terstuͤcke eine viermonatliche Festungs- strafe; h)) dem Jehann Schilling wegen Theil- nahme an mehreren Fälschungen und wegen Vernachläßigung seiner Pflich- ten als Krlegsvogt eine drei und ein- halbmonatliche Festungsstrafe; i) dem Alt Joachim Gollmer wegen betrüglichen Schuldenmachens mittelst falscher Kaufschillings-Zieler= Briefe, wegen Vernachläßigung seiner Pflich- ten als Krlegsoogt, und wegen anderer Verfeblungen eine oler und einhalb- monatliche Festungsstrafe; k) dem Adam Hertnek wegen beträg- lichen Schuldenmachens miutelst fal- scher Kaufschillings-Zleler-Brlefe eine siebenmonatliche Festungsstrafe; 1) dem Johann Philipp wegen gleichen Verbrechens, ferner wegen Beihälfe zu einem gleichen Vergeben des Mi- chael Goßl, wegen unvorsichtiger Mit- wlrkang zu andern dergleichen Fälschun- gen, und wegen eigenmächtiger Veräus- serung eines verpfändeten Ackers eine oler und einhalbmonatliche seiner schwächlichen Körper-Beschaffenheit an- gemessene Festungsstrafe; m) dem Jakob Sträule wegen großer Betrügerelen mittelst Verpfändung und Veräußerung bereits verpfändeter Gä- 54 ter-Stücke, wegen betrüglichen Schul- denmachens mittelft eines falschen Kauf- schlllings = Zieler-Briefes, und wegen Theilaahme an einem gleichen Verge- ben eines Anderen eine zehenmonat- liche Zuchthausstrafe; Mn) dem Friedrich Web wegen Fälschung und dadurch herbel geführter großer Beschädigung, auch wegen Verschul- dung an selnem Vermdgens Zerfoll ei, ne drei und elnhalbmonatliche Zuchtbausstrafe; dabei wurde jerem der Verurhheilten ein angemessener Theil der Umeersuchungs- Kosten zugeschleden, und der Ersatz des durch ihre Vergehen verursachten Scha- dens, bezlehungsweise unter solidarischer Verbindlichkeit, auferlegt. Am 8. December wurde: Johann Adam Tiefenbach, von Op- penweiler, Oberamts Backnang, wegen beabsichtigter Verwundung und dadurch verschuldeter Thdrung in Betracht der vorliegenden besonders mildernden Um- stände, mit achtmonatlicher Festungs- strafe belegt, und zu Bezahlung seiner Arrest- und Azungs= so wle der Ob- duktions und sämtlichen Untersuchungs- Kesten für verbunden erklärt. Am 2. December wurde: 10. dem Jung Gotilieb Schéchterle, 2