Großberzogthum Baden, Schafknecht zu Bowlesen, wegen verübter bedeuten- der Körper-Verletzung, so wie wegen wissentlichen Ankaufs elner entwendeten Sache, neben Bezahlung der Kur-Arrest- und der Untersuchungs-Kosten, mit olermonatlicher Festungsstrafe belegt. An demselben Tage wurde: 11. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Oehringen verhandelten Untersu- chungssache: a) Gearg Ham, von Scheppach, wegen. zwel qualiflcirter und zwei ausgezeichne- ter klelner Diebstähle, wegen zwel klei- ner Betrögerelen, und mittelst Entwaff- nung seines Begleiters bewirkter Emwei- chung auf dem Transport, so wie wegen mehrjihriger Landstreicherel, über die be- relts im Jahr 1817 gegen ihn erkannte dreimonatliche Festungsstrafe und neunmonatliche Reklusion, noch zu welterer ein und einhalbjährlger Festungsstrafe und nachheriger welterer einjährlger Reklusion ineinem Zwangs= Arbeitshause; b) August Christian Hinderer, von Un- terhambach, wegen eines quallficirten und eines ausgezelchneten wlederholten * Diebstahle, auch mebrjähriger Landstrei, cherei, unter Vorbehalt eines Strafzu- sates, zu achtmonatlicher Zuchthaut- strafe in Gotteszell, und nachheriger achtmonatlicher Reklusion in einem Zwings-Arbeitshaufe verurtheilt. « Den 27. April wurde: 12. in der vor dem Oberamtsgerichte Gmuͤnd verhaudelten Untersuchungesache, der ge- wesene Schultihelß Johann Geerg Maler, von Mdaglingen, wegen gegen den vor- maligen Oberamtmann MlIz zu Gmänd, und gegen den gewesenen Schultheißen Elser zu Mdgglingen wlederholt und in unmittelbaren Eingaben vorgebrachter fal- scher Anschuldlgungen, desgleichen we- gen der an dem Oberamt Gmänd und an den Ortsvorstehern zu Mbgglingen, so wie an dem Unteramts-Arzt Dr. Straub zu Heubach, und dem Bürger Sebastian Frank in Mögglingen verübten oͤffentli- chen Verbal-Injurien, und endlich wegen zu Schulden gebrachter Widersertzlichkeit und Unbotmäßigkeit gegen obrigkeltliche Verfügungen, neben Bezohlung der Un- tersuch ngs = Kosten, zu oiermonatli- cher Zuchthausstrafe in Gotteszell ver- urihellt.