jedoch in der Maße zusammengestellt, daß man die summarische Aufrechnung jeder eln- zelnen Speclalkasse beim Jahrs-Abschlusse in einer Summe übersehen kann. Die Speckalkossen übergeben sodann am Rech- nungsschlusse den betreffenden Ministerlal= kassen speclelle Rechnungs-Auszüge über die aufgerechneten Summen, welche von diesen durchgesehen und mit ihren etwalgen Be- merkungen den Hauptbächern beigeschlossen werden, um hlenach bei der Abnahme der Rechnung durch die Ober-Rechnungskammer dle etwa welter ubthigen Untersuchungen einlelten zu können. F. 11. » Dasoondeannisterlal-Kassierenzu fübrende Besoldungs-Partikular erhält fol- gende Einrichtung: " " Jedem Besoldeten wird eine besondere Abtheilung von einer halben Seite gewid= met, auf deren linken Falz die Forderung, unter Hinwelsung auf die deswegen im Laufe des Jahrs ergangenen speziellen Dekrete, auf deren rechten Seite aber die Empfänge, unter Bezlehung auf die dafür ausgestellten Qulttungen, eingetragen werden. Die De- krete und Qulttungen werden mit fortlaufen- den Nommern versehen. Die Adzäge, welche die Staatskasse theils als Besoldungs-- steuer, thells als Pensions= Beiträge von den Beseldungen zu machen hat, werden bei dieser unml#telbar behandelt, und den Besolreten so wie den Mlulsterial-Kassen, als wirkliche Jahlung aufgerechnet. 9. 12. Am Schlusse eines jeden Monats erstat- tet jeder Ministerlal-Kasster einen dle sämt- lichen Etats-Rubriken des Departements umfassenden Kassenberlcht, welcher in der Form der blisherigen Situatsons-Etats der " Staatskasse, jedoch mit der Erweiterung ausgefertigt wird, daß darinn jedesmal auch das bereits angewlesene Soll anzugeben ist. Dieser Bericht wird der Ober-Rechnungs- kammer, spätestens am 15. des folgenden Monats, übergeben, von welcher theils die Einhaltung der Etats-Säge gepräft, theils die Uebereinstimmung mit den Büchern der Scaatskasse bergestellt, und durch sie mit dem Süluations-Ectat der Staatskasse dem Finanz- Ministerlum vorgelegt wird. F. 13. Die Rechnungen der Ministerien werden auf den Zeitpunkt abgeschlossen, welcher als äusserster Termin für die Dekretur der ver- schiedenen Ausgabezettel festgesetzt ist. Die Geschäfte des Rechnungsschlusses bestehen a) in Berechnung des Soll von jeder Etats- Rubrik, b) in der Nachwelsung der Berlchtigung desselben,