Ober-Jeslngen, Oberamts Herrenberg, wegen wiedetholter Diebstähle, auch we- gen Vaglrens und Bettelns, neben dem Ersatze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest= Ajungs= und Untersu- chungs-Kesten zu achtmonatlicher Fe- stungsstrafse und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs= Arbeltshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf oier Monate. Am 29. Jonnar wurden verur- theilt: —#3. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Christine Barbare Mayer, von Schmie, Oberamts Maulbronn, we- gen wlederhelten verbotswldrigen Eintritts in die Residenzstadt, neben Bezahlung der Arrest= und Untersuchungs-Kosten zu viermonatlicher Suchthausstrafe; 1 4. der zu Stuttgart in Untersuchung gekom- mene Malthäus Weller, von Schnaith, Oderamts Schorndorf, wegen wlederhol- ten Diebstahls, Bettelns und Vaglrens, neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze zu einjähriger Zachthausslrafe. und nachheriger Einschließung in ein Zwangs- Arbellehaus bis zu erprobter Besserung, wenle#stens aber auf sechs Monate. Am IJr. Januar wurden verur- theilt: 15. Georg Jakob Bühler, Schäfer in Horrhbeim, Oberamts Vaihlngen, wegen wlederhelten Medikastrirens, neben dem Eesatze der Untersuchungs-Kosten zu oler- menatlicher Festungsstrafe; 16. die zu Besigheim in Untersuchung ge- kommene Elisobethe Thomann, von JIsny, Oberamts Wangen, wegen versuchten großen Betrugs in Rückslcht auf ihre we- gen Diebstahls früher erstandene Strase, neben det Verbindlichkeit zum Ersatze ib- rer Arrest= Azungs= und 3ä der Umerfu. chungs = Kesten zu viermonatlicher Zuchthausstrafe und nochberiger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeltehaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate; 17. auf den Grund einer von dem Ober- amtsgerichte Backnang geführten Unter- suchung: a)) Jokeb Khrner, Schäfer von Herd- mannsweiler, Odberamts Waiblingen, und b) Michael Rau, Schäter von Rielings-= hausen, Oberamts Marbach, wegen eines in Gemelnschaft verübten großen und ausgezelchneten Dlebstahls, neben dem Ersatze des Schadens, unter solldarischer Verbindlichkelt, Jeder zu fün fmonat- licher Festungsstrafe, und zu Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten.