597 achtmonatlichen Festungs= Arbeits- strafe. Den 11. April ift: 10. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Tettnang in Untersuchung gekommenen Jo- seph Marrer, von Mauren im Färsten- thum blchtenstein, wegen mehrerer zum Tbeil großer und qualisicirter zum Thell erschwerter Diebstähle, neben dem Ersatz des gestifteten Schadens und sämtllcher Kocten achtmonatliche Festungs= Ar- beitsstrafe und nachherige Ausweisung aus dem Kdulgresche mit Straf-Bedro= hung auf den Wlederbetretungsfall erkannt worden. Den 25. April wurden verur- theilt: 11. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Gppingen geführten Unterfu- chung, Johann Pattermann, von Fach- senfeld, Gerichtsbezirks Aalen, wegen zwar kleinen einfachen und ersetzten, aber im rechtlichen Sinne vierten Dlebstohls zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgrbningen und nachheriger Ein- „[perrung in das Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber ouf die Dauer von elnem Jahr und zum Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten; u2, der ledige Maurer Alois Geiger, von Apfelau, welcher bei dem Oberamtsge- richte Tettnang in Unkersuchung gestan- den, wegen zwar kleinen Diebstahls, der aber den dritten Ruͤckfall desselben begruͤn- det, neben Verfaͤllung in dle Kosten, zu siebenmonatlicher Festungs-Arbeits- strafe und nachheriger drei und elnhalb- monatlicher Elnsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus; 15. der bei dem Oberamtsgerichte Ehlugen in Untersuchung gekommene Dhllipp Glbkler, von Allmendingen, wegen elnes qualisicirten und erschwerten Dlebstahls, so wie wegen elnes kleinen Hausdiebstahls neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze zu einer fünfmonatlichen Festungs- Arbeltsstrofe. An demselben Tage wurde: 14. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Biberach geführten Untersuchung: a) gegen Isaak Mayer, von Buchau, wegen wiederholten großen Diebstahls eine siebenmonatliche Zuchthaus- strafe in Markgröningen, und b) gegen Samuel Isaak, von Butten- hausen, wegen nächster Belhülfe und nachgefelgter Theilnahme bei diesem Diebstahl, eine viermonatliche Fe- stungsstrafe erkannt, auch wegen des Kosten-Ersatzes das Angemessene verfägt. Endlich wurde noch: 15. Die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in