* Staats= und Regierungs-Blatts vem Jahr 1819 eingerückte) Straf= Erkenntniß thells abgeändert, theils bestärigt, und Rekurrent sofort wegen 5ffentlicher Ver- breltung zweler ohne Auftrag mit der Unterschrift des damals gesevlich nicht mehr bestandenen Bürger-Ausschusses zu Reutlingen in dem Volksfreunde aus Schwaben eingerückten Aufsätze und der darin enthaltenen schweren Injurken ge- gen den Oberamtmann Veil urd belei- dlgender Ausfälle gegen die vormalige Kbhaigl. Sektion der innern Administra- tion unter Einrechnung der blsherigen Suspension von der Advokaten-raxris in die ver olrkte Strafe noch zu einer sechsoöchigen Festungs= Arreststrafe und Bezahlung von zwel Dritteln der Untersuchungs-Kosten erster und zwelter Justanz verurtheilr. Den 18. Mai wurde: % in der Rekurssache des Matihäus Bach- mann, von Untersulmetingen, Oberamts Biberach, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Ulm, wegen wieder- belter Landstreicherei und frecher Lügen vor Gericht unter dem 12. Febr. d. J. wlder denselben gefällte (n Nro. :1. S. 167 des Staats= und Reelerungs- Blaits von dlesem Jahre eingeräckte) Straf= Erkenntniß unter Verurtheilung des eekurrenten in dle Kosten zweller In- stanz bestätigt. Den :5. Mal wurde: 3. In der Rekurssache des vormaligen Schult= beißen Breuning und des Gemeinde- Raths und Helllgenpflegers Emmpardt, sodann des Jakeb Mühleisen, Jung Jakob Ulmer, Johann Schillisg, ale Joachim Gollmer, Adam Hertnek, und Johann Philipp, von Mäöbringen, Amts-Oberamts Stuttgart, das von dem Criminal = Senate des Gerichtsbofs zu Eßlingen wegen Betrugs, Fälschung und anderer Vergehungen wider dieselbe ge- fällte (in Nro. 5. S. 53 des Staats- und Reslerungs-Blatts von dlesem Jahr sub lit. a. b. —I. eingerückte) Straf. Er- kenntniß unter Verurthellungder Rekurren- ten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt; 4. in der Rekurssache des Christoph Luz und Christion Luz, von Stattgart, das von dem Crliminal-Senate des Gerichts- bofs zu Eßlingen wegen einer gewaltsamen, mit thätlicher Mithandlung obrigkeitlicher Personen begangenen Wloersesichkeit un- ter dem 16. Febr. d. J. wider dileselbe gefällte (in Nro. „1. S. 250 des Stoats- und Reglerungs-Bla#ts von diesem Jahr eingerückte) Straf-Erkenntniß unter Ver- urtheilung der Rekurrenten in die Bezoß- lung der Kosten zwelter Instanz beslällge.