116 II. Berfügungen der Departement. Des Departements des Innern: Des Königl. Studlenraths. a) Bekanntmachung, die Aufnahme in dic evangelischen Seminarien betreffend. Seine Königliche Moajestät haben durch allerhchste Enschließung vom 20. September v. J. verordnet: daß vom Jahr 13:: an jährlich nur zo bls 3: Jünglinge in elnes der niedern Seminarlen aufgenom- men, und die Normelzahl der Promotion erst bei deren Elntritt in das hbhere Se- minar zu Täbingen durch Nachaufnahme von 8 bis ro Zdglingen aus den hbberen Lehr-Anstalten ergänzt werden soll. Ee weren beher ven ietun elle Rosuch- um Nachaufnahme in eines der nledern Seminarien vergeblich seyn. Indem man dles hlermie zur bffenilichen KenntulßH bringe, bemerkt man bei dieser Gelegenbeit zugleich, Daß überhaupt zur Aufnahme in die Seml- narlen ganz gute Kenntnisse, so wle ganz gute Sitten-Jeugnisse erfordert werden, und diejensgen, welchen es daran fehlt, weit besser thun werden, lleber in Zeiten eine andere Bestimmung zu wählen, als meh- rere Jahre hindurch sich vergebliche Hoff= mungen und Unkosten zu machen. Stuttgart den 11. Februar 13-:. Süsklnd. 5b) Bekanntmachung der zum akademischen Studium häherer Wissenschaften legitimirten Jünglinge. In Folge der im laufenden Menat vor- genommenen Prüfung derjenigen Jünglinge, welche die Legitimatlon zu dem akademischen Studlum höherer Wissenschaften nachgesucht baben, sind von den dabel erschienenen In- dividuen wegen unzurelschender Keuninisse 14, nämlich von dem Studium der Rechts- wissenschaft 6, von dem der Medizin ?, von dem der Cameral-Wissenschaften 1 vor der Hand zuruͤckgewlesen, 25 aber zu akademlschen Studien legitlmirt worden, nämlich: A.) Zum Studium der Rechts-Wissen- schaft Christeph Friedrich Cronmüller, Sehn des Ober-Accisers und Stadt-Pflegers in Woiblingen- Wilhelm Gon#tftied Carl von Holz, Sohn des Freiherrn Eberhardt Gotefried von Holz in Alfderf.