396 ben Zuscheidung der Untersuchungs-Kosten 6. der bel dem Oberamt Waldsce in Unter- zu stebenmonatlicher Zwangs-Arbeits- suchung gekommene J. G. Elbs, von hausstrafe verurtheilt. Hassterkirch, wegen wlederholter Asetie, Am 6. April ist: neben Zuscheidung der Kosten zu elner ét. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Bi- Zwangs-Arbelishaussteafe bls zu erprob- berach in Untersuchunggekommenen Joseph ter Besserung, wentsstens aber auf die Wohnhaas, von Ringschnalt, wegen Dauer von fünf Monaten; elnes kleinen, ersetzten, aber unter erschwe- 7. auf die ver dem Oberamtsgerichte Ehlns renden Umständen verübten, und wegen gen gepflogene Untersuchung, der Taglbh= eines großen, übrigens einfachen und er- ner Joh. Wohlleb, von Hundersingen, setzten Diebstahls, neben Verfällung in wegen mehrerer zum Theil großer und einen angemessenen Theil der Unterfu- unter erschwerenden Umständen verübter, chung#-Kosten, eine vier und einhalb- aber ersetzter Diebstähle, neben Verfäl- monatliche Festusngs-Arbeitsstrafe mit lung in die Kosten zu neunmonatllcher Räcksichtnahme auf seine kbrperliche Be, Festungestrafe; schaffenhelt ausgesprechen worden. 6. der bel dem Oberamtsgerichte Kirchheim Den 2o. April wurden dverur- in Untersuchung gekommene Daold Müle tbeilt: « ler, von Unterlenningen, wegen wieder- 5. auf den Grund der von dem Oberamts-= bolter schwerer tbätlicher Mißhandlung gerichte Göppingen geführten Untersa- seiner Ehefrau zu einer fünfzehnwb- chung, Adam Unterzuber, von Gallen= chigen Zuchthaus-Arbeltsstrafe in Mark- kirchen, Gerichtsbezirke Hall, wegen zweler arbningen und zum Ersatz sämtlicher Ko- unter erschwerenden Umständen verübter sten; klelner Diebstähle, welche den vierten Dleb- g9. auf den Grund der zuerst vor dem Ober- stahl im rechtlichen Sinne ausmachen, amtsgerichte Tübingen, nachher vor dem dann wegen Unzuchts-Vergebens, neben Oberamtsgerichte Klrchheim verhandelten Verfällung in die Kosten, zu drelzehn= Untersuchungssache, Jebann Georg monatlicher Zuchthausstrafe und nach- Raitb, von Bonlanden, Amts-Oberamts heriger Einsperrung in das Zwangs-Ar- Stuttgart, wegen eines qualificirten und bei#ehaus zu Ellvangen bis zu erprobter in Genossencchaft verübten Diebstahls und BeHerung, wenigstens aber auf die Dauer anderer Vergehen, neben Verfällung in von sieben Monaten; den Schaden= und Kosten-Ersatz zu einer