Den 19. März in Leonberg, Reckarsulm, Tübingen, Suljz, Cra#lsheim, Welzheim, Blaubeuren, Ravensburg. Den :2. März in Valhingen, Weinsberg, Nürtingen, Heorb, Ellwangen, Galldorf, Wiblingen, Saulgau. Den 36. März in Maulbronn, Ludwigsburg, Urach, Retten- burg, Ulm, Riedlingen, Stadt Stuttgart. Den 29. März in Reutlingen. Hlerzu werden die Militärpflichtigen, an deren Altersklasse heuer die Reihe der Aus- bebung ist, nämlich die im Jahr 18.1 ge- bornen Jünglinge, unter den im Rekruti- rungs = Gesetz vom 7. August 1819 ange- drohten Rechtsnachtheilen hierdurch vorge- laden, wobel zu ihrer Belehrung folgendes bemerkt wird: 1.) Jeder Militärpflichtige hat sich an dem Tage der Aushebung in dem Hauptort desjenigen Oberamtsebezirks, dem er nach den Bestimmungen des Art. 6. des Rekrutirungs-Gesetzes an- gehdrt, einzufinden. 2.) Diejenigen, welche eine Befresung wegen Familien-Werhältnisse Cals eln- Age oder älteste Söhne u. s. w.) oder wegen Berufs (als Studirende, Schul- proolsoren u. s. w.) ansprechen, kbn- nen solche durch ihre Eltern, Vor- münder oder sonstige Bevollmächtigte geltend machen; dagegen 5.) wird jeder, welcher bel der Aus- bebung nlicht erscheint, fär dlensttüch- tig angenommen, in so ferne seine Diienstuntüchtigkelt ulcht notorlsch ist. 4.) Wer einen Befrelungsgrund bel der Aushebung anzuführen versäumt, kann solchen späterhin nicht mehr geltend machen; auch hat 5.) absichtliches eder verschuldetes Weg- bleiben von der Aushebung die weitere nachthellige Folge, daß der Mlchter- schelnende, in so ferne lhn die Reihe trift, und keine Befreiung fär ihn nachgewiesen wird, unwl#derruflich zum Contingent bezelchnet, und seiner Zei#t mit verlängerter Dienstzeit eingereihr, in so ferne ihn aber die Reihe nicht trifft, mit Gefängnißstrase belegt wird. 6.) Gegenwärtiger Aufruf gilt allen Milli- tärpflichtigen, denen keine besondere Ladung zugekemmen sepn sollte, be- sonders aber denen, welche als abwe- send in Nummer :o der Siuntgar- ter allgemeinen Anzeigen namentlich angeführt sind. Stattgart, den #5. Februar 83:22.