Cassen Gelder, Mißbrauchs seiner Amts- Gewalt, und wegen unordentlscher Fuͤh- rung selner Frucht= und Holz-Verkaufs- Register, neben Bezohlung der Unterfu- chungs = Kosten zu drei und einbalb- monatlicher Zuchthausstrase; at. Jakob Graf, Bauernknecht von Pop- penweller, Oberamts Ludwigsburg, wegen wiederholten und ausgezeichneten Dleb- stahls, reben dem Ersatze des Schadens, und Bezahlung selner Arrest= und Azungs= auch der Hälsie der Untersuchungs-Kesten, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, und nachheriger Stellung unter genaue polizeiliche Aufsicht 15. Johann Friedrich Oexle, lästerer zu Valbingen, wegen eines greßen und ausgezeichneten Diebstahls, ferner wegen Asotie und Lügens vor Gericht, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs= und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, auch Ersatz des Schadens, zu fünfzehn- monatlicher Zuchthausstrafe. Am 36. December wurden fol- gende Strafen erkannt: 26. gegen die zu Stuttgart in Untersu chung gekommene Johanne Christiane Thudium, von Beutelsbach, Ober- amts Schorndorf, wegen wlederholter Unzucht in der Residen; stadt und wieder- bolten Bagirens, neben dem Ersatze der Arrest= und Untersuchungs-Kosten, eine neunmonatliche Zuchthausstrafe; :7. gegen Michoel Kienle, Weber von Wurmberg, Oberomts Maulbronn, we- gen schwerer Khrper-Verletzung, neben der Verbindlichkeit zum Ersatze der Hei- lungs= Arrest und Untersuchungs-Ko- sten, eine viermonatliche Festungs= strafe: 28. a) gegen die zu Ludwigsburg in Unter- suchung gekommene Christine Lang, von Altbach, Oberamts Eßlingen, wegen dritten Diebstahls, gewerbsmäßig ver- übter Unzucht in der Residenzstade, Ebebruchs und wiederholten Waglrens, neben der Verbindlichkeit zu Erstat- tung ihrer Haft= und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, eine zehnmo- natliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsperrung In ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Mo- naten;z b) gegen Georg Michael Weissch édel, von Cannstadt, wegen Ehebruchs zu der ihm unterm :r. Oktober 1831 zu- erkannten dreijährigen Festungsstrafe (Staats= u. Regierungs-Blat S.839) eine weitere dreimonatliche Festungs- strafe, neben Erstattung von 4 der Un- tersuchungs-Kosten;