebstllen,  Vagirens
und  Angabe  eines  falschen  Romens,
in  Betracht,  daß  sie  wegen  Diebstahls
bereits  zum  drittenmale  peinlich  bestraft
  worden,  neben  der  Verbimlichkeit
  zum  Ersate  ihrer  Arrest.  Kosten
und  unter  Vorbehalt  einen  Staf=Zusatze#
  für  den  Fall,  daß  sich  durch
die  weitere  Untersuchung  eine  größere
Verschuldung  ergeben  sellte,  mit  viermatlicher
  Juchthausstrafe  und  nachberiger,
  wenigstens  jweimonatlicher
Verwabrung  in  einem  Zwangs-Arbeitsboust
  belegt,  binsichtlich  der  Un-Jerhichunss-
  Kiten,  aber  reine  Enscheidung
  noch  ausgesctzt  wordru,

Am':#0.  Jali  wurdet

5.  Johanm  Georg  Weber,  Schultbeiß

von  Grözingen,  Oberamis  Nürktingey,

:  wegen  mehrfacher  Fälschung  des  Frehnbuchs

  und  an  der  Amtsversammlung
verübten  großen  Betrugs,  unter  Verwerfung
  selner  dieffallsigen  Angaben
und  Entschuldigungen,  neben  Cassation
von  seiner  Stelle  und  Unfäbig-=keits-Erklärung
  zu  Bekleidung
eines  bfkentklichen  Amtes,  zu  zweimonatlicher
  Festunge=  Arbeitsstrafe
und  zum  vollen  Ersatze  des  gestifteten
Schadens,  so  wie  zu  Crstattung  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

Am  :-.  Juli  wurden  verurtheilt:


i.  Matháäus  Schub,  von  Gönningen,

Oberamts  Täbingeo,  wegen  wiederholten

Vasirens  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Ersatze  seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kesten,
  zu  viermonatlicher  Zwangr=Arbeitshausstrafe;


Adem  Dölker,  von  Freudenstad#,  we.

gen  vicy,  im  rechtlichen  Sinne  dritter
ausgezeichneter  gewerbsmäßicer  Diebstähle,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
und  Erstattung  laͤmtlicher  Arrest-,  Azungs

mi#t  Untersuchngs-Kesten,  zu  einisb-1.
  Miser  Suchthau  #rate  und  nachheriger
        <pb n="422" />
        9-sechsmonatlicher

  Einschlietzung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus;

8.  Matbäus  Zuber,  von  Gosenzugen,
Oberamts  Münsingen,  auf  die  vor  dem
Oberamte  Spaichingen  anhöngig  gewesene
  und  nachher  von  dem  Oberamtsgerichte
  daselbst  reasumirte  Untersuchung,
wegen  kleinen  und  einfachen,  dann  wegen
  fortgesetzten,  mit  einem  Genossen
verübten  großen  und  ausgezeichneten
Diebstahls,  so  wie  wegen  Cencubinaks
und  Vagirens,  neben  dem  Ersabe  des
verursachten  Schadens  unter  solidarischer
Verbindlichkeit  in  Absicht  auf  den  zuletzt
  verübten  Diebstahl  und  den  Ausbruch
  aus  seinem  Gefängnisse,  auch  Er-Kattung

  seiner  Arrest-,  Azungs=  und  1

der  früheren,  so  wie  sämtlicher  neuern
Umersuchungs-Kosten,  zu  acht  und
elnhbalbmonaklicher  Festungs=  Arbeitsstrafe.


An  demselben  Tage  ift  ferner:
der  Pfarrer  Rochus  Baur,  von
Alchbalden,  Dekanats  Oberndorf,  wegen
Veruntreuung  und  Unterschlagung  von
Armen-Unterstätzungs=  und  sonstigen
Geldern,  unkerlassener  Führung  des  Eheund
  Sterb-Registers,  anstböiger  Auffäührung,
  Verletzung  der  selnen  Vorgeseyien
  schuldigen  Achtung  und  gesber

Injurlen,  neben  der  Verbindlichkelt  jum
Ersatze  des  verursachten  Schadene  und
zu  Erstattung  sämtlicher  Umeersuchungé-Kosten,
  von  seinem  Amte  rassin,
für  unfählg  zu  künftiger  Bekleldung
  eines  öffentlichen  Amtes
erklärt  und  überdieß  zu  fünfmonatlicher
  Festungsstrafe  mit  angemessener
Beschäftigung  innerhalb  der  Festung
verurtheilt,  wegen  der  bei  Bericheigung
seines  Schuldenwesens  sich  etwa  ergebenden
  weiteren  Verschuldungen  abt
eln  Strafzusotz  vorbehalten  worden.

Am  20.  Jull  wurden  verurtheilt:


10.  die  zu  Reuenbürg  in  Untersuchung
gekommene  Magdalene  Meiger,  von
Herrenberg,  wegen  großen  jedoch  ersetten
  Diebstahls,  so  wie  wegen  freches
Läugnens  und  bägens  vor  Gericht,  nebes
der  Berbindlichkeit  zu  Erstattung  lbrer
Haft=  und  Untersuchungs=  Kosten,  1
oler  und  einhalbmonatlicher  gucht
bausstrafe;

11.  Barbara  Eppler,  geb.  Jektter  von

Weilheim,  Oberamts  Ballingen,  wegen
wiederholten  mehrfachen  Ehebruchs,  neben
Eestattung  der  hüälfelgen  Untersüchungs=Kesten,
  zu  zwonzigwhchiger  Juchbausstrafe.
        <pb n="423" />
        43

Am  44.  Juli  ist  verurtheilt  Am  27.  Juli  wurde:
worden:  1k.  auf  dle  zu  Rottenburg  stattgehabte  Un-13.
  Der  im  Iwangs-Arbestshause  zu  Rot-  tensuchung:

tenburg  befindliche  und  bes  dem  Öberemtsgerichte
  daselbst  in  Umrersuchung  gekommene
  Johannes  Ruf,  von  Schwenningen,
  Oberamts  Tuttlingen,  wegem
w#ederholten  Vaglrens  und  Bettelns,
neben  dem  Ersatze  sämtlicher  Azungsund
  Untersuchungs-Koskem,  zu  westerer
sechsmonatlicher  Elnsperrung  in  dem
benannten  Zwangs=  Arbeltshause;

a)  Maria  Agnes  Mayer,  von  Ehningen,
Oberamts  Urach,  wegen  wiederboltem
Vaglrens  und  dabei  in  Genossenschaft
verübten  gewerbemäßigen  Stehlens,  in
Betracht  der  von  ihr  wegen  anderer
Eigenthums-Beeinträchtigungen  schom
bfeers  erstandenen  peinlichen  Strafen,
zu  olerzeßnmonarlicher  Zuchthausstrafe
  mit  Willkomm,  und  zu

à3.  Bartholomäus  Sautter,  von  Onft-  nachheriger  wenigstens  siebenmonatmetrngen,
  Oberamts  Balingen,  wegen  kücher  Einschließung  in  eln  Zwangsabermals
  wiederbolter  Faͤlschung,  Vagi-  Arbeitshause,  auch  neben  solidarischen
rens  und  Bettelns,  neben  der  Verbind-  Verbindischkeit  zum  Schadens.  Erlichkeit
  zu  Erstattung  seiner  Haft=  ound  satze,  zu  Erstartung  hhrer  Haft-Azungeder
  Untersuchungs-Kosten,  zu  sechs-  und  3  an  den  Untersuchungs-Kostem
monatlicher  Zuchthansskcafe  und  noch-  verurtheilt;
beriger  wenigstens  dreimonatklicher  is  ·  «  «
Einsperrung  in  ein  Zwangs  Arbeitshaus,  vy  ,  nin  .  3

nach  deren  Erstehung  er  unter  besondere

.  sfcnmgS-quch»zsz'
Mopolszellichr.Aufflchkgcskllkmkpm  76)  bereits

air  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe

elle;  und  wenigstens  fünfmonatlicher  Ein-14.
  Barbara  Schwenkel,  von  Sllben,  schließung  in  einem  Swangs-Arbeits-Oberamts
  Urach,„,  wegen  wlederholten  hause  verurtheilte  Caharina  Gubler,
Ebebruchs,  neben  der  Verbindlichkest  zu.  von  Herrenberg,  wegen  der  gegen  sie
Erstottuns  sämtlicher  Untersuchungs-  weiter  erhobenen  gewerbemaͤßilg  und
Kesten,  zu  zwanzisw#chiger  Sacht-  in  Genossenschaft  verübten  Diebstählebausstrafe.
  neben  plidavischer  Verbindlichkete  zu-5
        <pb n="424" />
        433

Schadens=  Ersatze  und  Berféllung  in  baussirafe  belegt,  auch  eine  verhältdie
  weiter  auf  sie  verwendeten  Haft-  nihmäßige  Verlängerung  bhrer  nach-Azungs,-Transport=
  und  ½  der  Un-  berigen  Einschk#letung  in  ein  Zwungstersuchungs-Kosten,
  mit  einem  Straf-  Arbeitshaus,  bis  zur  Dauer  von  sechs
zusaße  von  dreimonatlicher  Zocht-  Monaten,  erkapm.

Erkenutnisse  in  Revdisions-Fällen.

Am  a1.  Juli  wurde:  licher  Umtersuchungs-Kosten  und  Erder
  zu  Neuenbürs  In  Untersuchung  gekom-  stattung  des  durch  dlefe  Eigenthums-Demene
  Johannes  Vogt,  von  Schurter-  einträchtigung  verursachten  Schodens,  j#
wald  im  Großberzegthum  Baden,  wegen  zwanzigjäábriger  Zuchrhansftrafe  vermit
  schweren  Mißbandlungen  verbundenen  urtheilt,  und  hat  der  Koͤnigl.  Ministerialnaͤchsten
  Nothzucht-Attentats,  und  da-  Rath  auf  deu  demselben  bleruͤbtt  erstatdurch
  bewirkter  Tidlung  der  hochschwan-  teten  Vortrag  keinen  Grund  gefunden,

geren  Christine  Rebmann,  vou  Ernst-  auf  Milderung  dieser  Strase  im  Wege
mühl,  sodann  wegen  Diebstahls  und  der  Gnade  cincn  Antrag  zu  machen-WVeruntreuung,
  neben  Bezahlung  sämtal.)

  Civil  =  Senat.

Am  6.  Juli  wurde:  erstrichterliche  Bescheid  vem  5.  Nevem-1.
  In  der  Nichuzkeitstlage  und  Appells=  ber  ½181)  bestätigt,  und  Antin  in  die
tionssache  ven  dem  vermaligen  Ober-  Kosten  der  Axrrellatiens-Jastanz  veroramtsgerichte
  zu  Herb  zwischen  Sibill:,  theilt.
Cornelius  Schweizers·  Wit:  we,  von  Wei-  Am  13.  Jali  ist:
tingen,  cum  cur.,  Impleratin=  Pre--  2.-  in  der  Aprcllationssache  ven  dem  verductin,
  Querulantin,  Antin,  und  Hirsch  waligen  Oberamtsgerichte  zu  Tikinze
Jatob,  auch  Matt  Hirsch,  von  Muͤhrin-  zwischen  Jakob  Hang,  von  Lelcenreiler,
gen,  Imploranten,  Preducenten,  Que-  Kläger,  Anten,  und  der  Wie  det
rulaten,  Aten,  Schuld=  Forderungen  an  Johannes  Haug,  ven  Rütgorten,  cum
die  Cornelius  Schneier  sche  Verlassen-  cartore,  Beklatter,  Akin,  gegenseltige

schoft,  jetzt  deren  Beecis  betreffend,  der  Schuld=  und  Sins-Forderungen  beieef-
        <pb n="425" />
        fend,  das  erstrichterllche  Erkenntniß  unter
  Ausgleichnug  der  Kosten  zweiter  Instanz
  abgeuͤnders;

.  in  der  Appellutonssache  von  dem  Ober-Hamtsgerichte

  zu  Tuͤbingen  zwischen  bein

dlnterfoͤrsier  Carl  Gauß,  von  Schwarzenberg,
  Klaͤger,  Anten,  und  dem  Unterferster
  Johann  Daniel  Kraus,  von
Schlaitdorf,  Beklagten,  Aten,  Reukaufs-Forderung
  betreffend,  die  eingewandte
Berufung  wegen  Frivolitct  verworfen,
und  Ant  neben  Berfdllung  in  sämeliche
Kosten  zweiter  Instanz  mit  einer  Fisralstrafe
  von  fünf  Reichsthalern  belegt;

4.  in  der  Atlsonssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  zu  Horb  zwischen  dem  Juden
Abraham  Petersburger,  von  Mühringen,
Inten,  Anten,  und  dem  Juden  Joseph
David  Berlikbeimer  von  da,  Iten,  Aten,
Waerenschuld-  Forderung,  nun  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gegen
einen  Vergleich  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen
und  Ant  nicht  nur  in  sämtliche  Kosten
zweiter  Instonz,  sondern  auch  wegen
muthwilliger  Streitsuche,  in  eine  Fiscarstrafe
  von  zehn  Relchsthaleru  verurtheilt
werden.

Am  19.  Juli.  wurde:
5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-439



„gerichte  zu  Calw  zwischen  Ernst  Fricdrich
Hblzlen,  Schreiner  von  Hlrsau,  Inten,
Vorbeklagten,  Nachkläger,  Anten,  und
der  Wic#we  des  Hofschreiner  Schweiélen,
  von  Stuttgarr,  jetzt  deren  Erben,
Jaten  Vorkl.,  Nachbekl.)  Aten,  Re-Ritutlon
  in  der  Vorklage  und  Gehal#t
für  Administration  in  der.  Nachklage
betreffend,  die  gegen  ein  Erken  ntniß  der
Könlgl.  Justiz-Retardaten:  Commission
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  Nothfrist  zu  Emreichung  der  Beschwerdeschrift,
  von  Amtes  wegen  unter
Verurtheilung  des  Auten  in  die  Kosten
dieser  Instonz  für  verlassen  erkanm;

6.  die  von  Johannes  Lehrer  zu  Petexzell

tgegen  das  in  der  Ganursache  der  Barbara
  Rempp,  don  Weiden,  unterm
20.  Aprik  d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Sulz  ausgesprochene  Lecations=Unbeil
  eingewandte  Verufung  wegen
unterlassener  Einreit##g  der  Beschwerdenschrift
  in  der  gesetzlichex  Nothfrist
für  vertafsen  erkannt,  und  Ant  zu  Bezayleng
  der  Kosten  dicfer  Zustasz  verurtheilt.


„Im  co.  Inli  ist:

7.  die  Ationssache  von  dem  vomnaligen

Oberamtsgerichte  Balinyen  zicischen  Friekrich
  Car!  Rösler,  Apotheker  zu  Allen-Keig,
  und  Consorten,  Liquidanten,  Anten,
        <pb n="426" />
        4%
und  dem  Pfarrer  M.  Jeremias  Wil-  ASmsgleichung  der  Prozeß-Kosten  zweiter
helm  Märklin,  von  Winterlingen,  nun  Jastanz;  "
zu  Tbicringen,  Liqu#  aten,  Aten,  den  9.  die  von  Johannes  Drehee  za  Hauses
Beitritt  zu  einem  Nachlaß-Verglelch  am  Thann,  Beklagten,  in  seiner  Rechts- 



in  dem  Schuldenwesen  des  letztern  be-  sache  wider  Fidel  Mager,  von  Neukicch,
treffend,,  mittelst  Ordination  erledigt  Kläger,  Gältigkeit  des  Kaufs  einer
worden.  Wirthschaft  betreffend,  gegen  ein  Er-Am
  16.  Juli  wurde:  kenn#niß  des  vormaligen  Ob  erichtt
8.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen  Spaichingen  angebrachte  Nichugkeln-Oberamtsgerichte
  Horb  zwischen  dem  Klage,  ale  aicht  begründet,  verworfen,
Freiherrn  von  Münch  zu  Mähringen,  und  Querulam  in  sämtliche  Kosten  die-Vorkléger,
  Nachbek'ogten,  Anten,  und  aes  Verfahreus  verurthellt.
dem  Juden  Moses  Ochs,  von  Nerdstet-  An  demselben  Tage  ist  ferner:

ten;  nun  dessen  Erben,  Abraham  Ochs  10.  in  der  Ationssache  von  dem  vormoalidaseibst,
  Vorbeklagten,  Nachkläger,  Aten,  gen  Oberamtsgerichte  Rottenburg  zoidie
  Condictio  causa  data,  causa  non  schen  Jeseph  Bek  daselbst,  Kläger,  Angecuta
  in  der  Vor=  und  Erfüllung  ei-  ten,  und  Joseph  Gugel  und  dessen  Ehenes
  Verserechens  in  der  Nachl#a##be-  frau  allda,  Beklagten,  Aten,  übermößige

treffend,  das  erstrichterliche  Erkenntniß  Verletzung  bei  der  elrerlichen  Vermbgenssowohl
  in  der  Ver=  als  Pachklage  re-  DTbhellung  betreffend,  das  erstrichterliche
formirt  und  zwar  in  der  Verklage  zum  Ur  heil  bestätigt,  auch  Ant  in  dle  Koste
Theil  cendemnaterisch,  in  der  Rachklage  erster  und  zweiter  Instanz  verurtbein
aber  bedingt  absoluterisch  erkannt,  unter  worden.

1II.  Gerichrshof  für  den  Jaxt-Kreis.
½)  K#lminal  Se#na
Am  ½.  Juti  wurde:  fried  Roschmann  ju  Aalen,  wegen
1.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aalen  in  theils  durch  Cassen-Eingriff,  cheils  durch
Unretsuchung  gestandene  suspendirte  Stif-  unordentliche  und  nachläßige  Rechnungstungspfleger,
  Stadtrath  Christian  Gett-  führung  gesetzten  Cassenreste,  nben  dem
        <pb n="427" />
        Etsatze  des  Schadens  samt  Verzügszinsen
  vom  6.  Ma  d.  J.,  desgleschen
neben  Bezaßlung  det  Hast=  und  Un-G#erfachungs-Kosten,
  von  selner  Stelle
als  Stiftungspfleger  enesetzt,  zu

Bekleldung  eises  bffenelichen

Amter  für  unfahlg  erklärt,  ünd

in  ein  und  einbelk  jäheiger  Zuchthausstrafe

  in  Gotteszell  verurtheilt.
Am  4.  Juli  ist:  ,

s.«dekanulsit  Albrecht  Blank,  —

ser  aus  den  Kreuthkfen,  Oberamts

Wibliagen,  der  bel  tem  Oberamtsgerichte

  Gmünd  n  Untersuchung  ständ,

wegen  verübten  wiederholten  großen  und

ausgezeichneten,  jedoch  ersetzten  Dieb  ·

stahls,  neben  dem  Ersatze  der  Haft-  und

Untersuchungs  Kesten,  zu  einjäbriger

Festungs-  Arbeitsstrafe  veructheilt  worden.
Am  6.  Juli  wurde:

3.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Oechringen  in  Umersuchung  gestamenen
Cbristerp  Breuninger,  von  Heinsbeim
  im  Badenschen,  wegen  zweiten,
ersetzten,  kleinen  Hausdiebstahls,  neben
dem  Eisotze  des  Schadens,  auch  Zahlung
  seiner  Haft=  und  der  Untersuchungs-KResten,
  eie  viermenarliche  Zachtbousstrase
  in  Markgröningen;

4.  gegen  den  bei  dem  Oberamtegerichte
Crallsheim  in  Untersuchung  gestandenen

441

Georg  ##on  Mazenbach,  dastoen
Oberamts,  wegen  ehebrecherischen  Concubinats,
  neben  der  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  fünfmenatliche

  Festungsstrafe:
5.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerlchte

Aalen  in  Untersuchung  gestondene  Margaretha
  Friz,  von  Unterrombach,  gedachten
  Oberamts,  wegen  Abläugnens
threr  Schwangerschaft  nach  Ihrem  zwelbten
  jetzt  verjährten  Unzuchtvergeben,  sodann
  wegen  ihres  dritten  filischlichen
Vergehens  und  wegen  wirderholten  Vaeiteab,
  neben  der  Erstartung  der  Haftund
  Untersuchungs-Kesien,  eine  viermonarliche
  Zuchthausstrafe,  als  Hofschäfferin
  in  Gotteszell,  ausgesprechen;

sodann  wurden  an  demselben

Tage:  .

6.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ochringen

in  Untersuchung  gestandenen  Inquisiten:
a)  Magdalena  Kneller,  Wittwe  aus
Criesbach,  Oberamts  Köünzelsan,
wegen  Miturbeberschaft  und  Tbeilnahme
  an  sechs  wirklich  und  gewerbmäßig
  verübten  Betrögereien,
vorzüglich  durch  Geisterbeschwbrung,
deren  sie  sich  wicherhelt  schuldia  gemacht
  bat,  wegen  dreier  chnlichen
Beirugs-Attentare,  auch  wicderbelten
Kartenschlagens,  ferner  wegen  wieder-
        <pb n="428" />
        44.

bolten  Coneubinats,  und,  wegen#chebrecherischen

  Beisammenschlafens  mit

einem  nech  nicht  belgefangenen  Inenlpaten,
  endlich  wosen  Vagirens,  zu
zweijähriger  Zuchthausstrefe  in

Ludwigsbaorg:

d)  Friedrich  Ludtmann.  ##  Diyrach,
Oberamts  Neckarsulm,  wegen  wiederholten
  Contubinats,  wegen  Vagirens,
wegen  Miturheberschaft  und  Theilnahme
  an  mehreren,  theils  ver  seiner
früheren  Besirasung,  theils  erst
nachhin,  somit  wiederholten  und
gewerbmßtig  verübten  Betrügerejen,
vorzüglich  durch  Geisterbeschwhrung,
auch  wegen  Fälschung  ic.,  zu  einjähriger,
  seiner  unverkenubaren  Anlage
  zur  Lungenschwindsucht  angemesfener
  Festungsarbeit  innerbalb  der
Festung;  ,

c)»Ka«tbatinaSchaff-tt,veu  Scheppach,
  Oberamts  Weinsberg,  wegen

Miturheberschaft  an  iwei  wirklich  veraãbten
  und  zwei  attentirten  Betruͤgereien
  durch  Geisterbeschwbrung,  zu
sechemenatlicher  Suchthansstrefe
in  Ludwigsburg  verurtheilt,  und  wezen
  des  Kosten  und.  Schaodens-  Ersates
  das  Nbihige  verfägt.

Am  11.  Jull  ist:

7.  der  bei  dem  vormaligen  Criminalamte

l

Mergempelm  in  Untersuchung  gestandene
Bernhaord  Pär,  den  Holl,  gewesener
Prioct=  Seribent  des  suspendirien  dortlhen
  Postverwalters  Karrorn,  wehen  Unterschlagung
  von  Postgeldern,  und  wegen
en.  seinem  gewesenen  Prinzipal  verübter

Beruntreuungen,  so  wje  wegen  Entwendung
  oon  Peortogeldern  fär,  usgetragene

Briefe,  neben  dem  Ersate  des  Schedens,
  so  weit  er  alcht  schon  geleistet  ist,
Bezahlung  der  eigenen  Haft=  und  ½  der
bel  der  Untersuchung  gegen  ühn  nnd
Laccorn  vor  dem  Oberamte  Hall  und

dem  Criminalamte  Mergentheim  aufgelaufenen

  General=  und  Sperial=  Inquisitions-Kosten,
  zu  sechemonatlicher
Festungsstrafe  mit  angemessener  Berchftigung
  verurtheilt  worden.

Am  13.  Julk  ist:

6.  gegen  Friederika  Kallenberger,  von

Kinigsbronn,  Oberamts  Heidenheim,
welche  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aalen
in  Untersuchung  stond,  wegen  wiederhelten
  Vogleens  und  Betrags  durch  Kartenschlagen,
  desgleichen  wegen  Entftemdung
  eines  Aceisepatents,  und  wegen
tügen  vor  Gericht,  unter  Elnrechnung
des  von  ihr  zur  Schyld  gebrachten  wwelten
  Unzuchtoergehens,  neben  der  Bezahlung
  der  Haft=  und  Untersuchungs=  Ke,
Kem#  elne  viermonatliche  Zuchthaus-
        <pb n="429" />
        45

strafe  in  Markgröningen  und  nachherlge
Stellung  derselben  unter  geaue  ortépo-(izelliche
  Aufficht  erkonnt  worden.

An  demselben  Tage  find:
5,  der  del  dem  Oberamtsgerichte  Oehrinten
  in  Untersochung  gestandene  Mariin
Carle,  ven  Meinpardsell,  wegen  begangeven
  Ehebruchs,  dessen  er  für  überwie.
sen  angenommen  worden,  und  wegen
eines  Bestechungs  =  Versuchs  an  dem
Oberamesgerichts,  Verweser  Reuß  zu
Oehringen,  neben  Einziehung  der  bezehlten
  Absindungs-Summe  von  50  fl.  zu
Gunsten  des  Armenfonds  der  Oberamtsgerichts
  -Stadt  Oehringen,  und  neben
Verfällung  des  Ingquisiten  in  die  Bezohlung
  der  Haft=  und  2  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  viermo  natlicher
Festungsstrafe;
10.  die  bei  deim  Oberamtegerichte  Ellwangen
  in  Verbaft  und.  Untersuchung  befindlich
  gewesenen  Ingqnisiten:
a)  Benedikt  Baizger,  von  Ferstwefler,
Oberamts  Ellwangen,  wegen  wiederhekten
  Concubinae#  und  Vagabundität,
und  wegen  nachgefelgter  Theilnahme
an  einem  Dlebstahl,  neben  Bezaählung
seiner  Hafr=  und  3  der  Untersuchungs-Kesten,
  zu  fönfmonatlicher  Zöchthousftrase
  in  Getteszell,  und  nachhelser

  dreimonatlicher  Einsperrung
in  ein  Zwangs  „Arbeltehaus;

b)  Cecherine  Hauber,  von  Randenweiler,

  Oberames  Crallsheim,  wegen
wiederholten,  in  Gesellschat  verübten
Diebstahls,  wiederholter  Vagabundität,
Concubsnats  und  Annabme  eines  falschen
  Namens,  neben  Bezahlung  ihrer
Haft=  und  1  der  Untersuchungs-Kosten,
auch  dem  Erfate  des  Schadens,  unter
solidarischer  Verbimdlichkeit  mit  ihrer
Diebsgenessin,  zu  achtmonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Markgeningen  und
nachheriger  viermonatlicher  Ein-Hercung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
verurtheilt  worden.

Am  #z0.  Juli  wurde:

j5u#io  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ha#

verhandelten  Untersuchungssache  gegen
Georg  Michael  Steinbrenner,  von
Wabkersbten  und  Conserten  gegen:

a)  den  Schulcheißen  Frledrich  Sauer,

von  Geilenkirchen,  Oberamte  Gall,
wegen  Auestellung  eines  falschen  Vermögens=
  Zeugnisses,  neben  Entsetzung
von  seinem  Amte  und  Einziehung  der
fuͤr  dleses  Zeugniß  empfangenen  i  fl.
21  kt.  zu  Gunsten  des  Armenfonds
zu  Hall,  eine  vie  r  woͤchige  Festunge-Krafe;
  dann  getzen
        <pb n="430" />
        444

b)  den  Gemeinderath  Johann  Georg
Maier  daselbst,  und  eben  so  gegen

c)  den  Gemeinderath  und  Gemeindepfleger
  Michael  Wittmann  daselbst,
wegen  Mitausstellung  gedachten  falschen
  Zeugnisses,  je  neben  Entsetzung
von  ihren  Aemtern,  eine  zehntäglge
Geföngnip#chrafe  ausgesprochen.
Am  30%0.  Juli  sst  fferner:

11.  der  bei  dem  Oberamtetzcrichte  Schorndorf
  in  Unrersuchung  gestandene  Aceiser
Friedrich  Schongar,  von  Aichrlberg,
benannten  Oberams,  wegen  Cassenrests
und  wiederholter  unordentlicher  Rechnungsführung,
  neben  Eutsezung  von
seiner  Stelle  und  Unféhigkeirs-Erklérung.
zur  Wiederanstellung  in  einem  verrechnenden
  Amte,  zu  zweimonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Gotteßzell  verurtheilt
worden.  "

Am  ::.  Jull  ists:
rz.  der  suspendirte  Anwald  Michael  Friz
zu  Großdeinbach,  Oberamts  Lorch,  nun
zu  Weiler-Rechberg,  Oberamts  Gmänd,
welcher  bei  dem  vormoligen  Oberanne
Lorch  in  Umersuchung  gestanden  hatre,
wegen  unbefugter  Einmischung  in  das
#chnungsvesen  der  Gemeinde,  wegen
Verwendung  elngezeßener  Gelder  auf
eine  eigenmächtige,  zum  Dheil  strafbare
Weise,  wegem  unberechügten  und  unfbrmlichen

  Verkaufs  von  Allmantthellen,
  wegen  unterlassener  Abgabe  des
Erlbses  hleraus  zur  öffentlichen  Verrechnung,
  und  Verwendung  dlefer  Einnahme
  zu  meistenthells  unerksubten  Zwecken,
  wegen  willkährlicher  Verwendung
einer  für  veräußerte  Gemelnderechte  eingegangenen
  Summe  und  Versocttung
der  Ablleferung  derselben  an  die  Cemeinde
  =  Casse,  wegen  eigenmachtiger
Fällung  dreier  Elschen  für  sich,  und  wegen
  Verwendung  des  blefüc  sich  seltst
gesetzwidrig  angesetzten  Preises  zu  unerkaubten
  Zwecken,  wegen  verschierener
Verfehlungen  bel  den  Holzabgaben  an
dritte  Personen,  und  wegen  anderer  Amts-Unordnungen,
  von  seiner  Stellr  entlassen,
  zu  dreiwbchiger  Gefängnizftrafe
  und  zum  Crsatze  der  Höälfte  der
Untersuchungs-Kosten,  so  wie  des  Schsedens,
  verurtheilt  morden.
Amwmay.  Juli  wurde:

14.  der  bei  dem  Oberam'tsgerichte  Gmünd
in  Untersuchung  gesiandene  Christet
Knoller,  von  Enzelbrand,  Oberamts
Neuenbürg,  wegen  kleinen  und  einfachen,
aber  wiederholten  Dliebstahks,  dessen  e#r
für  überwiesen  angenommen  worden,
dann  wegen  Vagireno,  Bertelns  und
verübter  Holz-Ercesse,  neben  dem  Schsdens
  und  Kosten-Ersate  zu  einiäh,
        <pb n="431" />
        riger  Festungsarbeit  und  nachheriger
sechsmonatlicher  Einsperrung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus,  verurthellt.

An  demselben  Tage  ist:

15.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Mergentheim  in  Untersuchung  gestandenen
  Franz  Joseph  Hirnsteln  aus
Igersheim,  Oberamts  Mergenthelm,
wegen  mehrjährigen  Concubinats,  Vagi-445



rens  und  Fälschung,  dann  wetzen  mehrerer
  verübter  Diebstähle,  unter  denen
ein  großer  und  ein  ausgezelchneter  behriffen
  ist,  so  wie  wegen  Funddiebstahls,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens,  Bezahlung
  seiner  Haft=  und  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  einjährlge  Zuchtbausstrafe
  in  Markgröningen  mit,  seiner
kränklichen  Leibesbeschaffenhelt  angemesener,

  Arbeit  ausgesprochen  worden.

a.)  Cioil  =  Senat,

Am  8.  Juli  ist:

1.  dle  von  Christepp  Schmid,  Bäcker  zu
Hessenthal,  Kl.,  in  Sachen  gegen  den
Haal=  und  Stadt-Pfleger  Bekh  zu  Hall,
Bekl.,  Entschsdigung  aus  einer  Bürgschafts-Verbindlichkeit
  betreffend,  ergriffene
  Berufung  gegen  eln  Erkenntniß  des
Oberamtsgerlchts  Hall,  wegen  versäumter
Notbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  fär  verlassen  erklärt  worden,
unter  Verurthellung  des  Appellanten  lu
die  Kosten  der  zwelten  Instanz-Am

  12.  Jull  wurde:

2.  auf  dse  von  der  Gemcinde  Gunzach,
Kläágerin,  in  ihrer  Rechtssache  wider
Johann  Christoph  Guͤtner  daselbst,  Beklagten,
  ein  streitiges  Waldrecht  betreffend,
  erhobene  Nichtlgkeits-Klage  und
eventuelle  Berufung  gegen  ein  Erkenntniß

  des  Oberamtsgerichts  Crailsheim,
das  gedachte  Erkenntniß  wegen  Unzustämigkelt
  als  nichtig  aufgehoben,  unter
Verurtheilung  des  damaligen  Gerichts-Personals,
  in  die  bledurch  den  Querulamen
  verursachten  Kosten.

Am  1)7.  Juli  ist:

5.  in  der  Rechtssoche  erster  Instanz  zwischen

  dem  vormallgen  Auditor,  nunmehrigen
  Oberamtsgerichts-Aktuar  Medicus
in  Horb,  Klägern,  gegen  den  Herrn
Fürsten  Corl  zu  Hohenlebe-Bartenstein,
Beklagten,  Besoldungs-Räckstands-Ansprüche
  des  verstorbenen  Waters  des
Klägers  betreffend,  der  dem  Herrn  Beklagten
  am  3.  December  „616  auferlegte
Bewels  für  verlassen  erklárt,  und  condemnaterisch
  gegen  den  N.eren  Beklagten
erkannt  werden,  unter  einstweillger  Aus-4
        <pb n="432" />
        446

setzung  des  Erkenntnisses  über  die  Pro-  laten,  Pachtgelds=  Räckstand  betresffend,
zeß-  Kosten  und  uͤber  die  Gerichts-  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsge-Spo
  tteln.  richts  Mergentbeim,  wegen  versäumter
Am  216.  Juli  wurde:  Notbfrist  zu  Einrelchung  des  Beschwerde-4.
  der  von  dem  Advokaten  Frank  zu  Ell-  bibells  für  verlassen  erklärt,  unter  Verwangen
  ergriffene  Rekurs  gegen  das  vem  urtheilung  der  Appellantin  in  die  Kosten
dasigen  Oberamtsgericht  wider  ihn  aus-  der  zweiten  Instanz;
gesprochene  Gant-Erkenntniß  wegen  Ver-  8.  die  Bertufung  des  Johannes  Unrath  ju
säumnisses  des  zu  Elnreichung  der  Ne-  Hehengehren,  Imploranten,  Appellante,
kursschrift  geseslich  vorgeschriebenen  drei-  in  Sachen  wlder  alt  Frledrich  Roos  von
eigtäglgen  Termins  verwerfen,  und  da,  Imploraten,  Appellaten,  ein  abge-5.
  auf  den  von  Franz  Prinzing  zu  Sbhn-  schlagenes  Restliuutslons  -Gesuch  wegen
stetten  ergriffenen  Rekurs  das  wider  ibn  angeblich  neu  aufgefundener  Thatumunterm
  8.  Maͤrz  d.  J.  von  dem  Oberamts-  staͤnde  betreffend,  gegen  ein  Erkenntniß
gerichte  Heideubeim  ausge  srrochene  Gant-  des  Oberamtsgerichts  Schorndorf,  wegen
verscumter  Nolbseist  in  Einrelchung  des

Erkenutniß  aufgehoben.
Am  29.  Juli  ist:  Beschwerde-Cibelle  für  verlassen  erklän,
6.  auf  den  von  dem  (upendirten  Orts-  unter  Veruribellung  des  Appellamen  ins
.  die  Kosten  der  zweiten  Instanz;

Schultheißen  Phillpp  Neustel  zu  Sulzbach
  am  Kocher,  Oberamts  Gaildork,
ergrissenen  Rkrs,  das  am  2:.  Febrd.
  J.  von  dem  Oberomtsgerichte  Gaildeorf
  ausgesprochene  Gan#-=  Erkenntniß

9.  die  Berufung  des  Georg  Zorn,  von
Hermersberg,  Beklagten,  Appellamen,
in  Sachen  wider  Pbilipp  Zorn  zu  Verrenberg,
  Kläger,  Appellaten,  Schulrfürderung
  betreffend,  gegen  das  von  Könitl.

aufgeboben  worden.
Justiz-Rerardaten-Commisslon  auf  elnen
An  demselben  Tage  wurken  abgeschworenen  Eid  ausgesprochene  zwelle
§r22½  Erkenntniß  wegen  verscumter  Nothfrist

—  die  Berufung  der  Ardreas  Stadel-  in  Einreichung  des  Beschwerde:-  elbells
manö’'schen  Wittwe  zu  Bowiesen,  Bekl.,  für  verlaß#en  erklärt,  unter  Verartheilung
Appellantin,  in  Sachen  wider  Andreas  des  Appellanten  in  die  Kosten  der  zwei-Gehel#g
  zu  Lbffelstelzen,  Klügern,  Appel-  ten  Instanz;  endlich  3
        <pb n="433" />
        447

o,  dle  Berufung  des  „Haqoum  Jarael  zu  sesnes  Eheweibs  erbffnete,  als  gegen  elne
DOberdork,  Liquidanten,  Appellanten,  wl-=  die  Rechtskraft  nicht  beschreitende  Beder
  die  Verwelsung,  welche  das  Ober-  stlmmung  ergriffen,  von  Amtes  wegen
amtsgerscht  Ellwangen  Iin  der  Gantsoche  verworfen,  unter  Verurtheilung  des  Apdes
  Anton  Häfele,  von  Helsterhofe.,  und  pellamen  in  die  Kosten  dieser  Imtanz.

!y.  Berichtshof  für  den  DonauKreis.

1.)  Crimknal=  Senat.

Am  1.  Jull  ist:  unter  Vorbehalr  einer  weitern  Bestrg-1.
  Der  bel  dem  Obexamthgerichte  Tettnang  fung  desselben,  falls  sich  der  ihm  zur
in  Umersuchung  hekommene  Pobalter  Last  fallede  Bezücht  eines  im  recht-Hriekmoler
  zu  Friedrichshafen,  wegen  lichen  Sinne  zweiten  Imests  verisiciren
hrober  und  fortgesetzter  Dienstnachläßig=  follte,  zu  einer  fünfmonatlichen
keiten,  neben  Verféllung  in  sämtliche-  Festungs-Arbeirsstrafe,  und  nachberi-Tlosten,,
  von  seiner  Stelle  als  Posthalter-  ter  Elnsperrung  in  dem  Zwangs-Arentlassen
  wordem.  beitshause  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter
Am  z.  Julk  wurden  verur-  Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
tbell##  Dauer  vow  vier  Monaten;
2  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Leut-  5)  Kunigunde  Pfister,  vom  Staig,
tirch  geführte  Untersuchung:  Oberamts  Wiblingen,  wegen  im  recht-5
  Berubard  Hiller,  von  Wain,  Ober-  lichen  Sinne  zweitem  Concubiyato,  An-.4
  amts  Wiblingen,  wegen  sich  zum  zwei-  gabe  eines  falschen  Namens  und  Heitenmal
  zu  Schulden.  gebrachten  Con-  mathorts,  und  weiterer  Lügen  vor
cubinete,  wegen  Angabe  elnes  falschen  Gericht,  ferner  Degen  wiederholten
Namens  und  Heimathorts,  und  ande-  VBagirens  und  Bertelns,  und  fortrer
  Lügen  pvor  Gericht,  so  wie  wegen  gesetzten  unzuͤchiigen  Lebens,  neben
wiederbolten  Vagirens,  neben  Ver-  Iuscheldung  ihrer  Arrest,  Azungsfärung
  Iin  seine  Arrest-,  Azungs=  und-  und  der  andern  Hälfte  der  Untersuin

  die  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  chungs  =  Kosten,  vorbehältlich  einer
        <pb n="434" />
        4.  6%

448

welteren  Strafe  auf  den  Fall,  daß  ein
mit  dem  Inquisiten  Hiller  begangener
Incest,  dessen  sle  bezuͤchtigt  ist,  verlsieirt
  werden  sollte,  zu  einer  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrase  zu
Ludwigsburg,  und  nachheriger  Elnschließung
  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm,  auf  die  Dauer  von
zwei  Monaten;

5.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ulm  gefährten  Umeersachung,
Theressta  Rettenberget,  von  Staufen,
Kbonigl.  Balerlschen  Landgerichts  Lauinzen,
  wegen  zweler  elnfacher  und  kleiner,
auch  größtentheils  ersetzter  Diebstäble,
wovon  jedoch  der  eine  der  Summe  des
großen  Diebstahls  nahe  kommt,  und  welche
bei  derselben  den  dritten  Diebstahl  im
rechtlichen  Sinne  ausmachen,  neben  Verfällung
  in  den  Ersasz  des  Schadens,  soweit
  er  noch  nicht  geleistet  ist,  und  ihrer
Arrest-,  Azungs  =  und  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Sivrechnung  elnes  Theils
des  erstandenen  Arrests,  noch  zu  einer
siebenmenatlichen  Zuchthausstrafe
zu  vLudwigsburg,  nebst  Abschled  und
nachheriger  Auswelsung  aus  dem  Könis-=reiche,
  mit  Androhung  empfindllcher  Ahndung
  auf  den  Wlederbetrecungsfall.
Am  6.  Juli  ist:

gen  den  bei  dem  Oberamtögerschte

Ebningen  in  Untersuchung  gekommenen
Conrad  Schmid,  von  Griesingen,  wegen
troßen,  jedoch  über  die  Hälfte  ersegzen
und  durch  Aufsteigen  erschwerten  Geld=Diebstahls,
  ferner  wegen  eined  kleinen
einfachen  Hausdiebstahls,  und  wegen
elnes  entwendeten,  jedoch  aus  elgener
Reue  ersetzten  baubthalers,  neben  Verfällung
  en  sämtliche  Umtersuchungs-Kosten,
und  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersatz,
  sowelt  jJelcher  noch  nicht  geleistet
ist,  eine  fünf  und  einhalbmonen
liche  Festungs-Arbeltsstrafe,  mit  Rücksichtnahme
  auf  seine  körperliche  Beschaffenheit,
  erkannt  worden.

Am  10.  Julk  wurden  verur
tbeilt:

die  bel  dem  Oberamtsgerlchte  Umm  in

Untersuchung  gekommene  Sobille  Ezlin,

  von  Ulm;  wegen  züm  zweikenmale

wlederholter  Angabe  eines  falschen  Namens

  vor  Gericht  und  wiederbollen  Va,

girens,  neben  der  Verbindlichkest  des
Ersatzes  sämtlicher  Kosten,  zu  elner
drelmonatlichen  Zuchthausstrafe  zu
Markgröningen  und  nachherlger  Einsperrung
  in  dem  Swangs-Aebeltshause
zu  Ulm  ble  zu  erprobter  Besserung,  jedoch
  wenigstens  auf  die  Dauer  vo
vler  Monaten;
        <pb n="435" />
        449

é.  der  bel  dem  Oberemtsgerschte  Ravensburg
  in  Usntersuchung  gekommene  Joseph
Hiurscher,  von  Dennenmoos,  wigen
Ueberschreltung  selner  Dienst-Instructien
und  gefährlicher  Widersetlichkeit  gegen
einen  Ferstdiener  und  damit  verbundener
Verwundung  desselben  bneben  der  Entlassung
  von  der  #  n  abertragenen  Flugschüten-
  Stelle,  uͤnd  Verbindllchteit  zum
Ersatze  aller  Kosten,  zu  einer  fünfmenatlichen
  Festunge:  Arbeltsstrafe,  mit
Ruͤchsichtnabme  auf  selne  tbryerliche  Beschaffenheit.


Am'r  7.  Juli  wurdet
7.  Constamla  Dreher,  von  Bräel,  welche
bel  deni  Oberamtsgerichte  Wangen  in
Untersuchung  kam,  wegen  heimlicher
Beherbergung  von,  Dleben  und  Begänstigung
  mehrerer  Diebstäble,  neben  Verurtheilung
  isl  sämrliche  Kosten,  mit
sechemonaatlIlcher  Zuchthaussteafe  zu
udwigsburg  belegt:
8.  gegen  die  Veronlka  Moll,  von  Hundersingen,
  Oberamts  Ebingen,  wegen
wiederhelten  Vagirens  und  Bettelns,
neben  Verflllung  in  sämlliche  Kosten,
Einschlieung  in  das  Zwangs-Arbeltsbaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Beslerung,
  wenlgstens  aber  auf  fünf  Mewate
  erkannt;

9.  detzen  den  bei  dem  Oberamtegerschte

Gtbrpingen  in  Umersuchung.  bekommenen
Schultheißen  Moler,  von  Schlach,
wegen  Fälschang  elner  bffentlichen  Urkönde
  und  Verletzung  seimer  Amtepflicht,

neben  Entstgunz  von  seiner  Stelle  und

Unfs#geekts-  Erklärung  zu  einem  öffent=AUAschen
  Amte,  eine  awt  ini  ont  lichteiFebtonzöstrase

  init  arhgetweser  Heshe

uung  causgesprochen.  6
An  :  Jull#

„„  igegen  Johann  Eberhard  Heß,  von
Archheim##  wegen  wlederholter  schmerer

Insurien  #egen  semmen  Bater  und  fortgesehten
  asotlschen  Lebens,  neben  Zuscheidang
  #mtlicher  Kosten,  elne  wiermenatliche
  Arbeitsstrafe  in  dem  Zwangs-Arbeitshause
  wu  Ulm  erkannt  worden.

Am  31.  Juli  wurden  verur—
tbeilt:  «-it.spli-bel"’ddkii"-Ob«etaimsqöti«chteEGbppim



qeiisåumdffuchmig  schwimmen-JnqussiceusungsøeowsvsowStahle

und  Michael  Herb,  vom  Bbrtlingen,
wegen  thärlicher  und  geföbrlicher,  aus
Rache  über  die  Anzelge  eines  Waldfrevele
  begangener  Mißbandlons  des  herrschaftlichen
  Streifers  Gottfried  Beaun
daselbst,  jeder  unter  Verurtheilung  in

einen  angemessenen  Theil  der  Kosten,  zu
        <pb n="436" />
        Fvfer  und  einhalbmontlicher  Festungs-
  Arbeitsstrafe;

u„-guf  die  bei  dem  Oberamtsgerschte
Leutkirch  geführte  Untersuchung  Crescentla
  Wahl,  von  Thannheime-  w#gen
zweiten  Diebstahls,  nebem  der  Verbindlichkeic
  zum  Schadens-Ersatze  und  Perfällung
  in  die  Umersuchungs-Kostep,  zu

dret  und  elnholbmonatlicher  Zuchthausstrafe
  ;

13.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Krechbeim
  in  Untersachung  gekommene  Dbilipp
  Hakb,  #  Bisstnzen,  wegen  Be-„ur#gs,

  io  cbhle  megen  wiederholten  Wogl-#ens
  und  Bettelns,  neben  Zuscheidung.
fümtlicher:  Umeersuchungs  =  Kosten,  zu
zmelmonn  tlicher  Feffungs=  Arbelts-450



strofe  und.  nochberiger  zwelmonalli,
cher  Einschlietzung  in  dem  Zwanes-Arbeitshause
  zu  Ulm;

14.  auf  die  von  dem  Oberomtsgerschte
Rledlingen  gefuͤhrte  Untersuchung:

6)  Barbara  But,  von  Hailtinden,  wegen

Ekebruch  unb  fortgesebten  unjuchijgen
Lebendwandeis  iu  vi  im  on  aill-6%
  r  Zuchthausstroft;

50  Josenb  Frod.  von  Güfingen,  wegen
Ebebruchs  und-  tinfachen  Unnchis-Vergehens,
  zu  vler  zehny#chiger
Festungsstrafe;

-jugleich  wurde  jebem  dieser,  beiden  Incaisleew
  ein  angemessener  Thell  der  Untersuchungs-Posten
  zugeschieden.

Erkenntnisse  in  Neoifions-Fällen.

.  3
Am  6.  Juli  ifst:

lDlx  Mltersuchungsfache  gegen  Catharine
  Benz,  von  Bergj  Oberamts
Teunang  #  erkannt  worden,  daß  dieselbe

n  des  von,  iht  begangenen  Kindswege


mords  vbeben  Verusthellung  in  sämtliche
  Aeest-=  „Azungs,  Umersuchungsund

  Vertheidlgunge  Kosten  mit  dem
Schwert.  vom  Lebeni,  zum  Tode  gebracht

!2  sle  p  welche  Strafe  aber  Seine
He.  Mojest  4.0.  vermögehychstem

  Dekrets  vom  35.  Junt  d.  J.  im
Wege  der  Gnads##erlassen,  und  auf  eine
achtzebnjährige  Zuchthausg#afe  1o
Hurwigsburg.  gemildert  haben.

Am  25.  Juli  ist:

2.  gegen  den  bei  dem-  Oberamtogerichn
Rledlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekemmene  Johannes  Mojer?  ven
Derendingen,  Oberamtz  Täbingen,  wegen
mehrfacher  thells  qualifizirter,  tbeils
großer,  tbeils  unter  erschwerenden  un
        <pb n="437" />
        2

464

stͤnden  und  in  Genossenschaft  veruͤbter

Diebstähle,  wodurch  dessen  zweiter  Rückfall
  begruͤndet  ist,  sodann  wegen  Diebstahls
  -Versuchs,  Funddiebstahls,  fortzesetzten
  unzüchtigen  Lebens,  auch  verübter
  Drohung,  unerlaubten  Gewehr=Beslses,
  entfernten  Wilderei-Versuchs,
und  endlich  wegen  wiederhollen  Vagirens,
neben  Verfällung  in  den  Ersatz  des
dur  v  seine  Diebstähle  und  den  versuchten
  Ausbruch  aus  dem  Gefängniß  gestifteten
  Schadense  so  wir  eines  angemessenen
  Theils  der  Unsersuchuhgs-Rosten,
fäünfjährige  Festungs-  Arbeitstrafe,
und  nachberlger  Reclusion  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf  eln
Jahr  ausgesprochen  worden.

Am  29.  Juli  wurden  verurtheilt:


.  die  bel  dem  Oberamisgerichte  Waldsee

in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Inqulstten:

2)  Heinrich  Braͤuchle,  von  Oggelsbeuren,

  wegen  eines  nach  vorgängiger
Verabredung  und  Verlindung  mit

zwei  Genossen  umeer  beschwerenden
Umständen  veräbten  Raubs,  wegen
wiederbolter,  theils  großer,  kbells  qua-Ufizirter,
  tbells  erschwerter,  thells  in
Genossenschaft  und  gewerbemäßig  verübter
  zehn  Diebstähle  und  eines  Diebstahls-Versuchs,
  unter  Anrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arrese,
noch  zu  achtjährlser  Festungsstrafe;


d)  Vincens  Sauter,  von  Mutterswang,
wegen  eines  nach  porgängiger  Verabredung
  und  Verbindung  mit  zwei  Genossen
  unter  erschwerenden  Umständen
verübten  Raubs,  sodann  wegen  zwar
erster  und  kleiner,  aber  theils  qualisi-Urter,,
  tbeils  erschwerter,  in  Genossenschaft
  und  gewerbsmißig  begangener
ellf  Diebstähle  und  zweier  Dlebstahls-Versuche
  noch  zu  achtjähricer.
  Festungsstrafe.

Jugleich  wurde  gegen  beide  Ingulsiten
wegen  des  Schedens-Ersatzes,  so  wle
megen  der  Arrest-,  Azungs-,  Vertheidigungs-
  und  Umersuchungs=  Kosten  das
Angemessene  verfügt.
        <pb n="438" />
        452
2.)  Civil-Senat.

Am  4.  Julf  wurde:  curetore,  Bekl.,  Antln,  und  Christop
1,  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  Friedrich  Heim  daselbst,  Kl.,  Aten,
gerichte  Leutkirch  zwischen  Franz  Ancon  Entschädigungs-Ferderung  betreffend,  dle

Braun,  Kronenwirih  in  Berkheim,  Berufung  wegen  innerer  Grundlofgkeit
Bekl.,  Ancen,  und  Franziska,  Blastus  von  Amtes  wegen  verworfen,  und  Antin
Sanzen  Ehewelb,  von  Mietingen,  Kl.,  in  die  Koften  verurtheilt.

Atin,  die  Aufbebung  eines  Vertrage
betreffend,  das  Gesuch  des  Anten  um
Wleder-Elnsetzung  in  den  vorlgen  Stand
gegen  das  desertorische  Erkennenlt  vom
33.  Jan.  d.  J.,  unter  Verurthellung
desselben  in  die  Kosten,  verworfen.

Am  16.  Juli  ist:

4.  in  ber  Atlonssache  von  dem  Oberamtsterichte
  Waldsee  zwischen  dem  vormaligen
  Bürgermelster  Hundt  daselbst,  Enten,
Amten,  und  einigen  andern  Gléubigern
des  in  Gant  gerathenen  Alols  Renz,

Am  7.  Juli  ist:  von  Helsterkirch,  Mit-nten,  Alen,  Vor-2.

  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  zug  im  Gant  betreffend,  die  Berufung
gerichte  Waldsee  zwischen  Joseph  Maler,  wegen  versäumter  Nothfrist  zu  Clereivon
  Gens;ienen,  Bekl.,  Anten,  und  chung  des  Beschwerde-Libells,  unter  Verdem
  Pfarrer  Grins,  Nemens  der  Pfar-  urthellung  des  Anten  in  die  Kesten

rei  Röbenbach,  Kl.,  Aten,  Kleinzehend--  zwelter  Instanz,  für  verlassen  erklir
recht  betreffend,  die  eingelegte  Berufung  worden.  .
wegen  versäumter  Rothfrist  der  Be-  Am  41.  Juli  wurde:
"„  ũ  EIIT
*  bn  *  fuͤr  5.  in  der  reassumirten  Rechtssache  erstet
klärt  worden.  Justanz  zwischen  Anton  Angele,  ven
lassen  erl  Sinnerts,  Kl.,  Inten,  gegen  den  .  Herrn
Am  3.  Juli  wurde:  Fürsten  von  Metternich  =  Wlnneburg=3.
  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  Ochsenhausen,  Bekl.,  Jaten,  r*ô
"  erichte  Göppingen  zwischen  Anna  Maria,  lung  einer  Richt-Schuld,  zur  Zeit  Wie-*
  Baͤelers  Ebeweib  aus  Boll,  cum  der-Elnsesung  in  den  vorigen  Stand
        <pb n="439" />
        —
“

55

gegen  den  Ablauf  des  Beweis=  Lais  8.  in  der  Aulenosee  von  den  rerenihe

berreffend,  unier  Vergleichung  des.  Ko-Ktenrunkte
  die  gebetene  Wieder=  Einsetzung
  ertheilt  und  weitere  Verhandlung
eingelcitet;

6.  in  der  Ailonssache  von  bem  vormaligen

Oberemtögerichte  Ehingen  zwischen  Jakeb
  Dommer,  Bürger  und  Krämer  in
Rothenacker,  Kl.,  Anten,  und  Anna,
Eheweib  des  Joh.  Haberbosch,  von  Kirchbierlingen,
  cum  curatore,  Bekl.,  Atin,
eine  Waarenschuld,  nun  anderwértige

kläger'sche  Bewelsführung  nach  der  Be

klagten  deferirtem  und  acceptirtem  Haupt-Cide
  betreffend,  das  von  dem  vormalltgen
  Provinzial.  Justiz-Collegium  zu  Ulm
in  erster  Instanz  geféllte  Erkenn##ß
unter  Verglelchung  der  Kosten  abgeändert.


Am  33.  Juli  wurde:

7.  in  der  Ationssache  ven  dem  Oberamtsgerichte
  Riedlingen  zwischen  Veit  Neuburger,
  von  Buchau,  Bekl.,  Amen,
und  Georg  Steinhäuser,  von  Huggenlaubach,
  Kl.,  Aten,  eine  Abrechnungs-Schuld
  betreffend,  die  eingelegte  Berufung
  wegen  innerer  Grundlosigkelt,  unter
  Verurtheilung  des  Anten  in  die  Ko
sten  zweiter  Jostanz,  verworfens

Oberamtegerichle  Waldsee  iwischen  der
-benseonirten  Keesterfrau  Michaclia  Watet
  zu  Roensburg.“  Kl.,  Antin,  und
Shreiner  meistet  Ulmimer  in  Kümmretsbefen,
  Bell.,  NMä,  Schullforderung
betreffend,  Unter  Veruktheikung  der  ###=tin
  in  die  Kosten  zweiter  Instanz,  das
unterrichterliche  Erkenn###t  bestäligt.

9.  In  der  Ationssache  ven  dem  Oberamtsgerichte

  Ghöppingen  zusschen  Leonbard
  Schurr,  von  Eschenbach,  Kl.,  An-#uund

  Anna  Maria  Schülin,  von

Heiningen,  cum  cur.  Bekl.,  Aun,
Privat-Genugthuung  betreffend,  wurde
das  Erkenntulß  des  Richters  erster  Instanz,
  unter  Verwerfung  der  Rullitäten=Klage,
  bestätigt,  und  Am  in  die  Kosten
verurtheilt.

Am  29.  Juli  ist:

10.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtegerichte

  Geißlingen  zwischen  Jakob
Rösch,  von  Oberbbhringen,  Kl.,  Anten,
und  dem  Stadtpfleger  Joseph  Fischer,
von  Geißlingen,  Bekl.,  Aten,  dle  eingewandte
  Berufung  wegen  versäumter
Nethfrist  der  Beschwerde=  Einführung,
unter-Bernrtheilung  des  Anten  in  die

1I  KePer  c  l  erklärt  worden;

5
        <pb n="440" />
        Endlich  wurde:

14.  ĩn  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  Tettnang  zwischen
Justin  Hutter  und  dessen  minorennen
Geschwistern  von  Aweszell,  Anten,  und
der  Concurs  -Masse  der  Eduard  Frilerchen
  Ebelzuze,  Atn,  die  Berufung  des

454

minderjährigen  Geschwistern

Justin  Hutter  für  verlassen  erklärt,  de
1  desselben
aber  die  Einreichung  eines  Restitutions—
Gesuchs  gegen  die  versäumrte  Nolbfrist

noch  nachgelassen.
Stuttgart  den  31.  August  1826.

Maucser.
        <pb n="441" />
        45
Nro.  47.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Reglerungs-  Blatt.

 

Samstag  den  1½4.  Juli  1821.

 

I1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachricht.

1  5.  d.  M.  wurde  dem  auf  dke  Kaplan  In  Slo#dlingen  die  Köntigl.  Bekoibelische
  Kaplane#  in  Dischingen,  Ober=  stiätligung  ertbellt.
emts  Nereshelm,  ernannten  Priester  Anton

U.  Bersügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Inneint

1.  des  Ministerium  des  Innern.
a)Gesetzliche  Bestimmung  wegen  der  künftig  zu  entrichtenden  Veschil-Gebühr-In
  der  Beschäl-Ordnung  vem  33.  Fe--  fl.  30  kr.  von  elner  durch  die  Hengfte
lrrar  1828.  F.  4.  ist  die  Beschäl=  Gebühr  des  Landbeschäler,  Stalls  bedeckten  Stute
auf  den  Beschälplatten  im  Kdnigreiche  auf  in  der  Maße  festgesetzt  worden,  daß  von
        <pb n="442" />
        dleser  Gebähr  beim  Elnschrelben  der  Stute
in  das  Beschäl-Register  nur  30  kr.,  der
weitere  2  fl.  aber  erst  dann  bezahlt  werden
solle,  wenn  die  Stitte  ein  lebendes.  Fohlem,
gebracht  har,  und  dleses  eknen  Dog  kacg
am  Leben  geblleben  ist.

Da  dle  bisberigen  Erfchrungen  bewiesen
haben,  daß  der  Einzug  der  Beschäl-Gebähr.
in  bobem  Grade  erschwert  und  upsicher  gemecht
  wird,  wenn  erst  nach  Berfluß  eines
Jahrs  untorsucht  werden  sold,  ob  eine  von
elnem  Landdeschäl-Hengste  bedeckte  Stute
ein  Fohlen  gebracht  hobe,  und  dieses  einen
DTag  lang  am  beben  geblieben,  ob  also  von
dem  Eigenthämer  der  Stute  der  Rest  der
Beschäl-Gebühr  mir  fl.  einzuzleben  sey,
se  haben  Se.  Könlagl.  Majestät  noch
vorgängiger  Verabschiedung  mit  den  kandständen
  verordnet,  daß  känftig  für  jede  inländische
  Stute,  welche  bei  der  jährlichen
Anordnung  des  Beschälwesens  in  das  Beschaͤl-
  Register  eingeschrieben  wird  damit
sie  von  einem  Hengste  aus  bein  Landbeschͤler-Stalle
  bedeckt  werde,  sogleich  beim
Einschrelben,  und  auf  elnmal,  ein  Galden
als  Beschäl=  Gebühr  an  das  betreffende
Kemeralamt  bezahlt,  und  daß  die  bezahlte
Gebähr  nur  in  dem  Falle  dem  —*9˙Yb
der  Stute  idteslane  F  et  9
t  durch  ela  Zeuzalß  de  i  evreire  109
bele#iit  kann,  toß  die  Stutt  krep  «

As

GEOflGCdekeBeschökplcttegebkqchfmh
ben  ist,  oder  wenn  der  auf  der  Beschälplatte
  bestellte  Aufseher  bezeugt,  daß  dle
dabin  gebrache  Stutz  den  Hengst  ulsche
jugelossen  habé.

Die  gleiche  Gebuͤhr  ist  von  denjenigen
Stuten  sü  entrich:  en,  welche  noch  nach  der
Aufnabme  des  Beschaͤl:  Negistert,  zufolge  des
6ö.  .,  zugelassen  werden  därfen;  wohingegen
es  bei  der  nach  dem  5.  F.  der  Beschal-Ordnung
  von  Auslöndern  zu  bezahlenden
Beschäl-Gebühr  von  290  fl.  nach  dem  ersten
Sprung  sein  unverändertes  Verbteiben  bat.

Indem  man  nun  vorstehende  Bedimmungen
  zur  allgemeinen  Nachricht  und
Nachechtung  hlemit  bekannt  macht,  wird
zugleich  angefügt,  voß  denjenigen  Pferde“
Besleern,  welche  in  Gemäßbeilt  der  ven
der  Königl.  Landgestüts-Cemmission  unterm
28.  Febr.  d.  J.  dutch  Ausschrelben  #
die  Kameralémter  getroffenen  Froosforischen
Anordnung  die  ganze  Beschäl-Gebühr  mit
r  Kl.  30  krre  entrichtet  paben,  hevon  auf  der
Fall,  wenn  sie  durch  ein  Zeugniß  des  Gei
meinberaibs  beweisen  wuͤrden,  er  twedet
daß  die  bedeckte  Stute  kein  lebendlaes  dehlen
  gebracht,  oder  daß  dieses  nicht  einen
Tag  uͤberlebt  habe,  eiu  Gulben  werde  juruͤck
  erstattet  werden.

Stuttgart  den  9.  Juli  1821.

v.  Ott-
        <pb n="443" />
        1

b)  Verorunche#  bahl#  de  köhmung  aud  —  —  Gelder  an  die
„Ge

darmerie.

O  (  Betre  deg  Auftunde#  ür  die
Gendarmerle  bel  Festsegung  der  Staais-Ausgaben
  färdle  laufende  Finams.  Perlede
mis  den  Ständin  verabschiedet  worden  ist,
daß  die  Kesten.  dieser  A-stalt  kü##füg  ganz
von  der  Sraats-Kasse  besteitren  werden
Hollen)  se  wird  zu  Wollzlehung  dieser  Bestimwung
  der  Obermrern  und  Amrspflegen
vorlänsig  felgende  Weisung  ersheilt:

:)  Vem  Anfange  biesef  Erats-Jahr#
an  sind  sie  Kesten,  welche  bleher  dle
Amis-Körperschaften  fär  die  Gendermerie,
  als  Entschädlgung  wegen
entbebrtet  Natural  Veri  flegung,  zu
lelsten  hotten,  da  von  dlesem  Zel#tpunkte
an  in  den  Am'tspstege  Rechnungen
kelne  solche  Ausgabe  mehr  passirt,  geben
  die  Staars  Kesse  zu  verrechnen.

1)  Die  Amtspflegen  haben  den  Gendarmen
  auch  kuͤnftig  die  ihnen  gebuͤhrenden
  Gehalte,  Namens  rer  Siaats-Kaste
  und  auf  Abrechnung  mit  bersel.
ben,  zu  bezaßlen,  Untz  daräber  dlertel-Jabtige
  Verzeschuisse  an  das  Reolsorat
ber  umterzelchneten  Stellle  zur  Praͤfuns
unb  Jehlungs=  Elaleitung,  le  spͤtestent

  —Q  Dagt-Lach  dir  Vdifal·
aeit,  d#nzusendent

Von  dem  i.  bls  zum  15.  d.  N.
elnschließlich  ist  jedem  Gendarme  sein
Gehbalt  in  dem  bleherigen  Betrage  abjügeben.
  Vem-  16.  d.  N.  1*

dem  Obermann
d#  ebnung,  täglich.  3K
—  Verose#-Geld,  täglich  -4—
dem  Nottenmeister

bbbnung,  täglicg  10—
Veryflegungs  Geld,  täglich  24  —
und
bein  Getidärme

eiznung,  rdöliid  6—

Verpflegucge  Gelt,  täglich  24—
4bzurelchen.

Die  Obermänmer  und  Rottemmelster  peoben

  sich  jedoch  vor  Ausbezahlung  dieser

neuen  Gebalte  därüber,  daß  sie  in  dem  neuebildeien

  Gendarmerie-  Corpo  in  bder  an-Pegebeflen
  Eigenschaft  anhestellt  seyen,  mit
Zeugnissen  des  TConiniandeurs  auszuwelsen.

Stuttgatt  den  g.  Jull  1821.
v.  Otte.
        <pb n="444" />
        -—

440
„  Der  Klalsl.  ellsche  CauflReztun,
Die  erledigte  Pfatrei  Obersteufeld  betreffend.

Die  exledigee  Pfarrei  Oberstenfeld,  Dücose
  Marbach,  enthält  3344  Seelen,  wovon
in  dem  34  Stunde  emfernten  Fillal  Kur-T
  34,  und  zu  Lichtenberg,  1  Stunde  von
dem  Mutteror#t  entfernt,  z2  wohnen.  Keines
dleser  Filiallen  hat  Gottesdlenste,  und  nur
Kurzoch  eine  Schule.

Das  Dienst  Einkommen,  unter  welchem
kelne  Zehenten  sind,  beträgt  nach  Abzug
der  zu  dem  gelstlichen  Besoldungs-Werbbesserungs

  .  Fonds  gesotzinen  sb0  P.  och

1221  fl.  nach  Etats  Preißin.
Die  Bewerber  Haben  ihre  Birsschriften
lunerhalb  vier  Wechen  bel  dem  evangellschen
  Conststorlum  einzurelhen,  so  wie  denjenigen,
  welche  sich  schon  gemelder  haben,
und  wegen  des  Abzugs  zurücktreten  wolles,
die  Zuräcknahme  innerhalb  dieses  Termins
überlassen  ist.
Stuttgart  den  ão.  Juni  1821.
Waͤchter.

b)  Die  erledigte  Pfarrei  Deizisau  betreffend.

Die  durch  die  Befbrderung  des  Pfarvers
  M.  Kies  erledigte  Pfarrel  Delzisau,
Dlbcese  Eßlingen,  enthält  850  Seelen,  hat
außer  dem  Slrnaner  Hof  kein  Filial,  und
ist  mit  elnem  Einkommen  von  80  fl.  nach
Etats-  Preisen  verbunden.

3.  Des  Künll.

Won  dem  Küönigl.  Medleinal  -Celleglo“
wurde  dem  Med.  Dr.  PHesmenn  Friedrich
Autenrieth"  ven  Täbingen,  nach  erstandener
  Prsfung  die  Erlaubniß  zur  Ausübung
der  Medlein  und

dem  quliescirenden  Regiments-Arzt  Med.

Die  Bewerber  haben  ihre  Bitsscheiften
binnen  sechs  Wochen  bel  dem  evangellscher
Consistorium  zu  übergeben.  "

Stutegart  den  6.  Jull  1841.
Wächter.

Medlelnal=  Colleslams.

et  Chir.  Dr.  Johann  Jekob  RNutharot,
ven  Altdorf,  Oberamts  Bbbllugen,  nach
erstandener  Pruͤfung,  die  Exlaubniß  zur  Ausöbung
  der  Medieln  und  Cbirurgie  erbeeilt.
Siuttgart  den  19.  Juli  55.
Massenboch.

—  —
        <pb n="445" />
        441

Nro.  43.
Könfglich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  den  a#.  Juli  132.

*  #

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Sesetz  äber  vie  Verhättnisse  der  Civil-Smats-Diener.

Wilheim,

don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

*i  :

In  bem  IV.  Kapitel  der  Veorfassungs-Urkunde
  find  sowohl  uͤber  die  Anstellung  der
Stiaats  Diener,  als  uͤber  deren  Entsetzung,
Emtlaffung  und  Wersetzung  Grundsäge  aufgestellt,
  deren  meitere  Entwickelung,  so  weit
solche  in  Beziehung  auf  Verschuldungen
der  Staats  Diener  nothwendig  ist,  der
künfchgen  Straf,  Gesetzgebung.  vorbeholten

W

Es  bestehen  aber  noch  andere  Berhaͤltnisse
  der  Eivil-Staats  Diener,  besondertd
in  Ansehung  der  Gehalle  und  Hensionen,
welche  zunächst  eine  genauere  geseyliche
Bestlmmung  erfordern.

In  dieser  Hinslche  verordnen  und  verfc
gen  Wir,  nach  Anhdrung  Unseres
Gehelmen  Raihs  und  unter  Zusilmmung
Unserex  getreuen  Stäönde,  wle  folgt:
        <pb n="446" />
        Erstes  Kapitel.
Augemeine  Besiimmungen  in  Beziebung  auf,  den
Stand  der  Stats=  Diener.

Die  Bestimmungen  des  gegenwärtigen
Gesetzes  sind  anwendbar  auf  dlejenigen
Staats-  Diener-  welche  bel  dem  Stagis-·
Setretarlat  vad  dem  Geheimen  Rathe,  In

.

sind  durch  dile  Verfassungs=  Urkunde  1
festbeseet.

J.  3.
*  Staats-Diener,  In-  dem  Sinne  und

nach  den  Bestimmungen  det  F.  p.  16—5%

den  Departements  der  Justiz,  der  auswäragen

  Angelsgenheiten,  des  Innern  und  der
Flnanzen  angestellt  find-Eben

  dieselben  treten  in  Hinsicht  des
Kind'schen  Amts,  Persenals  ein.

Unter  den  Dienern,  von  welchen  dieses
Gese  bündele,  släd  micht  begriffen  die
Klrchen=  und  Schul-Diener,  Ingleichem
die  bei  Unserem  Hof  und  dem  Milltär
Angestellten.  Die  Verhälenisse  derselben
rIchten  sich  nach  denjeuigen  besondern  Vorschriften.,
  welche  Wir  für  die  elne  eder
die  andere  Gettung  solcher  Dlener  bereite
gegeben  haben,  und  weiter  zu  ertheilen
Uns  vorbehalten.

Auf  dle  Diener  der  Gemeinden  und
Kürperschoften  findet  das  vorllegende  Gesetz
glelchfalls  kelns  Anwendung-P.

  2.

Die  Verhaͤltnisse  Unseret  Minister
oder  Departements-  Chefs  und  der  Mitalleder
  Unferes  Gehelmen  Raths,  in
der  hiet  in  Ftage  stehenden  Bejlehung·

der  Verfassunge-Urkunde,  sind:

7)  Die  bel.  den  Collegten  und  Kongrkieo
der  im  F.  1  gewmannten  Depattements,
so  wie  die  bei  den  Colleglen  und
Kanzlelen  des  Departements  des  Kir,
chen  und  Schulwesens  angestellten
Diener  bie  zu  den  Kanzelllsten  elnschließlich
  desgleichen  die  von.  Uns
bel  auswärtigen  Reglerungen  beglaubleten
  Gesantten  ußd  andere#  diylomatischen
  Agenten.

à)  Nachstehende)  bei  der  Bezirks=  oder
besondern  Verwaltung  agestellten
Diener:

a)  Die  Oberamterichter  und  Oberamtsgerichts-Aktuare;



b)  die  Oberamtmänner,  dle  Verwolt#

und  Kassen  =  Beamten  der  ZJucht
Walsen=  und  Irrenhkos#;  die  vom
Staate  exnonnten  um  befoldeten
Aorzte;  die  üäber  ole  Kand-Gestüm
gesedten  Verwaltet  ʒi  dle:  fuͤr  den
Hoch-  Straßen=  und-  Wassrban
angestellten  Beam#en

6  bie  Kemeral:  Verwaller,  Oberftister

und  Fhrster;  die  Ober-  Zall  .  Wer-
        <pb n="447" />
        walter.  und  Ober=  Acclse  Berwalter;
die  Holz-Werwalter;  die  leitenden
Beomten  und  Kasstere  bei  dem  Berg-Hüren=
  und  Münzwesen  und  bel
den  Salinen.

F.  4.

Als  Staats-Dlener  in  dem  zuvor  erwahnten
  Sinne  der  Verfassungs-  Urkunde
und  ulcht  zu  betrachten!

1)  Dle  Ober  Elubringer  der  indlrekten
Steuern,  als  Oberzoller,  Ober-Aeciser,
  Ober-Umgelder,  deegleichen  die
Controleure  der  genannten  Steuern,
so  wle  die  Hülttenschreiber;

)  die  Unter=  Elnbringer  der  indirekten
Sreuern,  als  Unter-Zoller,  Acciser,
Umgelder,  Wagmeisster,  Zoll=  und
Aecise-Schreiber,  Thorschreiber  und
Solz=  Faktore;

5)  dle  Kameral-Kasten-Knechte,  Kametal
  Küfer,  Unterpsteger  und  Gefäll-Einbringer,
  Holz=  Inspekreren  und
Holzmesser,  Waldschützen,  Güter-Aufseher
  und  Haus=  Verwalter;

die  Unter  =  Aufseber  bei  den  im
.  3.  lir.  b.  erwähmten  Avstalten  und

bel  den  verschiedenen  Gewerben  des

Sitoats,  de  Werkmelster,  Fabrlkamen.

and  Arbelter;  2
4)  elle  Dlener  und  Aufwärter  bel  den

Kaaglelen  und  Aemtern,  Pollzel,  Be--wlrd.



dleite,  Gefangenwä#ter,  Scharfrschter
und  Wasenmeister,  Wegknechte,  Thorwarte,
  Nachewächter:  und  andere  ganz
Mr—

Sämtlich  vorgenannte  Dlener  koͤnnen
auf  vorgängig  erfordertes  Colleglal:  Gutach.
ten,  nach  vorherlger,  einolerteljähriger  Aufkündigung
  des  Dlenstes  entlässen  werden.

Dlese  Aufkändlgung  wird  bei  denjenigen
Dienern,  welche  Wir  Selbst  ernannt  haben,

  von  Uns  auf  den  Vortrag  des  Departements-Cbese,

  bei  andern  aber  dur
den  letztern  ohne  Gestatrung  elnes  Rekurses,
  verfägr.

Vergeben  gebberer  Art  können  jedech
eline  gleichbaldige  Entlassung  begründer,
welche  nach  der  eben  erwähnten  Verschiedenbeit
  des  Verbälinisses  von  Un?,  ee#r
von  dem  Deportements  Cbef  ausgesprochen
Bei  Dilenst-WVersetzungen.  kreten
übrigens  auch  in  Ansehung  dieser  Diener
die  Bestimmungen  der  Vererdnung  vom

2#8.  Februar  1818  wegen  Vergütung  der

Umzugs=  Kosten  ein.
#F.  5.
Auf  die  im  F.  4  unter  Rummer  1  g#"UD

nan#en,  in  jener  Eigenschaft  gegen  wzrtig

  angestellten  Diener  finden  jedoch  vorliehende
  Bestimmungen  kelne  Anwendung.

Sie  flad  olelmehr  für  ihre.  Person  den.
        <pb n="448" />
        im  F.  J  genaunten  Dlenern  in  den  hieher
geelgneten  Beziehungen  gleich  zu  achten.
F.  6.

Amtsgehälfen,  welche  von  Beamten  under
  Genehmigung  der  zuständigen  Staats=Behbrde
  aufgestellt  werden,  nawentlich  die
Oberamtis-Aktuare,  dle  Kameralamts.  Buchhalter
  und  die  Assistenten  bei  den  Forstämtern,
  kbönnen  glelchfalls  nur  gegen  einolerteljährige
  Aufkündigung  von  ihren  Prlncipalen
  mit  Gutheißen  jener  Staats-  Behörde,
vleder  entlassen  werden.

Besondere  Aufträge,  Amts-Verwesecelen
  2dc.  Ehnnen  zu  jeder  Zelt  zurückgenommen
  werden,  und  ejn  Entschädigungs  An-Hruch
  wegen  dleser  Zurücknahme  siadet  nlemals
  Statt.

1.t

Den  im  F.  3  bezelchneten  Dienern  ist,
so  lange  sle  im  aktioen  Dienste  stehen,  der
personliche  Betrieb  eines  Gewerbs,  einer
Fabrik  oder  Handlung,  unbedingt  untersagt.
  Eine  Thellnahme  an  dergleichen  Unternehmungen
  aber  bleibt  ihnen  in  se  weie
unbenommen,  als  dieselbe  dem  Interesse
des  Staats-Dleustes  keinen  Eintrag  thur.

Fremde  Prlost-Geschäfte  dürfen  sie  nur
dann  äbernehmen,  wenn  solche  mit  ihren
Dienst-Pstlichten  vereinbar  find,  und  nur
in  dem  Maße,  daß  dadurch  dem  amtlichen
Berufe  kein  Abbruch  geschlehr.

444

Den  bel  der  Orts=  und  Bezieks-Verwaltung
  angestellten  Beamten  insbesondere
ist  die  Erwerbung  liegender  Grände  innerbalb
  ihres  Amtebezirbs.  verboten,  mit  Ausnahme
  eines  Wohnhauses  und  eines  Gartens
  zum  eigenen  Bedarf,  wovon  jedoch
der  Beamte  Anzjelge  zu  machen  pat.

F.  8.

Die  Hß.  4  aufgeführten  Dlener  knnen
sich  neben  ihrem  Dienste  jedem  buͤtgerlichen
  Gewerbe  widmen,  welches  mit  jenem
uͤberhaupt  vertraͤglich,  und  ihnen  nicht  durch
besondere  Dienst-  Insirukilon  untersagt  ist.

s.  8.

Kelner  der  y.  à—5  genannten  Diener,
ues  mag  sich  eln  solcher  im  akilven  Dienste
oder  im  Qutescenz-Stande  (Kap.  I11)
besinden,  darf  ohne  vorgängige  Anzelge  und
blerauf  erfolgte  Entschließung  sich  in  eine
eheliche  Werbindung  elnlassen.  Letztere  wird
nur  alsdann  nicht  zugegeben  werden,  wenn
solche  entweder  aus  Räcksichten  für  die
Ehre  des  Staats-  Dienstes  oder  nach  der
Lage  der  dkonomischen  Berhältnisse  des  betreffenden
  Dieners  als  unjzulaͤßig  erscheint.

Be  elnzelnen  im  y.  4  Henannten  Klas.
sen  von  Dienern  finden  jedoch  nach  besondeen
  Verordnungen  von  vorstehender  Fetel
  Ausnaßmen  Statt.
        <pb n="449" />
        .  10.

Jeder  Diene  rn  Verzlchtleistung
auf  Gehalt,  Titel  und.  Rang  den  Dienst
aufkuͤndigen.

Er  darf  jedoch  vor  Ablauf  elnes  Vlerteljohrs
  nach  geschehener  Aufkündigung  sei-1e
  Stelle  nlcht  verlassen.
uch  kann  kein  Dlener,  er  mag  seine

Emlassung  selbst  nachgesucht,  oder  solche
gegen  seinen  Willen  erhalten  haben,  außer
Landes  zlehen,  bevor  er  wegen  der  geführren
  Amts  --  Berwaltung  Rechenschaft  abgelegt,
  und  die  verfassungsmäßigen  Bedlintzungen
  der  Auswanderung  erfällt  hat.

Mu  Ablegung  dleser  Rechenschaft  soll
übrigens  kein  Diener  lönger  als  ein  Jahr
aufgehalten  werden,  und  selbst  vor  abgelegrer
  Rechnung  soll  einem  solchen  gestatte#
seyn,  das  hand  zu  verlassen,  wenn  er  desbalb
  genägende  Slcherhelt  zu  leisten  vermag.


Hot  der  freiwillig  austretende  Diener
zu  selner  Ausblldung  aus  Staats-Mitteln
besondere  Unte  stützung  erhalten,  so  ist  er
verbunden,  dafür  Ersat  zu  leisten.

1.

Besoldungen,  Qulesrenz.  Gebalte,  Herstenen
  der  Dlener  sowohl  als  ihrer  Himerbliebenen,
  so  wie  ondere  Untersttzungen
aus  der  m  Case,  dürfen  nicht  aͤber

446

den  dritten  Theil  zu  Gunsten  von  Glinbigern
  In  Beschlag  genommen  werden.

Zweitetz  Kapitel.
Von  den  Besolbungen.

J.  12.

Zu  der  Besoldung  eines  Dieners  geöhrt
dasjenige  nicht,  was  derselbe  als  Ersatz
für  Dienst-Aufwand,  ##der  ols  Bedarf
für  dle  Amts-Führung  erhält.  Mithin
sind  in  die  Besoldung  aulcht  einzurechnen:

1)  Die  Pferds-Ratlenen,  die  Koanzlel-Kosten,
  die  Gehalte  für  Gehälfen  und
die  Gebühren  für  Schreib-Materialien,
  die  Diäten  oder  Emschädigungs-Gelder
  für  Amts-Reisen,  die  Entschaͤdigung
  der  Cassen-Beamten  sär
C#ssen-Abgang,  und  was  senst  unr#er
  öhnlichen  Tireln  als  Ersatz  gevelcht
  wird.

:)  Die  Amts-Wobnungen  oder  Hart-#unse
  bei  Dlenern,  welche  für  ipre
Amts-Verrichtungen  eines  eigenen
#ocals  bedürfen,  so  wie  die  Amts=Emolumente
  oder  Dienst-Nutzungen
überhaupt.

Dergleichen  zur  Besoldung  nicht  gebs,
rige  Bezuͤge  sind  ven  der  Beklrikung  des
Amtes  unzertrennlich;  sie  bdren  mit  ihm
von  felbst  auf  und  knnen  daber  weder  del
einer  Dienst=  Veränderung,  noch  bei  der
        <pb n="450" />
        446

Qulesclrung  oder.  Penstonirung  (Kap.  II1,
1M  y,  In  Anschlag  gebracht  werden.

Diese  Bestimmung  tritt  jedoch  aledanm
nicht  eir,  wenn  elne.  Nutzung  der  elnen:
oder  andern  Art,  oder,  gewlsse  Gebähren:
dem  Diener  vesmbge  seines  Anstlellungs.
Dekrets  entweder  als.  Besoldungs-  Thell,
oder  staft  der  Besoldung  ausdrücklich  ausgesezt
  worden  find.

9.  13..
Dle.  Dienst-Einnahme  der  von  Unslei

  c  swärtigen  Reglerungen  beglaubsgren.

Gesandten  und  andern  deplomatsschen  Agenten
  theilt  sich  ab:  in  den-  elgentlichen  persbnlichen

  Gehalt.  derselben,  und  in  die
Enisch  aͤdigung  suͤr  den  mit  ihrem  Amece.
nothwenkig.  verbundenen  Repräsentotions-Auf##d.Jen#

  beteht  in  der  Besoldung
  derjenigen  Stelle,  dle.  ein  solcher.
Diener  im  Staats-Dleoste  äberheupt,

nach  Maßgabe  der.  Dlenst=  Kategerle,  In.

melche,  er  elngerelhr  ist,  bekleldet.

8  nach.  Abzug  dieses  elgentlichen.
6  von  dem  Gesomt=  Betrag:

Amta=  Gebalts#
der  Dienst-  Einnahme  zu  obigem  Zweck
Abria  blelbt,  ist.  als  Ersos#  für  Amts-Aufwo


betrachten,  und  mithi
rurg  zu.  behandeln.

d  in  dem  Sinne  des  9.  13  zu.
n  nicht  ·  als  Besok

F.  14-—

In  Bezlehung  auf  diejenigen  Gehal##
The#le,  welche  zur  Ergänzung.  elner  von.
früheren.  Dienst.  Verhältulssen  Ferrührenden
Besoldung  dienen  (Ergänzungs  Denslonen)
werden  nachstebende  Bestimmungen  erthellt:

1)  Dergleichen  Ergänzungs-Glehalte  find
mit.  den  verschiedenen  Wirkungen  i#
dle  eigeneliche  Besoldung,  einzurechnen,
wenn  slie  aus.  Veranlaossung  elner,  erst
sellt  dem  Erschelnen,  des  Besoldungs=Ediks
  vom  28.  Mo.  1817  elngetre:
kenen.  Verminderung,  der  durch  Aesek
besiimmten  Normal.-Gepalte  zu
Ergänzung  derselben  ausgesetzt  worden
d,  oder  aus  gleicher  Urfsoche  eine.
in  der  Folge  werden  ausgesetzt  werden.

2).  Nicht  elngerechnet  in  die  Befoldung
werden  diejenigen  Gebalts=  Dielle  der
gedachten  Art,  welche  zu  Ergaͤnzung
der  vor  daem  23.  No.  1317  erw#n,
benen,  Gehalte  bestimmt  worden  find.

Eine,  Ausnahme  von  dleser  Megel
sindet  im.  Falle,  der  Quleselrung  eines
Dleners  Satt  (.:.).

4).  Wo  durch  Werträge  besondere  Bestimmungen,
  begrähdet  find,  bat.  1#
dabei  seln  Berblelben.

9.  16.

Wird  eln,  Dlener.  seines  Dienstes-  oder
Gehalts.  fär,  verlusiug  erkannt,  oder  winn
        <pb n="451" />
        er  selne  Entlassung  freiwlllig.  nimmt.  ohne
elnen  rechilichen  Anspruch  auf  Pensson  zu.
haben  (.  23.),  so  verllert  er  damit  immer
  auch  dle  außer  dem  Aectloltats  -Etat
laufenden  Gebalts  Ergänzungre.

j.  16.

Dile  Besoldung  eines  Dieners  kann  kelnen
  Abzug  erlelden,  wenn  er  an  der  Versehung
  seines  ordentlichen  Amtes  durch
anderwärtige  Auferäge  von  Selte  der  Reglerung
  gehindert,  und  dadurch  die  Aufstellung
  und  Belohnung  elnes  Amts-Verwesers
  abthig  wird.

Vielmehr  sind  in  einem  solchen  Falle  die
Kosten  der  Amts  Verweserei  von  der
Stgat-  Kasse  zu  übernehmen.

Dagegen  hat  der  Diener  diese  Kosten  zu
bestrelten,  wenn  und  so  welt  derfelbe  länger
  als  vier  Wechen  in  Uelaub  abwesend,
oder  länger  als  sechs  Monate  durch  Krankbe#
  von,  Versehung  selnes  Amtes  abgehelvun
  ist.

In  den  Kosten  einer  Amts=  Werweserei
la  Krankhelte-Fällen  kann  jedech  von  dem
Gehalte  des  Dlenerz  böchstens  ein  Dritchell
  verwendet  werden.

F.  17.

Wenn  einem  Diener  neben  Versehung
leines  ordemlichen  Amtes  die  Besorgung
enderweiter  Aufträge  oder  dle  Auerlchtung
besenderer  Geschäfte  übertragen  wied,  so

447

—

kann  er  derhalb  außer  dem  mit  sesnem  or
dentlichen  Dienste  verbundenen  Normal-Gehalt
  keine  weltere  Belohnung,  sandern
nur  den  Ersatz  des  durch  jene  Verrichtung
etwm  :  verursachten  Aufwandes  anfprechen.
Wir  behalten  Une  jevoch  ver,  dle  besonderen
  Verdienste  solcher,  Iin  dem  einen
oder  andern  Fache  vorzugsweise  brauchburen
  Stoats  =  Diener,  jumal  wenn  kelne
Gelegendelt  zu  sonstiger  Beftrderung  oder
lum  Vorrücken  in  eine  höhere  Beseldungk-Klasse
  vorhonden  ist,  zur  Aufmuncerung
Anderer  und  Anerkennung  der  verbaͤltnißmuͤßig
  arbßeren  Anstrengung,  durch  Verwilligunz
  von  Gratifikationen  zu  belohuen.

Drittes  Kapitel.
Von  der  Qutescirung  oder  zeitlichen  Enthebung
vom  Dieuste.  "
I.I«s.

DIezeltllcheEmhebuugvokaenße
(Quitselumg)'sitidec·bel"dku«lm  5
keichneten  Staate  Dlenern,  und  zwar  nur
dann  stat,  wenn  die  im  Wege  der  Gesetgebung
  oder  auf  Antäge  der  Stl.  de
für  immer  veränderte  Eiurichtung  eims
Staats  Verwaltungs-Zweigs  ihre  Diodnstleistung
  entbehrlich  macht.

In  olesem  Falle  leldet  eln  solcher  Diener
  bie  zu  selner  anderwhrtigen  Anstellung
einen  Abzug,  von  seinem  Gchalie;  so  wle
        <pb n="452" />
        4

auch  die  mit  der  Bekkeldung  feiner  blsherlgen
  Amts  Stelle  verbundenen  Bezüge  (F.
12))  von  selbst  für  ihn  aufhren.
s.  19.
Jener  Abzug  beträgt,  wenn  der  Dlener
das  vlerzigste  Lebens=  Jahr  noch  ulcht  zurückgelegt
  hat,  dreißig  Procent  von  dem

Gehalte;  für  jedes  weitere  Alters-Jahr

vermindert  sich  derselbe  um  Eln  ODrocent.
Wer  daher,  wenn  er  in  den  Qutlescenten-Srtand
  versetzt  wird,  das  slebenzigste  Jahr.

berelts.  zurückgelegt  hat,  behält  ohne  Abzug.

felnen  ganzen  Gehalt.  Der  Abzug  wird
nach  dem  Lebens-Alter  zur  Jeit#  der  Quleseirung
  berechnet,  wobel  es  vann  für  die
ganze  Dauer  derselben  sein  Verblelben  hat.

Jedoch  blelben  die  auf  besondern  Rechtsuteln

  beruhenden  Ansprüche  der  jetzt  angestellten
  Diener  In  Hinstcht  eines  hbberen
Qulescenz-Gehalts  denselben  vorbehakten,
und  foll  durch.  die  Qulesrenz  kein  Einkommen
  unter  die  Summe  von  Sechshunderr
Gulden  herabgssetzt  werden;  ebenso  soll  von
einem  Einkommen,  welches  weniger  als
Sechshundert  Gulden  betraͤgt,  kein  Qulesenz-Abzug
  Stat  finden.

"  20.

Wenn  ein  Diener  mehrere  Aemter  zugleich
  beklelbet,  und  mur  eines  oder  elnlger
derselben  im  Wege  der  Qulesclrung  entholen
  wird;  so  ist  zu  uuterschelden,  ob  er

Baeßer  für  jede  dleser  Stellen  elnen  bestmmten
  Gehalr,  ober  für  alle  einen  Gesamt-Gehalt
  bezogen  hatte.

Im  ersteren  Falle  verblelbe  ihm  dle  ganze
Besoldung  des  Amtes  oder  ver  Aemter,
deren  er  uscht  entheben  wird,  und  er  erbaͤlt
  den  Quiescenz.  Gehalt  (.  19)  in  Ansehung
  derjenigen  Stelle  oder  Seellen,  welche
  embehrlich  geworden.

Im  zweitren  Fall  dagetzen  wird  mil  Rückscht
  auf  dle  Erheblichkelt  jedes  der  verele
migten  Aemter  und  mir  Erwägung  der  bbritzen
  Verhältalsse,  der  Anthell  des  eingehenden
  Amtes  an  dem  Gesamt-Gehalt  ausgemittelt,
  und  hlerauf  nach  dem  vorftehenden
Grundsatze  der  thellwelse  Quletcenz-Gehalt
berechnek.

.  1.

Tritt  dee  Quleselrung  eines  Die#ners  eh,
s#  werden  die  Ergänzungs-Gehalte  (F.14),
welche  derselbe  etwa  bezleht,  in  Absicht  auf
die  Berechnung  des  Quleseenz-Gehalts,  der
wirklichen  Besoldung  ohne  Umerschlet  gleich
geachret.

zr.

Eln  Quiescent  kann  zu  jeder  Zelr  dur
neue  Anstellung  in  elnem  solner  Beruft=Blldung
  angemessenenm,  und  von  seinem
frühern  Dieustgrade  nicht  zu  entfernk  stehenden

  Amte  Wieder  zum  nmettoen  Dlenste

elnberufen  werden-  -
        <pb n="453" />
        tlite  des  nenen  Amtes  an,

seine  vorige  Besoldung

449

Geschleh  dleses,  so  erhält  er,  vom  Anfeine
  vorige
Besoldung,  oder,  wena  der  Amts  Gebolt
der  nenen  Stelle  dlese  ulcht  errescht,  elne
emtsprechende  Ergönzungs-Penson.

Für  die  Kesten  des  Zugs  von  dem  Orte,
wo  er  süch  mit  seinem  Hauswesen  ausgehalten,
  In  den  Ort  der  neuen  Anstellung,
werden  lhm  die  gesetzlichen  Umzugs-Gebühren
  vergillet,  bei  deren  Berechnung
zum  Grund  zu
legen  ist.  Außer  diesen  hat  er  irgend  eine
weltere  Enischcolgung,  unter  was  immer
für  einem  Titel,  eben  so  wenig  als  der  aktioe
  Diener,  im  Falle  einer  Versevung,
anzusrrechen.

Auch  ist  er  dle  ihm  angewlesene  Stelle
erst  nach  drei  Monaten,  von  dem  Tage
an  anzutreten  verbunden,  an  welchem  ihm
Elne  Wieder.  Anstellung  angeköündlgt  wurde.

Viertes  Kapitek.
Von  der  Pensionirung.
**  23.

Nach  neun  vollendeten  Dienst  Johren
steht  fedem  der  im  #  .  3  bezelchneten  Staats-Dlener
  ein  Anspruch  auf  Deusion  zu.

Dieselbe  ko##n,  vorausgesetzt  Laß  ein  folher
  Siaats:  Diener  uscht  im  Untersuchung.
befangen  itt,  in  folgenden  Jällen  auf  das

15

Gesuch  des  Dleners  uscht  verweigert  werden:

a)  Wenn  derselbe  das  vlerzigste  Dienstoder
  das  fünf  und  sechzlaste  Lebens-Jahr
  vellendet  hat;

5)  wenn  er  wegen  kbrperlicher  Gebrechen,
ohne  seine  Schuld,  dlenstuntauglich  geworden
  ist;

c)  wenn  er  durch  Krankbelt  länger  als
ein  Jahr  von  Versebung  seines  Amtes
abgehalten  wird.  Dapegen  hat  auch
ihrerseito  dle  Steats-Reglerung  das
Recht,  in  den  ebengenannten  Fällen
den  Dilener  ohne  sein  Ansuchen  in  den
Pensions  Stand  zu  versetzen.

Tritt  hiernach  die  Pensionirung  ein,  so
hat  der  zur  Rube  geschte  Diener  seins
Penslon  lebenslänglich  zu  genleßen.

9.  24.

Die  Grundlage  der  Verrchnung  für  vi#
Größe  der  Dension  bildet  der  jährliche
Durchschnts-Betreg  der  Besoldungs-Bejüge,
  welche  der  Diener  in  den  seiner  Pensiontrung
  zunächst  vorausgegongenen  fänf
Jabren  agenessen  bat.  Bei  quletcirten
Dienerm  wird  die  Besoldung,  welche  sie  in
den  ihrer  QAulescirung  vorangegangenen
fuͤnf  Jabren  bezogen  baben,  auf  glelcht
Weise  zu  Grund  gelegt.

2
        <pb n="454" />
        #F  26.

Unter  dleser  Voraussetzung  betraͤgt  im
Falle  der  Penstonlrung  (F.  35.)  der  Ruhe-Gehalt
  fär  denjenlgen,  welcher  das  gehnte
Dlenst  Jahr  angetreten,  vierzig  Precont
  der  Besoldung.  (99/.  „-.  14.

Mit  jedem  weiteren  Dienst  Johr  stelge
dle  Pension  um  zwel  Procenk,  so  daß,  wer
das  vierzigste  Dienst  Jahr  angetreten,  oder
noch  lönger  gedient  hat,  seinen  ganzen  Gebalt
  als  Penslon  erhälr.

Es  darf  jedoch  die  jährliche  Henslon  elnes
  der  erwähnten  Diener  (.  3.)  dile
Summe  von  Drei  Tausend  Gulden  niemals
  üÜbersteigen.

Neben  der  Denston  kann  eine  Ergänzungs-Pensson
  (F.  14.)  nicht  bezogen  werden.


s.  6.

Wie  behalten  Uns  übrigens  vor,  denjenigen
  im  9F.  3  erwaͤhnten  Staats-Dienern,
  welche  vor  Antritt  des  zehnten  Dlenst=Fahres
  durch  kbrperliche  Gebrechen  ohne
ihre  Schuld  zur  ferneren  Dienst-eistung
umtanglich  heworden,  Unterstützungen,  nach
MaMgobe  der  besonderen  Verhältnisse,  aus
der  Staats-Kasse  zu  bewllligen,  und  überhaupt
  bel  Bestimmung  der  Penslonen  auf
ausgeselchnete  Verdienste  angemessene  Rücksicht
  zu  nehmen.

450

*(1#  717.

Bel  Berechnung  der  Dienst-Jahee
kommt  nicht  in  Berrachtung:

1)  die  auf  wlderruflichen  Stellen  (VF.  1.
und  6.5)  zugebrachte  Dienst-Zei#;

)  die  von  einem  Diener,  welcher  früher
entlassen  gewesen  war,  vor  selner  Em:-lassung
  zurückgelegte  Dlenst-Zelt,  wenn
solche  wegen  Dienst  Verfehlungen  oder
Unbrauchbarkeit  erfolgt  ist;

3)  die  Zeit  auswörtiger  Dlenste  bei  den
vom  Ausland  berufenen  Dienern,  wenn
nicht  durch  Vertrag  etwas  anderes  be:
dungen  worden  ist.

Dagegen  wird  bel  Berechnung  der  Dienst
Jahre  auf  dlejenige  Dienst-Zeit  Räcksiche
genommen,  welche  eln  aus  Veronlaflung
von  Länder-Erwerbungen  übernemmener
Diener  unter  der  vorligen  Reglerung  des
erworbenen  Landesthells  zurückgelegt  hat.

1.

Diejenlgen  Henstenäre,  welche  am  15.
Nov.  1817  sich  berelts  im  Penssons-Stand:
befanden,  können,  so  lange  sie  das  fünf
und  sechzigste  Lebens-Jahr  noch  nlcht  ju
rückgelegt  haben,  ihre  Djenst-Tächrigkelt
vorausgesetzt,  wleder  zum  ectioen  Dienste

berufen  werden.  Dilejenigen  derselben  aber,

welche  das  fünf  und  sechzigste  Jahr  vollendet
  haben,  werden,  so  wie  alle,  welche  erst
        <pb n="455" />
        451

selt  jenem  Zelzpunkte  penstenirt  worden  find,
als  definnio  zur  Ruhe  gesetzt  ongesehen.

Uebrigens  ist  den  Penstonáren  unbenommen,
  sch  um  Wieder-Anftellung  zu  melden.


Besondere  Räckstcht  wird  auf  dliejenigen
Staats-Dlener  genommen,  welche  (s.  23.)
früher  wegen  Krankheit  in  Penslons-Stand
versetzt  worden  sind,  und  sich  nach  lhrer
Genesung  um  Wleder,  Anstellung  gemeldet
daben.

F.  20.

Penstonen  därfen  nur  mit  besonderer  Erlaubniß
  im  Auslande  verzehrt  werden  und
unterliegen  in  dlesem  Falle  elnem  Abzug
von  zehn  Procrent  für  die  Staats-Kasse,
wenn  nicht  Verträge  eine  Ausnahme  besründen.
  Tritt  ein  Penstenär  in  andere
Dlenste,  se  erlischt  damlt  selne  Persion  von
selbst.

9.  30.

Die  im  F.  4  genannten  Diener  haben
auf  Densionlrung  kelnen  rechtlichen  Anspruch.


Wenn  jedoch  dergleschen  Diener  obne
lhre  Schuld  dienstuntüchtig  geworden,  und
auf  andere  Weise  ihr  Auskommen  ju  sinden
  unfhig  sind;  so  werden  Wir  ihre  Umstände
  nach  Bllligkeit  berücksichiligen  und
ihnen  angemessene  Unterstuͤzung  nach  dem
Grade  der  Dürftigkel:;  aus  dem  Gratiallen-Fonds

  bel  der  Staals=  Kasse  bewllli.
gen.

Auch  bleiben  denjenigen,  welche  entwe-Der.
  vor  lhrer  widerruflichen  Anstellung  im
Genusse  von  Pensionen  gestanden,  oder  aus
besonderen  von  der  erwaͤhnten  Anstellung
unabhänglgen  Rechts-Titeln  solche  anzusprechen
  haben,  diese  ihre  Rechte  vorbe-Halten.



s.  öt.

In  Ansehung  der,  verm#oge  des  Relchs-Deputations-Schlusses
  vom  Jahr  1805  zum
lebenslaͤnglichen  Fortgenuß  der  vor  dem  24.
August  1802  ertheilten  Besoldungen  berechtigten
  Diener,  wird  blermit  ausdrücklich
  festgeseyt:  daß,  wenn  bei  elner  ungesuchten
  Zuruhesetzung,  dle  ihnen  gesetzlich
zukommenden  Gehalte  jene  Besoldungen
nicht  erreichen,  dleselben  aus  der  Staats-Kasse
  durch  Zulagen  ergänzt  werden  sollen.

Diese  Zulagen  bleiben  jedoch  ohne  Elnstuß
  auf  die  künfigen  Penstonen  der  Wittwen
  und  Waisen.

Fünftes  Kapital.

Ven  der  Unterstützung  der  Wittwen  und
Waisen.

s.  B2.
Die  Wittwen  der  im  9.  3  bejeichneten

„Scaats-Diener  und  deren  Kinder,  welche

das  achnehnte  Lebens-Jahr  noch  alcht  zu-
        <pb n="456" />
        Puöckaelegt,  haben  noch  dem  Absterben  sbres
Gatten  oder  Vaters  eine  jährliche  Penffon
aenzusprechen.

Dleser  Anfpruch  ist  begründet,  es  mag
der  Diener  zur  Zelr  selnes  Ablebens  im
ektloen  Dlenste,  oder  im  Qulescenten=  oder
Henstons  Stande  gewesen  feyn.

Außerdem  bezleben  jene  Hinterbliebenen
von  dem  Gehalte  des  verstorbenen  Dleners
diejenige  Rate,  welche  im  nächstfelgenden
z#näher  bestimmt  ist  (Sterbe-Nachge=452



Beerdigungs  Kosten  davon  bestritten  worden
  kbunen.

9.  34.

Die  jährliche  Penslon  der  Hinter
bliebenen  (s.  32.)  welche  von  dem  Ablaufe
der  gedachten  fünf  und  vlerzig  Toge  an,
in  Berechnung  kommt,  besteht  in  Folzendem:



balt).
Heiratbet  eln  Staats·  Dlener  erst  im
Pensions-Stande,  so  stehen  der  Wittwe

und  den  aus  dieser  Ebe  gejeugten  Kindern
auf  die  erwähnten  Begünstigungen  keine
Ansprüche  zu.

.  33.  ·  .

Deererbr.sNachgebalt(s.3-.)
besteht,  obne  Ruͤcksicht  auf  die  Zabl  der
Dienst-Jibre  und  der  Hinterbliebenen,  in
dem  auf  die  naͤchsten  fuͤnf  und  vlerzig  Tage
noch  dem  Tedestage  des  Dieners  zu  berechnenden
  Tdelle  der  Besoldung  (9.23.)
des  Quleecenten,  Gehalte,  oder  der  Penston
desselben.

Der  glelche  Betrag  wlrd,  auch  wenn
kelne  penslonsberechtigte  Wittwe  oder  Kins
der  vorbanden  sind,  an  die  Verlassenschafis-M
  sse  alsdann  ausbezoblt,  wenn  der  Dlener
nsche  so  vlel  Permögen  pinterläst,  doß  die

1)  Die  hlnterlassene  Wittwe  erhälr  ven
der  Pesston,  welche  der  Vesstorbeve  in
Gemäbbeit  des  IV.  Kapitels  anzusprechen
  gehabi  hätte,  oder  berelis  genosen
bat,

a)  wenn  dlese  nicht  aͤber  Eln  Tausend
Gulden  betraͤgt,  den  vierten  Tpell,
oder  fünf  und  zwanzig  Procent;

b)  wenn  dleselbe  hbber  steigt,

)  von  den  ersten  Ein  Tausend  Gulden
ebenfalls  fäaf  und  zwanzlg  Protent,
9)  von  dem  Mehrbetrag  bis  auf  Eln
Tausend  fünfhundert  Gulden  zwaalis
Procent,

7)  von  dem  welteren  Beteage  #chn
Droceut;

)  jedes  ehelich  lelbliche  Kind  des
Verstorbenen  unter  achtzehn  Jaheen
erb#le:

a)  Wenn  elne  Wlitwe  vorbanden  I#,
den  flasten  Thell  von  der  Penslon
der  Wittwe;
        <pb n="457" />
        455

b)  wenn  kelne  Wlitwe  vorhanden  ist,
den  odlerten  Theil  von  der  Perslon,
welche  der  Wittwe  gehdrt  haͤite.

Auf  letzteren  Betrog  ist  die  Pensien  der
Kinder  auch  In  dem  Fell  zu  erbbhen,  wenn
Gbre  leibliche  oder  Stlefmutter  stirbt,  oder
dle  letztere  wleder  helrathet,  ehe  die  Kinder
das  penflonsberechtigte  Alter  zurückgelegt
haben.

.  35.

Ein  Anspruch  auf  Wuttwen  Penston  fälle
nweg,  wenn  die  Ehescheldung  oder  Rlchtigkelts=
  Erklärung  der  Ehe,  oder  elne  beständige
  Trennung  ron  Tisch  und  Beit  von
der  zuständigen  Behbrde  ausgesprochen  ist.

Jedes  Kind  aus  einer  solchen  getrenne
ten  Ehe  erhält  jedoch  bis  zum  vollendeten
achtzehnten  Jahre  den  olerten  Dhell  der.
Peusten,  welche  ihrer  Mutter  gebührt  haben
  würde,  wenn  keine  Trennung,  der  elnen
oder  andern  Art  erfolgt  wäre.

J.  36.

Wenn  eine  Wittwe  oder  wenn  die  nachtelassenen
  Kinder  eines  Staats-Dieners
wegen  eines  gemeinen  Verbrechens,  welches
  ibnen  drelmonatliche  Frelbelts=  Strafe
Iiglehr,  verurtbellt  werden,  so  verllert  der
Gestraste  die  ihm  bewllligte  Pension.

J.  37.
Die  Penstonen  erloͤschen:
1)  Bei  Wittwen  mit  dem  Tage  ihres

Tedes  oder  I#rer  Wieder  Verehellchung;

2)  bel  Kindern  mit  dem  Tage  lörens
Tedes,  oder  mit  Vollendung  des  echtzehnten
  bebens  Jahres,  oder  auch,
wenn  dleselben  durch  unentgeltliche
Aufnahme  in  elne  Staats-A/nftalr,
oder  durch  Helrath  noch  vor  jenem
Termin  eine  Bersorgung  erhalten;
35)  bel  Belden  in  dem  Falle  des  F.36.
Sellten  Hinterlassene  Kinder  elnes  Staäts-Dleners
  auch  nach  zurückgelegtem  achtzehnten
  Jahre  ganz  gewerbsunfählg  und  durch
andere  Mittel  nicht  nothdürftig  beratben
sevn,  so  behalten  Wir  Uns  die  solchen
außerordentlichen  Umstaͤnden  entsprechende
Räcksichtnahme  vor.
F.  38.

Wenn  nach  den  Resultaten  elner  zur
Zelt  des  Absterbens  des  Dieners  anbänglhen
  und  bereits  spruchressen  Untersuchung,

demselben  solche  Dienst-Werfehlungen  eder

gemelne  Vergehen  zur  Last  fallen,  wodurch
ger  Amt  und  Gehalr  CQulescenz-Gehalt,
Pension),  oder  elne  Jurücksedung  verwllikr
baben  würde,  so  hat  darüber  die  verfafsungsmößig

  zuständige  Bebbrde  zu  erkennen.

Ist  dle  Entscheidung  auf  das  Erste  gerichtet,
  so  werden  die  Hlnterbliebenen  des
Peustons=  Anspruchs  verlusilg,  wird  aber

auf  das  Zoelle  erkannt,  so  ist  der  Berech-
        <pb n="458" />
        nung  der  Pensieon  fuͤr  die  Hinterbllebenen
nur  der  Gehalt  derjenigen  Stelle  zu  Grund
zu  legen,  auf  welche  der  Dlener  zu  Folge
der  Entscheidung  zurückzusetzen  gewesen
waͤre.

Entzleht  sich  der  Diener  elner  gegen  ihn
wegen  Dienst  oder  gemeiner  Vergehen  anböngigen
  Untersuchung  durch  Selbst-  Entlelbung,
  so  f#nd  dessen  Hinterbliebene  ebenfalle
  der  Pensten  verlustig.

F.  39.

Was  in  Bezlehung  auf  dle  Penslonen
und  eine  außerordentliche  Unterstützung  der
Staats-Dlener  selbst  im  g.  36  bestimmt
worden  ist,  sindet  auch  bel  Wlttwen  und
Wailsen  solcher  Dlener,  nach  Bewandtniß
der  besonderen  Umstaäͤnde,  Statt.

F.  40.

Die  gegenwartigen  Bestimmungtn  la
Ansehung  der  Penslonen  fuͤr  Wittwen  und
Kinder  sind  auch  auf  die  Hinterbliebenen  der
Mitglleber  Unsetes  Geheimen  Raths  in
dem  Maße  anwendbar,  daß,  außer  dem  Falle
Anner  besenderen  Zosicherung  dle  in  der  Verfassungs·
  Urkunde  (9.  5))  festgesetzten  Pen  ·
sions-Summen,  ohne  Räcksiche  auf  das
Dlenst-Alter,  ouch  der  Berechnung  der
Pensionen  für  die  Winwen  und  Kinder  zu

Grunde  gelegt  werden.

(.t

Zu  Bildung  eines  elgenen  DPensions-Fonds
  für  die  Wittwen  und  Woisen  der
Diener  wlrd  von  allen  Penslons-Berechtigten
  folgendes  entrichtet:

1)  Als  Surrogat  des  bei  den  Wittwen-Kassen

  gewbhnlichen  Eintrints-Geldes:
von  den  kä#felg  antustellenden  Dlenern
bei  der  ersten  Anstellung,  Lesglelchen
von  bereits  Angesiellten  in  Absicht  auf
Besoldungs-Erhöhungen,  ein  Vlerthell
der  erhaltenen  Besoldung  eder  Befeldungs,
  Erbdhung  und  zwar  in  oler
olerteljährigen  Raten;  wogegen  die
bieberigen  Tax=  Schrelb=  und  Stempel=
  Gebühren  erlassen  werden.

)  Als  jäöhrliche  Belträge  zahlen  alle

Staats  -Diener  von  Besoldungen,
Qulescenz-Gehalten  und  Penslonen
durchaus  zwei  Procent,  welche  zurück,
behalten  werden.

Eine  Räckjahlung  der  bler  festgesezten
  Abzüge  sindet  unter  kelnen  Umständen
  Statt.  Ueberdies  wied

5)  zum  Vortheil  der  Kasse  folgender

Abzug  an  der  Wlttwen--Pensslon  gemacht:


Es  erhbaͤlt  naͤmlich  eine  Wittwt,
welche  nicht  mehr  als  achtzehn  Johre
jünger  1st,  als  Ihr  verstorbener  Ehemann

wot,  dlie  ganze  Wittwen,  Pensson-
        <pb n="459" />
        465

Ist  aber  die  Wittwe
achtzehn  bis  zwel  und  zwanzig  Jahre
(immer  von  dem  Antritt  des  Jahres
  an  zu  jählen)  jänger.,  so  wird
ihr  Ein  Sechsibeil,

zwel  und  zwanzig  bie  sechs  und  zwanzig

  Jahre
iwel  Sechstheile,

seche  und  zwanzig  bis  drelßig  Jahre

drel  Sechstheile,

dreißlg  bis  dler  und  dreißig  Jehre

vier  Sechsthelle,

oler  und  dreißig  bls  acht  und  dreißig
Jahre

fünf  Sechsthelle
abgezogen.

Ist  sie  mehr  als  acht  und  dreißlg  Jabre
janger,  so  erhaͤlt  sle  ganz  keine  Penslon.


Auf  die  Pensionen  der  Waisen  hat  der

der  Wittwe  gemachte  Abzug  kelnen

Einfluß.

4)  Wenn  eln  Penslonär  seine  Penslon
im  Auslande  verzehrt,  so  fällt  der
Abzug  von  zehn  Procent  (719)  der
Staats-Kasse  zu.  Wenn  aber  eine
Wirwe  oder  wenn  Weisen  ihre  Pension
  im  Auslande  verzehren,  wohin
jedoch  bel  Letteren  der  Besuch  auswärtiger
  Schulen  und  Lehr-Anstalten
ulcht  zu  zählen  ist,  so  fällt  der  glelche

Abzug  (F.  44)  in  dle  Wittwen:  und
Walsen  Kasse-1..

Aus  dee  Hälfte  der  biernach  sich  ergebenden

  Einnahme  wird  ein  Capital  gebildet,

  dessen  Zins-  Ertrag  wieder  jum  Capital
  zu  schlagen  ist.
Dle  andere  Hälfte  wird  zu  Bestreitung

der  dürch  das  Institut  begründeten  Aushaben

  verwendet.

Fär  den  zu  Deckung  dieser  Ausgaben
welter  erforderlichen  Beltrag  trltt  die  Staats=Kasse
  in  so  lange  ein,  bis  selner  Zeit  Tie
Anstalt  diejenlge  Selbstständigkelt  gewonnen
  haben  wlrd,  daß  sie  dle  ihr  obllegenden
Ausgaben  ganz  aus  eigenen  jährlichen  Eiknahmen
  bestrelten  kann.

F  .

Dle  auf  die  Wittwen,  Penslens,  Anstale
sich  beziebenden  Einnahmen  und  Ausgaben
nach  ihrem  ganzen  Umfange  werden  bei
der  Staats-Haupt-Kasse  in  abgesonderte
Verrechnung  genommen,  deren  Resultas
von  Jahr  zu  Jahr  bffentlich  bekannt  zu
machen  ist.

J.  44.

Auch  die  Pensionen  der  Wlttwen  und
Walsen  können  #n#r  mit  befonderer  Erlaubaß
  im  Auslande,  verjehrt  werden,  und
unterliegen  in  dlesem  Falle,  wo  nicht  Verträge
  eine  Ausnahme  begründer,  elnem
Abjug  vo#  jehn.  Procent.  (V.  4°.)
        <pb n="460" />
        F.  45.

Vorstehenbe  Bestimmungen  fluden  nur
auf  Wlirwen  und  Walsen  der  Diener  Anwenduns,
  welche  seit  der  Organlsotlon  vom
13.  Nov.  „15  entweder  I##  Folge  derselben,
  oder  vermbge  'paterer  Verfügungen,
dlenstehärig  stad,  vorbehlltlich  jedoch  der
Rechte  deijenigen,  welchen  besondere  Zuslcherungen
  zur  Selte  stehen.

11•

In  Bezlebung  auf  die  Hlnterbllebenen  der
im  H.  4  bezeichneten  Diener,  sindet  nach
Beschaffenbeit  des  Falles,  dasjenige  Statt,
was  hinslchrlich  dieser  Diener  selbst  im  9.  30

leftgesetzt  worden  ist.
F.  4.

Die  Betheillgten  an  den  von  der  Staats-Kasse
  zu  vertretenden  belden  vormaligen
Dlener:Wlttwen-  Anstalten  zu  Ellwangen,
baben,  in#se  ferne  sie  auch  vermöge  ihrer
dermaligen  Dlenst=  Eigenschaft  penslonsberechtigt
  sind,  die  (#y#.  #½,  Rummer  2)  bestimmten
  Belträge  zum  Denslons-Fonds
nach  Abzug  desjenigen  zu  leisten,  was  sie
jährlich  zu  jenen  Anstalten  bezahlen;  wotzegen
  ihren  känftigen  Wittwen  und  Wai-#ten,
  wenn  dle  ous  letzteren  zu  empfangenden
  Penstons-Summen  die  lihnen  verm#ge
dlesee  Gesetzes  gebührenden  Penslonen  ucht
erreichen,  der  zu  Ergänzung  der  letzteren

456

fehlende  Betrag  aus  der  Staaks  Kaff  bebezahlt
  wird.
s.  4.

Die  Witiwen-  Portionen  ausd  den  in
Stutigart  bestandenen,  auch  fuͤr  Privoten
zugänglich  gewesenen  weltlichen  Wittwen-Kassen
  koͤnnen  an  den  vermdze  dleses  Gesebes
  abzureichenden  Penstonen  nicht  abgelogen
  werden.

Indem  Wir  die  Ministerlen  der  Instiz
und  der  Finanzen  mit  den  näheren  Ans
erdnungen  zu  Vollzlehung  des  gegenwärlen
  Gesetzes  beauftragen,  bestlmmen  Wir
zugleich,  daß  dasselbe  vom  Tage  selner  Bekanntmachung
  an  Wirksamkelt  erhalten,
und  an  die  Stelle  des  IX.  Edikes  vom
18.  Nov.  181  7  treten  foll.

Gegeben,  Stuttgart  den  38.  Junl  1881n

Wilbelm.
Der  Minister  der  Justize
Frelherr  v.  Maucler.
Der  Minister  der  Finanzen:
v.  Weckherlin.
Auf  Befehl  des  Könkss!

Der  Staats-Sekretär:
Bellnagel.
        <pb n="461" />
        Nro.  49.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  235.  Juli  182#1.

I.  Könisliche  Verordpungen  und  unmittelbadre  Dekrete,

Gesetz,  die  Herstellung  cines  provisorischen  Skeuer-Cadasters  betreffend.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Konis  ven  Württemberg.

N.  Wir  durch  odelfache  Vorstellungen
  die  Ueberzeugung  erlangt  haben,
wie  wenig  ver  bisber  in  Unserm  Köünigreiche
  bestankene  Maßstab  für  die  Austheilung
  der  direkten  Grund=  Häuser=  und
Gewerbe  =  Steuer  den  Forderungen  des
Nechis  und  der  Gleichhelt  entspreche;  so
laben  Wir  schon  früher  eine  vollständige
Steuer-Rekikorion  angeordnet,  und  in
dieset  Besjlehung  die  Einleltung  gekroffen,

daß  für  jede  jener  drel  Steuer=  Quellen
besondere,  ihrer  verschiedenen  Natur  ent:
sprechende  Steuer-Cadaster  aufgenommen
werden.

Um  #un  sobald  als  möglich  wenigstens
eine  annéhernde  Glelchstellung  zu  erre#-chen,
  hoben  Wir  vorerst  die  Herstellung
eines  Steuer  =  Provisoriums  beschlessen,
dessen  Erfahrungen  mir  um  so  größecrem
Rutzen  für  das  deflalttve  Cadaster  benüde
        <pb n="462" />
        werden  können,  als  durch  die  der  Parcellar=Einschitzung
  verangehende  Festsetzung  den
Grundsieuer=  Quoten  in  den  Gemeinden
jene  Einschäbzung  selbst  elne  earößere  Slcherbeit
  gewinnt.

Wir  voerfägen  und  verordnen  daber.
nach  Antdrung-  Un  seres  Gehelmen  Raths

und  unter  Zostimmung  Uoser  getrenen

Staͤnde,  wie  folgt:

Erstes  Kawteel.

Allgemeine  Bestimmunsien.

Umsang  des  Steuer-Provisoriums.
115  1.

Die  bisherige  direkte  Steuer  auf  Gebände,
  Gewerbe  und  das  Grund-Eigenthum
  wird  einer  proolsorischen  Rekissikatlon
in  der  Art  unterworfen,  daß  dadurch  die
Steuer-Quoten  für  die  Oberomts  Bezirke
und  Gemeinden  #chiig  gestellt  werden,
während  die  Unter  Austheilung  auf  die
einzelnen  Steuer,  Pflichiigen  nach  drilichen

Normen  durch  dle  Gemeinden  vorgenom

men  wird.

Allgemeinhcit  der  Stener-Pflicht.

#Fbh.  3.

Die  Steure-Pflicht  ist  allgemeln,  und.
nur  diejenigen.  Steuer  Freihelten,  welche

die  Reglerung  auf  elnen,  gewissen  Zestraum.

bewlltigt  hat,  finden  noch  bis  zum,  Ablauf

458

dleses  Zeltraums  Scatt,  wogegen  die  von
den  Amts-Corpor##tionen  und  Gemelnden
zugelassenen  Befreiungen  dem  Staate  gegenüber
  von  dem  Zeltpunkt  an  aufhoͤren,

als,  das  vorllegends  Geseein  Ausuͤbung
trit

Jushmen  davon.
J9zh.  3.
Von  der  Allgemeindeit  der  Steuer=Pslicht
  stlad  ausgenommen:  ·

a)  Das  Eigenthum  des  Staate  an  Gebäuden,
  Grundstäcken  und  Gefällen,  es
mag  bieher  steuerbat  oper  steuerfrei  gewesen
  seyn;

b)  desgleichen  das  Grund-Eigenthum
(an  Gebsuden,  Gütern  und  Gefällen)
der  auf  Kosten  des  Staats  bestehenden
Anstalten,  namentlich  der  Universtttt
Tübingen;  .

c)  das  Grund  Elgenthum  anderer  Staaten,
  mit  denen  elne  reciproke  Steuer-Freihelt
  bestebt;

4)  dlejenigen  Gebzude  der  Inlaͤndischen
St#ftungen,  Gemeinden  und  onderer
Corporationen  und.  Prlvaten,  welche  zu
dffentlichen.  Zwecken  bestimmt  sind,  ohne
EILEIIIIIII
abzuwerfen;

ee)  die  der  Hof-Damänen-Kawmert  „dem
vormaligen  reichestsnpilchen  und  dem:
        <pb n="463" />
        459

ritterschaftlichen  Adel  eigenthuͤmlich  oder
als  Lehen  zustebenden,  bis  zur  allge
meinen  Einfuͤhrung  der  Besteurung
steuafrel  gewesenem  Schloßget  äude,
Schloßgänen  und  Parks,  letztere  jedoch.
unter  Vorbehalt  einer  genauen.  Ausschrirung


()  fámtliche  als  Besoldung  verllehene
Grundstücke  und  Gesälle  der  für  den
Staats-Dienst  angestellten  Beamten,
so  wie  der  Kirchen=  und'  Schul-Dlener;


6)  dle  Wege,  Straßen,  Markt=  und  andere
  Fffentliche  Plätze,  Spazlergänge,
Begräbniß=  Pläte  2c.

Die  blaher  auf  einzelnen  der  hier  aufgefübrten
  Besitzungen  gelegene  Beltrags-Pllicht
  zur  Staats-Steuer  boͤrt  von  dem
Zelipunkt  an  auf,  als  die  Steuer  auf  den
Grund  des  gegenwärtsgen  Gesetzes  ausgestheilt
  wlrd.

Dagegen  dauert  jene  Verblndlichkelt'“
fort,  welcher  einzelne  dleser  Realltäen  zur
Thellnahme  an  den  Amts=  oder  Commun-=Anlegen.
  bisber  unterworfen  waren..

Behandlung  der  Ausländer.
F.  4=Das
  Grund-  Eigentbum  der  Auslaͤnder
bl#d  im  Allgemeinen  noch  denlelben  Grundsätzen
  behandelt,  wle  das  Eigenthum  der-UMländer.


Ehr  #ünahme  ven  dleser.  Regel  isl  in
dem  Fall  zulößig,  wenn  das  Chenthum
diesselliger  Staats-Büeger  und  Corpera:
tionen  in  einem  auswärtigen  S'satv  noch
besonderen  von  der  ollgemelnen  See#
Gesetzgebung  desselben  Staates  abwelchenden
  B.  stimmungen  In  der.  Besteurung  bebandelt
  wird.

In  diesem  Falle  tritt  die  Beobachtung
der  Reclproclikt  eln,  worüber  jedoch  die
Emtscheidung  der  b##eren  Bebbrde  einzubolen
  ift.

Abgesonderte  Besteurung  der  drei  Stener=Quellen.

F.  5.
Für  jede  der  drei  Steuer-Quellen,  also
für  Gebäude  ,  Gewerbe  und  Grundstuͤcke,
werden  besondere,  der  Natur  bieser  verschiedenen
  Objekte  angemessene  Normen
festgesetzt.
Ble  auf  weltere  Verordnung  sollen  zu
elner  Summe  von  3)400,Udood  fl.  beltragen:
Dle  Gebäude
dle  Gewerbe
und
das  Grunv--Elgenthum  ohne  die  Gefällel
  ..  „,7000  fl.
Die-Gewerbe  find  außer  jener  Strueruote
  noch  der  Pôtent:  Aceise  nach  den
Besilmmungender  Acciss=  Ordnung,  lr  er-Ken,
  unde  p#r#tem  Abschulit  unterworfen.

400,  coo  fl.
30o00  ,  coo  fl.
        <pb n="464" />
        Sobald  es  ausführbar  ist,  soft  für  jede
der  drei  Steuern  ein  gleichartiges  Capital
aufgestellt  werden,  welches  als  Maßstab
zur  Repartirion  dienen,  und  mit  gleichen
Procenten  besteuert  werden  kann.

Zweites  Capitel.

Besondere  Bestimmungesn.

A.  Gebude  =  Steuer.
Gegeustiude  der  Gebäude-Steuer.
"ö.  6.

Die  Besteurung  der  Gebäude  umfaße
elle  Haup#=  und  Neben-Gebäude  in  oder
auerhalb  Etters,  nicht  minder  solche  Gartenbaͤuser,
  welche  gewobnlich  immer  oder
wenigstens  über  drei  Monate  bewohnt  werden,
  jedoch  mit  Ausnehme  der  Feld=  eder
Schützenhäuschen  un  der  Staͤlle  und
Schopfen,  welche  kein  ausgemauertes  Fundement
  haben.

Zu  den  Gebäuden  würd  auch  der  damie
verbundene  Hefraum  oder  die  Hofraithe
gerechnet,  einzelne  nicht  überbaute  Hofstätten
  aber  fund  Gegenstände  der  Grundsteuer.


Ebense  blelben  die  im  Innern  der  Gebäude
  angebrachten,  den  Betrieb  von  Gewerben
  bezweckenden  Eiurichtungen  der  Gewerbe
  Steuer  vorbehalten.

Die  Einschleang.

#  8
Zum  Maßstab  fuͤr  die  Einschaͤzung  der
Gebäude  wird  der  volle  Capital-Wer#  derselben
  angenommen,  d.  bö.  derjenige  Werth,
um  weschen  ein  Gebäude  nach  seinem  Umfe##e,
  seiner  nutzbaren  Lage,  seinem  Bau-Zustande,
  und  nach  den  darauf  haftenden
Beschwerden,  zur  Zeit  der  Elnschötung
von  dem  Besitzer  abgelossen,  und  einen
Kufer  finden  würde.
Diese  Einschätzung  nimme  zu  Anhalts=Pumtien:

a)  Die  Kenntniß  der  Kauf  Prelse;
b)  die  Kenntniß  des  Mleth-  Ertrags;
c)  die  Classifikatlon  nach  dem  laufenden
Capital-Wer#th.
Sie  wird  nach  einer  durch  die  Bellzle=Ihungs-Instrukton
  zu  bestimmenden  Classes=Tofel
  vollgzegen.

Die  Vergleichung  des  Brand-Verhcherungs-Anschlage.

F.  8.

Mit  dem  Ergebniß  dieser  Einschaͤzung
wird  in  jeder  Gemelnde  der  Brand  -  Versicherungs-Anschlag
  verglichen,  und  als  ein
welterer  Haupt-  Anhaltspunkt  zur  endlichen
Bestlmmung  des  Gebäude,  Steuer-Capltals
Der  Gemeinde  benäzt.
        <pb n="465" />
        „Real=  Beschwerden.
+.  9.

Die  auf  der  Ares  oder  auf  dem  Gebäude
  selost  bostenden  Real-Beschwerden,
wle  sie  y.  2  bei  der  Grundsteuer  bezeichnet
  werden,  und  bei  der  Einschätzung  nach
laufenden  Capleal-Werthen  nur  in  so  weit
zu  berücksichtlgen,  als  durch  site  der  Werih
elnes  G.  äudes  um  eine  ganze  Classen-Abthellung
  berabgedrückt  wird.

Real-Berechtigungen.
0.

Die  den  Gebzuden  anklebenden  Real-Berechtlzungen
  werden,  In  so  weit  sle  nicht
Gegeastände  der  Gewerbe  Steuer  fund,
C(ole  z.  B.  Wilrthschafts  Gerechtigkeiten),
oder  der  Grundsteuer,  (ole  z.  B.  ausgethellte
  Gemelnde-Güter)  bei  dem  Anschlag
der  Gebude  vberücksichtigt,  Indem  sle

a)  als  Gegen:  Rutzungen  von  Beschwer
den  von  diesen  obgezogen,  oder  wenn  ihnen

5)  kelne  Beschwerde  zur  Selte  Keht,  zu

dem  Werth  des  Gebäudes  zugelegt  werdea.



Gerechti#gkelten,  welche  auf  nicht  ausges
tbeisten  Gemeinde-Güt#n  beruben,  we#en
alcht  mit  den  Gebäuden  angeschlagen,  so#-dern
  jene  Güter  der  Grund-Stener  upter-G##nch.


461

Vollziehung=9.
  11°5%

Die  zofolge  der  Ano#r#d#n#ung  vom  3.  Ros.
1818  aufgenommenen  Gebäude-Cadaster
werden  dem  jedigen  Gescháfre  zu  Grunde
gelegt,  es  bleibt  aber  der  Wollzlehung  überlassen,
  da  eine  vollständige  Revlflon  der
früberen  Aufnahme  eintreten  zu  lassen,  weo
elne  unrichtäge  Anwendung  der  Normen
Statt  gefunden  und  die  Schähung  kein
befriedigende#  Resultatz  gewährt  Hat.

Drittes  Kapitel.
B.  Gewerbe=  Steuer.
Gegenstand  der  Gewerbe-Steucr.
(„(„6.:—
Dlie  Gewerbe,  Steuer  rußt

)  auf  dem  Capital-Gewinn  der  Gewerbtreibenden;


b)  eouf  dem  Arbelts-Verdienst  derselben,
wie  er  theils  aus  ihrer  elgenen,  thells
aus  der  Arbelt  iPrer  Gehälfen,  theils
aus  dem  Betriehe  von  Maschluen  entsteht.


Unter  dem  Gewerbs-Kapital  i##  begrisfen
der  Werth  von
Waaren,
Geraͤthschaftenund

des  Geld-Kapital,
        <pb n="466" />
        ###n

welshes  der  Gewerbtreibende  für  den.  Betrleb

  Hält.

Haflem  auf  dem  Gewerbe-Kapkal  Schul-,
den,  so  werden.  sie  so  wenig  in.  Abzug  grkrracht,
  alt  die  Schulden  der  Guts.  Befi#er.


Eintheilung  der  Gewoerbe.
#  15.

Dee  Gewerbe  werden  nach  der  Voerschlelweunhelt
  ihrer  Verhältnlsse,  in  vler  Haup-Abthellungen
  gebracht,  wovon

die  erste  die  Handwerker  und  Kleinbändler,


dle  zwelte  die  Handlungen  und  Fa-MEN


dle  dritte  die  Mühlen.und  andere  Werke,

—

die  okerte  die  Witihschafts=  Gewerbe:

umfaßt.
Ausnahmen  von  der  Gewerbe-Steuer-#.
  24.

Won  der  Gewerbe:;  Stener  flad-  ausges.

nommen:

1)  Dlejenigen:  Personen,  wolche  enen,
Kunstzweig  als  wahre  Könstler  betreb.
ben.

)  Feld-Arbelter,  Dlenstbothen,,  Lohnbediente,
  taglbhnende  Möherinnen,  und
Wäscherinnen

eben  so  ist.

5)  der  Hanel  mie  Drzrükten  von  age:
nen  eder  gepocheeken  Gütern,  —*
wit-den  dooon  ernährten  Thieren  und
deren  Erzeugnissen,  seh  es  nun,  daß  di
Predukte  roh  oder  in  elinem  andern.  Zu-Kande
  verkauft  werden,  der  Besteurung
nicht  unterworfen;  nicht  minder  sind

4)  davon  ausgenemmen:  Die  Welnund
  Holz.  Händler,  ft  wle  die  Hopfen,
und  Oel-Händler,  diese,  in  so  fern  br
Gewerb  sich  nur  auf  diese  Artikel  be,
schränkr,  und  sie  niche  äberhaupt
Kaufmannschaft  treiben.  Diefelben  sind
dagegen  der  gesedlichen  Areise,  wie  bsher,
  unterworfen.
Unter  dlesen  Ausnahmen  sind  jedoch  die
jeulgen  Frucht=  und  Vieh-Händler  nicht
begriffen,  welche  mit  aufgekauften  Predul,
ten  einen  Handel  trelben
Dieselben  werden  in  der  Abtbellung  der
Handlungen  nach  der  Grdße  ihres  Ver—
lags-Capltals  und.  Arbelts-Verdiensts  besleuert.


Vollziehung.
fl.  16.

Die  Audmittelung  ber  Capltal=  und  Ar
belts-Rente  bei  den,  vetschiedenen  Ge##b
betz  so  wie  die  Feststellumg  relötlder  Steuer,
Anfätze  werden  einer  besonderem  Wollzie
hungs-Instruktlon  vorbehalten.
        <pb n="467" />
        463

Auf  dey.  Grung  derselben  wirb  das  Gewerbe-
  Steuer  Cadaster  in  smilichen  Ge,
mebiden  und.  Obgramts.  Bezirken-  geblldet,
und  die.  Umlage  der  im  “-  5  bestimmeen
3%%%#  fl.  dorauf.  volieges.

Vlertes  Kapitel.
Die  Grund-Steuer.
Gegeystäude  der  Besteurung.
s.  16,

Der  reine  Ertrag  der.  Orts-Markungen
im  Ganzen,  abgeschaͤht  nach  Fluren  und
Gewaͤnden,  bildet  ok  Grundlage  der  Bestegrung.


Es  soll  nee.  bel  den  Aleckern  die
Mittelzohl  zoischen  dem  Anschlag  und  dem
wirklichen.  Ermag  des  Zehemen,  so-  welt
bieses  Moment  zuserbeben  ist,  als  ein  Anbalts
  ·  Punkt  benugt  werden.

Die  Grbe  der  Grundflache  wird  erhoben,
  entweder

a)  aus  bereite  vorliegenden  Vermessungen,
  oder

b)  aus  Beschreibungen,  volche  olnf  beclumte:

  Hrüße.  der  Fläche,  r  i*mie

##r

c)  t.  —-  —ie  Hüfen

„Muel,  aus  annähev#bden.  Stm#rischen

KAbschaͤtzungen  nach  N  Ge-.

wänden.  **  4

Grundloge  2  derseben.
0..15
Die  #ösbähung,  noh  Zuupen,  und  Gewaͤnden
  schligßt  in  sich
3)  die  Untersuchung  des  Reoh-Ersrans;
b)  den  Ahzug  der  Cultur-Kosten,  und
somit  «
,(F).ylzzBestlznnxunq-de·srein-aErtragsvon
  welchem
d)  die  N'al-asten
abgezogen,  Wrden.
Untersuchung  des  Reh-Ertrags.

Bal  der  Umersuchung  des  Nöh-Ertrage
wird  derjenige  Cultur=  Zustand,  so  wie  dlejenige
  Benudungs  ·  Art  zum  Grund  celege,
welche  nach  den  bestehenden  brtlichen  Verbältulssen
  zur  Zelt  der  Abschkeung  als  die
gewöhullche  und  regelmäßige  erscheinen;  es

ist  daber  auch  der  Brach-Einbau  in  dem

Grade  zu  berücksichtigen,  in  welchem  er

af  der  Markung  statt  findet.

Nähere  Bestemmungen  darüber.
K.  119.

Fär-#diH##  Elnschatzung  selbst  werden  folgende

  nähere  Worschriften  ertheilt:
a)  Die  Frächte  werden  in  Normal-Preisen

  angeschlagen,  nemlich
latte  Früchte,  in  einander  gerechnet
1  Schft.  5  fl.
        <pb n="468" />
        464

1  Sast.  Dinkel  zu  .  3  K.
1  Schfl.  Haber  zju.  .  .  a2sl.
Heu,  pr.  Centner,  nach  der
Verschiedenheit  der  brtlichen
  Verhaͤltnisse.  .  30  hls  40  K.
Wein,  pr.  Eimer,  nach  der
Verschledenheit  der  krtlichen
  Verhältussese  .  6  blä  32  fr.

Der  Prels  anderer  hier  nicht  aufgezablier
  Produkte  ist  in  vorkommenden
Fällen  mit  dlesen  in  ein  agemessenes
Verhélmiß  zu  setzen.

Sollten  sich  in  einer  elnzelnen  Gemelnde
  besonders  nachtheilige  Umstände
zelgen,  welche  entweder  in  der  Quelltär
der  Predukte,  oder  in  der  Beschwerllchkelt
  ihres  Absatzes  liegen,  se  blelbt  es
der  Enescheldung  der  Cadaster  Commisston
  vorbehalten,  für  solche  Fälle  geringere
  Preise,  als  die  allgemeinen
Landes·  Preise,  anwenden  zu  lassen.

5d)  Die  Waldungen  unterliegen  mit  ihren
Haupt=  und  Neben  =  Nutzungen  der
Besteurung.

Ihr  Anschlag  wl#d  unter  Zuzlehung
der  betreffenden  Forst=  Beamten  mit

Räcksiche  auf  die  Nachhalrigkeit  ihres

Erwags  und  vle  drellchen  Holz=  Prelse
in  angemessenem  Verhaͤltulß  mit  den
zu  a.  bestlnimten  Preisen  der  brigen
Drodukte  festgesetze.

e)  Die  Gärten  und  Lander  ie.  werden
mit  den  Aeckern  und  Wlesen  in  ein
Berbaͤltniß  gesetzt,  wobel  sowoßhl  der
gegenseitige  Stand  des  Pacht-  als  auch
des  Kauf-  Werths  zum  Anhalt  dient.

4)  Dlevom  Rindoleß  rc.  benugten  Welden
werden  mit  der  geringsten  Classe  der
Wlesen  in  eln  Verhälimiß  gebracht.

Welde-Nutzungen  für  das  Schafoleß
werden  ohne  Räcksicht  auf  ein  bestimmhtes
  Areal  besonders  cadestrirt,  so  daß
je  von  einem  Schaf,  zu  dem  eine  Gemeinde
  oder  ein  Privat-Besiher  berechelgt
  ist,  ein  Ertrag  von  6  ble  30  kr.
nach  Beschaffenden  der  Welde  berech.
net  wird.

e)  Die  Steinbruͤche,  Erz-  Thon-  Sandund
  Mergel-Gruben,  sodons  die  Weiher
und  Seen  werden  nach.  Pacht.  Werthen
mie  den  übrigen  Objekten  in  ein  Ver-Hltulßz

  gesetzt.
Cultur-Aufwank.

20
Der  Cultur-Aufivand  schließt  vin  sich:

Die  Kosten  der  Unterhaltung,  der  Dänguns
und  der  jährlichen  Bebauung  des  Feldes,
die  der.  Aussaat,  sao  wie  derr#  Bestockung
und  Verjängunz,  der  Weinberge,  die  er
Einfübrung  der  Magezimeung  Lich  er
Auodreschens  der  Produrte.
        <pb n="469" />
        465

Der  Cultur-Aufwand  wird  in  Quotsenten
des  roßen  Ertrags  abgezegen,  welche  betragen
  nach  der  Werschledenbelt  des  Bodens,
  des  Clima,  des  Bedarfs  an  Saat-Frucht
  und  Dünger:

bel  den  Aeckern  .  bis
bei  den  Wiesen  und  Baumguͤtern  4  —3

bel  den  Weinbergen,  Gaͤrten  und

kLaͤndern.  1  "%  "·  2  i“  *ôr  1
Bei  den  Waldungen  erben  unter  dem
Cultur=  Aufwand  begriffen:
e  Die  Culkur-Kosten  lm  engern  Sinne,
b)  der  Aufwand  fär  den  Forst-Schutz,
und
c)  der  Aufwand  für  die  Fällung  des

Holzes.

Derselbe  wird  bel  den  einzelnen  Wald-=Distrikten
  nach  ihren  eigenthümlichen  Verbälinissen
  ausgemlttelt.

*  r

2  2  v

Abang  der  Real-Lasten.

6  Jl.  217
Der  Abzug  der  Real-Lasten  umfaßt  alle
klejenigen  Leistungen  an  Abgaben,  Dienstbarkeiten
  rc.  welche  in  jährlichen  oder  nach

bewissen  Retationen  wiederkehrenden,  bestimmten
  oder  wandelbaren  Summen,  sie#
oder  Reln-Ertrag,

mögen  auf  dem  Roh
hafien,  von  dem  Guis-Ertrag  abgehen.

Handloͤhne  und  Laudemial·  Gebuͤhren  sind
von  dem  Abzug  ausgeschlossen.

Die  Real-Lasten  werden  in  den  s.  19
bestimmten  Preisen  zu  Geld  gerechnet,  und
mi  oler  Fünftheilen  des  Geld=  Belaufs  von.
dem  Grund-Ertrag  abgezogen.

Gesäll=  Struer.

.  12.

Die  von  dem  Grund-Ertrag  abgezogenem
Gefälle  werden,  in  so  welt  sie  nicht  nach
s.  3  ven  der  Steuer  ausgenommen  find,
als  ergänzender  Thell  der  Grund-Steuer
der  Besteurung  unterworfen.

Den  Grund-Gefällen  glesch  sind  in  dleser
  Hinsiche  zu  rechnen,  die  auf  Grund=Eigenthum
  und  Gefälle  fundirten  ewlgen
Renten,  in  so  welt  sie  von  der  Staats=Kasse
  oder  steuerfrelen  Instliuten  gerelcht
werden;  ste  werden  ohne  Räcksicht,  ob  Ine
eder  Ausländer  s#e  bezlehen,  in  die  Steven
gelegt.

Dagegen  sind  nicht  zur  Gefäll=  Steuer
u  zieben:

a)Die  Nuzungen  der  Gerichtsherrlichkeit

  und  niedern  Poltzel=  Gewalt;

b)  die  Umgelds-Emischädlgungen  5

(D)  dle  Handlhne  und  Laudemsenr
        <pb n="470" />
        Abzüge  vom  Gefäll-Cadaster.
s.  23.

Von  dem  Gefaͤll  Cadaster  sindet  in  folgenden

  Faͤllen  ein  Abzug  statt:

a)  Wenn  auf  einem  bestimmten  Gefaͤlle
elne  besondere  Leistung  erweislich  gegründet
  ist;  der  Geldwerth  dleser  Lei-Kung
  wird  nach  den  gleichen  Vorschriften,
  wie  das  Gefäll  selbst,  berechnet,
und  von  dem  Steuer-Auschlag  abgezogen.


b)  Fuͤr  die  Verwaltung  und  Erhebung
der  Zehent-Thellund  Zins=  Gefälle
wird

an)  in  so  ferne  sie  von  Aeckern  und
Wlesen  zu  erheben  sind,  ein
Zebenthell;
bb)  in  so  ferne  sie  von  Weinbergen
erhoben  werden,  ein  Achttheil
abgezogen.

Behamlung  der  Leisiungen,  welche  auf  einer
vereinigten  Besitzung  haften.
s.  1#.

Lelstungen,  von  denen  nicht  nachgewiesen
werden  kann,  daß  sie  auf  einem  speciellen
Wermbgens.Thelle  haften,  sind  vom  Abzug
an  dem  Grund=  und  Gefäll-Cadaster  ausgeschlolsen,
  jeroch  wird  in  Ansehung  der,
auf  verschledenen  Besleungen  guts=  und

standesherrlicher  Famllien  radlelrken,  ewigen
Remen  ausnahmswelse  gestattet,  daß  der
Renten-Besizer  zur  Sreuer  derselben  verbältulßmäßig
  belgezogen  werde.

Dlese  Concurrenz  trl#t  auch  In  dem  Fal
eln,  wenn  ein  solcher  Güter.Beslteer  an
Mirglleder  seiner  Familie  Apanagen,  Wi#
thum,  Alimente  1c.  zu  geben  hat.

Die  Festsetzung  derselben  ist  von  der  Zusllmmung
  der  betreffenden  Reglerunge-Beborde
  abhͤngig.  «

Ausfuͤhrung  des  Steuer-Provisoriums.

s.  25.

Das  Steuer-Provisorlum  wlrd  unter  der
unmittelbaren  Leitung  der  Cadaster.Commisston
  vollzogen,  welche  die  dafuͤr  ndthigen
Vorschriften  erlassen  wird.

Es  wird  fuͤr  jeden  Kreis

a)  ein  Commissarlus  aufgestellt,  untet
welchem

b)  in  jedem  Oberames-Bezirk  ein  sachkundiger
  Mann  als  Unter-Commisse
mit  den  Vorarbelten  beschäfeigt  wird,
wozu  die  Amts-Verschmmlung  der  Cadaster-Commission
  drei  tüchiuge  Indiolduen
  in  orschlag  zu  bringen  hat.

Dlesem  wird

c)  ein  Bezirks  Schäter  und  eine  Schsbungs.

  Deputatlon  von  vier  Mitslledern
        <pb n="471" />
        461

beigegeben,  welche  zur  Hälfte  aus  der-Gemelnde,
  zur  Hälfte  aus  den  benachbarten
  Orten  genommen  wlerd.  Die
Schäe  beute  därfen  jedech  alcht  gegenseilig
  von  elner  Gemelnde  zur  andern
genommen  werden.
Die  Resultate  sämtlicher,  von  dem  Krels-Cemmisscr
  richtiggestellten  Gemelnds  Cadaster
  werden  zur  Kenntaiß  uad  Beratbung
der  Amts-Versammlong  gebracht,  welcher
zuglelch  die  Ergebnisse  der  Einschétzung  In
andern  Oberämtern  mitgethellt  werden.
Es  werden  Bezirks  Versammlungen  je
von  drei  bis  oler  Obermtern  gehalteg.  werden,

  welche  aus  Miüsgliedern  der  Amts-Versaommlungs-Deputall
  zusammenge-Kor,

  und  wotet  die  Cadaster  der  elnander

begrenzenden  Oberaͤmter  zur.  Vergleichung

und  Berathung  vorgelegt  werden.
Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Jull  1821.

Wilheilm.
Der  Finanz-Minisier:
Weckherlin.
Auf  Befehl  des  Khulgs:

Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.

Dienst-Nachrichten.

Se.  Königl.  Mejestät  haben  durch
ellerhöchste.  Sntschließung  vom  15.  d.  M.
der  Bitte  des  Pfarrers  M.  Grationus
zu  Hengen,  Dekanats  Urach,  um  Belassong
  auf  seiner  bleherlgen  Pfarrel  und  um
Eatbebung  von  der  Annahme  der  Pfarrei
Malmehelm,  Dekanats  Leonberg,  entsprochen,
  lehtere  bingegen  dem  Pfarrer  M.
Daser  in  Onstmeungen,  Dekanats  Belingen,
  und

durch  bdchste  Entschliehung  vom  nämllchen
  Tage  dle  erledigte  kathollsche  Pfarrel

Zimmerbach,  Dekanats  Gmänd,  dem  Vikar
Hascher  in  Soraltbach  #bertragen.

Unter  dem  16.  d.  M.  wurde  das  erledigte
  Kommando  des  ersten  Relter  Reglméus
  dem  bieherigen  Stabs-Offiiler  im
zwelten  Reiter-Reglmente,  Obersten  von
Schrbder,  übertragen,  und

dagegen  der  dem  ersten  Reiter  Regimente
blisber  aggregirte  Oberste  von  Mundorff
als  Stabs-Offizier  bel  dem  zwelten  Relter-NRegimente
  elngethellt.
        <pb n="472" />
        468
H.  Verfügungen  der  Devcrtements
Des  Departements  des  Innern:
1  Des  Künigl.  katholischen  Kirchenrathes.
Eine  Stiftung  von  400  st.“  betreffend.
Der  katholische  Pfarrer  Maucher  zu  Diese  rühmliche  Handlung  wird  hlemit

Sberhordtzell,  Oberamts  Waldsee,  hat  zum  öffentlich  bekannt  gemacht.
Besten  der  Ortsschule  die  Summe  von  Stuttgart  den  13.  Juli  1821.
Vierhundert  GSulden  gestiftet.  Cameter.

2.  Koͤnigsl.  Reglerunsg  des  Donau-Kreises.
Belohnung  suͤr  den  Entdecker  boshafter  Vrandsiifter.

Aus  Veranlassung  der  neuerdings  in  den  wuͤrde,  nochmals  eine  Belohnung  von
Hberämtern  Blberach  und  Leutkirch  muth=  290  fl.  ausgesetzt;  was  blerdurch  zur  bf.
maßlich  versuchten  Brandstiftungen  haben  fentlichen  Kenniniß  gebracht  wird.
Seine  Koͤnlgliche  Majestaͤt  fuͤr  den-  Ulm  den  18.  Jull  1821.
jenigen,  welcher  einen  solchen  Brandstifter  «
mkdkckeuuns-«"seiaeFeftse’tzu·ng-.veranlassen  .  Srelber.

Dienst=  Erledigung.

Die  kathollsche  Pfarrei  Reichenbach,  De-  #.M.  erfolgie  Ableben  des  Pfarrers  Joseph
kanats  Spalchingen,  ist  durch  das  am  7.  Gallus.  Dalgele  erledigt  worden.

——

Druck  seßler.
En  einigen  Abdrücken  des  Gesetzes  über  die  Absatz  des  K.  23  statt  „tritt  hernach“  zu  lesen:
Verbältnisse  der  Civil-Staats-Diener,  Staats-  „tritt  hiernach“.
und  Negierungs  .  Blatt  Nro.  48.,  ist  im  letzten.
        <pb n="473" />
        469.

Nro.  50.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Dounerstag=  den  26.  Juli  1821.

—.—

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Abschied,  die  Organisation  der  Gemeinde-Verfassung,  der  Oberamts-Versessung,  die  Rcchtäpfkeiir,
das  Noftariar,  Edikt  und  die  Kreis-Secllen,  betreffend.

Wilhelm,
vom  Gottes  Gnaden  König  vom  Württembers.

N.  Unsere  getreuem  Stände  im  Lr.  Aprill  ##  an  Uns  habemn  gelongen
Bezlehung  auf  die  Edikte  vom  3.  Noem=  loassen,  und  dieser  wichtige  Gegenstand  soler
  1817  und  vom  Zi.  Detember  1818,  Fehl.  im  Unferer  boͤchsten  Entschlleßuntg
durch  welche  mehrfache  wesemuche  Anord=  dom  16.  Juni  d.  J.  ols  in  einem  weltenungen
  in  der  Staate  Verwaltung  getref-  ren  üänoischen  Anbringen  vom  36.  defelfen
  worden,  verschledene  Bitten  und  Wäün=  ben  Monats  und  in  der  blerauf  erfolcten
sche  Mittels-  unterthänisster  Eingebe  vom  Resolmiten  von  eben  dlesem  Tage  umständ
        <pb n="474" />
        sicher  verbandelt  worden:  so  eriheilen  Wir

auf  jene  Eingabe  Unse  rer  getreuen  Staͤnde

vom  11.  April  1821  nach  Anhoͤrung  Unseres
  Geheimen  Raths  nachstehe  nden

Abschied.
4  Bemeinde-  Verfasfuns.

L—  g

Dle  Bitte,  daß  in  Föllen,  in  welchen

-Un.  Beschlus  eines  Gemeinde-Raths  der
Zustimmung  des  Buͤtger  Ausschusses  be-*

  1  ,Q  .  .·
darf,  bel  einer  Melnungs.  Verschiedenbeit

bieser  Coilegien,  die  Stimmen  durch  beld
Stellen  durchgezählt  werden,  vermbgen  Wir
nicht  zu  gewähren.  '-Wir

  gestaiten  jedoch,  daß  in  solchen

Fällen  die  Sache  emweder  in  ihrem  vorlgen
  Zustande  blelbe,  oder  lchrs  geschebe;.

es  wäre  denn,  daß:

a)  eine  Verbindlichkelt  der  Gewelspde,
oder  der  Gemelnde-Vorsteher  gegen  dle
Gemelnde  Uoerfüällt  dlesben  wüßte,  wo#
alsdann  das  Oberamt  verfügend  elnzuschrelten
  hbat,  oder

b)  die  Frage,  über  welche  verschledene  Anfchtem
  berrschen  die  Abwelchung  oop
Uner  geseblichen  Verwaltuugs-  Norm

ß  beträfe,  In  welchem  FSalle,  immer  das

Geses  in  Anwendung  zu  bringen  ist.

Oobef  versteht  s##  lcch  bbritzysß  von

selbst,  daß

470

2)  Angelegenhelten,  welche  überhaupt  zur

Feumustßnahme  der  Sltaats=  Bekbrde

sich  eignen,  auch  in  den  vorbemerkten
Fällen  an  solche  zu  bringen  sind,  und

1  bei  einer  Melnungs=  Verschiedeahelt
des  Gemeinde-Ralhs  und  des  Bürger-Ausschusses
  über  dle  Frage:  Ob.  eln
einzelner  F.1  amer,  #ib  gesehlsche  Rezel
zu  subsumiren  sey,  jedem  Theike  der
Rekurs  an  das  Oberamt  vorbehalten
Pleibt.

s.  va.

Wer  genehmigen  die  Bitte  um  Abaͤnderung
  verschledener  Bestimmungen  in  dem
+%  ½9  des  l.  Edleto  vom  31.  Der.  1676
und  wollen,  daß  die  Beschlässe  der  Gemeinde=
  Räthe  der  Genehmigung  elner  Regierungs-Behbrde
  in  nachgenannten  Fällen
nicht  mehr  unterliegen  sellen:

1)  wenn  eine  illlqulde  oder  lnexiglle
Forderung  der  Gemeinde  in  Abgong
(gebracht!,  oder  dem  Gemelnde-feeger
auf  den  Rest  gelegt;

3)  wenn  elne  liquide  und  exlgible  Fordetung
  dem  Schuldner  ohne  rechtlichen

„Grund  ganz  oder  zum  Thelle  erlassen

e  el.  .

Otveyngyxemsqllebekjitslstm

«H.s79  des  vorgenannten  Eolks  et

sich  von  andern  als  Real  ·  Abgaben  handelt.
        <pb n="475" />
        nmo  +

44

Das  Gesuch.  um.  Abaͤnderung  in  den
¶.  80  und  8.  des.  1.  Edlts  vom  51.  December
  13.  3  gewaͤhten  Wir  dahln,  daß:

A,  der  votgebacht  I8  nachstefende
Fassung  erhalten  #oll:
„In  oallen  se  eben.  (F.  73  und  79)
„aufgezählten  Fällen  wird  der  Be-„schluß
  des  Gemelnde=  Nachs  dem
„Hheramte  zur  Pröfung  vorgelegt,
„iton  dlesem  aber  entweder  von  Amts
„wegen  genehmigt,  oder  der  betreffenden
  Kreis-Reglerung  mist  gutächtliuchem
  Bericht  vorgetragen,

„nbetztexes  geschleht.  nelhwem:
„wenn  der  Oberamtmann,  ein  Geypbülfe
  desselben,  oder  eln  anderer
„  Staats-Beamter,  eln  Kirchen  oder
„e  in  Corporatlens  Diener  bei  der
u  Sache  persbnlich  lateressirt  19;
„wenn  einem  Mitgliede  des  Gemeinde,
„Raths  eine  neue  oder  erhöhte  Be-„
  soldung  sder  Pensiön  verwllligt  wird;
awenn  das  Grand-Eigenthum  einer
„Gemeinde  ganz  oder  zum  Thelle  mie
„dem  Eigenthums;  oder  Ruguleßungs=„„Rechte
  unter  die  Gemeinde=  Glleer
„  verthellt  —
40  „  wenn  eln.  Grundstäck  oder  irgend

„ein  Real  Recht  der  Gemeinde  per-„dußert

  werden  soll,  dessen  Capltal=—



—

4½

„  Werth  die  Su#me  von  Ein  Tauu-send
  Gulden  ig.  der  ersten,  Fuͤnf
„Hundert  Gulden  in  der  zwelten,
„oder  Zwei  Hundert  fuͤnfzig  Gulden
pln,  der  dritten.  Clase  der  Ge  mebnden
pübersteigt;
)„wenn.  eine  bleibenda  Verbindlichkeit
„auf  dle  Gemeinde  übernommen,  eine
„  neue,  dle  Schulden:  Masse  der  Ge-„meinde
  vermehrende  Capital.  Schuld
tpotrahsrt  —
„wenn  ein  zum  Grundstock  des  Ge-„meilnde
  Vermögeos  gehbeiges  Aktiow
  Capital  zu  Deckung  der  leufenden
„Ausgaben  verwendet  werden  sell,  und
„in  allen  unter  dem  s.  79  Ciit.  men
„und  o.)  aufgefuͤhrten  Jien.“.

5

6)

7)

Sodann  werden  Wir

n.  zu  dem  F.  PI  desselben  Edikts)  von

Selbst  Bedacht  darauf  nehmen;  alle
unndihige,  berfluͤssige  und  za  Weltlaͤusigkeiren
  führende  Anfragen  der  Ünter-Behbrden
  abzustellen.

#F.  4.
Die  Bire,  wornach,  die  Mltglieder  des

Bürger  Ausschusses  zu  einem  Gemelnde-Amt

  wählbar,  jeroch  in  dem  entsprechenden

  Falle  verbunden  seon  sellen,  aus  dem

Buͤrgen

Au"schuss,  qus  zutreten  wollen

Wir  gnädign  gewährt  haben.
        <pb n="476" />
        j.  6.

Eben  so  wollen  Wir  die  in  dem  .  12
des  I.  Edikts  vom  J1.  December  3  3  entbaltene
  Beschränkung  der  Zusammenkäafte
der  Bürger=  Ausschässe  aufgehoben  wissen,
und  den  Obmännern  der  Ledieren  fret  stellen,
  dle  Bürger  Ausschüsse  zu  jeder  Zeit  zusommen
  zu  berufen,  von  welchem  Vorhaben
  jedoch,  so  wie  von  dem  Gegenstande  der
Verhandlung,  sie  den  Orts-Vorsteher  im-Wer
  vorgängle  in  Kennt#ß  zu  setzen  haben.

F.  6.

Wit  erthellen  dem  Antrage  gleichfalls
Unsere  böchste  Genehwigung,  wonach  in
den  Stiftungs-  Ahen:

a)  das  Dlrektorlum  dem  welrlIchen  und
gelsllichen  Vorsteher  gemelnschafclich  zustehen
  —2

b)  dem  weltlichen  Orts-  Vorsteber  die
ersle  ordentliche  Stimme,  und

)  dem  geistlichen  Vorsteher  im  Falle  der
Stimmen  -  Gleichheit  die  entscheldende
Etimme  eingeraͤumt  werden  sell.

Dagegen  wisen  Wit

der  Bltte,  die  Wahl  der  Orte  Vorsteher
den  Gemeinden  unbeschränkr  und  nur  mit
Vorbehalt  der  landesherrlichen  Bestätlgung
zu  überlassen,  nicht  zu  entsprechen.

Wir  wollen  jedoch  bei  dem  F.  u#  l#

471

dem  benannten  I.  Edlt  nachstchende  abän
dernde  Bestimmungen  elntreien  lossen:

a)  Zur  Gülrigkeit  der  Woplbardlung
wird  die  Theilnahme  von  weniostens
zwel  Delttbeilen  sämtlicher  Siimm-Berechtigten
  erfordert;

b)  der  Staats-Reglerung  fünd  drel  Cendle
daten  vorzuschlagen,  unter  welchen  sie,
vorausgesetzt  daß  dleselben  dle  ge  epllchen
  Eigenschaften  haben,  den  Einen
zum  Orts.  Vorsteher  ernennen  wird;

D)  im  Fall  einer  der  Vorgeschlagenen  zwel
Driitheile  samilicher  abgelegier  Stimmen
  auf  sich  vereinigt,  so  wird  die
Regierung  diesem  immer  den  ·  Worzug
vor  den  übrigen  geben.

J.  8.

Wir  bewilligen  die  Bitte,  die  Bestinmung
  ds  J.  us  des  i.  Edilis  abjuaͤndera,
nach  welcher  der  Orts=  Worfkaher  nur  #us
der  Mictte  des  Gemeinde  Raths  gewoͤhli
werden  kann;  und  66  soll  diese  Wahl,
unter  der  Voraussetzung  frel  gegeben  wer:
ten,  daß,  wenn  der  Ernanute  plcht  schen
Gemelnde  Bürger  ist,  er  durch  dlasen  Abjedoch
  unter  Vorbehalt  der  zu  enteichtenden
Gebühren,  das  Gemeinde  Bürger=  Rect
ohne  weltere  Nachsuchung  desselben  erlen
den  soll.
        <pb n="477" />
        .  5.
Der  hler  gemachte  Antragt
die  Gälesgkelc  der  Wahl  eines  Octs,
Vorstebers  dadurch  ju  bedingen,  daß
#wei  Drlitheile  der  Stlmm=  Berech-#tigten
  abgestimmt  baben,  und  daß
ein  Dritthell  der  Stimmen  auf  Elnen
Mans  gefallen  seo,
IKt  durch  Unsese  Emschlleßung  zu  F.  7
bereits  erledigt.
Eben  se  hatv.

  2P°.
der  Antrag,  dle  zu  ausgedebnte  Zeit
zum  NRekurs  von  den  durch  die  Orts-Vorsteher
  ausgesprochenen  Straf  Erkenntnissen
zu  beschränken,  durch  das  inzwischen  bekannt
  gemachte  Gesetz  über  die  SctafReurse
  selne  Erledigung  erhalten.

N  1.

Dem  Gesuche,  die  Gemeinde-Räthe  periodisch
  tbellwelse  erneuern  zu  lassen,  und
jwar  in  der  Art,  daß  je  von  drei  zu  drei
Jabren  ein  Drittheil  des  Gemeinde  Ratbs
nen  elntrete,  die  austretenden  Mitglieder
aber  sogleich  wleder  waͤhlbar  seyn  sollten,
wlssen  Wir  Unsere  boͤchste  Genehmigung
nicht  zu  ertheilen,  sondern  lassen  es  bel  den
deshalb  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmunsten
  und  namentlich  bei  dem  Inypalte  des
des  1.  Erlks  bewenden.

g.  12.

Durch  die  dorstehende  Entschlleßung
CF.  ½.)  itt  zugleich  der  weltere  Amtrag,
den  periedischen  Wechsel  auch  auf  dle  vor
Erlassung  des  1  Edlits  vom  5..  Dec.  1818
elngesetzten  Moaglstrate  anzuwenden,  als
erledigt  zu  betrachten.

.  13.  a

Wir  genehmigen  die  Bitte,  es  dem
Ermessen  der  competenten  Gemelnde,  Beberden
  zu  überlassen,  dle  Wahl  eines  Gemeinde=
  Rechners  entweder  auf  dessen
Lebenodauer,  oder  auf  eine  bestimmte  Zeit
und  letzteren  Falls  wenlgstens  auf  die  Zelt
von  drel  Jobren  vorzunehmen,

s.  15.  b.

Der  weltere  Antrag,  gesetzlich  zu  bestimmen,
  daß  der  Gemelnde-Rath  nicht  besolleßen
  ehnne,  denjenigen  Gemelnde-Rechner,
  welcher  durch  den  periodischen  Wechsel
  aus  dem  Gemeinde  Nath  zu  kreten
baben  wuͤrde,  seine  Funktionen  als  Rechner
  gleichwohl  fortsehen  zu  lassen  1  findet
seine  Erlerigung  in  Unserer  zu  dem
+.  ur  gegebenen  Entschlleßung.

s.  14.

Wir  genehmitzen,  daß  die  Mitglieder
ded  Bürger=  Ausschusses  künfilg  durch  den
Orts-Vorsteher  in  dem  zu  den  Gemeinde=Zusammenkünften
  bestimmten  Geblude  beeldigt
  werden.
        <pb n="478" />
        s.  16.

Ebenso  genehmigen  Wir  den  Antrag,
wonach  den  Orts-Vorstehern  die  Einberufung
  aller  Mitglieder  des  Gemeinde-Rarhs
  zu  den  Verhandlungen  desselben
unter  Sirafbedrohung  zur  Pflicht  gemacht
werden,  die  Versaͤumnlß  der  letzteren  jedoch
  die  Dihligkeit  eines  geneinderäthlichen
  Beschlasses  nicht  zur  Folge  haben  sell.

s.  16.

Wuis  die  Blite  um  Abänderung  des
bestehenden  Rechnungs-Termins  der  Gemeinden
  betrifft,  so  kann  diese  ohne  gleichzeliige
  Verlegung  des  für  die  Staats  Rechnungen
  angeordneten  Termins  nicht  Statt
sinden;  ob  letztere  räthlich  sen,  werden  Wir
in  weltere  Beralhung  zlehen  lassen.

9.  17.

Unter  Abänderung  der  F.  J.  und  10
des  I.  Edikts  genehmigen  Wir,  daß  sämrliche
  Gemelnden  des  Königreichs  in  drei
Classen  abgerhellt  werden,  deren

erste  dle  Srädte  von  mehr  als  Fuͤnftausend
  Einwohnern,

die  zwe  ite  dle  Gemeinden  von  mehr
els  Elntausend  Elnwohnern,  endlich

die  dritte  alle  übrige  Gemeinden  be-«
  soll.
Loerhehe  der  Gemeinden  sollen  be-Uehungeweise
  StadSchultheißen  und
Schultheiß  en  benannt  werden.

474

s.  18

le  Bitten  selcher  Gemeinden,  welche
mit  andern  verci#igt  worden,  und  nun
wieder  als  abgesonderte  Gemeinden  hergestellt
  zu  werden  wänschten,  sollen,  wle  es
ouch  bisber  gescheben,  nach  Thunlichkelt
berücksichtigt  werden.
#5
Wir  genehmigen,  daoß  bei  Gemeinde-Bauten
  die  Gemelnde  Räthe  das  Gutochten
  elnes  von  der  Reglerung  hlezu  ermächtigten
  Technlkers  elnholen,  und  dabel  oerpflichtet
  seon  sollen,  die  techulschen  Anwellungen
  desselben  zu  befolgen.

#F.  20
Ebenso  gestatten  Wir  den  Gemeinden,
doß  sie  nach  ihrer  Wahl,  die  Staats=Sleuern
  entweder  durch  den  Gemeinde
Pfleger  oder  durch  elnen  elgenen  Steuer-Einbeinger
  einzlehen  lassen.
#  2.
Zu  Festsetzung  eines  Regulatlos  über
die  Tags-Gebühren  der  Orts-Versteher  baben

  Wir  die  vorbereitenden  Einleitungen

bereils  getroffen.
s.  12.
Dem  Antrage,  daß  den  Gemeinde-Rechnern

  auferlegt  werden  soll,  in  shr  Tagbuch

auch  die  la  dem  Abrechnungs-Buche  lonfenden

  Posten  einzutragen,  wissen  Wir

ulcht  zu  entsprechen.
        <pb n="479" />
        9.  458.
Güleiche  Entschließung  fassen  Wir  hlssichtllch
  der  Bitte,  die  verschledenen  Verkkaufs
  Reglster  niche  erst  bel  der  Dubllcation
der  Gemeinde=  Rechnungen,  sondern  jedesmos
  am  Ende  des  Rechnungs-Jahrs  verlesen
  zu  kassen.

Um  jedoch  auf  andere  Welse  den  blebei
beabsichteten  Zweck  zu  erreichen,  werden
Wir  daruͤber  wachen  lassen,  daß  der  Nechnungs=
  Stell-Termin  puͤnktlich  eingehalten
werde.

#  .

Wil#r  genehmizen,  daß  die  Schuld-Verschreibungen
  känftig  von  dem  Gemeinde=Rath
  nach  einem  angemessenen  Formular
ausgefertigt,  von  allen  denjenigen  Mltgliedern
  der  genannten  Bebörde,  welche  über
den  Vertrag  erkannt  haben,  unterschrieben,
und  nur  auf  Verlangen  der  Gläubiger  mlt

dem  oberamisgerichtlichen  Slesel  verseben
werden  sollen.

+.  45.

Wir  beollligen  die  Bütte,  die  Leitung
der  Wahlen  der  (Gemelnde-Rähe  und  Gemeinde.
  Pfleger  dem  Orts-Vorsteber  zu  übertragen,
  Hierdurch  kann  jedoch  dle  allgemelne
  in  dem  F.  48  des  I.  Edikt  ausgeshrochene
  Befugniß  des  Oberamtmonns,  jeber
  Verhandlung  den  Gemeinde=  Ranhs,
A##lche  seine  Gegenwart  erfordern  mchte,

475

auch  unaufgefordert  anzuwohnen,  nicht  ausgeschlossen
  werden.

s.  26.

Das  Gesuch,  bie  Fäͤlle  zu  bestimmen,
in  welchen  sich  die  Gemeinden  zu  versam̃-meln,
  über  ihre  Angelegenhelten  zu  bersthen
  und  Beschlässe  zu  fassen  haben,,  werden
  Wir  in  weltere  Ueberlegung  zleen.

s.  21.

Wir  werden  der  Bine  um  Entwerfung
eines  umfassenden  Gesetze-  über  Verwaltungs-
  Gegenstände  seiner  Zeit  entsprechen,
elnstwellen  aber  die  Herausgabe  einer  zweckmößigen
  Sommlung:  der  noch  jetzt  gälilgen
Gesetze  und  Verordnungen  der  bezeichneten
Art  anordnen.

B.  Oberamts-Versassung.
F.  6.

Diejenigen  Kosten,  welche  durch  Ausübung
  des  landeaherrlichen  Obex-Aufscches-Rechts
  über  die  Gemeinde-Verwaltung  ohne
ausdräckliches  Verlangen  der  Gemeinde
oder„  Einzelner  upd  ohne  eine,  hiezu  Anlaß
tgebende  Verschuldung  „derselben  entstehen,
werden  Wir  auf  dle  Staats-Kasse  sobald
übernehmen  lassen,  als  für  dle  Aufbringung
der  elbihigen  Mittel  zu  Deckung  jenes  Aufwands
  gesorgt  seon,  wird.

Elastweilen  sellen  die  erforderlichen  Einleltungen
  hlezu  vorbereltet  werden.
        <pb n="480" />
        4  76,

K

Dem  Antrage  gemáß,  sollen  die  Oberamts--Aktuare
  nicht  als.  Staats-Diener  und
von.  Stasts.  wegen  angestellt  werden.  Es
finden  olelmehr,  hlusichtlich  lrer  Anstellung
und  Entlassung  dieselben  Bestimmungen:
Statt,  die  bel  den  Kameralamts-Buchhaltern
  berelts  ertheilt  worden  sind.

4  #.  30.

Die  Strafbefugniß,  der  Oberamtmänner
wollen  Wir  bei.  Legal-  Strafen  bis  auf
Fünfilg  Guldem  erhöhen,  unbeschadet  der
Verxpflichtung,  dleser  Beamten,  bei  Aus-(#bung
  dieses  Rechts  dle  Grenzem  der  Administratio-Strafbefugniß
  nicht  zu  überschreiten.,.


.  51.

Der  Anträg  auf  Abkärzung  der  Rekurs:
Fristen  bel  Straf-Erkenminissen  der  Reglerungs-Beamten
  Iist.  durch  Erschelmung  des
„Gesetzes  äher  StrafRekürse,  erledige  worden.

s.  32.

Wir  sind  bert  Bitte  nicht:  abgeneigt,  bel

den  Amts-Versammlungen'die  Amts-Angebbrigen

  auf  elne,  dem  Instltute  der  Bürger--Ausschässe

  onaloge  Weise  vertreten  zu  lassen.

Da  aber  die  zweckmäßige  Einrichtung  el-.

welterer  Beraner
  solchen  Anstalt  noch  we  "
tbung  bedarf;,  so  seben  Wir  auf  das  Resaltat
  der-  letzterem  Un  fer  e.  endliche  Ens-(bllehung,

  us.

9.  35.

Ebenso  genehmigen  Wir  dem  Anerag.
die  Gehalte  der  bifentlichen,  känfrig  vom
Uns  zu  ernennenden  Aerzte  auf  die  Staats-Kasse
  zu  übernehmen.

Bel  Festsetzumg  der  denselben  altdann
abzurtichenden  Besoldungen,  bebalten  Wir
Uns  oor,  auf  die  seltherigen  Belträge  der
Stiftungen,  se  wie  derjenlyen  Gemelnden.
in  welchen  jene  Aerste  ihren  Wobnsitz  haben,
  angemessene  Rücksicht  zu  nehmen.

In  Ansehung  der  Obe  nramts-Wun#
Aerzte  sezen  Wir  Unsere  Enischließung
in  so  longe  noch  aus,  bis  die  berelts  erfon
derte  umsständlichere  Uebersicht  der  Verbältnilse
  derselben  Unl  #  dorgelegt  seyn  wirdz
wie  Wir  denn  sowobl  in  Betreff  der,  der.
Stoats-Koasse  anzuwelsenden  Mlttel,  als.
Kinslchtlich,  der  elnstwellen  bel  dlesem  Ge
genstand  äberhaupr  zu  treffenden  vorbereltenden.
  Maßregeln.  Uno  auf  dle  bel  dem
#  ge  faßte.  Entschliehung,  bezlehen.

Wir  beuollligen  ferner,  daß  Wünsche,
welche  bei  Besetzung  solcher  Stellen  durch
die  Amts-Versammfungen  vorgetragen  werden
  möchten,  von  der  vorschlagenden  Bes
hörde  immer  begurachtet  werden  sollen.

——

Dlie-  Reviston  der  bestebenden  Elnthellung
  der  Amtsbezirke  wird  ein  Gegenstand
Unserer  landesbe##llchen.  Fürsor###
        <pb n="481" />
        und  Wir  werden  Unsee  dleefälllgen
Propositionen  an  Unsere  getreuen  Stände
so  beld  gelanzzen  lossen,  als  dleses  thunlich
seon  alrd.
C.  Rechts-Pflege.
F.  55.

Der  Bitte,  den  Gemelnde  Räthen  das
Accht  einzur  4u#men,  in  allen  streitigen  Cloll
  Rechissachen  einen  Soruch  zu  geben,
der  nicht  in  Rechte-Kraft  überzzlenge,  sondern
  nur,  wenn  keine  Porihe  idre  Absicht,
den  erdentlichen  Rechisweg  zu  betre  en,  erkiä#rte,
  nach  Berfluß  einer  bestimmien  Zelt
als  Vertrag  rechttiche  Gürtigkelt  erbalen
würde,  vermbzen  Wir  ulcht  zu  entsprechen.


Es  fell  olelmehr  ble  sttlich  der  richterlichen
  Befugnisse  der  Gemelnde-Räbe  in
Untergange  und  geriagfägigen  Sachen  bei
den  dleefälligen  Anordmungen  des  IV.  Erikte
vom  3.  Dec.  18  8  fl.  5  sein  Verbleiben
  haben.  Dagegen  gestatten  Wir,  bei
Srrelt-Gegenständen  von  anderem  oder
hiberem  Belange  den  Partbeien,  ohne
weitere  Beschränkung,  auf  den  Gemeinde-Reih
  des  beklagten  Tbeils,  vorbehäluch  der
Berufung  an  das  competente  Oberamtsgericht,
  zu  rompromirtiren,  und  legen  dabei
dem  beireffenden  Gemeinde-Rarh  die  Verölichtung
  auf,  das  angerufene  schledsrichlerliche
  Amt  in  verwalten.

477

F.  36.
Was  die  vorgetragenen  Wünsche  hbinsichlich
  der  Besetzung  der  Oberamtsgerichts-Collegien
  betrifft,  so  genehmigen  Wir,

a)  daß  küänftig  zu  jedem  Gerichtstag  alle
Gerichts-Belsiter  in  der  Art  vorgeladen
werden,  doß  sämtlich  Erschlenenen  ein
Stimm  Recht  zustehen  foll;

wissen  aber

b)  dem  Antrage,  die  Anzahl  der  gewöblten
  Belsitzer,  welche  bei  der  Feststellung
  des  Streitpnnkies,  oder  bei  der
Erstattung  des  fakiischen  Thells  der
richterlichen  Relation,  so  wle  bel  der
Flllung  eder  Erhffnung  elnes  Erkenntulsses
  anwesend  seyn  müssen,  wenigstens
auf  fünf  festzusetzen,  zur  Zeit  alcht  zu
willf  ibren.

Wir  belassen  es  vielmehr  bei  den  Bestimmungen
  der  #(9.  46  und  64  des
IV.  Eolke##,  werden  aber  genauem#  Augenmerk
  auf  die  Wirkungen  des  vorbemerkten
  Zugeständnisses  Clit.  a)  palten
lassen,  um  nach  Verlauf  einiger  Zels
beunibellen  zu  kbunen,  in  wle  ferne  Wl#
anf  den  obgedachten  Antrag  zuräckzukommen,
  gegründete  Urfache  paben;

b)  bewilligen  Wir  die  Bitte,  daß  bel
Ddet  Fällung  des  Unheile,  wo  wbglich,
dleselben  Geriches=  Belstder  anwesend
sloyn  sollen,  welche  der  Werhaudlung

2
        <pb n="482" />
        des  Prozesses  angewohnt  haben,  obne

daß  jedoch  eln  diesfälliger  Mangel  die

Nichtiigkelt  der  Handlung  zu  bewirken

vermöchte.

F.  37.

Der  Bitte  um  Erhbbung  der  Gerlchts-Sporteln
  haben  Wir  berelts  durch  Erlassung
  des  dlesfälligen  Gesetzes  gnädigst  entsprochen.


F.  38.

Hinaslchellch  des  Antrags  auf  Aufhebung
aller  Exemtlonen,  welche  nicht  auf  staaisrechtlichen
  Verträgen  berußen,  behalten
Wir  Unt  vor,  bel  Entwerfung  der  bürgerlichen
  Gerichts-Ordnung  eine  umfassende
Entschlleßung  zu  erthellen.

Inzwischen  genehmigen  Wir  aber  schon
jetzt,  daß:

-a)  jeder  Staatsbürger  in  Bezlehung  auf
dle  verschledenen  Attribnttonen  der  Justif-Verwaltung
  C(Celminal=  Cloll=  und
sogenaunte  willkährliche  Gerichtsbarkeit
mit  Einschluß  des  Pupillenwesens)  e  iner
  und  dorselben  Gerichts-Stelle
  unternorfen  seyn  soll;  daß:

1)  von  den  Staats-Beamten  nur  dle
Gwilrklichen  Colleglal-Rälhe  und  dlejenigen
Dlener,  die  in  glelcher  oder  höherer
Kategorie  stehen,  lbren  Gerlchts-Stand
bel  den  Künigl.  Gerichtsb#fen,  alle
abrigen  Staats-  Dlener  aber  solchen  bel

478

ben  Oberamtsgerschten  in  erster  Instonz
baben  sollen.
sJ.  39.

Den  Antraͤgen  ia  Betreff  einlger  Me.
difikationen  bel  dem  gerichtlichen  Verfahren
  vor  den  Oberamtsgerschten  erthellea
Wir  in  ihren  wesentlichen  Bezlehungen
Unsere  Belstimmung.

Insbesondere  soll
zwor  das  mühdllche  Verfahren  auch

fernerhin  stets  die  Grundlage  der  Prozeß
  Instruktion  bilden.  Eds  soll  jeLoch
dle  Anwesenhelt  der  Parthelen  oder  ib-#eAnwälte
  uscht  ohne  Noth  erfordert
und  die  Wlederbolung  der  Reisen  so
olel  als  möglich  vermieden,  überhaupt
aber  der  Elnrelchung  von  Schrift-Säzen
elne  weltere  Ausdehnung,  als  in  dem
1V.  Edlkt  vom  31.  Dec.  18183  geschehen,
  gegeben  werden,  und  daher  den
Parthelen  nicht  nur  der  schrifellche  Vortrag
  von  Klage  und  Antworf,  sondern
auch,  nach  Erforderniß  der  Umstände,
elne  schrifeliche  Replik  und  Dupllk  ge-Kattet
  sepon.  Doch  foll  ule  eine  Parthel
  durch  die  andere,  welche  ihr  Recht
schriftlich  verbeldlgt,  zu  glelchmäßeer
schrifrlicher  Verhandlung  genkehigt  wer:
den.
Auch  soll  in  kelnem  Fall  Eine  mauͤndsiche
  Werhendlung  der  Parthelen  eder
        <pb n="483" />
        –[

Wrer  Anwälte,  vorzüglich  zu  Festsetzung
des  Streltpunkis,  bei  der  Instruktlon
des  Prozesses  und  vor  dem  Beweis-Versahren
  umgangen  werden  können.
Dabel  wied  es  den  Rlchtern  zur  besondern
  Obllegenheit  gemacht,  die  Parthelen
  zu  bestimmter  und  vollstaͤndiger
Erklá#rung  äber  dasjenige  aufzufordern,
was  in  ihren  Vorträgen  noch  duakel
und  mangelhaft  geblieben  seyn  mag.

b)  Ebenso  genehmigen  Wir  die  Aufbebung

  der  in  dem  F.  76  des  IV.  Edikt#
enthaltenen  Beschränkungen,  Hinsichtlich
der  Zuerkennung  von  Advokaten-Kosten
und  der  Beizlehung  von  Advokaten  zum
erglelchs-Wersache.
Desglelchen  gewähren  Wir

Wac)  die  möglich  durchgreifende  Ausführung

des  Grundsatzes,  daß  alle  Verhandlungen,
  vom  Anfange  des  Rechts-Streits
  an  bis  zu  dessen  Ende,
in  Gegenwart  belder  Parthelen  vorgenommen
  werden  sollen;  jedoch  mit
Vorbehalt  der  Ausnahmen,  welche  nach
den  Umständen  und  nach  dem  Ermesse#n
  des  Gerichte  elntreten  mässen.
Dem  weiteren  Antrage,  wegen  Pernehmung
  der  Zeugen  in  Gegenwan  der
Partheien,  mit  der  Befugniß  der  letz
keren,  durch  den  Richeer  Fragen  an
dle  Seusen  zu  Rellen,  geben  Wis  Um

sere  Beilsitmmong,  woml#  sodann  die

Gegenüberstellung  der  Zeugen  und  der
Partheien  nach  abgelegtem  Zeugnisse
als  überstüsslg  pluwegfallt.

d)  Wir  gevehmigen  ferner,  daß  es  einer

  besondern  Uebersicht  äber  die  Streit-Verbälialsse
  ulcht  bedärfen  soll,  wenn
ble  Verhandlungen  nur  in  kurzen  Pretokollen
  bestehen,  worin  die  von  den
Panibelen  zugestandenen  und  wldersprochenen
  Thatumstände  bestimmt  bezeichnet
  siud.

Auch  soll  das  bloße  Schweigen  der
Parthelen  uͤber  die  ihnen  vorgelegte  Uebersicht
  und  selbst  eine  allgemelne  Anerkennung,
  dieselben  nicht  pladern,  die  in
dlesem  Akten=  Auszuge  sich  sindenden
Unrichtigkelten,  sowohl  in  der  böheren
Instanz,  als  bei  dem  künfilgen  Verfahren
  in  glelcher  Instanz  noch  nachzuweisen.


Ein  Vergleichs=  Versuch  soll  nach
Festsetzung  den  Streltwunktes  veranstaltet
  eder  erneuert  werden.

Sedann  kann  der  bei  dem  Haupt-Wortrage

  im  Gerlchte  der  rechtlichen

Ausführung  zum  Grund  gelegte  faktische
  Thell  der  Relatlen,  den  Parthesen
neben  den  Entscheidungs-Gründen  vollständig

  bekannt  gemacht  werden.

e)  Wir  genehmigen  auf  gleiche  Welst
        <pb n="484" />
        den  weiteren  Antrag,  daß,  (abzesehen
von  dem  in  dem  IV  Edikt  s.  104  am

480

Schlusse  berelte  vorgesehenen  Falle,)  wenn.

bei  ungenägend  geführtem  Beweise  durch
die  Emwicklung  des  Bewels-Verfahrens
selbst  in  dem  Siande  der  Sache  eine
unvorhergesehene  Veränderung  elngetreten
  st,  die  Parthel,  welcher  zufolge
aller  gepflogenen  Verhandlungen  der  Bewels
  obliegt,  vor  Féllung  des  Ead,  Urtheils
  gefragt  werden  soll,  ob  sie  außer
den  etwa  berelis  beigebrachten  Bewels-Mitteln,
  noch  welterer  (allenfalls  durch
Eides/Antrag)  sich  zu  bedlenen  gemeint
sey
In  Gemüßbeit  dleses  Grundsatzes
v#rletden  die  betreffenden  y.  f.  des  IV.
Evlits  eine  angemessene  Abänderang.
)  Wir  genehmigen  endlich  den  Antrag,
daß  in  allen  Faͤllen  eines  Rechts-Nachtheils
  des  stlllschweigenden  Zugestaͤndnisses,
  nicht  blos  dem  Anwalte,  sondern,
  wenn  dle  Parthel  sich  im  Londe
bestadet,  dleser  selbst,  das  Prcjadiz
angedrobt  seyn  mässe.  Dategen  wisen
Wir  dem  welteren  Antrage,  daß  la
Absicht  auf  ein  Praͤjublz  der  erwähnten
Art  der  erste  Termin  niemals  peremtocisch
  seyn  soll,  in  sekner  Allsemeinhelt
  Unsere  —  ½44
zu  erthellen.

In  Gemökhbest  vorflehender  Bewllligungen
  werden  Wir  nunmehr  die  neue  Jedektion
  der  blerüber  bestehenden  gesetzlichen
Vorschriften  onordnen  und  solche  vor  deren
  Verkündung  dem  ständischen  Ausschusse
  zur  Elnsicht  und  erwaigen  Erlunerung
  mitthellen  lassen.

Wir  wollen  hlebel  gnädigst  genehmigt
baben,  daß  zu  diesem  Behufe  dle  abwesenden
  Mitglieder  des  Ausschusses  elnberufen

  werden.

s.  40.
In  Ansehung  des  Gant-Verfahrens  ist

a)  die  Zulassung  eines  Contradlkrors  und
die  Aufstellung  eines  Ausschusses  der
Gläubiger  in  bedentenderen  Concurssachen
  schon  nach  den  seltber  bestandenen
gesedlichen  Bestimmungen  ganz  keinem
Anstande  unterworfen  gewesen;  Wir
gestatten  aber  auch,

b)  daß,  wenn  vor  ber  Liquidatlons  .  Ver  ·
bmdlung  und  vor'’  dem  Versoche  elnes
Borg=  oder  Rachlaß  Verglelchs  der
Werkauf  der  die  Gohtmaßs  bildeuden
Gezenständ  abgesrdnet  wird,  dobel,

sferDe  o  wesentlichen
Nuschit  heil  geschehen  kann,  nicht  nur
dle  Genehmicung“  der  Gläubiger  vorbe-Halten,
  söndern  fär  dem  Foll  ##e#  Gelnzentz

  esies-Vergleichs,  uch  zull  dem
        <pb n="485" />
        481

Gemeinschuldner  selbst  Ruͤcksprache  gonommen-
  werden  soll;  nicht  weniger

c)  daß  bei  Gant-Massen  unter  Fünfhundert
  Gulden  elne  schriftliche  Ausfäbrung
zur  vollständigen  Rechts,  Bertheirlgung
nach  Bewandiniß  der  Umstände  zulößis
seon  soll;  desglelchen

4)  daß  die  Einreichung  eines  schriftlichen
Neresses  nicht  blos  am  Llauldations=Tage
  zuläßlg  seyn,  und  überhoupt  For:
derungen  der  Glubiger,  welche  aus
den  Gerschts-Bächern  bekannt  sind,  beachtet,
  und  auch  wegen  dieser  in  Hinsiche
  auf  das  Bewels-Verfahren  die
Worschriften  der  #P.  2:71  Uund  209  des
IV.  Ediets  mit  der  Beschränkung  angewendet
  werden  sollen;  daß  der  saumselige
  Gläubiger  die  der  Gam,Masse
durch  selme  Saamseligkeit  zugehenden
Kosten  und  Schäden  vergüte,  vnd  daß
er  del  Borg:  eder  Nachlaß.Vergleichen,
als  der  Mebrheit  der  Gläubiger  seiner
Kuegorie  beitretend  angesehen  werde;
daß  serner  die  Ediktsl-Vorladungen  zu
der  Liquidatlons=  Handlung  wenigstens
vier  Wechen  vor  der  plezu  bestimmten
Tagfahrt  erlassen  werden;  endlich:

e.)  daß  die  V#.  u71  und  à79  des  IV.
Eriks  in  der  Art  abgeändert  werden,
raß  in  Fällen,  in  welchen  das  Priori--!
Uia:Ertenntilßi:icht  sogleich:  dach  der

belsuldaron  an  Ort  und  Stelle  ausgesprochen
  werden  konn,  die  Fällung  desselben
  vor  dem  auf  die  gewbhnliche
Weise  besetzten  Oberamtsgerichte  seschehen
  soll.

Fl.  4.

Wir  gewähren  die  Bitte  um  Zuzlebung
von  Kaufleuten  bei  schwierigen  Handel#ct
Streliigkelten  in  der  Art,  daß,  wenn
beide  Parthelen  sich  über  die  Person  des
Kunst:  Verständigen  vereinigen,  bieser  an
der  Verhondlung  mit  Stimm--Recht  Thell
nehmen,  im  Entstehungs=  Falle  aber  ein
solcher  zu  gleicher  Theilnahme  on  der  Entscheidung
  des  Rechts-Streits,  von  dem:
erkennenden  Gerichte  bestellt  werden  soll.

1

Den  Antrag  auf  Trennung  der  vier
Kreis-Gerichtshhfe  in  zwei  Criminal=  und
zwel  Cloll,  Gerlchtshtfe  wissen  Wir  nicht
zu  genehmigen.

Dagegen  soll,  sobald  es  nur  füglich  gescheben
  kann,  die  seltber  bestandene  Absenderung
  der  Criminal=  und  Cloil=  Senate
bei  Unserem  Ober-Tribunale  und  den
Kreis  Gerlchtshosen  eufhdren.

Wir  wellen,  daß  alsvann  minder  bedeutene:
  Gegenände  in  zwei  abgesonderten
  Sertionen  lehandelt,  wichtigere  aber

inPeno  deß  Gerichtshofe  berathen  werden.
        <pb n="486" />
        481

Auch  soll  die  Behandlung  der  ehegericht-Uchen
  rozesse,  so  ferne  ste  nicht  Bewohner
  der  Haupt:  Stadt  betreffen,  den  verschledenen
  Kreis  Gerichtshhfen  zugewlesen
werden.

F.  45.

Was  die  Bilte  um  Verweisung  der
Preß,  Vergehen  an  Geschwornen-Gerichte
betrifft,  so  werden  Wir  solche  in  weitere
Ueberlegung  gleben.

Win  genebmigen  übrigens,  daß  dlejenigen
  Staa#ts-Werbrechen  und  Staats-Vergehen,
  welche  nach  den  hlerüber  bestebenden
  Gesetzen  durch  eine  mehr  als  elnjährige
  Freihels  Strafe  geahndet  werden,  nle
enders  als  im  Plenum  der  Krels=  Geuchtehhfe
  in  dem  Sinne  des  F.  38  der
vroolsorischen  Instruction  für  die  letzteren,
abgeurtheilt  werden  follen.

Ueber  die  Frage,  ob  dlese  Bestimmung
auch  bel  geringeren  Vergehungen  der  genannten
  Art  zur  Anwendung  kommen  kne,
werden  Wir  vorerst  die  oberste  Gerichts-Stelle
  mit  Gutachten  vernehmen  lassen.

F.  4%.

So  olel  die  Blite  um  geseyliche  Bestimmung
  des  Wirkungskreises  des  Ober-  Tiihunals
  betrifft,  so  ist  solcher  durch  dle  bestebenden
  processuslischen  Veorschriften  bezelchnet
  und  wird  auch  in  den  kuͤnftigen  Proceß-Orduungen
  genan  angegeben  werden.

Anordnungen  für  den  inneren  Dienst
desselben  sind  entweder  schon  getroffen,  oder
werden  künfiig  noch  ertheilt  werden.

,  i.4s.

DensandasVerfabreuiudeahb
herenGetlchksansicheulustbfekeueq
bereinstimmung  mit  demjenigen  zu  hringen,
was  in  den  untern  Instanzen  festgesetn  11,
oder  noch  festgesetzt  werden  sell,  sinden  Wirt
angemessen  und  behalten  Un?  ver,  die
deshalb  erforderlichen  gesetzlichen  Bestims
mungen  im  verfassungsmäßigen  Wege  en
Unsere  gelreuen  Stände  gelangen  zu  lassen.

F.  46.

Wir  werden  die  Anordnung  treffen,  daß
auf  die  Bltte  um  Oeffentlichkeit  der  bürgerlichen
  und  pelulichen  Rechtspstege  bel
Abfassung  der  Entwürfe  neuer  Droceß-Ordnungen
  Bedacht  genommen  werde-F.

  47.

In  Betreff  des  Antrags  auf  gesedliche
Bestimmung  der  Amts  =  Befugnisse  des
Jaustiz-Ministers,  haben  Wir  zu  bemerken,
daß  der  Grundsatz  der  Unabhänglgkeit  saͤmtlicher
  Gerlchte  durch  die  Verfessungs  „  Ur,
kunde  unumwunden  anerkannt,  dadurch  ober
dem  verankwortlichen  Justiz-Mlaister  jede
Thellnahme  an  den  gerlchtlichen  Entscheldungen,
  sey  sle  direkt  oder  indlrekt,  umter“
sagt  ist.

Was  aber  die  hhm  von  Uns  anvertrau-
        <pb n="487" />
        453

ten  Aufsichts-Rechte  belangt,  so  #nnen  diese
eben  se  wenlg  ale  bei  andern  Departemens:
Chefe  Gegenstand  gemelnschaftlicher  Verabschiedung
  feyn.

F.  46.

Der  Bltte,  die  Stelle  des  Ober-Drstdenten
  des  Ober  ,Trlbunals  von  der  des
Justlz-Ministers  zu  trennen,  wollen  Wir
Ensdigst  emtsprechen,  und  die  Vollzlehung
dleser  Verfügung  sobald  elntreten  lassen,
als  durch  dle  dem  Ober  Tribunal  zu  ertheilende
  Dienst.  Jostrurtion  dile  Verbaͤltnisse
der  Verstände  der  höchsten  Josti=  Stelle
geregelt  seyn  werden.

D.  Notariats-Edikt.
1  4

Dem  Antrag  auf  Trennung  der  Verwoltungs=
  Geschäfte  der  Gemeinden  und
Oberam's=  Distrikte  von  den  Rechts,  Geschäften
  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmlcung,
  gestatten  jedoch  den  gegenwärtig
angestellten  Stadt=  und  Amt-Schreiber,
  belrerlel  Geschäfte  zu  übernehmen,
  wenn  die  Gemeluden  ihre  Verwaliungs
  Geschäfte  durch  dleselben  besorgen
lassen  wollen,  und  Letztere  hiezu  die  Einollllgung
  des  Justiz  Ministerium  erhalten.

h.  bo.

Wir  wollen  es  gnaͤdigst  gestattet  baben,  daß
dle  weltere  Berathung  der  Koͤniglichen  Propoflilon
  in  Betreff  der  Ernennung  der  Oerichts-

  Notare  und  der  Verwaltungs-  Ak.
tuare  bis  auf  den  nächsten  Landtag  ausgesedt
  bleibe.

Bis  dahln  werden  Wir,  wenn,  nach
der  von  Uns  vorzunehmenden  ersten  Besetzung
  dieser  Siellen,  von  Letzteren  welche
erledigt  würden,  die  Versehung  derselben
durch  Amts-Verweser  beforgen  lassen.

F.  ör.

Der  Antrag,  die  Gerichts-Notare  auf
tre  Besoldungen  zu  setzen,  erhält  Unsere
böchste  Genehmigung.

Die  desinliutve  Regullrung  dieser  Gchalte
behalten  Wir  Uns  jedoch  zur  Zelt  noch
vor,  indem  zunächst  für  die  Unterbringung
der  gegenwärtig  noch  angestellten  Stadt-=und
  Amt-  Schrelber  gesorgt  werden  muß.
deren  elgenthämliche  Verhältnisse  ohnehln
besendere  Vorkehrungen  abthig  machen
(9.  56).

s.  62.

Wir  genehmigen  den  Antrag,  wonach
die  Geschaͤfte  der  Gerichts-Notare  nach
Procenten  bezahlt  werden,  und  die  bledurch
erzlelte  Einnahme  in  die  Staats-Kasse
lleßen  foll.

Bel  Berechnung  der  gedachten  Precente
wied  der  Bestand  des  Actio-Wermötßens,
von  welchem  die  Schulden  nicht  abgezogen
werden  dürfen,  zu  Grund  gelegt.
        <pb n="488" />
        484

Hinsichtlich

I.  des  Maßes  dieser  Abgabe  treffen  Wir

einstweilen  folgende  Anordnungen.

