dere Verabredung Statt gefunden hat, einem Einfuhroll von Vier Gulden vom Centner. Die Zoll-Bebbeden werden über die An- wendung dieser Beustimmungen oauf die ein- zelnen Staaten näher unteirichtet werden.) ’F. 5. Der Transit der franzbsischen Weine, Branntweine, Liqueurs und Essige, so wie derjenigen, auf welche der in den 99F. ö. und 4. festzesetzte höbere Zoll gelegt ist, fiadet gegen die bieherigen Abgaben Statt. Unser Finanz-Ministerium hat aber die ndihige Controle mittelst Versieglung der Fässer und Rücklieferung der Translischeine, wofür von unbekannten Versendern oder Fuhrleuten dle ubihlge Sicherhelt zu lelsten ist, anzuordnen. #m Nachstehende Gegenstände därfen aus Frankreich und allen denjenlgen Staaten, welche den gegenwärtigen Maßregeln uscht beitreten, nur gegen erhbhte Zolle eingefuͤhrt werden, und zwar a) gegen Achtzig Gulden vom Wöär-= tembergischen Centner: Fabrikate von Selde und Floretselde, unvermengt oder mit andern Steffen dermengt, gemachte Klelder, Schuße und Hüte aller Art; b) gegen Zehn Gulden von 100 fl. Werthe Bijouterie-Waaren jeder Art; (pc) gegen Zwanzig Gulden vem Centner: Oele aller Art, alle Fabrikate von Wolle, Baumwolle, Leder, Linnen, mit Ausnahme ge- meiner Lelnwand; d) gegen Zehen Gulden vom Centner: unverarbeitetes Leder, Corduan und Sassian; 0) gegen Acht Gulden vom Centner: Sensen, Strehmesser, Strehblätter und Slcheln, so wle Seurzblech, Eisendralh und alle äbrige Fabrikate von Eisen und Stahl; endlich )) gegen Drei Gulden Zwanzlg Kreu- zer vom Centner: alle Gattungen rohen und abgeschweißten Stahls, Staab= Stangen= und Zain-Eisens, auch Gußwaaren. Aus denjenigen Steaten, deren Reglerun- gen den diesseltigen Maßregeln sich anschlles- sen, oder mit welchen besondere Verabredung getroffen worden ist, kann die Einfuhr die- ser Gegenstände gegen die bisherigen Zölle Statt finden, wenn der Ursprunsder Waare genügend nachgewiesen ist. Der Transtt und der Zoischenhandel mit denselben ist nach Maßgabe der diesseiti- gen Zell-Einrichtungen gestattet. ") Die Vollziehungs-Instruktion folgt im nächsten Blatt.