241 Nro. 21. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs -Blatt. Samstag den 30. März 1622, I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements-, Des Justiz-Departements. Die in dem Monat Februar 1632 von den Gerichkshöfen des Känigreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend In dem verflossenen Monat Februar nd von srntlichen Gerichtsbefen des K#- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemelnen bemerkt wird, doß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats= und Reagierungs = Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freihelts-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun- Dieners verfägt wird. A) Obertribun a #l. 7. Criminal-Senat Den 5. Februar wurde: · zuGügkiiigemOberamtszackMelmz 1. in der Rekurssache des gewesenen Ge- die eingewandte Berufung gegen das ron melndepflegers Johann Friedrich Koch dem Criminal-Senate des Gerichtehef=