Es  ist  zu  entrichten:

1)  von  Belbringens-Inventarsen,  von
den  die  Stelle  derselben  vertretenden
Ebe  Verträgen,  von  Gant.  Invemavien,
  auf  welche  (z.  B.  wegen  Werglei.bs)
  keine  Gam  Verwelsung  folgt,
von  Sch#lden  Verweisungen,  weschen
keine  Vermb#ens=  Aufnahme  voran:

a)  bei  Zebn  Tausend  Gulden  und
darunter
Ein  halbes  Procent;
b)  von  einem  bbheren  Betrag  bla  auf
Zwanzig  Tausend  Gulden
Ein  Drittel  Prorent;
Wc)  ven  dem  welteren  bis  auf  Dreißi
Tausend  Galden
Ein  Viertel  Precent;
4)  von  jeden  welteren  Elnhundert
Gulden

gleng:  Eln  Achtel  Proctent;
a)  bel  einem  Vermögen  von  Zehn  5)  voen  Eventval-Thellungen:
Tauserd  Gulden  und  darunter  a)  bei  Zwei  Dausend  Gulden  und  dar
"  Ein  Vierel  Precent;  unter
b.)  von  der,  diesen  Betrag  überstelgen-  Ein  balbes  Precent;
dven  Summe  bis  auf  Zwanzig  Tau-  b)  von  elnem  blheren  Betrag  bls  auf
send  Gu'den  Sechs  Tausend  Gulden
Ein  Sechstel  Procent;  Drel  Ach:el  Procent;
c)  vom  dem  weiteren  Betrag  bis  auf  ½6)0  von  Sechs  Tausend  Gulden  1|8
Dreißig  Taulend  Gulden  Zehn  Tousend  Gulden
Ein  Achiel  Prerert;  Ein  Drittel  Procent;
4)  von  jeden  weiteren  Einhundert  Gul-  d)  von  Zehn  Tausend  Gulden  bi
den  Dreißig  Tausend  Gulden
Ein  Sechszebntel  Procent.  Ein  Biertel  Yrocent;
Wenn  jedoch  bel  Ehe  Perträgen  der  Ge-  e)  von  jeden  welteren.  Ein  Hunden
richts  Notar  kein  Beibringens  Inventar  zu  Gulden
fer  Uien  hat,  so  wlrd  nur  die  Hälfte  der  vor-  Ein  Achtel  penesG  „kaene
stehe  den  Tare  von  den  Betheiligten  bezahlt.  4)  von  Real-Al#hellungen,  Ver  ne
:)  Ven  Gunt:  Inventarlen,  die  mit  Uebergaben  und  eren,n  u,
Gant:  Verwelsungen  verbnuden  find:  derungs  Verträgen,  Erb-Abfe
        <pb n="489" />
        486

Wertrégen,  welchen  eine  Vermögens-Ustersuchung
  vorangleng:

a)  bei  Zwel  Tausend  Gulden  und
darunter  «
DrekBtekkethoteiitz
"b«)voue"iuembdpeteuBemqeblssuf
Sechs  Tausend  Gulden
Fänf  Achtel  Procem-z
c)  von  Sechs  Tausend  Galden  blö
Zehn  Tausend  Gulden
Ein  halbes  Procent;
d)  von  Zehn  Tausend  Gulden  bis
Dreiig  Tausend  Gulden
Drei  Achtel  Protent;
e)  von  jeden  welteren  Ein  Hundert
Gulden
Ein  Vlertel  Procent;

5)  von  Abfertigungs=  Werträgen  ohne
vorgängige  Vermbgens-Uneersachunge
e  wenn  von  dem  Gerichts-Rotar  eine
Uekunde  hleräber  zu  fertigen  ist

Ein  Prorent;
U)  wenn  dleses  ulcht  geschleh
Ein  balbes  Procent;
je  von  der  Summe  der  Abfindung.


l  unter

6)  In  Dispenfatlons-  Fällen.  so“
Abänderung  der  dlesfälligen  Bestimmungen

  des  F.  56  im  Mogtaklacs=Edikte,
  durchgehends  dle  Hälfte  der.
für  die  gleichartigen  Geschäfte  vor#-stebend
  bestimmten  Taxen  zentelchen
werden.

Wir  behalten  Uns  vor,  bel  der  Wollglehung
  des  gegenwärtigen  Abschieds
II.  äber  die  Art  und  Welse  der  Berechnung,

  des  Einzugs  und  der  Rechnungs-Ablage

  näbere  Verschriften  zu  ertheilen,

  und  setzen  in  Bezlehung  auf  den.

vorliegenden  Gegenstand  noch  folgendes
fest:

4)  Für  Reise-Kosten  der  Dhellungs-Beamten
  haben  die  Partelen  keine  Versütung
  zu  leisten,  die  Mirtels  elner
Aversal-Entschädlgung  aus  der  Stasts-Kasse
  Jenen  gewährt  wird.

Hingegen  lietzt

2)  den  Belheiligten  neben  Entrichtun
der  vorbemerklen  Daren  die  Beloh'
nung  der  Walsen-  Richter  ob.  ·

3)  Wenn  und  in  so  welt  bel  den  mir  Verumbgens=
  Aufnahme  verbundeden  Geschäften
  die  Inoentarisation  durch  das
Walsengericht  vorgenommen  würde,  so
—.  Vieripekle=  der  fla.
die  hanze  Arbelt-  borgeschrichenen  Taxe
#  errden-  "  *

3  8
        <pb n="490" />
        186

ketztere  wird  jedoch  bei  Gant:  Inventarlen,
welche  der  Gerschts  Retar  bearbeltet,  ohne
Abzug  entrichtet,  wenn  gleich  dle  Walsen-Gerlchte
  an  der  Begrelsung  derfelben  vorbereitend
  Thell  genommen  hätten.

*#

Wir  werden  in  nähere  Berathung  zlesen
  lassen,  ob  die  Gerichts=  Notare  aufbören
  sollen,  von  Amis  wegen  Oberamts=Gerichts-Beisitzer
  zu  seyn,  und  nach  dem
Resaltate  derselben  Unseren  getreuen  Ständen
  Unsere  weitere  Entschliehung  zugehen
lassen.

f.  64.

Dle  Bitte,  festzusetzen,  daß  dle  Verwaltungs-Geschifte
  der  Gemeinden  und
des  Oberamts-  Bezirks  fuͤr  eine  durch
Wertrag  bestimmte  Belohnung,  die  nach
F#lelsteter  Arbelt  zu  bezahlen  14t,  verrichter
werden  sollen,  erhält  Unsere  böchste  Genehmigung.


Dlese  erthellen  Wir  auch

K.  55.

dem  Antrage,  den  in  eimen  Oberamts-Bezlrke
  vereinigten  Gemeinken  frelzustellen,
ob  für  dle  Besorgung  Ihrer  Verwaltungs=Geschäfte
  ein  oder  mehrere  Beamte  verwendet

  werden  sollen.  In  Bezlebung  auf
die  Wahl  der  Letzteren  bleibt  Unsere
Entschlietzung  auf  dle  endliche  Erledigung.
des  im  F.  5P  berährten  Gegenstandes,
—  mluhln  vorerst  noch  ausgesetzt.

.  66.

Zu  mögllchst  baldiger  Ausfährung  Unfer
  er  in  den  99.  4—55  ausgesprochenen
Willens-Meinung,  werden  Wir  ungesäumt
  die  angemessenen  Einleltungen  treffen
  lassen.

So  vlel  aber  insbesondere  die  känfilgem
Verhaͤltnise  der  blsher  angestellten
Stadt=  und  Amtschreiber  betrifft,
setzen  Wir  deshalb  folgende  nur  euf
lbre  Personen  anwendbare  Bestimmungen
  fest:
a)  des  reine  Dlenst=  Elnkommen  der
bieherlgen  Sted#  und  Amitschrelber
wird  in  einen  flren  Gehalt  verwandel,
der  seĩnem  boͤchsten  Betrage  nach
fuͤnf  Classen  zu
Jänfhundert  Gulden,
Achißundert  Gulden,
Inblfhundert  Gulden,
Sechszehnhundert  Guldem  #adr
Zwe  ltaufend  Gulden

regullrt  wird.
        <pb n="491" />
        b)  Von  der  also  gewaͤbrten  Summe  wird
eln  angemessener  Theil  als  Dleust.  Gehal
  ausgeschleden,  der  übrige  als  Ergänzungs-Penslon
  angesehen.

c)  Die  Elnweisung  jedes  Elnzelnen  in
die  ihm  gebührende  Classe  geschieht  unter
  Zugrundlegung  selnes  bisberigen
rechtmäßigen  Einkommens,  unter  Beräcksichtigang
  der  hlerin  unabhängig
von  der  neuen  Organlsatson  durch  dle
Jeltverhältnisse  und  durch  die  Verordnungen
  vom  20.  August,  5.  und  10.
September  131)  bewlrkten  Vereinfachungen,
  vorbehältlich  der  wohlerworbenen
  Rechte  auf  eine  pbbere  (den  Gebalt
  selner  Classe  äberstelgende)  Summe.

d)  Im  Fall  die  Ansprüche  der  Bethelligren
  auf  letztere  (die  wohlerworbenen
Rechte)  von  der  niederzusetzenden  WVoll-Rehungs,
  Commission  ulcht  berücksichtige
würden,  se  stehe  jenen  ein  Rekurs  und
wwar  an  Unsern  Gehelmen-Rath  offen.

e)  Um  den  biernach  festzusetzenden  Gebalt
  ist  jeder  der  bleherigen  Stadt=  und
Amtschreiber  verpftichtet,  die  im  F.  8.
Nro.  1—)  des  Notarlats-Edlkts  aufgezählten
  Amts  =  Verrichtungen  der
käafuggen  Gerichts-Notare,  so  wie  die
Wuen  etwa  überwagenen  Merwalungs=437



Geschäfte,  so  welt  solche  die  Kräfte
Eines  Mannes  nicht  überstelgen,  in
seinem  bishersgen,  oder  jedem  andeen
ihm  künfelg  anguwelsenden  Bezirke  zu
besorgen.  In  dlesen  Gehalt  wled  auch
dasjenige  eingerechnet,  wab  er  aus
Gemelnde-Cassen  für  jene  Verwaltungs=
  Geschäfte  exhalten  wlrd.

D  Sollte  in  dem  ihm  angewlesenen  Ber

Urke  die  Besorgung  der  löm  zugethellten
  Geschäfte  die  Kräfte  Eines  Mannes
  übersteigen,  so  erhält  derselbe  für
dle  biezu  erforderlichen  Gehülfen  und
jedenfalls  für  Reisekosten  und  sonstigen
Amts=  Aufwand  eine  angemessene  Entschädlgung,
  welche  mie  Räcksicht  auf
den  ihm  angemlesenen  Bezirk  in  einer
ührlichen  Aversal-Summe  festtesetzt
wird.

8)  Der  den  küänftigen  Gerichts=  Notare#n

hestattete  Nebenverdlenst  (s.9  des  Notar.
  Edlets)  bleibr  unter  denselben  Bestimmungen
  auch  den  blsberlgen  Stadtund
  Amtschreibern  überlassen;  es  wird
aber  hlerauf  bei  der  Festsetzung  Ihrer
Gehalte  (lir.  c.)  dle  geeignete  Räcksicht
  genommen.

fh)  Denjenigen  Stadt=  und  Ameschrelbern,

welche  durch  Alter  oder  Kranchelt  zu#
        <pb n="492" />
        468

Fuͤhrung  des  Amtes  unfaͤhlg  geworden
sind,  wird  ihr  Ruhe-Gehalt  nach  dern,
fär  die  Staats-Diener  überhaupt  bestehenden
  Mormen  für  ihre  Person  und
unter  Zugrundlegung  des  ihnen,  nach
lit.  a—c.  gebührenden,  Amts-Gepalts.
berechner.

*“)  Dlese.  Ruhe  =  Gehalte  sowohl,  als  diewilrklichen

  Dienst  =  Gehalte  und  Ergänzungs

  *  Penssonen  (lit.  b.),  so

wie  die  oben  (lit.  k.)  bestimmten
Entschädigungen  fckr  amtlichen  Aufwandwerden
  auf  die  Staats-Kasse  übernommen,
  und  s##  welt  der  Ertrag
der  Sporieln  (9.  62)  nicht  jureicht,
durch  außerordentliche  Mittel  gedeckt.

1).  Die  bleher  vom.  Stagte,  von  den
Amespstegen,  Gemelnden  und  Stlftungen
  abgerelchten  Besoldungs-Theile,
so  wle  alle  sonstigen  Einolumente  der
Stadt=  und  Amtschrelber  (Wohnungen,
Hauszinse,  Göter  =  Genuß,,  bütgerliche
Beneffelen  u.  s.  w.)  sollen  mit  der  Einwelsung
  In  dle  firen  Gehalte  aufhbren,
und  der  Kasse,  von  welcher  ste  bisher
bestelteen  worden  anhelm  fallen.  Die.
dlesfälligen  Bestimmungen  des  V.  Edikts
vom  31.  Dec.  1618.  V.  a#.  so  wle  die
eltern  VPorschriften  desselben  Sdi#ls.

&amp;amp;  :–  7  fuden  auch  auf  die  bisherigen
  Stadt=  und  Anmtschreiber,  wl#
auf  die  kuͤnftigen.  Gerichts:  Notart  ihre
Anwendung.

13  Dile  dermalige:  Bezirks-Eintheilung
der  Stadt-  und  Amischreiberelen  wird
der  Regel  nach  vorlufig  beibehalten.
Es  bleibt  jedoch  der  Reglerung  unbenommen,
  durch  Verthellung  grbßerer
oder  Verelnigung  allzu  kleiner  Bezleie,
so  wie  durch  Anwelsung  von  Schreiber-Gehalten
  oder  durch  Zuthellung  anderer
Geschäfte,  das  Dlenst-Einkommen  mit
der  wirklichen  Dleust-  Lelstung  in  eln
angemessenes  Berpältult  zu  seten.

m.)  Diejenigen  Stadt=  und  Amtschrelber,
wesche  zu  Folge  vorstehender  Anordnungen
  und  o5ne  ihe  Ansuchen  in  elnen
andern  Bezkrkeversetzt  werden,  erbalten
die  für  Staats-Diener  gesezlich  bestimmten.
  Umzugs=  Kosten  nach  dem.
Moßstabe  des  ihnen  angewlesenen  Dienst=Gehaltes.
  Auf  dle  von  elnzelnen,  derselben
  bekkeldeten  Neben=  Aemter  wird,
In  so  ferne  ihnen  solche  zugleich  mit  dem
Hauptamt  und  unwlderruflich  äbertesgen
  worden,  im  Foll  ihrer.  Versetzung
die  geelgnete  Rückslcht,  genommen.

)  Dle  Entschädigung  derjenlgen,  Amt
        <pb n="493" />
        489

schreiber,  deren  Gehalls-  Anspruͤche  die
nledrigste  Klasse  von  Fuͤnfhundert  Gulden
  nicht  errelchen,  wird  in  Gemaͤßheit
vorstehender  Grundsäde  besonders  ausgemltlelt
  und  mit  Beräcksichtigung  lörer
sonstigen  Berhältnlsse  durch  anderwärtige
Aostellung,  Qutescirung  oder  Penslonltung
  vollzogen  werden.

oJDiejenigen  Amts  =  Substituten,
welche  nicht  von  den  Stadt=  und  Amtschreibern,

  sondern  auenahmsweise  von

den  Amts-Versammlungen  oder  vom
er  Reglerung  anf  unwiderrustiche  Weise
angestellt  worden,  sind  den  wrrklichen
Amtschreibern  gleich  zu  achten.

Des  an  Uns  gebrachte  Gesuch,  diedurch

  die  Organisatlen  vom  78.  Nov.  1377
errichteten  vier  Kreis  -Regierungen

und  oler  Kreik-Finanz-Kammern.

anfzuheben,  und  fär  die.  Verwaltungs=Departements
  des  Innern  und  der  Flnanlen

  je  eine  Central=  Stelle  niederzusetzen,
vermögen  Wir  ulche  zu  bewilligen.  Wlebelassen
  es  vlelmehr  in  der  Houptsache  bel
der  gesetzlich  bestehenden  Elurichtung,  gedenken

  hlebel  jedoch  alle  dlejenigen  Ersparnllle

  elntreten  zu  lassen,  welche  durch  Auflö
###  zelelicher  Eommüfslonen,  durch  Einzie

hung  entbehrlicher  Stellen  und  andere  admlstratioe
  Wereinfachungen  erzlelt  werden
können.

Endkich  wollen  Wir  dem  auf  Aufhebung.
der  blsber  abgesonderten  Reglerung  für  die
Restdenzstadt  Stuttgart  gerichteten  Antrage
enisprechen.

Zu  Vollziehung  der  nach  gegenwaͤrtigem
Abschled  zu  treffenden  Anordnungen  und
Verfügungen  werden  Wir  hHiernéchstenseine
  esgene  Commisskon  niedersetzen,  wesbolb
  Unsere  Mlnisterlen  der  Justiz,  des
Innern  und  der  Finanzen  die  erforderlichen:
Einleltungen  zu  besorgen  paben.

Gegeben,  Stuttgart  den  30.  Junl  1331°.
Wil'shelm.

Der  Minister  der  Justiz:
Frelherr  v.  Maurler:

Der  Minister  des  Innern::
v.  Otto.

Der  Minkster  der  Fmanzens:
v.  Weckherlin..
Auf  Befeßl  des  Khniss:e:

Der  Staats-Sekretaͤrn
WVellnagel.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrisk,  Buchdeucke#“
        <pb n="494" />
        <pb n="495" />
        491

Nro.  51.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs  Blatt.

 

Samstag  den  28.  Juli  1821.

 

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Königliche  Deckaration  in  Betreff  der  gegenseitigen  Ausbchung  des  zriischen  der  Krone  Württemberg
und  dem  fürstl.  Hause  Fürstenberg  bestandenen  kehen-Verbands-Wir

  Wilheilm,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

chun  hiemit  kund,  daß  nachdem  bri  Uns
der  Fürst  Karl  Egon  von  Färstenberg
um  gegenseltkge  Aufbebung  des  seit  frühern
Jahren  zwilschen  der  Krone  Wärttemberg
und  dem  fürstl.  Hause  Fürstenberg  bestandenen
  Lehen,  Verbands  und  der  darauf  beruhenden
  Rechte  und  Amspräche,  so  wie  um
glelchzesulge  Feststellung  verschledener  auf  die

Akiio=  behen  des  fürstl.  Hause#  Bezug  5##n
benden  Berhältnisse  nachgesacht  hat,  Wir
nach  darüber  mit  dem  Färsten  gepflogener
Verhandlung  und  erfolgter  Zustimmung  der
Agnaten  des  färstl.  Hauses,  auch  nach  Anhbrung
  Unseres  Gehelmen:  Raihs  Unse
  e  bochste  Entschließung  erthellt  haben,
wie  solgt:
        <pb n="496" />
        9.  1.

Aller  zwischen  der  Krone  Wuͤrttemberg
und  dem  fuͤrstl.  Hause  Fuͤrstenkerz  von
fruͤhern  Jahren  ber  bestandene  Lebens-Verband
  ist  mit  saͤmtlichen  dapon  abbaͤngenden
  Rechten  und  Anspruͤchen,  so  weit
solche  gegenwaͤrtig  noch  als  fortbestehend
berrachtet  werden  konnten,  gegeaseitig  vallkemmen
  vexzichtet  und  aufgehoben.

VF.  2.

Was  die  anderwärtigen,  dem  färstl.  Hause
angehbrigen  Aktio  Lehen  betrifft,  so  koönnen
die  Ritterdlenste  nur  für  den  Souveraln
verlangt  werden.  Die  äbrigen  tehens-Ver-#inise
  werden  nach  Maßgabe  der  Gesetze,
der  Lehenbriefe  und  Lagerbücher,  so  wle  des
unbestrittenen,  einen  Rechts-Titel  begründenden
  Herkemmens  bei  Kräften  erhalten.

Inbesondere  wird  dem  fürstl.  House  g6
stattet,  die  demselben  über  seine  Aktlo,Lehen
zukommenden  Rechte  des  Oberelgenthums,
wle  Muchungen,  Censense,  Heimfall  22#
burch  elne  eigene  Behtede  als  behenhof,
mlches  anch  ver  färltl.  Färsteubergische  ker
henbof  zu  Donaueschlugen  seyn  kans,  mi
Un.terordnung  under  dle  Geletze  und  Beheden
  des  sirihtg  zu  lossen.

Nachden  der  Fämst  vorzestellt  dat  1
ur  de  horch  dos  easte  und  wi  Ans  ·
Evikcvomss.  Nov.  1817  vorgeschriebene

49#

gezwungene  Ablhsbarkelt  der  darse  benonm:
ten  gutseherrlichen  Rechte  und  Geftlle  für
unverelnbar  mit  der  ihm  durch  den  Art.
XIV.  der  deutsschen  Bundes-Akte  zugesicherten
  Aufrechthaltung  selner  Eigenehums-Rechte
  halte;  so  haben  Wir  beschlossen,
die  Frage:  «
„Ob  der  in  den  genaunten  Edlkten
„ausgesprochene  Grundsatz  der  ge-„zwungenen
  Abldsbarkeit  der  beiref-„fenden
  Rechte  und  Gefälle,  unter
„Vorbehalt  der  Bestimmung  der  Norm
„derselben,  durch  ein  verfassungmäßlg
„mmt  Zustimmung  der  Stände  zu  er-„lassendes
  Gesetz,  mit  dem  Art.  XIV.
„der  deutschen  Bundes-Akie  unverel#:
„  bar  fey  7“
der  gutächtlichen  Beurthellung  des  deutschen
  Bundes  zu  überlassen  und  dlese  zu
veranlassen.  Wir  wollen  dieselbe  als  verbindlich
  für  Uns  zum  Voraus  enerkennen,
gleich  wie  auch  der  Fürst  sich  derselben  1#
unterwerfen  hat.

Wir  erihcilen  inzwischen  dem  Zuͤrsten

die  Zusicherung,  daß  ebe  und  bevor  die  etwähnte

  authentische  Erklärung  des  An.
XIV.  der  deutschen  Bundes=  Abte  erfolzt
seyn  werde,  der  durch  das  erste  und  zwelle

Editt  som  16.  Nov.  1317  ausgesprochene

Giuadsatz  der  gezwungenen  Ablösbarkelt
auf  dle  dem  Fürsten  zuständigen  gutsherr:
        <pb n="497" />
        495

lichen  Rechte  und  Gefälle  nicht  angewendet,
in  keinem  Falle  aber  und  welches  auch  immer
  die  gutechtiche  Auslegung  des  deurschen
Bundes  seyn  werde,  die  Normen  der  Ab-I#ung
  anders,  als  durch  ein  verfaffungsmäßig,
  mit  Zustimmung  der  Stände  erlassenes
  Gesetz  festgesetzt  werden  sollen;  dageben
  wird  die  Aufhebung  der  Lelbeigenschaft
und  die  Verwandlung  der  ungemessenen
Frohnen  in  gemessene,  schon  jetzt,  jedoch
unter  Verbehalt  der  mit  der  Zustimmung.
den  Fürsten  wegen  der  Entschdbigung  und.
andern  Bestimmungen  nöber  festzusetzenden
Medalliäten,  elntreten  konnen.
#F.  4.

Dem  Färsten  wird  gestatter,  auf  dlefürstk.
  Fürstenbergischen  Patronat  =  Dlenste#
lm  Khnigreiche  auch  Subjekte  aus  den  fürftl.
Färstenbergischen  Besitzungen  in  Baden  und
Slamaringen  zu  ernennen,  jedoch  unterder
  Bedingung,  daß  dieselbem  vor  ihrer
Dräsentatlon  zu  dlesen  gelstlichen  Dlenstendie
  im  Künigreiche  angeordnetem  Conkurs=Präsungen
  erstehen,  und  in  das.  kandes-.
Umerthanen.-Recht  aufgenommen,  werden.

K8.

In  so  ferne  der  Fürst  an  elnem  oder
dem  andern  Ort  auf  die  gutsberrliche  Ge
richtsbarkekt  verzichten  sollte,  se  werden
demstelben  die  durch  dan  Adels  Statut
F.  5  elngerumten  Befognisse  hlasichelsch
der  Beitreldung  der  liqulden  Gefälle  zugesichert.


Nach  dieser  Unserer  Erkläͤrung  haben
sich  nun  alle  Königl.  Landes-Stellen  und
Bebbeden  in  Beziehung.  auf  die  daduech
bestimmten  Verhältnisse  des  fürstl.  Hauses
Fürstenberg  in  vorkommenden  Fällen  genau
  zu  achten.

Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Juli  1331.
W.i  [beim.

In  Abwesenheit  des  Ministers

der  auswärtigen  Angelegenheiten

der  mit  hem.  Porteseuilie  beauftragte
  Staats-Selretaͤr:

Vellnagel.

Dienst-Nachricht.
Seine  Khnleliche  Majestär  haben  Oberstekten,  Dekansts.  Blaufelden,  dem

hurch  allerhüchste  Entschließung  vom  17.
..  M.  die  erledigte.  evangelische  forrei

Vitar  Bonbbfer  zu  Buchenbach,  Dek#enats-Ingelsingen,

  bertragen.
        <pb n="498" />
        494
U.  BVerfäügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candldat  Gotthold  Friedrich
Wilbelm  Fezer,  von  Reutlingen,  welcher
beis  der  ersten  Dienst-  Prüfung  das  Zeugniß
dritter  Classe  erhalten  hat,  ist  auf  sein
Ansuchen  als  Referendär  zwelter  Classe  bei

dem  Khnigl.  Gericheshofe  in  Tübingen  aufgenommen
  worden.
Stuttgart  den  20.  Jull  1831.
Für  den  Justiz=  Minister:
v.  Otte.

.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Knigl.  evangelischen  Consistorlum.
Schul-Conferenz-Direktoren  betreffend.

Dem  Dekan  kenz  zu  Diürrmenz  wurde
auf  seine  Bitte  die  Direktion  der  Schullehxer-Conferenzen
  seiner  Dibcese  abgenommen,
  und  dem  Dfarrer  Hir  zel  zu  Iptingen
  äübertragen;  so  wie  der  Pfarrer  Gö,
von  Affalterbach,  Marbecher  Dekanats,

wegen  Kränklichkeit  der  Leltung  der  Schullehrer=
  Conferenzen  entbunden,  und  an  selner
  Stelle  der  Pferrer  Sattler  zu  Burtstall
  damit  beauftragt  wurde.
Stuttgart  den  17.  Juli  18211.
Wéädter.

C)Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Khnigl.  Steuer-Colleglums.

Deckret  an  simtliche  Kameral,  und  Ober-Aceis-Aemier,  die  Veränderung  des  Termins  zu  Vomab###e
der  Patent-Accise-Elassiffkation.

inrichtung  in  Er-Durch

  die  veroͤnderte  E

hebung  der  indlrekten  Abgaben  sleht  man
ch  veraulaßt,  den  bieher  bestandenen  Ter-*“

  Negulirung  der  Patent-  Actise

die
¼4  8  mit  dem  Etais-  Jahr  in  Uebereinstimmung

  1  setzen.

Es  wird  daher  solches  den  sämtlichen
Kameral,  und  Ober-Accise:  Aemtern  mit
dem  Aafügen  erdffnet,  daß  dieses  Geschäft
für  vdas  gegenwärüge  Etats-Joahr  jebt
gleich,  kuͤnftig  aber  jedesmal  im  Monat
Junlus  vorzunehmen  sey.
        <pb n="499" />
        Oie  bel  der  Patent  Aeelse  Classisikatlon
vom  1.  Oktober  v.  J.  regulicten  Ansätze
dür#en  n#ur  noch  bl?  zum  letzten  Junlus
d.  J.  erbeben  werden;  dagegen  ist  mit  dem
Einzug  der  ersten  Rate  der  jeszt  für  das
Etats=  Jahr  16  zu  normlrenden  Ansätze

auf  den  letzten  September  d.  J.  der  Aulang
  zu  machen,  und  auf  die  gleiche
Weise  in  den  känftigen  Etats  =  Jahren
fortzufahren.
Stuttgart  den  20.  Juli  1821.
Jlger.

b)  An  sämtliche  Kameral-  und  Ober-AMceise=  Memter,  die  Ausssellung  der  Straßen=  Abgaben-Patente
  betresffend.

In  Folge  der  neuen  Straßen-Abgaben=Geseges
  vom  #8.  Juni  d.  J.,  Staats=  und
Regierungs-Blatn  Mro.  40.  F.  5,  haben
dlejenigen  Inländer,  welche  mit  Vleh  vom
Auslande  hereinkommen,  oder  ins  Ausland
sich  begeben,  bei  dem  Grenz-Zollamt  mit
dem  für  das  laufende  Etats-Jahr  gelboten
Straßen-Abgaben=  Patant  sich  zu  leglilmiren.


Damit  nun  die  Vleh-Besitzer  im  Stande
ftad,  dleser  Forderung  Genüge  zu  kelsten,

c)  Dekret  an  sämtliche  Ober  =  und  Kamcralämter,

so  haben  die  Komeral  und  Ober-Acelse-Aemter
  durch  Beschleunigung  der  in  dem
9.  12  des  erwaͤhnten  Gesetzes  bezelchneten
Geschaͤfte  dafuͤr  zu  sorgen,  daß  Erstere
so  bald  als  moͤglich  die  Patente  erbalten,
zugleich  aber  ihnen  bekanm  zu  machen,
daß  bei  fräher  vorkommenden  Relsen  ins
Ausland  die  Patente  vom  vorgehenden
Jahr  vorzuweisen  seyen.

Stauttgart  den  #4.  Jull  1821.

Iäger.

die  Bezeichnung  der  für  die  künftige  Umgeldo=Berwalctung

  bestimmten  Beamten  beweffend.

Unter  Hinwelsung  auf  das  Gesetz  vom
19.  Mai  d.  J.,  betreffend  die  veränderte
Verwaltung  und  Srhebung  der  Wirthschafts-Abgaben,
  werden  zu  möglichster  Vereinfachung
  der  hlerauf  sich  bezlehenden  Geschäfte
  folgende  Anordnungen  gemacht:

2)  Die  kuͤaftige  Verwaltupg  wird  oßne

Ruͤchsicht  auf  die.  bisberige  Elutbellung

in  Kameral=  Bezirke  nach  Oberamts=Bezirken
  geführt.

a)  Die  den  Kameral-Verwaltern  oblle,
genden  Verrichtungen,  so  wie  überhaupt
alle  das  Jahr  über  vorkommenden  verwandten
  Geschäfte,  und  nomentlich  auch
die  in  Gemeinschaft  mit  den  Oberämrern
  zu  erstatienden  Berichte  uͤber
        <pb n="500" />
        496.

Wirsch  afts-Gesüche  werden,  im  ganzen,
Oberam.is  Bezirke  nur  von  einem  Kameral-Beamten,
  und  zwar  von  dem:.
jenigen  besorgt,  welcher  hienach  bezeicht.
net  ist.

5)  Die  Erhebung  der  Wirthechafts-Abgaben
  und  die  Besorgung  des  Kassenund
  Rechnungs-Wesene  wird  vorläuflg
den  am  Ende  bezeichneten  bisherigen
Ober-Umzgeldern,  big  zu  ihrer  ander:
mrugen  Bestlmmung,  gegen  die  im
Gesetz  bestimmte  Einzugs  =  Gebübr  von
kr.  vom  Gulden,  und  unter  der  Fortdauer
  der  von  ihnen  eingelegten  Amts-Ceutionen
  Übertragen,  und  ihnen  zugleich
  zur  Pflicht  gemacht,  den.  Kameral:

  Verwaktern  mit  ihren  Ansichten

und  Erfahrungen  bei  dem  Auschellungs-Entwurf

  der  Aversal-Summe  an  die

Hand  zu  gehen.

Kit  dlesen  Anordnungen  haben  nun  dle
Oberämter  ihre  Amts=  Angehbrigen,  dle
Kameral  =  Verwalter  aber  die  betreffenden
Ober:  Umgelder  bekannt  zu  machen,  und  ist.
die  Austbeilung  und  Umlage  der  Umgelds-Aoersal
  Summen  für  dus  laufende  Jahr
so  lange  noch  lm  Anstande  zu  lassen,  bis
chye#n  hlernächst  dle  Vollziehungs=  Instrul
tion  zukommen  wlrd.'

Stungart  den  -4.  Juli.  1837.

Jöger.

Verzeich  niß
über  die  für  die  känftige  Verwaltung  und  Erhebung  der  Wirihschaftt-Abgaben
  bestimmten-  Kameral-Beamten  und  Ober-Umgelder.

 

——

Kameralamt.

O#ber.  Umgelder.

Oberamt.
1)  Aalen.  Aalen.
2)  Balingen.  Belingen.
3)  Backnang.  Backnang
4)  Bestäbelm.  Bletigheim.
:
5)  Blberach  Biberach.
6  Blaubeuren.  Blaubenren  ·
Boͤblingen·  Sindelfingen.
Brackenheim.

8)  Brackenheim..

 

 

 

 

Haas  In  Aalen.

Heller  in  Balingen.
Staudenmaler  in  Backnang.
Remppls  in  Blerigpelm.
Bux  in  Blberach.

Zaiger  in  Blauberen-Kreußer
  in  Büöbliugen.
Schillinger  in  Bräckenhelm.
        <pb n="501" />
        Oberamt.
—  —„  —
)  Calw.

10)  Cannstadt.
11)  Ehlngen.
I:)  Ellwangen.
15)  Eßlingen.
14)  Freudenstadt.
15))  Galldorf.
16)  Geilßlingen.
17)  Gerabrons.
16)  Gmänd.

19)  Göppingen.
10)  Hall.

21)  Heidenbeim.
22)  Heilbronn.
23)  Herrenbetg.
24)  Horb.

25)  Kirchbeim.
36)  Krallsbeim.
27)  Künzelsau.
28)  Leonberg.
29)  Ludwigsburg.
30)  Leutkirch.
31)  Marbach.
52)  Maulbronn.
35)  Mergenthelm.
34)  Münsiagen.
55)  Nagold.

56)  Neuenbärg.
37)  Neckarfulm.

 

49ç7

Kameralamt.
—
Hlrseu.
Cannstadt.
Ehingen.
Ellwangen.
Eßllagen.
Dornstetten.
Galldorf.
Gelßlingen.
Roth  am  See.
Gmünd.
Göppingen.
Hall.
Heldenheim.
Hellbronn.
Reaebin.
Herb.
Kirchbeim.
Krallsdelm.
Schduthal.
Leonberg.
udwigsburg.
Wangen.
Marbach.
Maulbronn.
Mergentbeim.
Münsingen.
Altensteig.
Neuenbärg.
Kochendorf.

 

Ober-Umgelder.

Lalbliein  in  Calw.
RNuthard:t  in  Eßlingen.
S.leiner  in  Eblngen.
Zimmerle  in  Ellwangen.
Ruthardt  in  Eblingen.
Stüb  ln  Freudenstadr.

Hak  in  Galldorf.

Flart  In  Geißlingen.
Walz  in  Noih  am  See.
Bübler  in  Gmünd.

Jung  in  Gexpingen.
Rupprecht  In  Hall.
Weißmann  in  Heldenhelm.
Gbzin  Hellbronn.

Berg  in  Herrenberg.
Stbffler  in  Herrenberg.
Luz  in  Klrchheim.
Hergenrbther  in  Krallsbeim.
Mäller  in  Ingelfingen.
Erlenmaler  in  Mbneheim.
Nast  lin  Ladoigeburg.
Spaͤth  in  Leurkiech.

Daser  in  Marbach.
Gbnner  in  Güglingen.
Weibmann  in  Mergenheim.
Schramm  in  Urech.
Sautter  in  Herrenberg.
Schéfer  in  Nenenbäürg.
Klemm  in  Neuenstadt.
        <pb n="502" />
        498

 

Oberamt.
——  —
38)  Neresheim.
39)  Nuͤrtlngen.
40)  Oberndorf.

410  Ochringen.
42)  Navensburg.
45)  Reutlingen.
44)  Rledlingen.
45)  Roteenburg.
460))  Rottwell.
47)  Stuttgart,  Stadt
48)  Stuttgart,  Amt.
49)  Saulgau.
50)  Schorndorf.
51)  Spalchingen.
52)  Sulz-55)

  Tektnang.
54)  Tübingen.
55))  Tuttlingen.
56)  Urach.

5))  Ulm.

58))  Valhlngen.
59)  Walbkingen.
60)  Waldsee.
6:)  Wangen.
62)  Weinsberg.
65)  Wlblingen.

 

Kameralamt.

—.  —

Kapfenburg.
Neuffen.
Oberndorf.
Oehringen.
Welngarten.
Pfullingen.
Helllgkreuzthal.
Nottenburg.
Nottwell.
Stuttgarr.
Stuttgart.
Helligkreuzhak.
Schornderf.
Rettenmünster.
Oberndorf.
Tettnang.
Tübingen.
Tuttlingen.
Urach.

Ulm.
Balhingen.
Waeiblingen.
Waldsee.
Wangen.
Weinsberg.
Wiblingen.

korch.

 

Ober-Umgelder.

J—'  —„

Haas  in  Aalen.
Euz  in  Klechheim.
Reisser  in  Oberndorf.
Reichert  in  Oehringen.
Stelner  in  Weingarten.
Keppler  In  Pfullingen.
Bartß  in  Heillekreuzthak.
Mäller  In  Rottenburg.
Spring  in  Rettwell.
Hausmann  in  Stutegart.
Derselbe.
Barth  in  Helligkreuzthal.
Stlerle  in  Schorndorf.
Weiß  in  Tuttlingen.
Reisser  in  Oberndorf.
Futscher  in  Wangen.
Heerbrand  in  Tübingen.
Welß  in  Tuttlingen.
Schramm  in  Urach.
Mittler  in  Ulm.
Rast  in  Valhingen.
Breuning  in  Winnenden.
Huber  in  Waldsee.
Futscher  in  Wangen.
Klemm  in  Neuenstadt.
provisorisch  der  bisherige  Amts=  Verweler
Weber  in  Wiblingen.
Metsch  in  Welzheim.

 

Sedruckt  dei  G.  Hasselbrink,  Buchdrucker.
        <pb n="503" />
        499
Nro.  32.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  den  80.  Juli  1821.

I.  Unmittelbare  Könägliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  Kinigl.  Mojestát  haben  durch  durch  höchste  Entschließung  vom  22.  d.
kechste  Enischließung  vom  zo.  d.  M.  die  M.  die  erledigte  katholische  Pfarrii
erledigte  Pfarrei  Weil  im  Schbnbuch,  Soraltbach,  Dekaonats  Gmünd,  dem
Dekanats  Böblingen,  dem  Diakonus  M.  Wilkar  Dreher  in  Sontheim  zu  übertra-Schlichter
  in  Blaubeuren,  und  gen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departementé.
Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Khnigl.  Steuer  =  Collegiumo.
Dekret  an  sämtliche  Obermter,  wegen  der  Umlage  der  direkten  Grund  Häuser=  und  Gererte=  Steuer,
und  der  auf  die  Staats-Kasse  übernommenen  Amts-Corporations-Lasten  für  das  Etat-Jahr  .
In  Folge  des  Gesetzes  vom  :9.  Junl  831  „für  das  Etats  Jahr  334  an  direk-(Staats=

  und  Negterungs-Blatt  Nro.  45)  „ter  Grand-Gebsude:  und  Gewerbe,
wornach  „Steuerr  310000  fl.
        <pb n="504" />
        „und  wegen  der  auf  die  Staats-Kasse
„im  Betrag  von  204,335  fl.  äbernommenen
  Corporatiens  Lasten,  nach
„dem  Maßstab  der  direkten  Steuern,
,  weitere  40fl.
„„umzulegen  und  zum  Einzug  zu  brin-„gen
  sind  ;“
wird  den  Koͤnigl.  Oberämtern  hlemit  zu  erkennen
  gegelen,  daß  die  Amts=  Corporationen
  die  in  dem  anliegenden  Vertheilnn33.
  Plan  ausgeworfenen  Quoten  zu  übernmehmen
  haben.

Da  es  für  die  Erbaltung  der  Ordnung
in  dem  Staats  Haushalt  und  für  die  Bestreltung
  der  Staats-Bedürfnaisse  von  großer
Wichtigkelt  und  dringend  no#thwendig  ist,
daß  die  Steuer-Gelder  zu  rechter  Zelt  eingihen;
  so  wird  den  Kdnigl.  Oberämtern
aufgegeben,  nicht  nur  die  Subrepartition
soglelch  anzuordnen,  sondern  auch  solche
Einleitungen  zu  treffen,  daß  die  Oberamts-Psleger
  mit  Ablieferung  der  Steuern  pünktlich
  einzuhalten  im  Stande  find.

Was  dle  auf  dle  Staats  Kasse  übernommenen
  Carperatlons  Lasten  betrifft,  so  find
solche  unter  diesem  Titel  nach  dem  Maßstab
der  direkten  Steuern  auf  die  einzelnen  Orte
umzulegen,  ohne  daß  jedoch  eine  abgesonderte
  Umlage  dieses  Belaufs  auf  dle  einzel.
nen  sienerpflichtigen  Bürger  nöthig  ist.  Es
bat  dagegen  bei  der  Umlage  der  Amts  Cerporations-Lasten
  diejenige  Verminderung
einzutreten,  welche  durch  die  Uebernahme
eines  Tbeils  derselben  auf  die  Staats-Kasse
  herbelgesführt  w#nd.

Im  Uebrigen  werden  die  Königl.  Oberämter
  auf  die  wegen  der  Umlage  und  des
Einzugs  der  Steuern  im  Allgemelnen,  und
insbesondere  auf  dle  unterm  #r.  Juni  1319
(Staats=  und  Regierungs-Blatt  Nro.  39)
gegebenen  Bestimmungen  bingewiesen.

Stutegart  den  34.  Juli  1331.
Wuf  böchsten  Befehl.
Jäger.
        <pb n="505" />
        b01

Repartition
der  direkten  Grund=  Häuser=  und  Gewerbe  Steuer  und  der  auf  dle  Staats-Kasse
übernommenen  Corporatiens-Lasten,  welche  in  Felge  des  Reseripts  vom  29.  Juni  23:1
für  das  Etals-Jahr  te.  134  zu  erheben  flnd.

 

 

Steuer  =  Betreff
I.  NeckarKreis.  nas  dem  wegen  der  auf  kie  —
—  —
Corporatiens,Lasten.
Oberamt.  sl.  fl.  kr.  fl.  kt.
Backnang  35,680  1½/1856  Sdao  3e664
Besigheim.  46,  100  1,935  20  468,  553320
Boͤblingen.  42,090  1,7555  43,8  5  45
Brackenhelm  16.160  1,/9:33%  48,083  4%
Eßlingen  30,  000  1,250  —  31,  150  —
Heilbronn  41,950  1,247  55  15,697  55
Kannstadt  31,  800  1,  121250—  57.115  —
Leonberg  5  40%%„  „%  %%  6o0
Ludwigsburg  4%  780  1,990  5%  4  -20  0
Marbach  48,270  1,0145  5%  :31  15
Maulbron#  55,—30  1,  3538345
Reckarsulm  5:,960  2,  181  40  ———.—-Stuttgart,
  Amt  40,90  1,705  15  12,593  15
Vaihingen  56,90%  1,55555  36„  655
Waeiblingen  mi-  1,653%  ’es  .  20
Weinsberg  4½.60  nn  c0  5,66  10
..—
Gvo  ßöo¼  „½5"95„  30  69P,31  6%
        <pb n="506" />
        Steuer  =  Betreff.
II.  Schwarzwald=  Krelzk.  —
bvuan  ainunJasammen
Cerporatiens-Lasten.

Oberamt.  fl.  fl.  kr.  fl.  kr.
Balingen  44,380  1/84%1%  %  „9  1
Calw  26,530  ½o  26  217,635)  46
Freudenstadt  25,680  986  40  24,666  6460
Herrenberg.  46,070  1,919  36  45,98936
Horb  28,  260  1,177  30  39,437  3o
Nagold..  929,190  z2ot  30510  %
Meuenbreg  19,.430  7:6  5  18,156  15
Nürlinen  4  38,  o50  1,665  55  0,053554
Oberndorf  21,740  905  50  22,646  6o
Reutlingen.  36,070  1,602  55  5),5):  55
Roltenburg.  q4  59,650  1,660065  41610  46
Rottwell  428,  510  1,187  5  55
Spaichinges  21,910  :2  2232,843  566
Sulz  27,170  1,132  628,302  5
Täbingen  .  40,910  11n70%  43,614  35
Tunlingen  ·  «-ZIOI-4-93535-739.35
mach  ?35-870--49435"57,55455

;54,o,«o.30u,po.1  15  "  562,  651  15
        <pb n="507" />
        bo

Steuer-Betreff

—.———.
III.  Jort-Kreis.  nad  dem  s  wegen  ort  auf  die
Staats-Kasse  uͤberbisderigen


nommenen  Amts-Zusammen.



 

n  Umfang.

 

Corporatlons·  Lasten.

Pberamt.  fl.  fl.  K..  kr
Aa#len  ....  :5,600  1,0664os6,6654p
Cralleheim.  35,550  ,4);5  88
Ellwangen  5  58,0  50  ½,/6:145  35
Galldorf  7,840  uu60—  19,00  —
Gerabronn  5833,590  2,15555  65,822  56.
Gmünd  ....  36,  500  1,520  50  38,  020  50

Hall  ..  .  453,110  1,796  15  44,  906  15
Heldenben  38,  330  1,591  5  30,927  5
Künzessan.  55,::0  2,  217  30  55,15)0

Mergenthen  655)360  1r1250  55,585.  20

 

 

Nereshein  ....  Zo,soo  1,183203,,983«w
Oebtlngeu-.......  .-.53,060·2,u05055,27050
Schorudotf".p......  35,  850  ———————
Welzhen  .1  23.390  114  So,6  1  4  36

 

 

 

55750  55  15  575,03  15.

————fl1s''"-⅜"
        <pb n="508" />
        604

Steuer  =  Betreff
–.–—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Donau-Krels.  nach  dem  s  wearn  der  auf  der
rs————..  Ausammen
Corporations  Lasiten.
Oberamt.  fl.  si.  ur.  si.  kr.
Biberach  47,700  1,937  30  49,667430
Blaubeuren  -·  29,6.«·o  1,sZZ-—  Zo,8-»5-—
Chinzen  36,950  1558  533,  45
Geißlingen.  33,710  1,404%  3535  6365
Gbppingen  48,600  „,0254—  50,605
Kirchheim  33,50—  1,6,:3  45  40,  343  5
Leutkirch.  3o,  650  1,257  5  S,0  5
Muͤnsingen.  29,7  00  1.15)  30  30,357  Zo
Ravensburg  33  65  1,6.3  20%%0  832o
Niedlingen  .  40,  6550  1,639  35  ——
Soulgan  35,540  1½480  50%  5yF.,0220
Tettnang  31:110  1,300  5  „,  5röo  25
Ulm  17°/80  734%%%
Albeck  k4  29,  160  1,216  —  —
Waldsee  30½380  1,453:84  30  55,81:305°
Wongen  33,650  14oz  5  35,052  5
Wiblingen  34,  910  „145463536,36“  *2
Stuttgart,  Stadt  ———————  Êναν
FKongl.  Hof=  S——  640  r!—i  e  “  —
656u363  6
l  ERGoenooo  2coooo!  —  1½,  500%000%  —
        <pb n="509" />
        505.
Nro.  57.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  31.  Juli  18a.

4

I.  Unmittelbare  Köneigliche  Dekrete.
Keine.

*!  t
IER  Verfuguinngen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  Jum  1821.  von  den  Gerichtsböfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
AI  betreffend.

In  dem  verftossenen  Monat  Juni  flnd  von  fämtlichen  Gerichtshbfen  de#s  K#-algreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  selche  Urtheile  der  Criminal-Gerlchts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs  =  Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Freiheus  =  Strefe  erkannt,  oder  die  Dlenst-Entfernung  elnes  Staats=  oder  Commun-=Dleners
  verfügt  wird.

A)  Ober  tribunall.
1.  Criminal=  Senat-Den.

  26.  Juni  wurde:  und  des  Georg  Adam  RNltter,  von
1.  In  der  Rekurssache  des  Jobann  Mi-  Englertehausen,  Oberams  Gerabronn,

chael  Holzmann,  von.  Cxrellshausen,  das  von  dem  Crlminal  =  Senate  deg,
        <pb n="510" />
        50%

„Gerichtebofs  in  Ellwangen  unter  dem
16.  Noo.  v.  J.  gefällte,  (in  dem  Staacsund
  Regierungs  Blat#  Nr.  -5.  S.  659
eingeruͤckte)  Erkenntniß,  in  Hinsicht  auf
die  Bezeichnung  des  Reats  sowohl,  als
auch  in  Ansehung  der  Strafe,  bestätigt,
hingegen  die  solidarische  Verpflichtung
Der  Rekurrenten  zu  Bezahlung  der  Unfrüheren

  Verziche  auf  vieses  Rechs,
mlttel  angefährten  Grundes,  tbeils  wegen
  Mangels  an  einer  Beschwerde  für
den  Blrttsteller,  unter  Verfällung  desselben
  in  die  Kosten  zwtiter  Instanj,  verworfen.


Eben  so  wurde:t

tersuchungskosten  aufgeboben.  3.  die  Beschwerde  des  durch  das  Erkenm-An

  demselben  Tage  wurdet
a.  der  Rekurs  des  durch  das  Erkenmtniß
des  Criminal-Senats  des  Gerichtsbofs
in  Ulm  vom  2b.  März  d.  J.  (Staatsund
  Reglerungs  Blatt  Nr.  :7.  S.  48)
wegen  olerten  Diebstabls  zu  einfáhrlger
  Festungs-Arbelrsstrafe  uod  nachheriger
  sechsmonatlicher  Einschließung
v-erurtbeilten  Franz  Kaver  Ott,  von
Beutelreusch,  Oberamts  Wlblingen,
chells  wegen  Unzulänglichkeit  des  für
tle  nachgesuchte  Restitution  gegen  den

niß  desselben  Gerichtshefes  vom  Zo.  Aptll
d.  J.  (Staats-  und  Regierungs  Blatt
Nr.  30.  S.  290)  wegen  wiederholten
Betrugs  und  anderer  Vergeben  zu  achtmonatlicher
  Festungsstrafe  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs  Arbeitshaus
  auf  wenigstens  fänf  Monet
veruribellten  Jakob  Nusser,  von  Uln
gegen  dlesen  letzteren  Theil  des  Erkenutnisses
  als  unbegruͤndet  verworfen,  und
Rekurtent  in  die  Kosten  dleser  Instanj
verurthellt.

77.  Eioil  Senat.

Den  15.  13.  35  Junl  wurde  in
der  Appellatlonsfache:

1.  von  dem  Cloll-Senate  des  Gerichtshofs
zu  Täbingen  zolschen  Anne  Schmid,
ocn  Vkhringen,  nun  verehelichten  Bilger
  zu  Sigmarswangen,  Klägerin,  Apvellaniln,
  Wieder-Appellaniln,  und  Anbreas

  Wegenast  zu  Holzbausen,  Beklatzdten,
  Appellaten,  Wieder  Aopellaten,  P#
vat-Genugthunag  und  Kindes-Ernährung
betreffend;

2.  von  dem  Cioll-Senute  des  Gerschtshefs

zu  Ulm  zwischen  Josepb  Burkhard  #u
Rageusted,  Obecamts  Wangen,  Klé,
        <pb n="511" />
        ger,  Appeklanken,  und  Alois  Rommel
  und  Consorten  daselbst,  Beklagten,
Aopellaten,  Entschädigung  betreffend,  und

507

J.  von  demselben  Gerichtsbefe#zolschen-Kaver

  Bärawig  zu  Teitnang,  Beklagten,
  Appellaren,  nan  Appellanten,  und
Michael  Dhrler,  jetzt  dessen  Mosse-Curatel
  zu  Saulgau,  Klägerin,  Appellam#n,
jedt  Appellotin,
betreffend,

die  Berufung  je  (1—3)  wegen  Vers
s##mung  der  Merhfrist  zu  Elureichung.
der  Beschwerdenschrift  von  Amts  wegen
fuͤr  derlassen  erklaͤrt.

Den  1.  Junis  wurden:

4.  hn  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-=Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
zwischen  Jung  Jocob  Luithard  zu  Bllékenfeld,
  Beklagten,  Appellanten,  Wleder-Appellanten,
  und  Alt  Michael  Lalble
daselbst,  Kläger,  Appellaten,  Wieder-Agppellaten,
  Entschädigung  betreffend,  die
Erkenntnisse  voriger  Instanzen  vom  :7.
Novbr.  1817  und  5.  Novbr.  1819  unter
  Vergleichung  sämtlicher  Drozeß-Kosten,
  abgeändert.

Den  4.  Juni  wurde:

eine  Schaldforderung.

Appellatin,  den  gemelnschaftlichen  Zehm
ten  am  letzteren  Orte  betreffend,  das  den
4.  Juli  13z0  erbffnete  Urthell  erster  Instanz
  unter  Vergleichung  der  Kosten,  abgeündert.


Den  8.  Juni  wurde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Eirn

Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
zw#schen  Wilhelm  Rühle  zu  Hürben,  Beklagten,
  Appellaten,  nun  Appellanten,
und  der  Anne  Barbare  bindenmann  daselbst,
  Klägerln,  Appellamin,  jest  Appellotin,
  Kindes-Ernährung  und  Kosten-Ersatz
  betreffend,  das  am  33.  Octbr.
1820  ausgesprechene  Erkenntniß,  unter
Vergleichung  der  Kosten  dleser  Instant,
bestätigt.
Den  15.  Juni  wurde:

7.  in  der  Aopellatlonssache  von  dem  Ciolll

5.  in  der  Appellatlons  sache  ven  demselben.

Gerlchtshofe  zwischen  der  Gutsberrschaft
von  Hlerlingen,  Klägerin,  Appellamin,
und  der  von  Wachendorf,

Senate  des  Gerlchtshofs  zu  Eßlingen
wwischen  Marle  Agnes,  geb.  Mühleisen,
zu  Renningen,  Klägerin,  Appellantin,
Wleder-Appellantin,  und  ihrem  abgeschledenen
  Ehemann,  Handelsmann  Hérlin
daselbst.,  Heirathgut  betreffend,  das  In
voriger  Instanz  umer  dem  :4.  Mal
1870  gefällte  Erkenminlß,  unter  Verglelchung
  der  Kesten,  abgeändert;  sodann

6.  In  der  Apvpellatlonslache  zwischen  densel-Beklagten,



ben  Portheien,  Allmente  betreffend,  das-Erkenntniß
  vom  24.  Mal  1820  unter
        <pb n="512" />
        Verglelchung  der  Kosten,  thells  bestätig,
theils  abgeändert.

Den  2;.  Juni  wurde:

in  der  Apprllationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtehefs  zu  Tübingen
zwissden  dem  Kaufmann  Cbristoph  Martin
  Obr#enbach  in  Calw,  Beklagten,  Appellaren,
  uun  Arpellanten,  und  Chrisilne
Sepbie  Friederlke,  Ebefrau  des  Apotbekers
  Epting  daselbst,  Klägerin,  Appellane
tin,  jetzt  Appellatin,  Erbtheilung  betreffend,
  dos  in  der  vorigen  Instanz  den
J.  Junl  160  gefällte  Urheil,  unter

!.—

Verglelchung  sämtlicher  Prozeß-Kesten,
abgeändert.
Den  zo0.  Juni  wurdedJ0.

  In  der  Appellatlonssache  von  dem  C#
olk  Senate  des  Gerichtehefs  zu  Eßliagen
  zwischen  der  Ulrich  von  Galsberg
schen  Stiftungs-Administration,  Beklag
ten,  Appellemin,  und  dem  Staats-Ratß
von  Breitschwert  zu  Stuttgart,  Rläger,
Aopcllaten,  den  Genuß  jener  Siistung
betreffend,  das  Erkenntniß  erster  Instanj
vom  10.  Septbr.  19319  unter  Bergleichung
  der  Kosten  belder  Instanzen.,  abgeändert.
  «-777.

  Ehegerichtlicher  Senat.
Geschieden  wurdeca:

Den  7.  14.  und  18.  Juni:

1.  Anne,  geb.  Gölz,  von  Zillhausen,  Oberamts
  Balingen,  Klägerin,  von  Johann
Schmid,  Käfer  daselbst,  Beklagten;

2.  Johann  Geerg  Herz,  von  Bonlanden,
Amts--Oberamts  Stuttgart,  Kläger,  von
Eoe  Barbare,  geb.  Baiha,  von  Ober-Sielmingen,
  Beklagten;

5.  Kaufmann  Georg  Landauer  In  Stuttgart,
  Klaͤger,  von  Luise,  geb.  von  St.
André,  Beklagten,  und

4.  Michael  Stalger,  von  Grabenstetten,
Oberamts  Rürtingen,  Klöger,  von  Nefine,

  geb.  Lamparter  aus  Eckenbrechitweiller,
  Beklagten;

je  (1—4)  wegen  beharrlicher  Wlder
Spenstigkeir  in  Fortsetzung  det  Ehe,  unter
Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kesten.


Sodann  den  14.  z1.  und  16.

Juni:

5.  Carl  Gettfried  Kenngott  zu  Hellbronm,
Kläger,  von  Magdalene,  geb.  Noprbach
daselbst,  Beklagten;

6.  Jakob  Friderich  Gradolf,  von  Stetten,
DOberamts  Brackenhelim,  Kläger,  von
        <pb n="513" />
        bog
Jullene,  geb.  Rosbler  von  da,  Berklage  Den  7.  Juni:
ten;  ro.  Anne  Marie,  geb.  Seraub,  von  Ald-3.
  Jalob  Nufer  zu  Ober-Jesingen,  Ober-  lingen,  Oberamis  Bbblingen,  Klaͤgerin,
amts  Herrenbeeg,  Kläger,  von  Christsane  von  Jobann  Walz  daselbst,  Beklagten,
Dorothee,  geb.  Oesch  aus  Sudelfingzen,  wegen  bbslicher  Verlossung,  unter  Ver-Bekiagten;

  urthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten;
3.  Michgel  Rau,  von  Ebersbardt,  Ober-  eendllch

amts  Nagold,  Kläger,  von  Coetharine,  den  14.  Junl:

tgeb.  Prägel  daselbst,  Beklagten,  und  11.  Johann  Gonlieb  Eppler,  ven  Well-9.

  Cbrlstian  Schüle  in  Stuttgar.,  Kläger,  bei#en,  Oberamts  Belingen,  Kláger,  von
von  Elisoberhe,  geb.  Springer,  Beklagtenz  Bardare,  geb.  Jeiter  daselbst,  Beklagie
  (5—9)  aus  demselben  Rechtsgrun-  ten,  wegen  Ebebruchs,  unter  Veruttheide

  jedoch  unter  Vergleichung  der  Kosten  lung  der  Lettern  in  die  Kosten.

B)  Kreis-Berichtshoͤfe.
J.  Gerich'shof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  CrimIna!  =  Senar.

Am  1.  Juni  wurden  verurtbelle:  Kosten  zu  zehenmenatlicher  Zucht-1.
  Johann  Christlan  Fischer,  von  Stutt-  bausstrafe  mit  Willkemm  und  nachgart,
  wegen  mebrerer  Betruͤnereten  und  beriger  Einschlleßung  in  ein  Zwangs-Diebstähle,
  auch  müßigen  und  verschwen-  Arbellshaus  bis  zu  erprobter  Bessederlschem
  Lebenswandels,  neben  dem  Ke-  rung,  weniastens  aber  auf  die  Dauer
sten-  und  Schadens  Ersatz  zu  viermo-  von  fünf  Monaten;
natlicher  Festungsstrase;  b)  Regine  Bastlan,  von  Stuttgart,
2.  a)  Johame  Maher,  von  Stuttgart,  wegen  Beteng  und  nochgefolgter  Tbeilwegen
  mehrerer  gewerbsmäßig  verübter,  nahme  an  den  Diebstäblen  der  Johenne
im  rechtlichen  Sinne  dritter  Diebstähle,  Mayer,  auch  Lügens  vor  Geriche,  neneben
  deim  Ersatze  des  Entwendeten  und  ben  selidarischer  Verbind  ichkeit  zum

Bezahlung  der  Hälfte  der  Untersuchungs-  Ersabe  des  Entwendeten  und  Bczeb-
        <pb n="514" />
        810.

lung  der  Hälfte  der  Untersuchungse.  umd  3  der  Untersuchungs-Kesten,  so  wle
Kosten  zu  viermontlicher  Juchts-.  des  durch  die  gemeinschafelich  veruͤbten
hansstrafe#:  Diebstaͤhle  verursachten  Schadens  unten
J.  Johannes  Tränkle,  Wehber  von  Alls  folldarischer  Haftung  eine  ochtmonatt
merebach,  Oteramts  Marbach-,  wegem  che  Festungsstrafe  und  nachberige  Einbetrügerlschen
  Schuldenmachens  und  dop-  perrung  in  ein  Zwangs-Arbellshaus  blt
pelter  Verpfändung  selner  Güter,  neben-  mzu  erprobter  Besserung,  weniestens  aber
dem  Ersatze  des  Schadens,  wofür  er  mlt.  auf  vler  Monate,  etkannt.
seinen  Genossen,  solldarisch  zu  haften  hat,  Am  5.  Juni  wurde:

und  Bezablung  von  der  Untersuchungs=  5.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  g9
Kesten  zu  sechsmoenatlicher  Festunga-  kommene  Josepp  Heuberger,  von.

strafe.  Wachbach,  Oberamts  Mergentheim,  we-Am
  2..  Juni  wurde:  gen  theils  vollbrachter,  thells  versuchter
4.  a))  gegen  den  zu  Cannstadt  in  Unterfü-  Betrügeresen  und  wegen  Flschungen,
chung  gekommenen  Johann  Hegel,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ervon.
  Waiblingen,  wegen  zweier  kleiner  sate  mit  fün  fmonatlicher  Festungsin
  verobredeter  Gemeinschaft  unter  er  strafe  belege.
schwerenden  Umständen  begangener  Dieb=  Am  7.  Junl  wurden  verurtbellt:
sihle  und  elnes  gualifirirten  kleinen.  6.  a)  Carl  Eberhard  Sliegele,  Gastgeber
Diebstahls,  neben  Ersatz  seiner  Arrest=  zu  Stuttgart,  wegen  sortgesetzter  ehe-Azungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Ke-  brecherischer  Blutschande  und  wegen
sten,  auch  des  Schadens  unter  solldari-  Ehebruche-Versuchs,  neben  Bezahlung
scher  Verbludlichkeit  mit  selnem  Genof=  selner  Arrest,  und  3  der  Untersuchungssen
  elne  viermenatliche;  Kosten  zu  zweljährlger  Züchthaus"
b)  gegen  Ferdinand  Schwarz,  Käfere-  strafe;
knecht  in  Muͤnster,  Oberamis  Cannstadt,  b)  Caroline  Endriß,  Stlef-Tochter  des
wegen  mehrerer  kleiner  aber  im  recht-  Si-gele,  wegen  fortgesetzter  ebebrecherllichen
  Sinne  dritter  Diebflähle,  woven-  scher  Blutschande  neben  Zuscheidung
eliner  qualisirirt  und  zwei  unter  erschwe-  von  der  Untersuchungs-Kosten  zu
renden  Umständon  verübt  worden  sind,  sechsmonatlicher  Zuchtkausstrafe;

neben  dem  Ersatze  seiner  Arrest=  Azungs=  7-  der  zu  Cannstadt  in  Untersuchung  ge'
        <pb n="515" />
        kommene  Jobenne#  Scwarz,  Weingärener
  von  Bletigbeim,  Oberomts  Bestgbelm,
  wegen  dritten  Olebstahls,  neben
eohlung  seiner  Arrest  Aungs  und
Umersuchungs  Kosten,  ouch  Ersasz  des
Schadene  zu  sechsmonatlicher  Zuchehausstrafe
  und  nachheriger  Einsrerrung
in  ein  Zwangs  Arbeltsbaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
dee  Döuer  von  drei  Monaten.

Am  3.  Juni  wurde:

8.  dem  Daoid  Gänzle,  von  Küngen,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  zweler  Dieb-Kähle,
  deren  einer  groß  und  ausgezeichvet

  ist,  und  welche  den  fuͤnften  Diebstabl
im  rechtlichen  Sinne  ausmachen,  auch
wegen  gewaltsamen  Ausbruchs  aus  dem
Gefängnisse,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  Bezahlung  fämiche:  Kesten
  elne  ein  jährige  Fuchrhausstrafe
mit  Willkemm  und  nachberige  Ein-Fperrung
  in  ein  Zwangs=  Arbeltsbeus
euf  sieben  Monate  mit  Einschluß  des
Rests  der  gegen  ihn  schon  fräber  ausge-Hrochenen
  Zwangs:  Arbeitshausstrafe  zuerkannt.


Am  12.  Juni  wurden  verortheilt:


9.  Jobann  Matihaus  Braun,  von  Oelbronn,
  Oberamts  Maulbronn,  wegen
wlederholten  Vagirens,  wegen  eines

Bii

Wald---  Erecesses,  unterlassener  Anzelge
unk  versuchren  Verkaufs  eines  In  seinen
Beflö  gekommenen.,  ihm  nicht  zugebbrenden
  Stäcks  Leinwand,  zu  frühen  Belschlafs
  und  Fdlschung  einer  Unterschrift
in  elner  unmittelberen  Bluschrifz,  auch
Vorbringung  unwob#er  Tbatsachen  in
derselben,  neben  Bezabkung  seiner  Aurest=
  Ajungs  und  der  Umrersuchungs-Kosten
  zu  olermontlicher  Zuche-Pausstrafe;


10.  der  zu  Böblingen  In  Untersuchung  zekommene

  Conrad  Su  pper,  von  Nufrintgen,
  Oberamts  Herrenberg,  wegen  Wlderfetzlichkeit
  gegen  Gensd'ormes,  neben
Bejablung  von  z  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  viermonatlicher  Festunge-=strofe.


Am  124.  Juni  wurder:

11.  geten  die  bei  dem  Oberamtsgerschea

Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
Anne  Marie  Schnip,  von  Waldhausen,
  Oberamts  Welxhelm,  wegen  großen.
wiederdolren  und  ausge  reichneten  Tiestabls,
  müßigen  Herumlaufens  und  Conkubinats,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
  und  Bezablung  ibrer  Arrest-,o
wie  2  der  Untersuchungs=  Kosten,  eine
zebenmonatliche  Zuchthausstrafe  er-TFannt.
        <pb n="516" />
        S  1.2.

Am  16.  Juni.  wurden;  verur-  Oberamts.  Heilkronn,  wegen  elnes  an
tbeilt:  selnem  vormallgen  Dienstberrn  zu  Wlen.
u..  Michaell  Brezel,  Zlmmergeselle  von-  verübten  großen  Bonk-Aktien-Diebstedls,
Cberstade,  Oberamts  Welnsbera,  wegem  und  mebrerer  zum  Bebufe  der  Verwers
driten.  Diebsthls  und  wegen  Scortation,  thung  der  entwendeten  Bank-Aktien,  beneben
  Bcezablung  siiner  Arrest=  und.  tangener  Fülschungen,  welcher  Verbre-Untersuchungs-Kosten,
  zu  zehenmonai-  chen  er  für  überwlesen,  angenommenlicher
  Festungsstrafe  und  nachheriger  wurde,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus.  und  seiner  Hast=  und  Untersuchungs,
his  zu  erprebter  Besserung,  wenlgstens  Kosten,  zu.  dreljähelger  Festungsaber
  auf  die  Dauer  don  fünf  Mona-=  strase;
ten;  16.  auf  dile  von  dem:.  Oberamtsgerichte
5.  Barbara  Sigk'n-,  von.  Hornheim,  Siuttgort  vorgenommene  Untersuchung.
Himamts,  Valhlugen,  wegen  mehrerer.  Catharine  Schwarzkopf,  ven.  Necgewerbrmäbl
  theils  verübter,  theils  ver-  berg,  Oberamts  Gmünd,  wegen  im
#nlter  Dlebstähle,  Ebebruchs,  frecher-  rechtlichen  Sinne  olerten  Dlebstahle,
Lügen  vor-  Gerlcht,  und.  Injurlen,  neben  neben  dem,  Ersatze  des  Schadens,  so  wie.
der  Verbindlichkelt  zum  Ersatze  des  ihrer  Haft=  und  Untersuchungs  Kesien,
Schadras,  so  wie  ihrer  Haft=  und  :  der-  zu.  achtmonatlicher  Zuchthausstrefe
Un'’aschungs=  Kosten,  zju.  slebenmo-  und  nachheriger  Einschließung  in  eln

Zwangs-Arbeltshaus  bis-  zu  erprobler

natlicher  Zuchlhausstrafe.
Besserung,  wenlastens  jedoch  auf  die

Am  19.  Juni  wurden  verurtbeilt::
  Dauer  von  vier  Monaten  ;

14.  Carl  Haas,  von  ·  Eßlingen,  wegen  wie=  20.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
derholten  ausgezeichneten  Diebstabls,  und  gekommene  Michael  Mezger;  von  Eßmehrerer
  gewerbsmäßig  verübter,  zum  ningen,  Oberamtis  Urach,  wegen  mehrerer
Theill  mit  grober  Unbotmäßigkeit  verbunde;  kleiner  Dlebstähle,  welche  im  rrchtlichenner
  Wold-Exesse,  neben  Bezahlung  seiner-  Sinne  den  olerten  Dlebstahl,  ausmachen,
Arrest-#  und:  der.  Untersuchungs  Kosten,  sodann  wegen  müßsgen  Herumlaufens.
zu  oiermonatlicher  Festungsstrafe;.  und  Bekttelns,  Angabe  eines  falschen

ab.  Frledrich  Surbhule,  von  Talhelm,,  Mamens.  und  Webhnorits  bei  der  ober-
        <pb n="517" />
        amtlichen  Untersuchung,  so  wie  wegen
versuchten  Ausbruchs  aus  dem  Gefaͤngnisse,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu
zehenmonotllcher  Zuchthausstrafe  mis
Willkomm,  und  nachberiger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu

erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstensauf

  die  Dauer  von  fünf  Monaten.

Am  37.  Juni  wurde:

18.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommenen  Sophle  Schenk,  von.
Scheppach,  Oberamts  Weinsberg,  wetgen
  wlederholten  Dlebstahls  und  wegen
Betrugs,  dann  wegen  Unzucht  in  den
Residenzstädten,  Vaglrens  und  wiederbolten
  Entlaufens  aus  mehreren  Dlensten,
  auch  Lügens,  neben  Zuscheidung
ihrer  Arrest=  Azungs=  und  :  der  Untersuchungs
  -Kosten,  auch  Ersatz  des
Schadens,  und  neben  Auswelsung  aus
den  Ressdenzstädten  Stuttgart  und  Ludwlgsburg
  elne  sechsmonatliche  Zuchthausstrafe
  und  nachberige  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprobier
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  drei  Monaten  zuerkannt.


Am  16.  Juni  wurden  verurthellt:


19.  Franz.  Thomas  Henne,  von  Bachenau,

843

Oberamts  Neckarsulm,  welcher  fchon  fruͤ-ber
  wegen  Raubs  zu  lebenslänglicher
Festungsstrafe  verurtheilt  worden  ist,
wegen  Emweichung  vom  Straf-Platze,
Wildersetzlichkele  gegen  seinen  Escortanten
mit  thätlicher  Mißtzhandlung  desselben,
und  wegen  Scortarlen  zu  drelßig
Stockstreichen  und  zum  Ersatze  der
Arrest=  und  Untersuchungs=  Kosten;

20.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung

gekommene  Frledrich  Assamus,  von
Kleinbomwar,  Oberamts  Marbach,  wegen
  zweier  ausgezelchneter  Dlebstähle,
wovon  der  eine  groß  ist,  und  deren  er
für  überwlesen  angenommen  wurde,  neben
  dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
  selner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatllcher  Festungs-Arbeit;


a#u.  Andreas  Fink,  von  Oetisheim,  Oberà2.

  Catharine  Schäfer,

amts  Maulbronn,  wegen  mehrerer  Dlebstähle,
  worunter  eln  großer  und  quallseirter
  ist,  und  wegen  Vagirens,  neben.
Bezahlung  sämtlicher  Arrest-  Azungsund
  Untersuchungs  Kosten  und  Ersetz
ves  Schadens  zu  elnjähriger  Festungsstrafe.

Am  36.  Juni  wurden  verurtheilt:

von  Rulih,
Amts-Oberamts  Stungort,  wegen  greßen
2
        <pb n="518" />
        514

Diebstihls  und  olelfältiger  frecher  Luͤgen
vor  Gerlcht,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  der  Hälfte  der  Umerfuchungs
  Kosten,  unter  Einrechnung  eines
Tbells  des  erstandenen  Arrests  zu  achemonatlicher
  Zuchthausstrafe;

à35.  der  zu  Heilbrenn  in  Untersuchung  gekommene
  Mezger  ,  Pursche  Gottlieb
Schick,  von  Gellmersbach,  Oberamis
Weinsberg,  wegen  zweler  Dilebstähle,
die  den  dritten  Dlebstahl  ausmachen,
wegen  Salz-Elnschwärzens,  und  troglgen
  Benehmens  vor  Gersche,  neben  dem
Ersatze  seiner  Arrest:  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  einer  Züchtigung  mit  fünf

und  zwanile  Stockstreichen,  ein-Yläbriger
  Sestungestrafe  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltsbaus
  bie  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  dle  Dauer  von  sechs
Monaten.

Am  30.  Junk  wurde:

24.  der  suspendirte  Stadt  Umgelder  zu
Brackenhelm,  Johann  Jakob  Srtrodtbeck,
  wegen  unentgeldlichen  Genusses
von  Getränken  bel  Gelegenbelt  des
Wein=  Abstichs  und  anderer  amtlicher
Verrichtungen  von  dem  Umgelder  Amt
entlassen,  und  in  die  Untersuchungs-Kosten
  verurthellt.

z.)  Cloll-Senat.

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  #udwigeburg  zollchen
Benjamin  Schliof  zu  Alperg,  und
Wilhelm  Hahn  daselbst  als  Pfleger  der
Kinder  des  Ersteren,  Kl.,  Anten,  und
Marle  Cbristine,  geb.  Luz,  Wittwe  des
verstorbenen  Garnisons  Schullehrers
Schlipf  zu  HohenAsperg,  als  Testsments=
  Erbin  ihres  Ebemanns,  Bekl.,
Atin,  das  Vermächtulß  einer  fremden
Sache  betreffend,  wurde  dle  gegen  das
aom  29.  August  230½  erbffnete  untercichterliche
  Erkenntniß  ergriffene  Appellation

  unterm  16.  Januar,  ins.  den  6.
und  zo.  Mäcz,  unter  Beruriheilung  der
Anten  in  dle  Kosten  dleser  Instanz,  wegen
  Mangels  an  elner  gegründeten  Beschwerde
  von  Amts  wegen  verworfen.
3.  In  der  Appellationsfache  des  Hof-Thler-Arzgtes,
  Medlielnal  -Rals  Hbrot  in
Stungart,  Bekl.,  Anten  b„  gegen  des
Oberforstmeister,  Kammerheren  o.  Kablden
  daselbst,  Kl.,  Aten,  Entschddigung
für  ein  belm  Engllfsiren  zu  Grunde  gegaugenes
  Pferd  betreffend,  wurde  Bekl.,
Ant,  des  ihm  durch  Erkenniniß  vom
        <pb n="519" />
        22.  Februar  d.  J.  nachgelassenen  Beweises
  wegen  oversäumter  Frisi  unter  dem
1I1.  Inf.  3:.  Mal  für  verlustig,  und
das  erstere  Erkenn##nih  für  unbedingt  er:
klärt.

3.  Vermöge  Beschlusses  vom  30.  März,
und  ins.  „.  Mal,  wurde  die  gegen  das
Erstigkeits=  Erkenntniß  vom  1#4.  September
  #820,  In  der  Gantsache  des  Anton
Binnig  zu  Jurrfeld,  von  der  Stiftungs-Verwaltung
  zu  Mergentheim  ergriffene
Berufung  wegen  Versäumung  der  Notbfrist
  u  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurtbellung  der  An#in
in  die  dadurch  enistandenen  Kosten  für
verlassen  erklärt.

t.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  Backnang  zulschen
  den  Kindern  der  verstorbenen  Oberamtmännin
  Andler  zu  Ebingen,  Kl.,
Amen,  und  dem  vormaligen  Sternwirth
Pregizer  zu  Murehordt,  nunmehr  den
Erben  selner  hinterlassenen  Winwe,  Bekl.,
Aren,  Erbtheilung  betreffend,  wurde  das
unterm  2.  September  1817  erbffnete
unterrschterliche  Urt5ell  durch  Erkenntniß
  vom  :2.  Mol,  Inf.  #  Juni,  unter
Verglelchung  der  Kosten  dleser  Instanz
und  Vorbehalt  eines  Beweises  für  die
Aten  abgeänderr.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  vorme:

6515

ligen  Oberamtsgerschte  Marbach  zolschen
der  Gemeinde  Steinhelm,  Kl.,  Antin,
und  der  Gemeinde  Rlellingsbausen,  Bekl.,
Aun,  Schafweide-Gerechtiigkelt  betreffend,
  wurde  das  unter  dem  6.  Aprll  1813
erbffnete  erstrichterliche  Urtheil  durch  Erkenntniß
  vom  6.  Mörz,  ins.  den  6.  Juni,
unter  Verurtheilung  der  Antin  in  dle
Kosten  dieser  Instanz  bestärigt.

6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Walblingen
iwischen  der  Gemeinde  Bittenfeld,  Bekl.,
Antin,  und  resp.  Atin,  und  mehreren
Gäter-Besltzern  von  Wolisblden,  Kl.,
Aten,  und  Mit  Amen,  Cbaussee=  Bau
betreffend,  wurde  das  am  3  3.  Juli  18152
erbffnete  Urthell  erster  Instanz  durch
Erkenntniß  vom  17.  April,  Inf.  den
5.  Mai,  unter  Verurtbellung  der  Bekl.
Antin  in  dle  Prozeß  Kosten  dieser  Inftanz
  bestärlge.

7.  In  der  Appellatlonssoche  von  dem  Oberamtsgerichie

  kudwigsburg  zolschen  dem
Avetbeker  Dr.  Bischoff  daselbst,  Vorbekl.,
NRachkl.,  Anten,  und  dem  Peruqu  er
Fribolin  ebendaselbst,  Vorkl.,  Nachbekl.,
Aten,  Dienstbarkeiten  betreffend,  wurde
das  am  16.  Okt.  1806  erdffnere  unterrichterliche
  Urtheil  kurch  Erkenntniß  vom
6.  Mäcrz,  ins.  20.  Juni,  unter  Verurtpeilung
  des  Anten  in  einen  Theil  der
        <pb n="520" />
        Kesten  belder  Instanzen  theils  bestaͤtiget,
thells  abgeändert.

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Hellbronn  zwischen  Johann
Adam  Guttenberger,  Kl.,  Auten,  und
Leonhard  Sperling,  Gypsmüller,  Bekl.,
Aten,,  beide  von  Heilbronn,  Schadens-Ersatz
  betreffend,  wurde  das  am  20.  Dec.
1819  erdffnete  unterrichterliche  Urtheil
durch  Erkenntniß  vom  6.  März,  inf.
*2  Mai,  unter  Bergleichung  der  Proceß-Kosten
  belder  Instanzen,  und  Vorbehalt
  eines  Beweises  für  den  Kl.,  Anten,
  bestätigt.

9.  In  der  Axpellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Heilbronn  zwischen  den  Erben
  des  Geerg  Michael  Ibseiz,  Bauers
zu  Ober=  Eisisheim,  Kl.,  Anten,  und
Christorh  Krebs  von  da,  Bekl.,  Aten,
Aufhebung  eines  Lelbgedings  =  Vertrags
betreffend,  wurde  vermoge  Beschlusses
vom  17.  April,  und  inf.  8.  Mal,  die
Berufung  wegen  Mangels  an  einer  gegrändeten
  Beschwerde  nicht  angenommen,
und  wurden  die  Anten  in  die  Kosten
dieser  Instanz  verurtheilt.

10.  In  der  Arpellationssoche  von  dem  Oberamtsgerlchte
  zu  Reckarsulm  zwischen  Johanne
  Kenz,  oon  Lampoldshausen,  Kl.,
Antin,  und  deren  abgeschledenem  Ehemann,

  Christoph  Leins,  Bekl.,  Aten,

516

belde  zu  Kochendorf,  Räcksorderung  des
Beilbringens  in  die  Ehe  betreffend,  wurde
vermöge  Beschlusses  vom  6.  März  und
8.  Mai,  und  ins.  51.  Mal,  das  unterrichterliche
  Erkenn#iß  vom  35.  August
36317,  unter  Verglelchung  der  Kesten
dabin  abgeändert,  daß  die  Antia  von
der  auf  Verlust  ihres  nicht  als  Heurothgut
  erkannten  Belbringens  angestellten
Klage  entbunden,  dem  Kl.,  Aten,  jedoch
  die  Klage  in  Betreff  des  vlerten
Dbells  des  Beibringens  der  Bekl.,  vorbe“
belten  seoyn  solle.

11.  In  der  Nichtigkeits-Klagsache  ven
dem  vormallgen  Oberamtsgerlchte  Weiblingen
  zwischen  David  Winger,  oon  Ospelspohn,
  Kl,  Aten,  Querulanten,  und
der  Gemelnde  Oppelsrehn,  Bekl.,  Akin,
Querulatin,  eine  Baustreltigkeit,  und
das  Eigenthum  eines  Pletzes  betreffend,
wurde  vermöge  Beschlusses  vom  6.  Feb.
und  8.  Mail,  und  ins.  5.  Juni,  des
Verfahren  des  Unterrichters  und  des
von  demselben  unterm  15.  Noo.  1615
in  der  Hauptsache  er#ffnete  Erkenntnsß
Kals  nichtig  aufgehoben.

13.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen  dem
Khnigl.  Balernschen  Obristen,  Freiperm
von  Uechtriz  zu  Kempten,  Jaten,  Inten,
Hroducten,  Anten,  und  dem  Weinbänd“
        <pb n="521" />
        ler  Johannes  Hauser  zu  Plochingen,
Oberamts  Ehlingen,  Inten,  Imploraten,
Producenten,  Aten,  Urkunden-Diffession,
jetzt  Bewels  durch  Handschriften-Vergleichung
  betreffend,  wurde  der  am  23.
August  18:f0  erdffnete  unterrlchterliche
Bescheld  durch  Erkenntniß  vom  ::  May,
ins.  21.  Juni,  unter  Wergleichung  der
Kosten  dleser  Instanz  abgeändert.

15.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
Scadtgerichte  Stuttgart  zwischen  dem
Kaufmann  Buzhuber  zu  Blaubeuren,

Liquldanten,  Appellanten,  und  der  Deblemasse
  des  Handelsmanns  Jakob  Frlederich
  Weiß  zu  Stuttgart,  Liquldatin,
Appellatin,  eine  Schuldferderung  betreffend,
  wurde  vermoge  Beschlusses  vom
9.  May,  und  ins.  13.  Juni,  die  Berufung
  wegen  Versäumnisses  der  Nothfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerde:
schrift  für  verlassen  erkiärt,  und  der
Ant  die  Bezahlung  der  Proceß-Kosten
dleser  Instanz  verurthelle.

47.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Crimisal-Senat.

Am  1.  Juni  wurde:

1.  Christian  Krohmer,  von  Frickenhausen,
  Oberamts  Nürtingen,  wegen  zweier
zwar  unbedeutender  aber  wlederbolter
Diebstähle,  sodann  wegen  wiederholten
Concubinats  und  wegen  Vaglrens,  neben
der  Verbindlichkelt  zum  Ersotze  des  Gestohlenen,
  seiner  Verhaft=  und  eines  angemessenen
  Theils  an  den  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  sechsmonatlichen
Festungs-Arbeitsstrafe  und  zu  nachheriger,
  wenigstens  drelimonatlicher  Elnschließung
  in  ein  Zwangs  Arbeitshaus,
unter  Vorbebalt  eines  Straf-Zusatzes
für  den  Fall,  daß  durch  weitere  Nachforschung

  die  verübten  Dlebstähle  als  Dritte
sich  berausstellen  sollten,  verurtoellt.
Am  8.  Junl  ist:

3.  der  zu  Horb  in  Untersuchung  gekommene

  Conrad  Meßmer,  von  Oeffingen,
  Oberamts  Riedlingen,  wegen  dreier
im  rechtlichen  Sinne  wiederholter,  durch
Elnbruch  guallsieirter  und  dem  Betrage
  nach  bedeutender  Diebstéhle,  wovon
der  eine  in  Genossenschost  sehr  gefährlicher
  Gauner  verübt  wurde,  sodann  wegen
  wiederholten  Concublnats  und  wlederholten
  Vaglrens,  auch  wegen  längere
Zelt  fortgesesten  Lügens,  zu  drei  und
einhalb  ähriger  Zuchthaussttrafe  nebst
        <pb n="522" />
        derbem  Willkomm  und  zu  wenigstens  einjäbriger
  Eluschliehung  in  ein  Zwongs-Arbelrehaus
  verurthellt,  auch  wegen  des
Schaden=  und  Kosten-Ersatzes  das  Angemessene
  verfäzt  worden.

Am  9g.  Juni  wurde:
5.  auf  dse  zu  Reutlingen  sta#ngehabte  Untersuchung

a)  Elisabethe  Catharine  Martiniz,  von
Honau,  Oberamts  Reutlingen,  wegen
wiederholten  Ehebruchs  zu  zwanzigwbchlger
  Zuchthausstrafe  und  zu  Erstattung
  von  der  Untersuchungs-Kesten
  verurtheilt;
b)  Sebastian  Sauer,  von  Mösfingen,
HOberamts  Rottenburg,  wegen  Sbebruchs,
  Unbotmäßlgkelt  gegen  das  Gericht
  und  lelchtfertigen  Anerbieten  zur
eldlichen  Erhärtung  seiner  Unschuld,  neben
  Verféällung  in  3  der  Untersuchungs-Kosten
  mit  elner  Festungs-Arbeitsstrafe
von  drei  Monaten  und  einer  Woche
  belegt.

Am  11.  Juni  wurde:
6.  der  zu  Balingen  in  Untersuchung  gekomme##e,
  bereits  vermbge  Erkennnisses
vom  :4.  August  319  (St.  und  Reg.
Bl.  von  1829  S.  714)  zu  drei  und
ein  halbjähriger  Festungs=  Arbeitsstrafe
  verurthellte  Johannes  udwig,
von  Oberstetten,  Oberams  Münslngen,

518

wegen  großen  und  ausgezelchneten  Diebstabls,
  dessen  er  für  überwiesen  angenommen
  worden  ist,  so  wle  wegen  dügens
und  höchst  ungebührlichen  Betragens  vor
Gerichr,  neben  der  Verbindlichkelt  zo
Erstattung  des  gestifteten  Schadens  und
der  Untersuchungs-Kosten  zu  welterer
dreimonatlicher  Festungsarbeit  und
zu  elner  kbrperlichen  Züchiigung  don
fänffehn  Ruthenhleben  oder  Stock-Stelchen
  verurtbellt;

5.  der  zu  Rottwell  in  Untersuchung  gekommene

  Cbristian  Wilmer,  von  Frommern,
  Oberamts  Balingen,  wegen  deiten
  (jedoch  dem  Werth  nach  unbedeutenden
  und  ersetzten)  Dlebstahls  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  siner
Verbaft=  Azungs  und  Untdersuchungs
Kosten  zu  sechsmoneltllcher  Zucht-Hausstrafe
  und  zu  nachheriger,  wenigstens
dreimonatlicher  Einsperrung  in  eln
Scangs-Arbeltshans  verurhpellt.

Am  15.  Juni  ist:

6.  Johann  Martin  Schmid,  von  Sondelfingen,

  Oberamts  Urach,  wegen  ebebrecherischen
  Incests  mit  seiner  Srief  Dochter
  zu  ein  und  elnhalbjähriger
Zuchthausstrafe  verurtheilt,  auch  in  seine
Verbaft  Kosten  verfällt,  das  Ertkenniniß
aͤber  den  ihn  treffenden  Anthell  an  den
        <pb n="523" />
        619

Uneersuchung-Kosten  aber  noch  ausge-  Am  :½.  Junl  wurden  verursebt
  worden.  tbeilt:
10.  der  zu  Bolingen  in  Untersuchung  ge-Am
  18.  Juni  wurde:
7.  Bubars  Weber,  von  Holzelfingen,  commene  Esnst  Ronb,  Schmid  von
Oberamts  Reutlingen,  wegen  eingestan-  Haribausen,  Hohenjollern  ·  Sigmarlngi-«
  «  scher  Herrschaft,  wegen  wlederholten  Diebdenen

  intestuosen  Ebebruchs  unter  Verwerfung
  ibres  unmotivirten  Widerrufs
neben  der  Verbladlichkeit  zum  Ersatze

stahls,  in  Betracht,  daß  er  wegen  des
gleichen  Vergebens  schon  drelmal  peinlich
  bestraft  worden  ist,  neben  der  Verbr#tr
  thorheenes  mann  "  st  bindlichkelt  zu  Erstattung  seiner  Verhast-7
  und  sämtlicher  Untersuchungs  Kosten  zu
8.  Johann  Christlan  Adrlon  Schlosser  von  einer  zebenmonatlichen  Zuchthaus,
Alvirspach,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  strafe  mit  Abschled;
hreßen  und  ausgezelchneten  Diebstohle  „##„.  Jehannes  Kehrer,  Taglöhnee  von
unter  Berückstchilgung  der  vorllegenden  eustnau,  Oberamte  Täöbingen,  wegen
mildernden  Umstände  zu  drei  und  ein-  mehrerer  der  Boum-Cultur  besonders
balbmonatlicher  Zuchihausstrafe,  so  schaͤdlichen  Wald-Excesse,  in  Betracht,
wie  zu  Erstattung  der  Untersuchungs-  daß  er  wegen  aͤhnlicher  Vergeben,  so  wile

Kosten  verurihellt.  wegen  Diebstahls  schon  wiederholt  und
Am  3#.  Junl  ist:  bisher  ohne  Erfolg  gestraft  worden  ist,
9.  der  zu  Reutlingen  in  Untersuchung  ge-  neben  dem  Ersat  der  Untersachungskommene
  Jekob  Plankenborn,  von  Kosten  zu  zwelmonatlicher  ZJucht-Upflagßen,
  Oberamts  Urach,  wegen  ein-  bous-Strafe  und  zu  nachheriger  wenigbekannter
  dreier  zwar  kleiner  jedoch  aus-  stens  zwelmonatlicher  Einschllehung
gezelchneten  Dlebstäble  neben  der  Ver-  in  eln  Zwangs  Arbelshaus.
bindlichkelt  zum  Schadens  Ersatze  und  An  demselben  Tage  wurde:

zu  Erstattung  seiner  Arrest=  Azungs=  12.  der  Stedipfleger  Ries  zu  Herrenund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  mit  berg  wegen  mehrfacher  Geschenk  Anvblermonatlicher
  Festungs-Arbelis,  nahmen,  worunter  eine  kurch  verletzte
Krafe  belegt  worden.  Dlenst,  Plcht  erschwert  ist,  sodann
        <pb n="524" />
        wegen  Fälschung  einer  Rechnungs=  Ur-  Festungs-Arbeitsstrafe  verurthellt  und  in
kunde,  neben  Entsetzung  von  den  durch  sämtliche  Untersuchungs-Kosten  verfällt,
ihn  bekleideten  öffemlichen  Aemtern,  auch  auch  zuglelch  wegen  der  Consiscatlon  und
Unféählgkeits-Erklärung  zu  jeder  beziehungsweise  Zurückgabe  der  Gebffentlichen
  Stelle  zu  fünfwbchiger  schenke  das  Angemessene  verfügt.

2.)  Cloil-Senae.

Am  6.  Juni  ist:  auch  die  Compensation  der  Prozeß  Koste
1.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  ausgesprochen.

gerichte  zu  Nagold  zwischen  Conrad  Am  :5.  Junk  wurde:
Sauer,  von  Unterthalheim,  Bekl.  An:  .  in  der  Richtiskeitskloge:  und  Atlonsstten,
  und  Anna  Klägerin  daselbst,  cum  che  von  dem  Oberamtsgerlchte  zu  bercuratore
  Kl.,  Acin,  eine  Schuldforde-  renberg  zwischen  Fidel  Welß  zu  Sesrung
  betreffend,  der  Ant  mit  der  ergrif-  bronn  und  Consorten,  Bekl.,  QOnte,
fenen  Berufung  wegen  Mangels  an  der  Anten,  und  der  Königl.  Hof-Camerclappellabela
  Summe  unter  Verurtheilung  Verwaltung  zu  Herrenberg  in  Verksein
  dle  Kosten  zwelter  Instanz  abgewle-  tung  der  Pfarrei  Bohndorf,  Kl.,  ZQall,
sen  worden.  Aun,  Zehentreichung  betreffend,  das  Er,

Am  #5.  Juni  wurde:  kenntulß  erster  Instanz  unter  Verfkllung

in  der  Nichtigkeltsklage=  und  Atlonssa-  der  Anten  in  die  Kosten  zwelter  Instanz
che  von  dem  Oberamtsgerichte  zu  Not-  bestätllgt,  den  Anten  jedoch  noch  Bewell
tenburg  zwischen  dem  Oberaceiser  Hebra  nachgelassen;
daselbst,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Qnten,  An=  4.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsten,
  und  dem  relignirten  Oberjustiz  Pro-  gerschte  zu  Tübingen  zwischen  Jehamn
curater  Hoch  ebendaselbst,  Verkl.,  RNoch-  Christopp  Hoch  von  da,  Bekl.,  Anmien,
bekl.,  Qaten,  Aten,  östlmatorische  und  und  Magdalene  Marquardt  daselbst,  cum
curatore,  Kl.,  Atin,  Paternitt  und
Allmente  für  ein  unehellches  Kind  betreffend,
  die  ergriffene  Berufung  wegen
Verscumung  der  Nothfrist  der  Aiens-2



Widerrufsklage  wegen  Verbal,  Injurien
betreffend,  unter  Verwerfung  der  erhobenen
  Richtigkeltsklage  das  erstrichterliche
Urihell  thells  bestätlgt,  theils  abgeändert,
        <pb n="525" />
        Anmeldung  verworfen  und  der  Ant  in
die  dadurch  derursach:en  Kosten  verurthellt;


5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Rottenburg,  zwischen  der  verwiitweten
  Marla  Hofmeisterin  von  dae,
eum  curatore  und  Consforten,  Bekl.,
Anten,  und  Joseph  Hofmeister,  Seifen:
seeder  daselb,  Kl.,  Aten,  Entschädtzungs-Ansprüche
  betreffend,  das  erstrichterliche
  Erkenntniß  unter  Verföllung  der
Antin  in  die  Hrozeß-Kosten  zweiter  In-Kanz
  bestätlgt.

Amso.  Junk  ist:

6.  in  der  Micheigkeirsklage,  und  Ationdfas
che  von  dem  Oberamtegerichte  zu  Urachwischen
  den  Erben  des  vormaligen  Oberschultheißen
  Johann  Georg  Feucht  zu
Upfingen,  Bekl.,  Qnten,  Anten,  und
der  Östetzschaft  der  Kinder  des  Johann
Georg  Feucht  zu  Strohweller,  Bekl.,
Oin,  Aumn,  die  Erfüllung  eines  Vergleichs
  betrestend,  das  erstrichterliche  Erlenntulß
  theils  ale  ulchtig  aufgehoben,
bells  unter  einer  Meodistcatlon  bestätigt
und  wegen  der  Prejeß=  Koßen  das  Angemessene
  verfägt;

7-  ku  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlschen

  Margarethe  Katharine  Wayenländer,
  von  Eralisheim,  cum  curatore,

Al.,  und  dem  Oberacciser  Terdinand  don

Anhzuser  zu  Pfullingen,  Bekl.,  Anspruͤ-che

  aus  unebelicher  Schwaͤngerung  betreffend,

  Beklagter  von  der  erhobenen

Klage  entbunden  und  Klägerin  in  dle

Prozeß=  Kosten  verurthellt,  derselben  fe#-doch

  noch  Beweis  vorbehalren  worden.
An  demfelben  Tage  wurder

8.  In  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Herrenberg  zwlschen  Amne-Marie
  Skel,  von  Unterjestugen,  cum
euratore,  Kl.,  Antin,  und  Johannes-Marquardt
  von  da,  Bekl.,  Aten,  Privatgenugthuung
  und  Schadens-Erset
wegen  Reel-Injurien  betreffend,  unter
Vergleichung  der  Prozeß:  Kosten  beider
Instanzen  reformatorisch  erkannt.
Am  22.  Juni  ist:

#.  In  der  Atiensfache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Ronenburg  zwischen  Chrlstopd
  Dicemao,  Serretär  bel  der  Khulgl.
Justiz-Neterdaten-Commisston  daselbst.
Bekl.,  Anten,  und  dem  gewesenen  Fürstlich
  Hohenleh#ischen  Stodtvogt  und  Oberamts-
  Artuar  Franz  Heinrich  Ilchler  zu
Waldenburg,  Kl.,  Aren,  die  Abreichang.
eines  Deittels  ver  ehemallgen  Studtvogtei-
  Beseldung  zu  Waldenburg.  an  den
Aten  auf  dessen  Lebentzeit  betreffend,  das
erstrichterliche  Eikenn#ns  bestärigr  wors
den,  unter  Vergleschung  ver  Drozes  Ke-####s
  belder  Instanzen.
5
        <pb n="526" />
        Am  26.  Juni  wurde:  und  Nachklage  betreffend,  das  Erkennt-10.
  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  niß  erster  Instanz  bestaͤtigt  und  Ant  in
gerichte  zu  Balingen  zwischen  Andreas  die  Prozeß-Kosten  zweiter  Instanz  ver-Schlagenbeuf,
  von  Oberdiglehelm,  Kl.,  urtheilr.
Aneen,  und  Johannes  Pfeesich,  Zlegler  Am  31.  Junl  ist:
von  da,  Bekl.,  Aten,  elne  Schuldforde=  33.  in  der  Alonssache  von  dem  Oberemtt=Lung
  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung  gerlchte  zu  Tuttlingen  zwlschen  Jeam
wegen  Versäumung  der  Nothfrist  zu  Jakob  Haller  und  Conforten,  von  Hau-Elnrelchung
  der  Beschwerdescheift  für  sen  ob  Verena,  Bekl.  *  und  dem
verlassen  erkannt,  und  Ant  in  die  da-  Salzfactor  Friedrich  Wenz  in  Tublngen,
durch  veranlaßten  Kosten  verfaͤllt;  Kl.,  Aten,  Bauͤrgschaft  betreffend,  das
11,  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi-  unterm  7.  März  d.  J.  gefaͤllte  bedlngt
schen  Agnes  Wernerin,  von  Tübingen,  conflrmatorssche  Urthell  fär  purificlrt  ercum
  curatore,  Kl.,  und  dem  Frelherrn  kannt  und  dem  Anten  die  Bezahlung
von  Landsee  in  Rottenburg,  Bekl.,  Sled-  der  inzwischen  welter  aufgegangenen  Pron
lohnsforderung  betreffend,  sowohl  in  der  zeß-Kosten  auferlegt;
Hauptsache,  als  im  Kesten-Punkt  con-  14)  in  der  Atlonssache  von  dem  vermall
demnatorisch  erkanm;  cen  Oberamtsgerichte  zu  Sulz  jolsche
12.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  dem  gewesenen  Oberamtmann  Renz  ke
gerichte  zu  Calw  zwischen  dem  Kauf-  selbst,  Bekl.,  Anten,  und  dem  Grafen
monn  Friedrich  Braun  daselbst,  Kl.,  von  Enzenberg  zu  Singen,  Kl.,  Aien
Nachbekl.,  Antes,  und  dessen  Gattin,  Schadens-Ersatz  betreffend,  das  erftrich
Christiane,  geb.  Doͤrtenbach,  cum  cura-  terliche  Erkenntniß  unter  Verfaͤllung  des
tore,  Bekl.,  Nachkl.,  Atin,  ebeliche  Anten  in  die  Prozeß  -Kosten  zwelter  In-Vermdgeus-Verhaͤlinisse
  in  der  Vor-  stanz  bestätlgt  worden.

III.  Gerichtshof  fü#r  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Eriminal=  Senet.
Am  -.  Juni  wurde:  jelsau  verhandelten  Untersuchungssache
2.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Käss  gegen  Jacob  Heß,  von  Igershelm,  we
        <pb n="527" />
        623

gen  kleinen  einfachen  und  restituirten,  Gottlieb  Braun,  von  Langenbeutingen,
aber  fuͤnften  Diebstahls  zu  einer  Ein-  wegen  wiederholt  begangenen  Ehebruchs,
und  einbalbjährigen  Festangs-Ar-  unter  Beruͤcksichtigung  der  fuͤr  das  fruͤ-beltsstrafe,
  so  wie  zu  elner  Rerlusion  in  bere  Ehebruchs-Vergehen  von  einer  auseinem
  Zwangs=  Arbeitshause  ble  zu  ere  wärtigen  Behbrde  erkonnten  Strofe,  neprobter
  Besserung  und  wenigstens  auf  ben  Bezohlung  der  Hälfte  der  Unterfudie
  Dauer  von  neun  Monaten  verr  chungs=  Kosten  zu  einer  Festungsstrafe
urtbeilt.  von  vier  Monaten  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

2.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Heidenheim
  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Melchior  Steegmayer,  von
Herbrechtingen,  erkannt,  daß  derselbe
wegen  Fälschung  einer  bffentlichen  Urkunde
  und  wegen  gegen  das  Oberamt
Heidenheim  vorzebrachter  falscher  Anschuldlgungen,
  se  wie  wegen  eines  begangenen
  weilteren  Scortations-Wergehens

An  demselben  Tage  wurde:

4.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte
Schornderf  geführte  Untersuchung  gegen
Jacob  Hottmann,  von  Weiler,  Oberamtsgerichts
  Scherndorf,  well  derselbe
gegen  das  bel  seiner  Arrestrelaration  ihm
abgenommene  Versprechen  lange  Zelt
von  Haus  sich  entfernt  hat,  ein  Zusatz
von  acht  Tagen  zu  der  gegen  ihn  unterm
  :6.  August  1820  erkannten  oler:
neben  Bezahlung  der  Arrest=  Azungs=  menatlichen  Festungsstrase  erkannt,  und
und  Untersuchungs-Kosten,  über  dle  ihm  derselbe  zum  Ersatze  der  Kosten  verurdurch
  Erkenniniß  des  Criminal-Senats  theilt.
des  Gerichtshofs  fuͤr  den  Neckar-Kreils
vom  23.  Januar  dieses  Jahres  zuerkannte
sechemonatliche  Festungsstrafe  und  dreimenetliche
  Reclusion  in  einem  Zwangs-  che  gegen  Caiharine  May,  don  Apfel-Arbeltsbause,
  noch  zu  elner  weiteren  Fe-  bach,  Oberamts  Mergeniheim,  ein  gegen
stangsstrafe  von  sechs  Wochen  iu  ver-  ste  vorgebrachter  Dlebstahls=  Bezächt  als
urbhellen  sey.  merwiesen  beruhen  gelassen,  und  sle  ws-An

  demselben  Tage  wurde:  gen  mehrerer  anderer  von  der  Instanz

5.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Oeb-  entbunden,  dagegen  aber  dieselbe  wegen

ringen  gefährte  Umtersuchung  Jehann  Dlebstahls-Werpehlung  und  wissentlicher

Am  7.  Junl  wurde:
5.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Mergentheim
  verhandelten  Untersuchungesee
        <pb n="528" />
        624

Verwerthung  gestohlenor  Waaren,  beren
ste  für  überwlesen  anzunehmen,  so  wle
wegen  grober  Lügen  vor  Gericht,  in  Betracht
  ihrer  früher  erstandenen  vlelen
S#tafen,  zu  einer  achtmonatlichen
Juchibausstrafe  in  kudwigsburg  mit  Abschled
  und  nachheriger  Elnsperrung  in
eln  Zwange-Arbeltshaus  bis  zur  erprobter
  Besserung,  und  wenlstens  auf  die
Dauer  von  dler  Monaten  verurthellt,
und  ihr  neben  ihren  eigenen  Verhafe-Kosten
  an  den  Kosten,  welche  durch  dle
theils  im  vorigen  Johre,  thells  neuerlich
  geführten  Unter  suchungen  verursacht
worden,  3  zuseschleden.
An  demselben  Tage  wurde:

é.  gegen  die  vor  dem  Oberamtsgerschte
Schorndorf  in  Untersuchung  gekommene
Catharine  Friz,  von  Wöstenrletb,  Oberamts
  Welzheim,  wegen  dreier  verübter
kleiner  Diebstähle,  von  welchen  einer
ausgejelchnet  ist,  und  welche  zuglelch
im  rechtlichen  Sinne  als  zweltes  Dleb-Kahls-Verbrechen
  erscheinen,  so  wle  wegen
  wiederbolten  Vagirens,  elne  fänfe
monatliche  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg,
  neben  Bezablung  ihrer  Arrest-
  Azungs-  und  Untersuchungs=  Kosten
  ausgesprochen.

Amp.  Juni  wurde:
J.  dex  bei  dem  Oberamtsgerschte  Känzelse

au  in  Verhaft  und  Untersüchung  gekom
mene  Johann  Michsel  Stagdacher,
von  Neldenfels,  wegen  veräbten  großen
und  ausgezelchneten  Diebstahls,  neben
dem  Ersetz  smtlicher  Kosten,  ju  elner
Festungsstrafe  von  fünf  Monaten  ven
urtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

1#.  Johann  Joseph  Delßler,  von  Assumstadt
  im  Großherzogthum  Baden,  weges
unzüchtigen  bebens  und  Herumziehens
mit  zwei  Welbspersenen,  wegen  Annahme
  falscher  Namen  und  Gebürss=Orte,
  Entwendung  und  Gebrauchs  ftemder
  Wanderkücher,  begangener  Fälschung
und  veranlaßter  falscher  Elnträge  is
Wanderbücher,  neben  elner  angemessenes
Kosten-Zuscheidung,  zu  elner  Festungs“=strafe
  son  oler  Monaten  mit  det
Bestimmung  verurthellt,  daß  derselbe
nach  erstandener  Strafe  an  das  Gropberzoglich
  Badensche  Bezlrksomt  Besberg
  zu  Erstebung  der  von  der  Bedem
schen  Behbrde  früher  gegen  ihn  erken#
ten  Strafe  ausgellefert  werde.

An  demselben  Tage  wurde  serner:


5.  die  ledige  Rosine  Catharlne  Druken
mäller  aus  Adelmannsfelden,  unter
Worbeholt  elnes  Serafzusotzes  für  die
durch  dle  eingeleitele  weitere  Unter  suchung
        <pb n="529" />
        1426

zu  erhebende  weitere  Vergeben,  wegen
wlederhelten  Vaglrens,  in  Betracht  der

An  bemselben  Tage  wurde:
1„.  auf  die  vor  dem  Oteramtsgerich

früher  schon  deshalb  gegen  sie  erkannten
Strafen,  zu  achtmonatlicher  Zuche
bausstrase  zu  kudwigsburg,  und  nachbeeliger
  Necluston  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ellwangen  bis  zu  erprobten
Besserung,  wenligstens  aber  auf  die  Dau##
von  sechs  Monates  verurtheilt.

Am  14.  Juni  wurde:
1°5.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aclen
in  Berhaft  und  Untersuchung  gekommene
Bernhardine  Schnellinger,  von  Pfannenstiel,
  wegen  fertgesetzten  Vaglrens
und  wlederholter  Unkerschlatzung,  zu  einjéheriger
  Zuchthausstrase  zu  Markge#=alnzen,
  und  nachheriger  einjähriger
Rekluston  in  dem  Zwangs,  Arbeltshause

In  Ellwangen,  verurthel#t.

An  demselben  Tage  wurdet

11.  In  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Gevabronn
  verhandelten  Untersuchungssache
Christlan  Blinzinger,  von  kendsiedel,
wegen  Diebstahlo,  unter  Beräckslchtigung
seiner  schon  erstandenen  mehrfachen  Correktionen,
  zu  einer  viermenatlichen
Zuchchausstrafe  zu  Markgrb#ingen  und
einem  Abschied  von  fünfzeben
Stock  Krelchen  verurthellt.

Crallshelm  gefährte  Umersuchung:

)  gegen  Johann  Leonhard  Breitenbs-Her,
  Schnelder  zu  Crailspeim,  wegen
ehebrecherischen  Cencubin#ats,  eine  Fe
stungestrafe  von  vier  Monaten;

b)  Margareihe  Weller,  den  Crallsheim,
wegen  gleichen  Vergehens  eine  dret
und  ein  balbmonatliche  Juchtbausstrafe
  zu  Markgebningen,  neben
dem  von  jedem  zu  tragenden  palben
Dbelle  der  Untersuchungs,  Koften,  er-V#nt.—


Des  16.  Juni  wurde:

13.  in  der  vor  dem  Oberemtsgerichte  Ha#

verhandelten  Untersuchungssache  gegen  den
lodigen  Schafknecht  Frledrich  Hartnek,
von  Eßlingen,  wegen  verübten  großen
und  einfachen,  im  rechtlichen  Sinne
iwelten  Schaf-Diebstahls,  so  wle  wegen
Ver##ntrenung,  und  wegen  oierter  und
fünster  Srertatlon,  derselbe  zu  neusmenatlicher,
  selnen  kränklichen  Umständen
  angemessener  Festungsarbeit,  wie
auch  zum  Ersatz  der  aufgegangenen
Kosten  und  des  Schadens,  in  so  wel
solches  noch  nicht  gescheben,  verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

14.  zegen  Michael  Schleicher,  von  Wat
        <pb n="530" />
        schenbeuren,  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Welzbeim  in  Untersuchung  gekommen
war,  wegen  fortgesetzter  Vergehen  der  Unbotmäsigkeit,
  Calumnie  gegen  seine  Vorgesetzten,
  und  Vaglrens,  so  wie  wegen  wiederbolten
  Querulirens  und  gefährlicher  Be
drohung  selnes  Orts-WVorstehers,  neben
Bezahlung  sämtlicher  Arrest=  Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten,  über  die  ihm  unter
  dem  10.  Februar  d.  J.  wegen  verschiedener
  Vergehen  zuerkannten  Festungs“
und  Arbeltshaus=  Strafe,  noch  ein  Zusat
  von  zwelmonatllcher  Festungsarbeit,
  und  nachheriger  zweimonatlicher
  Einsperrung  in  das  Arbeitshaus
in  Ellwangen  ausgesprochen  und  zugleich
verfuͤgt,  daß  derselbe  nach  erstandener
Scrafe  juratorlsche  Cautlon  vor  dem
Oberamtsgerichte  Welzheim  dahin  zu
lelsten  babe,  daß  er  selne  Drohung,  sich
an  seinem  Orts-Weorsesetzten  auf  thätsche
  Art  zu  rächen,  ulcht  erfüllen  wolle.
An  demselben  Tage  wurde:
15.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Welzhelm
  verhandelten  Untersuchungssache:
a)  der  Bürgermelster  keenhard  Schwerskepf
  zu  Reitprechts,  weil  er  eine
Bestechung  eines  Forstdieners  eingelelhtet,
  und  blezu  einen  Geld.  Beltrag  gegegeben,
  so  wie
b)  ber  Holzwarth  keonhard  Hirjel,  von

516

Gmünd,  welcher  den  Auftrag  zür  Uebergabe
  dieses  Geld-Geschenks  mit  Vorwissen
  des  dabel  zu  Grund  gelegenen
gesetzwidrigen  Zwecks  übernommen,  neben
  Enilassung  von  ihren  Stellen,
zu  einer  Gefängnißstrafe,  und  zwar
Schwarskopf  von  olerzehn  und
Hirzel  von  acht  Tagen  verurthellt.
Am  19.  Juni  wurde:

16.  in  der  vor  dem  Oberamtzgerlchte
Schorndorf  verhandelten  Untersuchung
gegen  dle  Ehefrau  des  Carl  Meyere
lens,  von  Geradstetten,  Oberamts
Schorndorf,  wegen  mehrzöhrigen  ehebrecherischen
  Umgangs  mit  dem  ledigen  Vel
Schambacher  von  da,  dessen  sie  lhres
Läugnens  unerachtet  für  überwlesen  a#ngenommen,
  erkannt,  daß  ste  zu  elaer
sechsmonatlichen  Zuchthausstrafe  in
Markgrdningen,  neben  Bezahlung  ihter
Arrest=  Azungs=  und  3  der  Untersuchungs-Kosten,
  ihr  Correus,  der  ledige
Veit  Schambacher  aber,  unter  Verwerfung
  des  nicht  begründeten  Widertus#
  sekher  blerüber  ahgelegten  Bekenntulsse,
  zu  einer  sechsmonatlichen  Festungsstrafe
  und  Bezahlung  seiner  Ar,-rest-
  Azungs--  und  3  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  verurthellen  sey.

An  demselben  Tage  wurde:

17.  hegen  die  vor  dem  Oberamtsgerichte
        <pb n="531" />
        Gerabronn  in  Untersuchung  gekommene
Marle  Margarethe  Barbara  Scherzer,
  ledig,  von  Roth  am  See,  Oberamts
  Gerabronn,  wegen  verübter  mehrere
  klelner  Diebstähle,  welche  im  rechtlichen
  Sinne  den  drliten  Dlebstaßl  ausmachen,
  und  unter  welchen  sich  ein  ausgejeichneter
  Diebstahl  befinder,  desglelchen
  wegen  verübter  Betrügerelen,  deren
die  Inculpatin  thells  geständig  gewesen,
thells  fär  überwlesen  angenommen  wulrd,
so  wie  wegen  wlederholten  Vaglrens
und  wegen  kügens  vor  Gerlcht,  und
endlich  wegen  elnes  von  ihr  einbekannten
Unzuchts-Vergehens,  neben  Ersatz  des
Schadens  so  weit  dieser  nicht  bereits  geleistet
  ist,  Bezahlung  der  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs-Kosten,  unter  Ein-Lechnung
  von  drel  Monaten  an  dem  er-Ktandenen
  langen  Arreste,  elne  zehenmonatllche
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg,
  und  nachherlge  Rekluston  in
einem  Zwangs=  Arbeitshause  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  sechs  Monaten,  ausgegesprochen.

Den  a##.  Juni  wurden:
18.  auf  eine  von  dem  Oberamtsgerlchte
Gerabronn  gefährte  Untersuchung:
u)  Barbara  Waldmann,  angeblich  von
Braunsbach,  Oberamts  Künzelsau,  weten

  ebebrecherischer  Blutschande,  Concubinats,
  thätlicher  Widerseyllchkelt  gegen
  eine  bffentliche  Person,  oleljährlger
Landstrelcherel,  Angabe  mehrerer  falscher
  Namen  und  Bruchs  des  Handgelübds,
  neben  Bezahlung  ibrer  Arrest-Azungs=
  und  :  der  Untersuchungs-Kosten,
  über  den  früher  erstandenen
elrrest,  wovon  ihr  drel  Monate  als
Theil  der  Strafe  angerechnet  wu.  den,
noch  zu  achtzehbenmonatllcher  Zuchtbausstrafe
  in  Ludwigsburg,  und  nachberiger
  sechsmonatlicher  Elnusperrung
  in  das  Zwange-Arbeltshaus  in
Ellwangen;

b)  Sophie  Dorothee  Pflaum,  von
Schrozberg,  Oberamts  Gerabrenn,  wegen
  thätlicher  Widersetzlichkelt  gegen
eine  bffentliche  Person,  und  mehrjähritgen
  Concubinats,  neben  Ersetz  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sechemonatlicher  Zuchtbausstrafe
  in  Ludwilgsburg,  verurthellt.

Am  35.  Juni  wurdet

19.  gegen  den  vor  dem  Oberamtsgerlchte
„eresheim  in  Untersuchung  gekommenen
Georg  Baltas  Musper,  von  Ochsenberg,
  wegen  verübter  oleler  Wlldereien,
wegen  Anschlagen  eines  Gewehrs  gegen
einen  Forstbedlenten,  so  wie  gegen  eine
dritte  Person,  neben  Conflsketion  srimd
        <pb n="532" />
        Gewehrs,  Zahlung  seiner  Arrest:  Azungsund
  eines  angemessenen  Thells  der  verschledenen
  Untersuchungs-Kosten,  auch
neben  dem  Ersatz  des  durch  die  Wilderei
gestifteten  Schadens,  esne  neunmonatliche
  Festungs-  und  eine  Geldstrase  von
40  Pfund  Heller  erkannt.

Unterm  183.  Juni  wurde:

20.  die  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gerabron
  in  Untersuchung  gekommene  Barbara
  Klüng,  von  Bählerthann,  Oberamts
  Ellwangen,  wegen  eines  veräbten
zwatr  restltulrten,  aber  großen  und  als
ausdiebstahl  erschwerten  und  im  rechtlchen
  Sinne  zwelten  Dlebstahls,  wegen
Wederholter  Annahme  elnes  falschen  Namens,
  und  wegen  Vagirens,  über  den
Kübe#r  erstandenen,  belnahe  vlermenallichen
  Arrest,  wovon  ihr  zwel  Monate  als
Strafe  angerechnet  worden,  noch  zu
zweimenatlicher  Zuchthausstrase  in
tudwigsburg,  als  Zusatz  zu  der  unterm
as.  Februar  d.  J.  wegen  veräbter  Eine
ariffe  in  fremdes  Eigenthum  gegen  sie  erhonnten
  sechsmonatlichen  Zuchthausstrafe,
auch  in  den  Ersatz  fämillcher  Arrest-Azungs=
  und  Untersichungs  Kosten  ver
urhhellt.

Den  o.  Junl  wurber

a#z.  in  ber  ver  vem  Oberamtsgerlchte  Esnangen
  gegen.  Caspat  Vaas  und  —.

55

forten,  von  Thannhaufen,  verhandelten
Untersuchungssache,  Caspor  Vaas,  Ulrich
  Kaufmaun,  und  Joseph  Frank,
wegen  der  dem  Franz  Kohnle  von  da,
Ouvrler  unter  der  Konigl.  Artillerie,  zugefuͤgten
  schweren  Koͤrper  -  Verlehung,
und  zwar  jeder  mit  einer  fuͤnfmonatlichen
  Festungs-Arbeltsstrafe  neben
Bezahlung  der  Untersuchungs=  so  wie  der
bledurch  verursachten  Cur=  und  etwalgen
übrigen  Kosten,  zu  gleichen  Thellen,  und
zwer  Pinsichtlich  letzterer,  unter  solldarl
scher  Verbindlichkel  belegt.

An  demselben  Tage  wurdet
22.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Käljelsau
  gegen  die  ledige  Rosine  Mefser
von  da  gefährte  Untersuchung,  dlefellt
wegen  Mißhandlung  ihrer  Mutter,  %
wle  wegen  einbekanmen  Chehbruchs,  zu
einer  vier  und  ein  balbmonatlichen
Juchthausstrafe  in  Markgroͤningen  ver
urtheilt,  und  ihr  ein  angemessener  Thell
der  Untersuchungs  Kost  n  zugeschieden.
An  demselben  Tage  wurde:
à5.  in  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Käm
jelsau  verhaudelten  Untersuchungsseche
Frledrich  Ernst  Trumpf,  Johann  Gert
Mattßes  und  Konrad  Höhrcher,  den
Forchtenberg,  Oberamts  Oebringen,  wes
gen  Körper-Verletzung  und  Stdrung  des
Lausfeiedens  milt  einer  olermoenatß
        <pb n="533" />
        sag

chen  Festunge,  Arbeltostrafe  nebst  einem  Kur,  und  Umtersüchuungs,Kosten  benoch
  zu  bestimmenden  Anthell  an  den  legt.

23.)  Tloll.=  Senot.

Den  y.  Juni  wurde:  treffend,  die  Berufung  wegen  versumter

1.  die  Atlonssache  zwischen  den  Erben  der  Norbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwer-Alt
  Johann  Georg  Ruppschen  Eheleute  denschrift  fuͤr  desert  erklaͤrt,  unter  Vervon
  Obersbllbach,  Klaͤgern,  Nachbeklagten,  urthellung  der  Anten  in  die  Kosten  der

Aten,  und  Anne  Marie  Rupp  und  de-  zwelten  Instanz.

ren  Kinder  daselbst,  Bekl.,  Nachklägern,  An  demselben  Tage  wurde:

Amen,  verschledene  Schuldforderungen  4.  in  der  Atlonssache  von  Gerabronn  zulbetreffend,

  durch  gerichtlich  angeordneten  schen  dem  vormals  Comburgschen  Unterund

  zu  Stande  gekommenen  Wergleich  thanen  und  Bauren  zu  Gaggstadt  und

erlediget.  Mistlau,  Klägern,  Anten,  und  der
Den  9.  Juni  wurder  Stadtgemeinde  Kirchberg,  Beklagten,

2.  in  der  Ationssache  von  Schorndorf  zwi-  Atin,  Befrelung  von  der  auferlegtem
schen  Tobias  Dendler,  von  Schnakt,  Klä-  Concurrenz  zu  Quartier,  Kosten  betrefger,
  Anten,  und  Michael  Stig  daselbst,  send,  dle  ergriffene  Berufung.  als  un-"

Beklagten,  Aten,  einen  Abrechnungestreit  statthaft  verworfen,  und  die  Anten  in
betreffend,  die  Berufung  wegen  Versäu-  die  Kosten  dleser  Instanz  verurtheilt.
mung  der  Nethfrist  zu  Eknreichung  der  An  demselben  Tage  wurder

Beschwerdenschrift  für  verlassen  erklärt,  6.  in  der  Arlonssache  von  dem  Oberamtsund
  der  Ant  in  die  Kosten  zwellev  In=  gerichto  Ellwangen  zwischen  Joseph  Maler,
stanz  verurtheilt.  von  Kottspiel,  Kläger,  Anten,  Producen-An
  demsekben  Tage  wurde:  ten,  gegen  Hajum  Israel,  von  Obern-J.

  in  der  Atlonssache  von  Ellwangen  zuf-  dorf,  Bekl.,  Aten,  Producten,  einen  Abschen
  Moses  Mayer  und  Hirsch  Feis  rechnungs-Streit  betreffend,  der  von  dem
von  Lauchheim,  Klägern,  Anten,  und  Anten,  Producenten,  knnerhalb  der  Beder
  dortigen  Stadtgemelnde,  Beklagten,  welsfeist  angetretene  Bewels  als  frrese=A#lm
  verwelgerte  Gemelnds-Nugzung  be-  vant  durch  Erkenm  verworfen,  und

4
        <pb n="534" />
        bão

in  Folge  dessen  das  von  dem  Unterrich-  gelsfene  Atlon,  wegen  blenen  der  got#-ter
  gefällte  Erkenntuiß  lediglich  bestärigt,  gigen  Nothirist  nicht  eingerelchter  Beunter
  Verurthellung  des  Anten,  in  die  schwerdeschrift,  für  desert  erkiärt  und
durch  seinen  Bewels-Antritt  veranlaß-  Ant  In  dle  Kosten  dieser  Instanz  verarten
  Kosten.  cbelle.

An  demselben  Tage  wurde:  Am  18.  Juni  wurde:

S.  Un  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts=  9.  In  der  Ationssäche  von  dem  vormaligen
gerichte  in  Gerabronn  zwischen  Johann  Oberamtsgerichte  in  Lorch  zolschen  den
Michoel  Schumm  in  Mezbolz,  Kläger,  Jocob  Geigerschen  Eheleuten  zu  Plüder=Anten,
  und  Wendel  Gundelfinger,  von  hausen,  Klágern,  Anten,  und  dem  Jo-Michelbach
  an  der  Lücke,  und  Consorten,  bann  Grbninger  daselbst,  Beklageen,
Beklagte,  Aten,  dle  ergriffene  Berufung  Aten,  die  Ausübung  der  Monatslofung
als  unstatthaft  verworfen.  #auf  einen  Schulden  halber  verkauften

An  demselben  Tage  wurde:  Weinberg  betreffend,  das  unterrichterll,

7.  In  der  Aklonssache  von  Künzelsau  zal-  che  Erkenntuß  bestänlgt,  und  die  Amen
schen  Johann  Georg  Schmezer  allde,  in  die  Kosten  der  zweiten  Instanz  ver-Klágzer,
  Anten,  und  Michael  Stein  zu  urtheilt.

Hobbach,  Beklagten,  Aten,  einen  Kauf-  An  demselben  Tage  wurde:
kontrake  berreffend,  der  Ant  mit  seldem  10.  in  dem  Rechtsstreite  des  Oberamtsge,
Gesuche  um  Wieder=  Einsetzung  in  den  richts-  Aktuars  Medleus,  von  Horb,  Klévorigen
  Stand  gegen  das  unter  dem  3.  ger,  gegen  den  Herrn  Fürsten  Carl  von
März  dleses  Jahres  publlelrte  desertorl-  Hohenlohe-Bar:enstein,  Beklagten,  Besche
  Erkenntult  abgewiesen.  so  dunge-Rückstand  betreffend,  nach  dem
Am  16.  Juni  wurde:  über  die  Giöße  der  Forderung  stattze-6.

  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-=  fandenen  Bewels-Verfahren  das  E  dgerlchte
  Gerabro#n  zwischen  Georg  Mi-  Erkenneniß  gefällt,  auch  der  Herr  Bechoel
  Scha  k,  von  Herrenthlerbach,  Be-  klagte  in  die  Kosten  des  ganzen  Rechtsrlagten,
  modo  Kläger,  Anten,  und  dem  strelte  verurtheilt.

Schusjuden  Oser  Baer,  von  Mulfin-  An  demselben  Tage  wurde:
gen,  Kläger,  moio  Beklatzten,  Aten,  11.  die  Ationssache  von  dem  Oberamtsgepuncto
  debmi,  die  von  dem  Anten  er-  uchte  Mergenthelm  zolschen  der  Wülme
        <pb n="535" />
        631

des  Juden  Lazarus  Seligmann  zu  Igersbeim
  und  Consorten,  Beklagten,  Anten,
und  dem  Juden  Jakob  Maier  Falk  zu
Merchingen,  Kläger,  A#ten,  Erbschafts-Anspräche
  betreffend,  wegen  versäumter
Notbfeist  der  go  Tage  zu  Elnreschung
der  Beschwerdeschrift,  für  verlassen  erklärr.—


An  demselben  Toge  wurde:
13.  in  der  Rechtssache  erster  Instonz  des
vormaligen  Rentbeamten  Wiedmann  in
Mozenbach,  nun  dessen  Erben,  Kläger,
gegen  dle  verwittwete  Majorin  von  Ellrichsbausen
  zu  Crallsbeim,  Beklegte,
Emsschädigung  wegen  aufgehobener  Dienst-Werhällalsse
  betreffend,  der  in  dem  Erkenntnisse
  vom  à5.  Juni  1819  belden
Dbeiken  theils  auferlegte,  theile  nachgelassene
  Bewels  wegen  Versäumung  der
peremtorlschen  Frist  fär  verlassen  erklärt,
umer  Vergleichung  der  welter  ausgegantenen
  Prozeß:  Kesten.

Ans  demselben  Tage  wurder
13.  in  der  Nichtigkelts  Klagsache  von  dem
vormallgen  Oberamsgerichte  Aalen  zwilschen
  Helene  Holzbauer,  von  Aale#n,  mi#t
Belstand,  Querulantin,  und  der  dortigen
Oderamts=  Pflege,  Querulatln,  Vorzug
in  dem  Amtepfleger  Kaufmannschen  Gante
betreffend,  das  Urtheil  erster  Instanz  ab-Händert,
  und  die  Kosten  verglichen.

Den  20.  Juni  wurde:

14.  In  der  Rekurssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  in  Gerabronn  zwischen  Jobann
Michael  Gros,  von  Kuͤhnbardt,  Beklagten,
  Querulanten,  und  Johann  Georg
Gros  zu  Duͤrrmenz,  und  Moses  Aron,
von  Dünzbach,  Klägern,  Querulaten,
elne  Cautions=  keistung  betreffend,  der
Rekurrent  abgewiesen.

An  demselben  Tage  wurde:

15.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamisgerichte

  in  Känzelsau  zwischen  Joseyh.
Wolpert  zu  Oberginsbach,  Beklagten,
Anten,  und  den  Anton  Kuhnschen  Relikren
  doselbst,  Joseph  und  Anne  Marie
Kohn,  cum  currat,  Klägern,  Aten,
dle  Thellung  elnes  Hanses  betreffend,
dos  Unbeil  erster  Instanz  beställgt  unter
Werurtbellung  des  Anten  in  dle  Kosten.
Den  35.  Juni  wurde:

16.  in  der  Rechtssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ellwangen  zwischen  der  geistlichem
Verwaltung  daselbst,  Beklagten,  Antin
and  Alin,  und  Erasmus  Seefrier,  von
Röhllugen,  Kläger,  Aten  und  Anten,
Ersatz  von  Verpflegungs=  und  Güterbau-Kesten
  betreffend,  das  den  3#.  März
vorigen  Jahrs  erbffnete  Erkenn#niß  bestätigt,
  unter  Verustbellung  der  Beklagten,
Antin  und  Atin,  In  dle  in  zwester  Ju-HBanz
  aufgegangene  Kosten,  mie  Ausnasme
        <pb n="536" />
        derjenigen,  welche  durch  dle  atcessorische
Adhbaͤsion  zur  Berufung  von  Seite  des
Klaͤgers,  Aten  und  Anten,  erwachsen
sind,  und  welche  diesem  zugeschieden  wurden.


An  demselben  Tage  wurde:
17,  die  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Hall  zwischen  der  Wittwe  des
Kunstwerkmeisters  Honig  in  Hall,  unter
Belstand  ihres  Kriegsvogts,  Bekl.,
Amin,  und  dem  Polizeidiener  Honig  allda,
  Kl.,  Aten,  Erbschafts-Ansprüche  betreffend,
  gegen  das  unterm  :7.  März
d.  J.  In  erster  Instanz  ausgesprochene
Urthell  ergriffene  Berufung  wegen  Mangels
  elner  gegründeten  Beschwerde,  umer
Verurihellung  der  Antin  in  alle  Kosten
der  gegenwaͤrtigen  Instanz,  verworfen.

Am  46.  Junl  wurde:

48.  der  auf  Einleitung  des  Cioll-Senats
von  dem  Oberamtsgerschte  zu  Schorndorf
zulschen  der  Gemeinde  Hebsak,  Klägerin,
Amin,  und  der  Gemeinde  Geradstetten,
  Bekl.,  Atln,  Oberamts  Schorndorf,
  wegen  einer  streltigen  Blehwesde,
unterm  z1.  April  d.  J.  zu  Stande  gebrach:s
  Vergleich  genehmigt.

An  demselben  Tage  wurde:
19.  auf  Anrufen  des  Conditors  Constamin
Benedikt  Salzmann,  von  Nhrdlingen,
die  von  dem  Oberamtsgerichte  Nercs-632



beim  unfdemlich  geschebene  Urthells-wublikerlen
  in  der  Gantsache  des  Caspar
Kirschner,  von  Pflaumloch,  kastrt,  und
elmr  neue  Verkündlgung  angeordnet.

An  demselben  Tage  wurde:

20.  Kaver  Meigers  Deserta,  von  Gkggintzen,
  Oberamts  Gmüönd,  Bekl.,  Aatin,
in  ihrer  Atlonesache  mit  der  geistlichen
Verwaltkung  in  Ellwangen,  Klägerin,
Atin,  Schuldforderung  betreffend,  gegen
die  versäumte  Einrelchung  der  Bes
schwerdeschrift  innerhalb  der  gesetzlichen
Frist  in  intogrum  restltulrt.

Den  30.  Juni  wurde:

21.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtzgerichte
  Hall  zwischen  den  Rellkten  des
Dreikönlgwirthe  Frielen  zu  Hall,  Kl.,
Anten,  und  Frierrich  Doold  Holch,
Seifensteder  daselbst,  die  Antische  Parchie
  alo  minderjéhrig  gegen  den  Ablauf
der  gotägigen  Frlst  zu  Elnreichung  der
Beschwerdeschrift,  in  den  vorigen  Stand
elngesetzt.

An  demselben  Tage  wurde:

22.  n  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Oebringen  des  Georg  Mlcheel
Greß,  von  Hall,  Kläger,  Anten,  gegen
den  Bürgermelster  von  Olnhausen  ju
Hfedelbach,  Beklagten,  Aten,  Forderungen
  aus  geführter  Vormundschoft  betreffend,
  die  eingelegte  Berufung  wegen
        <pb n="537" />
        fehlender  appellablen  Summe  verwerfen,
um  Kläger,  Anr,  In  die  Kosten  verurtheilt.

An  demselben  Taae  wurde:
33.  In  der  At'onssache  von  dem  vormalige:
  Oreramtsgerichte  Künzelsau  der  in
den  Attlen  gena  uten  Ge###lnden  des  vormoligen
  tenschordenschen  Amts  Mizenbausen,
  Beklagten,  Anten,  gegen  die

533

glelchfolls  in  den  Akten  genanmen  Gemelnden
  des  vormallgen  teusschordenschen
Amts  Wachbaech,  Kläg.,  Acen,  Kriegs=Kosten
  =  Werglltung  betreffend,  das  von
dem  vormallgen  Justiz-Colleglum  in
Rottenburg  den  20.  März  1619  ausgeprechene
  Erkenn#iß,  unter  Vergleichung
  der  in  zweiter  Instanz  aufgegangenen
  Prozeß  :  Kosten,  abgeändert.

7erichtshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Criminal  =  Senat.

An  4.  Juni  wurden  verurtbeilt:


1.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Blaubeuren
  gefährte  Umersuchung,  Georg
Adam  Mangold,  von  Bollingen,  wez#en
  fortgesetzter  Afotie,  von  welscher  ihn
die  schon  mehrfältig  erstandenen  Strafen
nicht  abzuhalten  vermochten,  neben  Zuscheldung
  sämtlicher  Untersuchungs-Kesten,
  zu  einer  Einsperrung  in  dem
Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  Einem  Jahr;

2.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ghppingen
  in  Untersuchung  gekommene  Jebann
Georg  Hbsch,  von  Wangen,  wegen  ersten
  und  ersetzten,  aber  großen  und  un-##
  erschwerenden  Umständen  ausgefährten

  Diebstahls,  neben  Zuscheldung  eines
angemessenen  Tbeils  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrase;


3.  der  suspendirte  Unter  Acciser  Jakob

Dußler,  von  Machtolshelm,  welcher
bei  dem  Oberamtegerichte  Bloubeuren
in  Untersuchung  kam,  wegen  ordnungswidriger
  und  nachläßiger  Amts=  und
Rechnungsfübrung  und  eines  durch
Kassen-Eingelsse  verursachten,  jedech
ersetzten  Kassen=  Rests,  neben  Cassailon
von  seiner  Stelle  und  Unfähigkelts,  Erklärung
  zu  Bekseidung  elnes  öffentlichen
Amtes,  auch  Zuscheldung  der  Unterfuchungs-Kosten
  zu  zwel  und  ein  helbmonatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  Markgreningen;
        <pb n="538" />
        634
4.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Kirchheim  gefährten  Unterfus

chung:
a)  Andreas  Hack,  von  Lindorf,  wegen

lificirt,  der  andere  unter  erschwerenden
Umständen  veräbt  ist,  über  den  erstan
denen  Arrest,  noch  ju  achtmonatlllicher
  Festungs  Arbeltsstrafe;  g#-zwel

  in  Genossenschaft  verübter  Dieb,
stähle,  von  welchen  der  eine  erschwert,
und  durch  Einstelgen  und  Einbruch
anallsielrt,  der  andere  unter  erschwerenden
  Umständen  veräbt  ist,  dann  wegen
eines  einfachen  und  kleinen,  aber  der
Summe  elnes  großen  sich  nähernden
Dlebstahls  und  eines  Wald-Frevels,
unter  Einrechnung  eines  Dbells  des  erstandenen
  Arreskes,  noch  zu  Jzebenmonatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe;
5)  Adam  Gänzle,  von  eindorf,  wegen
zwei  in  Genossenschaft  verübter  Dlebstähle,
  von  welchen  der  elne  erschwerk,
und  durch  Elnstelgen  und  Einbruch.
äuallfieirt,  der  andere  unter  erschwerenden
  Umständen  verübt  ist,  so  wle  wegem
  elnes  klelnen  und  elnfachen  Dieb-Kahls,
  über  den  erstandenen  Arrest,
noch  zu  neunmonatlicher  Festungs=Acbeltsstrase
  mit  einer  seiner  körperlichen
  Beschaffenhel#t  angemessenen  Beschäftlgung;


e)  Wilhelm  Vogel,  von  kLindorf,  wegen
wel  in  Genessenschaft  veruͤbter  Diebstaͤble,
  von  welchen  der  eine  erschwert,
und  durch  Einstelgen  und  Einbruch  auagleich

  wurde  gegen  saͤmtliche  drel  Inquisiten
  wegen  des  Kosten=  und  Sche,
dens-Ersetzes  das  Angemessene  verfügt.
Am  g.  Junk  ist:

65.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgersche

Saulgau  iIn  Umersachung  gekommene
Matthäus  Naker,  von  Scheer,  wegen
mebrerer  zum  Theil  unter  erschwerenden
Umständen  verübter  Diebslähle,  auch  betrüglicher
  Holzverkäufe,  neben  der  Verbindlichkelt
  zum  Ersotz  des  Schadens,  s#
weit  solcher  noch  uscht  geleister  ist,  und
unter  Verfällung  in  sämreiche  Untersuchungs
  =  Kosten,  sechemonatliche  Festunge-Arbeirsstrafe
  erkannt  worden.

Am  14.  Junk  wurde  verurthbellt:

6.  Johann  Helorsch  Ammann,  ven  Geislingen,

  welcher  bei  der  Kriminal  Umer,
suchungs-Commission  gegen  dle  in  dem
Donau  Kreis  emtdeckte  Jannerbende  1#
Biberach  in  Untersuchung  kam,  wegen
wlederholter  Landstrelcherel,  weeholb  in
in  dem  Straf.  Erkenntniß  vom  a20.  Novv.
  J.  ein  Strafzusatz  vorbehalten  wolden,
  zur  Elnsperrung  in  das  Zwangt-Arbeltshous
  bls  zu  erprobter  Besserung,
wenlgstens  aber  auf  die  Dauer  von  oler
        <pb n="539" />
        6535

Monaten;  zu#glesch  wurde  bestimme,
daß  Inqulsle  nach  erstondener  Strafe  unhter
  streuge  pollzeliücche  Aufsicht  gestellr
werden  solle.
An  demselben  Tage  wurdet

7.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerschte
Geshingen  in  Untersuchung  gekommenen
Gett!!“  Adam  Schnepf,  ven  Bbbllngen,
  wegen  eines  k.einen,  aber  ausgezeichneten,
  und  l#n  kechtlichen  Sinne
dritten  Diebstable,  guch  wegen  wlederbolter
  Landstreicherei  und  frecher  Lügen
vor  Vela.  neben  Verurtbellung  in  den
Kesten-  und“  Schadens-Ersa#,  Einjäbrige
  Festungestrafe,  mit  einer  seiner
kerperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
Beschäftigung,  und  nachberige  Einsperrung
  in  dem  Zwangs-=  Arbeltshause  zu
Eblingen  bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  acht  Monate  erkannt;


8.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
Blaubeuren  geführte  Untersuchung  gegen
den  gewesenen  Weberzunft-Rechner,  Jolann
  Georg  Kraus,  von  Blaubeuren,
wegen  Unterschlagung  von  Zunftgeldern,
und  bel  den  ihm  anvertraut  gewesenen
Pflegschoften  gesetzten  Kassen-Restes,  neben
  Berurtheilung  zum  Kesten=  und
Schadens-Ersatz  und  Unfähigkelns-Erklrung

  zu  Bekleldung  eines  Pffentlschen
Amtes,  olermon  atliche  Gefängußstrafe,
  mit  einer  selner  Kdrperbeschaffen-Leit
  angemessenen  Beschäftigung  ausge-Hrochen.


Am  16.  Junl  wurden  verur-(tbeltt:


v9.  Auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamisgerichte

  Kirchbelm  geführten  Unterfuchung:


a)  Jakob  Hägele,  von  Wasserstetten,
wegen  incestuosen  Ehebruchs,  neben  Zuscheidung
  der  Hälfte  der  Umersuchungs-Kosten
  f  zu  Einjähriger,  selner  kürperlichen
  Beschaffenheit  angemessenen  Festungestrafe;


)  Anne  MarlBalssh,  von  Wasterlte#ten,
  wegen  gleichen  Vergehens,  neiben
  Verfällung  in  die  andere  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten  zu  zehenmonatlicher,
  ihrer  Schwächlichkeit  angemessenen
  Zuchthausstrase  in  Markgröulngen:


20.  der  bel  dem  Oberamnegerichte  Um  in

Untersuchung  gewesene  Johonn  Nübling,
  von  Langenau,  wegen  Ebebruchs,
neben  Emsetzung  von  seiner  Stelle  ols
Gemeinde  Rath,  zu  zehenwichiger
Gefängnißstrafe-
        <pb n="540" />
        Am  18.  Juni  ist:
71.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberam'sgerichte
  Ehingen  vorgelegten  Untersuchunge
  Akten  Anton  Fischer,  von
Grunzbeim,  wegen  Ebhebruche  mit  einem
unmannbaren  Mädchen,  dann  wegen  versuchten
  ehebrecherischen  Incelts  mit  seiner
  Stleffochter,  neben  Verfällung  in
#mtliche  Untersuchungs-Kosten  mit  ein
und  drei  vlerteljäbriger  Zuchthauastrafe
  zu  Gotzevzell  belegt  worden.

Am  29.  Juni  wurde:
13.  der  vormalige  Bürgermeister  Andreas
Massel,  von  Rißdissen,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerlchte  Ehingen  in  Untersuchung
  kam,  wegen  bbchst  unordentlicher
  Rechnungsfübrung  seiner  früher  be-UNeldeten
  Stelle  für  emlassen,  und  zu
Bekleldung  irgend  eines  verrechnenden
Amtes  für  unföhlg  erklärt,  unter  Zuscheidung
  sämtlicher  Kosten;

ferner  wurde:
73.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
Wangen  gefuͤhrte  Untersuchung,  Leonhard
  Blenk,  von  Gebrazhefen,  wegen.
sroßen  und  in  Genossenschaft  verübten,
im  rechtlichen  Sinne  zwelten  Diebstabls,
neben  Verfaͤllung  in  eluen  angemesfenen
Theil  der  Untersuchungs-Kosten,  und  in
den  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,  mit

sechsmonatlscher  Festungs=  Arbei#
Krafe  belegt.

Am  au.  Juni  ist:

14.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgericht,

Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Anne
Antner,  von  Einsingen,  wegen  wiederbolten
  Shebruchs,  neben  Zuscheldung  eines
eangemessenen  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
  zwanzlgwöchige  Zuchthansstrase
  zu  Markgrbningen  erkannt  wordes.

Am  28.  Juni  wurde:

15.  gegen  den  Steuer  =  Elnnehmer  Wilt

bald  App,  von  Errtlingen,  welcher  bel
dem  Oberamtsgerschte  Riedlingen  #
Untersuchung  kam,  wegen  eines  dorch
Kassen-Eingriff  gesetzten,  jedoch  größient
thells  bereits  ersetzten  Kassenresis  don
352  fl.  17  kr.  3  hl.,  neben  Cassatlon
von  selner  Stelle,  und  Unfäbigkelss-Erklärung
  zu  Bekleldung  eines  bffentlichen
Amtes,  eine  neunmonatliche  Zuchthausstrase
  in  Markgrbningen,  mit  einer
seiner  Korper-Beschaffenhelt  angemessenen
Beschäftigung  erkannt.  Zuglelch  wurde
wegen  Erfotz  des  Nestes,  so  welt  derselbe
noch  nicht  geleistet,  so  wie  der  Zinsen
bleraus  und  der  Untersuchungs-Kestes
das  Angemessene  verfügr.
        <pb n="541" />
        2.)  Cio

Am  6.  Junl  wurde:

1.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichie
  Geißlingen  zwischen  Jakob  Nieß,
von  Großsuͤßen,  Kl.,  Anten,  und  dem
Rentbeamten  Hauser,  von  Elchingen,
Bekl.,  Aten,  Anspruͤche  auf  ein  verlassenes
  Flußbeet  betreffend,  die  eingewandte
Berufung  wegen  versaͤumter  gotaͤgiger
Noothftist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurtheilung  des  Anten
in  die  Kesten,  für  verlassen  erklärt;

in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Kirchheim  zwischen  der  Gemeinde
Roßwälden,  Bekl.),  Amtin,  und  dem
Kloster-Müller  Kerner,  Kl.,  Aten,  so
wle  der  vormaligen  Khnigl.  Kron-Demänen=
  Section,  als  Intervenlentin,
Mühlbann  Recht  betreffend,  dlie  appellantische
  Gemeinde  gegen  das  desertorl“
sche  Erkenntniß  wegen  versäumter  gotägiger
  Retbfrist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift,
  aus  dem  Grund  der
Minderzöhrigkelts-Rechte,  wleder  in  den
vorigen  Stand  eingesetzt,  und  weltere
Verbandlunz  angeordnet.

Eben  so  wurde  erkannt:
5.  in  der  Atlonssache  von  demselben  Oberanndaerichte
  zeischen  der  Gemeinde
Roßoälden,  Bekl.,  Antin,  und  dem

557
1I!:=  Senat.

Müller  Kerner  zu  Klichhelm,  Kl.,  Ates,
Schadens=  und  Kosten.  Ersatz  betreffend.
Ferner  wurde:

4.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-=gerichte
  Wangen  zoischen  Matthäus  Rsch,
von  Pfärrich,  Bekl.,  Anten,  und  der
Wittwe  des  Alphons  Heimpel,  von  Leimnau,
  Oberamis  Tettnang,  Kl.,  Aten,  dle
Herausgabe  zweler  Obligationen  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  wegen
Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde
  unter  Verurthellung  des  Anten  in  die
Kosten  verworfen.

Am  8.  Juni  ist:

5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsterichte
  Geißlingen  zwischen  Anna  Catharina
  Chekircher,  vron  Amstetten,  Kl.,
Antin,  und  Dar#d#  Kehn  daselbsi,  Bekl.,
Aten,  Prioat-Genugihnung  und  Kindes-Ernäbrung
  betreffend,  das  Erkennteulsß
des  Umerrlchters,  unter  Verurtheilung
der  Antin  in  die  Kosten  zwelter  Instanz,
wegen  nicht  gesührten  Beweises,  bestaͤtigt;


6.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wangen  zolschen  Jehann  Georg
Kolb,  von  Oberherprechte,  Bekl.,  Anten,
und  Jehann  Georg  Zwerger  und  Consorten
  von  de,  Kl.,  Aten,  eine  Schuld,

5
        <pb n="542" />
        538

ferderung  betreffend,  die  Berufung  wegen
  versäumter  gotäglger  Notpfrist  zu
Einrelchung  des  Beschwerdelibells,  unter
Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten,
für  verlassen  erklärt  worden
Eben  so  waurde  erkannt  am  15.
Juns:

7.  in  der  Ationssache  von  Waldsee  zwischen
  Alols  Dorn;  von  Ehrensberg,
Bekl.,  Anten,  und  Josepp  Wilburger
von  da,  Kl.,  Aten,  Beholzungs-Gerechtlgkelt
  betreffend.

An  demselben  Tage  ist:

8.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlschen
  Nathan  Edenhelmer,  von  Eßlingen,
  Kl.,  und  dem  Ober-Postrath  Halberstadt
  in  Ulm,  Bekl.,  elne  Schuldforderung
  betreffend,  Beklagter  unter  Zuscheidung
  der  Kosten  zu  Bezahlung  der  elngeklagten
  Schuld  verurthpeilt;

§.  Jgnaz  Landthaler,  von  Dellmensingen,
mit  dem  Rekurs  gegen  das  von  dem
Oberamtsgerichte  Wlblingen  wider  ihn
gefällte  Gant-Erkenn#nß  abgewlesen  worden.


Am  79.  Juni  wurde?

16%  ilu  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Rledlingen  zwischen  der  Gemelnde

Unlingen,  Bekl.,  Amtin,  und  den  Gemelnden

  Dangendorf,  Bechingen  und  Zell,

Kl.,  Aten,  Aufbebung  eines  Vergleichs
über  einen  partirten  Steuer:  Beil  krag  der
letzteren  an  erstere  wegen  Verletzung  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  we,
gen  Mangels  elner  gegründeten  Ber
schwerde  unter  Verfällung  der  Antln  in
die  Kosten  verworfen.

Am  z:.  Juni  wurde:

11.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gelßlingen  zwlschen  Schulthelß
Rleßler,  von  Müßlhausen,  Kl.,,  Anten,
und  Johann  Mille,  Ilgenwirth  zu  Wle,
senstalg,  Bekl.,  Aten,  Eebschaft  betreffend,
  die  eingelegte  Berufung  wegen  ver:
säöumter  Nothftist  zu  Eirrelchung  des
Beschwerdelibells  unter  Veruxtheilung
des  Anten  in  die  Kosten  für  verlasen
erklärt;

12.  In  der  Atlonsssche  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgau  zwilschen  dem  Fürstlich
Tburn  und  Taxischen  Rent:  Beamten
Buzorinl  zu  Scheer,  Vorkl.,  Nachbekl.
Anten,  und  dem  Rebstockwirth  Keßler  in
Mengen,  Vorbekl.,  Machkl.,  Aten,  Schulforderung
  hetreffend,  unter  Abänderung
des  Urtheils  des  Unterrichters  erxkannt,
daß  Ant  zum  Ergänzungs,  Elde  zugelassen
  seye,  das  Erkenntnß  über  die  Nachklage
  und  den  Kostenpunkt  aber  bis  18
        <pb n="543" />
        Ablelstung  des  Ergänzungs-Eldes  ausgesetzt.

An  33.  Juni  wurdet
15.  Johann  Geerg  Moll,  von  Hepflfan,
mit  dem  Rekurs  gegen  das  von  dem
Oberamtsgerichte  Kirchheim  wider  ihn
ausgesprochene  Gant-Erkenniniß  abgewlesen;


14.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ulm  zwischen  Johann

Georg  Ziegler,  von  Sböglingen,  Bekl.,
Anten,  und  Ursula  Schiele,  von  Altbelm,
  Kl.,  Atln,  Kindes  Ernährung  betreffend,
  die  eingelegte  Berufung  unter
Verurthellung  des  Anten  in  dle  Kosten
wegen  Mangels  elner  gegründeten  Ber
schwerde  verworfen;

15.  die  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wangen  zolschen  dem  Gemelnderathe
  von  Holzleuthe,  Anten,  und  Jobann
  Michael  Stiebe,  von  Aich,  Aten,
einen  Gutskauf  betreffend,  unter  Vertleichung
  der  Kosten  durch  Ordlnatlon
erledigt.

Am  286.  Juni  wurde:

16.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgan  zulschen  Martin  Rot,
von  Herbertingen,  Kl.,  Anten,  und
Joseph  Kunz  daselbst,  Bekl.,  Aten,
übermäßige  Verletzung  bel  einem  Mäyl-539



kauf  betreckend,  unter  Verurthellung  des
Anten  in  die  Kosten,  das  Erkenntn#iß  des
Unterrichters,  jedoch  mit  Vorbehalt  bessern
  Bewelses,  besiätlgt.

17.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gbppingen  zwischen  Johen
Georg  Walter,  von  Breech,  Vorbekl.,
Noachkl.,  Anten,  und  Jakob  Stkle,  von
Hohenstaufen,  als  Curator  selner  blidsiunigen
  Schwägerln,  des  abgeschledenen
Ebewelbs  des  Walter,  Anne  Marie
Lang,  von  Lenglingen,  Vorkl.,  Nachbekl.,
Aten,  Rückgabe  des  eingebrachten  Vermigens
  und  beziehungswelse  Verlust  des
Helrathguts  betreffend,  das  unterrichterliche
  Erkenntniß  beställgt  und  Ant  in
sämtliche  Kesten  verurtheilt;

18.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Wiblingen  zwischen  dem  Weinbändler
  Jacob  Wlomer,  von  Altnan,
Cantons  Thurgan,  Kl.,  Anten,  und
dem  Judenvorsteher  Salomon,  von  Laupbeim,
  Bekl.,  Aten,  Bürgschaft  betreffend,
  dle  Berufung  wegen  Beschwerde-Mangels,
  unter  Verurthellung  des  Anten
  in  die  Kosten  und  in  eine  Strase
von  sechs  Relchsthalern,  verworfen.

Am  27.  Junlk  ist:

19.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberemtsgerichte

  Wangen  zwischen  dem  Commnun=
        <pb n="544" />
        540

Rechnungs-Reoisor  Barth  daselbst,  Bekl.,
Auen,  und  Herz  Oktenheimer,  ron
Nordstetten,  Kl.,  Aten,  eine  Forderung
aus  einem  Kaufoertrag  betreffend,  die
elngewandte  Berufung  tbells  wegen  Mangels
  an  einer  gegründeten  Beschwerde,
thells  an  der  appellablen  Summe,  unter
  Verurtheilung  des  Anten  In  dle  Kosten
  abgewiesen  worden.

Am  Zo.  Juni  wurde:

20.  in  der  Debitsache  des  zu  Mechenthal
verstorbenen  vormallgen  Reschsprälaten
von  Zolefalten,  Greger  Welnnehmer,
das  Prioritsts-Erkenntniß  ausgesprochen;
a#1.  in  der  Atlionssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Geihlingen  zolschen
  Eustach  Fetzer,  Rotbochsenwirth  zu
Großsüssen,  Bekl.,  Anten,  und  Jacob
Müählich,  Sternwlrih  dafelbst,  Kl.,  Aten,
ausschlleßliche  Wirthschafts-Gerechtigkeit
betreffend,  das  von  dem  vormaligen  Justlz
  Collegum  zu  Ulm  gefällte  Erkenntniß,
  unter  Verurtheilung  des  Anten  in
die  Kosten,  bestaͤtigt;

au.  In  der  Aklonslache  von  deim  vormaligen
Oberamtsgerlchte  Rledlingen  zulschen  Mlchcel

  Hlrrlinger  daselbst,  Bekl.,  Anten,

und  Bernhard  Bollmer  allda,  Kl.,  Aien,

die  Anlegung  einer  Dunglege  und  Kellerthüre

  betreffend,  das  von  gedachtem

Oberamtegerichte  ertheilte  Erkenntniß  unter

  Verglelchung  der  Kosten  abgeändert;
desgleichen:

23.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Biberach  zwischen  Jobannes  Wldmer,
  von  Alinau,  Cantons  Thurgau,
Kl.,Anten,  gegen  Anton  Müller,  von
Blberach,  Bekl.,  Aten,  Präclusson  elner
  Kapltal=  und  Waarenforderung  betreffend,
  reformatorisch  erkannt.

Endlich  wurde:

24.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerschte  Alpeck  dle  Berufung
mehrerer  Gläubiger  des  Fdrsters  Fries,
von  Langenau,  L#ten,  Anten  gegen  dle
Ehefrau  des  Gemelnschuldners,  Entin,
Aun,  die  Zulassung  der  Letzt#eren  zu  dea
weiblichen  Freibelten,  so  wie  dle  Location
ibres  Beibrlagens  betreffend,  für  verlaß
sen  erklärt.

Stuttgart  den  31.  Juli  1831.
Maueler.
        <pb n="545" />
        642

Nro.  54.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  31.  Juli  1321.

 

“

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.ie  Könsgliche  Mojestät  haben
ve#rmöge  bochster  Entschließung  vom  29.  d.
M.  den  Präsidenten  des  Gehelmen  Raths,
Staats-Mluister  von  der  Lübe,  unter
Bezeugung  Ihres  gnädigen  Dankes  für
dle  von  ihm  geleisteren  vieljährigen  Dienste,
  und  unter  Aussetzung  der  ihm  für
dlesen  Fall  voraus  verslcherten  Pension,  in
den  Ruhestand  versetzt.

Sedam  haben  Hoͤchstdieselben  vermoge
  boͤchster  Entschließung  von  demselben
Toge,  den  Geheimen  Rath  und  seitherigen
Minister  des  Innern  von  Otto,  unter
Enthebung  von  dem  von  Um  biaher  bekleldeten

  Ministerium,  zum  Drästrenten  des-Gehelmen
  Raths-Collegiums  ernannt,  und
das  Portofeullle  des  Ministeriums  des  Innern
  und  des  Klrchen=  und  Schulwesens
proolsorisch  dem  Staatsrath  v.  Schmid-Iin
  übertragen.

Durch  bbchstes  Dekret  vom  35.  d.  M.
ist  der  Staatsrath  und  Mioisterial  Direktoe
im  Departement  der  auswärtigen  Angelegenbelten
  v.  Feuerbach  zum  außerordentlchen
  Mitgliecd  des  Gebelmen  Ratbs  für
das  laufende  Jahr  gnddigst  ernannt  worden.
        <pb n="546" />
        542

Seine  Könlaliche  Majestät  haben
vermdge  hoͤchster  Entschließung  vom  24.  d.
M.  den  Wice-Direktor  des  evangellschen
Consistorlums  von  Wächter  zum  Consistorial-Direktor
  zu  ernennen  geruht,  und

vermöge  Entschließung  vom  namlichen
Tage  den  Unter-  Blbliothekar  und  Pridatlehrer
  Dr.  Clossius  iu  Tuͤbingen
zum  außerordentlichen  Professor  der  Rechtt
Endbdist  exnanmt.

Ferner  haben  Shchstdleselben  borch
böchstee  Dekret  vom  #5.  d.  M.,  den
bisberlgen  Chef-Direktor  der  Könlgl.  Justiz=Retardat#en
  Cömmission  in  Nomeeuburz,
Ober-Tribunal-Rath  v.  Georgil,  zun
Direktor  des  Küönlgl.  Gerichtsbofs  fuͤr  den
Schwarzwald-Krels  in  Tübingec  zu  ernennen
  geruht.

I.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Deparkements  des  Inne#n:
des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung  wegen  Anschaffung  einer  Schrift  über  die  Verwaltung  des  Brandschadenz-  #
sicherungs-Instituts.

Von  dem  Brand,  Verstcherungs-Haupt-Lassier
  Schweizer  ist  vor  einiger  Zeit
elne  öffentliche  Darftellung  der  Verwalmng
  des  Brandschadens  =  Versücherungs-Instliuts
  von  1771  bis  1320  in  tabellarlscher
  Form  dusch  den  Druck  heransgegeben
worden.

Hiedurch  erbält  das  Publikum  elne  aus
den  Rechmungen  gezogene  zuverläßige  UebersIcht
  über  die  von  Gruͤndung  des  Instituts
an  geleisteten  Beitraͤge  und  deren  Verwendung,
  daber  von  dleser  Schrift  zu  dem

Ende  Iffentliche  Erwähnung  gethas  wlrk,
damit  die  Stadt=  und  Amts=  Porsteh#
blevon  Veranlassung  nehmen  können,  elnine
Eremplare  zur  Verbreltung  unter  die  Oberamts-Gemeinden
  anzuschaffen,  wovon  das
gebundene  Exemplar  bei  dem  WVerfasser  fir
5  ff.  18  kr.  zu  haben  i###8

Da  derselbe  ferner  gesonnen  I#,  eln
sperlsicirtes  Verzeichnl#-  aller,  selt  der  Ereichtung
  des  Instleuts  ausbezahlten  Brandentschädlgungs,
  Belträge  mit  nammeutlcher
Anzelge  der  Empfänge#  eraußzugeben,
        <pb n="547" />
        643

menn  er  sich  elnen  ergleblgen  Absatz  ver:  Amtspsteten  hlerauf  in  Zelten  dle  Bestelsprechen
  darf,  und  da  in  diesem  Fall  das  lungen  bei  ihm  zu  machen.

Exemplar  alcht  höber,  als  auf  :4—30  krR  Stungart  den  38.  Juli  1#871.

zu  Kehen  kommen  wärde,  se  sind  von  den  v.  Otto.

 

Dienst-Erledigungen.

Din  a16.  b.  M.  ist  der  Oberamtsgerichts-  staͤt  dem  bel  dem  Departement  der  aus-Aktar
  von  Cannstadt,  Go#fried  Wocher,  wärtigen  Anugelegenheiten  angestellten  Gegestorben.
  belmen  Kanzlisten,  Sekretaͤr  Cesar,  dle

Darch  allerböchste  Resolution  vom  18.  d.  nachgesuchte  Entlassung  aus  Konigl.  Staais-M.,
  haben  Seine  Konigliche  Maje-  Dilensten  gnädigst  erthellt.
        <pb n="548" />
        <pb n="549" />
        1#

Nro.  55,

Könisglich-Württembergisches

Staats  =  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  9.  August  1821.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  Könisgl.  Mojestät  Faben  durch
böchste  Entschlleßung  vom  38.  v.  M.  die
erledigte  katholische  Pfarrel  Dellmensungen,
kandkapitels  Wiblingen,  dem  Schul-Inspektor
  und  Pfarrer  Hugger  in  Harthausen,
  Kandkapirels  Ulm;

durch  böchste  Entschließung  vom  2g.  v.
M.  dle  erledigte  evongelische  Pfarres  Kohlstetren,
  Dekanats  Münflagen,  dem  Vlkar
M.  Geyer  In  Frledrichehofen;

die  erledigte  evongellsche  Pfarrei  Altenstaig,
  Dorf,  Dekanats  Wildberg,  dem
Vikar  Rüdiger  zu.  Thieringen,  Dekanats
Vallugen;

die  erledigte  evangellsche  Pfarrei  Splegelberg,
  Dekanats  Wildberg,  dem  Pfarrer
Maisch  in  Rolgbeim,  Dekanats  Neuenstadt,
  und

das  erledigte  Dlakonak  zu  Mänfsiagen
dem  WVlkar  Andrassy  zu  Oppelspohn,
Dekanats  Walblingen,  gnädigst  übertragen.

Sodann  haben  Höchstdleselben  vermöge
  Dekrets  vom  2K  v.  M.  den  Hauptmann
  erster  Klasse,  rv.  Auer,  vom  achten
Infankerie  Reglmente  zum  zwesten,  und.

den  Hauptmann  zwelter  Klasse,  v.  Hornstein,
  vom  fünften  zum  achten  Infanterle-Regimente
  versetzt,  auch
        <pb n="550" />
        140

den  Heuptmann  zwelter  Klasse,  v.  Mols-  unterm  31.  v.  M.  dem  Fürsten  und  Alt

berg,  des  letztern  Regiments,  zum  Haupt=  Grafen  Franz  zu  Salm  Reyfferscheidmann
  erster  Klasse  in  demselben  befördert;  Dok  zu  Balndt  der  Charakter  als  Generalund
  Mojor  erthellt.

II.  Verfügungen  der  Departemrents.
Des  Departements  des  Innern:
#1.  des  Ministeriom  des  Innern.

Den  Besuch  der  Laudes-Universität  betreffend.
IV.  Studirende  der  Arzuel  und  Wund-Indem

  gegenwörtigen  Sommer-Halbjehr  -

besinden  sich  auf  der  Landes-  Universitaͤt

Tuͤbingen:
1.  Studlrende  der  Protestontischen  The#-logle,

1)  Juländer  ,
a)  im  Seminar  .  .  84
b)  in  der  Stadt  50

.  60

2)  Auslaͤnder·20  .4
il.  Studirende  der  katbolischen  Theologie-·
  5

1)  Jnländer  im  Convikt
2)  Aueländer  -  5  4

Rechm.

ende  der
Studit  ibs

...2

1)  Inländer
——...**n

1II.

Arzuel=  Kunde,
1)  Juländernr
4)  Aueländerr  1

Stbere  Chirurgle
ARledere  Chlrurgle

55

V.  Studirende  der  Phllosephle,
1)  Jnländer,
a)  im  Seminar  .  ..  .  98
b)  Im  Convikt  35
D)  in  der  Stadf  4

2).  Aueländer.  EII  8
—  162
        <pb n="551" />
        vVI.  Sitoirende  der  Cameral:
schaft,

1)  Inländer  90
)  Ausländer  ..  .  »53

Wissenꝛ2.

  Des  Kodnigl.

547

Dle  Zahl  der  Studlrenden  beträgt  demnach
an  Jnländern.  630
an  Ausländern.  05
735
Smetgart  den  #8.  Juli  18315
v.  Otte.

katbolischen  Klrchenratss.

Dienst-Prüfung  der  katholischen  Schullehr#r  und  Schul-Provisoren  betreffend.

Unter  Bezlehung  auf  die  am  11.  Jannar
  I.  J.  (Staats=  und  Reglerungs-Blau
S.  2o)  erlassenen  Bestimmangen  wilrd  bekannt
  gemacht,  daß  man  sich  veronlaßt  findet,
  in  diesem  Jahre  noch  eine  Dlenstpräsong
  der  katholischen  Schullehrer  und  Schul-Proolsoren

  dahler  abzuhalten,  wozu  dle  nicht
ebgeolesenen  Candldaten  am  Montag  den
17.  Seprember,  Abends  Uhr,  auf  der
dtessetiigen  Kanglel  erscheinen  sollen.
Stuttgart  den  38.  Jull  1831.
Camerer.

5.  Des  Königl.  erangrlischen  Consistorlum.

Die  erledigte

Die  erledigte  Pfarrel  Onstmettingen,
Dncese  Ballugen,  hat  keln  Fllial,  entbält
140%  Seelen,  und  ist  mit  einem  Einkommes

  von  #05  fl.  nach  Etats.  Preisen  verbunden.

  Die  Beerber  haben  sich  binnen

Pfarrei  Onstmetkingen  betreffend.

seche  Wochen  bei  dem  roaongellschen  Censlstorium
  schriftlich  zu  melden.
Sturtgert  den  34.  Juli  1331.

Wächter.

Des  Küalzl.  Studlenratbe.

Bekauntmachung,  betreffend  die  Prüfung  derjenigen  Janglinge,  welche  2)  die  Universität  für  das
SOudium  ciner  höhern  Wissenschaft  bezieben,  3)  in  eine  der  bereits  bestereuden  Promotionen  in  die
evangelischen  Seminarien  aufgenommen  werden  wolen.

Dle  Präfung
)  derje  igen  Jünglinge,  welche  auf  den

nächsten  Herbst  die  Unloersttät  für  das

Studlam  der  Rechte,  der  Merlein,
der  bbbern  Chlrur,#  oder  der  Kameval:
  Wlseenschs#ten  beziehen  oder  vo#n
        <pb n="552" />
        648

der  Kameral--Wissenschaft  zum  Stu
dium  der  Rechts  Wissenschaft,  wie
auch  von  der  nledern  zur  hdbber#
Chirurgie  oder  von  der  Chirurgle  zur
Mediein  äbertreten  wollen,  wird  den
17.  und  :B.  August  dieses  Jahrs,
und  die  Prüfung

à)  derjenigen,  welche  in  eine  der  herests
bestehenden  Promotlonen  in  den  evangriischen
  Semlnarien  zu  Täbingen,
Urach,  Maulbronn  oder  Schbuhal
ausgenemmen  werden,  eder  auf  eigene
Kesten  die  Universität  für  das  Sturium
der  evangellschen  Theolegle  bezlehen

wollen,  am  3.  September  und  den
folgenden  Tagen  in  dem  hiesigen  Künigk,
Gymnastum  vorgenommen  werden.
Es  haben  sich  daher  diejenlgen,  velche
auf  ihre  Gesuche  um  Zulassung  zu  diesen
Präfungen  alcht  durch  besondere  Erlasse
zurückgewlesen  worden  siad,  oder  noch  zurückgewiesen
  weiden,  hek  denfelben  an  den
blezu  bestimmten  Tagen,  je  Morgzens
7  Uhr,  elnzusinden,  und  Tags  zuvor  bet
dem  Rektor  des  Gemnastums  zu  melden.

Stuttgart  den  So.  Juli  1831.

Söselnd.

5.  Des  Khulgl.  Medlenal,  Cellegiums.

Von  dem  Khnigl.  Medieinal-Collegsowurde
  dem  Hauptmann  zweiter  Klasse,
Med.  Dr.  Philipp  Korl  Kröll  o.  Geimmensteln
  nach  erstandener  Prüäfung  in  der

Medichn,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  dleser
Wissenschaft  ertheilt.
Stuttgart  den  3.  August  1831.
Massenbach.

Dienst  =  Erledigung.

Selne  Koͤnigliche  Majestät  haben
sten  Dekrets  vom  18.  v.

#ge  allerböch
#l  On  erster  Klasse,  v.  Dil-M.

  den  Lauptma

len,  vom  zwestem  Infanterke-Regimeme,
auf  sein  Ansuchen  Kränklichkeits  wegen  b

den  Denstonsstand  versetzt.

 

Drucksehler.

g.  Sp.  d  die
eryN.  43.  S.  449.  Sp.  2.  J.  11  sin
a  -ergrh  hat“  der  Anfang  eines  weuen.

orte:  „

Absatzes.  —  S.  453.  Sp.  2.  3.  13.  #  ott
„gewerbsunfähig  "  er  werbsunfihig  zu  lesen.

–oGarselbrink  Buchdrucker.
        <pb n="553" />
        649

Nro.  56.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freiteag  den  10.  August  1  821.

——  N

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Ver  fügungen  der  Departements.
Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Königl.  Steuer-Collegiums.
Vorschmst  für  di:  Vechziehung  des  Abgaben-Gesezes  vom  29.  Juni  :821,  in  Tezicbung  auf  die

dmeh  dasseict  angeerducte  Steuer  ven  Apenagen,  AltivKapitalien,  Gesällen  und  Reunten,  Besoldungen
  und  Pensionen.

In  Gemäßheit  des  35.  F.  des  Abgaben=  füär  dle  Oe#iehung  desselben  bierdurch  fol-Gesetzes
  oem  à9.  vorlgen  Monats  werden  gende  nähere  Vorschriften  eriheilt:
        <pb n="554" />
        660

J.
Fuͤr  die  Aufnahme  der  steuerbaren.  Objekte,
  die  Fertigung  und  Einsendung
der  Verzeichnisse  hieruͤber,  und  uͤber
den  Steuer-Betrag.

A.
Apanagen.

F.  u.

Da  unter  den  Apanagen,  welsche  nach
F.  4  des  Gesetzes  der  Besteurung  unterliegen,
  nur  diejenigen  verstanden  sind,  dle
von  der  Staats:  Kasse  abgerelcht  werden;
so  ist  es  auch  elnzig  die  Königl.  Staats-Haupt
  Kasse,  welche  ein  Verzeichniß  über

den  Betrag  der  in  jedem  der  Etar  Jabre.

1837,  33  und  1832  abgerelchten  Apanagen
und  der  hleoon  erhebenen  Sceuer,  dem  Kinuglichen

  Steuer  Colleglum  zu  übergeben

at.
Die  Verlegung  dieses  Verzeichulsses

«  inner  8  Tagen
ird  jeden  Jahrs,  laͤngstens
*  Ablauf  des  im  F.  36  des  Gesetzes  für

den  Einzug  festgeseszten  Termins,  erwarter.
B.

Kapitalien.
*irl

2.
Dle  Angabe  der  Kapltalien  geschleht  nach
dem  s.·  15  des  Gesetzes:

-a)  von  solchen  Dersonen,  welche  elnen
prlollegirien  Gerschtsstand  haben,  und
dle  in  dem  —  unterm  51.  Decembee
1816  ausgegangenen,  und  durch  den
Landtags-Abschled  vom  50.  Jun  1831
sub  9ç.  38.  modifleirten  Edikt  über
die  Rechtspflege  in  den  untern  Im
stanzen  sub  #.  2.  II.  benannt  find,

bei  dem  Oberamt,

b)  von  allen  zübrigen  Steuerpflichtigen
aber

bei  der  Obrigkeit  des  Orts,

l#  welchem  der  Steuerpflichtige  wohm.

7#.  3.

Nicht  zur  Angabe  bei  den  im  näöchstoetgehenden
  fl.  genannten  Bebbrden  slod  geeeignetn
  olle  bei  bffentlichen  Kassen  an
gelegten  Kapitallen,  da  der  Steuer  Betrat
bievon,  in  Gemößbelt  des  y.  ##  des  Gesetes,
von  den  Kassen  erhoben  und  dem  Besüzet
des  Kapltals  am  nächst  verfallenden  Zins
abgezogen  wird.

Ist  bingezen  eln  Kapltal  nner  der  Zelt
vom  1.  Juli  1320,  dem  Normaltag  für  die
Steuer  von  1822  an,  bis  zur  Bekanntwerdung
  des  Gesetzes  von  einer  bffentlichen
Kasse  heimbejablt  worden,  und  alse  der  Einzug
  der  Steuer  durch  dlie  Kasse  milteelft
Abzugs  vom  Zins,  nlcht  mehr  möglich  :  fe
        <pb n="555" />
        551

bat  der  Gläubiger  eln  solches  Kapital,  je
nach  selnem  Stande,  entweder  bel  dem  Oberamt,
  oder  bel  der  Orts.  Obrigkeit,  und  zwar
namentlich  zur  Bestenrung  anzuzeigen.
Bel  den  Zinszahlungen  ist  jedesmal  zu  bewerken,
  für  wesches  Jabr  die  Stener  abgezegen
  werde,  so  daß  i.  B.  bei  den  Zinszoblungen,
  welche  im  Laufe  des  Jahrs  182  1
gelelstet  werden,  gesetzt  wird:

„mlt  obgerechneter  Kapital=„,

  Steuer  für  das  Eteot-Jahr-„

  1327.“

Bel  Kapitallen,  welche  erst  noch  dem
1.  Jull  1820  bel  Sffentlichen  Kassen  angelegt
  worden  sind,  ist  die  Steuer  zwar  glelchfalls
  von  den  Zinszahlungen  1327  abzuzichen,
  in  dlesem  Falle  aber  zu  bemerken,
daß  die  Steuer  für  das  Etat-Jabr  1321.
abarzogen  werde.

Bei  den  Steuer  ·  Lieferungen;  welche  die
bsfenillchen  Kassen  machen,  ikt  sodann  genau
jur  unterschelden:

wie  airl  für  das  Etat=  Jahr  193#

und

wie  olel  für  das  Etar-Jahr  3321

gellefert  werde.
9.  4.

ts  bfentliche  Kafen  snd  zu  betrachten:

Die  Starts  Kanpt-Ki#  „

die  Ale  Rands  und  Dllcostions  Kasse,

die  Stzats  Schulden.  Zöblungs:  Kasse,

die  Ober  Hof  Kasse,
##le  Krlegs-Kasse,
die  Land,  Gestütts-Kasse,
die  Brand,  Verslcherungs=  Kasse,
die  Walsen  und  Zuchthaus-Kassen,
die  sämtlichen  Kdnigl.  Speciel  Kassen,
die  neuwürttembergischen  Landschafts-Kassen,

die  Oberomtspflege,  Kassen,
die  Gemelnde  Kassen,
dle  Spital-Heillgen=  und  Stlftungs=Kassen,

überb#aupt  alle  diejenlgen  Kassen,  welche
unter  der  Aufsicht  von  Staats:  Behbrden
stehen.

Degegen  sind  die  Rentemts-Kassen  der
Setdesherrn  und  des  ritterschaftlichen
Adel#,  so  wie  die  Hofbank  und  ausnahmsweise
  auch  die  Spar-Kasse  als  Prloat-Kassen
anzuschen,  und  müssen  also  alle  diejenigen
Steuerpflichtigen,  welche  bei  diesen  letztgenonnten
  Kassen  Kapltallen  strhen  haben;
dlese  Kapltalien,  so  wie  ihre  bei  Prioaten
stehenden  Kepitalien,  je  nach  iyrem  Stande,
entweder  bel  dem  Oberem.,  oder  bei  der
Orts-Obrigkelt  zur  Besteurung  anzelgen.

.6.

Die  zur  Klasse  der  Pridilegirten  gebrigen?“
Sieuerpflichtigen  werden  von  dem  Oberamt“
zur  Anjeige  ihrer  Kapitalien,  unter  Anbetraumung
  eines  Termins  von  längstens  vler-
        <pb n="556" />
        zehn  Tagen,  namemlich  aufgefordert,  dle
biercuf  erfolgenden  Angaben  in  ein  beson.
deres  Protokoll  aufgenommen,  welches  acht
Tage  nach  abgelaufenem  Termin  geschl  esen,
und  nach  welchem  sedann  eine  Urkunde  öber
den  Betrag  der  angezeigten  steuerbaren  Kapitalien
  und  der  Steuer  hievon,  nach  dem
unter  Ziffer  I.  belllegenden  Formular,  so
wie  ein  Verzeichmiß  derjenigen,  welche  etwa
in  Gemäßhelt  des  Gesetzes  F.  8.  pet.  9.
auf  Frellassung  von  der  Besteurung  Anspruch
gemacht  paben,  nach  dem  unter  Ziffer  il.
beigeschlossenen  Fomnlar,  auegesertigt  wird.

Ueber  den  hlernoch  einzugiehenten  Steuer-Betrag
  hat  dos  Oberamt  dein  Okeramts-Pflezer
  ein  Verzjeichnsß  zuzustellen.

Angaben,  welche  erst  nach  abgeschlossenem
Protokoll  gemacht  werden,  hat  das  Oberamt
jedesmal  besonders  dem  Kbrigl.  Steuer-Colleglum,
  unter  Belfügung  der  Umstände,
berlchklich  anzuzelgen,  worauf  sodann  das
Weltere  wlrd  verfügt  werden.

.  6.

Unter  der  Obrigkeit,  bei  welcher,  nach  dem
g.  "„  dleser  Vorschrifr,  alle  nicht  zur  Kasse
der  Prlollegirten  gehörigen  Orts-Eipwohner
ihre  Kapltalien  anzuzeigen  haben,  ist  eine
in  der  Regel  aus  dem  ersten  Orts-Vorsteber
  und  zwei  Gemeinderäthen  bestehende
Deputation  verstanden.

Der  Orts.  Vorsteher  hat  biebel  dle  Leitung,

fährt  das  Prokokoll,  und  besorgt  dle  erferderlichen
  Ausfertigungen.

Ausnahmsweise  ist  jedoch  dem  Oberamt
gestattet,  in  Orten,  wo  nach  selnem  Er,
kenn#uß  der  erste  Wersteher,  oder  auch  der
Ratbsschreiber,  entweder  dle  erforderliche
Fäbtgkeit  zur  Besorgung  des  Geschäfts  nicht
baben,  oder  sonst  verbladert  sind,  das  Ge.
schäft  vorzunchmen,  den  Amtsschrelber,
oder  dessen  beeldigten  Gehülfen,  damit  zu
beauftragen.

Diese  Befugpiß  darf  jedoch  auf  kleine
Dbrrfer,  auf  Weiler  und  Hhfe,  wo  das
Geschäft  voraussichtlich  von  geringem  Belang
  ist,  nicht  angewendet  werden;  in  dieses
ist  olelmehr,  wenn  der  Borsteher  verhladert
sepn  sollte,  einem  andern  tüch.igen,  des
Schrelbens  kundlgen  Mann  der  Auftrag
zur  Vornahme  des  Geschäfes  zu  ertbellen;
auch  genügt  en,  wenn  in  solch  kleinen  Orten
nur  eine  Urkundspersen  zugezogen  wlrd;
dlese  darf  aber  alsdann  nicht  der  Steuer
Einbringer  des  Orts  seyn.

6.  .

Die  auf  diese  Welse  zusammengesegze
Aafnahme  Deputation  beruft  die  Einwohnerschaft
  des  Ores  auf  das  Rathhaus  oder
den  sonst  gembhnlichen  bfentlichen  Versammlungs-Ort
  zusammen,  verliest  und
erlaͤutert  ibr  das  Gesetz,  und  erlaͤßt  sodann
an  dieselbe  die  Aufforderung,  daß  diejenl
        <pb n="557" />
        gen,  welcht,  selbst  Aktiv:  Kapitalien  besltzen,
so  wie  diejenigen,  welche  derglelchen  fuͤr
andere  verwalten,  z.  B.  dle  Gemeinde=Pfleger,
  Helligen  und  Silftungs=  Pfleger,
WVormünder  te.  dleselben  anzeigen.

Ueber  die  Angaben,  dle  hierauf  gescheben,
wird  ein  Protokoll  gefuͤhrt,  in  welches  auch
diejenigen  Corporatlonen  und  Prloaten,
welche  nach  dem  F.  3.  des  Gesetzes,  auf
Ziellassung  von  der  Besteurung  Ansoruch  zu
machen  haben,  mit  ihren  gesamten  sowohl  bei
Hrioaten  als  bei  bffentlichen  Kaßen  stehenden
  Aktlo-Kapltallen,  und  unter  Anfühvung
  aller  —  die  Befrelung  begründenden
Umstände  aufzunehmen  sind.

Nach  Verfluß  von  acht  Tegen  in  St#tten
und  großen  Di#fern,  und  nach  Umftuß  von
drel  Tagen  in  kleinen  Ddrfern,  welche  Frlst
fär  dle  nachträgliche  Anzeige  von  Kapltalien
  bei  der  Aufnahme  Deputation,  gestattet
  wird,  wierd  das  Protekoll  geschlossen,
von  der  Aufnahme  Deputatson  unterzeich:
net,  hlerauf  aus  demselben  durch  den  Protolellfübrer

a)  eine  Urkunde  äber  den  Berreg  der  —
zur  Anzelge  gekommenen  steuerbaren
Kap#talien  und  der  Steuer  bledon,
nach  dem  unter  Ziffer  III.  belliegenden
Formular,

b)  ein  Einzugs-Register  für  den  Steuer-Einbringer,
  und

553

c)  ein  Verzelchniß  derjenlgen,  welche  auf
Freilassang  Apspruch  gemacht  haben,
nach  dem  unter  Ziffer  II.  vorgeschriebe.
nen  Formular,

ausgefertigt  und  von  der  Deputatlen  unter-Jelchnet,
  sofort  aber  samt  dem  Pretekoll  an
das  Oberamt  eingeschickt.

Glaubt  die  Aufnahme-Deputatlon,  daß
eln  oder  der  andere  Kapiltal"  Besitzer  solnen
Kapltal:  Bests  entweder  ganz  unangezeigt
gelassen,  oder  zu  gering  angegeben  habe,
oder  sind  nach  Verstuß  jenes  Termins  nachträsliche
  Anzeigen  geschehen;  so  ist  bleoon
dem  Oberamt  soecielle  Anzeige  zu  machen,
welchee,  je  nach  den  Umständen,  entweder
selbst  elnschreiten,  oder  dem  Kdnlgl.  Steuer-Celle
  zium  vorherige  Anzelge  machen  wird.

s.  8.

Das  Oberamt  pruͤft  die  ihm  nach  dem
EEEEEIIIBIIIIIII
kunden,  erlennt  uͤber  die  Statthafrigkelt
der  anzesprochenen  Befreiungen  nach  den
vorliegenden  gesetzlichen  Bestimmungen,  berichtigt
  hiernach  die  Urkande  uͤber  die  steuerbaren
  Kapitalien  und  den  Steuer-Betrag,
so  wie  das  Cinzugs  Register,  und  sendet
sofort  lebteres  Lgleich  an  den  Orts-Versteber
mit  der  Weisung  zuräck,  nach  demselben
nun  durch  den  Orts  Steuer  Einbeinger  die
Steuer  auf  die  im  Gesetze  vorgeschrlebenen
        <pb n="558" />
        664

ELIIIDIII
an.  die.  Oberamtspflege,  bringen  zu  lassen.
1#  9.

Dle  Verwalter,  dffentlicher  Kassen
haben  uͤber  den  Betrag  der  Passio-Kapitalien
  ihrer  Kassen  nach  dem  im  FJ.  11  des
Gesetzes  fär  jedes  Jahr  festgesetzten  Normaltag,
  und  über  den  bileoon  fallenden
Steuer-  Betrag,  elne  Urkunde  nach  dem
unter  Ziffer  IV.  beigefägten  Fermular  zu.
fertigen.

Diese  Urkunde  wird.
a)  .„  von  den  Verwaltern  Iffentlicher  Kassen,
  auf.  dem.  Lande
dem  betreffenden  Oberamt,
b)|  #von  den  verschiedenen  Haupt)  Kassen
in.  Stuttgart  aber:
unmittelbar  dem  Khniglichen
S-euer  =  Celleglum,
und  zwar  frätestens  am  15.  August  jeden:
Jahrs,  übergeben.

Die  .Abllseferung  des  Steuer=  Betrags
von  dlesen  Kassen  geschlehet  nach  der  Bestimmung
  des  9#.  17  des  Gesetzes

Dg  von  solchen  Kapltalien,  welche  inner
der  Zelt  vom  1.  Juli  1820,  als  dem
Normaltag  sär  die  Steuer  ·  von  1837  an,
bis  zur  Bekanntwerdong  des.  Gesetzes  von
bffentlichen  Kassen  heimbezahlt  worden  sind,
der  Einzug  der  Steter  durch  dle  Kasse  mittelst
  Absugs  am  Zins,  nicht  mehr  milich,

Ist"  der  baare  Einzug  aber  für  dle  Kasst
boͤchst  beschwerlich  wäre;  so  ist  oben  unter
dem  F.  5  die  Anordnung.  getroffen  worden,
daß  dergleichen  Kopitalien  von  dem  Glzbiger,
  je  nach  seinem  Stonde,  entweder
bei  Oberamt  oder  der  Orts.  Obrlgkelt,
tleich  den  bel  Prlvaten  stehenden  Kapltalien,
  zur  Bestenrung  angezelgt  und,  demit
  kein  dergleschen  Kapital  wegbleiben
kann,  selche  namentlich  aufgeföhrt  werden.

Den  Berwalkern  bffeulicher-Kasen  wlrd
daber  zur  Wicht  gemacht,  äber  dersel
Kapitallen  den  bertreffenden  Oberáw#tern
und  Orts-Verstehern  in  Bölde,  und  spüe,
stene  bla  zum  3:.  Jull,  Verzeichuisse  zuzusenden,
  damit  dlese  hlernuch  die  Avga#
ben  der  Kapital-Besster-contreliren  konnen.

ê5.  #o..

Da  nicht  nur  der  —  für  die  Stener  ven
187,  sendern  auch  der  für  die  Stener  vor
1834  im.  F.  u1  des  Gesetzes  festgeletzte  Netmaltag
  verflossen  sind;  so  ist  die  Anfnetme
der  Kapltal-Stener  für  diele  beiren  Elak-Jahre,
  zu  Ersporung  von  Kosten,  auf
einmal  in  der  Art  vorzunehmen,  daßs  la
das  Protokoll,  welches  äber  die  Anzoben,
nach  Arleltung  der  9#9#.  5  und  dieser
Vorschrift,  bezlebungswelse  durch  das
Oberamt  und  die  Orts  =  Deputationen  ze
fübrt  wird,  der  Kaplaalstand  eines  jeden
Steuer  =  Pflichtigen  an  den,  beiden  Nor-
        <pb n="559" />
        maltaͤgen,  und  zwar  auf  den  Falz  zur  linken
  Seite  der  Kopltalstand  vom  2.  Juli
1310,  auf  den  Falz  zur  rechten  Selte  aber
der  Besitzstand  am  1.  Jull  18z1,  aufgenommen
  wird.

Die  Urkunden  über  den  Beteag  der
steuerbaren  Kapltallen  und  der  Steuer  blevon,
  die  Einzugs,  Rehlster,  so  wie  dle
Verzelchnlsse  ber  die  Exemten  aber,  sind,
für  jedes  Etot  =  Jahr  abgesondert,
auszufertigen,  so  wle  auch  die  Eleferungen
an  diesen  Steuern  so  wohl  zur  Oberamispstege,
  als  von  dieser  zur  Staats=  Haupt-Kasse
  nach  den  Etat-Jahren  genau  auseinander
  zu  halten  sind.

s.  11.

Da  hie  und  da  der  Fall  vorhanden  seyn
wird,  daß  Kapitalien-  Besitzer  inner  der
Zeit  vom  2.  Juli  1829  (dem  Nomaltog
für  die  Steuer  von  :827)  bis  zur  Bekanntwerdung
  des  Gesetzes  gestorben  sird,
und  der  Kapstal  =  Besitz  derselben  vererbt
ist,  die  Entrichtung  der  Kapital.-  Steuer
von  1837  aber  der  Verlassenschafts-Masse
obliegt;  se  werden  die  Aufnahme  =  Deputationen
  hlerauf  aufmerksam  gemacht,  und
angewiesen,  diesfalls  die  Theilungen  nach
luschlagen,  und  wenn  solche  Vererdungen
vorgekommen  seyn  sellten,  die  —  am  .  Juli

1320  vorhanden  gewesenen  Kapltallen  pro

183K  noch  zur  Besteurung  ju  jiehen,  und

555

für  den  Einzug  der  Steuer  von  den'betreffenden

  Erben,  Sorge  zu  tragen.

jJ.  12.
Den  Oberämtern  wird  zur  Pflicht  gemacht,

  dafuͤr  zu  sorgen,  daß  die  Aufnahme

  der  Stener  für  die  belden  Etat-Jahre
  1842  und  1837  soglelch,  dle  —  für

das  Etats-Jahr  183;  aber  auf  die  —  im
.  13  des  Gesetzes  vorgeschriebene  Zelt  vorgenommen

  und  hilebel  nach  der  Vorschrift
verfahren  werde.

Sie  werden  besonders  sich  selbst  der

Hrüfung  der  Exemten-Verzelchnisse  unterzlehen,

  und  da,  wo  die  Eremtions-Gründe

nicht  gebbeig  ausgeführt  sind,  von  den  betreffenden

  Lokal  =  Stellen  nähere  Erkundigung

  elnziehen,  überhaupt  aber  solche  Vorkehrungen
  treffen,  wodurch  sie  in  den  Stand

gesetzt  werden,  dile  Resultate  der  Aufnahme
von  jedem  Etats-Jahr,  in  elner  —’nach  dem
unter  Ziffer  V  angeschlossenen  Formular
io  fertigenden  Uebersicht,  aus  welcher  der
Oberamts  Pflege  zum  Behuf  des  Einzugs
ein  Auszug  über  den  Betrag  der  Steuer
und  der  Kosten  zugustellen  ist,  längstens
bis  zum  30.  September  jeden  Jahrs  dem
Kduigl.  Steuer  =  Collegium  in  einem  um:
fassenden  Berscht  vorzulegen,  in  welchem
besonders  auch  die  —  im  9.  9  des  Gesehes
erwähnten  Werhältuiste  anzuzeigen  Und.
        <pb n="560" />
        G.
Sefälle  und  Renten.

J.  13.

Da  nach  dem  vorllegenden  Gesetz  dle
Besteurung  der  Gefälle  uud  Renten  für
die  Etat-Jahre  13232,  18471  und  1323
nach  denselben  Grundsätzen  zu  geschehen
bat,  nach  welchen  sse  in  Folge  des  Gesetzes
vom  22.  Juni  v.  J.  für  das  Etat=  Jahr
1812  besteuert  worden,  und  namentlich
dleselben  Getrelde  Preise  und  dleselben  Jahre
sür  die  Durchschnitts-Berechnung  des  Erérags
  der  wandelbaren  Einkünfte  festgesetze
worden  sind:  so  bedarf  es  keiner  neuen
Fpecistcirten  Fasssonen;  es  genägt  vielmehr,
wenn  die  Gefäll-Besitzer,  unter  Zugrundlegung
  der  für  die  Steuer  von  1873  gefertigten,
  und  dlesselts  rektiflcirten  Fassionen,
denjenlgen  Abgang  und  Zuwachs  den  Künlgl.
Oberämtern  specislelrt  anzelgen,  welcher  im
nächst  vorher  gegangenen  Jahr  entweder
in  Folge  der  dlesseltigen  Entscheldungen  und
Marglnallen  auf  jenen  alten  Fasslonen,  oder
in  Folge  vorgekemmener  Abldsungen,  oder
neuer  Erwerbungen  von  steuerbaren  Gefällen
  und  Renten,  sich  ergeben  hat,  so  daß
also  für  die  Steuer  1637  der  Bestostand
vom  1.  Juli  130,  für  die  Steuer  von  637
der  Besitz  vom  r.  Jull  26a1,  und  für  die
Steuer  von  1327  der  Beslestand  vom  2.  Juli
19a3,  als  Normeltag  gilt.

556

Z#  jenem  Endzweck  werden  die  Faskonen
für  die  Steuer  pro“  nmiees
von  hler  aus,  und  durch  diese  sodann  den
betreffenden  Gefäll-  und  Renten  Beszern
mitgetheilt  werden.

))

Die  Oberämter  haben  dle  Workehr  u
treffen,  daß  die  —  im  nächst  vorbergehenden
9.  erwaͤbnten  berichtlichen  Anjelgen  über
Abgang  und  Zuwachs,  von  allen  Gefill
und  Renten-Besivern  im  Oberamts=  Be
Ark,  jeden  Jahrs  längstens  am  #6.  August
übergeben  werden;  sie  haben  solche  hierauf
in  Gemäßbelt  des  F.  5  des  Gesetzes,  ##
prüfen  und  richtig  zu  stellen,  sodann  schen
Jahrs  eine  Uebersicht  über  den  Betrag  der
Gefälle  und  Renten,  deren  Kapltalwens
und  die  Stener  hlevon,  vom  ganzen  Ober
#amts-Bezlrk,  nach  dem  —  unter  Ziffer  V
angeschlossenen  Formular  zu  ferrigen,  ein
Eremplar  dieser  Uebersicht  dem  Oberamts“
Psteger  zur  Besorgung  des  Elnzugs  zuzue
stellen,  ein  zweltes  aber,  unter  Anschluß
der  vorjährigen  Fassionen  und  der  Aenderungs-Anzelgen,
  je  auf  den  15.  Septem
ber,  an  das  Steuer-Colleglum  einzusenden.

D.
Besoldungen  und  Penssone#
sJ.  15.

Zu  naherer  Erlaͤuterung  der  im  35..

des  Gesetzes  unter  Nummer  1  und  :  enl-
        <pb n="561" />
        1

haltenen  Bestimmung,  nach  welcher  von
denjenigen  Steuerpflichtigen,  welche  ibtr
Einkommen  entweder
a)  aus  der  Staais-Kasfe,  sey  es  nun
unmittelbar  aus  derselben,  oder  auf  alltzemelne
  oder  speclelle  Anweisung  der
Staats=  Hauptkasse,  aus  Kameralund
  sonstigen  Kassen,  oder
b)  aus  Hof=  oder  Speclal-Kassen  in
Stuttgatt  bezlehen,
die  Steuer  durch  die  genannten  Kassen,
mittelst  Abzugs  an  der  Besoldung  oder
Hension,  erhoben  werden  muß,  wlrd  hierdurch
  verfägt,  daß  diejenlgen  von  dlesen
Seeuerpflichilgen,  die  neben  dem  aus  den
genannten  Kassen  zu  beziehenden  Gehalt
noch  ein  weisteres,  nach  F.  18  des  Gesetzes
  der  Steuer  unterwosrfenes  Einkommen
henleßen,  wie  J.  B.  die  aus  der  Staats=Kasse
  besoldeten  Aerzte  rc.  zur  Uebergabe
ber  vorgeschrlehenen  Fassion  Über  ihr  weiteres
  Einkommen  von  dem  detreffenden
Oberamt,  erforderlichen  Falls  durch  die
bfeutlichen  Lokal.  Blätter,  aufgefordert  werden,
  welches  sofort  die  Fassion  zu  prüfen
und  des  steuerbare  Einkommen  nach  der
selben,  der  betreffenden  Kasse  jeren  Jahre
so  jeltlich  anzuzesgen  bat,  damit  dieselbe
die  Steuer  aus  dem,  auf  solche  Welle  auf
eine  Summe  zu  bringenden  Gesamt-Einkommen
  des  Beseoldeten  eder  Penslonärs,

euf  den  vorgeschriebenen  De#mim  zum  Elrlug
  bringen  kann.

Auf  dleselbe  Welse  fund  diejenigen  zu
behandeln,  wesche  lbren  Gehalt  aus  der
Ober  Krlego,  Kasse,  sen  es  unmittelbar,  oder
eus  den  Regiments-Kassen  rc.  beziehen,  do
auch  von  dlesen  die  Steuer  durch  den  Kasster,
  mittelst  Abzugs  am  Gehalr,  eingezets
gen  wird.

J.  i16.

Alle  übrige  in  einem  Oberamts-Bezlike
sich  aufhaltende,  im  nächstoorgebenden  F.
nlcht  genannte  Steuerpflichtigen,  namentlich
  alle  die  im  F.  33  des  Gesetzes  unter
Nummer  3  aufgezchlien,  Und  durch  das
Oberamt  jeden  Jahrs  je  vierzehn  Tage  vor
Ablauf  des  im  F.  36  des  Gesetzes  fär  den
Elnzug  der  Beseldungs-Steuer  festgesetzten
Termins  (des  #2.  Febr.),  für  das  Etat-Jahr
  13147  aber  soglelch,  unter  Anberaumung
  elnes  Termins  von  hüchstens  zehn
Tagen,  aufzufordern,  ihr  gesamtes  nach
F  :3  des  Gesedes  steuerbares  Einkommen
vom  detreffenden  Etat:  Jahr,  aus  welcher
Kasse  oder  Quelle  es  auch  flleßen  mog,
auf  die

in  der  Bellage  V'I.
bezelchnete  Welse  zur  Besteurung  anzuzeigen.


Bel  solchen  Besoldeten,  deren  Einkommen
  ganz  oder  zum  Thell  in  Zebenten  und

2
        <pb n="562" />
        Thoiĩl:Gebuͤhren  bestehet,  wie  z.  B.  bel
Pfarreien  ic.,  kann  dieser  Theil  des  Einkommens
  unter  Zugrundlegung  der  im
vorigen  Jihre  fuͤr  die  Steuer  von  1842  eingegobenen
  speciellen  Berechnungen,  summarisch
  in  die  Fassion  aufgenommen  und
eine  Wiederholung  der  Specification  um
so  eher  vermieden  werden,  als  das  Gesetz
vom  2o.  Jom  d.  J.  dleselben  Jahre  für
die  Bllanzirung  solcher  Einkommenstheile
vorschreibt,  welche  das  vorjährige  Abgaben-Gesetz
  diebfalls  festgesetzt  hat.
9.  17.

Das  Oberamt  pruͤft  hierauf  die  einkommenden
  Fassionen,  besonders  in  Be;  lehung
ouf  die  angezeigten  Raturallen-Preise,  auf
die  Ansätze  für  Amts-Wohnung  und  auf
die  Abzüge,  welche  in  Gemähbelt  des  9.  30
des  Gesetzes  gemacht  worden  sind;  bringt
sodaun  sämtliche  Fasssonen  in  elne

nach  der  Beilage  VIII.
zu  fertigende  Uebersicht,  fertigt  aus  derselben
  für  den  Oberamtspfteger  eln  Einzugs-Register,
  und  legt  hierauf  die  Uebersicht

mit  allen  Fasstonen,  jeden  Jahrs  längstens

bis  zum  r.  März,  dem  Kbnigl.  Steuer-Colleglum
  mlt  Bericht  vor.
9.  18.
Ueber  den  Steuer-Betrag,  welcher  nach
9.  16  dleser  Vorschrift,  durch  die  Staats-Haupt.Kosse
  selbst  und  durch  die  Kamerol=553



und  sonstigen  Kassen,  durch  die  Hef=  um

übrigen  Speclal-Kassen  in  Sisttgart,  sn  wie

durch  die  Ober-Kriegs,  Kasse,  durch  Abzug  ap
den  Besoldungen  und  Denslenen  erhoben
wird,  übergeben  dlese  Kassen  auf  den  37.
Juli  13  u  für  13225,  in  den  zwyel  felgenden
Etat-Jahren  aber  je  am  2.  März,  elne  ebellarische
  Uebersicht  nach  der  —  unter  Zifien
VIII.  vorgeschrlebenen  Ferm.

Alle  diese  Kassen  sund  dafür  verantwert
lich,  daß  Ne  Naturallen  und  Amts-Wehnungen
  in  den  —  durch  das  Gesegtzvergeschriebenen
  Preisen  und  Ansätzen  in  Besteurung
  gezogen  werden.

##.  19.

Wenn  im  Lause  eines  Etat-Jahrs  nach
dem  —  fäür  die  Uebergabe  der  Falsionen  bestimmten
  Termin,  ein  Gehalt  oder  elne  Pen
sion  neu  bewilligt  wird,  oder  ein  andersc
steuerbares  Elnkommen  beginnt;  so  #t####
Steuer  Iin  einer  Rate  für  die  Zeit  à8
Bezugs  jenes  Einkommens  bis  jum  2
lauf  des  Etat  Jahrs,  zu  berechnen,  eine
ben  und  einllefern  zu  lassen.

