58 B.) Des Departements des Innern: 1. Des Koͤnigl. katbolischen Kirchenraths. Die diesjährige Dienstprüfung der katholischen Geisilichen betreffeud. Dle Dienstpräfung der katholischen Geist- lichen für Kirchenstellen wird im laufenden Jahre auf den B. Juli festgesetzt, und es findet zu kelner andern Zeit und in keinem andern Orte eine außerordentliche Prüfung statt. Dabel werden nur diejenigen Geist= lichen zugelassen, welche im Jahr 181:9 und früher Priester geworden sind. Die Candldaten haben sich vier Wochen vorher schriftlich dahler zu melden, und, wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den J. Juli, Abends 4 Uhr, auf der dies- seltigen Kanzlel zum Einschreiben zu er- scheinen. Uebrigens berust man sich auf die im Staats = und Reglerungs = Blatt vom 16. Februar 1319, S. 111 bekannt ge- machten Anordnungen. Sturtgart den 19. Januar 1822. Camerer. Des Kbnlgl. Studlenratbs. Die Bekanntmachung der Prüfung der Studien-Candidaten betreffend. Unter Hinwelsung auf die Verordnung vom Jahr 1325° (Staats= und Regierungs- Blatt Nro. 4) wird biemit bekannt ge- macht, daß die nächste Prüfung der Siu dien-Candidaten am 11. und 12. Februar dieses Jahrs werde vorgenommen werden. Stuttgart den #4. Januar 1822. Säskind. C.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Seine Kknigliche Majestät haben durch hbchstes Decret vom :-. Dezember 121 auf eine deshalb gestellte unterthä- nigste Anfrage zu bestimmen geruht, daß der Bergmeister Rößler in Alpirsbach seinen Rang auf der sflebenten Stufe der Rang-Ordnung vom 18. Oktober v. J. zu nehmen habe. Stuttgart, den 12. Jannar 1337. Weckherlin.