2. Des Konligl. Studlenraths. Die Einsendung von Nachrichten wegen der Jahrmaͤrkte zum Behuf der Redaktion der den Kalendern beizufuͤgenden Markt-Verzeichnisse betreffend. Es bat sich die Nothwendigkelt gezeigt, eine neue Sammlung der Nachrichten zu veranstalten, welche als Grundlage für dle jährliche Ferligung des den Landes-Kolen- dern belzufügenden Verzeichnssses der Jahr- märkte und der Tage auf welche sie je in dem betreffenden Jahre fallen, erfordert werden. In dleser Räckslcht wird sämtlichen Königl. Oberämtern aufgegeben, Innerhafb oler Wo- chen zum Khnligl. Studlenrath zu berlch- ten, welche ihrer Amtsorte zu Abhaltung von Jahrmärkten berechtigt sind,, und mit dem diesfallsigen Bericht auf besondere, je jedem einzelnen Ort, welcher eine solche Berechilgung hat, zu widmenden Bellagen, die für obigen Zweck -erfosdexlichen naͤberen Rachrichten theils a) über die Beschaffen- beit eines jeden Markts (Gegenstände des Morkt-Verkehrs) tbeils b) über die Zeit der Abhaltung anlugeben. Bei a) wird bemerkt, ob der Markt Krämer-eder Vleh- warkt, oder beldes zugleich ist; so wie auch senstige etwaige eigenthümliche Bestim- mungen des Marktes, z. B. ob er Reß- Schaf-Flachs-tc. Marki sey, anzugeben Und, b) In Bezlehung auf die Zelt der Ab- haltung wird angegeben: 1.) ob der Markt nur Elnen oder meh- rere, und wie vlel Tage daure; #.) welcher Tag fär gerbhnlich zu Ab- baltung des Marktes oder wo der Markt mehrere Tage dauert, für den Aofang desselben bestimmt sey; 3.) welche Regel in Abslicht auf die Verlegung des Marktes nach Beschaf- fenhelt des Wochentages auf welchen der sonst gewobullche Termin fällt, Sctatt findet. Hleher gehdren insbe- sondere folgende Fälle: Wenn der Markt für gewbhoallch auf einen bestimmten Monats= oder Helligen- ((Namens-) Tag (4. B. auf 1. Juli, auf Laurentik 2rc.) gelege ist, wie wird es gehalten, wenn dleser Tag auf inan solchen Wochentag fäll## wescher nichs zu Abhaltung des Merktes gealgnet ist; z. B. auf einen-Sonnsge# Wenn des Marktrag durch elnen Peiligentag so bestimmt ist, daß er an elnem gewissen Wochentag vor