Hört  ein  Einkommen  im  Dause  des  Ein-Jahrs
  auf,  nachdem  schon  die  Steuer  veb
ständig  berechnet  und  erboben  ist;  se  uterliegt
  die  Bestimmung  des  Nachlosses  debesondern
  Entscheldung  des  Scteuer:  Celle
glums;  ist  aber  zufällig  die  Steuer  L
nicht  entrichtet,  auch  die  —  nach  den  %½½
        <pb n="563" />
        und  18.  votzulegende  Uebersicht  an  das
S.euer:  Colleglum  noch  nicht  eingeschlckt;
so  wird  blos  dle  Rate  der  Steuer  für  dle
Zelt  des  Bezugs  berechnet.

Ueber  derlei  Rachträge  und  Abzüge  find
sodann,  jeden  Jahrs  längstens  vierzehn
Tage  nach  Verstuß  des  Etat-Jahrs,  speelelle

  Verzeichulsse  dem  Kholgl.  Steuer-Colleglum

  vorzulegen,  um  hlerauf  die  reine
Schuldigkelt  jeder  Oberamtspflege  oder
andern  Exhebekasse  seststellen  zu  können.

II.

Für  den  Einzug  und  die  Eialieferung
der  verschiedenen  Steuern.
F.  20

Der  Einzug  der  Steuern  von  Kapitalien,
  Gefällen  und  Renten,  Befoldungen  und
Penslonen  rc.  ist  auf  die  —  im  Gesetz  s.  ö6
festgesetzten  Termine  vorzunehmen,  und  s%
zu  betrelben,  daß  die  Oberamtspflegen
längstens  olerzehn  Tage  nach  Verstuß  dieler
  Termine  den  ganzen  Betrag  vom
Oberamts-Bezirk  an  die  Staats-Haupt-Kasse
  abzullefern  im  Stande  siad.

Eben  dieser  Termin  gilt  auch  aklen  denjenigen
  Kassen,  welche,  nach  dem  15.  s.
lit  a  und  d  dleser  Vorschrift,  Besoldungs-=und
  Pensions  Steuern  zu  erheben  und  unmutelbar
  an  dle  Staats  Haupt  Kasse  abluliefern
  haben.

559

Diesen  Kassen  sewohl,  als  den  Oberamtspflegen
  wlrd  dabei  nachdrücklichst  empfoplen,
die  bieferungen,  welche  sie  an  derlel  Steuern
zur  Staats  Haupt-Kasse  machen,  nicht  nur
nach  den  verschledenen  Titeln,  sondern  auch
nach  den  Etat  Jahren,  für  welche  sle  erboben
  worden  Und,  genau  zu  unterschelden.

III.

Für  die  Berechnung  und  Prüfung
der  Kosten.

9.  21.

Fuͤr  alle  die  Geschaͤfte,  welche  sowobl
nach  dem  Gesetze  selbst,  als  nach  der  gegenwärtigen
  Vollzlehungs-Vorschrift  den  Oberämtern
  zugewlesen  sind,  dürfen  dlese  weder
selbst  Verdlensts-Anrechnungen  machen,
noch  die  Stadt=  und  Amtsschreiberelen  mit
deren  Besorgung  auf  Kesten  irnend  elner
Kasse  beauftragt  werden;  sie  sind  Amtz-Obllegenheit
  des  Oberbeamten.

Es  finden  daher  nur  Verdiensts  Aarechnungen
  für  dle  —  im  F.  dieser  J#steuktien
erwähnte  Aufnahme  der  Aktio-Kapitalien
solcher  Personen,  welche  kelnen  priollegirten
Gerlchtsstand  haben,  nach  dem  —  durch  das
Staats=  und  Regierungs  Blatt  vom  Jahr
1820  Seite  4.6  bekannt  gemachten  Regulatlo
  Statt.

9.  12.

Den  Oberaͤmtern  wird  zur  Pflicht  ge-
        <pb n="564" />
        macht,  bei  der  Pruͤfnng  dieser  Anrechnungen
  jede  mit  dem  Umfang  des  Geschäfts
nicht  im  Verhältalt  stehende  Anrechnung
zu  ermäßleen  und  erforderlichen  Falls  noch
welter  zu  rägen,  besonders  aber  jede  Anrechnung
  für  die  Verskumulß  mit  dem
Durchgehen  der  Raplate  der  Gemeladeund
  Heiligen-Pfleger,  se  wle  der  Vormänder
  te.  zu  durchstreichen,  da  diese,  wie  jeder
  Prloate  seine  eigenen,  die  Kaplaalien
irer  Verwaltungen  zu  fatiren,  und  wenn
l0#  die  erforderliche  Fählgkeit  zu  Ferelgung
dleser  Fasstonen  ulcht  haben,  sie  selbst,  oder
dle  betreffende  Verwaltung,  keineswege  aber
die  Staa#ts-Kasse  einzutreten  hat.

Auch  kann  den  —  zur  Aufnahme  belgezegenen
  Urkunds-Personen  nicht  die  volle
dem  Aufnahms=  Aktuar  berechnete  Zelt-WVerskummß
  passirt  werden,  da  dieselben
mit  der  Berechnung  der  angebenen  Kapl-666t.



tallen,  mit  der  Ausrechnung  des  Steuer-Betreffs
  und  mir  der  Fertigung  der  Steuer.
Urkunde  nicht  bemähr  find.

9.  13.

Won  deujenigen  Steuergeldern,  welche
Khulgl.  Kassen.  Beamte  erheben  und  abliefern,
  findet  die  Anrechnung  der  —  durch
den  f.  37  des  Gesetzes  ausgesetzten  Elalugs
  Gebühe  nicht  Stat.

Indem  dlese  Vorschrife  zur  allgemelurn
Kenntniß  gebracht  olrd,  erwartet  man  von
Allen  und  Jeden,  dle  sle  berührt,  daß  sle
sich  darnach  achten,  besonders  aber  von
den  Kbnigl.  Ober=  und  Kassen-Beamten,
daß  ste  Alles  das  genau  erfüllen,  was  s
nen  zur  besondern  Obllegenhelt  gemecht
worden  ist.  «

Sturtqaktdeuss.Jull18-t.

Jäger-
        <pb n="565" />
        66
I.

Formular  einer  Urkunde  über  die  Capttalsteuer  =  Aufnahme  bei  Personen,
welche  einen  prioilegirten  Gerichtsstand  haben.

 

Kreis  N.
Oberamt  N.

Nach  den  Fasstonen  der  —  in  dem  hlestgen  Oberamt#.  Bezleke  sich  besindenden  Perseven,
  welche  elnen  priolleglrten.  Gerichtsstand  haben,  beträgt  dle  —  nach  dem  Geletze  vom
19.  Juni  1831  steuerbare  Samme  ihrer  Aktlo-Capitalien  nach  dem  Beslestande  vom
1.  Juli  N.,  jedoch  mie  Ausschluß  derjeulgen,  welche  bel  bffentlichen  Kassen  angelegt
lÜad,  und  wovon  alse  die  Steuer  auf  die  —  im  1.  u#  des  Gesetzes  verordnete  Welse  zu
entricheen  ist,

1)  In  der  Oberamte  Stadttw.

2)  in  der  Gemelnd

5)  in  der  Gemelade  7.  9
rt.  ut.

 

Zusammen  —
und  die  Stener  Pierand  fär  dad  Etat-Jahe  N.
u  a0  kt  don  i00  si.

2
v

welches  hlerdurch  untet  dem  Aufuͤgen  beurkundet  wled,  daß  alle  —  zu  der  obgenannten
Nlasse  gebbrigen  —  im  Oberamts-  Bejirke  sich  besludenden  Personen  zut  Angabe  ihres

Koplal-Besitze#  namenilich,  aufgefordert  worden  sind,
den  e  ·  ½  *

Oberamtmena.
        <pb n="566" />
        561

II.
Formulax  einer  Kapital:  Steuer-Exemten-Liste.

(Gemeinde  N.)
Oberamt  JN.

Verzeichniß

derjenigen  Capitalien-Besitzer,  welche  ihre  Befreiung  von  der  —  durch  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1621
für!  das  Etat-  Ine  N.  angeordneten  Capital=  Steer  in  Anspuch  geuomment  haben.

 

Capltal=  Summe,
Benennung  (H  dle  eine  Eremtlon

Eremtlons"  Gründe.  aOberamtliches  Cckeantalf.

 

der  sngesprochen  worden
Capitalten  Besteer.  ist.
—  1300  fl.  "
nämlich

900  fl.  bei  Priväten,

400fl.  bel  derStaats-Schulden,

  Sahlungs
Casse,

200  fl.  bel  der  Hellle

geupftege  Dottingen..

Oderamts  Münsingen.


 

 

 

Dleses  beurkundet  den  —  —
(Das  Oberamt)

—  t.
Dle  Aufnahme:  Deputatson.  Oberam
        <pb n="567" />
        60
III.
Formular  elner  summarischen  Urkunde  über  die  Aufnohme  der  Cchital-Steuer
in  einer  Gemeindoe

*  *„

Gemeinde  N.
Oberamt  N.

Nach  dem  Protokoll  über  die  —  in  Folge  des  Gesetzen  vo##h-  19.  Juni  d.  J.  unkerm

dahler  stott  gehabte  Aufnahme  des  Capiltällen-BesstzKandes  vom

.  Juli  N.  beträzt  die  steuerbare  Summe  sämtlicher  Aktio-Capltalien  von  Corporatienen
  und  Privaten,  mit  Ausschluß  derjenigen  —  bel  bffentlichen  Kossen  angelegten,  von
denen  die  Steuer  auf  die  —  im  #.  15  des  Gesetzes  verordnete  Weise  zu  enteichten  iß,

und  die  Steuer  bleraus  fär  das  Etat-Jahr  N.
à  20  kr.  von  100  fl.

v
r'
6

 

welches  beurkundet,0dgen

dle  Aufanahme  Deputatson.
        <pb n="568" />
        564

IV.
Fermular  der  Urkunde  einer  öffentlichen  Kasse  über  den  Betrag  der  Sieuer
von  Passio-Kapitalien.

Gemeinde:

Oberamt:
Am  1.  Jult  N.  N.  hat  die  verzinsliche  Kopitak-Schuld  der
(Oberamtspege)  nach  genauen  Berechnung  betragen,  die  Summe

Lan
e.
—  —  2*

2

Hlevon  sind  abzuziehen  1
#a)  die  Kapitalien,  welche  Auslaͤndern,  die  nicht  stauerpfllchtit
slad,  gebbren,  und  zwar:
Joseph  Bantle  von  Mänchen  000  fl-Jobannes
  Ochs  von  Hechingern  000fl.
Anton  Rechfuß  ven  Hagen#au  im  Konlgreich
  Frankrelch.

b)  die  Kapftallen  derjenigen  Inländer,  welche  nach  F.  8  des  Ge

setes  frel  von  der  Besteuvung  sind,  und  zwar:
1%  oD0  fl.

500  flv„
  3,  boo  fl.

 

die  Unlversität  Tübingen

rie  Zucht=  und  Waisen-  Haus-Pflege
100  fl.

oo  fl.

«
—f
O

Ludwlgsbukq..
        <pb n="569" />
        665
Lit.  A.  Jopanne  Ludwig  von  Kirchheim,
welche  nach  dem  angeschlossenen  —  von
dem  Oberamt  oldimirten  Zeuguß  der
dertlgen  Kapltal=  Steuer,  Aufnahme=Deputatlon,
  als  eine  bejahrte  Wittme
frel  gesprochen  worden  ist,  die  außer
dlesem  Kapital  nlchts  bestestt.  15000  st.
Lit.  B.  Die  Heillgenpflege  Bbttingen,  Oberamts
  Münsingen,  welche  nach  der  an:
liegenden  —  vom  Oberamt  Münfingen
oldimirten  Urkunde  der  Kapltal-Steuer-"
  Aufnahme=  Deputatlon  von  Büttingen,
an  einem  Defsizit  leldee.  böoo  fl.

 

½,500  fl.

—  —  *  2,  600  st.

—  per  se

Summe  der  Abzüge

v
4

woräber  noch  bleiben

v
"

Hlevon  betröägt  nun  dle  —  von  den  Gläubigern  wittesst  Abzugs
an  den  Zinsen  wieder  zu  erhebende  Steuer  für  das  Elat=  Jopr  N.  N.
—  *
welches  beurkunder
em  ·  r—  ·  v  v  4

(Der  Oberemts#fleger.)
        <pb n="570" />
        566
V.
Formular  eines  Haupt-Verzeichnisses  über  die  Aufnahme  der  Capikal-Steuer
in  einem  Oberamt.

 

Kreis  N.
Oberamt  N.

Haupt-Verzelichniß
über  die  —  nach  dem  Gesetz  vom  2#9.  Juni  1824  in  dem  hiesigen  Oberamt  stattgehabte  Aufnabme  *#.
Capitalien-Steuer  für  das  Etat-Jahr  N.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerhare  Capitali  Eremte-  Kosten
ISteuerbare  Capitalien.  Capitalien.  der  Aufgadme
Ezs  z*  Reilner
s2SsE  E-  E#s
HIEIEEIEIIEELEHEII
—  2  5  3Z  -  .E  *
—  *5“  S  V  O  5  V  S  3
A)  Ven  Akiv=  Capitalien:
1)  der  Personen,  wellee  einen
prlo#legirten  Gerichtsstond
daben
der  uͤbrigen  Einwobner
:)  In  der  Oems  Stadt.
3)  in  der  Gemeinde
C(Detingen=By
  Lon  Passiv-  Capitalien
biscntlicher  Kassen,  und  zwar
*  der  ÖOberamtssiadt
6)  der  Amtpege
b)  der  vormeligen  *
schafts-Kasse.
P  der  Stadtoege
d)  der  Heiligenpftegee
)  In  der  Gemeinde  Dottin“  4
gen:
a)  der  Gemelndepflege
b.)  cber  Heiligenpflege  ..
u.  s.  w.
ic.  te.  Vorstehendes  beurkundet,  den

Oberamt.
        <pb n="571" />
        667
VI.
vormular  einer  Uebersicht  über  den  Gefillsteuer-Ertrag.

 

Kreis  N.
Oberamt  N.

Summarlsche  Uebersiche

öber  den  Betrag  der  Gefälle  und  Renten,  deren  Capitalwerth  und  Steurr-Betrag  auf  das  Erat-Jahr  N.
.  Nach  dem  Gesetz  vom  29.  Juni  1821.

 

   
 

 

 

 

 

 

 

 

„Gesäll=  und  Renten  Rest
Wi  4“  Betra  zur  Besteurung.

Fassion.  Gefäll=  und  Renten-  Gesäll-  Orte.eschS#a  Steuer=Besitzer.
  des  Fundlrte  Capital  J  Betrag.

Erbedungs  Abgaben.  Geslle.  %

Aufwands.
Ne  fl.  sfr.  S  t  .  r
0.  *è1  "  t
En  alphabeiischer  Ordnung.)  N.  5%60—  5%%—  *-  181)2o.
u.  u  x.

 

 

 

 

Roch  den  eingegebenen  Fassionen  zusommengetragen
den

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  r  *  ·

ron  dem
K.  Oberamt  N.
        <pb n="572" />
        668
VII.

Formular  fuͤr  die  Fassion  eines  Besoldeten  oder  Peusionaͤrs.

 

Fassion

dro  (Rent.)  Beamten  N.  N.  zu  N.  N.  für  die  —  durch  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1821  angeorduete
Besolduugs=  und  TPensious-Steuer  für  das  Etat-Jahr.  N.

 

Bestand-Theile  des  Einkommens.  Ges-Betreg.


..  «  stir-A.thtrte:


Geld.

Von  der  Grundberrschaft...  1320s|—

Von  der  Gemeinde-Kasse  zu  N.  N.  für  die  Besorgung  der  Rathsschreiber-—-

  .
Naturalien.

Glatte  Frucht  3  Schs.  àK  5  K.

Dinkel  5  Schff.  4  fff..  15—

Von  der  Haber  6  Schfl.  55323KHH.  18—

Grundberrschaf.  Weln  Eimer  à  38554.  p

SHolz  vo  Klftr.  Buchen,  nach  den  Reoler-Poreisen

b  1  .  000·—

Aus  dem  Gemelnde,  Wald  zu  N.  N.

Holz,  eine  Bürgerghbbe

*  v  v  50  —

«  ·  10.—

 

l  l  "  *  *  *··  4  "  4  v
        <pb n="573" />
        569

 

 

Bestand-Theile  des  Einkommcus.

 

Geld=1.



Betrag.

kr.

 

B.  Nicht  firirte:
Güter-Genus..
„  Mrg.  Garten  am  Amthaus,  nach  dem  brilichen  Pachtwerth  à  15  fl.

Grundgefälle.
Zehenten  und  Tlheilgebühren.
am  kleinen  Zehenden  zu  V.  N.,  welcher  durch  Pacht  ertragen  hat:
EIIEIE  60  fl.
189163  sy1yJ595  fl.
65  fl.

1819.  *

 

210  sl.
fl.  20  kr.
20  kr.

ad  3  0  r

ab:  u#  Erhebungskosten  fl.

 

Blelbe  reiner  Ertraogot:
am  kleinen  Zebenden  zu  N.  N.,  welcher  selbst  eingezogen  wurde,  und

hach  anlietzender  Berechnung,  nach  hrilichen  Prelsen  ertragen  hat:
%  ½  85  fl.  30  kr.

52  fl.  15  kr.
4  65  fl.  45  kr.

1817  ·  v
1818  -  «  «
1819  es--  s- 



203  fl.  Zo  kr.
67  fl.  5%  kr.
Dadon:

ad  soc-o

 

66—

 

 

960.—
        <pb n="574" />
        679

Besiand-Theile  des  Einkommene.

Geld=Bekrag.


f.  g.

 

B.  Nicht  fixirter

Grund-Gesälle.
Zehenden  und  Theilgebühren.

Davon:
Einzugs  Kosten  nach  derselben.  Berechnung:

1812  10  fl.  15  kr.

1818  “  2  9  st.  57  kr.

1819  ·  "  *  "%  "  ·  8  fl.  30  kr.

18  fl.  41  kr.

ad  3  2  r—  *  r*  9  fl.  54  kr.
Bleibe  reiner  Ertrgg

C  ZJufällige:

Der  Umerzeschn##e  ist  zugleich  ausübender  Rechtsgelehrter,  und  hat  als

solcher  eine  jährliche  Einnahme,  nach  der  Erfahrung  des  letzten

v  **  *  *  *  #  *  *

Jahrs,  n
Als  Ratbeschreiber  bezleht  er  von  der  ihm  überttagenen  Stellung  der  Gemeinde=
  und  Selfts-Rechnunen

5816

50—

 

 

 

358|16
        <pb n="575" />
        571

 

 

Gesamtbetrag  des  Einkommens  .  ..
Davon:
Aufwand
für  die  Haltung  eines  Gehälfen:
Gehalt..  b60  fl.

sreie  Koßt  ..  5150  fl.

Rest  zur  Besteurung.
Hlevon  beträágt  die  Steuer,
und  zwar:
von
—.  48  fl.  Getrelde-Beseldung,

da  nach  F.  :y  lit.  c.  des  Gesetzes,  dergleichen  Besfoldungen  bis  auf

den  Betrag  von  2oo  fl.  frei  flnd,

—  ..  764  fl.  16  kr.  übriger  Besoldung,
und  zwar  von

—  :.  55)  fl.  nach  der  Gradation  à

1  fl.  2o  kk.  —.
—  .ê  101  fl.  16  kr.  à
2  fl.  40  kr.  .

 

Die  blerinnen  genthaltene  gerlssenhaste  Angabe  selnen  Einkemmens  beurkunder
#  Der.  Beamte  zu  N.  N.

des

 

0.

1,007

—

16

 

809
        <pb n="576" />
        612
VIII.

Kreis  N.

Oberamt  N.

Uebersicht

über  den  Betrag  der  —  durch  das  Gesetz  vom  29.  Juni  ½38a1  angeordneten  Besoldungs  und
Pensions-Steuer  für  das  Etar-Jahr  N.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nahme  und  Charalter  »  Hievon  wegen  2
Veilag  de  Nelnes  ECiskommen.  gsper  Oetreide-Be  2
**-l  Besoloeten  Wohnort.  eldung  76
Nre.  oder  —  "(

Vensiondté  2c.  2c.  .  Gegenpand  ]  Betrag  von  Steuer
"  -
.  f  1.  fi.  *
s.  Kameral-Verwalter  N.  N.  Besoldung  775
«  Ergaͤnz.  Pensionj  475
½50  Lô-:o  IW  fl.  90  fr.  1½
2.  Oberfbester  3,  N.  N.  565  6  5;  55½
3.  N.  N.  N.  N.  an  jaͤbrl.
2500  fl.
noch  anf
75  Jehr  1
1250  fll  —  —  0  0
Summe
Diese  Uebersicht  beurkundet
⅛den
Oberamtmann.
––.  —

Ca#ruckt  bei  G.  Hasselbrink,  Buchdrucker.  –
        <pb n="577" />
        653

Nro.  57.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag  den  2„1.  August  :  Zar.

1I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Königl.  Moajestät  haben  durch
bbchste  Entschließung  vom  1.  d.  M.  die
erledigte  katholische  HPfarrei  Wendelsbeim,
Landkapltels  Rottenburg,  dem  Pfarrer
Garb  n  Klebingen  gnödigst  übertragen.

Umerm  35.  v.  M.  wurde  dem  zur  katpolischen
  Hfarrei  Althelm,  Dekanats  Ehinhen,
  ernannten,  von  Deggingen  gebürtigen
Conrad  Heilig,  bleberigen  Wlkar  in  Ebingen;


unterm  1.  d.  M.  der  Austellung  des
Georg  Waggershäuser  als  Officlal  bei
dem  Postamt  Ravensburg,  und

unterm  4.  d.  M.  dem  zur  katbollschen
Hfarrei  Burgrieden,  Dekanats  Wiblingen,
  ernannten,  von  Winnedoch  gebürtigen,
  bisberigen  Pfarr-Verweser  Thaddäus
Barth  In  Oberelsenbach,  Landkapitels
Tettnang,  die  Könisliche  Bestätlgung  ertbeilt.
        <pb n="578" />
        574
I.  Verfügungen  der  Departemente.

Des  Departements  des  Innern::

Des  Khnigl.  Studienraths.

a)  Bekanntmachung,  die  Prüfung  für  die  vorläufige  Legitimation  zum  Studium  der  katholischen
Theologie  betreffend.

Mit  Bezlehung  auf  die  Verordnung

vom  11.  December.  18328,  Staats=  und
Regierungs=  Blatt  Nro.  73,  wird  bekanmt

gemacht,  daß  die  Prüfung  derjeulgen  Schü#-ler,
  welche  zu  dem  künftigen  Studlum  der
kutbollschen  Tpeologle  vorläuflg  legltimirt
werden  wollen,  am  18.  und  19.  September
  dieses  Jahrs  in  den  Städten  Ellwangen,
  Rottwell,  Ehingen  und  Navensburg
vorgenommen  werde'

Die  Lebrer  der  lateinischen  Schulen  haben
  Iihre  Schäler,  welche  die  in  der  oben

erwähnten  Verordnung  angedrutetlen  Kenmnisse
  sich  erworben  haben,  und  die  Pfarr-Aemter
  die  Schüler,  welche  sich  in  ausländischen
  Lepranstalten  aushalten,  anzuweisen,
  sich  vlerzehn  Tage  vor  der  Prüfang
bei  dem  katholischen  Dekon,  als  Verstand
der  Prüfungs  =  Commisston,  schriftlich  zu
melden,  und  am  Tage  vor  der  Prüfung
unfeblbar  einzusinden,  indem  kelne  außer
ordentliche  Prüfung  mehr  gestattet  wird.
Stuttgart  den  30.  Juli  18a1.
Sükind.

d)  Bekanatmachung,  die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  den  katholischen  Convikt  zu  Tübingenbetreffend.


Unter  Hinweisung  auf  die  Berordnung
rom  29.  Juli  des  Jahrs  1819,  Staatsund
  Reglerungs-Blatt  Nro.  219,  wird  bekannt
  gemacht,  daß  dle  Prüfung  der  Sch#-ler,
  welche  nach  vollendetem  Gomnaslal-Un
  erricht  die  Aufnahme  in  den  katbollschen
  bbhern  Conpikt  zu  Tübingen  nachzu-#uchen
  gedenken,  den  37.  August  dieses

Jahrs  in  den  Städten  Ellwangen  und
Rottwell  vorgenommen  werde.
Diejenigen  Schüler,  welche  sich  alcht
schon  an  diesen  belden  Orten  aulbalten,
haben  sich  längstens  am  Tage  vor  der
Prüfung  bel  dem  Nektor  zu  melden.
Die  Kenntalsse,  welche  bei  dleser  Pruͤ-fung
  gefordert  werden,  sind  in  F.  5,der
        <pb n="579" />
        Verordnung  vom  10.  August  1818,  Staatsund
  Regierungs-Blatt  Nro.  46,  angegeben.


Die  kathollschen  Pfarr-Aemter  werden
angewtesen,  die  zur  Aufnahme  geelgneten.

Schäler  ihres  Pfarr-Bezirks,  wenn  ##
sich  an  einem  ausländischen  Gymnaostum
aufbalten,  hlevon  sogleich  zu  verständigen.
Stuttgart  den  o.  Juli  1331.
Süskinde

 

Dienst-Erledigungen.

Seine  Könlgliche  Majestät  haben

durch  bochste  Entschließung  vom  1.  d.  M.
den  evangellschen  Pfarrer  M.  Heim  zu

Hochdorf,  Dekanats  Walblingen,  auf  sein

Ansuchen  in  den  Rubestand  versetzt,  und
durch  boͤchste  Entschlleßung  vom  4.  d.

M.  den  Pfarrer  M.  Schmid  zu  Ohmden,

Dekanats  Kirchheim,  auf  den  Antrag  des-Königlichen
  Geheimen  Raths,  mit  einem
erbkhten  Ruße-Gehalt  von  selnem  Dlenfste
entlassen.

Den  5.  d.  M.  ist  der  Haupemann
zwelter  Klasse,  von  Kornthaler,  des
sechsten  Infanterle  -Reglmentd,  gestorbem
        <pb n="580" />
        <pb n="581" />
        577

Nro.  53.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  den  13.  August  16#  11.

 

1  Unmittelbare  Königliche  Dekre  te.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departemen  ts.

Des  Departements  des  Innern#
des  Ministerium  des  Innern.
Bekanntmachung,  die  Besähigung  zur  Bewerbung  um  ärztliche  Amtsstellen  betreffend.

D.  nach  der  Instrution  des  Medieinal=Departement#
  vom  93.  Juni  1300  (Stoateund
  Rezlerungs-Blatt  Nro.  6  .  J.ß5  und  6
Nr  —4)  unter  die  Bewerber  um  erztlich#
  Amtsstellen  mend  aufgencmen
werden  solle,  der  uicht  nach  erstandener
Hräfung  finige  Mssähe  äber  merkwänl-Tere

  Erscheinungen  in  selmr  Draris  eingeschickt
  pat,  um  hlenach  sein  weiteres  Fortschrelten)
  Soeillestehen,  oder  Rückwrtsgeben
  in  der  Wissenschoft  beurtheilen  zu  tinnen;
  so  werden  die  Konlgl.  Oberͤmter  beauftragt,
  saͤmiliche  in  ihren  Bezirken  be-Padlichen
  Aerzten  zur  gennen  Beohach=
        <pb n="582" />
        tung  jener  Verordnung  mit  dem  Ansägen
anzuweisen,  daß  bierauf,  se  wie  auf  die
gründliche  Bearbeltung  der  von  den  Oberund
  Unteramtsärzten  zu  erstamenden  Jabrs-Berichee
  bel  der  Wiederbesetzung  erledigter

618

Amte  stellen  vorzuͤgliche  Ruͤcksicht  werde  genommen
  werden.

Siutigart  den  7.  August  18u11.

b)  Die  Brandberichte  betreffend.

Da  man  zu  bemerken  gehabt  hat,  daß

die  in  der  Vererdnung  vem  12.  Nodember
  1316  (Seaats=  und  Reglerungs-Blatt
S.  356)  enthaltene  Vorschrift,  wornach
von  jeder  Feuersbrunst  am  nächsten  Posttage
  oder  längstens  achi  Tage  nach  geldbschtem
  Brande  dem  Ministerlum  des  Innern

eine  ausführliche  Anzelge  gemacht  werden
soll,  olcht  durchaus  mie  der-  erfordeelichen
Puͤnktlichkelt  beobachtet  wird,  so  werden

die  Khnigl.  Oberämter  an  die  gegaue  Befolgung

  jener  Verordnung  erinnert.
Sctuttgart  den  J.  August  1871.
Schmidlisn.

ull.  Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse.
a)Die  Ablieferung  der  dieser  Kasse  angewiesenen  Gefälle  betreffeud.

In  Bejlebung  auf  die  unterm  4.  d.  M.
durch  das  Staats=  und  Reslerungs-Blatt
Nr.  45  ergangene  Verordnung  des  Finanz=Ministeriums

  wegen  der  Einnehmen,  welche

  der  Staats=  Schulden-Zoblungs-Kasse
für  das  Etat-Jahr  1831  zugewiesen  fund,

werden  die  bezreffenden  Kassen-Aemter  er-,

sacht,  wit  ihren  bieferungen  zur  gedachten.
Kasse  nach,  den  Bestimmungen  jeder  Zelt

bünkich,  einzuhalten,  und  dabel  Folgendes,
wodurch,  das  Geschäft  dieser  Kasse,  enleiche,
tertzund  Irrongen  und  Unordnungen  vorgebrugt

  wrde  genu  In  heobochten-4

1)  Die  Geld-Pakete,  welcht  en  die  Kase
eingesendet  werden,  fnd  neben  der  Abdresse
  mit  dem  Namen  der  lleferndea
Stelle  zu  bezrichnen;  auf  jedem  Pälrt
sind  dle  darin  enthaltenen  Nollen  anjuzeigen,
  oder  es  ist  im  Falle  ed  hlesu  an
Raum  mangelto  in  dassekbe  ein  Senh
BZeitelz  elnzusegenz,  dag  Belelm““
Schreiben  dorf  mit  inl#e  Polel  ·  ch  atlegt
  werden,  soudercges  ·  ist·  c  dem  ausl
die  ·  porgeschricbene  ·  Art  Agnlttem  Pela
au  boieftigem  jedoch  ·  so,  daß  dasse  beditf--seitn
  nbaanquien·  Meren-  kani/  *
        <pb n="583" />
        deschegen  das  Paket  selbsi  öffnen  zu  mülsenz
  und  wens  dem  Begleltungs-Schrelben
  Akren  belllegen,  over  wenn  anders
Umstnde  eintreten,  wesche  dlese  Besesto
gung  auf  dem  Paket  ulcht  gestatten,  so

(K  vasselhe  besonders  laufen  zu  lassen.

*)  Jn  Beereff  der  zu  lieseruden  gängbaren
  Geld-Sorten,  deren  Nolllrung,  der
Ueberschreibung  nnd  Siegekung  der  Rollen
  werden  die  vorllegenden  Hchsten
WVerordnungen  im  Allgemelnen,  insbesondere
  aber  daß  im  Staats=  und  Regierungs-Blait
  von  18#1.  Nr.  u15  entbaltene
  Reseriot  vom  #4.  Mal  1811
und'  bauptsschlich  dessen  97.  3.  4.  5.
7.  und  8.  zur  genauesten  Beobachtung
empfehlen.

5)  Do  die  jetlge  Erhebungs-Art  des  Bedärfaisses
  der  Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse
  auch  in  der  bieberigen  Behandlung
derjenigen  kleferungen,  welche  die  Khalgl.

  Kassen-Aemter  ulcht  baar,  sendern

mit  bezahlten  Qutttungen  leisten,  eine
Abänderung  nach  sich  zieht,  se  werden
die  betreffenden  Kbuligl.  Kassen-Armter
davon  in  Kenmiuuß½  gesetzt:

))Daß  zwar  die  Besahlung  der  Zinse
ous  den  Kautions-Kapitollen,  wie  blsbher,
  so  auch  känfulg  ven  den  Königl.
Oberamtepstegen  zu  besorgen  ist,  und
raß  dlesen  die  Vergürung.  wie  bieher,
miommt;  ;

b)  deß  bingegen  die  anderen  Staats-Glbiger,
  welche  ihre  Zinse  bei  elner
Abnisl.  Kassen-  Beamun  zu  erbeben
wünschen,  künftig  keine  besondere  Anweisung
  von  viesseiriger  Kesfe  mehr  ndtbig
  haben;  sendern  biese  Staats=Gläutiger
  wenden  sich  nug  dirckie  an
elne  der  pieher  angewieseyen  Kassen,
welche  bnen,  nochdem  sie  sic.  über
den  Beslo  der  Kaplaallen.  durch  Vorjelgung
  der  Obligarlonen  aue  gewiesen
baben,  den  Zinsen--Betrag  gegen  elne,
auf  die  Staats-Echusden-Zablungs-Kasfe
  selbst  ausgestellie  Quittung  zu
bezablen,  und  selche  je  vor  Ende  eines
Quartals  mit  der  Staats-  Schulden-Zablunge-Kasse
  zu  verglelchen  hat.

Stuttgart  den  35.  Juli  1331.

Stelnbell.

b)  Die  Urkunden  wegen  Besreiung  von  der  Kapital-Stener  betreffend.
Dle  jenlgen  Per  sonen  welche  nach  der  ¶  und  Reglerunar  Blatt  Rro.  X  .  3J  vos
dle  Kaplial-Steuer  pro  hg  hetieffawenz  die  er  SBesteutung  frei  sind,  werden  in

Verordnung  vom  ag.  Juni  1824  (Staais-Beilehung

  auf  ihre  besihenden  Siaats-Ka-
        <pb n="584" />
        pltallea,  hlerdurch  aufgefordert,  beil  Producirung
  der  Zins--Quitiungen  zugleich  oberamtliche
  Zeugnisse,  wodurch  ihre  Ansorüche
auf  die  zugestandene  Kapitol-Steuer-Freibelt
  außer  Zwelfel  gesetzt  sind,  der  Staats-Schulden-Zahlungs=
  Kasse  zu  übergeben,
ladem,  wenn  dlese  Urkunden  entweder
ganz  feblen  oder  mangelhafst  ausgestellt
seyn  sollten,  der  Kaplial-Steuer-Betrag
ahne  welteres  bel  der  Kasse  abgezogen  werden
  wärde.  Es  wird  hiebei  bemerkt,  daß
n  dlesen  Urkunden  neben  dem  Tauf=  und
Familien-Mamen  des  Gläubigers,  die
vormalige  Kasse,  del  welcher  das  Kapltal
angeliehen  wurde,  die  Rummer  der  Obligation,
  der  Betrag  des  Kapltals,  und  der
Zins-Termin  anzugeben,  auch  darin  sämt-580



liche  Staats-Kapltallen  zu  benennen  sind,
in  deren  Besive  sich  eine,  dle  Kapleel-Steuer-Frelheln
  ansprechende  Person  desindet.


Zualeich  werden  die  Staats-Creditoren
im  Allgemeinen  aufgefordert,  den  Kaplial-Steuer-Betrag
  in  Margine  ihrer  Zint-Qulttungen
  sogleich  zu  notiren.

Stuttgert  den  36.  Juli  1821.

Steinheil.

Dienst-Erledigung.
Am  5.  d.  M.  ist  der  Sekretir  des

Kinigl.  kathelischen  Klrchenraths,  derc,
gesterben.
        <pb n="585" />
        Nro.  59.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitas  den  20.  August  1821.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.13  Königliche  Majestst  baben  Landkapltels  Rottwell,  dem  Pfarrer  Malser
durch  allerbbchste  Entschließung  vom  3.  d.  in  Ettenkirchen,  Landkapltels  Tettnang,
M.  die  erledigte  katholische  Pfarrel  Stetten,  gnädigst  übertragen.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

Der  Nechks-Candldet  Jehann  Ebristton  bet  dem  Künigl.  Gerschtshofe  in  Eßlingen
aufgenommen  worden.

Kreeb  aus  Rletenau,  Oberamte  Backnang,

welcher  bel  der  ersten  Dienst-Präfung  das  Smttgart  den  9.  August  :331.
Zeugniß  dritter  Classe  erhalten  hat,  ist  auf  Fär  den  Justiz-Mifnister:
sein  Ansuchen  als  Referendär  zwelter  Claße  rv.  Otte.
        <pb n="586" />
        682
B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Kodnigl.  katbolischen  Kirchenraths.
)  Das  Schul-Inspektofat  Wiblingen  betreffend.

Da  man  das  erledigte  Schul=  In=  f°  wlrd  dleses  zur  öffentlichen  Kenntulß
spektorat  Wiblingen  dem.  Pfarrer  Hug=  gebracht.  6
Lger  in  Dellmenfsingen  Üübertragen  hat,  Siuttgart  den  4.  August  1821.
Camerer.

b)  Die  erledigte  Kaplanei  zu  Rottenburg  betreffend.

Durch  das  am  10.  Juli  erfolgie  Able=  gung  einiger  Austände  befonders  bekannmt
ben  des  katholischen  Kaplans  Veit  ist  die  gemacht,  und  sonach  die  Bewerber  zu  Ein-Kaplanei
  zu  St.  Lorenz  in  Roitenburg  in  reichung  ihrer  Gesuche  aufgefordert  wer-Erledigung
  gekommen.  den.

Die  Dienst=  und  Besoldungs-Verhält=  Stuttgert  den  8.  August  1821.
alsse  dleser  Kaplanel  werden  nach  Beselti-  Camerer.

„.  Des  Khnigl.  evangelischen  Consistorfum.
%  Die  erledigte  Pfarrei  Beilstcin  betreffend.

Vermöte  böchster  Entschließung  soll  das  zehn  Toge  em  Sonmag,  und  en  zesz
erlerigte  Dlakonat  in  Bektstein,  Du#cese  und  Communion  Tagen;  alle  Hochzelt
Marbach,  mit  dem  dortigen  Präceptorat  und  Verbereltangs-Predigten;  dle  Klnderverelniget
  werden,  und  das  Einkemmen  lebren  on  jedem  Felertage  und  an  den
der  verelalgten  Stelle  ist  auf  750  fl.  noch  Sonntegen  an  welchen  kelne  Abend=Etats-Preisen
  bestimmt.  digt  ist,  und  die  Wochen-Gemesdienste  mie

Derjenige,  wescher  diese  Stelle  erbalt,  dem  Stadopfarrer  abwechslend  zu  versehen.
hat  neben  der  Versehung  des  Präceptorats,  Dle  Parochle  enthälr  1550  Seelen,  %
als  Dlakonus  die  Abend-Predigt  alle  vier“  uunter  650  in  den  bie  auf.  Eine  Shunde
        <pb n="587" />
        583

enkfernten  Filiallen,  worunter  drei  elgene
Schulen  haben,  wehnen

Dle  blerzu  beschigten  Bewerber  haben
ihre  Birsschrifren  bianen  vier  Wochen  beidem

  engelischen  Canststorium  alnzureichen.

Stuntgart  den  a8.  Juli  2:3  3  1.
Wächteo.

b)  Die  erledigte  Pfarrei  Hochvdorf  betreffend.

Die  anaͤdigste  Gewährung  dev  Bitnte  des
Dfarrers  NMl.  Helm  um  Versetzung  in  den
Rubestand,  hat  die  Pfarrel  Hochdorf,  Dlstese
  Waiblingen,  in  Erledigung  gebracht.
Sie  pat  keln  Fllial,  nur  270  Seelen,

und  ist  mit  einem  Einkommen  von  537  fl.
nach  Etats-Preisen  verbunden.  Die  Bewerber
  haben  slch  binnen  sechs  Wochen  dei
dem  evangelischen  Cenststorium  zu  melden.
Situtgan  den  7.  August  161.
Suͤskind.

e)  Die  erledigte  Pfartei  Roigheim  betreffend.

Dle  Pfarrel  Relgbelm,  Dlbcese  Reuenstadt,
  ist  erledlgt.  Sie  hat  kein  Fllial,
enthäle  00  Seelen,  und  ist  mit  einem
Elnkommen  von  6.  fl.  noch  Etats-relsen,
worunter  kelne  Zehenten  sind,  verbunden.

Dle  Bewerber  haben  binnen  vler  Wochen
  ihre  Biteschriften  elnzureschen.

Stuttgart  den  7.  August  1821.
Süöknd.

4)  Nachricht  von  der  Preis=  Austbeilung  an  die  evangelisch;  lurherischen  Schullehrer  für  das  J.  1630
und  der  neuen  Preis-Aufgabe  für  das  Jahr  1831.

Die  lm  Jahr  1818  den  eoangellsch-lurberischen
  deutschen  Schullehrern  vorgelegte
Dreisfrege:

In  welchem  Umfange  und  auf
welche  Welse  soll  der  deutsche
Sproch-Unteriicht  in  den  Volks-Schulen

  getrieben  werden,  wenn
er  nicht  blos  den  frelen  Gebrauch
  der  Muttersproche  befoͤrdern,
  sondern  vorzüglich  ein
Bildunge-Mittel  werden  soll?
hatte  nur  sechs  Abhandlungen  zur  Felge.
        <pb n="588" />
        Vermdge  allerhöchster  Entschlletung  vom
#3#8.  Jull  d.  J.  wurde  derjenigen  Abhandlung,
  welche  das  Motto  führt:

„Ein  Gottesfürchtiger  redet  allezelt,
„das  bellsam  ist;  aber  des  Narren
„Rede  ist  äber  die  Maßen  verdrüßlich.“

Jes.  Sir.  zJ.,  V.  172.  14.
als  der  vorzüglichsten  und  vollständigsten
der  Erste  Preis  mit  Fünf  Sopecies-Dukaten
  gnädiest  zuerkannt.  Ihr  Verfalser
  ist:  .
Carl  Helnrich  Haug,
Unterlehrer  am  Schullehrer=  Seminar  in
Eßlingen.

Der  Abhandlung  mit  dem  Mottot
„Wer  etwos  Rechtes  zu  leisten  gedenkt,
„muß  sich  beschränken;  wer  zu  viel  will,
Owill  nichts“

wurde  der  Zweite  Hrels  mit  Drei  Dukaten
  zugeschleden.  Ihr  Verfasser  ist:

Matthäus  Schwaril,
Mdchen  Schullebrer  in  Ulm.

Des  dritten  Preises  mit  Zwel  Dukser
  Aufsatz  mit  dem  Motto:

rde  d
ten  wu  9*

„ne  duid  nimi

ä#r  würdig  erkannt-"
  Ihr  Verfasser  ist  der  Knaben-Schulletrer

  Bauer  zu  Schorndorf.
Auser  diesen  Abbandlungen  wußte  man
von  den  übrigen  Keine  als  lobenswerih

auszuzeschnen.

584

Für  das.  Jaho  189x  wird  mit  allerbchster
  Genehmigung  den  dentschen  Schullehkern
  ebangelischer  Confession  zur  Beantwortung
  die  Preis-Frage  vorgelegt:

Was  kann  ein  Schullehrer  l#
seinem  gesetzlichen  Wirkungs-Kreise
  zur  rellglösen  Blldung
seiner  Schulkinder  beltragen

Bel  der  Beanewortunz  dleser  Frage
muß  zunächst  der  Begriff  von  religlüser
Bildung  des  Menschen  öberhoupt  festgestellt,
  und  dle  Mirtel  aufgeführt  werden,
dle  jene  fbidern.

Rach  dieser  allgemelinen  Einleikung  wird
dann  darzustellen  seyon,  was  von  kleser
rellgidsen  Bildung  dem  Kindesalter  angzeberr,
  welche  Mittel  für  ihre  Entwickelung
und  Foͤrderung  anwendbar  sind,  an  welchen
Erelgnissen  und  Gegensländen  sie  sich  zußern
und  üben  kann,  und  welche  Stufen  sle  zu
durchwandern  hat.

Besonders  wird  dann  darzustellen  seyn,
was  Erziehung  un)  Unterricht  ##ur
rellgibsen  Blldung  der  Kinder  beljutraten
und  wie  zu  dlesem  Zwecke  Eltern  und  #ehrer
  gemeinschaftlich  zusummen  zu  wirken
baben.

In  einem  besondern  Abschuet  ist  dana
auszuführen,  was  dem  Schullehrer  In  dieser
  Bezlepung  allein  obliegt,  welche  Ruͤd-
        <pb n="589" />
        sichten  er  auf  die  häuslsche  Trzlehung  zu
nehmen  hat,  welche  Mittel  ihm  zu  Gebote
stehen,  und  in  welches  Verhältuß  er  sein
Wlrken  für  die  rellgibse  Bildung  selner
Schulkinder  zu  dem  Wirken  der  Eltern
und  der  Gelstlichen  zu  stellen  hat.

Was  die  vaterländischen  Gesetze  dem
Schullehrer  für  einen  Wirkungs-Kreis  In
bleser  Hiosicht  gestatten,  ist  in  einem  eigenen
  Paragraphen  zusammen  zu  stellen,
wobel,  außer  der  General-Schul-Berordnung,
  die  Sypodal-Reserlpte  vom  16.  Januar
  1799  und  28.  November  1809  vorzuͤglich
  zu  beruͤcksichtigen  sind.  Aus  diesen
Vorschriften  ist  dann  der  gesetzliche  Wirkungs-Krels
  der  Schullehrer  für  die  rellgidse
  Bildung  ihrer  Schul-Jugend  näher
zu  bezeichnen  und  mit  demjenigen  Wirkungs-Kreise
  zu  verglelchen,  der  ihm  nach  der
vorangesandten  Darstellung  zugeschleden
werden  sollte.

Den  theoretischen  Theil  der  Abhandlung
  wird  am  zoweckmäßigsten  schlleßen,
das  Gemählde  elner  wahrhaft  christlichen
religibsen  Schule,  welches  zugleich  darstellt,
  wie  nicht  blos  der  Religions-Umterricht,
  sondern  jeder  andere  Lehr-Gegenstand,
  dle  Schulzucht  und  die  ganze  Ein-585



richtung  der  Schule  dlesem  Gemählde  zur
Grundlage  dienen  muß.

Der  praäktische  Tbell  der  Abhandlung
bat  nlcht  nur  den  religibsen  Unterrichtsstoff
nach  den  Abstufungen  der  Schul-Klassen
zu  zerlegen,  die  Lehrform  zu  bejeichnen
und  Proben  derselben  zu  llefern,  sondern
auch  in  Beisplelen  anschaulich  zu  machen,
wie  andere  Lehr-Gegenstände  und  disciplinarische
  Elnrichtungen  zum  Fbrdern  der
religidsen  Bilrung  der  Schulkinder  benutzt
werden  koͤnnen.

Die  Abhandlungen  muͤssen  auf  Jakobi
18::  unmittelbar  an  das  Königl.  Conststorium
  eingeschickt  werden.  Der  Verfasser
  setzt  elnen  Denkspruch  vor,  und  schrelbt
seinen  Namen  auf  einen  Zettel,  welchen
er  seinem  Aufsatze  verslegelt  beilegt.  Wessen
  Handschrift  bekannt  ist,  der  hat  seine
Abbandlung  durch  eline  unbekannte  Hend
schrelben  zu  lassen.  Wer  diese  Formen  und
obigen  Termin  ulcht  beobachtet,  hat  keine
Beräcksichtigung  selner  Arbelt  bei  der  Preis-Austheilung
  anjusprechen.

S.utegart  den  7.  August  1831.
Griesinger.
        <pb n="590" />
        586
Dienst-Erledigung.

Seine  Könlsgkiche  Majestär  haben  Merklingen,  Rath  Martin,  Alters  und
turch  allerhöchste  Eneschlleßung  vom  5.  d.  Kränklichkelts  halber  nachgesachte  Peostonl=M.
  die  von  dem  Kameral-Verwalter  zu  rung  gnaͤdigst  bewilligt.
        <pb n="591" />
        587

Nro.  60,

Köntglich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

½

Montag  den  20.  August  13  31.

A

I.  Unmmittelbare  Könisliche  Dekre  te.

Dienst-Nachrichtem.

S.e  Khnlsliche  Mojestät  haben

unter  dem.  11.  d.  M.  der  von  dem  Fürsten
  Erbland-Postmeister  bewllligten  Entlofung
  des  Posthalters
Brackenhelm  von  selner  Stelle,  und  deren
Uebertragung  an  den  Carl  Winter  daselbst
  die  pochste  Bestätlgung  erthellt.
Sodarn  paben  Söchstdleselben  vermige
  böchster  Entschliehung  vom  ½6.  dj.  M.

die  erledigte  kathollsche  Pfarrei  Stockbelm,
Landkapitels  Reckarsulm,  dem.  Kaplan.

Stbreer  zu  Horb,  um.

Bochelle  indle

  erledigte  kathellsche  Stadt-Pforrel
Frledingen,  Landkapirelo  Wurmlingen,  den.
farrer  Korntheur  in  Bubsheim,  Oberamts
  Spalchingen,  übertragen.

Ferner  haben  Söchstdleselben  vermge
  bdchster  Enischllehung  vom  nämllchen
Tage  die  Stelle  eines  Sekretärs,  Registrators
  und  Kanzlisten  bel  dem  Medileinal-Collegium
  dem  blsherigen  Kanzlisten  He2-tich
  bei  dem  Mlnisterium  des  Innern
äbertragen,  und  zu  der  hliedurch  in  Erse-Agung
  gekommencn  Minlsterial-Kanzlisten-
        <pb n="592" />
        683

stelle  den  blsherigen  Konzlisten  bel  dem  unterm  14.  d.  M.  wurde  der  Oberlleu=Medliclnal
  =  Collegium,  Stadelbauer,  tenant  v.  Daniel  vom  siebenten  Infangnärigst
  befdrdert.  terie-Reglment,  zum  Hauptmann  zwelter

Unterm  ½.  d.  M.  wurde  dem  zu  der  Elosse  im  sechsten  Infanterle-Regimem
katbolischen  Pfarrel  Schemmerberg,  Lond-  ernannt,  und

kapitels  Biberach,  ernannten  Pfarrer  unterm  16.  d.  M.  der  Oberlleutenam
Schmird,  von  Aepfingen,  die  Abnigliche  v.  Husuadel  vom  achten  zum  slebentes
Beststigung  ertheilt;  JInfanterle-Regiment  versetzt.

1II.  Verfügungen  der  Departementé.
Des  Departementes  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Inners-Vekanutmachung,

  die  Abslellung  der  ven  den  Gensd'armes  bisher  bei  Versendungen  in  das  Auslam
bezogenen  Quartier-Entschädigungs-Gelder  betreffend.

Den  Khnigl.  Oberémtern  wird  unter  Be=  denselben  bei  Vagonten-Transporten  un
zlehung  auf  die  unterm  9.  v.  M.  erlassene  Dostwagen-Begleitungen  in  das  Ausland
im  Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nro.  4#2  eine  Quartiers-Entschéblgung  von  3#  k.
#enthaltene  Verordnung  in  Betreff  der  künf=  verwilligt  wurde,  für  die  Zukunft  hioweg
tigen  Verpflegung  der  Gensb'armerse  hbiemit  ffllt,  das  letztgenannte  Entschädigungs-Geld
erdffnet,  daß,  da  dle  Gensdarmes  statt  der  für  Verschickungen  ins  Ausland  vom  15.
blsher  gesetzlichen  Ratural-Verpflegurg  von  Juli  d.  J.  nicht  mehr  abzurelchen  #st.
jeht  an  Verpflegungs-Entschaͤdigungd-Gel-  EIILIIIIIII
der  erhalten,  mithin  der  Grund,  aus  welchem  Schmldlin.

.  Des  Klnigl.  Studienrathe.
Au  die  cvangelischen  Dekanate  und  Vorstände  der  lateinischen  Lehr-Austalten  des  Reichs,
das  diesjährige  Land-Exramen  betreffeiw.
Bei  dem  dlesjöbrigen  Land--Examen  ttgen  Monats  S.ptember  in  reni  Plesigen
wilches  den  20.,  1.,  11.  und  15.  känfe  Kkuigl.  Gymnasium  vorgensmmen  ickh,
        <pb n="593" />
        54

haben  die  Schüler  nachstebender  Lehr-Anstalten

  des  Relchs,  welche  sich  dem  evangelischen
  geistlichen  Stande  widmen  wollen,
und  nicht  durch  besondere  Restelpte  zurückgewiesen
  worden  sind,  in  folgender  Ordnung
  Morgens  7  Uhr  zu  erscheinen.
Montag  den  10.  September:
aus  den  lateinischen  Lehr-Anstalten  zu  Ludwigsburg,
  Beslgheim,  Blerligheim,  Brackenheim,
  Güglingen,  Gröningen,  Bellstein,
  Basbingen,  Maulbrenn,  Krnittlingen,
  Bottwar,  Heilbronn,  Böcknang,
Maxbach,  Neuenstadt  und  Murrhardt.
Dienstag  den  17.  September:
Eßlingen,  Schorndorf,  Oehringen,  Hall,
Ingelsingen,  Welkershei#n,  Glengen,  Gipplngen
  und  Leonberg.

Mutwoch  den  12.  September:
Pfullingen,  Herrenberg,  Rärtingen,  Böblingen,
  Rentlingen,  Tübingen,  Kirchbelm,
Ulm,  Bleubeuren,  Alplesbach,  Cal#  und
Balingen.

Donnerstag  den  15.  September:

Leutkirch,  Raoensburg,  Tut#lingen,  Ellwangen,

  Crallehelm,  Klrchberg,  Heldenbeim
  und  Urach.
Die  evangelischen  Dekanate  und  die  Vorstände

  dieser  Lehr-Anstalten  haben  nun  die
Tehrer  derselben  zur  Anordnung  des  welteren

  hlevon  schleunlgst  in  Keuntulß  zu
seden.

Stuttgart  den  16.  August  1821.
Suͤs  kind.
        <pb n="594" />
        <pb n="595" />
        Nro.  61.
Könisglich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  25.  August  16  21.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfugungen  der  Departemeents.

Des  Departements  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.

Die  Abänderung  der  bisberigen  Medicamenten-Tare  betreffend.

Zu  Vollziehung  des  fF.  15  der  Instruktion
  für  das  Kdnigl.  Medieinlal-Departement
  vom  33.  Juni  1807),  upnd  in  Betracht
  der  Veränderungen,  welche  die  Ankaufsprelse
  mehrerer  gangbaren  Medicamenten-Artikel
  in  Folge  der  neueren  Handels-Verbältnisse
  erlitten  haben,  ist  die  zuletzt
bestandene  Apotbeker-Tare  einer  genauen
Revision  unterworfen  werden.

Indem  man  nun  dasjenige,  was  an  derselben
  abzundern  für  nithig  erachtet  wurde,
zur  Nachricht  und  Nachachtung  bekannt
macht,  bemerkt  man,  daß  es  In  Anschung
derjenigen  Artliel,  welche  in  nachstebendem

  Verzeichnisse  nicht  aufgefährt  sind,  bef
den  Bestlmmungen  der  Taxen  von  2755
und  1312  sein  Verblelben  hat.

Was  die  Abzüge  betrifft,  welche  dle
Apotheker  an  denjensgen  größeren  Zahlungen
  sich  gefallen  zu  lassen  haben,  die  ihnen
für  leferungen  in  bffentliche  Anstalten  und
bei  Epldemlen  aus  öffentlichen  Cassen
zu  lelsten  sind,  so  werden  folche  für  dle
Medleamenten-Abgabe  in  bffentliche  Anstalten
  auf  den  achten,  für  die  bei  Epldemien
  aber  auf  den  zehnten  Tbell  der  nunmehr
  bestehenden  Toxe  festgesetzt.

Stuttgart  den  16.  August  1821.

Schmidlin.
        <pb n="596" />
        692

Neue  Medicamenten-Taxe.

Anmerkung.  Bei  allen  hier  aufgeführten  Mtikeln  richtet  sich  der  Preis  der  halben  Unze
nach  der  Preis-Bestimmung  der  Unze,  so  wie  für  das  halbe  Pfum  die  Preié-Besiimmung

  des  Pfunds  eintritt.

—

 

 

Acelum  camphoratum
concentralum  s.  Westen  dorf  p.
spec.  1,049.  Araeom.  Beck  832.
rubi  ideei  cum  saccharo
Aidum  phosphoricum  dilutum  pro  usu
medico  poml  spec.  1,1  40.  Aram
Beck  212  ..
Alcali  minerale  depbprr.
Aloe  hepetica  pulverisato-Snccotrina
  pulverisala

Anlimonium  erndum  pulv.  gross.
alcoholisalnum
Aqus  cinnamomi  Cydoniala

—  —

simnble.

—  —  spitituosa  et  vinosa  ·
Arcanum  duplicalum  s.  larlarus  vilricl.

Argentum  nitricum  purum

Balsamum  Arcaci.
—  Copalae

Opodeldech  .

Pennsanum.—««-.-«(1I(-.umnigrum

 

 

 

Medicinal-Gcwicht.
Ich-II  tllsse  1  Drachme  Gtan
14  kr.  3  i
—  Seoikr.  Akr°.
24  kr.  õ  kr.
—  4%o  ke.  6  kr
1fl.  6  kr.  1  kr.
1fl.  5e  kr.  gkr.  2kr.
1  fl.  6  kr.  1  kr.
24  kr  3  kr.
—  6  kr.  1  kr.
fl.  6  kr.
48  kr  iikr.
1  fl.  u  kr  8  kr.
4  ke  4ckkr.  1  kr.
—  —  4  kr.),  gr.  ilt.
l  ffl.  14  kr.  2kr.
—  10  kr.  2  kt.
fl.  36  kr  10  kr.
—  fl.  6er.  1  K.
        <pb n="597" />
        Medicinal-Gewicht.
1—......e—
*i1  „  Pfund  1  Unzge  1  Drachme  Gras.
Borax  raffinata  pulver.  bb  kr  I'  kr.  1  kr.
Bulyrum  Caunrnoo  —  a2  kr.  4  kr.
Camphora  pilverisata  ..  .  1si.  a6  kr.  1  kr.  5kr.
Canlharides  pulverisates  —  ab  kr.  Akr.
Cardamomum  minus  pulver.  ..  —  ab  kr.  Akr.
Caricae  pinques  conc.  33  kr.  a  kr.
Caryophylli  arom.  .  —  17  kr.  2  kr.
Casloreum  anglicun  —  5fl.  24  kr.?  tzr.  #  kr1
—  moscoviticum  .  —  —  lis.  adkr.  rn
Coccionella  Pbuler.  6„  —  2sfl.  16  kr.  20  kr.  2  gr.  u1  kr
Colla  Pischn  ..  6si.36kk,  III-.  5  kr.
Colocynthides  pulver.  ..  —  16  kr.  2  kr.
Cortex  Alcornoque  pulv.  gross..  —  4½  kr.  6  kr.
—  —  alllohol.  —  1ff.  8kr.
—  Anguslurae  verae  pulv.  gross..  —  kr.  1
—  —  —  allichol.  —  12kr.  akr.
—  Aurant.  Curass.  pulv.  grofs.  —  8  kr.  1kr.
—  —  —  allohol.  —  10  kr.  2kr.
—  Cascarill.  pulv.  gross.  —  6  kr.  1  kr.
—  —  UHohoi..  —  r.4
—  Ce0chinae  pulv.  grosß.  6  f.  40  kr  5  kr.
—  —  alleohol.  6  fl.  0  kr.  438  kr.  6  kr.
—  —  regise  pulv.  grolsls.  .  36  kr.  ökr.  13  kr.
—  —  allchool.  5fä.  4kr.]kr.  27
—  —  Fubr.  pulv.  gross.  —  I1#  fl.  16  kr.  o  kr
        <pb n="598" />
        Medicinal-Gewicht.
1
Plund  unze  Drachme  Gtau
Coritex  Chinae  rubr.  alllohol.  —  1  fl.  14  kr.  11  kr.
—  Cinnamomi  sinens.  Pulv.  gross.  sl.  12kt.  2kr.
—  —  —  alltohol.  1  fl.  48  kr.  16  kr.  5  (e.
—  —  Zeylon  pulv.  grolss.  —  5:  ke.  i  kc.
—  —  —  allichol.  —  fl.  ökr.
—  Ougassiac  Pnlv.  .  1  fl.  20  kr.  kr.  akr.
—  —  alliohol.  2  fl.  :  kr.  7  kr.
—  Sinmaruh.  pulk.  gr.  .  bo  ke.  8kr.  1  kr.R
—  —  allohol.  fl.  12  kr.  2kr.
Cremor  Tarlari  solub.  —  16  kr.  2  t
Elaeosaccharum  Cinnamomi  —  56  kr.  9  kr.
—  Menih.  piper.  —  12kt.  2kr.
Elaeosacchara  reliqua  —  10kr.  2  kr.
Flixir.  slom.  Roh.  Whytt.  2  fl.  12kr.  2kr.
Essenlia  Cascarillse  ..-.  —  10  kr.  2kr.
—  Chinac  simpl.  –  13  kr.  Zkr.
Extractum  Calendulae  —  —  Akr.
—  Cascarillae  —  —  6  kr.
—  Chinae  aquosum  —  —  21kr.s2  gr.  ukt.
—  Ligni  Ouossiae  —  —  24  kr  —
—  Opii  aduos.  —  —  IEI
—  Rathanhiae  —  —  16  kr
—  Rhois  toxicodendri  —  —  20  kr.
—  tarax.  liquidum  s--  —  1:  kr.  k  kr.
.  et  similia
—  —  pissum  ...  —  16  kr.  ö  kr.
        <pb n="599" />
        bgs

 

Medicinal-Gewicht.
—  —
Pfunub  Unze  1  Gran

 

Ferrum  murilalieen  ....  —  43  kr.  I18

Florcs  Benzos  —  —  à4  kr.  1  gr.  1  kr
—  Cassiae  pulv.  .  *i–  22  kr.  5kr.
—  —  alkohl.  —  24  kr.  4kr.
—  Salis  ammoniac.  martiales  —  3°  kr.  kr.
—  Sulpbhur  100100.  5#  kr.  6  kr.  1  kr

Folia  sennoe  alexk.  integra..  fl.  24  kr.  14kr.  akr

—  —  —  alkohol..  .  .  .  DZfi.  18kr.  ökr.
—  —  parvrse  ffl.  20kr.  6#  kr.

Gummi  ammoniac.  pulveris  .fl.  8kr.  16  kr.  Zkr.
—  pgurabic.  —  ffl  öör  kr.  12  kr.  akr.
—  Elemi  —  EEEIEIIIE  20  kr.  Zkr.
—  Gullae  —.....  —  24kr.  *--—
  aAlaslich  —  IBfl.  20  kr.  Zkr
—  Alz#hac  —  Hfl.  20  ke.  Zkr.
—  Sandaracae  —  fl.  J0  kr.  6  kr.  1
—  Tragacantaoo  —.  ..  —  Zo  kt.  4kr.

Ilepar  stilphur  aleal.  .  .  lafl.  12  kr.  6kr.

—  —  Gealcar.  ad  usum  medicum  -
internum  —  8kr.  2  kr.
—  —  —  —  —  eytlernum  46kr.  6  kr.

Herba  Uvae  ursi  concis.  ...  EIN  öst.

lnsusnmlaxatjvumvienn.·..  .tsi.  Akk-
        <pb n="600" />
        596

 

 

Julapium  c  Camphor.  acctos.
Hermes  minerale

Lapis  causticus
Lanudanum  liqnid.  Sydenh.
Lignum  Ousssige  concis.

—  poulw.  subtil.

Tinimentum  volatile
Liduor  anodynus  miner.  III#s
pond.  spec.  o,625.  Aracom.  Beck.  302

Alacis  pulveris

Manna  calabrin.
—  Coanellata

Mercurius  dulcis  alLIlol.
—  sublimatus  pulver.

Moschus  orientats

Nilrem  depur.  PDulveris
Nuces  moschalac  pulver.

Oleum  animale  Dippel.
Cajeput.
Carxophyll.  arom.

Alenlhae  Piber

–4

—

 

Medicinal--Gewicht.
——..—..——..
1  Pfund  i  Unge  1  Drachme  Gran

24  kr.  4kr
—  fl.  7  gtr.  1kr.
—  5:  kr.  6  kr.
—  li  s.  ib  kr.  12
——  6  kr.  1  kr.

1fl.  48  kr.  12  kr.  2  kr.

1  ft.  20  kr.  6  kr.]

2  fl.  à34  kr.  16  kr2  ökr.
—  40  kr.
54  kr.  8  kr.

K.  48  kr.  12  kr.
—  da  kr  6ke.  .  1  Fr.
—  24  kr  4kr.  gr.  u#  krR
–  —  d  fl.  34  kr.  Sktup.

5  f.

k  f.  6kr  Itr.sist.  zolt
—  24  kr.  4kr.
—  sfl.  36  kr.  14  kr.*“  Tpf.:  kr.
—  ni  fl.  234  ke.  1#  kr.  5  Tpf.,  kr

 

16  kr.  Tof  #

 

 

—  sfl.  48  kr.
1  45  kr.  Df.  #  kr.
        <pb n="601" />
        Medicinal-Gewicht.

—  —

 

 

:  Vfund  Unze  Drachme  Gran
Oleum  Ricini  erbrr.  5ö  fl.  24  kr.  24  kr.  1
—  Vilrioli  anglicmn  An  ökr.
—  JNordhusanum  40  kr.  1½
—  —  reclilicatum.  —  6  kr.
Opium  depuratum  bail.  —  —  24  kr.a  gr.  ilt.
Piper  album  pulv.  gross.  —  Bkr.  1  kr.
—  —  suhlil  —  gkr.  2  kr.
Pulpa  Tamarindor.  „  1  fl.  30  kr.  bkr.
Radix  Colombo  pulv.  gros.  —  8kr.  1  ke.
—  —  subtil......  —  12kr.  2  kr.
—  Golangae  minor.  sublil.  pulv.  —  12  kr.  1  kr.
—  Genliange  pulv.  gross!s.  40  kr.  Akr.
—  —  zane  *.  T  5  rr.
—  Jaloppae  pulv.  gros.  1  fl.  55  kr.  5kr  2  kr.
—  —  p.  subtil  1  fl.  5,  kr.  12  kr.  3  kr
—  Ipecacuanh.  pulv.  grols.  —  56  kr.  bkr
—  —  p.  sublil.  —  in#  #.  ökr1R  ro  kr  5  gr.  2k
—  HRealhanh.  concs.  —  ů.kr.  ke
—  —  cunm  cortice  pulv.  gross.  —  lifl.  akr.  8kr.
—  —  —  —  p.  suhtil.  —  1  ff  3  kr.  **sn
—  Mhei  moscovit.  pulv.  grols.  —  1  fl.  8  kr.  55
—  —  —  sublil.  –  1  fl.  a#  kr  u  kr.
—  Salap.  p.  gr.  I  fl.  12  kr.  !êçtr½,⅝
—  —  sublil.  1  fl.  43  kr.  9  5u1
        <pb n="602" />
        Medicinal-Gewicht.

 

 

Raclix  Sarsaparill.  conc.
Senegae  p.  gross.
subtil.
Serpentar  virg.  Pp.  9g.
—  p.  subtil.
Resina  Guajaci  pulver.
Jalapp.

Roob  c.  Saccharo....

Sachher.  canar.  pulver.
Sal  ammoniacum  depur.  pulver.
anglicum  —  .
comucervivolalil...
essent.  Tartari  pulver.
Frideric.  pulver.

—  volat,  siccum  pulv.
Secale  cornutkum  pulverie

Semen  Anisi  stellat.  pulv.  grols.
p.  subtil.

4
—
—

Cynae  integrum
pulveris

Sperma  Cei
Spiritus  Corn.  Cerrr.
pond.  spec.  0½%  Araeom.  Bech  a-—
  Minder.
pond.  spec.  1032.  A.  necle  3—4n

 

 

 

 

 

 

  

 

 

1  Pfund  !  Unze  Drachme  Gran
2  fl.  48  kr  16  kr.  2  kr.
ff  36  kr  10  kr.  2  kr
2  fl.  16  kr  14  kr.  -1
—  10  kr.  2  kr.
—  14kr.  ökr.
—  22  kr.  Zkr.
—  a  fl.  10  kr.  18kr  3  gr.  iktr.
—  4kt.
—  4kr.  1kr.
1fl.  aukr.  kr.  ekr.
—  kr.
—  20  kr.  kr.
16  kr.  ökr.
ökr  v
20  kr.  5  kr.
a4  kr.  kr.
6  kr.  1  kr.
17  kr.  2kr.
14  kr.  2kr.
18  ke  äkr.
16  kr.  2  kr.
6  kr  1  kr.
68kr.
        <pb n="603" />
        49

 

 

Medicinal-Gewicht.
———.——  ——
!  Pfundunze  1  Drachme  Gran
Spirins  nitri  duleis.  —  16  kr.  5  kr.
Dond.  spec.  0#850.  Arneom.  herl  *  .  .-—
  Salis  acidus  .  bo  kr.  6  kr.  1  kr.
Dond.  spec.  1.155.  Aracom.  Beck;  202
—  —  diulcis  —  16  kr.  3  kr.
pond.spec.  o,  838.  Argeon.  Beck  266  «
—  —  ammon  anis.  —  12  kr.  2  kr.
—  —  —  aquos.  —  8  kr.  1  kr.
—  —  —  Goeaaustic.  1  fl.  56  kr.  10  kr.  a2  fr.
pond.  spec.  o,  95  1.  Araeom.  Beck  se  ·
——  —  vinos.  —  1olr.  1  kr
—  Vini  allsoln#ol.  .  Hoch  Hkss  stlky
ponclqpccVZngmoom  Bock  zz-—
  —  camphor  «“6  kr.  6  kr.  1  kr.
Spongiae  marin.  combust.  rolver.  —  Zo  kr.  ar-Suceus
  liquir.  depur.  —  12  kr.  2  kr.
—  —  —  pulv.  —  16  kr.  ö  kr.
—  Citri  rec.  expr.  —  8  kr.
Sulphur.  Amimon.  auratum  —  3  kr.  8#  kr.4  hr.  1  r.
Syrupus  Chinae  .  —  10  kr.
—  Cichor.  c.  rheo..  .  —  10  kr.
—  Cuinnamomie  –  12  kr.
—  Oroci  .  .  —  12  kr.
—  Ilollandic.  ..  —  2  kr.
—  de  Mannan.  .  —  10  kr.
—  Hrlhabarb.  Dooo.  —  10  kr.
        <pb n="604" />
        Syrupus  Violar.

Syrupi  reliqui  es  medicam.  indigenis

—  —  —  meclicam.  exolicis

Tamarindor.  frackus
Tarlarus  emelicus
—  olubil.  ammoniac.  pulver.
—  tartaris  pul.
Terebinth.  venet.  .....
Terrakoliat.tatsl.sicca.

Tinctukaakomai.  0llicin.....

Caniharidum

—  Cinnamom  concenir.
ex  1.  Parl.  cinnam.  Zeilon.  t  5.  part.
Spir.  Vin.  à  218

Opü  Eccarddl

Rothanh.  simbl.

aromat.

Khei  aducsa
thehaica  Londin.

tonico-nertina  Hesluschell
Valerianac  C#.  liquor.  anodyno
Tragaea  aromalicc  E—

Unguenlum  Conlharidum

pulver.

 

1kt.

 

Medicinal-Gewicht.
1  Pfund  1  Unze  1  Drachme  Gran
—  l1a  kr.
46  kr.  6  kr.
—  8kr.
20  kr.  Akr.
—  öꝛ  kr  ökr.  gr.
—  18  kr.  ökr.
1  ff  35  kr.  1:  kr.  2kr.
5:  kr.  5  kr.  1  kr.
—  24  kr  Akr.
—  12kr.  :kr.
1  fl.  aokr.  1
—  24  kr.  4  kr.
—  1  fl.  4  kr.  ekr.
—  12  kr.  2  kr.
—  14kr.  akr.
—  12kr.  2kr.
—  56  kr.  6  kr.
—  48  kr.  Gkr.
—  36  kr.  6  kr
—  1okr.  .  2  kr.
—  12  kr.  -1

 

 

 

 

..n  kt#

——-  7#„
        <pb n="605" />
        601

Nro.  62.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch,  den  29.  Ausust  18a1.

 

IL.  Unnittelbare  Königliche  Dekreter.
Keine.-II.
  Verfügungen  der  Departemenk  8.
Des  Justiz-Departements.
Dle  in  dem  Monat-  Juli  1631  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnissebetreffend.


In  dem  verflossenem  Monat:  Juli  find  von  sämtlichen  Gerichtshöfen  des  K#-mireichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeknen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche

Freibelts  -Strafe  erkannt,  oder  die-  Dienst  =  Emfernung  eines  Staats=  oder.  Commuss"=Dleners
  verfägt  wird..

A)  Obertribuna  l..
7.  Criminal-Senat.
Den=  3.  Juli'  wurde:-  das  von  dem  Crlminal-Senat  des  Khzngl.
1  in  der  Rekmssache  des  Johann  Frled)  Gerichtebef#  in  Eßlingen  unterm  r0.  Maldon
  Neustadt,  Oberamts  Wolblingen,  I.  J.  gefällte  (in  das  Eaat-  und?
        <pb n="606" />
        602

Reglerungs-Blatt  Nro.  46.  S.  412  ein-  2es  Königl.  Gerichtshofs  zu  Eßlingen

geräckte)  Erkennenißf  umer  Verfällung  uhterm  36.  Juni  l.  J.  gesällte  Cim
des  Rekurrenten  in  dle  Kosten  zweiter  Staats-und  DReglerungs-Blatt  Nro.  33.
Instanz  im  wesentlichen  bestigt.  S.  515  enthaltene)  Straf  -  Erkenntuiß

Den.  .  Jull  wurde:  im  wesentlschen,  neben  Veiflllung  de

2.  in  der  Rekurssache  des  fuspendirten  Nekurrenten  in  dle  Kosten  ickelter  In-Cameralamts-Kastenknechto
  Johann  Ja-  stanz  bestä#igt;
kob  Unkel  zu  Gdppingen,  wegen  Kassen=  =  in  der  Rekurssache  des  Festungestrafünge
rests,  das  von  dem  Gerichtshofe  zu  Um  Jehannes  Eudg,  von  Oberstetten,
unterm  16.  Jan.  1341  gefällte  (in  Nro.  Oberamie  Münstagen,  das  wegen  Diet-17
  des  Staats=  und  Reglerungs-Blatts  stahl#,  Lügens  und  ungebührlichen  Be-S.
  10l  enthaltene)  Erkenntniß  binsicht-  nehmens  vor  Gerscht,  von  dem  Gerichtsch
  der  Rears-Bezelchnung  lediglich  bofe  zu  Tübingen  unterm  14.  Junl  l
bestätlgt,  dle  unterrichterliche  Strofe  aber  J.  gefällee  (im  Staats=  und  Reglerunzte
noch  geschärft,  und  der  Angeschuldigte  Blatt  Nro.  55  S.  518  enthaltene)
neben  Entsfetzung  von  selner  Kastenknechis-  Straf-Erkenntniß  lediglich  und  unter
Kelle  und  Unföhigeelts-Erklsrung  zu  Be-  Verurtheilung  des  Rekurrenten  in  ##
tleldung  eines  bfeentlichen  Amts,  dann  Kosten  zwelter  Instanz  bestäligt;
dem  Ersatz  seines  Kassenrestes  und  wel-  5.  in  der  Rekurssache  des  vormallgen  Steresterer
  Schuldigkelt  im  Gesamtbetrag  von  Elnnehmers  Johann  Michael  Maler,
47  37  fl.  30  kr.  4bl.  mit  Verzugs-Zinsen,  von  Sontheim  an  der  Brenz,  Oberams
in  der  Art  und  mit  dem  Vorbehalt,  wie  Heidenhelm,  das  von  dem  Gerichtshofe
solches  im  Erkenntniß  erster  Justanz  be-  in  Ellwangen  unterm  Zo.  Oktober  1619
Ktimmt  worden,  zu  zwel  und  einbalb-  gefällte  (in  Rro.  3:  des  Staats=  und
jäbriger  Zuchthausstrafe  in  Goteeszell,  Regierungs-Blatte  vom  Jahr  1619.  S.
und  zu  Erstattung  aller  Kosten  belder  850  eingeräckte)  Straf-Erkenn#niß  auf
den  Erfund  elner  angeerdneten  welteren
Verhandlung  theilwelse  abgeaͤndert,  dei
Verdacht  eines  Kassen-Elngrifs  des
Rekurrenten  beruben  gelassen,  dleser  dagegen
  wegen  nachläßiger  und  unordent=Instanzen

  verurthellt.
Den  14.  Juli  wurde:
5.  in  der  Rekurslachs  des  Frledrich  Affemus,
  von  Kleln:  Bottwar,  Oberemts
Morbach,  das  von  dem  Criminal-Senat
        <pb n="607" />
        605

licher  Rechnungsführung-  und  dadürch
/verschuldeten  Kassenresto,  neben  Entlassuog

  von  seinen  Gemeinde-Aemtern  und

Auoschluß  von  jeder  verrechneuden  Stelle,

zu  zweimonstlicher  Festungestrafe  mit

angemessener  Beschäftigung  innerhalb  der
Festung,  zum  Ersatze  des  Rests  samt
Zinsen,  und  zu  Bezahlung  der  in  belden
  Instanzen  erwachsenen  Prozeß-Kosten
verurthellt.

Den  :  --.  Juli  wurde:

x

auf  der  Streitmühle,  Oberamts  Gmünd,
das  von  dem  Gerichtsbofe  zu  Ellwangen

unterm  20.  Februar  l.  J.  gesellte  (Im-Staats=

  und  Regierungs-Blatt  Nro.  2

.  In  der  Rekurssoche  des  Kaver  Weber

S.  184  elngerückte)  Erkenntultz  bunsichtlich
  der  Strafe  abgeändert,  und
Rekurrent  wegen  greber  Kbrper=  Verletzung
  nun  zu  vlermonstlicher  Festungsstrafe,
  übrigens  in  dle  Kosten  zweiter
Instanz  verurthellt.

Den  #3u.  Juli  wurde:

J.  In  der  Rekursfache  des  Gastgebers  Carl“
Eberhard  Slegele,  von  Stuttgart,  wegen
ehebrecherischen  Incests  mit  selner  S.ieftochter,
  das  von  dem  Gerichsbofe  #u  Eßlingen
  unterm  #.  Juni  l.  J.  gefällte  (im
Staats=  u.  Reg.  Blatt  Nro.  55.  S.  vuoelngerückte)
  Straf-Erkenntusß  lediglich
und  unter  Verurtheilung  des  Nekurrenten
in  die  Kosten  zweiter  Instanz  bestäclgt68

77.  Eidi!=  Senat:

Den  6.  Juli  wurde  in  der  Apypellationsfache:


#  von  dem  Cioil-Senat  des  Gerlchtshofs
zu  Ellwangen  zwischen  den  in  den  Akten
genannten  Frehnbauern  zu  Gebenweller,
Klägern,  Axpellanten,  und  dem  Kboigl.
Württembergsschen  Feldzeugmesster,  Grafen
  von  Päckler,  jetzt  dessen  Erben,
Beklagten,  Appellaten,  angeblich  widerrechtlich
  angesprochene  Frohndienste  betreffend;


2.  von  dem  Cloll-Senar  des  Gerlchtshofs

zu  Cßlingen  zwischen  Moses  Abroham

Hobhstetter  zu  Helnshelm  lin  Badischen,

läger,  nun  Appellanten,  und  dem  Adlerwieih
  Gschwend  zu  Heilbrorn,  Beklagten,
  nun  Appellaten,  Schuldforderung
  betreffend;

ebenso  den  16.  Juli  in  der  Appellatlons
  sache:

3.  von  dem  Clioll-Senat  des  Gerichte#
zu  Tübingen  zolschen  Jeseph  Kel.  rr
und  Consorten  zu  Rottenburz,  Klägern,
nun  Appellanten,  und  Marparctha  Holzberr
  daselbst,  eum  curatore,  Beklagten,
        <pb n="608" />
        zmun  Appellatin,  Bindlkation  eines  Hauses
  betreffend,

die  Berufung  je  (1—3)  wegen  Mangels
  elner  Beschwerde  von  Amts  wegen
verworfen.

Den  15.  Juli  wurde:

4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtsbofs  zu  Eßlengen
zwlschen  Jakob  Abraham  Degginger  zu

III.  Eheger

Geschled

Den.  5.  Juli:

1.  Christine,  geb.  Röhm,  von  DPläderbausen,
  Oberamts  Welzheim,  Klägerin,
von  Jakob  Scheurer,  Weber  von  da,
Beklagten,  wegen  Ehebruchs,  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  In  die  Kosten.

Den  5.  und  16.  Jull:

2.  Marla  Catbarlna,  geb.  Härntkorn,
von  Eckenweller,  Oberamts  Rottenburg,
Klégerin,  von  Johann  Härtkorn,  von
Remmingsbelm,  Beklagten;

5.  Jobann  Perer  Spangenberger,  Caffewirth
zu  Ulm,  Klöger,  von  Pbilipplne,  geb.

er,  Beklagten;
7°r.  und  5  wegen  bebarrlicher  Wider
  o-nitigkelt  in  Fortsetzung  der  Ebe,

unier  Verurtheilung  der  Beklagten  in

die  Kosten.

604

Muͤblen  am  Neckar,  Kläger,  Appel—
lanten,  und  der  Admilstratlons-Seknien
des  Khnigl.  Krlegs-Departements,  Beklagten,
  Appellatin,  Anspräche  an  den
Gehalts  =  Rückstand  des  verstorbenen
Majors  von  Grünberg,  wegen  einer
Forderung  an  denselben  betreffend,  das
in  vorlger  Instanz  den  ½1.  Mal  1810
gefaͤllte  Erkenniniß,  unter  Werglelchung
der  Kosten  abgeändert.

ichtlicher  Senat.

en  wurden:;

An  denselben  Tagen:

4.  Johann  Friedrich  Krauß,  Kirschner  von
Herrenberg,  Kläger,  von  Johanne  Seblne,
  geb.  Reichert,  von  Rufringen,
Beklagten;

5.  Jakob  Frledrich  Frech,  von  Degerloch,
Amts-Oberamts  Stuttgart,  Kläger,  von
Eva  Barbara,  geb.  Gohl  von  da,  Beklagten;


je  (4  und  5)  aus  demselben  Rechtstgrunde,
  jedoch  unter  Vergleichung  der
Kosten.

Endlich  den  5.  Juli:

6.  Christine  Frlederike,  geb.  Rlecker,  von
bLaufen,  Oberamts  Besigbelm,  Klaͤgerin,
von  Gottfried  Futterknecht  von  da,  Beklagten,
  wegen  bbslicher  Verlassung,  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="609" />
        B)  Kreis-Gerichtshöͤfe.

J.  Gerichtshof  fuͤr  den  Neckar-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat.

Am  3.  Jull
tbeile:

wurden  verur-1.

  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Maula)

  Gotifried  Sauter,

bronn  geführte  Untersuchung:
Bauernknecht
von  Kayh,  Oberamts  Herrenberg,  wegen
  in  verabredeter  Verbindung  verübter
  Eigenthums-Verletzung  und  wegen
versuchter  Erpressung,  neben  dem  ihn
treffenden  Thell  des  Schadens-Ersatzes,
so  wie  seiner  Arrest=  und  Azunge-=auch
  1  der  Untersuchungs-Kosten  zu
fünfmonatlicher  Festunssstrafe;

b)  Jakob  Schmidt,  von  Oelbrony,  wegen

  unter  den  nämlichen  Verhälrnissen
wle  ad  a)  verübter  Eigenthums-Verletzung,
  sodann  wegen  Fälschung  selnes
Hausbuchs,  Verletzung  des  Homdgelübrdes
  und  frechen  Läugnens,  neben
dem  Ersatze  seiner  Arrest=  Azungs.=und
  ½  der  Untersuchungs-Kosten,  zu
oiermonatlicher  Festungsstrafe;

.  Johann  Gottlleb  Boley,  von  Nenningen,

  Oberamts  Leonberg,  wegen  mit
Werletzung  eines  Handgelübdes  verbundenen
  Betrugs,  neben  dem  Ersatze  des

Schadens  und  der  Untersuchungs-Kosten
mu  sechemenatlicher  Zuchthausstrafe;

5.  der  zu  beonberg  in  Untersuchung  gekommene

  Johannes  Mhsch,  von  Vollmaringen,
  Oberamts  Heorb,  wegen  versuchter
  Erpressung,  zum  Thell  unter  erschwerenden
  Umständen  verübter  Familien-Dlebstähle,
  Verletzung  eines  eldlichen
  Hundgelübdes,  gefährlicher  Drohungen,
  Unzucht,  Hazard-Splelens,  und
Real-Injurlen,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  sämtlicher  Arrest=  und
Umersuchungs-Kesten  zu  sechsmonatlicher
  Festungestrafe.

Am  5.  Juli  wurde:

4.,  der  Carollne  Dikert,  von  Altbach,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  nachgefolgter

  Theilnahme  an  elnem  kleinen  Dlebstable,
  mit  Räcksicht  auf  die  früher  wegen
  Diebstahls  erstandenen  Strafen  eine
zjweimonatliche  JZuchthousstrase  und
nachberige  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
jedoch  mindestens  auf  dle  Dauer  von
sechs  Wochen,  neben  dem  Ersatze  der
Untersuchungs-Kosten  zuerkannt.
        <pb n="610" />
        606
An  demselben  Taye  wurde:  Vermögens,  Elgenmächtigkelt,  und  un-9.
  Jakeb  Heimerdinger,  Maller  von-  ordentlicher  Amtsführung,  neben  der
Keltenwesten,  Oberame  Bessigheim,  we-  Verbindlichkeit  zum  Ersatze  des  Echagen
  mehrfacher  grober  Injurien  und  Un-  dens  und  eines  Theils  der  Untersuchungtbotmaͤßigkeit,
  ausgestoßener  gefaͤhrlicher  Kosten  zu.  dreiwobchiger  Gefaͤngniz-Drohungen,
  grundlosen  und  zum  Thell  Strafe  verurtbeilt,  auch  von  selmer  Stelle
verläumderischen  Querulirens,  auch  wegen  als  Bürgermesster  entlossen,  und  zu  Beinjurlbsen
  und  unbotmäßigen  Betra-  kleldung  eines  verrechnenden  Amtes  fär
gens  gegen  selne  Inquk#enten,  neben  Zu-  unfähig  erklärt.
scheidung  sämtlicher  Untersuchungs-Ke-  Am  F.  Juli  wurde:
sten  mit  sechsmon  atlcher  Festungs=  9.  Friederich  Heinrich  Munzing,  von
strafe  belegt.  Flein,  Oberamte  Heilbronn,  wegen  elnes
Am  nämllichen  Tage  wurde:  pfleaschaftlichen  Kassenrests,  Anlehnung
6.  gegen  Elisabethe  Magdalene  Trunk,  von-  eines  Capitals  aus  seiner  Pflegschaft  an
Obristenfeld,  Oberamts  Marbach,  wegen  sich  selbst,  und  eines  falschen  Eintrags
wiederholten  Vagirens  und  unluͤchtigen  in  sein  Raplat,  neben  der  Verurthellung
Lebens,  auch  wegen  wiederbolter  Unzucht  zum  Ersatze  des  Restes  nebst  Zinsen  und
in  der  Residenz=  Stadt  Ludwlgsburg,  zu  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kesten
neben  Zuscheldung  ihrer  Arrest-Azungs=  mit  elner  seiner  kbrperlichen  Beschaffen
und  Untersuchungs-Kosten  eine  acht-  heit  angemessenen  olermonatlichen
monatliche  Zochthausstrafe  und  nach-  Festungsstrafe  belegt.
berige  Elnsperrung  in  ein  Zwangs-Ar--  Am  20.  Juli  wurde:
beltshaus  bis  zu  erprobter  Besserung,  g.  der  suspendirte  Amtmann  und  Hohjekoch
  wenigstene  auf  rie  Dauer  von  Verwolter  Immannel  Cheistorh  Kopff
Poler  Monaten,  ouch  Auswessung  aus  zu  Berg  bel  Stuttgart,  wegen,  bbells
der  Residenz-Stadt  Ludwigsburg  erkannt.  vollbrachter,  tbeils  versuchter  Zurlgnung

herrschaftlicher  Gelder  mutelst  berräzlecher
  Anrechnungen,  auch  wegen  unordenk
licher  Rechnungs-Fübrung  und  Nochlß
sigkeit  im  Dlenste,  von  selnem  Amie
casslet,  zu  Bekleldung  elnes  öffentlichen

An  demselben  Tage  wurde:
der  suspendirte  Bürgermelster  Caspar
Senghaas,  von  Kirchhausen,  Oberamts
  Heilbronn,  wegen  grober  Fahrlaͤ-ßigkelt
  iv  Verwaltung  des  Gemeinde-
        <pb n="611" />
        Amies  für  unfdhig  erklärt,  und  neben
  dem  Ersatze  der  betruͤglich  bezogenen
berrschaftlichen  Gelder  nebst  Zinsen,  so
wie  der  Bezahlung  der  Untersuchungsund
  Commissions-Kosten,  zu  zehenmonatlichem
  Festungsarrest  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

10.  dem  zu  Neckarssulm  in  Untersuchung
gekommenen  Johann  Nepomuk  Krazer,
von  Vorderlinthal,  Oberamts  Gmünd,
wegen  Vegirens  und  mehrjährigen  Conkubinats
  mit  zwel  Weibspersonen,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung  seiner
Arrest-und  der  Hälste  der  Untersuchungs-Kosten
  eine  ovlermonatliche  Festungsstrafe
  zuerkannt.

Am  nämlichen  Tage  wurder
11.  Gustav  Adolph  Schaupp,  Ober-Acciser
  von  Dürrmenz,  Oberamts  Maulbronn,
  wegen  vorsätzlicher,  durch  Falschungen
  verdeckter,  zum  Theil  noch  vor
der  Untersuchung  ersetzter  Cassen-Eingrifse
von  seinem  Amte  cassirt,  zu  Bekleldung
  eines  bffentlichen  Amtes  für  unfähig
  erklärt,  und  neben  der  Verbindlichkeit
  zur  Vergütung  der  noch  ulcht  ersetzten
  Rests=  Summe  nebst  Zinsen,
so  wie  zur  Bejahlung  sämtlicher  Untersuchungs
  =  Kosten  zu  zwei  und  ein
balbjähriger  Suchthausstrofe  veruruxtheist.


Am  12.  Juli  wurden  verurtbell#t:


a2.  auf  die  von  dem  Oberamtdgerichte

Ludwigsburg  geführte  Untersuchung:
)  Marla  Catherina  Regenbegen  zu
Ludqi#gsburg,  wegen  mehrerer  in  verabredeter
  Gemeinschaft  verübter  Markt-Diebstähle,
  welche  als  wiederholte  Diebstähle
  anzusehen  sind,  zu  zebenmonatlicher
  Zuchthausstrafe;
b)  Rosine  Christine  Lang,  von  Oehringen,
  wegen  mehrerer  in  verabredeter
Gemeinschaft  verübter  Markt-Dlebstäble
zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe;
dabei  wurden  Jeder  ihre  eigenen  Arrestund
  Azungs-,  se  wie  dle  Hälfte  der
Umersuchungs-Kosten  zugeschleden,  und
der  Ersatz  des  Schadens  unter  solldarischer
  Haftung  auferlegt.

Ferner  wurden  verurthellt:

13.  Rosine  Catharine  Zimmermann,

von  Stuttgart,  wegen  verübter  Diebstäble,
  wiederholten  Betrugs,  und  Begünstigung
  elnes  Betrugs,  verbotswidrigen
  Zusammenlebens  mit  einer  Manns-Person,
  und  frecher  Lügen  vor  Gericht,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens  und
Bezahlung  ihrer  Arrest=  und  Azungs-,
so  wie  eines  ongemessenen  Theils  der
Untersuchunge-Kosten  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nechherlger
        <pb n="612" />
        608

Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens
  auf  die  Dauer  von  drel  Monaten;

1#3,  der  Jude  Herz  #eol,  angeblich  vom
Trimbach  im.  Elsaß,  wegen  eines  zu
Stuttgart  begangenen  großen  Dlebstahls,
und.  Vaglrens-,  neben  Bezahlung  seiner
Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten,
  zu  fünfmonatllcher.  Zuchthaus-Krafe
  mit  Abschled,  und  nachhersger:
Ausweisung  aus  dem  Kholgreiche

Am  14.  Juli  wurden  verurthe.l

  t::

14  dle  zu  Stuktgart  in  Untersuchung  gekommene
  Christlane  Klaß,  von  Bempflingen,
  Oberamis  Urach,  wegen  Verbelmlichung
  der  unehelichen  Schwangerschaft,
  und  hülfloser  Embindung,  mit.
Elnrechnung  der  zweiten  Sportatlonsstrafe,
  zu  sechsmenatlicher  Zuchthaudstrafe
  und  zum  Ersatz  der  Arrest--Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten;
16,  der  zu  NReckarsulm  in  Untersuchung
gekommene  Johann  Martin  Barrho,
Schreiner  von  Thuningen,  Oberamts.
Tuttlingen,  wegen  eines  großen  und:
ausgegelchneten  dritten  Dlebstahls,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezablang
  der  Untersuchungs-Kosten,  zu  elnäbriger
  Festungsstrafe  und.  nachheriger

  Einschlleßung  in  ein  Zwangs=  An
beitshaus  bis  zu  erprohter  Besserung,
jedoch  wenigstens  auf  sechs  Monatez

17.  Cpristine  Schmierer,  von  Wilernsbeim,
  Oberamts  Maulbronn,  wegen
wlederholter  Blurschande,  neben  Bejahlung
  der  Untersuchungs  -Kosten,  zu
drel  und  eln  halbjähriger  Zuchtbausstrafe.


Am  17.  Juli  wurde:

r#.  dem  Frledrich  Büßlmaler,  Färbermelster
  zu  Reuenstadt,  Oberamts  Neckarsulm,
  wegen  wlederholten  Diebstahls,
Verketzung  des  eldlichen  Angelbbulses,
Betrugs  und  Vaglrens,  neben  der  Verbindlichkeit
  zur  Bezahlang  sämtllcher
Untersuchungs=  so  wie  seiner  Arrest=  und
Azungs-Kosten  eine  fünfmonatllche
Festungsstrafe  zuerkannt.

Am.  29.  Juli  wurden  verun
tbeili:

19.  der  zu  Valblungen  in  Untersuchung  ge,
kommene  helmathlese  Jude,  angebilch
Maler  Leol  von  Bischen,  wegen  elnes
Mark-Diebstahls  und  wegen  Vaglrenz,
neben  dem  Kosten=  und  Schodens-Essatz,
  zu  oiermonatllcher  Zochthaus
strafe  mit  Abschied,  und.  nachherlse
Lande#-Verwetfung;

20.  Christiane  ·  Margarethe  Eißler,  e
MBonfeld,  Oberamis  Hellbronn,  die  1,
        <pb n="613" />
        Besigheim  in  Untersuchung  gekommen
ist,  wegen  Entfernung  aus.  der  gegen  sie
angeordneten  Confination,  wiederholten
Vaglrens,  wiederholten  Diebstahls,  und
srechen  Lügens  vor  Gerlcht,  unter  Eintechnung
  der  unterm  3z.  Januar  und
6.  Feb.  d.  J.  ihr  zuerkannten  und  noch
nicht  erstandenen  Zuchthausstrafen  von
resp,  vier  und  einem  Monat,  zu  dreijährlger
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbettshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedeoch
wenigstens  auf  dle  Dauer  von  anderthalb
  Jahren,  euch  zu  Bezehlung  ihrer
Arrest-Ajungs=  und  sämtlicher  Umeersuchungs-Kosten.

Am  a.  Julli  wurde:

:1.  Johannes  Schnell,  von  Heslach  bek
Satuttgart,  wegen  fahrläßlger,  zum  Thell
mit  blelbendem  Nachthell  verbundener
Verwundungen,  unbefugten  Gewehr-Besltes
  und  Schleßens  innerhalb  Etters,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersetze
der  Heillungs-Kosten  der  Verwundeten,
und  zur  Bezahlung  von  3  der  Untersuchungs
  =  Kosten  mit  viermonatlicher
Festungsstrafe  belegt.

Am  24.  Juli  wurden  verurtheilte:


23.  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
  Dorothea  Helnz,  von  Aldlingen,

  Oberamts  Bbbllugen,  wegen  elne#n
großen,  und  eines  kleinen  auspezeschnetem
Diebstobls,  auch  Scorkatson,  neben  dem
Schadens=  Ersatz  und  Bezahlung  der
Untersuchungs-Kesten  zu  fünfmonatlicher
  Zuchthausstrafe;

3:5.  Michael  Hbhn,  resignirter  Waldmelster

von  Gerlingen,  Oberamts  Leonberg,  wegen
  eines  Kassen-Restes,  neben  der  Unfäblgkelts-Erklärung
  zu  Bekleldung  eines
bffemtlichen  Amtes  zu  ein  jöhriger
Zachthausstrafe,  se  wie  zum  Ersat  des
Rests  same  Zinsen  und  zur  Bejahlung.
der  Untersuchungs-Kosten;

24.  Friedrike,  verehelichte  Klumpp,  von

Stuttgart,  wegen  eines  kleinen  ausgezeichneten
  Dlebstabls  und  unzüchtigen
Zuwandels,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=
  Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten
  zu  vier  und  einhalbmonatll-=cher

  Zuchthausstrafe;

2b.  Frledrich  Rbker,  von  Flacht,  ÖOberamts

  Leonberg,  wegen  thätlicher  Mißhandlung
  und  dadurch  verschuldeter  Tödtung,
neben  der  Verblndlichkelt  zu  Bezoblung
#mtlicher  Umersuchungs-,  so  wle  der
Hellungs  =  Legal  =  Inspektions=  und
Sectlons-Kosten,  zu  einer  seiner  körperlichen
  Beschaffenhelt  angemessenen  sech#smonatlichen
  Festungsstrafe.
r
        <pb n="614" />
        Am  16.  Juli  wurde:

#5.  der  zu  Stangart  in  Untersuchung  gekommene
  Johonn  Georg  Stleger,
Weingaͤrtner  zu  Bothnang,  wegen  elnes
mittelst  Einbruchs  vcruͤbten  Diebstahls
und  eines  Betrugs,  neben  dem  Kostenund
  Schadens-  Ersatze  mit  fuͤnfmenatlicher
  Festungtstrafe  belegt.

Am  Z3o.  Juli  wurde:

-a7.  der  Rechts  -Candidat  Georg  Gustar
Mayer,  von  Neuensteln,  Oberamis
Oehringen,  vormaliger  Oberamts=  und
Kameralamts  =  Gehülfe  zu  Reckarsulm
und  Kochendorf,  wegen  vielfacher  in  seinen
  Dilenst-Werhältnissen  lange  fortgeseeter,
  gewerbsmäßig  getriebener  ausgezelchneter
  Betrügereien  und  Unterschlagungen,
  ferner  wegen  elgenmächtiger  Er,
hebung  von  Reise-Kosten  und  Diäten
in  einem  übermäßigen  Betrag,  oielfälilger
  anderer  Elgenmcchtigkelten  und  Anmoßungen,
  und  fahrläßiger  Besorgung
der  ihm  anvertrauten  Geschäffe,  unter
Elnrechnung  elnes  Thells  seines  erstandenen
  Arrests,  iu  zweidbeleer  mit
Räcksicht  auf  seine  geschwächte  Leibes-Beschaffenheit
  zu  erstehender  Festungsstrafe
  verurtheilt,  und  zu  Bekleidung  elnes
  bffentlichen  Amtes  für  unfäbig  errlärt;
  auch  wurde  in  Ansehung  des  Kosten=

  und  Schadens=  Ersotzes  das  Ge

elgnete  verfägt.

Am  3:.  Jull  wurden  veru#,
thellt:

ELIIIIIIIV

ningen,  wegen  bebarrrlicher  Verlängnung
  ihrer  Schwoangerschaft,  büa  sleln
Gebäbrens  und  Verheimlichung  des
Lelchnams  ihres  Klindes,  neben  der  Verbindlichkelt
  zu  Bezahlung  ihrer  Arrest,
Untersuchungs=  und  Vertheidizungs-Kosten,
  zu  ein  jähriger  Zuchihausstrafe;


9.  Sophie  Friedrike  Mänch,  von  Kicchbelm,

  Ober#emts  Beslghelm,  wegen  wiederholter
  Unzucht  in  der  Restdenzstatt
kudolgeburg,  sodann  wegen  gewerbsmäßlg
  getriebener  Unzucht  und  wegen
Vaglrens,  neben  Begzohlung  ihrer  Heft
und  Untersuchungs-Kesten  zu  olerzehm
monatlicher  Juchthausstrafe  und  nachherlger
  Einschließung  Iin  eln  Zwang!-Arbeltshaus
  bis  zu  erprebter  Besserurt
jedech  wenigstens  auf  sieben  Monate;

30.  Gettlieb  Reidhardt,  Wekißgerter

und  Gemeinderath  zu  Bönnighelm,  Oberamts
  Besighelm,  wegen  eines  greßen
Diebstahls,  dessen  er  für  überwlelen  angenommen
  wurde,  neben  Entsetzung  ven
seiner  Gemeinde-Rathsstelle  und  Unföhlg
        <pb n="615" />
        644

telts·Ertlarung  ju  Belleldung  eines  df-  31.  Regine,  Ehefran  des  Joh.  Schwort,
fentlichen  Amtes,  auch  Zuscheldung  von  Nachiwaͤchters  in  Ludwigsburg,  wegen
der  Untersuchungs=  Kesten,  und  des  wlederholter  und  ausgezelchneter  Dieb-Schodens-Erfatzes,
  zu  viermonstli-  stähle,  neben  dem  Kosten=  und  Schadenscher,
  selner  kbrperlichen  Beschsfenhek  Ersatze  zu  olermonatlicher  Zucheangemessener
  Frstungsstrefe  hausstrofe.

z.)  Cloll-Senst.

1.  Vermige  Beschlusses  vom  33.  Mal  das  unterm  3é4.  März  187  eröbffnete
und  ins.  den  :4.  Juni,  wurde  in  der  Unrtbell  erster  Instanz  unter  Verurthek-Aovellatlonssache
  von  dem  Oberamtsge=  kung  der  Anten  in  die  Kosten  zweiter
richte  zu  Besigheim  zwischen  dem  ledi-  Instanz  bestätlgt.
tgen  Bauer  Matthaus  Ulmer,  von  Ils-  3.  Unterm  35.  Mal  und  inf.  den  s5.  Juni
seld,  Bekl.,  Amen,  und  der  ledigen  wurde  in  der  Appellatlonssache  von  dem
Catharine  Kurz  von  d,  Cum  curastore,  Oberamtsgerichte  Welnsberg  zuolschen
Kl.,  Atin,  Anspräche  wegen  unebelicher  Margaretha  Barbara,  Eheweib  des
Schwängerung  und  wegen  aufgehobe-  Martin  Hessinger  zu  Schwe  bb#ch,  cum
nen  Eheerlhbasses  betreffend,  die  Ap-  cur.,  Lutin,  Amin,  und  Jakob  Weldner,
pellation  wegen  versäumter  Mothfrist  zu  Börger  und  Bauer  allda,  Mit-Enten
Einreichung  der  Beschwerdeeschrift  fär  Aten,  verschledene  Schuld-Forderungen,
verlassen  erklärt,  und  Ant  in  die  Kosten  deren  Mitbezahlung  der  Antin  in  dem

dieser  Instanz  verurthellt.  Ganmte  Iihres  Ehemanns  auferlegt  wor-2.
  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  den,  betreffend,  die  Appellation  wezen
mallgen  Oberamtsgerichte  zu  Cannstade,  versäumter  Nothfrist  fär  verlassen  erklärt,
als  Remlssionsgericht,  zulschen  den  Mit-  und  die  Antin  in  die  Kosten  dleser  Ingliedern
  des  vormallgen  Maglstrats  zu  stanz  verurthellt.
Backnang  und  bezlehungsweise  deren  Er=  4.  In  der  Wechsel-Klagsache  des  Oberben,
  Bekl.,  Anten,  und  Jobann  Geerg  Justiz-Prokurators  Georgli  zu  Eßlingen,
Ofell  zu  Maubach,  Kl.,  Aten,  Scha-  als  Indossatars  des  Friedrich  Wilbelm
dens=  Ersatz  betreffend,  wurde  vermüge  Fröllich,  Handelsmanns  zu  Sueistgarr,

Beschlusses  vom  8.  und  ins.  a0.  Mal,  Jnten,  gegen  den  Hauptmann  Carl  von
        <pb n="616" />
        Sukow  zu  kudwigsburg,  Jaton,  wurde
letzterer  durch  Erkenntniß  vom  11.  Juli
zu  Bezahlung  der  beiden  eingeklagten
Wechsel-Forderungen  à  213  fl.  und  17  fl.
11  kr.  samt  Verzugs-Zinsen,  wie  auch
zum  Ersoatze  der  Kosten  und  Schäden
verurthellt.

5.  In  der  Appeklatlonssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Heilbronn  zwischen  Johann
Andreas  Pfenninger,  Peter  fenninger
und  Marle  Ellsabeche  Hfenninger,  cum
cur.,  von  Großgartach,  enten,  Anten,
und  Jebann  Jakob  Burkhard  daselbst,
als  gerichtlich  bestellten  Gürerpfleger  des
borenz  Pfenninger,  Bürgers  und  Küfers
ebendaselbst,  Laten,  Aten,  betreffend,
die  im  Gaure  des  letztern  geforderte  Belbringens-Summe
  der  verstorbenen  Mutter
  der  Lanten,  wurde  vermge  Erkenntnisses
  vom  29.  Mal  und  inf.  14.  Juni,
die  Berufung  wegen  Versäumung  der
Norhfrist  zu  Einrelchung  der  Beschwerbeschrift
  für  verlassen  erklärt,  und  der
appellantische  Theil  in  die  Kosten  dleser
Instanz  verurthellt.

6.  In  der  Appellatlonsfache  zwischen  dem
Substituten  Lotter  in  Ludolgsburg,  *  6„
Laten,  Anten,  und  Michael  Hafner,
von  Neustadt,  Oberamis  Walblingen,
als  Guͤserpfleger  der  Johannes  Buren
schen  Gammasse  Lun,  sodenn  Micha

611

Bäürkle  und  Irh###  Felderich  Mägerle,
Kaufmann  in  Weiblingen,  Bekt.,  Mitklquldanten,
  Aten,  Bärgschafts-Ferderang
  und  Worzugs  -Recht  im  Gante
betreffend,  wurde  vermige  Erkenmassses
vom  6.  und  ·  ins.  den  a7.  Inni,  das  Urtheil
  erster  Instanz  reformirt,  die  in  dieser
  Instanz  aufgewandten  Kosten  aber
gegen  elnander  aufgehoben.

7.  In  der  Appellotionssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Ladwigsburg  zwischen  Jakob
Ilg  von  Neckarrems,  Kl.  Anten,  und
den  Erben  des  verstorbenen  Gerichts-Ver,
wandten  Michael  Krauß,  von  Neckar=Gröningen,
  Bekl.,  Aten,  pcr.  Aclionis
tutelae,  wurde  durch  Erkenntulß  vom
s9.  Mal  und  ins.  den  àu.  Juant,  die
Berufung  wegen  Verslumung  der  Nolbfrist
  zu  Elnrelchung  der  Beschwedeschrift
fär  verlassen  erklärt,  und  Ant  in  die
Kesten  dieser  Instanz  verurtheilt.

6.  In  der  Appellatlonsseche  von  dem  Oberamtsgerschte
  Hellbronn  zwischen  der  Witwe
  des  Bückers  Herrmann  zu  Rekargartach,
  rum  cur.,  Bekl.,  Autin,  und  dem
Schut  juden  Isaak  bdbw  und  Conforten
zu  Heinstadt  im  Großherzegthum  Baden,
Kl.,  Aten,  die  Gältigkelt  eines  Hontskaufs
  betreffend,  wurde  durch  Urtheil
vom  29.  Mai  und  ins.  den  #0.  Juni,

kdas  umerm  1.  Februar  16  20  erbffneie
        <pb n="617" />
        Uetheil  erster  Instanz  unter  Verurtsell  11.  In  der  Afppellatlonsfache  von  dem
lung  der  Antin  in  fämiliche  Kofken  ver  Oberomtsgerichte  Louberg  zoischen  Jezweiten
  Instanz  bestätigt.  bam  Georg’  Käbnle,  von  Warmbrena,
§.  In  der  Appellarlonssache  von  dem  vor-  Bekl.,  Anten,  und  dem  vormallgen
mallgen  Stadtgerlchte  Stuttgert  zwischen  Hamlangshause  Oechslin  zu  Rutesbeim,
Frledrich  Zeller,  gewefener  Gaftgeber  Kl.,  Aten,  Bärgschasts-Forderunz  bezm
  Kronprinzen  von  Württemberg  da-  meffen,  wurde  vermige  Beschlusses  vom
selbst,  Kl.,  Anten,  und  Helurich  Hau-  19.  Junüi  und  luf.  den  J.  Jull,  die  Ap,

elsen,  Tralteur  allda,  Bekl.,  Aiten,  pelletlon-  wegen  Mangels  elner  gegränelnen
  Renkauf  betreffsend,  wurde  ver-  deten  Beschwerde  unter  Meturthellung
mige  Beschlusses  vom  12.  Juni  und  des  Anten  in  dle  Kosten  dleser  Instang
ins.  den  J.  Jull,  das  Urtheil  erster  In-  -abgewiesen.

stanz  vom  2.  Okt.  1313  unter  BVerglel,  33.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
chung  der  Prozeß=  Kosten  dahln  abgeän-  Oberamtegerichte  Stuttgert  zuischen

dert,  daß  der  Bekl.  dem  Kl.  die  be-  kob  Hauser,  von  Schbnasch,  Kl.,
dungene  Renkaufs-Sucmme  von  15o00  fl.  ten,  und  desseo  abgeschledener  che

samt  Verzugs-Zinsen  vom  27.Okt.  1816  Maorgareihe,  geb.  Graf,  von  Lelnfelden,
zu  bezahlen  schuldig  sen.  cum  cuxr.,  Bekt.,  Atln,  Werlust  des
10.  In  der  Alppellationssache  vom  dem  Helathguts  als  Prioatstrafe  betteffend,
Oberamtsgerichte  Heilbronn  schischen  dem  wurde  vermge  Beschlusses  vom  z:.  Mal
General-Lieutenant  Freiherrn  von  Woll-  und  6.  Juli,  und  ins.  den  18.  Juli,
warib  zu  Mannheim,  Kl.,  Anuien,  und  das  am  4.  Noo.  1816  erdffnete  Erkenntder
  Verlasseuschsft#s-Masse  des  verstorbe-  niß  erster  Instanz,  unter  Verurtheilung
nen  Hof-Falors  Maier  Lbw#zu  Somheim,  des  Anuten  in  die  Projeß-Kosten  der
Bekl.,  Ackn,  Aufbebung  eines  wuchrr-  zwellen  Instanz  lediglich  bestärlgr.
lichen  Vertrags  betreffend,  wurde  das  13.  In  der  Wechsel-Klagsache  zwischen
unterm  31.  März  1320%  erbffnete  erst-  dem  Hof-Forier  Hirsch  zu  Stuttgart,
richterliche  Urthell  vurch  Erkenstuls  Kl.,  und  dem  penstonirten  Könitzl.  Obervom
  5.  Junl,  ins.  den  5.  Jult,  umer  pPofmeister  Fretb.  Marimillan  v.  Wuem-Verurtbeilung
  des  Anten  in  die  Kosten  ser  zu  Lmwigsburg,  Bekl.,  wurde  unterm

der  #welten  Instanz  bestätig.  ·  -7.JulldejkinukschklftvokgclegteWcchi
        <pb n="618" />
        selbrief  in  Contumaciam  fuͤr  anerkannt
angenomen,  und  Bekl.  in  die  eingeklagte
  Wechselforberung  nebst  Verzugs-Zinsen,
  Kosten  und  Schaͤden  verurihellt.
14.  In  der  Appellatlonasache  von  dem
Oberamtsgerichte  Brackenheim  zwischen
Jakeb  Schwarz,  von  Duͤrrenzimmern,
Bekl.,  Anten,  und  Magdalena  Traub
in  Nordheim,  cum  curatore,  Kl.,
Aiin,  und

15.  In  der  Appellationssache  von  demselben

614

Oberamtsgerschte  zulschen  ebendemselben,
Bekk.,  Anten,  und  Chrigtine  Kurs,  von
Beockenhelm,  cum  cursetore,  fl.,
Min,  Ansprüche  ous  unehellcher  Schnoͤngerung
  betreffend,  wurde  dle  gegen  die
Erkennenssse  vom  20.  Jen.  b.  J.  ergrifsene
  Berufung  wegen  Versäumnisses  der
Notbfrist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift
  durch  Erkenntniß  vom  22.  Mai
und  ius.  den  16.  Juni,  für  verlassen  en
klärt.

77.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Erlmisal-Senet.

Am  2.  Juli  wurder

„  ber  zu  Herrenberg  in  Untersuchung  gekommene
  Pelagius  Schmid,  von  Abhldorf,
  Oberamts  Horb,  wegen  elnes  mitselst
  sogenannter  Hackenschlüssel  in  dem
Pfarrbause  zu  Mezingen  versuchten  Diebstahls,
  in  Betracht,  daß  derselbe  wegen
consummirten  Dlebstahls  bereits  zum  drittenmal
  pelnlich  abgestrast  worden  ist,  sodann
  wegen  Vagirens,  neben  der  Verblndlichleit
  zum  Ersaße  selner  Verhaftund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  zu
ein  und  einhalb  jähiiger  Zuchthausstrafe
  und  zu  nachheriger  Einschllehung
  in  ein  Zuangs-Arbeitshaus  auf  weaugstens

  ein  Jahr  vermthellt.

EAm  6.  Juli  wurden  veruttheilt:


.  Alols  Amma,  von  Delßlingen,  Oberamts
  Rottwell,  wegen  attentirten  vievten
Dlebstabls,  dessen  er  in  Rechten  für
überwlesen  angenommen  worden  ist,  #eben
  Verfällung  in  seine  Verhaft=  und
[(ämtliche  Untersuchungs-Kosten  zo  drelmonetlicher,
  Zuchiha#sstrafe  und  jn
nachherlger  wenigstens  dreimonetllcher
  Einschllehung  in  eln  Zwangs-Arbeitshaus;


3.  Jobo#n  Martin  Brandstetter,  ven
Glems,  Oberamts  Urach,  wegen  Wlderse#lichkeit,
  verbunden  mit  Verletzung  des
Gerlchtsdieners,  Unbotmäwigkeit  und  gre-
        <pb n="619" />
        —

65

ber  Jo  jurien  gegen  dffentliche  im  Dienste
bearisfene  Beamte,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  seiner  Verbaft=  und
mtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu  olermonatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe,
und  nachheriger  wenigstens  dreimonat--licher
  Eioschließung  in  ein  Zwangs-  Arbeitshaus;


.  Gottlieb  Ralth,  von  Kalh,  Oberamn###s

Herrenberg,  wegen  wiederbelter  Dieb-Ktahls-Vergehen,
  neben  der  Werbladlichkelt
  zum  Ersate  den  Schadens,  so  wie
der  Verhaft=  und  Untersuchungs-Kosten,
zu  neunmongtlicher  Festungs=  Arbeltestrafe,
  unter  Vorbehalt  eines  Strafzulatzer
  für  den  Fall,  daoß  durch  die
angcordneten  welteren  Nachforschungen
eine  erhdhie  Strafbarkelt  erhoben  werden
sollie.

An  demselben  Tage  ist  ferner:

5.  auf  die  zu  Reullingen  stattgehabte  Untersuchung

  der  dortige  Oberamts  =  Aktuar
August  Friedrich  Hartranft,  von  Böblingen,
  wegen  fortgesebter  zu  einer  bedeutenden
  Summe  angewachsener  Unterschlagung
  Iffentlicher,  selner  omitlichen
Verwahrung  anvertrauter  Gelder,  und
der  zu  diesem  Zwecke  verübten  Fälschung
der  ven  ihm  gefertigten  Tar-Berzelchnisse,
  welcher  Vergehen  derselbe  für  überführt
  angenommen  wurde,  darn  wegen

7.

des  fu  Anfang  der  Untersachung  gemachten

  Versuchs,  den  mit  gel.  chenem
Gelde  heimlich  geleiste:en  ibeilweisen  Ersatz,

  beiruͤglih  fuͤr  elnen  aͤliern  Kossen-Vorrath
  auszugeben,  nebsa  Entse  zung
von  seinem  Amte,  und  Unféhigkelte-Erkláruns
  zu  jeder  hffe  #lichen
Anst-llung,  zu  zweljähriger  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäfelgung,
und  zum  Ersaotze  des  Unterschlatzenen,  #
wie  zu  Erstotlung  seiner  Arrest-Azungsund
  smilicher  Untersuchunge-Kosten  verurtheilt
  worken.

Am  9.  Jull  wurde:

.  auf  die  zu  Tuttlingen  stattgehabte  Uatersuchung

  zwar  der  gegen  die  Wie#twe
Anna  Maria  Wenger,  von  Gunalugen,
erhebene  Verdacht  eines  verübten  oder
wenigstens  verschuldeten  Kin  mords  als
unerwlesen  für  beruhend  erkannt,  dieselbe
jedoch  wegen  ECbebruchs,  mebrfacher
Unzucht-Verachen,  Verlugnung  ihrer
Schwangerschaft,  bülflofer  Geburt  und
WVerbergung  Ires  mil  Ted  abgegangenen
Kindes,  zu  ein  jäbriger  Zuchtbausstrafe
  und  zum  Ersatz  ihrer  Verhaft-  so
wie  sämtlicher  Untersuchungs  Kesten  verurthellt.

Am  13.  Juli  ist:

Johanna  Abt,  von  Alt  -Oberndo#f:
Oberämis  Oberndorf,  wegen  wiederholten
        <pb n="620" />
        616

Conkubinats  und  wiederholten  Vagirens,  tersuchungs-Kosten,  mit  Einrechnung
neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  eines  Thells  des  erstandenen  Arrests

ihrer  Verhaft-Azungs=  und  à#  der  Unter-  lur  Strafe,  zu  einer  jehnmenatllsuchungs-Kosten,
  zu  fünfmonatlicher  chen  Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt,
Zuchtpausstrafe  und  zu  nachheriger  wenlg-  nach  deren  Erstehung  er  unter  genaue
stens  dresfmonatlicher  Elnschliezzung  ortspollzelliche  Aufsicht  gestellt  werden
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus;  soll.

#.  Matthlas  Bek,  Stadt-Baumelster  An  demselben  Tage  ist  ferner:
und  Färber  zu  Rotkenburg,  wegen  Fäl=  1050.  Johann  Georg  Scheurer,  von  Bebschung
  einer  bffentlichen  Urkunde,  deren  dorf,  Oberamts  Herrenberg,  weyen  zweler
er  In  formeller  Bezlehung.  für  überwie-  durch  angelegte  Gewalt  auggejelchneter
sen  angenommen  wurde,  neben  Ent-  Diebsiähle,  wevon  der  eine  die  Summe
sedung  von  der  durch  ihn  bekleideten  elnes  großen  überstelgt,  und  als  Hous-Stelle

  eines  Stadt-Baumelsters,  und  Diebstahl  anzusehen  ist,  mit  Näcksicht
Un  fäblskelts-Erkléárung  zu  Beklei-  auf  die  wegen  früherer  Diebstähle  bereits
bung  elnes  bffemlichen  Amts,  zu  oler-  statigehabten  Correktionen,  unter  VPerflzehntäglser
  Gefänznißstrafe  und  zum  lung  in  sämtliche  Verhafr=  und  Untrr-Ersatz
  sämtlicher  Untersuchungs-  Kosten  suchunge-Kosten  mit  achtmonatlicher
verurthellt  werden.  Festungs-Arbeitsstrafe  belegt  worden,

Am  16.  Juli  wurder  unter  Vorbehalt  eines  Straszusohes  für

9.  der  zu  Urach  in  Umtersuchung  gekom-  den  Fall,  daß  sich  bel  der  angeordnetes

mene  Schloffer-Geselle  Andreas  Chrüst,  fernern  Untersuchung  noch  eine  weitere
von  Biberach,  wegen  zweier  zwar  ein-  Verschuldung  ergeben  sollte.

fachen  und  ersten,  aber  im  rechtlichen  Am  rs  Juli  wurden  verur-Sinne
  großen  Diebstähle,  sodann  wegen  tbeilt:

weler  Umerschlasungen,  wie  endlich  2:,  der  zu  Oberndorf  in  Untersuchung  gewegen
  Annahme  eines  falschen  Namens  kommene  Bauernkuecht  Jehannes  Riedund
  Standes,  neben  der  Verbindlichkelt.  linger,  von  Thumllugen,  Oberamts
zu  Erstattung  des.  gestiffeten  Schadens,  Freudenstadt,  wegen  wlederholten  und

so  writ  solper  noch  nicht  ersetzt  ist,  und  zuglelch  im  rechilichen  Sinne  grohen  und
Ersotz  sämtlicher  Berhaft=  und  Un-  eusgejelchneren  Dlebstahls,  neben  der
        <pb n="621" />
        Verbladlichkeit  zum  Ersatz  des  Schadend,
seiner  Haft-Azu#g##=  und  Untersuchungs
Kosten  zu  achtme#atlicher  Zuchthansstrakt
  mit  derbem  Willtkomm;
12.  Michoeel  Ratble,  von  Truchtelfingen,
Oberamie  Balingen,  wegen  Ehebruchs
und  greben  Müißbandlung  selnes  Ebewesbs.,
  neben  ver  Verbindlichkeit  zu  Erstattung
  finer  BVerhaf#=  Azjungs.=  und
4  an  den  Untersuchungs-Kosten  zu  olérmosatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe.
An  dem'sekben  Taze  wurve
se  rner:
„3.  Adam  Stor  3,  Müller  von  Derenyingen,
  Obrram:s  Tübingen,  wegen  schwerer
  Ehrenkizkung  des  Schultheißen  Jemdaselbst
  durch  einen  auf  gepflegene  Untersichung
  unwahr  erfunderen  Bezücht
mnehrerer  Faͤlschungen,  fetner  wegen  Widersetzlich
  keit  gegen  Fie  bel  einer  bffemlichen
Verhandlum  von  dem  Schultheißen  zu
Aufrechthaltung  ·  seines  amtlichen  Ansebens
  boider  ihn  angebrdnete  Arrest-  Verfögung,
  dann  wegen  hrober  und  behorc:
lich  fortgesetter  sowäßl  chrifclicher,  aks
mündkicher  Injurlen  gegen  don  Schul#s
heißen,  Gemeinderath  und  andem  Mei#
sonen,  ungebährlichen  und  für  das  Ober-#emtsgericht

  beleldigenden  Betragintzuh:

pse  ##er  Ustesuchang  enlch  #eent
einen  (er#slesens  Bezschta  ##en  den,

Acciser  Jens.  ia  Betrordt,  daß  derselbe
die  wegen  Injuxlen  und  murlwiigen
Querulirens  zum.  bfüerene  egen  ihn  ver;
fügten  Correktionen  ssch  nicht  zur  Warz
nung  dienen  ließ,  zu  drei  und.  einbafbmonstlicher
  Festungs-Arbelsstrafe
  und  zum  Exlatz-  Gnilicher  Uuz
süichumrg#-Kosten;,

14.  die  zu  Sulz  in  Untersuchung  elen

mene  Magdalena  Hunzuinger,  oon
Tattlingen,  wegen  wlederholler  und  dabei
gewerbsmaͤßlg  veruͤbier  Diebstah.le,  Bebrugs,
  und  Bagsvens,  auch  wegen  *
bekaonnten  Ehebruchs,  neben,  der  Verbiudlichkeit
  zum  Ersatz  des  gestistete.
Schade#s  un  Verlällung  lu  ihre  Pes.
hafe=  und  Umtliche  Unterstchunga=  K
sten;  zu  einer  Zachehaue  Krafe.  vron  rn,
Jahremund  neun  Monaten.  wit-Willbmm,
  auch  zu  wenigstens  zFeif#b#riser
  Einschliehong  in  eln  Zwag#-l.
Arbeitahsua  veristheiltt,  und,  zugleich,
verfüg:  daß  de  nach  deren  Erstehens
umter  4nane  oertspollerlliche  Aufgcht  zu
stellen  seyr

Am  z1#3.  Jullssl

15.  Kacharlie  Merzureihe  Steln  kälber,“

von  Linsenhefen,  Oberamts  Nürtingen,

6  wegen  aenrhosten  Vagirens  mit  Räckslcht

  auf  mehrer##  don  ihr  wese  n.  glelchen
Vergeh###f#uchtlo  estandr#  Stvafen,
3
        <pb n="622" />
        618

neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  blnats,  noch  gehbeig  constatirt  wecden
lihrer  Verhaft  und  Untersuchungs-Kosten  sollte,  ein  Strafzusatz  vorbchalten.

zu  sechemonatlicher  Zwangs-Arbelts-  Am  3o.  Jul  ist:
hausstrafe  verurtheilt  worden.  18.  auf  die  vor  dem  Oberamtsgerichte  Tutt-Am
  27.  Jull  wurde:  lingen  stattgehabte  Untersuchung:

16.  Dorothea  Krumm,  von  Ohmenhausen,  a)  Alols  Veeser,  von  Alrheim,  Ober-Oberamts
  Reutlingen,  wegen  fünften  Sceor-  amts  Spalchingen,  wegen  mehrerer
tatlons-Vergebens  zu  olermonatlicher  wiederholten,  zum  Theil  in  Genossen-Juchthausstrafe
  und  zu  Bezahlung  der  schaft  verübren  und  ousgezelchneten
Hälftigen  Untersuchungs-Kosten;  Dlebstähle,  neben  der  in  Abslcht  auf

17.  Anna  Maria  Vogler,  von  Tuttlin-  das  gemeinschaftlich  Gestehlene  solldagen,

  wegen  eines  wlederholten  und  aus-  rischen  Verbindlichkeit  zum  Ersotz  des
gezeichneten  Diebstobls,,  sodann  wegen  verursachten  Schadens,  so  wie  zu  Erwederholten
  Vagirens,  Annahme  eines  stattung  seiner  Verhaft=  und  der  hälf,
felschen  Ramens  und  Führung  elnes  fal-  tigen  Untersuchungs-Kosten,  mit  sleschen
  Heimoahhschelns,  endlich  wegen  fert-  ben  und  einhalbmonatlicher  Fegesetzter
  Luͤgen  vor  Gericht,  neben  der  stungs-Arbeitsstrafe;
Verbindlichkeit  zum  Ersatz  des  Gestohle-  b)  Melchlor  Veeser,  von  Aleheim,  we,
nen  und  zu  Erstattung  ihrer  Verhaft-und  gen  zweler  In  Genossenschaft  verübten
der  Untersuchungs-Kosten  zu  sieben-  und  ausgejelchneten  Diebstéhle,  auch
monatlicher  Zuchthausstrafe  und  nach-  wiederholter  Srortatlson  ,  neben  folldsberlger
  wenigstens  oiermonatlicher  rischer  Verbindlichkeit  zum  Schoadens
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeits-  Ersatz,  so  wie  zu  Erstattung  selner
haus  verurtheilt,  auch  zugleich  für  den.  Perhaft=  und  der  bälftigen  Untersi
Fall,  daß  der  Thatbestand  der  von  der  chungs-Kosten,  mit  slebenmonetli-Inqulsitin
  einbekangten  weiteren  Diet-  cher  Festungs  =  Arbeltsstrafe  belegt
stähle,  se  wie  das  Vergehen  des  Concu-  worden.  «

2.)ClollSeI-at.»

Am  3.  Juli  wurde:  gerichte  zu  Urach  nallhen  deer  Gemee
.  in  ver.  Mivussache  von  dem  Oberamus  iu  Ebningsen,  Bekln  Aulo,,  vun  Anzin,
        <pb n="623" />
        619

und  dem  Kanufniann  Ludwig  Sattlet  daselbst,
  Kl.,  Anten,  nun  Aten,  dle  Einrichtung
  mehrerer  Cloale  im  Schulhause
in  Ehningen  betresfend,  das  erstrichterliche
  Erkenm#iß  unter  Verglelchung  der
in  dieser  Jostanz  aufgegangenen  Kosten
bestaͤtlgt.
Am  4.  Juli  ist:
1#.  In  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsterichte
  zu  Sulz  zulschen  der  Ehefrau
des  in  Gant  gerathenen  Johamnnes  Eberbatbt
  zu  Boll,  cum  curatore,  Jatin,
Aunrin,  und  Georg  Jakob  Buͤhlet  daselbst,
  Inten,  A#rn,  eine  Schuldferderung
  samt  Ziusen  betreffend,  das  unlerm
à:7.  März  d.  J.  in  der  Attons-Jaostanz
gefaͤllte  Erkenniniß.  fuͤr  puxifizirt  erkannt,
und  die  Antin  in  dle  Inzuischen  weiter
aufgegangenen  Kosten  verurthellt  worden.
Am)y.  Juli  wurde:

#.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberemts-=gerichts
  #zu  Tut#llagen  zwischen  dem
Haudlungsbause  Harpprecht  und  Hauelsen
in  Stungart,  klqulanten,  Anten,  und
der  Ehefrandes  in.  Gant  gersthenen
Conditors  Jehann.  Morrin  Kebler  zu
Tunlingen,  cum  curatere,  Mit-blauldantin,
  Aeln,  Kocatlon  und  Worzugsrecht
im  Kehlerschen  Gant  betkeffend;  das
unterm  28..März  d.  J.  in  der  Atlens-Instanz
  gefällte  Erkenntuitz  unter  Werfällung

  der  Anten  in  dle  inzwischen
weiter  aufgegangenen  Proseß-Kosten  für
puriflzire  erkannt.

Am  138.  Jull  ist:

4.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberêmtsgerschts

  zu  Rortwell  zwischen  Joseph
Weber,  Mäüller  zu  Goshelm,  nunmehr
dessen  Güterpfleger,  Heinrich  Weber  allda,
  Kl.,  Anten,  und  Matthäus  Herrmann,
  von  Wellendingen,  Bekl.,  Aten,
Blürgschaft  betreffend,  die  elingewandte
Berufung  wegen  Werskumung  der  gefeplichmn#
  Rothfrist  zu  Einrelchung  der
Beschwerdeschrift  unter  Werurthellung  des
Anten  In  sämtliche  Kosten  der  Atlons-Instanz
  für  verlassen  erkonm;

5.  in  der  Rechtssache  erster  Instand  zwlschen

  dem  Stiftungs-Verwok#er  Reyscher
in  Nürtingen,  Kl.,  und  der  Admsalstratlons
  =  Sertion  des  Känigk.  Kriegs-Departement,
  Bell.,  peto  oonditionis
indebiti,  die  Beklagte  von  der  angestellten
  Klage  entbunden  und  Kläger  in  dle
Prezeß-Kosten  verurtheilt,  demselben  jedoch
  noch  Bewels  rals.  Resolutlv-Bedingung
  nachgelassen  worden.

Am  20.  Julli  wurde:

6.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamsgerichte

  zu  Reutlingen  zwischen  Friedrich
Hauelsen  zu  Stuttgart,  Alauldanten,
Autes,  und  dem  Oberamts-Aktuar  Klotz
        <pb n="624" />
        ihu  o

ih.  TLuttlingen,  („imie  dem  HLaußpann
elsesser  zp  Stuttast,  Mkt.  Liquldonten,
Aten,  Liquldleiät  und  Mrioritär  der  atischen
  Ferderungen  an  Hie.  Gammasse  des
Finsczkammenr=  Regkstratux=  Assiskenten
Beecht  i##  Reutlinges  betresfenk,  das
#erstrichlersiche  Orioriech##  Gkenntnist  als
nichtig  aufheboben,  und  dem  Obevomtsgerichte
  unter  Verfällung  desselben  in  die
.  selt  der  Berathung  des  Brecht'schen  Lokotions-Erkenntulsses
  erwachsenen  Proͤzeß-Kohen
  #vochmollge  vorschrifsrmäßige  Be-J#
  ##dthung  man  Esöffuung  des  P
1(44  Uthelle  fgegelse#
EIIIIII
.  In  der:  Allonssache  dör  dem  Dberamts=Ingerchn
  #u  Relalinzen  ziifthen-  berGalg
  tln  Ses  berleenbt  enMayer  daselbt,
  unter  Beistend“  ihred  Ehegatien,
KI  Au#n,  und  der  Wirewe  des  ver-Korbenen
  Bürgeemessters:  Biaun  von
v#b,  cum  entratere,  auch  den  übrigen
Braum'schen  Erben,  Bekl.,  Aten,  die
Wezahlunz  elner  ecdirten  Rechnungs-Resto-
  Forderung  ·  beireffend,  bad  erstrichterliche
  Ur#helb  #uiter  Berglelchung  der
Drozeß-Kesten,  zweiter  Instanz  abgean-*
  werden.  1  .
Am  acg  ·  JN  wunrde:
8.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
HObecamtsgerschte  #u  Neutlingen  zullchen

o"*  dem  Buchdrmer-  Isba#des  Grbhlnter

Haselbst.  Bekl.e  Amren;  uod-dem.  Kufmann
  Jehann  Albvecht  Hanff###  ##,
HKaungen,  KL,  Ales,  eine  Aburchnungs-Sitrestlakeit
  betreffend,  aufdle  Abschalrang
  dzdem,  Klevone
Bekl.,  Anten,  zugeschebenen  ker  erkannt
  und  let#e##r;  alch  denJll  der
EElber  Teistung  ·  zu  Be  ahlung  der  an  Ihn
tefoxderten  Suniman  Und-,  der  Prejeß-Kosten
  erster  und  Zweiter-Instanz  verurttheilt,
  auf.  den  Fall  der  Sldeg-Wee
gerxungsaber:  BeklAnt,  von  Wier  Zah-438
  dxistung  freigesprochen  und  Rl.,
is  die  E#s##he  Progeamb
  Wetzer=  Instangz  vevfcklle.
An#:  ass  (khen  Tage  ist  Fernt::
vꝛ  !  “  Abonsssiüche  wot  bem  DObei##chtsherichte
  ##  Mogold  zilschen  Apollonia,
Anton  Klinks-Winme  ven  Umenb#lbeim,
cum  curatore,  Khi,  Mallin  rundi  de
Chefr  au  des  Sthastiau  Rotjenhurtzer  daselbst,
  nun  WBeistand  ührc  Ebemsons,
Bektl-.  Aiim  Uerschledens,  Erkschafee
1  A#sor#chenbesreisndgn  Daguesstißctenliche
Urthtibe  unter:  Werfuͤllung  der  Amis  in
#set-Kosten  zwciter  Instanz  bestaͤtlgt,
  Und  «
uswde  AMICI-the  onnsjzmAetamtss
isssttlchtesjuuNCDolszuwevudeasslndiks
.-sissstst·kqussiwwM-MYU

«.
        <pb n="625" />
        621

terhalbeim,  eum  corss0re,  Kl.,  Aaten,  der  angestellten  Kloge  unter  Vergleschung

und  Sebastian  Rottenburgers  Cbeftau  der  Peesbt=  Kesten  encbunden,  im  Fall
von  da,  unter  Beistand  ihreb  Ebeman#s,  der  Eides  Verwelgerung  aber  sowohl  in
Batl.,  «  Atini,  Erbschafts-  Anfpruͤche  be-  der  Harptsache  als  im  Ksstenpunkt  ver-#tseffend,
  che#n  Jo  reckchn  worden.  ut  ibeiltz
Am  3½  Juli  wurde:  3,  in  der  Arlonssache  von  dem  Oberawts=1
  1.  In  der.  Wionssache  von  dem  Oberamts=  gerlchte  zu  Freudenstadt  zwischen  Jobonn
gerichte  z.  Nagold  zwischen  dem  Inden  Georg  Frey,  von  Gittelstugen,  Bekl.,
Salomen  Isaias  von  Mihrinsen  ###-  Anten,  und  Friderich  Klumpp,  von  Bequldanten,
  Auen,  und  pem  Guͤteri  fle-  fenfeld,  Kl,  Aten,  eine  Wasserungsger
  vebst  der  übrigen  Cccditorschaft  des  Gerechtigkett  betreffend,  idie  ergrtiffens
bann  Michael  Greis,  gewefenen  Male-  Bernfung  wegen  Versaͤuming  der  gerel-

  Beständers  zu  Neuthin,  Liquidaten,  setzlichen  Nethfrist  zu  Elnrelchung  der
Ae%  Klquldirät  und  Prlorltät  im  Conkurs  Beschwerdeschrift  unter  Verféllung  des
ro  der  in  dem  diesrichierlichen  Auten  im'dle  dadurch  verursachten  Ke-Uôheit
  nachzelassene  Bewelo  für  per-  sten  fü#r  verlossen  erkannt.
fäummt-  und  boher,  weler  erkanut,  daß  .  —-ee
  bel  Fenem  Urtbell  jetzt  unbedingt  sein  An  demselben  Tage  lst  ferner:
Bepeent  babe,  unter  Vergleichung  der  34.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberawtsiniwischen
  zufhegongenen  Prozeß=  Kosten;  gerschte  zu  Tübingen  zwischen  der  Ehe-12.
  In  der  MArionosache  von  dem  Oberamts=  frau  des  Küblers  Johann  Khristoph  Koch
gerichte  zu  Freudenstadt  zwischen  Adam  daselbst,  untet  Beistanbl  lhres  Ebemanns,
Jes,/##n.  Diekersweller,  Bekl.,Anten,  Llquldanten..  Amig,  und  dem  Bäcker-And
  Jalab  Dotiling  daselbst,  Kl.,  Aten,  meister  Friedrich,  Hebenhoner  daselbst,
Fseine  Rests-Uebergabs  bel  der  Bürgermei-  Kiquldamen)  Aten,  Locatlon  in##dem
Haeramts=  Kasse  betreffend,  das  erstrich-  Gonkfs,  den  GSpristopb  Koch  betreffend,  die
terliche  Erkennilß  abgeöndert,  dem  Antin  mir  Ver  ergriffenen  Berufung  we-Bekl.,
  Anten,  die  Abschmbrung  eines  gen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beassertorischen
  Eldes  auferlegt,  und  der-  schwerde  abgewlesen  F  unds=  in  is  Kosten
Jelbe  auf  den  Fall'der  Eldeelelstung  von  dieser  Instanz  derustbeilt###den

r½
        <pb n="626" />
        622
II7.  Berichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Triminal=  Senat.

Unterm  5.  Juli  wurde:  gung  zu  verurthellen  sey;  wobel  sich  zu-1,
  der  ledige  Carl  Hommer,  von  Khnlgs-  gleich  Hinsichtlich  des  Evsatz  Dunktes  das
bronn,  wegen  grober  Unbotmäßigkelt  ge-  Weitere  vorbebalten  wurde.
ten  dle  Pollzel,  dle  Gensdarmerle,  und  -
An  demselben  Tage  wurde:

das  Oberamt  Heldenheim,  über  dle  berelts
  gegen  ihn  wegen  Wilderel  rc.  unterm
19.  Mal  d.  J.  erkennte  neunmonateaiche,
  zu  elner  weltern  Festungsstrafe
von  elnem  Monate,  verurtheilt.

3.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Heldenhelm
  verhandelten  Untersuchungssoche
Borbara  Bukenhbfer,  von  Flelnhein,
Oberamts  Heldenhelm,  wegen  fortzeset
ten  Waglrens  und  Bettelus,  so  ale

Den  7.  Juli  wurde:  «
s«inderooudemOberamtsgeklchteGemc  does-in  Bruchs  des  Handgeluͤbdes,  jn
bronn  verhandelien  Untersuchungssache  er  ihr  unter  dem  33.  Sept.  d.  J.  ue
gegen  den  Substleuten  Emannel  kauer  an  verschiedener  Vergehen  zuerkannten
dreimonatlichen  Zuchthausstrafe,  noch  j6

b  t  uͤ  -  .
luyrubach«Oe«m«Gmnd«Aegm-  einerweltemZvchthausstrafeooneinem

wärtitz  zu  Gerabronn  sich  aufhaltend,

erkannt:  doß  der  Angeschuldigte  wegen  Meras  n  nsz  In  m
böchst  äbertriebener  und  ungebührlicher  B3  4  ise  too  an-  zen  in
und  zum  Thell  beträglicher  Werdienst-  *  8  er  e  der  Unter
Anrechnung  beil  der  Muͤller  Gdj'schen  gs-Kosten  verurtheilt.

Eventual-  Theilung  zu  Oberndorf,  Ober-  An  demselben  Tage  wurbe:
emts  Nereshelm,  welches  Vergehens  er  4-  In  der  vor  dem  Oberamtsgerschte  Gollfär
  üÜberwlesen  angenommen  worden,  dorf  verhandelten  Unttrsochungssoche
von  selner  bekleldeten  Stelle  ols  Sub-  Gottfried  Bohn,  von  Gschwend,  wegen
stitut  zu  cassiren,  in  Bekleidung  eines  thätlicher  Widersetzlichkeit  gegen  Gensoffentlichen
  Amtes  für  unfählg  zu  erklä-  Dames  und  Verleltung  anderer  bleju,
ren,  und  neben  Bezohlung  der  Unterfü-  w  olermonatlicher  Festungsstrafe
chungs=  Kosten  zu  vierwöchlger  Fe-  verurtheilt,  und  ihm  ein  angemessener
stungsstrafe  mit  angemessener  Beschäftl-  Kesten-Anthell  zugeschleden.
        <pb n="627" />
        An  demselben.  Tage  wurden:
5.  in  der  gleichfalls  vor  dem  Oberamtsge“
richte  Galldorf  verhandelten  Unterfuchungssache
  Phllipp  Horlacher  und
Georg  Horlacher,  von  Hohenberg,
Oberamts  Galldorf,  wegen  Selbsthülfe
miteelst  Verletzung  des  Hauefriedens,
gewaltsamer  Hinwegführung  zweier  Bürger
  zu  Altenberg,  wegen  vermutheten
Diebstahle  =  Bersuchs,  und  Anwendung
von  Folter-Jastrumenten,  und  bedeutenden
  Schlägen  gegen  dleselben  zu  Bewirkung
  eines  Geständnisses,  neben  Belablung
  elines  verhältmißmähigen  Aatheils
an  den  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  der
Hellungs  =  Kosten,  unter  folidarischer
Verblndlichkeit,  unter  Vorbehalt  der
welteren  Prlvat-Satisfaktlon  für  die  Beschädigten,
  je  zu  einjährlger  Festungs=Abeitsstrafe
  verurhheilt.

Am  120o0.  Juli  wurde:
6.  auf  den  Grund  der  bei  dem  Oberamts-=gerichte
  zu  Aalen  verhandelten  Untersachung:

a)  Andreat  Mabler,  Keßler  von  Affel-623



ausgezeichneten  Dlebstahls  und  Vagirens,
  zu  einer  siebenmonatlichen
Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg,  und
nachheriger  Ausweisung  aus  den  Koͤnlglichen
  Staaten,  verurtheilt;
auch  beiden  ein  angemessener  Anthell  au
den  Kosten  zugeschleden.

An  demselben  Taye  wurden:

7.  a)  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Gmünd

terrieih,  wegen  Ehebeuchs  und  ehebrechertschen

  Cenkubinaks  zu  einer  sech  smonatliche
  w  Festungsstrafe,  und

b)  bie  ledige  Catbe#lne  Wlater,  von
Dinkelsbühl  wegen  ebebrecherischen.

Conkublnats,  so  wie  wegen  klelnen,  aber

in  Untersuchung  gekommene  Anton
Maier,  von  Zimmerbach,  wegen  der  an
Andreas  Piter,  von  Steinboch,  Ober-=ames
  Hall,  verübten  schweren  Kbrper-Verletzung
  zu  einer  achtmonatlichen
Festungsstrafe,  neben  Bezahlung  seiner
Arrest=  Azungs=  und  der  Hälfte  der
Untersuchungs  -,  so  wie  der  Hälfte  der-Kosten
  der  versuchten  Hellung;  sodann
b)  der  Chlrurg  Egeter,  von  Spreltbach,
wegen  unbefugter  und  zweckwidriger  chirurgischer
  Bepandlung  des  Verwundeten
und  hiedurch  bochst  wahrscheinlich  verursachten
  Todes  desselben,  neben  Verluft
seiner  eigenen  Werdlensis  -Anrechnung,
Tagung  der  andern  Hälfte  der  Untersuchungs
  =  und  der  Kosten  der  versuchten.
chellung,  auch  allelniger  Bezablung  der
aufgegangenen  Legal=  Juspektlons=  und-Sektlons
  =  Kosten,  zu  einer  neunmo.
natlichen  Festungsstrafe  ver  urihellt.
        <pb n="628" />
        624

Den  22.  Jullk  wurde:

8.  in  der  vor  dom  Oberamtegerichte  Kärzelsau
  gegen  den  Juden  Lukas  dlebmenn
  ous  gaurensberg  im  Königl.  Preuß
stschen  Reglerungs=  Bezirke  Aachen,  und

Consorten,  verhandelten  Untersuchungsfache
  gedachter  Lukatz  Liebmann  wegen  im

hi  Genossenschaft  verübter  grober  Betrugs-Handlungem,
  deren  er  seines  Laugnens
uherachiet  für  äberwiesen  angenommen
worden,  zu  zwei  jähriger  Zuchthausstrase
  in  Gotteszell,  sofort  nach  erstandsner
  Strase  zur  Ausweisung  aus  den  Königlichen
  Stasten  verurtheilt,  und  zuglesch
  zu  Emdeckund  seiner  Mitschuldigen
westere  Verfägung  getroffen,  auch  sich
wegen  des  Kostrn=  und  Ersatz-Punkis.
das  Westere  vorbehalten.
Am  14.  Juli  wurde:

die  bel  dem  Oberamtsgerlchts  Hall  in  Um
tersuchung  gekommene  Rosina  Barbar#a
Käbnle,  von  Hall,  wegen  mit  ihrem
leiblichen  Vater  verübter  ehebrecherischen
Blutschande,  unrer  Beräcklschtlgung  der
bei  ihr  almtretenden  verminderten  /  Zitrechenharkelt,
  zu  drefjähriger  Zochehausste#fe
  in  Ludwigsburg,  neben  Begablung
  #crer  eigenen  Arrest-Azunge.
und  Vertheldigungs=  so  wie  der  Hälfto
der  Untersuchungs  Kosten  verurthellt.

An.  demselben  Tage  wurder

r0.  in  der  vor  dem  Oberamtsger#chie  Käm
lelsau  gegen  Johann  Georg  Suffel,
von  Steinbach,  Oberamts  Backnang,
verhandelten  Umcersuchungssache,  der  ge-#en
  denselden  vorgebrachte  Bezücht  eines
an  Friedrich  Eberle,  von  Btäunsbach,
ettentirten  Raubs  als  unerwiesen  beruben
  gelassen,  er  aber  wegen  Mißhandlung.
des  letztern.,  ferner  wegen  Coneublnat
mit  einer  fedigen  Dirne  und  einer  an

derselben  verübten  Mißhanrlung,  so  wiewetgen
  Unbotmäßiekelt  gegen  das  Schultheißenamt
  imn  Braunsbach  und  thötlicher-Widersetzkichkeit
  gegen  die  zu:selner  Verbaftnehmunzg
  brorderten  PYersonen,  neben
Besahlunh  seitzer  Arrest=  Azungs=  und
sä##licher  Unrersuchungs-Koste,  uner-Vorbehalt
  einer  Höberen  Strase,  wenn
in  der  Folge  eine  größere  Verschuldung
gegen  ihn  erwlesen  werden  sollte,  zu
sechsmenatllcher  Festungs=  Abbelt
verurthelle.

Den  19.  Juali  wurde:

1.  r  Nemvorrm  Oberamtsgerlchte  Mergentheim
  verbandelten  Untersuchunssacht
Catharine  Mav,  von  Apfelbach,  Oberamts
  Morgenthelm',  elne#s  bezuihtlgten
Diebstehl#  fün  rechi#lch  äberwiesen)  engemmmien,
  mich  wegen  ·dieses  Wirdelholten

N-  4  %„
        <pb n="629" />
        6a6

Verbrechens  zu  der  unterm  J.  Junl  d.
J.  gegen  sie  erkannten  achtmonatlichen
Zuchthausstrafe  mit  Abschied  und  nach-Heriget
  Reclusion  in  elm  Zwangs-Arbeltehn#os
  von  weuigstens  oler  Menaten,
cnoch=  zu  elnem  Straszusat  von  deel-Monsten
  vorurtheill,  zugleich,  zu  Ausfindigmachung:
  ihrer.  Mitschuldigen  die
welierxe  Verfuͤgung  getroffen,,  und  dle  Begummung,
  des  Kostens  und  Ersat  Punktsmoch
  ousgeset
Den..  Jull  wurde:
ingn  der  vordem  Oberamt  Mei#n
ßeim  und  nachper  vor  dem  ehrmaltigen
Eriminalamtt  Elllonngen:  verbondelten
Umersuchung  gegen  den  suspendirten
Dber.  Aceistr  Georg  Alois.  Rneff  ju'
Bopstagen  erkannt:  daß  zwär  der  gegen
I#n  vorliegende  Verdacht,  mehrere“  Ein-##amsposten
  vorsätlich  und  in  #ber  Absicht
  sein  Cassen  =  Desteit  daburch  zu  be#s
decken,  nicht  in  Verrechnung  genommen.
zu  haben,  als  unerwlesen  auf  sich  zu
beruhen  habe,  er  dogegen  wegen  theilss
durch  ·  Kassen  ·  Eingriff,  tbells  durch  unordentliche
  und  nachlaͤßige  Rechnungs=Jührung
  gesepten  Kagssen  Reste,  se  wle
wegen  versuchter  Tänschuog,  zu  Abwendung.
  der  Untersuchung,  neben  Ersad  di.
kee  Rests  samt  Verkugszinfea,  desglelchen“
####  Beahlung  der  Akrest=  Aiunst  und

sämtlichen  Untersuchunge  =  aouch  Rechnungsstell-Kosten,
  von  selner  Stelle  als
Ober-Arciser,  zu  caffiren,  zu  Bekleldung
eines  #femlichen  Amtes  für  umfäplg,  zuerklären.,
  und  unter  Aurechnung  eines.
Thells  seines  bexrelts  erstandenen.  Arrests,
zu  eln  und  einbolbjähriger  Zucht.
bans  str  afe  mu  Gatteszell  zu  verurthellen
sen;  wobel  zugleich  auf,  den  Fall,  wena.
in:  Reat  ·  bei  der  noch  welter  gegen  ihn
flegenden-  Untersuchung  sich  exhbhen
isnhahen  wird-.
An-  bemselbemr-  Tage  wurde:

9  ln  der  ven  dem  Oberamisgerich.  e  Schorndorf
  verhandeli#n.  Uneersuchungssache  die
Mart  Slegle,  von  Geradstetten,
wegen  olerten  und  fänften  Unjochts  Ver“
gehens  außer  der  wegen  britter  Scottation
unterm  3.  December  1814  gegen  sie  erkannten,
  aber  noch.  nicht  erstandenen
vreimonatlichen  Atbeltsstrafe.  in  berrschaftlichen
  Geschäften,  zu  elnem  welteren
Strassusagk  von  FEinem.  Monat.
thellt..

An  demselben  Tase  wurde:
14..  N  vor  dem  HOberamtegerichte  Hall  iam
Unieesuchung  gekommene  Andreas  Binader,
  von  Buchborn,  wegen  wiederbolten
Ebebruchs  u  sechsmonatllcher.  F#e##
WBangsstrafe  -eunchellt
4.
        <pb n="630" />
        626
Des  46.  Jnli  wurde:  Am  28.  Juli  wurde:

15.  in  der  vor  dem  Oberamttgerichte  16.  Matthlas  Fröhlich,  von  Cristgorten
Gmaͤnd  verbandelten  Untersuchungssache  im  Koͤnigl.  Bairischen  Landgericht  Nordtgegen
  den  suspendirten  Post:  Verwalter  lingen,  welcher  bei  dem  Oberamtsg#
Georg  Franz  v.  Stohl  in  Gmüaz,  derfelbe  richte  Reresheim  in  Untersuchung  ge:
zwar  rücksichtlich  des  Berdachts  elnes  in  kommen,  wegen  begung  von  Bra##=selner
  Post-Kasse  gesetzten  Rests,  von  der  Brlefen,  wegen  großen  wilederholte
Instanz  entbunden,  dagegen  aber  wegen  und  ausgezeichneten  Dlebstahls,  se  wie
Verletzung  des  Post:  Geheimnisses  durch  wegen  gewaltsamer  Widersetzlichkelt  gezen
Echffnung  eines  zu  spedirenden  Schrei-  einen  Polizel-  Bedlenten  mittelst  Anweni
bend  selner  vorgesetzten  Behbrde,  in  der  dung  von  Wassen,  neben  dem  Erse#tz
bh##lichen  Absicht  die  darin  gegen  ihn  des  Schodens.,  so  weit  dleser  ulcht  beangerufene
  obrigkeitliche  Hülfe  zu  ver-  reits  geleistet  ist,  Bezahlung  der  Arrestelteln,
  deren  er  Eäugnens  unerachtet  für  Azungs;  und  Hellunge  s  wie  #  der
äberwlesen  angenommen  worden,  so  wle  Umeersuchungs:  Kosten,  zu  einer  drel
wegen  Unterschlagung  dieses  und  elnes  und  einpalbjährigen  Festungsstraft,
weltern  gleichen  Schrelbens,  neben  Be-  nachperiger  Auswelsung  aus  dem  Künts
#lung  der  aufgegangenen  Untersachungs-  relche,  und  Ablieferung  an  das  Königl.
Kosten,  von  selner  Seelle  als  Post-Ver-  Balr#sche  Kandgericht  Nördlingen  jum
walter  entseztt,  und  zu  fernerer  Be-  Behufe  der  Erstehung  der  ihm  von  der
Ueldung  eines  Iffentlichen  Amts  für  Khnigl.  Baleischen  Behhrde  fräher  iunufabig
  orllaͤrt.  erkannten  Strafe  verurtheilt.

J

Erkenneniß  in  Revdisions-Fällen.

Am  20.  Jull  wurde:  Incesta  mit  selner  leiblichen  Techie,
n  der  von  dem  Gerlchtshofe  für  den  Jart-  Nostne  Batbara,  zu  achti#rise:
Kreis  zur  Neolsion  vorgelegten  Untersie-  Zuchthausstrafe  ia  Gotteszell,  und  Beo
chungsseche  gegen  Joh-  Andreas  Küäpule  jahlung  selner  eigenen  Mrrest=  A#,
zu  Hall,  von  dem  Griminal-Senak  des  und  Wertheldigungs-,  ingleichem  der
Knigl.  Ober-Trihunals  erkenm:  doß  Haͤlfie  der  Untersuchnngs  ·  Kosten,  1#  W“

der  Angeschuldigte  wegen  ehebrecherischen  urcchellen  ser.
        <pb n="631" />
        617

2.)  Cloil-  Senat.

Am  2.  Juli  wurde:
1.  In  der  Appellarlendfache  von  Hall  zwischen
  Jehans  Christoph  Schdppler,  von
Anhaousen,  Kläger,  Appellanten,  und
der  Wittwe  des  Mällers  Layph  von  da,
cum  dur.,  Beklasten,  Appellatin,  die
WBindleation  einlger  Gäterstücke  betref.
send,  die  eingelegts  Appellatlon  wegen
verslumter  gotägiger  Methfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  für  verlassen
  erklärt,  und  Aoppellapt  in  die
Kosten  dleser  Instanz  verustheilt.

Den  24.  Jull  wurde:
2.  Is  ber  Aklonssache  stotschen  dem  Böcker:
mieltter  Michael  Engelhardt,  von  Hall,
Kläger,  Anten,  und  der  Witwe  dern  Salinen
  Ban-Inspektors  Selfferbetd  allde,
eum  cur.,  Beklagten,  Atin,  eine  Forderung
  von  136  fK.  20  kr.  ketreffend,  die  erbriffene
  Berufung  wegen  verlumter  Neothfrist
  zu  Elnreichnng  der  Beschwerdeschrlft
  fuͤr  verlassen  erklaͤrt,  unter  Berurthellung
  des  Anten  in  die  Kesten  dieser
  Inftang.

An  demselben  Tate  wurde:
3.  in  der  Ationssache  von  dem  vormehgen
Ob  ichte  Ellwangen  zwischen  den
—...  De#h,  und.  Graebronn,
Lel.  .  Appellantinnen,  und  den  Gemeisdes
  Bueenzenn  end  Suͤdilen  Ki.  Apreh

Iatinnen,  Quartiers=  Kosten-Ersatz  bettefe
fend,  das  unter  dem  :8.  März  28  19  erbffnete
  Urthel  erster  Insta#g,  unter  Verurtbellung
  der  aurischen  Gemeilnden  in  die
Kosten,  mit  Beweis  Nachlaß  bestätigee.

Dei  18.  Juli  wurde:

6.  In  der  Rechtssache  des  Buchbändkers

Schmeißer  zu  Hall,  Kl.,  gegen  den
venslonlrten  Schloßbauptmann,  Kammerherrn,
  Freiherrn  von  Zeppelln  in  Mergentheim,
  Bekl.,  die  Berlchiigung  einer
Deseroltenforderung  kes  vererbenen  Pro,
kuraters  Erbe  zu  Ulm  betreffend,  Beklagter
  zur  Bezohlung  verurihellt.

Am  31.  Juli  wurde:

5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts

gerichte  Kuͤnzelsaun  zwischen  Jehann  Caspat
  Haag,  von  Miedernball,  Bekl.,

Anten,  und  Geerg  Adam  Faß  daselbst,

als  Curator  der  Rosenwirih  Senbeih.
schen  Masse,  nunmehr  bessen  Erden,
Kl.,  Aten,  Schuldforderungen  aus  ainem
Kauf#ertrage  betreffend,  dan  von  dem
vormaligen  Königk.  Dreolnzlal-Justiz=Colleslum

  zu  Rerteuhurg  gefuͤllte  Urthell,
unter  Werwerfuns  der  atischen  Bltte  um
Vernehmung  von  Zeugen,  seinem  ganzen
Dub  alt-  nach  bestaͤtigt,  unb  Ant  in  fämt-L##
  Kosten  oerntihelli.
        <pb n="632" />
        648

An  demselben  Lage  würde:  Den  30.  Juli  wurde:

6.  die  Atlonssoche  von  dem  Oberomisge-  3.  in  der  Atlonssache  vor  dem  Oberamtt  gerichte
  Crailsheim  zwischen  dem  Freiherr-  richtr  Schorudorf  zolschen  Julius  Bacder,
lich  von  Crallshelm'schen  Rentamt  zu  Lon  Thomsshard,  Kläger  Amen,  und
Hornberg,  Liquldanten  Anten,  und  der  Michael  Schlez  daselbst,,  Bekl.,  Aten,
Gantmasse  #es  Johann  Michael  Schmieg  das  Eigenthum  eines  „Gurtens,  nun  die
zu  Triftahausen,  Liquidatin,  Atin,  Vor-  Bersaͤumung  des  ·  Fatals  Jur  Alten  ;  Einzug
  einer  Forderung  beireffend,  wogen  legung  betreffend  die  ergriffene  Bergkong
Mangels  der  appellabeln  Summe  abge-  wegen:  Ungxunde  der  ·  erhobenen  Beschwer  ·
wlesen,  unter  Werortbellung  des  antischen  de,,  unter  Perurzhellung,  des  Amen  in
Nentamts  in  dle  Kosten  (welter  In=  dle  Kosten,  der-  %  Justanj,

stanz.  —,  Verwmorfen.
2  4  An  dewselben.  Taxe  eanzde:
Den  35.  Juli  wutde:  r.  in  ber  Aconssche  bon  Aem  Oesreihug

J.  In  der  Mllanösache  von  dem  vorinaligen  ELIELIIIEIII
Oberamtegerichte  Hall  zulschen  den  Gold-  Sildner,  von  Billiugebach,  Kläger,  Agorbeiter
  Balz'#henm  Exbey.  von,  da,  Bekl.,  Ppeellapten  und  9#39rus  Salemen)  e
——  —————  Crallsheim  Beakla####  Appellazen,  Aufsem

  Ehre##  Dafelbst,  cum  curstor,  ebung=  Ines  Gülessoufs  betreffynd,  die

ç  Mzeri#-##,  nenBürgschaftsschuld  eingewandie,  Berufung  wegen  veblumter

Waordesfeck#  Wzils-  confirmattnisch,  #ib#ls  Morhfrist  zu  Elnreichung  der-Beschwir,

tefarmatorisch,  unter  Bergleichung  detain  weschrift,  unten  Verurthellang  des  Anten
belden  J#stonzen  aufgegangenen  e  :zin  die  Kostev  Io  mvar  7  fü

Kostene  erkgunt.  verbassen  erklaͤrt.

2  Serihiche  für  den  Donau=  %

1  Erinmina  sa  S'bn  -  In..

Aw  2.  .  Ju  wurden  verut-  von  Eibach  wetzen  lemt  **
tbeile:  -  uustt  —5  Shars:  Albele

1.  der  bel  *  Oberamtegerichte  ülz  j-  bause  bewlest,  en  Vökdorbenpclb  ne-Untersuchung
  gekommene  Leompard  Lang,  bemn  Bei  allung  in  A#b  Pelie-t  ond

.  1
"
        <pb n="633" />
        tia9

Schedens-Gris  z#  g#w#moe  Kotlicher
Festungs=  Arbeitssträfe  und  nachheriger

.  Einspalrundirüg  ivem.  Jrongs-Zrb#es=Kuss
  bs  Arerprsbge  Boserung,  jishoch

Wenlsstend  ufusech  Mondre;z  i

½%  SCobty  mi  4  Unterleimiheen,
weekchet  bel  dem  —  Kkch-"helin
  a  Ueisichurgs.  ke,  wegtas  geföhulchere
  Kriirliche  Mitgabl#nn  nd
b  ##dürh-veischelerern  schwerct  Verlehuns
nselnes  Ebeweibs,  i  wie  wegen  gefährboscherl
  Broblgeit  hegen  Mefelbe  üller
„Züscheitzund  Ues  eingerseessenem  Thells
r.  Untersuchunge-Kestent  s#e  fönfjehnornhser
  nhess  Markzrblngen;

ʒl  at  ble  vell  vea  ——2
cfahite  AUnsteslchee  *  *n  1
*“  Franz  Jöstos  Lemeret  pichen,
plngel.  wvegen  —  Gänncher  Miße#dllens
  Anes  1—Benb-Anrslah,  cotüpfontmäßtg
  und  bewaff  det  begersstelligter.  Beb“
  freiung.  vod'Gefangemen,  Landstucher#ei,
An  habt-  ehnes  falsihen  Minmes  vor  der
§  Sbrz#nt  und  Blechurtz  à  a
4%har  eln  Inbrlz  3iusgene  zu
Markzhitsggas  I  #e#  en:

b)  Juliane  eemeedn,
-  sa#stGch#s  Bateln#  aush
#  Mulsch##  i#l#########chr  u

monatlicher  Zwangs-Arbeitshausstrafe;

#ugleich  wurde  jiedem  Aleser  befden  In-„quisiten
  n  ungemessener  Thal  der  AUn-Grsuchuntgs
  ##  Kosten  paeschubetn

Nm.  )1  Jällt#  «

4.  auf  den  Grund  der  von  van  Boeren—

Prichte,  Wiblingen  geführien  Alater  suschung'gegen
  #den  Schullehrer-Ma##thiäus.
Heyne  von  Dannustetien,  n  megen/  thnes

zJuunuch  Fölschung  einen,  dtendlichenälrkunde

’#räbten  Betrugd,  und  wßenlns  el-"ten

  #gleichfalle  michest,  älschumg.einer.

b„Aetlichon  Ullse  ibegangenen  jedoch
dersetzten  Berugs,  #sdurch  sich  erselbe
rii#lhdte  Mäckffalls.  in  Veru#h#n
  sis  Fälschung  chuloig  Lemech
ahab  icbtũ:  Entigssugꝰpon  selutr  Stelle
als  Schullehrer,  und  Unfählgkein=  Erklärung
  zu  Bekleldung  elnes  dffentlichen
Amts,  unter  Jaschab##-  ver#all##=schan###c#astun,
  un  eshlmlch#est  zum
————-—tm—d
b###  ustliche  Zichthausstrafe  zu
Murkgrönth#imit  M#tchtnabme  puf
sfeick  pohem  Alier  #####seime  kiupreiche.
HBeschaf  enhanichrfaut  woccher
AMA#me#Juli  w##s  n#
Akbeh  #m  Mr###t###tichte  Nies
en  insll#trsuchm#s  sgeirzumtnaJohenn
Geo  Ma  hss#s  alegen
wlederholter  La#straschge#l  lund  Cenmats,
  neben  Zuscheldung  sännlicher  Un-
        <pb n="634" />
        —

tersuchungs-Kosten,  zur  Einsperrung  im
dem  Zwangs=  Arbeitshause,  zu  Ulm  bis
u  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens
auf  die  Dauer  von  zehn  Menaten
verurtheilt;

6.  gegen  Leonhard  Hafner,  von  Ebersbach,
  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
Goppiugen  in  Untersuchung  kam,  wegen
acht  zum  Thell  unter  erschwerenden  Um-Hlnden

  verühter  Dlebstähle  und  Versuchs
eines  durch  Einsteigen  quallsicirten  Diebstahls,
  ouch  Diebstahls-Tellnahme,  neben
der  Werbindlichkeit  zum  Schadens-Ersat

und  Zuscheldung  eines  angemessenen  Thells

der  Untersuchunge,  Kesten,  eine  slebenmonstliche
  Festunge  Arbeltostrafe  erö’

  konnf.

Am  12.  Julll  f:

7.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamesterichte
  Gelßlingen  gefährten  Untersuchung
Joßans  Oeerg  Hetler,  von  Ueberkingen,

  mwegen  kleinen  elnfachen,  aber  wiederbolten

  Diebflabhls  und  wegen  laͤngere
Zeit  fortgeseyten  Conkubinats,  neben  dem
Ersotz  des  geftisteten  Schadene  und  Zuscheidung
  elnes  angemessenen  Theils  der

Untersuchungs  Kosten  mit  drei  und
einhbslmenatlicher  Festunge=  Arbeitostrafe
  belegt  worden.

Am  16.  Juli  wurden  verurtbeilt:


8.  der  bei  dem.Oberamtsgerichte  Münstngen

in  Untusuchung  gekommene  Johann  Marun
  Leyh,  von  Rübgatten,  wegen  zwor
kleinen  und  einfachen,  aber  den  dritten
Räckfall  bildenden  Diebstahls,  nebenden
Kosten=  und  Schadens.=  Ersosz  ##  sle.
benmenstlicher  Zuchthausstrase  ##
Gotteszell  und.  nachberlger  Elnsperrung
In  dem  Zwangs,  Arbeltshanß  u  Ronenburs
  bis  zu  erprabter  Besserung,  sedech
wenigstens  auf  ple  Dauer  don  nensa
Monaten;  E

#.  der  susgendiete  Landschafts--  Kassler  Jeseph

  Feischer,  von  Khnigsegggab,
welcher  bel  dem  Oberemtsgerichte  Serb
—  Untersuchung  kam,  wegen  düônt
unordentlicher  Amts  =  und  Rechnusg-Fäübrong,
  Kageen  Reste,  Flllchungenund
Betruge,  unter  Berückstchtigung  der  Mil
derungsgrönde,  neben  Kassasion  und  Unföpiekeits
  =  Erklärung  zur  Verwelkuns
eines  Iffentlichen  Amts  zu  zwel  und
drelolerteljähriger  Zuchthansstuest

Gorteszell,  so  wie  zum  Ersah  del
Schadens  und  sämtlicher  Kesten.

Am.  18.  Jufi  ist:

10.  gegen  den  Sei  ——

Naensburg  inUmersuchong  gelemme#n
        <pb n="635" />
        631

Ceinel  Berdler,  von  Mazenhaus,  we-  in  NRäcksicht  der  fruchtlos  erstandenen
gen  mehrerer  zum  Theil  ausgeztichueter  fruͤhern  Correktionen,  zur  Einsperrung
und  den  pwelten  Ruͤckfall  blldender  Dieb-  in  dem  Zwangs-Arbeltshaust  zu  Ulm  bis
Käple,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher  Kosten  #  erprobten  Besferung,  jedoch  wenigund
  des  Schadens,  eine  achtmonatlle  Kens  auf  sechs  Mo#nste,  and  zum  Erch
  e  Festungs--  Arbeltsstrafe  und  nachhe-  san  samtlicher  Kosten;
rige  Einsperrung  in  dem  Zwangke-  Ar-  14.  Sabina  Ran,  von  Ulm,  welche  bel  dem
beltshause  zu  Ulm  auf  die  Dauer  ven  Oberamtsgerichte  baselbst  in  Untersuchung
vler  Monaten  erkannt  worden.  kam,  wegen  zweler  kleiner  und  einfacher,
An  demselben  Tage  wurde:  aber  den  zwelten  Raͤcfall  bildender
11.  Rleolaun  Durst,  von  Ulm,  welcher  Dlebstähle,  wlederholter  kandstreicherel
bei  dem  Oberamtsgerichte  daselbst  in  Un-  euch  frecher  ügen  vor  Gerlcht,  neben
tersuchung  kam,  wegen  Conkubinatz,  Fäl-  dem  Ersatz  des  Schadens  und  der  Unschung
  und  falscher  Angaben  vor  Gerlcht,  tersuchungs-Kosten,  u  achtmonatlineben
  Zuscheidung  elnes  angemessenen  cher  Zuchthausstrafe  zu  kudwizsburg
Weils  der  Untersuchungs-Kosten  mir  nehst  Abschled  und  nachheriger  Elasperdrei

  und  einbalbmonatlicher  Fe-  rung  in  dem  Zwangs  -  Arbeltshause  ##

Kungs=  Arbeltsstrafe  belegt.  Ulm  bis  zu  erprohter  Besserung,  jedoch
Am  33.  Jull  wurdes  veine-  wenlestens  auf  vier  Monate;

tbeiltr  16.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirc=17.

  Jakob  Ekart,  von  Ulm,  wegen  fort-  belm  in  Untersuchung  gekommene  Anne

gesetzten  asotlschen  Lebenswandels,  In  Barbara  Jäger,  von  Oethlingen,  we-Anbetrecht

  der  schon  fräher  desbalb  er-  tzen  olerten  Dlebstahls  und  wlederholten
Ktandenen  mehrfachen  Corvektionen,  neben  Bettelns,  neben  Verfällung  in  den  Ke-Verfällung
  in  die  Untersuchungs-Kosten  sten=  und  Schadens-Ersatz,  zu  elnfébin
  sechmonatlicher  Einsperrung  in  riger  Zuchthausstrafe  zu  kudwigsburs.

dem  Zwangs=  Arbeltshause;  mit  einer  ihrer  Khörper-Beschaffenhel#t
13.  Maria  Anng  Haag,  ven  Weilssenau,  angemessenen  Beschsftigung  und  nachheriwelche
  bel  dem  Oberamtsgerichte  Saul-  ter  Einsperrung  in  das  Zwangs=  Arb#

  in  Untersuchung  kam,  wegen  wle-  beltshaus  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Belderholter
  Landstreicherei  und  Benelns,  serung,  jedoch  wenlgstens  auf  ein  Jahr;
        <pb n="636" />
        634.

uglelch  wurde  verocknet),  daß  dleIn-Wisicen
  sub  Nris.  125—575.  nach-  ·  ihtet
Emlassung,  aus  dem  Zwangs  =  Arbellg#
hause,  uhter  stresige  pollzeiliche=  Aussicht.
sestellt,  wenden  (ollen
Am  #*6.  Julil  istr-16.
  auf  den  Grund  dert  von:  dem-  Oberanmtsgerichte
  Kirchheim:  gefuͤhrten  Unursüchung
  gegen  Philipp-  Hakh,  pon

weegen  wlederbolter  und  ·  sortgesodter  Futh
schuns  seines  Wawd#ebuchs#  und  jum.
zweitenmal  wlederholter  Landsteilcherelveben.
  Verfällung  imreinem  ongemessenen
Theil  der.  Umersochungs-Kosten,  zu  siebenmem#tlicher
  Festungs-Acbel##stn
se,  unde  nochheriger  —.  dem
Zwangs-Arbeitsbause  u  Ulm  ble  uers
probter  Besserung,  jedoch  wenlgstens  auh

die  Dauer  don  oler  Manhtenz.r

Iingen,  wegen  wlederholter  Füält  .-Pssmsmss
  VHFschWi-8..d;ek-bei-dm--Obekswt-gcdchtu·llmsIastines

  Wanderbuchs,  und  zum  dfittenmol
  wlederholter.  Landstrelcherel,  nebenvem
  Ersus  sämilscher  Koffen,  elne  dreimonet!
  iche  Festungs·  Arbtlisstrafe  mi
elper.  selner  Kdrper  i  Beschaffenhelt  ange-·
mess  enen  Beschaͤftigung  „und  nachherige,
Einsperrung  in  dem  Zwangs-  Arbeltshause
  zu  Ulm  bis  zu  hinlänglich  erprobter
  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf
vie  Dauer  von  sechs  Monaten,  mit
der  Bestimmung  erkannt  werden,  daß
Inguistt  nach  ersfolgter  Eatlassung  aus
lettgedachter  Aastalt,  unter  strenge  poli-#jellsche
  Aufsicht  gestellt  werden.  soll.
Am  Jzo.  Jull  gurdemt  verur“
thellt:
19.  Iohnn  Grorg.  Bausenb###d,  vonaupbelm,
  welcher  bei  dem  Oberamtegerte
  Saulggu,  zin  Untersuchung  kam,

Umersuchunge  geken#ee  Wichal  Kun

von  HerbrechiingenvK#ee  ein

ben,  ab##  großen=  Lu##  Theilersetze#
Dlebstabls-,  mben  dem  Krster=  und,
—S————————
cher  Festungs-Arbeltestsafe##

9,  dle  bei  dem  Obetamtsherlchte  keutkich

in.  Untersuchung  geksmmene  Montks
Wldmann,  von  Eggiugen,  wegen  deet
in.  Genossenschast  verübter  Dlebstäble,
nachgefelgter  Theflnahme  bel  mebreren
Diebstshlen,  und-  Landstrescherel  in,  Ger

Gisellschaft  von  Diebsgksiadel,  neben  dewc

Ersotz  des  Schadene,  so  wle  «ihret  eigentn
Arrest-  und  Ajungs·  Kosten,  ber  den

erstandenen  Artest  noch  zü  olermonet

licher  Zuchthausstrase  zu.  Markathein

gen,  das  Erkenniniß  öber  die  Untersuchungs
  Kostenr#aber  udch  onksgesedn
        <pb n="637" />
        Am  3J1.  Jali  wardes  verurtheilt:
a0.  duf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte  Klrchbelm
  geführte  Untersuchung  getgen  Christian
  Schaf,  ven  Häringerhof,  wegen
tbelichet  Mißhandlung  zweler  Forstiie:
ner  aus  Weranlassung  einer  amllichen
Handlung  derselben',  so  wle  wegen  einer
gegen  dlese  ausgestoßenen  wdrrlichen  Injurie
  und  einer  Drohung,  neben  dem
Ersatze  sämtlicher  Kesten,  zu  viermonatlicher
  Festungs-Acbeitsstrofe;

a½.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in
Umtersuchung  gekommene  Beronlka  Moll,

2.)  Cioil  -

Am  10.  Juli  wurde:
1.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgau  zwischen  Thardäus
Ednard  Miller,  von  Riedlingen,  kiquidanten,
  Anten,  und  der  Hosoltalpflege
Mengen,  Mit-Liquidantin,  Atin,  Lekation
  der  letztern  im  Knoll'schen  Gante
betreffend,  die  elngewandte  Berufung
wegen  versäumter  Mothfrist  von  neunzig
Tagen  zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift
  unter  Verucehellung  des  Anten
in  die  Kosten  für  verlassen  erklaͤrt.
Eben  so  wurde  am  1.  Juli
erkamnt:  «
’j;lnv"ekAclonsfacheobndem-Obetaimsgerlchte
  Ulm  zwischen  Davib  Kaufmann

633

von  Hunderflagen.,  wegen  wiederhelter
Landstreicherel,  unter  Berücksichtigung
der  von  Iihr  mehrfach  erstandenen  Correktlonen,
  neben  Verféllung  in  die  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenlstens  aber  acht
Monate  daurenden  Einsperrung  in  dem
Zwangs=  Arbeltehause  zu  Ulm,  und  zu
einem  Abschled  von  fünfzehen  Ruthenstreichen,
  wobel  zugleich  bestimmt  wurde,
daß  dle  Inqulsitin  nach  ihrer  Enrlassung
unter  strenge  ortspollzeilliche  Aufsicht  gestellt
  werden  foll.

Senat.

daselbst,  Borbekl.,  Nachkl.,  Amen,
und  Christtan  Perer  Auer,  Kaufmann
allda,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,  el#e
Schuldforderung  betreffend.

Am  24.  Jull  ist:

5.  In  der  Atlonssache  von  den  Oberamtsgerichte

  Gbppingen  zwischen  Johann
Frev,  von  Klein  Eißlingen,  Beklagten,
Anten,  und  selner  von  ihm  getrenmt  lebenden
  Ehefrau,  Ursula,  geb.  Bübler,
cum  curatore,  Kl.,  A#i#,  deren  Alimentation
  betreffend,  die  elngewandte
Berufung,  in  Betreff  der  Allmenten-Bestimmung
  vom  39.  März  181  an,
wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
Beschwerde  abgewiesen,  und  nur  noch
6
        <pb n="638" />
        BVerhandlung  uͤber  die  Verbindlichkelt  zur

Alimentenreichung  fuͤr  das  erste  Jabr

der  Trennung,  vom  1.  März  186  an,
zugelassen  worden,  unter  Au#setzung  des
Kostenpunkts.

Am  338.  Jull  wurde:

4.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ulm  zwischen  Leonhard  Mak,
von  Sdflingen,  Bekl.,  Anten,  und  seiner
abzeschiedenen  Ehefrau,  Lucla  Mak,  gebornen
  Rhsle,  cum  curatore,  Kl.,
Arin,  die  Erzlehung  elnes  Kindes  betreffend,
  die  elngewandte  Berufung  wegen
  verskumter  gotägiger  Nothfrist  zu
Einreichung  des  Beschwerde  dibells,
unter  Veruribellung  des  Anten  in  die
Kosten  für  verlassen  erklärt;

5.  l#  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgan  zwulschen  Anton  Kieß,
ling  zu  Ulm,  vormaligen  Augsburger
Fuhrmann,  Kläger,  Anten,  und  dem
Fuhrmann  Andreas  Welte,  von  Mengen,
  Bekl.,  Aten,  Schadens-Ersatz-Anspruch
  aus  einem  Waaren-Transpo#t
betreffend,  dle  Berufung  gegen  das  von
der  Königl.  Justiz-Retardaten,  Commisson
  in  eister  Jostanz  gefällte  Erkenmn,
unter  Abwelsung  des  Anten  mit  seinem
unsttatthaften  Gesuch  um  Zulassung  zum
Erzänzungs.-Eid,  w#gen  Mangels  an
reiner  gegröndeten  Beschwerde  verworfen,
and  Ant  in  lämelichs,  Kosten  verurthellt;

6.  In  der  Ationssache  oon  desn  vormalsgen
Oberamtsgerichte  Walvsee  zulschen  dee
Kirchenpflege  Uncer-Ellenderf,  elguldantin,
  Amin,  und  den  übelgen  Gläubigern
der  Pfarrer  Sleber'schen  Gantmase,
namentlich  denen  der  letzten  Klasse,  so  vle
des  Landkopicels  Kamerersats,  Mit  elquldanten,
  Aten,  Vorzugoreche  in  gedachtem
  Gante  betreffend,  das  Erkenntuß
des  Richters  erster  Instanz  unter  Vergleichung
  der  Kosten  abgeändert.

Am  31.  Juli  wurde:

7.  die  Debliseche  des  Obristen  Grafen  von
Seckendorf  durch  Vergleich  der  Credlion“
schaft  mli  dessen  Gattin  erledigt;

3.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zulschen
  Lorenz  Mäller,  Blerbrauer  in  Uln,
Janten,  und  dem  Ober-Postraih  Halberstadt,
  Jaten,  eine  Schuldforderung
betreffend,  Jat  unter  Zuschelduns  ker
Kesten  zu  Bezahlung  der  elngeklagten
Schuld  verurthellt;

g9-  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtzzenchte

  Wlblingen  zwischen  dem  vormollzen
Oberamtmenn  Volz  zu  Biberach,  Bell.
Anten,  und  Joseph  Miller  und  Conforten
zu  Rheinstetten,  Kl.,  Aten,  stlmatorische
In  jurienklage  betreffend,  dile  Berufanz
wegen  Bersumung  der  Nobbfrist  ju  Elnreichung
  der  Beschwerdeschrift  von  Amt

wegen  für  verlgsen  erklaͤrt.

Stuttgart  bden  28.  August  1871.
        <pb n="639" />
        635

Nro.  65.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

.  v

Freitagveu31.August16-n.

1  Unmittelbare  Koͤnigliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  11  Klnigliche  Maj  estä#t  baben
burch  bochste  Entschließung  vom  16.  d.  M.
dle  erledigie  Pfarrel  Obristenfeld,  Dekanats
Marbach,  dem  Pfarrer  Faber  zu  B.  ssin
gen,  Dekanats  Kirchbelm,  und

durch  boͤchste  Entschließung  vom  17.  d.
M.  die  erledigte  Stelle  elnes  Dekans  und
Stadipfarrers  in  Neuenstadt,  Oberamts
Nedarsuhm,  dem  Dickon  M.  Schelllng
in  Lbudolgsburg  gnädigst  äbertragen.

Sedenn  haben  Hchstdleselben  verd
mge  Resolutkon  vom  34..  M.  dem  Flnanz=Kammer-Reoisor

  Bordill,  ven  Ellwanhen,
  das  Kameralamt  Aalen  zu  übertragen,
und  an  dessen  Sielle  den  blsberigen  Kametal-
  Verwalter  Kuri,  von  Aalen,  auf  sein
Gesuch  zum  Revisor  bei  der  Finanz-Kammer
  für  den  Jart-Kreis  zu  ernennen
geruht.

Unterm  22.  b.  M.  ist  dle  erledigte  Stelle
eines  Umeramts.  Arztes  zu  Ihny,  Oberamts
  Wangen,  dem  D.  Ferdinand  Candidus
  Martini,  von  Blberach,  dbertzagen
worden.
        <pb n="640" />
        636

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen:
der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Vorschrift,  die  Abänderung  der  bisherigen  Verwaltungs-Formen  bei  den  Waisen=  und  Juchthaus-Gefällen
  betreffend.

Um  die  bisherige  weltläuflge  und  kostspielige
  Erhebungs=  und  Verwaltungsweise
der  in  der  Verordnung  vom  11.  Februar
1810  aufgeführten  Walsen=  und  Zuchthaus-Gefälle
  auf  kürzere  und  einfachere  Formen
zuräckzufähren,  haben  Seine  Königliche
Majest##t  durch  höchste  Entschließung  vom
23.  Junl  d.  J.  folgende  Abänderungen  und
Anordnungen  für  dlesen  Zweck  gnädlgst  genehmigt.


Jndem  nämllch  die  Walsen  =  Zucht=  und
Jrrenhaus-Anstalten,  deren  Destzlt  ohnebun

  selt  dem  Johr  1816  durch  jbrlichen.

Zuschuß  der  Staots=  Kasse  gedeckt  worden,
und  auch  känftig  nach  dem  Sinn  der  Verfassungs-Urkunde
  .  68  vom  gesamten  Lande
zu  aber  nehmen  ist,  fuͤr  die  ihrer  unmittelbaren
  Verwaltung  entzogenen  Gefälle  durch
olerteljährliche  Zuschüsse  aus  der  Staats-Haupt
  5Kasse  entschaͤdigt  werden,  haben  die
bisher  bestandenen  Ober=  und  Unter-Einbringerelen,
  so  wie  dle  bleper  abgesondert

erwaltung
!*  **8  an  aufzuhdren,  und

jener  Gefälle  vom

von  da  an  ist  die  Erbebung  und  Verrech
nung  derselben  von  nachbenannten  Beamten
und  Elnbringern  zu  besorgen:

A.  Dle  Orts-  Acciser  haben  folgende  Ge
fälle  gegen  #  kr.  Einzugsgebühr  vom
Gulden  einzuzlehen,  und  an  den  Ober-Acciser,
  welcher  1  kr.  vom  Gulden  als
Belohnung  zurückbehäle,  abjuliefern:
1)  Die  Abgabe  von  Contrakten  auͤber  llegende

  Güter,  Gebäude,  Gülten,  Hausund
  Güter-Zleler,  welche  ln  16  kr.
je  von  roo  fl.  des  Kaufschlllings  besteht;


a)  die  Abgabe  bel  Verpachtung  des  den
Gemeinden  und  milden  Silftungen
zustehenden  Grund-Eigemhums,  der
Schafwelden  und  andern  Ohnlichen
Verlelhungen  mit  20  kr.  von  100  fl.
Pachtgeld,  se  wie  die  Gebühren  ven
den  verliehenen  Commun=  und  Stilftungs=
  Zehenden  mit  3  kr.  von  10  Schfl.
Bestandfrüchten.

3)  Dle  Gebühr,  welche  eln  neu  aufgenommener
  Bürger  mit  30  kr.  und
        <pb n="641" />
        elne  neu  aufgenammene  Buͤrgerin  mit
16  kr.  zu  bezahlen  hat.

B.  Die  Kameral-Beamten  haben  nachslebende
  Gesälle  unmittelbar  zu  erheben,
und  zu  verrechnen:

1)  Die  jährlichen  Abgaben  von  Schildwirthen,
  Gastgebern,  Tralteurs  und
Bierbrauern,  welche  nach  drel  Classen,
in  :,  3,  3  fl.  und  von  beständigen
Gassenwirihen,  welche  ebenfalls  nach
drei  Classen  In  (5  kr.,  30  kt.  und
fl.  bestehen.  So  lang  jedoch  besondere
  Umgelds=  Erhebungs=  Beamte
aufgestellt  Kad,  Haben  dlese  den  unmistelberen
  Einzug  bieser  Abgaben  gegen
  #  kr.  vom  Gulden  Einzugs-Gebähr
zu  beforgen.

a)  Die  jöbrliche  Gebähr  mir  #  fl.  von
jedem  Schutz  juden  ;

3)  die  Gebuͤhren  von  herrschaftlichen
Dienst-Ersetzungen  mit  36%  kr.,  „,  =
bio  3  fl.

4)  Die  Gebühren  von  herrschaftlichen
Zchund--Verleihungen  mit  3  kr.  von
#  Schfl.  Bestamfröchte,  welche  von
den  Beständern  zu  bezehlen  nd;

5)  bie  ouf  weltere  Verordnung,  die  Abtzabe
  mit  :  Drocent  von  Erbschaften
und  Vermächtuissen,  wesche  von  Selcten=
  Verwardien  vom  dritten  und  entlesntern.
  Grade  5  und  an  ganz  stemde

Dersonen  fallen;  zu  welchem  Emde  die
Deil=  und  Walsengerichte  jedesmal
dem  Kamerakamte  dle  erforderlichen  Urkunden
  mlizmheilen  haben.

6)  Dle  jährlichen  Belträge  der  Amts-Pflegkassen,
  wegen  der  Gemelnde-Feucht-Worräthe;


5)  den  Zusatz  bei  Geldstrafen  wegen
flelschlicher  Vergehen;

#6#)  die  Constskatlonen  des  Gewinns  aus
verbotenem  Einsetzen  in  eine  Zahlenbotterke.


C.  Die  Oberamtleute  haben  unmittelbar
einzuziehen,  und  mit  den  Sportel-Geldern
  dem  Kamerdlamt  zür  Verrechnung
  zu  übergeben:

1)  Dle  Gebühren  von  Commun-Dienst-Ersetzungen
  mit  wenlgstens  15  kr.  für
jeden  Fallj;

à)  die  Abgaben  von  den  Handwerks-Zunftladen.


D.  Die  Oberamts  Richter  haben  in  Am
sehung  der  Vermächtulsst,  welche  die
Waisenhäuser  durch  Testmmente  erhalten,
  dafür  zu  sorgen,  daß  von  den  Wal#
sen=  Gerichten  das  Legat  an  einen  der
Erben  verwiesen,  und  demselben  dle
unverweilte  Ausbezehlung  aufgegeben,
auch  dem  Wulsenhaus-Psegamte  hlevon
  Nachricht  ertheilt  werde

I.  Die  Dekanat,  Aemter  haben  nach  el-
        <pb n="642" />
        638

net  Verordnung  v.  22.  Jum  1816  ras

Opfer,  welches  an  den  monatlichen  Bußund

  Bet-Tagen  in  den  evangelllchen

und  am  ersten

in  den  kathollschen  Kirchen  fällt,  s

Sonntage  jeden  Menats

wie  das  Opfer  bei  den  Taufen,  und

die  bei  Hochzelten  und  Epeverlhbnissen

elnzusammelnden  frelwllligen  Gaben,
unmittelbar  an  die  Walsenhäuser  einzusenden,
  wobel  es  auch  fernerpi#n  sein
Verblelben  hat.
Waes  sodana
F.  de  Gebühr  vos  30  kr.  bis  fl.  betrifft,
welche  bes  jeder  Prüfung  eines  Candidaten
  der  Theologle,  der  Rechts  Wlssen-Lhaft,
  der  Forst  Wissenschaft  und  devgleichen,
  so  wle  bel  Präfungen  der
Schreiber,  Notaclen,  Archltekten,  Feldmesser,
  Apotheker,  Chlrurgen  ic.  einzuzlehen
  ist,  und  welche  in  den  Kanzlelen

  von  den
gesetzt,  sofort

Prüfungs  Behrden.  anmit
  der  fuͤr  die  Staats-Tasse

  einzuzichenden  Tote  bezlehungsneisé
  an  die  Oberamts-Richter,  Oberamtmänner

  und
Q  wird;  so  haben  diese  Bezusges

  chricben

amten  jene  Gebüh

Taxe  elnzuzlehen,  un
n  vorzumerken.

Rechnunge

G.  Die
ben  bei-  dem

Kameral-  Verwalter

r  kuͤnftig  mit  des
d  in  ihren  Tat-Sommlung

  der  frelwilllgen  Ga·

gerichtliche  !Eru

über  Contrakte,  bel  Verlelhungen  und

beim  Eln,  und  Ausschreiben  der  Lehrjungen

  durch  Aufstellung  der  sogenannten
  Waisenhaus  Büchsen  ist  gänglich
nachgelassen.

Hiebel  wird  noch  angefügt:

I.  Die  Ober-Acciser  und  Kameral-Be,
amten  paben  die  ihnen  zur  Verrechnung
  zugewlesenen  Gefille,  welche
jedesmal  mit  elner  Urkunde  an  se
zu  übergeben  snd„  summorisch  #1
verrechaen,  und  mit  den  kbrigen
Geldern  unter  der  Bezeichnung:

„Zucht-  und  Walsenhaus=  Gefäsle“
an  die  Staats=  Hauptkasse  elnzusenden,
  welch  letztere  dleselbe  unter  gielcher
  Rubrik  zu  verrechmen  har.

Il  Da  beilnahe  beil  allen  blberigen
Ober,  Elnbringeresen  Ausstände  an
den  Gurplus:  Geldern  von  den,  #½
geu  Keischlichen  Vergehen  angesetzten
Spcrafen  vorhanden  find,  se-werden  dle
Kameral-Beamten  angewlesen,  arch
dlese  Ausstände  zum  känfiigen  Einug
zu  übernehmen,  und  an  die  Steaz
Haupt  Kasse  elnzusenden;  da  sernet

HI.  die  Ober,  Elobringerel=  Rechnungen
  bisher  auf  den  ½.  Aprll  abgeschlosen
  worden  sind,  und  miibin  in
dem  Elats  Jahr  Hr.  2  Jull  1374
die  nom  „.  April  bis  1.  Jull  1531
        <pb n="643" />
        639

zu  erhebenden  Gefälle  noch  ven  den
Ober  Elnbringereien  an  die  Waisenund
  Zuchebäuser  einzullefern  sind,  se
wird  denfelben  aufgegeben,  die  Rech-Sung
  v.  .  April  bie  2.  Juli  sogleich
abzuschließen,  wie  bisber  reoldlren
in  lassen,  und  länestens  innerhalb
sechs  Wochen  die  reoidirte  Rechnung
somt  dem  Gelobetrag  bis  1.  Juli
berechnet,  an  das  betreffende  Waisenund

  Zuchithaus  elnzusenden,  die  selt  dem
1.  Juli  etwa  erhebenen  Gelder  aber
an  die  nun  bestlmmen  Erhebungs=Beamten
  segleich  urkundlich  zu  übergeben.


Dle  Koͤnlgl.  Beamten  haben  nun  nech
Anleltung  dieser  Vorschrift  ungesaͤumt  das
Geeignete  einzulelten  und  zu  besorgen.

Stuttgart  den  18.  August  1821.

Fär  den  Minlster:

Schmidlin.  Welsser.

.)  Des  Departements  des  Innees:
des  Ministerium  des  Innern.
Verleihung  der  goldenen  Civil-  Veriienst,  Mchaille  an  den  Taubstummen-Leb#e-  Alle  zu  Gmünd.

Durch  allerbbchstes  Dekret  vom  al-  d.

M.  baben  Seine  Klnigl.  Mejestat

dem  Teubstummen-Lehrer  Alle  zu  Gmünd
wegen  seiner  Verdienste  um  den  Uniterricht
taubstummer  Kinder  und  insbesondere  in
Bezlehung  auf  die  von  ihm  veransteltete

zwelte  Ausgabe  elner  Schrift  über  viesen
Gegenstand,  dle  goldene  Cloll-Verdlenst-Medaille
  allergnädlast  zu  erthellen  geruht.

Stuttgart  den  22.  August  1821.

Sclolis.

III.  Central-ELeitung  des  Wohlthärigkeits-Vereiné.
Ausforderung  zur  sernern  Theilnahme  an  den  Jwecken  des  Wobltbätigkeits-Vereins.

Die  en  sich  gonz  richtige  Bemerkunz,
daß  dle  Zahl  und  die  Noch  der  Arwen  im
Kyalgreiche  sich  selt  einigen  Jahren  bedentend
  vermindert  pabe,  scheint  bel  Menchen
die  Melnung  erzeugt  zu  haben,  daß  nun

alle  Noch  und  Armuth  In  dlesem  Lande
geboben,  und  daß  eine  fernere  Fürsorge
für  die  Armen  und  eine  weltere  Fortdauer
des  Wohlchsieelts-Perelne  bersüsle  seo.

Die  bffe#tliche  Rechenschaft  der  unter-
        <pb n="644" />
        zeichnrten  Stelle  über  dle  Resaltate  ihrer
Wirksomkelt  vom  r.  Januar  ##3½0  bis  306.
Juni  1331,  welche  demnächst  im  Dracke
erscheinen  wird,  dücfte  aber  lelder  nur  z#
sehr  beweisen,  daß  diese  Ansicht  auf  einem
großen  Irrihum  beruht,  und  daß  der
Woblehätigkeits  Verein  in  Hinfslcht  auf  das
Armenwesen  noch  ein  weltes  Feld  zu  bearbeiten
  vor  sich  hat.  Der  wahre  Menschenfreund
  wird  daher  gewiß  sehr  wünschen,
daß  dieser  im  Gelste  werkihällger  Menschenliebe
  gegründete  Verein  nicht  nur  nicht
aufhdren,  sandern  vlelmehr  selne  Wlrksambelt
  immer  welter  eusbreiten,  und  seine
fernere  Forideuer  für  alle  Zelten  immer
fester  begründen  m#chte.

Dle  Central  Leltung  auf  ihrer  Selte

6

wird  auch  nicht  muͤde  werden,  diesen  Zweck

wie  bisher  unausgesfetzt  zu  verfolgen,  und
ste  por  erst  kärglich  wleder  neuen  Grund
und  neue  Aufmunterung  hlezu  erhalten,
indem  Seine  Khnigl.  Majestät  ihr  in
elnem  ollerhbchsten  Reseripte  vom  7.  d.
M.  wleder  die  gnädiaste  Zustcherung  gegeben
  baben,  daß  Allerböch  Ktdleselbe
au  dlesem  Vereine  jederzelt  das  lebhefteste
zur  Befdrderung  und  Eraschenfreundlichen
  Zwecke
Höchstdenselben  ab-Interesse

  nebmen,
relchung  seiner  me

lles,  was  von
—  beitragen,  und  demselben  immerdar
nn  hren  bebndeo  Schsd  orzaoe,

hen  lassen  werden.

10

Sle  iwelfelt  auch  nicht,  daß  die  Oberemts=
  und  Orts-beltungen  des  Wehl#hängkelts-Vereins,
  von  deren  Tharigkelt  die
Wirksamkelt  der  Central-Leltung  und  des
anzen  Verelns  in  so  bobem  Grode  a#b,
bängt,  tpells  In  dieser  Khniglichen  Erkis
tung,  thells  in  der  aus  dem  schon  berühr
ten  dffentlichen  Rechenschafts=  Berlchte  erstchtlichen
  Darstellung  des  Zustandes  der
Armuh  im  Kknigresche  hlalängliche  Aufforderung
  finden  werden,  in  ibrem  bisherb
en  Eifer  für  Linderung  der  Noth  der  Armen,
  und  für  die  Entfernung  der  Ursachen
neuer  Verarmung,  und  besonders  für  Er-Nehung
  der  armen  Kinder  zu  känfeig  beß
seren  und  glücklicheren  Menschen  fortzufadven,
  oder,  wo  dieser  Eifer  nach  und  nach
geschwächt  worden,  oder  gar  erloschen  seyn
sollre,  denselben  aufs  Neue  zu  beleben,  und
einen  so  schönen  Beruf,  wie  der  ihnen  ange“
wlesene  ist,  aufs  Neue  lieb  zu  gewinuen.

Sie  kann  übrigens  blebei  nicht  unbemerkt
lassen,  daß  nach  allerhöchstem  Befehle  vom
27.  dies  in  Zukunft  nicht  nur  Selner
Khniglichen  Mejestät  Bellcht  erstottet,
sondern  auch  das  Publikum  Pffentlich  in
Kenntniß  gesetzt  werden  wird,  in  wiefern
die  einzelnen  Oberamts=  und  bekal=  Lellungen
an  den  Zwecken  des  Wohlthällgkeils-Verelns
  ibäa#lgen  Amheil  genommen  haben.

Stuttgart  den  ½4.  August  :871.

«  Hartmann.

 

SLeoruckt  dei  G.  Hasselbrink,  Buchdrucke.
        <pb n="645" />
        641

Nro.  64.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  Z3.  September  1821.

1.  Unmittelbare  Königliche  Deere  #e.
Dienst-Nachricht.

S.#O  Khnleliche  Majestät  haben  elner  wirklichen  Pfarrei  zu  erheben,  und
vermöge  allerhbchster  Entschließung  vom  lecztere  den.  Vikar  Gebwller  zu  Gmänd,
326.  v.  M.  dle  erledigte  Pfsarr-Caplanei  zu  übertragen  geruht.

