Verbaft und Untersuchung gekommene Wittwe Barbara Haßler von da, wegen wiederholten Conkubinats, fal- scher Angaben vor obrigkeitlichen Behdr- den und zum drittenmale wiederholter Landstreicherei, neben dem Ersatz saͤmt- licher Kosten, zu einer sechsmonatli- chen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit Willkomm und nachherigen Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten verurtheilt. Am 16. April ist: 16. auf den Grund der von dem Oberamts= gerichte Wiblingen geführten Unterfu- chung, Anne Marie Egle, von Burg- rieden, wegen zweler kleiner und ersetzter Marktdiebstähle, dle zuglelch ihren zwei- ten Dlebstahl im rechtlichen Sinne bil- den, und wegen Unzuchts-Vergebens, neben Verfällung in sämtliche Kosten, mit drei und einbalbmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen belegt worden. Am 22. April wurden verur- theilt: 17. der bei dem Oberamtsgerichte Waldsee in Untersuchung gekommene Alois Vees ser, von Rahmhaus, wegen großen und im rechtlichen Sinne zweiten, jedech er- setzten Diebstabls neben Verfällung in sämtliche Kosten und in den Ersatz des 398 gestifteten Schadens unter Beräcksichti- gung der von ihm wegen Raubs und Dieb- stahls bereits erstandenen Strafe, zu elner ein jährigen Festungs-Arbeltsstrafe und nachheriger Einsperrung in das Zwangs- Acbeitshaus zu Ulm bls zu erprobter Bes serung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monatenz 18. auf den Grund der vor dem Oberamts- gerichte Ulm geführten Untersuchung, Obristine Münz, von Ulm, wegen meh- rerer, theils großer, theils ausgezeichneter Diebstähle, woven einige den ersten Räck- fall begründen, neben Verfällung in den Ersatz des verursechten Schadens und in einen angemessenen Thell der Unterfu- chungs-Kosten zu einer ein und ein- balbjäbrigen Zuchthausstrafe zu Lud- wigsburg und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten- An demselben Tage wurde: 19. auf die bei dem Oberamtegerlchte Rlede lingen gefährte Untersuchung: a) gegen Johann Stemmer, Schneider von Dieterskirch, wegen Diebsbeblerei, nachgefolgter Diebstahls-Doeilnahme und anderer Vergehen elne fünfmonatli- che Festungs-Arbeitsstrafe, und b) gegen dessen Ehefrau Barbara, wegen Neths-Erthellung bei einem Diebstahl,