151 I!) die moglichste Erleichterung, Vertheilung und Ausglelchung der Kriegs-Lei- stungen und anderer dffentlicher Lasten, die Leitung der Amts-Verglei= chung; 8) die Rekrutleung und die Vorbereltungs-Geschäfte derselben, das Verfahren gegen die Ungehorsamen, die Erledigung — bezlehungswelse die Vorlegung der Helraths-Gesuche; n) die Sammlung, Redaktlon und Vorlegung statistischer Netizen, Beobhlke- rungs-Listen, Cultur -Tabellen und ähnlicher perlodischer Berichte; i) die Aufsicht über die Verwaltung der Orts-Polizei und die Handhabung der Landes-Dolizel im ganzen Umfange des Wortes, insbesendere die Fürserge für die bestehenden Bildungs-Erzlehungs= und Unterrichts-An- stalten, für Befürderung der Sittlichkelt und des Acrbeitsfleißes, für Be- schäftigung und Ernährung der Armen, Entfernung der Bettler und Landstreicher, die Aufenthalts -Bestimmung für Heimathlose, dle Sicher- helts: Gesundheits-Gewerbs-Feuer= und Straßen-Pollzei u. s. w.; k) die Untersuchung, Bestrafung und bezlehungsweise die Vorlegung der Ueber- tretungen der Polizel-Regimlnal= und Finanz-Gesetze, die Aufsicht über die Polizel-Gefängnisse und Gefangenen-Transporte, die polizellichen Maß- regeln zu Verhütung, Entdeckung und Bestrafung der Verbrechen; 1!) die Unterstätzung der Justiz= und Finanz-Beamten, der Militär= und. übrigen Staats Behbrden in der Ausübung lhres Berufes. s. 70. Inso fern einzelne der sonach zum oberamtlichen Geschäfts-Kreise gehbrigen Ge- genstände bisher von den Oberämtern In Gemeinschaft mit andern — denselben coordinirten Stellen, namentlich mit den Dekanen, Schul-Inspectoren, Kameral- und Forst-Beamten zu behandeln waren, hat es bel dleser gemeinschaftlichen Be- handlungswelse und den hierüber bestehenden Verordnungen auch fernerhin sein Verblelben. s. 71. Zur Unterstätzung ist dem Oberammann ein vom Staat besoldeter Oberamts-= Aktuar beigegeben, welcher von dem Oberamtmann aus der Zohl der gesetzlich ge- Concurrenz mit andern Behörden. Oberamts= Aktnar.