Unterbbbingen,  #andkapitels  Gmünd,  zu

II.  Verfügungen  der  Departemens.
A.)  Des  Instiz-Departements.
1.  Des  Justiz-Ministerium.
1
Der  Rechts-Candidat  Marcus  Ewald  standen  “  erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansu-Otro,
  von  Siattgart,  welcher  bei  der  mimm  chen  als  Referendar  zweiter  Classe  bei  dem

ihm  vorgenommenen  ersien  Dienst-Präfung  Kdniglichen  Gerichtshofe  in  Ehllngen  aufdas
  Zeugniß  zwelter  Classe  „sehr  gut  be-  genommen  worden.
        <pb n="646" />
        Der  Rechts-Candidat  Friedrich  Seeger
  aus  Cannstadt,  welcher  bei  der  mit
ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst-Präfung
das  Zeuguniß  zweiter  Classe  „sehr  gut  bestanden“
  erhalten  hat,  ist  auf  sein  Anfuchen
  als  Referendär  zwelter  Classe  bel  dem
Kduigl.  Gerichishofe  zu  Eßlingen  aufgenommen
  werden.

3.

Der  Rechts-Condldat  Dr.  Ferdinand
Friedrich  Walz  aus  Seuttgart,  welcher  bei
der  mit  ihm  vergenommenen  ersten  Dienst-Hrüfung
  das  Zeugn##  deltter  Classe  erhalten
  bat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Referendär
  zweiter  Closse  bei  dem  Kdnigl.  Gerichtshofe
  in  Ellwangen  aufgenommen  worden.



1n
Straff

  erhobene  Beschwerde  des
oger  und  Consorken  zu  Großhelm,
  Oberamts  Beslgund
  Con-In

  der  au
Schulibelß  B
id  Klein=  Ingers
*  gegen  Friedrich  Morlok

641

4.

Der  Rech's-Candldat  Gustao  Helmich
Flattich,  von  Stuttgart,  welcher  bei  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dlenst-Prüfung
  das  Zeuuniß  dritter  Classe  erhalten
  hat,  ist  auf  seln  Aasuchen  ols  Rekerendär
  zweiter  Classe  bei  dem  Könlgl.  Gerichtshofe
  in  Eßlingen  aufgenommen  worden.


5.

Der  Rechts-Candldat  Christlon  Wllbelm
  Hole  aus  Laufen,  welcher  bel  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst
Hrüfung  das  Zeugniß  dricter  Classe  erhalter
  hat,  ist  auf  sein  Ausuchen  als  Reftrendär
  zwelter  Classe  bei  dem  Kbulgl.  Gerichtsbofe
  in  Eßlingen  aufgenommen  worden.


Stuttgart  den  29.  August  1831.

Mautlet,

Criminal-Senat  des  Königtl.  Ober-Tribunals.

Erkennmiß.

sorten  daselbst  eingelelteten  Untersuchunztsache,
  wegen  verläumderlscher  Agschuhl
sungen  im  Volksfreund  aus  Schwaben  und
vor  Gerscht,  #  unter  dem  9.  November
        <pb n="647" />
        645
1820  der  Criminal-Senat  des  Koͤniglichen
Gerichtshofs  in  Eßlingen  sein  Erkenntniß
dahln  ausgesprochen  ½
)  Daß  dle  in  dem  von  Friedrich  Morderen

  Erstehung,  und  Bezahlung  von
der  Untersuchungs-Kosten;

3)  der  vormallge  Obmann  der  Gemelndslok

  unterschrlebenen  Aufsetz  in  der
Beilage  zu  Nro.  7:  des  Volksfreunde

aus  Schwaben  vom  Jahre  1313,  S.  428

enthaltene  Beschuldlgungen  gegen  den
Schulihelß  Boger  zu  Groß-Ingersbelm
  und  den  Bürgermeister  Kroll  zu
Klein-IngerShelm,  ferner  dle  im  Verlaufe
  der  Untersuchung  gegen  dle  besagten
  Personen  und  die  Gemeinde-Depullrten
  Metsch  und  Keller,  von
Klein-Ingershelm,  nech  vorgebrachten
weitern  Beschuldigungen  von  Veruntreuungen
  am  Gemeindegut  und  Fölschungen
  zum  Zweck  der  Verdeckung  von
jenen  als  gänzlich  unerwlesen  befunden
worden  seyen;

2)  daß  der  Einsender  deß  obenerwähnten
Artikels  im  Volksfreund  aus  Schwaben,
  der  Bürger  und  Schueldermeister
Frledrich  Morlok  zu  Gros-Ingersbeim,
  wegen  des  durch  Elusendung
dleses  Artlkels  zum  Duuck  in  einem
bffentlichen  Blatte  verübten  Preß-Vergehens,
  zu  elner  drelwbchigen  Festungs
  =  Arbeltsstrofe,  unler  Voraus-=sedung
  seiner  körperlichen  Tüchusgkelt  zu

Deputirten  zu  Kleln-Ingerehelm,  Andreas
  Kofink  von  da,  als  erster  Urbeber
  der  in  dem  angezogenen  Arilkel
enthaltenen  Anschuldigungen,  und  Theilnehmer
  an  der  bffentlichen  Bekanntmachung
  derselben  durch  den  Druck,
und  wegen  der  weltern  nochher  von  ihm
vor  Gerscht  vorgebrachten  unerwiesenen
Bezüchte  gegen  Boger  und  Consorten
unter  Entbindung  von  der  Instanz  binsichtlich
  des  Verdachts  elner  hierdurch
verübten  Calumnse,  zu  elner  sechswdchigen
  Festungs=  Arbeltsstrase,  unter
tgleicher  Voraussetzung  seiner  kdrperllchen
  Tüchtigkeit  zu  deren  Erstehung  und
Bezahlung  von  3  der  Untersucheugs-=Kosten
  verurhhellt;

4)  der  im  Laufe  der  Untersuchung  gegen

den  Bürgermeister  Kroll  vergebrachte
Besücht  elnes  vor  mehreren  Jahren
verübten  Holz-Ercesses  an  die  competente
  Verwaltungsstelle  verwlesen  seyn;

6)  gegenwaͤrtiges  Erkenntniß  aber  durch

das  Staats-  und  Regierungs-  Blatt
zur  dffentlichen  Kenntnilß  gebracht  werden
  solle.
        <pb n="648" />
        6464

Da  nun  vorstehendes  Erkennenit,  gegen  beställget  worden  ist,  so  wird  dasselbe  nune
welches  die  Angeschuldigten  Friedrich  Mor-  mehr  in  Folge  der  Bestimmung  ad  6.  H###
Lok  und  Andreas  Keofink  Rekurs  an  den  mit  bffentlich  bekannt  gemacht.
Criminal-Senat  des  Kobnigl.  Ober-Tribunals
  ergriffen  haben,  in  der  Rekurs-Instanz
  unter  dem  g.  Juni  d.  J.  lediglich  v.  Waͤchter.

Stuttgart  den  21.  August  1821.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Künigl.  evangelischen  Consistorlun.
a)Die  erledigte  Psarrei  Plieniugen  betreffeud.

Die  erledigte  Pfarrei  Plleningen,  Dls-  Die  Bewerber  haben  ihre  Bittschrif  er
cese  Stuttgart,  entbaͤlt  mit  Einschluß  von  binnen  oler  Wochen  dem  evangelischen  Con-Groß-Hohenbeim
  und  dem  Carlabof,  weo  sistorium  zu  uͤbergeben,  so  wle  jedem,  welaber
  weder  Kirche  noch  Schule  ist,  1960  cher  wegen  des  Abzugs  zuruͤdreten  L
Seelen,  und  gewährt  nach  Abzug  der  zum  frel  stehet,  in  eben  diesem  Zeltrsum  seiee
geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs  Fonds  Eingabe  zuräckzunehmen.
gsezogenen  250  fl.,  ein  Elskommen  von  Stuttgart  den  21.  August  1821.
1589  fl.  nach  Etats--Preisen.  Susklud.

b)  Die  erledigte  Pfarrei  Lienzingen  betreffend.

Die  erledigte  Pfarrei  Lienzingen,  Dib-  Oas  Einkommen  beträgt  noch  Ab#uz
ceese  Kninlingen,  zäblt  in  dem  Mutterort  von  60  fl.  halb  Geld,  balb  N#ura-Joo,
  in  dem  Eine  halte  Stunde  entfernten  llen,  welche  dem  gelstlichen  Besoldungs
Filial  Schmie  aber,  ##  eine  esgene  Kirche  Verbesserungs  =  Fonds  #ufteßen,  163.  s.
und  Schule  ist,  und  alle  Casual-Gottes-  nach  Etais-Preisen.

Dienste,  die  Vorbereitungs--  und  Nacht-  Die  Bewerber  haben  binnen  vier  We

mahls  =  Predigten,  und  je  den  zwellen  chen  ihre  Bittschriften  dem  evangellsches

Sonntag  Kinderlehren  gehalten  werden,  Consisterium  zu  #übergeben.

"4oo  Serlen.  Stuttgart  den  7.  August  1821
Söskind.
        <pb n="649" />
        e)  Die  erledigte  Pfarrei  Hochdorf  betresfend.

Die  erledigte  Pkarrel  Hochdorf,  Dibcese
Gd.  pingen,  bai  keln  Filial,  160  Seelen,
urd  ein  Einkommen  von  907  fl.  nach  Etats-Prelsen,
  wodon  6  Scheffel  Dinkel,  um
19  fl.  Geld  zum  geistlichen  Besoldungs-Veebesserunge-Fonds
  elngezogen  werden.

Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vler
Wochen  bei  dem  evangelischen  Conssterlum
zu  melden.

Stutigarr  den  21.  August  1821.
Stskind.

III  Central-Leitung  des  Wohlthätigkeits-Vereins.

Baicht  über  den  Fertgang  und  Zalstand  der  Wärttembergischen  Sparkasse  bis  zum  Ende
des  Etate-  Jahres  ibi?.

Dle  allgemeine  Theilnahme,  deren  sich
die  zunaͤchst  fuͤr  die  unbemitteltere  Vollsklasse,
  besonders  für  Dienstbeten,  im  Jahre
1318  in  Stuttgart  gegründete  Württembergische
  Sparkasse  von  dem  Augenblicke
  ihrer  Erbffnung  an  zu  erfrenen  gehabt
  hat,  hat  sich  auch  in  ihrem  kärzlich  zu
Ende  gegangenen  drirten  Rechnungs-Jahre
182  nicht  e#ermindert.  Ohne  die  ane  Monomischen
  Rücksichten  anfänglich  ven  Personen
  jeden  Standes  angenommenen,  hingegen
  durch  die  Statuten  der  Anstalt  auf
die  Summe  von  40,  ooo  fl.  beschränkten  olcrprorentigen
  Einlagen  wurden  in  diesem
Rechnungs-Jahre  wieder  von  3,/.55  Persoven
aus  der  rmeren  Volksklasse  6-,  fl.  3-kr
neu  angelsegt,  und  am  30.  Juni  d.  J.  hatten

  2,606  Dersonen  aus  eben  dieser  Klasse
zu  5  Procent  443384,53,  fl.  4/  kr.
und  366  tbeils  bemuteltere,  thelle  unbemitteltere
  Personen  zu  4  Drocent  410196  fl.  4kr.
bei  der  Sparkasse  stchen.

Mu  Elnschlutz  der  bis  auf  eben  diesen
Tag  berechneten  Zinse  und  Zins-Raten  mit
WT  kr.
betrug  am  Ende  des  Rechnungs-Jahres
16-2  die  ganze  Schuld  der  Sp##kase
195,01  32  fl.  6  kr.

Dagegen  besaß  sie  an
Staats-Dbligationen
Wechsel-Forderungen  und

Commun-Coapitallen=Verziuslichen
  Zleler#

150,31  fl.  —kr

z,  co  .  —kr.
51,331f.  bke.
        <pb n="650" />
        646

Unvexrzinslichen  Zlelern,  nieb  der  elngesegten  Gelder  für  die  Kasse
Anur  nach  den  Ankaufs-  tewonnener  Vermigens  -Ueberschuß  von
relsen  berechnet)  4,33#  fl.  :3kr.  10,8kõ  fl.  51  kt.

Zins  =  Rückständen  und  vorhanden,  so  daß  mitbin  selbst  im  Falle
Zins-Roteen  489-97  fl.  46kr.  eines  unerwarteien  Unglücks  die  Gläubiger

Bei  der  Kbulgl.  Hofbank  #an  ihren  Capltallen  ulchts  verlleren  khunen.
einstweilen  zu  4  Precent  ç.
ngele..  „8=  .  r  Stuttgart  den  16.  August  1871.

Baar  in  der  Kasse  19  fl.  56k  Hartmann.

Zusammen  —
204,007  fl.  bg  kr.  Dienst-Erledigung.

Es  ist  alle  eln  theils  von  erhaltenen  Ge-  Der  Stadtschreiber  Lu  z  in  Valhingen
schenken  herrährender,  Helle  durch  den  Um?  #est  den  14.  v.  M.  gesterben.
        <pb n="651" />
        647
Nro.  65.

Königlich-Württembergisches

Staats  5“  und  Regierungs-Blatt.

*  —

Mittwoch  den  5.  September  1621.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Berfügsungen  der  Departements.

Des  Departements  der  guswärtigen  Angeleges#heiten:

des  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Bekamtmachung,  den  zwischen  den  Kronen  Württemberg  und  Baiern  zur  Befbrderung  der  Juftz-Pflege
  2c.  abgeschlossenen  Staats-Vertrag  betreffend.

Zooschen  den  Kronen  Wirttemhberg  und  worden,  welcher  folgende  wörtliche  Be-Balern
  ist,  zu  Befbrderung  der  Justiz=  flmmungen  enthält:

ffllege  in  den  belderselligen  Staaten,  äber  9.  1.

die  Feststellung  der  gegenseliigen  Gerichts-  Belde  contrahlrende  Stoaten  verslchern
Verhölinisse  unterm  7.  Mai  2331  zu  slch  gegenselulge  Rechtshälfe  sowohl  in  bür-Mänchen
  ein  Staats-Vertrag  abgeschlosen  gerlichen  als  pelnlichen  Sachen,  in  so  welt
        <pb n="652" />
        648

nicht  hlerüber  im  gegewwärsigen  Vertrage
besondere  Elnschränkungen  enthelten  sind.

s.  2.

Jeder  von  den  beiden  contrahlrenden
Stoaten  erkennt  in  selnem  Gebiete  die
Rebeis  Kraft  und  Vollstrickbarkelt  der
rich  rlichen  Erkenntelsse  des  andern  Staates,
  in  so  ferne  soiche  Urtheile  von  einem
nach  den  nähern  Bestimmungen  des  gegenwriigen
  Staats-Vertrags  belderseits
als  competent  anerkannten  Gerichte  ausgegangen
  sind.

s.  3.

Ein  von  einem  zuständigen  Gerichte  erlassenes
  rechtskräfelges  Erkenntniß  begründet
  vor  den  Gerichten  des  andern  Staates
die  Einrede  des  rechtskräftigen  Un#hells
(esceptio  rei  judicatae)  mit  denselben
Wirkungen,  als  wenn  das  Urtbell  von  elnem
  Gerichte  desjenlgen  Stastes,  in  welchem
  solche  Elnrede  geliend  gemacht  wird,
gesprochen  worden  waͤre;  desgleichen  werden
  solche  Erkenntulsse  an  den  in  dem  an-Staate
  gelegenen  Götern  des  Sachdern

  v
streckt,  wenn

föllgen  unwesgerlich  voll
1)  durch  gerlchtliche  Zeugnisse  dargelhan

ist.,  daß  in  dem  auswärilgen  Scaate
1
seibst,  von  dessen  Gerichten  erkonm

worden,  keine,  auch  der  Zeit  und  den
aͤbrigen  Verbaͤlinissen  nach  gleich  bereite

  und  hinrelchende  Vollstreckungt-Mittel

  vorhanden  seyen,  und

2)  keine  eigene  Unterthanen  mit  Farderungen

  sich  gemeldet  haben,  ruͤcsichilich
welcher  ihnen  an  den  zur  Wollstreckung
des  fremdrichterlichen  Eekenntulsses  arcewiesenen
  Sochen  ein  vorzägliches  oder
cgleches  Recht  gesetzlich  zusteht.

Soll  daber  die  Hülfs  =  Vollstreckunz
an  der  Substanz  unbeweglscher  Güter  g##
schehen,  so  ist  zufdrderst  der  Irhal  det
fremdrichterlichen  Erkenntnisses  nebst  An
zelge  der  Güter,  auf  welche  die  Hälft
Vollstreckung  nachgesucht  worden  ist,  #
fentlich  bekonmt  zu  machen,  und  #nd  ale
Unterthanen  dieses  Staats,  welche  eig
aus  dem  Grunde  einer  Hypelhek,  ein
anderer  Titel  eln  vorzägliches  oder  gleichcs
Recht  an  jenen  Gütern  zu  haben  meinen,
unter  Anberaumung  eines  bestimmten
Präclusio-Termins  aufzufordern,  bel  de#
einschlägigen  Gerichte  erster  Instanz  hie
Forderungen  geltend  zu  machen.

J.  1.

Keinem  Unterthonen  ist  es  erlaubt,  #h
durch  frelwillige  Prorogatlon  der  Gerichsbarkeit
  des  andern  Staats,  dem  er  ali
Unterthan  und  Staats.  Buͤrger  nlcht  angebbrt,
  zu  unterwerfen.

Keine  Gerlchts-Behbrde  ist  besugt,  der
Requtsitlon  eines  auf  diese  Weise  geschol·
        <pb n="653" />
        dtig  prorogleten  Gerichts  w  Stellung  des
Beklagten,  oder  Wolistreckung  des  Erkenmnlsses
  Statt  zu  geben.

Jedes  von  elnem  solchen  Gerichte  gesprochene
  Erkenniniß  wird  in  dem  einen,
so  wie  in  dem  andern  Staate  als  ungüluig
  betrachtet.

F.  5.

Belde  comrahlrende  Staaten  erkennem
gegenselikg  den  Grundsatz,  daß  der  Kläger
dem  Gerichtsskande  des  Beklagten  zu  folgen
  habe.  Es  wird  daher  vas  Urthell  der
fremden  Gerichtsstelle  nicht  nur  so  ferne.
es  den  Beklagten,  sondern  auch  so  ferne
es  den  Kläger,  z.  B.  röäcksichtlich  der
Erstatrtung  von  Gerichts  =  Kosten  u.  dgl.
betrifft,  in  dem  andern  Staate  als  rechisgültig
  anerkann  und  vellzogen.

s.  6.
Die  Widerklage  (Neconventio)  begründet

  die  Gerichtsbarkelt  des  über  die  Vorklige
  zuständigen  Rlchters,  jedoch  nur  unter
  der  Boraussetzung  des  rechtlichen  Zusammenhonges
  (Tonnerxitt)  der  Widerklagemit
  der  Vorklage-9.

  7.

Die  Provokations-Klagen  (ex  lege  diffamari,
  oder  ex  lege  si  contendat)  werden
erhoben  vor  dem  personlich  zustaͤndigen  Gerichte
  des  Provokanten,  oder  da,  wohin
ple  Klatze  in  der  Hauptsache  selbst  gehbrig

ist;  es  wird  daher  von  dlasem  Gerlchte,
besenders  im  Falle  des  Umjehorsams,  ausgesprochene
  Semenz  von  der  Obrigkeit  des
Provocirten  als  rechtskräftlg.  und  vollstreckbr
  anerkannt.

#J.  8.

Beide  Staaten  erkennen  den  Gerlchtsstand
  des  Wohnsitzes  (Domlells)  dergestale
an,  daß  bei  persbalichen  Klagsachen,  welche
krinen  besondern  Gerichisstand  C(korum
speciale)  begründen,  der  Unterthan  des
einen  Staa#s  von  dem  Untertbanen  des
andern  nur  vor  dem  Rlchter  selnes  Wobnstes
  belangt  werden  darf,  und  des  von
diesem  Richter  ausgeserochene  rechtskreftige
Erkenntniß  wird  aushuͤlsewelse  an  den  in
dem  anderu  Staate  sich  befindcuden  Göütern
des  Sachfälligen  vollzogem.

Jedoch  khunen  diejenigen,  wesche,  ohne
Staats-Bürger  zu  seyn,  In  dem  elnen  oder
dem  andern  Staate  elne  abgesonderte  Handlung,
  Fabrik,  oder  onderes  dergleichen
Etablissement  beslizen,  wegen  persdulicher
Verbindlichkelten,  welche  ste  In  Ansehung
solcher  Etablissements  elungegangen  baben,  sowohl
  vor  den  Gerichten  des  Landes,  wo
dle  Gewerbs-Aslalten  slch  befinden,  als.
vor  dem  Gerichtestande  des  Domiells,  nach
den  Regeln  der  Dréventlon  auch  a#ßer
dem  Falle  des  Conkurses  belangt  werden.

Auch  können  die  Unterthanen  des  einen
        <pb n="654" />
        Staated,  welche  in  dem  andern  beguͤtert  sindvon
  dem  Fiskus  sowohl,  als  von  den  Unterthanen
  dleses  Staates  nicht  nur  in  Realsondern
  auch  in  Personal-Klagsachen  vor
den  Gerlchten  desselben,  wo  nämlich  die
Güter  sich  besinden,  belangt  werden,  jedoch
  nur  in  so  weit,  als  diese  Güter  einen
zurelchenden  Ererutlons-Gegenstand  darbleten,
  oder  dafür  angenommen  werden  wollen.

Bei  Auswanderungen  hat  der  Auswandernde
  noch  ein  Jahr  lang  nach  seiner  Auswanderung
  vor  den  Gerlchten  des  Staates,
welchen  er  verlassen,  wegen  der  Ansprüche,
die  vor  der  Auswanderung  gegen  ihn  erwachsen
  sind,  zu  Recht  zu  stehen.

F.  9.

Erben,  die  wegen  einer  Handlung  des
Erblassers  mit  einer  persbulichen  Klage  zu
belangen  sind,  werden  nscht  vor  dem  Ges
richtostande  des  Erblassers,  sondern  vor
ihrem  elgenen  belangt,  so  ferne  nicht  bereits
mit  dem  Erblasser  selbst  die  Streits-Befeslgung
  geschehen  Ast.

.  10.

Wenn  der  Unterthan  des  einen  Staats,
Wohysttz  hat,  in  dem  andern
und  in  Conkurs  geräth,  so
Staaten  das  Gericht  des
chuldners  als  allgemeljedoch
  mit  der  Eindaß
  fuͤr  die  Conwo

  er  seinen
begütert  ist,
wird  von  beiden
Wohnsitzes  des  S
nes  Gantgericht,
schränkung  anerkannt.

650

kurse  des  in  beiden  Staaten  begüterten  hohen
und  ritterschoftlichen  Adels  nach  Beschaffenbelt
  der  indiolduellen  Umstände,  mittelst
wechselseitiger  Communlctlon  der  allgemelne
Gerlchtsstand  durch  eln  besonderes,  auf
den  einzelnen  Fall  sich  beschränkendes  Elnverständniß
  wird  regulirt  werden.

Sollte  eln  Einverständylß  nicht  zu  Stande
kommen,  so  finden  in  solchem  Falle  Portlkular=
  Conkurse  statt.

Außer  dlesen  wird  einem  Partlkular=Cenkurs
  nur  in  folgenden  zwel  Fällen  Siatt
gegeben:

1)  Zu  Gunsten  der  Erbschafts-Gläubigeo
welche  in  Ansehung  der  Erbschaft  des
ihnen  zustehende  außerordentliche  Sepa:
rations-Recht  geltend  machen;

2)  wenn  der  Gemelnschuldner  in  dem
elnem  oyer  andern  Staate  eine  abgtsenderte
  Handlung,  Fabrik,  eder  anderes
  derglelchen  Etablissement  besitzt,  wesbalb

  zum  Vorthell  derjenlger  Gläubiger,

  welche  in  Ansehung  solcher  Eisblissements
  demselben  besonders  credlirt
baben,  ein  Partikular=  Conkurs  erbffnet
werden  darf.

s.  11.

Alle  Forderungen,  sie  seyen  auf  ein  dinsliches,
  oder  persönliches  Recht  gegründt,
sind  allein  bei  dem  allgemelnen  Gantzerichle
einzuklagen,  und  das  außerhalb  Landes  be-
        <pb n="655" />
        sindliche  Vermhögen  des  Gemeinschuldners
wird  nach  vorgänglger  Verlußerung  der
Grunstücke  und  Sffekten  durch  den  Richter
  der  gelegenen  Sache  und  nach  vorgängiger
  Miltthellung  des  Lokotions-Urthells  an
dlesen  dem  Gantgerichte  abgeliefert.

*.

Dagegen  zleht  der  allgemeine  Gerlschtsstand
  dle  berelts  anhänsigen  Rechtsfachen
nur  rückschtlich  der  kokation  an  sich,  se
daß  derglelchen  Forderungen  zwar  vor  dem
Gantgerichte  bel  Serafe  der  Ausschließung
anzugeben  sind,  und  in  das  Lokatlons-Erkennnlß
  am  gehbrigen  Orte  eingerelht  wer:
den,  die  HauptLlquldatlon  der  Forderung
aber  vor  dem  Gerichte,  wo  sle  angefangen
worden,  bls  zum  Schlusse  fortgesetzt  wird,
wobel  dem  Gläublger,  oder  Contradlktor
unbenommen  ist,  zu  intervenlren.  Ist  der
Streit  über  die  besonders  verhandelte  Forderung
  zur  Zeit  der  Abfassung  des  Gant-Urtheils
  noch  nicht  beendigt,  so  wird  dieselbe
  in  dlesem  eventuell  locirt.

F.  15.

Rücksichtlich  der  Rang  =  Ordnung  der
Gläubiger  entschelden  dle  an  dem  Orte  des
Gantgerichts  geltenden  Gesetze  ohne  irgend
elnen  Unterschled  zwischen  in=  und  aueländischen
  Gläubigern.

Was  jedoch  die  auf  unbeweglichen  Gätern
  haftenden  Hypothekar  =  Forderungen

651

beteifft;  so  werden  solche  nach  den  Gesetzen
des  Gerlchtostandes  der  gelegenen  Sache
beuntellt.

Dasselbe  gilt  von  den  jure  separationis
kommenden  Ansprüchen  auf  im  Besitze  des.
Gemeinschuldners  befindliche  unbewegliche
Güterstäcke,  wohln  auch  dle  Eolggeld-Renten
  in  München  gehbren,  so  wie  hlnsichtlich
  der  Nothwendigkelt,  selche  Anspräche
  bel  dem  Conkurs-Gerlchte  anzumelden.

F.  14.

Alle  Realklagen  und  actiones  mixtae)
sie  mügen  eine  bewegliche  oder  unbewegllche
Sache  betreffen,  desglelchen  alle  possessorische
  Rechtsmittel,  wie  auch  die  actiones.
in  rem  scriptae  werden  vor  dem  Gerlchte
erhoben,  in  dessen  Bezirk  sich  dle  Sache
bestadet,  welche  den  Gegenstand  der  Klage
ausmacht,  vorbehaltlich  dessen,  was  auf  den
Fall  eines  Conkurses  y.  11  und  13  bestimmt
  ist.

Das  von  dem  Gerlchte  der  gelegenen
Sache  gesprochene  rechtskräfiige  Erkenutal#
wird  von  dem  Richter  des  Wohnsitzes  des
Beklagten  nach  allen  Theilen  anerkannt
und  an  den  in  dem  Wobnorte  befindlichen
Güätern  in  so  weit  vollstreckt,  als  die  in
dem  andern  Scaate  gelegenen  Güter  des
Sachfälligen  unzureichend  sind.

9.  16.
Erbschaftsklagen  werden  nicht  im  Wohn-
        <pb n="656" />
        erte  des  Erben,  sondern  da,  wo  ssch  die
Erbschaft  besindet,  erboben,  und  zwar  dergestalt,
  daß,  wenn  dle  Erbschaftssläcke  zum
Theile  in  dem  andern  Gebläte  der  contra-Mrenden
  Stauten  sich  befinden,  der  Kläger
Klne  Klage  zu  tbellen  verbun  den  ist,  ohne
NRücksiche,  wo  der  größte  Theil  der  Erbhaftssachen
  sich  besinden  mag.

Doch  werden  alle  bewegiichen  Erbschafis-Stücke
  angeseben,  als  befäuden  sie  sich  am
dem  Wohnorte  des  Erblassers.

Aktto=  Forderungem  werden  ohne  Unterschied,
  ob  sie  mir  Hypotbek  versehen  siundoder
  ulchr,  den  beweglichen  Sachen  gleich.
grzähle,  jevoch  mit  Ausnahme  der  in  München
  bestehenden  sogenanntem  Ewiggelder,
als  welche  den  Inmobilien  gleich  geachtet
merden.

F.  16.

Der  Gerlchtsstand  den  Arrests  wird  #i##
leiden  Stasten  anerkannt,  und.  daber  daß
Urtbeil  des  Arrest.  Richters,  so  weit  die
errestirte  Sache  ncht  zureicht,  von  der
Obrigkeit  des  Wohnorts  vollzogen.  Jedoch,
dorf  der  Arrest  nur  olsdann,  wenm  eine
olrkliche  Gefahr,  die  Forderung  zu  ver-Ueren,
  elntritt  erkannt  werden.

Sobald  auch  der  Richter  des  Arreste
ron:  dem  aueländischen  Richter  des  Wobnarts
  beurkundete  Nachricht  erbält,  daß
##er  den  Schuldner  berelts,  die  formelle.

—□—

Gont  erkonnt  worden,  oder  sich  derselbe
wenigstens  im  Stande  des  meoteriellen
Conkurses  befinde,  der  die  Erbffnung  des
formellen  unervermeldlich  macht,  se  wird
der  Arrest  aufgeboben  und  dle  Forderung
des  den  Arrest  Imnpetriirenden  an  das
Guntgericht  verwlesen.
(1
Der  Gerichtsskand  des  Contrak:zs  finden
mir  dann  seine  Anwendung,  wenn  slch  der
Contrahent  zur  Zelt  der  Ladung  in  dem
Gerichts-Bezirke  anwesend  findet,  ln  welchem
  der  Contrakt  geschlossen  worden  ist.
Dleses  ist  besonders  auf  dle  auf  bffemlichen
Märkten  geschlossenen  Comtrakte  und  auf
Viehhudel  anwendbar.
118
Die  Clausel  in  elner  Wechlsel-Verschrebung,
  wodurch  sich  der  Schuldner  der  Ge
richtsbarkeit  eines  jeden  Wechselgericht#,
in  dessen  Gerlchtszwang  er  zur  Verfallzelt
anzutreffen  sey,  unterworfen  hat,  wlrd  von
lelden  Staaten  als  güliig,  und  das  hlernach
  elntretende  Gericht  fär  zuständig,  mitbim
  dessen  Erkenntni#ß  für  vollstreckbar  an
erkannt-155

Den  Gerichesstand  der  gefährten  Verwaltung
  hat  der  Ausländer,  der  sle  führt,
de  anzuerkennen,  wo  entweder  die  bevormundete
  Person  ihren  Wohnsitz  hat,  oder
        <pb n="657" />
        die  verwalteten  Buͤter  Negen,  der  Verwalter
  mag  nun  zur  Zeit  der  Verwaliung  in
eben  dem  Staa:e  gewobnt,  oder  dieselbe
la  seinem  auswaͤrtigen  Wohnsitze  gefuͤhrt
hadben.

9.  20.

Jede  echte  Intervention,  die  nicht  elne
besonders  zu  behandelnde  Rechtsfache  im
einem  schon  anhängigen  Proceß  einmischt,  sle
se#  principal,  oder  accessorlsch,  berreffe  den
K  3er,  oder  den  Beklagten,  sen  nach  vor-Hlagiger
  Streilts=  Verkündigung  (liris  denuncialio))
  geschehen,  oder  ohne  dleselbe,
begründet  gegen  den  ausländischen  Intervenlenten
  die  Gerlchtsbarkelt  des  Staatetz,
in  welchem  der  Haupt-Proceß  geführt  wolrd.

9.  21.

So  bald  dor  irgend  einem  in  den  vor-Hergehenden
  I#F.  dleses  Staats-Vertrags
bestimmten  Gerichtsstande  eine  Sache  rechtsbängIlg
  (pendent)  geworden  ist,  so  ist  der
Screit  daselbst  zu  beendigen,  ohne  daß  die
Rechtsbönglgkelt  durch  Veränderung  des
Wobnsitzes  oder  Aufenthalts  des  Beklagten
gestoͤrt  oder  aufgehoben  werden  könnte.

Die  Rechtshängiekeit  (liris  Pendenz)
wird  durch  J  flaustlon  der  Ladung  für  begründet
  erkennt.

5  11.

Allle  Rechtsgeschäfte  unter  Lebenden  und

auf  den  Todesfall  werden,  was  die  Gül-3



tlakelt  derserben  rücksichlich  ihrer  Ferm  #-betrifft,
  nach  den  Gesiten  des  Orts  beurtheilt,
  wo  sie  eingegangen  siud,  so  ferne
mche  dse  Ha###lung  selbst  einem  verbletenden
  G.  see  des  einen  Staates  entgegem
ist.

Rechtegeschäfte  uͤber  Real.  Rechte,  d#
die  Uebertragung  des  Eigenihums,  Bestellung
  von  Hopekbeken  und  de  gleichen,  richten
  sich  lediglich  nach  den  Geschen  des
Orts,  we  die  Gller  llegen,  welche  sie  zum
Gegenstande  haben.  .

J.  :3.

Werbrecher,  oder  andere  Ueberteeter  vo#n“
Straf-Gesetzen  werden,  so  welt  der  nochfolgende
  #.  #5  keine  Ausnahme  macht,  vo#
Dem  elnen  Staate  dem  andern  nicht  aufsgellefert.


J.  24.

Wenn  der  Umerthan  des  einen  Staates
in  dem  Geblete  des  andern  sich  einer  Uebertretung
  schuldig  gemacht  hat  und  daselbft
ergrisfen  und  abgeurtheilt  worden  ist;  so#
eolrd  das  Erkenmölß  dieses  Gerichis  von
dem  Staate,  dem  der  Verurtheilie  als  Unterthan
  angehbrt,  an  den  in  seinem  Gebier#e
befindlichen  Gütern  desselben  vellzegen.

Glesches  zu#t  #n  dem  Jole,  weir##de
Schuldige  in  dem  Staate,  dem  er  als  Untertban
  angehdr,  verurtheilt  worden  ist,  und
        <pb n="658" />
        in  dem  Geblete  des  andern  Staates  Güter
besitzt.
F.  25.

Untertbanen  des  einen  Staates,  welche
wegen  Verbrechen  und  Vergehen  ihr  Vaterland
  verlassen,  und  in  den  andern  Staast
sich  geflächtet  haben,  werden  auf  vorgänelge
Requisieion  und  Bescheinigung  der  veräbten
That,  wle  auch  gegen  Ersatz  der  Kosten  an
IiPren  Souverän  ausgeliefert.

s.  26.

In  demselben  Falle,  wo  der  eine  Staat
berechtigt  ist,  die  Auslleferung  eines  Verbrechers
  zu  fordern,  ist  derselbe  auch  verbunden,
  dle  lhm  von  dem  andern  Staate
angebotene  Auslleferung  gegen  Erstattung
der  Kosten  anzunehmen.

9.  27.

In  allen  Sloll=  und  Erkminal  Fällen,

we  die  persbnliche  Gegenwart  der  Zeugen

654

an  dem  Orte  der  Untersuchung  nothwendig
  ist,  wird  die  Stellung  der  Unterihenen
  des  einen  Staats  vor  das  Untersuchungs-Gericht
  des  andern  zur  Ablegung
des  Zeugnisses,  zur  Confrtontation,  oder
Rekognition  gegen  vollständige  Vergätung
der  Relsekosten,  oder  der  Verskumniß  ulch
berweigerr.

 

Rachdem  Seine  Könlgl.  Majestst
dlesem  Staats-Vertrage  dle  Allerhtchst
Genehmigung  erthellt  hHaben,  und  die  beiderseltllgen
  Genehmigungs-Urkunden  d.  d.
Stuttgart  den  15.  Juli  1331,  und  Muͤnchen
  1.  August  1821  ausgewechselt  worden
find;  so  wird  desselben  Inhalt  andurch  auf
Allerbbchsten  Befehl  zur  Nachachtung  ffentlich
  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  31.  August  1631.

Wlutzlugerode.
        <pb n="659" />
        Nro.  66.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag  ben  8.  September  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten-U#m

  5.  d.  M.  wurdem  die  Hauptsechsten,

  und  v.  Rauchhaupt  des  sieten:
leute  zweiter  Classe,  v.  Stemmer  des

ten  Infanterle,  Regiments  pensloalr.,

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
1.  dos  Zeugniß  dricter  Classe  erhalten  HFat,  ist
Der  Rechts-Candidat  Carl  v.  Secken:  auf  seln  Ansuchen  als  Referendär  zweiter
dorff  aus  Stuttgart,  welcher  bel  der  mit

Classe  bel  dem  Kdnigl.  Gerlchtshofe  In  Elllhm
  vorgenommenen  ersten  Dlenst-Prüfang  waoangen  aufgenommen  worden.
        <pb n="660" />
        2.

Der  Rechts-Candidat  Cato  Pisteriäus
aus  Hellbronn,  welcher  bei  der  mit  ihm
vorgenommenen  ersten  Dienst-Präfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  erhalten  hat,  Ist  auf
sein  Ansuchen  als  Referendär  zwester  Classe
bei  dem  Kdnigl.  Gerlchshofe  in  Ellwangen
aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  30.  August  1841.

⁊

-.

Der  Referend#ir  zoellter  Classe  Johann
Carl  Friedrich  Bandel,  von  Stuttgart,  welcher
  bel  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
Dienst-Drüfung  das  Zeugulß  zwelter  Classe
„sehr  gut  bestanden“  erhalten  hat,  und
selt  dem  2z.  Mal  d.  J.  dem  Kdnigl.  Gertichtebofe
  in  Eßlingen  zugethellt  war,  ist
am  3  ..  August  d.  J.  zu  dem  Stadtgerlchte
in  Stuttgart  versetzt  worden.

Stuttgart  den  51.  August  132#.

656

4.

Der  Rechts-Candidat  Frledrich  Wolfßdorff
  aus  Gbrplugen,  welcher  bei  der  mit
ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst-Prösung
das  Zeugniß  zwester  Elasse  „sehr  gut  bestanden“
  erhalten  hat,  ist  auf  seln  Ansucheu
  als  Referend#r  zwelter  Classe  bei  dem
Khnigl.  Gerschtepofe  in  Eßlingen  anfgenommen
  werden.

5.

Der  Rechts-Candidat  Paul  Engen  Eber
bard  Breitling,  von  Stuttgart,  welcher
bel  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersien
Dienst-Prüfung  das  Zeugniß  driner  Close
erhalten  pat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als
Referendär  zweiter  Classe  aufgenommen,
und  dem  Künigl.  Gerlchtshofe  in  Tübingen
zugetheilt  worden.

Stuttgart  den  1.  September  18:1.

Mauclet.

Die  Auskauln  der  Jutiz  Neätardaten.  Commission  in  Nottenburg  betreffend.

Vernige  höchster  Entschllehung  Seiner
Kiönigl.  Majesiät  vom  23.  August  d.
J.  ist  die  zu  Reitenburg  seither  bestandene

  Justlz-Retardaten-Commisssen  am  beultigen
  Tage  aufgelbst  werden.
Stuttgart  den  1.  September  1371.
«  Mqucler.
        <pb n="661" />
        657

.)  Des  Derartements  des  Innern#:

1:  Des  Khnigl.  es  angellschen  Consistorlum.

Die  vakante  Organisten-Stelle  zu  Reutlingen  betreffend.

De  die  Organlsten=  Stelle  zu  Reutlingen,
  welche  ein  Einkommen  von  3o0o  fl.
Fixum  neben  den  zufälligen  Einnahmen  von
Taufen  und  Hochzelten  gewährt,  erledigt  ist,
so  werden  alle  diejenlgen,  welche  um  dlese
Stelle  sich  bewerben  wollen,  aufgefordert,
sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  Khnigl.
evangellschen  Conslstorium  unter  dekanatamtlichem

  Belbericht  und  Bellegung  der  Zeugaise
  ihrer  Geschicklickkelt  zur  Versehung
dleser  Seelle  zu  melden,  worauf  lbnen  der
Termin  zu  der  mit  ihnen  verzunebmenden
Prüfung  bekannt  gemacht  werden  wird.

Stuttgart  den  31.  August  1821.
Suͤskind.

2.  Des  Konigl.  Mediecinal-Colleglums.

Von  dem  Konigl.  Medicinal--Collegium
wurde  dem  Med.  et  Chir.  Candid.  Carl
Boller,  von  Altensteig,  Oberamts  Nagold,
nach  erstandener  Prüfung  in  der  Medicin,

höbern  Chlrurgle  und  Geburtsbälfe,  dle

Erlaubniß  zur  Ausübung  dleser  Wissenschaften
  erthellt.  .
Stuttgart  den  5.  September  1821.
Massenbach.

5.  Könlgl.  2and-Gestäts-Commission.

Dekret  an  die  Königl.  Oberämter,  die  Einsendung  der  Vexzeichnisse  äber  die  prästirten  Vorspanne
für  die  Gestts=  und  Beschäl,  Anstalten  betressend.

Dlejenigen  Obermter,  welche  die  Verzelchnisse
  äber  dle  vom  1.  Juli  1632  fär
die  Gestüts=  und  Beschél-Aunstalten  prästirten
  Vorspanne  und  Hengst=  und  Fohlen-Fuhren
  noch  nicht  an  die  Land-Gestüts-Kasse
  elngesendet  haben,  werden  unter  Verwelsung

  euf  das  im  Stacts=  und  Regierungs-Blatt
  vom  Jahr  1829,  Tap  ##  5
angedrohte  Präjudiz  nachdrücklich  erionerr,
diese  Verjeichnisse  länastens  innerba#b  deei
Wochen  unfehlbar  einzusenden.
Statigart  den  4.  September  1R21.
Massenbach.
        <pb n="662" />
        <pb n="663" />
        659

Nro.  67.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch  den  13.  September  16  31.

 

 

I.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Sene  Königliche  Majestät  haben  Die  erledigte  Stelle  eines  Oberamtsdurch
  höchste  Entschließung  vom  33.  v.  M.  Arzts  zu  Bbblingen  ist  unter  dem  r.  d.
den  Amtmann  und  Amtsschreiber  Fischer  M.  dem  Unteramts-Arzt  D.  Mathles,
zu  Neuffen  zum  Oberamts-WVerweser  zu  von  Well  im  Schbubuch,  übertragen
Mäürtingen  zu  ernennen  geruht.  worden.

I1  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justizz-Ministerium.
Der  Rechts=  Candidat  Josep)  Bröm,  seln  Ansachen  als  Referendär  zwelter  Closse
von  Ellwangen,  welcher  bei  der  mit  ihm  bei  dem  Kbalgl.  Gerichtshofe  in  Ellwangen
vorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfung  das  oaufgenommen  worden.

Jeugulß#  dritter  Classe  erpalten  hat,  ist  auf  Stungart  den  5.  September  1821.
Mauclsc
        <pb n="664" />
        6  50

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Dee  Khnigl.  katbollschen  KirchenratbPs.

Die  erledigte  katholische  Pfarrei  zu  Mühlhansen  betreffend.

Die  näheren  Verhkltalsse  dieser  Pfame#l
werden  nachgetragen  werden,  worauf  sich  die
besondern  Bewerber  melden  können.

Szttgart  den  6.  September  1831.
Camerer.=Durch

  das  am  3.  September  erfelgte
Ableben  des  katholischen  Pfarrers  Zihler
ist  die  Pfarrei  Mählhausen,  Oberamte  Tuttfingen
  und  vandkapitels  Wurmlingen,  in
Erledizung  gekommen.

2.  Rekteratamt  der  Univerfität  Tübingen.
Vokauntmachung  der  Vorlesungen,  welche  von  den  hiesigen  öffentlichen  und  Privatlehremn  fuͤr  du
künftige  halbe  Jahr  1821—1832  angekündigt  sind.
Theologic.  Die  wichtissten  Bewelsstelles  der
a)  Evangelische  Fakultät.  christlichen  Moral  wird  Dlakonus  M

Die  bdffentlichen  Verträge  über  Pressel  wöchentlich  in  :3  Stundes  ##
Religlen  und  Christeuthum  für  Stu=  läutern.
dierende  der  evangelischen  Confessien  aus  Die  klelnen  Propheten  elld  d.
allen  Fokultten  wird  Hrälot  DP.  Bengel  Steudel  ößentlich  von  9—10  Uhr  —i
jeden  Dennerstag  von  10—1  Uhr  balten,  ren.

Den  ersten  Theil  der  christlichen  Ueber  eines  der  apocryphlsches
Dogmatik  wird  D.  Wurm  Mergens  Bucher  A.  T.  wird  Pref.  Jäger  Noch
——  bffentlich  lehren,  und  wm-  mittass  3—  4  Uhr  offen:  liche,  so  wle  uͤbet
chentlich  in  zwei  Stunden  ein  Eramina=  das  Buch  Hlob  Vormittags  16—1I  #

r  eben  dlese  Wissenschaft  hal=  Drlovat-Worlesungen  halten.

übe
-  Die  drel  ersten  Evangellen  ald
Den  allgemelnen  Dhell  der  christlichen  Hrälst  D.  Bengel  in  prloa)=  Vorlesung
al  wlrd  entweder  Prälat  D.  v.  Flatt,  Nechminags  3—4  Uhr  sonoptlsch,  erklärev.
Mor  6  Feine  Gesandhelts-Umstánde  ge-  Präálat  O.  v.  Flott  wied  Vormithags
wenn  e  11—113  Uhr  selne  exegerischen  Vorsesirgen

rof.  Schmid  von  11—12  7
statten,  eder  über  die  Poutiwischen  Brlefe  sorllten

!  vortragen.
        <pb n="665" />
        wofern  er  nicht,  auf  den  Foll  daß  selne
Gesundheits=  Umstände  es  erlauben,  das
Fach  der#christlichen  Moral  wleder
überninmt.

D.  Wurm  erbletet  sich  zu  eregetlschen
Prlvat  =  Vorlesungen  über  den  Brief
Haull  an  die  Rhmer  oder  über  dle
Offenbarung  Johannis  in  der  Abendstunde
  4—5  Uhr.

Den  Brilef  an  die  Hebrer  wird
D.  Steudel  prloatim  Abends  6—7  Uhr
erklären.

Eben  so  dle  evangellschen  Perico-=pen
  Prof.  Schmid  Abends  5—6  Uhr,
wenn  er  ulcht  die  christliche  Moral  wieder
  vorzutragen  hat.

Die  Klrchengeschichte  wird  Praͤlat
D.  Bengel  nach  Stäudlins  Lehrbuch  bffentlich
  von  19—  11  Uhr  vortragen.

Die  Pasteral-Theologle  wird  Dekan
und  Prof.  Münch  lehren.

Dle  Grundsätze  der  Homiletik  und
Catechetk  wird  Prof.  Schmid  dfffentlich
  von  11  —  13  Uhr  an  denjenigen  Tagen,
woran  Drälat  D.  v.  Flatt  nucht  liest,  vortragen,
  dle  bomiletischen  und  katechetischen
  Uebungen  des  Prediger-Instituts
leiten,  und  damit  die  Cenfur  der  in  diesem
Institute  zu  haltenden  Vorträge  verbinden.

Zu  Eraminatorlen  über  Dogmattt
und  Dogmeageschichte  und  zu  Vorle-661



sungen  über  die  neuern  dozmatischen
Sosteme  erbletet  sich  Repetent  Pahl.
b)  Katholische  Fakultät.

Encyklopädle  und  Methodologle
des  theologischen  Studiums  trägt  D.  Drey
wöchenilich  dreimal  vor.

Historisch-kritische  Einleltung  in
die  Bücher  des  A.  T.  lehrt  D.  Herbst
dreimal  wbchentlich.

Die  allgemeine  Hermeneutik  des
N.  T.  wird  D.  Fellmoser  noch  Ariglers
Lehrbuche  in  wochentlichen  3  Stunden  vortragen.


D.  Herbst  wird  die  Weissagungen
des  Prepheten  Josaia  in  drei,  den
legislatloen  Theil  des  Hentateuchs
in  zwel  wbchentlichen  Vorlefüngen  erklären.

Derselbe  wird  die  Anfangsgrände  der
arabischen  Sprache  woͤchentlich  dreimal
lehren.

D.  Feilmoser  wird  das  Evangelium
Marci  und  die  Briefe  an  die  Galater
und  Hebräer  erläutern,  jenes  viermal,
dlese  dreimal  wöchemlich.

D.  Drey  setzt  seine  Vorlesung  über  die
Dogmatik  stebenmal  wdchentlich  fort.

Die  christliche  Moral  lehrt  D.  Hirscher
  fünfmel  wdchemilsch.

Derselbe  wird  dle  Theorle  der  Seelsorge
  und  der  Liturgle  is  fünf  ubchentlichen
  Stunden  vortragen-
        <pb n="666" />
        6632

D.  "  Dresch  wlrd  auf  Verlangen  über
ausgewäblte  Materien  des  kanonischen
Rechtes  Vortesungen  halten.

Rechtsgelehrsamkeit.

Encyklopädse  und  Methodoloale
der  Rechtswissenschaft  nach  Eisenhort,  lebrt
Prof.  Cloßlus  um  3  oder  9  Uhr,  fünfmal
wocheatlich.

Naturrecht,  nach  Gros,  Dref.  Christ.
Heinr.  Gmelin  um  2  Uhr.

Institutionen,  nach  Warnkbulg,
Prof.  Schrader.

Pandekten  fängt  an  Prof.  v.  Malblank
  nach  seinem  Lehrbuche  um  9  und  :„;
setzt  fort  Prof.  Schrader,  nach  Güntber,
in  denselben  Stunden;  die  gesamten
Pandekten,  einschlleßlich  des  Erbrechts,
trägt  vor  Prof.  Wächter  von  10  —  1,
und  3—4,  sechomal  wlchentlich.

Das  deutsche  Staatsrecht  nebst  den
Grundzügen  des  bffentlichen  Cemeralrechts
  Prof.  Michaelis  nach  dem  Enewurf
  einer  Darstellung  des  bffentlichen
Nechts  des  deutschen  Bundes  und
der  deutschen  -  Tuͤ-o,

  um  3  Uhr.
*uv„en  ½%  Arechz,  nach  Päß,  derselbe
r  9  Uhr.
"7  M  cemeche,  noch  8
Pref.  Eb.  Heict.  Gmella  um  «

fuͤnfmal  woͤchenilich.

Das  Strafrecht  Prof.  Hofacker
um  8  Uhr.
Das  Wärttembergische  Prlo#
vecht,  Prof.  v.  Malblank  um  Ubr.
Theorie  des  Cioll-Prezesses,  noch
Martin,  oder  Prartlcum  erbletet  sich  vorjutragen
  Prof.  Ch.  Helnr.  Gmelin  zu  einer
den  Zubdrern  bequemen  S.  unde;  Tbtetle
ded  Cioll.-Prozesses,  ebenfalls  nach  Marile,
Prof.  Michaelis  um  3  oder  20  Ubr.
Concurs-Prozeß  oder  Straf-Pr
zeß,  Prof.  Hofecker.
Concurs-Prozeß,  nach  Doni,  nelst
Pfandrecht  und  praktischen  Uekungen,
drelmal  wbchentlich  Hrof.  Cloßlus.
Eramlnatorkum  äber  klsches
Recht  zu  elner  den  Zubhrern  bequemen
Stunde  wird  Prof.  Cloßjus  balten.
Hrof.  D.  v.  Dresch  trägt  vor  allgemeines
  und  Wärttemberglschet
Staatsrecht,  verglichen  mit  dem
Balerischen,  Badenschen  uand  Heslendarmstädtischen,
  womle  er  auf  Verlaugen
  auch  das  Sgatsrecht  de#
deutschen  Bundes  verbluden  wird.

Heilkunde.
Geschlchte  der  Medlein  bietet  Prof.
D.  Hofacker  an.
Ebenderselbe  Encyklopädle  der  Heil—
kunde.
Prof.  D.  Baur  liest  Osteologie,
        <pb n="667" />
        und  giebt  Anleltung  zu  anatomlschen
Präparatlonen.

Ja  Verblindung  mit  allgemeiner
Anatomie,  wlrd  Drof.  D.  Rapp  die
menschllche  vortragen.

DPef.  O.  Baur  erbletet  sich  zu  anatomischen
  Wlederhelungen.

Pbosielogle  des  Menschen
Prof.  D.  F.  G.  Gmelin.

Derselbe  wird  die  WVrrlefungen  über
Arlneimittel-kebre  fortse#en.

Zum  Vortrage  der  pbarmareptischen
Chemle  ist  Prof.  D.  Sigwart  erbbelg.

Allgemelne  Theraple  llest  WVice-Kanzler
  D0.  v.  Autenrieth.

Derfelbe  über  die  Kunst  Rerepte  zu
scheelbene

Ueber  venetische  Krankbeisten.  und
ihre  Folgen,  wird  olermal  in  der  Woche
D.  Weber  Vorlefungen  halten.

Ueber  Augen-Heilkunde  zu  lesen
erbieret  sich  Hrof.  D.  Rleke.

Cbenderselbe  trägt  die  chirurglschen
Operatlonen  vor.

Vorlesungen  über  Chirurgle  biletet
Hrof.  D.  v.  Gärtner  an.

Eben  se  über  Geburkspülfe,  so  wle
Wiederhelungen  der  kehre  von  beiden
Fichern.

Prof.  D.  Baur  wied  Anleltung  zu  gerichilichen
  Leichendffnangen  geben:

liest

663

Dle  lunere  Heilkunde  im  Clinikum
besorgt  Vice  Kanzler  D.  v.  Autenrieth.

Die  dußere  Hellkunde  und  die
Geburtshülfe  n  eben  dlesem  Instltute
Prof.  D.  Rlecke.  »

DiegewdhnlichenKrantheltender
Hei-schickewiderof.U..Hofackek
vortragen.

D.  Weber  ist  zur  Vorbereltung  zu
den  medielulschen  Prüfungen  bereit.

Phileosophische  Wsssenschaften.

Prof.  Schott  lebrt  bffentlich  dle  Logik
nach  Schulzes  Grundsätze  der  allgemeinen
Logik,  Gdtt.  18.,  von  n—0  Uhr,  privatim
in  einer  noch  zu  bestimmenden  Stnnde  entweder
  die  Encyklopädie  der  pbiloseoblschen
  Wissenschaften  nach  Schubie,
erer  allgemelne  Geschichte  der  Pbl,
losephle.

Pref.  D.  v.  Eschenmoyer  lehrt  öffentlich
  oon  8—9  Uhr  die  Moral-Ohilesephie,
privotim  von  16—111  Uhr  dle  Pfochelogle.

Prof.  Sigwart  wird  von  11  —  12  dle
Anthropologle  vortragen;  auch  erbietet
er  sich  zu  Vorlesungen  über  die  Geschichte
der  griechischen  Pbllosophle  von—io
Uhr.

Mathematik  und  Natur-Wissenschaften.

Dlie  Elemente  der  Mathematlk  erklärt
Prof.  v.  Bohnenberger  von  11—13  Uhr.
        <pb n="668" />
        66

Derselbe  ist  zu  Vorlesungen  uͤber  ben
Differential=  und  Integral-Calcaulerbdtig.


Zu  Vorlesungen  uͤber  die  allgemelnt
Arithmetkk  ist  erbbtig  Repetent  Kapff.
Theoretische  Physik  lehrt  Prof.  v.
Pfleiderer,  so  weit  es  seine  Gesundheit
zuläßt,  von  9—10  Uhr  dͤffentlich.

Eine  allgemeine  Uebersicht  der  chemischen
  Erscheinungen,  ihrer  Gesetze
und  Ursachen  zibt  Prof.  D.  Sigwart.

Chemie  der  unorgaulschen  Krner,
  mit  besonderer  Räcksicht  auf  kechnis
sche  Chemie  wlrd  Prof.  D.  C.  G.  Gme-Tin
  oortragen.  ·

Zum  Vortrag  der  thierischen  Chemie,
  besondera  der  chemischen  Bestandcbeile
  des  menschlichen  Khrpers,  ist  Herf.
D.  Sigwart  erbötig.

Hharmaceotische  Chemle,  1.  Hellkunde.


Agrlloltur-Chemie,  (.  Staatswirthschaft.


Zoologie  wird  Prof.  D.  Schuͤbler

lehren.

Ebenderselbe  ist  zu  Vorlesungen  üäber  dle
NRaturgeschichte  Wüärttembergs  erbbtig,
  und  wilrd  damit  Demonstrationen
uͤber  die  im  naturhistorischen  Cabinet  vorhandenen
  Natur-  Produlie  derbluden.

Seschichte.

Prof.  v.  Dresch  trigt  vor  deutsche
Geschichte.

Prof.  D.  v.  Scherer  ist  auf  Verlan3-gen
  zu  Vorlesungen  aͤber  die  franjoͤsische
  Revolution  in  einer  paßllchen
Stunde  berelt.

Repetent  Haug  wird  dle  Unioersalgeschichte
  und  zwar  den  ersten  Thell
derselben  fünfmal  in  der  Woche  von  9—10
Uhr  bffentlich  vertragen.

D.  Eisenbach  wlrd  auf  Verlangen  di
Wuͤrttembergische  Geschichte  drtimal
  die  Woche  erklaͤren,  oder  auch  die
alte  sowohl  als  neue  Geogryyhle.
Auch  erbletet  er  sich  zu  Vorlesungen  Ube
die  Geschichte  des  russischen  Relches,
  zwelmal  in  der  Woche.

Schöne  Wissenschafren,  alte  und  neue
Sprachen.

D.  Steudel  erbletet  sich  zu  Vorlesun,
##en  über  die  arablsche  Sprache.

Prof.  Jäger  wi#rd  von  3—4  Uhr  10
sentlich  eines  der  apocrypbischen  Blcher
  des  A.  T.,  prloatlm  von  20—1  Ußr
den  Hlob  erklären.  «  ·

Prof.  Conz  wird  drei  Stunden  in  der
Woche,  Montegs  und  Samstags  von  3—
4  Ubr  und  Dosnerstagh,  von  4  io  Ubt
die.  Wolkan  dea  Aristophanes  und  dle
        <pb n="669" />
        666

Hlotonische  Apolegle  des  Sokrstes
  erkléres,  an  den  übrigen  Nachmittagsstunden
  von  3—4  Uhr  wird  er  das  zwelte
und  drlete  Buch  der  Horazischen  Epi-Keln
  und  zwar  die  Peelik  C(ad  Pisones)
zugleich  ästhetisch  auslegen;  ist  auch  zu
Vorlesungen  über  einige  Abhaudlungen
Senekas  mil  elner  vorlänfigen  Einleitung
in  das  Sostem  der  stoischen  Philosopbie,
  ihr  Eizenthämliches  in  der  spätern
Zeit,  so  wie  ihr  Verhslinlt  zur  Platoalschen,
  bereit.

Prof.  Tofel  wird  Abends  ven  6—)
Uhr  die  Encyklopädle  der  rhbmischen
Dichter,  Historlker  und  Redner  vortragen.
  Auch  ist  ebenderselbe  auf  Verlengen
  zu  Verlesungen  über  die  Geschichte
der  Rbmer,  oder  zu  elner  Einleltung  in
die  Platonischen  Schriften  e##bdisg,
und  zwar  Abends  von  4—5  Ubr.

Zu  Verlesungen  über  bebrälsche  Alterthämer
  und  persische  Sprache  i#st
Kepetent  Dhruer  erbbisg.

Verlesungen  über  bebrälsche  Sprache,
verbunden  mit  praktischen  Uebungen,  bletet
Repetent  Süskiad  an.

Vorlesungen  über  das  Riebelungen
kleed  ist  Repetent  Kapff  zu  Helten  erbbtig.


HProf-  Emmert  ulrd-  in-eler  noch-  u

bestimmenden  Stunde  bhemilch  selin.  Buch,

Histot)  ef  Great-Brikein  erflären,  prlos
tim  erbletet  er  sich  zu  Vorlesungen  über
Itollenlsche  und  englische  Sprache.
Prof.  D.  v.  Scherer  wied  öffemlich
die  Voltalr'sche  Henrläde  in  Berbindung
mit  Redeond  Styl-Uebungen  erklaͤren.
Prof.  D.  Gerlach  wird  dͤffentlich  in
einer  noch  zu  bestimmenden  Stunde  dle

kltera-Geschichte  der  berühmeesten

Schriftsteller  Fraonkreichs  mr  einer
kritlschen  Würdigung  derselben  vortragen;
pri2atlm  erbletet  er  sich  zu  Vorlesungen
über  dle  französische  auch  engllsche
Sprache.

Auch  sind  die  Repetenten  des  evangeli,
schen  Semlaariums  und  kothellschen  Convik’s
  bereit,  über  andere  philologische  und
wissenschaftliche  Gegenstände  auf  Verlangen
Vorlesungen  zu  halten.

Staatswirthschaft.

National-Oekonomle  lehrt  Pref.
Fulde  von  11—1:  Uhr.

Kandwirthschaft-Lehre  trägt  Prof.
v.  Forstner  von  8—9  Uhr  vor.

Jum  WVortrage  Über  die  Hauptthbeile
der  theoretisch-praktlschen  Forstwirthschaft
  von  9—0  Uhr  erbietet  sich
DHref.  Hundeshegen.

Meneine  Technelogle  wird  Prof.
Ho#  von—4  1  Uhr  dreimal  rchent=
        <pb n="670" />
        666

lich  nach  felnem  #ebrbuche  Causfährllchere  Agrikaltur-Chemie  mit  den  Geund=Anlelcung
  zur  ellgemelnen  Technologle,  Tü  sätzen  der  Chemile  üderh  nupt,  vorzäglich  m
blugen  1831)  fo  wle  auch  die  Maschinen=  l#rer  Anwendung  auf  forst=  und  landalr#hlehre
  drelmal  wbchemlich  von  3—5  Uhr  scheftliche  Gewerbe,  wird  Prof.  Schäbler
(eder  la  einer  andern  bequemen  Stunde)  Rochmitrags  von  2—3  oder  3—4  Uze  fänf,
nach  eigenem  Lehrbuche  (Lehrbuch  der  Ma:  mal  die  Woche  vortragen.
schinenkunde,  Tüblngen  18z1)  vortragen.  Der  Anfang  ist  auf  d  Oliob
Seinen  Vortrag  über  die  Grundsätze  gesert.  g  ist  auf  den  34.  Oltober  festdes
  Steuerwesens  wird  Pref.  Krehl,
da  ihn  im  verstossenen  Semester  Krankhelt  Tãbingen  den  4.  September  23#1.
darin  unterbrach,  nun  welterhin  fortsetzen.  D.  Ferdlnand  Gmelkl#n.
        <pb n="671" />
        Nro.  68.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regicrungs--Blatt.

Freitag  den  14.  September  13au.

——

I1.  Unmittelbare  Königliche  Dekre  te.

Dlenß-Nachricheten.

S.  in-  Kholgliche  Mojestät  haben  Sedann  haben  Höchstdleselben  durch
durch  allerböchstes  Dekret  vom  a2.  Mal  d.  hlchstes  Dekret  vom  a8.  v.  M.  von  den
J.  den  bleber  im  Departement  der  aus-  Angehdeigen  der  seltherigen  Justiz-Retarwärtigen
  Angelegenhelten  angestellt  gewese=  daten-Commisston  in  Rottenburg
nen  begatlons:  Sekretär  Reuß  zum  Lega-  den  Justiz-Rath  Christmann,
tlons  =  Sekrecär  bel  der  Khnigl.  Gesandt-  den  Sekretär  Hartmann,  und
schafe  om  Kbnigl.  Balerischen  Hofe  gnädigst  den  Kanzellisten,  Sekretär  Heitler  „
ernannt.  in  den  Penslonsstand  versegt.

I.  Verfügunsen  der  Departements.

4.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

1.
“  ht  -  Friedrich  Ernst  gut  bestanden"  erhalten  bat,  ist  auf  sein
unn.  126%87  belrne  welcher  bei  der  Ansuchen  als  Referendaͤr  zweiter  Clase
W  enen  ersten  Dleast=  bel  dem  Königk.  Gerichtshofe  In.  Ellwan=Jeugniß
  zweiter.  Classe  „sehr.  gen.  aufgenommen  worden.  .
        <pb n="672" />
        668

2.

Der  Rechts-Candisdat  Albert  Mäller
aus  Heilbrenn,  welcher  bei  der  mit  ihm
vorgenommenen  ersten  Dlenst-Prüfung  das
Zeugniß  iwelter  Classe  „fehr  gut  bestanden“
erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  unter
dle  Zahl  der  Referendaͤre  zweiter  Classe  anfgenemmen,
  und  dem  Kodnigl.  Gerichtehofe
in  Ulm  zugetheilt  worden.

5

Der  Referendär  zweiler  Classe  Helnrich
Tlitot,  von  Hellbronn,  welcher  bei  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Diensträfung
  das  Zeugniß  dritter  Classe  erhalhten,
  und  selt  dem  27.  Juni  1830  bel  dem
Oberamisgerichte  Hellbronn  Dienste  geleistet
  bat,  ist  auf  sein  Ansuchen  dem  Kbnigl.
Gerichtshofe  in  Eßlingen  zugetbellt  worden.

*

Der  Rechts-Candldat  Carl  Feleteich
Haselmaler  aus  Stuttgart,  welcher  bel
der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfang
  das  Zeugniß  dritter  Classe  erhelten
  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Refezen
där  zweiter  Classe  bel  dem  Königl.  Gerlchtst
hose  in  Tübingen  aufgenommen  werden.

5.

Der  Rechts  =  Candidat  Carl  Leexel#d#
Dempflin  aus  Munderkingen,  welchn
bei  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
Dienst-Prüfung  das  Zeugniß  dritter  Clase
erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ausuchen  all
Referendär  zweister  Classe  bei  dem  Künlel.
Gerichtshofe  in  Tübingen  aufgenomm#
worden.

Stuttgart  den  8.  September  1821.

Maueler.

"B.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachun
Da  das  landwirthschaftliche  Fest  zu  S
stadt  auch  in  diesem  Jahre  rer  "
September  abgebalten  wird,  so  wird  so  *
biemit  unter  folgenden  Anordnungen  etannt
  gemacht:  4  m  unnn
1)  Die  Blebhalttr,  welche  si
Dreis  bewerben  wollen,  müssen  ihr  Vie
schon  am  21  ·  Sepiembtr  Nachmittags

g  des  am  26.  Sept.  d.  J.  zu  Cannstadt  abzuhaltenden  landwirthschaftlichen  Fesles.

dem  Schaugerschte  vorführen,  und  dorh
ortsobrigkel#liche  Zeugnisse  darthun,  daß
ste  das  zur  Preis=  Bewerbung  aukge
stellte  Vleh  schon  wenigstens  ein  Jeht
lang  besiten.

)  Die  bei  dem  landwlrehschaftlichen  Feste
iu  verthellenden  Prelse  für  die  Vlehgucht
  sind  folgende:
        <pb n="673" />
        fuͤr  die  drei  besten  („-Hhrl=  Dae.  Due.  Due.

gen  Hengstt..  26  1°  5
für  die  drel  besten  #jährlten

  Stuten  15  3  4
für  die  drel  besten  lhri—

gen  Zuchtstlere.  10  6  2
fuͤr  die  drei  zur  besten  Zucht

erkannten  Kühe  mit  dem

ersten  Kalkt.  1%  5  2
fuͤr  die  drel  besten  feinwolllgen

  vierschaufellgen  Widdderr

  8  4  2
faͤr  die  drel  besten  felnwell
gen  vierschaufeligen  Mutterschafe.....
  6  3  2„
13  1

für  die  drel  besten  Eber  5
fär  die  drei  besten  Mutterschweine.....
  4  21

Jeder  Preis-Empfänger  erhäle  zusleich
eine  sllberne  Medallle.

5)  Kein  Bewerber  konn  mehr  als  einen
Hrels  für  dleselbe  Vlehgattung  erhalten.
Wenn  z.  B.  Jemand  für  eine  Blehgettung
  der  erste  Preis  zuerkannt  worden
  ist,  und  er  bringt  von  derselben
Wlehgartung  noch  eln  Stück,  für  welches
er  den  zweleen  Prels  verdienen  würde,
lo  erhält  er  nur  den  ersten  Preis,  und
der  Besitzer  des  nächstfolgenden  schbusten
Stücks  erhält  den  zwelten  Geld-Prels.
nebst  der  Medalge.

4)  Dlejenlgen  Pferde-Elgenthämer,  welchen

  bel  den  Purtikularfesten  zu  Blberach,
Rledlingen,  Mänsingen,  Gbppingen,
Hall,  Besizherlm  und  Rottenburg  Prelse
zuerkannt  worden  fld,  haben  sich  gegen
dle  in  der  Verordnung  vom  .  F  brua#
d.  J.  (Stoats=  und  Reglerung"  Vlut,
Nro.  9)  zugesicherte  Entschädlgung  zur
Bewerbung  um  oblge  Hauptprelse  mit
ihren  Pferden  am  z7.  Sept.  Mittags
in  Cannstadt  einzufinden.

5)  Gegen  dleselbe  Entschädlgung  baben

dle  Elgenthämer  der  Rindolehstücke  und
Schwelne,  welchen  bel  den  Partik,  larfesten
  zu  Göppingen  und  Besiglelm
Prelse  juerkennt  wurden,  wit  jenen
Erzeugnsssen  am  #r.  September  Mittags
  in  Cannstadt  zu  erscheinen.

6)  Rach  der  Preis-Austbeilung  für  dle

besten  Vleh-Ganungen  wlrd  eln  Pferde-Rennes
  gebalten.

Die  Eigenthümer  der  ferde,  welche
bei  dem  Wemrennen  elnen  Prels  erbalten
  wollen,  müssen  schon  am  ày.  Sert.
Nachmittags  auf  dem  Erercler-Platze
zu  Cannstadt  erschelnen,  und  sich  elnschreiben
  lassen,  damlt  sie  Nummern
erhalten,  nech  deren  Ordnung  sie  des
andern  Tags  zum  Wettrennen  aufgefordert
  werden.  Auch  muß  sch  jeder
Pferde-Elgenthämer,  welcher  sich  um
        <pb n="674" />
        den  Preis  im  Wettrennen  bewlrbt,  rurch

ein  ortsobrigkeltliches  Zeugusß  auswelfen,
  daß  seln  Pferd  im  Inlande  gezeugt
  und  erzogen  worden  sey.

7)  Dlejenigen  Pferde-Eigenthümer,  derem
Pferde  bei  den  landwirthschoftlichen
Pariikularfesten  zu  Folge  der  Anordnung
  vom  3.  Febr.  d.  J  (Staats=  und
Reglerungs-Blatt  Nro.  9)  als  zum
Wettrenmen  tauglich  bezeichnet,  oder
euch  renen  bei  jenen  Festen  bereits.
Neunpreise  zuerkannt  worden  flad,  haben
sich  mit  ühren  Nenmpferden  zur  Dhellnahme
  an  dem  Hsuptrennen  gegen  die
ihnen  vorläusig  zugestcherte  Emschädlgung
  am  :7.  Sept.  Mittags  in  Cannadt

  einzußinder
Wrn„  dleses  Pferde  -Rennen  sind  die.

reise  *
*  %  G0  Dutaten  fuͤr  den  ersten,
auf  20  Ducaten  fuͤt  den  twelten,
undauf
  10  Dueaten  fär  den  dritten
Preis  erhöht;  zu  jedem  reise
eine  silberne  Medaille  gegeben.
9  Es  blelbt
überlassen,

Wettrennen  se
elnen  audern  blezu  aufstellen  will.

10)  Jeder  Preis-Bewerber,  der  nicht.

**

am

670

wird

jedem  Pferde-  Eigenthämer
ob  er  sein  Pferd  bei  dem
lbst  reiren,  ##der  ob  er

Tage  des  kandwirthschaftlichen  Festen
zu  der  vorgeschrlebenen  Zelt,  die  durch
das  Anzlehen  eiper  Glocke  wird  angedeutet
  werden,  an  selnem  Orte  erscheirt,
wirddes  lhm  zugedachten  Preises  verlostig.

11)  Auf  dle  rechts  von  dem  Kiuglichen

Poolllon  angebrachte  Trlbune  wled
Nlemand  ohne  Elnlaß-Karte  zugelassen.
17)  Dlejenlgen  Abtheilungen  des  Raum#s
innerhalb  der  Rennbahn,  welche  zur
Aufstellung  des  preiswürdigen  Blehes
bestimmt  sind,  werden  durch  aufgesteckte
Fähalein  bezeichnet,  und  dürfen  wihrend
  det  Festes  von  den  Zuschauem
nichr  betreten  werden.

z3)  Der  Vlehmarkt  wird  am  Tage  vor
dem  Feste,  also  am  a7.,  der  Krämen
markt  aber  om  3y7.  und  38.  Sept.  ouf
dem  blsher  hlezu  bestimmten  Plaze  gebalten
  werden.

14).  Es  wird  dafär  gesorgt  werden,  doß
die  Zuschauer  s  olel  möglich  bequeme
Dlätze  finden  ;  auch  werden  sonst  de
geelgneten  Anstasten  getroffen  werder,
um  durch  Handhabung  der  Ordnung
alles  entfernt  zu  halten,  wos  elne  frohe
Feler  des  Tags  und  die  Zufriedenhek
der  Versammlung  sihren  kbnnte-Stattgart
  den  ro.  September  #831.

Schmidlin.

—  .  7  R:  U  #.  K#
        <pb n="675" />
        671
Nro.  69.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

2  —  —

Mittwoch,  den  :20.  September  10,à1.

—.—

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Die  Anordnung  einer  Commission  zu  Vollziehung  des  Abschieds  in  Organisations=  Sachen  betresfend.

Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  König  don  Württemberg.

Unsern  Justi;  Mlnister,  als  Dirlzentes,

Unsern  Finanz-Minlster,

den  prooifersschen  Chef  des  Departements
  des  Innern,  Staatsrath  von

In  dem  von  Uns  unterm  3o.  Junk  d.  J.
erlbellten,  dle  Organlsation  der  Staats-Verwaltung
  betreffenden  Abschlede  baben
Wir  Uns  vorbehalten,  mit  der  Vellzlebun

  der  zu  Folge  Desuhm  zu  krestende  Schmidlin,
nordgungen  und  Verfügungen  elne  e  gene  "
Commissen  zu  beauftragenz  welchen  9  m6  den  Ober-Tribunalrotb  von  Schwak,
Wir  elne  5,  Organisations  -Vollzie—  den  Ober  Tribune  raih,  Oberamtern#er
zu  Waiblingen,  Bolley,

bungs  Cemmisslon-,  nledergesetzt,  und

iu  Mitgliedern  derselben:  den  Ober-Regierungs  raih  Waldbauer,
        <pb n="676" />
        6#n
Vollziehungs  =  Commisflon  von  Ihnen  ersoreen

  Ober-Finanzrath  von  Herdegen,
und
den  Ober-Justizrath  Weißer
berufen,  auch  derselben
als  Aktuar  den  Kanzlel-Direkter  Unsserer
  Hof-Demänen  =  Kammer,
Gärttner,  belgegeben  haben.

Indem  Wir  blemit  die  Anordnung  dleser
  Commission  aussprechen,  ertheilen  Wir
sämtlichen  betreffenden  Stelien  den  Befehl,
die  Nachwelsungen,  welche  die  Organlsatlonsdern

  wird,  lmmer  genau  und  ohne  Verjug
zu  ertheilen,  und  den  von  derselben  ausgebenden
  Anordnungen  gehbrige  Folge  zu
leisten.

Gegeben  Stuttgart  den  17.  Sept.  1311.

Auf  Befehl  des  Könlz#:

Der  Staats-Sekretir:
Vellnagel.

Dienst-Nachrichten.

Selne  Kbnigliche  Majestät  haben
durch  allerbbchste  Emschllehung  vom  3.
d.  M.  die  erledlgte  erste  Sekretärs-Stelle
bei  dem  katholischen  Kirchenrathb  dem  Negistrator
  Rucksaber  bel  der  Akten-Ausscheldungs-
  Cemmission  übertragen.

Sedann  baben  Höchstdleselben  verudge
  Dekreis  vom  9.  d.  M.  den  Gouverneur
  von  Stuttgart,  General-Lieutenant
o.  Dhring,  auf  sein  allerumterthöntsstes
Ansocheo  Kränklichkelte  balber  in  den  Ruhestand

  versest.
Ferner  haben  Hochstdleselben  durch

hoöchstes  Dekret  vom  20.  d.  M.  dem  Stodn
rath  D.  Mühleisen  zu  Gmünd  die  ven
ihm  bisher  proolforisch  versehene  Stelle  eines
Oberbürgermelsters  daselbst  desinktio  gnäristt
übertragen.

Vermdge  hoͤchsten  Dekrets  vom  13.  d.  N.
ist  der  Kasernen-Verwalter  Allich  #u
Ulm  persionirt,  und  dessen  Stelle  dem
Amts-Werweser  Henls  übertragen  wott
den.

Umterm  13.  d.  M.  wurde  der  Unu-Gleucenant
  Hocheisen  des  siebenten  Ju*
fanterls-Regiments  peossonlrt.
        <pb n="677" />
        673

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Juftz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts=  Candldat  Heinrich  Gentner
  aus  Nürtlugen,  welcher  bel  der  mit
lbm  vorgenommenen  Dienst-Prüfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  erhalten  hat,  ist  auf
seln  Ansuchen  als  Referendär  zwelter  Classe

bei  dem  Könlgl.  Gerischlshofe  zu  Tübingen
aufgenommen  worden.
Stuttgart  den  12.  September  1821.

Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Khnlgl.  katbol.  Kirchenraths.

Unterm  y.  d.  M.  wurde  das  erledlate
votholische  Kammerarlat  des  Landkapitels

Saulgau  dem  Pfarrer  Bekler  in  Frledberg

  uͤbertragen.
Stuttgart  den  16.  September  1821.
Camerer.

2.  Des  Klhnisgl.  evangellschen  Censistorlum.

a)Das  erledigte  Diakonat  Blanbeuren  betreffend.

Dos  erledigte  Diokonat  Blaubenren  ist
mit  einem  Einkommen  von  640  fl.  nach
Etats--Preisen  verbunden.

Neben  den  gewbhnlichen  Diakonats-Geschaͤften
  in  der  Stadt  hat  der  Dlakon  goch
die  eine  halbe  Stunde  auf  gutem  Wege
entfernte  Pfarrei  Weiler  zu  derseben.  Dlese
enthaͤlt  150  Seelen,  und  dat  eine  eigene

Schule  und  Kliche,  in  welcher  alle  Casual-Oottesdlenste,
  und  alle  14  Tage  Sonntags-Predigten
  mit  angehaͤngter  Kinderlehre  gehalten
  werden.

Dle  Bewerber  haben  ihre  Bittschrlften
innerhalb  vier  Wochen  elnzurelchen.

Sctuttgart  den  y.  September  1841.
Wächter.
        <pb n="678" />
        674

b)  Die  erledigte  Pfarrei  Klein-Sachsenheim  betreffend.

Die  erledigte  Pfarrei  Klein-Sachsenhelm,  Die  Bewerber  haben  sich  bienen  oler
Ditcese  Valhingen,  hat  950  Seelen,  kein  Wochen  bei  dem  evangellschen  Consistorium
Flilial,  und  ist  mit  elnem  Elinkommen  von  zu  melren,  lunerhalb  welchen  Zeitraums
2045  fl.  nach  Etats  -Preisen  verbunden,  ouch  diejenige  ihre  berelte  übergebenen  Bitt.
wovon  1  Eimer  Weln  und  à3#  fl.  Geld  zum  schriften  zurücknehmen  kbnnen,  welchen  dat
gelstlichen  Besoldungs-Verbesserunge-Fends  Einkeommen  nicht  genögt.
gezogen  werden.  Stuttgart  den  J.  September  1331.

Waͤchter.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz-Ministerium.
Am  15.  d.  M.  ist  der  Cameral=  Cordl=  bei  dem  Buͤrean  des  Konigl.  Steuerdat
  Rudelrp  Camerer,  von  Balingen,  Colleglums  aufgenommen  wordev.
nach  erstandener  Prüfunz  als  Referendaͤr  Stuttgart  den  16.  September  13-1.
Weckherlin.

D.)  Königl.  Organisations-Vollziehungs-Commission.

Da  Seine  Konigliche  Majestät  mission  gebdrigen  Gegenstaͤnde  der  Verdurch
  bochstes  Dekrer  vom  14.  Sept.  d.  J.  waltung,  künftig  von  den  dafür  bestehenden
«  dem  :3.  März  1319  (Stoats=  ordentlichen  Behbrden,  an  welche  auch  die
ungs--Blatt  S.  .131)  nleder-  betreffenden  Alten  ausgefolgt  worden  sind,
0  chanlslon  5  Vollljehungs-Com=  werden  behondelt  werden.
—*  nach  Beemizung  der  ihr  übertrageven
  Geschäfte  aufzulhsen  gerube  hobenst  *
ches  blerdurch  mit  dem  Anfügen  Der  Justiz-Miolster,
!  er  n  Kenniniß  gebracht,  daß  die  als  Dirigent  der  Commisslon
i  Krels  dleser  Com-  Mloorller.
aher  4

Gedrucki  bei  G.  Kosselbrink,  Buchdrucker.

Stuttgart  den  18.  September  18321.
        <pb n="679" />
        675
Nro.  70.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freitag  den  31.  September  13  31.

 

1  Unmittelbeare  Könisliche  Dekre  te.

Dieust--Nachrichten.

S.  #é  Khaigliche  Majestt  haben  vermge  Entschließung  vom  nämllchen
vermbee  höchster  Entschließung  vom  20.  Tage  die  Erthellung  des  Titels  eines  Pod.
  M.  der  Uebertrogung  der  Postverwalters-  officials  an  den  Dostgehülfen  Oberlen
Stelle  zu  Gmöänd  an  den  dortigen  Post.  zu  Hall  gnädigst  bestätigt.

bolter  Kranz,  welcher  den  Dofststall  beibehält,

  die  Bestätlgung  erthellt,  und

U.  Verfügungen,  der.  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Der  Referendär  zwelter  Classe  Carl  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dlenst-Prlelmaser,
  von  Wolfegs,  welcher  bei  Drüfuns  des  Zeugniß  dritter  Classe  erhalten,
        <pb n="680" />
        676

und  seit  dem  5.  Ok#eber  1B06  bei  den  seln  Ansuchen  dem  Kdnigl.  Gertchtehofe

Oberamtegerichten  Leurkirch  und  Reurlingen  in  Ulm  zugetheilt  worden.

als  Assistent  Dienste  geleistet  hat,  ist  auf  Stuttgart  den  15.  September  1821.
Magurler.

.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Kdnigl.  StudlenratPßs.

Bekanntmachung  der  zum  akademischen  Studium  böherer  Wissenschaften  außer  dem  evangelischn
Seminar  legitimiren  Jünglinge.

A.)  Für  das  Studlum  der  evan=  Friedrich  Daold  Camerer,  Sehn  des

gelischen  Theologie  außer  dem  Direktors  des  kathollschen  Küchem
Seminar:  ratbs.

Jebann  Gontlob  Feledrich  Bunz,  Sehn  Albert  O#to  Agrlkola  Clemm,  Sohn  det
des  Weißgerbers  in  Warolingen.  Reglerungs-Sekretärs  in  Stuttget.

Cbristovh  Eberbord  Heldbeck,  Sohn  des  Eduatd  Daumer,  Sehn  des  Kaufman#s
Pfarrers  in  Scharenstetten.  in  Ulm.

Jehonn  Cbristepd  Mezger,  Sohn  des  Caspar  Duͤr,  Sohn  des  Schwildis  in  Mer
Guͤterbesitzers  in  Gechsen.  gentheim.

Ladwig  Friedeich  Wevzel,  Sehn  des  Schul-  Ernst  Frierrich  Gustauv  Hackh,  Sobn  des
lehrere  in  Bempflingen-  Ober-Rreolsere  in  Reutlingen.

-3.)  Für  das  Studlum  der  Rechts-  Coarl  Friedrich  Hauber,  Soha  des  Pio
.  ilfenseft:  fessors  in  Schbaehal.
.  Abr,  Sehn  dez  Elserhändlers  Bernberd  Heinrich  Gustao  Hebkac,
Rewigiu  annehofen  Sohn  des  Finangkemmer-Sektethus
in  Altm  «  in  Ulm.
llipp  Bocksbammer,  Sehn
Ebrin  mchn  Pfarrero  in  Buten=  Gusta  Horn,  Sehn  des  versterbenen  au
kesn  Mmanne  in  Ehlingen.
hausen-
        <pb n="681" />
        Hermann  Frledrich  Jäger,
Direkters  in  Senugart.

Franz  Got#lieb  Mojer,  Sehn  des  Dfarrers
  In  Derendingen.

Rudolph  Ferdinard  Mobl,  Sebn  des
Stadt=  und  Amis  =  Schreibers  in
Herrenberg.

Fidel  NRiederbbfer,  Sehn  des  Ober-Juntiz
  Prekurators  in  Ellwangen.

Carl  Pfizer,  Sohn  des  Oberamtsrichters
in  Wiblingen.

August  Reuß,  Sobn  des  verstorbenen
Kaufmauns  in  Stutegart.

Magnus  Frledrich  Roos,  Sohn  des  Deckans
  in  Marbach.

Carl  Helnrich  Victor  Schmid,  Sohn  des
verstorbenen  Hofgerichts  =  Adookaten
in  Schornderf.

Erust  Schrelber,  Sohn  des  Hefraths
in  Heilbronn.

Carl  Christopd  Schüs,  Sehn  des  Oberamtspflegers
  in  Tübingen.

Carl  Frledrich  Schuster,  Sohn  des  Pupillenrachs
  in  Ulm.

Marimllian  o.  Seybothen,  Sohn  des
Obristen  in  Ulm.

Wilbelm  Stabl,  Sohn  des  Salzfaktors
in  Bbblingen.

Sohn  d.8

677

Cbeistepb  Friedrsch  Stählln,  Sehbn  des
Hell-Kandlungs-Compagnic-Verwandten
  in  Calw.

Ferdlnand  Straub,  Sohn  des  Schneldermeisters
  in  Heilbronn.

Ernst  Christion  Tremel,  Sehn  des  fürfsil.
Hohenleheschen  Hefrab##  in  Langenburg.


Carl  Friedrich  Wilhelm  Adolph  ynd  Ednard
Gastio  von  Wichter,  Sübne  des
Heftbe#ater-Direklors  in  Stuitgart.

C.)  Für  das  Studium  der  Medicin
  und  bdbern  Chlrurgle:
Jobann  Berg,  Sehn  des  Apothrkers  in

Stuttgart.

Ludwig  Buzorlni,  Sehn  des  versterbenen
Thurn  und  Tarischen  Rentmeisters  in
Buchau.

Samuel  Drelfuß,  Sohn  des  versterbenen
Kaufmanns  in  Stuttgart.

Jakob  Friedrich  Köhler,  Sehn  des  verstorbenen
  Naths  und  Amteschrelbers  in
Denkendorf.

Carl  Friedrich  Müller,  Srha  des  Oberamis
  =  Acztes  und  Hofmedleus  in
Casw.

Corl  zum  Tobel,  Sehn  des-  Obera  us-Arzies
  in  Buchau.
        <pb n="682" />
        Johmn  Bernbard  Zlpperlem  Sohn  des
verstorbenen  Oberamts=  Chirurgen  in
Heidenheim.

D.)  Fär  das  Studkum  der  Cameralwissenschaften:


Terdlnand  Bürger,  Sohn  des  verstorber
nen  Rechnungsraths  in  Stuttgart.
Immanuek  Flammer,  Sehn  des  Bäckers

in  Tübingen.

Wilhelm  Friedrich  Hirth,  Sohn  des
Soaifensisèdere  in  Marbach.

Carl  Wolfgang  Jäger,  Sohn  des  Direktors
  in  Stuttgart.

Samuel  Schwarzkopf,  Sohn  des  Nothgerbers
  in  Nogeld.

678
E.)  Fuͤr  das  Studlum  der  Forstwissenschaft:


Franz  Carl  Benjamin  Bullinger,  Sohn
des  Staabsamtmams  zu  Bechingen
an  der  Brenz.

Frledrich  Kommerekl,  Sohn  des  versterbenen
  Post-Stallmelsters  in  Tübiogen.


F.)  Für  das  Studlum  der  Mo
thematik  und  Pposik:

Johann  Matthlas  Müller)  Sohr  des  versterkenen
  Predigers  und  Prefessors  in
Ulm.

Stutegart  den  r4.  September  1631.
Säskind.
        <pb n="683" />
        679

Nro.  71.
Koͤniglich-Wuͤrttembergifches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch,  den  s6.  September  182  1.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  1  Khnigliche  Majestät  haben
durch  bochste  Entschließung  vom  30.  v.  M.
den  bieperigen  Weg=  Inspektor  in  Alddorf,
HPfeiffelmann,  auf  die  Weg=  Jospektlon
Ulm  versetzt,  aud  der  Reglerung  des  Donau-Kreises
  als  zwelten  Referenten  in  Straßenbau-Sachen
  mit  dem  Cberakter  eines  Ober=Wezinspektors,
  beigegeben;  sodenn

durch  böchste  Emschlieh#ung  vom  10.  d.
M.  der  Uebertragung  der  Posthalters-Scelle
zu  Illingen  an  den  dortlaen  Postamts-Adjunkien
  Grub  die  Bestátigung  ertheilt,
und

durch  höchste  Entschließung  vom  14.  d.
M.  die  erledigte  Stelle  eines  zweiten  Diakens
  zu  Ludwigsburg  dem  Repetenten  und
Vikar  Schmid  in  Seurtgart  übertragen.

Ferner  hiüben  Höchstdlefelben  durch
bbchstes  Dekret  vom  3.  d.  M.  dem  Kanflei=Direktor
  bel  dem  Justiz-Ministerium,  Ober-Instlzratb
  Steck,  neben  seinem  bieherlgen
Amte  die  Stelle  eines  Assessors  bei  dem
Crlminal-Senete  des  Ober-Tribunals,
und

durch  höchste  Entschließung  vom  näm'f'=chen
  Tage  das  erledigte,  mit  der  Piar  el
Alteunstadt  vereidigte  Dekanat  Geislingen
dem  Pfacrer  Faber  zu  Zaisersweiher  uͤbertragen.


Vermndge  boͤchster  Entschließung  vom  :.
d.  M.  ist  der  Kunglist  v.  Lob  bei  der  Negierung
  des  Donau-Kreises  in  den  Ruhestand
  versetzt  worden.
        <pb n="684" />
        680

I.  Ber  fügungen  der  Depvartements.

Des  Departements  des  Innern:
Des  Koͤnigl.  Studienraths.

Bekanntmachung  der  in  die  evangelischen  Seminarien  neu  aufgenommenen  Zoͤglinge.

In  die  Kbnigl.  evongelischen  Seminarien
sind  folgende  Jünglinge,  die  sich  dem  Studium
  der  Theologie  widmen  wollen,  aufgenommen.


1.  In  das  Seminarium  zu  Tübingen,
unter  die  von  Blanbeuren  diesen  Herbst
dehin  abgehende  Prometlon:

½)  Joh.  Ernst  Georg  Christian  Greis,
Sohn  des  Pfarrers  in  Buchenbach.

)  Franz  Carl  Wilhelm  Haselmaler,
Sehn  des  verstorbenen  Dektors  der
Rechte  in  Stungart.

5)  Joacob  Kußmaul,  Sohn  des  Bürzers
  und  Bäckers  in  Pfäffingen.

4)  Frierrich  Rau,  Sohn  des  Bürgers
und  Webers  in  Urach.

5)  Gustao  Helnrich  Rheinwald,  Sehn
des  Kanfmanns  in  Loalchingen.

6)  Christorb  Wilhelm  Schott,  Sebn
des  verstorbenen  Landschafts-Commissarlus
  in  Sturtgart.

l  Carl  Amandus  Schwarzmann,
Sebn  des  verstorbenen  Scadtschrelbers
in  Tüblngen.

8)  Ludwig  Friedrich  August  Sirt,  Seßt
des  Schullehrers  in  Walblingen.
9  Chbristlan  Weilbacher,  Seha  des
Bärgers  und  Bauern  in  Bonfeld.
10)  Carl  Friedrich  Werner,  Sett
des  Ober-Präzeptors  in  Startgart.

II.  In  das  Seminar  zu  Blaubeutei

1)  Frliedrich  Beuerlin,  Sohn  d
Bauraths  in  Ulm.

)  Gustav  Binder,  Sohn  des  Kauf
manns  in  Stuttgart.

3)  Franz  Stephan  Bossert,  Se
des  verstorbenen  Pfarrers  In  Helnmaden.


4)  Johann  Gottlob  Dlerlemm,  Sch
des  Schuhmachers  in  Stuttgatt.
5)  Chrisestomus  Heigrich  Els  net,  Se
des  pensiontrten  Pfarrers  in  Ochstawangen.



6)  Carl  Srharde,  Sohn  des  Kamerib
Verwalters  in  Neuffen.

7)  Jehann  Eenst  Gustao  Gleck,  Seb
des  verstorbenen  Pfarrers  in  Gelbiagtr.
        <pb n="685" />
        8)  Wilhelm  Theodor  Har  tmann,  Sohn
des  Commerzienra#hs  in  Heidenheim.

9)  Gastco  Friedrlch  Haug,  Sohn  des
Professors  in  Stuttgark.

10)  Johann  Geottlieb  Frledrsch  Haußmann,
  Sohn  des  Bortenmachers  in
Klirchhelm  u.  T.

11)  Carl  Aufust  Helnrich,  Sohn  des
Kaufmanns  in  Murrhard.

12)  Helnrich  Kern,  Sohn  des  verstorbenen
  Ober-Justlzraths  lin  Stuttgart.
13))  Georg  Friedrich  Köhle,  Sohn  des

Schaltheißen  in  Reckarweihlngen.

140  Julius  Krals,  Sohn  des  Amtmanns
  in  Bellsteln.

15))  Frledrich  August  Theodor  Kraus,
Sohn  des  Unteramts-Arzten  in  Weilkershelm.


16)  August  Heinrich  Lang,  Sohn  des
verstorbenen  Pfarrers  in  Schnaseheim.

17)  Carl  Lohbauer,  Sohn  des  verstorbenen
  Hauptmanns  in  Ludwigsburg.

18)  Christian  Märklin,  Sohn  des
General-Superintendenten  in  Hellbronn.


19)  Wllbelm  Toblas  Mehl,  Sebn

d  2
Reoler-Fbrsters  In  Dettenhau=661



20)  Eberhard  Ulrich  Merkb,  Sebn
des  Oberhelfers  in  Reutlingen.

I)  Carl  Helorich  Moser,  Seha  des
Adookaten  in  Sinttgart.

à½)  Cbristian  Feiedrich  Nagel,  Sehn
des  versterbenen  Kasernen-Verwaller#
in  Eslingen.

235  Wilhelm  Nast,  Sohn  des  verslorbenen
  Finanz--Raihs  in  Stultgart.
24)  Carl  August  Nast,  Sohn  des  verstorbenen
  Pfarrers  in  Lampoldsbausen.



25)  Carl  Frledrich  Neuffer,  Sohn
des  Sekretaͤrs  in  Stuttgart.

16)  Gustas  Pflzer,  Sohn  des  Ober-Trlbunal-Direktors.


27)  Georg  Frledrich  Pfizmaler,  Sohn
des  prostonirten  Amtmanns  in  Giengen.


#8)  Carl  Helnrich  Rösch,  Sohn  des
Pfarrers  in  Faurndau-29)

  Theodor  Chrisilan  Ruͤmmelin,
Sohn  des  verstorbenen  Stadtschreibers
in  Blaubeuren.

30)  Herrmann  Schmidlia,  Sohn  des
Sekretärs  in  Stuttgart.

51))  Ludwig  Frledrich  Scholl,  Sobn  des
verstorbenen  Dekans  in  Heidenhelm.
        <pb n="686" />
        32)  Carl  August  Sicherer,  Sohn  des
Studienraihs--Registrators.

55)  Jebann  Gottlieb  Spengler,  Sohn
des  Schuhmachers  in  Murrhardt.
540)  David  Friedrich  Strauß,  Sohn

des  Kaufmanns  in  Ludwigsburg.

55)  Eduard  Süskind,  Sobn  des
Siudienraths-Direkiors.

5#)  Friedrich  Theodor  Vischer,  Sohn
des  verstorbenen  Oberbelfers  in  Ludwigsburg.


5))  Emll  Conrad  Walther,  Soha
des  Ober-Reglerungsraths.

58)  Ernst  Relnhold  Wunderlich,
Sohn  des  Df#rrers  in  Groß-Süössen.

39)  Lurwig  Jonathan  Hermann  Zeller,
  Sobn  des  Rem-Amtmanns  in
Mählbausen.

40)  Wilbelm  Zimmermann,  Seb#

des  Lakiers  in  Stuttzart.

Der  Tag  des  Elatritte  un  die  Seminorien
  ist  auf  Samstag  den  3o.  Oktober  festgesetzt.


Stuttgart  den  z3.  September  189,1.

Süöskind.
        <pb n="687" />
        685

Nro.  72.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  23.  September  13au#

I.  Unmittelbare  Kanigliche

Dekre  t  e.

A.)  Ordens  =  Verleihungen.

S.  Khnigliche  Majestat  habem

vermöge  gnädigster  Dekrete,  vom  heurigen
Tege,

HöchstIhrem  Obersthofmelster  v.  Seckendorff
  das  Großkreuz  des  Ordens  der
Wäürttembergischen  Krone;

dem  Grafen  v.  Waldeck=  Py  rmont,
bleherigen  Commandeur  des  Cloll-Verdlenst-Ordens,
  und

bem  Ober-Wasserbau-  Direktor,  Obersten
v.  Dutteenhofer,  leltherlgen  Rltter
des  Kron-Ordens,

das  Cemmenthurkreu)  des  Kron-Ordens  lIu.

verlelhen;

sodann  folgende  Rüter  dieses  Ordens
zu  ernennen  geruht,  den:

Dlrektor  des  katholischen  Kirchenralhs,
v.  Camerer,  und

Gehelmen  Legatsonsrath  v.  Bilfinger,
bleberige  Rlater  des  Cloll-Verdienst-Ordens;


Staatsrath  v.  Raht,  Dleektor  der
Oder-Rechnungs-Kammer;

Direktor  des  Kreis-Gerlchtshefes  zu  Eßlingen,
  v.  Huber;

Ober-Tribunolratb  Baur;

Ober-Regierungsrach  Walther;
        <pb n="688" />
        664

Ober=  Fl:tb  Frisch;  Direktor  des  landwirthschaftlichen  Jnsl-Ober-Tridunalrach
  Belley,  Oberamts-  tuts  zu  Hoherhelm,  Schwerz;
Richter  zu  Waiblingen;  Oberamtmann  Schliz  zu  Biberach.

HOber  =  Reglerungsrach  Waldbauer

(belde  Letztere  Mirglleder  der  Organksa-  Stuttgart  den  a7.  Sepiember  1831.

tions-Vollziehungs-Commission);  Vice-Ordenskanjler,
Gehelmen  Hof=  und  Domainen=  Rath  Geheimer  Rath  und  St#ats-Mlaister
Rapp;  Phull.

.)  Dienst-Nachrichten.

Selne  Könlgliche  Majestt  daben  4u#  verlegen,  und  in  Folge  dieser  Verletung
durch  allerhdchstes  Dekret  vom  :7.  d.  M.  das  Dekanat=  und  Stadt-forrom  m
dem  Kammerherrn,  Gehelmen  Legationse  Nogold  dem  bleherigen  Dekan  und  Stattrath
  Freiherrn  v.  Trott,  den  Titel  und  Pfarrer  Harpprecht  zu  Wildberg,  und
Nang  eines  Staateraths  zu  ertheilen  ge=  dile  hiedurch  in  Erledigung  kommende  Sift.

ruht.  Pfoerrei  Wildberg  dem  bisherigen  Dikon.
Cetta  zu  Nagold  zu  übertragen  geruht.


Seine  Könleliche  Mejestät  haben  Ferner  ist  durch  köchste  Eneschliebonzea
durch  höchste  Entschließung  vom  20.  d.  M.  vom  nämlichen  Tage  die  erlerigte  Piurri
dem  Repetenten  Haug  zu  Tübingen  die  Hausen  ob  Verena,  Dekanats  Tunlingen,
Stelle  eines  außerordentlichen  Prefesers  dem  Stad"  Pfarrel-Verweser  Lang  ju
der  Geschichte  an  der  dertigen  Unkeerst#t  Nottweil,  und
Übertragen.  die  erledigte  kathollsche  K#panel  #

Sodann  haben  Höchstdleselben  durch  Se.  Mariin  in  Alildorf,  Landkapuels  Nu
hochste  Entschließung  vom  :.  d.  M.  den  veneburs,  dem  Vikar  Volz  zu  Wairlee
Dekanat:  Sit  von  Wildberg  nach  Rageld  öbertragen  worden.
        <pb n="689" />
        685
II.  Verfügungen  der  Departemen  .
Des  Departements  des  Junern:
1.  des  Mmisterium  des  Innern.

Dle  erledigie  Stelle  eines  Oberamts-Arzto  Weilhelm,  Oberamts  Klechbelm,  übertrsu
  Gesßlingen  ist  unter  dem  ::.  Sept.  gen  worden.

dem  Unterame=  Arzt  D.  Grundler  zu  Stuttgart  den  223.  September  1821.
Schmidlin.

2.  Des  Khnigl.  katholischen  Kirchenratbs.

Unterm  15.  September  wurde  dem  Schul=  Werrweserel  des  Schul=  Juspektorats  Laup-Inspektor
  Pforrer  Hugger  ln  Dellmenstn=  belm  übertragen.

tgen,  Oberamis  Wlblingen,  zugleich  die  Siuttgart  den  16.  September  1821.
Cemerer.

 

Berichtigzung.
In  Nro.  70.  S.  Ez“  ist  zu  lesen:  Kramer  statt  Kranz.
        <pb n="690" />
        <pb n="691" />
        Nro.  F.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

——.—  —

Dienstag  den  2.  Oktober  1821.

—

I.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.v  Könlaliche  Moajestät  paben
unterm  37.  v.  M.
den  Oberstlleutenant  Lv.  Wund  vom  sechsten
  Infanterle-Reglment  zum  Obersten;

die  Majore  o.  Dounz  vom  dritten,
v.  Flemming  vom  slebenten,
v.  Valols  vom  ersten,
v.  Khnnerlz  vom  zwelten  Infanterie-Reglment,
  und
v.  Diedel  von  der  Artillerie
zu  Oberstlieutenants;
den  Hauptmann  erster  Classe  beim  General-

  Quartiermeisterstab  v.  Baumbach
  zum  Major  ;  .

die  Hauptleute  zwelter  Classe,  v.  Martens,
  belm  General-Quartiermeisterstab,
  und  v.  Dalbenden,  von  der
Artillerie,  zu  Hauprleuten  erster  Classe;

den  Oberlieutenant  v.  Bär,  belm  Geneval=
  Quartlermelsterstal,  zum  Hauptmann
  zwelter  Classe,  und

den  Unterlieutenant  v.  Baldinger,
beim  General-Quartlermelsterstab,  zum
Oberlleutenant  ernannt;  und

dem  Oberststallmeister,  General-Major
v.  Münchingen,

Allerhöchst  Iwspr#em  Adjutanten,  Obersten
v.  Wimpfen,  und
        <pb n="692" />
        688
dem  Oberstlieutenant  v.  Balols  im  er-  Se.  Kdnleliche  Mejestät  habenver

sten  Infamerie-Reglment  mndge  Reseripts  vom  28.  v.  M.  die  Ober
das  goldene  Ehrenkecuz  des  Feldzugs  1815  JInfpektors-Stelle  bel  der  Sallne  Friediichs
nachträglich  erthellt.  ball  dem  Bergrath  v.  Bilfinger  mi  se

nem  bisherigen.  Amts-Charakter  und  Ronze
gnaͤdigst  zu  uͤbertragen,  und

den  bei  der  aufgelhdten  Tabaksgeféll-Verwalkung
  angestellt  gewesenen  Buchhalter
Clemens  als  Controleur  zur  Sallne  Elss
–  menshall  in  Offenau  zu  versetzen  gerußt.

Emlich  haben  Allerhyöchstdieselben
den  charakteristrten  Oberlieutenent  v.  Blscher,
  auf  sein  Ansüchen,  den  Rutmeisters:
Charakter  erthellt.

I1.  Verfügungen  ver.  Departementt#-A.)
  Des  Justiz.-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Der.  Rechts-Candidat  Frledrich  v.  dem  seln  Ansuchen  als  Referendar  zwelter  Cüast
aus  Wangen,  welcher  bei  der  mit  lhm  vor:  bei  dem  Hbnigl.  Gerichtshofe  in  Ulm  aufgenommanen

  ersten  Dienst-Prüfung  das  genommen  werden.

Jeugniß  dritter  Classe  erholten  har,  ist  auf  Stuttgart  den  35.  September  1331.
·  Maucler.

—.)  Des.  Departements  des  Innernt:
Des  Kiünigl.  erangelischen  Consistorlum
K)  Die  ersediste  Pfarreien  Flzlingen,  Lombach,  Wangen,  Hausen  und  Reichendach  betresfend.
Das  evangelischo  Consistorium  rufe  die  len,  und:  ist  mit  elnem  Einkommes
Bewerber  um  folgende  erledigte  Pfarrelen  von  560  si.  verbunden.

Bittschriften  innerbalb  drei  Wo-  2)  Die  pferrei  ombach,  Dihesse  Fur-38
  tre  denstadt,  mit  1095  Seelen,  wbon
e

i  "«««  West  JooknsdengcgenAusstand-via
Die-Pfarrelsldzllngen,  D  des
vFüge  ohne  Fllial,  zählt  535  See-  dem  Mutterort  entfermen  Filialu#n
        <pb n="693" />
        689

koßburg  und  Rodt  wohnen.  Coßburg  nur  37  Seelen  und  einem  Elakom:
bat  alle  Sonn=  und  Festtage  Gottes-  men  von  566  fl.,  und.
dienste,  wie  der  Mutterort;  Redt  aber  5)  die  Pfarrei  Relchenbach,  Dlcefe
nur  Rachtmahls=  und  Feiertags-Pre-  Freudenstadt,  hat  1320  Seelen,  und
digten  an  den  Aposteltagen.  Des  fäuf  Fllialien,  woven  drel  Schulen,
Einkommen  beträgt  nach  Etats-Preisen  zwel,  Ober-Heßelbach  3  Stande  und
boo  fl.  Iseelsberg  &amp;amp;.  Stunden  von  dem  Mut-5)
  Die  Dfarrel  Wangen,  Dibcese  Gip-  ierort  emfernt,  Kirchen=  und  Cafualplngen,
  hat  keln  Fillal,  enthält  540  Gottesdlenste  haben.  Das  Einkem
Seelen,  und  pat  ein  Einkommen  von-  men  beträgt  612  fl.
550  fl.
4)  Die  pferrei  Hausen  ob  Lonthel,  St#ttgart  den  11.  September  1841..
Dlidrese  Heldenhelm,  ohne  Filial,  mit  Wchter.

D)  Die  erledigte  Pfarrei  Ohmden  berreffem.

Durch  die  Emlassung  des  Pfarrers  M.  Bel  der  Nothwendlgkelt  der  baldigen  Wise-Schmid
  mit  Rubegebalt  ist  di.  farrei  derbesetzung  haben  die  Bewerber  binnen  drei
Ohmden,  Olbrese  Kirchhelm,  erlediget.  i  K.  aen  bel  bem  enonas=Sie

  hat  kein  Fllial,  670  Seelen,  und  ist  lischen  Consistorlum  einzugeben.
gegenwärtig  mit  einem  Einkommen  von  Stuttgart  den  35.  September  1811.
643  st.  nach  Etats-Prelsen  verbunden  Wichter.
        <pb n="694" />
        <pb n="695" />
        6##
Nro.  74.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freitag,  den  5.  Oktober  1831.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete,

Dienst-Nachricht.

U##  5o.  v.  M.  wurde  der  bieherlge  Infamerie,  v.  Sternenfels,  zum  Ober-Umerlieutenan,
  Dlolslons  =  Adjutant  der  llentenant  ernannt.

II.  Verfügunges  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

1.  ten  hat,  lst  auf  sein  Ansuchen  unter  die
Der  Rechts-Candidat  Heinrich  August  Zahl  der  Referendäre  zweiter  Klasse  aufge-Kübel,

  von  Kirchbeim,  welcher  bel  der  nommen  und  dem  Könlgl.  Gerichtehofe  in

mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst=  Ulm  zugetbeilt  worden.

Dräfung  das  Zeugniß  dritter  Klasse  erhal-  Siuttgart  den  24.  September  1611.
        <pb n="696" />
        692

2.

Der  Rechts-Candidat  Frledrich  Kulmbach
  aus  Hellbronn,  welcher  bel  der  mit
ibm  vorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfung
das  Zeugnlß  dritter  Klasse  erhalten  hat,  ift
auf  seln  Ansachen  unter  die  Zahl  der  Referend

  zre  zwester  Klosse  ausgenemmen  und
dem  Gerichtshofe  in  Eßlinsen  zugebeellt
worden.

Stuttgart  den  35.  September  1611.
Maucler.

v.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Khnlgl.  katholischen  Klechenraths.
Oie  diesjährige  Aufnahme  in  den  katholischen  Convikt  zu  Tübingen  betreffend.

Veon  den  Jünglingen,  welche  sich  für
das  küafilge  Studlum  der  kathollschen  Theologie
  bestimmt  haben,  werden  in  den  ketholischen
  Conolkt  zu  Tübingen  aufgenommen:



Fidel  Becker,  von  Rottenburg,  Soh#

des  Schufsters.

Ignaß  Josesh  Burger,  von  Stuttgart,
Sohn  des  Kanzellisten.

Johann  Dangel,  von  Aepfingen,  Oberamts
  Biberach,  Sohn  des  Wirths.

Adam  Dürr,  von  Apfelbech,  Oberamts
  Mergentheim,  Sobn  des
Bauern.

Jehann  Baptist  Frik,  von  Wangen,
Sehn  des  Bauern.

Carl  Ger  ber,  von  Oberndorf,  Sohn
des  verstorbenen  Syndlkus.

August  Herllkofer,  von  Gmänd,
Sohn  des  Stadtpflegers.

Berrhard  Holl,  von  Oberbettringes,
Oberamts  Gmünd,  Sohn  des  Schullehrers.


Anton  Huberlch,  von  Igerehelm,  Oberamts
  Mergenthelm,  Sohn  des  verstorbenen
  Bauern.

Josepp  König,  von  Dfärrich,  Oberamts
  Wangen,  Sohn  des  Wirths.

Andreas  Rekermann,  von  Simmris“
gen,  Oberamts  Mergenthelm,  Sehn
des  Bauern.

Vinzenz  Reuber,  von  Gmünd,  Sehn
des  Kaufmanns.

Theodor  Reifstelk,  von  Weilderstadt,
Sohn  des  Buͤrgermeisters.

Anton  Scheffold,  von  Betzenweller,
Oberamis  Riedlingen,  Sobn  des
Schreiners.

Frledr.  Andreos  Selbold  von  Gnuͤnd,
Sohn  des  Weißgerbers.
        <pb n="697" />
        Thomas  Anten  Siegle,  von  Wellderstadt,
  Sohn  des  verstorbenen
Chirurgen.

Joseph  Spät,  von  Hofen,  Oberamts
Cannstadt,  Sohn  des  Wirtbs.

Jakob  Steimer,  von  Weilderstadt,
Sebn  des  Schreiners.

Anten  Volz,  von  Ebingen,  Sehn  des
Schullehrers.

Maximilian  Wocher,  von  Meutrauchburg,
  Oberamts  Wangen,  Sohn
des  Geometers.

Ferner

Alols  Huber,  von  Ehingen,  Sohn

bes  Krämers.

695

Mariin  Kreuser,  von  Neuses,  Oberamts
  Mergentheim,  Sohn  ees
Buauern.

Josepfb  Mlllauer,  von  Ellwangen,
Sohn  des  Reglerungs=  Assessors.

Jesepp  Mäller,  von  Biberach,  Sohn
des  Seidenwebers.

Dlese  vler  unter  besonderen  Bestimmungen.

Die  nen  aufgenommenen,  so  wie  die
älteren  Conolkleren,  haben  unfehlbar  am

Samstag  den  30.  Okteber  im  Conolkt  einjutreffen.


Stuttgart  den  29.  September  1821.
Cameretr.

2.  Des  Khnigl.  evoengelischen  Consistorium.

Nachricht  von  dem  Untersitzungs=  Fonds  für  cvangelische  Grisillche.

Getrennt  von  der  Finanz-Verwaltung,
bestehen  unter  der  Leitung  des  evongelischen
Conslstorium  drel  be###dere  Werwaltunhen
  für  die  evangelischen  Geistliche,  nämilch:

Die  gelsttiche  Wutwen-Kasse,  (Tiscus

charitalivrus)  ,
der  geistliche  Besoldungs-Verbesserunge-Fonds,
  und

der  geistliche  Unterstätzungs  =  Fonds,
üäber  welche  mit  höhcrer  Genehmigung  jees
Johr  durch  das  Staats=  und  Regierunge-Blatt

  hffentliche  Rechenschaft  abgelege  werden
  soll.

Ueber  die  beiden  ersten  Verwaltungen
wird  dlese  Nachricht  in  Bälde  gegeben
werden;  hler  folgt  sie  zuerst  von  dem  geistlichen
  Unterstüggungs-Fondo.

I.)  Enkstehung  und  Bildung  desselben.

Der  im  Jahr  #2305  errichtete  Beseldungs-Verbesserungs-Fonds,
  der  zum  Zwecke  har,
aus  dem  Vermdgen  der  eingejogenen  geist-
        <pb n="698" />
        lichen  Stellon  und  aus  den  normalmäßigen
Akzügen  der  reichlichern  Hfarr-Dotarionen
die  gerlngeren,  Pfarr-Dleuste  besser  zu  stellen,
  hat  zu  Bildung  des  sogenonnten  Unterstätzungs
  =  Fonds  füär  evangellsche  Gelstliche
  Veranlassung  gegeben.

Es  war  nämlich  wegen  der  olelen  nothwendigen
  Vorarbelten  nicht  möglich,  jene
Vermogenstheile  sogleich,  wenn  sle  verfallen
  waren,  elner  einzelnen  Ofarret  zuzuweisen,
  und  dadurch  entstanden  Rückstände
bel  den  Kassen,  aus  welchen  jene  aufgehobenen
  oder  reichlicher  besoldeten  geistlichen
Scellen  ihre  Einkünfte  zu  bezichen  hatten.
Da  diese  Rückstände  aus  Fonds  herrührten,
die  einmal  zu  dem  Unterhalt  der  evangellschen
  Geistlichkelt  bestimmt  waren,  so  sproch
auch  Recht  und  Billigkelt  dafür,  daß  sle
wieder  zum  Besten  derselben  benutzt  werden.

Eine  gleiche  Rücksicht  trat  in  Ansehung
der  Interkalar  =  Gefälle,  oder  der  Befolbungs-Ersparnisse
  eln,  welche  alsdann  sch
ergeben,  wenn  dle  Wlederbesetzung  einer
Kirchenstelle  über  die  Zelt  des  den  Wittwen
und  Waisen  der  Geistlichen  gebuͤbrenden
Einolertellährigen  Besoldungs  =  Nachsitzes
verschoben  wird.

Das  evangelische  Consisterlum  machte
daher  schon  im  Jahr  1313  den  Antrog,
aus  dlesen  belden  Quellen  einen  Hälfs-Fonds
  zu  bilden,  dessen  Zluse  vorzüglich

694

auf  verübergebende  und  deingendere  Unterstütung
  einzelner  Klrchendleuer,  zum  Theil
auch  ihrer  Wittwen  und  Walsen,  verwendet
  werden  sollten.

Nach  mehrfältiger  Erhrterung  dleses  Autrags
  erhlelt  solcher  im  Jahr  16  15  dle  Genehmigung
  Seiner  Kduliglichen  Mojestär,
  und  so  blldete  sich  eine  besondere,  oen
dem  gelstlichen  Besoldungs=  Verbesserunzs=Fonds
  verschledene  Verwaltung  unter  dem
Namen  des  Unterstützunge  =  Fords  f
evongellsche  Gesstliche.

II.)  Quellen.

Vermibge  der  Berordnung  vom  3.  No.
1615  wurden  demselben  als  Quellen  ange
wiesen:

a)  Alle  bisherlgen  Rückstände  des  Beseldungs-Verbeßerungs
  =  Fonds,  und  jcde
künftige  Elanahme  desselben  bis  zum
Tage  der  anderwärtigen  Anweisung.

b)  Alle  selt  Georzll  1814  verfollenen
oder  künfilg  verfallenden  Interkalar-Gefälle
  erledigter  geistlicher  Stellen,  noch
Abjug  der  Verweserel-Kosten  eder  anderer
  für  klechliche  Zwecke  daorauf  gelegten
  Ausgaben.

Was
III.)  die  Verwendung  der  Einkufte  diss
Fonds
betrifft,  so  wure  die  Unterflützung  bedürftlger
  Geistlicher,  zunschst  bel  vorübers  heat
        <pb n="699" />
        den  Bedürfulssen,  und,  wo  möglich,  nur
für  den  Augenblick  als  Zweck  dieses  Fonds
anfangs  festges  #r.

Als  Beilpiele  werden  argeführt:  wenn
eln  mittelloser,  auf  elner  geringen  Pfarrei
angestellter,  oder  sonst  noch  seinen  perfbnlichen
  Verhältnissen  einer  Höülle  bedürftlzer
Geistlicher  in  eine  Krankheit  fälle,  bel  welcher
  er  elnes  Gehülfen  ucht  entbebren  kann;
feinrliche  Pländerungen,  Brand-Ungläck,
mehrjähriger  Hagel;  wenn  ein  vermbgensloser
  Geistlicher  bei  epidemischen  Krankbeiten
  (vorzüglich  in  Ausübung  seiner  Amtspflichten)
  oder  auch  wenn  seine  Familie
angesteckt  wiid;  wenn  die  Leichkosten  eines
Geistlichen  nicht  aufgebracht  werden  kbnnen;
  wenn  ganz  arme  Wlttwen  von  Gelstlichen
  mit  ihren  Kindern  in  vorübergehende
Ungläcke  fälle  kommen,  und  on  dem  Nothwendigsten
  lelden,  ohne  daß  dile  brrlichen
Stifiungen  ste  zu  unterstützen  vermigend
wären  2c.

Spéterhin,  als  der  zu  elner  größeren
Summe  angewachsene  Grundstock  mehrere
Mittel  zur  Unterstützung  darbet,  wurden
dlese  in  einzelnen  Fällen  mit  bdberer  Genehmigung
  dazu  benutzt,  elnzelnen  Geistlichen
  Ktatt  der  Be  bederung  eder  bis  zu
selcher  durch  Besoldungs=  Zulagen,  oder
auch  durch  Erhbhung  der  Rube  =  Gehalte
ihre  Lage  erträglscher  zu  machen.

595

De  dle  orumderrlsch-#n  Latronats-Dfarreien
  wegen  der  bei  ibnen  vorlietzerden  eigentbümlschen
  Verb  tnice  an  dem  B.  soldunes-=Verbesserungs
  Fenes  weder  1b419,  nech
leidend  Thell  nehmen,  so  baben  auch  die
auf  denselben  engestellten  O#liichen  eeinen
Thell  an  dem  gelstlichen  Unterstlützungs-Fonds.


IV.)  Verwaltung.

In  Hinsicht  auf  die  Verwaltung  dieses
Fonds  wurde  bestimmt,  daß  ein  eigener,
dem  eoangelischen  Consistorium  untergeordneter
  Verwalrer  net  elner  besonderen  Instruktlen
  aufzusiellen  sey,  welcher  alle  drei
Menate  über  den  Zustand  der  Anstalt,
und  (an  dem  Rechnungeschluß  Martini)
über  die  für  das  künftige  Jahr  vorbardenen
Mittel  an  das  Conslsterium  zu  beeichten,
und  demselben  dle  Jahrs  -Rechnung  zu
übergeben  hat.

Dieses  Colleglum  erstattet  sodann  dem
Kdaigl.  Mieisterlum  des  Küchen=  und
Schulwesens  jährlich  einen  Haupt-Berlcht
über  den  Zustand  des  Fonds,  und  die  zu
zweckgemäßer  Elnrichtung  getrosffenen  eder
zu  treffenden  Anordnungen,  und  legt  demselben

  ein  Verzelchniß  der  ven  dem  Consi—

storlum  verwilligten  Hülisgelder  ver,  welche
aber  im  einzelnen  Fall  dle  Summe  von
4%—  5.  fl.  nicht  überstelgen  düren.
        <pb n="700" />
        696

Grbßere  und  besonders  solche  Verwilligungen,

  welche  auf  mehrere  Jahre  sich  erstreken,
  haͤngen  von  der  boͤchsten  Genehmigung
  ab.
Der  bei  dem  evangelischen  Conststorlum
aufgestellte  Reolsor  probirt  die  Rechnungen,
das  Colletzium  besorgt  die  Abhdr,  und  alle
Rechnungen  sind  bls  auf  Martini  1820  gestellt,
  problrt  und  abgehbrt.

Auch  ist  die  Anordnung  getroffen,  daß
die  Rechnung  jedes  Jahr  nach  vollzogener
Hräfung  und  Abbbr  der  Synode  zur  Elnsicht
  mitgethellt  wird,

V.)  Rechnungs-Auszug  und  Bemerkungen
  hiegu.

Dle  beigeschlossene  Darstellung  legt  die
Resultate  des  Rechnungs  Zeltraums  vom
35.  Jannar  1316  als  dem  Anfang  der
Verrechnung  bis  Martinl  1680  vor,  nach
den  verschledenen  Rücksichten  auf  den  Grundstock,
  soduunn  auf  die  Einkünfte  aus  folchem
und  deren  Verwendung,  auf  welche  man
sich  bier  bezlebt,  und  die  man  m  folgenden
  Bemerkungen  zu  beglelten  nöthig  findet:


1)  Zu  Erhkbung  des  Capltal  Fonds  wurde
  gleich  Afongs  verordnet,  daß  alle,
selbst  die  auf  dle  Erbebung  der  Elnkä.#fte
  und  auf  die  Verwaltung  gehende:
  KlIen  von  dem  Zins-Erlrage  bestritten
  werden  sollen;

à)  dle  zu  Unterstätzungen  zu  verwenden,
de  Summe  bestimmt  sich  also  immer

nach  der  Gröüße  des  zinstragenden
Grundstocks  und  der  Grbe  der  Ver
waktungskosten;

3)  die  letztern  selbst  richten  sich  nicht  bes
nach  der  Griße  des  bereits  vorhandenen
  zinstragenden  Capltals,  sondern
euch  nach  der  Grbsie  der  erst  zum
Grundstock  einzuzlehenden  Summe.

4)  Is  den  ersten  Jahren,  wo  die  zum
Grundstocke  gehörigen  Gelder  erst  elngegfogen,
  und  auf  Zinse  angelegt  wurden,
  und  wo  überpaupt  nach  Beehklt
niß  des  geringen  Capltal-Fonds  der
Zins-Ertrag  selbst  noch  gering  war,
konpte  welt  wenlaer  auf  Unterstätungen
verwendet  werden,  als  es  n  Zukunft
der  Fall  seyn  wird;

5)  aus  dem  bloeberigen  erklärt  sich  zuglelch
  das  Mißverhältniß,  das  in  Bes#lehung
  auf  die  ersten  Jahre  selt  der
Grüdung  dieser  Kasse  zolschen  den  zu
Unterstätzungen  verwendeten  Summen
und  dem  Verwaltungs-Aufwaeod  auffallen
  ehnnte,  indem  letzterer  grbßtenthells
kurch  den  Einzug  der  erst  zum  Grund
stock  zu  bringenden  Summen  entstand;

6)  so  lange  noch  besser  dottrte  geistliche
Stellen  übrig  stad,  von  denen  der  nermalmählge
  Besoldungs-Abzug  ulcht  er-
        <pb n="701" />
        hoben  worden  ist,  und  so  lange  der
Mangel  an  Vikarien  die  Nothwendigkelt
  herbeisährt,  die  Kirchenstellen  längere
  Zeit  unbesetzt  zu  lassen,  so  lange
wird  der  Fonds  selbst,  und  somit  die
jährliche  Unrerstätzung  zunehmen.

Die  Zußüsse  der  ersten  Art  gehen

697

aber  nach  und  nach  ganz  versiegen  .

ebenso  werden  die  weit  erglebigeren  Zuflüsse
  der  zweiten  Art  in  wenlgen  Jahren,
  wo  die  Kirchendienste  früher  werden
  besetzt  werden  können,  sich  vermindern.


Es  kann  also  keineswegs  barauf  gezählt

  werden,  daß  auch  späterhln  das

Vermbgen  des  geistlichen  Untersttungs=Fonds
  s  wle  bisher  zunehmen  werde.
Endlich  wöchte  es

7)  bler  an  selnem  Ort  on  der  bfters  gebörten
  irrigen  Meinung  zu  begegnen,
als  d0b,  um  dlesen  Fonds  zu  begänstigen,
  die  erledigten  geistlichen  Stellen
nun  später  wleder  besetzt  werden.

Mehrere  derselben  müssen  wegen  nothwendiger
  Herstellung  der  Pfarr=  Gebäude,
welche  oft  von  dem  Buaupflichtigen  Jahre
lang  verzhgert  wird,  unbesetzt  bleiben.

Dle  Wlederbesetzung  der  melsten  aber,
vor#üglich  solcher,  welche  ohne  bedeutende
Vernachläßigung  der  religlbsen  Zwecke  von

benachbarten  Pfarrern  versehen  werden
lönnen,  bindert  der  16glich  brückendere  Mangel
  an  Vikarien.

Wuͤrden  die  gegenwaͤrtig  erledigten  64
geistliche  Stellen  sogleich  ersetzt,  so  blieben
zur  Verfuͤgung  ungefoͤhr  16  evangelische
Wikars  übrig,  welche  zur  Verschung  der
beständigen  Pfarr-Vikarlate  und  zur  Unterstützung
  von  55  Kirchen-Dlenern,  welche
das  Jo.  Lebensjahr  zuräckgelegt  haben,  und
sich  zum  Theil  auf  höchst  beschwerlichen  Stellen
  besinden,  so  wie  zur  Auehälfe  mehreter
  jüngeren  Gelstlichen,  welche  sich  durch
allzugroße  Anstrengung  im  Dienste  langwierige

  Krankheiten  zugezegen  haben,  kaum

zum  achten  Theile  zurelchen.

Selbst  die  nachrückenden  grbßeren  Pro“
motlonen  beben  dlesen  Mangel  nicht  sobald,
denn  das  Wohl  der  Klrche  gebietet  die  Errichtung
  boch  mehrerer  beständiger  Pfarr-Vikarlate
  in  zahlrelchen,  von  den  Mutterkirchen
  allzuweit  entfernten  Fllial-Gemeinden,
  und  eine  verhältushmäßige  Anzahl
von  Blkarien,  um  diesen  es  möglich  zu
machen,  sich  vor  der  Berufung  auf  ein
Kirchenamt,  die  so  nihlge  Uebung  und
Erfahrung,  vorzäglich  in  der  Seelforge,
iu  verschaffen.  „

Srtuttgart  den  14.  September  18a##r.

Wächter.
        <pb n="702" />
        698
Beilage.

Derstellung  der  Entfebung  und  des  gegenwärtigen  Zustandes  des  cvangelisch-geistlichen  Untersiützungs-Fonds,
  nach  den  revidirten  und  justificirten  Rechnungen  vom  33.  Januar  3316  bis  Martini  1870.

I.  Grundstock.
A)  Vom  Januar  1816  bis  Martini  1819.
1)  Besm  Anfang  der  Verwaltung  waren  vorhanden:

a)Abfélle  von  den  Einkommensthellen  des  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs=Fonds.
  12112220740fl.  ökr.

b)  Ven  Beseldungen,  welche  von  geistlichen
Stellen  erhoben  worden  flud,  dlie  länger
als  1  Jahr  ulcht  bezoten  wurden,  oder
Ini:erkalor=  Gefälle,  von  Georgli  18414
ble  Januar  19166.  „„506  fl.  46  k.

17,5  11  fl.  43k.
Fsezu  kamen
)  oom  Januor  1316  bis  Martinl  2819,

a)  von  Einkommenstheilen  des  Besoldungs-Verbesserunas-Fonds..
  4835  fl.  gkr.

b)  von  Interkalar=  Gesällen,  nach  Abzug  der
rurch  die  Beamtungen  hlevon  bezahlten
Amts=  Verweferei=  Kosteen  20,/446  fl.  15kr.

rlibr
Summe  35)  807  fl.  öl21
Hleran  flad  baar  elngegangen:
Vem  Januar  1316  bis  Georgli  1817.  P5,%#„  fl.  1kr.
Von  Georgle  8  7  bis  Mortinl  1818  .  290,414  fl.  36  krR
Veon  Mareinl  18.8  ble  1819.  P,/669  fl.  50  kr.

33,  106  fl.  bylt.
        <pb n="703" />
        699
und  waren  an  Martinl  1819  noch  im  Ruͤckstand:
A.  dem  ursprä  glichen  Fnddad  124635fl.——
Au  den  neuen  Elnkommenstheilken  **

 

1,69  4  fl.  Rkr.
55,  Bor  fl.  5  kr.
Zu  den  eingegangenen  Revenäen  v8  3  ½  106  fl.  5  kr.
ist  zu  rechnen:
Der  Ge#wiuon  aus  dem  Ankauf  von  Staats-Capitalien  von
18648  mit.  868  fl.  —
LIIIIIIIIE

 

 

Hlevon  find  abzuzlehen:
Zehlungen  von  den  für  den  Grundstock  bestimmten  Einnahmen,
  als:
Kosten  der  ersten  Bildung  des  Fonds,  Ofarramts-Verweserelesten,
  die  aus  der  Unterstützurgs  =  Kasse  unminelbar
  zu  bezablen  waren,  Wiederabgobe  elnes  Theils  der
bezogenen  Interkalar-Gefälle  zu  Erbauung  elnes  Pfarrbauses,
  zu  Entschädigungen  ie.  110  1.  454#  fl.  3krc
Zu  Capitalien  wurden  angelegt#
Vom  Januar  i816  bis  Georgil  i81171..  6339  00  fl.
Von  Georgzil  1817  bis  Mariini  1818.  .166,oosfl.
Von  Mar#nl  18.,8  bis  16000  9300fl.
5  ½000  fl.
J35458  f.  ö
und  waren  von  den  zum  Fends  gehbeigen  Elnnahmen  an
Mar  ini  3:9  noch  vorhonden:
Bei  der  Kdiigl.  Hofbank  gegen  elastwelllge  Verzinsung  von
vier  Procent  niedergelegte..  .  boosl.
baaKK....iÜuu::  20  fl.  54  kr.
50  fl.  5#  kr.
5995N4-N
        <pb n="704" />
        700

Es  hatte  also  der  Fends  an  Martinl  2819  bestanden,  In
Räckständen  an  den  Einkommenstheieen
Capltalien  —  22  222222282

Kassen-Vorrath  .
Zusammen.33,ubsi.skr.

B)VonMartiui18H-.

I)Kassen-VorratbvonMartlt-l1819...  .-2)Rückstäadeand-nRevenümdervorlgensahrct
  69  *!  6  kr.

Hleran  giengen  en
Rest  nohh  121„12,86385  fl.

5)  Neue  Revenüen.
a)  Abfaͤlle  vom  Besoldungs=  Verte  scrrnas-Fonds...
  .  ...  045  fl.  35  kr.
b)  Interkalar=  Gefäle  7„55  fl  58  kr.

98/,  582,  f.  Ar  kr.
Hievon  glengen  en
Rest  noch  *  .  222  870  fl.  7  kr.
4)  Heimbezahlte  C.  ,kallen  (
Summe

Hlevon  wurden  bestritten:
1)  Zahlungen  von  den  für  den  Grundstock  bestimmten  Einnahhen

2)  zu  Capltalien  wurden  angelegtt

1½,694  fl.  8kr.
5  nooo  fl.  —

5;:0  fl.  54  kr.

—  —  —

620  fl.  54  kr.

gfl.  6  kr.

7,  710  fl.  54  Kl.

·0

.—————  —
8,240  sl.  56  kr.

35)  fl.  22  kr.
8,000  fl.  —

8,561  sl.  23  kr.
        <pb n="705" />
        701

Es  überstelgen  daher  die  Ausgaben  dle  Einnahmen

  um  .......  usfhiskr.
welche  aus  den  Ilnsen  der  Capitalien  bestritten
  wurden,  und  von  den  neuen  Einnahmen
  des  Grundstocks  im  folgenden  Jahre
dahig  wleder  zu  ersetzen  fund.
An  Martinl  132o  bestund  demnach  der
Grundstock  in
1)  Räckständen  von  Elnkünften:
a)  öltrer  „5ffl.  —
b)  neuree  flFkr#

2.655  fl.  7  ke.

2)  Capitallen  ..  222—24  39,  000  fl.  —
4  19555  fl.  )  ke.

davon  abgezogen
die  dem  Zinsenfonds  zu  ersetzenden  .  116  fl.  26  kr.

blelben.  41438  fl.  4#  kr.

II.  Einkünfte  aus  dem  Grundstock.
A)  Vom  Jan.  1816  bie  Marktini  1319.
1)  Zluse  aus  den  Capitallen:

WVom  Jan.  13185  bis  Georgli  1817  aus  4700öffl.  236  fl.
Von  Georgli  1815  bis  Martini  1818

aus  S,00  fl.  3  Jäührszluse  —  Joo  fl.

aus  15,  500  fl.  1  Jaohrszins  —  675  fl.
Von  Martini  3:3  bis  1879

aus  16,  100  fl.  "  *  "  "  1,  10  fl.
Zusammen  so  baar  eingegangen  1,52%  fl.  —

 

2,520  fl.  r
        <pb n="706" />
        702

2)  Zinse  aus  deu  bei  der  Koͤnigl.  Hofbauk  gegen  Verzinsung
von  vier  Procent  nledergelegten  Geldern:
Von  Martinl  1815  a6  fl.  13  kr.

Summe  4  2,  566  fl.  18  kr.

Es  wurden  nun  bestritten:

Ausgaben.
)  Auf  die  Einkänfte:

Zine-Raten  bel  Erwerbung  von  Capltallen  durch  Cession  476  fl.  a  kr
)  Verwaltungs-Kosten:
Besoldung  des  Rechners,  in  drei  Procent  von  der  Einnahme
bestebend,  von  Georgli  1317  bls  Martini  1819.9  617  fl.  39  k.

Rechnungsstell-Kosten.  K—
Rechnungs  Reolsions-  Kossfen  11  fl.  33  kr.
Rechnungs-Abhdr-Kosten:  o
Abschrift-Gebuͤhren..  ......  116  fl.  4,  kr
Dem  Aufwärter  ...  55  fl.  24  kr.
Abrten=  und  Geldträgerlohn  den  Postbedlenten,  und  für  Post-Schelen
  „  13  fl.  17  k.
Dem  Buchbinder  iec.  10  fl.  3  kr
Fär  ein  Amts-Siglill  6  fl.  —

Sensal-Gebüßren  bei  Elaldsung  von  *  Capitallen  .  22  fl.  õkr.
3)  Fuͤr  die  Zwecke:
Unterstützungen  an  angestellte  Geistliche:
a)  Berwilligungen  ein  fuͤr  allemal..  ..1383fl.
d)  Beitrag  zu  Haltung  eines  Vikars  an  jaͤhrlichen
  60  fll.  16sl.

 

798  f#

3,  100  fl.  4½  kr
        <pb n="707" />
        703

Es  eralebt  s#Sch  also  eln  Ueberschuß  der  Elnnahmen  über  die
Ausgaben  von
46%  fl.  36  kr
welche  an  Martini  1819  baar  in  der  Kasse  befindlich  waren.

B)  Von  Martini  1813.
1)  Kassen-Vorrath  von  18.9  .....  460  fl.  36  kr.
2)  Zinse  aus  den  Capitalien:

«  1,505  fl.

Von  31,  500  fl..  ..
Vorempfang  auf  das  folgende  Jahr  ..  3  fl.  10  kr.
1,578  fl.  a0  kr.

O#  fl.  11  kr.

3)  Ziase  aus  den  bei  der  Kbnigl.  Hofbank  alederge.

legten  Gelderren  .  .
Summe.-,138si.7kk-Ausgaben



1)  Auf  die  Eiakünfte:

Zinsraten  bei  Erwerbung  von  Capitallen  durch  Cesslon  1569  fl.  49  kr.

Ê  e  2  v  v  "%  4  55  fl.  —

Capital-Steuer  an  uaff.
)  Verwaltungs-Kesten:

Besoldung  des  Rechners

Rechnungsstell-Kosten  o0

Rechnungs-Reolsions-Kesten  “s
r

"%  280  fl.  44  kr.

Rechnungs-Abdr-Kosten
Aoschrift-Gebühren  ..  .-  5r#fl.  —
Dem  Aufwärter  .  .  ....  .  vib-Akten=
  und  Getträserlohn  den  Post.  Balrn-  und  sur

5  fl.  e  kr.

*  *  *  r*  r**

Polsischeine  1  ½%  "·r  **e  *
—1
        <pb n="708" />
        104

5)  Zär  die  Zwecke:
a)Unterstützungen  an  angestellte  Geistliche:

aa)  Verwilligungen  eln  fuͤr  allemal.

bb)  jährliche  Zulagen  Ktatt  einer  Befbrderung  an  jepriwen
  160  fl.  ..

cc)  jährliche  Zulagen  bis  zu  elner  schiclichen  é
an  jubrlichen  195  fl.

dd)  Beiträge  zu  Haltung  eines  Vikardgs...

b)  B.  K#ze  zu  Ruhe=  Gehalten,  an  jährlichen  75  fl.

-

8o  fl.

57-#  fl.  i5  kr.
3),  fl.  36  kr.

Òe

35  fl.  30  kr.

—  ——„  ——  —

Ueber  Abzug  dleser  Ausgaben  blieben  an  den  Einnahmen  zu

kuͤnftiger  Berwendung  uͤbrig
465  fl.  öi  kr.

Hievon  wurden,  wie  oben  ersichtlich  ist,  fuͤr  den  Grundstock
verwendet,  welche  von  neuen  Einnahmen  desselben  hleher
zu  ersetzen  sindd.

und  waren  an  Martini  1820  baar  in  der  Casse

1  #.  n  k

1,665  fl.  36  kr.

116  fl.  26  kr.
Zoͤb  fl.  5kr.

462  fl.  51  kr.
        <pb n="709" />
        705.

Nr’o.  75.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  9.  Oktober  1821.

-

I.  Unmittelbare#  Königliche  Dekre  te.

Dienst-Nachrichten=S.

  1  Khnigliche  Majestät  habem
durch  bochste  Entschliehung  vom  214.  v.  M.
den  Archistekten  Bühler,  von  Oberroth,
zum  Weg-Inspektor  für  den  Bezirk  Altdorf
  im  Donau-Kreis  gnädigst  ernanne.

Sodann  haben  Sbchstdleselben  durch.

bbchstes  Dekrrt  vom  3.  d.  M.  die  erledigte

  Hef-Chirurgen  Sielle  dem  Wund-Arzt
  Frlcker  in  Seuttgart  überkragen.

Unterm  #5.  o.  M.  erblelt  der  auf  die
kathollsche  Pfarrei  Sulgen,  Oberamts  Oberndorf,
  ernaunte  Pfarrer  Auber,  von  Lauterbach,
  die  Kbnigliche  Besililgung,  und

unterm  3.  d.  M.  wurde  der  Oberlieutenant
  o.  Wohlfarth  im  driten  Infanterle-Regiment
  auf  seln  Ansuchen  in  den  Pensionsstand,
  und  dagegen  der  Oberlleutenant
v.  Geßler  vom  ersten  zum  dritten  Infanterle=
  Reglment  versetzt.“
        <pb n="710" />
        706
II  Verfü  gungen  der  Dep  artement.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Khnigl.  kathollschen  Kirchenraths.

Den  Besuch  des  katechetischen  Religions,  Unterrichts  betreffend.

Die  gemelnschaftlichen  Oberämter  werden  2).  Juli  d.  J.  mit  Königl.  Genehmizung
blemit  angewlesen,  die  katholischen  Pfarr=  getroffenen  kirchlichen  Anordnung  zu  unter,
ämter  und  Kirchen-Convenke  in  Vollzlehung  Küden,  und  ünsbesondere  zur  Exekution  der
der  vom  bischöflichen  General=  Vlkariat  we=  erkannten  Klrchenzwangemstrel  und  Kirchem,
gen  des  Besuchs  des  katechetischen  Religions-  Ktrafen  mitzuwirken.

Unterrichts  (der  sogenannten  Cbristenlebre)  Scéuttgart  den  35.  September  1811.
an  den  Sonntagen  Nachmittags  unterm  Camerer.

1.  Des  Konigl.  evangelischen  Cornsistorlum.
Die  erledigte  Pfarret  Kohlberg  betreffend.

Dle  durch  den  Tod  des  Pfarrers  M.  Die  ewerber,  haben  I##er  Bittschaift
Herrenon  erledigte  Pfarrei  Kohlberg,  innerhalb  vier  Wochen  einzureichen.
Didcese  Neuffen,  hat  keln  Fillal,  700  Seelen,
  und  ist  mit  einem  Einkommen  von
796  fl.  nach  Etats-Preisen  verbunden.  Wächter.

Siuttgart  den  s.  Oktober  1831.

,"B.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz  Ministeriums,  des  Königl.  Oberhofraths  und  der  Hof  Domaͤ.en
Kammer.
Verordnung,  die  Pensions-Anfprüche  der  aus  Hof=  in  Staatsdienste  und  umgekehrt  versetzen
Diener  betreffend.
Seine  Könleiiche  Mojestär  haben  erlassenen  allgemelaen  Berordnung  eine  elvermittelst
  einer  unterm  10.  Oltober  1820  gene  Pensions-Anstalt  für  die  Dien##  dr
        <pb n="711" />
        Cloilliste  und  der  Hof:  Domaͤnen-Kammer,
in  soweit  sie  Siellen  bekleiden,  welche  nicht
mie  unbedingter  Entlaßbarkeit  verbunden
nd,  guädigst  zu  begründen,  und  dabei  dle
gedachten  Diener  in  Bezug  auf  Yenslone=Berhéltulsse
  mit  den  Cloll-Staatedlenern
glelchzustellen  geruht.

Da  es  hlebel  blllig  und  den  Gesetzen
angemessen  erschien,  daß  im  Falle  der  Versebung
  eines  penstonsfählgen  Dieners  der
Cloilliste  oder  der  Hof-Domänen-Kammer,
in  die  Dienste  des  Staates,  und  umgekehrt
bel  Versetzung  elnes  pensionsfähigen  Sta#sdleners
  in  die  erst  gedachten  Dienste,  die
Denslons  =  Verhältnisse  des  Versetzten  ulcht
beelaträcheigt  werden;  so  ist  dlesfalls  vermige
  der  obgedachten  Verordnung  felgendes
  festgesetzt  worden:

1)  Wird  ein  penslonsberechisgter  Diener
aus  den  Diensten  des  Hofes  oder  der
Hof-Domänen-Kammer  in  Staats--dlenste,
  oder  aus  dlesen  in  jene  versetzt,
so  werden  demselben,  In  soferne  er  wleder
  in  eine  penslonoberechilgte  Stelle
tritt,  gegenseilig  die  Dienstjahre,  welche
  er  in  seinem  vorigen  Dlenst-Ver-Hälinisse
  auf  pensionsberechtigten  Stellen
  zugebracht  bat,  zum  Behuf  seiner
Pensions  Anspräche  angerechnet,  ohne
von  der  einen  oder  andern  Denstions=Casse

  die  ven  dem  Dlener  früher  geleisteten
  Pepsions-Biilröge  aus  #ufolgen.


2)  Geschleht  hingegen  die  Versetzung  eines

  per  sionsberechtigten  Dieners  obne
sein  Verschulden,  oder  gegen  seinen
Willen  auf  elne  nicht  pensiens  öbige
Stelle,  so  bleiben  ihm  dle  erworbenen
Pensltons  =  Ausprüche  gegen  diejenige
Casse,  zu  wrlcher  er  vorher  Beiträce
gegeben  hat,  in  der  Maße  vorbehalten,
daß  sich  dleselben  gegen  Fornelchung
der  Belträge  in  diese  Casse  mit  den
welteren  Dleustjahren  geselich  erbbhen.


3)  Ruͤckt  ein  solcher  Diener  (1)  spaͤ-ter

  wieder  in  eine  pensionsberechtigte
Stelle  vor;  so  werden  derjenigen  Casse,
gegen  welche  er  nun  bledurch  Pensions-Anspruͤche
  erwirbt,  von  der  andern,  bel
welcher  dieselben  dann  aufhbren,  die
Pensions--Beliraͤge,  we'che  die  ledtere
von  dem  Tage  selner  Versetzurg  auf
eine  nicht  pensionssähige  Stelle  an  bezog,
  ausgefolgt,  und  dadurch  bei  der
empfongenden  Casse  die  Yenslons-Ausprüche
  des  Dieners  nach  Maßgabe  der
bel  der  Penssontrung  zu  berückslchulgenden
  frühern  Dlenstjabre  überhaupt  begründet.
        <pb n="712" />
        708

Welches  hiemit  zur  Nachachtung  in  vor-  Dienst-Erledigung.
kommenden  Fällen  bekannt  gemacht  wlrd.  Durch  den  am  „6.  o.  M.  erfolgten  Tod
Stuttgort  den  10.  September  1831.  des  Oberamtmanns  von  Sto  emaler  ist
Der  Finanz-Minisier:  das  Oberamt  Welzhelm  im  Jort-Krelse
Weckberlin.  erledigt  worden.
Der  Präsident  des  Kdnigl.  Oberhofrathé:

v.  Behr.

Der  Präsident  der  Königl.  Hof-Domänen-Kammer:

Vellnagel.
        <pb n="713" />
        Nro.  76.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  12.  Oktober  1821.

 

 

I.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete:.
Keine.
II..  Verfügungen  der:'  Departememtsr-Des
  Justize-Depart'eements.
Die  in  dem  Monat  August  1821  von  den  Gerichtshofem  des-  Kbnigreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisser
berreffend.

In  dem  verflesenen  Monat  August  sind  ve#m  fämtlichen  Gerschtshöfen  des  Kinigrelchs
  nachstebende  Erkenninlise  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  selche  Urtbeile  der  Criminal-Gerlchts=  Seellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wedurch  eine  länpere,  als  dreimonatliche
Freihelts-Strefe  erkennt,  oder  die  Dlenst.  Entfernung  eines  Staats=  oder  Commun=Dleners

  verfügt  wird.
A)  Obertribunal.
7.  Criminal-Senat.

Den  4.  Auaust  wurde:-  des  Kdnigl.  Gerlchtshofs  datfelbst,  unter-11.
  in  der  Rekursfsackh  der  Elisahethe  Rast,  dem  21.  Mai  l.  J.  gesällte  (in  das
von  Ulm,  das  von  dem  Criminal-Senate:  Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nro.  46.-
        <pb n="714" />
        S.  452  elngeruͤckte)  Erkenntniß  abgeͤndert,
  und  die  Rekurrentin  wegen  Ehebruchs,
  Verletzung  des  Handgelübdes,
falscher  Angaben  bei  der  Vermp#ens-=Untersuchung
  und  theils  vollbrachten,
shells  versuchten  greßen  Betrugs  durch
Unterschlagung,  ju  einer  achtmonatlichen
  Zuchthausstrafe  und  zum  Ersaetz
des  Unterschlagenen,  ibrer  Arrest=  und
Azungs-Kosten  und  7  der  Untersuchungs-Kosten,
  wie  auch  der  Kosten  zweiter  Instanz
  verurthellt;

1.  In  der  Rekurssoche  des  Oelaglus
Schmid  zu  Abhldorf  das  von  dem  Criminel
  =  Senate  den  Königl.  Gerichtspofs
n  Tüblagen,  unter  dem  3.  Jull  d.  J.
gefällte  (in  das  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  Nro.  62.  S.  614  eingeruͤckte)
Erken###sß  abgeändert,  und  Rekurrent
wegen  versuchten  Dlebstohls,  der  als
vollendet  im  rechtlichen  Sinne  der  olerte
gewesen  wäre,  sedann  wegen  wlederholten
Vagleens,  welches  Verbrechens  und
Vergehens  er  für  lberwlesen  angenommen
  wurde  zu  ein  jähriger  Zucht-Hpausstrafeund
  zu  nachberl#ger  Elaschlletzung
in  ein  Zwangs-Arbelishaus  ble  zu  erprobter
  Besserung,  und  wenigstens  auf
die  Dauer  von  einem  Jabre,  so  wie
zu  Tragung  der  in  belden  Instanzen  erlaufenen
  Untersuchungs-  Kosten  verurt

10

tbeilt,  der  Verdacht  einen  im  Verlanfe
der  Untersuchung  von  ihm  einbekannten,
nachher  widerrufenen  großen  Beirugt
aber  in  Ermanglung  besserer  Begelß
auf  sich  beruhen  gelassen.

Den  7.  August  wurde:

5.  In  der  Rekurssache  der  wegen  elnes
zwar  klelgen  und  elnfachen,  aber  dritten
Diebstahls  und  wegen  wlederholten  Beb
telns  in  Mntersuchung  gekommenen  Anns
Barbara  Jäger,  von  Oethlingen,  das
von  dem  Crimlnal-=  Senate  deß  Khnigl.
Gerichtahofs  in  Ulm  unter  dem  33.  Jull
d.  J.  gefällte  (in  das  Staats,  und  Reglerungs-Blatt
  Mre.  63.  S.  6531  ein
gerückte)  Straf-Erkenntulß  selnem  gam,
zen  Umfange  nach  bestärigt,  und  Rekurreneln
  in  die  Kosten  der  zweiten  Instarj
verurtheilt;

4.  in  der  Rekurssache  des  wegen  thellt
attentirter,  theile  vollbrachter  Wildereh,
se  wie  wegen  Anschlagens  mit  einem
geladenen  Gewehr  auf  einen  Forstbedienten,
  in  Untersuchung  gekommenen
Carl  Hammer,  von  Ochsenberg,  devon
  dem  Criminal-Senate  des  Königl.
Gerlchtshofs  in  Ellwangen,  unter  dem
19.  Mal  d.  J.  gefällte  (in  das  Stauks“
und  Regierungs-Blan  Nr.  46.  S.  445
eingerückte)  Straf=  Erkenneniß  unker
Verurahellung  des  Rekurrenten  #  d#t
        <pb n="715" />
        721

Kosten  zweiter  Jnstanz  lediglich  bestaͤtlget.

Den  21.  August  wurde:

5.  in  der  Rekurssache  des  wegen  großen
und  drieten  Diebstahls  in  Untersuchung
gekommenen  Schreiners  Johann  Martin
Barrho,  von  Thuningen,  das  von  dem
Criminal-Senate  des  Koͤnlgl.  Gerichtsbofs
  in  Eßlingen,  unter  dem  14.  Juli
gefällte  (in  das  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  Nre.  63.  S.  6868  eingeruͤckte)
  Straf=  Erkenniniß  lediglich  bestärlgt,
  und  Rekurrent  in  die  Kosten  der
zweiten  Instanz  verurthellt.

Den  #3u.  August  wurden:

6.  in  der  Rekurssache  der  wegen  vier,
zwar  kleiner,  aber  wiederholter  und  ausgezeichneter
  Diebstähle  in  Untersuchung
gekommenen  Regine  Schwarz,  gebornen
Klenzle,  von  Ludwigsburg,  das  von#dem
Crüminal-Senate  des  Kbulgl.  Gerlchtshofs
  in  Eßlingen  unter  dem  37.  Juli
d.  J.  gefällte  (in  das  Staats=  und  Rehierungs
  -Blatz  Nro.  63.  S.  6:  einterückte)
  Straf-Erkennin#ß  lediglich  bestälgt,
  und  Rekurremin  in  die  Kosten
der  zweiten  Instanz  verurtheillt;

bk#.  in  der  Rekurssache  des  Friedrich  Heinrich
  Munzing,  von  Flein,  das  von
dem  Criminal-Senat  desselben  Gerichtshofo
  uniter  dem  1..  Auli  d.  J.  gefaͤllie

ein  Nro.  68  bes  Stacts=  und  Releeungs
  =  Blaus  S.  606  elngerückte)
Straf-Erkenntniß  abgeönder,  und  Nekarrent
  wegen  Pflegschafre-Kassen-Retzs,
Anlehnung  elnes  Kapitals  aus  seiner
Pflegschaft  an  sich  selbst  und  falschem
Elntrags  in  sein  Raplat  zu  elner,  selner
körperlichen  Beschaffenhelt  angemessenen
dreimonatlichen  Festungsstrase,  so#
wie  zum  Ersatze  des  Rests  somt  Zinse,
und  zur  Bezohlung  der  in  belden  Instanzen
  erlaufenen  Kesten  verurthellt.

Am  25.  August  wurden:

8.  in  der  Rekurssache  der  Frlederlke  „verebelichten

  Klumpp,  von  Stuttgart,  gegen
  das  von  dem  Criminal-Senate  des
Khalgl.  Gerichtshofs  zu  Eßlingen,  unterm
  à4.  Julius  1831  wegen  Diebstahls
und  unzüchilgen  Zuwandels,  wlder  sle
gefällte  (in  Nro.  Ga.  S.  609  des  Staatsund
  Reglerungs  =  Blatts  enthaltene).
Straf-Erkenntniß;  eben  so

e9.  in  der.  Rekurssache  des  Juden  Lukas:

Liebmann,  von  Laurensberg  im  Preußlschen
  Regierunge-Bezlirke  Achen,  gegen
das  von  dem  Criminal-Senate  des  Kh##
nigl.  Gerichtshofs  zu  Ellwangen,  unterm
1a.  Jullus  d.  J.  wegen  grober  Beirdgerelen
  wlder  ihn  gefällte  (in  Nro,  63
S.  6:4  des  Stasts  =  und  Reg.  Blansenthaltene)
  Straf-Erkenntniß,  und
        <pb n="716" />
        10.  in  der  Rekurssache  des  Mällers  Jakob  wvon  Lampoldshausen,  Oberamts  Reckar-Heimerdinger
  zu  Kaltenwestheim,  solm,  das  von  dem  Co##mlnal-Senote
gegen  das  von  dem  Crimlnal-Senate  des  Kbnigl.  Gerlschtshofs  zu  Eßlingen,
des  Kbnigl.  Gerichtshofs  zu  Egßlingen,  ainterm  15.  Mal  d.  J.  wegen  complottunterm
  5.  Jull  d.  J.  wlder  lihn  wegen  mäßla  verübter  gefährlicher  Ml#handlung
Injurien  und.  Unbotmäßigkeit  gefällee  (In  wlder  ste  gefällte  (in  Nro.  16.  S.  417
Nro.  62.  S.  öob  des  Staats=  und  Re-  des  Staats  =  und  Reglerungs-Blatts
glerungs-Blatts  enthaltene)  Steaf-Er-  enthaltene)  Straf-Erkenntniß  hiosichilich
kenntulß,  des  Nekurrenten  Canz  durchgängig,  bei

je  (8—  10)  die  Erkenntnisse  der  Rich-  Mitterer  aber  nur  Hlnsichtlich  der  Rea#tter
  ersten  Instanz  unter  Vernethellung  Bezeichnung  und  des  Schadens-Ersetzes
der  Rekurrenten  in  dle  Kosten  zwelter  und  Kosten-Munktes  bestätigt,  dagegen
Instanz  ledialich  bestätiget.  bnsichtlich  der  Straf=  Bemessung  ouf
sechsmonatliche  Festungs-Arbeit  ge-Den

  38.  August  wurde:  schärft,  übrigens  belden  Rekurrenten  die

11.  in  der  Rekurssache  des  Christlan  Erstattung  der  in  zweiter  Instanz  auf-Mittererx
  und  des  Hirschwicths  Cand,  hegangenen  Kosten  zugeschleden.

77.  Civi  =  Senat.
Am  ro.  August  wurde:
2.  in  der  Appellationssache  von  demselben
Cloll-Senat  zwischen  dem  Schultheiß  Ten

Am  3.  August  wurde:
1.  In  der  Appellatlonssoche  von  dem  Clvil-Senat

  des  Kbnigl.  Gerichtsbofs  zu  Eßlugen
  zwischen  Adam  Krepp  zu  Mark-  rad  Steln  zu  Hoheneck,  Kläger,  Appellater,

grbningen,  Kläger,  Appellanken,  Wleder-  nun  Appellanten,  sodann  der  Stadt  und
Appellanten,  und  Frled.  Mäller,  Inhaber  dem  Ame  Valhlngen,  Beklagten,  Ap#-der
  untern  Mühle  daselbst,  Beklagten,  Ap-  pellanten,  nun  Appellaten,  Forderung
pellaten,  Wieder-Appellaten,  Eneschädi-  aus  einem  Mleth-Contrakt  betreffent,
cunge-Forderung  betreffend,  auf  Ablegung  das  Erkenntulh  zwelrer  Instanz  dabin
des  dem  Beklagten,  Appellaten,  von  dem  abgesndert,  daß  Kläger  Appellant  gegen
Klager,  Appellanten,  zugeschobenen  Eides  den  Ablouf  des  Gegenbeweis-Termins
u.  eventuell  In  der  Hauptsache  selbgerkann'.  in  den  vorigen  Szand  zu  setzen  sey.
        <pb n="717" />
        743

Am  17.  August  wurde:

3.  in  der  Appellationssache  von  dem  Closl-Senat

  des  Khbnigl.  Gerschrehofs  zu  Tuͤ-blagen
  zwischen  der  Eh-frau  des  Georg
Martin  Schbuhardt,  von  Langenbrand,
blquidantin,  Appellantin,  Wieder-Appellanln,
  und  Michael  Wenkmüller  ollda,
als  Güterpfleger  der  Gantmasse  ibres
Ebemanns,  Liquldaten,  Appellaten,  Wieder-Appellaren,
  Ueberloos  betreffend,  erkannt,
  daß  es  bel  dem  Erkenntniß  voritger
  Instanz  seln  Verbleiben  haben  solle,
unter  Verurthellung  der  Appellantin  in
die  Kosten  dleser  Instanz.

An  demselben  Tage  wurde:

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioll=Senat

  des  Königl.  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
  zwischen  dem  Fresherrn  v.  Adelsbeim
  allda,  als  Curator  der  minorennen
Kinder  des  Freiherrn  von  Stetten  zu
Bedenhof,  Provocanten,  Appellanten,
und  dem  Juden  Birle  Lämle  zu  Allringen,
  Provocaten,  Appellaten,  Forderungen
  ans  Kauf=  und  Darlehens-Contrakten
  betreffend,  das  Erkennniß  vorlger
Instanz  unter  Bewels-Rachlaß  und  unter
  Verglelchung  der  Kosten  dieser  Instanz
  theils  bestärigee,  thells  abgeändert.
Am  2o0.  August  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senat

  des  Khnigl.  Gerichtspofs  zu  Ulm

r

s#lschen  Bernhard  Welhmüller  zu  Rechberghausen,
  Beklagten,  jetzt  Appellunten,
sodann  Georg  Hofele,  nunmehr  Jehannes
Scheuerle  allda,  Kläger,  jetzt  Appellaten,
  und  der  gräfl.  Degenfeldischen  Gursherrschaft,
  Intervenlentin,  Wasserbau-Serel#igkelt
  betreffend,  dle  Berufung
wegen  Mangels  einer  hegründeten  Beschwerde
  unter  Werurthellung  des  Arpellanten
  in  die  Kosten  verworfen.
Am  27.  August  wurde:
in  der  Appellarlonssache  von  dem  Eloil-Senat
  des  Kbnigl.  Gerschtshofs  zu  Tübingen
  zolschen  dem  gewesenen  Gewehr-Fabrik-Inspektor
  Franz  Ulrich  zu  Rottweil,
  Beklagten,  Wiederkläger,  Appellanten,
  Wleder-Appellanten,  und  dem
Kaufmann  Ludwig  Friedrich  Schmld  zu
Bern,  Kläger,  Wieder-Beklagten,  Appellaten,
  Wleder-Appellaten,  elne  Schuld
in  der  Vor=  und  eine  Ersatz-Forderung  in
der  Nachklage  betreffend,  dle  Berufung
wegen  Mangels  an  der  appellablen  Summe
  von  Amts  wegen  weggewlesen,  und  Appellant
  in  die  Kosten  verurthellt.
Ferner  an  demselben  Tage:

7.  In  der  Appellatlonssache  von  eben  gedachtem

  Cioll=  Senat  zolschen  Frledrich
Hald  dem  ültern,  nun  dessen  Sohn  glei
chen  Ramens  von  Busenweller,  Kläger,
Appellanten,  Wleder-A#pellanten,  und
        <pb n="718" />
        X

dem  resignirten  Staabsvogt  Adrion  zu
Eblenbegen,  so  wie  den  Erben  des  Alt
und  Jong  Johann  Pfau  von  da,  Beklagten,
  Appellaten,  Wieder-Aopellaten,
verschledene  Forderungen  betreffend,  in
elnem  Punkte  der  beklagte  Thell  von  der
Klage  entbunden,  in  elnem  andern  Punkt
eber  erkannt,  daß  die  Klage  angebrachtermaßen
  nicht  statt  finde,  auch  Kläger,
Appellant,  mit  seinem  Urkunden-Editlons-Gesuch
  abgewlesen,  demselben  jedoch  in
Ansehung  des  ersten  und  dritten  Punkts.
noch  Beweis  nachgelassen.

Am  16.  August  wurde:

3.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cleil-Senat

  des  Königl.  Gerichtsbofs  zu  Eß-Ungen
  zolschen  dem  Kaufmann  Schweijerbarth
  zu  Stuttgart,  Beklatzten,  Appellaten,
  nun  Appellanten,  und  dem
Kaufmann  Ernst  Bernhard  Wagner  zu
Calw,  Kläger,  Appellanten,  non  Appellaten,
  Ansprüche  auf  elne-  Obligatlon  betreffend,
  das  Urthell  der  nächstoorigen.
Instanz  unter  Vergleichung  der  Kesten
dleser  Instanz  bestätigt.

Ferner  an  demselben  Tage:
In-  der  Apxellatlonssache  von  dem  vormalligen
  Appellations-Gerichtshof  zu  Tuͤ-lungen
  zwischen  der  Administratlons--Sectiion
  des  Khuigl.  Krlegs-Drpartements,
Adckkatln,,  Abpellantin,  und  den  Exben.

des  Gehelmen  Legatlons-Raths  v.  Mager
zu  Heilbronn,  Adcitanten,  Appellaten,
Adcitatlon  zu  einem  zulschen  der  Ualversttät
  Erlangen  und  den  Acppellsten
anhängigen  von  einer  Schenkung  berräftenden
  Rechtsstreit  betreffend,  dus  Erkenntniß
  veriger  Instanz  unter  Werzleb
chung  der  Kosten  abgeänden.

Am  31.  August  wurdet

10.  in  der  Appellationssache  von  dem
Cloil-Senate  det  Kbnigl.  Gerichtsbeft
zu  Tübingen  zwischen  Thomas  Straub
und  Consorten  zu  Schwalldorf,  Bekl.,
Aten,  jetzt  Appellanten,  und  Geotz
Kreitmaler,  Pfarrer  zu  Blerlugen,  Klé,
ger,  Appellanten,  jetzt  Appellaten,  Zehem
den  betreffend,  das  Urtbeil  der  nächst,
vorigen  Instanz  unter  Verglelchung  der
Kosten  dieser  Instanz  bestäriget.

Endlich  wurde  am  6.  27.  20.  und
27.  August  in  der  Appellattonsfache:


1.  von  dem  Cloll=  Senat  des  Könlll.
Gerichtshofs  zu  Eßllingen  zulschen  dem
Taglöhner  Mak,  von  Aldingen,  Kläger,
Appellanten,  und  Schultbelß  Thum  daselbst,
  Beklagten,  Appellaten,  Abrechnung
  beireffend;

13.  von  dem  Cloll-Senat  des  Khulgl.
Gerlchtehoss  zu  Taͤbingen  zwischen  Johann
  Rall,  von  Seedorf,  Vorllazer,
        <pb n="719" />
        Nachbeklagten,  Querulanten,  Appellanten,
  und  Wleder-Appellanten,  sodann
Joehann  Georg  Schneider  allda,  Vorbeklagten,
  Nachkläger,  Querulaten,  Abpellaten,
  Wieder-Appellaten,  die  Erfällung
  eines  Kauf  Contrak's  in  der  Vorund
  die  Entrichtung  eines  Kaufschillingetests
  im  der  Nachklage  berreffend;

15.  von  dem  Cioll-Senat  des  Könlgl.
Gerichtshofs  zu  Ulm  zwlschen  der  Kbgl.
Kameral-Verwaltung  Tettnang,  Llquldautin,
  Appellantin,  und  den  Gant-Gläublgern
  des  Pfarrers  Kempter  zu  Goppertsweiler,
  Mit-lquldamen,  Appellaten,
  Lokallon  im  Conkurs  betreffend;
14.  von  dem  Tioll=  Senat  des  Kbuigl.
Gerichtshofs  zu  Täbingen  zolschen  dem
Schultheiß  Benz  und  Consorten  von
Unterbeihingen,  Beklagten,  Appellaten,
Appellanten,  Wieder-Appellanten,  und
dem  Freiherrn  v.  Thum-Neunburg  und
Consorten  allda,  Klaͤger,  Appellanten,

Appellaten,  Wieder-Appellaten,  eind
Weggerechel#grelt  betreffend;

15.  von  dem  Cioil-Senat  des  Königl.

Gerichtsbofs  zu  Ellwangen  zolschen
Helurlch  Luttenberger  zu  Leudsledel,  Kläger,
  Appellanten,  und  dessen  Credliorschaft,
  Beklagte,  Appellatin,  Adjudlcation
  des  appellankischen  Hofguts  betreffend,
  und

u16.  von  dem  Cioll  =  Senat  des  Khmigl.

Gerichtsbofs  zu  Däblugen  zwlschen  Georg
Rommel,  von  Justingen,  Kläger,  Apvpellanten,
  Wieder-Appellanten,  und  dem
Schulthelßen  Blind,  auch  dem  Gemeinderach
  zu  Balzholz,  Beklagten,  Appellaten,
  Wleder  =  Appellaten,  Schadloshaltung
  wegen  eines  unrlchtigen  Vermsgens-
  Zeugnisses  betreffend,

die  Berufung  je  (11—16)  wegen
Versänmung  der  Nothfeist  zur  Elareichung
  der  Beschwerdenschrift  von  Amt#?
wegen  für  verlassen  erklärt.

III.  Ehegerichtlicher  Senat.
Geschieden  wurdeut

Am  16.  und  So.  August:

1.  Magdalene,  geb.  Hepting,  von  Metter-Ummern,
  Oberamts  Bestgheim,  Klägerin,
von  endwig  Eppler  von  da,  Beklagten;

2.  Catharina  Barbara,  geb.  Helnrich,  von

Gellnau,  Klägerin,  von  Michael  Klenk,
von  Brettenfeld,  Oberamts  Gerabroun
Beklagten,  und
        <pb n="720" />
        716.

3.  Jacob  Claß,  von  Großbettllngen,  Oberamts
  Nuͤrtingen,  Klaͤger,  von  Dorothee,
geb.  Beith.  von,  da.,  Beklatgten,

je  (i—).  wegen.  Ebebruchs-,  unter-Verurthellung
  der  Beklagten  In  dle  Kosten.
Am.  16.  25.  und  30.  MAugust:

4.,  Johahn,  Georg  Wacker,  Heiligenpfleger
und  Schlossermeister  zu.  Ehningen,  Oberamts
  Bbblinzgen,  Kläger,  von  Catharlne,
geb.  Schllling,  von.  Aldlingen,  Beklagten;


5.  Johenn  Georg  Brenner,  Bäckermelsterzu
  Stuttgart,  Kléáger,  vom  Christine
Slibille,  geb.  Kempter  von  da,  Beklagten;


6..  Georg  Heinrich  Buͤrklen,  Zimmermann
von.  Dagershelm,  Oberamts  Bbblingen,
Kläger,  von  Catharine  Frlederlke,  geb.,
Stolpp.  von  da,  Beklagten,  und

„.  Rosine,,  geb.  Walz,,  von  Hochdorf,  Oberamts

  Horb,  Klägerin)  von  Johann  Mur
ium  Schuh,  von  Remmingsbelm,  Oberamts.
  Rottenburg,  Beklatten,

je  (4—))  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
Veruxthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.


Am  23.  August:

6-  Johann  Martin  Raubuch,  Schnelker.

von  Ludwlgsburg,  Kläger,  von  Elisatetbe,
  geb.  Falk  von  da,  Beklagten,
aus  demselben  Rechtsgrunde,  jedech
unter  Verglelchung  der  Kosten.
Am  30.  August::.

g.  Maria  Barbara,  geb.  Erhardt,  vom

Winterbach,  Oberamts  Schorndorß,  Klz
gerin,  von  Matthéus  Gönneweln  von  da,
Beklagten,  wegen  böslicher  Verlassung,
unter  Verurthellung  des  Beklagten  lm
die  Kosten.

8)  Krei  s=  Gerichet  #  H  f  er.

J.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
.)  Criminal:-=  Senat.

Am  2.  August  wurde:
1.  dem  Frledrich  August  Immanuel  Keller,
  von  Dä'rmenz,  Oberamts  Maulbronn,
  wezen  wlederholter  fortgesetzter,

jum  Thell  mit  Filschurg  und  Srpressung,

zum  Tbeil  mit  andern  erschwerenden  Umständen
  verbundener.  Belrägerelen,  und
verschwenderischen  Lebenswandels,  auch
oerbotenen  Gewekrbesitzes,  neben  Cenfiskatlon,
  des.  Gewehrs,  und.  neben  der.
        <pb n="721" />
        717.

Verbindlichkelt  zum  Ersetze  des  Schadens,
  se  wie  zu  Bezablung  seiner  Arrest-,
  Azunas-  und  Untersuchungs-Kosten,
elne  einjährige  Festungsstrafe  zuerkannt.

Am  y.  August  wurden  verurtbeilt:


.  auf  die  von  dem  Criminalamte  Stuttgart

  gefuͤhrte  Untersuchung:

a)  Johannes  Maler,  von  Redwlz,  wegen
  wlederholten  Betrugs,  wiederbolter
Faͤlschung  und  Vagirens,  auch  Luͤgens
vor  Gericht,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  Bezahlung  selner  Arrestauch
  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe
  und  nachheriger  Ausweisung  aus
dem  Könlgreiche;

b)  Mlchael  Fersch,  von  Erlenbach,  wegen
wlederholter  Fälschung,  Vaglrens  und

Lögens  vor  Gerscht,  neben  dem  Ersotze

seiner  Arrest=  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten

  zu  fünfmonatlicher

  Zuchthausstrafe  und  nachherlsger

Ausweisung  aus  dem  Kdulgreiche.
Am  1:.  August  wurde:

5.  dem  zu  Baknang  in  Untersuchung  gekommenen
  Johann  Jacob  Sellacher,
Schuster  ron  Galldorf,  wegen  dritten
Diebstabls,  wegen  Funrdiel  stahls,  ungebährlichen
  Betragens  gegen  elnen  Schult-——



5

u.  Christlan  Hauber,

elnen  Polizel  =  Seldaten,

belßen,  und  Injurken  gegen  das  Oberams
Geildorf,  neben  dem  Ersatze  sämtllcher
Kosten,  eine  achtmonatliche  Zuchthausstrofe
  und  nachberlge  viermonatliche
  Einschliegunz  in  ein  Zwangs-Arbeltehaus
  juerkannt.

Am  14.  August  wurden  verurtheilt:



von  Stuttgart,

wenen  wiederholter  Injurien  und  Drobungen

  gegen  selne  Eltern,  wegen  thätlicher
  Widersetzlichkeit  und  Injurlen  gegen
auch  wegen
ferrgesetzer  Asotie,  neben  Bezahlung
selner  Arrest=  und  der  Untersuchungs-Kesten,

  zu  viermonatlicher  Zuchthausstrase,

  und  nachheriger  Einschließung

in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
zwei  Monate;

.  auf  die  von  dei  Oberamtsgerichte  Boͤblingen

  gefuͤhrte  Untersuchung:

a)  Anne  Martie  Walker,  von  Aidlingen,
  wegen  versuchten  Ehebruchs  und
verübter  Erpressung,  neben  dem  Ersatze
des  Schadens  und  Bezahlung  von;  der
Umeersuchungs=  Kosten,  zu  sechemenatlicher
  Zuchthausstrafe;

5)  Jehannes  Walker,  Schuster  von
Aldlingen,  wegen  veruͤbter  Erpressung,
neben  dem  Schadens=  Erlatz  und  Be-2
        <pb n="722" />
        718

zahlung  von  3  der  Untersuchungs--Kosten,
  zu  sechsmonatlicher  F  stungsstrafe;


c)  Joehannes  Rösch,  Schuster  -Geselle
zu  Aldlingen,  wegen  Erpressung,  neben
Ersatz  des  Schadens  und  Beloblung
von  3  der  Untersuchungs-Kosten,  zu
oiermonatlicher  Festungsstrafe.

6.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Marbach
  geführte  Untersuchung:

a)  Anne  Rosine,  Ebefrau  des  Gottfried
Elbe,  Käfers  zu  Großbotlwar,  wegen
mit  Blutschonde  verbundenen  Ehebruchs,
neben  Bezahlung  der  Hälste  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher
  Jachthausstrafe;

b)  Gottlieb  Elbe,  von  Sershelm,  Oberamts
  Valhingen,  wegen  des  gleichen
Vergehens,  neben  Bezablung  der  Hälfte
  der  Untersuchungs-Kosten  zu  sechsmonatlllcher
  Festungsstrafe;

7.  cuf  die  von  dem  Criminalamte  Stuttgart

  gefährte  Untersuchung:

a)  Job-  Cbrist.  Schumacher,  von  Ober-Es##ngen,
  Oberamis  Eßliagen,  wegen
vieler  fortgesetter,  in  verabredeter  Oemeinschaft
  mit  Michael  Mbaner  veruͤbter,
  mit  noch  welterer  Eigenhums-Beschsdlgung
  verbundener  Diebstihle  und
Olebstahls-Versuche,  wesche  als  wiederholte
  zu  betrachten  sind;  ferner  wegen

wlederholten  Bertelns  und  Vegirens,  ju
einjährlger  Zuchthausstrase  ul
einem  seiner  körperlichen  Beschaffenhek
engemessenen  Willkomm;

b)  Michsel  Mdsner,  ven  Feuerbach,
Oberamts  Sruttgort,  wezen  der  mit
Schumacher  veräoten  Dielstahle  und
Diebstähls-Versuche,  auch  zweler  welee,
rer  kleiner  Diebstähle,  weven  der  eine
ausgezeichnet  ist,  sodann  wegen  Betielnt
und  Vaglrens,  zu  zehenmonatllcher
Zuchehausstrase  mit  einem  selner  #eb
bes  Beschaffenhelt  angemessenen  Wille
kumm.

Dabel  wurde  den  belden  Verurihell
ten  der  Schadens-Ersatz  unter  solldart
scher  Haftung  und  dle  Hälfte  der  Unter
suchungs-,  auch  Jedem  seine  Arrest=  und
Azungs-Kosten  zugeschleden.

An  demselben  Tage  wurde:

3.  Johann  Alerander  Zalger,  von  Kultt

lingen,  Oberamts  Maulbronn,  wegens
wiederhelter  forrgesetzter  Mißbendlungen
seines  Vaters,  und  grober,  zum  Dell
unter  erschwerenden  Umständen  gegen
dlesen  ausgestoßener  Schimpfreden,  fer
ner  wegen  Holz=  und  Funddlek#abls,
Wald  Erresses,  und  elgenmächilger  Selbst
bülfe,  neben  Verurthellung  in  saͤmilicht
Untersuchungs--Kosten  mit  fuͤnfzebenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt.
        <pb n="723" />
        Am  6.  August  wurden  verurtheilt:


9.  Christian  Widmaun,  von  Kleln-  Villars,
  Oberamts  Maulbronn,  wegen  flebenten
  Scortations-Vergehens  zu  fuͤnfmonatlicher
  Zuchthausstrafe,  neben
Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten;

10.  David  Maier,  von  Mellingen,  Oberam's
  Eßlingen,  wegen  mehrerer,  zum
Thell  unter  erschwerenden  Umständen
verübter  Veruntreuungen,  wegen  wieder.
bolten  VBagirens  und  Bettelns,  auch  grober
  dügen  vor  obrigkeltlichen  Stellen,
neben  der  Verblodllchkeit  zum  Ersatze
seiner  Arrest-,  Azungs=  und  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatlicher-Zuchihausstrafe
  und  nachheriger  Einschließung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
bls  zu  erprobter  Beserung,  wenulgstens
aber  auf  drei  Monate;

1.  der  zu  Hellbronn  In  Untersuchung  gekommene
  Frledrich  Lang,  von  Erup#
penbach,  Oberamts  B  sigbeim,  wegen
elnes  in  Gemelnschaft  vexübten  Diebstahls,
  wegen  Conkublnats  und  Salz-Einschwärzung,
  neben  solidarlicher  Verbiudlichkelt
  zum  Ersatze  des  Schodensund
  zur  Bezehlung  seiner  Arrest=  und.
Aunzs-,  auch-  3.  der  Untersuchungs-Kosten
  und  nebem  Constskatlom  de#  elns

geschwärsten  Salzes  zu  fünfmonatlicher
  Festungsstrafe;

12.  Johennes  Eberboch,  von  Laufen,

Oberomes  Bessghelw,  wegen  eines  Plegschafts
  =  Cassenreste,  veben  dem  Ersetze
des  Rests  samt  Zinsen  und  neben  Bezahlung
  der  Untersuchungs=  Kosten  zu
fünfm  onatlicher  Festungestrafe:

15.  Frledrich  Vogt,  von  Egartenhof,

Oberamts  Valhingen,  wegen  Fälschung,
neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatlicher  Festungsfrafe.


Am  18.  August  wurde:

14.  Georg  Friedrich  Idler,  Welngärtner

  zu  Freudenstein,  Oberamts  Manlbronn,
  wegen  Widersetzlichkeit  gegen
seine  Orts-Obriekelt  und  gegen  die  zu
seiner  Verhoftung  abgeorbneten  Personen,
  thätlicher  Mißbandlung  selner  Ehefrau,
  ausgestoßener  Drohungen  vor  dem
Gemeiade-Rath,  auch  wegen  Drobungen
und  injuridsen  Benehmens  gegen  seinem
Scholegervater,  neben  Verurthellung  in
selne  Arrest=  und  Untersuchungs-Kesten
mir  vlermennatlicher  Festungestrafe
belegt.

Am  :1.  Augusk  wurven  verurth

  eilt:

15.  der  zu  Walblingem  in.  Untersaächung

gekommene  Ppilipp  Jacob  Zlpperer,
        <pb n="724" />
        7

von  Altdorf,  Oberamts  Bilelngen,  we-  welsterer  dreimonatlscher  Juchthausgen
  Diebstabls  und  wiederbelten  Vei-  strafe  und  nachheriger  Einfperrung  in
rens,  neben  Beʒaͤlllung  seiner  Arrsst-  ein.  Zwangs-Arbeitshans  bis  zu  erproba#nd

  Untersuchuhgs-=  Kosten  zu  viermo-  ter  Besserung,  wenigstens  aber  auf  zwel
natlicher'  Festungssträfe  und  nachheri-  Monate,  neben  dem  Ersatze  des  Schshger
  Einsperrung  in  ein  Zwange-Arbeits-  dens  und  der  Bezahlung  ihrer  Arrest-,
baus  ble  zu  erprobter  Besserung,  wenig-  Azungs-,  se  wie  sämtlicher  Untersachungsstene

  aber  auf  zwei  Monate.  Kesten.
16.  Johann  Alerander  Zalger,  von  Knuitt-  An  .»,,..
lingen,  Oberamts  Maulbronn,  wegen  m  7.  *  —
eilt:

unbotmäßigen  Betragens  vor  dem  Oberamisgerichte
  und  verschledener  Errcesse
im  Gefängniß,  neben  dem  Schadensund
  Kosten-Ersatz  zu  einem  Addltament
von  vier  Wochen  zu  der  am  :4.  Angust
  gegen  ihn  erkunnten  fänfzehenmonatlichen
  Zuchthausstrafe;

17.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Stuttgart
  in  Untersuchung  gekommene  Derethee
  Stein,  von  Lachweller,  Oberamts
Weinsberg,  wegen  dritten  Diebstahls,
Verletzung  eines  eidlichen  Angeldbnisses,
wiederholten  Vagirens—  wiederholter  33  18,  die  jzu  Brackerhelm'  in  Umersüchung
gabe  elnes  fallchen  N  vor  Ge-  gekommene  Amne  WMuaͤrke  Dirr,  ven

richt,  gewerbemähig.  getriebener  ungache  Ehningen,  Oberamts  lüoch,  wegen  wiein
  der  Residenzstadt  Ludwigsburg.  und  rerhelten.  Diebstabie  und  wegen  bigeis
olelfältiger  Lägen  vor  Gerlcht,  über  die  var  Ge  eicht,  auch  Störtatson,  nebrn  dem
ihr  unterm  21.  Aprll  b.  J.  von  dem  Ersah  brer  Arrest=  „  ünts  der  Untersu-Criminal-Senate
  des  Ktägt.  Gerichts-  chungs-Kesten  zu  olirmonatlicher
hofs  zu  Ellwangen  zuerkannte  Strafe  Juchthausstrafe  und  nachherlaer  Ein-(Stoats=
  und  Reg.  Blatt  S.  :35)  zu  [perrung  in  eln  Zwangs-Arbefstshaus  bis

18.  Christeph  Heinrich  RNlebergall,  von
Stuttgart,  wegen  mehrerer  tbeile  vollbrachter,
  thells  versuchter  Betrügerelen,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens  und
der  Bezahlung  seiner  Arrest-,  Azungs.
und  Untersuchungs-Kosten  ju  achtme
natlicher,  selner  körperlichen  Best  5U
fenbeit.  angemessener  Festungestrofe  und
nachheriger  Elnsperrung  in  ein  *
Arbeitshaus  auf  wenigsteno  oler  M„
nate;
        <pb n="725" />
        zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  zwei  Monate.

Am  28.  August  wurde:

„20°.  dem  Heinrich  Löchner,  von  Unterohrn,
Oberamis  Oehringen,  wegen  eines  weitern
  Coakubinats  eine  zweimonatliche
  Festungsstrafe  zu  der  am  14.  Jundt
d.  J.  wegen  Vaglrens  und  Coukublnats
gegen  ihn  erkannten  sechswochigen
Festungestrafe,  neben  Verurthellung  in
die  Hälfte  der  Untersuchungs  =  Hosten
zuerkannt.

Am  So.  August  wurden  verure
theilt:

a1.  Jebann  Georg  Kalser,  von  Galsburg,

  Amts-Oberamte  Stuttgart,  wegen

wlederholten  Felddiebstohls,  neben  dem

Ersatze  des  Schadens  und  der  Bezahlung

selner  Arrest-,  Ajungs=  und  der  Unter-731



15.  Barbara  Veyhl,

sichungs  =  Kosten  zu  elnstündleer
Ausstellung  auf  der  Schandbähne
mit  aufgeheftetem  Zettel:  „Felddieb"“,
ferner  zu  sechemonatlicher  Festungestrafe
  und  nachherlger  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeitehaus  auf  wenigstens
drei  Monate;

23.  die  zu  Ludwigeburg  in  Untersuchung

gekommene  Josephe  Rledele,  von  Weintied
  im  Kdulgreich  Baiern,  wegen  wiederholten
  Dlebstahls,  neben  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrase  und  nachheriger
  Ausweisung  aus  den  Küniglichen
Staaten;

von  Kirchheim,
Oberamts  Besigheim,  wegen  sechsten
Unzucht=  Vergehens  zu  viermenatli-=cher
  Juchthausstrafe,  neben  Bezahlung
d#er  Untersuchungs-Kosten.

2.)  Cioil  =  Senat.

1:  In  der  Appellatlonssache  zwischen  Andreas
  Pfenninger  und  Conserten  von
Großgertach,  Liquidanten,  Anten,  Inten,
  und  der  Lorenz  DPfenninger'schen
Guntgüter-Pflege  daselbst,  Latin,  Atin,
Jatin,  Lokation  im  Lerenz  Plenningerschen
  Gante  betreffend,  find  Andreas
Pfenninger  und  seine  Geschwister  mirtelst

Erlasses  vom  11.,  und  ins.  den  à3.  Juli
d.  J.,  mit  ihrem  Gesuch  um  Wieder
Einsetzung  in  den  vorigen  Stand,  gegen
das  wegen  Verskumung  der  Nothfrist
zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift  unterm
  29.  Mal  gefillte  desertorische  Erkenntniß
  abgewiesen  worden.

2.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi-
        <pb n="726" />
        122

schen  dem  Stadtratb  Erbe  zu  Stuitgart,
  Klaͤger,  und  dem  Staats-Minister
  von  Jatmund  daselbst,  Bekl.,  elne
Schuldforderung  betreffend,  wurde  durch
Erkenntniß  vom  3.  Jull,  und  ins.  den
3.  August,  der  Kläger  mit  sfeiner  Klage
als  unbegrändet  abgewiesen,  und  In  die
Kosten  dieses  Rechtestreits  verurtheilt.
5.  In  der  Aopellationssäche  von  dem  Oberamtsgerschte
  Waiblingen  zwischen  Abra-Kam
  Herz,  von  Hochberg,  Bekl.,  Anten,
  und  Löw  Mayer  zu  Somtheim,  Kl.,
Aten,  Klage  aus  dem  Bewvellmächtigungs-Vertrag
  betreffend,  wurde  unterm
6.  Febr.  und  6.  März,  und  inf.  den  2.
August,  das  Erkenntniß  erster  Instanz,
unter  Verglelchung  der  Drojeß-Kosten
der  zweiren  Instanz,  thells  bestärlgt,  kheile.
abgeänderr.

4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  Brackenbeim
zwsschen  dem  Großherzoglich  Badenschen
Fiokus,  Namens  des  Carl  Boromäus=Fonde
  zu  Manubeim,  laulbantrn,  Anten,
  und  Ellas  Alexander  Gunzenbauser
  im  Schuchtern,  Mit-Llquidanten,
Aten,  Borzugsrecht  im  Gante  betrefsend,,
  wurde  durch  Erkenntniß  vom  3.
Mal,  und  luf-  dem  u  .  August  das  Urchell
  erster  Jullanz,  unter  Verglelchung

der  Prozeß-Kosten,  dleser  Instanz  be,
stälge.

5.  In  der  Appellatlonssiche  von  dem  Oberamtsgersch:e
  Ludwigsburg  zulschen  Abrabam
  Götsch  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und
dem  Wachtmelster  Grüninger  zu  Neut
lingen,  Kl.,  Aten,  eine  Weite  betref,
send,  wurde  die  ergriffene  Appellaulon
durch  Erkenntniß  vom  3.  und  z3.  Juli
wegen  Mangels  elner  gegründeten  Bes
schwerde  von  Amts  wegen  verworfen,
und  der  Ant  in  die  Kosten  dleser  J#
Kanz  verurtheilt.

6.  In  der  Appellationsfache  von  dem  Obeemtsgerichte
  Weinsberg  zolschen  den
Reoler-Fbester  Renner  auf  dem  Mücht'
berg,  Bekl.,  Anten,  und  dem  Koofmann
  Kuhbach,  als  Pfleger  des  Corl
Möbes  zu  Hellbronn,  Kl.,  Aten,  eine
Bürgschafts  Forderung  betreffend,  wo###e
die  gegen  das  om  1.  April  d.  J.  erbfnete
  umterrĩchterliche  Urthell  ergtiffent
Apprellation  durch  Erkenmniß  vom  i15.
Juli,  und  ins.  den  2.  August,  wegen  verstumter
  Notbfrist  zu  Elnreichung  der
Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklär,
und  der  Ant  in  dle  Kostem  dleser  Insanz
verurtbeil#e.

7.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Obererntsgerichie
  Welnsberg.  zwischen  Joharo
        <pb n="727" />
        Deeg,  Erbbeständer  des  Theusser-Baden
zn  ##wenstela,  Bekl.,  Anten,  und  der
Fürstlich-ede#nstein'schen  Kelletel-WVerwaltung
  zu  #wenstein,  Kl.,  Aun,  rückständigen
  Trd-Hachtzins  betreffend,  wurde
durch  Urtheil  vom  22z.  Mai,  und  ins.
den  5.  August,  unter  Verglelchung  der
Peozeß  Kosten  dieser  Jnstant,  das  Erkenniniß
  erster  Instunz  theils  bestätigt,
theils  abgelndert.

In  der  Aprellatlone  sache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Weinsberg  zeischen  der
Fürstlich-bwenstein'schen  Kellerei-Verwaltung
  zu  Ldbwenstein,  ntin,  Amtin,
und  den  Gläubigern  des  in  Gant  gerathenen
  Jehann  Georg  Drltiler,  von
ebwersteln,  Mit  =  lquidanten,  Aten,
WVorzugerecht  im  Gante  betreffend,  wurde
durch  Erkenntniß  vom  35.,  und  ins.  den
16.  Juli,  die  Sache  wegen  nicht  zu  gebbriger
  Zeit  geschehener  Appellations-Anmeldung,
  und  wegen  Mangels  an  der
appellabeln  Summe  für  nicht  anher  erwachsen
  erkannt,  und  die  Antin  in  die
in  dieser  Justanz  aufgewendeten  Kosten
veruriheilt.

L

9.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Waldblingen
zw#schen  der  Ebefrau  des  Rothgerbers
Carl  Kaiser  in  Walblingen,  Jakobine
Friederlke,  geb.  Knaus,  cum  cur.  leg.,
Bekl.,  Antln,  und  Phllipp  Frledrich
Knaus,  Bürgermeister  zu  Winnenden,
Kl.,  Aten,  Erbschafts-Thellung  betreffend,
  wurde  das  am  1y7.  Nev.  1817
erbffnete  Unheil  erster  Instanz  durch  Erkenniniß
  vom  73.  Junl,  Ins.  den  6.  Aug.,
unter  Verglelchung  der  Prezeß=  Kosten
zwelter  Instanz  abgeändert.

10.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
Oberamtsgerichte  Besi  helm  zolschen
Conrad  Rampwaler,  von  Ilsfeld,  Bekl.,
Anten,  und  Frledrike  Repphan,  Kl.,
Atin,  Ansprüche  aus  unehelicher  Schwängerung
  betreffend,  wurde  vermige  Beschlusses
  vom  2b.  Jull,  und  publ.  den
18.  August,  die  Berufung  wegen  Versäumung
  der  Mecthfrist  zu  Elnureichung
der  Beschwerdeschrift  für  verlossen  erklärt,
  und  der  Am  zu  Bezahlung  der
der  Arin  in  zweiter  Instanz  verursachten
  Kosten  verurtpellt.
        <pb n="728" />
        724

TI.  Geeichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  ErimIinal-Senet.

Am  2.  August  wurde:

1.  der  zu  Tübingen  in  Untersuchung  gekommene
  Apothekergehülfe  Carl  Nepomuk
Manz,  aus  Dinkelsbühl  im  Kdnigreich
Balern,  wegen  zweler  im  rechllichen
Sinne  zwar  klelner  und  erster  Diebstäöhle,
welche  aber  im  Gesamtbetrage  die  zum
Begriffe  eines  greßen  Dlebstahls  erforderliche
  Summe  überstelgen,  mit  Einrechnung
  eines  Scortatlons-Vergebens,
neben  Verurthellung  in  selne  Verhaftund
  (ämtliche  Untersuchungs-Kesten,  zu
drei=  und  einhalbmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt,  und
fär  den  Fall,  daß  sich  durch  die  angeordnete
  fernere  Untersuchung  elne  weitere
Verschuldung  ergeben  sellte,  ein  Strafzusatz
  vorbehalten,  auch  zuglelch  die  Ausweisung
  aus  den  Khnigl.  Staaten  nach
erstandener  Strafe  angeordnet;

2.  Matthäus  Schrägle,  Bäcker  zu  Suls,
wegen  Fälschung  elner  Prioat-Urkunde
und  dawit  beabsichtigten  Betruss,  sodann
wegen  grober  Verldumdung  seiner  Cbefrau,
  so  wie  wegen  grober  Verläumdung
des  lhm  vorgesetzten  Dekans,  auch  wegen
mehrerer  anderer  grundloser  Bezüchte  zu
„lermonatlicher  Festungs=  Arbeits-*



strafe,  so  wie  zu  Bezahlung  smtlicker
Untersuchungs-Kosten  verurthellt.

Llm  5.  August  ist:
der  zu  Herrenberg  in  Untersuchung  gekommene
  Andreas  Rudolf,  von  Nens
fürstenbätte,  Oberamts  Backnang,  nezen
großen  Betrugs  und  wegen  elnlger  kleiner
Diebstähle,  neben  der  Verbladlichkelt  #
Erstattung  seiner  Arrest=  und  der  blftigen
  Umersuchungs  -Kosten  mit  vietmonatlicher
  Festungs  =  Arbeitsstrase
belegt  worden,  unter  Vorbehalt  eine
Serafzusatzes  für  den  Fall,  daß  der  ven
Rudelf  nach  selnem  elgenen  Geständniß
tin  Gmünd  veräbte  Diebstahl  bestuͤllgt
werden  sollte.

Am  10.  August  wurde:

4.  auf  die  zu  Horb  stattgehabte  Unterst,

chung:

a)  Jobannes  Appenzeller,  von  küfen
bardt,  Oberamts  Calw,  wegen  ehebre
cherlschen  Conkublnats,  Vaglrens  und
Bettelus,  zu  sechsmonatlicher  F#
ftungs-Arbeltsstrafe,  und

b)  Derothee  Krimmer,  von  Nöthenbach,
Oberamts  Calw,  wegen  gleicher  Vergehen,
  zu  fünfmonatlicher  Zuchtausstrafe
  verurthellt,  und  jerem  diesct
        <pb n="729" />
        716

belden  die  Erstattung  selner  Verhaftund
  der  helfelzen  Untersuchungs-Kesten
auferlegt.

Am  16.  August  ist:
5.  Anne  Barbara  Idelin,  von  Sendelsingen,
  Oberamts  Urach,  zwar  hinsichtlich
  des  gegen  sie  vorliegenden  Verdachts
der  absichtlichen  Thdung  ihres  Kindes
von  der  Justanz  entbunden,  dagegen
wegen  des  ihr  zur  Last  fallenden  ebebrecherischen
  Incests  mit  lbrem  Stilefoater,
Verheimilchung  lbrer  Schwangerschaof-,
und  hälfleser  Geburt,  so  wie  wegen  Versuchs
  der  Aussetzung  ihres  Kindes,  und
verschuldeter  Tödtung  desseilen,  neben
Verfällung  in  ihre  Verhafts=  und  der
Untersuchungs-Kesten,  zu  elner  vierjläbeen
  Zuchtbausstrafe  verurthellt
werden.

Am  20.  August  wurde-:
6.  Regine  Barbara  Held,  von  Tuttlingen,
  wegen  großen,  zum  geringern  Theil
ersetzten  Betrugs,  sedann  wegen  weltern
Berrugs,  dessen  ste  slch  durch  längere
Zelt  feregesedes  Kae#schlogeo  schuldig
gemoch.,  veben  der  Verbindtichkele.  zu
E.  kuttung  des  Schadens  und  sämtllcher
Untersichunge-Kesten  zu  olermatzl#-cher
  Juchise  usstrafe  verurthelt;
J.  der  gewesenk  Bürgermelser  Dodbann
Marein  Kewmmler,  von  Bconnw  il-  r,

Oberamts  Reutlingen,  wegen  verschuldeten
  Cassen-Rests  im  Betrag  von  262  sl.
55  kr.  4  bl.,  neben  der  schon  eingetretenen
Abnahme  seines  Amtes  und  der
Unfählgkeits-Erklärung,  zu  Bekleldung
  elnes  bffentlichen  Amtes  zu
vlerzehentägigem  Gesänguiß  und
zu  Erstattung  der  Umersuchungs  Koßten,
so  wie  der  Restsumme  somt  Zinsen,  verurtbellt.

Am  25.  August  ist:

8.  Der  Gemeinderath  Jakob  Mollenkopf,

  von  Pfullingen,  Oberamts  Neutlingen,
  wegen  Veruntreuung  eln'e  Siurri
Kernen  von  den  unter  selner  Ausstcht
vermahlenen  Gemeindefrüchten  und  wegen
  des  Verlichs,  die  Zeugen  selnen
WVergeben  durch  Versprechungen  zu  falschen
  Anssagen  zu  verlelten,  neben  der
Berdindlich'eit  zum  Ersatze  des  verursachten
  Schadens,  so  wie  zur  Erstattung
sämtlicher  Untersochungs-Kosten,  selner
Geme#nderth  stelle  emtsetzt,  für  unfabig
  zu  Bekleidung  elles  bffeot'ichen
Amms  erklärt  und  zu  vierzebe##täglger
  Gefäugns#strafe  verurtheilt  worden.

Am  27.  August  wurden  verurtbeilt:



h.  Der  ledige  Dientkercht  Cbristorb  Krais,
von  Täb  ugen,  weden  ersten  und  cluf#-chen
  Diebstahls,  dessen  Betrag  aber  die

35
        <pb n="730" />
        116
humn  gesedllchen  Begriff  eines  großen  Kosten,  zu  achtmonatlicher  Jucht-Diebstahle
  erferderliche  Summe  welt  bausstrofe  nebst  Willkomm  um  #

überstelgt,  jedoch  ersetzt  ist,  neben  der  nachheelger  wenlestens  olermenatli-Verbindlichkeit

  zu  Erstattung  der  Ver-  cher  Einschließung  in  eln  Zwangs-A,

bast:  und  sämtlicher  Umtersuchungs-Ko-  beikshaus.

sten  zu  einjähriger  Festangs-Arbeits-  Am  5e.  August  ist:

strafe;  12.  Jobanne  Catharine,  Ellas  Broͤnlen,
10.  Derothee,  Jobann  Geora  Haugs  Roßbirten  Chefrau,  wegen  wlederholten

Ehefrau  von  Dornhon,  Oberamts  Sulz,  Ehebruchs,  und  gemelner  Ungucht,  neben

wegen  Fälschung  und  blemit  veruͤbten  der  Berbindlichkelt  zu  Bezahlung  der
greßen  Betrugs,  neben  der  Verbindlich-  Hälfrigen  Untersuchungs-Kosten  mit  olerkeit
  zum  Ersotze  sämklicher  Untersuchungs-  und=  zwanzigwbchlger  Zuchthaus
Kosten,  se  wie  des  gestifteten  Schadens,  strafe  belegt;

zu  siebenmonetlicher  Zuchthaus-  33,  der  Stodwostenknecht  Deniel  euny9
strafe  ;  von  Reutlingen,  wegen  nachläßlzer  un
Aune  Marie  Worner,  von  Bohn-  unordentlicher  Rechnungs-Führung,  de
Herrenberg,  wegen  ei-  ben  der  bereits  von  der  Adminlstrathnes
  im  rechtlichen  Sinne  drliten  Dieb-  Stelle  verfuͤgten  Entfernung  ven
stahls,  neben  der  Verbindlichkeit  zum  selnem  Amte,  zu  zebentägigert  Ge—
Ersatze  des  gestifteten  Schadens,  so  wie  fängnißstrafe  und  Erstattung  sämtlicher
sämtlicher  Verhaft=  und  Untersuchungs-  Umersuchungs-Kosten  verurtheilt  worden.

