Die erledigte Unteramts-Arzt-Stelle zu Weilheim, Oberamts Kirchheim, ist unterm 10. d. M. dem Med. Dr. Christopb Frie- drich von Beutenmäller in Kirchbelm u. T., und 21B0 dle erledigte Unterants- Arzt- Stelle zu Langenau, Oberamts Ulm, ist umer dem nämllchen Tage dem Med. et Chir. Dr. Carl Cammerer in Blaubeuren übertra- gen worden. 1I. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: 1. Des Khnigl. evan Sellschen Consisorlum. Belobung. Die Gemeinde Medenberg, Filial von Birkach, Dibcese Stuttgart, hat beschlossen, auf gemeinsame Kosten eine eigene Schule zu errichten. Da der Bürger und Weber, Da#id Weiß, bei diesem lbblichen Be- schluh den thällgsten Antheil hatte, indem er auch aus eigenen Mltteln zu den Kosten des Schulhauses roo fl. beizulegen verspro- chen, so wlrd diese edle Gestnnung und rühmliche Handlung hlemit bffentlich be- lebt. Stuttgart den z. Februar 1832. Wächter. 2. Kodnigl. Land-Gestäͤts-Commifsion. Erlaß an die Königl. Oberämter, dic Führung einer sirengeren Aufsicht über die Pferde-Eigenthümer, r#o sche ihre Hengste zum Bedecken fremder Stuten verwenden, betreffend. Ob schon die Beschäl Ordnung vom 28. Februar 318 s. 5—20 bestimmte Vor- schriften darüber enthält, unter welchen Be- dlingungen von Hferde-Elgenchümern Hengste zum Bedecken fremder Stuten verwendet werden dürfen, und daß insbesondere keide Hengste piezu verwendet werden sollen, für welche von der unterzeichneten Stelle kein Patent ausgestellt worden ist; so liegen doch sehr nahe Anzelgen vor, daß dlese Ver- schriften in mehreren Gegenden des Khalg- reichs nicht gen#a#n befolgt werden. Da nun dieses der Pferde-Zocht zum Noachibell gereicht; so werden die Königl.