schen Theilnahme an einer Anbring-Ge- buͤhr, und wegen anderer geringerer Dienst-Vergehen, selner bisher beklei- deten Commundienste entsetzt, zu Be- kleidung einer bffentlichen Stelle fär unfähig erklärt, und neben der Ver- bindlichkelt zum Schadens-Ersatze, und zu Erstattung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten, mit oier- zehntägiger Gefängnißstrafe belegt; b) der Gemeinderath Johann Georg Däuble, von Gechingen, wegen der von ihm als gewesenem Pferchmesster jzum Zweck ungesetzlicher Ausgaben ver- dbten Rechnungsfälschung, und Toheil- nahme an einer Zeche auf Kosten des Commun-Verm#gens, neben der Ver- bindlichkeit zu Erstattung eines ange- messenen Thells an den Untersuchungs- Kesten, seiner Gemeinderathsstelle ent- setzt, zu Bekleldung eines dffent- lichen Amtes für unfählg erklärt, und zu vierzehntägiger Gefängniß= strafe verurtheilt. Am 29. December ist ferner: 14. der zu Närtingen in Verhafe= und Umersuchung gekommene Johann Georg Wandel, Bäcker von Remmelspach, Oberamts Tübingen, wegen wiederhol- ten, in Genossenschaft veräbten großen und dabei gusgezelchneten Diebstahls, se wle 68 wegen Vagirens, neben sollderischer Ver- bindlichkeit zum Schadens-Ersotz mit sel- nem Genossen, unter Einrechnung der von dem Criminal-Senat des Koͤnigl. Gerichtshofs für den Donau-Kreis am 13. August d. J. wegen Concubinats gegen ihn erkannten, von ihm aber noch nicht erstandenen einmonatlichen Fe- stungs-Arbeirsstrafe, zu einer sechzehn- monatlichen Zuchthausstrafe nebst Willkomm, und zu nachberiger wenig- stens achtmonatlicher Einschlleßung in ein Zwaongs= Arbeitshaus, so wie zu Erstattung seiner Verhaft-Azungs= und sämtlicher Untersuchungs-Kosten verur- thellt worden. Am 31. December ist: 15. der Syubstitut Georg Frledrich Fisch- baber In Balingen, wegen des bel ver- schiedenen Pflegschaften gesetzten, durch Kassen-Eingriffe entstandenen Rests, auch wegen elgenmächtiger Selbstanleihe bei einer der lhm anvertrauten Pflegschaften, neben Entfernung von seinen Pflegschaf- ten, und Unfähigkelts-Erklárung zu einer bffentlichen Anstellung, so wie zu Fäh- rung von flegschaften, zu vierw- chiger Gefängnißstrafe, und zum Er- satz des von ihm gesetzten Rests samt Zin- sen, auch zu Erstattung sämtlicher Unter= sochungs-Kesten verurtheilt worden.