11.
dorf,  Oberamts

2.)  Cioil-Senat-Am

  1.  August  wur  de:  Anfpräche  aus  Handelsbetrlebs=  Gesel

1.  In  der  Appellations  sache  von  dem  Ober-  schaften  betreffend,  das  von  der  Konigl.
mssgerichte  zu  Tuétlingen  zwischen  Gott-  ustiz=  Netardaten-Commission  gesele,
Kronenwirih  in  Balsbelm,  am  2y.  Junl  r320  eberamtgerichli

fried  Man,
Bekl.,  Anten,
Sonnenwirih  in

und  Jehann  Martin,  eröffnete  Urthell  thells  bestärlgt,  tbells
Tuxtlingen,  Kl.,  Akon,  -abgeändert,  und  dein  Bekl.,  Ante,  ie
        <pb n="731" />
        727

Abschobrung  eines  Relnigungs-Eldesauferlegt,
  auch  über  den.  Prozeß-Kostenpunkt
  erkannt.

Am  8.  August  ist:
in  der  Arpellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtegerlchte  zu  Herrenberg:
zwlschen  Jchann  Martin  Schöberle,  vormalleem

  Gerichts-Mitglied  zu  Thallfingen,

  Bekk.,  Anten;  Inten,  und  Joha#n-Geerg
  Egeler  daselbst,  Kl.,  Aten,  Jaten,
  eine  substdlarische  Klage  betreffend,

das  appellantische  Gesuch  um  Wieder-5.



elasetzung  in  den  vorigen  Stand  gegen:
das  unter  dem  5.  April  v.  J.  in  appellatorio
  ausgesprochene  bestätigende  Erkenntnih
  als  unbegründet  verworfen,  und
Jat  in  die  hlerdurch  verursachten  Kestenverfällt
  worden.
Am':2o.  August  wurde:-In

  der  Ationssache  von  dem  vormallgen
Oberamtsgerlchte  zu  Rottenburg  zwischen
Margarethe  Holzherr  von  da,  cum

curatore,  Bekl.,  Antin,  und  Joseph.

Holzberr  und  Cons“  daselbst,  Kl.,  Aten,
Windikation  eines  Haufes  betreffend,  das
unterm  7.  Febr.  d.  J.  gefällte  bedingte-Erkeuntniß,
  purlfielrt,  und  erkannt,  daß.

es  bei  demselben  nunmehr  unbedingt  sein
Verblelben,  und  jede  Parihle  an  den
Gerichtssporkeln  die  Hälfte  zu  bezahlen.

babe..

Am  15.  August  wurden:

4.  In  der  ichtigkeltsklag=  und  Atlons-=lache

  von,  dem  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg
  zwischen.  Anne  Marie,  Catba
rine  Barbara,,  und  Ellsaberhe  Kienzlen),
von  Gältstein,  Cum  curatoribus,  Querulantinnen,
  Antinmen,  und  Jehanm:
Geerg:  Kopp,  als  Gülerpfleger  der  verstorbenen:
  Anne:  Barbara.  Bluder  vom
da)  so  wle  dem  Bäcker  Johannes'  Röslen,
  von  Herrenberg,  Querslaten,  Aten,
die  Reolslon  eines  greßelterlichen  Erbzuts
  „  ßoelkowmlssarlsche:  Sicherheisbeistung
  und  verschledene:  andere:  An-[präche
  betreffend,  dle  vorgebrachten  Beschwerden
  thells  durch  Bestätigung  des
erstelchterlichen  Erkeuntnisses,  theils  durch:
WVerwerfung  wegen  Mangels  an  einem

appellablen  Gegenstand,  tbells  durch

Verwelsung  an  den  Unterrlchter  erledigt,

unter  Verfällung  der  Antinnen  in  die:

Drezeß-Kosten  zweiter.  Instanj.
Ams.  August  ist::

5.  Iim  der  Allonssache  von  dem  Oberamte--gerichte

  zu  Horb  zwlschen  Milchael  Pfeffer,
  Müller  von  Iblliugen,  Bekk.,  Anten,
  und  der  Ebefrau  des  Schultheißen
Georg  Teufel,  von  Vollmarlagen,  Kl.,
A#en,  Zinsforderung  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
  Beschwerde  vermorfen,  und  Ant  in
        <pb n="732" />
        718

die  Kosten  dieser  Instanz  verurihellt  wor-  wesenen  Commenthur  auf  der  veormallgen
den.  Jobannsterordenschen  Commende  Hem-Am
  218.  August  wurbe:  mendorf,  Grafen  Victor  von  Thum

6.  iIn  der  Arionssache  von  dem  Oberamts=  und  Valfaffina,  #uun  dessenl  Erbes-Erber,
gerichte  zu  Obetndorf,  zwischen  Johann  Kl.,  Nachbekll.,  Aten,  in  der  Vorklage=Georg
  Trick,  von  Shnweiler,  Bell.,  Entschärigung  wegen  verwelgerter  unbe-Anten,
  und  Matrhlos  Krez  zu  Rüthen-  timmier  Frohudleuste  und  andere  Fnbach
  und  Consorten,  Kl.,  Aten,  dle  derungen  in  der  Nachklage,  Concur#e##

Erfüllung  eines  elngegungenen  Holzfäl=  m78  Kriegs-Kosten  betreffend,  dos  Erlunge-Accords,
  jetzt  Beweksfühvung  be-  enntuiß  erster  Jnstanz  ·  bezlehungsneiß
treffend,  das  erstrichterliche  Erkenuroiß  obgeändert,  aufgehoben  und  besterie,

unter  Compensation  der  Projeß-Kosten  auch  die  Compensatlon  der  Prejeß  K
zweiter  Instonz  mir  einer  Modificatton  sten  zweiter  Jastonz  erkonnt  worden.
bestaͤtigt  ;  —  ·  AmsökAugustqurIee

.  in  der  Nichtigkeitsklage-  und  Appella-  9.  in  ·  det  Ationssache  von  dem  Oberamtt
tlonssache  von  dem  Oberemksgerlchte  zu.  gerichte  zu  Nagold  zulschen  den  Erhm
Oberndorf  zwischen  Wilhefm  Klein  und  des  Bücgermessters  Schmid  von  d
dessen  Ehefrau  Doreihee,  von  Seedorf,  Bekl.,  Auten,  und  dem  Bülzermeist
Kl.,  Qerulanten,  Auten,  und  Corl  Dettinger  zu  Cohr,  als  Pfleger  de

Diez  von  do,  Bekl.,  Qerulaten,  Aien,  Wilhelwine  Link  oon  da,  Kl.,  Aus-Emschébigung
  aus  elnem  Keufsvere#ag  Wledereinfezung  in  den  vorigen  Sian
betreffeop,  das  Urthell  erster  Instonz  gegen  die  Antrekung  einer  Erbschoft  be
wwar  bestätigt.  gedich  der  Qat.,  At,  we-  treffend,  die  ergriffene  Berufung  wegen
gen  des  in  der  Apoellations-Instanz  be-  Versäumung  der  Netbfrist  zu  Elmeel
wlesenen  beharrllchen  Ungehorsams  in  chung  der  Beschwerdeschrift  für  verlas
die  Prozeßke  Keu  dieser  Instanz  verfäll.  sen  erkannt,  und  Am  in  die  hlerdurt
verurscchten  Kosten  verurthellt;
ro.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zui
schen  dem  Flnanz-Kommer-Negistrate
Heller  in  Ludwigsburg,  Kl.,  und  dem
Kbnigl.  Kammerheren  Grafen  Cul  ven

Am  „5.  August  ist:

8.  in  der  Aopellatlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  zu  Rottenburg
zolschen  der  Gemeisde  Hemmendorf,
Bekl.,  Nachrl.,  Antin,  un  dem  ge-
        <pb n="733" />
        Leutrum,  so  wie  dem  Ober-Trübunals=Hrekoratos
  D.  Scheott  in  Stuttgart,  als
Administrator  des  gräflich  Clemens  von
bteotrum'schen  Fidelkommiß  -Vermdgens,
Bekl.,  Ersetz  von  Adwinistrations-Ko-=sten
  betreffend,  der  von  dem  Kläger  angetretene
  Zeugen=  und  U  kunden-Bewels
tbells  als  unerheblich,  theils  als  unzureichend
  verworfen,  derselbe  in  die  welteven
  Prozeh,  Kosten  verurtheilt,  und  ihm
zu  Aatcetong  des  sich  vorbehaltenen  Beweises
  du#ch  Eides-Zuschlehung  ein  peremtorischer
  Termin  onberaumt;
11.  In  der  Nichtigkelts-Klagsache  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Sulz  zolschen  Matthäus
  Plocher,  von  Holthausen,  Adrita-=ten,
  Outen,  einer,  und  Andreas  Kipp
von  da,  Kl.,  so  wie  den  Mitgliedern
des  dortigen  Orts-Maglstrats  und  bezlebungsweise
  deren  Erben,  Bekl.,  Qaten,
anderer  Seite,  Schadensersag  betreffend,
das  erstrichterliche  Erkenatuiß  als  nichtla
  aufgeboben  und  diese  Sache  zu  nechmaliger
  ordnungemaͤßiger  Verhandlung
und  Entscheidung  an  das  Oberamtegericht
#rückgewlesen,  auch  dasselbe  in  die  Kos
sten  erster  und  zwelter  Instanz  verurtbeilt.


An  demselben  Tage  ist  ferner:
12.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Gastgeber  Heinrich  Speldel

729

in  Ludwigsburg,  Kl.,  und  dem  Justlz-Assessor
  Christen  bei  der  Konigl.  Justiz-Retardaten
  -Commissien  in  Rottenburg,
Bekl.,  Ferderung  für  abgegebenen  Wein
betreffend,  dos  unterm  ½2.  Mai  d.  J.
ausgesprochene,  bedingte  Urtheil,  nach  Ableistung
  eines  dem  Beklagten  von  dem
Klöger  zugeschobenen  Haupteldes,  purlfieirt,
und  Bekl.  von  der  angestellten  Klage,
unter  Verurtheilung  des  Klägers  in  die
Projzeß  Kosten,  unberingt  freigeserochen;

13.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamitsgerichte

  zu  Spalchingen  zwischen  Jakob
Lohrer  und  Consorten  von  Aldingen,
Kl.,  Anten,  und  Mariin  Kleinhanns
von  da,  Bekl.,  Aten,  eine  Schuldforderung
  betreffend,  die  ergriffene  Berufung
  wegen  unterlassener  Einreichung  der
Beschwerdeschrift  innerbalb  der  geseylichen
  Norhfrist  unter  Verfällung  der  Anten
  in  die  hlerdurch  verursachten  Kosten
für  verlossen  erkannt;

14.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormaligen

Oberamtsgerschte  zu  Balingen  zolschen
Johann  Georg  Roller  von  56,  Bekll.,
A#ten,  und  Jebann  Martin  Roler,
jetzt  dessen  Erben  daselbst,  Kl.,  Aten,
peto  act.  tutelae  utilis,  das  erstrichterliche
  Erkenntniß  bestärlgk,  und  Am#  in
dle  Prozeß  Koslen  zweiter  Instan#  verurtheilt;
        <pb n="734" />
        730

15.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-  von  de,  Kl.,  Aten,  Zahlung  elnes  Ko
gerschte  zu  Horb  zwischen  dem.  Juden.  pltals  samt  Zinsen  betreffend,  ebenfe  er-Wolf,
  Sohn,  von  Nexingen,  Bekl.,  kannt  worden.

Ancen,  und  dem  Juden.  Moses  Hlrsch,

717  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.

1.)  Criminah-Senat.

Jobann  Mattháäus  Knobel,  von  Ksz
pferzell,  wegen  mehrerer  zum  Thell  ausgezeichneter,
  im  rechtlichen  Sinne  zwelter.
  Diebstaͤhle,  sa  wie  wegen  Annahme
eines  falschen  Namens;,  neben  Ersat  del
Schadens,  so  weit  derselbe  noch  nic
geleistet  st,  auch  Zahlung  selner  Arrest,
Azungs=  und  sämtlicher,  Untersuchung,
Kosten,  unter  Elnrechnung  selnes  früter
über  dle  Gebühr  erstondenen.  Arrests
noch  mie  elner  viermonatlichen  ##

Am.-  2.  August  wurde:

1.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerschte  Ellwengen
  gegen  Catharlne  Hauber,  ven-NRaudunweller„
  verßandelten.  Untersuchungssache
  dleselbe  wegen  wlederholten
Vaglreno,  und  wegen  Brechung  des.
abgelegten  Haudgeläbdes,  über  die  unterm
15.  Jull  v.  J.  wegen  Dlebstahls,  wledeepolter
  Vagabundität,  Conkubinats  und
Ansabme  elnes  falschen  Ramens,  gegen
ie  erkonmte,  von  ir  aber  noch  nicht  erstandene
  achtmonatliche  Zachthaus-  stungsstrafe  belegt.  Hinslchtlich  meßrerer
strafe  und  nachherige  viermonatliche  Re-  welterer  ihm  zur  Last  gelegter  Diebstähle

«  aber-wurde-ekithells.-voudeiJsfksIl

klusivnluelnem  Zwangs-Arbeianuse,
gebenBezahlungihre-Arrest-,Azungs-  entbunden,  thells  wurden  solche  els  un

und  Uotersuchungs-Kosten,  zu  elner  wel-  erwlesen  beruhen  gelassen.
teren  elu  monatlichen  Zuchthausstraft  Den  7.  August  wurde:.
und  welterer  jweimonat!  icher  Ein=  33  In  ber  vor  dem  Oberamtsgerschte  Oehrin
spereung  n  elnem.  Arbeltohause,  verur-  ten  gegen  Frlederike  Catharine  Böhn,
ihellt..  von  Neuenstein,  verbandelten  Untersu-An
  demselben  Tage  wurde:  chungssache,  dieselbe  wegen  Ekebruchs
.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gers-  und  versuchten  Betrugs,  neben  Bejablung
  der  Emellchen  Untersuchungs-Kosten

brnn  verhandelten  uUmersuchungsseche:
        <pb n="735" />
        731

der  Untersuchungs-Kosten  zu  sechemenatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ladwolgsburg
  mit  Willkomm  und  Abschied
und  nachheriger  Rekluston  von  drei
Monaten  verurtheilt;  auch  zugleich
verfügt,  daß  belde  nach  erstandener
Strafe  unter  strenge  pollzelliche  Aufsicht
gestellt  werden  sollen.

in  einer  viermenallichen  Zuchehausstrafe

  in  Markeröningen  verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

4.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gerabronn
  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Georg  Adam  Rltter,  von  Englertehausen,
  und  dessen  Schwester  Era
Margaretha:

a))  gegen  Erstern  über  die  ihm  unterm
16.  Nov.  v.  J.  wegen  Versuchs  eines

Den  9.  August  wurde:
5.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Oehzweiten

  qualifielrten  Diebstahls  zuerkannte
  und  unterm  #36.  Juni  d.  J.  von
der  Rekurs  =  Behbrde  bestätlgte  drelund
  elnhalbmonatliche  Festungsstrafe,
wegen  mehrerer  während  der  Verhandlungen
  des  Rekurses  in  Genossenschaft
verübter  Marktdiebstähle,  neben  Belohlung
  seiner  Arrest-,  Azungs=  und  3
der  Untersuchungs-Kosten,  eln  Zusotz
von  viermonatlicher  Juchthousstrafe
  in  Gotteszell  mie  derbem
Willkomm  und  Abschied,  und
nachberiger  zweimonatlicher  Einsperrung
  in  das  Zwangs-Arbeltshaus  in
Ellwangen,  ausgesprochen,  verselbe  dategen
  räcksichtlich  der  Anschuldigung  elnes
  weitern  in.  gleicher  Zelt  verübten
Dlebstahls  oon  der  Instanz  entbunden;
b)  Eva  Margaretha  Ritter  aber  wegen
olerten,  kleinen  Dlebstahls,  neben  Belahlung
  ihrer  Arrest-,  Azungs=  und  7

ringen  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Jehann  Georg  Peter  Friederich,
von  Englertshausen,  Oberamts  Gerabronn,
  wegen  klesnen,  ersetzten,  aber  qualiszzirten
  Diebstahls,  in  Räcksicht  auf  seine
früber  erstandene  Correktionen,  neben
Ersatz  des  Schadens  und  Bezahlung  der
Arrest-,  Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten
  eine  fünfmonatliche  Festungs-Acrbeitsstrafe
  ausgesprochen.
An  demselben  Tage  wurde:

6.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerschte  Oebringen

  in  Untersuchung  gekommene  Christine
  Lonise  Hanselmonn,  von  Sindringen,
  Oberamts  Oehringen,  wegen
sechster  Scortation,  außer  der  ihr  schon
unter-  dem  31.  Mai  1816  wegen  glelchen
  Vergehens  zuerkannten,  noch  nicht
erstandenen  dreimonatlichen  Arbeilt
la  herrschaftlichen  Geschaͤften,  neben  Zuscheldung
  der  Untersuchungs-Kosten,  eine
        <pb n="736" />
        752

weltere  Strafe  von  einem  Monat  Erkaubulß  zu  elnem  Holzschlag,  und
Arbeit  in  herrschaftlichen  Geschaͤften  er-  Verkauf  für  die  Gemeinde  ia  ibren  Waldungen
  zu  bewirken,  von  dem  Bürger

annt.
Unterm  „1.  August  wurde:  melsteramte  und  den  elwa  nech  bekleideten
—.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gerabronn  Cemmun-Aemtern  entlassen,  zu  Vertin
  Untersuchung  gekommene  Coxrad  (-bung  einer  verrechnenden  Stelle  fir
Sprügel,  von  Eicheneu,  wegen  mehre-  unfählg  erkl.,  und  zu  dreiw#ch#-rer
  großen  und  kleinen,  auch  qualisteirten  ger  Incarceratlon,  so  wie  zum  Ersah
Diebstählen,  welche  als  dritier  Diebstabl  der  außer  Rechaung  gelassenen  Gelter,
erscheinen,  neben  Bezahlurg  seiner  Ar-  jedoch  unter  Vorbehalt  des  Regiest#
rest-,  Azungs=  und  Umntersuchungs-Ko-  gegen  die  blebel  verflechteven  Yerseren,
sten,  und  Ersatz  des  verursachten  Scha-  und  zu  Bezahlung  eines  Theils  der  Un
dens,  zu  zweljähriger  Zuchthaus-  tersuchungs-Kosten  verurtheilt.
strafe,  nelst  Willkomm  und  Ab-  Unterw  16.  August  wurde:
schled,  und  nachherlger  Rekluslon  in  die  bei  dem  Oberamtegerichte  Schemeinem
  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  er-  dorf  in  Untersuchung  gekommene  Aum
rrobler  Besserung,  wenlastens  aber  auf  Marle  Langer,  von  Ober--Urboch,  2#
acht  Monate  verurtheilt.  gen  kleinen  und  restliulrten,  aber  ausze

zeichneten  und  wlederhelten  Diebstab#,
so  wie  wegen  eines  wlederholt  zu  Schel
den  gebrachten  Scortations-Vergehent
neben  Besahlung  der  Arrest-,  Asung
und  Umersuchungs-Kosten,  mit  einn
oiermonatlichen  Zuchthausstrefe  ͤ
Markgrbningen  belegt.
Aun  demselben  Tage  wurde:
10.  gegen  den  bei  dem  Oberem'sgerscht
Ochringen  in  Umersuchung  gekommeres
Jakob  Frledrich  Sperr,  don  Sindtin
gen,  wegen  wilederholken  Baglrens  und
Bettelns,  neben  Bezahlang  (ämtllcher

An  demselben  Tage  wurde:
3.  der  bei  dem  Oberamtsgerchte  Küngelsan
n  Untersuchung  gekommene  Bärgermeister
  Georg  Michael  Pfluͤger,  von  Hollenbach,
  wigen  elnes  versuchten  Betrugs
an  der  Gemelnde,  wegen  Zulassung  der
Faͤlschung  von  Pfoͤrch  Registern,  und  dadurch
  begünstigten  Betrugs  an  der  Gemeinde,
  ferner  wegen  Auslassung  von
Holz-Erlbs=  Geldern  aus  der  elnnähmlichen
  Verrechnung  ju  Deckung  unpasstelicher
  Aue9gaben,  so  wie  wegen  Bestechung
  eines  Forst-Osftclanten  um  dle
        <pb n="737" />
        Kesten,  elne  sechsmonatliche  Reklusion
  in  das  Zwangs-Arbellshaus  in  Ellwangen
  ausgesprochen.

An  demselben  Tage  wurde:
11.  der  bei  dem  Oberamtozerichte  Gmünd
in  Untersuchung  gekommene  Glaser  Sebastlan
  Garb,  von  Gwänd,  wegen  mit
Fälichung  verbundenen  theils  wirklich  verübten,
  tbeiis  attentiren  greßen  Betruge,
neben  Ers’e  des  Schaedene,  se  wit  diei#er
nicht  bercits  gelr#stet  lst,  ud  veben  Bezahlung
  der  U  tersuchures  Kesten  in
viermonatlicher  Festungsstrafe  verurtheilt.


Den  28.  August  wurde:
.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Hall
verhandelten  Untersuchungeseche  Georg
Peter  Frank,  von  Hal,  eines  verübten
Schef-Di#bstahls  für  rechilich  überwl#esen
angenommen,  und  wegen  dieses  Verbrechens,
  welches  als  vierter  Dliebstahl
erscheint,  so  wie  wegen  seires  sortgesetzten
mässigen  Herumstreichens,  und  unjüchtlgen
  Zusammenlebens  mit  elner  ledigen

733

Dirne,  neben  Bezahlung  seiner  eigenen

Arrest-,  Azungs=  und  eines  verhältnißmäßlagen
  Antheils  an  den  Untersachungs-Kestrn
  zu  jehenmonatllcher  Festungs
  =  Arbeitsstrafe,  urd  nachkersger
sechsmonatklicher  Einsperrung  in  das

Zwangs-Arbeltshaus  zu  Ellwangen  verurtheilt.


Unterm  Jo.  August  wurde:

15.  der  bel  dem  Obcramisgerichie  GSmünd
in  Verheft  und  Untersuchung  gekommene
Jehann  King,  von  Walesterten,  zwar
binsichilich  des  Bezüchts  eines  mit  #u#
verheiratheten  Schwester  attentirten  Incest:
  von  der  Instanz  entbunden,  dage
gen  aber  wegen  zweier  kleiner  einfocher
Dies#äble,  und  zweier  minelst  64  schung
verübter  Berrugehendlungen,  welche  zum
Thell  als  wlederholte  erscheinen,  so  wle
wetzen  thärlicher  Mißhandlung  seines
Schwagers  und  ausgestoßener  gesährlicher
Drebung  gegen  denselben,  neben  Ersatz
des  Schadens  und  Zahlung  sämillcher
Untersuchungs=  Kesten,  mit  ein  jchriger
  Zochebausstrafe  in  Gottesjell  nebst
Willkomm  belegt,  und  genoue  ortepolizeiliche
  Aufsicht  nach  erstandener  Strefe
gegen  ihn  verordnet.

Ans  demselben  Tage  find:

14.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Oebringen
  verhandelten  Untersuchungssache
in  Betteff  der  Umeermaßholderbacher
Zehend-Unordnungen:

a)  der  Schultheiß  Georg  Leonhard  Denner;


4
        <pb n="738" />
        b)  der  Gemelndepfteger  Friedrich  Bruͤmmer,
  und

c)  der  Gemeinderath  Peter  Bort,  wovon
der  erste  als  Orts-Vorsteher,  belde  letzte
abe,  al:  Urkunds-Personen  sich  einer

verbotenen  Thellnahme  am  Zehentpacht
schuldlg  gemacht  haben,  lHrer  Stelles
entsest;  auch  ist  wegen  der  vorgebracten
  weiteren  Denunclatlonen  das  Aggemessene
  verfügt  worden.

a.)  Cloll=  Senat.

Am  1.  August  wurde:
,der  von  Dorothee,  Wittwe  des  Fuhrmanns
  Schmezer  zu  Känzelsau.,  geten
das  unter  dem  4.  Juli  1631  von  dem
Oberamtsgerichte  daselbst  gegen  ste  ausgesprochene
  Gant-  Erkenneniß  ergriffene
  Relurs,  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
  Beschwerde,  als  unstatthaft

verworfen.
Am  1.  August  wurde:

in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Gerabronn  zulschen  den  in
den  Akten  genannten  Gläabigern  des
Jobann  Ludwig  Stoll  zu  Miederweller,
Kl.,  Anten,  und  der  Wittwe  und  Tochter
  des  Johann  Gottlieb  Stoll  daselbst,
assist.  curat.,  Bekl.,  Aten,  Vertrags-Erfuͤllung
  betreffend,  das  unter  dem  224
December  1819  erdffnete  Urthell  erster
Instanz,  unter  Verglelchung  der  Kosten
zweiter  Justanz,  nach  selnem  ganzen  Inhalte
  bestätlgt,  den  Kl.,  Anten,  aber
besserer  Beweis  nachgelassen.

An  demselben  Tage  wurder
J.  das  von  dem  Oberamtsgerichte  in  Nenc
Heim  in  Sachen  zwischen  Jehann  Gertz
Nommel,  von  Schweindorf,  Kl.,  Producenten,
  Anten,  und  Caspar  Jiezi
daselbst,  Bekl.,  Produkten,  Aten,  Weldlenstbarkell,
  jetzt  die  Verslvmung  eius
Beweises  betreffend,  am  5.  April  idn
gefällte,  und  am  9.  desselben  Monnt
publleirte  Erkenntuiß,  wegen  Incomet
tenz  des  Richters,  unter  Verurtheilunt
desselben  in  die  Kosten  aufgchoben,  un
das  weitere  Exforderliche  durch  Onun
tion  verfügt.
An  demselben  Tage  wurde:
4.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts
gerlchte  Gerabronn  zosschen  Georg  NMi
chael  Schalk,  von  Herrenthlerbach,  Kl.
Anten,  und  Oser  Bär,  von  Mutlfingen
Bekl.,  Aten,  eine  Schuld-Forderung  ke
treffend,  das  von  dem  Amen  Schall
angebrachte  Restiturlons-Gesuch  abze
schlagen.
        <pb n="739" />
        735

Den  18.  August  wurder

5.  die  Publikation  des  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Crailebelim  unterm  6.  Nov.
1820  in  der  Prozeßsache  zoischen  Martin
  Kurz,  von  Gröningen,  Bekl.,  Anten,
  und  der  verwitweten  Christige
Hdlzlen  allda,  Kl.,  Atin,  Ausgeding
betreffend,  ausgesprochenen  Urtheils,  als
nicht  gehbrig  geschehen,  aufgehoben,  das
Oberamtsgericht  in  die  Kosten  verurtheilt,
und  eine  neue  Erbffnumg  angeordnet.

An  demselben  Tage  wurder

6.  die  von  dem  Michael  Heinkel,  von
Crallshelm,  Kl.,  Anten,  in  seiner  Rechtssache
  mit  Johonnes  Melber,  von  Ellwangen,
  Entschädigung  betreffend,  gegem
das  unterm  10.  Okr.  1870  gefällte  Erkenntniß
  des  Oberamtsgertt  Ellwan"
gen  ergriffene  Ation  wegen  Nichtbeobachtung
  der  neunzigtägigen  Nothfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  fär  verlassen
  erklärt,  und  Ant  in  die  Kostem
dleser  Instanz  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurder

7.  iIn  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Künzelsau  zulschen  Johane  Andreas
  Kuhn,  von  Dbrzbach,  Bekl.,  Anten,
  und  gegen  Ellsabethe  Wohlfarthin.
allda,  Kl.,  Atln,  Prloatgenugthuung
und  Kindes-Ernährung  betreffend,  wegen
  Nichtbesbachtung  der  neunzicgtägleem

Rotbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  die  Arlon  unter  Verunthellung  des
Anten  in  die  Kosten  für  verlassen  erklrt.

An  demselben  Tage  wurde:

8.  in  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtegerichte

  zu  Hall  zwischen  Jehann
Michael  Hofmann  zu  Blbersfeld,  Bekl.,
Anten,  und  Anne  Margorethe  Kübler
von  da,  cum  curat.,  Kl.,  A#in,  Peivatgenngthuung
  wegen  unehlicher  Schwängerung,
  Kindbett=  und  Kinds=  Ernährungs=
  Kosten  betreffend,  das  unterrichtersiche
  Urthell,  unter  Verurthellung  des
Anten  In  die  Kosten,  bestärige.
An  demselben  Tage  ferner:

c9.  in  der  Rechtssache  des  vormaligen  von-Kudringenschen

  Gärtners  Eduerd  Endres
zu  Crallsheim,  Llauldanten,  gegen  dem
von  Kndringenschen  Masse-Contradlctor,
Procurator  Wlest,  Liquldaten,  eine  Liedlohns-Forderung
  betreffend,  durch  Erkenutniß
  die  Location  dieser  Forderung
in  die  erste  Classe  auf  den  Fall  als  purificirt
  angenommen,  daß  Llauldant  seine
Ansprüche  eldlich  erhärten  würde,  die
Kesten  aber  verglichen.
Unterm  35.  August  wurde:

vo.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormollgen

  Oberamtsgerichte  zu  Ellwangen  zwischen
  Rathen  Moses  Elkan,  von  Mhnchsvoth,
  elquldanten,  Anten,  und  der  Gan-
        <pb n="740" />
        masse  des  Joseph  Schmider  zu  Unterschnal.

  peim,  Liquldativ,  Atln,  Zinsenfor"

derung  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung

  als  unstattbaft  verworfen,  und  Ant

in  die  Kosten  dieser  Jostanz  verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

11.  In  der  Artensscche  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gerabronn  des  Akam  Neber,
von  Soalbach,  Kl.,  Anten,  gegen  Caspar
Flurer  von  do,  Bekl.,  Aten,  Vindikatien
  mebrerer  Fe#beißsücke  betreffend,
die  eingeleste  Berafung  wegen  Versäumung
  der  nennziatägigen  Norbfrisi  zu
Einreschung  der  Beschwerdeschrift  für

verlassen  erklört,  und  Ant  in  die  Prozeß-Kosten
  derurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde  ferner:



12.  in  der  Berafungssache  von  dem  vormalinen

  Oberamtsgerschte  Ellwangen  zul
schen  Joseph  Kohler,  Bäcker  in  Neula,
Bekl.,  Anten,  und  Anton  Ki.  ninger,
Oon  Neuler,  Nomens  seiner  Mutier,  der
Wliwe  des  Caspar  Kieninger  alldo,  Kl.,
Aten,  Auedings.  Sereitigkeiten  betrefferd,
das  von  dem  vormaligen  Kdalgl.  Dro  in-=zial
  Justiz  Celleglum  in  Uim  gegebent
Untbe#ll  abgeändert,  und  die  Kesten  vereglichen.

Den  27.  August  wurde:

15.  in  der  Alionssache  von  dem  Oberamnksgerichte

  Mergentbeim  iwischen  Cem##d
Mdal,  von  Kreglingen,  Bekl.,  Anc,
und  Mittbl#us  Kleider,  von  Oberden,
Kl.,  Aken,  eine  Schuldferderung  beuesfend,
  das  Urtheil  erster  Joestanz  unter
Verurtheilung  des  Anten,  in  die  Kostea
bestärlge.

1y.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Eriminel  =  Senat.

Am  6.  Autust  wurden  verurtheilt:


1.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemtsgerichte
  Ravensburg  geführten  Untersuchung:


me  Alois  Hoch,  von  Engenreute,  wegen
versechter  Wilderei,  geföbrlicher  Widersetzllchleit
  gegen  einen  Forstdiener  und

unbefugten  Gewebrbesitzes,  neben  der
Confstskatsen  selnes  Gewehrs,  zu  eirer
rrer=  und  einbalbmonatlichen
Festungs-Acbeitsstrafe,  se  wie  zu  elner
Geldbuße  von  20  Pfund  Heller  und
zwei  klelnen  Freveln;

b)  Joseph  Schmidberger  und
c)  Georg  Bandel,  beide  von  Berzal=
        <pb n="741" />
        757

reute,  wegen  glescher  Wilderei  und  Widersetzlichkelt,
  jeder  zu  oiermonatlicher
  Festangs=  Arbeltostrafe  und  einer
Geldbuge  von  20  Pfund  Hellern;  zugleich
  wurde  jedem  dleser  drei  Ingquistten
  ein  angemessener  Theil  der  Untersuchungs-Kosten
  zugeschieden.
An  demselben  Tage  ist:

.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm
in  Unersuchung  gekommenen  Johann
Michael  Welt,  von  Schnaltheim,  Oberamts
  Heldenhelm,  wegen  drei  kleiner  in
Genossenschaft  verübter  Diebstähle,  von
denen  einer  durch  Einsteigen  quallfieirt,
ein  anderer  unter  erschwerenden  Umständen
  verübt  ist,  ferner  wegen  zum  zweitenmal
  wlederholter  Landstreicherei  und
wegen  Lägen  vor  Gericht,  mit  Beräcks
sichiigung  der  von  ihm  wegen  Dlebstahls
erstandener  Correkton,  neben  Verfällung
in  einen  angemessenen  Theil  der  Uniersachungs
  =  Kosten  und  den  Schadens-Ersatz,
  neunmonatliche  Festunge-Arbeitostrafe
  und  nachherige  Einsyerrung
in  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ellwangen
  blie  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  dle  Dauer  von  vier
Monaten  erkannt,  und  zugleich  verfühe
worden,  daß  Inquisit  nach  erstaadener
Strafe  und  Reklusion  unter  genaue  ortspolizciliche
  Aussicht  zu  Kellen  sey.

Am  9.  August  wurde:

5.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blberach

  geführte  Untersuchung,  Friederike
Hepter,  von  Oexstugen,  wegen  fünf  zum
Thell  ausgezeschneter,  zum  Theil  unier  erschwerenden
  Umständen  verübler  Dlebstäble,
so  wle  wegen  eines  gleichfalls  erschwerten
Dlebstahls-BVersuchs  und  wegen  Bertelns,
neben  Berfällung  in  den  Kesten=  und
Schadens-Ersatz,  unter  Einrechnung  eines
Theils  des  erstandenen  Arrests  mit
olermenatlicher  Zuchthauostrafe  zu
Markgrbaingen  belegt.
Am  135.  August  ist:

 

4.  gegen  Joseph  Frik,  von  Hoßticch,  welcher

  bel  dem  Oberamtsgerschte  Riedlingen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  Versuchs
  der  Notbzucht  mit  einem  unmannbaren
  Mädchen  mit  leichter  Kbrper-Verletzung,
  neben  Verfällung  in  sämtliche
Untersuchungs-Kosten,  eine  dreljährige
Festungs-Arbel#isstrafe  erkannt  worden.
Am  16.  August  wurde:

5.  gegen  die  bei  dem  Oberomtsgerichte  Ravensburg

  in  Untersuchung  gekommene
Agathe  Spengler,  von  Schmalegg,
negen  Menschenraubs,  Ebebruchs,  Unzuchts-Vergehens,
  ouch  fortgesetzter  Lägen
vor  Gersche,  neben  Werfällung  la  einen
angemessenen  Tbeil  der  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Elnrechnung  eines  Tpyells
        <pb n="742" />
        733

des  erstandenen  Arrests,  eine  olerzehnmonatliche
  Zechthausstrafe  zu  Eudwlgs#-burg
  ausgesprechen.
Am  2°0.  August  wurden  verurtbeilt:


6.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  in  Unrersachung  gekemmene  Johannes
  Bikel,  von  Oberreute,  Khnigl.
Balerischen  Landgerlchts  Weiler,  wegem
eines  großen,  jedoch  ersetzten  Pferde-Diebstahls,
  welcher  seinen  zweiten  Diebst.  öl.
im  rechtlichen  Sinne  begründet,  und  wegen
  verbotenen.  Wledereintritts  in  das.
Könlgreich,  mie  Räcksiche  auf  die  von
lhm  wegen  Vergehen  getgen  fremdes  Elgenthum
  bereits  erstandenen  Strafen,
neben  Verfällung  in  die  Untersuchungs-Kosten
  zu  jehenmonatlicher  Festungs-Arbeltsstrase
  mit  elnfachem  Abschlede,
#lederholter  Auswelsung  aus  dem  Kdalgrelche,
  unter  Androhung  empflndlicher
Abndung  auf  den  Wiederbetretungsfall;

7.  Melchior  Faul,  von  Nattheim,  welcherbei
  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in  Untersuchung
  war,  wegen  kleinen  und  einfachen,
  aber  dritten  Dlebstahls,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens-Ersatz  zu  siebenmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe  und.
nachheriger  Elnsperrung  in  dem  Zwangs-Aubelishause
  zu.  Ellwangen  bie  zu  erprobter

  Besserung,  wenlgstens  aber  auf
die  Dauer  ven  oler  Monaten;

9.  der  bei  dem  Oberamtegerichte  Waldee

in  Untersuchung  gekommene  Frau#z  Kuoer
Wengler,  von  Quigg,  wegen  elnet  in
Genossenschaft  und  unter  erschwerenden
Umständen  verübten  klelnen  Dlebstahl#s,
wegen  Begünstigung  und  nachgefolgter
Thellnahme  an  mehreren  anderen  zum
Tbeil  unter  erschwerenden  Umständen
verübten  Diebstäßlen,  ferner  wegen  wissentlichen
  Ankaufs  gestoblener  Sachen,
Diebehehleret  und  Beherbergung  von
Diebsgesindel,  neben  dem  Kosten=  und
Schadens-Ersatz  zu  fünfmonatlicher
Festungs-Arbeitestrafe;

9-  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in

Untersuchung  gekommene  Johann  Geotz
Khlle,  von  Ulm,  wegen  asotlschen  k#-benswandels,
  in  Rückslchr  der  von  ihm
deshalb  bereits  erstundenen  Strafen,  ne,
ben  Zuscheldung  der  Untersuchungs=  Kosten,
  zu  oiermo  natlicher  Einsperrung
in  dem  Zwangs-Arbeltspouse  daselbst;

rto.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamsgerichte

  Göppingen  geführten  Umeersuchung:


a)  Ferdinand  Miorl,  von  Saloch,  und
b)  dessen  Bruder  Alols  Mlorin,  von

Krumwälden,  wegen  mirtelst  #pätllcher
        <pb n="743" />
        759

Mißhardlung  verübter  Wlderse#llchkeie
getzen  den  Woldschäten  Christoph  Feeser,
  von  Albershausen,  jeder,  neben
Berfällung  in  einen  angemessenen  Thell
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  olermenatlicher
  Festungs=  Arbeitsstrafe;

11.  Magdalene  Sommer,  von  Hayingen,
welche  bei  dem  Oberamtsgerichte  Münsungen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  Ehebruchs,
  wlederholten  Unzuchts-Vergehens,
mässigen  Herumziehens  und  falscher  Angaben
  vor  Gerlcht,  neben  Verfällung  in
einen  angemessenen  Thell  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  olerzehnwbchiger
Zuchthausstrafe  in  Markarbalntzen;

123.  auf  die  von  dem  Oberamtögerichte
Blaubeuren  geführte  Untersuchung,  Andreas
  Sibhr  und  dessen  Stleftochter
Christine  Seyfang,  von  Gerhausen,
wegen  verübten  Incests,  bezlehungsweise
zu  anderthalbjähriger  Festungs=  und
Zuchthaus-Arbeitestrafe;  zugleich  wurde
jedem  dleser  beiden  Inquistteo  die  Hälfte
der  Umersuchungs-Kosten  zugeschieden.

An  demselben  Tage  ist:

13.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerlchte
Ravensburg  in  Untersuchung  gekommenen
Johannes  Wleser,  von  Weller,  wegen
zwei  klelner  Diebstähle,  von  denen  der
eine  ausge  ##eschnet  ist,  sodann  wegen  Unboimaͤßlgkeit
  gegen  ebrigkestliche  Befehle

und  Uncheberschaft  bel  einer  Rauferai
mit  seinem  Stlefsohn,  endlich  wegen  afoulschen
  Lebenswandels,  neben  Zuscheidung
sämtlicher  Kosten,  e#ine  ein=  und  einbalbmonatliche
  Festungsstrafe  und
nachherige  zweimonatliche  Einfsperrung
  in  dem  Zwangs=  Arbeitshause  zu
Ulm  erkannt  werden.

Am  35.  August  wurden  verurtbeilet:


14.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ulm

geführte  Umersuchung,  Sibille  Eszlin,
von  Ulm,  wegen  driner  Diebstahls=Beihülfe
  und  Thellnahme,  ferner  wegen
Landstreicherei  in  Genossenschaft  mit  berüchtigten
  Jaunern,  zum  zweitenmal
wlederholter  Umerschlagung  und  in
gleichem  Maße  wiederholten  Unguchts-VBergehens,
  endlich  wegen  Angabe  eines
falschen  Ramens  vor  Gericht,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersotz  zu
ein=  und  einhalbjähriger  Zuchtbausstrafe
  zu  Ludwigsburg  mur  Willkomm
  und  Abschled,  und  nachheriger  Einsperrung
  in  dem  Zwangs-Arbeitshaue
zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,  welgstens
  aber  auf  dle  Dauer  von  einem

Jabre;

16.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamt

Gelßlingen  geführten  Untersuchung  Jehannes
  Hommel,  von  Ueberklagen,  wegen
        <pb n="744" />
        wlederholten  Vagirens  und  Bettelns,
auch  klelnen  und  ersetzten  Diebstebls,
neben  Verfällung  in  sämtliche  Unkerfuchungs=
  Kosten  zu  elner  Einsperrung  in
dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  sechs  Monaten;
zuglelch  wurde  verfügt,  daß  Hommel
nach  seiner  Freilassung  unter  strenge  ortspolizeiliche
  Aufsicht  gestellt  werden  solle.
Am  27.  August  wurden  verur:
tbeilt:
16.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Waldsee
in  Untersuchung  gekommene  Ludwigtg
Wlesisger,  von  Peterwardeln,  wegen
Befrelung  zweler  Criminal-Gefangenen
und  Miturheberschaft  an  einem  Pferde-Diebstahl,
  über  die  gegen  ihn  unterm
16.  August  1819  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  von  „919,  S.  71)  erkannte
  Strafe,  neben  Verfällung  in  den
Kesten=  und  Schadens-Ersatz,  zu  einer
western  Festungs-Arbellsstrase  von  neun
Monaten  und  dreißig  Stockstreichen;

17.  Tobias  Schaz,  von  Bejnau,  welcher
bel  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang  in
Untersachung  kam,  wegen  elnes  Kicchen-Diebstabls
  und  drel  theils  ausgesechlueter,
  th###ls  durch  Einstelgen  erschmerter
und  greßer  Diebstshle,  welche  dessen

140

zwelten  Ruͤckfall  in  dleses  Verbrichen
begründen,  neben  dem  Kosicn=  und
Sche#dens  =  Ersatz  zu  ein=  und  el#-balbjähriger
  Zuchchausstrafe  zo  Ger,
tesjell,  mie  Willkomm  und  Abschich,
und  nachheriger  Einsperrung  in  en
8Swangs-Arbeleshaus  bis  zu  erpeebe
Besserung,  wenigstens  aber  ouf  neus
Mongte.
Am  Jo.  August  ist:

13.  gegen  die  bei  dem  Oberamtgerlcht

Ulmm  in  Untersuchung  gekommene  Besbara
  Weller,  von  Ulm,  wegen  nichen
bolter  Landstrescherel,  neben  Zuscheld#z
der  Untersuchungs-Kosten,  Einspem#urez
in  das  Zwangs-Arbeltehaus  daselbg  ka
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  vier  Monate  erkannt  wordev.

An  demselben  Tage  wurden  der
urtheilt:

19.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Bi

berach  gefährte  Untersuchung:

a)  Apollonka  Gröber,  von  Wibllagen
wegen  elnes  in  Gemeinschaft  verübten
qualistcirten  Diebstabls,  welcher  deren
drititen  Rückfall  in  dieses  Verbreches
begrändek,  so  wie  wegen  wiederbolte
kondstreicherel  zu  ein  jriger  Sucht
hausstrafe  zu  Lud###geburg,  nebst  Wilkomm,
  und  Abschied,  und  nachberbeer
Einsperrung  in  elnem  Zwands-Arbeit-
        <pb n="745" />
        241

baus  bis  za  erprobter  Besserung,  w#  komm  und  Abschled,  und  nachberigen
nigstens  aber  auf  ein  und  ein  hal-  Elnsperrung  in  einem  ZwangsArbeitsbes
  Jahr;  hause  ble  zu  erprobter  Besserung,  web)

  Ulrich  Straub,  von  Wlesensteig,  we-  nlgstens  aber  ouf  ein  und  ein  balgen
  desglelchen,  auch  bei  im  den  drit-  bes  Jahr;  zugleich  wurde  wegen  des
ten  Räckfall  bildenden  Verbrechens,  Kosten=  und  Schadens-Ersatzes  gegen
wie  wegen  Landstreicherel  und  frechen  dlese  belden  Inquisiren  das  Angemessene-Beiregens
  vor  Gericht,  zu  zweijäb-  verfuͤgt.  ·

ttgetFestungo-A:bcitsstkafe,«mitWill-Erkenntnisse

  in  Revisions-Fällen.

Am  34.  Juni  wurde:  Vorbehalt  der  Ueberweisung  elnes  Theils
10.  in  der  vor  dem  Gerlchtshofe  für  den  der  leßteren  an  seine  in  die  Untersuchung
Donau=  Kreis  zur  Reeisson  vorgelegten  mitverslochtene  Mutter,  zu  verurthellen;
Un  teisuchungssache  gegen  Joseph  Ott,  AMrigens  vor  Ablauf  der  Strafzelt  wevon
  Upflambr,  Oberamte  Rlerlingen,  gen  der  weitern  Verwahrung  des  Indon
  dem  Crlminal=  Senat  des  Kdnizl.  quislten  in  einem  Zwangs-Arbeltehense,
Oper-Trlbunals  erkanne,  daß  das  un-  nach  Maßgzabe  selnes  Verhaltene  bis
term  ie.  Mai  „#317  über  den  Ange-  dahin,  und  selner  darnach  zu  beurtheilenschuldlgten
  wegen  Verdachts  der  Brand=  den  ferneren  Gefkhrlichkelt  angemessene
stiftung  ergangene  freisprechende  Erkennt-  Versügung  zu  treffen  seyn;  welches  Eralß
  des  vormollgen  Crimlnal-Tribunals  kenntniß  im  Wege  der  Gnade  zu  mile
wegen  neuaufgefundener  Bewelse  wleder  dern  Seine  Kbnigliche  Majestärt
aufzuheben,  und  der  Angeschuldigte  we-  sich  nicht  bewogen  gefunden  haben.
ben  zweler  vorsstlicher  Brondstiftungen,  Am  17.  Juli  wurde:
so  wie  wegen  mehrfocher  bospofter  El=  31.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Göppinßgenthams-Beelinträchtlgungen,
  zu  zwan-  gen  in  Verhaft  und  Untersuchung  ge-Ig

  ibriger  Zuchtbeusstrafe  zu  Gottes-  kommene  ledlge  Johann  Schwarj,  ven
l#ell,  daneben  jum.  Ersotz  des  gestlfteten  Uwarowao,  Kalserl.  Russischen  Gouverne-Schadens

  und  sämtlicher  Kosten,  mit.  ments  Moscau,  in  Betreff  des  Ver-5.
        <pb n="746" />
        dachts.  elner  vorsdzlichen  Todtung  der
ledlgen  Susanne  Margarethe  Breg,  von
Gppingen,  von  der  Instanz  enibunden,
wegen  vorsétlicher  gefährlicher  Verwundung
  derselben  aber,  welcher  er  seines
bäugnens  ungeachtet  für  überführt  angenommen
  wurde,  und  in  deren  Verfolg
die  Breg  später  gestorben,  mit  Räcksicht
auf  dle  mangelnde  Gewißhelt  der  Tödtlichkelt
  der  befragten  Verwundung,  neben
dem  Ersatz  scner  Arrest-,  Azungs-,

742

EIIIIIIE
sten  zu  zehnjährlger  Zuchthauzstruse
zu  Gottesjell  und  nachheriger  Ausweilunz
aus  dem  Köhnigreiche,  unter  Asdrehung
empfindlicher  Ahodung  auf  den  Wieder,
betretungefall,  verurthellt;  bel  welchen
Erkenm#niß  Seine  Khulgl.  Majestz
elne  milderade  Abänderung  im  Weg.
der  Gnede  elntreten  zu  lossen  S|#
nicht  bewogen  gefunden  paben.

2.)  Cioll=  Senat.

Am  21.  August  wurde:

1,  in  der  Allonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gelßlingen  zwischen  der  Gemeinde
  Bbhmenkirch,  Bekl.,  Anten,  und
der  Stadtgemeinde  Weislenstein,  Kl.,  Aten,
den  Besitz  eines  Schafwekde-Trlebs  betreffend,
  das  Erkenntniß  erster  In#anz
als  ulchtig  aufgeßoben;

#  0.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Ehingen  zwischen  Jlkleb  Bernbelm
  in  Lauphelm,  Kl.,  Anten,  und
den  Erben  des  Joseph  Schafbittel,  Wagners
  von  Epiogen,  Bekl.,  Aten,  Schuld-=forderung
  betreffend,  das  Erkenmtnß  erster
  Instanz,  unter  Vergleichung  der
Kosten,  bestäligt;

3.  in  der  Atlonsseche  von  dem  vormchen

Oberamtsgerichte  Ehingen  zwischen  J
hann  Baptist  Sartorl,  von  Endingen,
Großperzogehum  Baden,  Provocaten,
ten,  und  dem  Apotheker  Ka#er  Schult
von  Ehlngen,  Provokanken,  Aten,  Wi
derelnsetzung  in  den  vorigen  Stand,
cgen  das  eln  ewiges  Silllschwelgen  anerlegende
  Erkenmunit  betreffend,  die  28
enfung  wegen  Mangels  an  elner  gegein
deten  Beschwerde,  unter  Verurthellont
des  Anten  in  die  Kosten  verworfen.

Am  38.  August  ist:

4.  ln  der  Atlonssache  von  dem  Ober#

gerichte  Ehlugen  zwischen  Inkob  Schtäbt
von  Grötzingen,  Kl.,  Anuten,  u  den
        <pb n="747" />
        Juden  Jokob  Levi,  von  Lauphelm,  Bekl.,
Aten,  das  Eigenthum  einiger  Aecker  betreffend,
  die  eingewandte  Berufang  wegen
  Mangels  in  den  Foͤrmlichkeiten,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten,
verwerfen  worden.

Am  Jo.  August  wurde:
8.  der  in  der  Debitsache  des  Freißeren  Ludwig
  v.  Welden  auf  Klein=  Lauphelm  zu
Stande  gekommene  Verglelch  bestätlgt;
6.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtegerichte
  Wangen  zwischen  Fidel  Biggel
und  Genossen  von  Kernathen,  Kl.,  Anten,
und  Gebhard  Heusler,  von  Sorreuthe,
Bekl.,  Aten,  Gutskaufschlllings-Zahlung
betreffend,das  Erkenntulg  des  Rlchters
erster  Instanz,  unter  Bewelsvorbehalt,
abgeändert;
7.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Ehingen  zwischen  dem  Stad#=  und
Amitschrelber  Blau#  daselbst,  Bekl.,

745

Anten,  und  der  Großverzeglich  Badenschen
  Universit  Freiburg,  Kl.,  Muin,
elne  Zehemstreltigkeit  betreffend,  das  von
der  Justiz-Retardaten=  Commisston  zu
Rottenburg  in  erster  Instanz  gefüllte
Erkenatalß,  unter  Verurthellung  des
Anten  in  die  Kesten  bestärlgt;

8.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlschen

  Jobannes  Klingler,  Kreuzwirib  in
Ulm,  Klaͤger,  und  dem  Ober-Postrath
Halberstadt  daselbst,  Bekl.,  letz'erer  zu
Bezahlung  uͤbernommener  Zebhrungs-  und
der  Prozeß-Kosten  verurtheilt;

9.  die  Atlonssache  von  dem  Oberamtsge-Lichte

  Gelßlingen  zwischen  Balthes  danc,
von  Nennlegen,  Bekl.,  Amen,  und
Deresla  Elselin  von  da,  Kl.,  Aten,  eine
Ausgedingsstreitigkelt  betreffend,  durch
Ordination  erledigt.

S#oergart  den  12.  Oktober  1821.

Maueler.
        <pb n="748" />
        <pb n="749" />
        745

Nro.  7.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  18.  Oktober  18-2.

I.  Unmittelbare

Kenigliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Khnigliche  Majestát  haben
durch  bochste  Entschlleßung  vom  5.  d.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Dachtel,  Dekanats
Calw,  dem  Repetenten  am  theologischen
Seminarlium  zu  Täbingen,  M.  Hauff,
übertragen.

Sodann  haben  Hbchstdieselben  durch
bochstes  Dekret  vom  10.  d.  M,  dem  Ober-Tribunal-Registrator

  Golther  und  dem
Ober-Justiz-Sekretär  v.  Martens  in  Ulm
die  nachgesuchte  Erlaubnß  ertheilt,  ihre
Seellen  gegenseltig  vertauschen  zu  dürfen.

Umerm  9.  v.  M.  wurde  dem  Hauptmann
  zweiter  Klasse,  v.  Discau,  der
Artlllerie,  die  nachgesuchte  Sntlassung  aus
dem  Könlgl.  Milltä  erthellt.
        <pb n="750" />
        746
11.  Verfügungen  der  Derartementté.
Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Khnigl.  katholischen  Kirchenratbs.
"  Die  erledigte  kathelische  Plarrei  Harthausen  betreffend.

Dle  neueerschtete  und  nun  zu  besetzende  ein  beständiges  Einkemmen  den  600  fl.
katholische  Psarrei  Harcheusen,  Oberemis  Dle  Bewerber  um  diese  Stelle  baben  ĩid
und  Landkapliels  Mergeutbeim,  begreift  Innerhalb  drei  Wochen  bel  dem  külheliscen
nebst  dem  Pfarrdorf  zwei  Weiler,  zusoem=  Ki0rchenrath  zu  melden.

men  35:  Seelen,  ohne  besondere  Obliegen=  Stuttgart  den  9.  Okcober  1851.
belt,  mlt  der  Schule  im  Pfarrsitz,  und  hat  Camerer#.

b)  Die  erledigte  kattolische  Kaplanci  Thunau  betreffend.

Durch  das  am  2.  Oktober  erfelegte  Able=  Zeit  bekannt  gemacht  werden,  worauf  uh
ben  des  Kaplans  Molitor  ist  die  katholl.  dle  besonderen  Bewerber  melden  könnet.
sche  Kaplanel  in  Thunau,  Oberamts  und
Landkapltels  Tettnang,  erledigt  worden.
Dle  Perhältulsse  derselben  werden  selner  Camerer.

Siuttgart  den  9.  Oltober  1821.

a.  Des  Konigl.  evangelischen  Consistorium.
a)  Die  erledigte  Pfarrei  Zaisersweiher  betreffend.

Dle  erledigte  Pfarrei  Zalserswelher,  Dib=  ihre  Bittschriften  innerhalb  oler  -
cese  Kuktrlingen,  enthält  560  Seelen,  hat  bei  dem  evangelischen  Confisterium  einzte
kein  Fllial,  und  ist  mit  einem  Einkommen  eelchen.
von  Beb  fl.  nach  Etats-Preisen  verbun-  Stmuttgart  den  5.  Oktober  1811.
den.  Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  Wächter.
        <pb n="751" />
        747

5)  Die  erledigte  Pfarr#i  Plieningen  betreffend.

In  der  64.  NRummer  dleses  Blatts,
Pr  644,  ist  durch  elnen  Schreibfehler  das
künftig  blelbende  Einkommen  der  erledigten
Pfarrei  Plleningen,  Didcese  Stttgart,  auf
1739  fl.  angegeben,  da  es  nur  1489  fl.
nach  Etats-Preisen  wirklich  betrgt.  Die

Bewerber  werden  hlerauf  aufmerksam  gemacht,
  um,  wenn  ihnen  dleses  Einkommen
nicht  genuͤgt,  ihre  Birescheiften  blanen  olergehn
  Tagen  zuräcknehmen  zu  khnnen.
Sturtgart  den  g.  Oltober  1821.
Wcchter.

 

Dienst-Erledigungen.

Wermhlze  hichster  Reselution  vom  10.
d.  M.  sind  die  Kameral-  Verwalter,  Expeditlonsrach
  Jäger  in  Beutelsbach,  und
Mäller  in  Dornhan,  wegen  hoben  Alters
lin  den  Pensiensstand  oersetzt  werden.

Die  Kameral-Verwaltung  Beutelsbach
sieht  in  der  zweiten,  und  die  Kamcral=Verwaltung

  Dornha'  deren  Amtssitz  känftig
  in  Alpirsbach  ist,  in  der  dritten  Besoldungs-Classe.


Den  15.  d.  M.  ist  der  penslonirte  Oberst
Ernst  Ludwig  v.  Rder  zu  Bieeheim  ge-Korben.
        <pb n="752" />
        <pb n="753" />
        749

Nro.  78.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag,  den  au.  Oktober  1831.

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete,

Rangordnung.

Wilheilm,
don  Gottes  Gnaden  Ksnig  von  Württemberg.

Durch  die  selt  Erlassung  ded  Rang-Reglement
  vom  1.  August  1811  in  den  verschledenen
  Zwelgen  der  Stoats-Verwaltung
elngelretenen  wesentlichen  Verönderungen
finden  Wir  Und  deranlaßt,  eine  neue,
den  jetigen  Einrichtungen  und  Umständen
tzemöße  Rangordnung.  festzusetzen.

Indem  Wir  daher  das  bisher  bestandene
Nang-Reglement  durch  gegenwärige  Verordnung

  hiemit  außer  Wlrkung  setzen,  bes
stimmen  Wir  die  Rang-Werhältnisse  Unserer
  Kduigl.  Diener  und  Beamten,  wle
folgt:

9.  1.

Die  Rangordnung  hat  zehen  Stufen
in  der  Art,  daß  alle  auf  ebenderselben
  Stufe  Stebenden  einander  dem
Range  nach  gleich  sind,  und  die  Nel-
        <pb n="754" />
        bensolge  unter  ihnen  nur  durch  das  Dienstalter
  in  der  betreffenden  Dienststufe  bestimmt
  wird.“  Aus  der  alphabeiischen  Reihenfolge
  in  Auf  zaͤhlung  der  zu  Einer  Stufe
gehdrigen  Aemter  kann  in  keinerlel  Hinsicht
irgend  eln  Vorzug  fuͤr  das  zuerst  genannte
Amt,  oder  eine  Zuruͤcksezung  der  nach  solchem
  Ausgefuͤhrten  abgeleitet  werden.

(.
Die  zehen  Nansstufen  sind  folgende:
Erste  Stufe-«
  -«ist·k.
Departemenis-  WMin
Generale  der  Infanterie  u.  der  Kavallerie.
Kanzler  der  Kniglichen  Orden.

Oberst=  Hofmeister  und
Ooerst=  Kummerherr  des  Königs.
Staats=  Minister.
Derjenige  Miulster"  welcher  daß  Präsldium
  des-  Geheimen-Rochs  bekleidet,  geht
s##mtlichen  andern,  in  dieser  Siufe  stehenden
#enern  unbedingt  vor.

2%

Zweite  Stufe.
Gehelme  Räbhe.
General-  Lleutenanis.
Die  in  der  ersten  Stufe  nicht  genannten
Obe  rste  n  Hofbeamten  des  Koͤnigo.
Staats=  Sekretör.

Bie  hieher  das  Prädikat:  „Ercellenz“.

750

Dritte  Stufe.
General-Majors.
Katbelischer  Landes-Blschef.
P.sidenien  der  aLaden-Colleglen.
Staats-Raͤthe.

W.lerte  Stufe.

Diecktoren  bel  den  Landes-Colleglen.
General-Superimendenten  (Hrälcten).
Kammerherro.

Kubellscher  Domdechant.
Kathollscher  General-Vikar.
Obersten.

His  hleher  Personal-Adel  und  Hof-F#hizrl.
Ja  Ansehung  des  Personals-Adels  undder
Hof-Fähigkeit  der  Ruter  des  Ordens  ke
Krone  und  des  Milltär-Verdlensts,  s###

de#s  Milltärs,  blelbt  es  bel  den  seltherzu

dlesfallsigen  Bestimmungen  und  Verel
naungen.

Fänfte  Stufe,

Kanʒlei-Direktor  des  Gehelmen  Rah.
Die  bel  den  Ministerlen  ols  veorkrahentt
Rätbe  angestellten

Geheimen  Legations-Rae.

Ober-Regierungs-Räthe.

Ober,  Flnanz-Räthe.
Oberst-Lleutenants.
Räthe  des  Ober-Telbunals.
        <pb n="755" />
        Der  jeweillge  Rektor  und  der  Kanzler
der  Landes-Unlversitaͤt.

Sechsee  Stufe.

Geb##eHofbe

Kanziel-Direktoren  bei  den  Könsgl.  Ministerien
  und  dem  Ober-Titbunal.

Kotbolische  Dom-Kapitalaren.

Mojors.

Ordemtliche  Professoren  der  Landes-Uns#
versltaͤt.

Alle  niche  in  anderen  Rongstas'en  bezeschneten
  wlrklichen  Rätbe  bei  den  Kén.
Miisterlen  und  Landes-Cellesz###

Rektoren  der  Landes-Gomnassen.

WVorsteber  der  evangellschen  und  karhollschen
  geistlichen  Bildungs-Anstalten.

Bie  hieher  befreiter  Gerlchtsstand.

Siebente  Stufe.
Archlvare.
Asse  soren  der  Landes-Colleglen.
Anßerordentliche  Professoren  der  Landes-Unlverst
  ér

Dekme.

Gebelmen  Raths-Erbedlueren.
Hof-Aerz#e.

Holt  dihe  ·

Hüten-Amts=  Verwalter.
Kamerxal-Verxwaliet.

Kanzlei-Direktoren  bei  den  nicht  zuven
benannten  Landes-Collegien.

Kanziel-Rübe.

Kreis-Medicinal=  und  Kreis  -Bau-NRühe.


Oberamtmänner.

Oberamterichter.

Obersbrster.

Professore  der  in  der  sechsten  Stufe  ger
aannten  Landes-Gympasien  und  geistlichen
  Bildungs-Anstalten.

Rittmeister  und  Hauptleute.

Salluen-Dilrektoren.
Stollmeiste.
Achte  Stufe.

Cwedltoren  bei  den  Kinigl.  Müulsterien
und  Landes-Tolleglen.

Hof-Stabs-Sekreiärs.

begations  -Sekreiärs.

leutenants.7

Oberamtsärzte.

Ober-Postmeister.

Ober-Tribunols=  und  Ober=  Justiz=Prokuratoren.


Pfarrer  und  Helfer.

Professeren,  dle  nicht  zuvor  genannt  fund.

Neunte  Stufe.

Bau=  Salisnen=  und  Weg=  nfrekteren.
Gebelme  und  Ministerlal-Kanglisten.
        <pb n="756" />
        Gerichts-Notare.
Gestärs-Verwalter=Hübere

  Hof-Offilianten.
Holz-Werwalter.
Oberamtsgerichts=  Aktuore.
Oberzoll=  und  Acelse-Verwalter.
Oeffentliche  Rechts-  Anwälte.
Orzeptoren.

Unteramts-Aerzte.

Zeßente  Stufe.

Fbrsster.
Kanzellisten.
Postmelster.

F.  3.

Das  Prädlkat:  Excellenz,  welches  nach
vorstebendem  F.  ordentlicherweise  sich  auf
dle  Königlichen  Dlener  der  belden  ersten
Nangstufen  beschränkt,  wollen  Wir  uͤberdles
  allen  denjenigen,  welchen  dasselbe  blsher
  gebähre  bat,  auch,  wenn  sle  nicht  zu
eliner  der  erwähnten  Stufen  gehören,  für
ihre  Personen  ausdrücklich  belassen  haben;
wie  Wir  dann  eine  außerordentliche  Ertheilung
  dieses  Prädlkats,  nach  Befinden
der  Umstände,  Uns  auch  für  die  Zukunft
blemit  vorbehalten.

1t6
Wer  durch  Qulesclrung  oder  Pensionl=751



rung  aus  dem  ektioen  Dienste  uitt,  bebänt
dle  in  der  zuletzt  bekleldeten  Stelle  hm
angewlesenen  Ewrenvorzäge  bel.

Ein  Glelches  gilr  von  einem  Deporte
ments-Minister,  welcher  #odann  das  Phl
kat:  „Staats-Minister“  erhaͤlt.

F.  5.

Wir  bebalten  Uns  vor,  auch  Titel  von
bolrklichen  Dlenststellen  ohne  Uebertragung
  der  letzteren,  zu  besonderer  Au#
jelchnung  zu  verlelhen,  und  bestimmen  hlemit
  allgemeln,  daß,  wer  den  Titel  einer
wirklichen  Dienstftelle  erlangt,  ohne  diese
selbst  zu  beklelden,  dadurch  den  Rang  in
der  dem  Amte  angewlesenen  Stufe,  jedech
nach  den  in  dleser  Stufe  selbst  Auszesühe,
ten,  haben  foll.

F.  6.

Werden  anßerordentlicherwelse,  in  elnlelnen
  Fcllen,  eigene  Seelloertreter,  unter
Ertheilung  des  Prädieaus:  Vice-Präslden,
Vice-Direktor,  Vlce-Kanzler,  u.  dgl.  ernannt,
  so  erhalten  dleselben  ebense,  wie  die
Thrulirten,  den  Rang  in  der  —  der  betreffenden
  Dienststelle  ongewlesenen  Siufe,
nach  den  in  der  Stufe  Aufgeführten.

9.
Wenn  Küngliche  Diener  von  verschleie-
        <pb n="757" />
        nnen  Departements  und  Stellen  in  Amisgeschäften,
  in  gleicher  Dienst-Kategorie,  zuglelch
  zu  erschelnen  oder  zusammen  zu  wirken
  haben,  so  richtet  sich  die  Ordnung  derselben
  elnzig  nach  der  gesetzlich  bestehenden
Reihenfolge  der  Depeartements  und  Stellen
  selbst,  ohne  Rücksicht  auf  den  persönlichen
  Rang  und  das  Dienstalter  der  Indiolduen,
  welche  die  Dienfststelle  bekleiden
oder  vertreten,  Dagegen  bestimmt  bei  solchen
  Ceremonlken,  wo  Khnigl.  Diener  nicht
Corpswelse  nach  eben  jener  Relhenfolge
der  Departement#  und  Stellen  zu  erschelnen
  haben,  der  persbnliche  Rang  und  das
Diensialter  den  Bortritt  der  Einjelnen.

F.  3.

Ueber  die  Ehrenvorzüge  bei  Unserem
Hofe,  so  wle  über  alles,  was  die  Verbält-Z
nisse  des  hohen  und  niedern  Hof-Personals
in  dieser  Hinsicht  anbelangt,  behalten  Wir
Uns  vor,  das  Erforderliche  an  Unsern
Ober-Hefrath  ergehen  zu  lassen.

F.  9.

In  Ansehung  derjenigen  bestehenden
Amtsstellen,  welche  in  gegenwärtiger  Reng-753



Ordnung  ulcht  namentlich  aufgeführt  sind,
ingleichen  aller,  von  nicht  mehr  bestehenden
Aemtern  herrührenden  und  hier  ulcht  ause
drücklich  bestätlgten  Ehrenrechte,  wollen  Wir
die  Bethelllgten,  welche  über  dle  ihnen
nach  der  neuen  Rangordnung  und  im  Verbälinlß
  zu  den  darin  genannten  Dienern
gebührenden  Ehrenvorzüge  Gewißheit  zu
erlangen  wünschen  möchten,  mit  ihren  dlesfallstgen
  Anfragen  an  die  betreffenden  Departements-Chefs
  verwlesen  haben,  von
welchen  Uns  Vortrag  daräber  zu  erstatten
und  Unsere  hchste  Entschließung  zu  erwarten
  ist.

Gegeben  Seuttgart  den  18.  Okteber  1341.
Wilheim.

Der  provisorische  Chef  des
Deparkements  des  Innern

Schmidlin.

Auf  Befeßl  des  Köulgs:

Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.
        <pb n="758" />
        754

Dienß-Nachrichten.

Selne  Khnsalkche  Majestät  haben
durch  bichstes  Dekret  vom  20.  d.  M.  den
bieberigen  Sektiens-  Vorstand  der  aufge-IEsten
  Jusilz-Retardaten=  Commissson  in
Rottenburg,  Ober-Justlzratb  Kuhn,  unter
  Verbebalt  selnes  Titels  und  Nangs
zum  Oberomtsrichter  in  Sulj  zu  ernennen;

durch  bdec  stes  Dekret  vom  15.  d.  M.
den  Ober-Justiz  Hrekurator  Wlest  zu  Ellwangen
  In  glelscher  Elgenschaft  iu  dem  Kialglichen
  Gerlchishofe  in  Ulm,  und.

durch  böchstes  Dekret  vem  10.  d.  M.
den  Oberamtsgerschts-Werweser  in  Sull,
Ober-Jusliz-Registrator  Holland,  ouf
seine  Bitte  als  Sekreir  zu  dem  Konlgl.
Gerichtehefe  in  Tübingen  zu  versetzen  ger
truhr.

Sodann  baben  Hochstdleselben  durch
bochste  Entschließung  vom  ½.  k.  M  kie
erledlgte  Kaplanel  zu  St.  Jebann  in  Hotd
dem  Vlkor  Bez  zu  Büörftingen  #benir
gen.

 

Dienst-Erlediguna.

Durch  die  Versetzung  des  Ober-Justiz-Prekuretors
  Wiest  nach  Ulm  ist  bei  dem
Kbnigk.  Gerichtshofe  in  Ellwangen  die  Stelle
eines  Prokurators  erledigt.

Die  Bewerber  um  dleselbe  hoben  (0
innerhelb  zwei  Monaken  bei  dem  Khnig,
lichen  Gerichtshofe  in  Ellwangen  zu  melden.
        <pb n="759" />
        755

Nro.  79.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  ven  212.  Oktober  1821.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekre  te.
Keine.

II.  Berfügungen  der  Departemen  kts.
Des  Departements  der  Finanzen:
Khnigl.  Frucht=  und  Welin-Verwaltungs  Commission.
Herbst-General-Reseript  auf  1821.

½S
H(F#dle  Erhebung  der  der  Khnigl.  Oberstnankammer
  zustehenden  Weingefälle  sind
den  Kdnigl-  Kameral:  Beamten  darch  die

Lerbst.  General-Reserlpte  der  frähern  Jahre
dle  erforderliche  Vorschriften  gegeben.

Do  jeedoch,  in  Volge  der  fär  die  Welntreb;
  durchaus  ungünstigen  Wilerung  des
leztverflossenen  Sommers,  die  Trouben  in
sehr  vielen  Gegenden  größtentheils  abgefallen,
  in  andern  Gegenden  aber,  wo  noch
        <pb n="760" />
        mehrere  und  insbesondere  blaue  Trauben,
vorbanden  siad,  dlese  bis  jezt  großentbeils
noch  ulcht  zur  vollkommenen  Zeltigung  gekommen
  sfind;  so  werden  wegen  des  vorauszusehenden
  aͤußerst  geringen  Weinertrage,
in  Beziehung  auf  dle  Herbst-Anstalten  und
die  Einsammlung  der  Weingefälle,  fuͤr  dieses
  Jaht  folgende  besondere  Verordnungen
ertheilt.
1.

Die  Kameral-Beamten  haben  unter
Mlwlrkung  der  Kkhnigl.  Oberbeamten  darauf
  zu  sehen,  daß  nach  brtlichen  Umständen
  die  Weinlese,  so  lange  es  mogalich  ist,
aufgeschoben  wird.

Wlrd  der  besondern  Färsforge  der  Kameral=
  Beamten  gemessen  empfohlen,  daß
dle  zußerst  unbedentenden  Weingefälle,  welche
die  Khnigl.  Oberflnanzkammer  fär  dieses
Jahr  zu  errarten  hat,  mie  möglich  gerintgem
  Kosten-Aufwand  erhoben  werden,  damit
  nicht  dle  Erhebungskosten  den  Werth
der  Welngefälle  aufzehren.

Es  häben  also
3.

die  Knigl.  Kameral-Beamten  nur  in  solchen
  Orten  die  erforderlichen  Kelternbeume

756

ausrüsten  zu  lossen,  und  dle  mhallchst  klesue
Zohl  von  Herbst=  und  Kelternbedlemien  am,
zustellen,  wo  das  Interesse  der  Herrschest
und  der  Welnberg-Beslter  diese  Anstalte
durchaus  nothwendig  machen.

Ist  hingegen

4.

der  Herbstertrag  in  elnjelnen  Orten  so  ge:
ring,  daß  die  Oeffnung  der  Kelter  und  die
Astellung  von  Herbst-Offizlanten  nicht  en
fordert  wlrd,  so  haben  dle  Khalgl.  Kems,
ral-Beamten  dafuͤr  zu  sorgen,  daß  nach
Umstaͤnden  entweder

a)  zum  Auspressen  der  wenlgen  Trauber

elne  Prloattrotte  gemlethet,  oder

b)  das  Zehent=  und  Theilweln-Gesu
theils  von  den  Trauben  in  Natur  ge
nommen,  thells  aber  nach  pflichemff,
ter  Schätzung  das  ganze  Gefäl  #
Geld  erhoden  ulrd.

Der  Verlaß  und  der  Druck  von  dem
Lekelterten  geringen  Welngesäll,  so  wie  kasjeulge,
  was  in  Trauben  eingejogen  wlrd,
ist,  wenn  das  Geféll  entweder  wegen  selner
  geringen  Uualit##,  zu  Besoldungen  u.
nicht  taugt,  oder  als  zn  der  Quchurlest  zu
unbedeutend,  fuͤr  diesen  Zweck  nicht  vermendet
  werden  kand,  auf  die  Grundlage  unpartbellscher
  Sch#zungen,  tbeils  bfeutlich  ju
        <pb n="761" />
        verkaufen,  thells  den  Zebent-  und  Thellpflichtigen
  nach  billigen  Muttelpreis-  Ansaͤ-den
  fuͤr  Geld  zu  überlassen;  der  Erlhs  sewohl
  von  Weln  als  Tranben  aber  in  dem
Nochberbstbericht  pünkillch  anzuzeigen.

5.

Die  jüährlichen  Gesélle  an  Boden-,
Beet=  und  Gält-Wein  sltad,  we  es  die
Umstände  zulassen,  und  die  Abgabenpflichtigen
  es  wünschen,  in  Natur  zu  erheben.
Wenn  jedoch  die  einzelne  Welnberg=  Besieer
  nicht  sooiel  Wein  erlesen,  als  ihre
Bodenwein-Schuldigkelt  beträgt,  und  die
Gefällpstichtigen  nicht  zu  den  durchaus  Unbemittelten
  gehhren,  so  find  derlel  Wein-Schuldigkelten
  in  mlitlern  Herbstprelsen
mit  Geld  zu  bezahlen;  den  NRaturalbetrag
der  Gült-Schuldigkeit  von  den  Zahlungs=Unfäblgen
  haben  die  Kameralbeamte  in
den  Ausstend  zu  schrelben,  und  dießfalls,
der  General-Verordnuung  vom  26.  März
1619.  gemäh,  das  Weitere  zu  beebachten.
Was  auf  dlese  Art  für  Bodenwein  mit
Geld  bezahlt  wird,  ist  ig  dem  Herbst-Nachbericht
  unter  dem  äbrigen  Wein-Erlbs
aufzuführen;  der  in  Ratur  elngebende  Bodenweln
  aber,  wenn  solcher  wegen  ungenießbarer
  Quslität  zu  Besoldungen  und
audern  Abgaben  ulcht  verwendet  werden
kann,  soglelch  zu  verkaufen.

757

Die  Besoldungen  und  Penflonen  der
gelstlichen  und  weltlichen  Dlener  auf  dem
Lande,  Gälten  und  Tagwelne  rc.,  sind  von
den  genleßbaren  Gefällen  des  Kameral-Amtebezirks
  mit  1  Vorlaß  und  1  Druck
abzurelchen.  Sellten  aber  die  Gefälle
eines  Kamcral-Amtsbezirks  zu  vollständiher
  Berschtigung  dleser  Abgaben  nlcht  hinreichen,
  so  hat  das  Kameralamt  vorerst
von  dem  Gefäll  Gälten  =  und  Tagwelne
hanz  zu  berichilgen  und  das  übrige  Welngefäll
  unrer  die  Besoldeten  und  Pensienärs
  verhältnißmätig  zu  verthellen.

7.

Auf  den  Weingefäll-Ueberschuß,  welcher
  sich  nach  dem  Juhalt  der  Vorherbstberlchte
  bei  mehreren  Kameralämtern  ergeben
  wird,  werden  Besoldete  aus  audern
nächstgelegenen  Kameralbezirken  angewiesen
werden.  Wenn  also  dle  Weinlese  selbst
die  Ueberzeugung  gewährt,  daß  der  Weln
wirklich  genleßbar  wird,  so  Haben  die  betreffenden
  Kameralämter  der  Könlgl.  Fruchtund
  Wein-Werwaltungs-Commission  schleuulge
  Anzeige  hlevon  zu  machen,  um  hlerauf
  die  erforderlichen  Anweisungen  geben
zu.  kbonen.
        <pb n="762" />
        758

v.  Verzeichnisse  aber  sind  den  Konigl.  Kiek-Nach
  beendletem  Keltevngeschäft  olrd  Finanzkammern  zur  Dekretur  verjulegen.
von  den  Kdnigl.  Kameralbeamten  die  Einsen-  Siuttgert  den  s0.  Okteber  261

dung  der  Nachherbstberichte  in  Vorschrift
tzemätßzeer  Ferm  erwartet,  die  Herbst-Kesten-  Süskid.
        <pb n="763" />
        Nro.  80.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  25.  Oktober  1821.

I.  Unmittelbeaere  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Khnigliche  Majestät  haben

durch  höchste  Entschließung  vom  27.  d.  M.
das  erledlgte  Diakonat  Blaubeuren  dem
Präceptor  M.  Moser  zu  Marbach;

die  erledigte  Pfarrei  Hechdorf,  Dekanats
Walblingen,  dem  Vlkar  und  dermaligen
Verweser  dleser  Pfarrel  M.  Stochdorph,
und

die  erledigte  Pfarrei  Deizlsau,  Dekanats
Eßlingen,  dem  Pfarrer  M.  Hoffmann

zu  Well  im  Dorf,  Di  zese  Leonberg,  übertragen.


Sodann  haben  Höchstdielelben  durch
bchstes  Dekret  vom  :8.  d.  M.  dem  Gebelmen
  Cabinets=  Sekretär  Gys,  seüther
Legations-Ratb,  den  Titel  eines  Geheimen
Legations-Ratbs  gnädigst  ertheilt.

Ferner  haben  Höchstdieselben  durch
eln  gleschzeltig  mit  der  neuen  Rangordnung
        <pb n="764" />
        260

erlassenes  Dekret  an  den  Staats-Sekretär,  die  jewelligen  Gehesmen  Cabinets-Kapu,
zu  bestimmen  geruht,  daß  listen  in  der  neunten  Siufe

die  derzeit  angestellten  Geheimen  Cablnets-  khn  N  bebn  .  hielt  der  auf  3

kretärs  In  der  fünften  Stufe  Mzerdiert  der  obfIt

Se  7  katbollsche  Pfarrei  Beuren,  Oberam#

Wangen,  ernannte  Vikar  Kaver  Stellder

  jewellige  Gehelme  Cabinets-Registrabouser
  in  Zell  die  Königliche  Bestktiguaz.

kor  in  der  slebenten  Stufe,  und

II.  Verfügungens  der  Departements.
A.)  Des  Justtz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

der  Bekanntmachung  vom  35.  Okt.  ibil
(Staats=  und  Regierungs-Blatt  S.  59.)
elngerlchtet  seyn  müssen,  bis  zum  15.  Nevember
  dleses  Jahrs  bel  der  unterzelchneten
Stelle  um  so  gewisser  einzurelchen,  als  in
Falle  der  Rcht-Einhaltung  dieses  Termi##
der  Nachtheil  des  Ausschlusses  von  dr
nächsten  Semester-Prüfung  für  die  Sium

Alle  Rechts-Candldaten,  welche  stch  um
Zulassung  zu  der  nach  Art.  I.  der  Dieast-Prüfungs-Instruktion
  für  das  Könlgl.  Ober=Trlbunal
  vom  30.  Nov.  1830  (Staatsund
  Reglerungs-Blatt  S.  6.5)  im  Monat
December  des  laufenden  Jahrs  bei  dem
Khalgl.  Ober-Tribunal  Statt  sindenden

Semester-Prüfung  melden  wollen,  werden
gen  unfeblbar  elntreten  wäürde.

plermit  aufgefordert,  ibre  diesfälligen  Gesache,
  welche  genau  nach  den  Vorscheiften  Stuntgart  den  3  2.  Oktober  1821.
Maurcler.

"“B.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Khnigl.  Studlenraths.

Erledigung  der  Stelle  eines  Lehrers  der  sechsten  Klasse  am  hiesigen  mittleren  Gymnassum.
Hurch  die  dem  Professor  Noth  am  ple  Königl.  Eutschllezung  vom  29.5.  M.  aller-Uyen
  Gymnaftum  auf  sein  Ansuchen  durch  gnaͤdigst  bewilligte  Entlassung  von  selnn
        <pb n="765" />
        Stelle,  ist  die  Stelle  eines  Lebrers  der
sechsten  Klasse  am  mlitleren  Gymnasium
dahler  erledigt  worden.

Da  die  baldige  Wlederbesetzung  dleses
Lehramtes  nothwendie  ist,  so  werden  die

761

Bewerber  um  selches  aufoefordert,  lbre
Gesuche  innerhalb  der  nächsten  vlerzehn
Tage  bel  dem  Kbnigl.  Studienrath  einzureschen.

Stuttgart  den  26.  Oktober  1871.
Süskind.

C.)  Des  Oepartements  der  Finanzen:
Des  Khnigl.  Steuer-Collegiums.

Abänderung  der  besiebenden  Controle-Ansialten  für  die  Erbhebung  der  Aceise  betreffend.

In  Folge  der  veränderten  Erhebung  der
Wiribschafts-Abgaben  findet  man  sich  veranlaßt,
  folgendes  zu  verordnen:

Die  in  der  Accise  -Ordnung  H.  19
ertheilte  Vorschrift,  nach  welcher  der  Untenkäufer
  zu  allen  Getränke  =  Verkäufen
beigezosen,  von  denselben  die  Quamitte#t
und  der  Verkaufs-Preis  in  das  zu  fährende
  Buch  eingetragen,  und  hierüber
am  Schlusse  jedes  Quartals  dem  Arclseamt
  ein  ausfährlicher  Auszug  zugestellt
werden  sell,  hat  auch  künftig  fertzudauern.

Was  aber  die  Ausstellung  gestempelter
Urkunden  von  den  Unterkäufern  über  Getränke=
  Verkäufe  an  Wilrthe  betrifft,  a0.
wird  solche  als  zwecklos  aufgehoben,  dagegen
  jedem  Käufer  von  der  Accise  unter--


“

worfenen  Getränken,  er  sey  Wilih  oder
nicht,  zur  Verbindllchkeit  gemecht,  zu  gleicher
  Zeit  mwit  der,  dem  Verkéufer  obliegenden
  Accise-Entrichtung  einen  dadschein  auf
die,  in  dem  vorbemerkien  (/.  der  Accise=Ordnung
  vorgeschriebene  Wrise  von  dem
Orts-Acclseamt  zu  lbsen.

Es  versteht  sich  übrigens  von  selbst,  daß
die,  in  der  Umgelds  Ordnung  s.  13  und  14
und  der  Accise-Ordnung  f.  34  den  Kelterschreibern
  wigen  Ausstellung  der  Verleichnisse
  und  Ladschelne  über  den  verkauften
  Welnmost  ertheilten  Vorschriften  künftig
  nicht  mehr  zur  Anwendung  kommen
dürfen.

Stuttgart  den  16.  Oktober  1811.

Jäger.
        <pb n="766" />
        <pb n="767" />
        763

Nro.  81.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  29.  Oktober  16  „.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Ver  fügungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departemente.
Die  in  dem  Monat  September  1821  von  den  Gerichrshbfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monar  September  find  von  fämtlichen  Gerichtshkfen  des  Kialgrelchs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daoß  nur  selche  Urtbelle  der  Criminal-Gerlichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blat  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freibeits=  Strefe  erkennt,  oder  die  Dienst=  Enrfernung  eines  Staats=  oder  Commun=Dieners
  verfägt  wird.

A)  Obertribunal.,

7.  Crimingl-Senat.

Den  4.  September  wurde:  des  Knsgl.  Gerschtsbofs  für  den  Douan=1.
  in  der  Rekurdsache  des  Nicolaus  Durst,  Krels  unterm  219.  Juli  d.  J.  wegen  Fälvon
  Ulm,  das  von  dem  Crlmmal-Senat  schung  und  Conkubinats  wlder  ihn  gefällte
        <pb n="768" />
        (in  Nro.  61.  des  Staats-  und  Reglerungs-Blatts
  S.  63,  enthaltene)  Straf-Erkenminsß
  lediglich  und  unter  Verurthellung
  des  Rekarrenten  in  dle  Kosten
zweiter  Instanz  bestätigt.

Den  1½u.  September  wurde:

1.  Iin  der  Rekurssache  des  Georg  Adam

*r-i

Ritter,  von  Englertshausen,  Oberamts
Gerabronn,  das  von  dem  Criminal-Senat
des  Könlgl.  Gerichtshofs  zu  Ellwangen,
unterm  7.  Ang.  l.  J.  wlder  den  Rekurrenten
  wegen  mehrerer  Markt-Dlebstähle
gefällte  (in  Nro.  6.  des  Staats=  und
Regierungs-Blatt  S.  731  eingerückte)
Straf-Erkenmtuiß,  zwar  hinsichtlich  der
Reats-Bezeichnung  und  des  Kostenpunkts
beställgt,  dagegen  in  Absicht  auf  die  Strafbemessung
  abgeändert,  und  Rekurrent  wegen
  gedachter  BVerbrechen  zu  drekmonatlicher
  Festungsstrafe  verurtbeilt;

in  der  Rekurssache  des  suspendirten  Schultbeißen
  Rlüekert  und  des  Bürgermeisters
Schaal,  von  Lustnaun,  Oberamts  Täbingen,
  das  von  dem  Crlminal-Senat  des
Köolzlichen  Gerichtobofs  zu  Tübingen
unterm  4.  Dec.  v.  J.  gefällte  (In  Nro.
„  des  Staats=  und  Reglerungs-Blatts
vom  Jahr  1331,  S.  38  enthaltene  Straf-Erkennutniß
  binslchilich  des  erstern  Nekurrenten
  lediglich  beställgt,  bel  dem  zwelten
dagegen  tbpeilweise  abgeändert,  und  Re-164



kurrent  Schaal  wegen  Fülschung  einee
Quartiers-Rechnung,  Tellnahme  an  der
Fälschung  eines  Brodlieferungsscheins,
deren  er  in  Rechten  für  uͤberfuͤhrt  angeseben
  worden,  inglelchen  wegen  Unterschlagung
  von  vier  Scheffel  Commun-Paber,
  elgenmächtiger  Verfügungen  über
das  Vermögen  der  Gemeinde  zu  deren
Rachibeil,  endlich  wegen  grober  Fahrlätzigkeir
  in  Verwaltung  des  Gemeime“
Vermögens,  neben  der  Cassatlon  und
Uafäblgeell-Erklärung,  zu  drelmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markghuinten
  verurtheilt,  binsschtlich  des  Schadens,
Ersotzes  und  Kostenpunkis  übrigens  des
Erkenntniß  erster  Instanz  bestärigt.

Des  15.  September  wurde:

4.  in  der  Rekuroseche  des  Jebann  Georz
Kapßer,  von  Galeburg,  Oberams
Stuctgart,  das  von  dem  Criminal=  Se,
nat  des  Königl.  Gerichtshofs  zu  Eßlin
gen  unterm  3.  August  wegen  wlederholhten
  Felddiebstahls  wider  ihn  gefällte  (in
Nro.  76.  des  Staats-=  und  Reglerungs=Blatts
  S.  #  elngerückte)  Straf-Er
kenntniß  lediglich  und  unter  Verurthellung
  des  Rekurrenten  la  dle  Kosten  zweis
ter  Instanz  bestätigt;

5.  in  der  Rekarssache  der  Anne  Morle
Dürm#  von  Ebningen,  Oberamts  Urach,
das  von  dem  Criminal-Senat  des  Khulgl.
        <pb n="769" />
        765

Gerlchtshofs  zu  Eßlingen  unterm  #5.  Au-  Rekurrent  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
hust  l.  J.  wegen  wlederholten  Diebstahls  verurtheilt;
und  wegen  Seortation  wider  sie  gefällte
C(in  Nro.  76.  des  Staats=  und  Reglerungs-Blans
  S.  720  eingeräckte)  Straf-  dem  Criminal-Senete  des  Khoigl.  Ge-Erkenntniß
  ledigsich  und  unter  Werur-  richtshofs  zu  Eßlingen  unterm  #4.  Juli
thellung  der  Rekurrentin  in  die  Kosten  I.  J.  wegen  vorsaͤtzlichen  Kassen-Eingriffs
aweiter  Instanz  bestäͤtigt;  wider  ihn  gefaͤllte  (in  Nre.  64.  des
6.  in  der  Rekurssache  des  Johann  Jakob  Staats=  und  Reglerungs-Blatt  S.  609
Sallacher,  von  Galldorf,  das  von  dem  eingeruͤckte)  Straf-Erkenntniß  binsichtllch
Criminal  =  Senat  des  Kdalgl.  Gerichis-  der  Rests-Bezeschnung  und  des  Punkts
bose  zu  Eßlingen  unterm  12.  Aug.  I.  J.  des  Schadens=  und  Kesten=  Ersetzes,
wegen  drinen  Dlebstahls,  Funddlebstahls,  euch  hinslchtlich  der  Unfählgkells-Erklä-Renitenz
  und  Injurken  gegen  ihm  vor-  rung  des  Rekurrenten  zu  Bekleldung  eigesetzte
  obrigkel#liche  Stellen  wlder  ihn  ner  bffentlichen  Stelle  besichtigt,  dagegen
gefällte  (in  Nro.  76.  des  Staats=  und  biasichtlich  der  Strafdauer  abgeändert,

8.  in  der  Rekurssache  des  resignirten  Waldmelstere
  Höhn,  von  Gerlingen,  das,  von

Reglerungs-Blatte  S.  —0  eingeröcke)  und  dlese  auf  sechsmonatllche  Zucht-Sctraf-Erkenntniß
  im  Wesentlichen  bestä-  bauestrafe  in  Markgrbningen  perabgetigt,
  und  Rekurrent  in  dle  Kesten  zwel-  seet;
hler  Instanz  verfällt;  9.  In  der  Rekurssache  des  Darld  Böger,
7.  iIn  der  Rekurssache  des  Schullehrers  von  Blitelbronn,  das  von  dem  Crlminel=Reutber,
  von  Gemrigbelm,  das  von  Senat  des  Kbnigl.  Gerlchtehofs  zu  Eßdem
  Crimlnal-Senat  des  Kbutgl.  Ge-  lingen  unterm  à#.  Mai  l.  J.  wider  ihn
richrebofs  zu  Eß  ingen  unterm  z:.  Mal  wegen  lebensgefährlicher  Mithandlung
I.  J  wegen  des  In  seiner  Elgenschaft  als  gefällte  (in  Nr.  46.  des  Steats=  und
gewesener  Unterliger  und  PKelierschrel-  Neglerungs-Blaus  S.  4  3  eingerückte)
ber  gesetzten  Rests  und  greber  Fahrläßlg=  Sctraf-Erkenniniß  nicht  nur  besietigt,
keit  in  Führung  dieses  Amtes  wlder  ihn  sondern  bei  der  Schwere  der  Verletzungen
ge-ällte  (in  Nro.  a6.  des  Staats=  und  und  des  konkurrirenden  Haueftledens=Reglerungs-Blarts

  S.  4  3  eingeruͤckte)  brochs,  noch  in  Abslcht  euf  die  Stref-Straf=
  Erkenm#n#  lediglich  bestänlgt,  und  dauer,  um  zwel  Monate  resschärfr,
        <pb n="770" />
        766

uͤbrigens  Rekurrent  auch  in  die  Kosten  lingen,  das  von  dem  Crlminal-Senat
zwelter  Instanz  verurtheilt.  des  Königl.  Gerlchtshofs  zu  Tübiogen
Den  16.  September  wurde:  unterm  9.  Ne.  v.  J.  wegen  Fälschung
10.  In  der  Rekurssache  des  Friedrich  Rö-  mehrerer  öffentlicher  Urkunden,  und  desker,
  von  Flacht,  Oberamts  Lenberg,  durch  beabsschtigten  Berrugs=  Altentats
das  von  dem  Crlminal  =  Senat  des  Ki-  wlder  ihn  gefällte  (in  Nro.  77.  des
alglichen  Gerlchtshofs  zu  Eßlinsen  un-  Staats=  und  Reglerungs=  Blatts  v.  J.
term  34.  Juli  l.  J.  wegen  thätllcher  1620,  S.  65  eingeräckte)  Straf  Er
Mitzbandlung  und  dadurch  verschuldeter  kenntuß  lediglich  und  unter  Verurthel,
Thdtung  des  Joh.  Hermann,  von  Flacht,  lung  des  Rekurrenten  in  dle  Kosten  zwelwider
  ihn  gefällte  (ioa  Nro.  6:.  des  ter  Instanz  beställgt;
Staats=  und  Regkerungs-Blatts  S.6o  13.  in  der  Rekurssoche  des  Johannes  Eber
eingeräckte)  Straf-Erkenntniß  ledielich  bach,  von  Lauffen,  das  von  dem  Cilund
  unter  Verurtheilung  des  Rekurrenten  minal-Senat  des  Kbnigl.  Gerichtsbeft
in  die  Kosten  zwelter  Justanz  bestäligt.  zu  Eßlingen  unterm  16.  August  .  J.
Den  3:.  September  wurde:  wegen  vorsätzlichen  Kassen:  Rests  bel  einer
11.  in  der  Rekurssache  des  vormaligen  Ge-  ihm  anvertrauten  Pflegschaft  wider  he
richtsschrelbers  Johann  Gonlleb  Bolle,  Lefällte  (in  Nro.  6.  des  Stsats,  um
oon  Renningen,  das  von  dem  Criminal=  Reglerungs-Blats  S.  739  eingeräcke)
Senat  des  Kbnigl.  Gerschtshofs  zu  Eß-  Straf-Erkenntniß  hinslchtlich  der  Siuß
Ungen  unterm  3.  Julll.  J.  wegen  eines  dauer  abgeändert,  und  dlese  auf  jehen
mit  Verletzung  des  Handgelübdes  an  Woches  berabgesetzt,  im  Uebrigen  des
selnen  Gantglaubigern  verübten  Betrugs  Urtheil  erster  Instonz  bestänlgt,  und  Nowlder
  ihn  gefällte  (in  Rro.  67.  des  kurrent  in  die  Kosten  zwelter  Instan
Staats=  und  Regierungs-Blatts  S.  605  verutiheilt.
eingeruͤckte)  Straf-  Erkenntniß  lediglich  Den  25.  September  wurde:
und  unter  Verurthellung  des  Rekurren=  14.  in  der  Rekurssache  des  wegen  zweler  klelten
  in  die  Kosten  welter  Instanz  bestä,  nen  Dilebstähle,  von  denen  der  eine  autugt:
  gezeichnet  ist,  sedann  wegen  Unbolmößig=12.
  In  der  Rekurssache  des  Retbgerbers  kelt  gegen  obrigkeltliche  Befeble,  und  Urber
Johann  kudwig  Schauweker  zu  Reut-  berschaft  bei  einer  Rauferey  mil  seinem
        <pb n="771" />
        Stlefsohn,  endlich  wetzen  asotlschen  Lebenswendels
  in  Untersuchung  gekommenen,
Johanncs  Wleser,  von  Weiler,  Oberamts
  Ravensburg,  das  von  dem  Crimiual-Senat
  des  Koͤnigl.  Gerichtsbhofs  in
Ulm  unterm  20,  August  I.  J.  gefoͤllte

767

(In  dem  Staats-und  Reglerunge-Blate
Nro.  76.  S.  739  enthaltene)  Straf,=Erkenntniß
  lediglich  bestätlgt,  und  Rekurvent
  in  die  Kosten  zwelter  Instanz  veruriheilt.



3.  In  der  Appellatlonslache  von  dem  Cloll-Am

  3.  September  wurden:

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senat
  des  Khnigl.  Gerichtshofs  zu  Ulm
zwischen  dem  Kaufmann  Johann  Aloy#
Gramm  in  Rledlingen,  Liquldanten,
Appellanten,  Wlieder-Appellanten,  und
den  Gläubigera  der  fünften  Klasse  des
Urban  Dlebold,  von  Ober-Merchthal,
Mi-elquldanten,  Appellaten,  Wleder=Aten,
  Vorzugsrecht  im  Game  und  bezlehungswelse
  klaulditct  elner  Ferderung
betreffend;

2.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senat
  des  Kölgl.  Gerichtsbofs  zu  Ulm
zwlschen  Georg  Frledrich  Ostermaler  d.  j.,
Kaufmann  in  Biberach,  Llauldanten,
Appellanten,  Wleder-Appellanten,  und
den  Gläublgern  der  fünften  Klosse  des
Urban  Diebold,  von  Ober-Marchtbal,
Mit-Klquldanten,  Appellaten,  Wieder=Aten,
  Vorzugsrecht  im  Gant  und  be-Mebungsweise
  lquldleät  einer  Ferderung
betreffend;

m

Senat  des  Kbnigl.  Gerschtsbofs  in  Ulm
zwischen  Giulini  et  Grosselli  in  Rledlingen,
  Llquldanten,  Appellanten,  Wieder
  Appellanten,  und  den  Gläubigern
der  fünsten  Klasse  des  Urban  Dlebold,
von  Ober-Marchthal,  Mi#  lquidanten,
Aoppellaten,  Wieder-Aten,  Vorzugsrecht
im  Gant  und  bezlehungewelse  #lquld##s
einer  Forderung  betreffend,  die  Erkenntmise
  voriger  Instanz  umer  Wergleichung
der  Kosten  abgeändert.
An  demselben  Tage  wurde:

4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll=Senate

  des  Königl.  Gerlchtehefs  zu  Ulm

zwischen  Michael  Vester  zu  Deriingen,

Kläzer,  Appellanten,  und  Kaver  Miehle
in  Neufra,  Beklagten,  Appellaten,  einen
Mandats-Contrakt  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Versänmung  der  neunzigtägigen
  Norhfrist  zu  Einvelchung  der
Beschwerdeschrife  von  Amts  wegen  für
verlassen  erklärt.  s
        <pb n="772" />
        Am  -.  Seveember  wurde:

5.  In  der  Acpellac#onalche  ven  dem  vormaligen
  Appellatlons  Gerichte  bofs  in  Ulm
zwischen  der  Curacel  des  Frelherrn  Franz
von  Thüno  in  Künzelsau,  Bekl.,  Appellantlo,
  und  der  Ccdristlue  Thüna  in
Stuttgart,  cum  cur.,  Klägerln,  Appellatln,
  Paternitéts=  Ansprüche  betrefsend.,
  die  Berufung  wegen  Mangels
elner  gegrndeten  Beschwerde  ohne  weltere
  Verhandlung  verworfen,  und  der
Appellant  in  dle  Kosten  verurthellt.

Am  14.  September  wurde:

6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senat
  des  Kbolgl.  Gerlchtsbofs  zu  Eß-Ungen
  zwolschen  Augustin  Mayensperger,
als  Pfleger  der  Wiitwe  Anne  Marie
Dupius  zu  Oeffingen,  Kläger,  Querulanten,
  nun  Appellanten,  und  dem  Kreuzwirth
  Johann  Gauß  daselbst,  Beklagten,
Querulaten,  nun  Appellaten,  Annullirung
eines  Ackerkaufs  betreffend,  das  Erkenntals
  voriger  Jastant  unter  Verurthellung
des  Appellanten  in  dle  Kosten  dleser  Instanz
  bestätlet.

Am  17.  Seotember  wurder

7.  In  der  Appellaklonssache  von  dem  Cloll-Senat
  des  Königl.  Gerlchespofs  zu  Ulm
wischen  der  Gemelnde  Hagenbach,  Oberemts
  Blberach,  Klaͤgerin,  Appellantin,
und  hem  Stadt-  und  Amis-Pfleger  von

763

Pfummern  In  Blberach,  Befsagken,
Aopella#en,  elnen  Wlesen  und  Oehmd=Uns
  betreffend,  die  Berufung  wez#n
Versönmüng  der  neuniigiégigen  Norhfist
zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift  ven
Amts  wegen  für  verlassen  erklärt.

Am  34.  September  wurde:
6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ci#ib
Senat  des  Künigl.  Gerichtshofs  zu  Ulo“
zwischen  Janaz  Landthaler  zu  Delmen
singen,  Oberamts  Wiblingen,  Beklagten,
  Appellamen,  und  Abraham  Molt
zu  Lauphelm,  Kläger,  Appellaten,  Abrechnung
  betreffend,  die  Berufung  weger
Mangels  an  der  appellablen  Sumne
unter  Verurtbellung  des  Appellaoten  b

die  Kesten  dieser  Instanz  verworfen.

Am  29.  September  wurde:
v.  In  der  Appollatlonssache  von  dem  Clei-Senat
  des  Kdulgl.  Gerichtehofs  für  de
Neckar-Kreis  zwischen  Christine,  ge.
Sirbblin  zu  Schuttera  im  Großherse##
tpum  Baden,  Ehefrau  des  lia  Cenkort
geratbenen  Kaufmonns  Kollus,  vormolt
zu  Berg,  blauidantia,  Appellatin,  nun
Appellantin,  und  dem  Kaufmern  Neeb
zu  Stuttgart,  und  mehreren  ondern  i
den  Akten  genannten  Gläubigern  des  90
dechten  Kylius,  Mit-Liquidanten,  Adpellanten,
  jent  Avpellsten,  klsuln
        <pb n="773" />
        und  kokation  einer  Forderung  im  Sante
des  Letzteren  betreffend,  das  Erkenntnif

voriger  Instanz,  unter  Verglelchung  der
Kosten  abgeaͤndert.

III  Sghegeiichtlicher  Senat.
Geschleden  wurden:

Des  6.  und  13.  September:

1.  Catharine,  geb.  Winkler,  von  Buseneweller,
  Oberamts  Sulz,  Klägerin,  von
Balthas  Stalger,  von  Fluorn,  Oberamts
  Obernderf,  Beklagten;

1.  Georg  Zaiger,  Oberumgelder  zu  Blanbeuren,
  Kläger,  von  Frledrike,  geb.
Höhr,  von  Sindelsingen,  Oberamts  Böblingen,
  Beklagten;

1c  (#r  u.  2)  wegen  Ebebruchs,  unter  Verurtheklung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.
Den  6.  September:

.  Bortholomäus  Böhler,  von  Gärkringen,
Oberames  Herrenberg,  Kläger,  von  Anne
Marie,  geb.  Hagenlocher  von  da,  Beklagten;.


k.Jakob  Frledrich  Geiger,  von  Meuffen,
Oberamts  Nürtingen,  Kläger,  von  Agnes
Rostne,  geb.  Schwelzer  von  da,  Beklagten;


ie  (3  und  4)  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Epe,  unter
  Vergleichung  der  Kosten.

Den  15.  und  20.  September:

5.  Christine,  geb.  Freitag  von  Maͤnsingen,

Klägerin,  von  Johann  Bosler,  Schnelder
  von  da,  Beklagten;

6.  Carl  Ramminger,  Rotbgerbermelster  zu
Eßlingen,  Kläger,  von  Frledrike,  geb.
Schuler  von  da,  Beklagten;

7.  Mllixp  Adam  Rleker,  Bäcker  von  Großgartach,
  Oberamts  Hellbrohn,  Kläger,
von  Marle  Elisabethe,  geb.  Flinspach
von  da,  Beklagten;

8.  Anne  Barbara,  geb.  Walz,  von  Lehenweller,
  Oberamts  Böblingen,  Klägerin,
von  Johann  Georg  Koch,  Schäfer  von
da,  Beklogten;

9.  Mariln  Gann,  von  Münkllugen,  Oberamts
  Leouberg,  Kläger,  von  Magdalene,
geb.  Ammann,  von  Well  im  Dorf,
desselben  Oberamts,  Beklagten;

1°0.  Loulse,  geb.  Geyer,  von  Carlsruhe,
Kläégerin,  von  Eduard  Schaul,  Kdu#glicher
  Legatlonsrath  zu  Stuttgar,  Beklagten;


je  (5—1°0)  wegen  beherrlicher  Widerspenstigkelt
  in  Fortsezung  der  Ebe,  unter
Verurthellung  der  Beklagten  in  dle
Kosten.
        <pb n="774" />
        77°

8)  Krei  Geriicht#  ##  f.
7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Senct.

Am  1.  September  wurde:

1.  Böltas  Kemmler,  von  Sersbeim,
Oberamts  Vaihlugen,  wegen  mit  vorbedachtem
  Entschlusse  zugefügter  Verwundung,
  wegen  gefäblicher  Drohung,  wilederbolter
  schwerer  Injurlen,  versuchter
Unjucht  und  gekelsteter  Beihälfe  zu  einem
  Soortatlons-Vergehen,  Sthrung
des  Häuslichen  Friedens,  und  mireelst
nächtlichen  Einstesgens  versuchter  Mißhandlung,
  neben  Bezahlung  sämtlicher
Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  achtmongtlicher  Zuchtbaus-Ktrefe
  mit  derbem  Willkomm  verurthellt.


Am  5.  September  wurde:

,  der  Eliscbethe  Bretler,  von  Reuhütten,
  Oberamts  Weinsberg,  wegen  mehrerer
  gewerbemäßli  verübter  kleiner  Diebstähle,
  worunter  ein  auegezelchneter  begriffen
  ist,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens
  Erfas  eine  olermonatliche  Zucht
hausstrafe  zuerkannt.

Am  6.  September  wurden  verurtheilt:
  ·

5.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte  Walblingen

  geführte  Untersuchung:

a))  Eberhard  Friedrich  Weikb,  Küfermei,

ster  zu  Stuttgark,  wegen  veräblen  Be
trugs,  und  wegen  wilederholter  Theilnahme
  an  etrügerelen,  auch  oleljähro
gen  Conkublnats,  nehen  Bezahlung  seiser
Arrest=  und  Azungs=  auch  ein  ½
der  Untersuchungs-Kesten  zu  sechn
natlicher  Zuchthausstrafe;

b)  Johannes  Stäber,  von  Oßreell,  Obe

amts  udwigsburg,  wegen  wlederholten,
verabredeter  Verbindung  gewerbemfis
berübten  Betrugs  und  Fälschung,  funer
  wegen  versuchten  Berrugs  und  wezu
Scortation,  neben  Bezahlung  seon
Arrest-Azungs=  und  der  Unieistchungs
  =  Kosten,  unter  Berücksichtigung
des  erstandenen  Arrests,  zu  ein  und
dreiolerteljährlsger  Zuchihent
strafe;  "

c)  Geerg  Peter  Zorn,  oon  Forchtenber

Oberamis  Oebringen,  wegen  wlederheh
ten,  In  verabredeter  Verbindung  gewerkt
mäßia  verübten  Betrugs  und  Fällchun,
neben  dem  Ersatze  seiner  Arrest-Ajunz"
und  #  der  Untersuchungs-Kesten  #
achtzehenmonatlicher  Jochihans
Krafe.
        <pb n="775" />
        An  8.  September  wurde:

4.  gegen  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung
gekommene  dulse  Baorbara  Currle,  von
Uhlbach,  Oberamts  Cannstadt,  wegen
drirten,  zum  Thell  ausgezeichneten  Dlebstahls,
  mehrorer,  zum  Dbell  ausgezelchneter
  Beträgerelen,  bügen  vor  Gericht,
und  Unzucht  in  der  Restdengstadt,  neben
dem  Ersotze  der  Arrest-Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten,  auch  Vergütung
des  Schadens  eine  zehenmonatliche
Zuchthausstrafe  und  nachherige  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu
erprob:er  Besserung,  wenigstens  aber  auf
füaf  Menate,  erkannt.

Am  1½.  September  wurde:

5.  der  Varbara  Siglin,  von  Horrheim,
Oberamts  Valhingen,  wegen  Diebstohls,
Verbeimlichung  ihrer  Schwangerschaft
und  unverschämten  Betragens  ver  Gericht
  zu  der  am  16.  Juni  d.  J.  gegen  sie
ausgesprochenen  slebenmonatlichen  Zuchtbausstrafe
  (Staats=  und  Reglerungs=Blatt
  S.  512)  eln  Zusatz  von  einem
Monate  nebst  Abschied  zuerkannt.

An  demselben  Tage  wurde:

6.  Jakob  Friedrich  keibfried,  Mezger
von  Döffingen,  Oberamts  Bbblingen,
wegen  thätlicher,  mit  Mißhandlung  verbundener
  Widersevtzlichkeit,  und  Injurien
cegen  die  Obrigkeit,  neben  der  Verbind=771



lichkelt  zu  Erstattung  seiner  Haft=  s
wie  der  Untersuchungs-Kosten  mit  olermonatlicher
  Festungsstrafe  belegt.

Am  15.  September  wurden  ver
urtbellt:

7.  Georg  Friedrich  Lauterwasser,  von
Rielingshausen,  Oberamts  Marboch,  we:
gen  mittelst  vor  Gericht  vorgebrachter
düge  versuchten  Betrugs,  neben  Bezah-=lung
  von  z  der  Untersuchungs-Kosten  zu
fünfmonatllcher  Zuchtbausstrafe;

6.  August  Bochart,  Handlungs-Lehrling
von  Hellbronn,  wegen  forkgesetzter  ausgezelchneter,
  zum  Thell  großer  Dlebstäßle,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersatze
des  Schadens  und  zur  Bezahlung  seluer
Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  zwanzlgmonatlicher  Festungsstrafe;
  »

9.  Johann  Andreas  Kenner,  von  Krummenacker,
  Oberamis  Eßlingen,  wegen  unzuͤchtiger,
  mit  Zwang  verbundener  Betastungen
  selner  Stieftochter,  neben  Bezahlung
  der  Untersuchungs-Kosten  zu
elnjäbriger  ZuchthausKtlrafe.

Am  18.  September  wurde:

2°.  der  vormalige  Börgermelster  Jakob
Klalber,  von  Scheppach,  Oberamts
Weinsberg,  wegen  aus  Fahrlößigkeit  sesedten
  Kossen-Reste  zu  Bekleidung  eines
verrechnenden  Amtes  für  unföhls  er-2
        <pb n="776" />
        klärt,  und  zu  vierwöchiger  Gefängnißstrase,
  neben  Bezahlung  der  Unterfuchunzs
  =  Kesten  und  Ersatz  des  erweislichen
  Schadens  verurtbellr.

An  demselbken  Tage  wurde:
1.  Georg  Schraishuhn,  von  Iptingeo,
Oberamts  Manlbronn,  wegen  Mißhandlung
  seines  Sliefvaters  und  Berwundung
einer  Irderen  Person,  neben  Bijahlung
der  Untersuchungo=  und  Heitungs=  Kosien
  mit  viermonatllcher  Frstunvsstrafe
  belegt.

Am  12.  September  wurden  verurtheilt:



13.  Carl  Philllpp  Auberlen,  Glaser-Geselle
  oon  Böblingen,  wegen  wlederholter
Uebertretung  der  Co#  fination,  wiederhollten
  B.-Ziceis  ued  leich  sineizen  Schuldenmachens
  unter  falschen  Vorspiegelungen,
  zu  elnjähriger  Suchthausstrafe
mit  Abschier,  und  nachheriger  Elnsperrung
  in  ein  3  vangs-Artellehaus  bis  zu
P,  prebler  Besserung,  wenigstens  aber  auf
rie  Dauer  von  sechs  Menaten,  auch  zu
Beallung  der  Untersochungs-Kesten;
„.  JSaon  Frierrich  Koch,  geesener
Bu#z  #denster  zu  Güszlingen,  Oberamts
Brackiuheim,  wegen  eincs  zum  Theil
vorltz  ichen  Kassen-Rests  bei  dem  Bürgerweisteramt
  und  wegen  Veruntreuungen
  bei  Verwaltang  von  flegschaften,

772

auch  Fälschung,  neben  dem  Ersetze  des
Schadens  samt  Zlasen  und  Bezahlung
von  8  der  Untersachungs=  Kesten  zu
zweljährig:e  Zuchthausstrafe.  Dabei
wurde  derselbe  von  selnem  Amte  cassict,
und  zu  Bekleidung  elnes  dffentlichen  Amtes
  für  unföbig  erklärt.

Am  35.  September  wurde:

14.  gegen  Jebannes  Hberle,  von  Greb—
heppach,  Oberamts  Waiblingen,  we#.
miederholten  Vagirens,  neben  der  Ver—
urtbeilung  zum  Ersotze  seiner  Arrest-Azungs-
  und  Untersuchungs--Kosten  elnt
vlermonatliche  Zuchthausstrafe  mlt
einem  derben  Abschled  und  nachberige
  Einschließung  in  ein  Zwangs-Aw#
beite  haus  auf  wenigstens  zwei  Monate
eilonnt.

An  demselben
verurtheilt:

15.  der  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  gekemmene
  Freiherr  Carl  von  Killinger
zu  Schwabach,  Oberamts  Welnsberg,
wegen  großer  Betrügereien,  neben  dem
Ersetze  des  Schadens  und  Bezohlung  der
Untersuchungs-Kosten  zu  elnjährigem
Festunge=  Arrest;

16.  auf  die  von  dem̃  Criminalamt  Stutt,
gart  geführte  Untersuchung:

a)  Johann  Georg  Hablizel,  von  Schönalch,
  Oberamte  Böblingen,  wegen  zweler

Tage  wurden
        <pb n="777" />
        773

im  Complott  verübter  grofer  Betrügereien
  mittelst  Fülschung  bffentlicher
Urkunden.  neben  dem  Ersatze  seiner  Arrest-Azungs=
  und  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  zehenmonatlicher  Zuchthausstrafe;

v)  Michoel  Schilling,  Schubmacher
oon  Möbringen,  Oberamts  Stuttsart,
wegen  glelchen  Verbrechene,  veben  Bezahlung
  selner  Arrest-Ajungs=  und  2
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  zebenmonatlicher
  Festungssirofe;
Auch  wurden  belde  Inqulsiten  zum  Ersatze
  des  Schadens  für  solldarisch  verbunden
  erklärt.

Am  :6.  Seiptember  wurde:

1-.  Goitftied  Kaufmann,  sufpendirter
Gemeinde-Pfleger  in  Untermberg,  Ober-A.is
  Valhingen,  wegen  mehrerer,  zwar
klelner,  aber  zum  Thell  mittelst  Falschung
  von  Rechnurge-Belegen  veräbter
Verurtreuungen,  unerlanlter  Geschenk-Annahme,
  und  greber  Eigenmdchtigkei#t
in  seiner  Amts-Verwaltung,  neben  der
Berbludlichkeit  zu  Erstatinng  sämtlicher
Unterfichungs-Kesten  und  zum  Ersatze
des  Schadens  ven  allen  selnen  bffentlichen
  Aemtern  enisetzt,  zu  Bekleldung
eincs  bffentlichen  Amies  für  unfébig
erklärt,  und  mit  sechruhchiger  Festungsstrafe
  belegt.

Am  29.  September  wurden
verurtbellt:

18.  Dorotheg  Schweiklin,  von  Stuttgart,

  wegen  vierten  Dlebstahls,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
  ihrer  Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  vier  zehenmonat,
licher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbellshaus
auf  sieben  Menate;

19.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerlchte  Stuttgart

  geführte  Untersuchung:

a.)  Danlel  Strobel,  von  Mübrngen,
wegen  zum  Theil  mir  thl##licher  Mißhundlung
  verbundener  Widerseszsichkeit
gegen  den  Dersschätzen,  und  den  Orts-Vorsteber,
  so  wie  negen  Aufris  selner
Kameraden  zur  Wldersetichkelt,  auch
sonstigen  rohen  und  unbotmäßlgen  Betragens
  zu  sechsmonatlicher;

b)  Jakob  Friedrich  Bek  von  da,  wegen
auegesteßener  Jajurien  und  Drohungen
hegen  den  Dorfschützen,  mit  ehl#lcher
Mißbandlung  verbundener  Widersetzlichkeit
  gegen  denselben,  und  wegen  Widersetzlichkeit
  gegen  den  Orts  Vossteber,
so  wie  gegen  dle  zu  seiner  Arrettrung
beauftragten  Personen  zu  fünfmenatlicher;


c)  Adam  Pfeiffer  von  da,  wegen  ausgestoßener
  Jojurlen  gegen  die  Schoar-
        <pb n="778" />
        77

noos,  wanren  Theil  mit  tbät  ner  Wldersetlichkeit  gegen  den  Daf
9  verbundener  Wi-  schüten  zu  vlermonatllcher  ##

dersetzlichkeit  gegen  selne  Orts-Obrigkeit  stungsstrofe;
und  gegen  die  zu  seiner  Verhaftung  dabei  wurden  Jedem  selne  Arrest=  und
beauftragten  Personen,  zu  vierme-  Azungs=  auch  #  der  Untersuchunge
natlicher;  Kosten  zugeschleden.

d)  Christoph  Bek  veon  da,  wegen  ausgestoßener
  Injurlen  gegen  den  Dorf-  An  demselbes  Tage  wurde:
schüten  und  mit  thätlicher  Mißhande  20o.  der  Friedrike  Schäffer,  von  Dürlung
  verbundener  Widersetzlichkeit  gegen  menz,  Oberamts  Maulbronn,  wegen  ii,
denselben,  auch  Entwelchung  aus  dem  nes  guallsicirten  Hausdlebstahls  ond
Orts  =  Gefängnisse  zu  vlermonatli-  zweler  Betrugs-Versuche,  neben  Zuschei,
cher:  dung  der  Untersuchungs-Kosten  und  des

e)  Jakob  Schwelzer  von  da,  wegen  Schadens-Ersatzes  eine  viermonatlimit
  thätlicher  Mißhandlung  verbunde-  che  Zuchthausstrafe  juerkanm.

2.)  Eloll=  Senat.

1.  In  der  Appellationsseche  von  dem  Ancen,  dle  eingeklagten  120  fl.  wh
Stadtgerlchte  zu  Stuttgart  zolschen  den  Verzugs-Zinsen  je  von  #  deß  Copitals
Welogärtner  Johonn  Georg  Klumpp-  seit  dem  1.  April,  1.  Juli  und  #.  Ollsschen
  Ehelenten  voselbst,  Kl.,  Anten,  ber  1317  binnen  dreißlg  Tagen  ju  be
und  dem  Dr.  benz  ebendaselbst,  Bekl.,  zablen  verbunden  sey.

Aten,  eine  abgetretene  Abfndungesumme  :.  In  der  Appellationssache  von  dem  Stadibetcesfend,

  wurde  vermige  Beschlasses  gerichte  zu  Stutmgart  zwischen  Gerb

vom  z1.  August,  publ.  den  8.  Septem.  Frledrich  Herrmann  zu  Goblenberg,
bec,  das  unter  dem  13.  Aug.  1818  erdffnete  Bekl.,  Anten,  und  Catharine  Ellsabetbe,
lirhen  erster  Instanz  unter  Compensi-  Ebefrau  des  Lohnkutschers  Frledrlch  Elung
  der  Prozeß-Kosten  und  einem  Be-  saͤßer  zu  Stuttgart,  cum  curat,  leg.,

t  1,  Verbehalt  für  den  Bekl.,  Aten,  Kl.,  Acin,  Capltal-Forderung  betreffend,

wo  abgesnderr,  daß  dieser  den  Kl.,  wurde  vermdge  Beschlusses  d.  d.  26.  Junb
        <pb n="779" />
        775

ins.  5.  August,  dle  Berufung  wegen  Urtheil  vom  17.  Febr.,  ns.  S.  März  d.  J.

Mangels  an  elner  gegründeten  Beschwerde  bedingt  ausgesprochene  Abwelsung  des

unter  Verurthetlung  des  Anten  in  die  Kl.,  Aten,  unter  Compenslrung  der  Ke-Prozeß-Kosten

  dieser  Instanz  von  Amts  sten  beider  Instanzen  nunmehr  durch

wegen  verworfen.  Erkenntuiß  vom  v.,  laf.  21.  Aug.  fuͤt
5.  In  der  Deblache  des  zu  Ladwigsburg.  unbedingt  erklärt.

verstorbenen  Stabs-Rittmelsters  v.  Wei=  6.  JIn  der  Appellatlonssache  von  dem  Obergelin

  wurde  am  3.  Jull  das  Erstigkeits-  emtsgerichte  zu  Backnang  zwischen  Georg
Urtbell  gefällt,  und  den  :.  August  er-  Frledrich  Schnelder,  Hirschwirih  zu  Un-Uffnet.
  terbrüden,  Kl.,  Amen,  und  Frledrich
4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  Lederer,  Ober-Acciser  zu  Becknang,
amtsgerichte  zu  Besigheim  zwischen  dem  Bekl.,  Aten,  Forderungen  aus  elnem
Unterfbrster  Fischer,  von  Kleebronn,  bLieferungs=  Geschäfte  betreffend,  wurde
Bekl.,  Anten,  und  Carollne  Louise  von  vermöge  Erkennenisses  vom  30.  August
Scebach,  Kl.,  Atin,  Ansprüche  aus  un-  und  ins.  1.  September,  das  unterm
ebelicher  Schwängerung  betreffend,  wurde  28.  Juni  1820  erbffnete  Urthell  erster

vermöge  Beschlef).  vom  20.  Juli  und  Instanz  vahln  abgeändert,  daß  der  Kl.,
ins.  8.  August,  das  Urtheil  erster  Instanz  Ant,  unter  Verurthellung  desselben  in
de  publ.  aa.  Okt.  1820,  indem  der  Kl.,  die  Kosten  zweiter  Instanz  mit  der  an-Atin
  der  Relnigungs-Eid  zuerkannt  zestellten  Klage  abzuweisen  sey.

wurde,  abgeändert,  und  für  den  Fall  9.  In  der  Appellationssache  von  dem
der  Ableistung  des  Eides  der  Bekl.  in  Stadtgerichte  zu  Stuttgart  zwischen  den

die  Prozeß=  Kesten  verurtheilt,  für  den  Gebrüdern  Benz,  von  Reutlingen,  Luten,
entgegengesetzten  Fall  aber  wurden  solche  Anten,  und  dem  Steadtrath  Lotter  zu
verglichen.  Stuttgark,  als  Gäterpfleger  der  Johann

5.  In  der  Appellations  sache  von  dem  Ober=  Frledrich  Bok'schen  Gantmasse  daselbst,
amtsgerichte  zu  Walblingen  zwischen  Georg  daten,  Aten,  Separations-Recht  und
Beutler  zu  Großheppoch,  Bekl.,  Anten,  Location  im  Gante  betreffend,  wurde
Pcten,  und  Michael  Bosch  zu  Boͤrtlin-  durch  Erkenntulß  vom  4.  und  inf.  2#4.
gen,  Kl.,  Aten,  Pnken,  die  Vindlcatlon  September,  das  am  6.  Oklober  1370  ereines
  Ochsen  betreffend,  wurde  dle  durch  bffnete  Urthell  erster  Instaz  unter  Ver-
        <pb n="780" />
        urthellung  der  Anten  in  die  Prozeß-Kosten

  der  zweiten  Instanz  bestaͤtigt.

8.  In  der  untergaͤnglichen  Appellationssache
  von  dem  Stadtgerichte  zu  Stuttgart
zwischen  dem  Handelsmann  Moses  Benedikt
  daselbst,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,
  und  dem  Ober  Finanz-Kemmer-Se-*6



kretär  Vlscher,  nunmehr  dessen  Besüs-Nachfolger,

  Kaufmann  Bllfinger  ebendaselbst,
  Verkl.,  Nachbekl.,  Aben,  Boustreinigkelt
  beireffend,  wurde  durch  Beschluß
  vom  2:1.  und  Uns.  36.  Sept,  di
Appellation  wegen  Mangels  einer  g#
gründeten  Beschwerde  unter  Verurtbel,
lung  des  Anten  in  dlie  Kosten  diese
Instanz  von  Amts  wegen  verworfen.

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminal-Senst.

Am  6.  September  wurde:
1.  Gtorg  Vogt,  Schuster  von  Nehren,

Oberamts  Tuͤbingen,  wegen  Verfälschung

einer  Iffentlichen  Urkunde  und  damit
verübten  Betrugs,  neben  der  Verbindttung
  des  verursachten
Schadens  und  saͤmtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  zu  fünfmonatlicher  ZSwangs=Acbeitsstrofe
  verurthellt.

Am  y.  September  ist:

lichkelt  zu  Ersta

4.  Catharine,  Cbhristlan  Ralls  Ebefran,
13  Oberamis  Urach,  wegen

von  Ehningen,

Fälschung  mebrerer

vdamit  versachter
Verbldlichkeit  zu
suchungs-Kosten  %„
Zuchibausstra

Am  ro.  Septem

3.  Franz  Xaoer  Ri

Erstattung  der  Unterzu
  achtmonailicher
fe  verurtheilt  worden.
ber  wurde:

edinjer,

Prioat-Urkunden  und
Beteögerelen,  neben  der

suspendirter

Obmann  des  Bürger-Ausschusses  zu  Remdingen,
  Oberamts  Tuttlingen,  thells  #
gen  Unterschlagung,  theils  wegen  Verumreuung,
  neben  der  Verbindlichkei
zum  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,  und
zu  Erstattung  sämtlicher  Untersuchunzt
Kosten,  selner  Obmaennsstelle  entserzt,  fü
unfählg  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen
Amtes  erklärt,  und  zu  fünfmonatllcher
  Festungs-Arbeltsstrafe  verurtiheilt.
Am  i4.  September  wurde:

4.  auf  die  zu  Neuenbürs  sta  tgebabte  Um

tersuchung:

a)  Matthaͤus  Muͤller,  von  Obernlebelspach,

  wegen  fortgesetzter,  jum  Theil
tbtlicher  Widersetzlichelt  gegen  dic  in
Ausübung  ihres  Amis  begifenen  ebrig
keltlichen  Dlener,  sedann  wegen  mehtfacher
  zum  Tbeil  grober  Injurien  geßen
        <pb n="781" />
        777

seinen  Orts-Vorskeher,  auch  wegen  eines
zwar  kleinen,  dabei  aber  ausgezeschneten
  Diebstahls,  und  wegzen  aunderer
mehrfacher  Excesse,  neben  Verfaͤllung
in  seine  Verbaft=  und  einen  angemessenen
  Thell  an  den  Untersuchungs-Kosten,
mit  fünfzebnwöchlger  Festungs  Arbeitsstrafe
  belegt  !
b)  di:e  Wittwe  Ca.harine  Müller,  von
Ob  znieber  spech,  wegen  der  si.h  bei  Arretirung
  lihres  Sohnes  zu  Schuld  gebrachten,
  mit  tbä#licher  Mißhandlung
verbundenen  Widerstzlichkeit  gegen  rinen
in  Ausübung  seines  Amts  begriffenen
obriekeitlichen  Diener,  so  wie  wegen
wlederholter  grober  Injurien  gegen  ihren
vorgesetzten  Schultheißen,  und  wegen
Injurien  gegen  die  in  einer  früheren
Untersuchung  gegen  sie  abgebbeten  Zeutgen,
  mit  Rücksicht  auf  dle  von  ihr
wegen  ähnlicher  Vergehen  schon  früber
erstandenen  Strafen  und  unter  Einrechnung
  elnes  Theils  des  erstandenen
Arrestes,  zu  viermonatllcher  Zuchtbauestrafe
  verurtheilt,  auch  in  ihre  Verbaft=
  und  einen  angemessenen  Tiell  an
den  Untersuchungs  Kosten  verfällt.
Am  17.  September  ist:
5.  auf  die  zu  Urach  stattgehabte  Untersuchung:

)  Selomon  Bauer,  von  Neckarhausen,

Oberamts  Mürtingen,  wezen  wiederholken,
  ausgezeichneten,  und  in  Genessenschaft
  verübten  Dlebstahls,  neben  der
Verbindllchkelt  zum  Ersotze  seiner  Verbaft=
  und  der  hälftigen  Untersuchungs-Kosten,
  zu  lechsmonatllcher.  Juch#
hausstrafe  mit  Willkomm,  und

b.)  Salomon  Henzler,  von  Reckarhauen,

  gleichfallos  wegen  ausgejeschne:n,
und  in  Genessenschaft  mit  Bauer  verübten
  Diebstahls,  neren  Verfällung  in
seine  Verhaft=  und  die  andere  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  drei
und  einhalbmeonatlicher  Festungs-Acbelsstrafe
  verurtheilt  worden.

Am  20o.  September  wurden:

6.  auf  die  zu  Reutlingen  gepflogene  Untersuchung!



a)  Jehann  Frliedrich  Hoch,  von  DPfullingen,

  wegen  elnes  In  Genossenscheft
verübten,  ausgezelchneten,  und  wlederbolten
  Dlebstabls,  neben  der  Verbindlichkelt
  zum  Ersotz  des  Schadens  und
seiner  Verhaft-,  se  wie  der  hölfeigen
Untersuchungs-Kosten,  unter  Elnrechnung
elines  Theils  des  erstondenen  Arrests,
zu  einer  dreijäbrigen  31  cchtbausstrafe,
und  zu  nachberiger  wenlastens  achtzehnmonatllcher
  Einschlleßung  In  eln
Zwangs-Mbbeltehaus;
b)  Jehaun  Georg  Stehle,  von  Jestn-
        <pb n="782" />
        schelft,

von  oben

gen,  Oberamts  Sulz,  wegen  des  in
Gemeinschaft  mit  Hoch  verübten  Dlebstahls,
  welcher  als  dritter  im  rechtllchen
  Slnne  erscheint,  und  wobel  überdies
  die  welteren  wegen  Diebstabls-Versuche
  und  Beihülfe  zu  einem  Diebstohl
  von  Stehle  früher  erstandenen
Sctrafen  in  Räcksicht  kommen,  so  wie
wegen  Lügen  und  ungebührlichen  Benehmens
  vor  Gericht,  neben  solidarischer
  Verbiudlichkelt  zum  Ersatze  des
Schadens,  und  neben  Verfällung  in
seine  Haft=  so  wle  in  dle  andere  Haͤlfte
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  einer  Zuchthausstrafe

  von  zwei  Jabren  und

778

drel  Monaten,  nebst  derbem  Will-—


r

i
komm  und  Abschled,  und  zu  nachberiiger
  Einschlleßung  in  ein  Zwangs-Arbeitsehaus
  ouf  wenigstens  ein  Jahr
verurtheilt.

Am  16.  September  ist:
Johannes  Schanz,  von  Wilttlingen,
Oberamts  Urach,  wegen  zwar  elnfacken,
jedoch  großen  und  wlederholten  Dlebstabls,
  sodann  wegen  kleliner  Famllien“
Entwendung,  und  beziehungswelse  Veruntreuung,
  auch  wegen  Baglrene,  neben
der  Verbindlichkelt  zu  Erstattung  des
Schadens,  so  wie  selner  Verheft=  Azungs
und  sämtlicher  Umersuchungs-Kosten,  zu
sieben  und  einhalbmonatlicher  Zucht
bausstrefe  verurtheilt  worden.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  14.  August  wurde:
in  der  vor

sodann

dem  Oberamtsgerlchte
zu  Nagold  verhandelten  Untersuchungsseche
  gegen  den  Bauernknecht  Jakob
Friedrich  Renz,  von  Emmingen,  erkannt,
daß  derselbe  wegen  des  an  seiner  Ebesrau
  verübten  Mords  zur  Nichtstätte  gemit
  dem  Nede
bereb  hingerichtet,  biernächst
  der  Kopf  von  dem  übrigen  Kkrper
  getrennt,  dleser  auf  das  Rad  ge-Lechten
  und  jener  auf  einen  Soleh  gesteckt

  werden  solle,  auch  der  Ersetz  der
aufgelaufenen  Verhaft=  Azungs=  Untert
suchungs-Vertheidigungs=  und  Hinrichtungs-Kosten
  aus  der  Hlnterlassenschon
des  Werbrechers,  so  weit  diese  dazu  him
reicht,  zu  leisten  sey.

Da  nun  Seine  Kbdnigl.  Mojestzt
nach  Höchster  Entschließung  vom  7.  Sey
tember  1631  im  Gnadenwege  vorstebem
des  Urthell  nur  dahln  zu  milden  Sich
bewogen  gefunden  haben,  daß  der  Ver,
brecher  durch  das  Schwert  bingerch
        <pb n="783" />
        779

tet,  hlernaͤchst  dessen  Korper  auf  das  Jakeb  Friedrich  Renz  diese  Todenstraft
Rad  geflochten  und  seln  Kopf  cuf  den  am  20.  September  d.  J.  in  der  Ober-Spieß
  gesteckt  werden  solle,  fo  wurde  an  emtsstadt  Nagold  vollzogen.

2.)  Cloill.=  Senat.

Am  12.  September  wurde:  Wiederlofong  betreffend,  wegen  mangeln-1.
  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-  der  Rlchtigkelts  =  und  Beschwerdegründe
gerichte  zu  Rottenburg  zwlschen  Jehann  unter  Verfällung  des  Qnten,  Rten,  In
Camesaska,  Gastgeber  zum  rimischen  die  Kosten  zwelter  Jostaz  weggewilesen.
Kalser  von  doa,  jetzt  dessen  Erben,  Bekl.,  Am  1½64.  September  lst:
Anten,  und  Longin  Buhmüller,  von  .  in  der  Nichtigkelts-Klage=  und  Ations-Junglugen
  im  Fürstenthum  Hechinsen,  sache  von  dem  Oberamtsgerichte  zu  Obernjetzt
  dessen  Erben,  Kl.,  Aten,  Forderung  dorf  zwischen  Carl  Jeggle,  von  Schramaus
  einem  bieferungsgesellschsfts-Vertrag  berg,  Kl.,  Inten,  Qnten,  Anten,  und
und  andern  Rechtsgeschäften  betreffend,  der  Landschafts=  Kasse  daselbst,  Bekl.,
den  Bekl.,  Anten,  die  Abschwbrung  ei-  Itin,  Qatin,  Atin,  eine  gehrlobnesen

nes  assertorischen  Eldes  auferlegt  und  für  derung  jetzt  Wiedereinsetzung  in  den  voden
  Fall  der  Eldesleistung  auf  Freispre-  rigen  Stand  betreffend,  der  Qut,  Ant,
chung  von  der  Klage  unter  Prozeß-Ko-  wegen  Mongels  einer  Nullue  und  gesten-Compensation,
  fuͤr  den  Fall  der  El-  gruͤndeten  Beschwerdo  unter  Verurtheldes-
  Verweigerung  aber  auf  Verurthei-  lung  in  die  Kosten  dieser  Instanz  abgelung
  der  Bekl.,  Anten,/  zu  Bezablung  wiesen  worden.
der  eingeklagten  Summe  sowohl  als  der  Am  18.  September  wurde:
Drozeß-Kosten  erkannt;  4.  in  der  Alionssache  von  dem  vormallgen
::  die  Nichtigkeits-Klage  und  Appellations=  Oberamtsgerichte  zu  Nonenhu'g  zulschen
soche  von  dem  Oberamtegerichte  zu  Freu-  der  Ehefrau  de#  Anton  Zug,  von  Hilrrdenstadt

  zolschen  Christoph  Friedrich  lingen,  cum  curetore,  Lutin,  Antin,
Klumpp,  Gastmeister  in  Reichenbach,  und  der  Gammasse  ihre  Ehemanns,
Kl.,  QAnten,  Anten,  und  Matthäus  e.  in,  Atin,  Lokatlon  im  Gant  betref—-Järle
  daselbst,  Bekl.,  Qaten,  Wen,  fend,  eben  so  erkaunt.

5
        <pb n="784" />
        780

Am  19.  September  ist:  6.  zwischen  Dominleus  Mäller,  Sonnen-5.

  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  wirh  von  Durchhausen,  Beks.,  Amen

gerichte  zu  Sulz  zwischen  den  Gerichtsmit-  und  der  Wittwe  des  Hofraths  und  Vergliedern

  zu  Leldringen  und  bezlehungs-  direkters  Lehmann,  von  Donaueschiagen,
weise  deren  Erben,  Bekl.,  Anten,  und  cum  curatore,  Kl.,  Atin;

den  Erben  des  Salinen-Cassiers  Schmol-  9.  zwolschen  dem  Wüller  Joseph  Soe,
ler  in  Sulz,  Kl.,  Aten,  subsidlarische  von  Durchhausen,  Bekl.,  Anten,  und

Klage  betreffend,  das  erstrichterliche  Er-  der  gedachten  Hofrath  cehmannschen

kenntniß  unter  Verfllung  der  Amten  in  Wittwe,  Kl.,  Atin;

die  Prozeß--Kosten  zwelter  Instanz  be-  10.  zwischen  Anton  Schorpp,  von  Durcktanstätigt

  worden.  sen,  Bekl.,  Anten,  und  der  eralhen
Hofrath  Lehmannschen  Wittwe,  Al

Am  235.  September  wurde:

6.  Un  der  Atlonssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  zu  Reutlingen  zuischen
Johann  Michael  Elsenlehr,  Bäcker  dar
selbst,  Kl.,  Anten,  und  der  Wittwe,  so
wle  den  uͤbrigen  Erben  des  Franz  Eisenlohr
  von  da,  Bcekl.,  Aten,  peto  condict.
  indebiti,  auf  glelche  Weise  erkannt;
in  der  Rechtssache  erster  Instunz  zwischen  1
dem  gechesenen  Klosterkoch  Wilhelm  Georg  Amen  in  die  Projeß-Kosten  welm
Schnalzenhbfer,  zu  Tübingen,  Kl.,  und  Instanz  unbedingt  bestätigt.

dem  Königl.  Studien-Rath  in  Stutt-  An  demselben  Tage  ist  serner:
gart,  Bekl.,  Entschc#lgungs-Ansprüche  13.  in  der  Altonssache  von  dem  Oberemts
wegen  Dienst-Entlassung  betreffend,  Klé-  gerichte  zu  Tuttlingen  zwischen  Johenuch
ger  wilt  der  Klage  in  dem  Maße,  wie  Wenzler,  von  Durchhausen,  Bekl.  Anlen

Atin;

11.  zwischen  Joseph  Wagner,  von  Dutch
hausen,  Bekl.,  Anten,  und  der  eroche
ten  Wittwe  des  Hofraihs  Lebmann,  l.
Atin,  saͤmtlich  bypothekarische  Klezen
betreffend,  die  in  erster  Instanz  von  der
Königl.  Justlz  -Retardaten=  Commisia

3  gefällten  Urthelle  unter  Verfällung  ku

sie  angebracht  worden,  abgewiesen  und  und  der  Wittwe  des  Hofraths  Lehmano
in  die  Prozeß-Kosten  verurthellt.  von  Donaueschingen,  cum  curatore,
Am  a16.  Septemiber  wurden:  Kl.,  Acin,  Pfandrechts-Klage  betrefend

in  felgenden  Atlonssachen  oon  ·  dem  Ober-  das  in  erster  Instanz  von  der  Konigl.

amtsgerichte  zu  Tuttlingen:  Justiz-Retardaten-Cemmlssiec  gefdlit
        <pb n="785" />
        731

Urtheil  beställgt  und  Ant  In  dle  Kosten
zweiter  Instanz  verfällt,  dem  Anten
jedoch  besserer  Beweis  nachgelassen,  und

15.  sind  in  der  Ationssache  von  dem  gedachten

  Oberamtsgerlchte  zwischen  Jebann
  Georg  Grieshaber,  von  Durchhausen,
  Bekl.,  Anten,  und  der  erwähnten
Hofraih  Lehmannschen  Wittwe,  Kl.,
Atin,  hypethekarische  Klage  betreffend,
die  Parthien  über  den  Grund  der  Klage
zur  Beweisführung  aufgefordert  wor:
den.
Am  33.  September  wurde:

14.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Urach  zwischen  dem  Dr.  Juris
Cammerer  in  Stuttgart,  Bekl.,  Anten,
und  Davld  Werwag  auf  Achalm,  Kl.,
Aten,  Schulden-Lesung,  jetzt  Deseroitenund

  Auslagen-Ersatz-Klage  betreffend,
der  Ant  mit  der  ergriffenen  Berufung
wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Beschwerde  abgewlesen  und  in  die  Prezeß-Kosten
  zweiter  Instenz  verurtheilt;

1b.  in  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Rottenburg  zwischen  Martin
Hofmelsters  Wittwe  von  da,  cum  curatore,
  Vorbekl.,  Nachkl.,  Antin,  und
Franz  Hofmessters  Wittwe  von  dae,  cum
curatore,  Vorkl.,  Nachbekl.,  A##r#
Zuräckforderung  von  unverzinslich  übergebenen
  Jooo  fl.  ln  der  Vor=  und  Erbschafts-Theilung
  in  der  Nachklage  betreffend,
  das  erstrichterliche  Urtbeil  sowohl
  in  der  Bor=  als  in  der  Nachklage
unter  Berfällung  der  Antin  in  die  Proz-Kosten
  zwelter  Instanz  bestätige.

II  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat.

Den  11.  September  wurde:

4.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Crallsbeim
  verhandelten  Umeersuchungssache  gegen
  Johann  Spatschek,  von  Onolzbelm,
derselbe  wegen  dritten  Diebstahls,  dessen
er  rechtlich  für  überwiesen  angenommen
wurde,  neben  Ersotz  des  Schadens,  und
Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
mu  elner  sechsmonatlichen,  seiner  kürperlichen

  Beschaffenheit  angemessenen
Suchthausstrafe  und  nachheriger  dreimonatlichen
  Einsperrung  in  das
Zwangs-Arbeltshaus  zu  Ellwangen  verurthellt.


An  demselben  Tage  wurde:

2.  in  ber  vor  dem  Oberamtsgerschte  Oehrinzen

  verhandelten  Untersuchungssache  wider
        <pb n="786" />
        Carl  Frledrich  Schubart,  von  Oehringen,
  und  Genossen:

a)  Carl  Friebrich  Schubart,  von  Oehringen,
  wegen  in  Genossenschaft  theils
versuchten,  thells  wirklich  verübren,  großen,
qualisicirten,  lm  rechtlichen  Sinne#  deltten
Dlebstahls,  und  wegen  nachgefolgter
Thbeilnahme  an  elnem  Beltdlebstabl,  se
wie  wegen  wlederholten  Conkublnais,  mit
achtzebamonatllcher  Zuchthausstrafe
mie  Willkomm  und  Abschied,  und
nachberiger  neunmonatlicher  Einsperrung
  in  das  Zwangs-Arbeltshaus  zu
Ellwangen;

sodann  von  den  Mleurhebern  jenes  theils

atteutirten,  thells  vollbrachten,  greßen
und  qualistcirten  Dlebstabls:

b)  der  verheirethete  Taglöhner  Martin
Glebler,  von  Malnhardsall,  wegen  hiedurch
  verübten  wiederholten  Diebstabls
mit  elner  ellfmenatlichen  Zuchthausstrafe;


ß)  der  verhelrathete  Schafknecht  Frledrich
Schmid,  von  Neuenstein,  wegen  gleichfolls
  hledurch  zu  Schulden  gebrachten
wlederholten,  und  zuglesch  in  seiner  Eilgenschaft
  als  Dlenstknecht  des  Damalsikaten
  ausgezelchneten  Dlebstohls  mit
zebenmonatlicher  Zuchthausstrafe;

4)  der  ledige  Schafknecht  Michael  Hhrcher,
  von  Bühl,  wegen  gan)  glelcher

Verschuldurg,  so  wie  wegen  elnes  von

ihm  begangenen  weitern  kleinen  Haus

dlebstahls,  wit  elner  ellfmonatllchen

Suchthausstrafe,  sämtlich  in  Gettezuell
ferner:

e.)  die  ledige  Marle  Catharine  Specht,
von  Oehringen,  wegen  wlederbolten  Cenkublnats
  mit  dem  gedachten  Corl  Fre
deich  Schubart,  vorgänglzer  Wisto
schaft  ven  dem  von  letzterm  In  Genosem,
schaft  verübten,  gqualisichrten,  greßen
Dsebstahl  und  nochgefolgker  mehrfecht
Tbellnahme  an  dlesem  und  elnem  wiie
tern  Diebstahl,  mir  jehenmonatli:
cher  Zuchthausstrase  in  Ludwigsbut
belegt,  und  jedem  der  bemerkten  J
quillten  seine  elgene  Arrest=  Asung#
und  ein  verhiltnihmägtiger  Authell  u
den  Untersuchungs-Kosten  zugeschieden.

Den  13.  September  wurdke:
5.  in  der  vor  dem  Oberamtogerichte  Oebringen
  verhandelten  Denunciationssache
gegen  den  Schultheißen  Welk,  von  Kembers,
  derselbe  wegen  Misbrauchs  seinet
Amts  zu  einem  çewinnsüch:igen  Zwec,
ordnungswidriger  Kührung  einer  Curackh,
und  eines  biebei  gesetzten  Rests,  durch
Verwendung  von  Geldern  in  seinen  ekeenen
  Nupßen,  so  wie  wegen  gesetzwidrige

Behordlung  elner  Irqusltienssache,  boa

seinem  Amte  kaseint,  und  zu  einer  viet-
        <pb n="787" />
        763

wochigen  Gefängnisstrafe,  so  wle  neben  librer  eigenen  Arrest=  und  Ajungs,Kosten,

dem  Schadens-Ersatz  in  einen  angemes-  und  12  der  Untersachungs-Kosten  zu
senen  Thell  der  Untersuchungs  Kesten  gleichen  Theilen,  gegen  erstern  eine
verurtheilt.  achtmonatliche  Festungsstrafe;  gegen
Unterm  15.  September  wurde:  letztern  aber  eine  achtmonatliche  Zucht-6.
  gegen  den  bei  dem  Oberamtagerlch:  Ell-  bausstrafe  in  Ludwigsburg  ausgesprochen.
wangen  in  Untersuchung  gekommenen  Den  13.  September  wurde:
Jehann  Georg  Mäller,  von  S'ein=  ).  in  der  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Schornbelm,
  Oberamts  He#’deneim,  wegen  wle-  dorf  verhandelten  Untersuchurgssache  gederhelten
  Vagireus,  neben  Bejzahlung  gen  Christlan  Beiswanger,  von  Unsämtlicher
  Un:er  sachunge=  Kosten,  eine  terbüte,  Oberemts  Schorndorf,  derselbe
sechs  nonatliche  Rek.  usion  in  das  Zwangs-  wegen  thaͤrlicher  Mißhandlung  seines
Acbcitshaus  zu  Ellvangen  erkannt.  Vaters  und  des  Anwalds  Dais,  von
Au  demselben  Tage  wurde:  Nasach,  ferner  wegen  gewaltsomer  Wl-5.
  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Mergemheim  derletzlichkelt  gegen  die  zu  selner  Arretlin
  Umersuchung  gekommene  Georg  Adam  rung  besehligten  Personen,  so  wie  wegen
Haun,  von  Klingen,  Kduial.  Boiel-  verübrer  mehrfacher  ruhestbrenden  Excessse,
schen  Landgerichts  Aub,  wegen  zwelten  neben  Bezahlung  selner  Arrest=  Ajungskleinen,
  einfachen,  und  ersetzten  Dieb-  und  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  neben

stahls,  neben  Bezahlung  sämtlicher  Un-  Ersatz  des  durch  selnen  Ausbruch  aus
lersuchungs-Kosten,  zu  vlermonatli-  dem  Gefängniß  verursachten  Schadens,

(der  Festungsarbeit  verurtbellt;  und  zu  einjähriger  Festungsstrafe  verurcgen
  die  bei  dem  Odecramtsgeiichte  thlili,  dagegen  aber  hinsichtlich  des  Ver-Gerabronn

  in  Untersachung  gekommene:  dachts  die  zu  selner  spätern  Verbaftnehmung
„:)  Conra  Kaufmann,  und  abgeschickten  Personen  als  solche  erkannt
°)  Anne  Barbara  Steinbrenner,  von  und  slich  elner  weltern  gefährlichen  Wider=Wiesenbach,

  Oberamts  Gerabronn,  setlichkeit  schuldig  gemacht  zu  haben,  von

wegen  veruͤbten  ersten,  großen,  gqualist.  der  Instanz  entbunden.

eirten  Diebstahls,  neben  Ersatz  des  ge-  An  demselben  Tage  wurde:

stifteten  Schedens,  unter  soildarischer  8.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Oeb-Verdindlichkeit,
  so  wie  neben  Bezahlung  ringen  verhandelten  Untersuchungssache
        <pb n="788" />
        734

wider  den  ledigen  Christian  Hanfel-  Den  s5.  September  wurde:
mann,  von  Sindringen,  Oberamts  Oeh=  10o.  in  der  ver  dem  Oberamtsgerichte  Och
ringen,  der  Bezücht  gegen  den  Ange-  ringen  verhandelten  Untersochungesaße
schuldigten,  seinen  Vazer  zuerst  angegrif-  gegen  Wllhelm  Sammet,  von  Heuberz,
sen  zu  haben,  als  unerwiesen  auf  sich  wegen  wlederholten  Vagirens,  käzenz
beruhen  gelassen,  derselbe  aber  wegen  der  vor  Gericht,  so  wie  wegen  zweler  #l,

jedenfalls  lhm  zur  Last  fallenden,  an  nen,  einfachen  Dilebstähle,  welche  den
seinem  Vater  verübten  thätlichen  Miß-  vierten  Diebstahl  des  Inqulstten  begräm
handlung,  ferner  weten  Fälschung  einer  den,  neben  Schadens-Ersatz  und  Zuschelobriekeltlichen

  Urkunde  und  dadurch  ver-  dung  der  Arrest=  Azungs=  und  det
4bten  Betrugs,  so  wie  wegen  Storta-  sämtlichen  Untersuchungs=  Kesten,  ei
tions-Vergehens,  neben  Bezahlung  selner  zebenmonatliche  Zuchchausstrofe  in
Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-  Gotteszell  mit  Willkomm  und  At-Kosten,
  mit  einer  sechsmonatlichen  schled,  und  nachherige  fünfmonatli—
Festungsstrefe  belegt.  che  Elasperrung  in  dos  Zwangg-Atei--Den

  20.  September  wurde:  haus  zu  Ellwangen  ausgesprochen.

der  bei  dem  Oberamtsgerlchte  Oehrin=  Den  29.  September  wurde:
gen  In  Verhaft  und  Untersuchung  ge-  11.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gült
kommene  Seribent  Johann  Ludwig  Frle-  dorf  verhandelten  Untersuchungssech,
drich  Kraus,  von  Kalsersbach,  Ober-  Johann  Jakob  Hammer,  vom  Laibecher

9

amts  Welzheim,  wegen  inkompetenter  Hof,  Oberamts  Marbach,  wegen  mete
Bezlehung  und  Unterschlagung  von  ter,  zum  Thell  greßer  und  quallferien
Stempel-Surrogat-Geldern,  neben  dem  Hausdlebstähle,  wesche  als  disnes  Die
Ersatz  der  unterschlagenen  Summe  samt  stabls-Verbrechen  erschelnen,  zu  fuͤnf-Verzugs=
  Znsen  so  wie  der  Sahlung  zebnmenatlicher  Zuchthausstrafe  in

chungs-Kosten,  zu  Be-  Gotteszell,  mit  Willkomm  und  Abtlicher

  Untersu
saͤm  ch  ffentlichen  Amtes  für  schied,  nachberlger  Rekluston  in  del

dung  elnes  d
*  erklärt,  und  zu  oiermonat=  Zwangs-Ar#  usbaus  des  Neckex-Kreise#
"  Arrest  mlt  angemesse-  auf  unbestimmte  Zelt,  wenlgstens  aber

lichem  Festungs  -

ur  Beschsfelguns  verurthellt.  eauf  steben  Monate,  und  künftizer
19
        <pb n="789" />
        Stellun  uner  genaue  polizelliche  Aufsicht,
  wle  anch  zum  Ersatze  des  Schadens
  und  Sahlung  der  aufgegangenen
Untersuchungs=  Arrest=  und  Azungs-Kosten
  verurtheilr.

An  demselben  Tage  wurde:

12.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Welzheim
in  Untersuchung  gekommene  Ulrich  Barreis,
  von  der  Strauben,  wegen  wiederbolten

  Vaglrens  und  Bettelns,  zu  drelmonallicher
  Zuchthausstrafe  in  Gerteszell,
  nachheriger  Reklusion  in  das  Zwangs-Arbeltshaus
  für  den  Jart-Kreis  auf  die

Dauer  von  drel  Monaten  und  künftlger
  Stellung  unter  genaue  polizelllche
Aufsiche,  auch  zum  Ersatze  sämtlicher
Untersuchungs=  Arrests=  und  Ajungs-Kosten,
  condemnlet,  und

15.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerschte  Künzelsau

  verhandelten  Untersachungssache,
Aaron  Nathen,  Jude  von  Dörzbach,
wegen  Miturheberschaft  zweler  veräbter
grotzer  Betrugshandlungen,  deren  er
häugnens  unerachtet  für  rechtlich  äberwlesen
  angenommen  worden,  zu  elner
ein  und  zwanzigmonatlichen  Zuchtbausstrafe
  in  Gotteszell  verurtheilt.

Reoisions-Fälle.

Unterm  1.  September  wurde:
1.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen
  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Josephe  Zlegelmaier,  von
Hundslohe,  wegen  verheimlichter  Schwangerschaft
  und  Geburt,  vorsätzlicher  lebensgefaͤhrlicher
  Behandlung  ihres  Kindes,
und  verschuldeter  Tidtung  desselben,  neben
Bezablung  der  Haft=  Untersuchungsund
  Vertheldlgungs=  Kosten,  zu  achtjähriger
  Zuchthausstrafe  Iin  Ludwigsburg
  verurtheilt.
Unterm  31.  Juli  wurde:
1,  in  der  Untersuchungssache  gegen  Johann

kudwig  Binnhammer,  von  der  Gypsmühle

  bei  Ober-Sontheim,  Oberamts

Galldorf,  das  revistonsrichterliche  Erkenntuiß
  dahin  ausgesprochen:

Daß  der  Angeschuldigte  wegen  des  an  der
Catharine  Wohlfarth,  von  Ehningen,
Oberamts  Urach,  verübten  vorsäslichen
Todtschlags,  unter  Berwerfung  seines
unbegründeten  Wlderrufs  der  einbekannten
  Absicht  zu  tddten,  durch  das
Schwerdt  vom  Leben  zum  Tode
zu  bringen,  und  der  Ersatz  sämillcher
Arrest=  Azungs-Untersuchungs-Vertheldigungs=
  nund  Hinrichtungs-Kostey,
        <pb n="790" />
        so

wie  der  Kosten  der  versuchten

Heilung  der  Gethdteten  aus  dem  Verm



ch

baen  des  Inquisiten,  so  weit  ein  soles
  vorhanden,  zu  leisten  seye;

welches  Erkenntauiß  Seine  Moajestér

1.  in

amtögerichte

*66

der  Koͤnig  im  Wege  der  Gnadt  ju
mildern,  Sich  nicht  bewogen  gefunden
baben,  und  daher  um'erm  18.  Sexiem
ber  wirklich  vollzotzen  wurde.

.)  Cloll-Senat.

Den  1.  September  wurde:

der  Appellationssache  von  dem  Ober-Oechringen
  zoilschen  der

Friedrich  Müllerschen  Ebefrau  zu  Mlutelstelnbach,
  unter  Belstand  ihres  Kriegsvogts,
  Kl.,  Antin,  und  der  Michael

Ke

ppenh’ferschen  Vormundschaft  daselbst,

Bekl.,  Atin,  Schuldforderung  betreffend,
der  durch  oberrichterliche  Anordnung  von

dem  Oberamtsgerichte  Oehringen

Stande  gebrachte  Vergleich  genehmiget.
Den  J.  September  wurde:

2.  in

Ho

der  Rechtssache  des  vormals  Fuͤrstl.
henlobeschen  Hofraths  Herwig  zu  Kupferzell,

  Kl.,  Anten,  gegen  Friedrich

Baumann,  von  der  Ziegelhuͤtte,  Bekl.,

Aten,

geg

Oeb
Versäumunz  de
frist  zu  Elnrelchung

und

Schuldforderung  beireffend,  dle
en  das  Urtheil  des  Oberamtsgerichts
ringen  ergriffene  Berufung  wegen
r  neunzigtaͤgigen  Nothder
  Beschwerdeschrift

er  Verurthellung  des  Anten  In  die

Hrojeß=  Kosten  verworfen.

Den  20.  September  wurde:

5.  in  der  Ationssache  ven  dem  Obecamtsgerichte

  Ellwangen  zwischen  Kaver  Graul,
von  D  ablheim,  Bekl.,  Anten,  und  k#
Melchior  Osterrieder  von  da,  Kl.,  Aus,
als  Güterpfteger  der  Nikolaut  Schl,
männschen  Gantmasse,  die  Ation  wezn
Versäumnis  der  neunzigtäglgen  Nothül
zu  Einreichung  des  Beschwerde-bike
fär  verlassen  erklärt,  und  Am  in  de

Kosten  dieser  Jostanz  verurtheilt.

Den  15.  Septembet  wurde:

t.  In  der  Atlonssache  zwischen  den  Iveil-Bederschen

  Eheleuten  von  Themothm,
Imploraten,  Appellanten,  und  den  mt
actis  benannten  Gläubigern  dersete,
Imploranten,  Agppellaten,  Illalensen#e
rung  te.  der  Jullus  Boderschen  Eteira
betreffend,  die  ergriffene  Berufung  wetzu
Versäumung  der  neunzigtägigen  Neifrist
  zu  Einreichung  des  Gravatoriul
Llbells,  für  desert  erklärt.
        <pb n="791" />
        737
An  demselden  Toge  wurde:  und  Elsenhuts#ro  Jetlanen,  Ab##esn=5.
  dags  von  Georg  Mschel  Schalk,  nen,  und  der  Gemrinde  Hebbach,  Ja##n,
von  Herreuthierbach,  Kl.,  Amen,  I#  Aun,  Sidrung  des  Besitzes  binsshtlich  des
seiner  Rechtssache  mit  Jebann  Geerg  Rechis:  die  Conkurren;  zu  Reallasten  zu

Schale,  von  Ettenhausen,  Bekl.,  Aten,  strdern  betreffend,  resormatorisch  auf  Ent-Schuldferderung
  betressend,  gegen  das  bladung  von  der  Klage  mit  Beweis  Rachdesertorische
  Erkenntniß  vom  :.  Februar  laß  erkannt,  und  die  Kosten  verglichen.
d.  J.  elngerelchte  Restitationsgesuch  un-  Unterm  20.  September  wurde:

ter  Verurtheilung  des  Anten  in  die  8.  in  der  Ationssiche  von  dem  vormoallgen
Kosten,  jedoch  mit  Beweis  Rochlaf,  ab  Oberamtsgerlchte  zu  Crallsheim  zolschen

geschlagen.  der  Gemeinde  Gilulngen,  Bekl.,  An-An
  demselben  Tage  wurde:  in,  und  dem  Fecihertlich  von  Cralls-6.

  In  der  Berufungsfache  von  dem  Ober-  belmischen  Rentamte  Hornberg,  Kl.,
emtsgerschte  zu  Hall  zwlschen  dem  Kupfer-  Anten,  verweigerten  Nevalzehnten  beschmidt
  Gros  und  Consorten  alldo,  Kl.,  treffend,  das  unteim  4.  März  287)  er-Anten,
  Produeenten,  und  den  Daold  bffnete  Urtheil  erster  Instanz  abgeändert,h

Mulstagerschen  Erben  daselbst,  Bekl.,  die  in  beiden  Instanzen  aufgelaufene
Aten,  Produkten,  das  Elgenthum  eines  Kosten  aber  verglichen.

Hauses  betreffend,  erkannt,  daß  Kläger,  As  demselben  Tage  wurde:
Anten,  Produte  nien  das,  was  ibnen  r.  in  der  Berufungssache  von  dem  Obeczu
  bewelsen  nachgelassen  worden,  wie  amtsgerichte  Ellwangen  zwischen  Jobanrecht,
  nicht  erwlesen  haben,  daber  es  nes  Brenner  in  Schrezbeim,  Bekl.,
bel  dem  Erkenntassse  vom  33.  Aprll  189.  Anten,  und  der  geistlichen  Verwaltu  9
sein  WVerbleiben  baben,  auch  die  an-  in  Ellwongen,  Kl.,  Abin,  Hfandrechtstische
  Parthel  die  durch  ihre  Beweis=  Auserüche  betreffend,  die  eingelegte  Atlon

Antretung  welter  eufgegangenen  Prozeß-  wegen  Versäumung  der  neuns#igtägigen
Kesten  allein  tragen  solle.  Moibfrist  zur  Einreichung  das  Beschwen-Am
  17.  September  wurde:  den-elbells  fär  verlassen  erklärt,  und  der
7.  in  der  Berufungssache  von  dem  vormes-  Appellant  in  die  Kesten  verurkbeilt.
Uzen  Oberemtsgerichte  Känzelsan  zwl-  As  dewselben  Toge  wördet

Ge#en  den  belden  Gemelnden  Heßlachebef  20.  kn  der  Nichiiskeits-Klagsach=  von  de#
l
        <pb n="792" />
        vormaligen  Oberamtsgerichte  zu  Oehringen
  wischen  dem  Hofrath  Herwig  zu
Kopferzell,  Querulanten,  und  dem  Fasanenmüller
  Frank,  Querulaten,  Zurückgabe
  oder  Bezahlung  elnes  Pferds  und
Pferdsgeschlrrs  betreffend,  die  gegen  das
unterm  "5.  Nov.  1818  erbffnete  Urtheil
erster  Instanz  angebrachte  Richtigkelrs=Klage
  verworfen,  und  Ort  in  dle  Kosten
dleser  Instanz  verurtheilt.
Am  :2:.  September  wurden:

11.  dle  in  der  Nichtigkeitsklag=  und  eventuellen
  Ationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Künzelsau  zwischen
Georg  Wechert,  von  Brettach,  Bekl.,
Querulanten,  Anten,  und  den  Christopp
Lamprechtschen  Kindern  zu  Kocherstetten,
Kl.,  Querulaten,  Aten,  Nichtigkeie
cines  Testamente  betreffend,  unter  dem
5.  Januar  und  16.  Februar  1613  ausgesprochene
  Erkenntnitz  erster  Instanz
als  nichtig  aufgehoben,  unter  Verurtheilung
  der  daemaligen  Gerichts-Mitglieder
in  die  durch  die  Soruchfällung  veranlaßten,
  so  wie  die  in  zweiter  Instanz  aufgelaufenen
  gerichtlich  zu  ermäßlgende
Kosten.

An  demselben  Tage  wurder

:2.  in  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gerabro#nn  zwischen  Margareiha
  Burbars  Hachtel  zu  Mußdorf,  un-788



ter  Beistand  ihres  Krlegsdogis,  K'.
Antin,  und  Johann  Georg  beyh  ju
Mußdorf,  Bekl.,  Aten,  eine  angeblce
Verletzung  in  eivem  Kauf-Comirakt  ketreffend,
  die  Atton  unter  Verwerfrog

der  antischer  Seits  verzebrachten  Di#

um  Wiederelnsetzung  in  den  dvezzzn
Stand,  wegen  Mangels  in  den  bel  de
Bernfung  zu  beobechtenden  Fhrmliche
ten,  jedoch  mit  Bewels-Nachlaß  abe#
wiesen,  und  die  Autin  in  die  Keften  6#
genwärtiger  Instanz  verurthellt.

Den  24.  Seytember  wurde:

15.  In  der  Allonssache  von  dem  Oberemtsze

richte  Aalen  zwischen  der  gesstlichen  e#
waltung  in  Ellwangen,  klquldantin,  A
tin,  Produkün,  und  Josexh  Schlipf  u#
Georg  Merz  in  Unterkochen,  dem  bittenamts-Verwelter
  Häfele  in  Abtsgmin,
Georg  Bähr  zu  Relchenbach,  and  I
bannes  Schlaghauf  zu  Kleinkuchen,  k
danten,  Aten,  und  Producenten,  BVur
jugstecht  in  der  Marquard  Kleolnz
schen  Gantsache  in  Unterkochen,  j#t
elnen  deswegen  auferlegten  Bene#ls  ##
treffend,  die  Aten,  Preducenten,  11##
Verwerfung  ihrer  Bitre  um  Zulasaa
lum  Eid  wegen  nicht  rechtsgehhrig  e
fährten  Bewelses,  aus  der  drities  in  di

fünfte  Klasse  versetzt,  und  in  Vesehlun

lmtlicher  Kesten  verurwelllt.
        <pb n="793" />
        Des  19.  September  wurde:

14.  In  der  Mionkfache  von  dem  Oberamtst#erichte
  Gerabrena  zwiphen  Johan#
Georg  Oberndbrfer,  ven  Lentensweiler,
Bekl.,  Producenten,  Anten,  und  Georg
Eber#t#  von  da,  Kl.,  Predukten,  Aten,
Verletzung  aus  einem  Vertrag  borreffend,
  das  Erkenntalß  erster  Instanz
unter  Verurthellung  des  Auten  In  dle
Kosten  bestätlgt.

An  demselben  Tage  wurde:

15.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtegerlchte

  Gerabnonn  zolschen  Jaba##
Ocorg  Obernddrfer,  von  kentendweiler,
Kläger,  Anten,  und  Johann  Georg
Ebert  von  da,  Bekl.,  Aten,  ein  Cautionsgesuch
  betreffend,  dle  Appellatsen
als  unstatthast  verworfen,  und  Am  in
die  Kosten  verurthellt.

1  Gerichtshof  für  den  Oonau-Kreis.
1.)  Criminal  =  Senat.

Am  3.  Seytember  wurßen  verurtbellt:


1.  dle  bel  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
in  Untersuchung  gekommene  Margarethe
Kammer,  von  Bernrled,  wegen  wiederbolter
  Landstrelcherel,  in  Betracht  der
bereits  erstandenen  Strafen,  neben  dem
Ersotz  sämelicher  Kosten  und  unter  Eintechnung
  eines  Theils  des  erstandenen
Aerests  noch  zu  vlermenatlicher  Einsperrung
  in  dem  Zwangs=  Arbeltehause
zu  Ulm;

.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamte
Kleckbelm  gefübrten  Untersuchung  Elisabeibe
  Schmid,  von  Kirchbelm,  wegen
vlerren  Ruͤckalls  in  das  Vergeben  der
Laudstrelcherel,  neben  Zuscheirung  der

Untersuchungs-Kesten,  zu  sechemenar-Iicher
  Elnsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeltsbause
  zu  Ulm;

3.  Sophle  Püächter,  von  Alchsterten,  welche

  bel  dem  Oderamtsgerichte  Leutkicch
in  Untersuchung  kam,  wegen  Calumnuser,
deren  ste  für  überwlesen  engenemmen
worden,  und  wegen  Ebebruchs,  unter
Verfällung  in  einen  angemessenen  Thel
der  Untersuchungs  Kesten  zu  sechemonaischer
  Zuchehausstrafe  in  Markor#-ningen.

Am  6.  September  #t:

4.  gegen  den  dei  dem  Cbh#a##ch

Wiblingen  ln  Untersuchnna  gekemmene
Simon  Naszle,  ven  Brenn#er,  ein
gewaltsamer  mit  Führurg  ei  er  ###  FK4
        <pb n="794" />
        rerbundener  Wldersetzlichkeit  und  Injueie
  gegen  selne  Orts-Obrigkelt  elne  olermonatliche
  Festung  Krase  erkannt,  und
wegen  der  Kosten  das  Angemessene  verfuͤgt
  worden.

Am  8.  wurde  verurtheilt:

k.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemes-=gerichte
  Kirchheim  geführten  Unterfuchung,
  der  Unter-Acciser  Georg  Haman,
von  Heplsisau,  wegen  elnes  durch  Verwendung
  eingenommener  Arccife-Gelder
in  eigenen  Rutzen  gesetzten  Kassenreste,
im  Betrage  von  2#oft.  46  kr.  3  l.  und
damu  konkurrirender,  durch  unterlassene
einnähmliche  Verrechnung  verübter  Rechnungs-Fälschungen,
  dann  wegen  unor--degtlicher
  Ames=  und  Rechnungsführung
überhaupt,  endlich  wegen  versuchter  Bestechung
  des  Ingqutrenten,  unter  Verfaͤllung
  in  einen  angemessenen  Dbell  der
Untersachungs-Kosten,  neben  Cassatlon
und  Unfählgkeits-Erklärung  zu  Verwaltung
  eines  Iffentlichen  Amtes,  zu  iweljähriger
  Sachthausstrafe  zu  Gotteszell,
so  ole  zum  Ersaßz  der  Reltsurme  nebst

insen  :

*n'e  4  .  Oberamtsgerichte  Blbcrach
  io  Untersuchung  gekommene
Franz  Joseph  Jaͤgsle,  von  Wennedach,
wegen  elnes  zwar  klelgen,  aber  durch
Einsteigen  qualisicirten  Diebstahle,  urben

79°

dem  Kesten=  und  Schadens=  Ersatz  #
drei  und  einhalbmonaklicher  I#
stungs  =  Arbeitsstrafe  mit  einer  seiner
kerperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
Beschäftigung.
Am  10.  September  wurden  ven
urtheilt:

7.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemtsgerichte
  Rledlingen  geführten  Untersuchung:


a)  Anne  Marie  Gelger,  von  Mekbeurer,
  wegen  Mitwlfsenschoft  und  nachgefolgter
  Theilnahme  an  zwel  Diebsthlen,
  Betrugs,  Annahme  elnes  falschen
Namens,  wiederpolten  Concublnat,
wlederholter  Landstreicherel  mit  berüch
tigten  Jaunern  und  frecher  bügen  un
Gerlcht,  zu  elner  eln  und  elnpalb
jähriger  Zuchthausstrafe  zu  kudalz#
burg  mit  Willkomm  und  Abschled  oud
nachheriger  Einsperrung  in  das  Zwangi-Acbeltshaus
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobtn
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  von  3  Jahren;

b)  Theresle  Geiger,  von  Untersulmes.
tingen,  wegen  wiederholter  Landfteel,
cherei  mit  berüchtigten  Jeunern,  An
nahme  elnes  falschen  Namens,  siecher
  Lügen  ver  Gerscht,  und  geeben
Beuehmens  gegen  die  Untersuchungs-Behdrde,
  zu  elnjähriger  Juchtheus-
        <pb n="795" />
        7941

strasfe  in  Ludwigsburg  und  nachheriger  Am  15.  September  wurde:
Einsperrung  in  dem  Swangs-Arbeits=  9.  Joseph  Wuer,  von  Schbmberg,  wescher
beuse  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter  Bes-  bel  dem  Oberamtsgerichte  Rarensburg.
serung,  wenlastens  aber  auf  die  Dauer  in  Untersuchung  kam,  wegen  Conkubivon
  einem  halben  Jahr;  nots,  wlederholter  Laudstrescherei  und  falzugleich
  wurde  unter  Aussetzung  des  scher  Angaben  vor  Gerlcht  über  selne
Kesten-Dunktes  bei  jeder  der  beiden  In-  perspnliche  Verhälrnisse,  neben  Zuscheidung
quisicen,  ein  Strafzusatz  vorbehalten,  wenn  eines  angemessenen  Tiells  der  Unterfusich
  durch  die  wider  ihre  Genossen  noch  chungs  =  Kosten  zu  sechswbch#ger  Fefortzusetzende
  Untersuchung  ein  Hberer  stunzsstrafe  und  nachberiger  zweimo=Reat
  derselben  ergeben  follte.  natlicher  Einsperrung  in  dem  Zwangs=Arbeitshause
  zu  Nottenburg  verurtheilr,
An  demselben  Tage  ist:  und  dabel  verfägt,  daß  Wuer  nach  er-8.

  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Mün-  standener  Strafjelt  unter  genaue  ertsyofingen
  in  Untersuchung  gekommene  Cres-  lizelliche  Aufsscht  zu  stellen  sey;
centia  Vetter,  von  Justiugen,  wegen  Con=  10.  gegen  den  bei  demselben  Oberamtsgekublnats,
  mit  Beräcksichtigung  der  dabel  richte  in  Untersuchung  gekemmenen  Jskonkurrirenden
  erschwerenden  Umstände,  bannes  Maler,  von  Besigbeim,  wegen
wlederholter  Landstreicherel  in  Gemeine  nächsten  Versuchs  der  Wanderbuchsfilschaft
  mit  llederlichem  Gesindel,  ferner  schung,  wlederbolter  Landstreicherel  und

wegen  Dlebstahls,  zwelten  Unzuchts-Ver-  Ueberschreltung  seiner  Consination,  neben
gehens,  und  schwerer  Injurien  gegen  ei-  Verféllung  in  fämrliche  Untersuchungsnen
  Vorgesetzten,  endlich  wegen  dägens  Kosten,  eine  ein  und  einbalbmonatund
  frechen  Benehmens  vor  Gerichet,  liche  Festungsstrafe  und  nachherige  Elnneben
  dem  Schadens=  und  Kosten-Er-  sperrung  in  des  Zwangs  Arbeltshaus  zu
satz,  unter  Einrechnung  el##es  Thells  des  Heilbronn,  bis  zu  erprobter  Besserung,
erstandenen  Arrests,  olermonatllche  wenisstens  aber  auf  die  Dauer  von
Zschthausstrafe  zu  Markgrbningen,  und  iwel  Monaten  erkannt,  und  zuglelch
nachberige  Einsperrung  in  dem  Zwangs=  verordnet,  daß  Maler  nech  selner  Ent-Arbeitshause

  zu  Ulm  auf  glelche  Dauer  essung  onter  strenge  ortspollzeiliche  Auferkonnt
  worden.  sicht  gestellt  werden  solle.
        <pb n="796" />
        Am  15.  September  wurden  verurtheilt:


11.  auf  dle  von  dem  Oberamtzgerschte

znüesen  geführte  Untersuchung  Anne
NP.m=  Bro,  von  Eglingen,  wegen
Uebei  chreitung  der  Confinatlon,  Annahme
  eines  falschen  Namens  und  Wohnorts
  und  wiederbol  er  Landstreicherei,  neben
  Zuscheldung  säm'licher  Kesten,  unter
Einrechnung  des  zuletzt  erstandenen  Arreste,
  zu  fünfmonatlicher  Elnsperrung
in  dem  Zwangs=  Arbeitsbause  zu  Ulm;

12.  der  bel  dem  Oberamtsgerlchte  Saulgau
  in  Untersuchung  gekommene  Bäcker
Martin  Städele,  von  Herberingen,
ween  thätlicher  Mipbandlunz  seiner
Mutter  und  schwerer  Jojurle  gegen  dleselbe,
  neben  Verföllung  in  sämtliche  Untersuchungs=
  Kosten,  zu  eln  jöhriger
Festungs-Arbeltestrofe;

13.  Kaver  Bruker,  von  Altdorf,  welcher
bel  dem  Oberamtsgerichte  Rsvensburg
in  Untersuchung  kam,  wegen  neun  einfacher
  und  kleiner  Dlebstähle,  von  welchen
  jerech  einige  der  Summe  des  großen
D  ebstahls  sich  nöbern,  und  welche  als
alederholte  Diebstähle  zu  praͤdlciren  sind,
ferner  wegen  kleiner  Betrügereien,  Conkublnats
  und  bondstreicherei,  neben  dem
Ersatz  des  erwelslichen  Schadens  und
WVerfällung  in  elnen  angemessenen  Theil

292

der  Untersuchungs--Kosten,  unter  Elnrechnung
  eines  Theils  des  erstondenen
Arrests,  noch  zu  sechs  monatlicher  F#
stungs-Arbeitsstrafe.
Am  18.  September  wurden  o##
urtheilt:

14.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ravensburg  geführten  Um
tersuchung:

a)Josepb  Stemmer,  von  Nbeln,  wezen
mehrerer  zum  Dbell  in  Genossenschsst
und  unter  erschwerenden  Umstä##den  verübter
  wiederholter  Dlebstähle  und  negen
  Landstreicherel,  zu  ein  jähriger
Festungs-Arbeltsstrafe,  und  nachhenzer
oiermonatlicher  Elnsperrung  in  eln
Scongs-Arbeltshaus;

b)  Franz  Joseps  Jäger,  von  Schlier,
wegen  mehrerer  in  Genossenschaft  und
zum  Tcpeil  unter  erschwerenden  Umstir,
den  verübeer  Dlebstähle,  welche  dessa
ersten  Rückfall  bilden,  so  wle  weze
bandstrelcherel  zu  neunmonatlichen
Festungsstrafe:
zuglelch  wurde  wegen  des  Kosten  und
Schadens  Ersatzes  gegen  belde  Inqullsts
das  Angemessene  verfägt.

An  demselben  Tage  wurde!

16.  Johann  Georg  Laub,  von  Dirnas,
welcher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Rled.
Ungen  in  Untersuchung  kam,  wegen  des
        <pb n="797" />
        suchter  Wilderel,  gewaltsamer  Widersetzlichkeit
  gegen  einen  Forstdiener  und
versuchter  Bestechung  desselben,  auch
unbefugten  Gewehrbesitzes,  neben  Confiakation
  seiner  Gewehre  und  Verfaͤllung
in  dle  Kosten  mit  dreimonatlicher
Festungs-Arbeltsstrafe  und  elner  Geldbuße
  von  ro  Pfund  Heller  belegt.

Am  20.  September  wurden  verurthellt:


16.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Tettnang  gefährten  Untersuchung:


a)  Augustin  Lanz,  von  Nozenhaus,  wegen
  wiederbolten  Wllderei.  Versuchs  und
Drohungen  gegen  einen  Commun.  Wildschuͤzen
  waͤhrend  der  Verübung  dieses
Versuchs,  so  wie  wegen  frechen  Laͤugnens
vor  Gericht,  zu  fuͤufmonatlicher
Festungs=  Arbeltsstrefe;

b.)  Anton  Bisgkr,  von  Neuhäusern,
wegen  versuchter  Wilderel,  unter  gleichen
  erschwerenden  Umstaden  und  wegen
  lebensgefährlicher  Drohungen  gegen
elnen  Schultheißerel  =  Diener,  zu  oler
und  ein  halbmonatlicher  Festungs-Aebeltsstrafe
  und  einer  Geldbuße  vo#n
20  Pfund  Hellern;

zugleich  wurde  wegen  der  Kosten  gegen
belde  Inqulslien  das  Angemessene  derfuͤgt.


An  demselben  Tage  wurde:

17.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerichte

Blaubeuren  in  Untersuchung  gekommene
Genoveva  Singer,  o#n  Bttingen,  wehen
  wlederholter  Kandstreicherel  und  Bettelns,
  neben  Verféllung  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten,
  Elosperrung  in  dem
Zwangs  Arbeltshause  zu  Ulm  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
faͤnf  Monate  erkannt;

18.  Genoveva  Keller,  von  Dietenhelm,

welche  bel  dem  Oberamtsgerlchte  Wiblingen
  in  Untersuchung  kom,  wegen
großen  Betrugs,  verbunden  mle  Fälschung
  mehrerer  Iffentlicher  Urkunden,
neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz#
mit  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe
in  Markgrbningen  belege.

Am  2:4.  September  wurde:

1.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichts  Biberach

  gefährte  Untersuchung,  Marle
Aane  Kenz,  von  Unterdetlingen,  wegen
Ehebruchs,  frecher  Lägen  und  unverschämten
  Betragens  vor  Gericht,  auch
wlederholter  Laudstreicherch,  neben  Zuscheidung
  eines  angemessenen  Theils  der
Untersochungs  Kosten,  über  den  erstandenen
  Arrest  mit  einer  Zächtigung  von

zeben  Ruthenstreichen  und  dreimonatlicher

  Einsperrung  im  Zwangs  Arbeltsbause

  zu  Ulm  bestraft;  zugleich  wurde
        <pb n="798" />
        794

versägt,  daß  die  Kenz  nach  erstandener  und  Schadeus-Ersetz  zu  achtzehenme-Steafzelt
  unter  ortspolizelliche  Aufsicht  netlicher  Festung--Arbeitsstrafe;

gesteilt  werden  solle.  21.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberams-»
  qekkchteBkbckachgefübttenumcksuckvng
AmssiSszbUIUkUIms  HierontmusWeser,vonBlasdckf,murtbeilt:
  gen  eines  der  Summe  des  großen  Dleb

o.,  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ravens-  stabls  sehr  nahe  kommenden  Heusdieburg
  in  Untersuchung  gekommene  Met-  stahls  und  wegen  esulger  weiterer  klelven
täus  Hdrer,  von  Schnetzenhausen,  we-  Diebstähle  und  Verunkreuungen,  so  #le
gen  elnes  großen,  jedoch  größtentheils  er-  wegen  verbotenen  Bewehrbesitzes,  neben
setzeen  Geld=  und  elnes  durch  Einstelgen  Verfällung  in  den  Kosten=  und  Se,
quellfieirten,  jedoch  restliuirten  Pierde-  dens=  Ersatz  und  Consiskailon  der  bel  im
Diebstabls,  ferner  wegen  kandstreicherei  vorgefundenen  Pistole,  zu  vier  und

und  Fälschung  selanes  Wanderbuchs,  und  einhalbmonatlicher  Festungsstese,
endlich  wezen  Angabe  eines  falschen  Na-  mit  angemsssener  Beschsfelgung  lnnerhat
mens,  neben  Verfällung  in  den  Hosten-  der  Festung.

j.)  Cloll=  Senat.

Am  4.  September  wurde:  Den  11.  September  ist:

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  3  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Blberach  zoischen  Jehann  amtsgerichte  Saulgau  zwischen  Marii
Georg  Bräck,  und  Johann  Georg  Knoll,  Rot,  von  Herbertingen,  Bekl.,  Anten,
den  Schemerberg,  Bekl.,  Anten,  und  und  Joseph  Kunz  von  da,  Kl.,  A#en-Josepp
  Hagel,  von  Althelm,  Kl.,  Aten,  übermätige  Verletzung  bel  einem  Mäühl=Erpromlsston
  betreffend,  dle  eingewondte  kauf  betreffend,  wegen  von  dem  Anten
Berufung,  wegen  versänmter  Nothfrist  nicht  bergestellten  Bewelses,  das  Erkennt
von  neunzig  Tagen  zu  Elnreichung  der  ullh  erster  Instanz,  unter  Verurthellun
Beschwerdeschrift,  unter  Verurtbellung  des  Anten  in  die  Kesten,  unbedingt  be,
ver  Auten  In  die  Kosten  für  verlassen  Kätlgt  worden.

erklärt.
        <pb n="799" />
        795

Am  14.  Sentember  wurde:  6.  in  der  Verlassenschafts  Debstsache  eben-S.

  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-  besselben  erlassen.
mallgen  Oberamtsgerichte  Blaubeuren  Am  zs.  September  ist:
zulschen  Georg  Urban,  von  Themmen=  7.  Philipp  Braigg,  von  Ringlugen,  mit
baasen,  Kl.,  Anten,  und  der  Gemeinde  dem  Rekore  gegen  das  von  dem  Ober-Bermaringen,
  Bekl.,  Atln,  Besteurung  amtsgerichte  Blaubeuren  wlder  lhn  ausbetreffend,
  das  unterrichterliche  Erkennt-  gesprochene  Gant-Erkenntulß  obgewleniß,
  unter  Aussetzung  des  Kostenpunkisd,  sen,  und  wegen  vorgebrachter  wahrheitsbedingt
  bestätigr.  midriger  Angaben  zu  drekltägiger  Ge-Am

  15.  September  wurde:  fängnißstrafe  verurthellt  worden.

4.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  Am  235.  September  wurdet
amtsgerichte  Tettnang  zwischen  der  Geam=  3.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwimosse
  des  enthaupteten  Johannes  Maler,  schen  dem  Handlungshause  Rek  und
von  Rudenweiler,  Bekl.,  nun  der  Graner  in  Biberach,  als  Cessionar  der

Königl.  Brandschadens  ,  Versicherungs-  Gebrüder  Essinger,  von  Buchau,  und
Kasse,  Mkbekl.,  Antin,  und  der  Wistlwe  Hirsch,  von  Lauphelm,  Kl.,  sodann  dem

des  gedachten  Jobannes  Maier,  Marie  Herrn  Fürsten  und  Alt.  Grofen  v.  Salm-Anne,
  geb.  Pfleghaar,  in  Rudenweller,  Dok  auf  Bainde,  Bekl.,  elne  Kauf-Kl.,
  Atin,  Zuräckforderung  des  unter  schlllngs-Rate=  und  Interesse-Forderung
dem  Namen  Helrathgut  in  die  Ehe  ge-  betreffend,  der  Herr  Beklagte  zu  Bezahtung
brachten  Vermögens  betreffend,  das  von  von  (#160  fl.  4  kr.  nebst  Interessen  und  Keder
  vormallgen  Justiz=  Retardaten  Com-  sten  verurtheilt;

wisston  in  Rottenburg  gefällte  Erkennt.  9.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberanß,
  unter  Bewels-Vorbehalt  und  Ver-  amtsgerichte  Münsingen  zwischen  der  Gemeinde

  Emeringen,  Jaten,  Antin,  und
dem  Pfarrer  Klein  allda,  Janten,  Aten,
eine  Zebentstreitiakeit  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  unter  Verurtbeilung
des  Anten-In  die  Kosten,  wegen  Mangels
  elner  gegründeten  Beschwerde,  verworfen.


gleichung  der  Kosten  in  beiden  Instanzen,
  abgeändert;

k.  in  der  ältern  Debltsache  des  verstorbenen
  Kanzellisten  Grimminger  in  Ulm
die  Verwelsung  erbffner,  Und  ein  yleiches
  Erkenniniß  ..

6
        <pb n="800" />
        Den  23.  September  wurde:

10.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgau  zolschen  dem  Fürstl.
Tarischen  Rembeamten  Buzorinl,  von
Scheer,  Vorkl,  Nachbekl.,  Anten  und
Aren,  und  Johann  Georg  Keßler,  Rebstockwirtb
  in  Mengen,  Vorbekl.,  Nachkl.,
Aten  und  Anten,  eine  Kaufschillings-Forderung
  in  der  Vor=  uUnd  Nichrschuld  in
der  Nachklage  betreffend,  nach  von  Kläter,
  Anten,  abgeschwornem  Zrgönzungs-Eide,
  Bekl.,  At,  deftalrio  zu  Bezahlung
  der  eingeklagten  Forderung  samt
Verzugs-Zlasen  verurthellt,  und  Kläger,
  Nachbeklagter,  von  der  gegen  lhn
angestellten  Rachklage  entbunden,  die  in
dleser  Instanz  aufgegangene  Kosten  aber
gegen  elnander  verglichen;

11.  in  der  Appellakionssache  von  dem  Oberemts:gerichte
  Waldsee  zwischen  dem  Rfar-796



rer  Mliler  zu  Hochdorf,  vormallzem
Stadtpfarrer  zu  Waldsee,  Kl.,  Agten,
und  seigen  vormaligen  Pfarrei  Angehün,
ben  zu  Urbach,  Bekl.,  Aten,  sückstäadl
gen  sogenannten  Versehe,  Heber  benefend,
  die  eingemandte  Berufung  wegen
versäumter  Notbfrist  zu  Elnreichung  de
Beschwerde-Libells,  unter  Verurtheilung
des  Anten  in  die  Kosten,  für  verlasen
erklärt;

12.  die  Appellatlonssache  von  dem  Ober,
amtsgerichte  Ravensburg  zolschen  Michatl
Hämerle,  von  Alldorf,  Kl.,  Anten,  uar
Ignaz  Günthner  von  da,  Bekl.,  Ates
die  Unterhaltung  eines  Gartenzaunt  i#
treffend,  durch  Ordination  erledigt.

Stuttgart  den  29.  Oktober  1311.

Maucler.
        <pb n="801" />
        797

Nro.  82.

Königlich-Württembergisches

Staats  5  und  Regierungs-Blatt.

-

Samstag,  den  5.  November  18a1.

—.

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Königl.  Verordnung,  die  Oisciplinar=  Straf-Befugnisse  der  Departements=  und  Collegial-Vorstände
betreffend.

Wilhelm,

don  Gottes  Gnaden  Königs  von  Wuürttemberg.

S.  erfreulich  für  Uns  die  olelfältigen
Beweise  von  Fleiß  und  Dienst-Eifer  sind,
welche  so  manche  Unserer  Staats  Dilener
in  ihrem  Berufe  an  den  Tas  legen,  so  baben
Wir  doch  auch  verschledentlich  wahrzunebhmen
  gehabt,  daß  andere  derselben  solch  lobenswerthen

  Worblldern  nicht  nachstreben
und  daß  Ermahuungen,  ja  selbst  Verweise
lbrer  Vorgesetzten  es  nicht  vermbgen,  sie  zu
Erfällung  der  Pfllicht  zu  bestimmen,  dle
ihnen  aufgetragenen  Geschäfte  mit  müglichster
Förderung  zu  erledigen.
        <pb n="802" />
        795

Je  mehr  eine  gesetzmaͤßige,  rasche  Verwaltung
  von  Unsern  Unterthanen  erwartet
werden  kann,  je  mebr  Wir  Selbst  ebcn
deehalb  Unser  unabläßiges  Augenmerk  auf
schleunigen  Betrieb  derselben  zu  elchten,
Uns  verbunden  fühlen,  desto  mehr  halten
Wir  Uns  verpflichtet,  keln  Mlttel  anbe,
nütt  in  lassen,  was  die  Vollstreckung  und
Handbabung  der  bestehenden  Gesetze  und
Dienst-Vorschriften  mehr  slchern  kann.

Wir  baben  demnach,  nach  Anbbrung
Unseres  Gebeimen  Ratbs,  für  dlienlich  erachtet,
  in  Betreff  der  Ausübung  der  den
WVorfständen  der  Departements  und  Colleglen
(welche  Uns  für  Bewirkung  jenes  Zwecks
besonders  verantwoxtlich  sind)  zukommenden
Dleciplinar-Straf-Befugnsse,  Nachstebendes
  zu  verordnen:

Art.  1.

Jedem  Departements-Chef  stebe  gegen
die  thm  untergeordneten  Dlener,  ohne  Unterschied
  der  Dlienst-Kategorie,  elne  unter.
der  nachfolgenden  Boraussetzung  auszuuͤbende
  Straf-Befugniß  zu,  welche  sich  auf
Geldbußen  bis  zum  Betrage  von  zwanzig
Thalern,  und  gegen  dle  niedern  Offteiamen
neben  dsesen  Gelrbußen,  jedoch  niche  gleichzeltig
  mit  denselben,  auf  eine  kurze  einfache
Freibeitsstrafe  bls  zu  dreltäglgem  Gefängalß
  -Arreste  erKtreckt.

Art.  2.
Den  Colleglal  Chefs  erthellen  Wir

gleich  falls  eine,  gegen  dle  Konzlel  urd

üäbrige  untergeerdneten  Angehdiige  des  lhrer
bkeltung  anvertrauten  Colleglums,  unter  den
blernach  zu  erwähnenden  Veraussetzungen
in  Anwendung  zu  bringeide  Straf-Genet
bis  auf  den  Belauf  von  zehn  Thalern,  uad
tegen  dle  niedern  Offlcianten  überdses  das
lm  vorigen  Artlkel  bestimmte  weitere  Coerreitions-Recht.


Art.  3.

Diese  Befugniß  der  Devortemenks,  un
TColleglal=  Chess  kann  jedoch  nur  bel  Ven
fehlungen  im  Dienste  selbst  in  Ausütuy
gebracht  werden.  Sie  bezlhe  sich  mittta
vorzüglich  auf  die  Fälle  von  Dlenstnach=Lßlekeit,
  Unfteig,  Verzbhgerlichkele  und
WVersumnissen,  und  bei  Subalternen  sanbesondere
  auf  den  Fall  der  Nicht-Befolgunz
der  ihnen  In  Ansehung  des  Kanzlel-Dienfies
ges  büsch  erthellten  Befeple.

Hierbel  kann,  in  sofern  nicht  dle  Geise
der  Verfehlung  esne  Ausnabme  begründet,
#u  Geld=  und  Arrest=  Strafen  erst  oledane
geschritten  werden,  wenn  Wornungen  un
Verweise  fruchtlos  geblleben  find.
        <pb n="803" />
        799

Art.  4.

Dem  Straf-Rechte  der  Departements-Chefs
  unterliegen  alle  und  jede  in  dem  betreffenden
  Hauptfache  der  Staats-Verwaltung
  angestellten  Diener  ohne  Ausnahme,
so  oft  die  in  Frage  stehende  Verletzung  der
Dlenst-Pflicht  in  unmittelbarer  amtllcher
Berührung  inlt  dem  Chef  des  Departements
  begangen  worden  ist.  Hat  derselbe
aus  den  zu  fseiner  Kenntniß  gekommenen.
Verbandlungen  wahrzunehmen  gehabt,  daß.
dle  ihm  untergeordnete  Behbrde  oder  der
Vorstand  derselben,  in  elnem  nach  selner
Ueberjeugung  ahndungswürdigen  Falle  das
der  Einen  oder  dem  Andern  zustehende-Stras-Reche
  nicht  ausgeübt  hat,  so  ist  der
Departements-Chef  befugt,  Hierüber  berichtliche
  Anzelge  zu  erfordern,  und  nach-Maßgabe
  des  Resultats  das  Weitere  zu.
verfügen.

Art.  5.

Gegen  die  Gesamtbelt  eineß  Cellegziumt
kann  jedoch  ein  durch  Ansetzung  von  Geldstrafen
  ausjuübendes  Straf-Recht  nicht  in
Auwendung  gebracht  werden:  vielmehr  finden
  hler  auch  in  Zukunft  nur  Jurechtwelsangen
  und  Verweise  nach  Beschaffenhel#n
der  Umstände  Statt.

Art.  6.

Die  Straf-Befugniß  des  Colleglal-Chefe-(Art.
  2:.)  erstreckt  sich  nur  auf  die  in  dem
gedachten  Artlkel  bezeichneten  Indlolduen.

Wenn  daher  bei  Räthen  und  Assessoren
der  Colle  gien  die  ihnen  von  den  Verständen
  derselben  erthellten  mändlichen  undschriftlichen
  Verweise  kelne  Aenderung  bewirken,
  oder  die  Verfehlung  so  bedeutend
erscheint,  daß  sie  mic  der  erwähnten  Rüge
nicht  obgemacht  werden  kann,  so  steht  den
Colleglal-Cbefs  kein  weiteres  Straf-Recht
gegen  jene  Diener  zuz;  allein  sie  ind  bei
elgener  Berantwortlichkelt  verpflichtet,  hievon
dem  betreffenden  Departements-Chef  zu
welterer  Mahnehmung  Anzelge  zu  erstatten.

Eben  so  gebuͤbrt  nicht  den  Colleglal-Vorständen,
  sondern  den  Colleglen  (#lbst  die
Befugniß,  gegen  die  ihnen  untergebenen
Beamten  Strafen  Innerhalb  ihrer  gesek  lichen
  Befugnisse  zu  beschlleßen  und  zu  verfuͤgen.


Art.

Wir  machen  es  sämtlichen  Vorgesetzten
  hiermit  zur  Pfticht,  in  allen  gälle  ?,
wo  die  Merkmale  der  Verschuldung  nicht
genz  erschdpfend  und  untruͤglich  vorliegen,
vor  Verhängung  der  Strafe  den  Betbelll).
ten  über  die  solche  begründende  Verfehlung
        <pb n="804" />
        zu  vernehmen.  Weun  jedoch  nach  dem
Erachten  des  Vorgesetzten  letztere  ganz  ofsenbar
  ist,  so  kann  derselbe  auf  seine  Verantworkung
  hin  soglelich  mit  der  Straf-=Verfügung
  vorgehen.

Art.  8.

Zu  Elnholung  von  Berichten  saͤumiger
Siellen  oder  Beamten  durch  eigene  Boten
auf  Kosten  der  Berichts-Erstatter  nach
vorangegangener  Bedrehung,  sind  die  Celleglal-Behbrden
  auch  fernerhin  ermächtiget:
die  gleiche  Befugniß  wollen  Wir  aber
auch  den  Departements-Chefs  in  Faͤllen
wo  ste  Berichte  verlangen,  biermit  ausdrücklich
  eingeraͤumt  haben.

Art.  9.

Dle  Aufstellung  einer  Afftistenz  auf  Kesten
  der  säumigen,  oder  durch  eigenes  Verschulden
  in  Geschäfts-Räcksiände  gerathenen
Beamten,  Expedltoren  oder  Räthe,  kann
ausschließlich  nur  durch  den  Chef  des  Dements,
  entweder  auf  den  Antrag  oder
vorgängig  eingeholtem  Gutachten  des
verfägt  werden.

parte
nach
betreffenden  Colleglums

Art.  10.

um  übrigens  jedem  möglichen  Mißban,

cke  der  den  Departements=  und  Colleglal=Cbefs

  elngerumten  Dlsciplinar-Strafg#
walt  so  weit  vorzubeugen,  als  das  Interese
des  Dienstes  und  die  Hier  eintretenden  e#-genthümlichen
  Verhältulsse  es  nur  imme
gestatten,  wollen  Wir  auch  hier  einen
Rekurs  unter  den  nachfolgenden  Bestim
mungen  gestattet  haben.

Art.  11.

Gegen  jede  von  einem  Departementt=Chbef
  oder  Colleglal  =  Vorstand  verhängte
Geld=  oder  Arrest-Strefe  steht  dem  Betheillgten
  das  Recht  der  Beschwerdeführun
zu.

Art.  12.

Es  wird  in  der  Art  ausgeübt,  daß  hu
Gestrafte  innerhalb  acht  Tagen  von  Erf,
nung  der  beschwerenden  Verfügung  an,  der
verkündenden  Stelle  schriftlich  seine  Be
schwerde  vortraͤgt.

