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ben Zuscheidung der Untersuchungs-Kosten 6. der bel dem Oberamt Waldsce in Unter- 
zu stebenmonatlicher Zwangs-Arbeits- suchung gekommene J. G. Elbs, von 
hausstrafe verurtheilt. Hassterkirch, wegen wlederholter Asetie, 
Am 6. April ist: neben Zuscheidung der Kosten zu elner 
ét. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Bi- Zwangs-Arbelishaussteafe bls zu erprob- 
berach in Untersuchunggekommenen Joseph ter Besserung, wentsstens aber auf die 
Wohnhaas, von Ringschnalt, wegen Dauer von fünf Monaten; 
elnes kleinen, ersetzten, aber unter erschwe- 7. auf die ver dem Oberamtsgerichte Ehlns 
renden Umständen verübten, und wegen gen gepflogene Untersuchung, der Taglbh= 
eines großen, übrigens einfachen und er- ner Joh. Wohlleb, von Hundersingen, 
setzten Diebstahls, neben Verfällung in wegen mehrerer zum Theil großer und 
einen angemessenen Theil der Unterfu- unter erschwerenden Umständen verübter, 
chung#-Kosten, eine vier und einhalb- aber ersetzter Diebstähle, neben Verfäl- 
monatliche Festusngs-Arbeitsstrafe mit lung in die Kosten zu neunmonatllcher 
Räcksichtnahme auf seine kbrperliche Be, Festungestrafe; 
schaffenhelt ausgesprechen worden. 6. der bel dem Oberamtsgerichte Kirchheim 
Den 2o. April wurden dverur- in Untersuchung gekommene Daold Müle 
tbeilt: « ler, von Unterlenningen, wegen wieder- 
5. auf den Grund der von dem Oberamts-= bolter schwerer tbätlicher Mißhandlung 
gerichte Göppingen geführten Untersa- seiner Ehefrau zu einer fünfzehnwb- 
chung, Adam Unterzuber, von Gallen= chigen Zuchthaus-Arbeltsstrafe in Mark- 
kirchen, Gerichtsbezirke Hall, wegen zweler arbningen und zum Ersatz sämtlicher Ko- 
unter erschwerenden Umständen verübter sten; 
klelner Diebstähle, welche den vierten Dleb- g9. auf den Grund der zuerst vor dem Ober- 
stahl im rechtlichen Sinne ausmachen, amtsgerichte Tübingen, nachher vor dem 
dann wegen Unzuchts-Vergebens, neben Oberamtsgerichte Klrchheim verhandelten 
Verfällung in die Kosten, zu drelzehn= Untersuchungssache, Jebann Georg 
monatlicher Zuchthausstrafe und nach- Raitb, von Bonlanden, Amts-Oberamts 
heriger Einsperrung in das Zwangs-Ar- Stuttgart, wegen eines qualificirten und 
bei#ehaus zu Ellvangen bis zu erprobter in Genossencchaft verübten Diebstahls und 
BeHerung, wenigstens aber auf die Dauer anderer Vergehen, neben Verfällung in 
von sieben Monaten; den Schaden= und Kosten-Ersatz zu einer