441 2) des Werihs der ftanzbsischen Wiise Branntwel#ne, Liqueurs und Essige, b) des Einfuhr-ZJollbetrags der nicht ver- botenen Getränke in dle Zellkosse, oder durch Deckung mit sicheren Papleren, oder durch Bürgschaft elnes bemlttelten Inländers für die ad a u. b sich ergebenden Summen geschehen. Mit der Rücklieferung der Transito-Zollzelchen an das Elntritts-Zollamt erfolgt die Ent- bindung von der Cautlon, In so fern dem Transillrenden nichte Ordnungswidriges zur dast gefallen ist. VIl. Die nach F. 10. der Künlgl. Vererdnung ven den Relsenden der Fabriken und Hand- lungsbäuser, (Musterkarten-Reitern) welche boͤher impostlite Waaren zum Verkauf an- bieten, zu entrichtende Abgabe ist von den Ober-Arcciseämtern gegen Ausstellung ge- druckter Patente zu erheben, und in ihren Amts-Rechnungen unter der Rubrik: Patent-Abgaben von ausländl- schen Musterkarten-Reitern zu verrechnen. 1 jedem Ober-Aeclseamt elne Anzabl solcher Patente von hier aus zukommen, welche in jeder Quartal--Rechnung gehdrig zu liqui- diren, übrigens aber wohl aufzubewabzen sind, indem die Nechner für den “* ten Werih derselben ju paflen haben. Die, Es wird zu diesem Ende Künigl. Oberämter haben bel Visicung der Däse rc. die Relsenden auf die Bestimmung des y. 20. der Königl. Betordnung auf- mertsam zu machen. VIII. Deu sämtlichen Zoll Offijialen wird hie- mit eine gedoppelte Wachsamkelt auf dle strenge Handhabung der vorliegenden Ver- ordnung nachdrücklich empfehlen. Den Zoll-Anfwärtern und Visitatoren ist zu eröffnen, daß gegen diejenigen, welche sich bierin säumig erzeigen würden, die strengste Abndung, und je nach Beschossen- beit der Umstände die Entlassung aus dem Dlenste eintreten werde. X. Da nach F. 3. der Königl. Verordnung kein Unter Zellimt defugt ist, die Verzol= lung der mit erbbheten Zbllen belegten Weine, Branntwelne, Liqueurs, und Essige. Fabrikate von Seide und Floretseide, gemachten Kleider, Schuhe und Hüte, Bijeuterle-Waarer, Oele, Fabrikote von Wolle, Brnmwolle, der und binnen, *“ underarbeiteres beder, Cordnan, und Sar flan, Sensen, Strehmesser, Steohblaͤtter nad Sicheln,