430 s. 6. Vorbehalt jedesmaliger Bestimmung der Ent- schädigungsgelder für Quiescenten und Unbe- soldete. Für Qulescenten und Unbesfoldete, welche Geschäfts = Aufträge übernehmen, sind die Entschädigungsgelder sowehl, als ihre Be- Gegeben, Stuttgart den 1J. Juni Wilh Der Justiz-Minister: Freiherr von Maueler. Der Mimster der auswärtigen Angelegenheiten: Graf von Winzingerode. lohnung jedesmal nech Beschoffenheit der Umsiände glelch bei Ertheilung des Auf- trags voraus zu bestimmen. Unsere Milnister der Justiz, der auswär- tigen Angelegenbeiten, des Innern und der Fln#anzen sind mit der Vellziehung der ge- genwaͤrtigen Verorduung beauftragt. 1822. elm. Der provisorische Chef des Departement des Innern: Schmidlin. Der Finanz-Minister: von Weckberlin. Auf B esehl des Kbnigs: Der Staats-Sekretär Vellnagel.