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achtmonatlichen Festungs= Arbeits- 
strafe. 
Den 11. April ift: 
10. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Tettnang in Untersuchung gekommenen Jo- 
seph Marrer, von Mauren im Färsten- 
thum blchtenstein, wegen mehrerer zum 
Tbeil großer und qualisicirter zum Thell 
erschwerter Diebstähle, neben dem Ersatz 
des gestifteten Schadens und sämtllcher 
Kocten achtmonatliche Festungs= Ar- 
beitsstrafe und nachherige Ausweisung 
aus dem Kdulgresche mit Straf-Bedro= 
hung auf den Wlederbetretungsfall erkannt 
worden. 
Den 25. April wurden verur- 
theilt: 
11. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Gppingen geführten Unterfu- 
chung, Johann Pattermann, von Fach- 
senfeld, Gerichtsbezirks Aalen, wegen 
zwar kleinen einfachen und ersetzten, aber 
im rechtlichen Sinne vierten Dlebstohls 
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe 
in Markgrbningen und nachheriger Ein- 
„[perrung in das Zwangs-Arbeitshaus bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
ouf die Dauer von elnem Jahr und 
zum Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Ko- 
sten; 
u2, der ledige Maurer Alois Geiger, von 
Apfelau, welcher bei dem Oberamtsge- 
richte Tettnang in Unkersuchung gestan- 
den, wegen zwar kleinen Diebstahls, der 
aber den dritten Ruͤckfall desselben begruͤn- 
det, neben Verfaͤllung in dle Kosten, zu 
siebenmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe und nachheriger drei und elnhalb- 
monatlicher Elnsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus; 
15. der bei dem Oberamtsgerichte Ehlugen 
in Untersuchung gekommene Dhllipp 
Glbkler, von Allmendingen, wegen elnes 
qualisicirten und erschwerten Dlebstahls, 
so wie wegen elnes kleinen Hausdiebstahls 
neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze 
zu einer fünfmonatlichen Festungs- 
Arbeltsstrofe. 
An demselben Tage wurde: 
14. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Biberach geführten Untersuchung: 
a) gegen Isaak Mayer, von Buchau, 
wegen wiederholten großen Diebstahls 
eine siebenmonatliche Zuchthaus- 
strafe in Markgröningen, und 
b) gegen Samuel Isaak, von Butten- 
hausen, wegen nächster Belhülfe und 
nachgefelgter Theilnahme bei diesem 
Diebstahl, eine viermonatliche Fe- 
stungsstrafe 
erkannt, auch wegen des Kosten-Ersatzes 
das Angemessene verfägt. 
Endlich wurde noch: 
15. Die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in