4% §.) In denen binter der Grenz- Linie chen Fällen denselben dle gesetzliche De- liegze#den Orten, wo keine Zollämter lations-Gebühr abzureichen ist. bestehen, baben auch die Acciser= und Stuttgart den g. Juli 1837. Aecise-Vlsitatoren ihr Augenmerk auf Jäger. die von der Grenze herkommenden goll- — baren Gegenstände zu richten, und die Dienst-Erledigung. entdeckten Defraudationen bei der be- Den 2. d. M. ist der Reolerförster Zahn treffenden Behbrde anzuzelgen, in wel= in Gnnlngen, Uracher Forsts, gesterben.