Nro. 22. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. — Mittwoch den 3. April 1622. —— 1. Unmittelbare Koeönigliche Dekrete. A) Erlaubniß zu einer Kammerherrn-Schlüssels-Annahme. 1 S.e Khnigliche Majestät haben durch hochste Entschließung vom 19. v. M. dem früher in Khnigl. Diensten als bega- tlonsrath gestandenen Georg Cotta von :8) Dienst-Nachrichten. •nnm— Seine Khnigliche Majestárt haben vermbge böchster Entschließung vom 16. o. M. dem Postverwalter Kramer in Gmänd den Charakter eines Yostmeisters zu erthei- len, und vermbge höchster Entschließung vom 17. v. M. dem ältesten Repetenten und ersten — TCottendorf auf seln Ansuchen die Er- laubniß erthellt, den ihm von des Könige von Balern Majestät verliehenen Kämmer- berrn-Schlüssel annehmen zu dürfen. – Vlkar in Stuttgart, M. Stange, das er- ledigte Diakonat Cannstadt zu übertragen geruhr. Sedann haben Höchstdieselben ver- möge höchsten Dekrets vom 18. v. M. den Referendär erster Classe, v. Steffelin, aus Wurzach, Oberamts Leutkirch, zum