Nro. 29. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. — r. Samstag, den 11. Mai 1822. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. I. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departemente. Die in dem Monat Mätz. 1822 von den Gerichtshöfsen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntmisse- bekreffend. In dem verflossenen Monatr März find von sämtlichen Gerschtshbfen des K- ölgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt wid, daß nur selche Urtbeile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und Reglerungs. Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche# Freibeirs-Strafe erkannt, oder die Dlenst.-Emfernung eines Staats= oder Commun- Oleners verfägt wird. A) Obertribunal. J. Criminal-Senat. Den 2. März wurder Güppingen, das vom dem Criminal-Ser 1. in der Rekurssache des Johann Frie- nate des Gerichtehofs zu Ulm am :2. De- drich Strauß, von Ottenbach, Oberamts- cember v. J. wegem unter erschwerendem