fuͤr Schreibmateriallen in jeder Classe 15 fl. Außerdem erhält eine Anzahl von Fbr- stern, unabhängig von der Besoldungs= Classe und nicht als Besoldungsthell, son- dern blos nach dem aus Lek#l-Umständen bhervorgehenden Bedürfulsse, elne Pferds- ration; auch werden die bleher den Un- terförstern zugestandenen Jagd-Emolu- mente wo die Jagden noch nicht verpach- tet sind, so wle die Anbring-Gebühren im Betrag von Elnem Drlttheil der auf lhre Anzelge angesetzten Forststrafen, künf- tig den Flrstern überlassen. e) Ein Forstwarth soll erhalten Geld.. 343 fl. : Klaf.er Holz à g fl. 18 fl. — 30 fl. EEILIEIIEIIIII !) Ein Waldschütze, je nach der Größe seines Bezleke Geld öo bis 100 fl. nebst : Klastern Holz59 fl. 16 fl. VTestimmungen hinsichtlich der Pferderationen und des Holzbedarfe. Die Oberf#rster sowohl als die Fbrster lind gegen den Bezug von Pferderationen, die nur für das Bedürsniß des Dlenstes- gegeben worden, die entsprechende Anzahl von Pferden u irklich zu halten verbunden. 15 Die Forst-Assistenten haben zwor nicht dleselbe Verpficichtung, doch dürfen dle Dienst-Verrichtungen, welche sie nur zu Hferde besorgen können, hlerwegen nlemals Noth lelden. . An Brennholz werden gegen Bezah= lung der Reoier Preise aus berrchaftlichen Waldungen jährllch zugestanden: elnem Oberfbrster 16 Klafter buchen Holz oder à4 Klafter einer geringeren Holzgat- tung; elnem Feirster, (ohne Räücksicht auf dle Classe) 8 Klafter buchen Holz oder 12 Klafter geringeren Helzes. Zum Bczug elnes hbheren Quantums haben dleselben besondere Leglilmation der vorgesetzten Behbrde nölbig; jeder Helzhan- del oder Verkauf von Besoldungsholz ist, wie bloher, verboten. F. 8. Personal-Besiellung. Fär die In der Felge bestehenden Stel- len haben Se. Kbnigl. Majestät das in der Bellage angezeig:te Personal gnä- digst bestimmt. F. 9. Vollziebungs-Termin. Die neue Einrichtung ist auf den 1. März