welligen Ertra= Posttare auf Ein Pferd. Die Hinrelse und die Herreise werden einzeln, jede nach dem einfachen Stunden= Betrage, berechnet. Bel Relsen über 4 Stunden finden fär dle kelne volle Pest ausmachenden einzel- nen Stunden dle obigen Ansätze lediglich nach dem Zahlen-Verhältalß Statt. Für Reisen unter 4 Stunden hingegen werden überhaupt auf eine Entfernung von wenlger als 4 und mehr als : Stunden drel Blertbeile, und von s Stunden und weniger wlrd dle Hälfte der gedachten Ver- gätungsfätze verrechnet. #. 7. Vermeidung unndthiger Reisen. Zu Beschränkung der Relsekosten sind so viel moglich die kürzeren Wege zu wäh- len, und es darf in keinem Fall eine grbßere Wegstrecke angerechnet werden, als die Entfernung der geradesten Yoststraße beträgt. Sodann find nicht nur die außerordem- lichen Aufträge, sondern insonderhelt auch die gewöhnlichen auswärtigen Geschäfte 49 schäft unterbrochen wird, der Be#irks-Beamten so olel möglich in ununterbrochener Zeltfolge vorzunehmen. Hin= und Herreisen im Laufe eines auswärtigen Geschäáfts ohne hlurelchende, in dem Kostenzettel anzuzelgende, und nach Umständen besonders nachzuweisende, Ursa- chen werden nicht bezahlt. Eben so sind, wenn durch unndthiges Räckreisen eln Ge- gleichwohl dle Diäten nur in dem nach der Dauer des Geschäfts im Ganzen zu bemessenden tägli- chen Betrage zu vergülen. (V97.5—4.) L Besondere Auslagen bei Commissions-Geschaͤften. Neben den Dilaͤten und Reisekosten ist blos bel Commlssions-Geschaͤften die An- rechnung weiterer Auslagen zuläßig, sofern diese des Geschäfts wegen nothwendig fünd, als für Schreibmateriallen, Abschriften, Brlefporto, Aufwärter, Boten, und für das Arbells = Lokal, wenn eln besonderes überhaupt erforderlich und entweder aus Mangel an Raum in bffentlichen Geiu-= den, oder wegen der besonderen Beschaffen- heit des Geschäfts esgens zu mlethen ist. Diese Anrechnungen finden nur gegen besondere Bescheinigung Statt.