Letztere  ist  sofort  mit  den  Gründent  u#
welchen  jene  beruhte,  durch  den  betteffenden
Departements-Chef  Unserem  Gedelmen
Rot#e  vorzulegen,  worauf  dleser  nach  #un
loger  Anwendung  des  F.  47  der  Verat
sungs  5.  Urkunde  seine  Anträge  zu  weitert
Entschlleßung  an  Uns  gelangen  laͤßt.

Art.  15.
Dle  Ergreifung  des  Nekurses  hemmt  k#r
        <pb n="805" />
        Vollziehung  der  Strafe,  mit  Ausnahme
der  Fälle,  in  welchen  bel  verhängten  Arrest-Suafen
  gegen  nledere  Officlanten,  dle  ungesäumte
  Wollstreckung  derselben  zu  Erhaltung
  des  Ansehens  der  Vorgesetzten,  nach,
dem  pfslichtmäßigen  Erachten  der  ketzteren
erforderlich  ist.

Art.  14.

Endlich  wollen  Wir  noch  verordnet  haben,
  daß  zum  Behuf  elner  genauen  und

90°

vollständlgen  Uebersicht  über  die  Zabl  und
dle  Gattung,  der  Straffälle,  Uns  von  dem
Chef  eines  jeden  Departements  in  dem  jährlich
  zu  erststienden  Geschäfts-Berlchte  ein
Verseichniß  der  in  dem  Departement  sowohl
von  dessen  Chef  als  von  den  Colleglal-Vorständen
  verhängten  Disciplinar:  Strafen,
vorgelegt  werde.

Sämtliche  Departements-Chefe  sund  mie
Bekannimachung  und  Vollziehung  der  gegenwaͤrtigen
  Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart  den  30.  Oktober  1831.

Wil
Graf  v.  Franquemont.
v.  Weckperlin.

Graf  Winingerode.

heim.
Frelherr  v.  Maurler.
v.  Schmidlin.

Auf  Befehl  des  Kolgs:
Der  Staats-Sekretär:
Vellnagel.

Dienst-Nachrichten.

Selne  Khulgliche  Majestät  haben
dem  ordentlichen  Professor  der  Forstwirhschaft
  an  der  Unioerslict  Täbingen,  Hundeshagen,
  vermöge  Entschlleßung  vom
14.  v.  M.  die  von  ihm  nachgesuchte  Entlassung

  von  seiner  Sielle  in  Gnaden  zu

bewilligen  geruhr.

Sedang  haben  D#chstdleselben  durch
böchste  Entschließung  vem  13.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Klein  Sachsenheim,  Dekanats

  Vaihlngen,  dem  Pfarrer  Hopf  in
Zavelstein,  Dekanats  Calw,  und

durch  bochste  Emschliehung  vom  20.  v.  M.
dle  erledigte  Pfarrei  Hochdorf,  Dekanats
Gdpplngen,  dem  Pfarrer  M.  Greiner  zu
Wuͤrtingen,  Didcese  Urach,  übertragen.

Ferner  haben  H#chstdleselben  vermüge
bochster  Entschließung  vom  z7.  v.  M.  dem
Dekon  Vanotti  zu  Ehingen  den  Titel
und  Rang  elnes  geilstlichen  Kirchen-Ralbs,
        <pb n="806" />
        802

unter  dem  Vorbehalt,  ihn  in  vorkommen-  unterm  Zo.  v.  M.  der  Oberlieutenani
den  Faͤllen  zu  den  Berathungen  des  katholi-  v.  Schreiner  im  ersten  Infanterle--Reschen
  Kirchen-Raibs  beiziehen  zu  lassen,  glment  zum  Invallden-Corps,  und  "6
in  Gnaden  zu  ertheilen  geruht.  der  Unterlieutenant  Graf  o.  Uerküll
Unterm  28.  v.  M.  wurde  der  Oberlleutes  vom  fänften  zum  siebenten  Infanterle  Renant
  v.  Maler  im  siebenten  Infanterlen  giment  versetzt-Regiment

  in  den  Penslonsstand;

II.  Verfsügungem  der  Departements.
4.)  Des  Justi;-Departements.

Des  Justiz-Ministertum.
zwelter  Classe  bel  dem  Königl.  Gerlchtahefin
  Ulm  aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  372.  Oktober  1381.
Maucler.

Der  Rechts-Candidat'  Joseph  v.  Mayraus
  Chingen,  welcher  bel  der  ersten  Dienst--Hräfung
  das  Zeugniß  drirter  Classe  erhalten
bat,  ist  auf  seln.  Ansuchen.  als  Referendär.

-J.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Könsgl.  Medleinel.  Colleglums.
Von  dem  Kbnigl.  Medielnal=  Cellegium  Ausäbung  dieser  Wlsenschaft  ertheilt  wen

lel.  Doctor  Johann  Baptist  den.
von  Rottweil,  nach  erstandener  Stuttgart  den.  zy7.  Oktober  1871.

edicn  die  Erlaubniß  zur.  Massenboch.

ist  dem  ?
Ziofebli,
Pruͤfung  in  det  M

C)Königl.  Hof-Domainen-Kammer.

ttung  der  Waldungen.  und  Jagden  der  Kdnigl.  Hof-Domainen-Kammer  betrefsend.

Die  Verwalrtung  L##u  "(

rlrin  4.  on  Seiner  Moajestéc  dem  dleses  Johrs  genehmigte  Uebereinkunft  s#b
r  —  vom:.  Jani.  schen  der  Koͤnlgl.  Ober=  Flaonz=  und  der

Khnlg  vermd#
        <pb n="807" />
        Hof-Doma#inen-Kammer  ist  bestimmt  worden,
  dag  die  Kbalgl.  Hof-Domainen-Kammer
  dse  ihr  angebdrigen  Waldungen  und
Jagden,  deren  Bewirtt  schaftung  bieher  durch
die  Staots-Forst-Bebbrden  gegen  eine  an
die  Staats-Hauptkasse  bezahlte  Averfal=Entschl#bigung
  besorgt  wurde,  künftig  in
elgene  Verwaltung  übernehme.  Zuglelch
ist  dabel  der  Kdalgl.  Hof-Domalnen-Kammer
  für  ihre  Waldungen  und  Jagd-Bejirke
die  Forst=  und  Jagd-Gerichtsberkelt  in
dem  Maße  eingeräumt  worden,  daß  dle
Hof-Kameral-Verwalter  dleselbe  Straf-Gewalt
  ausüben,  wle  sle  den  Forstämtern
rücksichelich  der  oberflnanzkammerlichen  Waldungen
  und  Jagden  zusteht;  was  dagegen
dlejenigen  Straffälle,  welche  außer  den
Grenzen  der  den  Hof-Kameral-Beamten
zustehenden  Strafbefugniß  liegen,  und  dle
Rekurse  gegen  die  Straf-WVerfügungen  dieser
  Beamten  betrifft,  soe  gebbren  diese  auch
künftig  zu  dem  Ressort  der  betreffenden  Kreis-Flnanz-Kammern.


In  Gemoͤßhelt  dieser  Anordnungen  ist  den
betreffenoen  Hof-Kameral-Beamten  dle

605

unmittelbare  Verwaltung  der  hofkammerl!
chen  Waldungen  und  Jagden  üöbertragen,
und  zu  der  Bewirthscheftung  und  dem
Schug  derselben  das  ubibige  Per'onal  aus
dem  Staats-Forstdlenst  in  befkammerliche
Dienste  übernommen,  und  den  Hof-Kame-Tal
  -Beamten  untergeordnei  worden.
Namenillch  sind  zu  hoskammerlichen  Foͤrstern
  ernannt:
Fär  den  Hof-Kameralamts-Bezirk
Altshausen,  der  bleherige  Forst-Assistent
Treitler  zu  Zolefalten;
Freudembal,  der  bleberige
Fischer  zu  Kleebronn;
Lauffen,  der  bieherige  Unterferster  Muff
zu  Liebensteln;
Winnenden,  der  hieherige  Unterfbester  Räb
zu  Ebningen;
Stammheim,  der  bisherige  Unterfbester
Oelmaler  zu  Sillenbuch;
Stetten,  der  bisherige  Unterfeerster  Schel,
ling  zu  Ebersberg.

Unterfbrster

Stuttgart  den  18.  Oktober  #8##.
Vellnagel.

 

Dienst-Erledigungen.

Die  durch  Befbrderung  erledigte  Stadtpfarrel
  Dornhan,  Didcese  Sulz,  enthaͤlt
1880  Seelen,  wovon  in  sieben  Fillallen

833  leben.  Nur  elnes  dleser  Flliallen,
4  Situnden  von  dem  Mutterort  emfernt,
ba#t  alle  vierzehn  Tege  elne  Kinderlehre,
        <pb n="808" />
        drel  elgene  Schulen,  und  die  weiteste  Entfernung
  derselben  beträgt  zwel  Stunden.
Das  Einkommen  bestebet  in  761  fl.  nach
Etats-  Preisen.  Die  Bewerber  haben  biunen
vier  Wochen  ihre  Bluschriften  zu  übergeben.


Dle  erledigte  Pfarrei  Gemmrigheim,
Dldcese  Besigbeim,  bat  keln  Fllial,  B00
Seelen,  und  ist  mit  einem  Einkommen  von
958  fl.  nach  Etats-Preisen  verbunden.  Dle
Bewerber  paben  sich  innerhalb  sechs  Wochen

60%

bei  dem  evangelischen  Conststorlum  zu  mel,
den.

Durch  den  Tod  des  Jaustlzrathes  Koch
in  Rottenburg  ist  die  Sielle  elnes  weltlichen
Rahes  und  Kanzlel=  Verwalters  bel  dem
bischöflichen  General-Wlkarlat  daselbst  in
Erledigung  gekommen.  Dle  Bewerber  un
dlese  Stelle  werden  aufgefordert,  sich  m
ihren  dlesfallstgen  Gesuchen  innerpolb  oltr
Wochen  an  den  Khnigl.  kathol.  Kirchu-Ratß
  zu  wenden.
        <pb n="809" />
        805.

Nro.  83,

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freitag  den  9.  November=  18a1.

 

V

Iunmittelbere  Könisliche  Dekrete.

DOienst-Nachrichtem.

S.1  Kholegliche  Majesti##t  habem
durch  hochste  Dekrete  vom  30.  v.  M.  dle-Assessorat-Amtsverweser,
  Referendäre  erster-Classe,
  D.  v.  Prleser  in  Eßlingen,  und  D.
Habermsss  in  Ellwangen,  zu  wirklichen
Assessoren,  jenen  bel  dem  Gerlchtshofe  für  den.
Reckar-Krels,  dlesem  bei  dem  Gerlchtsßefefür
  den  Jart-Kreis;

den  blsherigen  Legatlons  =  Sekretär  Slgel
  zum  Gehelmen  Legations-Sekretir  zus
ernennen,  und

dem  franzbsischen  Sprachlehrer  Hellwig:
dle  ihm  bisher  nur  vorforglich  anvertraut.

gewesene  Lehrstelle  an  der  hleslgen  Reall
Schule  nunmehr  für  beständig  zu  übertragem
  geruht.

Sodann  haben  Scchstdleselben  durchböchste
  Emschließung  vom  2.  d.  M.  dle
erledigte  Pfarrel  blenzingen,  Discese  Kulttlingen,
  dem  Pfarrer  Nl.  Neuffer  zu  Kocherstelnsfeld,
  Dekanals  Neuenstadt,  gnädiost.
übertragen.-Ferner

  haben  Hüchstdleselbem  vermbge
Resolutlon  vom  6.  d.  M.  dem,  dem  Ne#-visorate
  der  Flnanz=  Kammer  für  den  Donau=
        <pb n="810" />
        Krels  zugethellten  Rechnungsrath  Härkin
dle  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Staotsdienste
  zu  erthellen  gerußt.

Die  erledigte  Unteramts  =  auch  Stadtund
  Spital-Arzts-Stelle  zu  Rottwell,  i#
unterm  1.  d.  M.  dem  blsherigen  Unteramts-Los



Arzt  D.  Laib  in  Frledrichthasen,  Oberamit
Tettnang,  uͤbertragen  worden.

Unter  dem  3.  d.  M.  ist  der  Oberliente“
vant  v.  Jan,  der  Gaenisons-Compagnleg,
Krankhelts  halber  un  den  Penslonsstand  ver,
setzt  worden.

II.  Verfügnugen  der  Departement.
A.)  Des  Departements  des  Innernt
Des  Ministerium  des  Innern.
Patent  für  eine  neu  erfundene  Methode  Dorf  zu  verkohlen.

Se.  Königliche  Majestät  haben  vermüge
  bhchster  Entschlleßung  vom  sbB.  v.  M.
dem  Regierungsrath  Schott  von  Schottensteln
  zu  Ulm  auf  sein  Ansuchen  ein
Patent  für  die  ausschließende  Benützung
elner  von  ihm  erfundenen  Methode,  den
Torf  in  geschlossenen  Räumen  zu  verkohlen,
und  für  die  dabel  gewonnenen  Produkte

auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren  in  der

Maße  gnadigst  zu  enheilen  geruhet)  bes

innerhalb  dieses  Zeltraums  niemand  gestabtet

  seyn  soll,  jene  Methode  ohne  det  E#

Kinders  Elnwllligung  nachjumechen  und

gebrauchen;  welches  zur  Rachachtung  hlt
durch  dffentlich  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart  den  1.  November  1821.
Schmidlin.

B.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

a)  Verordnung,  die  Jebent-Surrogatgelder  von  Feldgütern  worauf  Gebände  emichtet  werden,
betreffend.

De  man  Kenntniß  erhalten  hat,  daß  es

mit  Bestimmung  der  Zehent-Surrogatgelder

in  Fällen  wo  auf  zehentpflichilgen  Felrgüten
Gebäude  errlchter  werden  wellen,  ungie
        <pb n="811" />
        gehalten  wird,  und  solche  in  einigen  Kreisen
von  den  Finanz--Kammern,  in  ondern  von
den  Kameralbeamten  angesetzt  werden;  so
wird  hlemit  derordnet,  daß,  um  der  gleich-#trmigen
  Behandlung  und  Vereinfachung
der  Geschäfee  wlllen,  derglelchen  Zehent-Surrogatgelder
  durch  die  betreffenden  Kameralämter
  auf  den  Grund  gemeinderéthllcher
  Urkunden  über  die  Ertrags-Fäbigkei#t
selcher  Plätze,  die  überbaut  werden  wollen,
bestimmt  und  ihr  Betrag  zugleich  mit  den

807

übrigen  Gebühren,  welche  nach  Lagerbüchern
eder  einer  rechtebeständigen  Observanz  auf
neue  Gebzude  zu  legen,  äbrigens  sovleich
mit  einfachem  Capltal  abzulksen  sind,  den
OberEmtern  in  Gemäßheit  der  allgemelnon
Verordnung  vom  1.  Nov.  130  (Staatsund
  Reglerungs=  Blatt  S.  535  u.  f.  w.)
zu  Besorgung  des  weitern  angezeigt  werden
sollen.
Stuttgart  den  29.  Oltober  1841.
Weckherlin.

5)  Verleihung  der  silbernen  Verdienst=  Medaille  an  den  Werkmeister  Albrecht  in  Marbach.

Selne  Khulgliche  Majesta##  haben
unterm  1.  Nerember  dem  Werkmelster
Albrecht  in  Marbach,  wegen  selner  bei
dem  Schleusenbau  in  Hellbronn  gelelsteten

elfrigen  und  nützlichen  Dlenste,  die  silberne
Verdienst-Medaille  zu  erthellen  geruht.
Stuttgart  den  5.  November  1837.
Weckberlin.

 

Dienst  -Erledigung.  .

Durch  das  am  1.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  katholischen  Pfarrers  Harder  ist
die  Pfarrei  Langenargen,  Ober=  um  Dekanatamts
  Tettnang,  in  Erledlgung  gekommen.

  Die  näbern  Verbältnisse  dieser
Parrei  werden  nachgetragen,  werden,  wov#auf
  sich  die  besondern  Bewerber  melden
konnen.
        <pb n="812" />
        <pb n="813" />
        Nro.  84.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

r

 

Freitag,  den  16.  November  18a„#.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  ue  Khulgliche  Majestät  haben  und  durch  höchste  Entschließung  vom  9.  d.
durch  hbchste  Entschließung  vom  3.  d.  M.  M.  die  erledigte  Pfarrei  Reichenbach,
den  Stadepfarrer  Halnlin  zu  Sindelsin=  Olbcese  Freudenstadt,  dem  bieberlgen  Pfarr--gen,
  Dekanats  Bkblingen,  auf  sefn  Ansui  Wikar  Abel,  von  Trlensbach,  Dekanats
chen  in  den  Rubestand  zu  versetzen,  und  Krollsheim,  zu  übertragen  geruhr.

das  dadurch  erledigte  Stadt  -Pfarramt  zu
Sindelsingen  dem  Diakonus  Romt  daselbst,

II.  Versügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.
1.  Des  Justiz-Ministerium.
#a)  Bekanntmachung,  die  provisorische  Besetzung  der  Gerichts-Aktuariate  betressend.
Ducch  dle  Verordnung  der  Organlsatons=  189  (NReglerungs-Blat  S.  2:24)  Usl  kn
Vollzlehungs,  Commisslon  vom  36.  März  Emmanglung  der  desinltloen  Besetung  der
        <pb n="814" />
        810

Gerichn  =  Aktuars=  Stellen  den  Oberamts=  gegenwärtig  erledigt,  und  es  Haben  sich  nach
Richtern  die  provisorlsche  Annahme  von  der  Anjeige  der  Oberamts-VRichter  zu  predergleichen
  Gehälfen  überlassen,  und  es  sud  viforlscher  Uebernahme  derselbon  keine  Be.
zu  Versehung  solcher  Stellen  lim  Allgemel=  werber  gezeigt.  Das  Kdalgl.  Justiz-Minen
  auch  blejenigen  für  befählge  erklärt  misterlum  sleht  ssch  Hledurch  veranlaßt,  die
worden,  welche  dle  gesetzmäßige  Dlenst=  jenige  Indloiduen,  welche  die  erforderlichn
Hräfung  im  Departement  der  Justiz  nicht  Eigenschaften  zu  Versehung  elner  selchen
erstanden  haben.  Stelle  zu  beslezen  glauben,  bledurch  eufu
Hienach  dürfen  nicht  nur  Rechts-Candl,  ferdern,  sich  unter  Bellegung  der  ulhlzen
daten,  wesche  dle  Fakultäts-Präfung  erston=  Zeugulsse  bel  demselben  zu  melden,  domt
den  baben,  sondern  auch  solche  Indloldnen,  den  Bewerbern  von  Erlekigungess#len
welche  die  Schrelberei  ordnungsmäßig  er=  NRachricht  enhellt  und  ihnen  dekurch  Ge
lernt  und  bel  dem  Departement  des  In=  legenheit  verschafft  werden  khnne,  mit  deueneun
  oder  der  Finanzen  gepräft  werden  treffenden  Oberomts-Richtern  die  dlesen  uͤber
sind,  iu  Gerichts-Aktnarien  provisorisch  be,  lassene  nähere  Uebereinkunft  abzuschllepen.
stellt  werden.  Inzulschen  flad  bel  elnigen  Stuttgart  den  12.  November  1331.
Oberamts  gerichten  die  Aktuars  =  Stellen  Maucler.

1)  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Einsendung  der  Gebühren  für  das  Staats=  und  Regierungs
Blan  auf  das  ersie  Semesier  1827.
Fär  das  mit  dem  ersten  Jenuer  1332  ten  aber  auf  dem  Büreau  der  erwäßatn
beginnende  erste  Semester  des  Staats-  Stelle  zu  berichtigen.
und  Neglerungs-Blatts  sind  die  Gebuͤhren  Sollien  für  das  erste  Semester  182  bo
à  r#fl.  30  kr.  vom  Eremplar  durch  die  mit  gendwo  mehr  eder  weniser  Exemplar#e###
dem  Einzug  in  den  Oberamts-Bezliken  im  zweiten  Semester  18  3  1  erforderlich  seyn,
beauftragten  Stellen  und  Personen,  #  le  so  ist  der  genannten  Bebbrde  Fievon  in  38,
vurch  die  Königl.  Post  „Aemter  im  Laufe  ten  Naochrsche  zu  geben,  ladem  nach  Absuf
des  Monats  Derember  :324  an  dos  Ras·  des  Monats  December  d.  J.  kalne  Abber
seuamt  des  Reglerungs-Blatts  einzusenden,  Kellungen  wehr  angenemmen  werden  Mn#
von  den  in  Sintigset  wehnenden  Abonnen-  Stuttgart  den  14.  November  1331.
Muuc#.
        <pb n="815" />
        811

1.  Cilminal-Senat  des  Köhnigl.  Ober-Teilbunals.

Straf-Erkenntniß.

In  der  Rekurssache  gegen  den  Schullehrer
  Gall  zu  Dennach  ist  das  von  dem
Criminal-Senat  den  Königl.  Gerschtsbofs
in  Tübingen  unterm  33.  März  v.  J.  gefällte
  (in  das  Staats  =  und  Reglerungs-=Blatt
  S.  315  elngerückte)  Straf-Erkenntnlß
  den  16.  Der.  v.  J.  abgeändert  und
der  gegen  den  angeschuldlgten  erhobene  Bezücht
  unzächilger  Betostungen  der  ihm  anvertrauten
  Schülerinnen,  so  wie  elnes  näch!tlichen
  Zawandels  und  wirklicher  Unzuchts-WVersuche
  bei  einigen  erwachsenen  ledigen

Welbspersonen  als  unerwlesen  und  bezlebung#weise
  verjährk,  beruhen  gelassen,  ücksichtlich
  elner  welteren  Anschuldigung  der
letztern  Art  aber  Rekurrent  vbllig  frel  gesprochen
  und  derselbe  nur  wegen  des  bel
elnem  der  Anschuldigungs-Punkte  ihm  zur
Last  zu  legenden  unanständigen  Benehmens##
mit  einer  Geldbuße  von  zwel  klelgen  Fcveln
  belegt,  übrigens  zum  Ersas  der  veranlaßten
  Kosten  beider  Instanzen  für  verbunden
  erklärt  worden.
Stutigart  den  9.  Nevember  1821.
Mojer.

B.)  Des  Departements  des  Innern!

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  den  ersten  Lehr-NKurs  bei  der  Thier-Arzuel-Schule  zu  Stuttgert  betregens.

Bel  der  Königl.  Thier-Arznel-Schule
zu  Stuttgert  findet  für  das  Schul=  Jahr
von  1824  bis  1823  felgender  Unterrichts-Plan
  statt:

Med.  Dr.  Stebhblin  glebt  die  zu  Verständlgung
  des  Lehr-Kurses  erferderlichs
öhostkallsche  Elnleltung,  selgt,  nach  vergetragener
  Knochenlehte,  unterstätzt  vom  Wund-Art
  Bopp,  die  far  den  Thier-  Arzt

wichtigern  weichen  Theile  der  nuͤtzlichen
Haus-Thiere,  setzt  blemit  in  Verbindung
dle  Darstellung  der  Werrichtungen  derselben
und  glebe  dann  elne  jusammenbängende
Uebersicht  sowohl  lia  Bezilehung  auf  gesunden
  als  abweichenden  Zustand;  pecktische
Anleitung  zur  Kenntniß  der  dem  ausübenden
  Thierarzt  nbthigen  Pflanzen  w'rd
er  während  der  Semmet-Monate  erthellen.
        <pb n="816" />
        811

Medielual-Assesser  Haußmann  trägtt
dle  äugeren  Formen  der  nüglichern  Haus-Thiere
  In  besonderer  Bezlehung  auf  deren
Brauchbarkelt  und  Werth,  das  sogenannte
Exlericur  vor,  Hlerauf  das  Gesamte  der
Wund-Arznelkunst  fär  Thler-Aerzte,  und
wlrd  hlebel  jede  Gelegenheit  zur  Ausübung
benutzen;  er  beschlleßt  den  Vortrag  mit  der
(Plersrztlichen  Geburtshülfe.

Ober-Tpie-Arzt  Hördt  wird  das  zum
richtigen  Huf-Beschlag  erforderliche  über
den  Bau  des  Pferde-Fußes,  so  wle  die
hleher  sich  bezlehenden  Geundsätze  des  Beschlags
  für  die  mannigfach  gestalteten  Pferdebäse
  mit  praktischer  Anleirung,  blerauf
das  Gesamte  der  Blehzucht  und  endllch
besondere  Anleltung  zur  Ausübung  der
ulchtigern  thlerärplichen  Operatlsonen  geben.

Medlelnal-Rath  Dr.  Walz  beginut  mit
der  Knochenlehre  der  Hausthlere,  geht  dann
auf  die  anschauliche  Darstellung  der  als
Hellmittel  ein#olrkenden  Stoffe  über,  und
liest  blerauf  nach  gegebener  Einlelrung  in
die  Krankheits-ehre  über  die  besondern
Haus  hier-Krankhelten  und  deren  Behandlung
  sowohl,  als  das  süc  das  gerlchtliche
und  polizelllche  blemit  in  Verbindung  stebende.


Von  3—9  Uhr
Nachmittags  tn  den  Monaten

Morgens,  balb  4  Uhr
December

und  Januar,  in  den  übrigen  Morgens  ven
7—68  Ubr,  Nachmittags  von  6—6  Uhr
wird  unentgeldlich  tblerärzelicher  Nath  über
alle  vorkommenden  Krankheiten  der  Haustbiere
  auch  in  gerichtlicher  Bezlehung  er,
theilt;  kranke  Thlere,  deren  Zustand  sorg:
fältige  Beobachtung  und  Bebandlung  er
ferdert,  werden  in  den  Soeltal  aufgenom,
men,  und  unbemittelte  Thler-Eigemhümer
räcksichtlich  des  Aufwands  sowohl  an  Aunei,
  als  Nahrungs-Mitteln  auf  die  schenendste
  Weise  behandelt  werden.

Die  Beschlag-Schmidte  unter  der  beser
dern  Aussiche  des  Lehr-Schmidts  Groß  san
in  den  Monaten  December,  Januer  um
Februar,  Vormittags  von  11  —  12  Uhn,
Abends  nach  3  Uhr,  In  den  übrigen  Mon
ten  von  6—y7  Uhr  Morgens,  Abends  naqh
6  Uhr  für  jeden  Tpellnehmer  gegen  bllite
Entschädlgung  offen.

Operationen,  welche  nicht  schleunlg  vorgenommen
  werden  mässen,  sinden  in  den
um  Beschlage  bestimmten  Stunden  stal.

Zum  Umerricht  küanen  wegen  bedinge
Raums  und  Zwecks  der  Anstalo  nur  kie
jenigen  zugelassen  werden,  welche  unter  dit
Verbindlichkel:,  den  ganzen  Johres-Korzu
  durchlaufen,  als  Zöglinge  für  das  erse
Schuljahr  aufgenommen  worden  sind.  Deu
jeulgen  Bewerbern,,  deren  Gessuche  bel  der
        <pb n="817" />
        ersten  Aufnahme  nicht  berücksichtiger  wer?
den  konnten,  bleibt  es  überlossen,  vor  Erffaung
  des  nächstfolgenden  Lehr-Kurses

sich  um  die  Aufnchme  fär  denselben  zu
melden.
Sturtgam  den  9.  November  16  31.
Schmidlin.

21.  Rektoratamt  der  Unloersität  Tübingen.

Vertheilung  von  Preis-Medaillen  an  Studierende.

Am  beutigen  Tage,  den  6.  Rovember,
als  am  Geburtstags  des  verewigten  Koͤniges
Friedrich  wurden  abermals  die  von  Hochstdemselben
  huldreichst  gestifteten  Preis-Medalllen
  unter  mehrere  Studierende,  deren
auf  die  vorgelegten  Preis=  Kufgaben  übertgebenen
  Arbeiten  gekrönt  werden  konnten,
vom  Herra  Vlee-Kanzler  D.v.  Autenrieth,
Riter  des  Königl.  Kronen-Ordens,  nach
einer  von  demselben  der  Feler  und  dem
Zwecke  des  Tages  angemessenen  Rede  unter
zahlreichtr  Versammlung  der  Lehrer  sowohl
als  der  blesigen  Studierenden  öfentlich  ausgelhellt.


Von  der  evangelisch  theologischen  Fakultse
erhielt  den  Preis:

NM  Julius  Mohl  ous  Siuttgart,  Theol.

Stud.  im  Kda#gl.  evangelischen  Selft.
Von  der  kathollsch  =  theologischen:  6
J.  A.  Zlmmerle  aus  Ellwangen?
Theol.  Stud.  im  Künlgl.  kechollschen
Conolkt.
Von  der  jurldischen:
Ludolg  Ebristoph  Kober  aus  Pfullingen,
Jur.  Stud.

Von  der  medicinischen:
Jehann  Anton  Reiffsteck  ous  Well  der
Stadt.
Ven  der  phllosophlschen:
Karl  Grüneisen  aus  Stuttgart,  Philos.
Stnd.  Iim  Khnigl.  evangel.  Stlft.
Oeffentlich  belobt  wurde:
Georg  Dursch  aus  Deggingen,  Philos.
Stud.  im  kathol.  Conolkt.
Die  staatswlrehschaftliche  Fakultät  ertheilte
den  Prels  an
Carl  Horn  aus  Felldorf,
Stud.
Oeffentlich  belobt  wurden:  ·
Ludwig  Heinrich  Hofmann  aus  Aßunistadt,
  Cameral.  Stud.,  und
Gottfried  Heinrich  Ehmann  aus  Lubdwigsburg,
  Cameral.  Stud.
Des  chirurgischen  Preises  wurden  zwel  wuͤrdig
  erklaͤrt:
Gettlieb  Heinrich  Mößner  aus  budwigeburg,
  der  pöheren  Chlrurgle  Best,
und  *
Christoph  Frledrich  Dleterich  aus  2#2
wenstein,  der  püheren  Chlrurgle  Best.

Cameral.
        <pb n="818" />
        Das  Loos  entschled  für  den  ersten.  Roch
wurde  öffentlich  belobt:
Ellas  Enz  aus  Helmerdingen,  der  Medlein
  und  Chlrureie  Beft.
In  NRöckstcht  der  Beantwortung  der  ver:
möge  der  Speyerschen  Stlftung  aufgegebenen
  Frage  erhielt  den  Preis
Antonius  Schray  aus  Well  der  Stadt,
Theot.  Stud.  im  Khnlgl.  kathollschen
Coyolkt.
Auch  dle  das  erstemal  im  vorigen  Jahre
in  Kiaft  der  Baren  v.  Palmischen  Siiftung
  ausgegebene  phllelogische  Preisfrage
erhielt  eine  Beantwortung,  die  so  gründlich

614

ausgefallen  war,  daß  ihr  der  Peels,  ia
Gemäßbelt  jenes  Legats,  mit  dem  rollkommensten
  Rechte  konnte  zugetheilt  werdes.
Der  Verfesser  ist:

Alopflius  Moser  aus  Silmyt#ach,

Pliilos.  Cand.  im  katholischen  Conott.

Dle  näber  motioirten  Unrhelle  der  der
schledenen  Fakuliäten,  se  wie  die  neuen
Prelsaufgaben  für  das  nächstkänfesge  Jaiemhält
  das  für  dlesen  Akt  gedruckte  sateiul,
sche  Programm.

Tüblugen  deg  §.  Neember  5311.

Eschenmeyer.

 

Dienst-Erledigung.

Vermöge  bdchster  Entschließung  soll  das
Dlaconat  Beilstein,  Di#cese  Marbach,  in
Bälde  wleder  besetzt  werden.

Dle  Parochle  Beilstein  enthalt  2730
Seelen,  worunter  630  kn  den  bie  auf  eine
Stunde  entfernten  Flllallen,  welche  drei
besondere  Schulen  baben,  wohnen.  Der
Dlscon  hat  mit  dem  Scadt-Pfarrer  abwechtlend
  die  Wechen-Gottesdlenste  zu
versehen,  und  an  Fest-  und  Communlon-Tagen,

  so  wle  je  am  zwelten  Sonntag  dk
Abend-Predigt,  alle  Hochzelt,  und  Vort
bereitungs-Predigten,  und  dle  Klnderlehre
an  den  Felertagen  und  denjenlgen  Senm
tagen,  an  welchen  kelne  Abend.Predig  ist,
##u  halten.

Das  Einkommen  bestehet  in  54“4  fl.  nch
Etats--Prelsen.  Die  Bewerber  haben  in
nerbalb  drei  Wechen  uhre  Bittschriften  ein
zureichen.
        <pb n="819" />
        815
Nro.  85.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

MAittwoch  den  31.  November  18  a#  1.

1  Unnittesbeare  Könisliche  Dekrete.

Dienst-Nachriche.

S.  1  Khalgliche  Majestät  haben  koanets  Klrchhelm,  dem  blsberlgen  Verweser
durch  allerböchste  Emschließung  vom  11.  derselben,  Pfarr-Vikar  Partschefeld,  zu
d.  M.  dle  erlediste  Hfarrel  Ohmden,  De=  AGbertragen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departem  ent##.
4X.)  Des  Justiz-Departemef#ts:

Des  Justiz-Ministerium.

Selse  Khalsliche  Majestät  haben  lhren  Rang  in  der  skebenten  Stufe  der  Rangturch
  Rchstes  Dekret  vom  172.  d.  M.  ge  Ordnung  vom  18.  Oklober  d.  J.  nehmen
legentlich  elner  deshalb  gestellten  unterth  sollen.
niesten  Anfrage  zu  bestimmen  gerubt,  daß  Stuttgart  den  14.  November  1821.
die  vermallgen  Pooinzial=  Justi.-Rsthe  Mauclet-
        <pb n="820" />
        816

B.)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Kriegs:
Des  Ober-Rekrutirungsraths.
Die  Vorbereitung  der  Aushebung  für  das  Jahr  1832  betreffend.

De  dle  Zeit  herannaht,  wo  die  Aushebung
  für  das  Jahr  183  vorberellet  werden
muß,  so  werden  die  mit  dlesen  Verbereltungsgeschäften
  beauftragten  Behbrden  auf
die  Verfägung  vom  16.  November  1820
(Staats=  und  Reglerungs,  Blatt  von  1826.
pag.  587)  und  die  in  derselben  angeführhten
  Instruktion  verwlesen.

Zu  dem  F.  11.  der  Justruktlon  von  1379,
welcher  heuer  das  zweltemal  zur  Anwendung
kommt,  wlrd  noch  besonders  bemerkr,  daß

mur  nachträglichen  Aufnahme  In  die  Ne,
krutirungs=  sten  diesmal  s#ch  dlejenigen
Militärpflichügen  eignen,  welche  vormige
ihres  Altere  bei  der  Aushebung  von  1810
und  183:  hätten  aufgezelchnet  werden  foll
len,  aber  demals  übergongen  wurden,  was
mithin  nur  bel  Jünglirgen,  die  im  Jahr
1799  und  1300  geboren  sind,  der  Fall  sepo
kann.
Stuttgart  den  :7.  Noember  1311.
Kopff.

Dienst-Erledigungen.

Diedurch  den  Tod  des  Dkarrers  M
Payert  erledigte  Pfarrel  Ohmenhausen,
Dlbcese  Reutlingen,  enthält  800  Seelen,
hat  kein  Fllial  und  ist  mit  einem  Einkommen
  von  594  fl.  nach  Etats=  Preisen  verbunden.
  Die  Bewerber  haben  biauen  sechs
Wechen  ibre  Bittschriften  einzugeben.

Der  bei  der  Regierung  des  Reckar-Kreifes
  engestellte  Ober-  Neglerungs=  Sekretär
Storr  ist  durch  büchste  Entschlletzung  vom
—nm—'  Pension  entlossen  worden.

3  er-7Bn:Ns

Den  13.  d.  M.  ist  zu  Adelmannsfelden
der  Wärttemberg-lmpurgische  Rembeame
Prinz  daselbst,

den  16.  d.  M.  zu  Stutrgart  der  Reoifer
Erhard,  bei  der  Zoll,  Rechnungs-Kammer,

und

am  nämllchen  Tage  in  Ulm  der  Sekretir
Klemmer,  bel  der  Finanz-Kammer  für
den  Donau-Krels,  gestorben.

.–—
        <pb n="821" />
        811

Nro.  86.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch  den  23.  November  1821.

lI.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Se#  Khnigliche  Majestät  haben
durch  allerhöchste  Enischließung  vom  15.  d.
M.  dle  erledigte  Pfarrel  Lomboch,  Dekenats
Freudenstadt,  dem  Pfarr-Wikar  Siegner
zu  Hohemwiel  zu  übertragen  geruht.

Sodann  haben  Sbchstdleselben  durch
bbchste  Entschließung  vom  17.  d.  M.
dem  bisbherigen  Lehrer  der  fünften  Classe  des
blesigen  Gomnasiums,  Prefessor  Hölder,
die  erledigte  Lehrstelle  an  der  sechsten  Classe
zu  übertratzen,  und

dagegen  dem  Präácepter  Klumpp  zu
bLeonberg  zum  Lehrer  der  fünften  Classe  an
dem  Gymnasium  zu  ernennen  geruht.

Ferner  haben  Hbchstdleselben  durch
bbcbste  Emschließungen  vom  13.  d.  M.
die  Erbebung  der  kathelischen  Pfarr-Caplanel
  zu  Harthausen,  Oberamts  Mergentheim,
  zu  elner  Pfarrel  zu  genehmigen,
und  diese  neue  Pfarrstelle  dem  Vikar  und

„  PDrärteptorats-Amtsverweser  Demmler  zu

Ellwangen,  und

die  erledigte  Pfarrei  Koblberg,  Dekanats
Neuffen,  dem  Pfarrer  Hopfer  zu  Häfnerhaslach,
  Dekanats  Brackenhelm,  zu  übertragen
  geruht.
        <pb n="822" />
        II.

818

Verfägungen  der  Departementt.

4.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Khnigl.  katßo

lischen  Kircheuratb##.

Bekanntmachung,  den  Interkalarfonds  der  katholischen  Kirchenstellen  des  Kdnigreichs  betressend.

I.  Entstehung  des  Fonds  urd  Zwecke
desselben.

Schon  im  Jahre  1808  hat  der  katholische
  Kirchenrath  für  nbepig  und  zweckmäßig
gefunden,  in  der  Pfründ-Verwaltung  der
in  Erledlgung  kommenden  katholischen  Kirchenstellen
  des  Königreichs  eine  gleichfbrmige
  Ordnung  einzufähren,  und  aus  den
während  der  Erledigungszeit  übrig  bleibenden
  (Interkaler-)  Gefällen  derselben  einen
besendern  Fonds  für  #außererdentliche  katho=—m-
  Ausgaben  auf  die  unterm
zo.  December  zhoß  erfolste  Zusiimmung
der  hbhern  Staatsbehörde  zu  bilden.

II.  Quellen  der  Einnahme.
Wenga  eine  katholische  Kirchenstelle,  Pfarrei
  oder  Kaplanei,  erledigt  wird,  so  fließt
nach  der  Kirchenverfassung  das  Elnkommen
derselben  ununterbrechen  fort.
Allein  eben  dle  Kicchensaßungen  räumen

einen  vlermonatlichen  Termin  zur  Wiederbesetzung

  eln;  die  Ober=  und  dekanatamil
chen  Berlchte  über  die  Verhälenisse,  Obliegenhelten,
  Einnahmen  und  Ausgaben  der
Stelle,  so  wie  die  Verbesserungs-Vorschlige
mässen  abgewartet  werden;  auch  ist  et  zwecmäßig
  und  billig,  den  besonderen  Bea#
bern  um  dlese  Klrchenstelle  Hinlänglice
Zelt  zu  lassen.  Es  erglebt  sich  alse  uchrend
  der  Erledigung  nach  Abzug  der  Verwesers-Gebähren
  eln  Ueberschuß  an  de
Hfränd-Elnkommen,  Interkalar=  Gefs#e.
Dlese  fallen  in  den  ersten  30  Tagen  den
Dekan  (Dekanar-Monat)  welcher  als  sol—
cher  weder  von  der  Kirche  noch  vom  Sto#r
hte  eine  Besoldung  erhält,  für  seine  Geschifte
mu;  dle  weiteren  ble  zum  Tage  der  Wie
derbesetzung  fließen  sodann  in  den  allgemei
nen  Interkalarfonds  der  kathollschen  Kir
chenstellen  des  Knigreichs.  Blelbt  elne
Kiechenstelle  länger  als  drei  ble  vier  Menate
  erledlget,  so  Ist  es  die  Folge  einet
Hindernisses;  nle  aber  geschleht  es  ln  des
Absicht,  den  Interkalarfonds  zu  berelchern.
        <pb n="823" />
        819

Wen  eine  Kirchenstelle  das  gebuͤhrende
Einkommen  (Congrua)  nicht  hat,  so  werden
  ihre  Interkalar-Gefälle  sogleich  derselben
zur  Verbesserung  überlassen,  und  deswegen
vorzäglich  bleiben  Kirchenstellen  manchmal
länger  erlediget.

Die  Anstalt  des  Interkalarfonds  umfaßt
alle  katholische  Kirchenstellen  im  Kdnigrelche
ohne  Unterschied.

IIII.  Verwendung  der  Einkünfte
des  Fonds.
Darch  seine  Quelle  und  Natur  unterscheidet

  sich  der  Interkalarfonds  sowohl  von

dem  katholischen  Bisthums=  und  allgemelnen
  Kirchengut,  als  von  allen  übrigen
Stlftungsfonds,  und  deswegen,  so  wie  vermige
  der  Klrchen=  und  Staats-Berfassung
kann  er  nur  zum  Besten  der  Kirchensteller,
nicht  zu  anderen,  obgleich  kirchlichen  Zwecken,
  verwendet  werden.  Aber  auch  bei
jenen  tritt  er  nur  alsdann  ein,  wenn  es
an  einer  nähern  Quelle  gebricht.  Insbesondere
  trägt  der  Interkalarfonds  bel:

2)  Zu  Eigänzung  der  Pfarr-Gehalte  (Congrue).

Hierzu  werden  zuerst  die  näheren  Quellen
  benätt.  Wenn  elne  andere  katholische
Klrchenstelle,  rorzäslich  die  vormalige  Mutter-Psarrel,
  in  dem  befragten  Pfarrsprengel
Gäter  oder  Gesälle  besitzt  und  sle  entbehren

  kann,  so  werden  sle  belgezogen.  Dis
Kirchenpflegen  und  andere  hleher  geelgneten
Fonds  treten,  so  weit  es  #ihre  Ktllftungsmäßigen
  Bestimmungen  und  Kräste  erlauben,
  in  das  Mittel.  Auch  die  Gemeinde
muß,  besonders  bei  der  zu  ihrem  Vortheil
neu  errichteten  Pfarrel  beltragen.  Reichen
aber  alle  dlese  Zustüsse  nicht  bin,  so  kommt
der  Interkalarfends  zu  Hülfe.

Auf  solche  Art  erhalten  in  Württemberg
  nach  und  nach  die  kathellschen  Hfarrer,
  denen  es  noch  daran  gebricht,  ihre
Congrug.

.P)  Zu  Ergänzung  der  Penssonen  für  Pfarrer.

Wenn  ein  Pfarrer  sogar  mlt  elnem
Hülsspriester  sekner  Pfarrel  nicht  mehr
vorstehen,  und  auch  nicht  auf  eine  andere
Stelle  versetzt  werden  kann,  so  muß  er
penssoniet  werden.  Die  erste  Quelle  hlerzu
  ist  das  Einkommen  seiner  Pfarrei.  Wo
aber  dieses  äber  den  Gehalt  des  nolhwendigen
  Stellvertreters  uscht  hinrelcht,  da  glebt
der  Interkalarfonds  das  Fehlende.

)  Zu  den  Tischtiteln  neuer  Geisilichen.
Jeder  katholische  Gelstliche  muß  für  seinen
  nothdürftigen  Unterhalt,  ehe  er  angestellt
  wird,  auf  den  Fall  der  unverschuldeten
  Unvermbgenhelt  durch  den  sogenannten
Uschtitel  Ucher  gestellt  werden.  Dlese  oft
        <pb n="824" />
        sehr  fühlbare  East  ist  nun  den  Gemeinden,
Soltélern,  Gutsbesltzern,  selbst  der  Staats=Kosse
  durch  den  Jaterkalarfonds  abgenommen,
  und  die  Geistlichen  sehen  ihr  Loos  sowohl
  in  Aufbringung  eines  Tischtlrelgebers,
als  auf  den  etwalgen  Unglücksfoll,  da#on
wirklich  Gebrauch  machen  zu  mässen,  sehr
verbessert.  Es  versteht  sich  übrlgens,  daß
diese  Ausgaben  von  den  betreffenden  Gelstlichen,
  wenn  er  zu  Vermögen  kommt,  oder
aus  seiner  Verlassenschaft  ersezt  werden

müssen.

d)  Zu  den  Kosten  der  nothwendigen  aufßerordentlichen
  Vikarien.

Wenn  ein  Pfarrer  für  längere  Zelt  außer
Stand  kommt,  selne  Obllegenhelten  zu  erfällen,
  und  eines  Blkars  nothwendig  bedarf,
auch  das  zu  Haltung  desselben  erforderliche
Einkommen  niche  hat,  und  niche  wobl  versetzt
  werden  kann,  so  wird  ihm  aus  dem
Interkalarfonds  eln  Beltrag  gegeben.

Elnen  besondern  Worthell  gewährt  der
Interkalarfonds  den  Pfarrern  und  Kaplänen,
  welche  wegen  einer  außerordentlichen
Ausgabe  für  ühre  Kirchenstelle  eln  Proolsorium
  ju  übernehmen  haben;  indem  sie
allda  eben  so  lelcht  das  Anlehen  bekommen,
als  die  thellweise  Abzahlung  machen  könneu.



820

IV.  Verwaltung  und  Rechnungs-Ablegung.


Der  betreffende  Landkapltels-Kammere
führe  über  jede  erledlgte  Kirchenstelle  unter
der  Controle  des  Dekans  dle  Verwahung,
tpells  nach  den  ergangenen  besonderen  Veschrifeen
  vom  24.  November  1810,  26.  debruar,
  30.  März  und  4.  Aprll  13:1,  #.
Januar  und  20.  Juni  1312,  1.  und  22.
Aprll  1813,  13.  April  1815,  0.  JanunB,
23.  Februar  und  9.  August  1816,  19.38
bruar  1319,  15.  Januar  und  11.  Ar#u
182o,  thells  nach  den  JInstruktionen,  welce
von  den  Kirchenpfrändnern,  auch  von  den
Stiftungs-Pflegern  zu  beobachten  slnd.  Ri
dem  Ende  des  Rechnungs  jahrd.  schidt  de
Kammerer  die  Rechnung  same  Beleg#
durch  das  Dekanat  an  den  kothollschen  Kuchenrath
  elm.  Sier  wird  ste  von  dem  amgestellten
  Reolsor  geprüft,  und  vom  Collegb
abgehrer.  Mie  dem  Abbör=  Negeß  erzt
kusleich  die  vom  Neolsor  gemachte  Vertbeilung
  des  Hfründ,  Elnkommene  (Dekoratlon,
  Abkurung)  zwischen  dem  obgekem,
menen  Kirchenpfruͤndner,  dem  Deknn  (l
oben)  dem  Interkalarfonds,  und  dem  nach
folgenden  Kirchenpfründner,  nach  Taze-,
Erglebt  sich  keln  Aastand,  so  wird  dle  Ab
kurung  vom  Lvandkapliels=  Kommerer  ur
kundlich  vollzogen,  und  die  zum  Interkle

—
        <pb n="825" />
        fonde  gebhbrigen  Gelder  werden  an  den
Verwalter  desselben  nach  Stttgort  eingesandt.


Eben  der  Verwalter  des  Interkalaorfonds
ist  nach  den  bestehenden  allgemelnen  Vorschrifren
  und  brsonders  erthellten  Welsungen
  verpftichtet.  Die  Aufsicht  und  Leltung
führt  der  katholische  Kirchenrath,  mit  gänzlichem
  Ausschluß  der  Finanz-Verwaltang.
Die  Rechnung  wird  alle  Jahre  geprüft
und  ordnungemäßla  justisisirt,  sofort  samt
den  Belegen  spwohl  der  böchsten  Staatsstelle
  als  dem  General=  Vikarlat  zur  Elnsicht
  mitgetheile.

V.  Ergebnisse  der  bisherigen  Verwaltung,
  Einkünfte  und  Feistangen,
auch  neuester  Zustand  des  Fonds.

Die  erste  Rechnung  steng  mie  dem  21.
Febeuar  1809  an,  worin  dlie  seit  dem
Jahr  238606  eingegangenen  Interkalargelder
bereinnahmt  wurden.  Ohne  elnen  Grundstock,
  ohne  eine  Stlftung,  sammelte  man
blos  die  neuen  Einnahmen,  und  lSichtete
das  Augenmerk  vorerst  auf  die  Anlegung
eines  Kapitalfonds.  #

Aus  der  Bellage  sind  dle  Ergebusse  der
bieherigen  Berwaltung,  der  Einküofte  und
Leinungen,  und  der  neueste  Zustand  des

621

Fonds  ersschtlich,  wozu  man  Folgendes  zu
bemerken  hat:

1.)  Die  Verwendung  der  Einkürfte  des
Foends  zu  seinen  fundatlonemäßigen
Zwecken  richtet  sich  lediglich  nach  den
eintretenden  Bedürfnissen,  und  ist  weder
durch  die  Gibße  des  Zins-Ertrags  aus
den  zu  Kapital  angelegten  Geldern,
noch  durch  den  Mehr=  oder  Minder=Betrag
  der  übrigen  ordentlichen  und
außerordentlichen  Einkänfte  bedingt.
Hierbel  wird  auf  die  Erbaltung  und
Vermehrung  des  Fonds  möglichster  Bedacht
  genommen,  damlt  der  Hauptzweck
der  notbwendigen  Gehalts-Ergänzungen
für  die  zu  gering  gestellten  Pfarrer
alcht  gestsrt  wird,  und  dlesem  Haupt-Jjwecke
  müssen  auch  die  anderen  Anwelsungen
  nachstehen.

2.  Da  nach  dem  Abkurungs-Sostem  dle
den  Landkapitels-Kammerern  auf  5pCt.
besilmmte  Verwaltungs  und  Rechnungs-Gebühr
  von  dem  nach  Abzug  der  Ausgaben
  übfig  blelbenden  Pfrend  Ertreß
berechnet,  sofort  auf  diesen  Grund  die
wirkliche  Abkurung  vorgenommen,  und
von  der  dem  Interkalar-Fonds  zufallenden
  Rate  das  Betreffniß  der  Verweserel
  Kesten  abgezogen,  der  Rest  aber  an
dle  Jaterkalarfonds=  Verwaltung  einge-
        <pb n="826" />
        liefert  wird,  so  sind  die  in  der  Interkalarsonds-Rechnung
  verelnnahmten  Interkalar=
  Gefälle  als  reiner  Ertrag  zu
betrachten.

5.  Mit  den  Einnahmen  wegen  Rezullrung

  des  Abkurungs  =  Termins  auf
Georgii  hat  es  folgende  Bewandniß.
Der  Jahrs-Rechnungs  ·  und  Abkurungs-Termin
  bei  den  katholischen  Klrchenstellen
  war  sehr  verschleden,  theils  auf  den
Tag  Johannis  des  Tiufers,  theils  auf
Martini,  Johann  Evangelist,  Neujahr,
Lichtmeß,  Petri-Stulfeier  und  Geergli
bestimmt.  Die  Einfährung  eines  glelchflemigen
  Termins,  wozu  der  vormalige
allgemelne  Rechnungs=  und  Besoldungs=Termin
  Georgli  nach  den  eigenthämlichen
  Verhältnissen  der  Kirchenstellen
und  der  damit  verbundenen  Einkünfte
sich  am  angemessensten  darstellte,  war
raher  bei  Errichtung  des  Interkalarsends
  aus  verschledenen  Gründen  ubthie,
un  wurde  blsbor  bel  jeder  erstmallgen
Wakatuz  elner  Kirchenstelle  bewirkt.
Durch  dlese  Termins-Regullrung  erglebt
sich  nun  bei  denjenigen  Kirchenstellen,
welche  elnen  Tag  des  ersten  Halbjahrs
nach  Georgli,  1.  B.  den  1.  Mal  oder
Johanals  des  Täufers  (a#.  Junl)  zum
Termin  hatten,  ein  Ueberschuß  an  dem

822

S

Pfründ-Einkommen  desselben  Jahrs  ven
Georgii  bis  dahin,  und  dieser  Ueberschuß
  wird  zum  Interkolarfonds  bezogen.
  Aus  eben  diesem  Grunde  wind
bei  denjenlgen  Klrechenstellen,  welche
einen  Tag  des  letzten  halben  Jehrb  ver
Georgli,  1.  B.  Martink,  Jebans
Eoangelist,  Neujahr,  Achtmeß,  Peiri-Srtuhlfeier,
  zum  Abkurungs  Termi
haiten,  das  Betreffaiß  an  dem  Pfräm-Elnkommen
  für  die  durch  die  Negull
ung  des  Akkurungs-Termins  auf  Gerrzüi
obgehenden  Tage  dem  zzeitlichen  Kirchen-Pfründner
  nach  dem  Werbältul
des  Pfründ-Einkommens  vom  nächst
vorangegangenen  Jahr,  oder,  wenn  keb
wirklicher  Klrchen:Ofründner  vorpardes
:/,  dem  nothwendigen  Verweser  mit
telst  der  Verwesers-Gebühren  vom  Im
terkalarfends  vergütet.  Die  aus  diest
Termins  =  Regullrung  entspringenden
Elnnahmen  und  Ausgaben  bören  bbrgens,
  so  bald  sie  bel  allen  Klrchenstel-4

  ,  vollends  bewirke  seyn  wird,  garj
auf.

A.  Die  außerordentlichen  Belträge  ven

einigen  Kirchenstellen  wurden  bisher
zur  Verbesserung  der  geringern  verwendet,
  pbren  aber  in  Zukunft  in  der  Ngel
  auf.
        <pb n="827" />
        (6.  Unter  der  Rubrik:  „Kosten  der
Pfarr=  Verweser“  flad  nur  dlejenigen
  Verweserel-Kosten  zu  verstehen,  zu
deren  Bestreltung  dle  Interkalar-Gefälle
dleser  Pfarrstelle  nicht  zugerelcht  haben,
und  welche  aus  der  Interkalarfonds-Kasse
  bestritten  werden  müssen.  Diejenigen
  Verweserel-Kosten,  welche  von
den  Interkalar-Gefällen  der  Pfarrel  selbst
bestritten  werden  können,  pPpflegt  man

1

schon  bel  der  Abkurung  (vid.  F.  2.)
in  Abzug  zu  bringen.

Auch  fär  die  Zukunft  wird  jedes  Jat##
durch  das  Staaks  und  Reglerungs-Blate
bffeneliche  Rechenschaft  über  die  Verwaltung
  und  den  Fortgang  des  Jaterkalarsonds
  abgelegt  werden.

Stuttgart  den  10.  Revember  1871.

Camerer.
        <pb n="828" />
        824

Beilage.

—

Verzeichniß  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Interkalarfonds  der  r

tholischen  Kirchenstellen  des  Königreichs,  und  den  Vermögens-Bestand  desselbe,

nach  den  geprüften  und  abgehörten  Rechnungen  vom  au.  Februar  1809  bes
Georgii  1821.

4)  Vom  21.  Februar  1809  bls  Georgli  1820.
Einnahment

1)  Interkalar-Gefaͤlle,  außer  den  21,179  fl.  40  kr.  öhl.

der  zu  gering  gestellten  Kirchenstellen,  welche  ihnen

zu  ihrer  eigenen  Werbeffrrung  sogleich  äberlassen
wurden  ..  .  .  ..  102,636  fl.  4:  kr.  51,
2)  Zinse  aus  den  neuangelegten  Kopltallen  23255  fl.  4  k.  —
5)  Belträge  von  elnigen  Kirchenstellen  in  besondern  Fällen  3,729  fl.  Ho  kr.  —

4)  Gewinn  aus  dem  Ankauf  Wärttemberzischer  Staats-Kapitallen
  .  .  11,9bo  fl.  4  kr.  —

5)  Wegen  Reaulirung  des  Abkurungs-Termins  auf  Georgli#
über  Abzug  der  diesfallsigen  Ausgabben  33),6  fl.  6F.  3M.
–

Summe  163,5:4  fl.  28  kr.  2  bhl.

Ausgaben.
1)  Elementar-Kosten:

a)  Kosten  der  Pfarr-Verweser,  wozu  die  Interkalar=

  Geslle  jener  Pfarreien  nicht

zugereicht  haben  tor  ft.  k#.
b)  Zins--Raten  bel  Erwerbung  von  Kapitalilen

durch  Cessiin  2½1950  fl.  u  kr.
c)  Prozeß-Kosten...  19  fl.  6  kr.

1,670  fl.  IL
        <pb n="829" />
        825

2)  Central-Verwaltungs-Kosten.
Elnrchtungs  =  Kosten  und  Beseldurg  des
Verwaltere  %u0op93  fl.  z0  kr.
Neolstons-Kosten  der  Pfränd-Rechnungen

ble  187  1317  fl.  8  kr.  H.
Buchbinder-Kosten  und  hrnt  «

lagen  07  fl.-30  krb
Schrelbgebähren  „0in6%#:  fl.  So  krrR
Dem  Aufwärker  l.  357  f.  e  kr.

Paket=  und  Geldträger-Lohn  den  P.  sibedien.
ten,  und  fuͤr  Postscheine.  ...  ...  92  fl.  25  K.
Verschiedene  Amts-Erfordernisse  ....  188st.  J3  kr.

6,668  f.  23tr.  hl.
3)  Auf  den  H  auptzweck  der  Anstalt,
Unterstätzung  an  Geistliche:

a)  jährliche  Gehalts-Ergänzungen  für

Pfarrer  6554,3:7  fl.  39  kr.  2  hl.
b)  Belträge  zu  Rubegehalten  penstonirter

Pfarrer  62445  f.  17  K.  —
c)  Beltraͤge  zu  Heltung  von  Wlkarlen  24,3y75  fK.  3  kr.  —
d)  Fär  Geistliche  auf  pöchste  Dekrete.N  930  fl.  55  kr.  3  hl.

33,  7  73  fl.  54  kr.  5  hl.
4)0  Auf  andere  Zwecke  der  katbollschen  Kieche.
Nach  Maßgabe  pöherer  Verfägungen  5,75,  ft.  ::  kr.  —

Es  wird  jedoch  hier  bemerkt,  daß  dlese  Belträge  selt  dem  Jabre
1817  bis  auf  dle  Summe  von  jährllchen  5o0  fl.,  welche
fär  dle  allgemelne  kathol.  kirchlichen  Instltute  bezahlt  werden,
  aufgehbrt  haben.

Summe  538639  F.  6  kr.  bl.
        <pb n="830" />
        *86
Hlernach  hat  der  Grundsteck  an  G##org-8  ap  belroten
10,660  fl.  a#  kr.  1hl.
und  zwar
an  Kapitallen
a)  ju  6  pCt.  .  J3330%54  sl.  28kr.
b)  unverzinslittegn  100  fl.
P)  Tischeitels-Gurhcben  311  fl.  35  k.
"·  95,485si.59t,k.—
AnAudständen.....-........«.«.....HAVE-Akk-KapcziBonath

  welchessoglelchgtdßteuibellsszu  Kapital  angelegt
wurde  6  5661611295,“519  fl.  39  F.  1|,

1  10,665  fl.  2:  kr  F.  1
—..  —

B)  Von  Georgil  1820  bis  1821.
Einnahment
1)  Interkalar-Gefälle,  außer  den  1,558  fl.  46  kr.  welche
den  zu  gering  gestellten  Klechenstellen  zu  ihrer
elgenen  Verbesserung  fogleich  überlassen  wurden  3,8  18  fl.  22  kr.  1|.

2)  Zluse  aus  den  Kaplkalllen  33,,)/6.  fl.  5,  kr.  3|,
5)  Beiträge  von  elnigen  Kirchenstellen  in  besonderen  Fällen.
  4  4  ".  """"  1,600  si.  —  —

4)  Wegen  Negulleun,  des  Abkurungs-Termins  auf
Geerzit  äber  Abjut  der  Ausgaben  395  fl.  37r.  —
-  i  —  —

Somme  16,0983  fl.  l  kr.
        <pb n="831" />
        821
Aus  gaben.
1  Elementar-Kosten.

2)  Kosten  der  Pfarr-Verweser,  wozu  die  Interkalar=
  Gefälle  jener  Pfarrelen  ulcht
l-ugereicht  baoben  155  fl.  3  kr.

b)  Kapitalstennrnrra  285  fl.  13  kr.
e)  Projeßlosten  HEEIEIIIIIEIIIIEIEIIIIIEIIIEIE  58  fl.  16  kr.
6#%  f  6  K.  —

:)  Central-Verwaltunge-Kosten.
Besoldung  des  Kassirrs  S3J09  4l.  —
Schrelbgebühren  FFszFoaofk.  —
Dem  Aufwärteenrn  o  .  36  fl.  30  kr-Buchdrucker=
  und  Buchbinder  Kostern  .  fl.  50  kr.
Fär  Postscheine  12120.  5  fl.  12  kr.
394  fl.  ö8  kr.  —
5)  Auf  den  Hauotzweck  der  Anstakt.
Unterstätzung  an  Geisiliche:
a)  Jöbrliche  Gehalts-Ergänzungen  für  Pfarer
  ......  Z,699ft.4kk.
b)  Beitraͤge  zu  e  penstonlrter
Pfarrer  „046  fl.  54  kr.
c)  Beitraͤge  zu  Haltung  von  Vlkarien  ..  ..  1,852  fl.  1P  kr.
4)  Fuͤr  Geistliche  auf  hoͤchste  Dekrete  ..  ..  8o6  fl.  6kr.
740  fl.  za  lr.  —
        <pb n="832" />
        4)  Auf  andere  Zwecke  der  katbollschen  Kirche.

Rach  Maßgab  höherer  Verfägung.
Beltrag  zu  den  allgemelnen  katpol.  kirchlichen  Instituten
Summe  3,699  fl.  a  kr.

Die  Elnnahmen  übersteigen  michin  dle  Ausgaben  um
7.184  fl.  5  kr.

und  hat  sonach  der  Grundstock  an  Georgli  1821  betragen
117,869  fl.  27  kr.  1  bl.
namlich

an  Kapitallen
a)  mit  5  pCt.  242222  222  22222  112,421  fl.  BG  kr.
b)  Tischtitels-Guthaben  —  2  22222  2'2  200  fl.

Ausstndeens
Kassen-Vorraahhhhyy

5hoo  f.  —  —

112,63  1  fl.  5  kr.  —

2,  353  fl.  36  kr.  –
à,894  fl.  46  ke.  ;  Kl.

 

z„10,8569  K.  ày  kr.  #  hl.
        <pb n="833" />
        829
B.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz-Ministerium.

a)  Die  Aufbewahrung  der  Dieust=  Cautions-Urkunden  betreffend.

De  die  vermbge  der  Verordnung  vom  gen  Beamten  obllegt,  also  beziehungswesse
:  :.  Februar  1818.  F.  5.  (Staats=  und  bei  der  Ober-Rechnunge  -Kammer,  dem
Reglerungs-Blatt  Nro.  11.)  bleber  bei  Steuer-Collegium,  dem  Bergrath  und  den
der  Staats-Hauptkasse  nledergelegten  Dlenst=  Krels-Flnenz-Kammern  aufbewahrt  werden
Cautlons-Urkunden  künftig  bel  denjenigen  sellen;  se  wird  dleses  zufolge  allerhöchsten
Behbrden,  welchen  nach  dem  Edlkt  vom  Befehle  hiedurch  den  Beh#rden  zur  Nach-15.
  December  1618.  Fy.  5.  (Staats=  und  achtung  bekannt  gemacht.
Regserungs-Blott  Nro.  )2.)  die  Erledl-  Stuttgart  den  19.  November  1821.
gung  der  Rechnungen  der  caurionepflchil-  Weckberlin.

b)  Die  Gesuche  um  Erlaubniß  zu  Culkur-Vcrändcrungen  bei  Gärten,  Lindern,  Aeckern  und
Wiesen  betreffend.

De  Se.  Khnigliche  Majestät  ver:  meralämter  erledigt  werden,  welche  darüber
möge  büchster  Entschließung  vom  ½#.  d.  M.  besondere  von  dem  Cameralamts-Buchhalgnädigst
  genehmigt  haben,  daß  zu  Erleich=  ter  milt  unterzeichnete  Protokolle  zu  führen,
terung  der  Unterthanen  und  Vereinfachung  und  solche  nebst  den  gemeinderätbllchen
des  Geschäftsganges,  dle  blsber  bei  den  Zeuggissen  jährlich  den  Krels  Flnanz  Kam-Finanz-Kammern
  anzubringen  gewesenen  mern  vorzulegen  paben,  so  daß  demnach
Gesuche  um  Erloubniß  zu  Cultur  Verän=  von  dlesen  nur  in  Anstandefällen  über  Culderungen
  bei  Gärten,  Lendern,  Aeckern  und  tur-Veränderungs  Gesuche  zu  erkennen  ist;
Wlesen,  känfeig,  se  fern  kein  pelizelliches  so  wird  solches  zur  Rachricht  und  Nachoder
  prioatrechtliches  Hinderniß  dabel  ob=  achtung  blemit  allgemein  bekannt  temacht.
waltet,  und  die  Entschädigung  des  Zebent-  Siuttgart  den  21.  November  1821.
herrn  keinen  Anstand  findet,  durch  die  Ca-  Weckberlin.
        <pb n="834" />
        830
Dienst-Erkedigung.

Die  durch  den  Tod  des  Pfarrers  M.  Dreisen.  Die  Bewerber  haben  innerbalb
Weiß  erledlete  Pfarrei  Donnstetten,  Dlb.  sechs  Wochen  ihre  Biteschriften  zu  übercese
  Urach,  hat  kein  Fillal,  670  Seelen,  geben.
und  ein  Einkommen  von  675  fl.  vach  Etats-
        <pb n="835" />
        834

Nro.  87.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Freitag,  den  50.  November  13au.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Verfügungen  der  Departement.

Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  Okrober  183  r  von  den  Gerichtshöfen  des  Kbnigreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
betreffend.

In  dem  verskossenen  Monat  Oktober  find  von  fömtlichen  Gerichtshöfen  des  Ksalgreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  seolche  Urtheile  der  Criminal-Gerlchts-Stellen  in  das  Staats=  und
Regierung  =  Blatr  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freihelts=  Strefe  erkannt,  oder  die  Dienst-Entfernung  eines  Staats=  oeder  Commun-Dleners
  verfägt  wird.

A)  Obertribunoal.
7.  Criminal-Senat.

Den  26.  Oktober  wurder  emts  Gerabronn,  das  von  dem  Gerlchts-1.
  in  der  Rekurssache  der  Sophle  Dore=  bofe  zu  Ellwangen  wegen  thätlicher  Withee
  Pflaum,  von  Schrozberg,  Ober-  dersetzlichkelt  und  mehrjaͤhrigen  Conkubi-
        <pb n="836" />
        832

nats  unterm  22.  Juni  d.  J.  wlber  sle  Beii

J.  e  iebung  und  Unterschla

j  5  S  "
ge  s-r  5.  S.  529  des  Staats-  Siempel-Surrogatgeldern  in  en
un  egierunas  =  Blat#es  elngerückte)  me  von  3)  fl.  4,  kr.  so  wie  wegen  1n

Stref  Erken#nß  lediglich  bestanlg,,  und  befagserwelse  bezogener  abnlicher,
Nekartenein  in  die  Kolten  zwelter  In-  der  Siempel=  Cosse  ulcht  *“
stanz  verfällt.  Gelder  in  dem  Beirag  von  3  n.  3.  l.
Den  73.  Oteber  wurde:  e  welch  lepteren  Beliehung  ri*x*“
„.  In  der  Rekurssache  der  Anne  Catha-  Verbochte  elner  beobsichligie  Un44
eine  Borbare  Hasser,  von  Neckargar-  hung  von  der  Jostanz  enlbunden  nende
toch,  Oberamte  Heitbronn,  das  wegen  fe  ner  wegen  unbefugten  Vorauste.
wlederbolten  Markt.  Diebstahls  und  nach-  seines  Verdienstes  für  noch  alcht  veer
gefolater  Tbeiinabme  an  einem  anderen  dete  Arbelten,  neben  Unfbhiskele#  5
großen  Markt-Diebstahle  von  dem  Ge-  klärung  zu  Bekleidung  elnes  bffeune.#
rich'sbefe  zu  EßHlingen  unterm  Okto-  Amtes,  und  neben  dem  Ersatz  der  u
ber  d.  J.  wider  sie  gefällte  in  gegenwär=  terschlagenen  und  nlcht  verrechneten  Ge!
aer  Nummer  des  Stacks=  und  Regle=  der  samt  Werzugszinsen,  auch  (/711
rungs-Blatts  S.  3:7  elngerückte  Straf-  cher  Arrest=  und  Untersuchungs=  L#
Erkennniß  lediglich  bestätlgt  und  Rekur-  erster  und  zweiter  Inston  zu  einer  viet

rentin  in  die  Kosten  zweiter  Instanz  monatlichen  bei  angemessener  Bestigung
  zu  ersteberden  Festungs-Suer

verurthellt.
Den  s7.  Oktober  wurde:  innerhalb  der  Festung  zu  verunse-3.

  imn  der  Rekurssache  des  Serlbenten  Jo-  sey.
baon  #.  dolg  Frledrich  Krauß,  von  An  demselben  Tage  wurder
Kalse  sbach,  Oberamts  Welzhelm,  das  4.  in  der  Rekurssache  des  leigen  Jit
ven  dem  Criminal-Senate  des  Königl.  Neuffer,  ven  Oehringen,  Sbm
Gerichtebofs  zu  Ellwangen  unterm  20.  dortigen  Poflbalters,  dab  von  dem  6.
S'pe  ber  d.  J.  ulder  ihn  gefällte  (in  minal-Senate  des  Könlel.  Geriche
Nre.  31.  den  Staats--  und  Regierungs=  zu  Ellwangen  wider,  ihn  unterm  31.2#

Blule  S.  7“4  elngerückte)  Seraf  Er-  gust  18.0  „efaͤllte  (In  Nre.  51.  de

ker#n#ult  dahin  abgedudert,  daß  Rekur-  Stoas=  und  Regierungs=  Blalts  ½
rent  wegen  unbefugter  wlderrechtlscher  demselben  Johre  S.  59)  und  295  0
        <pb n="837" />
        833

geräckte)  Straf=  Erkenntniß  abgeändert,  Den  So.  Oktober  wurde:
und  Rekurrent  wegen  thätlicher  Wider,  5.  in  der  Rekurssache  des  fuspendirten
setzlichkeit  gegen  obrigkeitliche  Diener  Amtmanns  und  Holz-Verwalters  Kapff

und  des  vorausgegangenen  grbberen  po-  zu  Berg  das  von  dem  Gerlchtshofe  zu
lixellichen  Ercesses  mit  gefäbrlichem  Rel-  Eßlingen  wegen  Dienst=  Vergehen  unten,
  Lärmen  und  Schlmpfen  zu  zwel-  term  2o.  Juls  d.  J.  wlder  ihn  gefallte
monatlichem  Festungs=  Arrest  mit  (in  Nro.  62.  des  Staats=  und  Regleangemessener
  Beschäfelgung  und  zu  Be-  rungs-Blaits  S.  606  elngerückte)  Straf,
zahlung  seiner  Verhafts=  so  wie  sämrli-  Erkenntniß  lediglich  und  unter  Verurcher
  Prozeß  -Kosten  beider  Instanzen  theilung  des  Rekurrenten  in  die  Kesten
verurtheilt.  zwelter  Inslonz  bestärigt.

II.  Civil-Senat.

Den  3.  Oktober  wurde:  lingen  zwischen  den  Post  -Erpedltore#n
1.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-  Oumann  und  Kiefer  zu  Strasburg,  als
Senate  des  Königl.  Gerlchtshofs  zu  Eß-  Beroklmächtigten  des  Post-Verwalters
lingen  zolschen  Hirsch  Machol  zu  Heork-  Heslbbl  zu  Offenburg,  vormals  Postbelm,
  Oberamts  Heilbronn,  Kläger,  Ap-  Serretére  zu  Kehl,  Kläger,  Appellaten,
pellanten,  Wieder-Appellanten,  und  Maier  nun  Appellanten,  und  Gottlieb  Korner,
Lazarus  zu  Stuttgart,  Beklegten,  Ap-  Konnenwiath  zu  Ludwigsburg,  gewesenen
pellaten,  Wieder-Appellaten,  Abrechnungs-  Post-Cendukteur  zu  Kehl,  Beklagten,
Strelt,  jetzt  Wiedereinsetzung  in  den  vo-  Appellanten,  nun  Appellaten,  Ansprüche
rigen  Stand  betreffend,  das  am  22.  No-  aus  elnem  Hinterlegungs=  Contrakt  bevember
  1819  gefaͤllie  Erkenniniß  voriger  weffend,  das  am  15.  März  16:6  erdff-Instanz
  unter  Berurthellung  des  Appel-  nete  Erkenntniß  vorlger  Instanz  unter
lanten  in  die  Kosten  dieser  Instanz  be-  Vergleichung  der  Kosten  abgesudert.

Kälgt.  Des  3.  Oktober  wurde:
Den  5.  Okteber  wurde!  3.  In  der  Nlchtigkeits-Klagsache  von  der
3.  in  der  Appellazlonssache  von  dem  Cloll-  Reoistons-Behdrde  des  Kdnigl.  Ober-Senate

  des  Hdnigl.  Gerlchtehofs.  iu  Eß-  Tribunals  zwischen  dem  Handlungshaus
        <pb n="838" />
        834

Gerhard  Hebenstreit  in  Frankfurt  am  tägigen  Retbfrist  zu  Elnreichung  der
Main,  Klaͤger,  Appellanten,  Revidenten,  Beschwerdeschrift  von  Amt3,  wegen  für
nun  Querulanten,  und  dem  General-  verlassen  erklärt.

Masjor  Freiheren  v.  Varnbübler  und

8  Den  15.  Oktober  wurde:

Freiherrn  Jonathan  v.  Palm  zu  Eßlin=  6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Clollgen,
  Beklagte,  Appellaten,  Reoisen,  nun  Senete  des  Künlgl.  Gerlchtshofs  zu  Ef-Querulaten,
  Wechselforderung  betreffend,  lingen  zwischen  Ober-Trlbunal  Prekuraten
die  Richtigkelrsklage  als  gegen  ein  oberst-  Maller  allbler,  Kläger,  Axpellone,
richterliches  Erkenniniß  unzuläßig  von  Wieder-Aopellanten,  und  dem  Hosstukater

Amts  wegen  abgewlesen.  Hofmann  in  Seuttgart,  Bektgien,  un-An
  demselben  Tage  wurde:  pellaten,  Wieder=  Appellaten,  Erfällung
é.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-  elnes  Haus=  und  Gartenkaufs  beiref.  n,

Senate  des  Kbnigl.  Gerichtshofs  zu  Ulm  das  am  zo.  März  d.  J.  erbffneie  1#,
zwischen  Michael  Bauers,  Mezgers  zu  tbeil  vorlger  Instanz  unter  Verurtheilorz
Dletenhelm,  Relikten,  Beklagte,  Appel-  des  Appellanten  in  dle  Kesten  diesn
lanten,  Wleder-Appellanten,  und  Michael  Instanz  bestätigt.

Geiger,  von  Heiningen,  Kläger,  Appel-  An  eben  dlesem  Taze  wurde:
laten,  Wleder-Appellaten,  Forderung  ous  J.  in  der  Arpellatlonssache  ven  dem  Cle
verkauften  Schafen  betreffend,  die  Be-  Senate  des  Königl.  Gerichtsbofs  zu  Efrufung
  wegen  Mangels  an  der  appel-  lingen  zwischen  Georg  Frleirich  k#
lablen  Summe  unter  Verurtbeilung  der  dauers  Söhnen  in  Stuttgart,  Beklagten,

Aopellanten  in  die  Kosten  dleser  Instanz  Arpellanten,  Wieder=  Appellanten,  ued
Stadt  und  Amt  Herrenberg,  Klgerin,

verworfen.
Den  23.  Okteber  wurde:  Aoppellatln,  Wleder-Apellatin,  Abrech
5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloil-  nungs-Strel#igkelt  betreffend,  die  Berv-Senate
  des  Könlgl.  Gerlchtshofe  zu  Ulm  fung  wezen  Veiskumung  der  neunzsezusschen

  Joseph  Sterk,  von  Siglisburg,  tägigen  Rolbfrist  zu  Elgreichung  det
Klöger,  Apbellanten,  und  Therese  Sterk  Beschwerdeschrift  von  Ames  wegen  fl#
von  da,  Beklagte,  Appellatin,  Entschá.  verlassen  eeklärt.

blaungs-Forderung  betreffend,  die  Be-  Am  15.  Oktober  wurde:
rufung  wegen  Versäumung  der  neunzlg=  3.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cleil
        <pb n="839" />
        635

Senate  des  Köulgl.  Gerichtshofs  in  Ulm  weltere  Verhandlung  verworfen,  nur  die
zwischen  der  Stadt  =  Gemeinde  Ehiuszer#  Appellan#i#  in  die  Kosten  dieser  Jastanz
Beklagten,  Appellantin,  Wleder-Appel-  verureheilt.

lontin,  und  der  Großberzogl.  Badenschen  Den  ##.  Orteber  wurde:
Unboersttät  Frelburg,  Klägerin,  Appello  1,  in  der  Aopellatlonssache  von  dem  Ciolltin,
  Wleder-Appellatln,  Roval=  Zehent=  Senote  des  Kdnlgl.  Gerlchtehofe  zu  Tü-Recht
  beireffend,  das  unterm  15.  Juli  bingen  zwischen  Amtepsteger  Kling  zu
1820  gefällte  Urthell  voriger  Jnstanz  Einsiedel,  Kläger,  Appellaten,  nun  Apbestätiget,

  und  Appellantin  in  die  Kosten  pellanten,  und  dem  reslgznirten  Oberverurtheilt.
  Umgelder  Kegele  in  kustnau,  Beklagten,
Den  29.  Oktober  wurde:  Aopellanten,  nun  Appellaten,  Entschädt-69.

  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-  gungs-F-rderung  aus  elinem  Bevollmäch-Senate

  des  Kbnigl.  Gerichtsbofs  zu  Ta-  ugungs-Vem#og  betreffend,  das  am  20.
bingen  zwischen  Catharine  Wagenlände-  Februar  d.  J.  erbffnete  Urtbeil  voriger
#rin  zu  Crallshelm,  Klägerin,  Appellantin,  Instanz  unter  Verglelchung  der  Kosten
und  Ober  =  Acciser  von  Anhzuser  zu  abgeändert.

Hfullingen,  Beklagten,  Appelloten,  Ap-  Den  29.  Öktoeber  wurde:

sprüche  aus  unehelicher  Schwöngerung  u#8.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Clollbetreffend,
  die  Berufung  wegen  Versäu-  Senate  des  Khnlgl.  Gerlchtehofe  zu  Tämung
  der  neunzigtägigen  Ropbfrist  zu  binten  zwischen  dem  Soldaten  Johonnes

Einreichung  der  Beschwerdeschrift  von  Marquardt,  von  Unterjesingen,  Ober-Amts
  wegen  für  verlassen  erklrt.  emte  Herrenberg,  Beklagten,  Appellaten,
An  demselben  Tage  wurde:  nun  Vppellanten,  und  Anne  Marie

10.  in  der  Appellationssache  von  dem  Civil-  Stikel  von  da,  unter  Belstand  ihres

Senate  des  Khnigl.  Gerichtehofs  zu  Tä-  Pflegers,  Jung  Benedlet  Theurer  dabingen
  zolschen  Barbare  Wurster  zu  selbst,  Klägerin,  Appellanen,  nun  Ap-Bernek,
  Klägerin,  Apvoellanrin,  und  pellatin,  Mrioa#t“-Genugihnung  und  Scha-Schulthelß
  Därr  und  Consorten  daselbst,  dens-Ersatz  für  Real-Injurlen  betreffend,
Beklagte,  Appellaten,  Entschaͤdigung  be-  die  Berufung  wegen  Wersäumung  der
treffend,  die  Berufung  wegen  Mangels  neunzigtägigen  Notbfrist  zur  Einrelchung
an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde  ohne  der  Beschwerdeschrift  fuͤr  verlassen  erklaͤrt.
        <pb n="840" />
        836

III.  Ehegerichtlicher  Senat.

Geschieden  wurden:
Am  18.  Okteber:  Mlederhöfen,  Oberamts  Breckenbeim,
1.  der  Obrist  von  Seldenberger  belm  ersten  Kläger,  von  Johanne  Chrifilne,  geb.
Relter  =  Reglment  zu  Ludwigsburg,  Klé-  Wagner  von  da,  Beklogten;
ger,  von  Eberhardine,  geb.  Rauch,  von  4.  Carollne  Dorethee,  geb.  Lalb,  von  Mehin-Heilbronn,

  Beklagten;  gen,  Oberamts  Urach,  Klägerln,  den
den  25.  Oktober:  Jobann  Georg  Kromer,  Mezger  von  de,
2.  Johann  Heinrich  Deutelin,  Wirth  auf  Beklagten;
dem  Rellhof,  Oberamts  Hall,  Kläger,  je  (3—4)  wegen  böslicher  Verlassung
von  Rostue,  geb.  Hofmann,  von  Hall,  unter  Verurthellung  der  Beklagten  i
Beklagten;  die  Kosten.

je  (1—2)  wegen  beherrlicher  Wider:  5.  Dorothee  Christine  Ellfabeth,  geb.  Büsing
spenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  aus  Ghticngen,  Klägerin,  von  Dr.  Jo-Verurthellung
  der  Beklagten  in  dle  nathan  Lenz,  von  Stuttgart,  Beklagten,
Kesten.  wegen  Ebebruchs,  unter  Verurthelluns
5.  Christoph  Reuer,  Jalnenmacher  vo#n  des  Beklagten  in  die  Kesten.

8)  Krei  6=  Gerichtsh#  #fe.

I.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1.)  Criminal-Senat.
Am  2.  Oktober  wurden  verur-  fortgesetzten  und  wlederholten  Dlebstahs
tbeilt:  zu  olermonatlicher  Zuchthausstrafe
1.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Val-  5)  Lorenz  Straub,  Fuhrknecht  von  Hochhingen
  geluͤhrte  Untersuchung:  stetthäusle,  Oberamte  Gmünd,  wegen
a)Caspar  Schmid,  Bauernknecht  von  wilederholten  und  fortgesetzten  Diebstable,
Horrheim,  wegen  klelnen,  aber  aus-  Verfährung  selnes  Genossen  zu  dielem
zeseichneten,  Iin  Genossenschaft  verübten,  Dlebstohl,  wegen  Unterschlagung  und
        <pb n="841" />
        grober  Verliumdung  mehreter  Personen
  zu  sechesmonatlicher  Fefstungestrafe;


dabel  wurde  Jedem  der  Ersatz  des  Schadens,
  bef##ehungswelse  unter  solldarischer
Verbindlichkest,  so  wie  die  Bezahlung
seiner  Arrest  =  und  Azungs-auch  der
Hülfte  der  Untersuchungs-Kosten  auferlegt;


2.  die  zu  Ludwigsburg  in  Untersüchung
gekommene  Anne  Catharine  Barbare#
Hasser,  von  Neckargartach,  Oberamts
Heilbronn,  wegen  eines  großen,  wiederholten
  Markt-Diebstahls  und  nachgefelgter
  Thellaabme  an  einem  andern  greben
  Markt-Dlebstahle,  neben  Besahlung
  sämtlicher  Uniersuchungs-Kosten
und  Ersatz  des  erwelellchen  Schadens
zu  zwei  und  elnhalbjáhrlger  Zuchthausstrafe
  und  nachberiger  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bie  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  ven  fünfzehen  Menaten;

3.  Jobann  Christoph  Moͤrgel,  von  Siuttgart,
  wegen  großer  Wald-Extesse,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezablung
von  3  der  Untersuchungs-Kosten  zu  olermongtllcher#selner
  schwächlichen  Kürper-Beschaffenhelt

  angemessener  Festungss##-

  afe.

837

Am  2.  Oktober  wurde:

4.  a)  der  gewesene  Bürgermeister  Lodwolg

Zlimmermann,  von  Weil  im  Schbnbuch,
  Oberamts  Böblingen,  wegen  Fälschungen,
  zum  DThell  zum  Behuf  der
Verdeckung  von  Kassen-Resten  anderer
Personen,  sodann  wegen  eines  eigenen
culposen,  bereits  ersetzten  Kassen-Restes
und  wegen  Eigenmächtigkelt  von  seinen
Aemtern  entsetzt,  zu  Bekleidung  elnes
bffemlichen  Amtes  fäür  unfhig  erklärt
und  zu  dreimonatlicher  Festungsstrafe
  innerhalb  der  Festung  mil  angemessener
  Beschäftigung,  auch  zu  Bejzallung
  elnes  Thells  der  Untersuchungs-Kosten
  verurtheilt;

b))  der  gewesene  Bürgermelster  RNlkolaus

Bauer  daselbst,  wegen  Fllschung  und
Thellnahme  an  Fäalschungen  zum  Behuf
der  Verdeckung  der  Reste  Anderer,  auch
wegen  eigenen  berelts  ersetzten  Kassen-Rests,
  von  seinen  Aemtern  entsetzt,
zu  einem  dffenilichen  Amte  fuͤr  unfaͤ-bia
  erklaͤrt,  und  neben  Bejahlung  elnes
Tpells  der  Unlersuchungs  =  Kesten  zu
zwelmonatlicher  Festungsstrose  innerhalb
  der  Festung  mit  angemessener
Beschäftigung  verurthellt.

Am  6.  Oktober  wurde:

5.  gegen  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung
        <pb n="842" />
        33

fekommene  Eoe  Margareihe  Barbare  Untersuchunge-Kosten  mit  zweljähr
Gebhard,  von  Engelhardeshausen,  Obders  her  Zuchthauestrafe  belegt.
amts  Gerabrenn,  wegen  wlederholter  ge-Am

  9.  Oktober  wurden  verurwerbsmäßiger
  Unzucht  und  verbotener  theile:

NRäckkehr  in  die  Nelldenzstadt  Sturtgart,  3.  Franz  Joseeh  Schwänhlo,  von  Ena
neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungs-  bach,  Oberamts  Meckarstlm,  wegen  ubrund
  Unmtersuchungs-Kosten  elne  sechs-  licher  und  thätlächer  Beleldigungen  seirtt
monatliche  Zuchthausstrafe  und  nachhe-  Großvater#,  nüen  Besehlung  der  ur

rige  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbelts-  terschungs-Kosten  zu  olermonorlic
haus  auf  drei  Monate  erkannt.  Juchthausstrefe;
An  demselben  Tage  wurdet  9.  der  zu  Stuttgärt  in  Untersuchnng  ge—

6.  David  Strifler,  von  Berg  bel  Stutt-  kommene  Adam  Matthias  Schmld,
gart,  wegen  ihbaͤillcher  Widersetzlichkelt  von  Sulzbach  im  Künlgrelch  Se
gegen  obrigkeltliche  Personen,  neden  der  wegen  mehrerer,  zwar  kleiner,  jere
Verbindlichkelt  zu  Bezahlung  seiner  Ar-  um  Deell  ausgezelchneter  und  fertze
rest-  und  der  Untersuchungo-Kosten  mit  setzter  Entwendungen,  sodann  wegen  laust
olermonatlicher  Festungsstrafe;  ferner  Zelt  fortgesetzten  und  gewerbemäßlz  96

.  2)  Friedich  Schmidt,  von  Hellbronn,  vrlebenen  Zinswuchers  und  Hondaerz,

6  wegen  in  Glemelnschaft  mit  Eduerd  Pfuscherei,  neben  der  Verbindllchkeit  jrn
Gale  versuchter  Norhzüchtigung  eines.  Ersatze  des  Schadens,  so  wle  selner  ##
taubstummen  Möädchene,  nehen  Bezab=  rest-  Azunge=  und  Untersuchungs-Kesin
lung  selner  Arrest  =  Azunge=  und  der  in  elner  selner  körperlichen  Beschaffenzel
Hcifte  der  Untersochungs=  Kesten  mit  angemessenen  drei  und  einphalbme
iwel  und  jwanzigmon  atlichet  natlichen  Festungostrafe;  zuglelch  nurde

chthausstrafe;  wegen  Confiskation  derjenigen  *
E  Gruis,  von  Hellbronn,  we-  Summen,  welche  von  dem  Ingetn
gen  desselben  Verbrechens,  dann  wegen  gegen  wucherliche  Zinse  ausgellehen  ver
eföhrlicher  Drohung  und.  verübter  den  sind,  das  Rechillche  verfägt.
8  neben  Bejzablung  felner  Am  11.  Oktober  wurde:  uns
Arrest=  Ajungs=  und  der  Hälfte  der  210.  dem  Mlcheel  Welsschedel,
        <pb n="843" />
        839

von  Cannstodt,  wegen  versuchten  Todt=  der  Untersöchungs-Kosten  zu  achtzeschlags
  und  dadurch  zugefügter  lebensge-  benmenatlicher  Zuchthausstrase  mlt
sährlicher  Berwundung,  auch  unerlaubten  Willkomm  und  Abschied,  und  zu
Gewehrbesitzes  in  gefährlicher  Absiche,  nachbersger  Einschließung  in  ein  Zwangsneben
  der  Consiekatlon  des  Gewehrs  und  Arbeltehaus  bie  zu  erprobter  Besserung,
der  Werbindlichkelt  zu  Bezahlung  sämell-  jedoch  weniestens  auf  die  Dauer  von
cher  Umersuchungs=  so  wle  der  Hellungs-  neun  Meonaten;

Kosten,  elne  seiner  Lelbes-Beschaffenbeit  35.  Mattbaus  Schneider,  Weber  zu  Unangemessene
  dreijährige  Festungsstrafe-  terhelnrieth,  Oberamts  Weinsberg,  wezuerkannt.

  tgen  eines  Pflegschafts-Kassen-Reste  und
Am  13.  Okteber  wurden  verur-  wegen  zu  dessen  Verdeckung  verübter
thellt:  Fllschungen,  neben  demm  berelts  geleiste-11.
  Carl  Lubwig  o.  Relschach,  von  Rleth,  ten  Ersetz  der  Rest.  Summe  vebst  Zin-Oberamis
  Vaihlngen,  wegen  wlederhelter  sen  und  Besohlung  der  Untersuchungs-Ueberschreitung
  selner  Consinations-Be-  Kosten  zu  viermonatllcher  Zuchtbausstimmung,
  wiederhelten  müßigen  Umber=  fröfe;  auch  wurde  er  ju  Bekleldung
strelchens  und  ofetischen  Lebenswandels,  eines  Iffemlichen  Amtes  für  unfähig
neben  Belahlung  der  Untersachungs-Ke-  erklärt.
sten  zu  eln  jäbhriger  Zwangs-Arbeits-  Am  16.  Oktober  wurden  verurbausstrafe;
  tbeilt:  »
Ih.deksuBesi«gheI-nlaunteksuchsnsgez14.DokotbeeSchtelbek,vor-Stuttgart,
kommene  Jobannes  Hofer,  von  Plei-  wegen  grober  gewerbsmäßig  getricbener

delsheim,  Oberamts  Mardach,  wegen  Beträgerelen  und  Quakfalberei,  auch
dreier  thells  aualisteirter,  thelle  ausge-  Fälschung,  neben  Bezahlung  der  Alrrestjeichneter,

  im  rechrlichen  Sinne  vierter  und  Untersuchungs-Kosten,  so  wle  dem
Dlebstäble,  weovon  zwel  zugleich  große  Ersatz  des  Schadens,  mie  Einrechnunz
find,  sodonn  wegen  Belhülfe  zu  einem  eines  Theills  des  erstandenen  Arrests  zu

kleinen  ausgezeichneten  Dlebstohl  und  einjähriger  Zuchthausstrafe;

wegen  einer  kleinen  Holz-Entwendung,  15.  der  zu  Bocknang  in  Untersuchung  geneben

  dem  Ersatze  des  Schadens  und  kommene  Christeph  Heeb,  von  Schwalk-Besohlung

  selner  Arrest-  Ajungs=  auch  belim,  Oberamts  Walblingen,  wegen
2
        <pb n="844" />
        840

dritten,  großen  und  ausgezeichneten  Dleb,  17.  der  zu  Leonber  -

stabla,  neben  dem  Kosten-  und  Schadens-  *mmsmt“  hrillon.  n  are  rn

Ersetze  zu  neunmonetlicher,  seiner  Steinheim,  aberamss  Mhoch  wegen

koͤrperlichen  Beschaffenheit  angemessener  großen  und  qualificlrten,  jedoch  aleht

Festungestrafe  und  zu  nachberiger  Ein-  Dlebstahls,  Angabe  elnes  falschen  Neschließung

  In  ein  Zwangs-Arbeltshaus  mens  und  Lägen  vor  Gerlcht,  neben  Beauf

  wenigstens  vier  Monate.  hahlung  selner  Arrest-  Azungs,  und  dir
Umersuchungs-Kosten  zu  olermonetll
c##Festungsstrafe;

13.  der  zu  Backnang  in  Untersuchung  gekommene
  Matthäus  Maler,  von  Brem,
Oberamtes  Welzbelm,  wegen  zweler  kleiner
und  einfacher,  aber  im  rechtlichen  Siane
vlerter  Diebstaͤble  und  wegen  Vaglrent,

Am  138.  Oktober  wurden  verurtbeilt:


16.  auf  dle  von  dem  Criminalamt  Stuttgart

  geführte  Untersuchung:

à)  Cbristian  Frledrich  Lezarns,  von
Sturtgart,  wegen  wiederholten  Betrugs
und  Unzucht,  neben  dem  Ersate  des
Schadens  und  Bezahlung  seiner  Arrest-  neben  Bezahlung  selner  Arrest=  Ajungs=Ajungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Ko-  und  der  Untersuchungs=  Kosten  zu  achtsten
  zu  zebenmonatlicher  Zuchthaus-  monatlicher  Zuchthausstrafe  und  nachgrofe
  mir  Willeemm  und  nachherlser  deriger  Einsperruns  ln  ein  Zuangt-n

belrshaus  bie  zu  erprobter  Besserung,

Elasperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
bio  zu  erprobter  Besserung,  wenlestens  mindestens  aber  auf  dle  Deuer  von  dler
Monaten.

aber  auf  fünf  Monate;

b)  Derotbee  Höh,  von  Mußbers,  wegen  Am  20.  Oktober  wurde:
Thellnahme  an  dem  von  Lazarus  verüb  1  9.  Joseph  Lorenzl,  Werweser  des  Weltbcen
  Betrug,  wiederholten  verborswldrl  schüben-Dlenstes  zu  Wimmenehal,  Obergen
  Eintritts  in  dle  Restdenzstadt  und  amts  Weinsberg,  wegen  Fälschung  einer

öffentlichen  Urkunde,  versuchter  Wilrerel,

wiederholter  Unzucht,  neben  dem  Ersatz
Arrst-  Ajungs:  und  3  der  Un-  Nachläßlekeit  in  Versehung  seines  Diem:

1

hs  *  Kosten  zu  olermonalll=  stes  und  elgenmächtigen  Beneßmens,  von
*  Zu  Hthansstrafe  und  nachberiger  selner  bisberigen  Funktlon  cassirt,  zu
Bekleldung  elnes  bffentlichen  Amtes  für

Ein  sperrung  in  ein  Zmongs-Arbeitshaus

auf  wenigstens  zwel  Mosete;  nnfählg  erklärt,  und  zu  olermenatt
        <pb n="845" />
        8441

sicher  Festungsstrafs  derurthellt,  auch
ihm  die  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs-=nnd
  1  der  Untersuchungo-Kosten,  so  wie
der  Ersatz  des  Schadens  auferlegt.

Am  2.  Okteber  wurden  verurs.

tbellt

20.  die  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene
  Barbare  Veit,  von  Feuerbach,
Oberamts  Stuttgart,  wegen  wiederholter,
im  rechtlichen  Sinne  vlerter  Dlebstaͤhle,
worumer  elm  großer  und  ausgezelchneter
begriffen  ist,  vann  wegen  wiederhelter
Unzucht,  Vaglrens  und  Lügen  vor  Ges
richt,  neben  dem  Ersoatze  des  Schadens
und  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungsund’
  Untersuchungs-Kosten  zu  olerzebenmenatlicher
  Zuchthausstrafe  nebst
Abschied  und  nachheriger  Einsperrung.
in  ein  Zwangs,  Acbeltshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
sieben-Monote;
.  Losenz  Lättmunn,  Glaser  von  Schwaltern,
  Oberamts  Broackenlelin,  we#en-Widersehlichkeit
  gegen  obrigkeitliche  Personen,
  wegen  elnes  kleinen  Diebstahls
und  Injurlen,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  der  Hälfte  der  Unterfuchungs
  =  Kosten  zu  fünfmenatlicher-Festungsstrofe.


Am  2).L  Okteber  warde:
#dem  Georg  Frledrich  Lauterwasser,

von  Rielingshaustn,  Oberamts  Marbach,
wegen  elgenmächtiger  Zuelgnung  Unterlegter
  Früchte,  neben  Bezahlung  der.
Umersuchungs-Kosten  zu  der  unterm
15.  September  d.  J.  gegen  ihn  erkannhten
  fünfmonatlichen  Juchthausstrafe  eine
wellere  vierzehentäglte,  und

*5.  dem  Mattihäus  Kähnle,  von  Endersbach,

  Oberamts  Walblingen,  wegen  Fälschung
  einer  öSffentlichen  Urkunde  und
versuchten  Betrugs,  neben  dem  Ersatze
der  Unteesuchungs-Kosten  zu  der  unterm-12.
  Apo#l.  d.  J.  gegen  ihn  ausgesprochenen
  zwblf  und  elinhalbmonatlicher  Zuchthausstrafe
  eine  weitere  zehenwöchige
Zuchthausstrafe  zuerkannt.
An  demselben-  Tage  wurde-##.

  Wllhelm  Sprandel,  Jäger=  Pursche

von  Murrhard',  Oberamts  Backnang,
wegen  fortgesetzter,  zum  Thell  mie  körperlicher
  Mißhandlung  verbundener  Wldersezlichkelt
  gegen  die  Obrigkelt,  grober
bifentlicher  Injurlen  gegen  die  ihm  vorgesetzte
  Beamtung,  versuchter  thärllcher
Mißbandlung,  des  Amtmanns  Schllz,
poitzelwidrigen  und  gefährlichen  Schleßensund
  dadurch  verschulderer  Verwundung?.
auch  mehrfach  zu  Schuld  gebrachter-Rubeslbrung,
  sodann  wegen  gewaltsomen
Ausbrechens  aus  dem  Geföngnisse  und
Verletzung  elnes  eldlichen  Angeldbnisses,
        <pb n="846" />
        842

neben  der  Verbindlichkelt  zu  Erstattung  wenigstens  aber  auf  die  Dauer  ven  oier
seiner  Haft  und  sämtlicher  Untersuchungs-  Monaten;
Kosten,  so  wie  zu  Wergtung  des  gestife  6.  die  zu  Ludwulgsburg  in  Umersuchung

teten  Schadens  mit  zebenmenatllcher  gekommene  Gottliebin  Wiedenmoaler,
Festungsstrafe  belegt.  von  Nordbeim,  Oberamts  Brackephefm,
wegen  fortgesetzter  Bettrügerelen  und

Am  Jo.  Oktober  wurden  verur-  dritten  Unzucht=  Wergehens,  neben  den
tbellt:  Ersatze  des  Schadens  und  Bejohlunz

45.  Christine  Barbare  Bengel,  von  Eb-  der  Untersuchungs=  Kosten  zu  sechem,
ningen,  Oberamts  Bbblingen,  welche  natlicher  Zuchthausstrafe;
zu  Lronberg  in  Untersuchung  gekommen  37.  Matthäus  Merkle,  von  Reckarsulm,
ist,  wegen  driiten  Dlebstahls  und  wie-  wegen  fortgesetzter  Unterschlagungen  vos

derbolten  Vagirens,  neben  dem  Ersatze  Aeimenbelträgen,  neben  dem  Ersaze  det
lhrer  Arrest=  und  Untersuchungs-Kesten  Unterschlagenen  samt  Zinsen  und  Besozu
  slebenmonatllcher  Suchthausstrafe  lung  der  Untersuchungs-Kosten  zu  drel
undnachheriger  Einsperrung  inein  Zwangs=  und  einhalbmonatllcher  Zuchthaut

Acbellshaus  bis  zu  erprobter  Besserung,  strafe.

.)  Clioll  =  Senat.

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  deschrife  von  Ames  wegen  für  verlassen
Stadtgerichte  Stuttgart.  zwischen  dem  erklärt,  und  der  Ant  in  dle  Kosten  dieser
Tbeatet-Intendanten,  Freiherrn  v.  Wäch-  Jnstanz  verurthellt.  ·
ter  daselbst,  enten,  Anten,  und  dem  ge-  :  In  der  Appellationssoche  von  dem  Ober,
richtlich  verordneten  Guͤterpfleger  des  emtsgerchte  Marbach  zolschen  Jesies
Feldsteußlere  Jakob  Friedrich  Laislen  Pfizenmaler,  Kl.,  Anten,  und  den  Etben
allda,  Laten,  Aten,  eine  Schuldforderung  der  Ebefrau  des  Schullehrers  Staudenbetreffend,
  wurde  vermöge  Brschlusses  maler,  Bekl.,  Aten,  sämilich  von  Kichvom
  16.  Juni  und  publ.  den  15.  Juli  berg,  verschledene  Forderungen  telteffend,
dle  Berufung  wegen  Versäumnisses  der  wurde  unterm  3.,  Inf.  den  2#.  Sert.
Nothfrist  zu  Elnreichung  der  Beschwer=  die  Berufung  zum  Dhell  wegen  Mapgels
        <pb n="847" />
        843

an  der  appellablen  Summe  fär  nicht  Bekl.,  Anten,  und  Chriftopb  Schumann,
anber  erwschsen  erkonnt,  und  der  Ant  Chirurgen  daselbst,  Kl.,  Aten,  Windikoin
  die  Kosten  dleser  Instanz  verurthellt.  tlon  eines  Ackers  betreffend,  wurde  dle
Berufung  von  dem  unterm  13.  Juli#

3.  In  der  Arpellationssache  von  dem  vor-1815
  erbffneten  Urthell  erster  Instanz

mallgen  Oberamtsgerichte  Hellbronn  zoischen

  der  Kdulgl.  Ober-Finanz  Kammer,  wegen  Versäumung  der  zu  Elnrelchung
Verklägerin,  Rachbekl.,  Antin,  und  Jo-  der  Beschwerdeschrift  enberaumten  zerbonn
  Anton  Groß  und  Cons.  von  Sont-  störlichen  Frist  unterm  3.,  Ins.  30.  Aubeim,
  Worbekl.:  Machkl.,  Aten,  Zebent=  gust,  fär  verlassen  erklärt,  und  der  Ant

Bestand-Rest  in  der  Vor=  und  Schad-  in  die  Kesten  dieser  Instanz  verurthelle.
lospaltung  in  der  Nochklage  betreffend,  6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberwurde
  das  unterm  13.  Maͤrz  1820  aus-  amtsgerichte  Neckarsulm  zwischen  Isak
gesprochene  Urtheil  wegen  versaͤumten  Manasse,  von  Kochendorf,  Kl.,  Anten,
Bewelses  durch  Erkenntsliß  vom  3.,  und  den  Erben  des  Schultheitßhen  Böhins.
  17.  August  16821  unter  Verurthel-  tringer,  von  Jaxifeld,  Bekl.,  Aten,  eine

lung  der  Aten  in  dle  Kosten  dieser  In-  Schuldforderung  betreffend,  wurde  die
stanz  purlfieirt.  «  ergriffen-Appellation-dutchErkenmnlß
4.  Ju  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  vom  6.,  ins.  -21.  September  wegen

amtsgerlchte  Maulbronn  zwischen  Gottlieb  Mangels  einer  gegründetzen  Beschwerde
Mahler  und  Jakob  Müller,  Vorbekl.,  von  Amts  wegen  verworfen,  und  der
Nachkl.,  Anten,  und  Cbrlsteph  Gantner,  Am  in  die  Kosten  dleser  Instanz  verur-Verkl.,
  Nachbekl.,  Asen,  Holz-Gerech-  tbeilt.

tigkelt  in  der.  Vor=  und  Zinslosung  in  9.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberder

  Nachklage  betreffend  wurde  unterm  amtsgerichte  beonberg  zwischen  der  Ebe-4.,
  inf.  18.  September  das  Urthell  er-  frau  des  Jehenn  Georg  Naß,  Webers
ster  Instenz  unter  Vergleichung  der  zu  Renningen,  Eoe  Marie,  cum  cura-Prozeß-Kosten
  theils  bestaͤtigt,  theils  ab-  tore  legit.,  Kl.,  Antin,  und  den  Ergedndert.
  ben  des  Jakob  Hassenschwerdt  daselbst,
5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vorma-  Bekl.,  Aten,  Erfüllung  elnes  Kaufsligen
  Oberamtsgerichte  Heilbronn  zwischen  Vertrags  betreffend,  wurde  die  ergriffene

Friedrich  Herrmann  zu  Groß-Gartach,  Axpellatlon  durch  Erkenntuiß  vom  26.
        <pb n="848" />
        844

Mal,  lns.  ben  10.  Juni,  wegen  Man-  kür  unbedingt  erklärt,  und  Kl.,  Ant  in
gels  einer  gegründeten  Beschwerde  von  1½  die  Kosten  bieser  Instanz  verurkheilt.
Amts  wegen  verworfen,  und  die  Antin  20.  Jn  der
in  dle  Kosten  dieser  Instanz  verurthellr.  "  ————  n
3.Jn  der  Appellationssach  demb  tsSchlosser  Peter  Gerstenmaser,  von  Wel
gerschte  Böblingen  zwischen  Margaretbe,  der  Scade,  Bekl.,  Amten,  und  des
geb.  Zlegler,  Ebefrau  des  Georg  Frie  äbrigen  Erben  des  Doold  Gersteamale
deich  Brernenstuhl  zu  Weil  im  Schbn-  alldo,  Kl.,  Aren,  Abrechnungs-Strei#
buch,  Cum  cur.  legit.,  Kl.,  Antin,  und.  krlr  betreffend,  wurde  durch  Erkenpias
Job.  Kraft  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Prwt,  wvom  «  .  September,  lns.  3.  Ortober  di
Genugthuung  wegen  unebellcher  Schwaͤn-  Berufung  übells  wegen  Manzels  on  de
gerung  und  Kindbett-Kosten  betreffend,  eppellabeln  Summe  für  nicht  anhtt  erwurde
  durch  Erkenntniß.  vom  5.,  inf.-  wochsen  erkannt,  thells  das  Urchell  von
2.  September  die  Berufung  tbeils  we-  9er  Instanz  unter  Werurtheilung  de
gen,  Mangels  elner  gegründeten  Be-  Anten  in  die  Kosten  dleser  Instan  bo
schwerde  von  Amts  wegen  verworfen,  Kärigt.
tbeils  wegen  Mangels  an  der  appellabeln  .  Noch  dem  unterm  30.  August  gefll.

—

Summe  für  nicht  anber  erwachsen  er-  ten  und  unterm  6.  September  insmulrten
kannt,  und  die  Antin  in  dle  Kosten  dle-  Erkenntalß  in  der  Aopvpellatlons:  und
ser  Instanz  veruttheilt.  beziebhungsweise  Nichtigkelts.  Klagsecht

9.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  von  dem  Oberamtsgerichte  Walblinzer
amtsgerichte  Eßlingen  zolschen  dem  Feld-  zwischen  Jakob  Friedrich  Höfer,  ve
messer  Johonnes  Hauser  zu  Plochingen,  Winnenden,  Bekl.,  Aaten,  Amen,  und
Al.,  Amen,  ond  dem  Weingeriner  Erli5=  Willrm  Jeiereich  Sorbssr  dastes,
stian  Ralle  daselbst,  Bekl.,  A#en,  Zu-  nunmehr  dessen  Crben,  Kl.,  Aeen,  Qsten,
rückforderung  bezahlten  Liedlohns  betref-  Keller=  Zins  betreffend,  wurde  dat  un
fend,  wurde  durch  Erkenntniß  vom  4.,  term·  16.  Oltober  1820  evöffnete  Unhel
ins.  17.  September  das  von  dem  Rich-  orster  Instanz,  in  sofern  es  als  nichih
ter  erster  Instan  ausgesprochene  bedingte-  angefechten  werden  wellte,  besicnlgt,  d
Urthell  wegen  ulcht  geführten  Bewelses  aegen  der  Ant  mit  dem  Gesuch  um  Ai-
        <pb n="849" />
        845

kä#nderung  des  erstrichterlichen  Urtheils  der  Prozeß-Kosten  dleser  Justanz  und
wegen  Meinelds  seines  Gegentheils  von  der  Gerichts-Sporteln,  resermatorlsch  erdleser
  Instanz  ab=  und  an  den  Richter  kannt.
erster  Instanz  verwiesen,  und  dabel  für  (4.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberschuldig
  erklärt,  den  Aten,  Qaten,  die  amtsgerichte  Beslgheim  zwischen  dem
ihnen  in  dieser  Instanz  verursachten  Müäller  Jakob  Helmerdinger  in  Kalten-Drozeß
  Kosten  zu  erstatten,  wle  auch  westen,  Verbekl.,  Nachkl.,  Aunten,  und
die  Gerichts-Spoxteln  alleln  zu  bezab-  Friedrich  Binder  daselbst,  Workl.,  Nachlen.
  bekl.,  Aten,  wegen  Bezahlung  eines
12.  Jn  der  Appellatlonsfache  von  dem  Ober-  rückständlaen  Kaufschillings  in  der  Voremtsgerichte
  Backnang  jwischen  Jakob  und  Enischscdlgung  für  entgehendes  Mähl=Dorn,
  von  Grab,  Bekl.,  Anten,  und  bannrecht  in  der  Nachklage,  wurde  ver-Toblos
  Käbler,  von  Fornsbach,  Kl.,  mge  Erkenm#ssses  vom  5.  September
Aten,  Zuruͤckforderung  einer  aus  einem  und  ins.  den  6.  Oltober  des  unterm
Kauf  empfangenen  Summe  betreffend,  5.  November  1820  erbffnete  Urtheil  erwurde
  mittelst  Beschlusses  vom  24.  April  ster  Instanz  lediglich  bestälilst.
und  31.  Juli  und  ins.  den  15.  Septem  15.  In  der  Appellationsseche  von  dem  Oberber

  die  Appellation  wegen  Mangels  einer  amtsgerichte  Beslghelm  zolschen  dem
gegründeten  Beschwerde  von  Amts  wegen  Mäller  Jakob  Heimerdinger  in  Kaltenverworfen,
  und  der  Ant  in  die  Erstat-  westen,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,  und
tung  der  Kosten  dieser  Instanz  und  zur  dem  Gemeinderath  Johann  Ludwig  Bin-Bezehlung
  der  Gerichts-Sporteln  ver-  der,  als  Güterpfsteger  der  Samuel  Frieurtheilt.
  drich  Arneld'schen  Gantmasse  daselbst,

15.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,  Bezahlung
amtsgerichte  Hellbronn  zwischen  Johann  elnes  räkständigen  Kaufschlllings  in  der
Adem  Gruls,  Essig-Fabrikanten  in  Heil-  WVor=  und  Entschädlgung  wegen  entgebenbronn,
  Kl.,  Anten,  und  Jakob  Friedrich  den  Mählbannrechts  in  der  Nachklage

Grule,  Conditor  daselbst,  Bekl.,  Aten,  betreffend,  wurde  vermöge  Erkenntnisses
Schuldforderung  betreffend,  wurde  ver-  vom  5.  September,  Ins.  6.  Oktober  das
moge  Beschlusses  vom  #5.  September,  unterm  3.  November  1820  erbffnete  Urins.

  10.  Oktober  unter  Compensatien  tbell  erster  Instanz  lediglich  bestätlgt.
        <pb n="850" />
        846
16.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  brust  zu  Valhingen,  Kl.,  Aten,  Jeten

amtsgerichte  9.1do##burg  zwischen  den  Erüllung  elnes  Lleferungs-Abkerds  ko-Cemmiß.
  Blckern  Cbrillian  Kiesel,  Chri-  treffend,  ist  das  unterm  52.  Aug.  §);
stion  Vaihlnger  und  Jakob  Autenrleth,  von  dern  Inten  iingegebene  Geluch  um
sämtlich  von  Ludwlgsburg,  Bekl.,  Anten,  Wlederetns.  tzung  in  den  vorigen  Siem
und  der  Admlnstrations-Sertion  des  gegen  dle  versumte  Notbfrist  zu  Elnei
Kbnigl.  Kriege-Departements,  Kl.,  Miin,  cung  der  Beschwerdenschrift  durch  Derra
Ersab  fuͤr  zu  viel  gelleferte  Brodfrüchte  vom  29.  September,  ins.  den  :.  Oktebetreffend,
  wurde  das  unterm  :3.  Mai  ber  als  unstarthaft  verworfen,  und  ker
1820  erbftnete  Urtbell  erster  Instanz  Int  in  die  dadurch  verursachten  Kesta
durch  Erkenntolß  vom  35.  September,  verurtbeilt  worden.

Ins.  10.  Oktober  unter  Vergleschung  der  29.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober
Kosten  tbells  bestätlgt,  thells  auf  Beweis  amtsgerichte  Stungart  zolschen  Julk-Stollsteiner,
  von  Hof,  Bekl.,  Ag,

erkannt.
und  Johannes  Nagel,  Gemelnderath  #

à7.  In  der  Aopelkatlonsseche  von  dem  vormallgen
  Stadtgerschte  zu  Stuttgart  zwi-  Plottenhardt,  Kl.,  Aten,  Bürgs

schen  dem  Mezgermelster  Cbristepb  Me-  betreffend,  wurde  vermöge  Beschluss
nold  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  Johann  vom  35.  August  und  laf.  den  11.  Ec
Mlchsel  Hartmonn,  Bauern  zu  Ram-  tember  die  Berufung  des  Bell.  u#z
Hach,  Kl.,  Aten,  eine  Kaufschlllings-=  Versäumung  der  Notpfrist  zu  El#relchuz
Forderung  bekreffend,  wurde  das  unterm  der  Beschwerdeschrift  fär  verlossen  r
#.  März  2879  erbffnete  Unbell  erster  klärt,  und  der  Ant  zu  Erstantung  kt
Instanz  durch  Erkenntniß  vom  27.  Sep-  Prozeh-Kesten  dleser  Instanz  und  in  bh
tember,  ins.  6.  Olt.  unter  bedingter  Ber-  Gerichts-Sporteln  verurthellr.

urthellung  des  Bekl.,  Anten,  in  die  20.  In  der  Appellatlons  fache  von  dew  Oer
Kosten  belder  Instanzen  tbeils  bestäilge,  amtsgerichte  Weinsberg  zwischen  Fio
drich  Brond,  von  Unterheimbach,  Bekl,

iheils  abgeaͤndert.
Anten,  und  Rosine,  Ebefran  des  Eul

18.  In  der  Appellationssache  von  dem
Sctadtgerichte  zu  Stuttgart  zwlschen  dem  Hübner  daselbst,  Kl.,  Acln,  Prionl

Schuster  Gorlieb  Kühner  daselbst,  Berl.,  augthuung  wegen  unehellcher  Schointt,
Anten,  Inten,  und  dem  Schuster  Kern-  eung  und  Klnds=  Ernährnng  betrefan
        <pb n="851" />
        GHurde  durch  Beschluß  vom  20.  und
ins.  29.  Oltober  die  Appellation  wegen
versaͤumter  Nothfrist  zu  Einrelchung

der  Beschwerdeschrift  unter  Verurtbef#
lung  des  Amten  in  dle  Kosten  dieser  Inn
stanz  für  verlassen  erklärt.

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Crimlusl-Senat.

Am  1.  Oktober  ist:
1.  Johannes  Strobel,  don  Gränmettsterten,
  Oberamts  Oberndorf,  wegen
#welten  quallsizirten  und  dabel  ausgezeichneten,
  dem  Betrage  nach  jedoch
kleinen  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,
  so  wie  der  Verhaft=  unb  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sechsmonatlicher
Festungs-Arbeiltsstrafe  verurtheilt  worden.


Am  5.  Oktober  wurden  verur

theilt:

.  der  zu  Rottenburg  in  Untersuchung  gekommene
  Joseph  Us,  von  Zimmerm
unter  der  Burg,  Oberamts  Rottwell,
wegen  Markt-Dlebstohls,  in  Betracht
daß  er  wegen  gleichen  Vergehens  schon

zum  viertenmal  peinllch  bestraft  worden

ist,  sorann  wegen  Begirens,  neben  der
Werbladlichkeit  zu  Erstattung  selner  Verhaft=
  und  sämtlicher  Unkersuchungs  Kosten,
  zu  achtzehnmonatlicher  Zuchtbausstrafe,

  und  zu  nachherlger  weulgs-.

stens  neunmonatlicher  Elnschlleßung
In  ein  Zwangs-Arbeltshaus;

5.  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene

  Johann  Georg  Stoll,  Bauernknecht

  von  Wenden,  Oberamts  Nagold,

wegen  wlederholten  und  großen  Diebstabls,
  Betrugs  und  Scortations-Vergehens,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Ersatze  des  gestifreten  Schadens,  so  wie

zu  Bezahlung  selner  Arrest=  und  eines  angemessenen
  Theils  an  den  Untersuchungs-Kosten,

  ju  oler  und  elnpalbmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrefe.
Am  :.  Oktober  wurde:

4.  der  gewesene  Bärgermeister  Jakeb

Maler,  von  Renfrizhausen,  Oberamis
Sulz,  wegen  unordemlicher  Rechnungs-Führung
  und  dadurch  herbeilgeführten

Kassenrests,  neben  der  Verbindlichkei#

zum  Ersatz  des  Rests  samt  Zinsen,  (Gwie

zu  Erstattung  fämtlicher  Untersuchunzs-Kosten,

  zu  Bekleldung  einrr  verrechnenden

Stelle  für  unfähig  erklärt,  und  mie

vierw#chiger  Gefängnißstrafe  belegt
3.
        <pb n="852" />
        Am  15.  Okrober  ist:

5.  Johannes  Mang,  Schmlid  von  Walddorf,

  Oberamts  Nagold,  wegen  mehrerer
zwar  kleiner,  jedoch  theils  ausgezeichne:
ter,  theils  unter  erschwerenden  Umständen
verübter  und  dabel  im  rechtlichen  Sinne
dritter  Dlebstähle,  sodann  wegen  fortgesetzter
  Widerserlichkelt,  Concublnats  und

Hausfriedensbruchs  mit  schwerer  thätllcher

  Mißbandlung  des  Schwmids  Mutschler
  von  Schwarzenberg,  endlich  wegen
rachsüchtiger  Eigentbums-  Beschädlgung,
unter  Elnrechnung  eines  Ddbeils  des  erstandenen
  Arrests,  zu  elner  fünfzehnmonatlichen
  Zuchthausstrafe  nebst  derbem
  Willkomm,  so  wle  zu  nachheriger
  wenigstens  achtmonatlicher  Elnschlleßung
  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Schadens-Ersatz,
  so  wie  zu  Erstattung  seiner  Verhaft-
  und  elnes  angemessenen  Thells  an
den  Untersuchungs-Kosten  veruriheilt;

Thomas  Schek,  von  Rehrdorf,  Großberzoglich
  Badischen  Bezirksamts  M#-kirch,
  auf  die  zu  Tuttlingen  stangebabte
Untersuchung  wegen  fortgeseter,  theils
mit  ernstlicher  Androhung,  thells  mir
wirklicher  Anwendung  von  Gewalt  verbundener
  Widersetzlichkelt  gegen  einen
im  Dienst  begriffenen  Gensd'armes,  neben
  Verfsllung  in  selne  Verhaft=  und

848

süämtliche  Untersuchungs-Kosten,  unt

einer  olermoenatlichen  Zuchthausstrefe
belegt,  und  zuglelch  verfügt  worden,  da
derselbe  nach  Erstehung  dleser  Stesfe
aus  dem  Kbnigrelch  ausgewiesen  v##-den
  solle.

An  demselben  Tage  wurde  ferner:


.  auf  die  zu  Tuttlingen  Kattgehabte  Unur

suchung  verurthellt:

a)  Fldel  Kupferschmid,  von  Wurm,

lingen,  wegen  groben,  In  Genossenschet
verübten  und  durch  Mißbrauch  bellimr
Gegenstände  erschwerten  Betrugs  wmit
Räcksicht  auf  einige  mildernde  Umsäde
  zu  einjähriger  Festungsorbeit;

b)  Joseph  Liebermann,  von  Wuemlugen,

  wegen  hauptsächlicher  Beihälfe  #1
den  obengenannten  Verbrechen  zu  neun
monatlicher  Festungsarbelt  und

c)  Andreas  Liebermann,  von  Wu#nlingen,

  wegen  der  dabel  gelelsteten  Hült
unter  Elmechnung  der  Strafe  elati
unbedeutenden  Fund-Diebstahls  urd
anerlaubten  Gewehrbesitzes  zu  flebenmonatlicher
  Festungsarbeit;  wobel
jedem  derselben  die  Erstattung  seiner
Arrest=  und  elnes  angemessenen  Tell
#an  den  Untersuchungs-Kosten  oufersen
worden  ist.
        <pb n="853" />
        849

An  demselben  Tagt  wurde  welter:


8.  der  Schultheiß  Jobannes  Rukgaber,

10.  Johann  Martin  Schneider,

von  Bleringen,  Oberamts  Horb,  wegen
Unterschlagung  eines  bedeutenden  ihm
als  verpflichteten  gutsberrschaftlichen  Kastenknecht
  anvertraut  gewesenen  Frucht-Quantums
  und  zu  deren  Bedeckung  begangener
  Urkundenfälschung,  neben  Entseung
  von  selner  Stelle,  und  Unféblekelts-Erklärung
  zu  Versehung  eines
  bffentlichen  Amtes,  und  neben  der
Verbindlichkelt  zum  Ersatz  des  gestlfteten
Schadens  so  wie  zu  Erstattung  eines
angemessenen  DTheils  an  den  Untersuchungs
  Kosten,  mit  dreimonatlicher
Festungs-Abeitsstrofe  belegt.

Am  438.  Oktober  wurden  verurthbeilt:


der  ledige  Küfer  Jehannes  Haizis,

von  Sulz,  wegen  thätlicher  Widersetzlichkeit
  gegen  einen  Gensd'armes,  und
wegen  Concubinats,  neben  Bezahlung
seiner  Arrest=  und  sämtlicher  Unterfuchungs
  Kesten,  zu  olermonatlicher
Festunge=  Arbeitsstrafe;

von
Schbubrunn,  Oberamts  Calw,  wegen.
eines  zwar  kleinen,  aber  in  Genossenschaft
  und  unter  erschwerenden  Umständen
  begangenen  im  rechilichen  Sinne

dritten  Diebstohls,  neben  Ersta  tung  selner
  Arrest=  und  der  büälfilgen  Untersuchungs-Kosten,
  zu  fünfzehnmonarlicher
  Zuchthausstrafe  mit  Willkemm
und  Abschied,  und  zu  nachheriger
wenigstens  achtmonatlicher  Einschliehung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus.
An  demselben  Tage  ist  ferner:

11.  gegen  die  zu  Urach  in  Untersuchung.
gekommene  Appolonte  Michler,  von
Donnststten,  welche  durch  Ekenntniß
vom  16.  August  d.  J.  wegen  wiederholten
  Diebstahls  unter  Vorbehalt  eines
Strafzusotzes,  wenn  durch  weltere  Untersuchung
  elne  größere  Verfehlung  gegen
  dleselbe  erhoben  werden  sollte,  zu  elner
  sechsobchigen  Zuchthausstrafe  verurtheilt
  wurde,  in  Folge  der  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Ludwigsburg  gepflogenen
  weitern  Untersuchung,  wornach  der
von  ihr  begangene  Diebstahl  als  olerter
Iim  rechtlichen  Sinne  sich  darstellte,  ein
Strafzusotz  von  sechs  und  einhalbmonatllcher
  Zuchthausstrafe  se  wle  nach
berige  wenigstens  olermonatliche  Elnschließung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
erkaunt,  und  Ihr  dle  Erstattung  der
welteren  Untersuchungs=  Kosten  auferlegt
worden.

Am  22.  Okteber  wurdet
12.  Jehann  Martin  Walker,  von  Pfron-
        <pb n="854" />
        830

dorf,  Oberamts  Tuͤbingen,  wegen  dreler  rung  zu  fernerer  Versehung  einet  bzwar
  kleinen  und  elnfachen,  aber  im  fentlichen  Amtes,  zu  elner  selnem  hehen
rechlichen  Slame  fünften  Diebstähle,  ne-  Alter  und  selner  Kränkllchkelt  angemesben
  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  nen  fünfmonatlichen  Zuchtheuestraie
des  Schadens  und  seiner  Verhaft,  auch  verurtheilt,  auch  wegen  des  Kesten=  und
s##mtlicher  Untersuchungs  Kesten,  zu  elner  Schadens  Ersatzes  das  Geelgnete  versuͤgt
zwei  und  einhalb  shrigen  Zuchthaus-  worden.

steafe  mit  Willkomm  und  zu  nachberiger  Am  26.  Obteber  wurde:
wenlgstens  zweijähriser  Elnschlieung  24.  Albert  Dorner,  Zeugmocher  a
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  verurtheilt.  Nottenburg,  wegen  Fälschung  ein

An  demselben  Tage  ist:  Bärgschafts-Urkunde  und  dadurch  varll

13,  der  sfuspendlete  Staabhalter  Reusch,  ten  großen  Betrugs,  neben  der  Vehurvon
  Neuhausen,  Oberamts  Urach,  wegen  lichkelt  zu  Erstattung  des  Schodens  und
der  ihm  zu  Schulden  kommenden  Unord-  ver  Untersuchungs-Kosten,  mir  st  eben
mung  und  Willkähr  in  Besergung  des  monatlicher  Festungs-Arbeltsfirst
Quartlerwesens,  so  wie  wegen  Verfertigung  belegt;
unrichtiger  Quartler-und  Natural-lefe,  15,  der  Zoller  Helurich  Schäfer,  von  Mil
rungs-Register,  in  der  Absicht  hlemit  sein  len,  Oberamts  Horb,  wegen  Concus#e
Dlenstoergehen  zu  verbergen,  sodann  we-  und  durch  Rechnungs-Verfälschung  er
gen  Fälschung  und  hlemit  versuchten  Be-  schwerten  Unterschlagung  bffentlicher  Ge,
trugs,  ferner  wegen  Thellnahme  an  un-  der,  dann  wegen  elnes  lm  Laufe  der
erlaubten  Zechen  auf  Kosten  der  Gemein-  Untersuchung  versuchten  Betrugd,  neben
de-Kassen  und  zu  deren  Deckung  versuch-  Entsetzung  ven  selner  Stelle  und  Unter
  Nebenrechnungen,  endlich  wegen  ane  fébistelts-Erklérung  zu  jedem  biderer
  Unordnungen  und  grober  Willkähr=  fentlichen  Amte,  zu  fänfwonatlichu
Uchrelten  lm  Dienst,  neben  Cassatlon  Zachthausstrafe  verurtheilt,  auch  lhm  die
oon  allen  bis  jetzt  bekleideten  Iffentlichen  Erstattung  desn  Schadens  so  wle  säms

Stellen  und  Unfaͤhigkelis-Ertla—  licher  Untersuchungs-Kosten  auferletz.
        <pb n="855" />
        861
2.)  Cioll  Sent.

Am  2.  Okteber  wurde:  biedlohns-Forderung  betreffend,  eben  so
1.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtege-  erkannt  worden.
richte  zu  Tübingen  zwischen  den  Kübler  Am  5.  Oktober  wurden

Johann  Cbristeph  Kochischen  Ebeleuten  4.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormaligen
von  da,  Kl.,  Anten,  und  dem  Weber  Oberamtsgerichte  zu  Walblingen,  oals
Frledrich  Sässer  daselbst,  Bekl.,  Aen,  Remisstons-Gericht,  zwlschen  der  Gemeinde
Schuldenlosang  betreffend,  die  ergriffene  Oberbolbingen,  Kl.,  Antin,  und  dem
Berufung  wegen  Mangels  an  der  ap-  Mäller  Jakob  Daold  Siegle,  von  Unpellabeln
  Summe  unter  Verfällung  der  terensingen,  Oberamts  Närtingen,  Bekl.,
Anten  In  die  hierdurch  verursachten  Ko-  Aben,  Mählbannpflichtigkelt  betreffend,
sten  verworfen;  das  erstrichterliche  Erkenn#tnltß  unter  Ver-#.

  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsge=  urthellung  der  Antin  in  die  Kosten  zwelrichte

  zu  Rottenburg  zwischen  Goutlieb  ter  Instenz  bestärigt.
Helnrich  Reif,  Bäcker  von  Sindelfingen,  Am  2)7.-Oktober  I#t:

Kl.,  Amten,  und  Joseph  Beck,  Rothger=  5.  in  der  Aiienssache  von  dem  vormallgen
ber  von  Nottenburg,  Bekl.,  Aten,  Ent-  Oberamtegerichte  zu  Horb  zwischen  Adam
schaͤditzung  wegen  eines  gefallenen  Pferdes  Albus,  von  Muͤhringen,  Bekl.,  Anten,
betreffend,  die  ergriffene  Berufung  we-  und  dem  Amtmann  Breunlin  in  Zwiegen
  Versaͤumung  der  Nothfrist  zu  Ein-  falten,  Kl.,  Aten,  einen  Kaufschlllingsreichung
  der  Beschwerdeschrift  fär  ver-  Rest  betreffend,  das  ersirichterliche  Erlessen
  erkant  und  Ant  in  dle  dadurch  kenntniß  thells  bestätigt,  theils  abgeänverursachten

  Kosten  verfällt.  dert,  und  wegen  der  Drozeßkosten  erster
Am  .  Oktober  list:  und  zwelter  Instanz  das  Angemessene
5.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  verfägt  worden.
gerichte  zu  Balingen  zwischen  dem  ledi-  Am  33.  Oktober  wurde:
gen  Tobias  Binder  von  de,  klauidanten,  6.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts=Anten,
  und  der  Gantmasse  seines  Buu-  gerichte  zu  Oberndorf  zolschen  Johann

ders,  des  penstontrten  Unterfbrsters  Er-  Georg  Jäggle,  von  Peterzell,  Bekl.,
hard  Binder  von  da,  Liquidaten,  Aten,  Anten,  und  Anne  Marie  Heß  von  da,
        <pb n="856" />
        862

Kl.,  Atin,  Anspruͤche  aus  uneblichem  Oberamtsgerichte  zu  Nagold  zwlschen
Beischlaf  betreffend,  die  ergriffene  Be-  Jobannes  Renz,  von  Wildberg,  Bekl.,
rufung  wegen  Versäumung  der  Nothfrist  Anten,  Wlederanten,  und  Jakob  Molu,
zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift  Küfer  daselbst,  Kl.,  Aten,  Wlederates,
unter  Verfällung  des  Anten  in  die  bler-  Ueberfahrts-Recht  betreffend,  das  erst
durch  verursachten  Kosten  fär  verlassen  Sichterliche  Erkenntniß  unter  Compenses
erkannt;  tion  der  in  belden  letzten  Instanjen  auf-.
  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-  gewendeten  Prozeß-Kosten  abgtaͤnden,
gerichte  zu  Nagold,  ols  Remissions-Ge-  und
richt,  zwischen  den  Gemeinden  Ober=  und  10.  In  der  Ationssache  von  dem  gedochu
Unteriflingen,  Freudenstadter  Oberamts,  Oberamtegerichte  zwischen  Irhn#
Kl.,  Antinnen,  und  der  Gemeinde  Dür-  Renz,  von  Wildberg,  Bekl.,  Aaten

renmettstetten,  Sulzer  Oberamts,  Bekl.,  Wlederanten,  und  Johannes  Herrmem,
Atin,  eine  Markungsstreltigkeit  betreffend,  Hirschwirth  von  de,  Kl.,  Aten,  Wieden
das  erstrichterliche  Erkenntniß  unter  Ver-  aten,  ein  Ueberfahrts=  echt  betreffend
fällung  der  Antinnen  in  die  Prozeß-Ke-  eben  so  erkannt,  dem  Kl.,  Aen,  Wiedan
sten  zwelter  Instanz  bestätig.  aten,  jedoch  noch  Beweis  als  Resolut-Am

  14.  Oktober  ist:  Bedinguns  nachgelassen;

8.  in  der  Richtigkeits-Klagsache  von  dem  1.  In  der  Wechsel-Klagsache  des  Ober.
vormallgen  Oberamtsgerichte  zu  Nagold  Justixz=  Prokurators  Kübel  in  Täbingen
wischen  den  Erben  des  ewenwirihs  Je-  als  Indossatars  des  Handlungs=  Huoft
hann  Martin  Brenner,  von  Altenstalg,  Schill  und  Compagnie  zu  Siuttgan,
Querulanken,  und  dem  Oelmüller  Johann  Kl.,  gegen  Salomo  Oktenhelmer,  ven
Georg  Schwarz,  von  Egenhausen,  und  Mähringen,  Bekl.,  eine  Wechsel-Ferde
Consorten,  Qaten,  Kapital=  und  Zins-  rung  von  766  fl.  samt  Verzugs-Zlusan
Forderung,  auch  Compensations-An  prüche  betreffend;  auch
betreffend,  das  erstrichterliche  Urtheil  un=  12.  in  der  Wechsel-Klagsache  des  Ober
ter  Verfällung  der  Unten  in  die  Prozeß-  Justlz-Prokurators  Kübel  zu  Tübinge#,
Kosten  zwelter  Instanz  beställgt  worden.  als  Indossatars  dez  Ober-Tribunasz=Am

  Jo.  Oktober  wurde:  Prokurators  Dr.  Scheit  zu  Stuttgart,

6.  Iin  der  Atlonssache  von  dem  vormall#gen  Kl.,  gegen  Salomo  Ouenbelmer,  veo
        <pb n="857" />
        Mähringen,  Bekl.,  eine  Wechsel-Forderung
  von  60°  fl.  samt  Verzugs=  Zinsen
betreffend,  Beklatzter  sowohl  zu  Bezahlung
  der  Heauptsumme  und  Zinse  als
der  Prozeß  =  Kosten  verurtbeilt.

An  demselben  Tage  ist  ferner:

13.  das  von  dem  Ober-Jostlz-Prokurator
Knaopp  zu  Täübingen  im  Namen  des
Ober-Tribunals-Prokurators  Dr.  Schett
zu  Stuttgart  angebrachte  Gesuch  um
Erkennung  des  Wechsel-Prezesses  gegen
Carl  Jeh.  Isenbähl  zu  Schramberg
wegen  zweser  Wechselforderungen  von
1%  fl.  15  kr.  und  von  35  fl.  als  zur
Zeit  n#cht  begründet  abgewlesen;
14.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Kdalglichen  Ober-Finanz-Colleglum,
  Inten,  und  dem  Jur.  L.
Geß  verzelt  zu  Calw,  Jaten,  Arrest-Jastisicatlon
  betreffend,  der  verhängte
Arrest  für  justificirt  erkannt  und  Jat
Geß  sowohl  in  der  Hauptsache  als  auch
in  Bezlehung  auf  die  Proze-=  Kosten
conbemnirt  worden.

An  demselben  Tage  wurde  feener:


16.  In  der  Atlonsfache  von  dem  Oberamtsherichte
  zu  Calm  zwischen  der  Wittwe  des
Waldknechts  Furthmäller,  von  Hlesau,
cum  cu.,  Kl.,  Anrin,  Wideramin,  und
Goulieb  Ferdinand  Rivolulus,  Paplerer

1

853

daselbst,  Bekl.,  Aten,  Wlederaten,
Schadens-Ersatz  wegen  einer  zu  nabe
an  die  Wohnung  der  Antin  gebauten
Scheuer  betreffend,  das  von  der  aufgelbsten
  Khniglichen  Justix-Retardaten-Commisston
  gefällte  und  oberamtsgerichelich
  erbffnete  Erkenntniß  per  ordinationem
  aufgehoben  und  dem  Oberamtsgerichte
  Nagold  aufgegeben,  diesen  Rechtsstrelt
  nunmehr  durch  Erkenntniß  in  der
Hauptsache  zu  erledigen.
Am  Zi.  Oktober  sind:

16.  in  der  Ationssache  von  dem  ·  Oberamtsgerichte

  zu  Neuenbuͤrg  zwischen  der  Ehesrau
  des  Jakob  Stoll,  von  Langenbrand,
cum  curatore,  Liquldamin,  Aucn  und
dem  Amtsschrelber  Kurz  zu  Neuenbürg,
Mitllqoldanten,  Aten,  Vorzugs  =  und
andere  Anfprüche  im  Gante  des  Jakob
Stoll  betreffend,  dle  erstrichterlichen  Erkenninisse
  vom  :5.  und  29.  September
161)7  tbells  bestätigt,  thells  abgeändert
und  wegen  der  Prozeß  Kesten  erster  und
zweiter  Instanz  die  angemessenen  Perfügungen
  getroffen;

.  In  der  Atlone  sache  von  dem  Oberamtsgerschte

  zu  Rottwell,  zwischen  A  dreas
Wößner,  von  L#erhof,  Kl.,  Anten  und
Jobonnes  Jauch  von  do,  Bekl,  Aten,
elne  Leibgedlugs-Forderung  betreffend,  und

18.  In  der  Ationofache  von  dem  Oberamts=
        <pb n="858" />
        gerlchte  zu
nes  Baler,

654

Reutelingen,  zolschen  Johanvon
  Dllezharsen,  Kl.,  Anten,

und  Johannes  Rupp,  von  Reutilingen,
Bekl.,  Aten,  Erfüllung  eines  Kauf-Conlmakts
  betreffend,  die  ergriffenen  Beru-Unkerm


1.  dle  bei  de

fungen  wegen  Mangels  an  gegrändern
Beschwerden  unter  Verurthellung  der
Amen  in  die  Prozeß-Kosten  zweiter  Im
stanz  abgewiesen  worden.

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis,

1.)  Criminal=  Senar#.

2.  Okltober  wurde:
im  Oberamtsgersch:e  Hall  in

Untersuchung  gekommene  Ame  Marie

Berroth,

von  Erlenbof,  Oberamts

Gaildorf,  wegen  veruͤbter,  mehrerer  zwar

kleiner  und
gezeichneter

erster,  aber  großentheils  aus-Diebstähle,
  und  wegen  zweler

bezlehungswelse  quallstcirter  und  ausgezeichneter
  Dlebstahls=  Attentate,  desgleichen

  wegen
gen  vor  Ge

Beteugs,  Vagirens  und  Läricht,
  neben  Ersatz  des  Schadens,

  so  welt  dieser  nicht  bereits  geleistet
  ist,  und  neben  Bezohlung  der  Arrest-Azjungs=

  u

and  Untersuchungs-Kosten,  zu

achtmonatlicher  Suchthausstrufe  zur

Markgrdningen  mi

Abschied
Am  3.
2.  im  der  bei.

dorf  und  Ha
eäu  den  nach,  geschlossener  Unter=Kche

  gege
Achung,  ver

t  Willkomm  undveruriheilt.


HOkrtober  wurden:

den  Oberamtsgerichten  Gallll
  verbandelten  Untersuchungsstorbenen

  Cbristoph  Foll,  vom

Babenorbis,  und  Genossen,  die  ku
Brüder:

a)  Jakeb  Wieland;

b)  Adam  Wieland,  und

-ß)  beonhard  Wieland,  von  Michelfeh,
wegen  komplottmäßig  verübten  qualiscirten
  Dlebstahls,  und  elnes  im  Comblott
  gemachten  nächsten  Versuchs  elos
Raubs,  je  zu  vlerthalbjähriger;

4)  Johann  Georg  Fad,  vom  Michelfel
der  Landthurm,  wegen  glelcher  Verbe#
chen  in  Erwägung  elnes  bel  demselben
hingutretenden  erschwerenden  Umsankt,
zu  oler  jähriger;

e)  Jalob  Erhard,  von  Mainhard,  we
gen  glescher  Verbrechen,  so  wle  wegen
wei  greßer  im  Complott  verübter  Beträgerelen
  durch  Geister-Beschwmhrung,
und  eines  versuchten  Betrugs  dlese
Art,  unter  Anrechmung  eines  Tells
des  erskandenen  Arrests,  zu  fünfthelkjähriger;
        <pb n="859" />
        858

1  Jokeb  Knapp,  von  Bubenerk  3,  we
ten  elnes  im  Complo#tt  gemochten  entfern#ten
  Versuchs  eines  qualisirirten  und
wegen  elnes  im  Complott  wleklich  verübten
  quallsieirten  Diebstaßls,  so  wle
wegen  complottmößlg  gemachten  nächsten
  Wersuchs  eines  Raubs,  zu  oler,
jährlger;  ferner

8)  Wilhbelm  Hofmenn,  von  ECachweller,
und

ß#)  der  ledige  Schafknecht  Wilhelm  Jekob
  Wagner,  von  Zlegelbronn,  wegen
gleicher  Verbrechen  wie  (ad  f.),  übrl,
gens  in  Erwägung,  daß  bei  jenem  das
Dlebstahls-Verbrechen  als  ein  im  rechtlichen
  Sinne  zweites  erscheint,  diesem
aber  noch  ein  Conkubinat  und  Vaglren
mic  der  ledigen  Barbare  Loprmann,
von  Ulm,  Angabe  elnes  falschen  Namens
  vor  Gericht,  ein  kleiner  Dlebstabl
  und  eine  Unterschlagung  zur  Last
fällt,  Ersterer  zu  fünftpalbjährlger,
kLehierer  zu  oler  und  einolesteljähriger;


steirten  Dlebstaßls,  welcher  bei  jedem
derselben  im  richtlichen  Sinne  eluen
EEIIITIL
Complott  gemachten  nächsten  Versuchs.
eines  Raubs,  je  zu  fün  fthalbjähriger;
  und

m)  Georg  Lang,  von  Erlin,  wegen

gleicher  Verbrechen  wie  rad  i  k  1,  wobel
  jedoch  die  Diebstahls  =  Verbrechenels
  erste  erscheinen,  so  wie  wegen  welter
  ihm  zur  Last  fallenden  Begünstigung
  eines  Dilebstahlo  und  Verübung
eines  klelnen  einfachen  Diebstahls-Vergebens,
  zu  vier  und  einolerteljäbriger
  Zuchthausstrafe,  und  zwar  sämtlich
  ed  a—m  in  Getteszell;  sodann

n))Jokob  Weller,  von  der  Hälden,

wegen  elnes  in  Gesellschaft  veräbten  qua-Uscirten
  Diebstahls,  ferner  wegen  dreier
welterer  kleiner  zum  Theil  qualisichrier
Diebstähle,  deren  er  rechtlich  für  überwlesen
  anzunepmen,  sodann  wegen  nachtefolgter
  Thellnahme  an  zwei  Diebstéhlen,
  welche  sämtlich  als  viertes  Dlebi)

  Jakob  Lieber,  von  Lachwellert

X)  Christian  Bbckle,  von  Zlegelbronn,

1)  Andreas  Kümmerle,  von  der  Neufärstenhütte,
  wegen  im  Complott  gemachten
  zwelmallgen  entfernten  Versuchs

eines  auallsteirten  Dlebstahls,  und  eines
complotimöhig  wirklich  veräbten  gquallstahls

  =  Verbrechen  sich  darstellen,  zu
zweljähriger  Zuchthausstrofe  in  Getteszell,
  und  nachheriger  sechemonatlicher
  Reklusion  in  dem  Zwangs  Arbeitshause
  zu  Ellwangen;  und

o)  Ludwig  Flk,  von  Welsbach,  wegen
in  Gesellscheft  verübten  großen  und  iue

4
        <pb n="860" />
        3.

mal  dritten  Diebstabls,  uvter  Anrechnung
  von  oler  Wänaten  des  erstandenen
  Arrests  als  S'##fe,  zu  einer  Festungs
  =  Arbelisstrafe  von  fünfseben
Monaten,  und  gleichmäßiger  sechsmonotlicher
  Rekluston  in  dem  Zwangs=Arbeltshause
  zu  Ellwangen  verurthellt;
auch  wurde  wegen  des  Ersatzes  und  des
Kostenpunkts  das  Augemessene  verfügt.
Unterm  9.  Oktober  wurden:
die  bel  dem  Obermtsgerichte  Gerabronn
in  Untersuchung  gekommenen:

a)SEve  Rostne  Binder,  von  Uhlberg,

wegen  zweler  ausgezelchneter  Dlebstähle,
wovon  der  elne  groß  ist,  und  welche
zugleich  den  zwelten  Dlebstahl  im  rechtlichen
  Sinne  bei  ihr  bilden,  neben  Zablung
  ihrer  Arrest-Ajungs=  und  2  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  achtmonatlicher
  Zuchtbausstrafe  in  Ludwigsburg;

b)  deren  Sohn  Jobonn  Georg  Michael

4.

Binder,  wegen  ersten  großen  und  ausgezeichneten
  Diebstahls,  neben  Zablung
selner  Arrest-Azunge=  und  2  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  viermonatlicher
Festungsstrafe  verurthellt.
An  demselben  Tage  wurde:
der  zu  Oehringen  in  Untersuchung  gekommene
  Beurr  Job.  Friedeich  Schmierer,
  von  Eckardsweiler,  wegen  elnes  an
selnem  Dlenstherra  veruͤbien  großen  Haus-866



diebst-bls,  wegen  eines  klelinen  elnfa
chen  Dlebstaßls,  und  wegen  zweler  grofer
Betrügerelen,  neben  Zahlung  selner  Arrest-Ajungs=
  und  2  der  Untersüchungs-Kosten,
  auch  Ersotz  des  Schadens,  ju
ochtmonatlicher  Festungsstrafe  ml#
Wlllkomm  verurtheilt,  der  gegen  densel—
ben  erhobene  Verdacht  eines  an  seinem
Mitknecht  begangenen  Diebstahls  ober
als  unerwiesen  auf  sich  beruben  gelesen.

Den  13.  Oktober  wurde:

·  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Och,
ringen  verhandelten  Untersuchungesect
Friedrich  Kercher,  von  Neuensteln,  binsichtlich
  des  Verdachts  elnet  verätten
Schafdlebstahls  von  der  Jostanz  enkhun
den,  derselbe  aber  wegen  eines  lhm  blenach
  zu  Last  fallenden  Funddlebstahls  l#
Betracht  der  wegen  Elngriffs  in  fremdes
Elgenthum  gegen  ihn  schon  erkannten
mehreren  Strafen,  zu  elner  viermsnatlichen
  Zuchchausstrafe  verurtzell.

Sodenn  wurde  an  demselbe
Tage:

6.  In  der  vor  dem  Oberamtögerschte  Schem-.
dorf  verhandelten  Untersuchungssoche:
a)  Jakob  Joachim  Würtele,  von  Alchel,
berg,  wegen  verübter  Blutschande  mi
seiner  leiblichen  Schwester,  Magdalent
Wärtele,  neben  Bezohlung  der  Areel.
Azungs=  und  der  Hüälfte  der  Umverso-###
        <pb n="861" />
        657

chungs  =  Kosten,  unter  Beräcksichtlgung
der  vorllegenden  mildernden  Umstände,
zu  einer  ein  jährigen  Festungsstrafe;
b)  die  Mltangeschuldigte,  Moecgdalene
Würtele,  wegen  gleichen  Vergehens,
neben  Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungsund
  der  übrigen  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,
  unter  gleichmäßiger  Räcksicht
  auf  die  ihr  zu  statten  kommenden
Milderungsgründe,  zu  zebenmonatlicher
  Zuchtihausstrafe  in  Markerhbningen
  verurthellt,  und  zugleich  die  Verfägung
  getroffen,  daß  die  genannten
belden  Geschwister  nach  erstandener
Scafe  getreunt  von  elnander  leben.

Unterm  16.  Oktober  wurde:
7.  der  bel  dem  Oberemtsgerichte  Neresbelm
  Iin  Untersuchung  gekommene  Jakob
Bürstle,  von  Burgberg,  wegen  ersten
nmner  erschwerenden  Momenten  begangenen
  Diebstahls,  neben  Kosten-  und  Schadens=
  Ersatz,  zu  olermonatllcher  Fe-Kungsstrafe
  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde  fer:

ner:

8.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Mergentbeilm
  in  Untersuchung  gekommene  Bauernknecht
  Johann  Walter,  von  Bernsselden,
  wegen  dreler  klelner  Diebstäble,
wovon  er  bei  zwel  für  überwiesen  angenommen,
  und  welche  als  im  rechtlichen

Sinne  driites  Dlebstahls-Verbrechen  erscheinen,
  serner  wegen  Bettelns  und  Vagirens,
  mit  achtzehbumonatlicher
Jachthausstrafe  zu  Gotteszell,  und  nachberlger
  sechsmonatlicher  Reklusion  in
ein  Zwangs-Arbeitshaus,  neben  der  Belahlung
  aller  Kosten  und  Ersatz  des
Schedens  belegt.
Am  33.  Oktober  wurde:

9.  gegen  die  bel  den  Oberamtsgerlchten

Mergentheim  und  Ludwlgsburg  in  Untersuchung
  gekommene,  In  dem  Zuchthause

befpindliche  Catharine  May,  von  Apfelboch,

  wegen  eines  gegen  sle  erhobenen
weiteren  Dlebstahls,  zu  der  unterm  F.
Juni  d.  J.  gegen  sle  erkannten  achtmonatlichen
  Zuchthausstrafe  mit  Abschled
und  nachheriger  Reklusion  in  ein  Arbelts--baus
  von  wenigstens  vler  Monaten,  und
zu  dem  unterm  9.  Juli  gegen  sie  ausgesprochenen
  Strefzusatz  von  drei  Monaten,
noch  elne  weilere  Zuchtpausstrase  von
einem  Monat  erkannt.

Unterm  27.  Oktober  wurde:

210.  in  der  vor  dem  Oberemtsgerichte  Neresheim

  verhandelten  Untersuchungssache
tegen  den  bereits  cassirten  Ober-Accsser
Rueff  iu  Boofingen,  dleser  wegen  ihm
ferner  zur  Last  fallender  Fälschung  von
Rechnungs-Urkunden  zu  Bedeckung  selnnes
  Kassenrestes,  neben  der  unterm  :1.
        <pb n="862" />
        858

Jull  d.  J.  gegen  Iihn  erkannten  Dienst=Entsetzung
  und  ein  und  einhalbjöhriger
Zuchthausstrafe  zu  Goneszell,  noch  mie
elnem  Strafzusatz  von  einem  halben
Jahr  Juchthausstrafe  belegt,  und  in  die
welter  aufgegangenen  Untersuchungs-Keosten
  verurthellt.  ·-An
  demselben  Tage  wurde:

11.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gmänd  tzefüßrten  Untersuchung
  Matbäus  Sallmann,  en  Muthlangen
  „  wegen  dritten  ausgezelchneten
Diebstabls,  dessen  er  für  überwiesen  e.“
elset  worden,  so  wie  wegen  mehrerer
Holz-Ercesse,  neben  Ersatz  des  gestifteten
Schadens  und  Bezeßlung  sämtlicher  Arrest-
  Azungs  -  und  Untersuchungs-Kesten
zu  neunmonatlicher  Zuchthsusstrafe
in  Gotteszell  mir  Willkomm  und  Abschied,
  und  nachheriger  viermonatlicher
  Rellusion  in  ein  Zwangs-  Arbeltsbaus
  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

12.  auf  ben  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Hall  geführten  Untersuchung:

4)  gegen  Jobann  Irledrich  Matthes,
von  Sulzbach,  Oberamts  Hall,  wegen
zwel  kleiner  in  Genossenschaft  verübter
Dlebstähle,  wovon  einer  ansgezjelchnet
IK,  und  einem  großen  nahe  kommt,  ledann
  wegen  Tabaks=  Eiaschwärzung

neben  folldarischer  Verbindlichkeit  zun
Ersatz  des  durch  die  Diebstähle  gestifte
ten  Schedens  und  neben  Bezohlunz
seiner  Arrest-Ajungs=  und  #  der  Untersuchungs=
  Kosten,  eine  viermogatilche
  Festungsstrafe  als  Zusotz  zu  der
gegen  ihn  unterm  30.  September  d.J.
ausgesprochenen  achtzehenmonatlichen  e
Kungsstrafe,  und  nachherigen  neunmet
natlichen  Rekluston  erkannt;  derselbe
aber  räcksichtlich  des  Verdachts  el#et
weltern  Tuch  Diebstahls  von  der  ImBstanz
  entbunden;  ferner

b)  Catharine  Kurz,  von  Dewangen,

Oberamts  Nalen,  wegen  mehrerer  in  Genossenschafr
  veräbter  wlederholter  Dich,
stähle,  wovon  zwel  qualisiclrt,  sedem
wegen  nachgefolgter  Thellnahme  en  #1h
nem  ausgezelchneten,  elnem  grafßen  nase
kommenden  Diebstaßl,  endlich  weg#
Tabaks=  Einschwärzung,  mehrihnin
Conkuhlnats  und  Waglrens,  neben  #el
darischer  Verbindlichkelt  zum  Ersatz  ##
verursachten  Schadens  und  neben  Besehlung
  ihrer  Arrest-  Ajzungt-  und  j  der
fruͤberen  und  H  der  neuern  Untersu
chungs-Kosten,  zu  elnjaͤb  riger  Zucht
Hhousstrase  in  Ludwigsburg  und  nachse-Deiger
  sechsmonstlicher  Ei#spemugz
in  das  Zwangs-  Arbeitshans  la  El
wangen,  und
        <pb n="863" />
        c)  Rosine  Hämmerer,  von  Malbach.
wegen  zwei  erster  kleiner,  in  Genossenchaft
  veräbter  Diebstähle,  wovon  der
eine  quallsteirt,  se  wie  wegen  Vaglrens
und  unzüchiigen  kebens  zu  Folge  eines
früberen  Strafvorbehalts,  neben  olldarlscher
  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  des
durch  die  Olebstähle  gestlsteten  Schadens,
  und  neden  Bezohlung  ihrer  Arrest-
  Azungs=  und  #½  der  Untersuchungs-Kosten,
  über  den  erstandenen  Arrest,
wovon  ihr  eln  Theil  zur  Strafe  angevechnet
  wurde,  zu  zweimonatlicher
Juchthausstrafe  in  Ludo#igsburg  und
nachherlger  zweimonae8tlicher  Einsperrung
  in  ein  Zwongs-Arbeltshaus  verurkheilt.


Den  3o0.  Oktober  wurde:

15.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte
Schorndorf  verhandelten  Untersuchungssache
  Johann  Hornung,  von  Schornbach,
  wegen  Vaglrens,  Betrugs,  Wanderbuchsfälschung
  und  oleler  in  Genessenschaft
  veräbten  kleinen  Diebstähle,  zu
sechsmonatlicher  Festungs-Arbeit  verurtheilt,
  und  wegen  der  Kesten  und  des
Ersap-Dunkts  das  Angemessene  verfüge.

Fernaer  wurde  an  demselben
Tage:

14.  ia  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen

  verhandelten  Untersuchungssache

359

gegen  den  Juden  Joseph  Marr,  vulgo
Paeser,  von  Lalbach,  wegen  in  Genossenschaft
  verübten  großen  und  qualificirten
Dlebstahls,  dessen  er  als  überwiesen  angenommen,
  desglelchen  wegen  Führung
eines  Messers  In  der  Abslcht,  den  ihm
Nachellenden  von  seiner  Festmachung
ubzuschrecken,  neben  Bezahlung  der  Arrest
  ·  Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten,
  eine  zwel  und  einbalbjährige
Zachthausstrafe  zu  Gotteszell  mit  derbem
  Willkomm  und  AUblchled  erkannt.


Ands  wurde  an  demselben  Tage:

15.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerlchte  Crallsheim

  verhandelten  Untersuchungssache  ge-##en
  den  Schultheißen  Johann  Georg
Prhllochs,  von  Grändelhardt,  Oberamts
  Crallshelm,  der  gegen  denselben
als  Steuer-Elnbringer  vorgebrachte  Bezücht
  eines  Kassen=  Eingeiffs  als  unerwlesen
  beruhen  gelassen,  dagegen  der  Angeschuldigte
  wegen  durch  Nachläßlgkel#t
und  unordentliche  Rechnungsführung  verursachten
  Kassen-Rests,  neben  Ersatz  des
selner  Kasse  zugefägten  Schadens  und  der
sämtlichen  Untersuchungs-Kosten,  von  den
von  ihm  bekleldeten  Scellen  entlafssea,
##  Bekleldung  elner  verrechnenden  Stelle
für  unf#blg  erklärt,  und  mit  oler-Jehntäsiser
  Gefängnißstrase  belege.
        <pb n="864" />
        860

2.)  Tioll-Senat.

Unterm  1.  Oklober  wurde:

1.  in  der  Atlonssache  des  Handelsmonns
Moses  edo  Marx,  von  Hall,  Enten,
Anten,  gegen  die  Khnigl.  Stiftungs=Verwaltung
  zu  Hall  und  dem  Schultbeißen
  Christian  Scheuterle,  von  Huͤrlebach
  am  Landthurm,  Oberams  Hall
Mit-Lnten,  Aten,  Vorzug  in  dem  Gante
des  Andreas  Engelhard  zu  Haͤrlebach
betreffend,  das  in  dieser  Sache  gefaͤllte
Urtheil  des  vormallgen  Oberamtsgerichts
zu  Holl  mit  Bewels-Nochlaß  für  den
Anten,  unter  Verurthellung  des  betzteren
in  die  Kosten  der  zwelten  Instanz,  bestärigt.


Des  4.  Oktober  wurde:

2,  dem  Rekurs  des  herrschaftlichen  Gutspächters
  Ulrich  Prokopp,  von  Mergentbelm,
  statt  gegeben,  und  das  von  dem
Oberamtsgerschte  daselbst  gegen  ihn  aus.
gesprochene  Gant-Erkenntniß,  jedoch  unter
  Genehmigung  der  einstwellen  bis  zu
Feststellung  seines  Vermbgens-Zustandes
ergriffenen  Sicherungs-=  Maßregeln  aufgehoben.


Den  15.  Oktober  wurde:

5.  in  der  Rechtsfoche  erster  Instanz  der
Erben  des  Kaufmanns  J.  G.  Wibel
zu  Haombarg,  Imploranten  in  der  Vorund
  Impetranten  in  der  Nachklage,  gegen

  die  Gattin  des  Oberamts-Arzts  Dr.
Hüäusler  zu  Könzelsau,  als  Erbin  lbees
ersten  Ehemanns,  des  verstorbenen  Fersu“
melsters  von  Mällern,  Imploratin  in  der
Vor=  und  Impetratin  in  der  Nachklege,
Lelistang  einer  Cautien  und  Aufshebunz
eines  Arrestes  betreffend,  dle  Implortla
in  der  Hauptklage  von  der  uhr  angesonnenen
  Cautions-Leistung  entbunden,  und
in  der  Wlderklage  die  Aufhebung  des
angelegten  Arrestes  erkannt,  die  Kosta
des  Rechtsstreites  aber  compenstet.

Unter  dem  27.  Oktober  wurde:

4.  in  der  Alonssoche  von  dem  Oberemt,

terlchte  Künzelsau  zulschen  Joseph  Soß
set,  Franz  Kuhn  und  Simen  Diet  ##
Berlichingen,  Bekl.,  Anten,  Hroducen,
ten,  und  dem  Göterpfleger  der  H#l
Mänster'schen  Gantmasse,  Cajeteo  Kelb
bach  allda,  Intervensenten,  Mit-Amen,
und  Mit-Producenten,  und  Jakob  Mün
ster  in  Berllchingen,  Kläger,  Aen,  educten,
  die  Windikatlon  mehrerer  Reoll
täten  betreffend,  unter  Verurthellung  des
Aten  iIn  die  Kosten,  reformatorisch  er
kannt.

Den  20.  Okteber  wurde:

5.  in  der  Debitsache  des  verstorbenen  General-Lieutenonts

  Fielberrn  Corl  Wilbelm
  von  Koserlz,  Stad"t-Commandgaten
        <pb n="865" />
        in  Ellwangen,  da#  kokatlons,  Erkenniniß
ausgefprochen.

An  demselben  Tage  wurde:

6.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Künzelsan  zolschen  Andreäs
Kubn,  von  Dürzbach,  Bekl.,  Anten,
und  Elisabeibe  Wohlfarth,  Klägerin,
Aeln  von  da,  Prloat=  Genugthuung  betreffend,
  Ane  gegen  den  Ablauf  der
Nothfrist  zu  Einrelchung  der  Beschwerdenschrift
  in  integrum  restllulrt.

Den  :-.  Oktober  wurde:

7.  in  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Crolsleheim  zolschen  dem
Gemeinschuldner  Mezger  Phllipp  Goppeld
  zu  Crallshelm,  Anten,  und  den  in
den  Akten  benannten  Gläubigern  desselben,
  Aden,  Compensations  =  Anspräche
an  ketztere  betreffend,  die  Ation  wegen
Mangels  elner  gegründeten  Beschwerde,
unter  Verarthellung  des  Anten  in  dle
Kosten  dieser  Instanz  verworfen.

An  demselben  Tage  wurde:

8.  in  der  Rechissache  der  Koͤnigl.  Post-Commisslon
  zu  Stuttgart,  Klaͤgerin,  wider
  den  Reglerungs  Prästdenten,  Staatsrath
  von  Mohl  zu  Ellwangen,  Beklagten,
  Entschädlgung  becreffend,  auf  Abschobrung
  des  dem  Beklagten  zugeschebenen
  und  von  demselben  acceprirten  Eldes

  erkentt,  und  eventuell  die  Endemscheldung.

  ausgesprochen.
An  demselben  Tatge  wurde:

9.  in  der  Atlonssache  zwischen  Rosint,

Georg  Kemmeters  Ehefrau,  von  Doͤrrenzimmern,

  Lntin,  Antin,  und  Chrlstion

  Pfäffle,  als  Gantgläubiger  des
Georg  Kemmet,  Mit-Liquidanten,  Aten,
Vorzug  im  Gante  betreffend,  die  ergriffene
  Berufung  wegen  versaͤumter  Nothfrist
  zu  Elurelchung  der  Beschwerbeschrift
  unter  Verurthellung  der  Antin  in
dle  Kosten  dleser  Instanz  für  verlessen
erkärt.
An  demselben  Tage  wurder

10.  in  ber  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Gmänd  zolschen  Themas
  Kemter,  von  Neltprechts,  Oberamis
  Gmün,  Kl.,  Anten,  an  elnem,
und  beonhard  Schwarzkopf  von  da,  Bekl.,
Aten,  am  andern  Tbelle,  Emschädlgung
wegen  eines  Gutskaufs  betreffend,  die
ergriffene  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen,
unter  Verurthellung  des  Anten  in  dle

Kosten  Iwelen  Instanz.

An  vemfelben  Lage  wurde:

11.  in  der  Berufungssoche  von  dem  Obereomtögerlchte

  Oehringen  zwlschen  der  fürstlichen
  Jnstirnts-Verwaltung  zu  Neuen-Kein,
  Bekl.,  Antin,  und  den  Muͤble-
        <pb n="866" />
        Besltern,  Feledrich  Weizsaͤcker,  ven
Ekardisweller,  end  Consorten,  Klägern,
Aten,  Wässerungs-Gerechusgkeit  betrefsend,
  die  ergriffene  Berufung  wegen
versäumter  neunzigtägiger  Noibfrist  zu
Elnreichung  der  Beschwerdeschrift  fär  verlassen
  erklärt,  und  der  Amt  in  die  Kosten
gegenwärtiger  Instanz  verurthellt.

Den  29.  Oktober  wurde:

13.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtegerichte  Oeh:  ingen  zwischen
der  Gemelnde  Galsbach  und  Hag,  Bekl.,
Antin,  und  den  Guts-Bestzern  des.
Oberhofs,  Mlchael  Eberle  und  Consorten,
  Kl.,  Aten,  Schaͤferei-Gerechtigkeit
betreffend,  reformatorisch  unter  Verglelchung
  der  Hosten  der  iwelten  Instanz
erkannt.

An  demselben  Tage  wurde:

r3.  im  der  Berufungssoche  von  dem  Oberamisgerichte
  in  Hall  zwischen  Friedrich
Zurstner,  von  Tullau,  enten.,  Anten,
und  der  Gantmasse  des  Johannes  Liedle,
von  Rleden,  Laten,  Aten,  Einwendung
gegen  elne  Verwelsung  betreffend,  dorch
HOrblnatlon  das  Erforderliche  verfögt.

Des  Jo.  Okteher  wurde:

11.  in  der  Atlonsfache  der  Khalgl.  Finan-Kammer
  des  Reckar-Krelses,  Namint
der  Cameral-Verwaltung  Maulbrom,
Klägerln,  Antlu,  gegen  den  Ober#emmann
  Mller  in  Geislingen,  Bell.,
Aten,  Räckerstottung  angeblich  erhobenen
Amtsgelder  betreffend,  das  von  dem  Ober,
amtsgerichte  Gmünd  als  Remisstonsgericht
in  erster  Instanz  ausgesprochene  Erkennd
niß  vom  33.  Mal  1931  olfs  nichtig  aufgehoben,
  und  das  Gerlchts=  Dersonsl  l
die  Kosten  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

15.  in  der  Bersfungssache  von  dem  vus“
mallgen  Oberamtögerlchte  orch,  zuische
Jakob  Zepnder,  von  Alfdorf,  Bell.,
Anten,  und  dessen  Stlefoater  Gotfi#ch

Kmdler  von  da,  nunmeßr  zu  Schbuzäm,
Oberamto  Backnang,  wohnhaft,  Kl.,
Aten,  Leibgedings-Forderung  betrefend,
das  von  der  vormaligen  Kdnigl.  Jusll-Retardaten-Commlsslon
  gefaͤllte  und  deo
13,  November  1649  erdffnete  Urlhell,
jedoch  mit  Bewelsnachlaß  für  den  Au
ten,  bestätlgt,  der  letztere  auch  in  #
Kosten  zwelter  Instanz  verurihellt.
        <pb n="867" />
        863
4Geelcheshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Cilmise  !  Se
Am  i.  Oltober  wurden  derur-  ju  elner  Zuchthausstrase  zu  Gottedzen
tbellt:  von  zwel  Jahren  no  oler  Mones
1.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamts=  ten,  mie  Willkomm  und  Abschledz
gerichte  Weldsee  gefährten  Untersuchung:  ef)  Ceezeentte  Mäller,  von  Achsten#en,
a)Dlsmas  Jederle,  von  Oberfulmerin=  Oberamts  Wlblingen,  wegen  Mitwissen

ge#,  wegen  qucgisickrten  dritten  und  in
Genossenschaft  verübten  Dlebstaßle,  ferner
  wegen  Wldersetlichkelt  und  Befreiung
  von  Mligefangenen,  sodann  wegen
  gebrochenen  Handgeläbdes,  zum  drittenmal
  wlederpoller  LKandstreicherelen  und
frecher  Lügen  dor  Gericht,  zu  elner
Festungs=  Arbeltsstrafe  von  zwel  Jaßken
  und  sechs  Monaten  mit  Willkomm
  und  Abschled  und  nachberigee
Elosperrung  in  dan  Zwangs=  Arbeltshaus
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter  Besserung,
  wenlestens  aber  auf  dle  Dauer
von  fünf  Vlertelahren;

schaft  und  nachgefolgter  Theilnahme  a
elnem  Dlebstahl,  unter  Berücksichtigung
der  schon  drelmal  wegen  Diebstahls
erstandenen  Crimlnal=  Strafen,  ferner
wegen  Unbotmäßigkese,  verbunden  mir

Drohungen,  se  wie  wegen  Fleisches,

Vergeben,  wlederbolten  Landstrelcherer
und  frecher  Lügen  vor  Gericht  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrase  in  Markgröningen
  und  zehn  lbr  vor  ihrer  Ab--führung
  an  den  Strafplatz  zuzumessem
den  Ruthenstrelchen,  auch  nachberlzer
Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arbellshause
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter  Bess:=rung,
  wenlsstens  aber  auf  dle  Daer

5d)  Fr  Joseph  Kellermann,  von
Burgan  Oderamta  Riedlingen,  wegen
EIIIIIIIII  III
Diebstahls,  unter  Beruͤchsichtigung  der
wegen  Diebstahls-Vergehen  schon  erstan
7  dener  Strafen,  ferner  wegen  wlederholter
  Wlhderseylichkelt  und  Besrelung  von
Migefangenen,  auch  wlederholter  Land=Krelchexel
  und  stecher  kügen  vor  Gericht,

von  vier  Monatens
)  Mogda  Mäller,  von  Laupheim,
wegen  Mliwissenschaft  und  nachgeseluter
Thellnahme  an  elnem  Diebstahl,  unter
Berückschtlgung  der  wegen  Diebstable
schon  mehrmals  erstandenen  Strafen  /
sodann  wegen  Unboimaͤßlgkelt,  verbun,
dea  mit  Drobungen,  so  wie  wogen
5
        <pb n="868" />
        864
Landstrelcherei  und  frecher  Lägen  vor  Schadens-Ersatzes  gegen  sämtliche  J-.

  zu  Luenen  und  einhalbmo-  qulsiten  das  Angemessene  verfägt.
na  er  Zuchthausstrafe  in  Märk-  A.  lben
erdulngen  und  zehn  ihr  vor  Abfuͤhrung  imlehe  at  iu

an  den  Strofplatz  zuzumessenden  Ru-  .  de

.  der  bei  dem  Oberamttgerichte  Raderlthenstrelchen,
  auch  nachweriger  Elnper  burg  in  Untersuchung  gekommene  Jahm
rung  in  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Boptist  Mohr,  von  Wejisreuthe,  negen

Ulm,  bis  zu  erprebter  Besserung,  we-  wiederholter  Wilderel  und  unerlaubte
nigstens  aber  auf  die  Dauer  von  vier  Gewehrbesides,  unter  Verfaͤllung  in  de
Monaten;  Ersotz  des  noch  nicht  geleisteten  Sch

e)  Walbdburge  Hartmann,  von  Schem-  dens  und  sämtlicher  Untersachungs  156
merberg,  Oberamis  Blberach,  wegen  sten,  neben  Confiskation  des  Geneh'#
Mitwlssenschaft  und  nachgefolgter  Thell-  und  der  andern  Schießgeraͤthschafien
nahme  an  einem  Diebstahl,  in  Betracht  einer  Festungs  -Arbeitsstrafe  don  oltt
der  von  ihr  wegen  aͤbnlichen  Vergebens  Monaten;

schon  erstandener  Strafen,  ferner  wegen  3.  Ludwig  Friedrich  Baubof,  von  lrh
Landstrelcherei  mit  berüchtigten  Jaunern,  beim,  welcher  bel  dem  Oberamtsgniche
und  frecher  bügen  vor  Gerlcht,  zu  Ulm  in  Untersuchung  kom,  wehen  vie
#-weimonarlicher  Zuchthausstrafe  zu  derholten  asorlschen  kebens,  und  ansse
Markgroͤningen  und  nachheriger  Ein-  stehener  Drohungen  gegen  selne  Ehefran,
sperrung  in  dem  Zwangs-Arbeltshaufe  so  wie  wegen  Elgenthums=  Beclarsche
zu  Ulm  auf  ic  Dauer  von  drei  Me-  gungen  derselben,  neben  dem  Kesten,  mt
naten;  endlich  Schadens-Ersatz,  zu  fä#fmonstlichen
Antonie  Huber,  von  Umerrklechberg,  Swangs#  Arbesishausstrafe;
Ovperamts  Wiblingen,  wegen  sleicher  4,  der  bel  dem  Obeeam'sgerschto  Tettusz
W.reben  zu  eln  und  einbalbme=  In  Untersochung  gekommene  Je##
narlicher  Zuchthausstrafe  zu  Mark-  Baptist  Klelner,  von  Nufölingen,  Ober
ard  ningen  und  nachberiger  Finsperrung  omts  Spalchingen,  wegen  elnen  Uelus
in  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm  und  einfachen,  auch  groͤßtentheilt  ersch
auf  die  Dauer  ven  drei  Monaten;  ten,  aber  wlederholten  Diebstahls,  sodam
zuglelch  wurde  wetzen  des  Kosten=  und  wegen  wlederholter  kondstrescherel,  u
        <pb n="869" />
        □
rG

t'

erschwerenden  Umständen,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens  Ersatz,  zu  fünfmontlicher
  Zochthausstrafe  zu  Morkt#rnlogen
  mit  elner  selner  Kbrperbeschafsenhel
  angemessenen  Beschähilgung  und
nachberiaer  Elnsperrung  in  dem  Zwangs-Arbelishause
  zu  Rottenburg,  ble  zu  erprobter
  Besserung,  aber  wenigstens  auf
die  Dauer  von  drel  Monatenz  juglelch
wurde  verordnet,  doß  Inguillt  nach  seiner
  Entlassung  aus  dem  Zwangs-Arbeltabause
  noch  unter  steenge  polizelliche
Aufsicht  gestellt  werden  solle.

Am  4.  Oktober  wurden  verurtbeilt:



auf  den  Grund  der  von  dem  Oberemtsterichte
  Leutkirch  geführten  Untersuchung
TCrescentle  Kolb,  von  Elsenharz,  Oberamie
  Wengen,  wegen  dreler  zwar  kleiner
und  ersetzter  aber  ausgezelchneter  Diebstäble,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersad
  zu  einer  drel  und  einbolbmonatlichen
  Zuchthauestrafe  in  Markgriningen;


.  der  bei  bdem  Oberamit  gerichte  Rledlingen

  iu  Untersuchung  gekommene  Joseph
Müller,  von  Mo#tzwang,  Cantons  St.
Gallen,  wegen  mehrerer  kleiner,  theils
einfacher,  theils  unter  erschwerenden  Umständen
  verübter  Diebstöble,  welche  den
arsten  Ruͤdfall  in  den  Werbrechen  den

865

Diebstahls  begränden,  dann  wegen  verbotenen
  Wleder-Elntritis  in  das  Khnigreich
  und  wegen  Lanudstreicherel,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz  zu
fanfmenatlicher  Zuchthausstrafe  in
Markarbngen,  mit  Abschled  von  zwanzig
  Ruthenstreichen  und  Ausweisung  aus
dem  Königreiche  unter  Andropung  geschärfter
  Strafe  auf  den  Wiederbetretangsfall;


7.  Fldek  Schnesder,  von  Munderkingen,

welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen
  in  Um#ersuchung  kam,  wegen  wiederholter
  Landstrelcherei,  peben  Zuscheidung
  der  Untersuchungs-Kosten,  zu  sechs
monatlicher  Zwangs-Arbeltspausstrafe
zu  Ulm;

#  auf  den  Grund  der  ven  dem  Oberamtögerichte

  Tettnang  gefährten  Untersuchung?
a)Michsel  Weber,  von  Maleichen,
Oberamts  Wangen,  wegen  zweler  großer
Diebstähle,  welche  zum  Theil  unter  erschwerenden
  Umständen  veröbt,  und
dessen  erster  Rückfall  in  dleses  Verbrechen
  sind,  ferner  wegen  wiederbolten
Conkublnats,  Angabe  eined  falschen  Ramens
  vor  Gerlcht  und  Landstrelcherei
in  Gemeinschaft  mit  berüchilgten  Jaunern,
  neben  der  Verbindlichkelt  zu  dem
Ersotz  des  gestifteten  Schadens,  in
elner  eln  und  einbalbjahrigen  Fe-
        <pb n="870" />
        866

stungs-Arbeitsstrafe  nebst  Willkommu.  Am.  S.  Okteber  wurde:

Abschted  und  nachberiger  Einsperrung  16.  die  bel  dem  Oberamksgerichte  Gupeinin
  dem  Zwangs=  Arbeltshause  zu  Ulm  cgen  in  Untersuchung  gekommene  Anauf

  die  Dauer  von  oler  Monaten;  Merle  Maler,  von  Nelchenbach,  2
b)  Cathorine  Ravarr,  von  Blumesg,  iim  rechtlichen  Sinne  Are  —
wegen  wlederholten  Conkublnats  und  und  wlederholten  Conkubluaks,  neben  den
zum  drlitenmal  unter  erschwerenden  Ersatz  des  Schadens,  so  9  er  noch
Umstnden  wlederholter  Landstreicherei,  alcht  gelelstet  ist,  und  unter  Perfällung
zu  viermonatlicher  Zuchthausstrafe  ##  einen  angemessenen  Tpell  der  Uanm

  Markgröningen,  nebst  Willkomm  suchungs  =  Kosten,  mit  einjähriger
und  nachheriger  Einsrerrung  in  dem  Zuchthausstrafe  zu  kudulgsburg  m

3wangs-Arbeztshause  zu  Ulm,  bis  zu  nachberiger  olermonetlicher  Eluße
erprobter  Besserung,  wenlestens  aber  rung  in  dem  Zwangs=  Arbelihause  #
auf  die  Dauer  von  sechs  Monaten;  Ellwangen  belegt.

zugleich  wurde  verordnet,  daß  belde  Angeschuldigte
  nach  erstandener  Strafe  unser
  strenge  pellzelllche  Aussicht  gestellt
werden  sollen,  und  wegen  der  Kosten
das  Angernesene  verfuͤgt.

Am  18.  Oktober  wurdes  verin
thellt:

11.  Xaver  Mack,  von  Allmendingen,  u

cher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ehlaze

in  Untersuchung  war,  wegen  vorsihllcän

Am  b.  Okteber  ist:  -  mitblelbendeunochtheillgeusolqesms

9.  gegen  Jobann  Walz,  don  Jostingen=  bundener  Khrper-Verletzung,  neben  Vewelcher

  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blau-  fällung  in  die  Ummerstchunge,  ß  v

beuren  in  Untersuchung  kam,  wegen  be-  die  durch  die  Hellang  des  Verle

deutender  Verwundung  des  Joseph  Gaug  aufgegangenen  Kesten,  zu  fünfmenst
von  da,  orch  wegen  wiederheler  gewalt=  licher  Festungs-Arbelrsstrafe;

simer  Wirersetzlichkelt  und  Unbotmäßlgbrigkelrliche
  Stellen,  endlich

ke#nren,  neben  dem  Ersth  der  amtsgerichte  Waldsee  gefährten  Unt-Heilungs=

  und  sämtlicher  Untersuchungs-  suchung:

Kesten,  slebenmonatllche  Festungd-·  a)  Jobann  Georg  Edel,  von  Hochberf

Abellsstrafe  erkannt  worden.  Oberamts  Waldsee,  wegen  incestuosen

13.  auf  den  Grund  der  dor  dem  Obet·
        <pb n="871" />
        667

Ebebmochs,  zu  sechemonatllcher  Festungsstrafe;


b)  Aune  Marie  Zeller  doselbst,  wegen
gleichen  Vergeheno,  zu  fUnf  und  enbalbmonetlicher
  Zuchchauestrase  zu
Moarkgrbningen;  6
tugleich  wurde  Hinschtlich  beider  Inquisiten
  wegen  der  Kosten  das  Angemessene
  verfügt.

Am  15.  Oltober  wurden  verurtbeilt:


13.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Wanden
  in  Untersuchung  gekommene  Regine
Dejene,  von  Eglofs,  wegen  wiederholten
  Unzocht-Vergehens,  Verbelmlichung
der  Schwangerschaft  und  hülfloser  Niederkunft,
  naben  Verfällung  in  einen  antemessenen
  Thell  der  Untersachungs-Kosten,
  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe
  in  Markgröningen;

14.  Johannes  Weeber,  von  Abbersbausen,
  welcher  bei  dem  Oberamtzgerichte
Gyppingen  in  Untersuchung  kam,  wegen
tgroßen  zum  Dhell  ersetzten  Fund-Diebstahls,
  neben  Verfällung  in  elnen  angemessenen
  Thell  der  Untersuchungs-Kesten,
se  wle  In  den  Ersotz  des  gestifteten  Schadens,
  zu  vlermonatlicher  Festungs=Arbeltsstrafe
  mit  Räckslchtnohme  auf  selne
krperliche  Beschaffeahelt.

Den  ½.Okteber  wurden  derurtheilt:
15.  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Ulm  in

Untersuchung  gekommene  Johann  Maler,
Vvermaliger  Bürgermelster  zu  bangenau,
wegen  eines  durch  nachläßige  und  unordentliche
  Rechnungsführung  verschuldeten
  großen  Kassenrests,  neben  der  bereits
elngetretenen  Abnahme  seines  Amtes,  und
Unfählgkeits  Erklärung  zu  Wersehung
einer  verrechnenden  Stielle,  zu  brei  und
einbelbmonae#klicher  Festungsstrafe
mirt  augemessener  Beschäfelgung  innerbalb
  der  Festung,  iu  dem  Ersat  der
Restsumme  und  landählichen  Jiusen  vom
Ta#e  der  geschehenen  Berechnung  des
Rests,  und  Anerkennung  desselben  von
Selten  des  Rechners,  se  wle  zu  Erstattung
  der  Untersuchungs-Kesten;

16.  Gatrade  Baler,  von  Klingensteln,
Oberamts  Blaubeuren,  wegen  wleder--Holler
  Landstreicherel,  neben  Verfällung
in  die  Untersuchung  Kesten,  zu  viermonatlicher
  Elasterrung  in  dem
Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm.

Am  27.  Oktober  ist

17.  gegen  dle  bei  dem  Oberamtsgerichte
Kicchheim  in  Untersuchung  gekommene
Marie  Berbare  Hafenbrak,  von  Dettin-Hen,
  wegen  drliton  Räckfalls  in  das
Wergehen  des  Conkublncts,  und  wegen
wlederhelter  Landstrelcherel,  neben  Zu-4
        <pb n="872" />
        868

scheldung  sämtllcher  Untersuchungs-Kesten,
eine  fänfmonatliche  Zuchthausstrafe
zu  Morkgrönlagen,  und  nachherige  Eln-Fsprrung
  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
zu  Ulm,  ble  zu  erprohter  Beseerung,
wenlgstens  eber  auf  die  Dauer  von  vier
Monaten  erkannt  und  zugleich  bestimmt
worden,  daß  dieselbe  nach  Emtlassung
aus  dleser  Anstalt  unter  strenge  ortspeligeiliche
  Aufsicht  zu  Kellen  feye.

Am  3o.  Obteber  wurben  verurtheil#:

19,  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Saulgen  geführten  Untersuchung:


a)  der  suspendirte  Ober-Umgelder,  Ober-Acciser,
  Stiftungs-Pfleger,  Schulthelt
und  NRatbsschrelber  Zoll  zu.  Altshansen,
  wegen  eines  an  den  Wir#en  seines
  Amis-  Bezirks  durch  Mehrbezug
an  Umgelb  verübten  großen  Betrugs,
wobel  er  der  betrügerischen  Abssche  für
überwlesen  ongenommen  wird,  wegen
Geschenk-Annahme  von  den  Wirtben,
und  wegen  grober  Dleust-Verfehlungen,
ngeben  Caffatlos  von  allen  bisher  bekleideten
  Aemtern,  und  Unfählgkelts-Er=(rung
  zu  Verwaltung  elnes  bffentllchen
  Amtes,  zu  sechsmonotllcher
Hestungsstrafe,  und  dem  Ersad  des  gestifteien
  Schadens,  so  welt  solcher  noch
nicht  gelelstet  16,  so  wie  der  erwlesenermaßes

  angenommenen  Geschent,
welche  für  den  Armenfends  des  Oben
amts  Saulgau  einzuzlehen  sind;

b)  der  Unter  Acchser  Sebasilon  Burzet,

von  Fleischwengen,  wegen  beganzton
Weln=  Einschwärzung  und  des  domtt
conrurrienden,  durch  unterlassene  Verkechnung
  der  schuldigen  Wieths-Abze
ben  in  feiner  Elgenschaft  als  Orts-d##
eller  sich  zu  Schulden  gehrachten  Dint-Vergehens,
  neben  Cassatlos  und  üo
lfäbigkelrs-Erklärung  zu  Verweltung  #
nes  bffentlichen  Amtes,  und  Cenfulu
tion  des  Betrags  des  elngeschwärtts
Weins  für  die  Khnigl.  Hof-Demaluen,
Kammer,  zu  einer  dreiw#chigen  de
stungsstrafe;  ferner

e.)  der  Unter-Umgelder  Schulthelß  Aleb

Güändele,  von  Fleischwangen,  net
verbotener  Geschenk  Annohme  ven  wen
thelen,  und  grober  Dlenst  Nichlhin
keiten  von  selner  Stelle  als  Unter-Un
gelder  entlassen,  und  verordnet,  deß  ##e
von  demselben  erweislichermaßen  angtnommenen
  Geschenke,  so  wekt  ders
Geldwerth  noch  berechaet  werden  lunn
sür  den  Armenfonds  dis  Oberaus
Saulgan  elnzuzlehen  seyen.
Zuglesch  wurde  gegen  fämellche  Anz
schuldigre  Hloslchuch  der  Kosten  du
Angemessene  verfgt.
        <pb n="873" />
        669

2.)  Eioll-Senat.

Am  5.  Oktoeber  wurbde:
1.  In  der  Debltsache  des  zu  Mochenthal
verstorbenen  vormallgen  Relchs-Drélaten
von  Iwiefalten,  Gregor  Welnnehmer,
die  Gant-Verwelsung  ausgesprochen.

Am  6.  Oktober  ist:
2.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamts
  gerichte  Wiblĩngen  zwischen  Johbannes
  Eble,  Kronenwlrib  in  Laupheim,
Bekl.,  Anten,  und  der  Grundherrschaft
Greß-Lanphelm,  Kl.,  Ain,  die  Enterichtung
  cines  Biersudgeldes  betreffend,  dle
Berufung  wegen  versäumter  neunzigtétglger
  Nothfrist  zu  Einrelchung  des  Beschwerde-Libells
  fär  verlassen  erklärt,  und
Ant  in  die  Kosten  dleser  Instanz  verurthellt
  worden.

Eben  so  wurde  am  13.  Oktober

erkannt:

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Gelßlingen,  iwischen  Joseph
Nagel  zu  Donzdorf,  Kl.,  Anten,  und
Bernbard  Nagel  daselbst,  Bell.,  Aten,
Helrathguts=  Forderung  betresfend.

Am  19.  Oktober  ist:
4.  In  der  Appellatlonssache  von  bem  Oberemtsgerichte
  Ehingen  zwischen  Johann
Georg  Storr,  unter  Beistand  leinen
Guͤterpflegers  Jesepb  Traub,  von  Derbenhausen,
  Kl.,  Querulaten,  Producenten,

  Anten,  und  KXaver  Schenz  daselbst,
Bekl.,  Qaten,  Producten,  Aten,  elne  Fußweg-Dleastbarkelt,
  bejiehungswelse  Nichtigkelt
  des  untergangsgerschillchen  Verfahrens
  betreffend,  dle  Berufung  wegen
Mangels  elner  gegründeten  Beschwerde,
unter  Verurthellung  des  Anten  in  die
Kosten,  verworsen  worden.
Am  33.  Oktober  #urde:

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Rledlingen  zwolschen  Michael
Ott,  Wieth  in  Frlediugen,  Kl.,  Anten,
und  der  Pfarrel  daselbst,  Bekl.,  Aun,
Zehentrecht  betreffend,  das  Erkenneni#ß
des  Richters  erster  Instanz  unter  Vergleichung
  der  Kesten  abgeändert.

Am  Jo.  Oktober  wurde:

6.  In  der  Deserolten=  Forderungssache  des

saspendirten  Advokaten  Fetzer  zu  Reutlingen,
  Kl.,  gegen  die  mit  #rer  Patrimonlal-Herrschaft
  un  Strelt  befangen
gewesenen  Kehngutsbesitzer  von  Oberstosinden,
  Bekl.,  die  Deserviten-Feorderung
des  Klägers  von  316  fl.  auf  65  fl.  fest
gesetzt  und  Kläger  zur  Zuräckjablung  des
Zuvlel-Empfangs  von  117  fl.  43  kr.  un
ter  Zuscheldung  der  durch  diesen  mutßwilligen
  Streit  über  die  Deservitengröße
verursachten  Kosten  verurthellt;

7.  In  Ve#r  Appellatlonssache  von  dem  Ober-
        <pb n="874" />
        870

emtsgerschte  Navensburg  zoischen  In:
nocenz  Rundel,  von  Alznach,  Bekl.,  An-#en,
  und  Crestentie  Fuhrmann,  von  Liebenau,
  cum  cur.,  Kl.,  Atin,  Prlost=Genugttiuung
  nnd  Kindeß-Eenzpeung  betreffend,
  dle  Berufung  wegen  versäumter
neunzls#té#giger  Notbfrist  zu  Elnreichung
des  Beschwerde-=  „Libells,  unter  Verurtbellung
  des  Anten  in  die  Kosten,  fär  vers
lassen  erklärt;

5,  die  Nichilgkelts-Klage  gegen  ein  Erkennkniß
  dee  Oberamtsherlchte  Gelßlipgen  von
borenz  Bulnz,  Wlrih  in  Schnitllingen,
Bekl.,  Qanten,  geteen  den  Reoler-Jäger
Josepp  Eger  dalelbst,  Kl.,  Qaten,  Fordrrung
  aus  elnem  Darlehbens=  Vertrag
betreffend,  unter  Verurthellung  des  Qunten
in  eine  Strafe  von  sechs  Reichsthalern
und  Zuscheidung  der  Kosten  verworfen.

Eben  so  wurde  erkannt:

zu  Hellbronn,  cum  cur.,,  Jomn)  Am
tin,  gegen  die  eine  Weldung  ka  den
Wilblluger  Oberamis=  Bezlek  besthndge
Erben  des  Mauhlus  Beckb,  von  Ga
burg,  Jaten,  Aten,  betreffend,  dunb
Orblnaten  erledigt:

11.  In  det  Rechtssache  erster  Instom  #a#-schen
  dem  Kaiserl.  Königl.  Oesteelchischen
Wlce-Prästdenren,  Frelherrn  Ferdinan
von  Ulm  zu  Wlen,  Kl.,  und  dem  yub
berrn  Marlmillan  von  Ulm  auf  Erbet,
Bekl.,  Apponage-Forderung  betresim,
begen  den  Beklagten  unter  Zuscheidug
der  Kesten  cendemnatorlsch  erkannt;

##.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  dbe
amtsgerichte  Geltkingen  zalschen  kus
Brunnenwdhr  -  Interesenten  zu  Guesst
ßen,  Inten,  Anten,  und  den  Intur
senten  zu  Gleutzen,  Jaten,  Aben,  Wihn
bau  Kosten  betreffend,  das  Erkegmat
erster  Instanz,  untet  Verurtheilung  #

#  der  Nichtigreits=  Klagsache  von  dem
Oteremtsgerschte  Ravendburg  zwischen
Jobann  Wolfensberger,  von  Vitenbagen,
Kl.,  Querulanten,  und  Josepb  Burkpard,
  von  Untermarchtbal,  Bekl.,  Aaten,
Erfüllung  elnes  Kaufs:  Vertrags  odes
Bezahlung  des  Neukaufs  betreffend.
Am  3.  Ok#ober  wurde:
T0.  In  der  Appellstlonssache  von  dem  Oberemisgerichte
  Wlblingen,  ein  Arrest.  Gesuch
  der  Wies#we  des  Kaufmanns  Gsell

Anten  in  die  Koften  bestaͤtigt;

13.  In  ker  Appellatlenssache  von  dem  Olen
emtßgrischte  Waldsee  jwischen  Ellsabe
Ertlnger,  von  Mlttelurbach,  T
Amin,  und  kepruherd  Nolt,  von  #,
belm,  Mit-  knten,  Aten,  die  Beahluch
einer  Soclal-  Schuld  betreffend,  bas  Er
kenu##st  erster  Instanz  durch  Beotl-Nachlaß

  bedingt  bestilgt.

Siuttgati  ben  50.  November  id  ·
Mauelet·
        <pb n="875" />
        L

Nro.  88.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch  den  5.  December  18  au.

1.  Unnittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S##  Könlseliche  Majestát  haben
dermbge  Eneschliehung  vom  2.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrel  Plieningen,  Discese  Stutthgert,
  dem  Professor  Fischer  an  dem  evantelischen
  Seminar  in  Schbmal  unter
Verbehalt  seines  Charakter  und  Nanges,
und

vermüge  böchster  Entschlleßung  vom  3.
v.  M.  das  erlediate  Oberamt  Welzbelm
nem  bieberigen  Oberamte-Verweser  Göüngler
  in  Reutlingen  gnedigst.  übertragen.

Sodann  haben  SHöchstdleselben  vermöge
  Resolutien  vom  29.  v.  M.  den  gewesenen
  Kameral  =  Verwalter  Zimmermann,
  von  Kirchheim,  in  den  Pensionsstand
  versotz.

Ferner  haben  Slchstdleselben  vermöge
  bochsten  Dekrets  vom  3.  d.  M.  an
den  Staats  =  Sekretär,  dem  Gehelmen
Cobinets-Registrator  Biyer  Titel  und
Rang  eines  Legatlons-Raths  zu  erthellen
geruht.
        <pb n="876" />
        372

lI.  Verfügungen  dee  Departementts.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referendär  zweiter  Classe  (Reglerunge-Blatt
  von  1821.  S.  18)  August
fäfflin,  von  Rosenfeld,  ist  nach  erstandener
  zweiter  Dienst-  Prüfung  als  zum
Richteramt  und  zur  Adookatur  befähigt  erkannt,

  und  hlernach  in  das  Verzelchulß  der
Referendäre  erster  Classe  eingerragen  ne#nden.


Scuttgar  den  36.  November  18#1
Maueler.

:8.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

-a)  Die  Einsendung  der  Genod'armeric-Kosten-Verzeichnisse  betreffend.

Durch  die  Verordnung  vom  9.  Juli
d.  J.  (Staats=  und  Reglerungs  Blatt
Nre.  —)  die  Bezablung  der  Loͤhnung  und
Verpflegungs-Gelder  an  die  Gened  armerie
betreffend,  ist  den  Amtspflegen  der  Aufurag
  ertheilt  worden,  die  olerteljährigen
Verzeschnisse  der  Gensd'armerie=  Kosten  je
spaͤtestens  olerjehn  Tage  nach  der  Verfallzeit
  an  das  Revisorat  des  Ministerium  des
Inneen  elnzusenden.

Dilser  Anordnung  ungeachtet  sind  mehrere
  Amtspflegen  mie  den  am  3o.  September
  d.  J.  verfallenen  Verzeichnissen  jetzt
noch  im  Räckstande.  Indem  daher  dieselben

  zur  unverzüglichen  Einsendunz  re
letztern  erinnert  werden,  sleht  man  sich  #“
gleich  veranlaßt,  die  pünkilichere  Einsendr#g
dleser  Verzeichyisse  für  die  Zukunft  wiede
holt  einzuschaͤrfen.

Uebrigens  sind  die  Forderungen  für  k
selt  dem  1.  Jull  d.  J.  abgegebenen  Feuraze
NRatlonen  in  diese  Verzelchnisse  ulcht  urf
zunehmen,  indem  wegen  der  dlesfollsges
Emtsschädigung  elne  besondere  Verfügung
demnächst  erfolgen  wird.

Stuctgart  den  :6.  November  1371.
Schmidllu.
        <pb n="877" />
        815

6)  Kbnigl.  Verorbnung,  wodurch  die  bisber  von  den  Oberamtspflegen  geschehene  Abgabe  der  Fourage
fuͤr  die  Pferde  der  Gensd'armerie-Offiziere  abgestellt  wird.

Seine  Khnigliche  Majestäe  haben
durch  höchste  Entschlleczung  vom  235.  d.  M.
den  Gensd'armerie-Offizleren  fär  die  bisber
in  natura  bezogene  Fourage  vom  1.  Juli
d.  J.  elne  jährliche  Entschädigungs-Summe
  von  150  fl.  je  für  eine  Ratlon,  unter
der  Bestimmung  zu  verwilllgen  geruhr,
daß  dieselben  dafür  sowohl  in  den  Statlonserten,
  als  auf  ihren  Reisen  die  für  ihre
Poferde  uthige  Feurage  selbst  anzuschaffen
baben.

Den  betreffenden  Oberaͤmtern  und  Amtspflegen
  wird  dies,  unter  Bezlehung  auf
die  Verordnung  vom  26.  d.  M.  und  mit
der  Bemerkung  erbffnet,  daß  den  Gensdkarmerle-Offlzleren
  aufgegeben  worden  ist,
sich  wegen  des  Ersatzes  für  die  von  lhnen
seit  dem  1.  Juli  d.  J.  bei  den  Amtspstegen
  in  nalura  bezogenen  Foutage-Ratlonen,
mit  letztern  zu  berechnen.

Stuttgart  den  29.  Nodember  1371.

Schmidlin.

2.  Des  Kbnaisl.  evangelischen  Conusisterium.

Die  Besetzung  der  Schullehrer-Conferenz-Direktors-Stellen  zu  Ludwigsburg  und  Markgrbningen
betreffenb.

Durch  Befhrderung  des  zweiten  Dlokenus
  M.  Schelling  zu  kudolgsburg  auf
das  Dekanat  Nenenstadt  ist  die  Schul-Conferenz-Direktors-Stelle
  zu  Ludwigsburg
erledigt  worden,  welche  man  dem  zwelten
Helfer  M.  Schmid  daselbst,  so  wie  die

glelchfalls  erledlgte  Schullehrer-Conferenz-Direktion

  zu  Markgrlalngen,  welcher  vormals

  der  jetzige  Dekan  Reuchlin  zu  Heldenbelm

  vorgestanden  ist,  dem  dermaligen

Diakon  M.  Heod  daselbst  übertragen  hat.
Stuttgart  den  6.  November  181:.
Wächter.

5.  Rektoratemt  der  Unloerfität  Tübinges-.
Nachtrag  zu  der  Vertheilung  von  Prcis-Mocdaillen  an  Studierende.

Unter  den  diesjäbrigen  Preisbewerbern
bel  der  staa#  orihschaftlichen  F.  kultät  pat
sich  als  Verfasser  der  dem  Programm
vom  6.  d.  M.  öffentlich  belobten  Prelsschrist,
  mit  dem  Moto:  Prodosse  plarimis,

  nemini  nocere,  noch  genannt:  Jobann

  Jakob  Wolfer,  von  Eblngen,

Cameral.  Stud.  welches  blemlt  nachträglich

bekannt  gemacht  wlrd.  ".
Täübingen  den  29.  Nevember  1871.
Eschenmayer.
        <pb n="878" />
        874
C.)  Des  Kriegs-Departements.

Des  Kriegs-Ministerium.

Seine  Köpnigliche  Majestck  baben  der  Controleur  und  der  Kosster  derselbten
tin  Bezfehrng  auf  das  Rang-Verhältalß  aber  In  die  der  Bau-Sallnen=  und  Wezder
  Tuchsabrik=  Beamten  vermege  Dekrets  Inspektoren  der  neunten  Stufe  der  neuesten
vom  gestrigen  Tage  verordnet,  daß  der  Rang-Ordnung  gesetzt  werden  sollen.
Fabrik-Direkter  in  die  Kategorle  der  Stumngar  den  3o.  Noember  1831.
Salinen-Direktoren  der  stebenten  Stufe;  Franquemont.
        <pb n="879" />
        815

4

Nro.  89.

