365 strafe und zu dem Ersatz ven ### der Un= 3. in der Rekurssache der Catharine, Ebe- tersuchungs-Kesten in erster, so wie auch frau des Christian Rall, von Ebuingen, der Kosten zwelter Instanz verurthellt; Oberamts Urach, das von dem Crimlnel= 6. in der Rekurssache des Friedrich Jor- Senate des Gerichtsbofs zu Täbingen dan, Schulibeißen und Unter-Aceisers unterm 7. September v. J. gefällte (In von Bruch, Oberamts Backnang, das Nro. 31. S. 706 des Staats= und Re- vom Criminal-Senate des Gerichtshofs gierungs-Blatts vom vorsgen Jahr einge- zu Eßlingen wegen Kassenrests und an- rückte) Straf. Erkenntulß abgeändert, und der Amts-Vergeben unterm 36. Januar die Rekurrentin wegen Fälschung von d. J. wider ihn gefällte (in Nro. 20. Privat-Urkunden und damlt versuchter S. 213 des Staatzs= und Regierungs- Betrügeresen zu einer fünfmonatll- Blatits von dlesem Jahr eingerückte) chen Zuchthausstrafe verurthellt, und in Straf= Erkenntriß unter Verurtheilung dile Kosten erster und zweiter Instanz ver- des Rekurrenten in dle Kesten zwelter faͤllt; Jnstanz bestaͤtigt. 9. in der Rekurssache des Schulthelßen Mi- Den 20. April wurde: schael Schnelder und Gemelnderaths 7. in der Rekurssache des ledigen Jehannes Jehann Georg Däuble, von Gechingen, Frey, von Iggingen, Oberamts Gmünd, Oberamts Calw, das von dem Criminal= das von dem Crlminal-Senate des Ge- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen richtshofs zu Eßlingen unterm 2. d. M. unter dem 29. December v. J. gesällte gefällte C(in gegenwärtiger Nummer (in Nre. 3. S. 60 des Staats= und S. 372 des Staats= und NReglerungs= Reglerungs-Blatts von dlesem Jahr ein- Blatts elngerückte) Straf= Erkenntniß gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert, abgeändert, und Rekurrent wegen elnes und . zwar kleinen und einfachen, aber dritten a) der Schulthelß Schnelder wegen ver- Diebstahls zu einer neunmonatlichen schiedener Dienst-Vergehen, neben dem Festungsstrafe und zu nachheriger wenig- Ersatz des Schadens von seinen bisher stens viermonatlichen Elnsperrung in bekleldeten Commun-Diensten entlassen, ein Zwangs-Arbeitshaus verurthellt, und und zu elner vierzehntögigen Ge- in die Kesten erster und zwelter Instanz fängnißstrafe, so wie in die Bezahlung verfällt; eines Drittels der Kosten erster Instanz