Widersetzlichkeit und Injurien gegen die Obrigkeit, unter dem 11. Sept. d. J. gefaͤllte (in dem Staats- und Reglerungs- Blatt Nro. 81. S. 771 eingeruͤckte) Straf-Erkenntniß, erhobene Berufung, als durch das spätere Betreten des Wegs zur Gnade verzichtet, zurückgewiesen. Den 3. December wurde: 2. In der Rekurssache des Chrisilan Mutz und Consorten von Glatlen, Oberamts Freudenstadt, das von dem Gerichts- bofe zu Tübingen unterm 2:5#. De- cember v. J. gefällte (in Nro. J. des Srtaats= und Regierungs-Blatts vom J. 1821. S. 41 elngerückte) Erkenntniß gegen sämtliche dort wegen Tumults als verurthellt aufgeführte Indiolduen, welche alle den Rekurs ergriffen hatten, unter Verurtheilung der Rekurrenten in die Kesten zweiter Instanz bestätigt. Den 1i. December wurde: 3. iIn der Rekursfache der Judithe Caroline Heß, von Reichenbach, Oberamts Gdp- pingen, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unterm 15. Nodember d. J. wegen mittelst Fäl- schungen theils vollbrachten, theils ver- suchten Beirugs, wegen wiederholten Va- girens, Ehebruchs und Veruntreuung wider sie gefällte (in das Staats= und Reglerungs -Blatt Nro. 95. S. 913 44 eingeruͤckte) Straf-Erkenntniß unter Ver- uriheilung der Rekurrentin in die Kosten aiweiter Instanz lediglich bestaͤtlgt. Den i5. December wurde: 4. in der Rekurssache des Aloys Hoch, von Engenreuthe, und des Joseph Schmld- berger und Georg Bandel, von Ber- gatreuthe, Oberamts Waldsee, die einge- wandte Berufung gegen das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Ulm, wegen versuchter Wilderel, und gefährlicher Wldersetzlichkelt gegen einen Forstdiener unterm 6. August d. J. older sie gefällte (in Nro. 76. S. 756 des Staats= und Reglerungs-Blatts einge- rückte) Straf-Erkenntulß, wegen Man- gele elner Beschwerde unter Verurthellung der Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz verworfen. Den 13. December wurde! 5. in der Rekurssache des Gemeinderatbs Jakob Mollenkopf, von Dfullingen, Oberamts Reutlingen, das von dem Criminal-Senate des Gerschtshofs zu Täbingen unterm 2 7. August d. J. wegen Veruntreuung von Gemelnde-Früchten und versuchter Verleltung der Zeugen seiner Vergehen zu falschen Aussagen, wider ihn gefällte (in Nro. Gö. S. ½:5 des Staats= und Reglerungs-Blotts enthaltene) Stref-Erkenneniß unter Ver-