115 O,B.) Des Departements der Finanzen: -. misngSchksfshkkuEmmissikpm Die Schiffahrt durch den Wilhelms-Kanal bis nach Cannstadt betreffend. Die Fahrt durch den Wilhelms-Kanal und dessen Schleuse in Hellbronn, aus dem untern in den oberen Neckar bls nach Cann- stadt, ist seit der am 17. Jullus vorigen Jahrs erfolgten Erbffnung desselben für alle Neckar-Schiffe unentgeldlich frei gegeben. WVon da an bis auf den letzten December, Innerhalb eines Zeltraums ven 571 Menaten passirten durch denseiben 275 Schiffe, zu- sammen mit 30000 Centnern Salz, Holz für die Sallne Frledrichehall, S:einkehlen, Kalksieinen, Gips, Oelkuchen, Reps und Magsamen 2c. 2c. beladen und dods leere Schiffe. In dem Kanal und dessen Schlffbehälter finden die sämtliche Reckarschiffe einen gegen Eisgänge und Hochgewässer sicheren Aufent- halt. Dle erste direkte Fahrt von Mannhelm bis nach Caunstadt vollbrachte der Schiffer Kienle aus Haßmersheim, welcher am 2.. August v. J. mit :2o Stäcken Rird- oleh in zwei Schiffen, welches für Kd#'’gl. Rechnung aus Nord-Holland den Rbein herauf gekommen war, an dem dauer zu Caunstadt anlangte. Siuttgart, den 1. Februar 1812. Duttenhofer-. C.) Des Kriegs-Departements. Des Ober-Rekrutirungsraths. Die Rekruten-Aushebung in dem Oberamts-Bezirk Neckarsulm betreffend. den :8. März beginnen, was hiedurch zur allgemelnen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 25. Februar 13:2. Kopff. Die Rekruten-Aushebung in dem Ober-= amts -Bezirk Reckarsulm, welche in den bffentlichen Blättern auf den 19. März d. J. angekündigt ist, wird schon Montag