304 Umständen veräbter Verwundung und en- derer Vergehen wider ihn gefällte (in Rre. 3. S. go des Staats= und Re- gierungs-Blatts von diesem Jahre eln- gerückte) Seraf= Erkenptulß abgeändert und der Rekurrent zu sechemonatli- cher Festungsstrafe, so wie zu Bezahlung der Hellungs= seiner Verbafis= und der Prozeß-Kosten erster und zwelter Instanz veruriheilt. Den 5. März wurde: 2. in der Rekurssache des gewesenen Ge- melnde= Pflegers Nicolous Baner, von Well lim Schbnbuch, Oberam'ts Bbblin- ger, das von dem Criminal-Senate des Gerlchtehofs zu SEßlingen unter dem Okteber 18= wulder ihn gefällte Cin Nro. 80. S. 330 des Staats= und Re- glerungs-Blatts eingeräückte) Straf-Er- kenn'niß abgeändert, und der Rekurrent unter Absolutlon von der Instanz in Be- treff des Verdachts eines eigenen Kassen- Rests, wegen Fälschungen zum Behufe der Verdeckung der Reste sefner Vorgän= ger, neben Ersatz eines Tbeils der Un- tersuchungs= Kosten und Bezahlung der Drozeß-Kosten zweiter Justanz von sel- nem Amte kassirt, zu Bekleldung elner öffentlichen Stelle für unföhig erklärt, und zu olerwöchiger Festungsstrofe mit angemessener Bescháftlgung verurtheilt. Den 13. März wurde: 5. in der Rekurssache des Matthäus Kal- ser, von Bodelshofen, Oberamts Eßlin= gen, das von dem Criminal-Senate des dortigen Gerichtsbofs, wegen wlederholter und großer Diebstähle uoterm 24. Januar d. J. wlder ihn gefällte (in Nro. 20. S. :17 des Staats-- und Reglerungs= Blatts eingeräckte) Straf-Erkenntuß bestärigt, und Rekurrent in die Kesten zweiter Instanz verurtheilt: 4. In der Rekurssache des Heinrich Flins- bach und Consorten von Großgartach, Oberamts Hellbronn, die von dem Crimi- nal-Senate des Gerlchtehofs zu Eßlingen wegen Kbrper-Verletzung und anderer Vergehen wider sie unterm 31. December 1821 erkannte (in Nro. 3. S. 59 des Staats= und Regierungs = Blatts von dlesem Jahre eingerückte) Strafe unter Verurkhellung der Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 16. Mä#rz wurde: 5. In der Rekurssache des Gottlleb Ralth, don Kayb, Oberamts Herrenberg, dos bon dem Criminal-Senate des Gerichtsbofe zu Tübingen wegen wiederholter gewerbs- mäßig verübter Diebstähle wider ihn un- ter dem :24. December 181 gefällte (in Mro. 8. S. 66 des Staats- und Regie- tungs: Blatie pen dlesem Jahre einge-