3) Bel dem Brrefwechsel unter sich in Gegenständen des Staats-Dlenstes haben sie ebenfalls ihre Mittheilungen elnander unfrankirt zuzusenden, so daß in solchen Angelegenheiten nicht für Briefschaften, welche der Post aufce#- geben, sondern nur für solche, welche von der Post abgegeben worden sind, eine Porto-Rechnung bei der Central- oder Kreis-Stelle und bei dem an ihrem Sigßze beflndlichen Postamte ge- führt werden darf. 4) In Prioat = oder Partbie-Sachen 5) aber sind von den Kreis-Seellen, in deren Bezirk dle Parthle angesessen oder verhaftet ist, ihre Mi#thellungen an Central= und andere Kreis-Stellen zu franklren, dagegen werden von allen diesen Stellen dergleichen Brlef- schaften unfrankirt den erstern zuge- sendet. Von den so eben gedachten Porto= Auslagen in Parthle-Sachen wird das betreffende Bezirksamt entweder mit- telst eines kurzen Belsatzes am untern Rande der nächsten Ausfertigung in derselben Sache, oder im Fall sich hiezu im Laufe des Monats keine Gelegenhelt ergeben sollte, mirtelst eines am Schlusse jedes Monats ab- 286 X zusendenden Verzeichhĩsses in Kennt- niß gesetzt, in beiden Faͤllen aber der Betrag von dem Aufgabe-Postamt nachgenommen, durch das Abgabe- Postamt von dem Bezitksamt und durch letzteres von dem Bethelligten wieder eingezogen. Im Fall jedoch der Bethhelligte (der Inquistt c.) offenkundigermaßen keln Vermgen besttzt, und somlt der Fiskus die Kosten zu tragen hat, dür- fen die Porto-Auslagen der Central= und Kreis-Stellen ohne Wieder-Ein- zug vom Bezirksamte als Dienst- Sache verrechnet, und die Schreiben auf der Adresse (K. D. S.) bezeich- net werden. 6) Ueber den zum Ersatz aus der Staats- Kasse geeigneten Porto-Aufwand der Kreis-Beßbrden (in Dienst. Sa- chen) ist von diesen vlerteljährlich eln Verzeichniß, je auf den letzten Tag der Monate März, Juni, September und December an das Ministerium einzusenden, um die baare Bezahlung an das Postamt einzuleiten. Den zu Stuttgart befindlichen Central- Stellem wird das Kbnigl. Haupt- Postamt wie bisher olerteljährige Verzeichnisse äbergeben, welche unter