kennt der Criminal-Senat des Gerichis- hofs für den Schwarzwald-Kreis: daß 1. Fidel Reger, von Dellingen, wegen falschen gerlchtlichen Zeugnisses, er- schwert durch dos Anerbleten zu dessen eldlicher Erhärtung, und die Bezeich, nung selner Angaben als gbuliche Wahr- helt, sodann wegen Verleltung zweier Mitzeugen zu Ablegung eines falschen Zeugnisses, zu dreimenatlicher Fe- stungs= Arbeitsstrafe; 2. Johannes Diebold, von Dellingen, wegen Melneids, zu dreimonatlicher Festungs= Arbeitsstrafe, und 17 5. Marlane Schäzle von da, wegen desgleichen Vergehens, zu zweimonat- licher ihrer kdrperlichen Beschaffenheit angemessenen Zuchthausstrafe za verur- lbellen, die Entscheidung über den Kestenpunkt aber bis zur Aburtheilung des Haupt-Jaculpaten Joseph Schcézle durch die Militär, Behdrde auszusetzen, auch gegenwärtiges Erkenntuiß durch das Staats= und Regierungs-Blatt b#fentlich bekannt zu machen sey. Täbingen, den 3. December 1821. Bauer. .) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Kbnigl. Verordnung, die Auczeichnung der die Kösch-Anstalten leitenden Beamten betreffend. Um bei entstebender Feuersbrunst den- jenigen Beamten, welchem nach der Feuer- kösch -Ordnung vom 2o. Mal 1308 die Altung der Löcch Austalten obliegt, oor den übrigen auf dem Brandplatze erscheinenden Beamten auszuzeichnen, und der #sch- Wannschaft noch mehr als durch die bloße Dienst-Kleldung bemerklich zu machen, wird andurch verordnet, daß der dirlgi- rende Beamte jederzelt mit einer weißen Binde um ven linken Oberarm auf dem Brandplatze zu erscheinen babe. Stuttsart den 14. Januar 1817. Schmidlia.