254 gegen das Verskumniß der Nohhfrist zu muthwilliger Streitsucht zu Erstehung Elnreichung der Beschwerdeschrift, fär einer sechstägigen Thurmstrafe verur- verlassen erklärt und der Appellant nicht tbeilt. nur in die Kostin, sendern auch wegen 77. Gerichtshof für den Schwarzwald= Kreis. 1.) Triminal= Senat. Am 4. Februar wurden b) der Taglöhner Gregorius Sakmann, 1. auf die zu Reuenbürg staugehabte Unter- von Seebach, wegen wiederholter in suchung verurtheilt: . a) Johann Basler, von Seebach aus dem Kapplerthal im Großherzogtbum Baden, wegen wiederbolter gewerbsmäßig fortgesehier und in Genossenschaft oeruͤbter Wilderel, welche dessen dritten Ruͤckfall in dieses Vergeben blldet, dann wegen der dabei zu zwelmalen sich wittelst An- schlagens geladener Gewehre schuldig ge- wachten gefährlichen Wldersezlichkelt gegen Ferstbedlente, neben Consiskatlon seines Gewehrs und der Verbindlichkelt jum Ersatz des verurfachten Schadens, so wie selner Verhaft= und eines an- gemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten zu fünfzehenmon atlicher Zuchthousstrafe, nebst Willeomm und Abschled, und zu nachheriger Aus- welsung aus den Kbalgl. Staaten mit dem Verbot des Wiedereintrit#s bei Strafe; Genossenschaft vollbrachter Wilderesen, neben der Censtskation seines Gewehrs und der Verbindlichkelt zum Ersatz des verursachten Schadens, so wle selner Verbaft- und eined verhaͤlinißmaͤßigen Anthells an den Untersuchungs, Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, nebst Willkemm und Abschled, und zu nachheriger Auswelsung aus den Kbaigl. Staaten unter Strafbedrohung im Wlederbetretungsfalle. Am 14. Februar ist: 2. Joseph Blppus, von Habsenhaus, Ober, omts Rottwell, wegen wiederholter, zum Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Erstattung seiner Haft- so wie EEEIIIIIIIIt natlicher Zuchthausstrafe, nebst Will- komm und Abschled, und zu nachheri- ger wenigstens oiermonatlicher Ein-