nal-Senate des Gerichtsbofs zu Ellwan- gen, wegen verschledener Dienstvergehen wider ihn unterm 10. Aprll 137:1 ge, fällte (in Nro. 30. S. 337 des Staats, und Reglerungs-Blatts vom vorigen Jahre eingerückte) Straf = Erkennt#t unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zwelter Instanz bestänlgt. 77. Civil = Senat. Den 1. März wurde: 1. in der Appellationssache von dem Cloll- Senate des Gerlichtshofs zu Ulm zwischen dem Jakob Frank, Lammwirth zu Lalchin- gen, Oberamts Mäünsingen, Kl., Anten, und den Mitgliedern des den 3. Seot. 1811. bestandenen Gerichts zu Wester- belm, Oberamts Gelßiüngen, Beklagten, Aten, Ersatz-Ansprüche wegen Beschä- dlgung durch zu hohe Taration eines Un- terpfandes betreffend, das am 18. Juli 1820 gefällte bedingte entbindende Urthell unter Verglelchung der Kosten dieser In- stanz für purifieirt erkannt; 2. in der Ationssache von dem Cioil Senate desselben Gerichtsbofes zwischen Johannes Maurer zu Nattheim, Oberamts Heiden- heim, Kl., Anten, und Franz Haz auf der Ludwigsmühle, Bekl., Aten, Ent- schädigung wegen Schuldenlosung betref- find, das am 22 Oktober 1870 erbffnete Erkenn#niß voriger Instanz unter Ver- bleichung der Kosten theils bestätige, theils abgeändert; 5. in der Ationssache von dem Cloll-Senate eben desselben Gerichtshofs zwischen den Gemelnden Birkenzell und Stbdtlen, Kl., Aten, jetzt Anten, und den Gemeinden Beersbach und Grasbronn, Bekl., Anten, jetzt Aten, Zinsforderung betreffend, das am 14. Jull und #. Aug. 18720 erbff- nete Erkenntniß voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten abgeändert, Den 4. März wurde: 4. in der Allons sache von dem Cloil-Senate des Gerlchtshofs zu Tübingen zolschen dem Bürgermeister Müller und den übrl- gen Theilhabern der Bauerschaft zu Be- senfeld, Oberamts Freudenstadt, Kl., Aten, nun Anten, und dem Andreas Wegel zu Doppeltbal, desselben Oberamts, Bekl., Anten, nun Aten, das Eigenthum von 5 Morgen Felds betreffend, das unter dem 16. November 18 19 erbffnete Urtheil voriger Instanz aufgehoben und das unter dem 11. November 1816 erbffnete Urtheil erster Instanz unter Verglelchung der Kosten wieder hergestellt.