Königlsich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag  den  3.  December  18a1#.

I1I.  Unmittelbare  Kösigliche  Dekrete-.

Dienst-Nachricht.

—  Kialgliche  Mejester  paben  Weil  im  Schbnpbuch,  Oberamts  Bbblingen,
durch  höchste  Entschließung  vem  5.  d.  M.  dem  ausübenden  Arzt  Dr.  bechler,  von  Großdie
  erledigte  Unteramts-Aczts  =  Stelle  in  Bottoar,  Oberamts  Marbach,  äbertragen.

II.  Verfügangen  der  Departemen  té.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Bekanntmachung,  die  Besetzung  der  erledigten  Gerichts-Aktuariate  betresfend.

Unter  Bezlehung  auf  die  von  dem  Kbulgk.  machung  vom  12.  November  d.  J.  wegen
Justiz-Mlulsterlum  ausgegangene  Bekannt=  proolforischer  Besetzung  der  Gerichts=  Ak-
        <pb n="880" />
        806

marilate  (Reglerungs-Blatr  S.  810)  wer  so  wle  elne  Assistenten  =  Stelle  bel  dem
den  dlejenigen  Bewerber  um  solche  Stellen,  Oberamtögerichte  Tübingen,  unbeseht  seyer,
welche  sich  zufolge  jenes  Aufrufs  bis  zum  und  ihnen  nunmehr  uͤberlassen  werde,  mit
heutigen  Tage  einschließlich  bel  dem  Justiz=  den  Oberamts-  Richtern  der  gedachten  Be-Minilsterium
  gemeldet  haben,  andurch  um  flrke  wegen  ihrer  Aufnahme  weltere  Uebet-Kenntniß
  gesetzt,  daß  aegenwäriig  die  Ge=  einkunft  zu  treffen.
richts-  Akiuariaie  zu  Urach  und  Nagold,  Siuttgart  den  3.  December  23  1.
Maucler.

.)  Des  Departements  des  Innern:

EII»IIIIIIIIIX
Die  Schul-Provisoren  betreffend.

Dle  Schul-Juspekloren  baben  in  Bälde  :)  welche  Provlsoren  entbehelich  geo#m,

u  berichten,  welche  unangestellte  und  welche  den;
entbehrllche  Schul-Hrovisoren  vorhanden  3)  welche  Proossoren  in  versetzen  Ken.
seyen,  und  ous  welchen  Gründen  sle  ols  In  diesen  Berschten  ist  umsiaͤndlich  rn
enttehelich  erachter  werden.  .  besttmWMZUSOVCQsekumelnPwiiisn
KünfciqistallcJahkeam15.Mös·iNitsch-lichHewotdcu,qg«s»stkllk,pk·kp
und  15.  September  ju  berichten:  versetzen  sey.
1)  Welche  unangestellte  Proviforen  sich  Stuttgart  den  24.  November  ibnin
  dem  Be,  irke  aufhalten;  —

:.  Des  Könlgl.  evaongellschen  Confsstorlum.
Bekanntmachung  einer  Stüftung  für  die  Schule  in  Flözlingen.

Es  hat  der  verstorbene  korhollsche  Diorrer  Zebemen  treu  und  willig  verabrescht  bater.
Hofer  in  Stetten,  Landkapitels  Rottweil,  Diese,  einen  aͤcht  christlichen  Slun  dit
fͤr  den  e  angellschen  Schulfonds  in  Flö=  Duldung  und  biebe  gegen  andere  Kcchei
IIngen  die  Summe  von  Elnbundere  genossen  beurkundende,  Handlung  wird  mi
Galden  gestiftet,  als  ein  Zeichen  seiner  dein  verdlenten  Lob  hiemit  bffentllch  ke:
Anbanglichkeit  an  die  dortigen  Ei  webper,  kannt  gemacht.
welbhe  lhm  während  seiner  Dienstieir  den  Stutigart  den  27·  November  1311,

Wächter.
        <pb n="881" />
        #7½

Nro.  go.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  11.  December  1321.

 

I.  Unmittelbare  Könisliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.u  Khnigliche  Majestät  haben

vermiüge  Entschlleßung  vom  30.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrel  Zolserswelher,  Dekanats
Kaltilingen,  dem  Pfarrer  Kornbeck,  vo#n
Meßstetten,  Dekanats  PValingen,  zu  erthellen,
  und

durch  höchste  Entschlleßung  vom  é.  d.  M.
dem  Regierungsrath  Schote  zu  Ludwigsburg
  in  seinem  Gesuch  um  Versetzung  in
den  Ruhestand  entsprochen,  und  demselben
muglelch  das  Rlrterkrenz  des  Ordens  der

Wärttembergischen  Krone  gnaͤdigst  zu  verlelhen
  geruht.

Unterm  6.  d.  M.  hat  der  Oberlleutenant
  v.  Geßler,  des  drliten  Infonterie-Regiments,
  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
dem  Militär  erhalten,  und

unterm  8.  d.  M.  wurden  die  Unterlleutenants
  Lindner,  von  der  Garnsons=Compegnie,
  und  v.  Bagnate,  vom  zweiten
  Infanterie=  Regiment,  zu  Oberlieutenants
  befbrdert,  und  letzterer  zum  dritten
Jnfanterle-Regiment  versetzt.
        <pb n="882" />
        9816

11.  Verfügungen  der  Departenenté.

Königl.  Organisations-Vollziehungs-Commissson.

Bekanntmachung  der  Kbnigl.  Organisations-Vollziehungs  =  Commission,  die  Einsendung  der  Einkonmens-Berechnungen
  der  Stadt=  und  Amtschreiber  betreffend-Da

  nech  immer  mehrere  Oberamtsgerichte

  und  Oberämter  dle  durch  den  Erlaß

oom  z.  Oktober  d.  J.  binnen  eines  Termins
  von  sechs  Wechen  elngeforderten  Einkommens-Berechnungen
  der  Stadt=  und
Ameschreiber  noch  nicht  eingesendet  haben,
so  weird  blerdurch  denselben  zu  deren  unsehlbaren

  Einsendung  noch  eine  bis  zum
20.  d.  M.  laufende  Feist  unter  der  Be,
merkung  ertheilt,  daß  die  bis  dorihin  noch
ausstehenden  Fassionen  durch  elgene  Wu#
boten  auf  Kosten  der  Säumigen  würdes
abgeholt  werden.
Stuttgart  den  3.  December  1831.
Maucler.

 

Dienst-Erledigungen.

Die  erledigte  Pfarrel  Häfnerhaßlach,
Dibcese  Brackenbelm,  het  keln  Fillal,  zähle
5  90  Seelen,  und  IK#  mie  einem  Einkommen
ven  5y.  f  nach  Etats-Preisen  verbunden-Dle

  Bewerber  haben  innerhalb  ofer  Wochm
ipre  Binschriften  einzugeben.

Den  3.  v.  M.  ist  der  Drofessor  Modch
Häofele,  am  ECyceum  zu  Ehiagen,  gestorbes-
        <pb n="883" />
        819

Nto.  9i.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  20.  December  18  au

 

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Kdnigl.  Deklaration  der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  vormals  reichsunmittelbarrn  Adels.

Wir  Wilhelm,

don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

lbun  hlemt  kund:  doß,  nachdem  bei  Uns
die  Mltzlieder  des  Unserer  Heheit  unter
gebenen  vormals  reichsunmittelharen  Adels,
wegen  ihrer  in  Unserm  Künigrelche  gelegenen
  ritterschaflschen  Bestzungen,  unter
Berufung  auf  den  2  5.  Artikel  der  deutschen
Bundesakte  um  Feststellung  ihrer  staatsrechtlichen
  Verhältnisse  für  sich  und  ihre
Femilien  angesucht  haben,  Wir  nach  Vernehmung
  ihrer  Anträge  und  Wönsche,  und

dovauf  ertheilter  Schluß-Erklérung,  auch
Anhbrung  Unserets  Geheimen  Ratbs,  beschlossen
  haben,  daß  rüäcksichtlich  derjeulgen,
wesche  sich  für  die  Annahme  der  von  Uns
ertheilten  und  hiernach  y.  1  —  H  68.  eingerückten
  Schluß  Erklärung  vom  4.  Juli
d.  J.  gekußert  haben,  der  Rechtsgustand
auf  die  in  dieser  enthaltene  Ar#t  festgesetz.
werde,  wle  folge:
        <pb n="884" />
        880

1I.  Begriff  und  Corporatkons-Verband  des  ritterschafelichen
  Adels.
11  1.

Die  Eigenschost  eines  Mitglieds  der  Rl#-terschaft
  und  der  Genuß  der  damit  verbundenen
  Vorrechte  gründen  sich  auf  den  Besit
eines  adelichen  Ritterguts  und  den  erbllchen
Adelsstand  des  Besitzers.  Belde  Erfordernisse
  sind.  ungertrenullch.

F.  2.

Der  gesamte  riütterschaftliche  Adel  des
Khnigreichs  bildet  in  Gemößheit  des  9.369.
der  Verfassungs-Urkunde  in  jedem  der  vier
Kreise  eine  Khrperschaft.  Dle  nähere:  Bestimmunzen
  über  die  dem  Zrecke  dieser
Khrperschaften  entsprechenden  innern  Elnrichtungen
  derselben  sollen  durch  besondere
Statuten,  im  Wege  der  Gesetzgebung  festgesetzt
  werden,

PVersönliche  Vorzüge,  allgemeine  Rechte  und
Verbindlichkeiten  drs  ritterschaftlichen  Adels.
1
Den  Mitgliedern  der  Ritterschaft  stebt
die·  unbeschraͤnkte  Freiheit  zu,  fuͤr  ibte  Person
  und  fuͤr  ihte  Familie  ihren  Aufenthalt
in  jedem  zu  dem  dentschen  Bunde  gebbvenden,
  rder  mit  imu  im  Flrleden
Staate  zu  nehmen.

Feeaden  Mncolloer  der  Rteerschaft,
ariche  c-  emweder  in  Unserm  Diemte

il.

besinden,  oder  aus  Unsern  Slsats-Kasen

rine  Pensien  bezlehen,  haben  sich  nech  den

desfallstgen.  Verordnungen  zu  verhalten.

1n5

Die  Mltglieder  der  Ritterschaft  kbnnen
so  wenig,  als  andere  Staats-Angehbriz,
ohne  Unsere  besondere  Erlaubniß,  neken
dem:  Wuͤrttembergischen  Staats-Bülrgerecht,
  auch  noch  das  elnes  fremden  Slranz
erwerben,  oder  belbehalten.

Inzwischen  sell  doch  demtensgen  Mit#se,
dern  der  Ritterschaft,  welche  durch  die  zur
Zelt  #rer  Unterwerfung  unter  dle  Seure
rainität  der  Krone  Württemberg  bertts
innegehabten  Besltungen,  Umierthanen  #vr)
rerer  Bundesstaaten  geworden  siad,  i
Bezlehung  auf  solche  Besitzungen  die  ellinrjeitige
  Ausübung  des  Wöürttemberzist
Steats-Bürgerrechts,  neben  dem  in  düi
Staaten  gestattet  leyn,  Insofern  lezute
den  glelchen  Grundsatz  gegen  das  Ktvelch
  Wärtremberg  anerkennen  und  fcht
#der  Aofstellung  elner  gemeinsowen  Rezl
in  Aosehung  derjenkgen  Kaatsbürgerlicha
Verpflicheungen,  welche  ihrer  Notur  ub
nur  eine  elnfache  Erfüllung  zulossen,  vuuee
nigen  werden.

sJ.  6.

Mit  Ausnahme  dleses  Falls  hat  en
Rutterguts-Besitzer,  wenn  er  in  verschtent,
eeen  Sigaten  beguͤtert  ist,  sich  fuͤr  den  ei
        <pb n="885" />
        881

nen  oder  den  andern  Staat  bestimmt  zu
erklaͤren,  um  dlesem  als  Staatsbürger  im
vollen  Sinne  anzugehbdren.

s.  6.

Wöhle  er  den  dlesseitigen  Staat,  se  hat
ex  alle  Pflichten  eines  Württembergischen
Stastebürgers  zu  äbernehmen,  welchen  in
Cellisions=  Fällen  jede  fremde  Pfücht  nachstehen
  muß.

Er  blelbt  ihm  jedoch  unbenommen,  auf
seinem  auswärtigen  Ruterstöe  nicht  nur
den  temperää#ren  Aufenthalt  zu  nehmen,
sondern  auch  allen  mit  dem  Besigze  des
auswärtigen  Guts,  verbundenen  Obllegenbellen,
  in  se  weit  sie  nicht  seinen  diesseitigen
  Stsats  -Bürger-Pflichten  entgegenlaufen,
  Genüge  zu  lelsten.

15

ErklE#r#  er  sich  hingegen  zu  der  Annahme
eines  fremden  Staaks-Bürgerrechte,  so  ist
er  als  ein  im  Staale  begüterter  Ausländer
zu  behandeln.  Er  kann  in  solchem  Falle
weder  auf  die  Vor  zuͤge  des  Indigenats,
noch  auf  den  Genuß  der  Rechte  der  Landstandschaft
  Anspruch  machen.  In  Hinslche
auf  seinen  Gutsbesitz  aber  hat  derselbe
nicht  nur  alle  darauf  haftende  Real-Lastem
zu  tragen,  sondern  er  ist  auch  wegen  aller
versbalichen  Verdindlichkelten,  die  theils  in
Bezlehung  auf  dieses  Gut  und  dessen  Verwaltung,
  theils  während  selnes  temperäs##

Aufenthalts  im  Kbnigrelche,  gegen  den
Staat  oder  Unterthanen  desselben  entstanden
sind,  Unsern  gerichtlichen  und  Verwaltungs
  =  Behbrden  unterworfen;  weswegen
er,  so  lange  er  nicht  selbst  gegenwärtig  ist,
elnen  Stellvertreter  für  sch  zu  beftellen

hat,  welchem  man  alle  den  Gutebesstzer  angehende

  gerichtliche  und  außergerschtliche
Verfägungen  mit  rechtlicher  Wirkung  einbändigen
  kann.

g.  8.

Ein  solcher  im  Konigreiche  begüterterausländischer
  Rliterguts-Besitzer  ist  übrlgens,
  sowobl  in  Ansehung  der  liegenden
Grände,  als  auch  in  Hinsicht  auf  die  zum
Gute  gehdrigen  Fahrnißstücke  und  Abkilo-Kapitallen
  den  Württembergischen  Gesetzen
und  Behbrden  unterweorfen.

Namentlich  kann  das  Gut  uUnd  vessen
Zugehbrde  weder  bei  Erbtheilungen,  noch
bei  Bestellung  der  vormundschaftlichen  Administratlon
  unter  einen  fremden  Gerichtszwang
  gezogen  werden,  es  wäre  denn,
besondere  Verträge  mit  dem  Staate,  welchem
  der  Gutsbesitzer  als  Stoatsbürger  zuctehbrr,
  elne  andere  Bestimmung  hieräber
enthlelten.

L
Geht  das  Rittergut  nach  dem  Tode  des
Besitzers  auf  einen  auswarts  angesesse  nen
gesetzlichen  Exhen  uͤber  ;  so  trlit  dieser  in
        <pb n="886" />
        die  nämlichen  Rechts-Verhältnisse  ein,  ohne
daß  wegen  dleses  ihm  anfallenden  Ritterguts
  ein  Erbschafts-Abzug  von  ihm  gefordert
  werden  kbnnte.

Er  kann  jedoch,  nach  Aufkündlgung  selnes
  auswärtigen  Staats-Bürgerrechts,  die
Aufnahme  in  das  Wäürttemberglsche  volle
Bürgerrecht  nachsuchen,  welche  ihm  ulcht
erschwert  werden  kann.

·.  10.

Eben  dleses  ist  der  Fall,  wenn  der  auswärts
  angesessene  Gutsbesitzer  seinem  gesetzlichen
  Erben  seln  im  Knigrelche  liegendes
Gut  während  selner  Lebensjelt  abtritt.

#F.  11.

Se  wle  dle  in  den  Verhältnissen  elnes
fremden  Staats.-Bürgerrechte  stehenden
Rltterguts  =  Besleer  alle  auf  dem  Gute
baftenden  Verbindlichkelten  in  dem  Lande
zu  erfällen  baben;  so  k#onen  durch  ibre
Beamte  auch  alle  ihre  zutsbesrlichen  Rechte
ausgeübt  werden.

12.

Den  Antbeil  der  Nitterschafe  en  der

Landstandschaft  bestimmt  der  F.  133.  de

Verfassungs=  Urkunde.
s.  13.
n-Institute  der  Ritterschaft,

Majorate,  Seniorate,
ererbungen  in  Stamm-Alle

  Familie
els  Primegenliur,
———  v

882

Gutowelse,  werden  erbalien.  Jedoch  blel.
ben

a)  die  jenigen  Veraͤnderungen,  welche  nach
dem  :.  April  80ß  durch  gülliche
Erbthellung,  Uebergabe,  Vergleich,
oder  rechtskräftige  Erkenntnisse  vorzegangen
  Kad,  und
Ver  ußerungen  jeder  Art,  namentlich
auch  Verpfaͤndungen,  welche  währtnd
dleser  Zelt  von  dem  Besiter  des  Fidei-Commisses
  auf  elne  durch  die  Verordnung
  vom  z2.  April  #80##  und
deren  Nachträge,  namentlich  die  Nen
mal-VBerordnung  vom  26.  Aprll  idie,
gebilligte  Wiise  vorgenommen  um
den  find,  In  ihrem  Rechtsbestorde.
Insefern  es  sich  aber  mit  den  Recten
  der  Pfand-Glänblger  verelnlza
läßt,  behalten  die  inzwlschen  verpflu,
deten  Stammgäter  ihre  fldelcomult
sarische  Eigenschoft  bel.

#.  14.

In  Aosehung  derjenigen  Fälle,  we  fe#
dem  :.  Aprll  „g  der  Besitz  elnes  Fidel
Commiß-GuLces  durch  Tedesfall  erbfta
worden  ist,  ohne  daß  bis  jetzt  durch  gärliche
Erbtbellung,  Uebergabe,  Verglesch,  od
durch  ein  rechtskräftiges  Erkenninit  übs
dle  Erbfolge  etwos  bestimmt  worden  wirt
blelbt  es  bei  den  vor  dem  22.  April  1655
bestandenen  Rechts-Normen.

b)
        <pb n="887" />
        9.  16.

Macht  eln  Mitglied  der  Rlitterschaft  in
Zukunft  von  dem  Rechte  der  Autonomie
Gebrauch,  so  wird  zur  Gültigkelt  solcher
neuen  Famillen-Gesetze  und  Seiftungen  erfordert,
  daß  sle  der  zuständigen  richterlichen
Stelle,  welche  mit  der  betreffenden  Regiminal
  =  Stelle  Räcksprache  zu  nehmen  hat,
zur  Cegnition  vorgelegt  werden.

Wo  die  Familien-Gesetze  nicht  entgegen
steben,  bleibt  es  übrigens  der  Rltterschaft
unbenommen,  eberso  wie  andere  Staatsbürger
  in  den  blezu  sich  eignenden  Fällen
in  Gemäßheit  der  Landesgesetze  von  Todeswegen
  Verordnungen  zu  machen.

J.  16.

In  allen  die  Mitglieder  der  Rltterschaft
angebenden  Personalklagen,  so  wie  in  allen
Realklagen,  welche  sich  auf  ihre  in  der
Ritter-Matrikel  begrissenen  Gürer  bezlehen,
paben  dieselben  für  sich  und  ihre  Famillen
elnen  prlollegirten  Gerichtsstand,  In  erster
Jastanz  bei  den  betreffenden  Kreis-Gerlchten,
  und  in  zweiter  und  letzter  Inslanz  bei
dem  Kduigl.  Ober-Trlbunale.

9.  11.

Bel  dem  Absterben  eines  Mitglieds  einer

ritterschaftlichen  Famille  wird  den  Erbschafts-Bitbelllgten,

  wenn  sie  mit  einander#.

darüber  einverstanden  sind,  die  Befugniß
zugestanben,  die  Verlassenschafts-Verhand-883



lungen  unter  Leltung  des  Famillen-Hauptes,
ohne  Beiziehung  der  obrigkeltlichen  Stellen,
vorzunehmen  und  zu  erledigen,  wobel  jedoch
vorausgesetzt  wird,  daß,  wenn  Minderjährige
sich  darunter  befluden,  dlese  durch  ihre  gesemäßig

  bestellten  Vormünder  vertreten

werden.
Können  die  Interessenten  sich  ulcht  vereinigen,

  so  bat  der  Puplllen-Senat  des  elnschlagenden

  Krels-Gerichtshofs  das  Erforderliche
  zu  besorgen;  so  wie,  wenn  eln  wirklicher
  Rechrsstrelt  enrstehr,  die  Verhandlungen
  an  das  Kreis-Gericht  zum  geelgneten

rechtlichen  Verfahren  abgellefert  werden

müssen.
F.  18.
Das  hergebrachte  Kirchengebet  und  Traner=Gelzute
  wied  den  ritterschaftlichen  Famillen
auch  ferner,  und  zwar  letzteres  nach  Mah-(gabe

  der  Verordnung  vom  1à.  Aprll  1805?
zugesschert.

III.  Gerichtsbarkeit.

F.  19.

Den  eitterschaftlichen  Gutsbesitzern  steht
die  Ausübung  der  bürgerlichen  Rechtspflege
in  erster  Instanz,  in  dem  Umfange  ihrer
Besltungen,  durch  ein  Matrimonlal  Gerscht
zu,  welches  blasschilich  dieses  Zwelgs  der
NRechterflege  dieselben  Amts-Besugnisse  hat,
welche  die  Gesetze  Unsern  Gerrchten  erster
Instanz  beilegen,  oder  küänstig  beilegen
        <pb n="888" />
        884

werden,  wogegen  sie  ·  auch  stets  gleichformig
mit  denselben  gebildet  seyn  muͤssen.

Dle  Rechtspflege  muß  in  den  ritterschaftlichen
  Gerichts-Bezirken  den  Gesetzen  des
Kdolgreichs  gemäß  und  unabhängig  von
jeder  persbnlichen  Einmischung  des  Gutsherrn
  verwaltet  werden.

·  20.

Was  das  zur  Cloil-Gerichtsbarkel#e#  geh#lrige
  Strafrecht  anlangt,  so  bilden  die  Patrimonlal-Gerichte
  in  allen  den  Fällen,  wy#
den  (h.  40  und  195.  des  IV.  Organisatiens-Edlers
  vom  5.  December  1818,  oder  künfutigen
  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  Folgs,
der  Rekurs  von  den  Straf-Erkenntnissen
der  Orts  -Obrigkesten  an  dle  Oberamtsgeeschte
  geht,  die  gesetzliche  Straf-Rekurs-Behbede
  in  Ansehung  der  unter  ihnen  stehenren
  Orts-Behbrden.

Ferner  stebr  den  Patrimonlal-Rlchtern
die  den  Oberamis-Richtern  in  dem  y.  94=des
  gedachten  Edikts  eingeräumte  Befugniß
zu,  fuͤr  sich  allein  auf  eine  Geldstrafe  von
bu  Reichsthalern,  oder  elne  achttágige
Frelbelt?  Strafe  zu  erkennen,  dagegen  kann
die  ebendaselbst  den  Oberamts-Richtern

Befugniß,  in  Gemeinschaft  des
belgelegte
t6gerichts  auf  Geldstrafen  ble  zu
Oberam  lern  und  aof  Frelbelts=  Serafe
dreißig  V#  ven  oler  Wochen  zu  erkenur
  «
Indem  den  Pairimonlal-Rlchtern  nur  da

ausgeübt  werden,  we  nach  dem  Erkenurnisse
  des  vorgesetzten  Krels-Gerlchisßeset
das  DPalrlmonlal=  Gerlcht  in  Hlnsicht  uf
die  Besetzung  Unsern  Oberamtsgericht
glelchgestellt  ist.

s.  #1%

Dle  Ausübung  der  den  Patrimonil.

Richtern  belgelegten  Straf-Befugniß  trit
in  der  Regel  nur  bei  Verfehlungen  eb,

welche  die  zum  Patrimoniab-Gerichie  geboͤrlgen,

  oder  dem  Palrimonlal-Richter  untergeordneten
  Personen  sich  in  Bellchuc
auf  Gegenstaͤnde  der  Cioil-Rechtepflege  p
Schulden  kommen  lassen.  Indessen  ##
der  Patrimonlal  =  Rlchter  auch  dle  Drioh,
niß,  dem  J.  20  .  des  IV.  Edikts  vem  1.
December  1318  gemäß,  geringe  gemeiz
Vergeßen,  deren  Untersuchung  oder  Be
strafung  ordentlicher  Weise  dem  rirterscht
lichen  Polizel  =  Beamten,  oder  der  untetze
ordneten  Gemeinds-Obriekelt  zusteht,  i
dem  Falle  zu  behandeln.,  wenn  di  7t4
aus  Veranlassung  elnes  ru  felner  1#6
tenz  gehhrenden  clol  rechtlichen  Gegenstdes
  zu  selner  Kenntn##st  gelongen.

Dle  freiwlllige  Gerichisbarkelt  steh  do
ritterschaftlichen  Yatrimonlel  Gerlchten  iv
so  wele  zu,  als  dleselbe  von  Unsern  Oern#

emtsgerschten  in  Folge  der  gegenwärizes
Woder  künfeigen  geseellchen  Bestimmut

ausgeüb  wird

——  ———  —  —  —
        <pb n="889" />
        885

4  22.

Dle  Gerichtsbarkelt  der  ritterschaftlichen
Purimonlal-Gerlchte  erstreckt  sich  auf  alle
Bewohner  der  ihr  unterworfenen  Gemeinde"
Bezieke,  lnsefern  dleselben  ulcht  einen  befreiten
  Gerichtsstand  haben;  Unsere  innerbalb
  dleser  Gerichts  -Bezi#ke  wohnenden
Diener  sind  jedoch  Iin  Ansehung  ihrer  Dlenstverhältaisse
  davon  ausgenommen.

In  gemischten  Orten,  wo  vormals  neben
den  rütterschaftlichen  auch  Usere  Behhrden
  die  Rechtspflege  in  ungetheiller  Gemeinschaft
  ausgeübt  haben,  steht  de  Ausübung
  derselben  ausschließlich  den  letztern
zu.  Wo  blugegen  dieselbe  nach  einer  Einwohner=
  oder  Häuserzahl  abgerbeilt  war,
soll  gegenscitig  der  klelnere  Anipell  dem
größeren  zuwochsen.

Derselbe  Grundsatz  findet  auf  die  zwischen
mehrfren  ritterschaftlichen  Gutsbesitzern  gemeinschaftliche
  Gerichtsbarkeit  Anwendung.

"  s.  23.

Zu  der  Blldung  eines  mehrere  Ortschafhten
  begrelfenden  Patrimonial--Gerichts  wird
kelne  zusammenhängende  Besltzung  erfordert,
doch  darf  die  Emlegenheit  der  Gerschtsorte
von  dem  Wehnstee  des  Patrimonlal=  Richters
  elne  Entfernung  von  oler  Stunden
nicht  überschreiten.

Umter  dleser  Voraussetzung  wled  auch

a)  die  Verelnigung  der  zwar  in  verschledbenen

  Oberämtern,  jedoch  in  demselben
Kreise  belegenen  Besttzungen  eines  und
desselben  Rltterguts-Besitzers  zu  einem
Patrlmonlal-Gerichte,  und

b)  die  Vereinigung  mehrerer  unter  vers
schiedenen  Gutsherrun  stehenden  Rlttertuts-Besleuungen
  zu  einem  Patrimonlal=Juriedicttons
  =  Bezlike  gestattet,  ln
sefern  dle  Besitzungen  Iin  elinem  und
demselben  Oberamteyzerichts-Bezleke
liegen.

In  diesem  Falle  baben  jedoch  die  sich  zu
einem  Jurisdletlons-Bezirke  verelnigenden
Rlitergurs-Bester  nichr  nur  elne  bestimmte,
Unserm  Justlzministerlum  zur  Genehmitgung
  vorzulegende  Regel  unter  ssch  festzusetzen,
  nach  welcher  die  Besetzung  der  Stelle
lm  Erledigungsfalle  statt  finden  soll,  sondern
  sich  auch  welter  darüber  zu  vereinbe;
r##en,  damlt  einer  der  Thellhaber  die  Verantwortlichkelt
  für  die  vorschriftmäßige  Ein-Preichtung
  und  Unterhaltung  der  Gerlchts-Stelle
  in  der  Art  übernehme,  daß  Unsere
oberaufsehende  Stelle  sich  in  allen  Fllen
an  ihn,  vorbehaltlich  des  Regresses  gegen
dle  Mintbellbaber,  zu  halten  befugt  sey.

Die  Einsetzung  in  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkelt
  kann  in  diesem  Falle  nicht  früber
  erfolgen,  als  bis  alle  diejenigen  Bestimmungen,
  welche  auf  der  Verabredung
der  Tbellbaber  beruhen,  vollständig  getref-
        <pb n="890" />
        fen  und  von  der  vorgesetzten  Khnigl.  Stelle

els  genägend  erkannt  worden  find.

Die  elnmal  geschehene  Vereinigung  mehrerer
  Rlikerguts=  Besleer  zu  elnem  Jurlsdictlons-Bezirke
  kann,  ohne  Unsere  Genehmlgung,
  nicht  mehr  abge  adert  werden.

#F.  :4.

Dle  Patrimonlal-Gerichte  sind  der  Ober-Aufsicht
  Unserer  hbhern  Landesgerichte,
an  welche  auch  der  Appellatlonszug  gebt,
unter  worfen,  und  haben  gegen  dleselben  die
durch  die  Gesetze  und  den  Gebrauch  bestimmten
  Formen  der  untergeordneten  Stiellen
  zu  beobachten;  sie  werden  von  dlesen
in  allen  Geschäfts-Verhältulssen,  gleich  wie
Unsere  Oberamtsgerlchte,  denen  ste  in  Ansehung
  der  hürgerlichen  Rechtspflege  glelchgesetzt
  find,  behandelt.

#.  u5.

Dle  ritterschaftlichen  Gerschte  werden  benaunt:


„  Königl.  Württembergisches  Gräflich
(Frelherrlich,  Adellch)  von  N.  N.
Patrimoalal-Gerlchr.“

Bei  der  Verelnigung  mehrerer  Rltterzuts:
  Besler  zu  einem  Jurlsdietlons-Be-Krke
  erhält  das  Gericht  die  Beneunung:

„Gesamt=  Patrimenlal-Gerlcht,“
welcher  der  Mame  desjenigen  der  tbellhabenden
  Gerlchtsberren  vorzusetzen  ist,  der
dle  im  Art.  15.  ausgedrückte  Verantwortlichkeit

  übernimmt.

Di.  lchter  hehlenev  sih  des  Prlt=„„
  Purimonlal=  Nlchter.“

s.  16.

Die  Patrimonlal-  Richter  stehen  mb
Unsern  Oberamts-Richtern  in  obllig  glel
chen  Dlenstoerbaͤltnissen,  namenilich  in  An
sebung  der  Befaͤhlgung,  der  Annahme  und
Entlassung,  der  Besoldung  und  Pensieni
rung  und  der  Dlaͤten.

Dagegen  ist  der  Anspruch  des  Paulr
nlal-Rlchters  auf  elne  Penston  ollein  net
derjenigen  Zelr,  welche  er  im  Dienste  16
die  Pension  entrichtenden  Patrimegint
Herru  zugebracht  hat,  zu  bemessen  und  ke
letztere  ist  befugt,  von  dem  Gehalie  ks
Patrimonlal-Richters  elnen  nach  den  für
dle  Staats  -Dlener  im  Allgemeinen  bebenden
  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  ke
messenden  Penstons-Abzug  zurückzubepalte.

Insefern  ein  Patrimonkal=  Gerlcht  uc
über  4,000  Elnwohner  enthalten  sekn,
kann  ausnahmswelse  dle  Besoldung  kes
Potrimenlal-Richters  auf  goo  fl.  unddie
des  Aktuars  auf  400.  fl.  thells  in  Geh,

thells  in  Naturallen,  neben  freler  Wohnung

bestimmt  werden.

Das  Verhaͤltniß  der  Natural-  ju  ber
EEEXIIIIIIIIXXII
welches  die  Gesetze  für  Unsere  Diener  ven

der  gleichen  Kategoxle  festsegen,  eder  in  der

Folgezelt  festsetzen  werden.
        <pb n="891" />
        Die  Prüfung  der  Patrlmonlal-Gerlchts,
Beamten  geschleht  nach  den  fär  die  Prüfung
Unserer  Dilener  von  derselben  Kategerie
bestehenden  Worschriften;  inzwischen  soll  dabei
  binsichtlich  der  von  den  Patrimonlal=Gerichtsherren
  wieder  anzustellenden  ehemaligen
  Patrimonlal-Gerichts-Beamten  auf
deren  frähere  Dlenstoerhöltnlsse  eine  billige
Räcksicht  genommen  werden.

#b.  ½½.

Die  Patrimonial-Rlchter  und  Gerlchts-Ak#uarlen
  werden  von  den  ritterschaftlichen
Gutebesleern  ohne  Bestätigung  ernannt;
jedoch  pbaben  Unsere  Kreis-Gerlchte  bei.
Einweisung  und  Bepstichtung  derselben
such  durch  Elnssche  der  gesetzlichen  Präfungs=Zeugnisse
  zu  verslchern,  doß  dleselben  dle
erforderlichen  Eigenschaften  besitzen,  und  den
Beweis  daräber  zu  den  Akten  zu  bringen.


Dle  Ernenmungen  der  Patrimonlal-Nlchter
  und  Gerichts-Akruarlen  sind  unter  Belsägung
  der  Bewelse  ibrer  Befähigung  jedesmal
  Unserm  vorgesetzten  Kreis-Gerichte
anzuzelgen.

F.  28.

Die  Verpflichtung  und  Einweisung  der
Hatelmonlal-Richter  und  Gerichts-Akruarien
geschiebt  durch  Unser  vorgesetztes  Kreis-Gericht,
  oder  auf  Ansuchen,  Kraft  besonde#n
  Auftrags,  durch  Uosern  Oberamts-Richter

  des  betreffenden  Oberamtsgerlchts-Bezirks.


In  den  ihnen  abzunehmenden  Dlenst-Eld
It  die  Zusage  oufzunehmen:

„  Alle  dlejenigen  Verpflichtungen  zu
„  beobachten,  welche  ihnen  dlie  den
„  Rechtszustand  des  ritterschaftlichen
.  Adels  festsetzende  Königl.  Derlaratlon
„und  andere  Königl.  Gesetze  und  Verordnungen
  binslchtlich  des  Patrime-„nial-Gerlchtsberrn
  auferlegen,  oder
in  der  Folge  auferlegen  werden.“
s.  29.

Die  Ritterguts-Besitzer  haben  alle  Lasten
der  ihnen  überlassenen  Paerimonlal-Gerlchtsbarkeit
  zu  übernehmen,  dagegen  alle  gesetzlichen
  Jurlsdiletlons  =  Gefälle  zu  bezlehen,
welche  als  Ausfluß  derselben  zu  betrachten
sind.

Dem  Flekus  blesbr  der  Besug  aller  der-Jenigen
  Einnahmen  vorbeheolten,  welche  als
Auesluß  der  Unsern  Behörden  vorbehaltenen
  Gerichtsbarkelt,  so  wie  der  höhern
Staatsgewalt,  anzusehen  fund.

F.  30.

Im  Falle  der  Verzlchtung  auf  dle  Gerichtebarkelt
  werden  den  dazu  berechtigtem
ritterschaftlichen  Gutsbeslozern  felgende  Rechte
Eingerdumt:

#a  bat  jeder  Besitzer  elnes  lmmatrikulirten

Rliergues  die  Befugniß,  gleich  Un-2
        <pb n="892" />
        sern  -Cameral-Beamten  bie  mit  dem
Gute  verbundenen  liqulden  Gefälle,
den  gegemwärtigen  oder  kuͤnftigen  gesetzlichen
  Bestimmungen  cemäß,  erekutorisch
  beizutreiben;

b)  die  Ritterguts-Besizer  genießen  in  Hinsicht
  dleser  Gefälle  die#  nämlichen  Vorzugsrechte,
  wie  Unsexe  Cameral-Aemter;


Wc)  auch  wlird  Ihnen  auf  dem  Vermögen
ihrer  Beamten  und  Werwalter  wegen
aller  aus  der  Guts-Verwaltung  entspringenden
  Verbindlichkelten  eben  das
gesetzliche  Pfandrecht,  welches  den  Gemeinden
  zusteht,  eingeräumt.

IV.  Polizei-Verwaltung.

#F.  31.  6
Ann  denjenigen  Orten,  wo  dle  ritterschaftlichen
  Gutsbesitzer  dle  Pateimonlal-Gerlchtsbarkelt,
  denen  deshalb  getroffenen.  Bestimmungen
  gemäß,  auszuüben  das  Recht  haben,
  steht  lbnen  auch  die  Orts-Pollzel  unter
  der  Bedingung  zus  dieselbe  durch  elnen

elgends  dazu  bestellten  Beamten,  welcher

das  Prädikat:
,  Patelmonlal=  Amtmann"“

führt,  verwalten  zu  lasseniee

  Orten  sollen  in  Ansehuns

der  Polizel  dieselben  Bewelche



In  gemischte

der  Ausübung
stimmungen  zur  Anwendung  kommen,

638

in  "  .  rückslchtlich  der  Gerlchisbake
festgesett  werden  und.

F.  32.

Dle  Munislpal-Werwaltung  in  den  riterschafelichen
  Ortschaften  muß  der  im  biergen
  Theil  des  Königreichs  stets  ohlig  glei
seyn;  sie  bleiben  den  Oberams-Beslkt
und  Amtskörperschaften,  zu  denen  ###  U#
her  gehörten,  zugethellt.

Der  gesetzliche  Grundsatz  der  Trennunz
der  Polizel=  von  der  Justiz-Verwal#oa
muß  auch  in  den  ritterschaftlichen  Beszum
gen  zur  Auwendung  gebracht  werden.

s.  35.
Der  ritterschaftliche  Helizel-Beamte  #

unker  der  Leitung  und  Aufsicht  Unsen
Oberemtmanns  des  betreffenden  Oberant
alle  dlesem  zustehenden  Amts-Beugzalßiasofern
  sie  die  nledere  Polizel  beirefes.
der  Vorschrift  der  Gesetze  und  den  Au'-nungen
  der  vorgesetzten  Königl.  Secln
gemäáß,  auszuüben,  namentlich:

#)  dle  Erhaltung  der  Gemeinde-Verftsung,
  die  Wablen  in  den  Gemelnden,
die  Aufsiche  über  dle  Gemeinde-  Ver
steher  und  Osfizlanten,  die  Erledlg#ot
und  resp.  Vorlegung  der  Irrrugzs
zuschen  den  Gemeinde-Rälben  ur
Bürger=  Ausschüssen,  so  wie  der  b
Absicht  auf  die  Erwerbung,  des  66
        <pb n="893" />
        889

nuß,  oder  den  Verlust  des  Bürgerund
  Belsse  -Reches  sich  ergebenden
Anstände;

b)  die  Aufsichtüber  die  Berwaltung  des

2

Gemelnde-Vermögens  und  die  Füährung
  der  Güterbücher  von  Seiten  der
Ortsvorsteher,  die  Prüfung  und  resr.
Genehmigung  der  Gemeinde-Etats,
der  Gemeinde  =  Rechnungen  und  der
Beschlüsse  des  Gemeinde=  Raths  in
den  dazu  geeigneten  Fällen;.

die  Aufsicht  über  die  Verwaltung  der
Stlftungen,  die  Sorge  für  die  Erhaltung
  derselben  und  für  die  tiftungsmäßige
  Verwendung  ihrer  Einkünfre,
dle  Prüfung  und  Justifkation  ibrer
Rechnungen;

d)  die  Vertheillung  und  Ausglelchung  der

Kriegsleistungen  unter  den  einjelnen
Mitgliedern  der  Gemeinden;

Pe  bie  Aufsicht  über  die  Verwaltung  der

Orts-Polizel  und  die  Handhabung  der
kandes-Polizel,  insofern  die  Gegenstände
  derselben  nicht  zur  hohen  Dolizei
gehdren;  es  steht  ihm  daher  insbesondere
  zu,  dle  Fürsorge  für  die  bestehenden
  Blldungs-Erziehungs=  und  Unterrichts-Anstalten,
  für  Besbrderung
der  Sittlichkelt,  des  Arbeits-Flelßes,
für  Beschäftigung  und  Ernährung  der
Aemen,  Entfernung  der  Bettler  und

L

6

L

kandstreicher,  die  Aufenthalts-Bestimmung
  für  Helmathlose,  die  Sicherhelts-Gesundhelts=
  Gewerbs=  Feuer=  und
Straßen,  Polizel  2c.;

die  Untersuchung,  Bestrafung  und  refo.
Vorlegung  der  Uebertretungen  der
Pellzel=  und  Regiminal-Gesetze,  dle
Aufsicht  éäber  die  Polizel=  Gefängnisse
und  Gefangenen-Transpone,  die  durch
dle  .  o4  und  20y.  des  olerten  Organlsations
  =  Edlkts  vom  3.  December
1818  Unsern  Oberämtern  zur  Pflicht
tgemachte  Mitwirkung  zu  Verhütung,
Enweckung  und  Bestrafung  der  WVerbrechen;


die  Untersiätzung  Unsers  Oberamtmanns
  bei  der  Ausübung  der  Hobelts-Rechte
  in  den  Patrimonlal-Orten,
gleichwie  auch  die  Unserer  Justlzund
  Finanz=  Beamten,  Unserer  Militär=
  und  Üübrigen  Staats-Behbrden
in  der  Ausübung  ihres  Berufs;

was  insbesondere  dessen  Strafbefugnssse
betrifft,  so  sund  die  Bestimmungen  der
6  3  u.  s.  w.  des  zwelten  Organisations-dikts
  vom  31.  December  1818

in  Ansehung  der  Unsern  Oberamtleuten

  zustehenden  Untersuchung,  Bestrafung,

  oder  Vorlegung  der  daselbst
genannten  Verfehlungen  und  Gesetzes-Uebertretungen,
  auch  auf  den  Patri-
        <pb n="894" />
        monial  -Amtmann  anwendbar.  Nur
sind  diejenigen  Uebettretungen  der  Polizel-Gesetze,
  welche  mir  einer  Conflskatlonsstrafe
  verpönt  und,  so  Wie  die
Uebertretungen  der  Finanzgesetze,  und
die  Dleystoerfehlungen  der  Beamten
und  Diener,  die  in  Beziehung  auf
ihte  Dienstoerhältulsse  dei  Patrimenlal=Amtmann
  nicht  unterworfen  sind,  blevon
  ausgenommen.

Der  Rekurs  von  den  hlernach  bis  auf
eine  Geldbuße  von  zehn  Reichsthalern  und
eine  Frelhektsstrafe  von  acht  Tagen  zu  erstreckenden
  Strafverfügungen  der  Patrimenlal=
  Amtleute  geht  unmittelbar  an  Unsere
  vorgesetzte  Kreis-Reglerung.

s.  34.

Dle  in  dle  hohe  Polizei  und  allgemeine
S-aats-Verwaltung  elnschlagenden  Gegenstände
  hat  Unser  Oberammmann  ausschliessend
  und  unmittelbar  im  ganzen  Umfange
selnes  Bezleks  zu  besorgen,  namenllich:

6)  Dle  Wehrung  der  Hoheits-Rechte  det
S-taats,  die  Ethaltung  der  Landes-Grenze
  und  der  mit  den  Rachbarstsaten
bestehenden  Verhöltnisse;

b)  die  Erhalkung  des  Staats-Orzonismus,
  infofern  der  Gegenstand  den
hanzen  Oberamts-Bezirk  betrifft,  namentlich
  dle  Erhaltung  der  Oberamts-Berfassung,
  dle  Lekrung  der  Wahlge-890



schaͤfte,  insofern  sie  den  ganjen  Ober  -
amts-Bezirk  betreffen;

JD)  alle  öffentliche  Anstalten,  welche  den
Oberamts-Bezlrke  gemeinschaftllch  sind;

d)  dle  Gegenstände  der  Feuer-Asiekuran

m.)  die  Aufsicht  äber  die  Umlage  der  erder

lichen  und  außerordentlichen  Ste#em

und  des  Oberamte.  Schadens,  Aufsit

und  Leitung  des  Einzugs  der  Steuen,

Verbängung  von  Exekutlonen,  um  die

Bebändlung  der  Steuer,  Noachlaßze

suche;

die  Aufsicht  über  die  Amtskörperscheten,

  und  über  die  Verwaltung  kres

Vermögens,  den  Vorsie  In  der  Ant.

Versammlung,  die  Präfung  und  Verlegung

  der  Amts-  Korporatlens-Eiet-,

die  Präfung  und  Erledlgung  der  Amspflege-Rechnungen;



dle  Verthellung  und  Ausgleichung  de  "
Kriegs-Leistungen  und  anderer  isies

lichen  Lasten,  insofern  sie  den  ganke

Ober#amts-Bezlek  betreffen,  die  brt

tung  der  Amts-Verglelchung;

die  Rekrutirung,  Landes-Bewaffnunl
und  die  Porbereltungs-  Geschaͤfie  de
selben,  das  Verfabren  gegen  die  ln
gehorsamen,  die  Erledigung  und  an
legung  der  Helrachsgesuche  de-  Mi
tär-Pflichtigen;

1)  dle  Sammlung,

8)

h

NRedoktion  und  Ve
        <pb n="895" />
        891

legung  statistischer  Notizen,  Bevblketungs-Listen,
  Kultur-Tabellen,  und
Aallcher  perlodischer  Berichte;

k)  die  Untersochung,  Bestrafung  und
resp.  WVorlegung  der  Uebertretungen
der  Flnanz-Gesetze;

1)  die  Siraßen-Polizel,  insofern  es  sich
von  der  Anlegung  und  Erhaltung  der
Heerstraßen,  Brücken=  und  Fluhbouten
handelt;

m)  Eln:  und  Auswonderung  der  Unterthanen;


n)  dle  Sicherhelts=  und  Gesundheits-HPolizei,
  insofern  sie  sich  auf  allgemeline
  Anstalten  des  Oberamts-Be-Urks
  bezleht.

s.  36.

Die  Rittergues  Besltzer  haben  die  Befugnlß,
  ihre  Pollzel.  Beborden  mit  Bericht
uͤber  die  diesen  zugewlesenen  Geschaͤfts-Gegenstände
  zu  vernehmen,  und  darauf  nach
Maßgabe  Unserer  Gesetze  und  Werordnungen,
  Emschließungen  zu  ertheilen,  bel
deren  Befolgung  die  gutsherrlichen  Diener
fär  dasjemge,  was  von  ihnen  in  ibrer  amtlichen
  Elgenschaft  geschieht,  pershnlich  und
den  Gesetzen  gemäß,  verantwortlich  bleiben,
woneben  auch  die  Ritterguts-Besitzer  selbst
fär  die  Handlungen  ihrer  Beamten  gleich
dem  Flskus,  mit  ihrem  Vermbgen  zu  paften
  haben.

F.  36.

Die  Ernennung  der  O#s=  Worsteher  in
den  ritterschaftlichen  Bestzungen  wird  den
Guts-Bellgern  insowelt,  als  blerüber  nicht
im  allgemeinen  eine  anderweitige  gesetzliche
Bestimmung  elmritt,  und  in  dem  Verbältniß
  überlassen,  wie  dleselbe  durch  den
ßF.  #1.  des  ersten  Edikre  vom  31.  December
  1818  Unsern  Kreis-Regierungen  belgelegt
  worden  ist,  und  nach  Maßgabe  des
Abschleds  vom  30.  Juni  1371.  F.  7.  noch
näher  bestimmt  werden  wird.

J.  39.

Die  ritterschaftlichen  Polizei,Beamten
sind  in  ihren  Dienst-Verhältulssen,  namentlich
  in  Ansehung  der  Befählgung,  Annahms
und  Emlassung,  Besoldung  und  Pensionlrung
  Unsern  Oberamtleuten  glelchgestellt;
jedoch  unterliegt  der  Anspruch  derselben  ams
eine  Penston  glelchfals  den  im  H.  #6.  für

die  Patrimonlal-Richter  gerroffenen  Bestlmmungen.


Josofern  jedoch  eln  ritterschaftsicher  Pelilel-Bezirk
  uicht  über  4%  %  Einwohner  entbalten
  sollte,  kann  ausn#ahmsweise  die  Besoldung
  auf  goo  fl.  iheils  in  Geld,  theils
in  Naturalien,  neben  freler  Wohnung,  bestimmt
  werden.

Hinsichtlich  des  Verhälmisses  der  Ratsral=
  zu  der  Geld-Besoldung  findet  dasjenige
        <pb n="896" />
        aleichfalls  seine  Anwendung,  was  Hlerüber
im  9.  a6.  festgesetzt  worden  ist.

Die  Präfung,  Elnweisung  und  Verpflichtung
  der  ritterschaftlichen  Pollxel=  Beamten
geschieht  nach  den  hierfür  bei  Unsern  Dienern
  von  der  glelchen  Kategorle  bestehenden
Vorschriften;  indessen  kann  auf  Ansuchen
die  Verpstichtung  im  besondern  Auftrage
Unserer  vorgesetzten  höheren  Stelle,  auch
durch  Unsern  Oberamtmann  des  beteeffenden
  Oberamts  vorgenommen  werden.

In  den  Dienst-Eid  ist  gleichfalls  die  im
F.  23.  angeführte  Zusage,  wortlich  aufzunehmen.


I.„  38.

Unter  Beobachtung  der  im  vorstehenden
s.  über  die  Dienst-Verhälenisse  der  ritterschaftlichen
  Polilzel-Beamten  getreffenen  Bestimmungen,
  wird  es  den  ritterschaftlichen
Guts-Besltzern  gestattet,  die  ihnen  zustebende
  Pollzel  -Verwaltung  mit  ihrer  gutsberrlichen
  Rentel-Verwaltung  in  elner  Person
  zu  verelugen.

Denjenigen  ritterschaftlichen  Guts-Besltern,
  welche  von  dieser  ihnen  hlemit  nachgelassenen
  Verbindung  Gebrauch  machen
wollen,  blelbt  es  zwar  unbenommen,  dleselbe
  später  wleder  aufzuheben,  jedoch  nie
mie  der  Wirkung,  daß  dadurch  in  den
Dlenst-Verhzäliulssen  des  Polizel-Beamten

892

Etwas  geaͤndert,  namentlich  seln  Nermal-Gehalt
  vermindert  werden  Unnte.
s.  30.

Mehrere,  einem  und  demselben  rilten
schaftlichen  Gutsheren  zustebenden  Besszusgen
  können  zwar  unter  der  Polljel  Verwaltung
  elnes  elnzigen  Beamten  verelalzt
werden,  Insofern  dleselben  sämtlich  uus
dem  Wohnsltze  des  Beamten  ulcht  mei
als  oler  Stunden  entfernt,  und  innerhalh
elnes  und  desselben  Oberamts,  Bejik  ze
legen  sind;  dagegen  kann  die  Verel#igurg
mehrerer  in  verschledenen  Oberämten  e
legenen  Ortschaften  zu  einem  Hollzeln  e,
zirke  in  der  Regel  nicht  statt  finden;  jaeh
wird  in  einzelnen,  zu  elner  Ausnahme  3
elgneten  Fällen  nach  der  Lage  der  Um#i##
auf  dle  Gewährung  elnes  deshalb  angebrach
ten  Gesuchs,  Bedacht  genommen  werden.

F.  40%.

Die  Verblidung  mehrerer  Guts-Bestzn
zu  einer  gemelnschaftlichen  Yollzel.  Versaltung
  sindet  nicht  statt.

F.  41.

Im  Falle  der  Verzichtung  auf  dieel
zel-Verwaltung,  werden  den  dasu  bereh
tigten  ritterschaftlichen  Guts-Beslaern  *
gende  Rechte  eingeräumt!

e)  innerhalb  ihrer  Schlbsser,  und  de
dem  Umkreise  derselben  llegenden  beß
        <pb n="897" />
        —

güler  haben  sle  das  Recht  der  niedern
Polizei  mit  der  Befugniß,  Strafen
bis  auf  eine  kleine  Frevel  anzusetzen,
und  den  Betrag  für  sich  einzuziehen.

Hinsichtlich  der  Ausäbung  dieses
Rechts  slad  sle  jedoch  Un  serer  Kreis-Reglerung
  verantwertlich,  und  unmittelbar
  deren  Aufsicht  unterworfen,  und
dem  Gestraften  steht  gegen  die  Straf=Ansätze
  die  Berufung  an  jene  Stelle
offen.

In  Bezlehung  auf  die  Feuer-Pollzei
  sind  lhre  Wohnungen  der  Vistltation
  der  Ober-Feuerschau  unterwerfen,
welche  ihnen  über  die  gefundenen  Mängel
  einen  Auszug  aus  dem  Visttations=Protekolle
  mitzutheilen  hat,  und  ist,
wenn  denselben  nicht  in  gehbriger  Zeit
abgeholfen  wird,  der  Kreis-Regierung
davon  die  Anzelge  zu  machen;

baben  ste  dle  Befugniß,  den  Wogt-Ruggerlchten,
  den  Kirchen-Schul=  und
Medizinal-Wisltationen,  so  wie  dem
Abhbren  der  Gemeinde=  und  Stiftungs-Rechnungen
  selbst,  eder  durch  ihre
Beamte,  jedoch  ohne  einige  Kosten-Aufrechnung,
  anzuwohnen;  ven  allen
auf  dle  gedachten  Gegenstände  sich  be-#ehenden
  Verfägungen  soll  ihnen,
wenn  sle  im  Orte  gegenwärtig  sind,
oder  ihren  im  Orte  anwesenden  Beam-995



ten  vor  der  Vollzlehung  Nachricht  erthellt
  werden;

Uc)  steht  ihnen  die  Ernennung  der  Ortsvorsteher,
  nach  Moßgabe  der  im  #.  56.
getroffenen  Bestimmung  zu;

d)  bel  jeder  Annahme  eines  neuen  Bürgers
  oder  Belfitzers  ist  mit  dem  Gutsberrn
  oder  dessen  Beamten  Rücksprache
zu  nehmen.  Auch  slad  die  Erinnerungen
  desselben  gehbeig  zu  berücksichtigen,
  oder  im  Ansiandsfalle  der  höberen
  Behdrde  zur  Emscheldung  vorzulegen.
  Auf  glelche  Weise  ist  Nlemand
  in  den  Schutz  aufzunehmen,
ohne  daß  vorher  der  Gutsherr  oder
dessen  Beamter  um  seine  Erklörung
vernommen  woaͤre.

V.  Forst-Gerichtsbarkeit.
9.  42.

Den  Ritterguts-Besitzern  steht  gleichfalls
die  Ausübung  der  bergebrachten  Forstgerichtsbarkelt
  in  ihren  Besttzungen  zu,  es
wird  ihnen  verstattet,  dieselbe  entweder  durch
den  Patrimonlal-Richter,  oder  den  Patrimonlal=
  Amtmann,  oder  sonst  durch  einen
hierzu  gephrig  befähigten  Beamten  verwalten
  zu  lassen.

Allgemeine  Bedingungen  der  Ausöbung  der  Gerichtsbarkeit
  und  Polizci-Verwaltung.
F  5.
Die  miuterschaftlichen  Guts=  Besitzer  find
        <pb n="898" />
        694

gehalten,  binnen  Jahresfrist  von  der  Bekona#tmachung
  gegenwärtiger,  ihren  Rechts-Zostond
  festsetzenden  Dekloratlon  hei  Unseter
  vorgesezten  Kreis-Reglerung  eine  Erklärung
  abzugeben,  ob  und  in  welcher  Art
ste  den  gesetlichen  Vorschriften  gemäß,  die
Patrimomol  Gerschtsbarkeit,  Ferst=  Gerichtsbarkeit
  und  Orts=  Holizel,  oder  nur
das  elne,  oder  das  andere  dleser  Nechte,
unabhängig  von  den  übrigen,  auszuüben
Willens  seyen.

Im  Falle  sie  sch  für  dle  Ausübung  erelaͤren,
  baben  sie  damtt  elne  Nachwelsung
der  Berechtigung,  und  eine  Beschreibung
der  zu  bildenden  Gerichts=  und  Polizel-Be-Ucke
  zu  verbinden,  welche  nach  vorgaͤngiger
Präfung  und  Genehmigung  der  Anträge
durch  dos  Regierungs  *  Blatt  bekannt  gemacht

  werden  follen.
Die  Unterlassung  obgedachter  Erklärung

soll  einem  fbrmllchen  Verzicht  gleich  geachtet

  werden.
#.  44.

Wenn  eln  Ritterguts=  Besitzer  ein  ihm
zuständlges  Geriche  oder  Yollzelamt  längere
Zeit  unbesett  laͤßt,  und  der  von  Unserer
vorgesetzten  Seelle  erlassenen  Auffarderung
zur  Besetzung  binnen  einem  Termin  von
drei  Monaten  keine  Folge  lekstet,  obne  dafür
  binlängliche  Entschuleigunge-Gründe
anführen  #u  knnen;  so  ruht  das  Ernennungsrecht

  für  diesen  Erkedigungsfoll,  und
Unser  Mlnister  der  Justiz  oder  des  Jnnein
bat  für  die  vorschriftmäßige  Besetzung  der
Stelle  Fuͤrsorge  zu  treffen,
VI.  Eigenthums=  und  grundberrliche  Rechte.
F.  45.

Den  Mltgliedern  der  Rfstterschaft  verten
In  Räcksicht  ihrer  im  Kbnigreiche  gelegeaa
Besttzungen  alle  diejenigen  Rechie  u
Vorzüge  zugesichert,  welche  aus  lhrem  Ei
tenthum  und  dessen  ungestbrten  Gens
herrübren.

Wenn  Ritterguts=  Besltzer  für  verleroe,
auf  eine  rechtsbeständlge  Welse  zuo#r  #esessene
  nutzbare  Regallen,  welche  nicht  mc
den  Orgonlsatols-Bestlimmungen  ven  du
Jahren  1806.  und  .180y.  dem  Sourer
gehbren,  dle  zugeslcherte  pillige  Emschl
gung  noch  ucht  erbalten  haben  sollten,  b
soll  ihnen  solche  geleistet  werden.

Auch  wiled  denjenlgen,  welche  kel  #
ibnen  fär  den  Verlust  des  Umgelds  oum
gesetzten  Vergütung  verkärzt  zu  seyn  glau
ben,  die  gebübrende  Abbhälfe  nach  vorzirt
ger  Revislon  des  Anschlags  zugescchert.

s.  46.

In  Absicht  auf  dle  Lehens=  und  z|
berrlichen  Verhältnisse  der  Rlrrerguts-de
sltzer  werden  die  Lehenbrsese  und  bagertsn
cher,  so  wie  das  unbestrĩttene,  elnen  Rethu
mel  begründende  Herkommen,  bossen  !4
        <pb n="899" />
        88

gegenwaͤrtigen  grundgesetzlichen  Bestimmungen

  nicht  damit  im  Widerspruche  sleben,

bei  Kräften  erhalten.  .
ji«-.-Ueber

  saͤmtliche  adeliche  Ritterguͤter  soll
eine  Matrikel  errichtet  werden.  In  diese
s###  diejenigen  Güter  auszunehmen,  welche
entweder  als  der  vormaligen  unmittelbaren
Relchsritkerschaft  elnverlelbte  Rittergüter
anerkannt,  oder  wenn  sie  landsäßig  waren,
als  priollegirte  adellche  Freigüter  behandelt
worden  find.

#.  46

Andere  Güter,  die  dermalen  ulcht  in  die
ritterschaftliche  Matrikel  ausgenommen  sind,
können  zu  jeder  Zeit  von  Uns  jzu  adelichen
  Gütern,  mit  den  nach  der  Werfassung
damit  verbundenen  Rechten  in  Hinslcht  auf
die  Landstandschaft,  zu  deren  Ausübung  in  der
Kammer  der  Abgeordneten  vorausgesetzt
wird,  daß  der  Besster  Mltglied  einer  der
durch  den  #F.  39.  der  Verfassungs-Urkunde
festgesetzten  ritterschaftlichen  Corporationen
ist,  erhoben  werden.

Aber  nur  eln  Gesetz  kann  ibnen  die
übrigen  Rechte  und  Freiheiten  rltterschaftlicher
  Gäter  verlelben.

s.  49.

Der  Bestand  der  immatrikullrten  Güter

soll  nicht  vermindert  werden.
.  50.
Mit  dem  IJnstitute  der  vitterschafilichen

Matrikel  ist  auch  elne  ritterscheftliche  Ko-Folheken-Anstalt
  in  Verbindung  zu  seten.
s.  51.

Personen  vom  Buͤrgerstande  sind  zwar
von  Erwerbung  elnes  Ritterguts  mit  den
damit  verbundenen  Real-Rechten  und  Realbasten
  nicht  ausgeschlossen.  Sie  werden
aber  der  Vorzüge  eines  Mitglieds  der  Ritterschaft
  nicht  theilhaft,  ehe  ste  in  den  erblichen
  Adelstand,  und  in  eine  der  durch
den  F.  9.  der  Verfassungs-Urkunde  festgesetzten
  rltterschaftlichen  Korporatlonen,  den
Bestimmungen  des  F.  4%.  bieser  Urkunde
gemäß,  aufgenommen  worden  sind.

F.  57.

Den  Besitern  immatrikulirter  Rittergäter
wird  in  Bezlehung  auf  die  dazu  gehbrenden
esgenthümlichen  Waldungen  zugestanden,  die
Forst-=  und  Jagd-Polizel  und  Forst-Verwaltung
  durch  ihre  Forstbebhrde  nach  Verschrift
  Unserer  Gesetze  und  Verordnungen
mit  gleichen  Befugnissen,  wie  Unsere  Forst-Behbrden,
  und  in  dem  Umfange  auszuäben,
wie  sle  dleselben  zur  Zeit  ihrer  Unterwerfung
  unter  dle  Staats-Hohelt  rechtmäßig
hergebracht  haben,  wogegen  sie  das  jur  Ausöbung
  dieser  Gerechtsame  erforderliche  Peronal

  auf  ihre  Kosten  zu  bestellen  haben.

s.  53.

Die  ##.  5,  6  und  :1.  Unsers  Forst-Organisatlons-Edlkrs
  vem  -.  Jun  1818
wenden  in  ihrer  Anwendbarkelt  auf  die  ric-5
        <pb n="900" />
        terschaftlichen  Gutsbesitzer  ausdrücklich  bestätigt.


Insbesondere  sind  die  Forstbedienten  derselben
  verpflichtet,  Unserem  Forstrathe  und
dem  mit  der  Oberaussicht  beauftragten
Forstamte  alle  geforderten  Nachrichten  äber
dle  ihnen  anvertrauten  Forste  pünktlich  zu
erthellen,  wogegen  die  Einsendung  der  bisber
  vorgeschriebenen  Holzberichte  umerbleiben
  kann.

F.  54.

Infofern  dle  Unsern  Forstbebbeden  zustehende
  Oberaufslcht  eine  Lokal-Untersuchung
  in  den  ritterschaftlichen  Waldungen
erfordern  sollte,  kann  dlefelbe  nur  durch  den
vorgesetzten  Oberfdrster  oder  dessen  gesetzlichen
Stellvertreter,  oder  einen  von  Unserem
Ferstratbe  besonders  beauftragten  Kommlssaͤt,
  mit  Suzlehung  der  grundherrscheftlichen
Forstbehörden,  vorgenommen  werden.

F.  55.

Waldreutungen  std  den  ritterschaftlichen
Wold-Eigenthömern  so  wenlg,  als  andern
Staats-Angehbrigen,  ohne  besondere  Leglilmation
  Unsers  Forstrathes,  erlaubt.

9.  56.
en  ritterschaftlichen  Wald-Eigenthülbren
  Forst=  Beamten
Verwalters  oder

D
mern  wird  gestattet,
den  Amtsiitel  eines  Forst-Neolerfbrsters
  W  ei  bele

6%  7.
Werden  Wald-Freoler  in  den  ritter-896



schaftlichen  eigenen  Waldungen  von  Unsern

  Forst-Bedlenten  angetroffen,  so  wd

zwar  die  Strafe  von  dem  Forstamte  angesetzt,
  der  Betrag  aber  ist  dem  Wold-Eigenthümer,

  Insoweit  er  es  vorher  herge:

bracht  hat,  nach  Abzug  der  Anbrinsgebäße

binanszugeben.
F.  58.

Füe  die  forstamtliche  Aufflcht  hoben  dee
Eigenthümer  der  ritterschaftlichen  Walkungen
  unter  kelnem  Titel  etwas  zu  enmichten.


F.  59.

Das  Patronat:  Recht  und  das  der  Mrll
sentation  der  Schulleprer  üäben  die  Rtur
guts-Besltzer  noch  ferner  aus,  wo  und  #
sie  solches  hergebracht  haben.

VII.  Bestcurung.
s.  60.

Was  die  Besteurung  anlangt,  se  oll
den  Mirgliedern  des  rltterschaftlichen  Wels
die  Freiheit
#a)  von  der  Wohnsteuer,  wenn  sch  dlest

ben  auf  den  ihnen  im  Abnlgreiche  zu
ständigen  Gütern  aufpalten;

b)  von  der  ordentlichen  Besteurung  de
ehemals  steuerfrel  gewesenen  Schlbsse
und  der  dozu  gehdrigen  Gebände,  mi
Ausschluß  der  Malerel-Gebéude,  1
gesichert.

Im  Uebrigen  sind  die  Mitzlleder  des
        <pb n="901" />
        ritterschafilichen  Adels  ia  Folge  des  9.  21.
der  Verfassungs=  Urkunde  zu  einer  gleichen
Thellaahme  an  allen  verfasungsmäzig  ausgeschriebenen
  und  erhobenen  allgemelaen
bandes-Anlagen  verbunden.

Inzwischen  hat  es  in  Hlinsicht  auf  die
Katastrirung  der  eltterschaftlichen  Beslezuntgen
  bel  den  bieherlgen  gesetzlichen  Vorschriften
  in  so  lange  bis  im  Wege  der  Gesesgebung
  etwas  anders  festgesetzt  werden  wird,
sein  Bewenden.

F  6

Mit  dem,  diesen  Vorschriften  gemäß  gebildeten
  Steuer-Kataster  der  adelichen  Rittergüter,
  haben  dle  Beslzer  an  allen  allgemeinen
  Landes-Anlagen,  es  mag  der  Betrag
  in  eine  Central-Kasse  flleßen,  oder  der
Aufwand  für  elne  allgemeine  Landes-Anstalt,
oder  sonst  elne  andere  allgemelne  Staats-=bast
  auf  die  einzelnen  Amts-Kdrperschaften
gelegt  werden,  verhältnihmäßig  belzutragen.

F.  6:.

Insbesondere  haben  dleselben  an  allem
Militär:  Aufwande,  namentlich  an  den  mit
Geld  auszugleichenden  Quartiers=  und  Mil-Urr=
  Vorspanns-Kosten,  ohne  NRäcksicht,
ab  diese  ein  Gegenstand  einer  allgemelnen
Lande=  oder  nur  einer  Oberamts-Verglel.
chung  find,  ihren  Anthell  zu  übernehmen.

ß.  63.

Ven  der  Natural-eistung  in  Hinsicht

der  Quartlers-  und  Vorspanns--Last  ist

892

zwar  der  adeliche  Ritkereuts-Besstzer  befreit;
doch  kann  er  sich  nicht  entzlehen,  ln  außerordentlichen
  Nothfällen  an  der  Natural-Quertierslast
  Thell  zu  nehmen,  und  auch
sonst,  wenn  er  auf  selnem  Rlttersitze  eine
eigene  Haushaltung  hat,  den  kommanrlrenden
  Ossflzleren  gegen  Vergltung  Quanler
zu  geben.
F.  64.

Bel  Naturallen=  Requlsttlonen  blelbt  es
dessen  Willkühr  überlassen,  ob  er  seinen
Agtheil  selbst  abliefern,  oder  an  Akkorden
welche  von  den  Oberamts-Vorstehern  getroffen
  werden,  Thell  nehmen  wlll.

F.  65.

Die  Mitglieder  der  Ritterschaft  haben
von  ihren  ehemals  steuerfrel  gewesenen  Bestöungen
  weder  zu  den  elgentlichen  Amts-Kbrperschafts=
  und  Gemeindelasten,  noch
zu  den  Amts=  und  Kommun-Schulden
einen  Beitrag  zu  leisten.  Der  Amtbell  an
den  hlerunter  nicht  begrisfenen,  in  Verbindung
  mit  den  Amtskürperschaften  zu  tragenden
  Leistungen  soll  denselben  Kteis  besonders
ausgeschleden  und  bekannt  gemacht  werden,
ohne  daß  die  von  den  Oberamts-Vorstehern
wegen  der  Belschaffung  des  Antheile  der
Amts-Elngesessenen  getroffenen  Maßregeln,
namentlich  durch  Anleihen  für  die  Mitglieder
  der  Rliterschaft,  irgend  ein  Verbindlichkelt
  haben  könnten.
        <pb n="902" />
        898

s.  66.

So  wle  die  Berechnung  dessen,  was  der
Besitzer  eines  Ritterguts  von  seinen  vormals
  steuerfreien  Grundstuͤcken  nach  der
Repartitlon  der  ihn  betreffenden  Anlagen
zu  entrichten  bat,  demselben  unmittelbar
von  dem  Oberamte  zugeschickt  wird;  so  hat.
er  auch  selne  Schuldigkelt  unmittelbar  zur
Oberamts-Pflege  zu  zahlen.

Wenn  wegen  der  den  Ritterguts  -Bestder
  mitangehenden  öffentlichen  Lasten  eine
Amts-Versammlung  abgebalten  wird,  so
ist  demselben  bleroon  jedesmal  Nachriche
zu  ertheilen,  um  den  Verhandlungen  selbst
onwohnen  und  seln  Interesse  hlerbel  wahren,
oder  einen  Bevollmächilgten  hlerzu  abordnen
zu  können.  Auch  alrd  ihm  jederzelt  gestattet,
  von  den  bei  der  Repartition,  namentlich

  bei  den  Kriegskostens-Umlagen,

zu  Grunde  gelegten  Dokumenten  Einsiche
zw  nehmen.
.  67.

In  Ansehuns  der  vor  dem  Jahre  18°66
gleich  andern  bürgerlichen  Gütern  der  zewoͤhnlichen
  Besteurung  unterworfen  geween

  Grundstäcke,  hat  der  Adel  in  keiner
6  naomentlich  auch  nscht  in  Ab-**
  ms-  und  Commun-Schaden,

ö.  68.

Die  Mltglieder  der  Rlrkerschaft  sind  allen
  Gesehen  in  Betreff  der  lndlrekten  Algaben
  unterworfen;  doch  wird  mu  dens
nigen,  welche  Besitzungen  in  elnem  am
tränzenden  Staate  haben,  die  mit  denn
lhnen  im  Knlgrelche  zustehenden  zusem
menstoßen,  wenn  sie  im  Köntgrelche  wetzoe,
wegen  einer  jährlich  zu  entrlchtenden  Aver
selsumme  für  dle  freie  Einfuhr  der  ju  den
Oekonomie-Bedürfalssen  bestimmten  Guts-Erzeuzulßen
  aus  jenen  Besitzungen,  ein
billige  Uebereinkunft  getroffen  werden.

Nach  dleser  Unserer  Verordnung  füdd
nun  In  allen  vorkommenden  Fällen  die
staatsrechtlichen  Verhéltuisse  der  Eingonzs
gedachten  Mitglleder  des  im  Khnlgreich  begäterten
  vormals,  reichsunmittelbaren  A'el
zu  beurtheilen.

So  gescheben  in  Unserer  Haupt  7  #
Resldenzstadt  Stutegart  an  dem  achten  #
des  Monats  Dezember  im  Jahre  ein  usend
  acht  hundert  vud  ein  und  zwonzi-Wilheilm.


Der  provisorische  Chef  des
Departements  des  Innein;
Schmidlla.
Auf  Befehl  des  Kholgs:
Der  Staats-Sekrchi
Vell  nagel.

 

 

A
t  *  und  andere  ähn-**
  irgend  ein  Vorrecht  anpusprechen
  ·

--euckt  bei  G.  Hefcelbrink,  Buchdrucker.
        <pb n="903" />
        899

Nro.  ga
Köntglich-Württembergtsches

Staats=  und  Regierungs-Blatk.

Freitag  den  a1.  December  1821.

—  —

l.  Unmittelbare  Königtiche  Dekre  te.

Dienst-P#achrichten.

S.  12  Könlsgliche  Majestär  habem
durch  böchste  Entschließung  vom  2.  d.  M.
dle  erledigte  Pfarrei  Triensbach,  Dekanats-Craklehelm,
  dem  Pfarrer  Sülzer  zu  Archsbosen,
  Dekanats  Creglingen;

durch  hchstes  Dekret  vom  11.  d.  M.
dem  der  Khnigl.  Gesandtschaft  in  Paris
ingetheilten  Legatlons-Sekretär  Hauptmann
von  Fleischmann  den  Tirel  und  Rang
eines  Legatlionsraths,  und

durch  höchstes  Dekret  vom  16.  d.  M.
den  bieher  bei  dem  Ministerium  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  als  Geheimen-Kanzellisten
  provisorisch  angestellten  Helnrich.

von  Marperger=  Asters  desinltio  als  Gebeimen
  Kanglisten  anzustellen  und  demselbem
den  Charakter  als  Sekret##  zus  ertheilen.
geruhr.

Dem  zur  evangellschen  Pfarrei  Neunkirchen,
  Dekanats  Creglingen,  ermanntem
faorrer  Cranz,  von  Wiesenbach,  Dekanats#
  Blaufelden,  ist  unterm  4.  d.  M.  die
Küönigliche  Bestätigung  ertheilt  worden.

Unterm  20.  d.  M.  wurde  der  blsherige-Interims-Dloislonär
  der  Relterel,  Ger  #al
Lieutenant  v.  Rdder,  zum  wirkliche
visionär  der  Relterel  exnannt  .
        <pb n="904" />
        900

unterm  12.  d.  M.  der  Unterlleutenont  Regiments  dle  nochgesachte  Entlassung  aul
Willmar  vom  ersten  zum  zwelten  Infan-  dem  Militaͤr  ertheilt,  und  dagegen
terle-Reglment  versetzt,  und  der  Unterlieutenant  o.  Forstner,  de

unterm  14.  d.  M.  wurde  dem  Oberllen=  olerten  Relter-Regimentt,  jum  Oberlleute,
tenant  v.  Finkb  des  dritten,  und  dem  nant  befbrdert  und  lum  drutten  Neiter-Ne
Unterlieutenant  Schott  des  zwelten  Relter-  giment  versetzt.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Depvartements.

Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referendär  zweiter  Classe  (Staats=  befählgt  erkannt  und  plernach  in  dos  Verund
  Reglerungs-Blatt  von  1620.  S.  139)  zelchniß  der  Referendaͤre  erster  Claste  ti
Leopold  v.  Steffelln  aus  Wurzach,  ist  trasen  worden.
nach  erftandener  zwester  Dienst-Präfung  Stegam  den  13.  December  231R
als  zum  Rlchteramt  und  zur  Advokatur  Mauclet.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

Bekanumnachuug  wegen  der  Fortsetzung  einer  Schrift  über  die  Verwaltung  des  Brand,Versicheru
Instituts.

Der  Brond-Verslcherungs-Haupt-Kosstrr  Brand-Eneschöädigung  erHalten  haben,  u

Schwei###  bat  eine  Fertsetzung  seiner.  Druck  übergeben.

n  Darstellung  der  Verwaltung  des  Unter  Bezlehung  auf  die  Bekunnme

Wuͤritembergischen  Brandschadens-Versf=  chung  vom  23.  Jull  v.  J.  ¶  Staais  /  imi
Jnstituis  fuͤr  das  Jehr  1ä20  Reglerungs.  Blatt  Nro.  54.  S.  540)  win

cheruns  it  namentlicher  Auffuͤhrung  der  blevon  mit  der  Bemerkung  bffentliche  Er

bls  161,1  sche  in  diesem  Zeltraume  wähnung  gethan,  daß  dlejenlgen  Slahhun

Vecunzickten,  w

—  *  .
bsseutmete
        <pb n="905" />
        Amtsvorsteber,  welche  außer  den  auf  Rechnung
  der  Brand-Verslcherungs-Kasse  jedem
  Oberamte  zugeschickten  Exemplarlen
noch  weitere  zu  Verbreltung  unter  die  Orts-991



temeinden  zu  erhalten  wönschen,  das  gebundene
  Exemplar  um  den  Prels  von  15  kr.
bei  dem  Verfasser  ablangen  kbanen.
Stuttgart,  den  2f0.  December  1871.
Schmidllin.

:I  Des  Khalgl.  evongellschen  Consflstorlum.
Die  Schul=  Provisorate  betreffend.

Simtlichen  Dekanaten  wird  hlemit  oufgegeben,
  lunerhalb  zehn  Tagen  an  dle  unterzelchnete
  Stelle  zu  berlchten,  welche  Proolsorate
  in  ihren  Didcesen  noch  unbesegzt
sind.  Auch  wird  denselben  bemerk,  in  Zukunft
  in  den  Berichten  zu  den  Gesüchen  der
Proolsoren  um  Wersetzung  auedrücklich  anzugeben,
  ob  sle  ihre  Stelle,  wofern  deren
Besetzung  ihrer  Befugniß  unterliegt,  selbst
mit  elnem  tauglichen  Subjekt  zu  ersetzen
Gilsen,  oder  deren  Wliederbesetzung  von  dem

Conslstorinm  erwarten.  In  denjenigen  Füällen
  aber,  In  welchen  die  unterzeichnete  Stelle
sich  veranlaße  stehe,  einen  Provisor  von  Amts
wegen  innerhalb  eines  Quartals  auf  eine
andere  Stelle  zu  versetzen  oder  zu  berufen,
wird  jedesmal,  um  in  der  Schule  keinen
Stlllstand  herbelzuführen,  ein  Stellvertreter
desselben  von  dem  Conslsterium  soglelch  ab-Leordnet
  werden.
Sdtuttgart  den  11.  December  1851.
Wächter.

5.  Des  Köhulgl.  Medielnal,  Celleglume.

1.

Von  dem  Konlgl.  Medicinal--Collegium

ist  der  Doctor  meiicinae  et  chirurgiae  Peter

Anton  Wenz,  von  Mergentheim,  nach  erstandener

  Prüfung  in  der  Medlein,  höheren.

Cbirurgle  und  Geburtehälfe,  zur  Ausübung
dieser  Wissenschaften  ermächiigt  werden.

Stuttgart  den  #4.  Derember  1611.

2.

Von  dem  Konigl.  Medicinal-Colleglum
ist  dem  in  Stuttgart  praktizirenden  Arzt
Dr.  Leopold  Ferdinand  Hardegg,  von
Ludwigeburg,  nach  erstandener  Präfung  in
der  hbheren  Chlrurgle  und  Geburishülfe,  die
Erlaubniß  zur  Ausübung  dieser  Wissenschaften
  ertheilt  worden.

Stutigart  den  15.  Detemkber  1821.

Massenbach.
        <pb n="906" />
        902

Dienst-Erledigungen.

Die  erledlz#e  Hfarrel  Wärusugem,  Dilbrese
Urach,  enthält  350  Seelen,  von  welchen
gob  in  drei  Flliolien  wehnen.  Mur  Eines.
derselben,  Blalchsteten,  eine  halbe  Stunde
entfernk,  hat  elne  eigene  Schule  und  Klrche,
in  welcher  alle  vlerzehn  Tage  Prerigt  mit  angebaͤngter
  Kinderlehre  gehallen  wird.  Das
Einkommen,  derfelben  bestebet  in  954  fl.
nach  Eats-Preisen.  Die  Bewerber  haben
sch  dinnen  vler  Wochen  bei  dem  evangellschen
  Conststorium  zu  melden.

Die  erledigee  Hfarrel  Kocherstelnefeld,
Diocese  Neuenstadt,  enthält  mit  Einschluß
eines  eingeln  stebenden  Hofs  665  Seelen,
und  ist  mit  einem  Einkommen  vo#  goo  fl.
nach  Erats=  Pelsen  verbunden.  Die  Bewerber
  baben.  ibre  Birtschriften  binnen  vler
Wochen  bei  dem.  evangellschen  Conslsterlum

n.
—  am  29.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  kaibolischen  Pfarrers  Merkt  ist
rie  Pfarrei  Ertingen,  Ober-  und  Dekanatamts
  Riedlingen,  in  Erledigung  Lekommen.
Ueber  die  näheren  Verhältnisse  dieser  Pfarrel
  wird  eine  nachtwägliche  Brkanntmachung,

aorbehalten.

Durch  das  am  6.  d.  M.  erfolgte  Abieben
des  kolholischen  Caplans  Kees  ist  die  #eplanel
  in  Eriskirch,  Ober=  und  Dekanetamt
Tettnang,  in  Erledigrng  gekommen.  Die
näbern  Verhältnisse  dleser  Caplanel  werkes
nachgetragen  werden,  worauf  sich  die  beßdern
  Bewerber  melden  Unnen

Ole  schon  selt  dem  Oktober  d.  J.  ule
digte  Unlverfltäts  =  Datsonet  =  Pfar#el  Wel
#im  Derf,  Dibcese  Leonberg,  enthölt  in  Ver“
blndung  mit  dem  elne  halbe  Stuode  r##
fernten  Fillalort  Berghelm,  wo  aber  nin
Kl#che  noch  Schule  ist,  ungefähr  200  Ett
len,  und  ist  mit  elnem  Cinkemmen  ##
711#  fl.,  nach  Etats-Oreisen  berechnet,  den
bunden.  Diejenigen,  welche  sich  jijt  urh
um  dlese  Pfarrel  bewerben  wallen,  se
ibre  Blttschriften  an  den  alademischen  Se
nat,  von  den  Zeugnissen  des  Kün#gl.  evongz
lischen  Conslstorlume  in  Bezlehung  auf  #
Wablfäbigkeit  zu.  dleser  Stelle  begleltn,
innerhalb  der  nächsten,  oler  Wechen  #
dem  Rektoratamt  der  Unloersteät  Mugen
  einzurelchen.
        <pb n="907" />
        9°3

Nro.  93.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Sonntag,  den  30.  December  1821.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Instiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  November  1831  von  den  Gerichtshbfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
berreffend.

In  dem  verstossenen  Monat  November  find  von  fämtlichen  Gerichtshbfen  des  Ksalgreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  selche  Urtheile  der  Criminal-Gerlchts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs  -Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  drelmonatliche
Freihelts  .Strafe  erkenmt,  oder  die  Dienst.  Entfernung  eines  Stoats=  oder  Comman-Dieners
  verfügt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal-Senat.
Den  3.  November  wurde:  emts  Oehringen,  dast  von  dem  Gerichts-1.

  In  der  Rekurssache  der  Friederlke  Ca-  bofe  zu  Ellwangen  unterm  —.  August
tharine  Bbhm,  von  Meninensteln,  Ober-  d.  J.  wider  sie  gefällte  (in  Nre.  76.
        <pb n="908" />
        i

90“

S.  730  des  Stoats=  und  Reglerungs-Blatts
  eingeräckte)  Erkenniniß  abgeändert
  und  die  Angeschuldigte  wegen  falschen
  in  beträgerlscher  Abslcht  sich  erlaubten
  Bezüchts  zu  zweimonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Markgrönlngen,  s%

wle  in  die  Prozeßkosten  belder  Justanzen.

verurtheilt.

Den  6.  Nevember  wurde:

in  der  Rekurssache  des  Gemeinderaths
Gottlleb  Neidhard  zu  WBbnlghelm,
Oberamts  Beslgbelm,  dos  von  dem  Ges-#richtehofe
  zu  Eßlingen  unterm  31.  Juli
d.  J.  gefällee  (in  Rro.  67.  S.  ö10  des
Staats=  und  Reglerongs=  Blakis  elngerückte)
  Seraf-Erkenntniß  abgeandert,  und
NRekurrent  wegen  elnes  bedeutenden  Holz=Excesses
  im  Stadtwalde,  dessen  er  für
überführt  angenommen  worden,  seiner
Gemeinderaths-Stelle  entsetzt,  und  zu
zweimonatlicher  Festungsstrafe  mir
angemessener  Beschäfngung  lnnerhalb  der
Festung  verortheit,  dabel  zugleich  in  den
Ersotz  des  betreffenden  Schadens  und
die  Bezahlung  von  der  in  erster  und
skmilicher  in  zwelter  Instanz  erwachsenen
Kesten  verféllt.
Den  20.  NRovember  wurde:
In  der  Rekursfoche  des  Andreas  Haskl,

ram  Gönjle  und  des  Wilbelm

des

Bogel,  laäͤmtlich  von  kiadorf,  das  von

dem  Gerschiskese  in  Ulm  unteim  (.  Jri

.  d.  J.  wegen  Debstahls  wlder  sie  gesllu

(In  Nro.  55.  S.  534  des  Staats=  un
Reglerungs=  Blatts  enthaltene)  Stuf
Erkenntniß,  unter  Verurthellung  de
Rekurrenten  in  die  Kosten  pueltet  Ju-Kanz
  lediglich  bestäclge.

Den  15.  November  worde:

4.  in  der  Rekurssache  des  Adam  Stor

Mäüller  von  Derendingen,  Oberem#
Tübingen,  das  von  dem  Gerlchtsbofe  3n
Tübiugen  wegen  Renltenz  und  Injurier
wider  denselben  unterm  18.  Juli  d.  J.
gesällte  (in  Rre.  62.  S.  617  des  Suelund
  Reglerungs-Blatts  emhaltene)  Sun--Erkenntui,
  under  Verurtheilung  k#s
Rekurrenten  in  die  Kesten  zweller  Jrstanz,
  lediglich  be  Kätigt.
Den  2o.  November  wurde:

B.  In  der  Rekurssache  des  Matthäus  Solsmann,

  von  Methlangen,  Ober###
Gmänd,  das  von  dem  Gerlchtshefe  n
Ellwangen  wegen  dritten  Diebstohl#  un
term  à#7.  Oktober  d.  J.  wlder  denselben  ze
fällne  (in  Nro.  37.  S.  358  ded  Star
und  Regierungs  =  Blatts  elngerätt,)
Seraf-CErken#nenst  lediglich  besillig,  ve
Nekurvent  in  dle  Kosten  zwelter  Jostun
verfällt;

6.  in  der  Rekuresache  den  Frler#ch  Enst

Trumpf,  Jobann  Georg  Matihes  und
        <pb n="909" />
        906

Conrad  Hörcher,  ven  Ferchtenberg,
Oberamts  Oehringen,  dos  von  dem  Gerichtebofe
  zu  Ellwangen  unterm  30.  Junl.
d.  J.  wegen  fhrper  *  Verletzung  und
Stdrung  des  Hausfriedens  wider  sie  ge#-=sälre
  (in  Nro.  53.  S.  538  des  Staats-=und
  Reglerungs  =  Blatts  eingeräckte.)
Straf-Erkenninsß,  unter  Verurthellung.
der  Rekurrenten  in  die  Kosten  zweiter
Instanz,  lediglich  bestärigt;

7.  iIn  der  Rekurssache  des  Carl  kudolg.

v.  Reischach,  von  Rieih,  Oberamts
Walhingen,  das  von  dem  Gerlchtshofe
zu  Eßlingen  unterm  15.  Oktober  d.  J.
wlder  denselben  wegen  wlederhelter  Ueberschreltung
  selner  Consinatlons-Bestimmung,
  wiederholten  mässigen  Umherstreichens
  und  afotischen  Lebenswandels  gefälme
  (in  Nro.  30.  S.  339  des  Staatsund
  Reglerungs  =  Blats  eingerückte!)
Stref-Erkenntniß  hinslichrlich  der  Reats-Bezeichnung
  und  des  Kostenpunkts  bestäilgt,
  binsichtlich  der  Strafbemessung.
aber  abgendert  und  Rekarrent  zu  elnjährigem
  Festungs-Arrest  unter  genauer
Aufsicht,  Übrigens  auch  in  dle  Kesten
zwelter  Instanz  verurtheilt.

Den  24.  Novembes  wurde:

.  In  der  Rekurssache  des  fuspendirten

Pest-Verwalters  Georg  Franz  v.  Stahl
miu  Gmänd,  das  von  dem  Gerichtshofe

in  Ellwangen  unterm  #36.  Jali  d.  J.
wegen  Dienst-Vergehen  wlder  denselbem
hefällte  (in  Nro.  6:.  S.  6  10  des  Staatsund
  Reglerungs  =  Blatts  eingerückke)
Straf-Erkennenß  lediglich  bestärigt,  und.
Rekurrent  in  die  Kosten  zweiter  Instanß
verfällt;  sodann

9.  in  der  Rekurssache  des  Frledrich  Schmly,

von  Hochdorf,  und  den  Eduard  Gruss,
von  Hellbronn,  das  von  dem  Gerschtsbose
  zu  Eßlingen  unterm  6.  Okteberd.
  J.  wegen  versuchter  Rothzucht  wider
sie  gefaͤllte  (in  Mro.  837.  S.  838  des-Staats=
  und  Reglerungs  =  Blatts  elmn
gerückte)  Straf-Erkenniniß,  unter  Verurthellung
  der  Rekurrenten  in  die  Kostem
weiter  Instanz,  lediglich  bestätigt.

Den  37.  Noember  wurder

0.  In  der  Rekurssache  des  Matthlas  Beck,

Stadebaumelsters  und  Färbers  zu  Rottenburg,
  das  von  dem  Gerichtshofe  zu
Täbingen  unterm  13.  Jull  d.  J.  gefällte.
(in  Nro.  638.  S.  616  des  Staats=  und
Reglerungs=  Blakts  elngeräckte)  Straf-Erkenntniß
  abgeändert,  und  Rekurrent
wegen  außeramtlicher  Belhülfe  zu  elner
blos  formellen  Rechnungs=  Fälschung  eines
  Dritten  von  selner  Stelle  eines
Stadtbaumeisters  entlassen,  zu  vlerzehntaͤgiger
  Gefaͤngnißstrafe  verurthellt,  und
        <pb n="910" />
        in  den  Ersatz  der  Projeß-Kosten  belder
Instanzen  verfaͤllt.

An  demselben  Tage  wurde:

11.  In  der  Rekurssache  des  Juden  Joseph
Marr,  valgo  käfer,  von  Lalbach,  das
von  dem  Gerichtshofe  zu  Ellwangen
unterm  50.  Oktober  d.  J.  wegen  Diebstahls
  wlder  denselben  gefällte  (in  Nro.  87.

goß

S.  8359  des  Stagts  und  Regler#nzt-Blatts
  eingerückte)  Straf-Erkenntn
binsichtlich  der  Reats-Bezeichnung  und
des  Kostenpunkts  beharre,  In  der  Steofe
dagegen  thellwelse  abgeändert,  und  Nekurrent
  zu  zwei  und  einhalbjöbriger
Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  und  nacberiger
  zweljähriger  Reklusson  in  eb
nem  Zwange-Arbeltshause  veruriheilt

177.  Cibil  =  Senat.

Den  5.  November  wurde:

u.  In  der  Aoppellotlonssache  von  dem  Cioil-Senate
  des  Kknigl.  Gerlchtshofs  zu
Täblugen  zwischen  dem  Stadtrath  Erbe,
oon  Stuttgart,  Kläger,  Appellanten,
und  dem  Staats-Minister  v.  Jasmund
allda,  Beklagten,  Appellaten,  Schuldforderung
  betreffend,  die  Berufung,  wegen
  Verssomung  der  neunzigtägigen  Notbfrist
  zur  Einrelchung  der  Beschwerden-=schrift,
  von  Amts  wegen  für  verlassen  erklärt;

  sodano

2.  Is  der  Aoppellatienssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Kbnlgl.  Gerichtshofs  zu  Ellwangen

  zwischen  Catharine  Näck,  von

anelzau,  Klägerln,  Appellatin,  vun

Appellanein,  und  Franz  Doller,  *

Snadel,  Oberamts  Hall,  Beklagten,  Appellanten,

  nun  Appellaten,  Erfällung  elnes

  Vergleschs  betreffend,  die  Berufun
wegen  Mangels  an  einer  gegrünket#
Beschwerde,  ohne  weltere  Verhamdlurz
verworfen.

An  demselben  Tage  wurde:

3.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  #
oll-Senate  des  Königl.  Gerlchtsbef####
Tübingen  zwlschen  dem  Schultheiß  Benkr
Cenforten  von  Unterbolhlugen,  Oberamt
Muͤrtingen,  Beklagten,  Apoellaten,  2
pellanten,  Wieder-Appellanter,  und  der
Freiberrn  von  Thumb-Neuburg  uu-Consorten
  allda,  Kläger,  Appellanten,
Arpetlaten,  Wleder-Appellaten,  Wegerechtigkelc
  betreffend,  der  appellaniistt
Thell  mit  seinem  Gesuch  um  Wiletet
einsetzung  in  den  vorlgen  Stand  gegen
das  unterm  29.  September  d.  J.#
fällte  desertorische  Erkenntoltz  abgenlestn
        <pb n="911" />
        Den  g.  Nodember  wurde:

4.  in  der  Appellationssache  von  dem  Civil-Senate
  des  Koͤnigl.  Gerichtshofs  zu
Tuͤbingen  zwischen  Joseph  Holzhert  und
Consorten  zu  Rottenburg,  Klaͤger,  Appellaten,
  nun  Appellanten,  und  Margareihe
  Holzhert  daselbst,  Beklagten,  Appellantin,
  nun  Appellatln,  Haus-Elgenthum
  betreffend,  die  Berufung  wegen
Alchtbeobach'ung  eines  peremtorischen
Termins  zur  Bestellung  eines  Anwalts,
für  verlassen  erklärt

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Csoll-Senate
  des  Khnlgl.  Gerlschtebofs  zu  Ulm
zwischen  Walpurge  Whrz,  Shefrau  des
gewesenen  Landschafts=  Casslers  zu  Wurzach,
  blaquldamin,  Producentin,  Appellantin,
  Wieder-Appellontin,  und  den  Gant-Gläubigern
  ihres  Chemanns  aus  der
ersten  Classe,  Mitliquldanten,  Preducten,
Appellaten,  Wieder-Appellaten,  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gegen
den  Ablauf  eines  Beweis=  Termins  betreffend,
  das  Urtheil  vorlger  Instanz
oom  35.  Jonuar  1311  unter  Vergleichung
  der  Kosten  abgelndert;  und

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cioll-Senote
  des  Kbnigl.  Gerichtshofs  zu  Ulm
zoischen  dem  Handelsmann  Christlan  Gottlob
  Werner,  von  Balhingen  an  der  Enz,
jetzt  dessen  Erben,  Kläger,  Aprellaten,

nun  Appellanten,  und  dem  Juden  Abraham
Häbnle,  von  Braunsbach,  Oberamts
Künzelsau,  Beklagten,  Appellanten,  aun
Appellaten,  Entschädlgzung  aus  einem
Kauf-Contrakte  betreffend,  das  Urtpell
voriger  Instanz  vom  30.  December  1318
chells  bestärlgt,  tpells  abgeändert,  unter
Vergleichung  der  Kosten.

Den  16.  November  wurde:

7.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll
  Senate  des  Königl.  Gerichtsbef#  zu
Eßlingen  zolschen  den  Erben  des  Hlrschwlhs
  Christopd  Mebes,  von  pPehren-Keinsfeld,
  Querulaten,  Interventen,  Appellanten,
  sodann  Frlederike  Friz  zu  Sulzbach
  und  Censorten,  Querulanten,  Interventen,
  Appellaten,  endlich  Charlotte  Ludwig
  zu  Sturtgart,  Cum  curatore,  Intervenlentin,
  Appellatin,  Richtigkeit  eines
Testaments,  nun  Legleimatlon  zur  Sache
betreffend,  das  Erkenniniß  voriger  Ju#-stanz
  vom  15.  Juni  162f0  unter  Vergleichung
  der  Kosten  abgeändert.

Den  29.  Rovember  wurde:

8.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Königl.  Gerichtsbofs  zu
Eßlingen  zoischen  Jakob  Hauser,  von
Schdnalch,  Kläger,  Appellanten,  Wieder.
Appellanten,  und  dessen  abgeschiedener
Ehefrau,  Margerelbe,  geborne  Graf,
von  Lelnfelden,  Beklagten,  Appellatin,
        <pb n="912" />
        g908

Wieber-  Appellatin,  Prlvation  des  Hei-  wwlschen  dem  vormaligen  Stedt=  Me-#a#lbguts
  betreffend,  und  strate  zu  Wangen,  Beklagten,  Appellan
#.  In  der  Appellatienssache  von  dem  Cloll-  ten,  und  der  Wittwe  Jobanne  Lingg  da-Senate
  des  Königl.  Gerichtshofs  zu  Eß.  selbst,  Klägerin,  Appellatin,  Enssenn
Ungen,  zulschen  dem  Sladtrath  Deeg,  von  gung  wegen  elnes  aufgehebenen  Porft=Stuttgart,
  Beklagten,  Appellanten,  Wle-  nal-Arrests  betreffend,  das  Unhhell  ensir
der-Appellanten,  und  der  Curatel  der  Instanz  vom  29.  Oktober  1819  unie
Koufman  Heigelln=  und  kandauer'schen  Verglelchung  der  Kosten  abgeluden;
Deble-Masse  allds,  Klägerin,  Appellatin,  und
Wieder-Appellotin,  Zuléßlgkeit  eines  ann  1.  in  der  Wechsel-Klagsache  des  Hof  p
getretenen  Beweises  betrefend  digers  Schinz,  von  Stungart,  Kläze
die  Berufung  zu  (83  undg.)  wegen  gegen  den  Staatsrath  von  Massenbah
Mangels  einer  gegruͤndeten  Beschwerde  allda,  Beklagten,  eine  Wechsel-Forkenn
unter  Veruriheilung  der  Appellanten  in  von  Goo  fl.  betreffend,  der  Bekllagtt  jul
die  Kosten  ohne  weitere  Verhandlung  Bezablung  der  eingeklagten  Haupisurm
samt  Zlusen,  auch  Schäden  und  Keste,

An  demselben  Tase  wurdet  verür#bellt.

10.  in  der  Appebllatlonssache  von  dem  Cloll-  Am  23.  Nodember  wurde:
Senate  des  Kbnlgl.  Gerlchtshofs  zu  Eß  43.  in  der  Appellationssache  von  dem  Clol
Ungen  zulschen  dem  Mäller  Adam  Krepp,  Senate  des  Könlgl.  Gerlchtsßof#  #v  la
von  Markgeiningen,  Kläger,  Appellan-  zwischen  Franz  Kaver  Rembold  zu  Diu#-ten,

  Wleder-Appellanten,  und  dem  Frie-  heim,  Oberamts  Wiblingen,  Vorbeklagte,

drich  Mäller  von  da,  Beklagten,  Aprel-  Nachrläger,  Appellanten,  Wieder-##

laten,  Wieder-Appellaten,  Pacht-Contrakt  pellanten,  und  Martin  Schwärgler,  u

betreffend,  das  unterm.  5  August  1951  bingenau  im  Bregenzerwald,  Verklizen,

te  bedingte  confirmatorische  Urtheil  Machbeklagier,  Appellaten,  Wieder-Apverworfen.



alsounger  erkannt,  unter  Verglelchung.  pellaten,  Forderung  für  verkaufe  W#
der  Kosten.  sämillcher  Instonzen.  ren  in  der  Vor=  und  Eurschödlzung““
Am  23.  November  wurde:  Anspräche  in  der  Rachklage,  jest  #
der-Einsegung  in  den  vorlgen  Stand,  1#

1.  In  der-  Appellarlonssache  ven  dem  Cloll-11.
  -

Senste  des  Kbalgl.  Gerichtsbofa  zu  Um  en  versiumten  Bewelstermin  betweto,
e--
        <pb n="913" />
        2

908.

das  Erkennkulß  voriger  Instanz  vom  31.
Oltober  18a0  besftätigt,  und  Appellam

in  die  Kosten  dleser  Instanz  verurthellt.


III.  Ehegerichtlicher  Senat.
Geschleden  wurden:

Den  1.  Neoember:

Andreas  Welßleln,  Schubmacher  za

Bbblingen,  Kläger,  von  Marie  Dorotbee,
  geb.  Mitschelin,  von  Sindelfingen,
Beklagten;

.  Anne  Marle,  geb.  Traub,  von  Baltmannsweiler,

  Oberemts  Schorndorf,
Klágerin,  von  Johonn  Georg  Mariin
Widmann,  Schlfer  von  Rechenberg,
Oberamis  Cralsheim,  Beklagten;

je  (1—:)  wegen  bielicher  Verlassung
unter  Verurthellung  der  Beklagten  in
die  Kosten.

3.  Johann  Georg  Lehrer,  Mäller  von

*—*z
4

Dachtel,  Oberamts  Calw,  Alaͤger,  von
Marle  Sara,  geb.  Ganzbern  von  de,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter
Verurthellung  der  Beklatzten  in  dle
Kesten.

Wurde  in  der  Ebescheldungs-Küagsache
der  Anne  Marie,  geb.  Frey,  ven  Trichtingen,
  Oberamts  Sulz,  Klägerln,  gegen
Mariin  Schmid,  von  Keltenthal,  Amts-Oberamts
  Stuttgart,  Beklagten,  wegen
Ehebruchs,  auf  Beweis  erkonnt.

Den  8.  November:

5.  Michael  Dieterich,  Hafner  zu  bäwmmerspoch,
  Oberamts  Becknang,  Kläger,  von
Dorothee,  geb.  Eberlin,  von  Erbstetten,
Oberamts  Marbach,  Beklagten;

5S.  Matthäus  Schneck,  von  Hagelloch,
Oberamts  Herrenberg,  Kläger,  von  Catharine,
  geb.  Heller  von  da,  Beklagten;

7.  August  Steck,  Knopf-Fabrikant  zu
kudwigsburg,  Kläger,  von  Frledrike,
heb.  Blessing,  von  Nußdorf,  Oberamm
Valhingen,  Beklagten.

Den  15.  No#ember:

8.  Marie  Catharine,  geb.  Ernst,  vo#n
Reigbelm,  Oberemts  Reckarsulm,  Klägerin,
  von  Jekob  Bauer  von  da,  Beklatzten;


9.  Tebias  Bosch,  Zengmacher  von  Onstmeitigen,
  Oberamts  Balingen,  Klaͤger,
von  Catharlne  Barbare,  geb.  Matthes
von  da,  Beklegten;

10.  Jakod  Frledrich  Barib,  von  Prevorst,

Hberem'ts  Marbach,  Kléger,  von  Cathaeiwe,

  geb.  Wurst  von  da,  Beklagen.
Den  :2.  Norember:

11.  Geerg  Schreper,  don  Blbersfeld,
        <pb n="914" />
        910
Oberamts  Hall,  Kläger,  von  Anne  Bar-  Den  29.  November:
bare,  geb.  Kübler  von  da,  Beklagten;  14.  Jehannes  Pfeifer,  Sirumpfweber  #
12.  Caroline,  geb.  Dillinger,  von  Hall,  Baliugen,  Kläger,  von  Susanne  Chil
Klägerin,  von  Cbristoph  Friedrich  Bootz  stine,  geb.  Sting  von  da,  Beklazien;
von  da,  Beklagten,  sämtlich  wegen  be=  15.  Sbristlan  Wldmann,  von  Boallagen
Harrlicher  Wldershenstigkelt  in  For#setzung  Kläger,  von  Anne,  geb.  Wagner  #n
der  Ehe,  und  zwar:  da,  Beklagten,  und
bel  6.  y.  .  9.  und  11.  unter  Verurthei  u16.  Phllipp  Jekob  Vollmer  zu  Beriel,
lung  der  Beklagten  in  die  Kosten,  bei  spach,  Oberamts  Scherndorf,  von  Ce
5.  20.  und  :2.  aber  unter  Verglelchung  tbarine  Margarethe,  geb.  Siegel  von  da,
der  Kosten.  Beklagten,  wegen  beparrllcher  Wlider-13.
  Friedrich  Lober,  von  Dappach,  Ober-  spenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ebe,  uud
amts  Galldorf,  Kläger,  von  Marie,  geb.  iwar:

Kappis  von  da,  Beklagten,  wegen  Ebe-  bei  16.  und  16.  unter  Vergleichnng  de
bruchs,  unter  Verurthellung  der  Be-  Kosten,  bei  16.  ober  unter  Veruntzellug
Uagten  in  die  Kesten.  der  Beklagten  in  die  Kosten.

8)  Krei  Gericht  sh#fe.
I.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Cminsl!-Senet.

Am  1.  November  wurden  ver=  2)  Johomm  Frledrich  Brenner  von  da,
wegen  mit  Mißhandlung  von  Gen

urtheilttn

a)  Johann  Helnrich  Brenner,  von  dlarmes,  verbundener  Belhälse  zur  Vi

Markgrdningen,  Oberamts  Ludwigsburg,  dersetzlichkeit  seines  Sohns  Jebann

en  ihaͤtlicher  Wlderfetzlichkelt  gegen  Heinrich  Brenner,  und  weten  W

5§6  darmes  neben  der  Verbindlich=  cher  Injurlen  gegen  einen  Gensd  ume,

Oen-  m  thiung  der  Haͤlfie  der  Un-  neben  der  Verbindlschkell  zu  Bescklusg

teln  np  .  Kosten,  zu  olermenat.  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  7o
vrsuchung  fü#fmonstlicher  Fektungsbtefe

licher
        <pb n="915" />
        911

2.  Johann  Andread  Rudolph  Springer,
Weingärtner,  von  Heilbronn,  wegen
Pfleaschafts-Kassenresto,  und  wegen  zu
Deckung  seiner  Kassen-Eingriffe  begangener
  Fälschungen,  neben  der  Verbindnchreit
  zum  Ersatze  des  Rests  nebst  Zlnsen
  von  der  Zelt  der  geschehenen  Kassen-Eingriffe
  an,  auch  zur  Bezahlung  von
1  der  Untersuchungs-Kosten,  über  die  ihm
unterm  3.  März  dieses  Jahrs  wegen
gslelchen  Vergehens  zuerkannte  achtmonatliche
  Zuchthausstrasfe,  (Staats=  und
Reglerungs-Blatt  S.  311)  zu  welterer
achtmonatllcher  Zuchthausstrafe.

Am  3.  November  wurde:

5.  dem  Johann  Cbristian  Räüßle,  Stadt-Inventirer
  zu  Stuttgart,  wegen  fortgesetzter
  ausgezelchneter,  sehr  großer  Veruntreuungen,
  wegen  einer  klelnen  Unterschlagung,
  und  versuchten  groben  Betrugs,
  auch  wegen  Verschuldens  an  selnem
  Vermbgens  Zerfall,  neben  Bezahlung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und  :  der
Untersuchungs  Kosten,  auch  Ersatz  des
verursachten  Schadens,  eline  dreijäbelßeT
  Festungsstrafe  zuerkannt.

Am  6.  Noember  wurden  verurtheilt:


4.#.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Reckarsulm
  geführte  Umersuchung:

Gottlieb  Schoch,  von  Jettenboch,

Oberamts  Marbach,  wegen  Vaglrens
und  Conkubinats,  zu  fünfmonatllcher
  Festungsstrafe;

b)  Philppine  Konrad,  ven  Affaltrach,
Oberamts  Weinsberg,  wegen  gleicher
Vergehen,  zu  vlermonatlicher  Zuchtbausstrafe,
  unter  Verfällung  einer  jeden
  dleser  beiden  Personen  in  dle  eigenen
  Arrest-  und  in  #  der  Umersuchungs-Kosten;


5.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerschte  Weinsberg
  gefährte  Untersuchung:

a)  Pbllipp  Hasenmaler,  don  Altlautern,
  Soldat,  wegen  zweier  in  verabredeter
  Verbindung  begangener  quals,
flizirter  kleiner  Dlebstähle,  und  wegen
elnes  Wald-Ercesses,  zu  füufmonat,
licher  Festungsstrafe;

b)  Wilhelm  Hasenmaler,  von  Altlautern,
  Soldat,  wegen  eben  dleser  Diebstäble,
  eines  elnfachen  kleinen  Diebstahls,
  und  eines  Wald-Ercesses,  glelchfalls
  zu  fünfmonatlicher  Festungsstrafe;


c)  Johann  Dauchert,  von  Altlautern,
verabschledster  Soldat,  wegen  eines
quallsizirten  Dlebstahls,  und  wegen
nachgefolgter  Thellnahme  an  einem
Dlebstahle,  zu  drei  und  ein  balb
monatlicher  Festungsstrafe,  neben
WVerfällung  eines  Jeden  dleser  Perur-2
        <pb n="916" />
        i

Wellten  in  selne  Arrest:  Azungs=  und
1  der  Umersuchungs-Kosten,  se  wie  in
den  Ersatz  des  verursaochten  Schadens,
bezlehungsweise  unter  solidarischer  Verbindlichkeit;


Jang  Andreas  Mannuß,  gewesener

HBürgermelster  von  Sternenfels,  Oberamts

  Maulbronn,  wegen  Werwendung
pflegschaftlicher  Gelder  in  seinen  Nutzen
und  wegen  Faͤlschung  zum  Behuf  der
Verdeckung  eines  Thells  dleses  Restet,
ferner  wegen  eines  Commun-Kassen-Restes,
  und  nachläßiger  Föhrung  des  Bärgermelster-Amtes,
  neben  Bezahlung  vo#n
ber  Untersuchungs-Kosten,  und  Erset
der  noch  ulcht  getllsten  Rest  Summe  nebst
Zinsen,  1#  ztweimonotliche#  Festungs=Krafez
  auch  wurde  er  zu  Bekleldung  elnes
pffentlichen  Amtes  für  nofähls  erklärtz

7.  de  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  ge-8.



kommene  Catharlne  Mäller,  von  Dleenbech,
  Oberamts  Gelßlingen,  wegen
Verhelmllchung  lhrer  unehelichen  Schwongerschaft,
  wegen  Gebährens  unter  falschem
  Namen,  und  wegen  Aussetzung
ihres  Kindes,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=
  Azungs=  und  Umgersuchungs-Kosten,
zu  olermovatlicher  JSuchthausstrafe.
Am  9.  November  murden  vde#
urthellt:
dee  zu  Leonberg  in  Uatersuchung  ge-##



kommene  Jakob  Henne,  ven  Ploch'sten,

  Oberamts  Eplingen,  wegen  in
rechtlichen  Slane  drl#ten,  und  unter  ercchwerenden

  Umständen  begangenen  Dies--Kahle,

  neben  der  Verbindlichkelt  zun
Ersotze  des  Schadens,  und  zu  Besch
lung  seiner  Haft-  so  wie  der  Uaterst.
chungs-Kosten,  zu  einjähriger  Zuchihern,
strafe  mit  Willkomm,  und  zu  nachse
reiger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeis
baus,  auf  wemigstens  sechs  Mee

9.  die  zu  Stungart  in  Untersuchung  ##

kommene  Dorothee  Schwob,  von  Bl#-lungen,
  wegen  wiederholter  und  gewerbs,
mäßig  getrlebener  Unzucht  in  der  Jesdenzstadt,
  neben  der  Werbindllchken  ##
Erstottung  lhrer  Arrest:  und  Umerst,
chungs-Kosten,  zu  elujährlger  304,
hausstrafe;

0.  Barbore  Slalin,  den  Horrbei,

Oberamts  Vaihingen,  wegen  neuerii
gegen  sie  erhobener  frecher  ügen  ver  Gricht,
  über  die  ihr  unterm  16.  Junii.
J.  zuerkannte  slebenmonailiche  Zuchthau
strafe  (Staars=  und  Neglerungs"  Vlan
S.  5½2)  zju  welterer  einmonatlichet
Zuchtbausstrafe.

Am  10.  November  wurde:

13.  der  zu  Ludwigsburg  in  Umersichos

gekommene  Johan  Geerg  Seil,
Groß-Eitzlingen,  Oberamts  G#hpploges
        <pb n="917" />
        913

wegen  in  Gemeinschaft  verübter  fortgesedter
  Betrügereien  und  Betrugs-Versuche,
  neben  der  Verbindlicherit  zm  Ersose
  des  Schadens,  se  wle  selner  Arrest
und  #'½#8  der  Untersuchunge,  Kosten,  mit
achtmonatlicher  Festungsstrafe  belegt.

An  demselbe  Tage  wurde:
77.  Christian  Melßner,  Schulchelß  zu-Schwabbach,
  Obrramts  Weinsberg,  wegen
  Geld  Unterschlagung,  und  zu  deren
WVerbergung  erstaneten  unwahren  Berichts,
neben  Verurthellung  in  die  Untersuchungs-Kosten,
  von  selner  Stelle  als  Schultheig.
entsezt,  zu-  Bekleldung.  einse  Sffentlichen
  Am:es  für  unfäbig  erklärt#  und
mit  dreiwüchiger  Gefängußstrafe  belegt.


Am  13.  Novemberi  wurben  verurtheilt:



13.  drie  zu  Ludwilgeburg  in  Umersochung
tekommene  Ir##the  Ccroline  Heß,  von-Reichenhech,
  Oberamts  Göpringen,  wegen
  militelst  Faͤlschungem  thells  vollbrachten,
  ibells  versuchten  Beirugs,  wegen
wlederholien  Vaglrens,  Chebruchs  und
Beruntreuung,  neben  dem  Ersaze  des-Scharene,
  und  Bezohlung  den  :  der-Untersuchungs
  =  so  wie  ihrer-  Arrest=  und-Azungs
  Kosten,  zu  geunmonatllcher:
Juchtbausstrafe;.
#44.  die  zu  Stiuttgart  in  Umersuchung:  gekommene

  Margsretihe  Catharine  Degker,
von  Bäblingem,  wegen  Conkublnats  und
Beträgerelen#,  neben  dem  Erfate  ven  4
der  Untersuchungs=  so#  wle  ihrer  Arrestund
  Azungs-Kosten,  auch  bes  Schabens,
zu  vlermomgtlicher  Zuchthausstrafer

15.  auf  die  vom  Oberamtsgerichte  Backnang

geführte  Untersuchung,  Heinrich  Buchtel,
  Weber  von  Bönniphelm,  Oberamts
Beslgheim,  wegen  olerten  Dlebstahls,
und  wlederhelten  Vaglrens,  zu  ochtmonstlicher
  Zuchthausstrafe,  und  nachberiger
  Einsperrung  in  ein  Zwang#-Arbektshaus
  ble  zu  erprebter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  voler  Monate,  auth
zu  Bezahlung  seiner  Arrest=  Ajunss).
und  Untersuchunge,  Kesten-Am
  1½6.  Neovember  worde:

16.  dem  Jebann  Andrees  Rudolph  Springer,

  Weingärtner  von  Heilbronn,  wogen
einer  neuerlich  gegen  ihn  erbobenen  Fälschung-,
  zu  der  durch  zwei  feähere  Urtbeile
  gegen  ihn  ausgesprochenen  fechsjebemmenatlichen
  Suchthausstrafe  einewestere
  zweimonatliche  Zuchtbausstrafe
zuerkannt,  und  dle  Bezehlung  fämtlicher
Umersuchungs-Kosten  auferlege
Am:7.  Noember  wurden  verurtheilt:-


  der  zu  Walhlugen  in  Untersuchung  ge:

mmene  Michael  Knedel),  Weber  von:
        <pb n="918" />
        “

Duͤrrmenz,  Oberamts  Maulbrenn,  wegen  Arrest=  und  Untersuchungs=  Kesten  ##
widerholten  Betrugs,  neben  dem  Ko-  zweijéhriger  Zachthausstrafe  mit  den
sten-  und  Schadens=  Erfatze  zu  achtmo-  bem  Wlillkomm;

natlicher  Zuchthausstrafe  und  nachbe=  21.  der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  zeriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Ar-  kommene  Schunpeergeselle  Johann  Helmitz

beltshaus  auf  wenigstens  oler  Monate;z  Reik,  von  Ulhingen,  Oberamts  Gis-18.
  Manbäus  Wagner,  IJimmergeselle  tzen,  wegen  wlederholten  qualißelns

von  Lampoldsbausen,  Oberamts  Reckar-  und  großen  Dilebstahls,  neben  dem  Ku

sulm,  wegen  mehrerer,  größtenrhells  aus-  sten=  und  Schadens-Ersatze,  zu  secht

gezelchneter,  groser  und  qualisieirter  Dieb-  monatlicher  Festungsstrofe

stähle,  wegen  wlederhelten  Betrugs  und  Am  s7.  Nomber  urde:

Scortatlen,  neben  dem  Ersotze  des  Scha=  2z:.  Wilbelm  Scheerer,  von  ke##,
dens  und  Bezahlung  selner  Arrest-Azungs-  Oberamts  Bocknang,  wegen  eines  guefn
und  der  Untersuchungs  -Kosten  zu  und  im  rechtlichen  Sinne  dritten  Dibzweljéhriger

  Zuchthausstrefe.  stahls,  ferner  wegen  Vaglrens  und  zue-Am
  sz.  November  wurden  ver-  ben  Lägens  vor  Gericht,  neben  dem  Erurthellt:
  satze  des  verursachten  Schedens,  r

die  zu  Stutlgart  in  Untersuchung  ge-  Bezabluug  seiner  Arcest-  Azungs=  am
19.  |  «  s,
tommene  Caroline  Fesky,  von  Ludwigs-  Untersuchungs-Kosten,  zu  elner  kiiptili
burg,  wegen  wlederholter  verbotswidriger  chen  Züchtigung  mit  fünf  und  be-NRöckkehr

  in  die  Reslienzstadt  Sturtgart  zig  Stockstreichen,  und  zu  olerzund
  dägen  vor  Gericht,  neben  Bezahlung  benmonatlicher  Festungestrafe,  erh
Ibrer  Arrest-Azungs=  und  Untersuchuags-  nachberiger  Elnschlletzung  in  eln  —T
Kosten  zu  viermonatlicher  Zuchthaus-  Arbelishaus  bls  zu  erprobter  Beserun.
strafe;  mindestens  aber  auf  die  Dauer  ven  sie.
0.  Heintich  Ganz,  von  Ottmarshelm,  ben  Monaten;  6
Oberamts  Marbach,  wegen  wiederbolter  33.  der  zu  Hellbronn  in  Unterschir  “
großer  und  ausgezelchneter  Diebstähle,  kommene  Chrelfstlan  Frledrich  ,
und  wegen  thärlicher  Wlderseszlichkelt,  von  Splegelberg,  Oberamts  Be  17
neben  der  Werbindlichkelt  zum  Ersatze  wegen  wiederbolten  Dlebstable,  15
des  Schadens  und  zur  Bezahlung  seiner  gen  Umgangs  mil  einer  Welbs-Prrsen
        <pb n="919" />
        2#5

wiekerholten  Vaglrens  und  Bettelns,
zu  dreimonatlicher  Zuchthausstiefe
und  nachheriger  Elnsperrung  in  ein
Zwangs=  Arbeitehane  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  drei  Moyaten,  ouch  zu  Bezoblung
  selner  Arrest=  Azungs=  und  Untersachungs-Kosten
  verurtheilt.

Am  29.  November  wurde:

24.  der  Catharine  Frank,  von  Heumaden,
Oberamts  Stuttgart,  wegen  eines  im
rechilichen  Sinne  als  dritten  erschelnenden
  großen  und  ausgejeichneten  Diebstahls,
  ferner  wegen  Fälschung  elner  dffentlichen
  Urkunde,  wegen  Vagirens,
Butelns  und  Scortation,  neben  dem

Ersatze  des  Schadens  und  Bezohlung
Wrer  Arrest=  Ajungs=  und  der  Untersuchungs
  Kesten,  elne  ein  jäbrige  Zuchtbausstrafe
  und  nachherige  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprobler
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  sechs  Monaten,  und

25.  Elisabethe  Zügel,  ven  Murrhardt,

Oberamts  Backnang,  wegen  Vagirens,
Verletzung  eines  eldlichen  Angelbbnisses,
Diebstahls  und  Funddlebstahls,  auch  wiederholter
  Verläumdung,  neben  der
Verbludlichkeit  zu  Vergütung  des  gestifteten
  Schedens  und  zu  Bezablung
lihrer  Arrest=  auch  eines  Theils  der  Untersuchungs
  =  Kosten,  elne  viermonatliche
  Zuchthausstrafe  zuerkannt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  13.  Oktober  wurde:

1.  in  der  Untersuchungssache  gegen  Martin
Nonnenmacher,  Bauer  von  Knutitlingen,
  Oberomts  Maulbronn,  von  dem
Criminal-Senate  des  Kbnigl.  Ober-Tribunals
  erkannt:  daß  der  Aggeschuldigte
wegen  dreier  in  verabredeter  Verbindung
veruͤbter  Straßent  aub-Handlungen,  welche
  saͤmtlich  durch  die  Vereinigung  der
Tbellnehmer  zu  einer  Bande,  beziehungsweise
  aber  durch  Führung  von  Wasffen,

Vermummung  and  erhebliche  Mißhandlung
  der  Bersubten  erschwert  find,  se
donn  wegen  sleben  cemplottmäßlg  veribter
  klelner,  aber  tbeils  zualistrirter,  cheils
ausgezelchneter  Diebstähle,  wegen  complottmäßig
  verübter  Wilderel  und  wegen
Ehebruchs-Versuchs  zu  achizebenjäh--reiger
  Zuchchausstrafe  in  Gotteszell,  zum

Ersatz  des  Schadens,  unter  solidarlscher

Berbindlichkeit  mit  seinen  Genossen  und
zu  Bezehlung  selner  Verhafes=  Defen-
        <pb n="920" />
        516

slons-  und  der  Prozeß-Kosten  beider
Instanzen  zu  derurtheilen  sey;  welches
Erkenniniß  im  Wege  der  Gnade  zu  mildern,
  Selne  Koͤnigliche  Majest  at
zju  Folge  hochsten  Rescripts  vom  Zo.  Olteber
  Sich  nicht  bewogen  gefunden  haben.

Am  3.  November  wurde:

2.  Ludwig  Hamann,  von  Maulbronn,

wegen  wlederhelter,  zum  Thell  ausge-Fichneter

  Diebsthle,  In  Betracht  da
vielen  von  ihm  wegen  glelcher  Verbn.
chen  erstandenen  Cilmlnal·  Sitafen,  jr
achtjaͤhriger  Zuchthausstrafe  in  Get—
teszell,  und  nachheriger  Rekluston'in  elwem
  Zwangs=  Arbeishause,  winigslen
auf  die  Dauer  von  drei  Jahrer,  aus
zum  Ersaßtz  selner  Verhafts=  Defenstenund
  sämtllcher  Drozeß-Kosteo  beu
Instanjen  verurtbellt.

2.)  Civis-Senat.

1.  Die  in  Sachen  des  Gottlieb  Neldhardt
zu  Boͤnnigbhelm,  Kl.,  und  des  Adam
Kreh  zu  Welnsberg  Bekl.,  peto.  debiti
  er  muruo,  gege  ein  von  dem
Lormalligen  Oberamtsgerschte  Weinoberg.
ansgesprochenen  Urthell  ergriffene  Mppellation
  vom  Selte  des  Klägers  wurde.
vermige  eines  unterm  2%  unb.  à2.  Oktober
  gefälltem  und  am  2:4.  und  29.
desselben  ·  Monats  insinultten  Erkenatnisses
für  desert  erklärf.

2.  In  der  Rechtssireitigkelt  erster  Instanz
zwischen  Alerander.  Judas  zu  #budwigsburg,
  Kl.,  und  dem  Mejor.  Franz  von.
Miller  allda,  Beklagken,  Anlebens-Capitol
  und.  Zins=  Forderung  betreffend,
wurde  der  Bekl.  durch  das  unterm  21.
Angast  gefällte  und  den  Partelen  unterm

  :.  und  15.  September  iftoulne
Erkenntniß  zu  Botablung  von  Cerltel
und  Ziasen  umter  Verurtbellung  deselle
ln  sämtliche  gerichtliche  und  außergeisch
liche  Kosten  und  Sporteln  für  verbunden
erklaͤrt.

3.  In  der  Appellatsont  sache  von  dem  Oberamts

  gerichte  Neckarsulm  zulschen  da
Künderm  erster  Ebe  des  Joseph  Enzle,
von  Gundelsbelm,  Kl.,  Anten,  und  der
————————————
verehellchten  Denniager  daselbst,  Beh.
Atin,  Wrückforderung  elnes  angehlich
indebite  bezogenem  Errangenuschaftt
Orlisbells  betreffend,  wurre  das  unkn
-5.  November  29,9.  erbffneie  Unel
erster  Instanz  durch  Erkenmnih  n
1#5.  Oltober,  ins.  den  2-  Movemkt.
        <pb n="921" />
        H
#½

aunter  Veegleichung  der  Prozeß-Kesten  frist  zur  Einrelchung  der  Beschwerdedleser
  Instanz  bestärlge.  schrift  für  verlassen  erkiär.

4.  Ja  der  Rechtssache  erster  Instanz  znl:  6,  In  der  Appellstlonssache  von  dem  Oberschen
  dem  Handelsmann  Wilbelm  Peter  umtsgerichte  Weinsberg  zwlschen  dem  le-Bolz
  zu  Stuttgart,  Kl.,  an  einem  und  digen  Carl  Schaffert,  von  Scheppach,
dem  General-Major  Freiherrn  v.  Varn-  Bekl.,  Anten,  und  Catharine,  des  Peter
buͤler  zu  Ludwigsburg  und  dem  Frel-  Paul  Zentler  in  Ober-Ohrn,  Oberamis
berrn  Jonaihan  von  Palm  zu  Muͤhl-  Oebringen,  Ehefrau,  geb.  Braun,  Kl.,

bausen,  Beklagte  am  andern  Thell,  Ai#n,  Kinds-Ernäbrumg  betreffend,  wurde
Schuldforderung  betreffend,  wurde  der  vie  von  dem  Bekl.  gegen  das  am  55.
Kl.  durch  Erkenntniß  vom  3.  Oktober,  Aoell  14  81  erhffnete  ersteichterliche  Urinf.
  den  10.  November,  mit  selner  Klage  tbell  elngewandte  Berufung  wegen  verabgewlesen,
  und  in  lämtliche  Prozeß.  läumter  Nothfrist  zu  Einrelchung  der
Kosten  verurthelle.  Beschwerdeschrift  durch  Erkenntalß  vo#m
5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  lo.  Oktober,  inf.  den  2.  und  5.  Movemamtsgerichte
  Hellbronn  zwischen  der  Ehe-  ber,  fär  verlassen  erklärt,  und  der  Befrau
  des  Schug=  Juden  kdo  Maler  in  klagte,  Ant,  zju  Erstotmng  der  dadurch
Suzttgart,  Intin,  Inkerventin,  An#in,  seinem  Gegenthell  verursachten  Kosten

dem  Juden  Anschel  Llebmann  Dmelfuß,  dieser  Instanz  verurthellt.
von  Grumbach,  Jaten,  und  Martin  Mayer,  J.  In  der  Appellarionssache  von  dem  Oberdeonbard
  Reinhardt,  und  Consorten  von  amtsgerichte  Cannstadt  zolschen  Damiel

Fdefeld,  Intervenlenten,  Aten,  In  der  Bek,  von  Stetten,  Kl.,  Anten,  und  den
HPHauptsache  Arrest  -Rechfertigung  und  Erben  des  Ochsenwirths  Doold  Lauin
  der  Intervention  Windication  elnes  sterer  daselbst,  Bekl.,  Aten,  verschledene
mit  Arrest  belegten  Frucht-Erlbses  be-  Forderungen  betreffend,  wurde  dle  von
treffend,  wurde  durch  Erkenntalß  vom  dem  Kläger  gegen  das  am  27.  Aprll
à9.  Septemben  Ins.  den  36.  und  19.  Ok-  1820  erbffnete  erstzichterliche  Urtheil  elntober,
  dle  von  der  Intin,  Interveniin,  gewandte  Berufung  wegen  versänmser

gegen  das  am  30.  April  dleses  Jahrs  Nochfeist  zu  Einrelchung  der  Beschwererbffnete
  erstrichterliche  Urthell  einge-  beschrift  durch  Erkenn#enth  vom  vo.  Ok.
wandie  Bevufung  wehen  versäumter  Notb-  teber,  las.  den  5,  Rovember,  fär  ver-
        <pb n="922" />
        lassen  erklärt,  und  der  Kl.,  Ant,  In  dle
dadurch  seinem  Gegentbell  verurfachten
Prozeß-Kosten  dleser  Instanz  verurtheilt.
In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Heilbronn  zwischen  Friedeich
  Beuerlen,  von  Flein,  Kl.,  Anten,
und  der  Wittwe  Regine  Rudolpp,  und
den  Erben  der  Wittwe  des  Hafners  Künzer
  von  da,  Bekl.,  Aten,  dle  Erfällung
eines  Vertrags  betreffend,  wurde  vermige
  Beschlusses  vom  5.,  und  ins.  den
30.  Oktober,  die  Appellation  wegen  verstumter
  Mothfrist  zu  Elnrelchung  der
Beschwerdeschrift,  unter  Werurthellung
des  Anten  in  die  Prozeß=  Kosten  dleser
Instanz,  fär  verlassen  erklärt.

In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Reckarsalm  zolschen  Michael
Krebs  zu  Untergrlesheim,  Bekl.,  Anten,
  und  der  Winwe  Cerdula  Mannbardt
  von  da,  Kl.,  Atin,  pcto.  actionis
  tutelae  directae,  wurde  vermbge
Beschlusses  vom  6.  Oltober,  und  ins.  den
20.  November,  das  unterrichterliche  Erlenntniß

  unter  Verurtheilung  der  Antin

in  die  Proleß-Kosten  belder  Instanzen
dahin  abgeändert,  doß  Bekl.  Anr,  von
der  gegen  ihn  angestellten  Klage  ennbunden

  seyn  solle.

10.  Vermöge  Erkenntnises  vom  10.  Ortvber,

  und  ins.  den  :4.  November,

9183

wurde  in  der  Appellatlonsseche  ven  den
Oberamtsgerschte  Heilbronn  zwischen  Cyhrlstoph.
  Gräsle,  von  R  ckar  Gartach,  alt
Pfleger  des  verschellenen  Jehann  Adam
Zlegler  von  da,  Bekl.,  Anten,  und  den
Erben  des  Zleglermeisters  Zlegler,  von
Neustadt  „r  Kl.,  Aten,  pcio.  debui,
dle  Appellatlon  für  desert  erklärt,  un
der  Bekl.,  Anc,  zu  Erstattung  der  Prezeß
  Kesten,  und  Entrichtung  der  Gerichtte
Sporteln  verurtbellt.

11.  Ins  der  Rechtsfache  zolschen  dem  Inden=
  Schullheißen  Jakob  Dezginger  ##
Mäblhelm,  Oberamts  Horb,  Kl.,  ond
dem  Obristen  von  Koserlz  zn  Stultgatt,
Bekl.,  Bürgschafts-Ansdrüche  beirefend,
wurde  vermöge  Erkenntussses  vom  3o.  August,
  inf.  den  :2.  Oktober,  der  Bell.
für  verbunden  erklärt,  dle  elngeklagten
100  fl.  samt  Verzugs-Zlasen  zu  belchlen,
  und  die  Prozeß  Kosten  und  Sporteln
  zu  tragen,  jedoch  mit  Vorbehalt
seines  Regresses,  an  die  im  Urthell  bezeichnete
  Person.

13.  Vermbge  Erkenntnlsses  vom  23.  Oltober,
ins.  den  16.  November,  wurde  #  der
Appellatlonssache  von  dem  Scadtgerschee
Stuttgart  zosschen  dem  Stadt=  und  Gorulsons-Apotheker
  Gaupp  daselbst,  nun  dessen
Erben,  Bekk,  Anten,  und  dem  Khogl
Ober-Finanz,  Collegium,  Kl.,  Alen,
        <pb n="923" />
        919

blquldatlon  zu  ersetzender  Deblen=  Baukosten
  betreffend,  das  Urthell  erster  Instonz,
  unter  Werglelschung  der  Kesten
beider  Instanzen,  thells  abgeändert,  tbeils
bestätigt,  jedoch  belden  Partpelen  noch
weiterer  Bewels  vorbehalten.

13.  In  der  Rechtssache  von  dem  Oberamts--gerlchte
  zu  Eßlingen  zwlschen  dem  gewesennen
  Handelsmann  Johann  Jakob  Kodweiß
  daselbst,  Querulanten,  und  den  Erben
  des  Zinugleßers  Kedweiß  ebendoselbst
Querulaten,  Schul  forderung  betreffend,
wude  unterm  18.  September,  Inf.  den  8.
Okteber,  Qnerulant  mit  der  gegen  die  om
18.  Juni  1319  ezhffneten  Urthelle  erßer
Inganz  erhobenen  Richtigrelts-Klage  als

14

nystat:haft  abgewlesen,  in  die  Kosten
verurtheilt,  und  wegen  muthwilligen
Querulirans  mit  elner  achttaͤgigen  Gefaͤngnißstrafe
  belegt.

.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamisgerichte
  zu  Walblingen  zwischen  den
Besstzern  des  Zillbardt-Hofes,  Kl.,  Anr
ten,  und  der  Gemelnde  Hohenacker,  Bekl.,
Alln,  einen  Schafweldgang  bertveffend,
wurde  durch  Erkennenlß  vom  29.  Oktober,
  Ins.  den  :3.  November,  das  unterm
19.  Juni  2870  erbffnete  erstrichterliche
Urtbell  bestätlgt,  und  wurden  dle  Kl.,
Anten,  zum  Ersatze  von  1  der  der  Beklagten,
  Alln,  in  Meser  Instanz  verure.
G#chlen  Koften  verurthellt.

1IX.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Cilnlsel-Senst.

Am  :.  November  wurde:

r.  Johann  Georg  Maler,  von  Walddorf,
Odberamts  Tübluge#n,  auf  die  zu  Naͤrtingen
  stattgehabte  Untersuchung  wegen  dritten
  und  dabel  greßen,  ausgezelchneten
und  in  Genossenschaft  veruͤbten,  auch
durch  ihiliche  Mißhandlung  des  Bestoblenen
  erschwerten  Diebstohls,  dann  wegen
Vegleens,  neben  solidorischer  Verbindlchreit
  zum  Schadens-Ersat  und  umer-Vorbehalt
  eines  Straftusatzes,,  sofer#

kurch  die  noch  anßängige  fernere  Untrrsuchung
  ein  welterer  Reat  gegen  denselben
  erhoben  werden  sllte,  zu  achtzebenmonatlicher
  Zachthausstrafe  nebst
Willmm  und  zu  nachberiger  wenigstens
  neunmonatlicher  Einschließung
in  ein  Zwangs-  Arbeliehaus,  so  wie  zu
Erstattung  seiner  Verhaft-  Azungs-  und
sämtlicher  Umersuchungs-  Koßen  verur-HFellt.
        <pb n="924" />
        Am  9.  November  Ast:

2.  Michoel  Schatble,  von  Agenbach,  Ober--



omts  Calw,  wegen  mehrerer  zum  Theil
ausgezeichneter  und  wlederholter  Diebstähle,
  dann  wegen  elnes  mie  Auszelchnunz
  verbundenen  Dlebstahls-Wersuchs,
so  wle  wegen  Veruntreuung  und  Unterschlagung,
  neben  der  Verbindlichkelt  zum
Ersotz  des  verursachten  Schadens,  auch
seiner  Verhaft=  und  sämtlicher  Untersuchungs
  =  Kesten  zu  elner  ihm  bel  dem
Oberamtsgerlchte  zu  erthellenden  Süchtigung
  von  fänf  und  zwanzig  Stocksteeichen,
  und  zu  vler  und  einbalbmonatlicher
  Festungs  5.  Arbeitsstrafe,  nach
deren  Erstehung  er  unter  besondere  ortspollzelische
  Aufsicht  zu  stellen,  verurtheilt;


auf  die  zu  Rottwell  stattgehabte  Untersuchung
  der  Helligenpfleger  Matthäus
Schwarz,  von.  Zlmmern  unter  der  Bur#e,
wegen  unordemtlicher  Rechnungs-Fährang,
Verwendung  von  Kassengeldern  in  seinen
Nutzen  und  gesetzten  Rests  von  76  fl.  bokr
mit  Räcksicht  auf  die  ihm  zur  Scite  stebenden
  Milderungsgründe,  neben  der
Verbindlichkelt  zum  Ersatz  der  Rest-Summe
  samt.  Interesse  daraus,  so  wie  saͤmtchungs-Kosten,
  der  Heillntsetzt,
  für  unfäbls
ines  verrechnenden  Am:

licher  Unterso
genpflegerstelle  e
in  Bekleidung  e

EEIEIIIIIIIIX
Gefaängnißstrafe  belegt;

.Johann  Adam  Mack,  von  Detilngen

Oberamts  Urach,  wegen  großen,  In  Ge
nossenschaft  verübren  und  ausgejelchnetn
Frucht-Diebstahls,  dann  wegen  Fletel-Dlebstahls,
  welche  Vergehen  gzugleich  al
wiederholte  Diebstähle  im  rechtlchen
Sinne  erschlenen,  endlich  wegen  versthb
deter  Vermdgens-Inselvenz  über  den  #
dem  vormallgen  Crin  inalamte  Urech  r
standenen  vlermonatlichen  Arreß,  erb
cher  demselben  als  Strafe  angerechut
wurde,  neben  solidarlscher  Verblnkliche
zum  Schadens-Ersatz  und  Erstettong
selner  Verhaft=  Azungs-ouch  an  de
Untersuchungs  -Kosten  zu  vlermontn
licher  Festungd-Arbeltsstrafe  verunhhii
worden.

Am  15.  November  wurde:

5.  Johann  Georg  Mohl,  von  Grhjinz,

Oberamts.  Nuͤrtingen,  wegen  mehtert
wwor  klelner,  aber  gewerbemeßig  varlt
ter  Dlebstlhle,  sedanv  wegen  eines  #us
gezeichneten  Debstahls,  in  Betnel
daß  derselbe  wegen  Diebstahls  bert
eine  Correktions=  Strafe  erstanden  ba,
neben  der  Verblndlichkelt  zu  Ersatuns
seiner  Verhaft=  und  sämtlicher  Unttsuchungs-Kosten,
  so  wie  zum  Sche#u-
        <pb n="925" />
        921

Ersos  mit  einer  sechsmonoflichen
3Zwangs-Arbeitehausstrafe  beleze.
Am  2c.  November  ist:
6.  Anton  Fischer,  oon  Beffendorf,  Oberaomts
  Oberndorf,  auf  elne  zu  Spaichingen
  staltgehabte  Untersachung  wegen
mebrerer  wlederholten,  in  Genossenschaft
und  gewerbsmäßig  veräbten  ausgezeichneten
  Diebstähle,  sosann  wegen  Versachs
elnes  guallsicirten  Dlebstahls,  wle  auch
wegen  Tonkublnats  und  endlich  wegen
nun  erst  erhobenen  früheren  hartnäckigen
Läugnens  und  dügens  vor  Gericht  zu
drelzehenmonatlicher  Zuchthausstrafe
nebst  Willkomm  und  zu  nachberiger
wenlastens  sechomonaklicher  Einschließong
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus,  neben
solldarlscher  Verbindlichkeit  zum  Ersot
des  verursachten  Schadens  und  zu  Er-Ktattung
  seiner  Verhaft=  und  Unterfuchungs=
  Kosten  verurtheilt,  ouch  zugleich
gegen  den  Angeschuldigten  nicht  nur  für
den  Fall,  daß  er  elne  körperliche  Zächtitung
  zu  erstehen  als  unfáhlg  erfunden
würde,  sondern  auch  für  den  welteren
Fall,  wenn  bei  Fortsetzung  des  Berfahrens
  eine  größere  Verschuldung  gegen
ibn  erhoben  werden  sollte,  zin  Sirafzusotz
vorbeholten  worden.
Am  ag.  Redember  wurde:
7.  Gottlieh  Frledrich  Gayß,  caslirter  För#

ster  von  Mdfsingen,  Oberamts  Rettenkurg,
  wegen  Ehebruchs,  Fälschung  einer
bffentlichen  Urkunde  und  damit  verbundenen
  entfernten  Betrugs-Autentats,
endlich  wegen  eines  an  dem  Waldschützen
Carl  Gauß,  von  Neubulach,  veräbten
großen  und  nur  zum  geringeren  Theil
ersetzten  Betrugs,  dessen  er  Läugnens
ungeachtet  als  überführt  angenommen
wurde,  in  Betracht  der  von  ihm  wegen
Vermdgens-Beeintröchtigung  schon  früber
  erstandenen  peinlichen  Strafen  und
unter  Vorbehalt  elnes  Straf-Zusatzes
im  Fall  das  eine  oder  andere  der  aufgezählten
  Vergehen  in  der  Folge  sich  als
wlederholtes,  im  rechtlichen  Sinne  darstellen
  sollte,  neben  der  Verbindlichkelt
zum  Ersotz  des  Schadens  und  zu  Erstattung
  selner  Arrest=  Ajungs=  und
eines  angemessenen  Theils  an  den  Untersuchungs=

  Kosten  mit  sechs  und  einhalbmon

  atlicher  Zuchthausstrafe  belegt;


6.  auf  die  zu  Calw  stattgehobte  Untersusuchung:



)  der  gewesene  Schulthelß  Hertter,
von  Martinsmoes,  wegen  verübter  Faͤlschung
  öffenilscher  Urkunden  zum  Zweck
geführrer,  Nebenrechnungen,  unter  Wiederaushebung
  der  von  dem  Oberamte
Calw.  unter  dem  3  4.  Jganar  1818
        <pb n="926" />
        924
b)  der  Schulthelß  Johann  Friedrich  See,

Nemselben  angesetzten  Strofe  von  14  fl.,
Der  im  Laufe  der  administrativen  Untersuchung
  von  ihm  geschebe#nen  Abdankung
  von  seiner  Stelle  unerachtet,  sowohl
  des  Schulchelßenamts  als  seiner
Gbrigen  Commundienste  entsetzt  und
zur  Bekleidung  eines  bffentlichen  Amte
für  unfählg  erklärt,  sodann  wegen
Gestattung  von  gesetzuldriger  peimlicher
Zehent-  Pachtsgemeinschaft  und  anderer
Vergehen  noch  mit  einer  Strafe  von
fünfzeben  Relchstpalern  belegt;

ger,  von  Martinsmoes,  wegen  visseat
licher  Beurkundung  elnes  urrichtlzen
Holzverkaufs-Protokolls,  in  Betrach  daß
er  die  Beurkundung  blos  als  Bärzer
und  vor  Uebernapme  des  Schultzeißes,
amts  vorgenommen,  von  eben  gedachter
Stelle  entlassen,  jedoch  zur  kuͤnfilgtn
Bekleldung  eines  dffentlichen  Amtt
IIIIIIIIEII
selben  ein  angemessener  Theil  an  den
Umtersuchungs-Kosten  zugeschledes.

:#.)  Eloll=  Senat,

legit.,  An=  und  Gegenferderungen  beirffend,
  die  ergriffenen  Berufungen  wetzn
unterlassener  Elureichung  der  Beschwerde
schriften  innerhalb  der  gesetzlichen  Neufrist,
  unker  Verfällung  der  Anten  in  be
dadurch  verursachten  Kofsten,  für  verlet
sen  erkannt.

Am  74.  Nodember  ist:

5.  lu  der  Atlonssachs  von  dem  Oberamtt
gerichte  zu  Reutlingen  zolschen  kudn#n
Friedrich  Tröster,  Seller  von  Pfullicgen,
Bekl.,  Anten,  und  den  Erben  des  Bace
Zunfemelsters  und  herrschaftlicen  Kastob
knechts  Johannes  Mader  von  de,
Vormunds  der  Marle  Barbor  keschü,
sert  zu  Duͤrrwangen,  Kl.,  Aten,  b

Am  9.  Rovember  wurden:

in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Rettenburgz  iwischen  Basilius
Eggenweller,  Blerbrauer  von  da,  Kl.,
#Anten,  Wieder  =  Anten,  und  Xaver
Schrayvogel,  auch  Mariin  Kohler  daselbst,
  Bekl.,  Aten,  Wleder-Aten,  Belbehaltung
  von  Dunglagen  betreffend,
so  wie

in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Tuͤbingen  zwischen  dem  Schulmelster
  Johann  Jakob  Knopp,  von  Degerschlach:,
  Kl.,  Anten,  und  der  Eheft  au
des  Jobann  Georg  Schwille,  von  Pfullingen,
  so  wie  der  Ebefrau  des  Adam
Alber,  von  Plieningen,  cum  curat.
        <pb n="927" />
        Bezohlung  eines  Hauskaufschillinge  nebfst
Zinsen  betreffend,  der  Ant  umer  Verfällung
  in  die  Prozeß  Kosten  zweiter  Instanz,
  mie  der  eingewandten  Appellalion
wegen  Mangels  an  der  appellabeln
Summe  abgewlesen;

4.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Rettwell  zolschen  Simon
Weber,  als  Güterpfleger  des  Mällers
Josepp  Weber  zu  Gosheim,  Kl.,  Anten,
  Inten,  und  Mettihäus  Herrmann,
von  Wellendingen,  Bekl.,  Aten,  Jaten,
Bürgschafe  betreffend,  das  Jatische  Gesuch
  um  Wiederelnsetzung  in  den  vorigen
Stand  gegten  das  in  der  Sache  ausgesprochene
  desertorische  Erkenmilß  als  un-HKlbtthaft
  abgewlesen,  und  Ant,  In,  in
dle  Drezeß-Kosten  verurtheilt;

5.  in  der  Allonssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  zu  Horb  zwischen  dem
Freiherrn  von  Münch  zu  Mährlaegen,
Borkl.,  Nachbekl.,  Anten,  und  dem
Juden  Moses  Ochs  zu  Nordstetten,  nun
dessen  Erben  Abraham  Ochs,  Vorbekk.,
Rachkl.,  Aten,  die  cond.  causa  data
Causa  non  secuta  in  der  Vor=  und  dle
Erfüllung  elines  Versprechens  in  der
Nachklage  betreffend,  das  unterm  36.  Juli
18½5  in  dleser  Sache  bedingt  ausgesprechene
  Erkenntulß  nach  erfelgter  Abschwirung
  des  von  dem  Aten,  dem  Anten,

523

beferlrten  Haupt  Eides  unter  Verglelchung
der  seither  aufgegantgenen  Prozeß  -Kosten
unbedingt  autgesprochen  worden.
An  demselben  Tage  wurde  ferner:


6.  in  der  Rechtsfache  erster  Instanz  zolschen

  Moses  Judas  Ochs  zu  Nordstetten,
Kl.,  und  dem  Frelherrn  von  Münch  zu
Müpringen,  Bekl.,  die  belstung  elner
versprochenen  Belohnung  betreffend,  auf
erfolgte  Abschmbrung  des  von  dem  Kläger
  dem  Beklagten  zugeschobenen  Haupeeldes
  das  unterm  30.  August  1820  in
dleser  Sache  bedinge  ausgesprochene  Erkenntnlß
  unter  Vergleichung  der  seliter
aufgegangenen  Prozeß=  Kesten  unbedinge
ausgesprochen.
Am  16.  November  wurde:

.  iIn  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen
Oberamtsgerichte  zu  Urach,  als  Remis-Hlonsgericht,
  zwischen  der  Unloersitét  Taͤ-bingen,
  Bekl.,  Antun,  und  Ulrich  Brei-Unger
  und  Consorten  von  Sonderbuch,
Oberamts  Blaubeuren,  Kl.,  Aten,  ein
Zehentrecht  betreffend,  das  erstrichterllche
Erkentalß  thells  bestäclgt,  theils  abgeändert,
  under  Vergleschung  der  Przeß  Kosten
  erster  und  zwelter  Instanz.

Am  20.  November  ist:

6.  über  den  von  Istael  Hegel,  Schuster

Sedeelsindes  Exgriffench  Nekurs  #e
        <pb n="928" />
        ten  das  von  dem  Oberamtsgerichte  zu
Urach  wlder  ihn  ausgesprochene  Gant-Erkenmtiß
  erkannt  und  das  Oberamtsgericht
  bedingt  zux  Aushebung  desselben
angewiesen  worden.

Am  zu.  November  wurde:

9.  in  der  Nichtigkelts-Kloge-und  Ationssache

  von  dem  vormallgen  Oberamtsgerlchte
  zu  Rottenburg  zwischen  der  Gemeinde
  Frommenhausen,  Bekl.,  Qntin,
Antin,  und  dem  Pfarrer  beopold  Kern  in
Hirrlingen,  Kl.,  Qeten,  Aten,  den  kleinen
  Zebenten  aus  den  In  der  Brach  gebauten
  Futterkräutern  und  wilden  Grundbirnen
bekreffend,  die  beklagte  Gemelnde  sowohl

in  der  Hauptsache,  #als  auch  zu  Bezahkung

  der  seit  dem  Erkenntniß  vom  :.
Februar  v.  J.  aufgewendeten  Prozeß-Koften,
  verurtheilt.

"  Am  33.  November  wurde:

10.  in  der  Allonssache  von  dem  Oberamts=—



gerichte  zu.  Calm  zwlschen  der  Gemeinde

Simmoybelm,  Bekl.,  Antin,  und  der
Künigl.  Krels-Finanzkammer  in  kudoigsburg

  in  Wertretong  der  Pfarrel  Stmmohelm,

  Kl.,  Atin,  den  kleinen,  Insbefendere
  aber  den  Obstzebenten  von  den
auf  Simmorheimer  Markung  außerhalb
Etters  liegenden  Wiesen  betreffend,  das
erstrichterliche  Eokenntniß  unten  näherer.
Bestnmung  des  Inhalts  vesselben  bestäͤtigt

  und  die  Autin,  in  die  Piojeß-Kesten
  erster  und  zweiter  Justanz  deruttbellt;


11.  in  der  Rechtssoche  erster  Instanz  Fai

schen  den  Gemesnden  Täblugen,  Jesi
gen,  Leidringen,  Bikelsberg  und  But,
beim,  Kl.,  und  der  Khnigl.  Finaw#=Kammer
  des  Schwarzwald-Kreises,  Bell,
die  Verpflichtung  der  Klägerlau  jt
einer  jährlichen  Lleferung  von  40  Klastem
Brennhelz  in  der  Hauptsache,  nun  kie
Elnrede  des  Spollum  betreffend,  die
beklagte  Finanz-Kammer  von  der  Ei--lassung
  auf  die  Klage  vor  Wlederhersel
lung  des  Beslestandes  vom  Jahr  131)
und  Erstattung  des  durch  die  verwelzene
Holzlieferung  entstandenen  Schadensfub
gesprochen,  unter  Verfsllung  der  Ku#gt
rinnen  in  die  Prozeß-Kosten.

Am  27.  November  i#st:

12-  in  der  Rechtssache  zwischen  dem  Jude

Salomon  Isaak,  von  Unterschwanden,
Kl.,  und  dem  Frelherru  von  Kechler  #½
Schletz  Schwandorf,  Bekl.,  Anb#rüte
aus  einem  Mitbhvertrage  betreffenk,  de
Beklagte  von  der  gegen  ihn  ethetenn
Klage  unter  Verurthellung  des  Kas
in  fsämtliche  Prozeß-  Kosten,  embunden

15.  in  der  Nlchtigkeltsklage,  und  Asens-#chr

  von  dem  Oberamtsgerschte  zu  Feiwel-
  Wulschen.  Pokrh.  Peane  aef  dun
        <pb n="929" />
        Hofe  Bettlinsbad,  Bekl.,  Quten,  Anten,
und  Magdalene  Grob,  von  Heillgenhof,
cum  curatore,  Kl.,  Qatuin,  Ailn,  die
Ernäöhrung  eines  unehelichen  Kindes,
auch  Tauf=  und  Kindbett-Kosten  betrefsend,
  das  ersteichterliche  Erkenntniß  bestälgt,
  und  Qnc,  Ant,  in  dle  Prozeß=Kosten
  zwelter  Instanz  verfällt  wor:
den.  »

An  demselben  Tage  wurde  fer:

ner:

1  4.  In  der  Rlchilgkeiteklage  von  dem  Ober:
amtsgerichte  Spalchingen  zwischen  demn
Kaufmann  Johann  Jakob  Kehler  von
da,  Vorbekl.,  Wiederkl.,  Qnten,  und
dem  Handlungshause  Joachlm  Dicaluga
mu  Malland,  Vorkl.,  Wieder-Bekl,
Qaten,  Erfüllung  eines  Kauf-Contrakts
in  der  Vor=  und  Entschädigungs-Ansprüche
  in  der  Wlederklage  betreffend,
der  oberamtsgerschtliche  Ansschluß-Bescheid
  vom  18.  Jull  d.  J.,  so  welt  er
die  Wlederklage  beirifft,  aufgehoben,  und
in  Ansehung  der  Wlederklage  weitere  gesetzliche
  Verhendlung,  und  endliche  Enischelduns
  durch  den  Unterrichter  angeordnet,
  unter  Compensatlon  der  Drozeß=Kosten
  zwelter  Instanz.

Am  88.  November  ust:
ab,  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Ballugen  zwischen  Jo-925



hannes  Haug  und  Conserten  vonn  Ostdorf,
  Kl.,  Anten,  und  dem  Schulthelßen
  Christian  Vbesch  von  do,  als  Bevollmächtlgten
  der  Gemeinde  daselbst,  Bekl.,
Aten,  eln  Weldrecht  betreffend,  die  ergriffene
  Berufung  wegen  unterlassener
Einreschung  der  Beschwerdeschrift  innerbalb
  der  gesetzlichen  Rethfeist,  unter
Verfällung  der  Anten  In  dle  dadurch  verursachten
  Kosten  fär  verlassen  erkanmt;

16.  in  der  Alionssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  zu  Horb  zolschen
dem  Frelherrn  von  Münch  zu  Mühringen,
  Liquldanten,  Anten,  und  der  Ehefrau
  des  vormaligen  von  Mänch'schen
Wirtbschafts-Beständers  Erath  daselbst,
Therese,  geb.  Klett,  jetzt  zu  Horb,  cum
curatore,  Mit  =  blquldantln,  Atin,
die  Liquldität  einer  Belbringens-Forderung
  der  Atin  von  rooo  fl.  betreffend,
auf  dle  Abschwbrung  des  von  dem  Anten
  der  Auln  zugeschobenen  Haupt.Eldes
erkannt,  und  auf  den  Fall  der  Eideslelstung
  das  erstrichterliche  Erkenu####ß,  unter
  Verglelchung  der  Prozeß  =  Kosten
zwelter  Instanz,  bestärlgt,  auf  den  Fall
der  Eides  Verweigerung  aber  dle  ge-(dachte

  Ferderuug  der  Atin,  dem  Anten

.Hegenüber  ale  ulcht  liquld  erkannt,  und
die  Atin  in  sämtliche  Prozeß  -Kosten
zwelter  Justanz  verfällt  worden.
        <pb n="930" />
        926

An  demselben  Tage  wurde  ferner:


17.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Reutlingen  zwischen  Christoph
Rekenstlbl,  Weingärtner  daselbst,  Kl.,
Amten,  und  Pbiliop  Jakob  Stiechenfinger
ebendaselbst,  Bekl.,  Aten,  Erfällung  elnes
  Kauf-  und  Werkaufs-WVertrags  bewesfend,
  das  ersteichterliche  Urthell  be-Kärlgt,
  und  Amt  in  die  Prozeß,  Kosten
zweiter  Justanz  verfällt;

18.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Ragold  zulschen  Johannes
buz,  von  Altenstaig,  Kl.,  Anten,  und.
Jakob  Nübel  von  da,  Bekl.,  Aten,
Emschädlgung  aus  einem  Pacht-Wertrag
  betresfend,  die  ergeiffene  Berufung

wegen  Mangels  an  elner  gegrändeten
Beschwerde,  unter  Versillung  d#s  Anten
  in  die  Prozeß-Kesten  dleser  Insam,
abgewilesen.

An  29.  November  ist:

29.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts

gerichte  zu  Reutlingen  zolschen  Jehar
Frledrich  Hauelsen  in  Stuttgart,  klquidanten,
  Anten,  und  dem  Oberemts-Ab
tuar  Klotz  in  Tuttlingen,  so  wle  dem
Handelsmann  Elsößer  in  Stuuizen,
M  Liuldanten,  Aten,  blqusdiiät  und
Prierität  der  Mischen  Forderungen  an
die  Gantmasse  des  Flnanz  Kommer-I#e
slstratur-Asststenten  Brecht,  von  Nut
klingen,  betreffend,  auf  gleiche  Welse  ##
kannt  worden.

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal-·  Senat.

Am  3.  November  wurden:

1.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Gaildorf  gefährten  Untersuchung:


a)  Joseph  Belstler,  von  Wiesensteln,  wegen
  in  Genossenschaft  veruͤbten,  ersten
großen  und  qualificirten  Diebstahls,
Annahme  gestohlener  Waaren,  wiederholten
  Vaglerens  und.  wlederholter  Unucht,

  neben  Ersat  des  Schadens  unter

-olldarischer  Verbludlichkekr,  und  neter
Zahlung  seiner  Arrest-Azungs,  und  jk##
Umtersuchungs-Kosten,  zu  achtmont
licher  Festungsstrase  und  nachzeriger
olermonatlicher  Rekluslon  in  ###
Snanga  Arbeltsha#u##  zu  Ulm,  12

b)  selne  Genossin  bei  dem  ebenbenonn#

stoßen  und  qualifieirten  Dlebstohl,  Walburge
  Nagel,  von  Winzingen,  we#rn
bleses  Perbrechene,  sol  ann  wegen  Ver-
        <pb n="931" />
        929

übung  elnes  western  klelnen  Diebstahls,
und  elner  Amotlon,  wegen  wlederboltem
Wegleens,  und  unzächilgen  Umgange.
mit  Belstler,  Verletzung  des  Handgelüdes,
  Annahme  gestohlener  Waaren
als  Geschenke  und  Angabe  elnes  falschen
  Namens,  zu  achtmonatllcher-Juchthousstrafe
  zu  tudwigsburg  mit
Abschted,  neben  Ersatz  des  Schadens,
unter  solidarischer  Verbindlichkelt  und.
Jehlung  ibrer  Arrest=  Azungs=  und  3#.
der  Untersachungs.-Kosten  verurtheilt.
Den  6.  NRovember  wurde:

a.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Neresbelm
  verhandelten  Untersuchung  wider-Johannes
  Herdeg,  verbeiratheten  Zimmergesellen

  von  Kerkingen,  erkannt,  daß

verselbe  wegen  Wldersetzlichkelt  gegen  einen
  Forst.  Officlanten  und  dabei  verschuldeter
  Tödtung  desselben,  so  wie  wegen

wiederholter  Wilderei,  und  ersten  kleinen.

qualisicirten  Diebstahls  in  Beräcksichigung
  der  sehr  verminderten  Zurechnungs-Föbigkeit
  und  anderer  verliegender  Mll###
derungsgründe,  neben  Bezahlung  selner
Arrest=  Azungs=  Vertheldlgungs-Hellund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  sowie
  neben  Ersatz  alles  Schadens,  über
den  erstandenen  Arrest,  wovon  ihm  ein:
Dbell  als  Strafe  anzurechnen,  noch  zur
lerjéheiger  Zuchthausstrafe  in.  Gottesgell

  verurthellt  seym  soll,  wobel  zuoleich
  verorknet  wurde,  daß  derselbe  wess
gen  seiner  in  einer  angebernen  Melancholle
  liegenden  Gefährlichkeit,  nach  erstandener
  Strafe  unter  besendere-  orispolizelliche
  Aufücht  zu  stellen  sey.

Am  8.  November  wurde:

J.  in  der  von  dem  Oberamssgerichte  Ellwongen

  verbandelten  Umersuchung  Therese
  Hehn,  von  Kbüssingen,  wegen  wleverholten
  Vaglrens  und  Bettelns,  unter
Zuscheidung  der  Arrest=  und  Unterfuchungs
  =  Kosten  zu  olermonatlicher-Zwangs=
  Ardeitahauestrase  mit  Willkomm
  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

4.  in  der  von  dem  Oberomtsgerichte  Gmündgefährten

  Untersuchungssache:

a)Johann  Bender,  von  Unterbdbingen,
eines  wiederholten  Conkubinats  für  überwiesen
  angenommen,  und  desbalb  zu
olermonatlicher  Festungsstrafe,  und

b)  Barbare  Ruef,  von  Untergröningen“
wegen  glelichen  Vergehens,  Vagirens#
und  Beitelns,  außer  der  berelts  unterm
19.  Moal  d.  J.  gegen  sie  ausgesprochenem
jehnwöchigen  Zuchtbausstrofe  in  Markorbningen,
  zu  einem  Strafzusotz  vom
weltern  vier  Wochen  veruntbellt,  auch
wurde  beiden  dle.  Hölfte  der  Untersu-(

  .
        <pb n="932" />
        928

chungs  =  Kesten,  neben  lhren  egenen  für  äberwlesen  ongenommen  vorder,  4
Verhafe-Kosten  zugeschieden.  sechomonatliche  Fegenzehrete  5
An  demselben  Tage  wurde:  gesprochen.

5.  der  von  dem  Oberamte  gerichte  Hall  in  An  demselben  Tage  wurde:
Untersachung  gezogene  Handlungsdiener  8.  In  der  vor  dem  Oberamtegerichte  Ech
Geors  Martin  Plank,  von  Sontheim,  wargen  geführten  Umeersachungssache  ge-Oberamts
  Heilbronn,  wegen  mehrerer  een  BVictorie  Traub,  von  Ebrat,  die

theils  versuchter,  iheils  vollbrachter  wie-  Inculpatin  wegen  verübter  zweier  kleintr
derholter  Berrögerelen,  so  wle  wegen  und  elnfacher  Dlebstähle,  wesche  aber
entfernten  Versuchs  von  Fälschungen,  im  rechtlichen  Sinne  das  fünfte  Deeh,
neben  Zahlung  fämtlicher  Kosten  und  stable-Verbrechen  ausmachen,  unter  Ver-Ersatz
  des  Schadens,  mit  fuͤnfmonat-  behalt  eines  Strafzusatzes,  im  Fall
licher  Festungsstrafe  unter  angemessener  durch  die  fortge#tzte  Untersuchung  ein
Beschäáfligung  belegt.  weiterer  Reat  sich  ergeben  sollte,  än
An  demselben  Tage  wurde:  kwei  und  elnbalbjéhrige  Zuchlkeus-6.
  in  der  von  dem  Oberamtsgerschte  Oeb-  strofe  zu  Markarbningen  und  neckierint
rungen  gefübrten  Umersuchurgssache  die  Reklusion  in  das  Zwanzs  =  Arbeitster
ledlae  Ellsabethe  Endres,  von  Weinsperg,  zu  Ellwangen  auf  unbestimmte  %,
wegen  Vagirene  und  fertgesetzten  Coneu=  wenie  stens  aber  auf  die  Daner  vo#n  em
binats,  neben  Bezablung  der  Arrest  und  derthalb  Jobren,  wie  auch  die  V-Untersuchunge
  Kesien,  zu  zweimonat-  bindlichkelt  zu  Bezoblung  ihrer  Aurest
licher  Zuchthauestrose  und  denn  zu  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosien  erzwei:
  onatlicher  Rekluston  in  dem  kannt.

Zvange-Arbellshaule  zu  Ellwangen  ver-  An  demselben  Tage  wurde:
9.  In  der  von  dem  Obcramtegerichte  Hel

urtbeilt.
An  demselben  Tage  wurde  fer-  verhandelten  Untersuchungssiche  geten
ner:  «  densimmcrgesellenGeotgAndceag
7,indekvokvcm  ObersmtsgetschkeWekzs  Hvktsttng,ovnMichelbmchseurynf
beim  verbandelten  Untersuchungssache  ge-  der  Angeschuldigte  zwar  wecen  Verdich",
die  Zlmmerbütte  selnes  Dienstherrn  in

gen  Joserb  Hirzel,  von  Eberbardsweller,
wegen  wlederholten  Ehebruchs,  dessen  er  dlebischer  Absscht  erbrechen  zu  waer,
        <pb n="933" />
        von  der  Instanz  zu  absolviren,  dagegen
derselbe  wegen  begangener  Veruntreuung,
so  wie  wegen  verübten  kleinen  und  elnfachen
  Diebstabls,  welcher  jedoch  das
fünfte  Diebsiahls-Verbrechen  im  rechtlichen
  Sinne  ausmacht,  und  endlich  wegen
  topischen  Incests,  neben  Ersag  des
Schadenet  und  Bezahlung  der  Arrest=  und
Untersuchungs-Kosten,  zu  fünfjebnmonatlicher
  Festungsstrafe  und  achtmonatlicher
  Neklusion  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
  zu  Ellwangen  zu  verurthellen
  sey.
Endlich  wurde  an  demselben
Tage:
10.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Mergentheim
  verhandelten  Untersuchungesache
der  ledige  Bourenknecht  Georg  Michael
Dürr,  von  Vorbachzimmern,  wegen
mehrerer  dritter  Dlebstähle,  worunter
ein  großer  und  ausgezeichneter,  gußer
der  Bezohlung  seiner  Arrest=  Azungsund
  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosien,
neben  einer  Zöüchtigung  von  zwanzig
Seockstrelchen  vor  selner  Abfährung,  zu
einjährlger  Festungsstrafe,  und  nochberiger
  sechsmonatlicher  Rekluslon  in
ein  Zwange-Acbeltshaus  verurthell#.
Unter  dem  20.  November  wurde:
11.  gegen  den  von  dem  Oberamtsgerlchte
Aalen  in  Umersuchung  gezogenen  Micheel

  Wagner,  von  Adelmannsfelden,
wegen  wiederhelten  Vaglrens,  Betrugs
und  Angabe  eines  falschen  Wehnorts,
auch  frecher  2ügen  vor  der  Obrigkelt,
neben  dem  Ersotze  sämtlicher  Untersuchungs-Arrest,
  und  Azungs-Kosten,
elne  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
mit  Willkomm,  nachberige  achtmonatliche
  Rekluston  in  das  Zwangs-Arbeitsbous
  zu  Ellwangen,  und  nach  seiner
Emtlassung  Stellung  unter  pelizelliche
Aufslcht  erkannt.
An  demselben  Tage  wurde:

12.  der  dreizehnjshrige  Franz  Anton  Hofmann,

  von  Laudenbach,  Oberamits
Cralleheim,  welcher  bei  dem  Oberamtsgerlchte
  zu  Gerabronn  in  Untersuchung
gekommen  war,  wegen  gelährlicher  Körper-Verletzung,
  mehrjäbrigen  Voglrens
und  Bettelns,  neben  Bejahlung  der  sämtlichen
  Untersuchungs:  Arrest=  und  Azungsauch
  Hell-Kosten,  zu  sechemonatlicher
Zwangs  Arbellshausstrafe  mit  Willkomm
  und  Abschled,  von  je  füäafzehn
  Rulbenstreichen  verurtheilt.
An  demselben  Tage  würde:

u3.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Künzelsau

  verhandelten  Untersuchungssoche
tegen  Johann  Jakob  Krais,  von  Berlichingen,
  derselbe  wegen  wlederholten
Vaglrens,  Bettelns  und  Lägens  veor
        <pb n="934" />
        930

Gerscht,  unter  Verurtbellung  zum  Er-  kelt  in  Betreff  der  in  Genosenschef
setze  samtlicher  Untersuchungs=  Arrests-  ##eräbten,  se  wie  neten  Deschluag  dund

  Azungs-Kesten,  mie  zwelmonatt!  smilichen  Arrest=  Azungs-und  Unse,
Iicher  Festungestrafe,  und  nachberiger  chungs-Kosten,  ju  iweljabriger  300p
zwelmonatlicher  Reklusion  in  das  bausstrafe  in  Gotteszell  mit  Willkomn

Zwangs-Arbeltehaus  zu  Ellwangen  belegt,  und  Abschied,  und  nachherlger  Einseerkung

  in  das  Zwangs-Arbeitehons  ju
Ellwangen  bis  zu  erprobier  Bessetung,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  von  elnem
  Jabr,  verurthellt,  und  zugleich
verfuͤgt,  daß  derselbe  nach  erstondener
Strafe  unter  strenge  ortspollzellicht  Aufsicht
  gestellt  werden  soll.

An  demselben  Tage  wurde:

14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aalen
  in  Untersuchung  gestandene  Martin
Hartmenn  von  da,  wegen  verübten,
kleinen,  elnfachen  und  restitulrten,  im
rechtlahen  Sinne  zweiten  Diebstahle,  zu
olermonatticher  Festungsstrafe,  wle

auch  jum  Ersotze  von  '  der  Unterfuchunge
  =  und  sfämtlicher  Arrest=  und  Unterm  15.  November  wurbe:

Azunge-Kosten,  sodann  auch  der,  durch  16.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerschte  Schem
die.  Arretirung  des  Jakob  Schäfer,  von  dorf  verbandelten  Untersuchungssache  Ci#
Pfannenstiel,  verursachten  Arrest=  und  centie  Jaoumann,  von  Ellwangen,  ½5
Aujungs  Kesten  verurtbeilt.  gen  kleinen,  elnfachen  und  vestlulrt,
Am  1½2.  November  wurbde:  aber  im  rechelichen  Sünne  fünften  Diel-15.
  ouf  den  Grund  der  von  dem  Ober-  stahls,  neben  Bezahlung  der  An#sam'sgerichte
  Oehringen  verbendelten  Un-  Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten  mu
tersuchung,  Georg  Mlchael  Albrecht,  achtzehnmonatlicher  Zuchthausstaefvon
  Ettenbausen,  Oberamts  Kümielsan,  zu  Eud#gsburg  und  nachperiger  Nokla
wegen  mebrerer  im  rechelichen  Sinne  vier-  ston  Iin  dem  Zwanys-Arbeltshause  zu  Ell
ter  Diebstaͤble,  worunter  zwei  qualificirte  wangen  auf  unbestimmte  Zelt,  jedtch
und  in  (Genossenschaft  begangene,  eln  gro-  wenisstens  auf  die  Dauer  von  reun
ßer  und  drei  ausgezeichnete,  welch'  lez—  Monaten  belegt,  und  dle  Anerdmuz
terer  er  für  überwlesen  erkläxt  worden,  gekroffen,  daß  sse  nach  ihrer  Emlasunz
neben  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,  unter  genaus  ortspolizelliche  Aussicht  g
und  zwar  unter  solldarischer  Verbindlich=  Ltellt  werden  soll.
        <pb n="935" />
        934

Unterm  16.  Rovember  wurde:
10.  das  den  36.  Mal  dleses  Johrs  gegen
den  entwichenen,  und  nun  wleder  eingefangenen
  Carl  Hirsch,  von  Aufseß  im
Kduigreich  Balern,  ausgesprochene  Erkenntalß,
  wodurch  derselbe  wegen  PVeräbung
  zweler  großer  quallsicirter  und  mehrerer
  kleloer  Diebstähle,  wegen  grober
dügen  vor  Gericht  und  Vagirens,  zu
einer  ein  und  einhalbjährigen  Zuchtbausstrafe
  zu  Geotteszell  verurtheilt  worden
  ist,  an  das  Oberamtsgericht  Oehrungen
  zur  Erdffnung  und  Vollzlehung
ausgeschrieben.

An  demselben  Toage  wurde:
18.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Schorndorf
  in  Umersachung  gekommene  Joseph
Rleker,  Schuster  von  Wangen,  wegen
Widerseolichkelr  gegen  obrigkeltliche  Pe:senen,
  zu  viermonatlscher  Festungsstrafe
und  zu  Brzahlung  seiner  Arrest=  und
Azungs=  auch  sämtlicher  Umersuchungs-Kosten
  verurtheile.

Den  20.  November  wurde:
19.  in  der  ver  dem  Oberamtsgerichte  Gmüm
verhandelten  Umtersuchungssache:
J)  Adam  Schekt,  von  Leinzell,  Ober#omt#
Gmänd,  wegen  mebrjährigen  ehebreche-Deischen
  Conrublnats,  Vogzgleiens  und
Bettelns,  neben  Bezablung  seiner  Aerest-Ajunge=
  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs

  =  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell,  und
b)  Marle  Anne  Gelger,  von  Untergriningen,
  Oberamts  Galldorf,  wegen  gleichen
  Vergehens,  und  conkurrlrender
Scortatien,  neben  Bezehlurg  ihrer  eigenen
  Arrest  Azungs=  und  der  Hälfte  der
Umtersuchungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

20.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gerabronn

  geführten  Untersuchungssache
Jehann  Georg  Gogstetter,  von  Kleinbärenweller,
  zwar  wegen  des  WVerdachts
der  Entwendung  elnes  Radschuhes,  und
der  versuchten  Entwendung  von  Ketten,
so  wie  wegen  des  Bejächts  der  Verdbung
  dreler  welterer  Diebstähle  zu  Walkersfelden,
  von  der  Justanz  absololrt,  dagegen
  aber  wegen  veröbter  Entwendung
eines  Stücks  Tuch-,,  und  einer  Wagenwinde,
  welche  Dilebsiéhle  im  rechtlichen
Sinne  das  vlerte  Bergehen  dleser  Am
blidenz  sodann  wegen  vevsuchter  Entwendung
  eines  Stäcks  Tuch,  und  einet
Stricks,  und  emlich  wegen  Funddiebstohls,
  neben  Ersatz  des  Schadens,  se
welt  dleser  nicht  bereits  geleistet  ist,  und
neben  Bezablung  der  Arrest=  Alungsmund
  Umersuchunge-Kosten,  zu  einjäh-
        <pb n="936" />
        932

riger  Festungs--Arbeltsstrafe,  und  nachberiger

  Reklusion  In  dem  Zwangs-Arbeitshause

  zu  Ellwangen  auf  unbestimmte

Zeit,  wenigstens  aber  auf  dle  Dauer  von

seche  Monaten  verurthellt,  wobel  zuttleich

  noch  weiter  verfügt  worden,  daß
ihm  ver  selner  Abführung  an  den  Strafort,
  eine  Jüchtigung  von  fünf  und
zwanzig  Stockstreichen  zu  geben  sey.
An  demselben  Tage  wurde:
a1.  auf  den  Grund  der  ver  dem  Oberamtsgerichte
  Neresheim  verhandelten  Untersuchungssache
  gegen  Simon  Geiger,
von  Dillingen  aus  Balern,  wegen  wiederholter
  Fälschung,  wlede-holten  Bagitrens,
  so  wie  wegen  verübter  zweler  kleiner
  Diebstähle,  neben  Ersatz  des  Schadens,
  auch  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kesten,
eine  sechsmenatliche  Festungsstrafe
ausgesprochen,  und  dabei  verordnet,  daß
derselbe  nach  erstandener  Strafe  aus
dem  KAhnigreiche  ausgewlesen  werden
soll.
Am  22.  November  wurde:

:2.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Künzelsau
  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Juden-Pursche  Pfelfer  dbwy,
von  Braunsbach,  wegen  attentirter  Sedomie,
  neben  dem  Ersotze  der  Arrestund
  Ajungs=  und  Bezehlung  der  Untersuchunge

  "*  Kosten,  unter  Beräckschei

gurg  der  in  minderem  Grade  vorbande
nen  Zurechnungs-Fäöbigkelt  zu  einer  achlmonatlichen
  Zuchthausstrase  zu  Aub
grdningen  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurden:

325.  in  der  vor  dem  Oberamtögerschte  El,

wangen  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Joseph  Deeg  und  Conferten  des
Forstweller,  vorbehältlich  des  Straf-zen
kenntulsses  gegen  Deeg  selbst:

a)  Viktorle  Deeg,  Ehefrau  des  Jestc

Deeg  zu  Forstweiler,  wegen  theils  krulektneller,
  theils  phpsischer  Mlturhtherschaft
  von  mehreren  theils  quolifzire,
theils  ausgezelchneten  Diebstählen,  vo
vorgängiger  Wissenschaft  und  nochzt
folgter  Theilnahme  on  mehreren  Dstählen
  ihres  Ehemann#  und  Ande#m,
auch  wegen  Real:  und  Verbal-In
rien,  zu  einer  achtmonatllchen  Zuchhausstrofe
  zu  Ludwolgsburg  verunheit,
der  gegen  sle  vorliegende  Verdacht  #
Thellnahme  an  der  Thdrung  ihtet  et
sten  Ehemannes  aber  bel  obnehin  mr
gelndem  vollständigen  Beweis  des  J#
tbestandes  als  unerwiesen  auf  Ich  ben
ben  gelassen;

b)  Alols  Spegel,  vom  Thannheusen/

wegen  veruͤbter  Verbal-  und  Aul
jurien,  wegen  gelelsteter  Belhülf!
        <pb n="937" />
        elner  versuchten  Nothzucht,  und  wegen
begangener  mehrfacher  Scortationen,  mit
elner  Festungsstrafe  von  elnem  Jahre;
c)  die  ledige  Marle  Anne  Sing,  von
Forstweiler,  wegen  Mliurheberschaft  von
elnem  qualisizirten  Dlebstable,  verangegangener
  Wissenschaft,  und  nachgefolgter
  Theilnahme  an  mepbreren  von
lPrem  Bruder  Korenz  Sing  und  andern
verübten  Diebstählen,  auch  wegen  behangener,
  im  rechtlichen  Sinne  zweiter
Scortation,  mit  elner  Luchthausstrafe
zu  Markarhningen  von  fünf  Monaten;


d)  die  ledige  Magdalene  Schuster,  von
Forsiweiler,  wegen  mehrerer  in  Genossenschaft
  verbter  Dlebstähle,  worunter
ein  qualifizlrter  und  ein  großer,  wegen
nachgefelgter  Thellnahme  an  mehreren
von  andern  verübten  Dlebstählen,  wegen
einee  Diedstahls-Versuchs,  wegen  Incests
und  Scortatson,  mit  einer  zehnmonatlichen
  Suchthausstrase  zu  Ludwigeburg;

Reoisions

25.  In  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Oehringen
  verbondelten  Untersuchungssache  gehen
  den  Johann  Jakob  Schmidt,  von
Esoich,  und  Consorten,  wurde  durch  eln
Reolstous-Erkenntalß  vom  16.  Movember

  d.  J.,  Johenn  Jakob  Schmirt,

e)  die  ledige  Afra  Landgraf,  von  Forstweiler,

  wegen  Mitu  heberschaf:  bei  einem
  kleinen  aber  quallfizirten  Diebstabl,
und  einem  Diedstahls  Versuch,  so  wle
wegen  Miessenschaft  und  Theilnohme
an  mehreren  von  andern  verübten  Dlebstählen,
  und  wegen  Scertatien,  mit
einer  fürfmonatlicher  Zuchehauestrafe
zu  Markröningen  b.egt,  und  wegen
des  Kosten=  und  Schadens=  Ersatzes,
das  Angemessene  auspesprochen.

Am  24.  November  wurde:

.  auf  den  Grund  der  vem  Okeramtsgerichte
  zu  Schorndorf  ve  handelten  Untersuchungssache
  gegen  die  Wittwe  Morgarethe
  Zelher,  von  Schnauh,  wegen  Betrugs
  durch  Fälschung  mehrerer  Schuldscheine,
  neben  Zahlung  der  Kosten  und
des  Schadens,  elne  olermonasliche
Zuchthausstrafe  zu  Markgrbningen  mit
angemessener  Beschäftigung  erkannt.

.  Erkenntniß.

wegen  vlelfacher,  durch  Geister-Beschw#-rung
  verübter  Betrügerelen,  wegen  Versuchs
  elniger  weiteren  ehnlichen  Betr#-gereien,
  deren  er  theils  geständig,  theils
für  äberwiesen  zu  achten,  desgleichen
wegen  Scortetlon  und  Wogleens,  #ber
        <pb n="938" />
        954

den  bereits  erstandenen  Arrest,  wovon.
ihm  1wel  Menate  a's  Strafe  angerechnet
  worden,  zu  sechs  jährlger  Zuchtbausstrafe
  in  Gottessell  nebst  Will-#Lomm,
  und  vach.  erstandener  Strafe  zur
ANklusion  in  das  Zwangs-Arbeltshaus,

im  Ellwangen,  bis  zu  gäuzilch  ewe#kte
Besserung,  wenlgstens  aber  auf  kie  Deun
ven  zwei  Jahren  verurtheilt,  räcsschn
lich  der  einzelnen  Berruze  =  Summen
Confiskotion  erkann,  und  nezen  ken
Kosten  das  Angemessene  verfügt.

20))  Cloll=  Sea

Den  35..  RNovember  wurde:

1.  In  der  Rechtssache  zwa#schem  der  gesstiichen
  Verwaltung  Ellwangen,  Klägerin,
und  dem  Herri  Füärsten  Carl  August  vom
Hebenkohe  Bartensteln,  Bektagten,  Zinsforderung
  von  36/000  fl.  Kaplial,  und.
Ersatz  gehabter  Kapb##al=  Aufksndigungs=Kosten
  betreffend,  der  Herr  Bekl.  In  die
Zablung  der  Zinse  und  Kaplrale  Aufkünolgungs
  so  wle  der  Prozeß-Kosten,  vers
urtheilt.

Den  10.  NRovember  wurde:

1.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts--gzerichte
  Gerabrenn  twischen  G.  Mlchael
Rummler  und  selner  Ehefrau,  zu  Herrenthierbach,
  Kl.,  Producenten,  Anten,
und  dem  Schullehrer  Andreas  Mlchaelkang,
  von  Billingsbach,  nun  dessen  Erben,
  Bekl.,  Produkten,  Aten,  die  Erföllung
  elner  Zusage  betreffend,  das  unterm.
8.  Juni  1818  erdffnete  Urtheil  erster  Instanz
  bestrigt,  unter  Verurtbellung  der-Anten.
  in  düe  Kosten:  dieser  Instanz-.

*

Am  demselben  Tage  wurde:

3.  In  der  Berufungssache  von  dem  Oler

amtsgerichte  Crallehelm  zolschen  Jeber
Georg  Lay,  von  Grkningen,  Kl.,  1#
ten,  und  Jehann  Michoel  Sprlegel,  en
Hohnhardt,  Bekl.,  Alen,  Erfüllus
elnes.  Vergleichs  betreffend,  die  Bem
fung  wegen  versäumter  Feunziztästen
Nothfrist  zu  Elinreichung  der  Beschuere
schrift,  unter  Verurtheilung  des  Aa#t
in  die  Kosten,  fär  verlassen,  erklän.
An  demselben,  Toge  wurde:

4,  die  Atlon  von  dem  Oberamtsgeiicht

Nereshelm  in  Sachen  des  Toder  Wu
derle,  von  Uzmemmingen,  Kl.,  Aun,
gegen  Baltas.  Wunderle  von  da,  Bull-Aten,
  Sleuerrest,  bel  elnem  Verkaufel,
treffend,  wegen  Verstumung  der  nert
zigrägigen  Nothfelst,  under  Veronhellen
des  Anten  in  dle.  Kosten  dieser  Jaslu
de  desert  erklärt.
An  demselben  Tage  wurdet

5.,  im  Sachen  des  Frledrich,  Sepbold,
        <pb n="939" />
        938

Waldenburg,  Kl.,  gegen  Simon  und  eusgesprochenen  Dräklusso-Bescheld  abge;
Leonhard  Rübmann,  von  der  Hohenau,  wiesen.
und  Michael  Schnell,  von  ddcherpolz.  Den  16.  November  wurde:
Bekl.,  Schuldferderung  betreffend,  dle  5.  in  der  Atonssache  der  Gemelnde  Bernsr
von  Seybold  gegen  elne  Verfügung  des  hausen,  Bekl.,  Abin,  unn  Antiv,  gegen.
Oberamtsgerichte  Oehringen  ergriffene  den  Freiherru  von  Stetten,  Kl.,  Anten,
Atlon,  als  unstatthaft,  abgewlesen.  nun  Aten,  ein  Zebendrecht  in  der  Brache
An  demselben  Tage  wurde:  betreffend,  das  von  dem  vo#mallgen
6.  In  der  Atienssache  von  dem  Oberames-  teutschordenschen  Oberamte  Mergentheim
gerichte  Ellwangen  zolschen  dem  vorma-  in  zwelter  Instanz  ausgesprochene  Urlgen
  Stodtschulthelten  Emer  zu  Ellwan-  thell  nach  vorgängiger  Restitr  tlon  der
gen,  nun  dessen  Erben,  Bekl.,  Anten,  ontischen  Gemeinde,  gegen  den  Rochtbeil
und  dem  Kaufmenn  Koayfel  von  do,  der  im  Dunkte  der  Formalien  durch  lb-Kl.,
  Aten,  Entschädlgung  aus  Amts-  ren  Anwalt  eingetretenen  Saͤumniß,
Verhältulssen  betresfend,  der  In  erster  unter  Cempensation  den  Kosten  und
Instanz  vorgenommene  Urtheils=  Publi-  Sporteln  dieser  Instanz  bestäligt.
kations-Akt  als  nichtig  aufgehoben,  und,  Den  22.  Rovember  wurde:
umer  Verurthellung  des  Oberamtsge=  09).  der  von  dem  vormaligen  serrschaftlschem
reichts=  Personals  in  die  hledurch  verur-  Gutspächter  Ulrich  Prokopp,  von  Merfachten
  Kosten,  eine  neue  gesetzmätige  gentheim,  wegen  des  in  seinem  Deblewesen
Erkffnung  angeordnet.  von  dem  Oberamtsgerichte  Mergentbeim.
An  demselben  Tage  wurden:  augeordneten  Verfahrens  ergrissene  Re-.

  in  der  Rekurssache  des  Baͤcers  G.  kurs  wegen  vdlliger  Grundlosigkeit  selner
N.  Hautsch  and  des  Mällers  C.  E.  I  Beschwerden  verworfen.
Hautsch  zu  Rothenburg  an  der  Tauber  Den  234.  November  wurde:
im  Kbnigreiche  Balern,  die  Rekurrenten  vo.  bur  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsmit
  ihren  Beschwerden  gegen  einen  von  gerichte  Hall  zo#lschen  dem  Buchdrucker
dem  Oberamtsgerichte  Oehringen  in  der  Schwend  daselbst,  Bekkagten,  Wider=Erbschafrs-Angelegenhelt
  des  vormaligen  U#ger,  Anten,  und  den  Buchdrucker

Amssverwesers  Hautsch,  von  Neuensteln,  Rohafelderschen  Erben,  Kl.,  Wides-5.
        <pb n="940" />
        bekl.,  Aten,  Schadens  Ersotz  Forderung  ergriffene  Berufung  wegen  verstunin

in  der  Widerklage  betreffend,  erka#nt,  neunzlgrägiger  Notbfrist  zu  Einreichn

daß  dle  ergriffene  Berufung  wegen  Man-  der  Beschwerdeschrift,  unter  Lantz.

gels  an  elner  gegründeten  Beschwerde  zu  lung  der  Antin  in  die  Kosten  eugen:

verwerfen,  und  Ant  in  die  Kosten  dieser  sionz,  fär  verlassen  erklärt.

Instanz  zu  verorthellen  sepe.  An  demselben  Tage  wurde:
An  demselben  Tage  wurde:  15.  in  der  Ationssache  von  dem  *

EEIIE  fuͤrsclich  Hobenlobeschen  Oberdogteleni
sacht  des  Hoffaktors  Hechinger  zu  Har-  in  Waldenburg  zwischen  dem  Kaufmart

burg,  Anten,  Querulanten,  wider  das  Jebann  Daniel  Saum  in  Stretbrtt.
fuͤrstlich  Oeitingen-  Wallersteinsche  Rent-  Imploranten  und  Anten,  urd  cern
amt  Kirchheim,  Aten,  Querulaten,  Ver  Friedrich  Jäger,  oon  Goldboch,  Imeizug
  im  Gante  des  Künlgl-  Balrischea  raten  und  Aten,  Schuldforderung  beu

Manth-Inspektions-Revisors  Hutker  zu  fend,  das  den  5.  Oklober  1803  uobze
Augsburg,  als  Besleer  des  Fasenhefs  sprochene  Erkenntniß,  so  wle  das  zu
zu  Jartbeim  betreffend,  das  in  gedach-  in  erster  Instanz  statt  gefundene  V
ter  Gantsache  von  dem  vormaligen  Ober-  fahren,  als  alchtig  kassirt,  dos  bel
amtsgerichte  Rereshelm  unter  dem  11.  Obervogtelamt  als  Rchter  ongestellten.
Mal  1815  erdffnete  Lokations-Urthell  als  sonal  in  elle  Kosten  verurthellt,  urd  in
ulchtig  aufgehoben,  und  dle  Sache  an  weltiere  gesetzmäßlge  Verhandlung  u

das  dermalige  Oberamtsgericht  Neres-  Sache  bei  dem  Oberemtsgerichte  0#h
beim  zur  ordnungsmäßigen  Emscheldung  ringen  eingeleltet.
zurückgewlesen.  Den  2?.  November  wurde:

14.  in  der  Ationssoche  von  dem  Oberants
gerlchte  Aalen  zulschen  Jakob  Schlin,
von  Leltenbach,  Kl.,  Anten,  urd
Mitgliedern  des  Waisengerichts  ln  Une:
rombach,  Bekl.,  Aten,  Schadens-E#l
betreffend,  die  von  Schaͤfer  untem  1.
August  d.  J.  eingelegte  Atlon  Schtt

An  demselben  Tage  wurde:

2.  die  in  der  Berufungslache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Mergenthelm  joischen  der
Adam  Kaiser'schen  Ehefrau  zu  Elpersheim,
  Kl.,  Amin,  und  eudwig  Fug  und
Coysorten  allda,  Bekl.,  Aten,  die  Vine
dlkatlon  verkaufter  Grund#äcke  betreffend,
        <pb n="941" />
        957

versäumter  Nolhfrist  zu  Einrelchung  des
Beschwerde-Libells  für  verlassen  erklärt,
und  Ant  in  die  Kesten  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

15.  in  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Heidenheim  zolschen  dem
Handelsmann  und  Oberamtsgerichts-Belsiter
  Stang,  von  Hellbronn,  Kl.,  Anten,
und  dem  Schmel  meister  Honold,  von
Königsbronn,  Bekl.,  Aten,  Bürgschaft
betreffend,  die  Berufung  des  Klägers,
Anten,  wegen  Verscumung  der  Nothfrist
iu  Elnrelchung  der  Beschwerdeschrift  für
verlassen  erklärt,  und  Ane  in  die  Kesten
verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

16.  in  der  Atienssache  vom  Oberamtegegerichte
  Oebringen  der  Elisabethe  Magdalene
  Schsle  in  Augsburg,  Bekl.,
Anmtn,  gegen  die  Ehefrau  des  Gastgebers
  Gleck,  Marie  Ellsabeihe,  geborne
Breuninser  in  Oehringen,  und  Coyforten,
  Kl.,  Alen,  die  Gültigkelt  elnes  Erb-Vertrags
  und  die  Aufhebung  elnes  Kauf-Vertrags
  und  zweler  Testamente  betrefsend,
  das  dom  vormaligen  Provinzial=Justiz-Colleglum
  in  Ludwigsburg  unterm
7.  September  1816  gefällte  Erkenntniß,
seinem  ganzen  Inhalte  nach  bestärlge.

An  demselben  Tage  wurde:
27.  iIn  bes  Attenssache  von  dem  Oberamttgerichte

  Heidenheim  zolschen  Anne  Barbare
  Lindenmonn,  von  Hürben,  Klägerin,
  Antin,  und  Wilhelm  Räßhle,  Wireh
daselbst,  Bekl.,  Aten,  Ansprüche  aus
unehellcher  Schwängerung  betreffend,  der
Beklagte,  nachdem  er  den  ihm  angetragenen
  Eld  in  rechtsgehöriger  Form  abgeschworen
  Hatte,  von  der  gegen  ihn  angestellten
  Klage,  unter  Vergleichung  der
Kesten,  entbunden.
Den  29.  November  wurde:

18.  das  bleherige  Verfahren  der  vormals
teutschordenschen  Retzlerung  in  Mergenthelm
  in  der  Rechtssache  des  vormaligen
teutschordenschen  Raths  und  Amtmanns
Besel  zu  Wachbach,  nunmehrigen  Obearclsers
  zu  Mergenthelm,  Klägern,  gegen
dle  teutschordensche  Hofkammer  zu  Mergemheim,
  nunmehr  gegen  die  Kbnigliche
Ober-Finanz-Kammer-Ausstands-Commisston
  zu  Stuttgart,  Bekl.,  als  nichtig
aufgehoben.

An  demselben  Tage  wurder

19.  in  der  Berufungssache  vom  Oberamtsgerichte
  Gmänd  der  Moarie  Anne  von
StWahl  in  Augsburg,  nun  deren  Erben,
Liquldanten,  Anten,  gegen  Dominlkus
Däbler,  von  Gmönd,  Liquldoten,  Aten,
Vorzugsrecht  im  Ganmt  der  Achllles  von
Stabl'schen  Wittwe  betreffend,  das  Urihell
  erstet  Instanz,  unter  Verutiheti-
        <pb n="942" />
        o38
lung  des  Anten  in  die  Kosten,  bestä-  Anten,  und  dem  Peter  Kemmer  ##

tigt.  Simringen,  Kläger,  Aten,  Kaufrerwsz#=As
  demselben  Tage  wurde:  Erfüllung  betreffend,  das  Urtheil  aster

20.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-  Instanz  unter  Verurtheilung  des  Anlta
gerichte  Mergentheim  zwischen  Velt  Ne-  in  die  Kosten  thells  bestaͤtigt,  thells  mit

kermann,  von  Berndsfelden,  Beklagten,  Bewels-Machlaß  reformitt.

7.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat

Am  b.  November  wurde:  probter  Besserung,  wenlgstens  auf  di

r.  Scholastiea  Mohr,  von  Daugenderf,  Dauer  von  zwei  Mon#ten  vdeturtheil;

welche  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ried=  zugleich  wurde  verordnet,  daß  JInquissia

Angen  io  Untersuchung  kam,  wegen  Ebe-  nach  ihrer  Emtlassung  unter  strenge  #us,
bruchs  und  dritten  Unzuchts-Vergebens,  zeiliche  Aufsicht  gestellt  werden  fel.

mben  Zuscheldung  der  Untersuchungs-  Am  8.  November  ist:
Kesten,  mit  olermonatlicher  Zucht  z.  gegen  den  bel  dem  Oberemsgtz
Hausstrafe  zu  Morkgrbningen  belegt.  Wangen  in  Untersuchung  gekemmen-Johaun

  Baptist  Burmoann,  o##  I#,
wegen  zwar  kleinen,  aber  unter  ersther
renden  Umständen  verähten  Diebsest
und  wegen  Ehebruchs,  neben  dem  Kr

An  demselben  Tage  wurde:
a,  bie  bel  dem  Oberentsgerichte  Leutkirch
in  Umersuchung  gekommene  Wictorie
agner,  von  Oggelshausen,  wegen  wie-*
  Lonostrelcherel  und  wlederholter  sten,  und  Schodens-Ersatz,  elve  —
falscher  Mamens=  und  Heimaths-Angabe  natliche  Festungsstrafe  erkannt  #
vor  der  Obrigkelt,  weben  Zuscheidung  der  Am  10.  No#ember  wurdeg  #
Keosten,  zu  einer  körperlichen  Zuͤchtigung  urthellt:
uon  zehen  Rutbenstreichen,  dreimenst=  4.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberewi#=lücher
  Zuchthausstrafe  zu  Markgröningen  gerichte  Ulm  #efübrten  Ustersuchun:
und  nachberiger  Elnsperrung  in  dem  „)  Borbe#re  Ekart,  von  Bolhem,  ,
Zm#sngs=  Arbeltshause  zu  Ulm  bis  zu  er:  gen  drel  in  Gemeluscheft  und  urit
        <pb n="943" />
        erschwerenden  Umstaͤnden  veruͤbter,  jedoch
  klelner  Blenen-Diebstaͤhle,  so  wle
wegen  mehbrerer  theils  kleiner,  ihells  großer
  gewerbsmaͤßlg  veruͤbter  Haus-  und
Felbdiebstaͤhle,  ferner  wegen  entfernten
Versuchs  der  Fälschung  elner  öffeutlichea
  Urkunde  und  frecher  bügen  vor
Gericht,  zu  elner  körperlichen  Züchtigung
  von  zublf  Ruthenstrelchen,  palb-Ktündiger
  Ausstellung  auf  der  Schand-=bühne
  mit  angeheftetem  Zeitel  .,  Felddiebin
  und  nachheriger  Zuchehausstrase
  von  einem  Jahre  und  acht
Monaten;

Anne  Unseld,  von  Ulm,  wegen  zwel
in  Genossenschaft  und  unter  erschwerenden
  Umständen  veränt#er  kleiner  Blenen-Dlebstäble,
  so  wie  wegen  mebrerer  thells
großer,  theils  kleiner  in  Genossenschaft,
unter  erschwerenden  Umständen  und  gewerbsmäßig
  verübter  Haus=  und  Felddiebstähle,
  ferner  wegen  entfernten  Versuchs
  der  Fälschung  einer  bffentlichen
Urkunde  und  frecher  Lägen  vor  Gerlcht,
zu  einer  kürperlichen  Zächtigung  von
zlf  Ruthenstreichen,  balbstündiger
Ausstellung  auf  der  Schandbähne  mit
angehefretem  Zettel  ,„Felddlebln“  und
nachhe#riger  zweljäheiger  Zuchthausstrafe
  zu  kudolgsburg;

W))  Jakob  Unseld,  von  Ulm,  wegen  eines

939

in  Genossenschaft  und  unter  erschwerenden
  Umständen  verübren  klelnen  Blenen-Dlebstahls
  und  nachgefolgter  Thellnahme
  an  zwei  in  Genossenschaft  beganhenen
  Blenen-Dlebstäßlen,  ferner  wegen
eines  in  Genessenschaft  und  unter  erschwerenden
  Umständen  veräbten  kleinen
Dlebstahls,  auch  nachgefolgter  Dhellwahme
  on  meßreren  zum  Thell  großen
Haus=  und  Felddlebstählen,  zu  achtmenatlicher
  Festungs=  Arbeltsstrafe;

d)  die  gegenwärtig  in  dem  Zuchthause  zu

Markgröalngen  befiadliche  Ursule  Falsch,
von  Ulm,  wegen  mehrerer  Diebstähle,
unter  denen  ein  großer  und  ein  unter
erschwerenden  Umstenden  und  in  Ger
noesenscheft  veräbter  Diebstahl  begriffen
t,  ferner  wegen  Mlerssenschaft  und
nachgefolgter  Thellnahme  an  einem  gro-Hen
  und  zwei  kleinen  Diebstählen,  äber
dle  ihr  unterm  #8.  December  1820  zus
erkannte  zehenmonatliche,  noch  zu  eluer
eilfmonatlichen  Zuchthausstrafe  zu
Markgröningen.

Zugleich  wurde  gegen  sämeliche  Indulslten
  wegen  des  Kosten=  und  Schadens-Ersatzes
  das  Angemessene  verfügt.

