2360 Dlebstaͤhlen, und an dem von Mailer veruͤbten Raub durch Annahme von Esfekten, und besorgten Verkauf dersel- ben, neben Bejahlung lhrer Arrest- Azungs= und der Hälfte der Unterfu- chungs-Kosten, auch des Schadens-Er- satzes, und zwar in Betreff der mit Maler gemelnschaftlich verübten Dieb- Kähle, unter solidarischer Verbindlich, kelt, zu achtzehenmonatlicher Zucht- hausstrafe und nachheriger sechsmo- natlicher Rekluslon in einem Zwangs= Arbeiltshause zu verurthellen sey; der Bezächt einer Kindes-Abtrelbung aber als unerwlesen auf sich zu beruhen habe. Den 10. Januar wurde: 2. auf den Grund der vor dem Oberamtsge- richte Ellwangen gefuͤhrten Untersuchung Mariane Däubler, von Arlesberg, we- gen Vagirens und zweler in Genossenschaft verübter Diebstähle, wovon der eine quali- sicirt ist, m Betracht der wegen Dieb- stahls-Begünstigung früher schon erstan- denen Strafe, neben Bezahlung ihrer Arrest= Azungs= und sämtlicher Unter- suchungs-Kosten, auch Ersatz des Scha- dens, unter solidarischer Verbindlichkelt mit ihren Genossen, zu neunmonatli- cher Zuchthausstrafe verurtheilt, ruͤcksicht- lich des Verdachts aber an der Veruͤbung eines weltern Diebstahls Thell genom- men zu haben, von der Instanz enbun- den. Den 17. Januar wurde: 3. in der vor dem Oberamtsgerschte Kün- zelsau verhandelten Untersuchungssache der Schulihelß Kaiser, von Alt-Kraut- beim, wezen tbeils schuldhoften, tbells vorsätzlicher Verletzung seiner Dleust- pflichten in Conseriptionssachen, und we- gen mehrerer anderer Dienstvergehen, neben der Verbindlichkeit zum Ersetz des durch seine Amtsführung en:standenen Schadens, so weit solchen die Gemeinde erweisen wird, so wie der sämilichen Un- tersuchungs Kesten, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes im Fall sich durch dle an- geordnete Untersuchung des Gemeinde- Rechnungewesens weltere Verfehlungen gegen ihn ergeben würden, von seiner Seelle als Schultheiß entlassen, und in elner oierzehntägigen Gefängnis= strafe verurtheilt. Unterm 34. Januar wurde: 4. auf den Grund der vor dem Oberamts- gerichte Schorndorf verhandelten Unter- suchung, Johann Köngeter, von Hegen- lohe, rücksichtlich der Anschuldigung elner im Jahr 180„ verübten vorsägtzlichen Dodtung des Zellers Heß, von Hegen- lobe, von der Instanz absololrt, dogegen wegen absichtlicher Körper-Verletzung und