Nro. 5. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Freitag den 25. Januar 1822, I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. 1I1. Verfügungen der Departements. Des Departements der Finanzen: 1. Des Finanz-Ministerium. Allgemeine Verordnung, dic Forsi-Eineheilung und das Forst-Personal betreffend. S. in der dle Forst-Organisation be- treffenden allgemeinen Verordnung vom 7. Juni 1818, K. z. ist ecch für die Revier- Elmthellung eine nähere Revisien vorbehal- ten worden. Nachdem nun Sr. Khnigl. Majestät sowohl hleräber, als über einige auf Vereinfachung des Geschäftsgangs, Vervollständigung des Forstschutzes und an- gemessenere Gehalts-Regulirung sich bezle- bende weiteren Bestimmungen Vortrag er- stattet worden, haben Allerbdchstdleselben durch Resolutionen vom 6. November und