Eßlingen wegen naͤchtlicher mit Mißband- lung und Verwundung mehrerer Perso- nen auf offener Stroße verübter Ercesse, neben Zischeldung seiner Arrest= und Azungs= so wle der Inspekliens= und Kur, kosten der Verletzten, auch der Hälfte der Untersuchungs-Kosten eine viermonat- liche Festungestrafe zuerkonnt. Am 5. März wurden verurtbellt: 5. Ludwig Stabl, von Oectisheim, Ober- amts Maulbronn, wegen Tbeilnahme an elnem unruhlgen Auftritt auf dem Rath- hause zu Oetlshelm, wegen thätlicher Wi- dersevzlichkeit gegen dlie Obrigkelt, und wegen nahen Versuchs, elnen Aufstand zu erregen, neben Verfällung in einen angemessenen Theil der Untersuchungs- Kosten zu achtmonatllcher Festungs= strafe; 6. Daold Friedrich Dbbel, Schmidknecht von Illingen, Oberamts Maulbronn, wegen vierten Diebstahls, und Angabe eines falschen Namens, veben der Be- zahlung seiner Arrest-Azungs= und Un- tersuchungs-Kosten zu zebenmonatll- cher Festungsstrafe und nachheriger Ein- sperrung in ein Zwangs-Arbeiltshaus bis zu erprobter B serung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten; 7. Jehann Melchlor Mezger, von Den- kendorf, Oberamts Eßlingen, wegen wie 510 — derholter Beruntreuung, wegen Vagseens und Bettelns, auch Angabe elnes fal- schen Namens, neben dem Ersotze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Ajungs= und Untersuchungs-Kosten zu zwanzigmonatlicher Zuchthausstrefe mit Willkomm, und nachheriger Ein- schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus bls zu erprobter Besserung, jedoch we- niestens auf zepen Monate; Carl Bernhard Haas, von Eßlingen, der bei dem Criminolamt zu Stuttgart in Untersuchung kem, wegen in verabre- deter Gemeinschaft mit einem Andern veräbten wiederholten und ausgezeichneten Diebstabls, neben Bezahlung seiner Ar- rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs- Kosten, zu achtmonatlicher Festungs- strafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf vier Monate. Am ?. März wurden folgende Strafen erkannt: . gegen Jacobine Pfeiffer, von Stutt- gart, wegen mehrerer arbßtentheils aus- gezelchneter Diebstähle, welche den dritten Diebstabl ausmachen; sodann wegen wie- derholter Unterschlagung und anderer Ver- geben, neben der Verbindllchkelt zum Er- satze des Schadens und zu Bezahlung