und zu achtmonatlicher Zuchthaus, strafe simt Willkomm, uad zu nach- berlger, wenigstens olermonatlicher Einschllezung in ein Zwangs-Arbeltehaus verurhhellt. " Am:1.Ianuarwurde: 3. Johannes Weiß, Maurer von Dorn- stetten, Oberamts Freudenstadt, wegen tbätlicher Widersetzlichkeit gegen einen Gened'arme, und grober Mißhhandlung desselben, zu sechsmonatlicher Festungs- Arbeltsstrafe, so wie zu Bezahlung sei- ner Haft= und sämtlicher Untersuchungs- Kosten, unter Vorbehalt eines Straf- zusatzes für den Fall, daß gegen denfel- ben durch die angeordnete fernere Unter- suchung noch ein weiteres Vergehen er- boben werden sollte; 4. #udwig Marquard, von Halterbach, Oberamts Nogold, wegen Stdrung des Hausfriedens, injurisen Benehmens ge- gen mehrere Personen, und pollzellicher Ercesse, sodann wegen wlederholter, ge- waltsamer, zum Theil mit thätlicher Mißbandlung verknüpfter Widersetzlich= kelt gegen obrigkeltliche Personen, unter Berücksichtigung der ihm zur Selte stehen- den Milderungsgründe, zu neunmonat- licher Festungs-Arbeltsstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Haft= und smrlicher Untersuchungs-Kosten verurthellt. An demselben Tage wurden weiter 5. auf dle zu Tuttlingen stattgehabte Unker: suchung verurtheilt: #a) Cäcille Zuber, von Roßwangen, Ober- amts Spaichingen, wegen eines zwar ersten und kleinen, aber in Genossen= schaft veräbten, und durch Elnbruch qualisicirten Dlebstahls, sodann wegen Belhälfe, Mitwissenschaft und nachge- folgter Theilnahme an mehreren von andern verübten, zum Thell quallsizlr= ten Dlebstählen, ferner wegen Ehebruchs, wiederholten Vaglrens, und Bettelus, auch Lügens vor Gericht, zu olerzehn-= monatlicher Zuchthausstrafe, und zu nachberiger wenigstens siebenmonaltli- cher Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beltshaus; b) Johannes Bachmann, von Weigheim, Oberamte Tuttlingen, wegen mehrerer, zwar erster, kleiner, dagegen theils durch Einstelgen und Einbruch quallsteirter, tbells ausgezelchneter und in Genossen- schaft verübter Diebstähle, sodann wegen Vaglrens zu drelzeben und ein- balbmonatlicher Juchthausstrafe, und IP) dessen Ebefrau Apollonie Bachmann, wegen Belhülfe, Mitolssenschaft und nachgefolgter Thellnahme an mehreren von andern veräbten, zum Theil quall-