Am  12.  Noember  wurden  verurtbeilt:



K  der  bei  dem  Oberomtsgerichte  Novensburg

  in  Untersuchung  gekommene  Ka-
        <pb n="944" />
        940

meralamts-Diener  Geerg  Forstner,  von  arbelislosen  Herumziebens,  neben  Zu—
Weingarten,  wegen  Unterschiagung  herr-  scheidung  der  Untersachungs=  Kesten
schaftlicher  Gelder,  verübter  Elgenmäch-  sechs  wöchige  Festangestean,,  und  9*
tigkeiten  und  dadurch  sich  zu  Schulden  berige  zwelmonatliche  Elnsperrung  in

gebrachter  Dienstoergehen,  auch  kleinen  dem  Zwangs-  Arbeitshause  zu  Nottenturg
Betrugs,  uater  Elarechaung  eines  Theils  erkannt  worden.
des  erstandenen  Arrests,  neben  Cassatlon  An  demselben  Tage  wurde:
und  Unfählgkeits-Erklärung  zu  Verwal=  3.  die  heimathlose  Catharlae  Broyner,
tung  elnes  Iffentlichen  Amtes,  auch  Zu-  welche  bel  deinselben  Oberamtsgerichte  in
scheidung  sämillcher  Kesten  und  Erset  Untenuchung  war,  wegen  wiederholter
des  Schadens  zu  sechsmonallcher  Fe-  Landsteelcherel,  und  wegen  falscher  Anstungs-Arbeltestrafe;
  gaben  vor  der  Obrigkeit  in  Betreff  lhres
6.  Joseph  Pfarr,  von  Oggelehausen,  wel-  Geburtootts#,  neben  Zuscheidung  der
cher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Rledlin-  Kesten,  zur  Elnsperrung  in  dem  Zwazt
gen  in  Umtersuchung  kam,  wegen  zum  Arbeltshause  zu  Ulm  bls  zu  erprektr
sechstenmal  wlederholter  Landstrelcherel  Besserung,  wenigstens  aber  auf  die  Douer
und  Bettelns,  neben  Verfällung  in  sämt-  von  fünf  Monoten  verurtbellt.
liche  Kosten,  zu  dreimonatlicher  Am  19.  Noember  ist:

Festungs=  Acbeitsstrafe,  und  nachheriger  9.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tek#norz
Elnsgerrung  in  dem  Zwangs=  beits=  lin  Untersuchung  gekommene  Franz  Joserh
hause  zu  Ulm,  ble  ju  erprobter  Besse-  Kehle,  von  Prlmssweiler,  wegen  Ekerung,

  wenigstens  aber  auf  drel  Monate.  bruchs,  und  Verletung  seines  mittest
Zuglelch  wurde  verordnet,  daß  Pfarr  Handtreue  an  Eldesstatt  ab3elegten  Ver
nach  seiner  Entlassung  unter  strenge  orts-  sprechens,  neben  Zuscheidung  eines  enpollzelche

  Aufsicht  gestent  werden  foll.  gemessenen  Theils  der  Untersuchungs  &amp;amp;
«  stets-nItdtetundeinhalbmoaatlb

Am  17.  November  ist:
cher  Festungsstrafe  belegt  werden.

v.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Saulgau  in  Untersuchung  gekommenen  An  demselben  Tage  wurden  der—
Christopb  Häker,  von  Tübingen,  wegen  urtpellt:
Wanderbuchsfälschung,  bägen  vor  der  10.  Matthäus  Sterk,  von  Aliderf,
Obrigreir,  und  längere  Zelt  fertgesetzten  welcher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Na
        <pb n="945" />
        EIIIEIIEIIITT
gen  mehrerer  theils  unter  erschwerenden
  Umstaͤnden  veruͤbter,  theils  elnfacher
  klelner  Dlebstähle,  ferner  wegen
Diebstahls-Versuchs,  und  Funddlebstahls,
und  endlich  wegen  hartnäckigen  Läugnens
vor  Gericht,  neben  dem  Kosten=  und
Schadens-Erson,  zu  achtmonatllcher
Festungsstrafez

11.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamte
  Wiblinpen  gelöhrten  Untersuchung,
Alois  Wilhelm,  von  Achstetten,  wegen
wiederbolter  Landstrelcherel  und  Bestelns,
neben  Zuscheldung  der  Untersuchungs  Kosten,
  zu  fünfmenatlicher  Einsperrung
in  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm.

Am  236.  November  wurden  verurtbeilt:


12.  der  bei  dem  Oberamtsgerichm  Tettnang
in  Untersuchung  gekommene  Jeh.  Blaser,
  von  Schnaidt,  wegen  zweler  kleiner
  einfacher  Diebstähle,  welche  dessen
dritten  Diebstahl  im  rechtlichen  Sinne
ausmachen,  neben  Verfällung  in  einen
angemessenen  Thell  der  Kesten,  und  in
den  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,  zu
sechsmonatlicher  Festungestrafe,  und
nachheriger  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
  zu  Ulm,  ble  zu  erprobter
Besserung,  wenlgstens  aber  auf  die  Dauer
von  drei  Monaken;

9##

13.  Barbare  Grundgeler,  von  Emersaker,

  Kbulgl.  Balrischen  Landgerschts
Wertingen,  welche  bel  dem  Okeramtegegerichte
  Ravensburg  In  Untersuchung
kam,  wegen  verbotswlorlgen  Wledereintritts
  in  das  Kheigreich,  wiederholter
VLandstrelcherel,  und  frecher  ügen  vor
Gerlcht,  neben  Zuscheldung  sämtllcher
Kosten,  zu  fünfmonatlicher  Zucht,
bausstrase  zu  Ludwigsburg  nebst  Abschied,
  und  nachberiger  wiederbolter  Auswelfung
  aus  dem  Kdnigrelche,  unter  Androhung
  geschärfter  Ahndung  auf  den
Wiederbetretungefall;

1.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in

Untersuchung  gekommene  Regine  Kölle
von  da,  wegen  wiederhelten  liederlichen
Cebens  und  gewerbsmäßiger  Unzucht,  mas
bei  derselben  nun  den  fünften  Räckfall
in  dleses  Vergeben  begründet,  neben
Verfällung  in  sämtliche  Untessuchungs-Kesten,
  zu  slebenmonatlicher  Zuchtbausstrafe
  in  Ludwigsburg  mit  Willomm
  und  nachberlger  Einsperrung  in
dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bie
zu  erprebter  Besserung,  aber  wenigstens
auf  die  Dauer  von  sechs  Menaten;
zugleich  wurde  verordnes,  daß  dlese  Inqulsitln
  nach  ihrer  Entlassung  aus  dem
Swangs-Arbeltshause  unter  strenge  poli,
zeiliche  Aufsicht  gestellt  werden  soll.
        <pb n="946" />
        942

Am  37.  Nodember  wurden  ver-  wegen  der  Keften  daß  Angemessene  verurthellt:
  fuͤgt.
vensburg  geführte  Untersuchung:  26.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Wia)

  Melchler  Uhl,  von  NRordbofen,  weten  lingen  verhandelten  Untersuchungste
theils  vollbrachter,  thells  versuchter  Com-  gegen  den  Kraͤmer  Anton  Egle,  den
masculation  und  wegen  unelgentlicher  so-  Achstetten,  wegen  wiederholter  Tebalt
domltlscher  Handlungen,  unter  Elnrech-  Einschwärzung,  neben  dem  Verlst  fi
nung  elnes  Tbells  des  erstandenen  Ar-  ner  Krämerel-Befugnitz  und  der  kerein

rests,  zu  zweljähriger  Festungs-Ar-  von  Khnigl.  Stener-Colleglum  verfüge

Consiskailon  des  elngeschwärzten  Tabebbeltsstrafe;



b)  Joseph  Zech,  von  Oberrkeden,  Can-  unter  Einrechnung  der  wegen  Zoßlunzz
tons  St.  Gallen,  wegen  Commakeula=  Unvermögenheit  desselben  ln  kelbenhnt
tlon  und  unelgentlicher  Sodomie,  unter  verwandelten  Geldbuße,  eine  vierne-Verwerfung

  des  untatthaften  Wlderrufs  watliche  Festungsstrafe  und  Ersez  de
feines  Geständmisses,  neben  Elnrechnung  Uatersuchunge  Kosten  erkonnt;
elnes  Thells  des  erstandenen  Arrests,  7.  Ortille  Norh,  von  Fllschbach,  welte
zu  ein  und  elnhalbiheiger  Fe,  bei  dem  Oberamtsgerichte  Biberach  in
Kungs=  Arbeltsstrafe  und  nachheriger  Untersuchung  kam,  wegen  graßen  ud
Auswelsung  aus  dem  Königreiche,  un-  wiederhelten,  jedoch  vollständig  ensteim
ter  Straf-Androhung  auf  den  Wleder=  Dilebstahls  und  wegen  Conkublnats,  m
betrerungsfallz  ben  Verfällung  in  die  Unterstchunz
)  Jahann  Georg  Schmldt,  von  Iller-  Kosten  und  unter  Einrechnang  tines
bachen,  Oberamts  Leutkirch,  unter  Aus-  DTells  des  erstandenen  Arrestt,  mit  sie
hebung  des  u  oon  dem  Begzücht  einer  benmonatlicher  Zuchthausstrafe  ##
begangegen  Sodemle  freisprechenden  Merkgröningen  belegt.
—  26.  April  1817,  we-  Am  29.  November  ist:  4
gen  nächsten  Versuchs  der  Commascu:  19.  auf  die  von  dem  Oberamtsgeich
latlon  und  wegen  unelgemtlicher  Sodo-  Geizllagen  geführte  Untersuchung,
ie  zu  olerzehnmonatlicher  Fe-  Ellsabeibe  Thomann,  von  Sin
hungs=  Arbeltostrafe.  Juglelch  wurde  gen  lederbelter  Landstrelchetel  uad  vet
        <pb n="947" />
        fortgesetzten  unzüchtigen  Lebens,  unter
Avssetzung  des  Kostenpunktes,  zu  zwelmenatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  Markerbaingen
  und  nachheriger  Einsperrung

9##3

iin  dem  Zwanqgs-  Arbeiteh  ause  zu  Ulm
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenlgstens
ober  auf  die  Daner  von  ##wel  Monesten,
  veruortheilt  worden.

II  S  nat.

Einsteln,  von  Buchau,  Kl.,  Anten,  und
TKaver  Kübele,  von  Ziegelbach,  Bekl.,
Aten,  elnen  Pferdehandel  betreffend,  die
ergriffene  Berufung  wegen  verslumter
neunzigtaͤgiger  Notbfrist  zu  Einxeichung
des  Beschwerde-Libells,  unter  Verurthellung
  des  Anten  in  die  Kosten,  für  verlossen
  erklärt,  und

4.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Knopfmacher  Brunnarlus  zu
Stuttgart,  Kl.,  und  dem  Ober-ostrath
Halberstadt  zu  Ulm,  Bekl.,  eine  Waarenforderung
  von  23  fl.  betreffend,  der
Beklagte  zu  Bezahlung  der  eingeklagten
Forderung  so  wie  der  Prozeß  =  Kosten
veruriheilt.

Am  16.  Neember  wurde:

5.  in  der  Streitsache  zwischen  dem  Dostpalter
  Gapp  zu  Wurz-  ,  Inmpleranten,
  und  dem  Herren  Fürsten  ven  Waldburg=
  Zell-Wurzach,  Imploraten,  die
serwers  Relchung  elner  Deuslen  berrefseend,
  unter  Verurthellung  de#  Herrn

6

:.)  Tio

Am  9.  November  wurde:

1.  der  von  Johann  Georg  Schuler,  von
Neuhaus,  ergrissene  Rekurs  gegen  das
von  dem  Oberamtsgerlchte  Terknang  gegen
  ihn  ausgesprochene  Gant-Erkenntalßt
metelst  Ordination  verworfen.

Am  13.  November  ist:

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Geißlinten  zwischen  Jobann
Jakob  Nieß,  von  Groß-Suͤßen,  Kl.,  Anten,
  und  dem  Koͤnigl.  Balernschen  penslonirten
  Rentbeamten  Hauser  zu  Pful,
kandgerichts  Guͤnzburg,  Bekl.,  Aten,
eln  verlassenes  Flußbeet  betreffend,  Appellant
  mit  seinem  Gesuch  um  Wieder=Einsetzung
  in  den  vorlgen  Stend  gegen
das  deserkorische  Erkenmniß  vom  5.  Juni
d.  J.,  unter  Werurthellung  ia  die  dadurch
  verursachten  Kosten  abgewlesen
Worden.

An  demselben  Tage  wurde:

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Waldsee  zoischen  Jakob
        <pb n="948" />
        9414
Imploraten  in  die  aufgegangenen  Ko-  Eugen  von  Henzler  z#  Dankettch

sten,  in  possessorio  für  den  Imploran-  durch  Gantverwelsung  erledigt;
ten  erkannt;  6DdaGesach  des  Daolb  Kaufmem,  un
6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  Ulm,  um  Wledereinsezung  in  den  rb

amtegerichte  Tettnang  zwischen  der  Königl.  gen  Seond  gegen  das  desertorische  n
Bramsshadens  =  Verslcherung=  Kasse,  kenntalß  in  selner  Appelletlonssacht  #
Bekl.,  Antin,  und  der  Wiuwe  Maler,  gen  den  Kaufmann  Meier  Auer  alle,

ovon  Rudenweller,  Kl.,  A#l#,  Zurück-  eine  abgetretene  Schuldforderung  #3
forderung  des  unter  dem  Namen  Hek-  00°0  fl.  berreffend,  verworfen.
rathgut  in  die  Ebe  gebrachten  Vermb-  Am  #J.  Moember  I#t#

gens  betreffend,  wegen  versäumten  er=  in  der  Wechsel-  Klagsacht  des  Kech
stdrlichen  Termins  zu  Anttetung  des  manns  Friedrich  Holl,  von  Oberistit
der  Atin.  nachgolassenen  Beweises,  das  gen,  Kl.,  gegen  den  Grafen  Frlauc
unterm  15.  September  d.  J.  bedingt  von  Futzter  zu  Kicchberg,  Bkl.,  1#
ausgesprochene  reformatorische  Erkennt-  rer  zu  Bezahlung  der  eingeklagien  Tchniß
  unbedingt  bestaͤtigt;  selforderung  nebst  Interese  und  Kesn

1.  in  der  Appellations  sache  von  dem  Ober-  verurthellt  worden.
amtsgerichte  Göppingen  zwischen  Cbri-  Am  20.  November  würde:

stoph  Mohring,  von  Hainingen,  als  11.  in  der  Appellatlonssoche  von  dem  kir
Ofteger  des  abwesenden  beonhard  Au-  aomesgerlchte  Wofdsee  zuischen  i  1
wörter,  von  Maltis,  Bekl.,  Anten,  ge-  sterguts-Käufern  zu  Waldser,  S
gen  Christoy)  Keßler,  von  Adelberg,  Widenbach  und  Ceonsorten,  El.  ae
Kl.,  Aten,  Entschaͤdigungaforderung  ten,  und  Lorenz  Fimpel,  don  Eielut
betreffend,  die  Berufung  wegen  versaͤum-  berg,  Bekl.,  Aten,  Ersod  elnes  n
er  neunzigtͤgiger  Moibfrist  zu  Elarti-  Xaver  Stropp  schen  Conkurt
chung  des  Beschwerde-  Libello,  urter  gegangenen  Klosterguts-·  Kauffch  l  ve

 

Verurtheilung  des  Anien  in  die  Kosten,  betresfend,  die  zn
"  «  eiserne-gesufür
  verlassen  erklärt  wegen  Mang  #

schwerde,  unter  Verirt

20.  November  wurde!  1
rsal  ten  in  die  Koste,  vorwersen.

8.  die  Debksache  ·  der  oersterbenen,  Pfarrer##
        <pb n="949" />
        943

11.  in  der  Appellat#onsfache  von  dem  Ober-  Aun,  einen  Kaufschlllings=  Nest  berrefemtsgerichte
  Göppingen  zwischen  den  Er-  fend,  dle  ergriffene  Berufung  wegen
len  der  Praͤlat  Sprenger'schen  Wittwe,  Mangels  einer  gegruͤndeten  Beschwerde,
Kl.,  Anten,  und  dem  Ober:-  Atelser  unter  Berurthellung  des  Anten  in  die
Hartmann  zu  Gbopingen,  Bekl.,  Aten,  Kosten  verworfen;
Kaufsvertrags-Ersfällung  betreffend,  das  eben  so  wurde  erkannt:
Erkenntniß  des  Richters  erster  Iustanz,  14.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberunter
  Vergleichung  der  Kosten,  abgeän-  emtsgerichte  Testnong  zwischen  Rlchard
dert;  Stark,  von  Rosenbarz,  Liquldanten,

13.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  Anten,  und  der  Amispflege  Tettnang,
amtsgerichte  Waldsee  zoischen  Joham-  Mi-Liquldan#ln,  Atin,  Vorzug  in  dem
Georg  Steknhäuser  zu  Huggenlaubach=  Game  des  Josepb  Kobpfler  betreffend.
Kl.,  Anten,  und  dem  Wlrih  Gebbard  Stuttgert  den  30.  Derember  1831.
Moucher,  von  Unterschwarzach,  Bekl.,  Maucer#
        <pb n="950" />
        <pb n="951" />
        Nro.  94.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  den  31.  December  18252.

7J.  Unmitte  bare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Khaigliche  Mosjestät  paben
vermdge  boͤchster  Entschlleßung  vom  12.  d.
M.  den  seitherlgen  Ober-Acciser  Sandberger
  im  Kameralamts-  Bezirk  Bietigheim
  nach  seinem  Ansuchen  von  dieser  Stelle
entlassen,  und  solche  dem  Amtmann  Sandberger
  zu  Bonnighelm,  gnaͤdlgst  zu  übertragen
  geruht.

Sodann  baben  Hochstdieselben  durch
Dekret  vom  35.  d.  M.  dem  bei  Ibrer
Maosjestée  der  verwlttweten  Königin  angestellten
  Gebelmen  Sekretär,  Hofrath  Thpomas,
  den  Titel  und  Nang  eines  begatiens-Raths
  #e  etthellen  grrußt.

Unterm  3:7.  d.  M.  wurde  dem  za  der
katholischen  Pfarrei  Ballmertshofen,  Landkapitelo
  Neresbeim,  ernannten  Pfarrer
Spbttl  vom  Schloß  Neresheim,  und

dem  zur  katholischen  Pfarrei  Lauterbach,
Landkapitels  Oberndorf,  ernannten,  von
Deuchelried  gebürtigen  Conraed  Schmid,
blsberigen  Vikar  in  Bählerthann,  die  Knigliche
  Bestätigung  ertheilr.

Unterm  18.  d.  M.  wurde  der  Wachtmeister
  Ferdinand  Graf  v.  Norrmenn=Ehrenfels
  des  dritten  Reiter  Regimemts,
zum  Unterlleutenant  bei  dem  zwelten  Reiter=
  Regiment  ernanat.
        <pb n="952" />
        946
II.  Ver  fügungen  der  Devartem  ests.
A.)  Der  Departements  des  Inneen  und  der  Finanzes:
der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Verordnung  wegen  Ertheilung  der  Wirthschafts-Kouzessionen.

De  Seine  Khnigliche  Mgjestée  gierungs-Blate  Nro.  51.  S.  496  1#
durch  bbchste  Entschließung  vom  30.  Sept.  solg.)  die  Umgelds=  Verwaltung  n
d.  J.  die  bieher  dem  Steuer  Kollegium  Oberamts.  Distrikte  dbertragen  ist,  Ruͤtuͤbertragene
  Ertbeilung  der  Wirth-  sprache  daruͤber  zu  pflegen.
schafts-Konzesslonen  aller  Art,  als  einen  3.  Dem  Gemelnderath  llege  eh,  über  da
Aussfluß  der  Gewerbs-Pollzei,  den  Regle-  ihm  mitgetbellte  Gesuch  sich  gutlchli
rungs-Behhbrden  zugewlesen  haben:  s“  zu  zußern,  Insbesondere  ober  noch  An
wird  in  Gemößhelt  dieser  bochsten  Verfe#  leitang  der  Verordaung  vom  1/.  Euhust

  „o9  (Staats=  und  Negleronzt

gung  Folgendes  hlemit  verordnet.
1.  Wer  eine  persballche  Wlothschafts-  Vlatt  von  do9.  Nro.  41.  S.  10)
Gerechiigkelt  erlangen  wlll,  bat  sich  von  umständlich  anzugeben:
nun  an  mit  seinem  Gesuche  an  das  a)  wie  olele  Einwohner  der  On  L
lhm  vorgesetzte  Oberamt  zu  wenden.  und  ob  er  für  Wirtbschaft=  Gtas
Wer  eine  dingliche  Wirthschafts-  gut  geleen  sey;
Gerechtlgkeit  nochsucht,  hat  seine  Bit-  b)  ob  und  wie  oiele  Schild-  Spell  ol
schrift  an  die  betreffende  Kreis-Ne-  Gassen-Wlotbe  bereits  deseen  "
glerung  zu  richten,  und  dieselbe  gleich-  honden  seoey,  ob  alle  wirklic  5%
falls  dem  Oberamt  zu  Erstanung  des  schaft  trelben,  oder  wie  oiele  vor  *
Belberichts  zuzustellen.  #er  Konzession  keinen  **5
à.  Das  Oberamt  hat  in  belderlel  Fällen.  chen  und  warum  urcht?  4on
vor  allen  Dingen  sowehl  den  betreffen-  vochandenen  Wirthschofen  *)
den  Gemeinderath  über  das  Gesuch  zurt  reche  fär  sich  baben  uerdn

vernebmen,  als  mit  demjenigen  Kame-.  c)  ob  der  —“9ß  6%  ½%  en
sihe,
zamt,  weschem  nach  der  Verordnung  habe,  Vermen
*  *  ein  anderes  Gewerbe  trelbs

vom  34.  Juli  v.  J.  (Stagtg=  und  Re-
        <pb n="953" />
        elnen  blulänglichen  Unterhalt  gewaͤhre?
ob  er  nicht  in  amtlichen  Verhältnissen
  stehe,  die  ihn  von  Werihschafts-Geerbe
  ausschlleßen?

d)  ob  seln  Haus  zu  Elurschtung  einer
Wirtschaft  geelgnet  sey  ?  ob  es  innerhalb
  oder  außerhalb  Etters  Kebe?

4.  Das  Komeralamt  hat  nicht  alleln  da,

□

wo  hnliche  Wirthschafts-Gewerbe,  wesche
im  Elgentum  des  Staats  sich  besiaden,
dem  Gesuche  entgegen  stehen  kb#nen,
das  Oberamt  hlerauf  aufmerksam  zu
machen,  sondern  auch  demselben  selne
Anslicht  über  die  im  Fall  der  Kenzession
anzusetzenden  Gebühren  mitzutheillen.

Nach  eingelangter  Aeußerung  des  Gemeinderaths
  und  des  Kameralamts  ist
es  Sache  des  Oberamts,  In  Fällen,
wo  es  sich  von  einer  blos  per  #bnlichen
Wirtbschafts-Gerechelgkeit  bandelt,  unter
  pstichtsmößlgger  Beräckstchtlgung  der
etwa  entgegenstehenden  rechtlichen  oder
pollzelllchen  Gründe,  über  das  Gesuch
lu  erkennen,  und  hlenach  die  Kongesslon
entweder  zu  ertheilen  oder  abzuschlagen;
in  Fällen  aber,  wo  eine  dingliche
Wirthschafts-Gerechtigkeit  nachgesucht
wird,  die  Bitischrift  unter  Anschluß
jener  Aeußerungen  und  unter  Belfdung
  seines  eigenen  Gutachtens  mit
Beiberlcht  an  die  Kreis-NReglerung

elnzusenden,  wesche  sofort  das  Geelgnete
blerauf  zu  verfügen  hat.

6.  Wird  die  Konze  ssion  enthelle,  #o  ißt

wzusleich  mit  ihr  ouch  der  Ansatz  der
zu  emrichtenden  Gebühren  auszusprechen.
  Zu  Vermeidung  von  Mlsßverständnissen
  sind  rie  Zahlen  blebei  steis
mit  Worten  augszuschrelben.

7.  Dlese  Gebühren  sind  im  Allgemeinen

nach  der  Ordnung  und  Instruktion  für
die  Erhebung  des  Umgelde  und  der
übrigen  Wirtbschafts  =  Gefälle  vom  4.
März  1315  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  von  1815.  Nro.  16.  Bell.
S.  135)  zu  bemessen.

8.  Was  den  Betrag  des  Konzesstons-Gelds

  betrifft,  so  wird  solches  nach  der
Umgelds-Ordnung  vom  Jabpr  18/15.  J.  9.
und  den  bisberlgen  Vorgängen  nach  folgenden
  Klassen  und  Jolschenstufen  augesetzt:

-a)  bei  den  Schlld-Wirthschaften  mit
dinglichem  Rechte,
in  der  ersten  Klasse  roo  fl.  bis  2  70  fl.,
in  der  zwellen  Klasse  60  fl.  v0  fl.  Bosst.
eder  go  fl.,
in  der  drinen  Klasse  35  fl.  30  fl.  55  fl.
40%  fl.  oder  bo  fl.,
(mit  nur  persbullchem  Rechte  durchaus
die  Hälfte  obiger  Ansätze);
        <pb n="954" />
        950

b)  bei  den  Speise-Wirthschaften,
in  der  ersten  Klosse  40  fl.  bie  bo  fl.
in  der  zweiten  Klosse  20  fl.  24  fl.

50  fl.  oder  30  fl.,
in  der  dritten  Klasse  12  fl.  15  fl.  oder
16  fl.;

Wc)  bel  den  beständigen  Weinschenken  5  fl.
6  flt.  fl.  1u1  fl.  oder  #1  fl.,

(bel  unbeständigem  Ausschank  erkauften

Welns  oder  Obst-Mostes  mit  Einschluß

des  Rekognltlons-Geldes  auf  ½  Eimer

Weln  3.,  kr.,  und  auf  1  Elmer  Obst-Most

  15  kr.);

4)  bei  den  Bierschenken  4  fl.  6  fl.  oder
6  fl.;

e)  bel  den  Brantwein-  und  Essig-Schenken,
  und  zwar

aa)  Schenken  im  Ort  2fl.  5f.
oder  4  fl.,

bb)  Hausleer  eben  so,

ce)  wenn  beide  Gewerbsarten
mit  einander  verbunden  werden
  4  fl.  6  fl.  oder  b  fl.;

H  bei  Obstmost-Schenken  à  fl.  3  fl.  oder

fl.;

g)  bei  Bier-  Brantwein-  Esslg·  Brauerelen,
  die  im  Großen  und  fabrik—-mäßig
  bewieben  werden,  mit  oder
ohne  Ausschank,

mit  dinglichem  Nechie  gofl.  1021.
170R  fl.  oder  150  fl.,
mit  persönlichem  Rechte  die  Hälfoh)

  bei  Blerbrauerelen  im  Kleinen  (em
sbulich)  mit  oder  ohne  Ausschonk  15|.
40  fl.  35  fl.  So  fl.  oder  40  fl;

i)  bel  Brankwein-Brennerelen  im  Kio
nen  mir  dem  Ausschank  im  Oit  as.
6  fl.  oder  6  fl.,

wenn  aber  kein  Ausschank  demlt  urnt

knüpft,  und  der  Brennhafen  nur  #r

mletbet,  und  Andern  um  den  Lehn  ge

brannt  wird,  fl.  5  fl.  oder  af.;

k)  bei  Esstg  Siedereien  im  Kleinen  nb
od#Kgr  ohne  Ausschank  0  fl  15  f.  af.
#b  fl.  oder  3o  fl.,

(das  Recht  zu  Hausiren  muß  vod  kr

Brennern  und  Essig-Siedern  un  jchra

Falle  (g—k)  befonders  nochgesucht,  m

dafür  die  obige  Konzessions-Tare  (llle.)

besonders  bezahlt  werden);

1)  bei  unbeständigem  Weinschenk,  ii
elgenem  Gewächse,  wenn  er  tiln  in
zweite  Quartal  fortdauert,  ufl.

m)  bel  Erwelterung  oder  Tronsferirer
einer  schon  früher  erlangten  Bertttigung
  dle  in  dem  ongefübtten  Ge
sete  g.  9.  bestlmmten  Gerübren.

g9.  Bei  Auesmittlung  der  Klasse  ert

Stufe  im  einzelnen  Falle  jsi  ibell
        <pb n="955" />
        auf  die  Beschaffenhelt  des  Orts,  ob  er
nämlich  eine  Stadr,  od  r  ein  Dorf
eder  Weiler,  wie  groß  sein  Umfang
und  selne  Beoblkerung  sey,  ob  sich  eine
besuchte  Straße  hindurch  zlebe,  ob  mehrere
  Bezirks-Beamte  ihren  Wohnslz
darin  haben,  eb  Jahr-Mürkte  darin  gehalten,
  ob  bedeutender  Hondel  und  Gewerbe
  darin  betrieben  werden,  ob  eingeofarrte
  Orte  dazu  gehbren  oder  nicht,
theils  auf  die  Andobl  der  schon  früher
im  Orte  vorhandenen  Wirthschaften  zu
sehen;  auch  sind  die  von,  dem  Steuert
Kelleglum  bisher  unter  öhnlichen  Umständen
  ausgeschriebenen  Ansätze  als  Anbaltpunkte
  zu  behandeln.

10.  Sellte  hiebel  die  Ansicht  des  Oberemts
  von  der  des  Kameralamts  abweichen:
  so  ist  Bericht  darüber  an  die
Krels-Regierung  zu  erstatten,  welche,
ndibigenfalls,  unter  Ruͤckiprache  mit
dem  Steuer  Kolleglum,  uͤber  die  Groͤße
des  anzusezenden  Konzessions  Gelds  zu
entscheiden  hat.

11.  Von  jeder  Konzesslon,  so  wie  von  dem
Betrage  der  dafär  angesetzten  Gebüßren,
  dat  das  Oberamt  dem  Kameralamt
  schriftliche  Nachricht  zu  gebey.  Dieses
  ist  verrshchtet,  die  Mu#thellung  dem
mit  der  Erhebung  des  Umgelds  beouf-951



tragten  Beamten  zuzustellen,  der  sie
selner  Rechnung  beizulegen  hat.

Außerdem  haben  die  Kreis-Reglerungen
  über  die  von  ihnen  ertheilten
Konzesstonen  und  angesetzten  Gebühren
eln  namentliches  Werzelcha1ß  nach
Oberamts-Bezirken  zu  führen,  und
solches  nach  Ablauf  elnes  jeden  Quartals
  dem  Steuer-Kolleglum  zu  übergeben.
  Ein  gleiches  Verzeichniß  haben
die  elnzelnen  Oberämter  über  dle  Konzesslenen,
  die  sie  selbst  ertheilt  baben,
und  über  die  dafür  angesetzten  Gebübren
mit  jedem  Quartal  an  das  Steuer-Kolleglum
  einzusenden.

r#3.  Die  Gesuche  um  Erlaubulß  zu  Aufstellung

  eines  Billarde  eder  Errlchtung
eines  Kaffeehauses  nd  eben  se  wie  die
Gesuche  um  Ertbellung  elner  dinglichen
Wirebschafts-Gerecheigkeit  unter  obert
amtlichem  Belberschte  bei  den  Kreis
Reglerungen  elnzurelchen,  welche  im
F###e  der  Konzesslon  die  in  der  Tax-Ordnung
  vorgeschriebene  Taxe  dafär
anzusetzen  haben.

Stuttgart  den  10.  December  1631

Schmlis.  Weckberlis.
        <pb n="956" />
        962

.)  Des  Deparlements  des  Innern:
Des  Kh#lgl.  Studlenraths.

Ausforderung  zur  Bewerbung  um  Lebrstellen  an  den  höhern  kathelischen  Bildungs-Austalten
des  Königreichs.

Bel  den  böheren  katholischen  Bildungs-Anstalten
  des  Khulgreichs  (Gompaslen,
kyceen,  latelnischen  Schulen)  sind  theils
gegenwartig  einige  Lehrstellen  erdffnet,  theils
sollen  mehrere  neu  errichtet  werden;  z.  B.
in  Ellwangen  bei  dem  obern  Gymasiam
eine  (hauptsächlich  fär  klassische  Philologie
  und  hebröische  Sprache)  mit  einem
Gehalt  von  850  fl.,  bel  dem  untern  Gymnasium
  eine  an  elner  mittleren  Klasse  mit
einem  Gehalt  von  650  fl.)  und  die  an  der
untersten  Klasse  mit  boo  fl.

Die  unterzelchnete  Stelle  ist  vermbge
Höchster  Entschllehung  Seiner  Königlichen
  Majestät  vom  2.  d.  M.  beauftragt,
dleses  bffentlich  bekannt  zu  machen,  und
Candldaten  katholischer  Confession,  welche
Föbigkelt  nud  Nelung  zu  Uebernahme  folcher
  Siellen  haben,  aufzufordern,  sich  deshalb
  bel  dem  Khnigl.  Studienrath  zu  melden,
  wobel  ausdrücklich  bemerkt  wird,  doß
mur  Bewerbung  auch  taugliche  Ausländer
jugelassen  werden.

In  den  dlesfallskgen  Eingaben  haben  die
Bewerber  neben  ausfuͤhrlicher  Angabe  ibrer
Hersenalten  (Gebartsort,  Jahr  und  Tag,

seltherige  Laufbahn,  gegenwärtizen  Austes
baltsort,  und  gegenwärtige  Dienst-Vubllul#se)
  insbesondere  auch  anzuzelgen,  w  wechen
  Fächern  und  für  welche  Stufe  ker
Schülern  sie  selbst  sich  auptsschlich  für.,
fäbigt  balten,  und  somit  auf  weiche  Getung
  ven  Lehrstellen  ihre  Biwerbung  #
richtet  sch.  Inlaͤnder  haben  ihre  Ein
ben  den  betreffenden  Dekanalämtern  #
Befbrderung  an  den  Studjenralh  mir  elden
Beilberscht  zuzustellen,  Auslénder  nen
die  ihrigen  mit  den  erforderlicken  Zeuens
sen  über  dle  wesentlichen  Punkte,  namani
auch  über  ihr  sttliches  Verhalten  belezen,
Bewerber,  welche  ulcht  hereits  ele  dil
fung  bei  der  diesseltigen  Bebörde  ersorda
haben,  werden  zu  Erstehung  elner  selch
hlebper  elnbernfen  werden.  Uebrigen
auch  solchen,  mit  welchen  schon  elimwal  ef
dlesseillge  Anordnung  eine  Prüfung  L
behrfach  vorgenommen  worden  ist,  und  #
bel  einer  neuen  Präfung  elne  befere
fäpigung  beurkunden  zu  lnnen  glaubin,
frei,  sich  um  elne  solche  zu  melden.

Stuttgart  den  15.  December  182.
——
        <pb n="957" />
        953
Dienst-Erledigung.

Der  penslonirte  General  der  Jofan=  dieses  Monats  zu  Stuttgart  gestorterie,
  von  Beaulwiz,  ist  am  22.  ben.

Berichtigung.

Dle  in  der  Vorschrife  wegen  Abänderung  aufgenommenen  Vürgern  zu  bezoahlenden
der  bieherlgen  Verwaltungs=  Formen  bel  Gedbühr  ist  auf  folgende  Weise  zu  berichtigen:
den  Weisen  =  und  Zuchthausgefällen  vom  „  Die  Gebähr,  welche  eln  neu  auf-18.
  August  16z-1  (Stoats=  und  Regiern#gs=  „  genommener  Bürger  mit  fl.,  eine
Blatz  Nro.  6.  S.  636  und  637)  ent-  „  Bürgerin  mir  30  kr.  und  ein  Kind
baltenen  Stelle  in  Betref  der  von  neu  „  mir  15  kr.  zu  bezahlen  hat.“
        <pb n="958" />
        <pb n="959" />
        Register
über
das  Königlich-Württembergische  Staats=  und  Regierungs-Blatt

vom

Jahr  1821.

 

J.

Chronolog  sches  Verzeichniß  der  im  Jahre  1821  erlassenen  Gesetze  und

Verordnungen.
December  2820.  8.  Finanz-Ministerium.  Verordnung,  die  Nach-23.
  Regierung  des  Neckar-Kreises.  Bekanntma-=  gebote  bei  dffentlichen  Aus=  und  Abstreichchung,
  die  Carl  ven  Kniesied's'sche  Verbandlungen  über  Gegenstände  der  Fi-Stiftung
  betr.,  3.  nanz-Verwaltung  betr.,  23.
27.  Ministerium  des  Innern.  Die  Belobung  10.  Ministerium  des  Innern.  Den  Besuch  der
des  Gensd'armerie-  Obermanns  Hehl  in  Landes-Universität  betr.,  14.
Tuttlingen  betr.,  7.  I1.  Karhel.  Kirchenrath:
28.  Minisierien  der  Justiz  und  der  auswärtigen  e)Die  Dienst  =  Pröfung  der  kathol.  Geist-Angelegenbeiten.
  In  Betreff  einer  provi-  Uchen  betr.,  20.
sorischen  Uebereinkunft  mit  der  Großher=  b)  Die  Prüfungen  der  kathol.  Schullehrer
zogl.  Badeuschen  Regierung  über  die  Ein-  und  Schul-Candidaten  betr.,  ibid.
richrung  der  bobern  Civil-Gerichts-Instan-  15.  Kbnigl.  Verordnung.,  die  verlängerte  Vertazen
  für  den  Condominat-Ort  Mddern,  4.  gung  der  Stände-Versammlung  betr.,  17.
Innuar  1831.  —  Ober-Rekrutirungsrath.  Vorladung  der  Mi-3.
  Studienrath.  Bekanntmachung  in  Betreff  litärpflichrigen  zur  Berühtigung  der  Reder
  hiernächst  statt  habenden  Prüsung  sol-  krutirungs=  Listen  und  zur  Jichung  des
cber  Jünglinge,  welche  für  das  Studium  Looses  für  die  diesjährige  Aushebung,  21.

einer  höhern  Wissenschaft  die  Universitä#e.  a0.  Justiz-Minisicrium.  Erkennknisse  der  Königl.
bezichen  wollen,  15.  Gerichtshöfe  vom  Monat  December  1820,  25.
        <pb n="960" />
        Februar.

7.  Ministerinm  des  Innern.  Allgemeine  Bekanmmachung,
  die  landwirthsehaftlichen
Fese  betr.,  66.

16.  Kdn.  Verordnung.  Die  Einführung  des  Landbeten=
  und  Güter-Fuhrwesens  betr.,  nebstt
dem  Verzeichniß  derjenigen  Gegenstände,
über  welche,  auser  dem  Brieswechsel,  die
Verordnung  die  genauere  Besiimmung  enthält,
  69.

19.  Studienrath.  Bekanntmachung  der  zum  akademischen
  Studium  höherer  Wissenschaften
legitimirten  Jünglinge  betr.,  126.

20.  Evangelisches  Consisicrium.  Schul-Conferenz-Direktoren
  betr.,  124.

März.

a.  Kriegs-Minisierium.  Bekanntmachung  in
Vetreff  der  Prüfung  derjenigen  Jünglinge,
welche  in  die  Ansialk  für  Offiziers-Zöglinge
ausgenommeu  werden  wollen,  125.

—  HKonigl.  Verordnung.  Die  Aushebung  für
das  Jahr  1821.  betr.,  117.

3.  Ober-Relrutirungsrath.  Die  Vertheilung  der
auszuhebenden  2000  Rekruten  auf  die  Kreisund
  Oberamts-Bezirke  betr.,  178.

—  Jaustiz-Ministierium.  Erkenntnisse  der  Königl.
Gerichtshöfe  vom  Monar  Januar  1321,81.

5.  Studienrath.  Die  Anordnung  der  Vistitation
der  lateinischen  Lehr-Anstalten  des  Königreichs
  betr.,  137.

9.  Finanz-Ministerium.  Bestimmung  für  den
Kasten=  und  Keller=  auch  Achs-Abgang
bei  oberflnanzkammerlichen  Vorräthen,  132.

13.  Ministerium  des  Innern.  Die  nene  Brandschadens-Umlage
  bekr.,  136.

15.  Evangelisches  Consisorium.  Das  Anschafftn
ciner  von  dem  Sekrcetär  Schmidlin
Stuttgart  herausgegebenen  Schrift  aus  dn
Gemeinde=  und  Stiftungs-Kassen  ber.,  1.K.

—  Desgl.  Die  Schul-Confereng-Dirckteren  hu,
140.

14.  Gesetz,  die  Uebernahme  der  Staateschulder
von  den  neuen  Landestheilen  betr.,  120.

—  General-Direkrion  der  Königl.  Würtenksg
schen  Posten.  Bekanntmachung,  kie  Ei
fübrung  eines  neuen  Posiwagen=  Curit
zwischen  Stuttgart  und  Ulm,  und  dr
Einstellung  des  bisherigen  Posiwagen  Ler
ses  zwischen  Stultgart  und  Gppinza
betr.,  152.

16.  Medicinal-Collegium.  Belehrung  uͤber  de
Klauenseuche  der  Schafe  und  hierapf  fs
beziehende  Anordnung,  1s9.

12.  Ministerium  des  Innern.  Den  Feutuz
Vergütungs-Preis  für  die  Gensd'ammi
betr.,  148.

19.  Studienrath.  Die  Einsendung  der  Netza
wegen  der  JahrJ-Märkte  zum  Vehuj  da
Aufnahme  in  den  Kalender  der.,  15.

20.  Ministerium  des  Innern.  Die  Belobung  3

Ooberamtmanns  Deißler  zu  Ronenbui
betr.,  148.

21.  Seminar-Insrelterat.  Die  Prösung  der
das  Haupt-Schullehrer-Seminar  ner  azunehmenden
  Jünglinge  betr.,  151.  .

22.  Karbolischer  Kirchenrath.  Das  Echuldujra
torat  Munderkingen  betr.,  151.

26.  Fitanz-Ministerium.  Königl.  rmun*
in  Betreff  des  statistisch  -  topographi
Buͤreau,  155.
        <pb n="961" />
        April.

1.  Rektoratamt  der  Universitaͤt  Tuͤbingen.  Betanutmachung
  der  Vorlesungen  auf  der
Universitit  Tübingen,  wie  sie  von  der
akademischen  Behdrde  für  das  bestehende
Sommer-Halbjahr  angekündigt  sind,  153.

3.  Evangelisches  Consistorium.  Die  Einführung
der  gemeinnützlichen  Schrift:  „Die  Volks-Schule“
  betr.,  166.

7  Minisierium  des  Innern.  Erinnerung  an  das
Verbot  in  dem  &amp;amp;.  1.  der  Brand-Versicherungs-Ordnung
  vom  Jahr  1807,  in  Beziehung
  auf  eine  oͤffentliche  Bekanntmachung
  der  Feuer-Persicherungs-Bank  des
deutschen  Handels-Standes,  196.

12.  Katholischer  Kirchenrath.  Das  Schul-Inspektorat
  Oberndorf  betr.,  19)7.

—  Stgaats-Schulden-Zahlungs-Kasse.  Erinnerung
  an  die  Königl.  Oberamts-Pflegen,
betr.  die  Ablieserung  der  Militär-Cautions=
  Gelder,  293.

Katholischer  Kirchenrath.  Die  Indusiric-Schulen,
  und  die  Schrift  des  Sekretär  Schmidlin
  darüber  betr.,  207.

16.  Justiz  -Minisicrium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshdfe

  vom  Monat  Februar  1831,  169.

—  Khnigl.  Dekret.  Gesetz  wegen  der  Umlage
des  letzten  Drittheils  der  direkren  Grund-Häuser=
  und  Gewerbe-Steuer  für  das
Etats-Jahr  18  7/.,  195.

—  Justiz-Departement.  Straf-Erkenntniß  gegen
den  Amtsschreiber,  Bozenhard  und  den
Stiftungs-V  66-Diener  Kupfer- 



schmid,  598.

#1J.  Ministerium  des  Innern.  Allgemeine  Be-2



2

*

l

D

Evangelisches  Consistorium.

kanntmachung  der  Termine  für  die  laudwirthschaftlichen
  Partikular-Fesie,  206.

.  Justiz-  Ministerium.  Bekanntmachung,  die

Gesuche  um  Unterlassung  der  öffentlichen
Bekamtmachung  von  Stras-Erkenntnissen
betr.,  200.

Ober-Rekrunrungsrath.  Vorladung  der  abwesenden
  Militärpftichtigen  zur  Nachaushebung,
  204.

Juftiz-Ministerium.  Bekanntmachung,  die
bevorsiehende  Semesiral-Prüfung  bei  dem
Konigl.  Ober-Tribunal  betr.,  201.

Minisicrium  des  Innern.  Aufforderung  zu
Vollziehung  der  gegen  die  Theilnahme  an
auswärtigen  Lotterien  besichenden  Vrrord,
nungen  betr.,  201.

Katholischer  Kirchenrath.  Die  von  dem  Tautbstummen-Lehrer
  Alle  in  Gmünd  heraus
gegebene  Druckschrift  über  den  Unterricht
der  Taubstummen  betr.,  253.

Mal.

Ministerium  des  Innern.  Nachtrag  zu  der
Bekanntmachung  wegen  Pertheilung  der
landwirthschaftlichen  Par'#zkular-Preise  für
die  vorzüglichern  Hausthiere,  0o5.

Die  Einberufung
  der  evangelischen  Schullehrer,  Previsoren
  und  Incipicuten  zur  Consistorial=Prüfung,
  206.

Steuer-Collegium.  Dekret  an  sämtliche  Oberämter
  wegen  der  Umlage  des  letzten  Drit,
tels  der  direkten  Grund-Häuser=  und  Gewerbe-Steuer
  für  das  Etats-Jahr  18  5/
betr.,  206.
        <pb n="962" />
        é.  Evangelisches  Confistorium.  Schul-Eonferenz-Direktoren
  betr.,  253.

5.  Ministerium  des  Innem.  WVerleihung  der
filbernen  Verdienst-Medaille  an  den  Gensdrarmerie-Obermann
  Hehl  zu  Tunlingen,
252.

4.  Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtsböfe
  vom  Monct  März  1321,  209.
uStaatj-Schulden-Zahlungs-Kasse.  Die  Dergleichung
  der  im  Etats-Jahr  16//#  dezahlten

  Zinse  betr.,  255.

7.  Cataster-Commission.  Ankündigung,  die
Einrichtung  einer  Zeichnungs=  und  lirhegrapbischen
  Unterrichts-Anstalt  betr.,  267.

—  Muisterium  des  Innern.  Vorleihung  der
goldenen  Civil-Verdienst-Medaille  an  den
Orts-Vorsteher  Kaipf  in  Horbrechtingen,
296.

19.  Koͤuigl.  Dekret.  Das  Gesetz  uͤber  die  Erhebung
  und  Werwaltung  des  Umgelds  betr.,
255.

—  Regierung  des  Neckar-Kreises.  Bekanntmachung,
  die  Einsendung  der  Ober-Einbringerei-Rechnungen
  öber  die  Zuchthaus-Gefälle
  betr.,  296.

—  Medicinas-Collegkum.  Bekannemachung  eines
vorzöglichen  Mittele.  gegen  den  Bandwurm,
  304.

Munisterium  des  Innern.  Verleihung  dersilbernen
  Verdienst-Medaille  an  den  Schullehrer
  Maurer  zu  Reckarrhallsingen,96.

32.  Evangelisches  Consistorinm.  Schul-Conferenz-Direktoren
  und  die  Erledigung  einiger
Pfarreien  betr.,  8021.

23.  Ober-Rechnungs-Kammer.  Wegen  Erledi-"


S

gung  der  Forderungen  an  die  Etaas  Kast
297.

5.  Steuer-Collegium.  Verordnung  wegen  de
letztmals  vorzunehmenden  Umgelds-A#,
stichs  auf  den  letzten  Juni  d.  J.  29-—

  Justiz-Ministerium.  Bekann#machung  in  .

kreff  der  Einsendung  der  Geböbren  f#
das  Staats=  und  Regierungs-Blont  arf
das  zweite  Semester  182:,  Zoo.

Justiz-Minisierinm.  Erkennu#imist  da  6-richtshöfe

  vom  Menat  April  1321,  23

29.  Ministerium  des  Inuern.  Vorliufg  bttn

Revisorat-Stelle  bei  der  Regierung  ##
Neckar-Kreises  betr.,  301.

Juni.

Ministerim  des  Innern  und  der  Finanmn.
Vorschrift  die  Ausbezahlung  und  Dentt,
mung  der  auf  den  Etat  des  Minisiene#n
des  Innern  kommenden  Smaßen  end
Brücken-Baukosten  betr.,  302.

—  Ministerium  des  Innern.  Vorschrift  in  B
treff  des  Wirkungskreises  des  Obr#r
manns  und  der  Orts-Behörden  bei  de
Straßen-Bauwesen  des  Staats,  d°c.

##  Ministerium  des  Innern.  Den  Forag
gütungs-Preis  für  die  Gensd'arwen,  den.
5#77.

—  Deegl.  Einnerung  wegen  ensn
Gensd'  ·  isse

—  Evangelisches  Eonsi  sortum.  Die  e
des  Dekanars  der  Didccse  Geißlng#
Altenstadt  beir.,  316.

—  Dezgl.  Die  Erledigung  des  Dekanat-  Ncv
stadt  betr.,  318.

2
#

da
        <pb n="963" />
        18.  Gaafa,  G.

23.  Koͤnigl.  Dekret.

*

29.

Justiz-Departement.  Rechts-Erkenntniß  über
Reichberzer,  von  Aufbausen,  399.

t  g.  Verordnung
  mn.  Vencff  des  Drucks  und  Verkaufs
  der  Kalender,  39.

Königl  Dekret.  Gesetz,  die  Gehalte,  Taggelder
  und  Reise-Kosten  der  Mitglieder
der  Stände-Versammlung  und  des  Ausschusses,
  so  wie  der  ständischen  Beamten
und  Diener  betr.,  319.

Desgl.  Gesetz,  die  Einberufung  der  abwesenden
  Mitglicder  des  ständischen  Ausschusses
  betr.,  322.

Ministerium  des  Innern.  Privilegium  für
den  ausschließlichen  Verkauf  neu  erfundener
  Getreidc-Handmühlen,  344.

Fr  .  7'#  .

4  Frucht=  und  Wein-Verwalrungs-Commission.

Früchte-Verkauf  betr.,  330.
Evangelisches  Consistorium.  Das  erledigte
Diakonat  Münsingen  betr.,  348.
Gesetz,  den  Adlösungs-Maßstab
  für  die  Grund-Abgaben  betr.,  327.
Desgl.  Kdnigl.  Bestärigangs,  urkunde  ber
Geschäfts-Ordnung  für  die  Kammer  der
Abgeorducten,  331.

Deêgl.  Gesetz  über  die  Gerichts-Sporteln,
349.

Desgl.  Gesetz  in  Betreff  der  Straf-Rekurse,
369.

Evañgelisches  Consistorium.  Die  erledigte
Pfarrei  Dachtel  betr.,  368.

Koͤnigl.  Dekret.  Gesetz,  die  Anfbebung  der
bisherigen  Tabaks-Gefaͤll-Betwaltung,  und
die  Einführung  einer  Auflage  auf  den  Tavbal-Handel
  beir,  345.

—

5

Fnanz-Ministerium.  Verordnung  an  säntkliche
  Kameral=  und  Oba-Acciseämter,
Veränderungen  in  den  indirekten  Abgaben
betr.,  359.

.  Kdnigl.  Dekret.  Gesetz  über  die  Straß#e#nbau-Abgaben,

  36-.

Ministerium  des  Innern.  Verorrnung,  die
bei  Ertheilung  der  poligeilichen  Erlaubnig
zum  Besttz  von  Feuer-Gewehren  in  Beziebung
  auf  Abschraub-Gewehre  zu  machende
Bedingung  brrtr.,  4060.

König'.  Dekret.  Gesetz  über  die  Berhältnisse
der  Civil-Staats-Diencr,  44.

Dezgl.  Gesetz,  betreffend  die  Auftebung  des
Ausfuhr-Jolls  von  Lebenomitreln,  56-.
Desgl.  Abgaben-Gesetz  für  die  Etats=  Jahre

1820—1633,  377.

Desgl.  Gesetz  wegen  welrerer  von  den  neuen
Landestheilen  zu  übernehmenden  Staats=Schulden,
  339.

Ministerium  der  Justiz  und  des  Innern.
Verordnung  in  Berreff  der  Centrolle  über
die  Vornahme  der  Zubringens-Inventuren
und  der  Theilungen  bei  außer  ihrem  Wohnorte
  getrauten  oder  gestorbenen  Personen,

Ministerium  des  Imern.  rivilegium  für
eine  neu  erfundene  Hond  Gerlmühle,
nebst  Verlängerung  eines  Privilegiums
fär  eine  Hand-Mahlmäöhle,  395.

Königl.  Dekret.  Abschied,  die  Orgonisation
der  Gemeinde-Verfassung  ,  der  Oberamts-Verfassung,
  die  Rechtspflege,  das  Notariats-Edikr,
  und  die  Kreis-Stellen  betr.,
469.
        <pb n="964" />
        50.  Cvangelisches  Consislorium.

4.  Finanz-Ministerium.

6.  Evangelisches  Consistorium.

*1

*

—

#

*id

*

Die  erledigte
Pfarrei  Oberstenfeld  betr.,  440.

Jull.

Verorbnung  die  der

Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse  für  das

Jahr  1671/8  zugewiesenen  Einnahmen  betr.,

401.

Die  erledigte

Pfarrei  Deizisau  betr.,  440.

.  Ministerium  des  Innern.  Gesetzliche  Bestimmung
  wegen  der  künftig  zu  enrrichtenden
  Beschäl-Gebühr,  437.

Desgl.  Verordnung  wegen  Bezahlung  der
Löhnungs=  und  Verpflegungs-Entschädigungs-Gelder
  an  die  Gensb'armeric,  439.

.  Justiz=  Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  vom  Monat  Mai  :821,  405.

Katholischer  Kirchenrath.  Eine  Stiftung
von  400  Gulden  betr.,  466.

Regierung  des  Donau-Kreises.  Belohnung
far  den  Enddecker  boshafter  Brandstifter,
468.

Konigl.  Dekret.  Gesetz,  die  Herstellung
einco  provisorischen  Steuer-Catasters  betr.,
457.

Deogl.  Deklaration  in  Betreff  der  gegenseitigen
  Aufhebung  des  zwischen  der  Krone
Württemberg  und  dem  fürsilichen  Hause
Fürsienberg  bestandenen  Lehen-Verbands,
491.

.Evangelisches  Consistorium.

serenz-Direkoren  betr.,  494.

Steuer-  Collegium.  Dekret  an  saͤmtliche

Kameral-  und  Ober-Acciseaͤmter,  die

Schul-Con-Veränderung

  des  Termins  zu  Vernahm
der  Patent,Accise-Classiskkanon,  401.

24.  Desgl.  Dekret  an  sämtliche  Kamaal=  ##
Ober-  Acciseaͤmter,  die  Ausstellung  da
Straßen-Abgaben-Patente  betr.,  9.

—  Deegl.  Dekret  an  sämtliche  Ob#  u#d
Kameralämter,  die  Bezeichnung  de  fi
die  künftige  Umgeld-Verwaltung  besimm
ten  Beamten  betr.,  495.

—  Desgl.  Dekret  an  sänmliche  Oberämter,  ##z
der  Umlage  der  direkten  Grund-Häustniuod
Gewerbe-Steuer,  und  der  auf  die  Stans
Kasse  übernommenen  Amts,Corporattat=Lasten
  für  das  Etats-Jahr  16½,  49

—Egoangelisches  Consistorium.  Die  aleizn
Pfarrei  Onstmettingen  betr.,  545.

35.  Staats-Schulden-Jahlungs-Kass  Die  B
lieferung  der  dieser  Kasse  angewiesen  6e
fälle  betr.,  578.

#26.  Desgl.  Die  Urkunden  wegen  Befreinng  ven
der  Kapital-Steuer  betr.,  570.

28.  Ministerium  des  Innem.  Bckanntmachen
wegen  Anschaffung  einer  Schrift  übr  t
Verwaltung  des  Brandschadens-Brrüh
rungs--Instituts,  542.

28.  Ministerium  des  Innern.  Den  Ecsich  da
Landes-Universitaͤt  betr.,  546.

—  Katholischer  Kirchenrath.  Dieust  /  sriin
der  katholischen  Schullehrer  und  S
Provisoren  betr.,  547.

—  Stee###-Collegium.  Vorschrist  für  die  vel
ziehung  des  Abgaben-Gesete  ven-Juni
  1621,  in  Bezichung  aof  #  "½
dasselbe  angeordnete  Steuer  d#  lpau-
        <pb n="965" />
        Zo.

S

-

—

gen,  Aktiv-Kapitalien,  Gefällen  und  Renten,
  Besoldungen  und  Pensionen,  549.  nebst
Formulare,  567.

Evangel.  Confistorium.  Die  erledigte  Pfarrci
Beilstein  betr.,  582.

Studienrath.  Bekanntmachung,  betreffend
die  Prüfung  derjeuigem  Jünglinge,  welche

19  die  Universität  für  das  Studium  einer
höbern  Wissenschaft  begieben,

2)  in  eine  der  bereits  bestehenden  Promotionen
  in  die  evangel.  Seminarien  aufgenommen
  werden  wollen,  527.

Desgl.  Bekanntmachung,  die  Prüfung  für
die  vorläufige  Legitimation  zum  Stendiunr
der  kathol.  Theolegie  betr.,  374.

Studienrath.  Bekanntmachung,  die  Prüfung
  fär  die  Aufuahme  in  den  kathol.
Convikt  zu  Tübingen  betr.,  5)4.

Justiz-Minisierium.  Erkennmisse  der  Gerichtshöse
  vom  Monat  Juni  1631,  505.

August.

Kathol.  Kirchenrath.  Das  Schul-Juspectorat
  Wiblingen  ——  582.

4  Minisicrium  des  Innern.  Bekanntmachung,

die  Befähigung  zur  Bewerbung  um  ärztliche
  Amtssiellen  betr.,  577.
Desgl.  Die  Brandberichte  betr.,  5)78.1
Evangel.  Consistorium.  Die  erledigte  Pfarrei
Hochdorf  betr.,  583.

Desg'.  Die  erledigte  Pfarrei  Roigheim  betr.,
585.
Desgl.  Nachricht  von  der  Preis=  Austheilung

  an  die  evangel.  luther.  Schullehrer
  für  das  Jahr  1620  und  der  neuen

—

“—

—

n

a2.  Ministerium  des  Innern.

Preis-Aufgabe  für  das  Jahr  18·/1  betr.,
535.

6.  Kathol.  Kirchemath.  Die  erledigte  Kaplaueci
zu  Rortenburg  betr.,  582.

4.  Cenral=  Witung  des  Wohlthätigkeits-Vereins.
Bufforderung  zur  fernern  Theilnahme  an
den  Zwecken  des  Wohlthätigleirs-Vereins,
659.

5.  Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,
die  Abskellung  der  von  den  Gensd'armes
bisher  bei  Versendung  in  das  Ausland  be-Jogenen
  Quartier=  Eunsschädigungs-Gelder
betr.,  588.

6.  Studienrath.  An  die  ebangclischen  Dekanate
und  Vorsiände  der  cteinischen  Lebr-Anskalten
  des  Reichs,  das  diesjährige  Land-Eramen
  betr.,  588.

—  Ministerium  des  Innern.  Die  Abänderung  der

bisherigen  Medicamenten-Tare  betr.,  591.
6.  Minisierium  des  Innern  und  der  Finanzen.
Vorschrift  die  Abänderung  der  bisberigen
Verwaltungs-Formen  bei  den'  MWaisenund
  Juchthaus-Gesällen,  636.
1.  Evangel.  Consisiorinm.  Die  eriedigte  Pfarrei
Plicningen  betr.,  644.

—  Desgl.  Die  erledigte  Pfarrei  Lienzingen
betr.,  644.

—  Desgl.  Die  erledigte  Pfarrei  Hochdorf  betr.,
645.

—  Criminal  =  Senat  des  Ober-Tribunals.

Straf-Erkenntniß  gegen  Friedrich  Morlok,

  und  Andreas  Kofink,  632.

Voerleihung  der

goldenen  Cioil-Verdiens-Medaille  an  den-Taubsitummen-Lehrer

  Alle  zu  Gmünd,  659.
2
        <pb n="966" />
        28.  Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  für  den  Monat  Juli  1832,
Col.

—  Central-  Leitung  des  Woblthätigkeits-Vereins.
  Bericht  über  den  Forkgang  und
Zustand  der  Wärttembergischen  Sparkasse
bis  zum  Ende  des  Etats-Jahrs  16  /%
615.  4

S1.  Cvangel.  Censiskorium.  Die  vakante  Organiken=
  Stelle  zu  Reutlingen  betr.,  657.

—  Mininterium  der  auswärtigen  Angelegenbeiten.
Bekannemachung,  den  zwischen  den  Kronen
  Würtremberg  und  Baiern  zur  Beförderung
  der  Instiz-Pflege  2c.  14.  abgeschlossenen
  Staats-Vertrag  betr.,  647.

September.

1.  Justiz-Minislerium.  Die  Auflösung  der.  Justiz=
  Rctardaren=  Commission  in  Rottenburg
  betr.,  656.

4.  Land-  Gestts-Commission.  Decret  an  die
Königl.  Oberämter,  die  Einsendung  der
V  richnikr  über.  die  prästirren  Vorspanne
für  Gestüts=  und  Beschäl-Austalten
i.e  !

:  der  Universttär  Tübingen.  Be-#ng
  der  Vorlesungen,  welche
Arentlichen  und  Privat-Lehrern
känftige  halbe  Jahr  16271—1832
1u  ½:½  find,  600.

ch.  Die  erledigte  kathol.

u.  Möhlhausen  betr.,  660.

Ceußsterium.  Die  erledigte  Pfariin

  Sachsenbeim  betr.,  674.

Des  erledigte  Diakonat  Blaubeuren

"“  N  673.

«-Id.Mi-Iistm«umdeanvcn.Bckqaicmachsng


deöqmis.Scpt.v.J.zuC-nustcdtab«
zubaimcdenlaudwikthschastlichmzkikh

4.

7.

668.

Finanz-Ministerium,  Oberhofrath  und  d
Hof-Domäuecn=  Kammer.  Derorduuns,
die  Pensions-Anspröche  der  aus  Hef##
Scaatsdienste  und  umgelehrt  vorsehin

Diener  ben.,  706.

Evangel.  Censistorium.  Die  erlcdigten  piureien
  Flozlingen,  Lombach,  Wangen,  har
sen  und  Reichenbach  betr.,  638.

Studienrath.  Bekanmtmachung  der  um  alr
demischen  Sendium  höherer  Wifraschefn
dußer  dem  evangel.  Seminor  legitimom

Jäuglinge,  676.

Kathol.  Kirchenrath.  Die  diesikäbrigd  an,
nahme  in  den  katbol.  Conoikt  zu  Uigen

  betr.,  692.

Evangel.  Consistorium.  Nachricht  von  No
Unterstützungs-Fonds  für  cvangcl.  Gel,

uihe,  603.

Königl.  Verordnung.  Die  Anordnvaz  ein
Commissson  zu  Vollziehung  des  Abscheht
in  Organisations-Sachen  beir.  bir-Studieurath.

  Bekanutmachung

der  u  à.

evangel.  Seminarien  neu  ausgenommen

3öglinge,  680.

Evangel.  Consistorium.  Die  erledigte  Pium

Ohmden  betr.,  689.

Kathol.  Kicchenrath.
chetischen  Religions  Unterricht

Den  Besuch  des  lan

—
        <pb n="967" />
        Okteber.

u.  Evangel.  Consistorium.  Die  erledigte  Pfarrei
  Kohlberg  betr.,  706.

5.  Desgl.  Die  erledigte  Pfarrei  Jaifersweiher
betr.,  746.

9.  Katrol.  Kirchenrath.  Die  erledigte  katbol.
Psorrei  Harthausen  betr.,  746.

—  Desgl.  Die  alledigte  kathol.  Caplanei  Thunau
  betr.,  246.

—  Evanel.  Consistorium.  Die  erledigte  Pfarrei
Plieningen  betr.,  747.

10.  Frucht  und  Wein-Verwaltungs-Commission.
Kerbst-Genrral-Reseript  auf  das  Jahr
18  1  555.

12.  Jusiiz-Minesterium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshäife
  vom  Monat  August  182:,
700.

16.  Steuer-Collegium.  Abänderung  der  besiehenden
  Controle-Anstalten  für  die  Erhebung
  der  Accise  betr.,  161.

18.  Koͤnigl.  Verordnung.  Die  Rangordnung

betr.,  749.

—  Hof-Domänen-Kammer.  Die  Verwaltung
der  Waldungen  und  Jagden  der  Kdnigl.
Hof-Domänen-Kammer  betr.,  8o2.

30.  Studienrath.  Erledigung  der  Stclle  eines
Lehrers  der  sechsten  Klasse  am  Sturtgarker
  mierlern  Gymnasium,  760.

29.  Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtsese
  für  den  Monat  September  1821,
763.

—  Finanz-Ministerium.  Vcrordn,  die  Zehent-Surrogatgelder
  von  Feldgütern,  worauf
Gebände  errichtet  werden  betr.,  8606.

30.  Königl.  Verordnung,  die  Discipkinar=  Seras-Besugnisse
  der  Deparirments=  und  Colle-Sial-Vorskände
  betr.,  797.

November.

a.  Ministerium  des  Innern.  Patent  füör  eine
neu  erfundene  Methode  Torf  zu  verkehlen,
B06.

3.  Finanz-Ministerium.  Verleihung  der  silbernen
  Verdienstmedaille  an  den  Werkmeister
Albrecht  in  Marbach,  807.

6.  Reltoratamt  der  Universitaͤt  Tuͤbingen.  Vertheilung
  von  Preis-Medaillen  an  Studierende,
  813.

—  Evangel.  Consistorium.  Die  Vesetzung  der
Schullehrer-Conferenz-Dircktors-Stellen  zu
Ludwigsburg  u.  Markgröningen  betr.,  373.

9.  Criminal-Senat  des  Ober-Tribunals.  Straf-Erkenntnit
  gegen  Schullehrer  Gall  zu
Dennach  betr.,  871.

—  Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,
den  ersten  Lehr-Curs  bei  der  Thier-Arznei-Schule
  zu  Sturkgart  betr.,  811.

10.  Karhol.  Kirchenrath.  Bekanntmachung,  den
Interkalarfonds  der  karhol.  Kirchenstellen
des  Kbnigreichs  betr.,  816.

12.  Justiz-Ministerium.  Bekanntmachung,  die
provisorische  Besetzung  der  Gerichts-Aktuariate
  betr.,  809.

14.  Desgl.  Bekanntmachung,  in  Betreff  der  Einsendung
  der  Geböhren  für  das  Staatsund
  Regierungsblaft  auf  das  erste  Semesier
  18232,  810.

—  Desgl.  Rangordnung  der  vormaligen  Provinzial-Justiz-Räthe
  betr.,  815.
        <pb n="968" />
        17.  Ober-Rekrurirungsrath.  Die  Vorbereitung
der  Auehebung  für  das  Jahr  7823  betr.,
8s.

19.  Finanz-Ministerium.  Die  Aufbewahrung  der
Diensi-Cautions-Urkunden  betr.,  829.

##.  Desgl.  Die  Gesuche  um  Erlaubnig  zu  Cultur-Veränderungen
  bei  Gärten,  Ländern,
Acckern  und  Wiesen  betr.,  829.

26.  Kathol.  Kirchenrath.  Die  Schul-Proviforen
betr.,  876.

26.  Ministerium  des  Innern.  Die  Einsendung
der  Gensd'armeric-Kosien  =  Beczeichnisse
betr.,  377.

27.  Evangel.  Consistorium.  Bekauntmachung
einer  Stiftung  für  die  Schule  in  Fldzlingen,
  876.

ag.  Ministerium  des  Innern.  Königl.  Verordn.
wodurch  die  bisher  von  den  Oberamtspflegen
  geschehene  Abgabe  der  Fourage
für  die  Pferdehder  Gensd'armeric-Offiziere
abgestellt  wird,  873.

—  Riektoratame  der  Universität  Tübingen.  Nachtrag
  zu  der  Vertheilung  von  Preis-Medaillen
  an  Studierende,  873.

40.  Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  für  den  Monat  Oktober  :8#2,
631.

—  Kriegs-Ministerium.  Rangordnung  der  Tuchfabrik-Beamten
  beer.,  874.

Dezember.

3.  Justiz-Ministerium.  Bekauntmachung,  dir  Bt
setzung  der  erledigten  Gerichts-Akturiot
betr.,  8)5.

6.  Organisations-Vollziehungs-Commission.  d
kanntmachung,  die  Einsendung  der  Eu
kommens-Berechnung  der  Stadt=  und  n.
schreiber  betr.,  878.

—  Köuigl.  DekretDklaration  der  staaterecn
lichen  Verhältnisse  des  vormals  reicht
mittelbaren  Adels,  879.

10.  Ministerium  des  Innern.  Bekanmmechu
wegen  der  Fortsetzung  einer  Schrift  üta
die  Perwaltung  des  Brand-Berlicheno;
Jultituts,  goo.

—  Ministerium  des  Innern  und  der  Finarza.
Verordn.  wegen  Erthheilung  der  Win
schafts-Konzessionen,  948.

11.  Evangel.  Comistorium.  Die  Schul-Prori.
rate  betr.,  901.

1J.  Sendienrath.  Aufforderung  zur  Bewitut
um  Lebrstellen  an  den  höbern  katel.  W.
dungs-Anstalten  des  Kbnigreichs,  Pr

Zo.  Justiz-  Ministerium.  Erkenntnisse  der
richtshdse  für  den  Monat  Novewbet  ihn,
g903.
        <pb n="969" />
        Abgaben.

13
II.

Albabetisches  Sach-  Register.

A.
Gesetz,  den  Ablösungs-Maßsiab  für
die  Grund-Abgaben  betr.,  337.  Beränderungen
  in  den  endirekren  Abgaben,  359  —
für  die  Erats-Jahre  18  9/8,  3:7.  Betrag
der  direkten  Steuern  auf  Gebäude,
Gewerbe  und  Grund=  Eigenthum,  377,
378.  §.  1.  a.  Besizmmung  der  Besteurung
von  Apanageu,  373.  J.  4.;  —  von  Aktiv-Kapitalien,
  ibid.  J.  5  —  .  Welche  Aktiv-Kapitalien
  frei  von  der  Besieurung  sind,
579.  §.  6G.  Von  den  in  Auslaud  sirbenden,
ibid.  §.  9.  Passiv-Kapiralien  därfen  von
den  Akriv-Kapiralien  nicht  abgegogen  werden,
  380.  &amp;amp;  10.  Entscheidungs-Termin  bei
der  Kapital=  S#tener  ist  der  Besitsiand  vom
1.  Juli  1630,  1821  und  1832,  ibid.  §.  11.
Termin  zur  Anzeige  des  Besitzes  von  Kapitalien,
  ibid.  K.  13.  Strase  wegen  Nichtangeige
  der  Kapitalien,  ibid.  §.  14.  Vormüönder
  und  Verwalter  vom  fremden  Vermögen,
  so  wie  die  Nutznießer  von  solchen
Kapttalien,  haften  für  die  richtige  Angabe,
381.  &amp;amp;.  15.  Vorschrist  für  Gemeinden  wo
die  Kapicalien  nach  dem  Maßs#abe  welcher
von  frühern  Zeit  her  bei  der  Austheilung
der  Jahrs-Steuer,  angewendet,  entweder  unter
  dem  Gesamt-Vermögen,  oder  für  sich
besteuert  werden,  ibid.  K.  16.  Die  ein  der
Commun-Or#nung  regulirte  Kapital  Struer
naterbleibt  für  die  Jahre  16/##  ibid.  Die

Kapical-Steuer  darf  von  dem  Schulduner
nicht  verguͤtet  werden,  und  Strafe  megen
Verletzung  dieser  Gesetzes-Vorschrift,  ibid.
K7.  —  Gefäll=  und  Renten-Steuer.
Welche  Obiekte  ihr  unterworfen  sind,  331
#.  18,  welche  frei  von  dieser  Bestenrung
sind,  382.  K.  109.  Betrag  der  Besteurung
von  voraus  bestimmten  und  wandelbaren
Einkünften  in  Geld  oder  Natvralien,  ibid.
+.  20.  21.  Melche  Abzüge  diesen  Steruerpflichtigen
  gestattet  fud,  365.  J.  za.  Die
Aufnahme  der  steuerpflichtigen  Gefälle  und
Renten  ist  den  Oberämtern  übertragen,  ibid.
33.  34.  Verheimlichung  wird  wie  die  bei  der
Kapital-Steuer  geahndet,  3885.  §.  25.—  Besoldungs=
  und  Pensions-Steuer.
Welche  Staätsdiener  und  Beamten  derselben
unterworsen,  und  welche  frei  davon  sind,
ibid.  §.  26.  27.  Das  ganze  Amts-Einkommen
  ist  stenerbar,  ibid.  §.28.  Grandsätze

nach  welchem  das  Amts-Einkommen  in  Naturalien,
  Jehenten  und  Wohnungen  besteuert

werden,  ibid.  K  299.  Was  bei  dieser  Berechnung
  in  Abzug  gebracht  werden  kann,
385.  F.  50.  Taxrif  nach  welchem  das  ausgemittelte
  Verdienst  =  Einkommen  versteuert
wird,  ibid.  §g.  3u.  —  Pensionen.  Alle

Üüber.  Einhundert  Gulden  sind  gleicher  Steuee

unterworsen,  336.  F.  3.  Bestimmungen
saber  die  Angabe  des  Einkommens  und  der  Pensionen,
  und  den  Einzug  diestr  Steuern,  ibid.
        <pb n="970" />
        &amp;amp;  33.  Verbeimlichung  eines  Einkommertheils
  wird  wie  bei  der  Kapital-Steuer  geahndet,
  367.  K.  34.  Derordnung  für  die
Ausnahme  und  den  Einzug  der  Apana,
#en-Kapirasien  -Gefäll=  und  Besoldangs-GStener,
  ihid.  &amp;amp;.  55—  37.  —  Indirekte
Steuern  bektr.,  368..  38.—  Vorschrift  für
die  Vollziehung  des  Abgaben-Gesetzes,  549.
Für  die  Aufnahme  der  steuerbareà  Objekte,
die  Fertigung  und  Einsendung  der  Verxzeichnisse
  hierüber  und  über  den  Steuer-Berrag,
550.  Für  den  Einzug  und  die  Einlieserung
der  verschicbenen  Steuern,  559.  Für  die  Berechnung
  und  Prüfung  der  Kosten,  ibid.
Formulare  der  Urkunden  über  die  Steuer-Aufnahme,
  Steuer-Ertrag  2c.  561  s.  Accise,
Markttaggelder,  Stempelwesen,  Straßenbau-Abgaben.


Abgang.  Bestimmungen  für  die  Kasten=  und
Keller=  auch  Achs-Abgang  bei  oberfinanzkammerkichen
  Vorräthen,  1327.

Abschied.  (Landtags-)  Die  Organisatton  der
Gemeinde=  PVerfassung,  die  Rechtspflege,
das  Notariats-Edikt,  und  die  Kreis-Stellen
der.,  469.  Gemeinde-Verfassung.
Was  geschehen  soll,  wenn  Meinungs-Perschiedenheit
  zwischen  dem  Gemeinde-  Rathe
und  dem  Börger,  Ausschusse  obwalten,  in
Fällen  wo  der  Beschlußz  des  erstern  die
Zustimmung  des  ktztern  bedarf,  470.  A.  1.
fälle  in  welchem  die  Beschlässe  des  Gemeinde-Rarhs
  der  Genehmigung  der  Reglerungs=Bchörde
  nicht  mehr  unterliegen,  tbid.  K  2.
Fälle  wo  sie  diese  Genehmigung  bedürfen,
4  ½½  S.Durch  das  UAnsereten  aus  dem

14

Börger-Ansschusse  find  die  Mitglieder  dess
ben  zu  einem  Gemeinde-Amt  wihlbar,  il#.
&amp;amp;  4.  Die  Obmäuner  können  den  Bin,
Ausschuß  zu  jeder  Jeit  zusammen  lensa,
472.  K.  5.  Stifrungs-Rath,  dessen  Dirch
torinm  und  Abstimmung  betr.,  Mid.
Die  Wahl  der  Orts-Vorsteher  bcharf  dr
landesherrlichen  Bestätigung,  idid.  #
Was  zur  Gältigkeit  der  Wahlhandlunge
forderr  wird,  und  wie  die  Beslaͤnigung  g
schieht,  472.  K.  8.  475.  .  De  21
zum  Recurs  von  den  Sraf=  Erkenntnisun
beir.,  473.  K.  v0.,  ((.  Stras-Rekurs.)  .
nodisch  thellwrise  Erncuerung  der  Gemeiu
Rätbe  wird  nicht  gestam#et,  ibid.  K.  1.  11.
Gemeinde-Rechner  betr.,  Ubid.  3.  u.  1,
474  #.  22.  Beeidigung  der  Mitgliedn  e
Böürger-Ausschusses  betr.,  43.  K.  1.  D#
Einberufung  der  Mitglieder  des  Gemei##
MRaths  zu  dessen  Verhandlungen  ben.,  i
.  5.  Der  Gemeinde-Rechnungs-Taus
bleibt  vorläusig  unverändert,  ibid.  K  .
Classen  =  Abtheilung  sämtlichen  Gemeinka
und  Benennung  ihrer  Vorsteher  betr.,  ibid.
.  17.  Vereinigte  Gemeinden  solen  nach
Thunlichkeit  abgesondert  werden,  ibid.  il
Semessde-Banten  betr.,  ibid.  §.  10  2#
Einziehung  der  Staats-Steuern  in  den  Gt
meinden  betr.,  ĩhid.  K.  20.  Die  agee
böbren  der  Orts-Vorlleher  sollen  duche
Negulatio  bestirrmt  werden,  ibig,  K.  11
Semelude,  Rechnuns-Strll-Temine  ber,
4)5.  &amp;amp;  23.  Lusferrigung  der  Schonor
Sbreihongen  ver.,  ibid.  K.  .  2
—————  e
        <pb n="971" />
        Gemeinbe-Pfleger  betr.,  ibid.  K.  25.  Gemeinde-Versammlungen
  betr.,  ibid.  .  26.
Die  Entwerfung  eines  umfassenden  Gesetzes
über  Verwaltungs-Gegenstände  betr.,  ibid.
.  27.  —  Oberamts-Verfassung.  Die
Kosten  der  Ober-Aufsicht  über  die  Gemeinde-Verwaltung
  betr.,  ibid.  9.  28.  Die  Oberamts-Aktuare
  sollen  nicht  als  Staats-.  Diener
  angestellt  werden,  476.  &amp;amp;.  29.  Strafbefugnit
  der  Ober-Amtmänner  bei  Kegal-Strasen
  betr.,  ibid.  §.  30.  Recurs-Frisen
bei  Straf-Erkenntnisse  betr.,  ibid.  K.  31.
((.  Straf-Recurs.)  Die  Vertretung  der  Amtsangehbrigen
  durch  die  Ames-Versammlungen
auf  eine  dem  Insüitute  der  Börger-Ausschüsse
analoge  Weise  betr.,  ibid.  .  31.  Die  Gehalte
  der  beramts-Aerzte  beir.,  ibid.  ę.  33.
Die  Oberamts-Wundärzte  bem.,  ibid.  Die
Revisson  der  bestehenden  Eintheilung  der
Amtsbezirke  betr.,  ibid.  K.  51.  —  Rechts-Pflege.
  Nichterliche  Besugnisse  der  Gemeinde
  Nälbe  betr.,  477.  9.  35.  Oberam's=Ger.
  -Coegien  betr.,  ibid.  J.  36.  Ge,
rihte  Sp##ein  betr.,  478.  J.  37.  Errichtsstand

  der  Staals-Bürger  und  Staats-Diener
  ben,  did.  9.  36.  Gerichtliches  Versahren
  bei  den  Oberamts-Gerichten  betr.,

à  6—  33.  20.  Snzichung  von  Kaufleuten
  bei  schwierigen  Handels-S  reitigkeiten
betr.,  31.  C.  41.  Oie  besiehende  Einrichkung
  der  Kreis-Gerichtsbefe  und  des  Ober-Tribnunals
  betr.,  ihiel.  &amp;amp;.  42.  Vehandlung
der  ebegerichtlichen  Prozesse  bei  den  Kreis
Gerichtshöfen  betr.,  42.  §F.  42.  Die  Preß-Bergehen,
  Staars-Verbrechen,  und  S-taats

Vergehen  betr.  idid.  K.  43.  Wirkungskreis
des  Ober-Tribunals  betr.,  ibid.  &amp;amp;.  44.
Das  Verfahren  in  den  höhern  Gerichts-Instanzen
  betr.,  ibid.  &amp;amp;.  45.  Die  Oeffentlichkeit
  der  Rechts-Pflege  betr.,  ibid.  F.  46.
Die  Amtsbesugnisse  des  Justiz-Ministers
bewm.,  ibid.  K.  47.  Die  Stelle  des  Ober-Vraͤsidenten

  des  Ober-Tribunals  soll  von

der  des  Insiiz-Ministers  getrennt  werden,
433.  K.  48.  —  Notariats—  -Edikt.  Die
Trennung  der  Verwaltungs-Geschäfte  der
Gemeinden  und  Obcramts-Difsirikte  von
den  Rechtsgeschaflen  betr.,  ibid.  &amp;amp;.  49.
Die  Ernennung  der  Gerichts-Notarcn  und
ihre  Besoldung  betr.,  ibic.  &amp;amp;.  50.  51.  Die
Geschäste  der  Gerichts-Aktuare  sollen  nach
Prozenten  bezahlt  werden  und  dicse  Einnahme
in  die  Staats-Kasse  fließen,  ibid.  K  52.
Die  Berechnung  dieser  Prozente  bej  den

71  a.##-ee  ael#  Gz##  betr.,  483
—4896.  K.  ca.  ob  die  Gerichts-Notaren  aufhören
  sollen  von  Amts  wegen  Oberamts-Ge
nichts-Beisiger  zu  seyn,  blribt  noch  unentschiedcu,
  486.  §.  55.  Die  Belohnung  für.
die  Verwaltungs-  Geschäfte  der  Gemeinden
und  des  Oberamts-Bezirbs  betr.,  ibic.  K.  54.
Die  De.waltungsgeschäfte  der  vereiniglen
Gemeinden  in  einem  Oberamts-Vchirke,  könneu
  von  einem  oder  mehreren  Beamten  besorgt
  werden,  ibid.  J.  55.  Besiimmung
der  Verhälinisse  der  biöber  augeste  lnen  Eiadi
und  Amischreiber  und  Amts-Tubsiituten,
ibid.  S.  501.—  Kreis:  Stellen.  Die  vier
Kreis-Aegierungen  und  vier  Kreis  Fiuanz
Kammern  bleiben  in  ihrer  gegenwärtigen
        <pb n="972" />
        Stellung,  die  Regierung  für  die  Residenz

Stuttgart  aber  wird  aufgchoben,  489.  &amp;amp;.  57.
Accise.  Die  vom  Wiehhandel,  von  Feld=  und
Gär##n-  Früchten  mit  Einschluß  des  Repses
und  der  übrigen  Söämiereien,  von  dem  im
Herbst  durch  die  Weingärtner=  oder  Güter-Besitzer
  selbst  abgesetzten  Weimmost  und  Obstmost,
  ist  aufgehoben,  368.  J.  38.  Die  Verä##nderung
  des  Termins  zur  Vornahme  der
Patent-Accise-Klassisikation,  494.  Abänderung
  der  bestehenden  Controle=  Anstalten  fuͤr
deren  Erhebung,  760.
el.  Staatsrechtliches  Verhäleni#  des  vormalsritterschaftlichen
  oder  rrichsunmittelbaren.
879.  Begriff  und  Corporations-Verband
desselben,  330.  .  1—3.  Persdnliche  Vorzüge,
  Rechte  und  Verbindlichkeiten,  ibid.
&amp;amp;  3—18.  Gerichtsbarkeit,  883.  J.  109—30.
NVolizei-Verwaltung,  888.  J.  31—41.  Forsi-Gerichtsbarkeit,
  393.  §.  42.  Allgemeine  Bedingungen
  der  Ausübung  der  Gerichtsbarkeitund
  Polizei-Verwaltung,  ibid.  K.  43—44.
Eigenthums,  und  grundherrliche  Rechre,  894.
45—59.  Besteucrung,  806.  J.  60—68.
Le#zte.  Die  Befähigung  zur  Bewerbung  um

aerzuliche  Amtsftellen  betr.,  577,  ((.  Abschied.
Apanagen,  s.  Abgaben.  3
Apotheker.  Abänderung  der  Medicamenten-Tare,

  591.
Armenwesen,  (.  Sparkasse.

B.

Baiern.  Staats-Vertrag  zur  Befbdrdrrung  der

Jusliz-Pflege,  64.
Bandwurm.  Bekanmemachung  eincs  vorzbglichen

  Mittels  dagegen,  304.

A

P

16

Belobungen.  Des  Gensd'armeric=  Obermen#us
Hehl  in  Tuttlingen,  7;  des  Ober#mmanns
  Deißler  zu  Rottenburg,  1866.

Belohnungen,  für  die  Entdecker  bestufn
Brandstifter,  468.

Beschäl-Gebühr,  (.  Gestüctswesen,  Vorstant.

Besoldungs-Steuer,  (.  Abgaben.

Bramdberichte.  Erinnerung  an  die  gm#nt
Befolgung  der  Verordnungen  hierüber,  5  .

Brandschaden.  Die  neue  Umlage  ber.,  ##.
Erinnerung  an  das  Verdot  inländische  6-bäude
  in  keine  ausländische  Brandsch#re
Anstalk  zu  versichern,  196.  Bekanntmach
wegen  Anschaffung  einer  Schrist  übr  di
Verwaltung  des  Brandschadens-Versichea#t
Justituts,  542.  goo.

Brankd  stifter,  s.  Belöhnungen.

Büreau,  statistisch-tepographisches.
mung  desselben  und  Verpslichtung  firr
cher  Provinzial-Seellen  und  Beamte  fk  4.
Beförderung  seines  Zweckes,  1  155

⁊  l-Geses,

  n

J
—.

Cadaster.  Steuer-Cadaster.
Herstellung.  eines  provisorischen,  45—.
gemeine  Bestimmungen.
des  Steuer-Prodisoriums,  455.  J.  1.
gemeinheit  der  Eteuerpflicht,  ibid.  ##tk
Ausnahme  davon,  ibid.  9.  3.  Brbandun
der  Ausländer,  459.  F.  4.  klnt
Bestimmung  der  drei  Steuer-Quelli,
lich  für  Gebände,  Gewerbe  und  Grundsi
ibid.  6.  5.  Besondere  Bettiun“
gen.  Gebäude-Steuoer.  Gegenfnn“
der  Gebäude-Steuer,  400.  F.  6.  Drn
schätzung,  ibid.  §.  7.  Vaerglecchun  s-Uws-

  z

7
        <pb n="973" />
        17

dem  Brandversicherunge-  Anschlag,  ibid.
&amp;amp;  6.  Real-Beschwerden,  461.  K.  9.  Real-Berechtigung,
  ibid.  K.  20.  Vollziehung,
ibid.  K.  u1.  Gewerbe-Steuer.  Ge,
genstand  derselben,  ihid.  K.  12.  Eintheilung
der  Gewerbe,  462.  k.  135.  Ausnahme  von
der  Gewerb=  Steuner,  ibid.  K.  14.  Vollzie=##ng,
  idic.  K  15.  Grund-Steuen
Gegenstände  der  Bestenerung,  463.  §.  16.
Grundlage  derselben,  ibid.  K  17.  Unterschung
  des  Roh-Ertrags,  ibid.  K.  18.
Nähere  Bestimmungen  darüber,  ibid.  K  19.
Culrur-Aufwand,  464-.K  aa.  Abzug  der
Real-Kasten,  465.6.21.  Gefäll-Steuen.
ibid.  K  322.  Abzüge  vom  Gesäll-Cadaster,
466.  §.  23.  Behandlung  der  Leistungen,
welche  auf  einer  vereinigten  Besitzung  haften,
  ibid.  K.  a4.  Ausführung  des  Steuer-Provisoriums,
  ibid.  K.  35.

Cautionen.  Die  ungesäumte  Ablieferung  der
Militär-Cantions,  Gelder  an  die  Staats-Schulden-Zablungs-Kasse
  betr.,  198.  Dis
Aufbewahrung  der  Dienst-Cantions-Urkunden
bett.,  Sag.

Cioil-Gerichts-Justanzen,  boͤhere,  deren
Eimichtung  für  den  Condominat-Ort  Wid
dern,  4.

Cultur.  Die  Gesuche  um  Erlankniß  zu  Cultur=
  Veränderungen  bei  Gärten,  känder,
Aeckern  und  Wiesen  sollen  durch  die  Lamaalämter
  eilcbigt  werden,  829.

E.
####stnisse.  Der  sämtlichen  Gerichtshbst
vom  Jahr  ###s#z  —  nämüich  vachträgluh  vom
—

651—116;  vom  Februar,  167—194;  vom
März,  200—250;  vom  April,  263—294;
vom  Mai,  405—436;  vom  Juni,  505—560;
vom  Juli,  601—654;  vom  Uugust,  709—
743;  vom  September,  763—796;  vom  Oktober,
  831—879%;  vom  November,  293—
*i  .

Besonders  bekannt  gemachte  Straf=  Erkenntnisse:
  gegen  den  Amteschreiber  Bozenhard
  und  gegen  den  Sriftungs-Verwaltungs
  =  Diener  Kupferschmid  zu
Spaichingen,  390;  gegen  Friedrich  Mor,
lok,  von  Groß=  Jugersheim,  und  Apudreas
Kofink,  von  Klein-Ingersheim,  664;  adgeaͤndertes:
  gegen  den  Schullehrer  Sall  zu
Dennach,  Oi1.

Besonders  bekanmt  gemachtes  Rechts-Erkenntniß:
  die  SEwbrenrettung  des  Reichherzer,
  Wirth  von  Aufhausen  botr.,  399.

.  F«
FenekgxdehtdBciverpolizeilicheucclauds
iiszumBesitzvouFeuekgewehrenistdie
Bedingung  geknöpft,  daß  von  derselben  Abschraub-Gewchre
  ausgenommen  sind,  4090.
dorst-  und  Jgdwesen.  Die  Verwaltung
der  Waldungen  und  Jagden  der  Kbnigl.
Hof-Domanen-Kammer  betr.,  802.
Sröchte-  Di##n#  Verkauf  detr.,  356.
.  G.
GBebaͤnde-St  euet,  s.  Cadaster.
Seslle,  s#.  Abgaben,  Cadasier  Seqat#-Schuldenwesen,
  Waisen=  und  Zuchrifer-Gi
  hatl:-  GSt  entit,  s.  Mbgaben,  Tabaße.
R
        <pb n="974" />
        Geislichkeit,  evangelische.  Nachricht  von
dem  Unterstützungs=  Fonds  für  die  Geistlichen,
  693.  Eurstehung  und  Bildung  desselben,
  ibill.  Quellen,  694.  Verwendung
der  Einkünfte  dieses  Fonds.  ibid.  Verwaltung
695.  Rechnungo-Auszug  mit  Bemerkungen,
6)06.  Darstellung  der  Enestehung  und  des
gegenwärtigen  Zuskandcs  desselben,  608.

Geistlichkeic,  katholische.  Entßtchung  des
Interkalarfonds  und  dessen  Zwecke,  818.
Quellen  der  Einnahme  desselben,  ibid.  Verwendung
  der  Einkünfte  desselben,  619.  Dessen
Verwaltung  und  Rechnungs-Ablegung,  820.
Ergebnisse  der  bisberigen  Verwaltung,  Einkönfte
  und  Leistungen,  auch  neuester  Zustand
desselben,  821.

Gemeinde-Verfassung,  (.  Abschied.

Gensd'armerie.  Deren  Fourage-Vergütungs=Preis,
  für  die  Monate  Januar,  Februar,
März,  148;  ferner  für  die  Monate
April,  Mai  und  Juni.  317.  Einsendung
deren  Kosten=  Verzeichnisse  betr.,  317,  877.
Vorordn,  wegen  Bezehlung  der  Löhnung
und  Verpflegungs-Eutschädigung  ·
dieselbe,  450.  Bei  Versendung  ins  Ausland
sind  ihnen  keine  Quartier-Entschädigungs-Gelder
  mehr  abzureichen,  588.  Die  OÖffiziere
  erhalten  eine  jährliche  Entschädigungs-Summe
  für  die  bisher  in  Nalura,  hezogen
Fourage,  375.  »  »

Gestärswesen.  Gesetzliche  Bestimmung  wegen
  der  künftig  zu  entrichtenden  Veschaͤl-Gebuͤbr.
  43.

.  (  ,-·-  Cadaster.
———  —

dG.  Gelder  an

Gmnasiéeb.

Lebrers  von  der  sechsten  Ktasse  am  Siur
garler  mittlern  Eymna#um,  100.

Hand-Gerbmühle,  (.  Privilegien.

Haud-Mahlmöble,  (#Eiotlegien.

Herbst-GGencral-Reseript,  auf  das  Jas-1821,
  755.

Jahr-Märkte.  Neuc  oder  bleibende  Verink,
rungen  derselben,  sind  zum  Betuf  der  Aufnahme
  in  den  Kalender  dem  K.  S#ia,
rath  anzuzeigen,  154.

Interkalarfonds  der  katbol.  TKirche
des  Königreichs,  (.  Geistlichkeit,  kartel

Inventurru  und  Tbeilungen.  Ve##

in  Betreff  der  Controle  über  die  Vem#mt
der  Zubringens-Inventuren  und  der  T'
lungen  bei  außer  ihrem  Wobnorte  getnz
oder  gesterbenen  Personen,  399.

Justiz-Pflege,  (..  Baiern,  Prüsunemn.

Justiz-Retardaten-Commission.  Arh
hebung  derselben,  656.

K.

Kalender.  Duuck  und  Verkauf  dersehm  en
520,  s.  Jahr-Märkte.

Kapital-Steucr.  Vorschrift  über  die  r#68
der  Befreiung  von  der  Kapital-Steun#  #u-,
zureichenden  Urkunden,  570,  s.  Adgaben

Kirchenwesen,  protestantisches,  s.  Piu
reien,  erledigte.

Kirchenwesen,  katholischet.  Da  941#
yes  karerherischen  NieligionsUmench
durch  die  gemeinschaftlichen  Oberamtt  ui
        <pb n="975" />
        der  getroffenen  kirchlichen  Auordnung  unter-Käb:
  werden,  106.
Kreis-Stellen,  (.  Abschied.

L.

Landboten=  und  Güterfuhrwesen.  Kinigliche
  Verordn.  die  Einführung  derselben
betr.,  69.

Land--Eramen,  von  132:,  538.

Landstände,  (.  Landtags-Abschied.

Landecse-Universität,  (.  Universität  Tübingen.


Landwirtbschaft.  Die  landwirihschastlichen
Feste  berreffend,  0.  Zei##mmachung  der
Termine  #ür  die  landwirtb  sastlichen  Partikular
  Fesie  zu  Besiheim,  lberach,  Gexeingen,
  Hall,  Münsingen,  Riedlingen  und
Rottenburg,  205.  Den  Bieb-Eigentbümern
stehet  die  Wahl  frei,  bei  welchem  landwirthschaftlichen
  Partikular-Fest  sie  sich  um  den
Preis  bewerben  wollen,  205.  Bekannmmachung
  das  landwirthschaftliche  Fest  im  Jahr

1821  betr.,  66B.

Lehen.  Die  gegenseitige  Aufhebung  des  zwischen
  der  Krone  Württemberg  und  dem
fürstlichen  Hause  Fürstenberg  bestandenen
Lehen-Perbauds,  491.

tottorien,  auswärtige.  Die  Vollziehung  der
gegen  Theilnahme  an  denselden  besiehenden
Perordnungen  betr.  201.

M.
Markttaggeld.  Das  von  inländischen  Kausund
  Handwerks-Leuten  ist  aufgehoben,  388-4.56.


Medieinalwesen.  Abänderung  der  Medice:

menten-Tarc,  391.

N.

Nachgebotc,  bei  öffentlichen  Auf=  und  Abstreich-Verhandlungen
  über  Gegenstände  der
Finanz-Verwaltung  betr.,  23.

Notariats-Edikr,  (.Ubschied.

O.
Oberamts-Gerichts-Aktuariate.  Besetzung
  der  Gerichts-Akruariate  betr.,  809ß.
625.
Oberamts-Verfassung,  (.  Abschied.

Ordens-Verleihungen,  an  den  Ober-Tribunalrath
  Bauer,  Geheimen-Legationsratb.
v.  Bilfinger,  Ober-Tribunalrath  Bolley,
  Direktor  v.  Camerer,  Oberwasser=Baudirektor
  Oberst  von  Duttenhofer,
Ober-Finanzrath  Frisch,  Dircktor  v.  Huber,
  Staatsrath  v.  Rahr,  Gebeimer-Hofund
  Domänen-Rath  Rapp,  Oberamtmann
Schliz,  Direkter  Schwerz,  Obersthofmeister
  v.  Seckendorff,  Oberregicrunge
Rarh  Waldbauer,  Grasen  v.  Waldcek-=Pyrmont,
  Ober-Regierungsrath  Walther,
  683,  68..

Organisation.  Anordnung  einer  Commission
zu  Pollzichung  des  Abschieds  in  Organisatiens-Sachen,
  671.  Aufhebung  der  frühern
Organisations-Vollziehungs  =  Commission,
654.

Organisten-Stelle,  vakante,  zu  Reutlingen.
  657.
        <pb n="976" />
        P.  Pröüfungen.  Die  Dienst-Prüfung,  der  kase-Patente.

  Patemt  für  eine  neu  erfundene  Mer  lischen  Geistlichen,  203;  der  lathelsten
thode  Torf  zu  verkohlen,  806.  Schullehrer  und  Schul-Candidaten,  ibil.
pensionen.  Die  Penstons-Ansprüche  der  aus  Derjenigen  Jünglinge,  welche  in  die  Anͤal
Hof=  in  Staatsdieuste  und  umgekehrt  ver-  für  Offhiers-Zbglinge  auigenommen  unda
senzten  Diener  betr.,  Jo06,  f.  Staatsdiener.  wollen,  1235;  desgl.  die  in  das  Dau##

Schullehrer=  Seminar  neu  auf#unehmendn

Pensions-Steuer,  (.  Abgaben.  betr.,  151.  Die  Semestral-Prüsong  beiken

Pfarreien,  erledigte.  Beilftein,  583,  874.  A.  Ober-Tribundl  ben.,  20.  Den  dioit,
Blaubeuren,  673.  Dachtel,  368.  Deizisan,  rigen  Conssstorial  prüsungs  Lomin  Kn

440.  Donnstekten,  830.  Dornhan,  Bos.  evangel.  Schullehrer,  Prooisemn  md  3a
Eriskirch  goz.  Ertingen,  ibic.  Fléglingen,  pienten  betr.,  296.  Dienst  prüflng  mulo
689.  Dccanat  Geißlingen,  318.  Pf.  Gemm-  tbolischen  Schullehrer  und  Schul-Provisec
righeim,  804.  Häfnerbaßlach,  6878.  Han-  ber.,  34).  Dorjenigen  Jüngluge,  vet
——.———  die  Urirefkät  für  das  Sisdiem  eun
645.  Klein-Sachsenheim,  6ö)4.  Kochersteins-  bern  Wisinschaft  beziehen,  15.547.  minen
feld,  9oz.  Kohlberg,  y06.  Kohlstetten,  501.  der  bereits  best  henden  Promokionen  in
Langenargen,  807.  Lienzingen,  644.  Lom-  eoangel.  Seminarien  aufgenommm  m
bach,  668.  Möblbausen,  660.  Diakonat  wollen,  347.  Dezgl.  für  die  volliufge  .
Mönsingen,  368.  Dekanat  Neuenstadt,  516.  zitimation  zum  Studium  derbo  el  nn
pf.  Oberstenfeld,  440  Oberstetten,  301.  tegie,  5.4;  für  die  Ufrohme  in  daut
Ohmden,  639.  Ohmenhausen,  816.  Onst-  oel  Confkr  zu  Tubingen,  ibid
mettingen,  667.  Plieuingen,  644.  Reichenbach,
  688.  Roigheim,  583.  Caplanei  Rot-  R.
tenburg,  582.  P#.  Spielberg,  201  Thunau/  Raugordnung,  769.  Scinm  e
6.  Wangen,  —————  gor  Rangs  der  vormaligen  ProvinzialJusüyätz,
Wöärtingen,  ibid.  Jaisersweiher,  746.  58.7  Die  Tuchfabrik  Naamirnhr.  5,

Hostwesen.  Die  Einführung  eines  neuen  Furn#psbege,  PWi.

Postwagen-Curses  zwischen  Stuttgart  und

Ulm  te.  betr.,  152.  #5-ivi
  «  den  ausschließlichen  Ver-  B—
wrirttee  Getreide  Handmühlen,  Regierungs-Blatt.  Die  einrr#n
kauf  ka  eine  neu  erfundene  Hand-Gerb-  Gebühren  für  dasselbe  auf  das  pu
’'  *  Verlängerung  defselben  für  eine  mester  1321  betr.,  500;  für  dat  /
m  2

ibi  B22  betr.,  Bio.
Hand-  Mahlmuͤhle,  ibid.  mester  1822

Recurse,  (.  Straf-Recurse.
        <pb n="977" />
        Rekrutirung.  Vorladung  der  Militaͤr-pflich  Schulwesen,  katholisches.  Das  Schul--Ju—

tigen  zur  Berichtigung  der  Rekrutirungs-Listen
  und  zur  Ziehung  des  Looses  für
die  Ausbebung  103:„  31.  Gesetz,  die
Aushbebung  für  das  Jahr  164  1  betr.,  157;
ibre  Vertheilung  auf  die  Kreis=  und  Ober-Amtsbezirke,
  16.  Vorladung  der  Militär=
  Pflichrigen  zur  Aushebung  fuͤr  1821
120.  Vorladung  der  abwesenden  Militärpflichtigen
  zur  Nachaushebung,  204.  Die
Vorbereimng  der  Aushebung  für  das  Jabr
1822  betr.,  Z0.

spektorat  Munderkingen,  154.  Oberndorf,  197.
Wiblingen  betr.,  583.  Die  Auschaffung  der
Druckschrift:  „Anleitung  taubstummr  Kin-„der
  im  Schreiben,  Lesen,  Rechnen  und  Ne-„den
  zu  umerrichten  2cc  von  Alle  “  in  den
kathol.  Stad#=  und  Landschulen  betr.,  252.
Die  Schul-Provisoren  k#r.,  676.  Aufforderung
  zu  Bewerbung  um  Lehrstellen  an  den
bobern  kathol.  Bildungs-Anstalten,  953.

Seminarien  Bekanntmachung  der  in  den

evangelischen  Seminarien  neu  anfgenommenen
  Zoͤglinge,  660.

Schafe.  Belehrung  uͤber  die  Klauen-Seuche  der
Schafe  und  hierauf  sich  beziehende  Anordnung
  betr.,  149.

Schulwesen,  äberhaupt.  Anordnung  der

Sparkasse.  Fertgang  und  Justand  derselben
bis  zum  Ende  des  Etats-Jahrs  1867—,  665.
Sporteln.  Gesetz  über  die  Gerichts-Sportein,
349.  Sportel-Ansatz,  350.  F.  1;  richtet  sich

Visttation  der  sateinischen  Lehranstalten  betr.
137.  Das  Anschaffen  der  Schrift  über  öffentliche
  Kinder-Induftrie-Anstalten  2c.  vom  Sekretär
  Schmidlia  betr.,  246.  Die  Einfährung
der  gemeinnübtzlichen  Schrift:  „die  Volks-Schule“
  betr.,  166.  Die  Eriichtung  einer
Jeichnungs=  und  lirbographischen  Unterrichts-Anstalt
  betr.,  261.

—  protestantisches.  Schul-Conferenz-Direktoren

  zu  Luizbausen  124.  zu  Heidenheim,  135.
zu  Weikersheim,  Jwerenberg,  Schwaikheim
und  Wildbad,  149.  zu  Iptingen  und  Burgstall,
  494.  zu  Gomedingen,  301.  zu  Göäglingen,
  253.  zu  Ludwigsömg  und  Marfgröningen,
  675.  Preis=  Austbeilung  an  die
Schullehrer  für  das  Jahr  1620,  583.  Neue
Preis-Aufgabe  für  das  Jahr  18/  idid.
Schul-Provisorate  hetr.,  901.

nach  der  Größe  des  S#treitgegenstandeo,  ibid.
K.  a.  Barcchnung  dieser  Größe,  ibid.  K.  3.
Schätung  des  Sereitgegenstandes,  wenn  er
nicht  in  Geldsumme  besteht  oder  von  undeslimmten
  Geldwerth  ist,  ibid.  K.  4.  Sportcl-Ansatz
  vom  Richter  erster  Instauz  enttchridet
auch  für  die  folgenden  Insianzen,  351.  4.  5;
wenn  bei  dem  höhern  Richeer  einfache  Beschwerde
  erhoben  werden  kann,  und  in  w#-chem
  Fall  die  höhere  Bebbrde  von  Amts  wegen
einzuschreiten  befugt  ist,  ibid.  Sportel-Ausatz
in  den  höhern  Instanzen,  ibid.  Abstufung  der
Sporteln,  ib#.  K.  6;  in  der  ersten  Instang
ibid.  K.  7;  in  der  zweiten  Inflanz,  ibid.  K.  8;
in  der  dritten  Instanz,  353.  K.  9.  Revifionssachen
  werden  wie  Appellationssachen  behandelt,
ibid.  s.  10;  die  bisherige  Verbindlichkeit  zu  Erlegung
  einer  Succumbenz-Summe  #t  aufge
        <pb n="978" />
        loben,  ibic.  Höchster  Sportel=  Ansah
in  jeglicher  der  drei  Insianzen,  ibid.  J.  11;
der  Regel  nach  findet  in  einer  und  eben  derfelben
  Instanz  nur  ein  Sportel-Ausatz  siatt;
Uusnabme  davon,  353.  &amp;amp;.  12;  die  Apypeltations-Tare
  ist  aufgehoben,  ibid.  §.  13;  welche
  Erkenmmisse  den  gleichen  Sportel-Ansatz,
wie  sörmliche  Urthesle  unterliegen,  ibid.  §.  14.
15;  der  Sportel-Ansatz  beruht  auf  einem
Collegial-Beschlusse,  wird  in  dem  Erkenmeisse
ausgedrückt,  und  wie  bei  der  Juerkennung
der  Proceßkosten  behandelt,  354,  §.  16;  wie
es  bei  Wiederklagen  zu  halten,  ibid.  6.17;
die  Sportel  muß  sogleich  entrichtet  werden,
ibid.  §&amp;amp;.  18;  wegen  Beschwerde  dagegen  entscheider
  der  höhere  Richter,  ibid.;  bei  Vergleichen
  und  Verzichtleistungen  ist  die  Hälfte
des  Sportel=  Ansatzes,  zu  entrichten,  ibid.  19;
Sporteln-Ansatz  bei  Ganrsachen,  ibid.  g.  2o.
355.  J.  21;  bei  Wechselsachen,  ibid.  §.  22;
bei  ehegerichrlichen  Erkenntnissen,  ibid.  #.
23;  arme  Parteien  find  sportelfrei,  ibid-K.
  ½4;  der  Betrag  der  Sporteln.  fließt  in
die  Staats  -Kasse,  ibid.  K.  25;  Ausnahme
  davon,  ibid.  §.  26;  wenn  die  Diäten
  und  Reisekosten  der  Oberamts-Richter  und
der  Gemeinde-Räthe  von  dem  Sportel=  Berrag
in  Abzug  gebracht,  und  wenn  sie,  wie  die
Belohnung  der  Gemeinde-Räthe,  von  der  Gant-Masse
  bestritten  werden,  356.  K.  2);  die  fröhere
  Bestimmung  wegen  Belohnung  der  Gerichtsbeisitzer
  in  bürgerlichen  Rechtssachen  ist
·  t,  nur  als  Scabinen
außer  Wirkung  gesetzt,
u  Triminal-Untersuchungen  erhalten  sie  Ent-Kesisms,
  id.  5.  a6;  bei  den  hͤheren

Gerichts-St.  Ten  findet  kein  Abzug  an  do
ESxortelu-Ertrag  siatt,  ibid.  F.  29;  ne  de
Mbschriften  von  den  Paneien  gezan  Eu
richtung  der  Gchühren  berlangt,
welche  ihnen  uncurgeldlich  mitgetheill  um,
357.  K.  30.  31.  Temin  an  welchen  dien
neue  Sporteln-Gesetz  in  Wirksamkeit  un,
ibid.  &amp;amp;.  32.  33.  UAuf  Rechtsgegenstinde  et
bei  den  Ortsobrigkeiten  verhandcit  wnn.
so  wie  bei  Ausbbung  der  willkübriche  Er
richtsbarkeit,  ist  dieses  Gesetz  nicht  orar
bar,  358.  §F.  3.4.
Staats-Diener.  Gesetz,  über  die  Dassnisse
  der  Civil-Staaté-Diener,  111.  2.
meine  Bestimmung  in  Begzichuug  auf  #u
Stand  derselben,  /42.  Auf  welche  Sten
Diener  nach  den  Bestimmungen  der  25
faffungs-Urkunde  dieses  Gesetz  anwendhu
ist,  ibid.  §.  1—3.  Welche  Angesicllie  uch
als  Staats-Diener  zu  betrachten,  und  nch
vorhergegangener  ein  vierkehährigen  -
kündigung  entlassen  werden  köunen,  4#
K.  4—6.  Der  Betrrieb  eines  Gewatbs,  oe
Fabrike  oder  Handlung  ist  den  aktiven  Stocte
Dienern  untersagt,  44.  K..  We  se:
ihnen  Theilnahme  an  dergleichen  Untente
mungen  oder  die  Besorgung  fremder  ynat#
Geschäfte  erlaubt  ist,  ibid.  Die  Eso#nkuz
liegender  Grönde  innerhalb  ihres  Am#-V
zirks,  mit  Ausnahme  eines  Wonbauft
und  eines  Gartens  zum  eigenen  Wdar,  i
ihnen  verboten,  idid.  Den  auffudun
Dienern  ist  der  Betrieb  jedes  mit  e#n
Dienste  verträglichen  Gewerbs  erlaub,  34.
—.———————
        <pb n="979" />
        darf  ohne  vorgängige  Anzeige  und  darauf
erfolgte  Enrschließung  sich  chelich  verbinden,
ibid.  g..  Ausna#men  hievon,  ibi#l,  Aus--kündigung
  des  Dienstes  von  Seiten  des  Dicners
  und  ihre  Bedingungen  betr.,  445.  K.  10.
Vesoldungen  2c.  konnen  nicht  über  den  dritten
  Theil  von  Gläubigern  in  Beschlag  genommen
  werden,  ibid.  §F.  11.  Was  zu  den
Besoldungen  eines  Dieners  zu  rechnen  ist,
ibid.  K.  11.  Was  von  der  Dienst-Einnabme
der  Gesandten  und  anderer  diplomatischen

Agenten  als  Gehalt  zu  berrachten  ist,  446.

K  13.  Ergänzungs=  Pnsionen,  diesfallsige
Bestimmungen,  ibid.  &amp;amp;.  4.  15.  In  wie
fern  und  wie  weit  der  Staats-Diener  die
Belohnung  cines  Amts-Verwesers  zu  tragen
bat,  447.  K.  16.  Bei  Besorgung  anderweiterer
  Aufträge  kann  derselbe  nur  den  Ersatz
fbr  den  dadurch  verursachten  Aufwand  ausprechen,
  ibid.  &amp;amp;.  17.  Von  der  Quieszicrung
nund  des  Quicszenz-Gebalts,  ibid.  6.  18.
408.  &amp;amp;  19  —al.  Ein  Quieszent  kann  zu
jeder  Zeit  zum  aktiven  Dienst  wieder  einberufen
  werden,  ibid.  c.  23.  Von  der  Pensionirung,
  wenn  darauf  Anspruch  gemache,
und  in  welchen  Fällen  sie  niche  verweigert
werden  kann,  449.  k¼.  k3.  Besiimmungen
über  den  Betrag  der  Penfionen,  ibid.  s.  24.
450.  J.  25.  26.  Was  bei  den  in  dieser  Beziehung
  zu  berechnenden  Dienstjahren  in  Betrachtung
  kommt  oder  nicht,  ibid.  4.  27.
Welche  unter  den  gegemwärtigen  Pensionären
wieder  zum  aktiven  Dieust  berusen  werden
kbunen,  ibid.  4.268.  Bedingung  unter  welc#
  Pensionen  än  Auslande  vorze###t  wern

13

den  können,  451.  k4.  290.  Dieienigen  welche
euf  Pensionirung  keinen  rechtli  Len  Auspiuch
zu  machen  haben,  werden  nach  dem  Grade
ihrer  Dürftigkeit  berücksichrigt  werden,  ibid.
4  30.  Jestimmung  wegen  der  vermoͤge  des
Rerchs-Deputations-Schlusses  von  n6o#5  zum
lebenslinglichen  Forrgenuß  ibrer  Vesoldung,
berechtigten  Diener,  ibid.  5.  31.  Von  der
Unterstütung  der  Witnven  und  Weisen,
ibid.  g.  39.  Sterbe-Nachgelalt,  nähere
Bestimimung  öber  denselben,  452.  J.  33.  34.
Bestimmungen  über  das  Aufhören  der  Wittwen=
  ober  Waisen-Pension,  453.  J.  35—35.
In  wie  fern  diese  Bestimmungen  auch  in
Ausebung  der  Pensionen  für  Wittwen  und
Kinder  der  Mitglieder  des  Gekeimen-Katbs
anwendbar  sind,  454.  4.  40.  Die  Bildung
cines  Pension-Fonde  für  Wittwen  und  Waisen
  betr.,  454.  8.  41.  455.  .  42.  45.  In  wie
sern  die  Pensionen  von  Witiwen  u.  Waisen  im
Auslande  verzehn  werden  konnen,  bid.  K.  44.
Auf  welche  Wietwen  und  Waisen  diese  Bestimmungen
  ihre  Anwendungen  finden,  456.
&amp;amp;  45.  Die  Betheiligten  an  den  beiden  vormaligen
  Diener-Witrwen-Anclalten  zu  Ellwangen
  detr.,  ibid.  s.  46.  Die  Wittwen-Portiouen
  ans  den  Wittwen-Kassen,  koͤnnen
vermie  dieses  Pensions-Gesetzes  nicht  abgezogen
  werden,  Wid.  s.  48.  «

Staats-Kasse.  Die  Rechnungen  uͤber  Forderungen

  an  die  Staars-Kasse  sollen  spätestens
  auf  den  no.  Juni  den  betheiligten  Verwal#ungs-Stellen
  vorgelegt  werden,  297.

Bta'ssts-Schuldenwesen.  Gesetz  die  Uebernahme

  der  Staatsschuld  von  den  neuen  Lan-
        <pb n="980" />
        Stände.

destheilen  betr.,  130;  wegen  weiterer  von
den  neuen  Landestheilen  zu  ubernehmenden
Staats-Schulden,  389.  Die  Kamecralämter,
  Oberamts-Pflegen  und  Accise-Verwaltungen
  welche  sich  über  Zinse  zu  vergleichen
haben,  sollen  diese  Verglcichungen  vor  Ablauf
  des  Etats-Jahres  einsenden,  255.  Verordnung
  die  der  Staats-Schulden-Zahlungs=Kasse
  für  das  Jahr  36  7½  zugewiesene  Einnahme
  betr.,  401.  Vorschriften  für  die  Ablieferung
  der  Gefille  welche  der  Staats=Schulden-Zahlungs-Kasse
  zugewiesen  sind,  5.28.

Stadt-  und  Amtschreiber,  ihre  Einkom-=men-Bercchnung

  betr.,  378.
Gesetz,  die  Gehalte,  Taggelder  und
Reise-Kosten  der  Mitglieder  der  Stände-Versammlung,
  des  Ausschusses,  der  ständischen
Beamten  und  Diener  betr.,  319;  die  nicht
in  Stuttgan  wohnenden  standesherrlichen,
erblichen  und  ledenslänglichen  Mitglieder  der
Kammer  der  Standesherren  find  befugt  Taggelder
  und  Reise-Kosten  anzusprechen,  319.
S.  1.  Taggelder  und  Enischädigung  für  Reise-Kosten
  der  Mitglieder  der  Kammer  der  Abgcordneten,
  320.  ibid.;  während  der  Beurlauhung
  eines  Mitgliedes  hört  der  Bezug  von
Taggeldern  auf,  ibid.;  die  Eutschädigungs-Gehalte
  der  Praͤsidenten  beider  Kammern
werden  ihnen  auch  waͤhrend  der  Dauer  der
Etaͤnde-Versammlung  gereicht,  ibid.;  Entschädigung
  der  Ausschuß-Mitslieder,  ibid.
5.  2.  Besoldung  der  ständischen  Beamten,
ibid.  5.  3.;  außerordentliche  Arbeiter  und
den  durch  Taggelder  belohnt,

Gehuͤlfen  wer
3#a1.  .  4.  Gchalte  der  niedern  Dieuer,

24

ibid.  4.  5.  Zulage,  Gratifkation  7  4
der  ständischen  Sustentatiens-Kasse  lnd
nur  auf  dem  Wege  der  Peradschichung  k
williget  werden,  ibid.  §.  6.;  vorübergccem:
Anordnungen  den  Gehalt  des  Schulden  3
lungs-Kassiers,  der  Registrateren  kedr
Kammern,  der  Buchbalter,  de  Achn#-betr.,
  322.  8.  7.  Gesetz  die  Einber##n
der  Mitglieder  des  ftändischen  Aussoe
betr.,  322.  Kdnigl.  Bestötigungs,  Umder
  Geschäfts-Ordnung  für  die  Kamme
Abgeordneten  betr.,  351.

Stände=  Bersammlung.  Fönigl.  V
nung,  die  verlängerte  Vertagung  det.

Statistik,  f.  Büreau,  topographisch  siaefr.

Stempelwesen.  Die  Stempel-Adgat#
amtliche  und  gerichrliche  Obligatienen,  S#-:
und  Bürgscheinc  ist  ausgeheben,  33687

Steuerwesen.  Gesetz  wegen  der  Umen:
letzten  Drikkheils  der  direkten  Steuc  4  #½4
Etats=  Jahr  18  /.  betr.,  105.  Dilles-Repartition
  des  letzten  Drittels  der  dr#l-Steuer
  für  das  Etats-Jahr  165„  kr,
206.  Deögl  wegen  der  direkten  Grund  ie
und  Gewerbe-Steuer  und  der  auf  die  Su#
Casse  übernommenen  Amts-Cerre
L#ften  für  das  Etats-Jabr  1997.4
s.  Abgaben.  6

Stiftungen,  Cbffentliche,  milre.)  Die  4“
Kuiestedtische  betr.,  ;  für  di  S#
zu  Neufra,  344;  des  Pfettr  Motetzu
  Ederhardzell  zum  Besien  stinr  “
Schule,  405;  für  die  Schule  u  3
ten,  376.

Stiftungs-Rath,  s.  Landtags  Abscid
        <pb n="981" />
        Strafbefugniß.  Die  Disciplinar-Straf—-Befugnisse
  der  Departements-  und  Collegial-Vorstände
  betr.,  797.

Straf-Erkenntnisse.  Den  Gesuchen  um  Unterlassung
  ihrer  öffentlichen  Bekanmtmachung,
kann  nicht  entsprochen  werden,  200.

Strafrechts-Pflege,  /.  Stras-Rekurs.

Srtraf-Recurs.  Von  den  gerichrlichen  Recursen
  in  Strafsachen,  370.  F.  1—:2;  von
den  außergerichtlichen  Recursen  in  Strafsachen,
  373.  J.  13—24.

Straßenbau-Abgaben.  Allgemeine  Bestimmung,
  361.  &amp;amp;.  1.;  vom  inländischen
Vieh,  367.  J.  2—6.;  vom  ausländischen,
365.  9.  7—8.  Wer  von  dieser  Abgabe  frei
ist,  364.  6.  9.  Die  für  Fuhrwerke  mit  breiken
  Felgen  werden  ermäßigk,  die  mit  hervorstehenden
  Radnägel  sollen  erhöhr  werden,
ibid.  6s.  10.  Administrative  Vorschriften,
365.  J.  11—18.  Die  Ausstellung  der  Strafien-Abgaben-Patente
  betr.,  495.

Straßen=  und  Brückenbau.  Vorschrift  die
Ausbezatlung  und  Verrechnung  ihrer  auf  den
Ecat  des  Ministeriums  des  Innern  kommenden
  Kosten,  307;  werden  von  diesem  Ministerium
  angewiesen,  und  von  den  Amtspflegen
  auf  Abrechnung  von  den  Steuern  beaahlt,
  308;  nähere  Bestimmungen  für  die
Kassen  und  den  Rechnungsführer,  306.  Allgemeine
  Bestimmungen  über  das  Zusammenwirken
  des  Oberamemanns  und  Weginspekkors
  bei  dem  Straßenbauwesen,  310;  be-(ondere
  Bestimmungen  hierüber,  zrr.  Obliegenheiten
  der  Ortsbehörden,  315.  Aufsicht
der  Kreis-Regierung  und  Aufforderung  an

26

dieselben,  die  Erfabrungen  uͤber  diesen  Theil
ihres  Geschäftskreises  sorgfältig  zu  sammeln,
317.

T.

Tabaks-Gefälle.  Gesetz,  die  Aufhebung
der  bisherigen  Tabaks-Gefäll-Verwaltung  und
die  Einführung  einer  Auflage  auf  den  Tabakhandel
  betr.,  345;  alle  frühern  Verordnungen
  über  Tabakhandel  und  Tabaktau
mit  Ausnahme  der  bisherigen  Joll-Ansatze,
sind  aufgehoben,  ibid.  4.  1;  neue  Auflage

auf  den  Tabakhandel,  346.  s.  2;  sie  wird
auf  sämtcliche  Tabakfabrikanten  und  mit
Tabak  handelnden  Kaufleute,  welche  eigenhändig
  unterzeichnete  Fassionen  zu  übergebem
baben,  von  dem  Steuer-Collegium  umgelegr,
  ibid.  g.  3;  die  vollzogene  Vertheilung
nach  Cameral-Bezirken  wird  bffentlich  be,
kannt  gemacht,  ibid.  s.  4;  der  Eingug  dieser
  Auflage  wird  durch  das  Ober-Accisamt
besorgt,  ibid.  s.  5;  Strafe  gegen  Contravenienten,
  ibid.  §.  6;  Bestimmung  über
die  im  Laufe  des  Etats-Jahrs  erdffneten  oder
aufgelderen  Tabakshandlungen,  3.J.  5.  7.

Thier-Arznei-Schule  zu  Stuttgart.
Bekanntmachung  den  ersten  Lehr-Curs  beie
derselben  betr.,  9##1.

Torf.  Patem  für  eine  neu  erfundene  Methode
Torf  zu  verkohlen,  8066.

u.

Umgeld.  Die  bisherige  Verwaltung  desselben
ist  vorldusig  für  die  Periode  vom  1.  Juli
1821  —  1824  aufgehoben,  255.  J.  1.  Dageyen
  ist  die  Aversalsumme  bestimmt,  welche
die  Oberamts-Bezirke,  jeder  für  seinen  An-5
        <pb n="982" />
        #àb

theil,  der  Staatskasse  zu  gewähren  haben,  jabr  1871,  546.  Bekanntmachunz  der  un
256.  S.  2.  Die  Austheilung  der  ausgemit-  akademischen  Studium  höbercr  Wissenscatelten
  Aversalsumme  geschieht  durch  die  Amts-  ten  legitimirten  Jünglinge,  2  W6.  6.6.;  da
Versammlung,  ib#l.  5.  3.  Jährlich  wird  Vorlesungen  im  Sommer=  Halbjahr  131,
diese  Austheilung  ergänzt,  erneuert  und  be-  158;  im  Wiuter-Halbjahr  167/8,  (06.
richtigt,  ibid.  sz.  4.  Bedingung  und  Zeit-  Die  Aufnahme  in  den  katholischen  Coudill
raum  in  welchem  die  Beschwerden  von  Seite  zu  Täbingen  betr.,  693.  Denkbeilung  em
der  Abgabe-Pflichtigen  zulässig  sind,  ibi.  Preis  =  Medaillen  an  Sindierende,  31
6.  5;  Commission  zur  Prüäfung  und  Erledi-  875.

gung  solcher  reschwerden,  ibid.  Der  Einzug  zu  nterstötzungs-Fomds  für  die  cvongeh
von  den  einzelnen  Wirthschafts-Gewerben  Geistliche,  s.  Geisilichkeit.

geschieht  in  viertehährigen  Raten  durch  die
Cameral,  Beamten,  257.  9.6.  Das  Recht
Concessionen  zu  Wirthschafts-Gewerben  ertheilt
  die  Regierung,  ibid.  &amp;amp;  7.  Die  Co#ncessions-Gelder
  verden  von  den  Cameral=Aemtern
  gegen  bestimmte  Einzugs-Geböhr

Werdienst-Medaillen.  Ertheilunz  einn
bernen  an  den  Gensd'annerie  Cbeme#n
Hehl  zu  Tuttlingen,  352;  einer  gelaa
an  den  Orts-Vorsteher  Kaipf  in  Haueh,
tingen  296;  einer  silbernen  an  den  Ecil
lehrer  Maurer  zu  Neckatthailfingen,  ibd

erhoben,  ibid.  Ausschank  selbst  erzeugten  »  ,  »
Weins  kann  nur  nach  Berechnung  der  Ab-  ier  goldenen  an  den  —
gabe  fuͤr  den  Betrag  und  Werth  des  auszu-  Alle  zu  Omine  5  einer  si  *
schenkenden  Produkts  cröffnet  werden,  ibid.  t  Werkmeister  Albrecht  in  "
Ausgemittelte  Aversalsumme  för  die  einzel-  '7·
uen  Oberamts-Bezirke,  258.  9.  8.  Die  Ko-  w.
ch  die  Ober=  und  Cameralsten

  welche  sr——*  Vorspann.  Anforderung  zur  Einsendung  da
Beamten  enistehen,  u  che  durch  die  Amts-  Verzeichnisse  über  geleisicte  Vorspannt  kr
Kasse;  diejenigen,  welche  dun  pdie  Gestuͤts-  und  Beschal:  Austalten,  bon
Persammlung  2c.  verursacht  werden  zahlt  die
Amtspflege  gegen  Verguͤtung,  269.  6.  9.  W.

*  aen  des  letzten  vorzunehmen-  »·
VMWWSMMH  Waise-iiha-us».Vorschkiskühkkucksns«,-den

  Umntgelds  -Abstichs/  297.  Die  Bezeichnung

.-  stige  Umgelds-Verwaltung  n
der  für  die  nnt  l  4965.  Zuchthaus-Gefaͤllen,  boöb,  g53.

slimmten  ..  .  -  -.-.·
bel  sitär.  Universität  Tübingen.  Wohlthätigkeits-Verein.  Aufferd.
Unore“  der  Landes-Universitit  im  Win-  zur  fernern  Theiluahme  an  den  Zwechen  de

r  B  esuch
#,n  18/%  14;  im  Sommer-Halb-  selben,  639.
.  ,  e

Verwaltungs-Formen  bei  den  Wisan  15
        <pb n="983" />
        77.

Wiirthschafts-Concef'slom  Verordnung.
wegen  Ertheilung  derfelben,  9468.

3.

Zehenten.  Die  Jehent=  Surrogatgelder  von

Feldguͤtern,  worauf  Gebaͤude  errichtet  werden
  betr.,  806.

Zollwesen.  Gesetz  über  die  Aufbebung  des
Ausfuhrzolls  von  Lebensmitteln  betr.,  36..

 

III.

Juchthäuser,  s.  Waisenbäuser.

Alphabetisches  Personen-Register.

Abel,  809.

Abele,  52.

Abt,  242.  615.
Ade,  37.  2129.

v.  Adelshetm,  17.  13.
Adis,  275.

Adler,  172.  113.
Adrion,  423.  519.  714.
Ahr,  676.-Aich,

  366.
Aichelmas.),  1777.
Aichroth,  28.
Mikcle,  282.
Ui#persbach,  212.
Ackermann,  60.
Alber,  192..922.
Albrecht,  B0J.  930
Albus,  44.  B57.
Aldinger,  43.

Alle,  639.
Allgower,  294.
Allich,  672.

Alt,  43.
Allhammer,  52.
Amma,  614.
Ammann,  534.  769.
Ammon,  177.
Andler,  515.
Andrassy,  545.
André,  251.  508.

v.  Anhäuser,  5a1.  835.

Anisch,  246.
Antifuhr,  163.
Antner,  536.

App,  410.  536.
Appenzeller,  724.

v.  Arlt,  260.

Arnold,  38.  405.  845.
Aron,  531.
Aschenbrenner,  59:
Aschur,  92.
Assamus,  513.  602.
Auber,  Jos.
Auberlen,  772.

Auch,  274.

v.  Auer,  545.

Auer,  54.  633.

Auerbach,  422.

Auerbacher,  212.  232.

v.  Autenrieth,  161.  663.  815.
Autenrieth,  440.  846.
Auwoͤrter,  944.

Ayerle,  454.  436.

Baader,  628.

Babel,  914.

Bach,  284.

Bacher,  88.  108.  265,
Bader,  J36.

Baer,  53f0.

v.  Bagnato,  877.
Bahnholzer,  334.
Bahnmaier,  36.

v.  Bahnscheck,  298.
Baier,  55.  270.  354.  667.
Baiha,  508.
        <pb n="984" />
        Baisch,  536.
Baldenhofer,  472.
v.  Baldinger,  630.
Bandel,  656.  736.
Banghard,  194.=v.
  Bangold,  247.
Banwarth,  307.

v.  Bär,  685.
Bär,  240.  734.
Bardili,  3Co.  635.
Bareis,  46.  785.
Bärlin,  137.
Bärnwig,  249.  507.
Barrho,  608.  711.

Barth,  49.  86.  498.  540.  573.

909.
Baruch,  236.
Bäsler,  120.
Graf  v.  Bassenheim,  146.
Bastian,  509.
Bauder,  128.

Bauer,  51.  58.  104.

909.

Baͤuerle,  16.

Baͤuerlen,  153.  436.

v.  Baumann,  131.  252.

Baumann,  30.  187.  199.  230.

278.  766.
v.  Baumbach,  687.
Baumbast,  246.
Baumeister,  267.  268.
Baumgärtner,  176.  177.
Bäumlein,  13.

128.  129.
172.  215.  271.  288.  4  0.
EEIIEIIII

18
Baur,  42.  115.  124.  ib1.  663.
663.  683.
Bausenhard,  636.
Bauz,  286.
Besupré,  19.
Becher,  129.
Beck,  63.  160.  851.  905.
Becker,  325.  692.
Beckh,  870.
Becks,  81.
Behringer,  29.
Beil,  85.
Beilharz,  41.  47.
Beiswanger,  783.
Bek,  94.  229.  239.  616.  753.
774.  929.
Beker,  93.
Bekin,  183.
Bekler,  675.
Beller,  135.
Bellino,  154.
Belstier,  101.
Belsiler,  926.
Bendel,  115.
Bender,  927.
Benedikt,  776.
Bengel,  258.  159.  660.  661.  847.
Bentele,  6  1.  244.  289.
Benz,  à18.  333.  a72.  715.  775.
906.
v.  Bequignolle,  152.
Berberich,  50.
Berchthold,  168.
Berg,  497.  677.
Bergler,  631.

9.

Graf  v.  Berlichingen,  W.

Berlocher,  43.

Berner,  2375.

Bernheim,  722.

Berroth,  854.

Bertrand,  270.  276.  471.

Bertsch,  44.  67.

Besel,  937.

Betsch,  216.

Beuerlen,  918.

Beuerlin,  680.

v.  Beulwiz,  953.

Beutel,  423.

Beuter,  224.

Beutler,  775.

Beyerlin,  173.

Bez,  754.

Bezler,  178.

Bidlingmaier,  236.

Biedermann,  17.  397.

Biesinger,  27.  84.  110.  233.  24

Biggel,  295.  745.

Biggbr,  703.

Bikel,  736.

v.  Vilfinger,  663.  668.

Bilfinger,  275.  776.

Bilger,  180.

Binder,  64.  270.  434.  6  5.68.
221.  846.  B851.  856.

Binnhammer,  185.

Binuig,  515.

Birk,  284.

Bischof,  515.

Graf  v.  Bismark,  3##.

Bitterling,  107.
        <pb n="985" />
        Bitzer,  871.
Blank,  171.  179.  210.
Blaser,  941.

Blau,  683.

Blauw,  743.
Bleibel,  26.
Blenk,  536.
Blessing,  gog.
Blezinger,  240.  418.
Blind,  715.
Blinzinger,  525.
Blumer,  219.  221.
Blummensteter,  129.
Bochart,  771.
Bochele,  587.
Bdckle,  855.
Bockshammer,  676.
Bodenmüller,  196.
Bog,  16.
Böger,  413.  765.
Boger,  642.  643.
Bdhm,  622.

v.  Bohnenberger,  162.  663.

Boͤhringer,  843.
Boigeol,  217.

Bok,  775.

Bokstadt,  54.

Boley,  57.  605.
Boller,  #0.  657.
Bollep,  671.  604.  766.
Bölz,  68.

v.  Bömmekbberg,  204.
Bonhbdfer,  429.  403.
Boni,  226.
Bonzelius,  127.

Boos,  368.

Bootz,  gio.

Bdringer,  249.

Boromaͤus,  722.

Bort,  734.

Böbbier,  260.

Bosch,  115.  224.  775.  909.

Bosler,  769.

Bofsert,  680.

Boßler,  217.

Bozenhard,  398.

Braigg,  795.

Brand,  47.  646.

Brandeis,  125.

Brander,  3.  266.

Brändle,  241.

Brandscheff,  436.

Brandsietter,  614.

Braun,  48.  55.  114.  1297.  177.
215.  236.  511.  522.  523.
620.  9117.

Braz,  254.

Brecht,  260.  620.  926.

Breg,  742.

Bregenzer,  203.

Breitenbücher,  525.

Breitenschwert,  507.

Breitinger,  927.

Breitling,  656.

Brennenstuhl,  6.4.

Brenner,  à81.  410.  J716.  767.
852.  9r0.

Breulin,  651.

Brcuning,  496.

Breuninger,  937.

Brezler,  270.

Broͤm,  659.

Bromier,  226.  *

Broͤmlen,  756.

Bronner,  797.  940.

Brotbek,  68.

Brück,  701.

Bruder,  293.

Bruker,  70#.

Brämmer,  734.

Brunnarius,  943.

Buchelin,  149.

Bucher,  297.

Böchle,  82.

Büchler,  46.  99.  rob.  108.  234.
419.  434.  407.  619.  633.
705.  769.

Buchtel,  9  .5.

Buck,  9a.

Bühl,  107.

Bühlmaier,  84.  608.

Buhmüller,  434.  779.

Buhr,  788.

Buk,  191.  280.

Bukenhdfer,  627.

Bulling,  105.  337.  236.  4  6.
60.

Bullinger,  678.

Bunz,  315.  676.

Buob,  199.

Bup,  406.

Burger,  27.  138.  191.  612.  6706é.
692.  6868.

Burgi,  187.

Burkhard,  293.  39.  506.  61  .  Byo.
        <pb n="986" />
        Burkhardt,  177.
Buͤrkle,  62.

Buͤrklen,  716.
Burmann,  936.
Bürsile,  857.

Busch,  06.  Jo.  4oß:
Büschle,  479.
Buschor,  293.

Büsing,  836.
Buzhuber,  5157.

Buzorini,  538.  677.  796..

v.  Cammerer,  693.

Cammerer,  205.  397.  674.  676.

7B2.

Camesasca,  201  424.  779..

Canz,  412,  J17.
Carle,  102.  à15.
Carlsberger,  415.
Cesar,  543.

Christ,  616.
Christen,  179.  720..
Christlieb,  236.

Chrisimann,  249.  397.  667.

Claß,  026.
Clemens,  668.
Element,  294.
Clemm,  676.

Elossins,  260.  347.  664.
Fürsi  E  olloredoMannsfeld,  142=Conrad,

  56.  83.  274.
Conz,  139.  101.  664.
Correy,  59.

Cotta  von  Cottendorf,  278.

Cotta,  6864.

Soe#

  Crailshcim,  639.#  767.

Cranz,  899.
Currle,  771.

Däbler,  952.
Dahm,  197.
Dähn,  155.
Daigele,  468.
Dais,  333.

v.  Dalbenden,  667.
Dangcl,  193.  692.
Daniel,  588.
Danner,  234.
Daser,  467.  497.=Daub,
  40.
Dauchert,  911.
Daumer,  676.
David,  101.
Debler,  429.

Deeg,  93.  733.  çoß.  93.
Graf  v.  Degenfeld,  61.  193.  713.

Degginger,  bodt.  916..
Degler,  913:
Deißler,  148.  524..
Deiene,  867.
Deker,  326.
Demmler,  817.
Dempflin,  666..
Dendler,  529.9
Denner,  733.
Denminger,  916.
Denzel,  166.
Deschner,  267..
Desselberger,  91.
Detlinger,  728.

Deuber,  33.
Deutelin,  836.
Dicenta,  521.
Diebold,  767.

v.  Diedel,  68).
Diegel,  420.  434.
Diehm,  24.
Diener,  170.
Dieringer,  83.
Dierlamm,  680..
Dietelbach,  38.
Dietenberger,  1°25.
Dieterich,  3153.  gog.
Diez,  450.  J7B.  660,
Dikert,  6°05.

Graf  v.  Dillen,  266..
v.  Dillen,  546.
Dillinger,  quio.

v.  Discau,  745.
Dobler,  216.
Dböbler,  114.
Doller,  gob.
Domenik“  203.
Dönkelacher  9.  36.
v.  Dbring,  677.
Doͤrler,  249.501.
Dorn,  538.  845..
Dörner,  665.
Dorner,  950.

Doͤrr,  96.
Dortenbach,  50fl.  5
Dortenmamn,  59.

v.  Dounz,  687.
Doͤttling,  621.
Dreher,  36.  42.  499.
        <pb n="987" />
        Dreifuß,  677.  917.

b.  Dresch,  159.  163.  66#.  66  .

Drey,  159.  661.

Dreydeny,  23e.

Dreyer,  123.

Drießlein,  72.

Drittler,  727.

Diukenmüller,  3.

Dünger,  66.

Dupins,  766.

Dür,  124.  179.  306.  416.  456.
692.  720.  764.  6558.  929.

Duͤrst,  61.

Dursch,  813.

Durst,  631.  163.

Dußler,  533.

b.  Duttenhofer,  668.

Dur,  676.

Eberbach,  679.
ECberhard,  60,  33.
Eberhardt,  619.
Eberle,  6a5.  662.
Eberlen,  91.
Eberlin,  909.
Ebert,  769.
Eble,  809.

Eckle,  191.

Edel,  866.
Edelmann,  249.
Edenheimer,  538.
Ege,  62.

Egele,  1os.
Egeler,  37.
Ege,  870.

Egeter,  633.
Eggenweilcr,  gas.
Eggle,  169.  a29.
Egle,  65.  9i2.

Ehekircher,  537.

Ehmann,  813.

Ehrler,  286.

v.  Eichthal,  4½8.
Einstein,  193.  9#6.
Einzig,  277.
Eisele,  96.

Eiselin,  70.

Elsenbach,  162.  66  #4.
Eisenhard,  268.

Eisenlohr,  760.

Eißler,  608.

Eitel,  269.

Ekart,  651.  938.
Ekemann-Alleson,  261.
Ekkarde,  41.

Elbe,  716.

Elkan,  735.

v.  Ellrichshausen,  537.

Elsässer,  6a0.  704.  926.

Elsner,  680.
Emer,  935.
Emmert,  163.  665.
Enderle,  38.
Endres,  735.  928.
Endriß,  439.  520.
Engel,  226.
Engelhard,  860.
Cngelbarde,  627
Englert,  916.
Enslin,  51.  265.

Enz,  814.
Graf  v.  Enzberg,  32.
Expinger,  113.  564.

Epple,  30.

Eppler,  509.  715.

Epting,  508.

Erath,  925.

Graf  v.  Erbach-Wartenberg-Roth,
145.

Erbe,  384.  802.  737.  90.

Erdle,  48.

Ereth,  270.

Erhard,  816.  854.

Erhardt,  q97.  680.716.
Erlenmaier,  407.

Ernst,  909.

Ertinger,  870.

v.  Eschenmayer,  162.  663.
Eschenmayer,  2.  125.  332.

Essinger,  37.  705.

Eßlinger,  36.
Etzelin,  270.

Etzlin,  739.—

Faber,  19.  299.  635.  679.

Fad,  354.

Fahr,  240.

Falch,  54.  930.
Falk,  535.  716.
Fallmann,  97.  40).
Fallscheer,  a0#.
Falter,  412.
Färber,  116.

Fast,  627.

Faul,  738.
        <pb n="988" />
        Federer,  36.

Feeser,  739.

Fehleisen,  203.

Feilmoser,  159.  661.

Feiß,  529.

Feldmaler,  412.

Fempel,  g8.  401.

Fersch,  1117.

Fesly,  914.

Fetscher,  630.

Betzer,  44.  1  294.  4%  540
669.

Feucht,  521.

Feuchter,  420.

Feuerbach,  541.

v.  Fezer,  34.

Feger,  65.  425.  49.

Fieger,  214.

Fik,  355.

Fiker,  435.

Fink,  47.  513.

Finkbohner,  41.

Finkbeiner,  278.

v.  Finkh,  goo.

Finkh,  99.

Fimpel,  944.

Firuhaber,  126.  30).

v.  Fischer,  #.

Fischer,  37.  60  175.  123.  236.
6  -  509.  536.  669.  715.
803.  B7r.  Oar.

Fißler,  86.  172.

Flammer,  678.

v  ·  Flatt,  166.  660.  661.

Vlatt,  497-32



Flattich,  642.

Fleischhauer,  329.

v.  Fleischmann,  399.

Fleischmann,  261.

Fleispach,  69.

v.  Flemming,  260.  637.

Flurer,  736.

Foͤhr,  35

Foͤll,  415.  854.

FKdrstner,  862.

v.  Forstner,  163.  164.  605.  goo.

Forstuer,  940.

Frank,  88.  107.  215.  518#  733
78.  915.

Franz,  137.  267.  397.

Frech,  112.  604.=Freitag,

  171.  769.

Frey,  167.  433.  öaz.  633.  90#.

v.  Fribolin,  93.  515.

Fricker,  295.  7605.

Fried,  412.  6ot.

Friederich,  J731.

Fries,  540.

Frik,  692.  739.

Friker,  61.  189.

Frisch,  68:.

Fritzlen,  532.

Friz,  435.  5a4.  goy.

Frizlen,  384.

Fröhlich,  35.  6  1.  616.

Froͤschle,  32.  87.

Froͤschler,  29.

Fruͤh,  273.

Fuchs,  59.  104.  188.  185.

Fuck,  86.

Fug,  936.

Graf  v.  Fugger,  911.
Fuhrmann,  870.
Fulda,  163.  164.  665.
Fülle,  215.

Fürst  v.  Fürstenberg,  303.  401.
Furthmüller,  853.
Fuß,  415.

Futscher,  496.
Futterknecht,  604.
Futterling,  47.

Gaab,  30.  573.
Göäbele,  218.

Gabriel,  321.

Gailer,  65.

.  Gaisberg,  260.  508.
Gall,  611.

Gaim,  769.

Gänsle,  268.
Ganter,  423.
Gantner,  843.
Gaͤnzle,  511.  586.  904
Ganz,  914.
Ganzhorn,  oog#
Gapp,  945.

Garb,  733.

v.  Gärtner,  161.  663.
Gärtner,  368.  672.
Gaugel,  2#

Gaul,  246.

Gaupp,  916.

Gauß,  768.  866.  gol-Gayer,
  434.
Gebhard,  a7.  65.  165.  4  M
        <pb n="989" />
        Geckle,  410.

Gehring,  87.  419.

Gehweiler,  223.  641.

Geiger,  54.  56.  a12.  120.  530.
769.  100.  834.  935.  #  %

Geisel,  414.

Geisheimer,  36.  174.

Geiß,  63.

Gemming,  27.

v.  Gemmingen,  6.  145.  169.

Genkinger,  40.

Genener,  675.

v.  Gcorgii,  547.

Georgii,  611.

Gerber,  697.

Gerlach,  65.  163.  668.

Gerne,  610.

Gerold,  270.

Gerstenmaicr,  844.

Gersier,  60.

Geß,  853.

v.  Geßler,  705.  677.

Geyer,  294.  545.  769.

Gfroͤr,  231.

Gidion,  281.

Gibler,  767.

Gießer,  271.

Gießler  227.

Giulini  et  Grosselli,  767.

Glanz,  287.

Glock,  680.  937.

Gldckler,  250.

Gldkler,  366.

Glunz,  277.

Gmehlich,  go.

43
v.  Gmelin,  166.

Emelin,  232.  169.  160.  261.  662.

663.  66é.
Gneiting,  199.  295.
Gohl,  Co.
Gogstetter,  931.
Goldwein,  417.3
v.  Göllniz,  45.
Göblz,  a7,  50.
Golther,  745.
Göltenbon#,  337.
Gonner,  497.
Gönnewein,  716.
Goppeld,  861.
Graf  v.  Gdrliz,  169.
Gds,  159.
Goͤsele,  49.
Gbtsch,  35.  273.  725.
Gotthard,  3.
Goͤtz,  39.  Bo.  430.
Gez,  64.  271.  410.  407.  674.
Gradolf,50.

Graf,  27.  33.  179.  412.  421.

613.  907.
v.  Graff,  157.
Gramm,  767.
Grancr,  795.
Gräsle,  918.
Gräß,  55.
Grater,  137.
Gratianus,  70.  467.
Graule,  766.
Greiner,  416,  Go#n.
Greis,  424.  6a#1.  680.
Grether,  56.

Grettenberger,  86,  416.
Erieb,  35,  37.
Grieshaber,  767.
Griesinger,  431.

v.  Grimmenstein,  35.
Grimminger,  250,  74.  77.  795.
Gries,  gos.

Grob,  925.

Gröter,  740.
Groͤninger,  530.

v.  Gronsfeld,  gos.

v.  Gros,  1.

Gros,  qa#.  63.  797.
Groͤß,  843.

Groß,  224.  267.  533.
Groͤtzinger,  620.
Groz,  276.
Groͤzinger,  ##2.
Gruber,  91.  679.
Gruis,  836.  345.
Grumbach,  275.

v.  Gruͤnberg,  604.
Grundgeier,  941.
Grundler,  665.
Grüneisen,  813.
Gschwend,  33.  603.
Gsell,  670.

Gugel,  86.
Gugelhan,  176.  177.
Gundelfinger,  630.
Gändele,  866.
Günther,  86.  177.  20.  796.
Günethner,  37.  92.
Gümmner,  287.

Eünzenhäuser,  326.  727.
        <pb n="990" />
        Günzler,  251.  871.
Gutekunst,  „21.
Guchkuecht,  101.
Gutscher,  125.
Guttenberger,  516.

Haag,  430.  6a47.  63.
Hnakb,  004.

Haas,  37.  279.  106.  198.
Habermaas,  805.

Küäberle,  0#4.  230.  168.  777.

Hablizeck,  777.
Hachtel,  7686.
Häckel,  272.

Hackh,  6-6.

Haer,  214.

Hafelc,  170.  788.
Hafenbrak,  865.
Hafner,  175.  612.  630.
Hafners,  160.
Hag,  127.

Hagel,  791.
Hagenlocher,  69.
Habn,  925.
Häbule,  go-.

Haid,  13.—15.
Haigis,  8)).
Hainun,  80).

Hat,  9-.

Hacker,  0/00.

Dakb  55.  8a.  632.
Halbersiadt,  684.  3.  03.
Oalder,  59.

Haller,  237.
Wamann,  29o.  9i6.

5

Hamlehle,  29.
Hammel,  106.

Hammer,  i101.  271.  4416.  622.

710.  724.
Hammerce,  859.
Hammerle,  796.
Hank,  332.
Hannemann,  105.
Hanselmann,  73°.  764.
Happold,  206.
Harburger,  297.
Hardegg,  129,  961.
Harder,  807.
Häring,  29.
Härle,  316.  297.
Haͤrlin,  806.

Harpprecht,  235.  275.  2b0.  619.

664.
Harr,  41.
Harrer,  27477.
Hartiorn,  601.
Hartlieb,  278.

Hartmann,  83.  134.  291.  667.
681.  6.6.  664.  Nq#d.

945.
Hirtner,  271.
Hartranft,  6.5.
Hascher,  467.
Haselmaicr,  66B.  650%,  q0717.
Hassenschwerk,  843.
Hasser,  39.  838.  637.

Hauber,  51.  2Co.  676.  717.  Wo.
FHaucisen,  60.  235.  26c0.  613.

69  976.
Hauf,  253.

Häufele,  6873.

Hauff,  620.  )“5F.

Haug,  4½.  (5.  183.  207.  1
—  ——————

Haugs,  716.

Kaun,  763.

Haus,  660.

Hauser,  6  u3.  844.  907.  8.

Hausêmann,  496.

Häußls,  19

Haußmann,  637.

Hautsch,  935.

Haur,  64.

Haveluth,  339.

Han,  274.

Hebenstreir,  934.

Pechinger,  936.

Hechler,  416.

Heckel,  246.

Heb,  79.

Hefele,  6--.

Hegel,  975.

Hehl,  J.  258.  215.

Heiden,  28.

Heider,  204.

Heigel,  97.

Hongcün,  28.  a.

Heiler,  406.

Heilig,  573.

Heim,  291.  803.  324.  5  .

Heimerdinger,  6o5.  117.  3/35

Heiner,  263.

Heinkel,  735.

Heimrich,  889.  631.  715.

Heins,  677.
        <pb n="991" />
        Heinz,  609

Heinzelmann,  99.

Hekenhauer,  631=Held,

  80.  3a#.

Heldbeck,  6-6.

Helfenberger,  371.

Heller,  833.  —28.  gog.

Hellwig,  Bos.

Hemminger,  172.  411.

Hengsteler,  85.

Henne,  629.  912.  974-Hennenbofer,

  200.

Henning,  29.  221.

Hensler,  293.  745.

v.  Henzler,  944.

Heptin,  715.

Herbot,  300.

Herbst,  159.  661.

Herdeg,  927.

v.  Herdegen,  2.  672.

Herdler,  83.

Herele,  249.

Hergenrdther,  407.

Herger,  98.

Herlikofer,  bga.

Hermann,  766.

Herrmann,  35.
295.  277.  40.  612.
714.  843.  859.  9#5.

Herrschner,  105.

Hertselder,  283.

Hertkorn,  161.

Herkter,  921.

Herwig,  238.  241.  766.  188.

Herz,  170.  728.

185.  216.
.  Hobbhahn,  147.

35

Herzberger,  98.
Herzog,  1.
Hesloͤhl,  835.
Hessel,  414.
Hessinger,  611.
Heß,  43.  135.  170.  254.  851.
913.
Hettich,  58—.
Hettler,  66-.
Heubach,  33.
Heumann,  657.
v.  Heuß,  387.
Heyd,  315.  8.3.
Heygis,  374.
Hepter,  737.
Hezer,  296.
Hezler,  630.
Hieber,  33.
Hiederer,  61.

Hiller,  288.

Hils,  261.

v.  Himberger,  79.

Hirsch,  237.  285.  287.  615.
79“°.  837.

Hirscher,  159.  661.

Hirth,  678.

Hirzel,  253.  988.

730.

Hoch,  736.  77.  77f.
Hocheisen,  672.
Hochstetter,  53.  603.
Hodum,  170.

Hof,  86.

Hosacker,  99.  160.  161.

Höfele,  07.  184.15.
Höselin,  317.
Höfer,  84  1.
Hofse#,  659.  876.
Hoffmann,  759.
Hofmann,  2à4.  285.  438.  735.
615.  853..  656.  855.  929.
Hofmeister,  212.  781.
Hog,  à½  5.
Hoͤgg,  199.
Hoͤh,  840.
Hobbach,  676.
Fürst  v.  Hohenlohe-Bartenstein,
931.
Hohenlohe-Langenborg,
39.
Hohenlohe-Oehringen,
14.  266.  391.
*  Hohenlohe-Waldenburg,
14812  I92.

Hohl,  429.

v.  Hohorst,  769.
Hökle,  380.
Holch,  84.  185.
Holdenried,  266.
Hölder,  817.
Holder,  126.
Hole,  642.

Holl,  691.  974.
Holland,  296.  154.
Holle,  253.  420.
Hoͤlz,  86.  241
v.  Holz,  205.

Holzapfcl,  3#1.
        <pb n="992" />
        Holzherr,  178.  603.  721.  907.

Hoͤlzlen,  735.

Holzliu,  238.

Hommel,  739.

Honer,  730.

Honold,  937.

Hopf,  428.  801.

Hopfengärtner,  316,

Hopfensitz,  479.

Hopfer,  817.

Horcher,  767.  gYes.

Hbrdt,  à74.

Hörer,  704.

Höring,  15.

Horkheimer,  875.

Horlacher,  87.  623.

Hom,  676.  873.

v.  Hornstein,  545.

Hornstein,  233.

Hornung,  420.  859.  926.

Hösch,  54.

Höschle,  -34.

Hoser,  235.

v.  Huber,  683.

Huber,  498.  603.  664.

Huberich,  697.

Hübner,  353.  85.  a  13.  247.  413.
616.

Hübsch,  185.

Hugger,  545.  582.  685.

Hummel,  178.  409.

Hundeshagen,  103.  665.  301.

Hunsinger,  20.

Hunzinger,  61.

v.  Husundel,  583.

36

Haß,  go.

Hutmann,  170.
Hutter,  61.  435.  935.
Huzel,  410.

Jacob,  61.  286.  4%.
v.  Jäger,  274.

Jäger,  27.  20.  54.  60.  1554.
158.  166.  651.  660.  664.
G-.  61  720  747.  797.

956.
Jäggle,  290.  851.
Jägle,  30.

Jäkle,  779.
Jakobin,  235.
v.  Jan,  306.

v.  Jasmund,  727.  gob.

Jauch,  853.
Jaudas,  19:.
Jaumann,  930.
Ibseiz,  516.
Idelin,  726.
Idler,  719.
Jederle,  3863.
Jeggle,  779.

Jehlin,  2#8.

Jenisch,  45.  105.
Jent,  611.
Jenter,  270.
Jetter,  509.

Ilg,  223.  612.
Imbof,  273.
Indermühle,  332.
Joos,  631.
Isaak,  924.

Isaias,  424.  631.
Isenbühl,  853.

Graf  v.  Isenburg,  142.
Isracl,  105.  167.  679.
Judas,  986.

Jung,  135.  497.
Junger,  320.

Kächler,  176.  266.

Kahlden,  à74.

Kaipf,  396.

Kaiser,  7so.  715  9.

Kalbfell,  479.

Kallenberger,  477.  4½6.

Kammer,  769.

Kammerer,  15.

Kapff,  666.  664.  Eés.  W.

Kaplan,  189.  457.

Kappis,  910.

Kaͤppler,  224.

Karg,  66.

Karle,  410.

Karrer,  85.

Käser,  169.

Kasten,  267.

Kastropp,  64.

Käufelin,  410.

Kaufmann,  313.  633.77.
9##.

Kaulla,  125.

Kapfel,  935.

Kayßer,  764.

Kaz,  45.  180.  265.

v.  Kechler,  924.

Kefer,  173.
        <pb n="993" />
        Kees,  10.  902.

Kegelc,  loo.  835.

Kehle,  9.0.

Kehm,  61.

Kebringer,  92.

Keilbach,  860.

Keinat,  276.

Rek,  229.

Keller,  125.  260.  423.  Ga3.  716.
793.

Kellermann,  863.

Kemmer,  938.

Kemmerling,  a#e.

Kemmet,  661.

Kemmeter,  295.

Kemmler,  735.  776.

Kempf,  45.  179.  267.

Kempter,  434.  J15.  716.  861.

Kengeter,  21,5.

Kenner,  771.

Kenz,  794.

Keppler,  B88.  498.

Kercher,  856.

Kern,  16.  180.  422.  681.  9#4.

Kesenheimer,  60.  265.

Kesselring,  420.

Keßler,  24  a.  291.  796.  944.

Ketterer,  85.

Kettmann,  103.

Keuz,  794.

Kbuon,  237.

Kielmann,  138.

Kieninger,  Se.  736.  738.

Kienzle,  90.  216.  711.

Kienzlen,  J7a7.

57

Kies,  397.  440.

Kiesel,  846.

Kießling,  634.

v.  Killinger,  2  74.  777.

King,  733.

Kinselmann,  237.

Kipp,  729.

Kirn,  63.  33.

Kirschner,  436.

Klaiber,  937  237.  771.

Klaß,  608.

Kleider,  50.  736.

Klein,  76.  795.

Kleiner,  245.  864.

Kleinhanns,  729.

Klemm,  497.  498.

Klemmer,
40.  8,6.

Klenk,  43.  133.  715.

Klett,  3281.  925.

Kling,  60.  „100.  184.  835.

Klingel,  36.  ·

Klingler,  743.

Klink,  670.

Klotz,  619.  9#6.

Kloz,  111.

Klumpp,  6o09.  621.  711.  774.

719.  B15.
Knapp,  853.  922.
Knaus,  42.  723.
Knausler,  192.
v.  Kniestedt,  #.
Knobel,  730.
Knodel,  171.  913.
Kuddler,  215.  867.

203.  a11.  224.  251.

Knoll,  290.  633.  79.

Kubpfler,  945.

v  Andringen,  241.

Knörzer,  233.

Kober,  5.  168.  843.

Koch,  44.  96.  uog.  ##20.  233.
40.  61.  769.  777.
Boa4.  85.

Kocher,  16.

Kodweiß,  919.

Kofink,  643.  644.

Kögel,  172.  218.

Köhl,  260.

Köhle,  6382.

Köhler,  409  677.

Kohler,  50.  235.  abo.  408.  4.

619.  136.  922.  9as.

Kohlmus,  177.

Koͤhnlein,  409.

Kolb,  49.  50.  98.  427.  865.

Koͤlle,  215.  738.  941.

Koͤlz,  160.

Kommerel,  6:8.

v  Konig,  260.  344.

Kdnig,  105.  692.

Graf  v.  Königsegg  =  Aulendor#,

145.

v.  Könneriz,  687.

Konrad,  236.  3237.  911.

Kopp,  187.  727.

Koppenböfer,  736.

Kornbek,  43.  877.

Kornbrust,  91.  856.

Körner,  53.  333.

v.  Kornthaler,  575.
        <pb n="994" />
        Korntkeurr,  587.

v.  Koseriz,  66.  800.  916.
Kraft,  844.

Krail,  174.

Krais,  681.  725.  929.
Kramer,  i11.  171.  291.  655.
Kränzlein,  186.

Kraus,  2320.  253.  628.  681.

25

—

Krauft,  :29.  „26.  Co.  612.  784.

832.
Krauter,  182.  163.
Krazer,  Cor.
Krebs,  918.
Kreed,  581.

Kreh,  916.

Krchl,  164.  666.
Kreidler,  40.
Kreitmaier,  714.
Krenkel,  435.
Krepp,  J12.  908.
Kreufer,  1329.  693.
Kreußer,  496.
Kreuziger,  224.
Kreyer,  5)7.

Krez,  723.
Krimmek  279.
Krimmer,  124.

Kroll  v.  Grimmenstein,  254.  548.

Kroll,  6.3.

Kromer,  336.
Krügele,  316.
Krumm,  616.
Krummraicr,  431.
Kübel,  69:.  652.  943.

Kübler,  42.  227.  735.  345.  9ꝛ0.

58.

Küchel,  39.

Kugler,  2270.

Kuhbach,  240.  777.

Kübfueß,  95.  94.

Kuhn,  51.  735.  754.  860.  367.

Kühner,  91.  415.  416.  430.  846.

Kühnle,  269.  613.  62¼.  636.  861.

Kull,  410.

Kulmbach,  692.

Kümmerle,  855.

Künkelin,  86.

Kunlin,  214.

Künzer,  29.  918.

Kupferschmid,  398.  848.

Kurz,  49.  36.  329.  434.  611.
64.  632.  635.  735.  853.
855.  6858.

Kusterer,  267.

Kußmaul,  332.  680.

Kylius,  34.  768.

Lachenmaier,  436.
Loeser,  859.  g05.
Laib,  806.  836.
Laiblen,  31.  507.
Laiblin,  497.
Laislein,  842.
Laißlen,  272.
Lambach,  231.
Lambrecht,  788.
Lämle,  713.
Lämmlein,  413.
Lamparter,  508.
Landauer,  35.  93.  325.  417.
—

Kandenberger,  270.

Landerer,  3653.

Landgraf,  933.

v.  Landsee,  5a7.

Kandthaler,  291.  538.  765.

Lang,  88.  101.  174.  119  i8.
267.  539.  601.  628  668.
664.  719.  745.  655.  9

Langer,  737.

Kanz,  269.  793.

Läpple,  840.

Laroche,  249.

Lau,  190.

Laub,  792.

Lauer,  410.  622.
Lausterer,  917.
Kauterwasser,  771.  611.
Lanterwein,  115.  409
Kayh,  627.  934.

Lazarus,  833.  80.

Leber,  60.

Lechler,  875.

Lederer,  775.

Ledermans,  512.
Lehmann,  760.  761.
Lehrer,  39.  909.

Leibfried,  771.

Leidncr,  8)7.

Leins,  516.

Leist,  221.  6
genz,  46.  156.  174.  775.  500
Leonhard,  99.

besch,  308.  580.

Graf  v.  Leutrum,  233.##
Leuze,  198.  409.
        <pb n="995" />
        Leuzing.  277.

Levi,  103.  418.  48.  6eß.  743.
Levh,  630.  766.
Lieb,  94.  279.
Lieber,  855.
Licbermann,  40.  3.8.
Li#ebhard,  116.
Liebmann,  624.  J11.
Liedenmmayer,  3.
Liedle,  862.
Lienhardt,  97.

v.  Liesching,  80.
Lillich,  91.

Lindauer,  129.
Lindenberger,  221.
Lindenmann,  507.  937.
Linder,  62.  267.
Lindner,  186.

Liugg,  188.  2.5.  289.  908.
Link,  126.
Linsenmayer,  709.

v.  Lob,  629.

Lober,  gie.
Lochmüller,  67.
bochner,  239.  770.
v.  Loͤffler,  260.
Lohbauer,  681.
Lohrer,  729.
Lohrmann,  855.
Lorcher,  43.

Lorenzi,  840.
Loschin,  922.

Lotter,  612.  775.

Loͤw,  225.  226.  286.  612.  613.

933.

Ludwig,  518.  907.

v.  d.  Lübe,  541.

Kuithard,  507.

Kumpp,  48.  7  6.

Kuttenberger,  265.  715.

dunmamt,  861.

Luz,  116.  48.  497.  498.  514.
646.  926.

Maag,  93.

Machel,  633.

Mack,  866.  926.

Mader,  922.

Mager,  26.

Maͤgerle,  612.

Maͤgle,  416.

Mahler,  623.  845.

v.  Maier,  Bo#r.

Maier,  31.  AyJ.  49.  50.  65.  95.
2.  103.  105.  106.  101.
I14.  170.  180.  1945.  236.
249.  410.  412.  529.  581.
602.  623.  719.  719.  768.
791.  79°.  B40  8  7.  852.
666.  367.  917.  919.  9#4.

d.  Maiersbach,  200.

Mailänder,  182.

Maisch,  370.  545.

Majer,  677.

Mak,  44.  50.  415.  634.  714.

v.  Malblank,  160.  662.

v.  Malchus,  66.

Maltiz,  37.

Manasses,  340.  885.

Mang,  948.

Mangold,  532.

Mannes,  407.

Mannhard,  916.

Mannuß,  912.

Manz,  324.  629.  724.  176.

Märkle,  842.

Märklin,  129.  1266.  305.  631.

v.  Marperger-Asters,  899.

Marquardt,  67.  431.  570.  531.
635.

v.  Martens,  687.  745.

Martin,  39.  586.  7816.

Mariini,  635.

Martiuiz,  518.

Martz,  #o.  5

Marr,  16.  63.  429.  359.  860.

906.

Maͤrz,  54.  168.

v.  Massenbach,  gos.

Mast,  106.  273.

Mathes,  5  36.  858.  got.  g0g.

Mathias,  loo.

Mathies,  659.

Mattmann,  26.

Maucher,  468.  945.

Mäurer,  476.

Maurer,  239.  279.  296.

Mauthe,  33.

May,  523.  654.  85-.

v.  Maper,  610.  J14.  Bo.

Maper,  13.  37.  36.  42.  53.  6.
57.  62.  89.  167.  214.  2#.
2331.  240  266.  2  Jo.  295.
5#o.  529.  722.  91

Mayertens,  56.
        <pb n="996" />
        Mayensperger,  768.
Mebes,  907.

Medicus,  530.

Mehl,  63.

Meister,  149.

Meißner,  913.

Melber,  735.

Mendel,  50.

Menold,  846.

Menz,  175.

v.  Menzingen,  250.
Merkh,  681.

Merkle,  63.  213.

Merkt,  go#r.

Merz,  788.

Messer,  538.

Meßmer,  517.

Moctsch,  498.  6.3.

Fürst  v.  Metternich,  145.
Meurcr,  27.

Meyle,  233.

Mezgar,  31.  512.  532.  676.
Mezler,  169.

Michaelis,  160.  161.  662.
v.  Michelberger,  64.
Michler,  849.

Miehle,  767.

Milkau,  247.

Millauer,  693.

v.  Miller,  260.  275.  916.

Miller,  111.  629.  633.  634.  Müller,  63.  109.  179.  192.

196
Miorin,  738.
Mitschelin,  gog.
Mitterer,  412.  712.

40

Mittler,  498.

Moͤbes,  722.

Model,  63.  215.

Mögel,  50.  736.

v.  Mohl,  661.

Mohl,  677.  875.  930.

Mohr,  65.  149.  864.  938.

Mohring,  944.

Mohrlin,  279.

Moldenhaver,  247.

Molitor,  745.

Moll,  227.  290.

Mollenkopf.  725.

v.  Molsberg,  546.

Moser,  129.  245.  280.  631.
759.  84.

Moses,  97.

Mösle,  55.

Moͤsner,  716.  813.

Morike,  2.  129.

Mergel.  836.

Morlok,  375.  6642.  643.  644.

Motz,  224.

Mozer,  226.

Muff,  803.

Muͤhle,  292.

Muͤhleisen,  507.  672.

Muͤhlich,  540.

Mulfinger,  767.

Mull,  539.

193.  237.  286.  367.  476.
49.  498.  540.  634.  663.
677.  678.  695.  J12.  747.

776.  777.  760.  785.  786.

634.  84  3.  868  864  K4
—
v.  Müllern,  660.
v.  Muͤnch,  334.  260.
Müönch,  159.  616.  661.
v.  Münchingen,  637.
Müönchinger,  133.
Mundinger,  s90.  ·
v.  Mundorff,  209.  476.
Mönster,  6860.
Münz,  30.  69.  170.
Münzing,  4½4.  686.  111.
Mun,  416.
Murrthum,  575.  935.  975.
Murschel,  300.
Muschel,  187.
Musper,  537.
Mussel,  536.
Muͤssigmann,  261.
Muschelknaus,  32.
Mutschler,  230.  6.8.
Muz,  41.

Nachtrab,  103.

Nagel,  43.  55.  193.  681.  ö
669.  916.

Nahm,  295.

Naker,  534.

Nast,  135.  418.  43s2.  497.  40
601.  709.

Naß,  943.

Nathan,  785.

v.  Nausester,  260.

Navarr,  866.

Neber,  736.
        <pb n="997" />
        Neef,  34.  163.
Neidhard,  904.
Neidhardt,  510.  916,
Nekermann,  692.  959.
Nell,  56.

Nestle,  422.

Nestler,  96.

Nestlin,  270.
Neubauer,  49.
Neuber,  602..
Neubert,  48.
Neubronner,  193.
Neufel,  267.
Neuffer,  661.  Bos.  632.-Neukam,
  6o.

Neuz,  318.  415.
Nick,  ½2g.
Niebergall,  720.
Niebling,  123.

Nied,  241.
Niederberger,  40.  50.
Riederhofer,  607.
Nies,  530.  943.
Nille,  538.
Nizenhausen,  241.
Noller,  185.

NMolt,  870.
Nonnenmacher,  915.

Graf  v.  Normann-Ehrenfels,  84.

9#7.
Nors,  434.
Nosch,  bos.
Norbdurfe,  136.
Nübel,  976.
Nübling,  535.

41

Nufer,  500.
Nusser,  200.  506.  604.
Nußle,  911.
Nüßlin,  129.

Oberdbrfer,  266.

Oberländer,  go.  216.

Oberlen,  6705.

Obermüller,  110.

Oberndörfer,  769.

Ochs,  234.  qas.

Oechslin,  173.  613.

Delmaier,  8o3.

Desch,  509.

Oesierreicher,  36.

Octle,  206.

Fürst  v.  Oecttingen-Wallerstein,
429.

Oettingen,  29.

Okerin,  101.

v.  Olnhausen,  415.

Orgeldinger,  42a.

Orplich,  3.

Orth,  219.

Ortner,  263.

Oftander,  180.  295.

v.  Osien,  1658.

Ostermaier,  294.  767.

Osterrieder  6.

Opmann,  435.

On,  218.  29  50.  241.  869.

Otteubacher,  83.

Ottenheimer,  31.  212.  540.  8532.

Ottmann,  833.

v.  Otto,  541.

Otto,  641.

Pächter,  769.

Pahl,  661.

v.  Palm,  aus.  814.  834.  917.

Panzer,  46.  368.

Paret,  203.

Parrot,  254

Partschefeld,  815.

Pattermann,  385.

Pauly,  177.

Payer,  816.

Perrenon,  J06.

Pfaff,  60.  128.  a29.

Pfäffle,  861.

Pfäfflin,  18.  802.

Pfarr,  940.

Pfau,  124.  714.

Pfeffer,  127.

Pfeiffelmann,  679.

Pfeiffer,  97.  1061.  2  75.  415.  775.
910.

Pfeifle,  180.

Pfeil,  611.

Pfenninger,  612.  720:

Pfersich,  512.

Pfisier,  45.  46.  20.

Pfizer,  677.  637.

Pfizenmaier,  647.

Pfzmaier,  637.

Pflaum,  5a7.  831.

Pfleghaar,  705.

v.  Pfleiderer,  165.  66.4

Pflüger,  à20.  737.

v.  lummern,  436.  758.

6
        <pb n="998" />
        v.  Phull-Rippur,  417.
Picaluga,  25.
Nilgram,  181.

Graf  v.  Pückler,  105.  142.  605.

istorius,  656.

Pitzer,  613.

Mag,  175.

Plauk,  928.
Plankenhorn,  231.  519.
Graf  v.  Plettenberg,  146.
Plocher,  7a9.

Poppe,  177.  665.
Pouet,  219.

Prägel,  509.

Pregizer,  515.

Preissel,  258.

Pressel,  660.

Preßmar,  2½97.
Prielmayer,  19.  290.  675.
v.  Prieser,  Bos.

Prinz,  816.

Prinzing,  49.  So.
Pröger,  240.

Prokopp,  860.  935.
Pröllochs,  859.

Graf  v.  Quadt=  Ihnv.  146.

Räck,  906.
Rähl,  213.

v.  Raht,  683.
Raible,  43.  617.
Raile,  844.

Raiser,  269.

Raith,  435.  675.

Raizle,  789.

Rall,  190.  333.  ·  alo.
776.

714.

4#

Rammenstein,  170.
Ramminger,  760.
Rampmaier,  320.  733.
Ranner,  116.
Rapbael,  429.

Napp,  128.  161.  16y7.  242.  663.

687.
b.  Rappold,  224.
Raser,  153.
v.  Raßler,  44.  97.  179.  401.
Rath,  #79.

Rau,  108.  223.  a64.  631.  680.

Raubuch,  716.
Rauchhaupt,  230.  655.
Rebmann,  419.
Redwitz,  273.
Regenbogen,  607.
Rehfuch,  97.
Rchfus,  407.
Rehkugler,  433.
Rehm,  06.
Reicheneker,  324.
Reicher,  35.
Reichert,  408.  64.
Reichherzer,  399.

Reichmann,  39.  210.

Reif,  851.

Reisstek,  692.  8,3.

Reik,  914.

Rein,  420.

Reinhard,  83.  102.  281.
v.  Reinbardt,  396.
Reinbardt,  286.  977.
Reiniger,  149.
Reinwald,  416.

v.  Reischach  417.  839  905
Reisser,  498.

Reiß,  56.

Rembold,  908.
Remppis,  496.
Reuner,  41.  85.  267.  266.  7:7.
Renz,  52.  126.  129.  776.  J77.
855.
Repphan,  7a5.
Rester,  369.
Reuchlin,  306.  873.
Reuk,  1972.
Reule,  36.
Reusch,  193.  850.
Reuß,  667.  615.
Reuter,  281.  836.
Reuther,  413.  165.
Reutter,  110.
Rer,  106.
Reyscher,  126.  69.
Rhein,  213.
Rheiuwald,  660.
Nichter,  37.  9z.  26.395.
Riedle,  7a1.
Riedinger,  776.
Riedlinger,  66.
Riedmann,  109.
Riedmüller,  376.
Riedt,  410.
Rieger,  187.  295.
Riegger,  10968.
Rieke,  16·.  663.
Rieker,  129.  769.  937.
Rickert,  38.  60.  Wi.
Riesenmann,  1e4.
v.  Riethheim,  192.
Ringwald,  483.
v.  Rippur,  417.
Riß,  207.
Ritrer,  187.  249.  737.
Riovinius,  853.
        <pb n="999" />
        v.  Röder,  36.  74.  800.
Kögelein,  356.  "
Moͤger,  105.

Rob,  223.

Roͤhm,  604.
RKobnfelder,  936.

Rö,  794.

Rok,  796.

Rekenstibl,  936.

Röker,  609.  166.

Roͤll,  2b60.

Rollec,  749.

v.  Rom,  6688.
Romann,  665.

Roͤmer,  273.

Romig,  Bog.

Rommel,  27.  473.  715.  731.

Koos,  67).

Rösch,  64.  96.  681.  718.
Roschmann,  29.  51.  265.
Rösle,  63é.

RKöslein,  4066.

Röslen,  727.

RKösser,  187.  l
Roͤßle,  85.

Rotb,  760.  948.
Rothaker,  35.
Rorttenburger,  6  0.  671.
v.  Rottenhof,  10.
Nour,  6..

Rub,  à#3.  60  T.

Rube,  106.

Küöbmann,  975.

Rücker,  106.

Ruckgaber,  677.  879.
Rüdigcr,  5.5.

Rudolph,  Ja“.  918.

45

Ruef,  977.
Rueff,  625.  357.
Rueß,  214.
Räöhle,  39.  377.
Rümeclin,  87.
MRummel,  193.
Rümmelin,  681.
Rummler,  934.
Rundek,  816.
RKupp,  854.
Rupprecht,  407.
Ruth,  166.
Ruthardt,  259.  497.  440.

Sailacher,  76.

Salis,  91.

Sallmann,  107.

Fürst  v.  Salm-Reifferscheid-Dyk,
5.6.  705.

Salomon,  239.  240.  628.

Salzgeber,  379.

Saälzlin,  123.

Salzmann,  858.  gotz

Sammet,  736.

Samncl,  180R.

Sandberger,  967.

Sartori,  104.  409.  74.

v.  Saktler,  260.

Sattler,  79.  81.  As.  91.  619

Sauer,  99.

Sauler,  421.

Sauter,  99.  213  276.  497.

605.

Sautermeister,  287.
Saum,  9353.  —
Schaal,  36.  764.
Schabel,  6é.

Schäberle,  537.

v.  Schade,  66.

Schaf,  633.

Schäfer,  43.  270.  175.  a15.  266,
4907.  650.  036.

Schäffer,  234.  7:4.

Schaffert,  9-7.

Schashittel,  74.

Schäfler,  436.

Schaible,  qao.

Schaik,  18K  731.  73).

Schall,  373.

Schanz,  706.

v.  Schaub,  760.1

Schausele,  35.

Schauler,  37.

Schaupp,  607.

Schaumeker,  766.

Schaz,  740.

Scheck,  „69.  848.

v.  Scheerer,  163.  666.  665.

Scheerer,  914.

Scheffold,  63.  432.  692.

Scheit,  931.

Schelling,  36.  237.  280.  638.
J.  773.  303  873.

Schellmann,  786.

Schempp,  290.

Schenz,  869.

Scheppacher,  456.

Scherer,  16.  97.

v.  Scherkel,  225.

Schertlin,  178.  299.  40%.

Scheuble,  347.

Scheuerle,  61.  113.

Scheusele,  433.

Scheurer,  604.  66.
        <pb n="1000" />
        Scheuterle,  860.

Schiedinger,  40.

Schierlen,  168.

Schil,  67.  234.

Schikler,  287.

Schill,  852.

v.  Schiller,  287.

Schilling,  194.  224.

Schillinger,  41.  496.

Schimpf,  291.

Schindele,  97.

Schlaghauf,  768.

Schlaich,  4.

Schlegel,  59.

Schleicher,  26é.

Schlichter,  409.

Schlipf,  783.

Schliz,  216.  684.

Schlotz,  siu4.  630.

Schludi,  238.

Schmeiser,  428.  637,

Schmezer,  187.  734.

v.  Schmid,  g0.

Schmid,  20.  52.  114.  155.
169.  175.  174.  125.
161.  214.  226.  235.
251.  254.  303.  409.
575.  568.  614.  660.
677.  670.  689.  Juic.
728.  742.  782.  ’

836.  813.  g05.  909.  947.

Schmidberger,  736.
Schmider,  756.

v.  Schmidlin,  #  200.  541.

Schmidlin,  46.  681.

Schmidt,  Gos.  833.  933.  92.

Schmieg,  628.

44

Schmierer,  175.  608.  856.
v.  Schmitz-Grolleuburg,  157.

Schmoller,  J80.
Schnabel,  62.
Schnaizenhöfer,  780.
Schneck,  qo.
Schneckenburger,  279

Schrayvogcl,  912.
Schreiber,  677.  859.
v.  Schreiner,  Loa.
Schreyer,  900.

v.  Schroͤder,  461.
Echubart,  767.
Schubizer,  431.

Schneider,  50.  2ãg.  200.  410  %  Schübler,  161.  163.  604,  566,
45.  715.  775.  839  849  Schuh,  227.  378.  406.  716.

665.

Schnell,  107.  233.  bog.  5.

Schnürlin,  214.
Schober,  417.
Schoch,  91
Schbllkopf,  455.
Schdll,  344.
Scboll,  681.
Schduhaar,  412.
Schdnhardt,  713.
Schdnheiz,  85.
Schduhut,  87.
Schbninger,  163.
Schoͤnleber,  170.
154.  Schoͤppler,  617.
180.  Schornsiein,  186.
236.  Schorpp,  J760.

43  Schott  v.  Schottenstein,  6P6.
66r#.  Schott,  Co.  137.  162.  235.  663.
713.  660.  79.  852,  853.  97)7.

836.  900.

Schd#le,  314.
Schrade,  742.
Schrader,  100.  66.
671.  Schraͤgle,  168.  344.
Schraishuhn,  702.
Schramm,  407.  496.
Schray,  814.

Schuhmanu,  8.3.

Schüle,  96.  u4.  416.  97.

Schuler,  769.  945.

Schuhmacher,  63.  85.  718.

Schurr,  266.

Schuster,  4y.  57.  6)7.  9

Schüßler,  254.

Schötterle,  163.

Schüttle,  245.

Schütz,  169.  ö.

Schützlein,  Joch

v.  Schwab,  6;1.

Schwab,  429  911.

Schwaderer,  250.

Schwager,  189.

Schwaibold,  165.

Schwänzle,  838.

Schwarz,  30.  100.  10b.  167.  1
289.  435.  534.  C#rr.  öur.
711.  751.  852.  920.

Schwarzkepf,  676.  861.

Schwärzler,  908.

Schwarzmann,  666.

Schweikle,  35.

Schweiklin,  773.

Schweizer,  2  42.  368.  422.  *½
760.  774.  doo.

Schweigerbarth,  129.  711.
        <pb n="1001" />
        Schwend,  936.

Schwerdt,  154.

Schwerz,  6384.

Schwille,  922.

Graf  v.  Seckendorf,  130.  634.

v.  Seckendorf.  655.  683.

v.  Serhach,  775.

v.  Seeger,  131.  135.

Eeeger,  41.  43.  60.  171.  182.
642.  922.

Seibold,  693.

Sciboth,  284.

Seidel,  274.  427.

v.  Seidenberger,  836.

Seiserfeld,  239.  627.

Sailacher,  717.

Seiz,  912.

Sckel,  51.

Seligmann,  418.

Selmer,  57.

Sengbaas,  606.

Sessenbeimer,  414.

v.  Seubert,  175.

Seuferle,  23.  »

Sepbolhtszyshgzs

Seyboth,  627.

v.  Seybothen,  260.  677.

Seyfang,  739.

Seysried,  242.

Seylin,  435.

Sezer,  416.

Sicherer,  129.  662.

Sieber,  97.  633.

v.  Siegel,  321.

Siegel,  910.

Siegele,  603.  851.

Siegle,  625.  693.

45

Siegner,  817.
Sigel,  254.  Bos.
Siglin,  771.  917.

Cigwart,  161.  162.  663.  (64.

Sthler,  194.

ESilber,  2686.

Sing,  284.  033.
Singer,  798.

Sirt,  680.

Soldner,  628.

Soͤller,  102.

Sommer,  30.
Sonnenwald,  175.  227.
Graf  v.  Sontheim,  247.
Späh,  430.
Spangenberger,  604.
Spät,  605.

Spätb,  32.  497.
Spatscheck,  780R.
Specht,  32.  101.  732.
Sxegel,  284,  285.  95.
Speidel,  170.  179.  252.  729.
Spengler,  633.  737-Sperr,
  732.

Speyer,  314.

Spindler,  418.

v.  Spittler,  97.  165.
Spöttel,  947.
Sprandel,  84  .
Sprengcs,  9#5.
Spreter,  63.

Spriegel,  934.

Spring,  498.
Springer,  68.  211.  911.  953,
Sprosser,  844.
Sprägel,  732.

Stäbler,  292.

Stadelbauer,  568.

Stadelmaier,  2333.

Städeln,  792.

Graf  v.  Stadion,  #  16.

v.  Stahl,  636.  905.  937.

Stabl,  36.  186.  262.  285.  611.

Stählin,  677.

Steiger,  769.

Stang,  637.

Stark,  288.  945.

Staudenmaier,  406.  842.

Stauder,  292.

Steck,  679.  qgeg.

Stcegmayer,  Bo.

v.  Steffelin,  goo.

Stegmaier,  345.  416.

Stehle,  777.

Steiger,  119.

Stein,  187.  223.  263.  713.  110.

Steinbrenner,  10#3.  73.

Steiner,,  Ig.  41.  56.  431.  491.
498.  603.

Steinhard,  129.

Steinhauser,  120.  945.

Steinboser,  156.

Steinhülber,  617.

Stek,  332.

v.  Stemmer,  655.

Stemmer,  707.

Stemmler,  267.

Stenzel,  191.

Stephani,  288.

Scterk,  456.  834.  946.

Graf  v.  Sternberg,  145.

v.  Sternenfeld,  691.

v.  Stetten,  286.  713.  935.

Stendel,  158.  660.  661.  664.
        <pb n="1002" />
        Stieger,  610.
Stierle,  406.
Stierlin,  129.
Srikel,  835.
Sting,  229.  910.
Stochdorf,  750.
Stockle,  824.
Stöckler,  ½12.
Stöhr,  729.
Scohrer,  183.  165.
Stock,  324.

v.  Stokmaler,  708.

Stoll,  96.  181.  4%.  734.  847.

853.
Stoͤlle,  239.
GStollsteiner,  846
Stolpp,  716.
Scorr,  86.  869.
Storz,  617.  Jot.
Stötter,  587.

Smmaub,  44.  47.  58.  S3.  190.  675.
636.

714.  741.
Stranß,  429.  688.
Strehle,  111.

Stribel,  410.

Strifler,  838.

Strobel,  85.  773.  847.
Soerddel,  58.  95.  286.
S#bffler,  497.

Seröhlin,  34.  2  29.  6.

Snopp,  944.
Stüb,  407.
Stüber,  770.
Stuckrad,  124.
Stumpf,  129.
Stumpp,  o8.  407.
—

46

Euffel,  624.

v.  Sulow,  612.
Sulz,  100.  421.
Sülzer,  809.
Söskind,  66°.  638.
Sösser,  851.
Susset,  860.

Tafel,  162.  668.
d.  Tessin,  27.
Teufel,  381.  187.
v.  Thannbauser,  34.
v.  Theobald,  275.
Theurer,  835.
Thomann,  943.
Thomas,  947.

Truk,  9y.  106.
Trumpf,  528.  got.
Trunk,  606.

Uebel,  227.

Graf  v.  Uerküll,  Vor.

Gräsin  v.  Uerküll-Gyllenbem,
45.

Unfried,  253.

Uhl,  171.  223.  242.

v.  Ulm,  260.  670.

Ulmer,  42.  426.  611.

Ulrich,  190.  713.

Unkel,  go.  1068.  602.

Unseld,  So.

Urban,  705.

v.  Thumb-Neuburs,  233.  725.  utz,  841.

t#
Thumm,  55.  48.  714.
v.  Thüna,  768.

Vaibinger,  141.  8i6.
v.  Valois,  687.  688.

Färft  v.  Thurn  und  Taris,  243.  Banotti,  Bon.

14t.  266.  392.

v.  Varnbuͤler,  834  917.

Graf  v.  Thurn  und  Valsassina,  Vatter,  231.

r728.
Tittot,  668.
Tobel,  677.

Veeser,  a66.  28q.  614.
Peiel,  120.
Peit,  129  3672.  361.

Graf  v.  Thrring-Guftazell,  144.  Veith,  716.

Tränkle,  520.

Vester,  29.  7r

Traub,  48.  614.  869.  coq.  98.  Vetter,  224.  70.

Treitler,  803.
Tremel,  607.
Trick,  748.
Trinkler,  676.
Tritschler,  301.
v.  Troͤltsch,  2500.
Trster,  022.

v.  Trokt,  684.

Veybl,  721.

Vicker,  3.

Billforth,  294.

v.  Discher,  28.  66.  658.
Vischer,  6°2.  776.
Vogel,  36.  219.  904
Pogelsang,  270.
Pogelwaid,  275.
        <pb n="1003" />
        Vogler,  618.

Vogt,  3a.  59.  710.  776.
Böbringer,  235.

Volk,  2068.

Volker,  69.

Mlker,  370.

Pöll,  85.

Wollmann,  95.

47

v.  Wallbrenn,  66.

Wallinger,  437.

Walter,  806.  1c7.  114  215.  237.
67T.  657.

Walther,  66#.  03.

Walz,  50.  5..  102.  210.

Wankmüller,  713.

Wanner,  13.

Vollmer,  3.  89.  212.  29/.  4½5.  Wecker,  20.

423.  910.
Vollratb,  115.  409.

Weckeit,  738.
v.  Weckherlin,  3147.

Volz,  1  6.3.,6.06  34.  684.695.  9  7.  Weckberlin,  „37.

Wommoelberger,  160.
Vötsch,  025.
Votteler,  63.  175.

Wachendorf,  276.
v.  Wcchter,  1.
842.
Wächter,  260.  667.
Wacker,  315.
Wagenublast,  238.
Wagenländer,  835.
Waggersbäuser,  573.

Weeber,  134.  867.

Weber,  0.  32  83.  156.  162.
215.  411.  41%.  408.  603.
619.  663.  k65  923.

Wegenasi,  i1ko.

181.  542.  67.  Weichert,  410.

Weichmuͤller,  61.
Weidelich,  424.
Weidmann,  46.
Weidncr,  Ur#1.
Weigel,  106.
Weigele,  414.

Wagner,  14.  a1.  407.  400.  4  2.  v.  Weigelin,  775.
418.  Jn4.  180.  8,6.  855.  Weigle,  34.

cio.  914.  979.  933.
Wahl,  133.
Waldbauer,  35.  677.  634.

Weigold,  1.
Weihmüller,
Weikh,  20.

93.  713.

Fürst  v.  Waldburg-Zeil-Wurzach,  Weilbacher,  680.

214.  913.

v.  Weiler,  2236.

Gras  Waldburg-Zeil-Trauchburg,  Weiler,  436.
66

Wälde,  6.  80.

v.  Waldek-Pyrmont,  683.
Waldenmaier,  445.
Walker,  717.  840.

Weinnebmer,  ö6.

Weieschedel,  838.

Weiß,  319.  230.  475.  361.  436.
40l.  830.

Weißer,  197.  3-8.  677.

Weißhaar,  225.

Weißlein,  qog.

Weißmaun,  104.  497.

Weirler,  171..

Weizsaͤcker,  240.  662.

v.  Welden,  7.3.

Welk,  62.

Welker,  452.

Weller,  337.  740.  055.

Wellinger,  226.

Welt,  731.

Welte,  654.

Wencher,  134.

Wenger,  6:5.

Wengert,  40.  100.

Wengler,  733.

Wenkler,  gg.

Wenng,  261.

Wenz,  #71.  go#.

Wenzler,  7Fo.

Wergo,  soo.

v.  Werneck,  84.

Werner,  36.  40.  99.  174.  GBo.
907.

Werwag,  787.

Werz,  215.

Weser,  79.

Wetzel,  606.

Gewhreter,  377.

Wibel,  106.  800.

Widemann,  0-.

Widmaicr,  226.  248.

Widmann,  s.  34.  98.  233.  407.
436.  632.  7190.  9og.  9%0.

Wied,  60.

Wiedenmaier,  842.

Wiedenmann,  180.
        <pb n="1004" />
        Wiedmann,  45.

Wieland,  20.  Ju.  186.  854.

Wieler,  106.

Wieser,  739.  767.

Wiesinger,  740.

Wiest,  735.  754.

Wilhelm,  à2.  941.

Willmar,  goo.

v.  Wimpfen,  667.

Wimpfheimer,  266.

Windenbach,  944.

Färst  v.  Windisch-Gräz,  145.

Winkler,  769.

Winter,  567.  623.

Graf  v.  Wiutzingerodc,  129.

Wirth,  106.  171.  211.  223.
408.

Wisbeck,  170.

Wißmann,  65.

Wißmer,  203.

Wittmann,  655.  56.

Wocher,  343.  693.

v.  Wohlfarth,  2o5.

Wohlfarth,  29.  715.  765.

861.

Wohlhuͤter,  111.

Wohlieber,  214.

Wöhrlin,  107.

Wölber,  21.

Wolbold,  32.

Wolf,  61.  63.  84.  au4,  à#5.

428.  730.

48

Wolfensberger,  #10.  870.
Wolfer,  873.

v.  Wölker,  135.

v.  Wöllwarth,  240.  677.
Wolßdorf,  656.

Woͤrner,  215.  726.
Woͤrz,  172.  901.
Wößner,  853.

Wurcherer,  149.  23122.
Muoer,  791.

Mullen,  412.

v.  Wund,  6867.
Wunderle,  936.
Wunderlich,  682..
Wördele,  437.

Wurm,  158.  159.  660.  66nv.
  Wurmser,  418.  613.
Wurst,  186.  goq.

Wursier,  70.  170.  424.  6835.

Würtele,  6556.  857.

Jacher,  56.

Jahn,  4  5.

Zaiger,  496.  718.  720.  769.
Saic,  149.

Zanantoni,  309.

Zängerle,  248.

Jech,  213.  942.

Zehender,  862.

Jebrfelder,  108.

Jeiher,  933.

Jürst  v.  Zeil-Wuxzach,  58.

 

Jeitter,  236.

Zeller,  7.  147  683  567.

Zentler,  917.

v.  Jeppelin,  687.

Jiegelmaier,  765.

Jiegler,  19.  4%  321.  539.  7#.
Ba4.  ꝗ18.

Zihler,  660.

Zikfeld,  274.

Zillhardt,  223.

Zimmer,  206,

Zimmerle,  407.  815.

Jimmermann,  607.  635.  ,
671.

Zindel,  165.

Zink,  435.

Zinkenstein,  276.

Zinsmeister,  3.

Zirn,  244.

Zipfeli,  324.  B0s.

Jipperer,  719.

Zipperlen,  676.

oll,  668.

oller,  181.  615,

Zorn,  770.

Zuber,  276.

Zug,  779.

Zügel,  272.  415.  gis.

Zumtobel,  293,

Jundel,  417.

Zwerger,  557.

v.  Zplleubard",  6.
        <pb n="1005" />
        Aalen,  131.
Abldorf,  232.
Alpirsbach,  131.
Altensteig,  83.
Aulendorf,  145.
Backnang,  137.  611.
Balingen,  137.

Ballbach,  230.

Balzheim,  436.

Balzholz,  423.  715.
Bartholomä,  137.
Bechingen,  538.
Beersbach,  627.

Beilstein,  337.  814.
Bermaringen,  795.
Bernshausen,  935.
Besigheim,  130.  20  #.
Bemelsbach,  747.
Bibcrach,  137.  14.
Bierigheim,  157.
Bikelsberg,  924.
Birkendorf,  60
Birkenzell,  637.
Dittenfeld,  315.
Blaubeuren,  137.
Böblingen,  137.
Bohndorf,  279.
Bbanigheim,  „337.
Bopkingen,  157.  392.  458.

*

IV.

Orts--Register.

Börstingen,  44.  40
Brackenheim,  13).
Brittheim,  924.
Buchau,  59.  14

Calw,  137.
Cannstadt,  13).
Crailsheim,  131.

Daugendorf,  533.
Dautmergen,  83.
Deppenhausen,  62.
Dornhan,  747.  805.
Dürrenmettsten,  852.
Duͤrrmentingen,  61.

Sbenweiler,  145.

Eglingen,  397

Eglofsfs,  145.

Chingen,  137.  133.  835.
Ehningen,  618.

Eichenroth,  105.
Eisenhurhsroth,  737.
Ellwangen,  391.  737.  788.  934.
Emeringen,  796.

Frankenhofen,  24é.
Freiburg,  743.  835.
Freudenstadt,  137.
Friedingen,  86g.

Irommenhausen,  2180.  425.  924.

Sasgstadt,  529.
Gaiöbach,  362.
Gebenweiler,  603.
Geißlingen,  435.
Gemmrigheim,  80.
Geradsietten,  582.
Giengen,  137.  820.
Gmünd,  738.
Göppingen,  137.  204.
Grasbronn,  627.
Gronau,  311.
Gröningen,  767.
Groß-Botewar,  137.
Groß-Engstingen,  176.
Groß-Gartach,  277.
Groß-Laupheim,  869.
Groß-Süßen,  870.
Gäglingen,  137.
Gundelfingen,  393.
Gunzach,  2388.
Gurtenzell,  744

Hag,  867-Hagenbuch,
  436.  768.
Hall,  137.  204.
Hebsak,  837.
Heggbach,  246.
Heidenheim,  137.  62z

7
        <pb n="1006" />
        Heilbronn,  137.
Hemmenderf,  728.
Herrenberg,  137.  Au  7.  834.
Hessenthal,  186.
Hrolachsbof,  187.
Hirrlingen,  507.
Hohbach,  78).
Hohenacker,  919.
Holzleuthe,  539.
Horb,  138.
Hornberg,  76y.

Jesingen,  924.
Ingelfingen,  157.  147.
Ißuy,  240.

Justingen,  333.

Kirchberg,  137.  529.
Kirchheim,  137.  936.
AKnirtlingen,  137.

Königseggwald,  145.

bWangenburg,  137.  391.
aufen,  137.

Leidringen,  780.  a#=keonberg,
  157.

beutkirch,  58.  393.  435.
Limpurg-Gaildorf,  142.
Limpurg-Gröningen,  142.
Limpurg-Schmidelfeld,  247.

Limpurg-Solms-Affenheim,  142.

Ldwensiein,  723.
Ludwigsburg,  137.  9äé.

Marbach,  187.

bo

Markgröningen,  137.
Maulbronn,  362.
Mengeu,  33.  6..
Mergentheim  138.  241.
957.
Mistlau,  529
Mockmühl,  23).
Möhringen,  337.
Munderkingen,  67.
Mönsingen,  137.  204.
Murhhardt,  137.

Nagold,  357.  686.
Neuenbürg,  157.
Neuenstadt,  137.
Neuenstein,  6681.
Neuffen,  137.
Neufra,  397.
Neutrauchburg,  244.

Rizenbausen,  s10.  241.  533.

Nordstetten,  178.
Nürtingen,  137.

Ober-Boihingen,  656
Ober-Ilfingen,  852.
Ober-Marchthal,  144.
Ober-Oeschelbronn,  279.
Ober-Stotzingen,  869.
Ochsenhausen,  145.
Oehringen,  157.  391.
Olnhausen,  33.
Oppelspohn,  516.

Pfullingen,  137.

Ravensburg,  137.  308.
Reutlingen,  137.
Reringen,  238.
Niedligen,  62.  137.  204.
Rielingshausen,  515.
Rißegg,  293.
Rosenfeld,  137.
Roswälden,  55).
Roth,  14•5.
Nottenburg,  157.  704.
Rottenmünster,  14)7.
Rottweil,  114.  397.
Röbgarten,  137.  v0k#D

Scheer,  136.  144.
Schemenberg,  145.
Schorndorf,  137.
Schramberg,  779.
Schussenried,  145.
Simmotzbeim,  921.
Sindelfingen,  157.
Sontheim,  84.
Scteinheim,  5,.5.
Stddtlen,  627.
Etuttgart,  85.  137.  780.97
Eulz,  137.  428.

Täbingen,  92.

Tettuang,  136.  434.  i5.  955.
Tübingen,  95.  152.  #k.  40  -0
Tuttlingen,  127.

Ulm,  137.  195.
Unlingen,  533.
Unter-Essendorf,  637.
        <pb n="1007" />
        Unter-Ilfingen,  852.

Unter-Oeschelbronn,  279.

Unter-Rombach,  956.
Urach,  137.
Urbach,  796.

Baihingen,  137.  112.
Wachbach,  533.

Wachendorf,  507.
Waiblingen,  137.

51

Waldenburg,  392.
Waldsee,  136.  144.

Wengen,  471.  435.  900.

Weikersheim,  51.
Werlheim,  409.
Weingerten,  133.
Weinsberg,  137.
Weissenau,  59.  145.
Weisenstein,  752.
Weickersheim,  137.
Widdern,  4.

Wildberg,  13-.  (81.
Winnenden,  137.
Wizmanns,  314.
Wolfegg,  14  1.
Wolfsölden,  58.5.
Wurmlingen,  473.
Wurzach,  144  214

Zell.Wurzach,  144.
Zell,  536.
Zwiesalfen,  143.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
