und nachheriger Ausweisung aus den Kbnigl. Staaten, verurtheilt. An demselben Tage wurde: 9. gegen den von dem Oberamtsgerichte Ellwangen In Untersuchung gezogenen Josepb Uhl, wegen kleinen aber fortge- setzten, ausgezeichneten und wiederholten Diebstahls, eine viermonatllche Fe- stungsstrafe ausgesprochen. Unterm 35. Mal wurde: 10. der bei dem Oberamt Heildenheim in Umiersuchung gekommene Albrecht Nagel, von Giengen, wegen wlederhelten Bet- telns, Lügen und unanständlgen Betra- gens vor Gericht, auch frechen Erbletens zu Ablegung eines falschen Eides, zu olermonatlicher Festungestrafe und einer Zächtigung von 15 Seeckstreichen verurthellt= An demselben Tage wurde: 11. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Welzheim in Untersuochung gekommene Anne Marle Bulsling, von Alfdorf, wegen verübter Dlebstähle, welche im kechtlichen Sinne als vierter Diebstohl erscheinen, so wie wegen wlederholten Va- girens, eine achtzebenmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige sechemo- natliche Reklusion in einem Zwangs- Arbeitepause erkannt. An demselben Tage wurde: 12. der bel dem Oberamtsgerichte Gera- bronn in Untersuchung gekommene Anton Schwalb, von Welkerspolz, wegen näch- sten Versuchs der Bigemie, zu sechs- monatlicher Zuchthausstrafe verurthellt. Unterm 35. Mal wurde: 15. in der vor dem Oberamtsgerichte Hei- denheim verhondelten Untersuchungssache gegen den suspendirten Schulthelßen Jun- ginger zu Zung und Conforten erkana#t, daß a) der Angeschuldigte Iunginger wegen theils durch unordentliche und nachlä— bige Rechnungsführung, theils durch Kas- sen-Eingriff gesetzten Kassen-Restes, des- gleichen wegen zu Schulden gebrachter grober Nachläßlgkeit bei Beurkundun- gen von Schußgelde Zetteln, und wegen mehrerer anderer Dlenst-Vergeben, von selnem bekleideten Schultheißenamte zu kassiren, zur Bekleldung eines bffent- lichen Amtes für unsäblg zu erklären, und zu fünfmonatlicher Zuchthaus- strafe; b) der Gemeiade = Pfleger Leonherd Schwäble, von Zang, wegen Kassen- Rests, betrüglicher Verrechnung eines nicht bezahlten Postens in Ausgabe, und wegen uanderer Dienst-Vergehen, von seinem bekleideten Amte als Gemeinde-