165 1. Demselben oder jedem sonst beliebigen Ausschusse kann dle Amts-Versammlung Dekretur auf dle Prüfung und Ermäßigung der einzelnen etatsmäßigen oder soost im Allgemeinen vleubonßene. beschlossenen Ausgaben der Amtspflege übertragen. Amts k Peede Der Oberamtmann oder sein gesetzlicher Stelloertreter führt den Worsitz bei fammkung. diesem. Moderations- Geschfte. # Ohne vorgängige Genehmigung dleses Ausschusses oder der Amts-Versammlung darf von dem Amtspfleger keine unständige Ausgabe gelelstet, böchstens und nur auf seine Gefahr auf bereits im Allgemeinen beschlossene Ausgaben eine angemessene Abschlags-Zahlung gemacht werden. Auch der Oberamtmann ist nicht ermächtiget, ohne Zustimmung des Ausschuf- ses oder der Amts.-Versammlung irgend eine Zahlung von Amts wegen auf die Amtspflege anzuweisen. Neue, unvorhergesehene, oder den Etat überschreitende Ausgaben; so wie die — zu Deckung derselben erforderlichen Umlagen, Kapital-Aufnahmen rc. können nur in voller Amts-Versammlung berathen werden. Nur in wirklich dringenden Fällen können die Amts= Deputirten der Amtsstadt mit oberamtlicher Genehmlgung den Amtspfleger zu einer solchen Ausgabe erwäch- tigen; der Amtspfleger ist jedoch im Anstandsfalle berechilgt, die Einberufung der Amts-Versammlung zu verlangen. In jedem Falle sind derselben solche vorläufige Dekrete zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Fär einzelne Vörarbeiten oder sonstige Verrichtungen mbgen Ausschsse oder Commissionen von der-Amts-Versammlung bestellt, jedoch nur für bestimmte Zwecke: und längstens auf Jahresfrist bevollmächtigt werden. · wiss- Die·AmtssVötsämmlångkbestlinmrclljährllchspsbefder-Vemthimgsüber-den«Amte-«- JshksxEtat·.die-deen,-wornach-dieMllitänund’Vorspann-Kvsteir,diCKosten-V«8««chu"9« der Postritte, der Staats= und Landes-Frohnen und andere — nach Gesetz und rechtsgültigem Herkommen zur Amts-Verglelchung geelgneten Kosten des letzten Rechnungs- Jahres berechnet, und unter den Gemelnden des Oberamtes ausgeglichen merden. Sie bestimmt den Termin, auf welchen die Verzeichni#sse dieser Kosten durch: 55