digung mit fünfmonotllcher Zucht- bausstrafe belegt. An demselben Tage wurde: 5. der bei dem Oberamtsgerichte Ellwangen in Untersuchung gekommene Jakob Die: mer, von Dürrenstetten, wegen zum Dhell unerwiesener und ungegründeter Denun- clatlonen, so wie wegen selbst verübter Wald-Excesse als verpflichteter Holzhauer u. Gemeindepfleger kassirt, und zu oler- wöchiger Festungsstrafe veruntheilt. Den 9. Mal wurde: 4. in der vor dem Oberamtegerichte Ell- wangen wider Margareihe Finder, von Flochberg, Oberamts Neresbeim, verhan- delten Untersuchungssache erkannt: daß die Angeschuldigte wegen verübten, durch die Art der Verübung ausgezelchneten Hautdlebstahls, neben Ersatz des Scha- dens und Zahlung ihrer Arrest-Azungs- und der Untersuchungs-Kosten, zu vier- monatlicher Zuchthausstrafe verurthellt seon solle. Den 14. Mai wurde: 5. auf den Grund der vor dem Oberamts= gerschte Schorndorf verhandelten Umer= suchung, der ledige Schneider Eberbard. Judenhuth, von Stuttgart, wegen Un- terschlagung, neben Ersatz des Schodens, der Arrest= und Untersuchungs-Kosten, 472 mit einer sechsmonatlichen Fe Krafe belegt. stungs= Den #u. Mal wurde: 56. auf den Grund der oon dem Oberamts= gerlchte Ellwangen verhandelten Unter- sachung: 2) der ledige Johann Felber, von Unter— schneidheim, wegen mehrjährigen Conku- binats, Bettelns und Vagicenk, zu oler- monallicher Festungsarbelt, und b) die Margarethe Schmid, angeblich von Medlingen im Bairlschen, wegen glelcher Vergeben, zu vlermonatli- cher Zuchtbausstrafe oerurthellt. Au demselben Tage wurde: ?. auf den. Grund der ven dem Oberamts- gerichte Welzbeim verbondelten Unterfu- chung, gegen den ledlgen Küfer Ulrich Bareis, von der Strauben, Oberamts Welzbelm, wegen wiederholten Vagirens und Bettelns, eine fün fmonatliche Zuchthausstrafe erkannt. An demselben Tage wurde: BZ. in der von dem Oberamtsgerichte Hall verhandelten Untersuchungssäche, die Ca- tharine Margarethe Braun, von Gun- zenhausen im Balrischen, wegen Vagl, vens, Betrugs, so wle wegen Conkubl= nats und Lügen vor der Obrigkeit, zu ei- ner viermonatlichen Zuchthausstrafe