Ferner haben Höchsoleselben durch Balingen, dem Pfarrer Vollmoͤller zu bbchste Entschließung vom :2. d. M. die erledlgte Pfarrel Onstmettingen, Dekanats Unterhambach, Dekanats Oehringen, gnädigst lbertragen. 1I. Verfügungen der Departements. Des Kriegs-Departements. Des Kriegs-Ministerium. Bekanntmachung, in Vetreff der Prüfung derjenigen Jünglinge, welche in die Anstalt für Offigiers-- Zöglinge ausgenommen werden wollen. Den 12. März dieses Jahrs wird dle Prafung derjenigen jungen Leute, welche sich um dle Aufnahme In die Khnigliche Anstalt fär Offiziers-Zhglinge bewerben, vorgenom- men werden. Hlebei wird bemertt, daß die Bewerber 1.) einen gesunden und feblerfrelen Koͤrper- bau haben, und solches durch oln ärztli- ches Zeugniß nachweisen, und 2.) das sechzehnte Jahr wurückzelegt haben mässen, welches durch den Taufschein zu beurkunden istt 3.) müssen sle von Hause eine jährliche Zu- lage von- wene 150 fl. nachwelsen Ihnnenz 4.) mässen sie Über ihr bisheriges Wohl- verhalten und über ihr Studium die Jeug- nisse ihrer frühern kehrer eingeben, wobei bemerkt wird, daß sle in der Regel dle- jenigen Kenntnisse besitzen muͤssen, welche man von einem Juͤngling erwartet, der mit gutem Erfolge die achte Classe des obern Gymnasiums zu Stuttgart absol- virt hat. Diejenigen Juͤnglinge, welche sich diesem zu Folge zur Aufnahme geeignet halten, baben sich Montag den 11. Maͤrz diests Jahrs, Vormittags 9 Uhr, In der Kanziei des Kriege-Ministeriums in Stuttgart per- sonlich zu melden, wo sie binsichtlich der zu bestehenden Pruͤfung das Wieltere er- fahren werden. Saauttgart, den 11. Februar 1842. Franquemonk.